Die Zeitungszensur war in den ersten Jahren nach dem Regierungsantritt

Friedrich Wilhelms II. ganz beim alten geblieben, denn das Ministerium

des Äußern, dem sie unterstand, wahrte dem Chef des geistlichen

Departements Wöllner gegenüber seine Selbständigkeit. Da die Minister

noch im Februar 1792 überzeugt waren, daß die Französische Revolution

in Preußen kein Wässerlein trüben würde, hatten sie auch keinen Drang

gefühlt, den harmlosen Berliner Zeitungen trotz der alles umstürzenden

Nachrichten, die sie pflichtschuldigst bringen mußten, genauer auf

die Finger zu sehen. Noch am 12. Juli 1791, als der im Zensurdienst

ergraute Geheimrat Marconnay seinen Abschied nahm und den Zeitungen

als sein Nachfolger der Geh. Legationsrat Renfner vorgestellt wurde,

hatten die Minister es ausdrücklich abgelehnt, sich selbst außer in

»zweifelhaften Fällen« mit der Zeitungszensur zu befassen.

Da fiel die Warnung aus Wien vom 3. Dezember 1791 (vgl. S. 63)

plötzlich wie ein schwerer Stein in den idyllisch-glatten Spiegel

behaglicher Sicherheit, und den preußischen Ministern erschien es nun

doch an der Zeit, durch sichtbare Regierungsakte zu zeigen, daß sie

hinter der österreichischen Staatsklugheit nicht zurückstanden, wenn

auch ihre eigene noch keineswegs so düster gefärbt war wie jene.

Zunächst sprachen sie am 5. Januar 1792 den Wunsch aus, von allen in

Preußen gelesenen in- und ausländischen Zeitungen ein -- Freiexemplar

zu erhalten, um sich darüber zu unterrichten, »wie die öffentlichen

Ereignisse in den Landeszeitungen bekannt gemacht würden«. Aber da war

guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer! Denn wer sollte ihnen

diese Freiexemplare liefern? Die Post versandte die bei ihr bestellten

auswärtigen Zeitungen an die Abonnenten, und ein Generalabonnement

auf alle diese Blätter kostete ein Heidengeld, das in keinem Etat

vorgesehen war. Für den französischen »Moniteur« zahlte man damals

bei der Post jährlich 30, für englische Blätter sogar 70 Taler. Der

Generalpostmeister konnte also den Ministern nicht helfen.

Als sich aber nun im Anschluß an die kaiserliche Warnung der

Schriftwechsel mit dem ängstlich gewordenen Könige entspann, sahen die

Minister, daß sie auch im Punkt der Zeitungszensur etwas tun mußten,

und sie erließen am 28. Februar an die Berliner Blätter den Befehl,

»mit größter Schärfe alle aufrührerischen Artikel zu unterdrücken und

die Verbreitung aller revolutionären Grundsätze zu verhindern«.

Das hatte zunächst für die Berliner Zeitungsverleger eine finanzielle

Folge. Dem Legationsrat Renfner wuchs jetzt die Arbeit über den Kopf;

er mußte den ganzen Tag bis spät am Abend zur Verfügung stehen,

wenn er, wie das Ministerium gefordert hatte, »bei eigener schwerer

Verantwortung« für den Inhalt der Zeitungen bürgen sollte. Ohne eine

Entschädigung, meinte er, sei das nicht zu machen. Bisher war die

Zeitungszensur gebührenfrei gewesen.

Die beiden Berliner Zeitungsverleger, die Vossische und die

Haude-Spenersche Buchhandlung, sahen denn auch die »Billigkeit« seines

Anspruchs ein und verstanden sich dazu, vom 1. August 1792 ab die

Bemühungen des vielgeplagten Zensors mit einem jährlichen Honorar von

100 Talern zu belohnen. Für diesen Beweis ihrer »Resignation« sprach

ihnen das Ministerium wie billig seine besondere Zufriedenheit aus.

Dies Entgegenkommen kam die Verleger teuer zu stehen, denn das

Ministerium nahm statt des kleinen Fingers die ganze Hand. Auf ihre

Erklärung, daß sie dieses Honorar mit Rücksicht auf die »gegenwärtigen

Zeitläufte« nur dem jetzigen Zensor zahlen würden, nicht aber seinem

Nachfolger, antwortete man ihnen, sie allein zögen ja den Gewinn

aus ihren Zeitungen, sie hätten deshalb auch in Zukunft dieselbe

Zensurgebühr zu entrichten.

Die werdende Journalistik.

Waren denn die Berliner Zeitungen so stark mit »aufrührerischen

Artikeln« gefüllt, daß die Mahnung des Ministeriums begründet war?

Etwas Farbe hatten die Blätter unterdes tatsächlich angenommen. Die

Weltgeschichte mußte sich ja doch in ihnen widerspiegeln, und wenn der

Horizont in Flammen stand, mußte schließlich ein roter Widerschein auch

auf Preußen fallen. Wie konnte _der_ dabei gleichgültiger, trockener

Chronist bleiben, der am ersten dazu veranlagt ist, den elektrischen

Strom neuen Lebens zu empfinden, der werdende Journalist? Der eine

wollte löschen helfen, der andere auch schüren, und wenn die deutsche

Presse auch noch nichts von Leitartikeln wußte, in denen sich eine

öffentliche Meinung kundgab oder auch nur die private des Redakteurs,

die sich für die öffentliche hielt, so konnte es doch nicht fehlen, daß

die Art der Berichterstattung besonders über die Pariser Ereignisse

allmählich einen eigenen Ton annahm, der in der Tat die Musik machte.

Über die Berichterstattung im alten Nachrichtenstil ging man noch

nicht hinaus, aber der Zensor Renfner hatte schon seine liebe Not mit

allerhand versteckten Anmerkungen, »Anspielungen« und »Seitenblicken«,

die sich der Zeitungsschreiber von ehedem nie herausgenommen. So

entfesselte der Geist der Revolution eigentlich erst den selbständigen

Journalismus, den der deutsche Zeitungsleser bis dahin noch nicht

gekannt hatte, und unter der Regierung Friedrich Wilhelms II. gewannen

die Zeitungen trotz aller dämpfenden Bestimmungen eine Bedeutung, die

sie unter Friedrich dem Großen, auch bei geringerer Unfreiheit, nie

hätten erringen können, es sei denn, daß der König, in Voraussicht

der Zukunft, sie als die Pioniere einer großzügigen nationalen Politik

hätte brauchen wollen, was seinem unnahbaren und selbstsichern

Souveränitätsgefühl aber ganz fernlag.

Von den Berliner Zeitungen nahm die »Spenersche« am stärksten jenen

Ton an, und schon am 24. Februar 1793 mußte sie sich darüber von dem

nun aufmerksamer und strenger werdenden Ministerium energisch den

Text lesen lassen. Der Ton der Pariser Artikel, hieß es, lasse sich

besonders seit der »schrecklichen Verurtheilungs-Epoche des Königs von

Frankreich« mit den »Gesinnungen eines treuen Preußischen Untertans

schwer vereinbaren« und steche auffallend ab von dem »wärmeren,

biederen Ton, durch den sich die Vossische Zeitung bei den jetzigen

Umständen auszeichne«. Zensurstriche allein könnten daran nichts

ändern, die Redaktion habe daher streng darauf zu sehen, daß »von nun

an die _ganze Stimmung_ jener Artikel umgeändert werde«. Sonst werde

man das Privilegium »sichereren Händen« anvertrauen.

Die erste ministerielle Zeitung in Preußen.

Mit der Zensur allein sei es nicht getan, hatte das Ministerium im

Februar 1793 der »Spenerschen Zeitung« erklärt, die »ganze Stimmung«

des Blattes müsse eine andere werden. Da sich aber diese Stimmung bei

andern nicht erzwingen ließ, kam man 1794 auf den Einfall, sie selbst

zu erzeugen. Der Geh. Legationsrat le Coq hatte den Vorschlag gemacht,

eine ministerielle Zeitung herauszugeben, und in ihrer Herzensangst

gingen die Minister sogleich darauf ein; früher hatten sie solche Pläne

immer zurückgewiesen.

Ein Verleger war zur Stelle; der Hofbuchdrucker Decker besaß schon

lange ein Privileg zu einer französischen Zeitung, ohne es bisher

ausgenutzt zu haben. Das war doppelt willkommen, denn so konnte man

den guten Geist Preußens auch in das französisch sprechende Ausland

hinüberleiten, und alle Diplomaten mußten sich ja um solch eine in

ihrer Umgangssprache geschriebene preußische Kabinettszeitung reißen.

Vom Januar 1794 an erschien also in Berlin die »~Gazette françoise de

Berlin. Avec approbation et privilège du Roi~«, und zwar fünfmal in

der Woche. Bisher hatte man noch jedem Berliner Verleger abgeschlagen,

mit seinem Blatte mehr als dreimal wöchentlich herauszukommen, und

zwar lediglich aus Bequemlichkeit, weil die Zensur dem Ministerium zu

einer fast »unerträglichen« Last geworden war, worauf »billig Rücksicht

genommen werden sollte«. Jetzt sah die erstaunte Reichshauptstadt auf

einmal fast jeden Tag eine neue Nummer der preußischen Amtszeitung

erscheinen.

Die Verleger der »Vossischen« und »Spenerschen« wurden über diesen

Vorzug natürlich unwirsch und beschwerten sich. Erst sagte man ihnen:

Ihr könnt ja auch fünfmal in der Woche herauskommen! Aber dieses

ungeheure Anwachsen der Zensurarbeit schreckte doch zuletzt ab, und

man kam dann friedlich überein, vom 1. April ab auch das ministerielle

Blatt -- auf drei Nummern die Woche zu beschränken.

Die Konkurrenz sorgte weiter dafür, daß die sonstigen sehr unbequemen

Vorzüge des Hofblattes paralysiert wurden. Dieses brachte eine Fülle

offizieller Mitteilungen aus allen Departements des Ministeriums,

Kriegsnachrichten von der preußischen Armee, die damals mit den

Österreichern gegen das revolutionäre Frankreich im Felde stand,

Meldungen von Ernennungen und Auszeichnungen, die einen wesentlichen

Teil des Stadtgesprächs beherrschten -- alles Dinge, mit denen die

andern Zeitungen traurig hinterherhinken mußten. Also beschwerte

man sich auch darüber, und richtig wurde jetzt durch die ziellose

Gutmütigkeit des Ministeriums, das keinem königlichen Privileg zunahe

treten wollte, dieses ganze amtliche Material vom Juli 1794 an _allen_

Berliner Zeitungen zugestellt.

Damit war natürlich dem ministeriellen Blatte jeder Anreiz genommen,

es siechte kümmerlich dahin und mußte schon Ende 1797 sein Erscheinen

einstellen.

Ein verblüffender Erfolg.

Das vorschnelle klägliche Ende der amtlichen »~Gazette françoise de

Berlin~« hatte noch einen besondern Grund, der drastisch zeigt, welch

unglückliche Hand das preußische Ministerium schon damals in der

Behandlung der Presse bewies.

Es hatte sich so ehrliche Mühe gegeben, der Forderung des Königs Genüge

zu tun und allen aufrührerischen Geist aus den Berliner Zeitungen

zu entfernen. Was hatte es zu diesem Zweck in den letzten Jahren

nicht alles verfügt: Nicht weniger als 26 Freiexemplare mußten die

Berliner Verleger von ihren Blättern liefern, und man hatte es wirklich

durchgesetzt, daß auch alle Provinzzeitungen regelmäßig zur Kontrolle

eingereicht wurden. Die Minister lasen sich an all dem schlechten

Druck auf Löschpapier fast die Augen blind, es regnete Verwarnungen

und Drohungen, und besonders der alte Graf Finckenstein, der noch ganz

in friderizianisch-absolutistischer Weltanschauung lebte, überbot

sich in strengen Maßregeln. Selbst die Inserate unterlagen seit 1788

noch einer besonderen Zensur der Polizei. Durch die Gründung der

»Gazette« war ein regelrechtes Preßbureau entstanden, das die Berliner

Blätter mit wichtigen politischen Mitteilungen versorgte. So lieferte

es alle Nachrichten über den Aufstand in Polen nach dessen zweiter

Teilung, dafür durfte aber nichts Selbständiges aus andern Quellen

über die polnischen Angelegenheiten gedruckt werden. In den Pariser

Artikeln wurden unermüdlich alle »Neben-Reflexionen und Raisonnements«

gestrichen, und die Zeitungen mußten sich durchaus auf die »Darstellung

bloßer That-Sachen« beschränken. Die »General- und Spezialpardons«,

die das Ausland preußischen Deserteuren zusicherte, durften nicht

mitgeteilt werden, ebensowenig die Beschreibung republikanischer Feste,

bei denen »im Namen der Weltgeschichte die Verdienste der französischen

Nation um die Menschheit« gefeiert wurden. Alle Notizen über Aufstände,

besonders über militärische Revolten wie die Meuterei der englischen

Matrosen 1797 waren strengstens verboten, ebenso die über die Ankunft

und Abreise der Kuriere, weil dies »für den Königl. Dienst« nachteilig

sei, und selbst fremde Gesandten durften nichts mehr in die Zeitungen

einrücken lassen ohne besondere Genehmigung des Ministeriums.

Und das Resultat all dieser krampfhaften Bemühungen? Dem Könige

mochten seine willigen Beamten zu Dank arbeiten, _einem_ aber genügten

sie damit noch lange nicht: dem Kaiser von Rußland! Im Oktober 1797

schmetterte die Minister die plötzliche Nachricht nieder, daß ihre

Sorgenkinder, die so streng behüteten Berliner Tageszeitungen und die

»Berlinische Monatsschrift«, samt und sonders in Rußland verboten

seien! Und die preußische Amtszeitung, das Fähnlein der preußischen

Aufrechten, stand in der Reihe der Kolleginnen mit am russischen

Pranger! Die »~Gazette françoise~« scheint aber jenseits des Niemen

die meisten Leser gehabt zu haben und war dadurch »beinahe gänzlich

ruiniert«.

Den Anlaß des Verbotes konnte niemand ergründen, am wenigsten -- wie

üblich -- der preußische Gesandte in Petersburg. Von jeher war ja

Rußland über jede deutsche Preßnotiz »ungemein sensibel« gewesen, und

das revolutionäre Schauspiel in Frankreich hatte seine Empfindsamkeit

zur Hysterie gesteigert. Vergebens suchten die Minister nach einem

plausibeln Grund des Verbotes. Sie dachten nicht mehr an ihr eigenes

Wort, daß ja die Zensur allein, die Ausmerzung jeder kleinen

Anzüglichkeit, das Verbot alles Anstößigen und dergleichen Flickarbeit,

nicht Rot in Weiß verwandeln konnte, daß die ursprüngliche Färbung

trotz allem noch durchschimmerte. Die ganze »Stimmung« der Berliner

Presse war es eben, die dem Kaiser der Russen zuwider geworden war.

Lichte Augenblicke.

Ab und zu in dieser Zeit der Bedrängnis dämmerte den betrübten

Lohgerbern an der Spree so etwas wie die Erkenntnis, daß sie dem

Kinde glichen, das in der hohlen Hand das Meer ausschöpfen zu können

wähnt. Dem blinden Eifer des alten Ministers von Finckenstein trat

sein eigener Amtskollege Graf Haugwitz entgegen, und am 12. Juli 1797

erklärte ihm das Generaldirektorium geradezu: »Überhaupt glauben

wir nicht, daß in einer solchen weit getriebenen Einschränkung der

Preßfreiheit das wahre Mittel liege, um revolutionäre Bewegungen

und gefährliche Nachfolge der darunter gegebenen üblen Beispiele

benachbarter Nationen zu hintertreiben.«

Und als ein Jahr später der Graf von der Schulenburg von dem neuen

Herrn mit der Leitung der geheimen Polizei betraut wurde und davon

fabelte, den revolutionären Skribenten durch Bestechung einen goldenen

Maulkorb umhängen zu wollen, bekannte sich das preußische Ministerium

in völliger Zerknirschung zu dem reumütigen Glauben, daß all sein

Bemühen nur dann Erfolg verspreche, »wenn Männer von anerkannten

Talenten, von bewährter Moral, _aus eigner inniger Ueberzeugung_,

als Schriftsteller wider Revolutionen und wider revolutionaire Greuel

aufträten«.

Man vergaß nur eine Kleinigkeit, diese guten Elemente, die gewiß

vorhanden waren, freizumachen und durch soziale Reformen von Staats

wegen die »gute Stimmung« zu erzeugen, die man gern der Presse als

Schminke aufgelegt hätte. So wirkt diese weise Erkenntnis wie eine

Leuchtrakete am dunkeln Nachthimmel und ist es bis heute geblieben.

Die Jagd auf die Bulletinschreiber.

Wie machtlos die regierende Gewalt der Presse gegenüber war, zeigte

nichts deutlicher als das Scheitern aller Bemühungen, die geschriebenen

Zeitungen zu vertilgen, mit denen sich kleine Beamte eine Nebeneinnahme

zu verschaffen wußten.

1792 war die Bulletinschreiberei aufs strengste untersagt worden.

Aber man hatte, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, diesen Befehl

nicht veröffentlicht, sondern nur durch ein Rundschreiben allen

amtlichen Stellen mitgeteilt, wo die Verfasser dieser »Bülletins« an

irgendeinem staubigen Aktentisch zu sitzen pflegten, alles sammelten,

was ihnen an offiziellen Brocken erreichbar war, und dieses Gemisch von

Vertraulichem und längst Bekanntem zu Korrespondenzen besonders für

Hamburger Blätter verarbeiteten.

Mit jenem Verbot glaubte man das Handwerk mit Stumpf und Stiel

ausgerottet zu haben. Aber 1794 blühte es wie nie zuvor, denn die

strengere Zensur des gedruckten Wortes machte ja das geschriebene

um so wertvoller! Das ganz Automatische dieser Erscheinung wollten

aber die Minister nicht einsehen, und statt auf der einen Seite die

Zügel lockerer zu lassen, verdoppelten sie nun ihren Eifer auch auf

der andern. Eine vollständige Detektivkomödie wurde in Szene gesetzt,

um diese kleinen Zeilenschreiber dingfest zu machen. Es gab zwar

schon so etwas wie ein Postgeheimnis, das störte aber den Postmeister

Seegebarth nicht, unverdrossen alle ihm verdächtig erscheinenden

Briefe, vor allem die nach Hamburg gerichteten, zu erbrechen,

aufmerksam zu lesen und, wenn ein Indizium vorlag, freudestrahlend dem

Ministerium zu unterbreiten. Als man schließlich einen der Verbrecher

erwischte -- er hieß Woltersdorf und war schon 1791 mit drei Tagen

Gefängnis bestraft worden, weil er zu melden sich erdreistet hatte,

die Französische Nationalversammlung wolle dem König Ludwig und seiner

Gemahlin den Prozeß machen --, entpuppte er sich als Hofagent des

Herzogs von Mecklenburg, und die Geheimräte in Neustrelitz nahmen

ihn so energisch in Schutz, daß man zufrieden war, als er versprach,

sein Korrespondenzeln zu lassen. Auch hatte er mit verblüffender

Dreistigkeit gefordert, wenn man ihm verwehre, sein Brot auf diese

»redliche und anständige Weise« zu erwerben, so möge man ihm gefälligst

eine Anstellung mit auskömmlichem Gehalt geben, da er als kläglichst

besoldeter »Prokurator« seine Familie nicht ernähren könne.

Aber die Hetzjagd ging weiter. Die 100 Taler, die der »Hamburgische

Korrespondent« für diese Berliner Berichte ausgeworfen hatte, wollte

sich nun ein armes zweiundzwanzigjähriges Magisterlein der Philosophie

namens Stein verdienen. Bald hatte das Falkenauge des Postmeisters

durch Handschriftenvergleichung auch dies herausgebracht. Aber Stein

fand wieder Nachfolger, und wenn man sie beim Kragen nahm, versicherte

jeder hoch und teuer, von dem Verbot keine Ahnung gehabt zu haben;

und das Gegenteil konnten ihm die Minister nie beweisen! So kamen die

Übeltäter mit einem Verweis davon -- und alles blieb hübsch wie zuvor.

Die Bildung des kleinen Mannes.

Was die Literatur von Leopolds Sohn und Nachfolger, Kaiser Franz II.,

dem letzten deutschen Kaiser (bis 1806), zu erwarten hatte, brachte

gleich zu Anfang der neuen Regierung ein Gutachten des Polizeiministers

Grafen von Pergen klassisch zum Ausdruck. 1793 hatte der angesehene

Schriftsteller Joh. Bapt. von Alxinger die »Österreichische

Monatsschrift« begründet, die im Sinne der Josephinischen Aufklärung

arbeitete und mit großer Kühnheit gegen die bald einreißende

Jakobinerriecherei und deren Werkzeuge, Spione und Denunzianten,

kämpfte.

Bald sah sich der Polizeiminister veranlaßt, auf die häufige

Darstellung von »Revolutionsgeschichten« in dieser Zeitschrift

aufmerksam zu machen, »wodurch das Publicum mit der Idee von

Staatsumwälzungen familiarisiret und demselben einleuchtend gemacht

werden soll, daß Revoluzionen von jeher entstanden sind und daß sie

nicht das Werk von Aufklärern und geheimen Orden waren, sondern von

Menschen aller Klassen, und selbst von der Geistlichkeit vorbereitet

und zu Stande gebracht worden sind«.

Bei dieser Gelegenheit entwickelte Graf Pergen über den Wert der so

viel gerühmten »Aufklärung« eine Ansicht, die zugleich als ein Programm

der eben begonnenen Regierung des Kaisers Franz bezeichnet werden darf.

»Die Erfahrung hat gelehrt,« so heißt es in diesem Aktenstück,

»daß Brochurenaufklärung bisher sicher mehr geschadet, als genützt

habe, weil durch solche einer Klasse von Menschen, die von allen

Kenntnißen entblößt ist, die vorausgehen müssen, um die Dinge im

Zusammenhange zu sehen, eine Menge unverdaute Begriffe über Religion,

Menschenrechte und Menschenglück beygebracht worden sind, die nun in

den Köpfen derselben eine gräßliche Verwirrung anrichten ... _Die

Bildung der untern Klassen muß verhältnismäßig mit ihrem Stande und

ihrer Bestimmung seyn._ Wenn der gemeine Mann einen einfachen, auf

das Herz wirkenden Religionsunterricht erhält, wenn ihm von den

wissenschaftlichen Kenntnissen nur dasjenige beygebracht wird, was ihm

in seinem Geschäftsbetriebe zur Beförderung seines bürgerlichen Glücks

brauchbar und nützlich ist, so ist er für seine Sphäre aufgeklärt,

und diese Aufklärung ist heilsam für ihn, vortheilhaft für den Staat;

wird hingegen der gemeine Mann mit Dingen beschäftiget, welche in das

Spekulative der Religion und Philosophie einschlagen, so verwirren sich

seine Begriffe, er giebt sich mit unnützen Grübeleyen ab, wünscht sich

in eine höhere Klasse aufzuschwingen, wird für sich selbst unglücklich

und für den Staat gefährlich. _Höhere Kenntnisse sollen also nur für

jene seyn, welche vermöge ihres Standes bestimmt sind, andere zu

leiten_, und diese können und sollen ohne Beschränkung aufgeklärt

werden, und je mehr sie aufgeklärt werden, desto vollkommenere

brauchbarere Menschen werden sie seyn und desto besser wird sich die

Staatsverwaltung hiebey befinden.« ...

Schon im Juni 1794 mußte die »Österreichische Monatsschrift«

eingehen. Ihre Redakteure Alxinger und Schreyvogel sahen keine andere

Möglichkeit, wenn sie sich nicht als »Jakobiner« den schwersten

Verfolgungen aussetzen wollten.

Das österreichische Zensurgesetz von 1795.

Februar 1795 erschien in Österreich ein neues Zensurgesetz, das in

allem genau das Gegenteil dessen bestimmte, was Josephs Preßreform an

kulturellen Fortschritten ausgezeichnet hatte.

Nicht das mindeste durfte mehr ohne vorschriftsmäßige Zensur gedruckt

werden, weder Buch noch Zeitung, weder Lied noch Gebet, Einblattdruck

oder Kupferstich, weder Erstdruck noch neue Auflage eines bisher

erlaubten Buches. Wer sich dagegen verging, wurde sofort mit Verlust

des Gewerbes gemaßregelt, außerdem mußte er für jedes verbreitete

Exemplar einer unzensierten Druckschrift 50 Gulden Strafe zahlen.

War er dazu nicht imstande, so durfte er jeden Gulden -- mit einem

Tage Gefängnis absitzen! Ein Buchdrucker oder Verleger brauchte also

nur durch ein Versehen einige hundert Exemplare eines unzensierten

Liedes zu verbreiten, und er hatte, wenn er ein armer Teufel war,

lebenslängliche Haft verwirkt! Handelte es sich gar um 1000 Exemplare

oder mehr, so ergab diese lichtvolle Rechnung etliche hundert Jahre

Gefängnis!

Da Lieder, Gebete, Kriegsnachrichten, überhaupt die ganze

Einblattliteratur häufig durch Hausierer so schnell vertrieben wurden,

daß der Arm des Gesetzes sie nicht mehr erreichte, blieb der gesamte

Hausierhandel mit Drucksachen verboten, und auf Übertretung dieser

Bestimmung wurde Zuchthausstrafe gesetzt.

Jede Ausrede oder Entschuldigung für irgendeine Verfehlung gegen das

Zensurgesetz wurde von vornherein als ungültig abgewiesen; mildernde

Umstände gab es in keinem Fall! Auch galt bei Umgehung der Zensur

keinerlei Unterschied zwischen einem Andachtsbuch und etwa einer

unsittlichen Schrift; für den Inhalt der nicht zensierten Drucksache

hatten sich Verfasser, Verleger, Drucker oder Verbreiter »nach dem

Grade der Anstößigkeit« noch besonders zu verantworten. Ebensowenig

wie in Österreich selbst durfte ein k. k. Untertan irgend etwas ohne

Zustimmung der einheimischen Zensur im Ausland drucken lassen.

Die freie Wahl eines Vorzensors durch den Schriftsteller, wie sie

Kaiser Joseph eingeführt hatte, wurde durch dieses Gesetz von 1795

ausdrücklich abgeschafft. Ein Zensor durfte überhaupt kein Manuskript

mehr selbst empfangen oder gar genehmigen; dies geschah ausschließlich

durch ein neugebildetes Revisionsamt, das mit anonymen Zensoren

arbeitete. Jeder Versuch, den Zensor irgendeines Buches festzustellen,

sich ihm zu nähern, um Beschleunigung zu bitten oder gar zu

beeinflussen, war verboten. Jeder sollte, so hieß es, die Entscheidung

»ruhig abwarten, sich ihr ohne Widerrede fügen« und sich besonders

hüten vor aller »Verunglimpfung der Zensoren oder des Revisionsamtes,

welche allerdings nach dem Grade des Frevels geahndet werden würde«.

Das Revisionsamt war also unfehlbar; von irgendeinem Berufungsrecht war

von jetzt an nicht mehr die Rede!

Und diese beispiellose Knebelung der Geistesfreiheit, die nicht dem

finstersten Mittelalter, sondern dem goldenen Zeitalter der deutschen

Klassiker angehört, nannte sich noch obendrein »eine Zusammenfassung

der in verschiedenen Zeiten, unter verschiedenen Regierungen ergangenen

Verordnungen«, also auch der Josephinischen!

Hägelins Denkschrift über die Zensur.

Eine bürokratische Ausgeburt der Furcht vor der Revolution, die zu

jener Zeit die Regierungen ergriff, ist auch Hägelins mehrfach erwähnte

Denkschrift über die Zensur, und ihr Entstehungsjahr 1795 macht es

begreiflich, daß neben der Religion und Moral die Politik darin die

Hauptrolle spielt.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 9 / 18 段