Friedrich Wilhelms II. ganz beim alten geblieben, denn das Ministerium
des Äußern, dem sie unterstand, wahrte dem Chef des geistlichen
Departements Wöllner gegenüber seine Selbständigkeit. Da die Minister
noch im Februar 1792 überzeugt waren, daß die Französische Revolution
in Preußen kein Wässerlein trüben würde, hatten sie auch keinen Drang
gefühlt, den harmlosen Berliner Zeitungen trotz der alles umstürzenden
Nachrichten, die sie pflichtschuldigst bringen mußten, genauer auf
die Finger zu sehen. Noch am 12. Juli 1791, als der im Zensurdienst
ergraute Geheimrat Marconnay seinen Abschied nahm und den Zeitungen
als sein Nachfolger der Geh. Legationsrat Renfner vorgestellt wurde,
hatten die Minister es ausdrücklich abgelehnt, sich selbst außer in
»zweifelhaften Fällen« mit der Zeitungszensur zu befassen.
Da fiel die Warnung aus Wien vom 3. Dezember 1791 (vgl. S. 63)
plötzlich wie ein schwerer Stein in den idyllisch-glatten Spiegel
behaglicher Sicherheit, und den preußischen Ministern erschien es nun
doch an der Zeit, durch sichtbare Regierungsakte zu zeigen, daß sie
hinter der österreichischen Staatsklugheit nicht zurückstanden, wenn
auch ihre eigene noch keineswegs so düster gefärbt war wie jene.
Zunächst sprachen sie am 5. Januar 1792 den Wunsch aus, von allen in
Preußen gelesenen in- und ausländischen Zeitungen ein -- Freiexemplar
zu erhalten, um sich darüber zu unterrichten, »wie die öffentlichen
Ereignisse in den Landeszeitungen bekannt gemacht würden«. Aber da war
guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer! Denn wer sollte ihnen
diese Freiexemplare liefern? Die Post versandte die bei ihr bestellten
auswärtigen Zeitungen an die Abonnenten, und ein Generalabonnement
auf alle diese Blätter kostete ein Heidengeld, das in keinem Etat
vorgesehen war. Für den französischen »Moniteur« zahlte man damals
bei der Post jährlich 30, für englische Blätter sogar 70 Taler. Der
Generalpostmeister konnte also den Ministern nicht helfen.
Als sich aber nun im Anschluß an die kaiserliche Warnung der
Schriftwechsel mit dem ängstlich gewordenen Könige entspann, sahen die
Minister, daß sie auch im Punkt der Zeitungszensur etwas tun mußten,
und sie erließen am 28. Februar an die Berliner Blätter den Befehl,
»mit größter Schärfe alle aufrührerischen Artikel zu unterdrücken und
die Verbreitung aller revolutionären Grundsätze zu verhindern«.
Das hatte zunächst für die Berliner Zeitungsverleger eine finanzielle
Folge. Dem Legationsrat Renfner wuchs jetzt die Arbeit über den Kopf;
er mußte den ganzen Tag bis spät am Abend zur Verfügung stehen,
wenn er, wie das Ministerium gefordert hatte, »bei eigener schwerer
Verantwortung« für den Inhalt der Zeitungen bürgen sollte. Ohne eine
Entschädigung, meinte er, sei das nicht zu machen. Bisher war die
Zeitungszensur gebührenfrei gewesen.
Die beiden Berliner Zeitungsverleger, die Vossische und die
Haude-Spenersche Buchhandlung, sahen denn auch die »Billigkeit« seines
Anspruchs ein und verstanden sich dazu, vom 1. August 1792 ab die
Bemühungen des vielgeplagten Zensors mit einem jährlichen Honorar von
100 Talern zu belohnen. Für diesen Beweis ihrer »Resignation« sprach
ihnen das Ministerium wie billig seine besondere Zufriedenheit aus.
Dies Entgegenkommen kam die Verleger teuer zu stehen, denn das
Ministerium nahm statt des kleinen Fingers die ganze Hand. Auf ihre
Erklärung, daß sie dieses Honorar mit Rücksicht auf die »gegenwärtigen
Zeitläufte« nur dem jetzigen Zensor zahlen würden, nicht aber seinem
Nachfolger, antwortete man ihnen, sie allein zögen ja den Gewinn
aus ihren Zeitungen, sie hätten deshalb auch in Zukunft dieselbe
Zensurgebühr zu entrichten.
Die werdende Journalistik.
Waren denn die Berliner Zeitungen so stark mit »aufrührerischen
Artikeln« gefüllt, daß die Mahnung des Ministeriums begründet war?
Etwas Farbe hatten die Blätter unterdes tatsächlich angenommen. Die
Weltgeschichte mußte sich ja doch in ihnen widerspiegeln, und wenn der
Horizont in Flammen stand, mußte schließlich ein roter Widerschein auch
auf Preußen fallen. Wie konnte _der_ dabei gleichgültiger, trockener
Chronist bleiben, der am ersten dazu veranlagt ist, den elektrischen
Strom neuen Lebens zu empfinden, der werdende Journalist? Der eine
wollte löschen helfen, der andere auch schüren, und wenn die deutsche
Presse auch noch nichts von Leitartikeln wußte, in denen sich eine
öffentliche Meinung kundgab oder auch nur die private des Redakteurs,
die sich für die öffentliche hielt, so konnte es doch nicht fehlen, daß
die Art der Berichterstattung besonders über die Pariser Ereignisse
allmählich einen eigenen Ton annahm, der in der Tat die Musik machte.
Über die Berichterstattung im alten Nachrichtenstil ging man noch
nicht hinaus, aber der Zensor Renfner hatte schon seine liebe Not mit
allerhand versteckten Anmerkungen, »Anspielungen« und »Seitenblicken«,
die sich der Zeitungsschreiber von ehedem nie herausgenommen. So
entfesselte der Geist der Revolution eigentlich erst den selbständigen
Journalismus, den der deutsche Zeitungsleser bis dahin noch nicht
gekannt hatte, und unter der Regierung Friedrich Wilhelms II. gewannen
die Zeitungen trotz aller dämpfenden Bestimmungen eine Bedeutung, die
sie unter Friedrich dem Großen, auch bei geringerer Unfreiheit, nie
hätten erringen können, es sei denn, daß der König, in Voraussicht
der Zukunft, sie als die Pioniere einer großzügigen nationalen Politik
hätte brauchen wollen, was seinem unnahbaren und selbstsichern
Souveränitätsgefühl aber ganz fernlag.
Von den Berliner Zeitungen nahm die »Spenersche« am stärksten jenen
Ton an, und schon am 24. Februar 1793 mußte sie sich darüber von dem
nun aufmerksamer und strenger werdenden Ministerium energisch den
Text lesen lassen. Der Ton der Pariser Artikel, hieß es, lasse sich
besonders seit der »schrecklichen Verurtheilungs-Epoche des Königs von
Frankreich« mit den »Gesinnungen eines treuen Preußischen Untertans
schwer vereinbaren« und steche auffallend ab von dem »wärmeren,
biederen Ton, durch den sich die Vossische Zeitung bei den jetzigen
Umständen auszeichne«. Zensurstriche allein könnten daran nichts
ändern, die Redaktion habe daher streng darauf zu sehen, daß »von nun
an die _ganze Stimmung_ jener Artikel umgeändert werde«. Sonst werde
man das Privilegium »sichereren Händen« anvertrauen.
Die erste ministerielle Zeitung in Preußen.
Mit der Zensur allein sei es nicht getan, hatte das Ministerium im
Februar 1793 der »Spenerschen Zeitung« erklärt, die »ganze Stimmung«
des Blattes müsse eine andere werden. Da sich aber diese Stimmung bei
andern nicht erzwingen ließ, kam man 1794 auf den Einfall, sie selbst
zu erzeugen. Der Geh. Legationsrat le Coq hatte den Vorschlag gemacht,
eine ministerielle Zeitung herauszugeben, und in ihrer Herzensangst
gingen die Minister sogleich darauf ein; früher hatten sie solche Pläne
immer zurückgewiesen.
Ein Verleger war zur Stelle; der Hofbuchdrucker Decker besaß schon
lange ein Privileg zu einer französischen Zeitung, ohne es bisher
ausgenutzt zu haben. Das war doppelt willkommen, denn so konnte man
den guten Geist Preußens auch in das französisch sprechende Ausland
hinüberleiten, und alle Diplomaten mußten sich ja um solch eine in
ihrer Umgangssprache geschriebene preußische Kabinettszeitung reißen.
Vom Januar 1794 an erschien also in Berlin die »~Gazette françoise de
Berlin. Avec approbation et privilège du Roi~«, und zwar fünfmal in
der Woche. Bisher hatte man noch jedem Berliner Verleger abgeschlagen,
mit seinem Blatte mehr als dreimal wöchentlich herauszukommen, und
zwar lediglich aus Bequemlichkeit, weil die Zensur dem Ministerium zu
einer fast »unerträglichen« Last geworden war, worauf »billig Rücksicht
genommen werden sollte«. Jetzt sah die erstaunte Reichshauptstadt auf
einmal fast jeden Tag eine neue Nummer der preußischen Amtszeitung
erscheinen.
Die Verleger der »Vossischen« und »Spenerschen« wurden über diesen
Vorzug natürlich unwirsch und beschwerten sich. Erst sagte man ihnen:
Ihr könnt ja auch fünfmal in der Woche herauskommen! Aber dieses
ungeheure Anwachsen der Zensurarbeit schreckte doch zuletzt ab, und
man kam dann friedlich überein, vom 1. April ab auch das ministerielle
Blatt -- auf drei Nummern die Woche zu beschränken.
Die Konkurrenz sorgte weiter dafür, daß die sonstigen sehr unbequemen
Vorzüge des Hofblattes paralysiert wurden. Dieses brachte eine Fülle
offizieller Mitteilungen aus allen Departements des Ministeriums,
Kriegsnachrichten von der preußischen Armee, die damals mit den
Österreichern gegen das revolutionäre Frankreich im Felde stand,
Meldungen von Ernennungen und Auszeichnungen, die einen wesentlichen
Teil des Stadtgesprächs beherrschten -- alles Dinge, mit denen die
andern Zeitungen traurig hinterherhinken mußten. Also beschwerte
man sich auch darüber, und richtig wurde jetzt durch die ziellose
Gutmütigkeit des Ministeriums, das keinem königlichen Privileg zunahe
treten wollte, dieses ganze amtliche Material vom Juli 1794 an _allen_
Berliner Zeitungen zugestellt.
Damit war natürlich dem ministeriellen Blatte jeder Anreiz genommen,
es siechte kümmerlich dahin und mußte schon Ende 1797 sein Erscheinen
einstellen.
Ein verblüffender Erfolg.
Das vorschnelle klägliche Ende der amtlichen »~Gazette françoise de
Berlin~« hatte noch einen besondern Grund, der drastisch zeigt, welch
unglückliche Hand das preußische Ministerium schon damals in der
Behandlung der Presse bewies.
Es hatte sich so ehrliche Mühe gegeben, der Forderung des Königs Genüge
zu tun und allen aufrührerischen Geist aus den Berliner Zeitungen
zu entfernen. Was hatte es zu diesem Zweck in den letzten Jahren
nicht alles verfügt: Nicht weniger als 26 Freiexemplare mußten die
Berliner Verleger von ihren Blättern liefern, und man hatte es wirklich
durchgesetzt, daß auch alle Provinzzeitungen regelmäßig zur Kontrolle
eingereicht wurden. Die Minister lasen sich an all dem schlechten
Druck auf Löschpapier fast die Augen blind, es regnete Verwarnungen
und Drohungen, und besonders der alte Graf Finckenstein, der noch ganz
in friderizianisch-absolutistischer Weltanschauung lebte, überbot
sich in strengen Maßregeln. Selbst die Inserate unterlagen seit 1788
noch einer besonderen Zensur der Polizei. Durch die Gründung der
»Gazette« war ein regelrechtes Preßbureau entstanden, das die Berliner
Blätter mit wichtigen politischen Mitteilungen versorgte. So lieferte
es alle Nachrichten über den Aufstand in Polen nach dessen zweiter
Teilung, dafür durfte aber nichts Selbständiges aus andern Quellen
über die polnischen Angelegenheiten gedruckt werden. In den Pariser
Artikeln wurden unermüdlich alle »Neben-Reflexionen und Raisonnements«
gestrichen, und die Zeitungen mußten sich durchaus auf die »Darstellung
bloßer That-Sachen« beschränken. Die »General- und Spezialpardons«,
die das Ausland preußischen Deserteuren zusicherte, durften nicht
mitgeteilt werden, ebensowenig die Beschreibung republikanischer Feste,
bei denen »im Namen der Weltgeschichte die Verdienste der französischen
Nation um die Menschheit« gefeiert wurden. Alle Notizen über Aufstände,
besonders über militärische Revolten wie die Meuterei der englischen
Matrosen 1797 waren strengstens verboten, ebenso die über die Ankunft
und Abreise der Kuriere, weil dies »für den Königl. Dienst« nachteilig
sei, und selbst fremde Gesandten durften nichts mehr in die Zeitungen
einrücken lassen ohne besondere Genehmigung des Ministeriums.
Und das Resultat all dieser krampfhaften Bemühungen? Dem Könige
mochten seine willigen Beamten zu Dank arbeiten, _einem_ aber genügten
sie damit noch lange nicht: dem Kaiser von Rußland! Im Oktober 1797
schmetterte die Minister die plötzliche Nachricht nieder, daß ihre
Sorgenkinder, die so streng behüteten Berliner Tageszeitungen und die
»Berlinische Monatsschrift«, samt und sonders in Rußland verboten
seien! Und die preußische Amtszeitung, das Fähnlein der preußischen
Aufrechten, stand in der Reihe der Kolleginnen mit am russischen
Pranger! Die »~Gazette françoise~« scheint aber jenseits des Niemen
die meisten Leser gehabt zu haben und war dadurch »beinahe gänzlich
ruiniert«.
Den Anlaß des Verbotes konnte niemand ergründen, am wenigsten -- wie
üblich -- der preußische Gesandte in Petersburg. Von jeher war ja
Rußland über jede deutsche Preßnotiz »ungemein sensibel« gewesen, und
das revolutionäre Schauspiel in Frankreich hatte seine Empfindsamkeit
zur Hysterie gesteigert. Vergebens suchten die Minister nach einem
plausibeln Grund des Verbotes. Sie dachten nicht mehr an ihr eigenes
Wort, daß ja die Zensur allein, die Ausmerzung jeder kleinen
Anzüglichkeit, das Verbot alles Anstößigen und dergleichen Flickarbeit,
nicht Rot in Weiß verwandeln konnte, daß die ursprüngliche Färbung
trotz allem noch durchschimmerte. Die ganze »Stimmung« der Berliner
Presse war es eben, die dem Kaiser der Russen zuwider geworden war.
Lichte Augenblicke.
Ab und zu in dieser Zeit der Bedrängnis dämmerte den betrübten
Lohgerbern an der Spree so etwas wie die Erkenntnis, daß sie dem
Kinde glichen, das in der hohlen Hand das Meer ausschöpfen zu können
wähnt. Dem blinden Eifer des alten Ministers von Finckenstein trat
sein eigener Amtskollege Graf Haugwitz entgegen, und am 12. Juli 1797
erklärte ihm das Generaldirektorium geradezu: »Überhaupt glauben
wir nicht, daß in einer solchen weit getriebenen Einschränkung der
Preßfreiheit das wahre Mittel liege, um revolutionäre Bewegungen
und gefährliche Nachfolge der darunter gegebenen üblen Beispiele
benachbarter Nationen zu hintertreiben.«
Und als ein Jahr später der Graf von der Schulenburg von dem neuen
Herrn mit der Leitung der geheimen Polizei betraut wurde und davon
fabelte, den revolutionären Skribenten durch Bestechung einen goldenen
Maulkorb umhängen zu wollen, bekannte sich das preußische Ministerium
in völliger Zerknirschung zu dem reumütigen Glauben, daß all sein
Bemühen nur dann Erfolg verspreche, »wenn Männer von anerkannten
Talenten, von bewährter Moral, _aus eigner inniger Ueberzeugung_,
als Schriftsteller wider Revolutionen und wider revolutionaire Greuel
aufträten«.
Man vergaß nur eine Kleinigkeit, diese guten Elemente, die gewiß
vorhanden waren, freizumachen und durch soziale Reformen von Staats
wegen die »gute Stimmung« zu erzeugen, die man gern der Presse als
Schminke aufgelegt hätte. So wirkt diese weise Erkenntnis wie eine
Leuchtrakete am dunkeln Nachthimmel und ist es bis heute geblieben.
Die Jagd auf die Bulletinschreiber.
Wie machtlos die regierende Gewalt der Presse gegenüber war, zeigte
nichts deutlicher als das Scheitern aller Bemühungen, die geschriebenen
Zeitungen zu vertilgen, mit denen sich kleine Beamte eine Nebeneinnahme
zu verschaffen wußten.
1792 war die Bulletinschreiberei aufs strengste untersagt worden.
Aber man hatte, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, diesen Befehl
nicht veröffentlicht, sondern nur durch ein Rundschreiben allen
amtlichen Stellen mitgeteilt, wo die Verfasser dieser »Bülletins« an
irgendeinem staubigen Aktentisch zu sitzen pflegten, alles sammelten,
was ihnen an offiziellen Brocken erreichbar war, und dieses Gemisch von
Vertraulichem und längst Bekanntem zu Korrespondenzen besonders für
Hamburger Blätter verarbeiteten.
Mit jenem Verbot glaubte man das Handwerk mit Stumpf und Stiel
ausgerottet zu haben. Aber 1794 blühte es wie nie zuvor, denn die
strengere Zensur des gedruckten Wortes machte ja das geschriebene
um so wertvoller! Das ganz Automatische dieser Erscheinung wollten
aber die Minister nicht einsehen, und statt auf der einen Seite die
Zügel lockerer zu lassen, verdoppelten sie nun ihren Eifer auch auf
der andern. Eine vollständige Detektivkomödie wurde in Szene gesetzt,
um diese kleinen Zeilenschreiber dingfest zu machen. Es gab zwar
schon so etwas wie ein Postgeheimnis, das störte aber den Postmeister
Seegebarth nicht, unverdrossen alle ihm verdächtig erscheinenden
Briefe, vor allem die nach Hamburg gerichteten, zu erbrechen,
aufmerksam zu lesen und, wenn ein Indizium vorlag, freudestrahlend dem
Ministerium zu unterbreiten. Als man schließlich einen der Verbrecher
erwischte -- er hieß Woltersdorf und war schon 1791 mit drei Tagen
Gefängnis bestraft worden, weil er zu melden sich erdreistet hatte,
die Französische Nationalversammlung wolle dem König Ludwig und seiner
Gemahlin den Prozeß machen --, entpuppte er sich als Hofagent des
Herzogs von Mecklenburg, und die Geheimräte in Neustrelitz nahmen
ihn so energisch in Schutz, daß man zufrieden war, als er versprach,
sein Korrespondenzeln zu lassen. Auch hatte er mit verblüffender
Dreistigkeit gefordert, wenn man ihm verwehre, sein Brot auf diese
»redliche und anständige Weise« zu erwerben, so möge man ihm gefälligst
eine Anstellung mit auskömmlichem Gehalt geben, da er als kläglichst
besoldeter »Prokurator« seine Familie nicht ernähren könne.
Aber die Hetzjagd ging weiter. Die 100 Taler, die der »Hamburgische
Korrespondent« für diese Berliner Berichte ausgeworfen hatte, wollte
sich nun ein armes zweiundzwanzigjähriges Magisterlein der Philosophie
namens Stein verdienen. Bald hatte das Falkenauge des Postmeisters
durch Handschriftenvergleichung auch dies herausgebracht. Aber Stein
fand wieder Nachfolger, und wenn man sie beim Kragen nahm, versicherte
jeder hoch und teuer, von dem Verbot keine Ahnung gehabt zu haben;
und das Gegenteil konnten ihm die Minister nie beweisen! So kamen die
Übeltäter mit einem Verweis davon -- und alles blieb hübsch wie zuvor.
Die Bildung des kleinen Mannes.
Was die Literatur von Leopolds Sohn und Nachfolger, Kaiser Franz II.,
dem letzten deutschen Kaiser (bis 1806), zu erwarten hatte, brachte
gleich zu Anfang der neuen Regierung ein Gutachten des Polizeiministers
Grafen von Pergen klassisch zum Ausdruck. 1793 hatte der angesehene
Schriftsteller Joh. Bapt. von Alxinger die »Österreichische
Monatsschrift« begründet, die im Sinne der Josephinischen Aufklärung
arbeitete und mit großer Kühnheit gegen die bald einreißende
Jakobinerriecherei und deren Werkzeuge, Spione und Denunzianten,
kämpfte.
Bald sah sich der Polizeiminister veranlaßt, auf die häufige
Darstellung von »Revolutionsgeschichten« in dieser Zeitschrift
aufmerksam zu machen, »wodurch das Publicum mit der Idee von
Staatsumwälzungen familiarisiret und demselben einleuchtend gemacht
werden soll, daß Revoluzionen von jeher entstanden sind und daß sie
nicht das Werk von Aufklärern und geheimen Orden waren, sondern von
Menschen aller Klassen, und selbst von der Geistlichkeit vorbereitet
und zu Stande gebracht worden sind«.
Bei dieser Gelegenheit entwickelte Graf Pergen über den Wert der so
viel gerühmten »Aufklärung« eine Ansicht, die zugleich als ein Programm
der eben begonnenen Regierung des Kaisers Franz bezeichnet werden darf.
»Die Erfahrung hat gelehrt,« so heißt es in diesem Aktenstück,
»daß Brochurenaufklärung bisher sicher mehr geschadet, als genützt
habe, weil durch solche einer Klasse von Menschen, die von allen
Kenntnißen entblößt ist, die vorausgehen müssen, um die Dinge im
Zusammenhange zu sehen, eine Menge unverdaute Begriffe über Religion,
Menschenrechte und Menschenglück beygebracht worden sind, die nun in
den Köpfen derselben eine gräßliche Verwirrung anrichten ... _Die
Bildung der untern Klassen muß verhältnismäßig mit ihrem Stande und
ihrer Bestimmung seyn._ Wenn der gemeine Mann einen einfachen, auf
das Herz wirkenden Religionsunterricht erhält, wenn ihm von den
wissenschaftlichen Kenntnissen nur dasjenige beygebracht wird, was ihm
in seinem Geschäftsbetriebe zur Beförderung seines bürgerlichen Glücks
brauchbar und nützlich ist, so ist er für seine Sphäre aufgeklärt,
und diese Aufklärung ist heilsam für ihn, vortheilhaft für den Staat;
wird hingegen der gemeine Mann mit Dingen beschäftiget, welche in das
Spekulative der Religion und Philosophie einschlagen, so verwirren sich
seine Begriffe, er giebt sich mit unnützen Grübeleyen ab, wünscht sich
in eine höhere Klasse aufzuschwingen, wird für sich selbst unglücklich
und für den Staat gefährlich. _Höhere Kenntnisse sollen also nur für
jene seyn, welche vermöge ihres Standes bestimmt sind, andere zu
leiten_, und diese können und sollen ohne Beschränkung aufgeklärt
werden, und je mehr sie aufgeklärt werden, desto vollkommenere
brauchbarere Menschen werden sie seyn und desto besser wird sich die
Staatsverwaltung hiebey befinden.« ...
Schon im Juni 1794 mußte die »Österreichische Monatsschrift«
eingehen. Ihre Redakteure Alxinger und Schreyvogel sahen keine andere
Möglichkeit, wenn sie sich nicht als »Jakobiner« den schwersten
Verfolgungen aussetzen wollten.
Das österreichische Zensurgesetz von 1795.
Februar 1795 erschien in Österreich ein neues Zensurgesetz, das in
allem genau das Gegenteil dessen bestimmte, was Josephs Preßreform an
kulturellen Fortschritten ausgezeichnet hatte.
Nicht das mindeste durfte mehr ohne vorschriftsmäßige Zensur gedruckt
werden, weder Buch noch Zeitung, weder Lied noch Gebet, Einblattdruck
oder Kupferstich, weder Erstdruck noch neue Auflage eines bisher
erlaubten Buches. Wer sich dagegen verging, wurde sofort mit Verlust
des Gewerbes gemaßregelt, außerdem mußte er für jedes verbreitete
Exemplar einer unzensierten Druckschrift 50 Gulden Strafe zahlen.
War er dazu nicht imstande, so durfte er jeden Gulden -- mit einem
Tage Gefängnis absitzen! Ein Buchdrucker oder Verleger brauchte also
nur durch ein Versehen einige hundert Exemplare eines unzensierten
Liedes zu verbreiten, und er hatte, wenn er ein armer Teufel war,
lebenslängliche Haft verwirkt! Handelte es sich gar um 1000 Exemplare
oder mehr, so ergab diese lichtvolle Rechnung etliche hundert Jahre
Gefängnis!
Da Lieder, Gebete, Kriegsnachrichten, überhaupt die ganze
Einblattliteratur häufig durch Hausierer so schnell vertrieben wurden,
daß der Arm des Gesetzes sie nicht mehr erreichte, blieb der gesamte
Hausierhandel mit Drucksachen verboten, und auf Übertretung dieser
Bestimmung wurde Zuchthausstrafe gesetzt.
Jede Ausrede oder Entschuldigung für irgendeine Verfehlung gegen das
Zensurgesetz wurde von vornherein als ungültig abgewiesen; mildernde
Umstände gab es in keinem Fall! Auch galt bei Umgehung der Zensur
keinerlei Unterschied zwischen einem Andachtsbuch und etwa einer
unsittlichen Schrift; für den Inhalt der nicht zensierten Drucksache
hatten sich Verfasser, Verleger, Drucker oder Verbreiter »nach dem
Grade der Anstößigkeit« noch besonders zu verantworten. Ebensowenig
wie in Österreich selbst durfte ein k. k. Untertan irgend etwas ohne
Zustimmung der einheimischen Zensur im Ausland drucken lassen.
Die freie Wahl eines Vorzensors durch den Schriftsteller, wie sie
Kaiser Joseph eingeführt hatte, wurde durch dieses Gesetz von 1795
ausdrücklich abgeschafft. Ein Zensor durfte überhaupt kein Manuskript
mehr selbst empfangen oder gar genehmigen; dies geschah ausschließlich
durch ein neugebildetes Revisionsamt, das mit anonymen Zensoren
arbeitete. Jeder Versuch, den Zensor irgendeines Buches festzustellen,
sich ihm zu nähern, um Beschleunigung zu bitten oder gar zu
beeinflussen, war verboten. Jeder sollte, so hieß es, die Entscheidung
»ruhig abwarten, sich ihr ohne Widerrede fügen« und sich besonders
hüten vor aller »Verunglimpfung der Zensoren oder des Revisionsamtes,
welche allerdings nach dem Grade des Frevels geahndet werden würde«.
Das Revisionsamt war also unfehlbar; von irgendeinem Berufungsrecht war
von jetzt an nicht mehr die Rede!
Und diese beispiellose Knebelung der Geistesfreiheit, die nicht dem
finstersten Mittelalter, sondern dem goldenen Zeitalter der deutschen
Klassiker angehört, nannte sich noch obendrein »eine Zusammenfassung
der in verschiedenen Zeiten, unter verschiedenen Regierungen ergangenen
Verordnungen«, also auch der Josephinischen!
Hägelins Denkschrift über die Zensur.
Eine bürokratische Ausgeburt der Furcht vor der Revolution, die zu
jener Zeit die Regierungen ergriff, ist auch Hägelins mehrfach erwähnte
Denkschrift über die Zensur, und ihr Entstehungsjahr 1795 macht es
begreiflich, daß neben der Religion und Moral die Politik darin die
Hauptrolle spielt.