Alles, was gegen die monarchische Regierungsform oder die ständische

Verfassung Österreichs Stimmung machte, war nicht nur im Leben, sondern

auch auf der Bühne streng verboten. Das schließe, meint Hägelin,

große Helden, Heerführer und Politiker des Altertums nicht vom Drama

aus, aber Stoffe wie der Tod Cäsars, Brutus, die Vertreibung des

Tarquinius usw. seien natürlich unmöglich. Im besonderen seien alle

Begebenheiten der vaterländischen Geschichte, deren »Ausschlag diesen

Regenten nachtheilig sei«, nicht zu dulden. Widerstand gegen die hohe

Obrigkeit auf der Bühne verherrlicht -- das fehlte gerade! Tyrannei,

Despotismus waren überhaupt keine Ausdrücke auf einem Theater, auf dem

man nicht einmal über die verschiedenen Regierungsformen debattieren

oder gar einer andern als der monarchischen Vorzüge einräumen durfte.

Ausfälle gegen Regenten, bestehende Gesetze oder ganze Stände,

»besonders die höheren«, waren ebenso unstatthaft; ließ sich das, was

man gegen sie auf dem Herzen hatte, im Zusammenhang des ganzen Stücks

schlechterdings nicht ganz unterdrücken, so mußte es wenigstens durch

ein eingeschobenes »Manchmal« gemildert werden.

Völlig unantastbar war der Adel auf der Bühne Österreichs. Zwar

durften einige adelige Personen im Stücke mitspielen, aber sie durften

nichts verüben, was ihren Stand bloßstellte. Die Wörter Adel, Kavalier

usw. sollten überhaupt möglichst vermieden werden. Zwischen dem

adeligen Gutsherrn und seinen Tagelöhnern gab es keine Gegensätze;

von Unterdrückung der Untertanen, Übermut der Junker, Schädigung des

bäuerlichen Grundbesitzes durch das uneingeschränkte Jagdrecht, von

Bauernschinderei seitens der Gutsherren »oder sogar der Beamten« wußte

man in diesem paradiesischen Theaterstaat nichts. Ebensowenig von

Menschenrechten und Menschenwürde, diesen Erfindungen der Revolution

und der »Modephilosophie«, die nur darauf ausgehe, mit der Religion

»die jetzigen Verfassungen entbehrlich zu machen«. Berüchtigte Wörter

wie Freiheit und Gleichheit wurden unbarmherzig gestrichen, selbst

wenn die Schriftsteller gegen diese modernen Begriffe polemisierten,

denn das sei, erklärt Hägelin, ein beliebtes Mittel, um »die Ohren des

Publikums mit denselben zu familiarisieren«. Daß von den revolutionären

Tagesereignissen nicht einmal andeutungsweise die Rede sein durfte,

versteht sich von selbst.

Außer dem Adel und der Geistlichkeit beanspruchte der staatserhaltende

Militärstand auf der Bühne besondere Schonung wegen des »~point

d'honneur~«. Die Uniformen mußten »ideal« sein, niemals »kennbaren

inländischen Regimentern« angehören, und »höhere Oberoffiziere«,

überhaupt »Männer gesetzten Alters«, durften nie »Helden verliebter

Streiche und anderer Ausgelassenheiten« sein. Mit den jüngeren

Leutnants nahm man es offenbar nicht so genau. Die nach dem Alter und

seiner Leistungsfähigkeit abgestufte Moral ist eine besonders köstliche

Blüte dieser Zensurbürokratie. Vor allem aber durfte nichts vorkommen,

was »den gemeinen Mann vom Militärdienst abschrecken könnte oder es

müßte nach Umständen zureichend widerlegt werden«!

Der Verfasser dieser Denkschrift, Hägelin, besaß eine fast

abergläubische Furcht vor der Wirkung einer Anstalt, der er doch

selbst fast seine ganze Lebensarbeit gewidmet hat, und er gab ihr oft

unfreiwillig komischen Ausdruck. »Das Theater«, sagt er einmal, »ist

das wahre ~vehiculum~, wodurch die Modephilosophie ihre Grundsätze in

Umlauf zu bringen sucht, denn ihre Absicht ist Verminderung der Kirchen

und Vermehrung der Theater, wenn auch das Kammergut dieser oder jener

Stadt dadurch leiden müßte«!

»Es lebe die -- Fröhlichkeit!«

In der Oper »Don Juan« waren seit der Französischen Revolution die

Verse:

Es lebe die Freiheit,

Die Freiheit soll leben!

auf allen österreichischen Bühnen von der Zensur verpönt; nur die

genehmigte Variante durfte gesungen werden:

Es lebe die Fröhlichkeit,

Die Fröhlichkeit soll leben!

Auf dem Hoftheater in Darmstadt ließ man später statt der »Freiheit«

die »Zufriedenheit« leben.

Die Polizei als Zensurbehörde.

Der Greifraum des österreichischen Zensurgesetzes von 1795 schien

aber nicht zu genügen; er wurde in den nächsten Jahren noch stattlich

erweitert. 1798 verbot man glattweg alle Lesekabinette, die Kaiser

Joseph gegründet hatte, dann die Leihbibliotheken und das Auflegen

literarischer Journale und anderer Flugschriften in den Kaffeehäusern.

Von der einheimischen Zensur verworfene Manuskripte durften andern

nicht mitgeteilt, ja »mit Gefahr weiterer Ausbreitung« nicht einmal

aufbewahrt werden! Und schließlich schritt man dazu, die Ausübung der

Bücherzensur, die bis 1791 die Bücher-Zensurhofkommission, dann die

Hofkanzlei und das Revisionsamt besorgt hatten, nebst der Theaterzensur

der Polizei zu übertragen.

Schon 1793 hatte der Polizeiminister Graf Pergen diesen Vorschlag

gemacht, weil die Polizei am leichtesten in der Lage sei »zu

beurteilen, ob in gewissen Augenblicken eine Schrift schädlich oder

unschädlich sei«; im September 1801 erst wurde er von Kaiser Franz

genehmigt und damit die Literatur einer Behörde überantwortet, die auf

diesem neuen Wirkungsfeld eine traurige Berühmtheit erlangen sollte.

Es dürfte angebracht sein, sich die Regierungsjahre dieser

bürokratischen Despoten, die von da an fast ein halbes Jahrhundert

das Schicksal der Literatur in Österreich souverän bestimmten, zu

merken. Der Polizeiminister Graf Pergen selbst regierte bis 1804; sein

Vizepräsident und Nachfolger Freiherr von Sumerau bis 20. Juli 1808.

Von da an bis 5. März 1813 war Freiherr von Haager Vizepräsident und

bis 1. August 1816 Präsident der »Polizei- und Zensurhofstelle«.

Ihm folgte am 15. Mai 1817 der seit zwei Jahren amtierende

Vizepräsident Graf Sedlnitzky, der bis zum März 1848 ein literarisches

Schreckensregiment führte, das mit dem zugleich einsetzenden

»System« des Ministers Metternich der Geschichte jener Zeit seinen

unauslöschlichen Stempel aufgedrückt hat. Sein Name wurde bald

»geflügelt«, er bedeutete wie der Metternichs einen Begriff, und

der ganze Haß der geknechteten Literatur heftete sich mit Recht an

seine Fersen. Doch darf er, wie der Wiener Literarhistoriker Karl

Glossy hervorgehoben hat, nicht als der eigentliche Begründer des

Geistesdruckes in Österreich in Anspruch genommen werden; dieser Ruhm

gebührt dem Grafen von Pergen. Sedlnitzky aber wurde der Nero dieser

Polizeicäsaren.

Die Polizei begann ihre Wirksamkeit damit, daß sie, ganz nach

Josephinischem Muster, eine Rezensurierungskommission einsetzte, aber

nicht etwa um verbotene Bücher dem Verkehr zurückzugeben, sondern um

bisher erlaubte zu verbieten, und sie arbeitete mit solchem Erfolg,

daß sie innerhalb zweier Jahre nicht weniger als 2500 unter Joseph

II. unbeanstandete Druckwerke auf den jetzt ins Ungeheuerliche

anschwellenden Index setzte. In den folgenden Jahrzehnten wuchs die

Zahl der verbotenen Bücher derart, daß die Polizei selbst den Plan

einer übersichtlichen Katalogisierung der anstößigen Literatur als

übermenschliche Riesenarbeit aufgeben mußte.

Das Kunstideal des Kaisers Franz.

Seit Errichtung der Polizeidiktatur schnitt die Zensur dem

Schrifttum immer tiefer ins Fleisch. Schon Hägelins Denkschrift

über die Theaterzensur hatte besonders beliebte Stoffe der damaligen

Literatur, wie Femgerichte, Ausübung des Faustrechts usw., als

bedenklich bezeichnet. Am 22. August 1799 befahl Kaiser Franz, alle

»Nachrichten von geheimen Verbrüderungen, Ritterromane, Geister- und

Betrügergeschichten« ohne weiteres zu verbieten, um »die Köpfe nicht

mit Ideen aus der Romanwelt anzufüllen, die Einbildungskraft nicht zu

überspannen und dem Geiste keine falsche Richtung zu geben«.

Auf Veranlassung des Polizeiministers wurden zwei Jahre später

(22. Dezember 1801) in dieses Verbot auch ausdrücklich alle

Ritterschauspiele, die damals besonders die Volkstheater füllten, als

Ausgeburt barbarischer und anarchischer Zeiten einbezogen.

Die tollste Ausgeburt dieser Polizeiherrschaft ist aber das

Generalverbot gewisser Romane, das Kaiser Franz am 18. März 1806

erließ. Es richtete sich

1. gegen »alle schwärmerischen Liebesromane, die zu einer den gesunden

Menschenverstand tötenden Empfindelei führen«;

2. gegen alle »Genieromane, die für Wildfänge einnehmen, deren

Kraftgenie die bürgerlichen Verhältnisse durchbricht«;

3. gegen alle »Gespenster-, Räuber- und Ritterromane, die Roheit und

Unglauben erzeugen«; und

4. gegen »die ganze Gattung, welcher man im verächtlichen Sinne den

Namen Roman beilegt«, eine Kautschukbestimmung, die der albernsten

Willkür freieste Hand ließ.

Ausgenommen von diesem Verbot wurden alle »Schriften, die im Gewande

des Romans ganze Wissenschaften abhandeln, moralische Vorlesungen

anbringen, Länder-, Völker-, Natur- und Kunstkenntnisse verbreiten,

eine tiefe Kenntnis der menschlichen Natur verraten, das sittliche

Leben mit Rührung und Bekehrung des Lesers in einem lebhaften Vortrag

darstellen oder mit Witz und Laune die Torheiten und Laster der

Menschen züchtigen«.

Das also war das künstlerische Ideal des Kaisers Franz, wenn dabei

von Kunst überhaupt noch die Rede sein kann. Es war nur ein wenig --

um ein Jahrhundert etwa -- veraltet und auch insofern originell, als

es die Schonung des »gesunden Menschenverstandes« anbefahl, der doch

sonst, als ein Götze der bösen Aufklärung, in Österreich längst auf der

kulturellen Verlustliste stand.

6. Der Kampf gegen die Klassiker.

Die Wiener Scharfmacher.

Schon ein Jahr vor dem österreichischen Zensurgesetz vom 22.

Februar 1795 war die neue scharfe Richtung von der Theaterbehörde

verkündet worden. Am 24. August 1794 hatte die Obersthofdirektion des

Burgtheaters an die deutschen Autoren einen Aufruf erlassen, der zur

Einsendung neuer Stücke ermunterte. Vor zwei Dingen aber sollten sich

die Schriftsteller hüten:

»1. Wird nie ein Stück angenommen werden, _das den guten Sitten zuwider

ist_, welche durch das Theater befördert, nicht umgestürzt werden

müssen.

»2. Wird jedes Schauspiel verworfen, das _anstößige politische

Grundsätze predigt_, und _auch nur von ferne_ dahin zielet, die

heiligen Bande zu zerreißen, welche die Bürger an den Staat binden.«

Ein kaiserliches Hofdekret vom 5. Februar 1795 hatte dann nochmals

darauf hingewiesen, daß »auf dem Theater, dieser Schule der guten

Sitten, der Tugend und des Patriotismus, alles vermieden werden müsse,

was die guten Sitten beleidigen oder sonst gefährliche Grundsätze in

Rücksicht auf gute Ordnung und das Wohl des Staates verbreiten könnte«.

Die unmittelbaren Folgen dieser verschärften Theaterzensur bezeichnet

der Wiener Schauspieler Anschütz trefflich mit den Worten: »Man

organisirte ein überängstliches Polizeiwesen und als dessen nächsten

Ausfluß eine doppelt strenge, völlig unerbittliche Censur, welche

platte und frivole Schaustellungen ungehindert passiren ließ,

dagegen aber größere und geistreiche Werke in der empörendsten Weise

verschnitt, verstümmelte, vom ämtlichen Standpunct bearbeitete und am

liebsten ganz von der Bühne ausschloß, denn gerade die vorzüglichsten

Geister der Nation, die Classiker, wurden als die verhaßten

Vertreter jener gefürchteten Ideen verpönt, welche die Schrecken der

französischen Revolution hervorgerufen haben sollen.«

Eine Maßregelung Lessings.

Der Dichter der »Minna von Barnhelm« und der »Emilia Galotti« stand

zu Kaiser Josephs Zeiten zu Wien in hohem Ansehen, und als er sich im

Mai 1775 einige Wochen dort aufhielt, wurde er, wie Staatsrat Gebler

an Nicolai in Berlin schrieb, »mit solcher Distinktion« behandelt,

wie »noch nie ein deutscher Gelehrter, und das von unseren Souverains

anzufangen bis auf das allgemeine Publikum«.

Durch seine Polemik gegen die orthodoxe Theologie und durch seinen

»Nathan« hatte er es aber dann mit dem offiziellen Wien so arg

verschüttet, daß die Direktion des Burgtheaters 1795 einen Beitrag

zum Wolfenbütteler Lessingdenkmal verweigerte, weil dieser Dichter

»mit seinen Schriften sowohl wider Religion als wider die souveräne

Staatsverfassung so schlechte und irrige Lehren seinen allerorten

verbreiteten Schülern hinterlassen habe«.

Da jedoch die Direktion schon 1791 den Beitrag versprochen hatte,

verfügte Kaiser Franz, daß es dabei zu verbleiben und das Burgtheater

100 Dukaten zu zahlen habe.

Der sittlich entrüstete Schauspieler.

Für kurze Zeit, von Oktober 1797 bis Januar 1799, war auch der

meerschweinchenhaft fruchtbare Dramatiker August von Kotzebue

Theatersekretär der Wiener Hofburg und besorgte als solcher die

dramaturgischen Geschäfte. Da er es bekanntlich mit der Moral

nicht so genau nahm, hatte er ohne Bedenken Goethes Lustspiel »Die

Mitschuldigen« aufs Repertoire gesetzt. Am 30. Januar 1799 sollte es

gegeben werden.

In diesen Wochen aber hatte Kotzebue auf seinen Dramaturgenposten

verzichtet, war als »Dichter des Hoftheaters« auf Lebenszeit

pensioniert worden, und ein neuer Schauspielerausschuß hatte wieder die

Leitung der Burg übernommen. Zu diesem gehörte der berühmte Künstler

Brockmann. Ihm war Goethes übermütiges Jugendlustspiel ein Greuel; es

sei »zu niedrig, voll Zoten, und man könne es auf keinem Hoftheater

geben«, erklärte er. Daraufhin ließ der Schauspielerausschuß noch am

Tage der Aufführung, mittag 12 Uhr, die schon aushängenden Zettel

entfernen und zog das Stück zurück.

»Die Mitschuldigen« haben auch nie die Bretter der Burg betreten.

1815 noch versuchte Schreyvogel, sie einzuschwärzen, aber seine der

Zensurbehörde eingereichte Bearbeitung kam mit einem ausdrücklichen

Verbot versehen wieder an ihn zurück.

Wallenstein im Militärstaat.

Schiller vollendete seine Wallenstein-Trilogie im Jahre 1799 und

brachte sie im nächsten Winter auf der Weimarer Hofbühne zur ersten

Darstellung.

Nach Weimar war das von Iffland dirigierte Kgl. Schauspielhaus in

Berlin das erste Theater, das den »Wallenstein« aufnahm. Aber nur die

»Piccolomini« und »Wallensteins Tod«, nicht das »Lager«, an das sich

Iffland nicht herantraute. Das Kgl. Theater unterstand damals keiner

Zensur, und Iffland hütete sich wohl, etwas zu unternehmen, was die

Einsetzung einer besonderen Zensurbehörde hätte veranlassen können.

Nach Rücksprache mit »mehreren bedeutenden Männern« setzte er also dem

Dichter auseinander, es sei bedenklich, »in einem militärischen Staate

ein Stück zu geben, wo über die Art und Folgen eines großen stehenden

Heeres so treffende Dinge, in so hinreißender Sprache gesagt werden.

Es kann gefährlich seyn oder doch leicht gemißdeutet werden, wenn die

Möglichkeit, daß eine Armee in Masse deliberirt, ob sie sich da oder

dorthin schicken lassen soll und will, anschaulich dargestellt wird.«

Er habe deshalb den Ausfall des Vorspiels mit den zu hohen Kosten

begründet, auf die Gefahr hin, dieses »platten Grundes« wegen getadelt

zu werden. Zugleich beschwor er Schiller hoch und teuer, ja nichts von

dem wahren Grund zu verraten, da sonst der »schreibselige Pöbel« alle

»Broschüren« mit der Notiz überschwemmen werde, »Wallensteins Lager«

sei aus politischen Gründen in Berlin unterdrückt worden.

Schiller antwortete darauf kurz und schlagend: »Das Skandal wird

genommen und nicht gegeben«; doch versetzte er sich in Ifflands

heikle Lage, deren Erschwerung seine und die gesamte zeitgenössische

Dichtung hätte schädigen können, und gab sich mit der Aufführung

der beiden andern Teile zufrieden. Am 18. Februar 1799 gingen »Die

Piccolomini«, am 17. Mai »Wallensteins Tod« über die Bretter des Kgl.

Schauspielhauses.

Erst vier Jahre später waren die Bedenken gegen »Wallensteins Lager«

geschwunden; am 28. November 1803 durfte es seinen Siegeslauf endlich

auch in Berlin beginnen, ohne daß von einer bedenklichen Wirkung

etwas verlautet hätte. Im Gegenteil! Vor der Schlacht bei Jena mußte

»Wallensteins Lager« immer wiederholt werden, weil die Berliner sich im

Absingen des Reiterliedes gar nicht genug tun konnten.

Der empfindliche Konsistorialpräsident.

Im dem Örtchen Lauchstädt, wo bekanntlich unter Goethes Theaterleitung

das Weimarer Ensemble die sommerlichen Badegäste mit theatralischen

Belustigungen zu unterhalten pflegte, hatte man »Wallenstein« im Juli

1799 gegeben, eine Aufführung, die nach des Hofrats Kirms Bericht an

Schiller »von Halle und besonders von Leipzig eine Menge Gelehrte und

Ungelehrte nach Lauchstädt in Bewegung gesetzt« hatte.

Als man aber 1800 die Aufführung wiederholen wollte, verbot sie der

Kanzler des noch zu Kursachsen gehörenden Stifts Merseburg, wenn nicht

»der Pfaffe herausgelassen« werde. »Man hat sich in Dresden darüber

beklagt,« schrieb der Schauspieler Heinrich Becker an Schiller,

»daß man in Lauchstädt einen Ordensgeistlichen im vorigen Sommer

auf das Theater gebracht, welcher von den Soldaten verspottet und

unter Drohungen fortgebracht wäre: welches der jetzt dirigirende

Consistorial-President sehr Uebel aufgenommen hat.«

Derselbe Kanzler verbot im selben Jahr mit Rücksicht auf die zarten

Nerven der Lauchstädter Badegäste auch die »Räuber«.

Die gestrichene Freiheit.

Als man auf dem Wiener Burgtheater 1794 Schillers »Verschwörung des

Fiesco« wiederholte, machte sie eine so »widrige Sensation«, daß

Hägelin in seiner mehrfach genannten Denkschrift von 1795 sehr bestimmt

erklärte, dies werde der veränderten Zeitumstände wegen »künftig

unterlassen«, denn »Freiheit und Gleichheit sind Wörter, mit denen

nicht zu spaßen ist«.

Am 21. März 1800 ließ man das Stück unter dem harmloseren Titel

»Fiesco« wieder zu. Die Aufführung ist schon dadurch denkwürdig, daß

bei ihr der Name Schiller zum ersten Male auf dem Theaterzettel der

Burg genannt wurde. Der Theatersekretär Escherich hatte aber durch

eine »Bearbeitung« in sechs Aufzügen dafür gesorgt, daß die Polizei

nichts mehr zu beanstanden hatte. Fiesco war von allen politischen

Anstößigkeiten gereinigt, sogar vieles in der Fabel geändert. Das

»Haupt der Verschwörung«, Fiesco, war nur mehr »Graf von Lavagna«, und

die »Verschworenen« und »Mißvergnügten« waren in harmlose »Edle von

Genua« verwandelt. Man fand sogar im ganzen Stück das Wort Freiheit

nicht mehr, und am Ende mußte die deutsche Garde des Dogen Andreas

Doria ihn vom Tode retten. Selbst der Zensor Hägelin besaß Verstand

genug, sich über diese Verballhornungen lustig zu machen.

Nach viermaliger Aufführung wurde aber auch diese Bearbeitung vom

Polizeipräsidenten als »nicht geeignet« vom Repertoire abgesetzt und

erst 1807, nach der neuen Verpachtung der Hoftheater, mit abermaligen

Änderungen wieder zugelassen.

Die Polizeifliege.

Der Bearbeiter des »Fiesco«, Escherich, war Adjunkt der Zensurbehörde.

Der Wiener Dichter Jos. Fr. Edler von Retzer, der selbst eine Zeitlang

bei der Bücherzensur beschäftigt war, nannte ihn in Briefen an Nicolai

(15. Juni 1802 und 31. Aug. 1803) eine »Polizeifliege«, ein »thätiges

Werkzeug der Obscuranten und unwissenden Bücherbeschauer auf der

Hauptmaut in Wien«. Dieser Tölpel wurde 1802 zusammen mit Joseph

Schreyvogel zum Burgtheatersekretär ernannt, und seinem irrsinnigen

Rotstift fielen vor allem Schillers Meisterwerke zum Opfer, so daß

seinem Kollegen Schreyvogel eine Lebensaufgabe daraus erwuchs, diese

schauderhafte Patina nach und nach wieder von ihnen zu entfernen.

Das Gebet der Jungfrau.

Schillers »Jungfrau von Orleans« wurde am 27. Januar 1802 auf dem

Burgtheater gegeben, aber unter dem Titel »Johanna d'Arc«, den

schon das Wort Jungfrau erschien aus religiösen oder sittlichen

Gründen anstößig, ohne Namen des Autors und, wie »Fiesco«, in einer

sechsaktigen Bearbeitung (der Monolog war Akt 1) des berüchtigten

Escherich, der, wie selbst Hägelin meinte, »Personen und Stellen

geändert, manche Blätter und Passagen ausgestrichen, Lücken

ausgeflickt und alles getan hatte, um ein anderes Stück herzustellen«.

Sein Machwerk erschien sogar im Druck. Selbst der damalige

Polizeiminister soll darüber so empört gewesen sein, daß er es nur

unter dem Namen des Bearbeiters aufgeführt sehen wollte, was aber

Escherich zu verhindern wußte. Daß man Schillers Namen verschwieg, war

daher wohl mehr ein Akt wohlwollender Rücksicht.

In dieser Escherichschen Verhunzung waren Frankreich und England fast

gar nicht mehr genannt; Karl VII., jetzt nur noch König Karl, regierte

nicht Frankreich, sondern ein »Reich« im Monde, die Engländer hießen

nur die »Inselbewohner« und waren auch nicht mehr »frech«, sondern

»kühn«. Der Bearbeiter fürchtete jedenfalls, durch Erinnerung an alte

Konflikte die Friedensverhandlungen zu stören, die damals gerade

zwischen beiden Ländern im Gange waren und am 25. März zum Frieden von

Amiens führten. Auch der um sein Leben bettelnde Walliser Montgomery

fiel nicht mehr dem Schwert der Jungfrau, sondern dem Rotstift des

Zensors zum Opfer.

Isabeau war nicht mehr des Königs Mutter, sondern nur seine auch

sonst von allen sittlichen Makeln gereinigte Schwester, und ihre

Treulosigkeit gegen den Bruder wurde sogar dadurch »motiviert«, daß er

sich einmal »am Haupt der Schwester« vergangen habe.

Noch weniger als eine unnatürliche Mutter durfte sich eine Mätresse

auf dem Hoftheater zeigen. Also wurde des Königs Geliebte Agnes Sorel

in seine rechtmäßige Gemahlin verwandelt, und Herzog von Burgund wurde

nicht mehr, wie es »Herrenrecht zu Arras« ist, zum Kuß auf die Stirn,

sondern nur zum Handkuß bei der jetzt rechtmäßigen Königin zugelassen.

Im 3. Akt wurde Johanna zwar noch durch den König geadelt, aber »Du

sollst die Lilie im Wappen tragen« wäre gar zuviel Ehre für ein

Bauernmädchen gewesen; dieser Vers blieb also fort.

Der sterbende Talbot vermachte auch die Welt nicht mehr dem

»Narrenkönig«, sondern dem Narrenfürsten, und die Verse Dunois' an

Talbots Leiche:

Erst jetzo, Sire, begrüß ich euch als König!

Die Krone zitterte auf euerm Haupt,

Solang' ein Geist in diesem Körper lebte,

waren gestrichen.

Der Bastard Dunois war in einen »Prinzen Louis, Vetter des Königs«,

verwandelt; nach Hägelins Zensurdenkschrift mußte ja das Wort Bastard

vermieden und im Notfall durch »Wechselbalg« ersetzt werden. Erzbischof

und Bischöfe waren ganz verschwunden und ihre Reden andern Personen in

den Mund gelegt.

Den Feinden war Johanna kein Blendwerk mehr des »Teufels«, höchstens

des »Satans«, selbst der derbe Talbot nannte sie einen »jungfräulichen

Satan«, und von »Ketzerei« war nicht mehr die Rede, nur von

»Irrglauben«; die Heldin wurde auch nicht mehr »verflucht«, nur noch

»verwünscht«.

Die Mutter Gottes, die in Johannas Leben die entscheidende Rolle

spielt, war ganz beseitigt; nicht die »Königin des Himmels«, die

»Heilige« erschien der Jungfrau im Schlaf und gab ihr Fahne und Schwert

zur Befreiung ihres Vaterlandes von der englischen Knechtschaft in die

Hand, sondern eine anonyme »Lichtgestalt«. Johanna betete nicht mehr:

Wärst du nimmer mir erschienen,

Hohe Himmelskönigin,

sondern:

Hoher Geist der Schäferin,

und ihre Fahne zeigte nicht das Bild der Heiligen, »die über einer

Erdenkugel schwebt«, sondern nur einen roten Saum. Johanna selbst war

kein »heilig«, nur noch ein »himmlisch Mädchen« oder eine »würdige

Prophetin«, und der Krönungszug in Reims mit seinem geistlichen Pomp

war völlig abgesagt. Der Schlachtruf: »Gott und die Jungfrau!« lautete

jetzt: »Der Himmel und das Recht.«

Außerdem waren alle romantischen Ausschweifungen wie die Erscheinung

des schwarzen Ritters beseitigt; ebenso die ganze Köhlerszene.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 10 / 18 段