In moralischer Beziehung stand er gleichfalls noch ganz unter dem

Einfluß seiner sittenstrengen Mutter Maria Theresia. Kaiser Joseph

hat das große Verdienst, das bisher an Unternehmer und ausländische

Schauspielertruppen verpachtete Burgtheater 1776 in ein deutsches Hof-

und Nationaltheater umgewandelt zu haben, aber er befreite das deutsche

Schauspiel doch nicht aus den Ketten, die ihm der Theaterzensor

umgelegt hatte. Seine Zensurreformen setzten ja überhaupt erst nach dem

Tode seiner Mutter ein. Die Übernahme des Theaters »in Regie des Hofes«

gab dem Wiener Bühnenwesen in sozialer und künstlerischer Hinsicht

einen gewaltigen Aufschwung, und die endliche Alleinherrschaft des

deutschen Schauspiels auf dem Hoftheater sicherte den Siegeszug der

hochdeutschen Sprache, die bis dahin in Wien als »lutherisch Deutsch«

verachtet war. Aber die ästhetisch-moralische Neuorientierung, die

gerade jetzt, bei der Morgenröte unseres klassischen Zeitalters,

notwendig wurde, unternahm Joseph II. nicht. Wenn, wie Heinrich

Laube erzählt, das neubegründete Hof- und Nationaltheater 1776 keine

Bibliothek anlegen konnte, weil die noch in aller Schärfe bestehende

Bücherzensur nicht einmal das Lesen zahlreicher Stücke erlaubte, so

machte Josephs neues Preßgesetz von 1780 diesem unwürdigen Zustand

zwar ein Ende. Die Theaterzensur wurde von jetzt ab ausschließlich von

der Wiener Zensurhofkommission ausgeübt, und die Revision des Katalogs

der früher verbotenen Bücher gab auch eine Masse älterer Stücke frei.

Die Tortur im Gerichtsverfahren schaffte der Kaiser ab, und die

Todesstrafe schränkte er ein; vor dem Richterstuhle des Theaterzensors

dagegen wurde die Anwendung beider Mittel von Jahr zu Jahr beliebter.

So kam es, daß schon unter Josephs Regierung die Werke unserer großen

Klassiker, wenn man sie nicht kurzweg mit dem Zensurschwert vom Leben

zum Tode brachte, mit all den Daumschrauben und spanischen Stiefeln

gefoltert wurden, die gerade die Wiener Theaterzensur zum Gespött der

Welt machen sollten, leider aber auch in Deutschland, besonders auf den

Hoftheatern, als nachahmenswertes Beispiel Geltung gewannen.

Das vierte Gebot.

Klingers »Zwillinge«, die 1776 in einem Hamburger Preisausschreiben

gekrönt wurden, kamen am 11. Januar 1777 auf dem Burgtheater zur

Aufführung, wurden aber am nächsten Tage durch Allerhöchsten Befehl

verboten, »für jetzt und für alle Zukunft«! Den Schauspieler Lange

beschenkte zwar Kaiser Joseph für sein treffliches Spiel mit 100

Dukaten, erklärte ihm aber zugleich, dies Stück enthalte gar zu

viel gegen das vierte Gebot, das er in Ehren halten müsse. Am 2.

Juli schrieb Regierungsrat Gebler an Friedrich Nicolai, der Kaiser

selbst habe nicht nur dieses Drama Klingers, sondern überhaupt »alle

dergleichen gräßliche, unsinnvolle Shäkespearischen Nachäffungen

künftig« auf dem Theater verboten.

Das Konkurrenzstück zu den »Zwillingen«, »Julius von Tarent« von

Leisewitz, das ebenso wie Klingers Werk einen Brudermord behandelt,

durfte erst am 15. November 1785 gegeben werden; es stand bis 1780 im

Katalog der verbotenen Bücher.

Schauspielerzensur.

Kaiser Joseph hatte dem neuen Burgtheater von 1776 eine

Art republikanischer Verfassung gegeben: ein Ausschuß von

Theatermitgliedern selbst, Männern und Frauen, sollte über Auswahl

der Stücke, Besetzung der Rollen usw. beraten und seine Beschlüsse

der obersten Direktion vorlegen. Die Protokollführung und die damit

verbundenen Geschäfte besorgten die sogenannten »Wöchner«, die von

der Versammlung der Kollegen gewählten Regisseure, die wöchentlich

abwechselten.

Diese Einrichtung hatte aber nur dreizehn Jahre Bestand; die Kabalen

der Herren und Damen untereinander führten zu endlosen Streitigkeiten,

und der Ausschuß wurde 1789 noch vom Kaiser selbst beseitigt.

Auch die Literatur hat dieser Schauspielerrepublik nichts zu verdanken,

denn der literarische Ehrgeiz dieser k. k. Hofschauspieler ging nur

darauf aus, dem Zensor vorzuarbeiten und nichts in Vorschlag zu

bringen, was ihnen höheren Orts Vorwürfe hätte eintragen können.

Statt mit allem, sonst so verschwenderisch vorhandenen Pathos für

jede neue literarische Regung einzutreten, waren es, noch bevor der

Zensor seines Amtes waltete, die Schauspieler, die über die politische

Harmlosigkeit der aufzuführenden Stücke wachten, menschliche Schwächen

gekrönter Personen vom Dichter nicht behandelt sehen wollten, ja sogar

Stoffe der deutschen Geschichte »für ein gutes deutsches Theater nicht

passend« fanden und diese von Shakespeare beeinflußte Vorliebe der

Dramatiker nicht als eine Bereicherung, sondern als eine Verarmung der

Theaterliteratur bezeichneten! Auch sie fügten sich all den Gesetzen

des damaligen Zensurkatechismus, und es ist kein Fall bekannt geworden,

daß ihr künstlerisches Gewissen einmal gegen den Stachel geleckt hätte.

Im Gegenteil! Ausgerechnet die damaligen Schauspieler gingen besonders

scharf mit den moralischen Qualitäten eines von ihnen beurteilten

Stückes ins Gericht. So lehnten sie einmal ein Schauspiel »Nanis« mit

der Begründung ab, »die Zensur könne niemals ein Weib auf der Bühne

leiden, die ohne Scheu bekennt, wie sehr sie ihren Mann haßt und ihren

Liebhaber liebt«.

Entsprechend hieß es auch in dem von diesem Schauspielerausschuß 1778

bearbeiteten »Organisationsstatut«, daß der Geschmack nicht durch

»Mißgeburten« schwankend gemacht werden dürfe und kein Stück anzunehmen

sei, »so dem _System_ widerspricht, wenn auch irgend ein Financier eine

gute Einnahme davon prognosticirte«. Es gab also schon vor dem späteren

Staatskanzler Fürsten Metternich ein »System«, und die »Mißgeburten«

waren vorwiegend die Stücke, die sich als klassische Literaturwerke

durch ein Jahrhundert durchgesetzt haben.

»Traurige Auftritte.«

Shakespeares »Romeo und Julia« wurde von den Schauspielern des

Burgtheaters am 2. Juli 1777 vom Repertoire entfernt, mit der

Begründung: die Kaiserin wolle keine Stücke, »worin Leichenbegängnisse,

Kirchhöfe, Todtengruften und solche traurige Auftritte vorkommen«. Die

erste Aufführung in der Umgestaltung des Shakespeareschen Stoffes von

C. F. Weiße hatte am 12. September 1772 stattgefunden.

Der Teufelsbanner.

Shakespeares »Zähmung der Widerspenstigen« wurde 1782 unter dem

Titel »Die bezähmte Widerbellerin oder Gaßner der Zweite« von Schink

frei bearbeitet und dem Hofburgtheater eingereicht. Gaßner hieß

ein berüchtigter österreichischer Teufelsbanner, und die Handlung

begab sich dementsprechend in Wien und dem benachbarten Nußdorf.

Petrucchio hatte sich in einen Hauptmann von Gaßner verwandelt! Der

Schauspieler Müller lobte als »Wöchner« die Bearbeitung; sie habe »die

Hauptcharaktere beibehalten, das Langweilige glücklich herausgeworfen

(!), die Handlung wahrscheinlicher gemacht, die Wortspiele weggelassen

und weniger sentenzirt«. Aber er war doch gegen die Aufführung, da das

Stück der Moralität nachteilig sei!

Shakespeares unsterbliches Lustspiel gelangte erst am 19. März 1838

unter dem Titel »Die Widerspenstige« aufs Burgtheater.

Der dumme Engel.

In seiner Zensurdenkschrift erklärte Hägelin den »Doktor Faust«

von dem Wiener Dramatiker C. F. Weidmann für unzulässig, nicht

nur weil überhaupt darin ein Engel auftrat, der eigentlich, wie

alle himmlischen, »durch übernatürliche Gnadenmittel gestärkten«

Personen, für das Burgtheater tabu war, sondern weil dieser Engel

»viel weniger Verstand in seinen Reden wider den Verführer zeigte,

als Mephistopheles, der viel mehr Witz in seinen Gegengründen für das

Laster« entwickelte.

Die Mannheimer »Räuber«.

Bekannt ist, wie Schiller als Regimentsmedicus auf der Karlsschule

in Stuttgart seine »Räuber« schrieb, und der Intendant Heribert von

Dalberg in Mannheim das Erstlingswerk des Dichters am 13. Januar 1782

zur Aufführung brachte.

So freimütig und vorurteilslos, wie diese Initiative erwarten läßt, war

aber Dalberg keineswegs; vielmehr mußte Schiller mit Rücksicht auf den

kurfürstlichen Hof sein Stück einer strengen Zensur unterwerfen und

sich selbst zu einer Umarbeitung bereitfinden, die als die Mannheimer

Theaterbearbeitung der »Räuber« auch im Druck erschien.

Der Dichter hatte die Szenenfolge vereinfacht und mit Rücksicht auf

den zu erwartenden »Unverstand der Gallerie« vieles gestrichen; des

katholischen Hofes wegen mußte der die Räuber zur Übergabe auffordernde

Pater in eine Magistratsperson verwandelt werden und Pastor Moser

ganz fortfallen; in den Räuberszenen selbst wurde vieles gekürzt und

gemildert, besonders die »räsonnirenden« Monologe Karls; sogar das

Räuberlied mußte fortbleiben. Die stärkste Umgestaltung hatte der

Schluß zu erleiden: Franz Moor erhängt sich nicht mehr an der bekannten

Hutschnur, sondern wird von den Räubern gefangen; sie halten über ihn

Gericht, werfen ihn in den Turm, in dem der alte Vater hat umkommen

sollen, und reinigen sich dadurch gewissermaßen von ihrer eigenen

Schuld.

Auf Dalbergs Verlangen mußte Amalie sich selbst töten, statt als echte

Räuberbraut von ihrem Geliebten Karl Moor erstochen zu werden, eine

Änderung, die Schiller aber bei aller Nachgiebigkeit gegen Dalberg

in der Druckausgabe der Bearbeitung nicht beibehielt. Außerdem wurde

die ganze Handlung aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges in die des

ewigen Landfriedens, also nach 1495, verlegt, die »Räuber« mußten

dementsprechend im Ritter-, statt im Rokokokostüm gegeben und alle

zeitgeschichtlichen und politischen Anspielungen diesem veränderten

Milieu angepaßt werden.

Und wozu sich schließlich der Dichter selbst nicht bequemen wollte,

das änderte der Intendant eigenmächtig. Alles »Unschickliche« wurde

beseitigt. Hatte bei Schiller Franz der Amalie gedroht: »Meine Mätresse

sollst du werden, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten«, so hieß

es nun bei Dalberg in lächerlicher Entstellung: »Ich will dich so

mißhandeln, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten.« Und sogar den

epigrammatisch wuchtigen Schluß »Dem Mann kann geholfen werden« hat

Dalbergs Hand nicht verschont, sondern durch leere Breite abgeschwächt:

»Dem Mann kann geholfen werden -- Er führe mich vor den Richter -- ein

Glücklicher mehr. (Sonnen-Untergang.) Ich sterbe groß durch eine solche

That! und vielleicht Verzeihung vom Himmel durch diese That!«

Herzogliche Zensur.

Der Uraufführung der »Räuber« in Mannheim hatte Schiller selbst

beigewohnt; ohne Urlaub hatte er sich aus Stuttgart fortgestohlen.

Dieser Verstoß gegen die Disziplin der Karlsschule war dem Herzog von

Württemberg verraten worden.

War Herzog Karl auch großsinnig genug, die Aufführung der »Räuber«

hinter seinem Rücken nicht gerade als ein unerhörtes Verbrechen zu

betrachten, und auf den durch ganz Deutschland widerhallenden Erfolg

eines seiner Karlsschüler wohl auch ein wenig stolz, so ging ihm doch

die militärische Zucht über alles, und neben einem vierzehntägigen

Arrest erhielt der Dichter den strengen Befehl, _nichts mehr außer

medizinischen Arbeiten zu schreiben oder drucken zu lassen_ und jeden

Verkehr mit dem »Auslande« zu meiden.

Diese Präventivzensur, die der Herzog von Württemberg über Schillers

noch ungeborene Geisteskinder ausübte, zwang den Dichter zu seiner

tollkühnen Flucht aus Stuttgart, die bei seiner militärischen Stellung

und dem jähzornigen Charakter des Herzogs auf Leben oder Tod ging. Am

22. September 1782 führte er sie in Begleitung seines Jugendfreundes

Andreas Streicher glücklich aus.

Die »Räuber« in Wien.

Welche Schwierigkeiten ein in jedem Nerv so revolutionäres Stück wie

Schillers »Räuber« in Wien zu überwinden hatte, ist leicht zu ermessen.

Auf das Burgtheater kamen sie überhaupt erst 1850 durch Heinrich Laubes

Energie; auf den kleineren Theatern hatte der Zensor sie gelegentlich

schon früher passieren lassen. Aber in welcher Vermummung! Ihre

Wiener Erstaufführung erlebten sie 1784, also zwei Jahre nach der

Mannheimer Uraufführung, auf dem Kärntnertortheater, wo sonst meist

Hofoper, Ballett und Singspiel heimisch waren. Der Lustspieldichter

Rautenstrauch hatte Schillers Erstling »bearbeitet« und mit Rücksicht

auf das vierte Gebot den Vater Moor in einen -- Oheim verwandelt!

Der »Oheimmord«, über den Karl Moor im vierten Akt bei Öffnung des

Hungerturmes schaudert, muß eine erschütternde Wirkung gehabt haben!

»Schweizer, so ist noch kein Sterblicher geehrt worden, wie du: räche

meinen -- Oheim!«

Nur in dieser und ähnlichen Verballhornungen durften die »Räuber« bis

1850 auf den Wiener Nebenbühnen erscheinen.

Außerdem wimmelte das Stück von Dingen, die nie an das Ohr eines

gesitteten Wiener Theaterbesuchers dringen durften. Das Renommieren der

Räuber mit ihren Schandtaten im Nonnenkloster, ihre Blasphemien, die

Anklagen Karl Moors gegen Gott und die Welt waren unbedingt verboten.

»Gott«, so bestimmte der Zensurkatechismus, »darf als Urheber der Natur

nie zum Urheber des Übels gemacht werden«; Flüche und Verwünschungen

mußten entsprechend gemildert werden, und Ausdrücke wie Sackerment usw.

waren strengstens verpönt.

Der »verplümickte« Schiller.

Schlimmer noch als Rautenstrauch wirtschaftete mit den »Räubern« der

Berliner Theaterdichter Karl Plümicke. Er degradierte Franz Moor zu

einem Halbbruder Karls, die tote Gräfin von Moor mußte sich dieserhalb

einen Ehebruch zuschieben lassen, und Karl Moor fiel durch den Dolch

Schweizers. In dieser Verbesserung gingen die »Räuber« am 1. Januar

1783 über die Bretter des Doebbelinschen Theaters zu Berlin.

Ein anderer Bearbeiter namens Thomas trieb es noch ärger. Er brachte

die Tragödie zu einem gemütlichen Ende: Nur Franz Moor war und blieb

tot; den Vater, Amalie, Schweizer, Karl, alle ließ er am Leben, Karl

und die Räuber umkehren, Amalie mit ihrem Geliebten glücklich werden,

den Alten ins Kloster gehen und die übrigen in die weite Welt. An

diesem beruhigenden Ausgang sollen sich die Biederleute in Stralsund

und Rostock weidlich ergötzt haben. In Danzig aber legte sich die

Polizei ins Mittel und verbot die »Räuber« als ein »unmoralisches,

sittenbeleidigendes Stück«.

Ein Leipziger Zwischenspiel der »Räuber«.

In Leipzig, berichtet der Schillerbiograph Brahm, ereignete es sich,

daß, während man auf der Bühne die »Räuber« spielte -- die dortige

Uraufführung fand am 20. September 1782 statt --, in der Stadt sowohl

wie im Theater Kollegen des Schufterle feste Griffe in fremdes Eigentum

taten, »welches natürlich viel Gerede verursachte und den dortigen

Magistrat bewog, die fernere Aufführung des Stücks zu verbieten«.

Der Schauspieler Anschütz versichert sogar, daß sich in Leipzig

einmal eine Anzahl Studenten, »im Enthusiasmus über diese wilde

Dichterphantasie«, nach den böhmischen Wäldern aufgemacht habe, um nach

dem Vorbilde dieses »Carl Moor« eine leibhaftige Räuberbande zu bilden.

Aus Anstandsrücksichten.

»Die Verschwörung des Fiesco zu Genua. Ein republikanisches

Trauerspiel« erschien in Wien zuerst auf dem Kärntnertortheater

am 11. Januar 1784 und stand mit vollem Titel am 1. Dezember 1787

auf dem Anschlagzettel des Burgtheaters; nur der Name des Dichters

fehlte. Man hatte nach Angabe des Zensors nur »einige wenige

Korrekturen« angebracht; aber schon bei der zweiten Aufführung

mußte die unglückliche Bertha, Verrinas geschändete Tochter, »aus

Anstandsrücksichten« ganz wegbleiben.

Zwei verliebte Personen, heißt es in Hägelins Denkschrift von 1795,

dürfen nie miteinander allein das Theater verlassen; deshalb wurde in

dem Stück »Das Landmädchen, oder Weiberlist geht über alles«, »den

beiden Verliebten, die sich am Ende des Stücks in ein Haus begeben, um

ihre Heyrath richtig zu stellen, ein Prokurator beygegeben«.

Amerikanische Beziehungen.

Eines der großen Siegesfeste des bürgerlichen Schauspiels ist der 15.

April 1784: da fand auf dem Mannheimer Nationaltheater in Anwesenheit

des Dichters die Uraufführung von »Kabale und Liebe« statt. Iffland

spielte den Sekretär Wurm.

Im benachbarten Frankfurt hatte die Theatergesellschaft des

Direktors Großmann das neue Werk Schillers schon zwei Tage vorher

herausgebracht, ohne bei der Mangelhaftigkeit der Truppe einen

sonderlichen Erfolg damit zu erzielen. Der stellte sich dort erst

ein, als der Dichter selbst nach Frankfurt kam und Iffland am 3. Mai

die Rolle des Kammerdieners spielte. Großmann hatte vorher die ganze

Kammerdienerszene im 2. Akt, diesen erschütternden Protest gegen die

Willkürherrschaft und den schmählichen Untertanenhandel deutscher

Duodezfürsten -- die nicht allzu weit von Frankfurt residierten --,

gestrichen, und Schiller hatte seine liebe Not, Ifflands neue Rolle mit

»Wegwerfung aller amerikanischen Beziehungen« wiedereinzufügen.

Mätresse und Kammerdiener.

Auf das Wiener Burgtheater gelangte »Kabale und Liebe« erst 1807, denn

eine fürstliche Mätresse, so heißt es in Hägelins Zensurkatechismus,

»ist anstößig, also das ganze Stück nicht zulässig, außer das vitiose

würde weggeschafft.« Die Mätresse war aber nicht allein das Anstößige;

die Kammerdienerszene war natürlich auf dem Wiener Hoftheater vollends

unmöglich. Schon der Ausdruck »Tyrannei« war dort verboten! Im

Privattheater an der Wieden hatte man 1788 eine Aufführung zugelassen;

die Scheu vor der Kammerdienerszene hielt auf der Burg aber bis 1807

vor.

Die Moral des »König Lear«.

Shakespeares »König Lear« war auf dem Wiener Burgtheater am 29. Januar

1780 in einer Bearbeitung von Schröder und Bock gegeben worden; die

Originalfassung wurde dort nicht geduldet. Warum? Regierungsrat Hägelin

führt in seiner Denkschrift von 1795 die Fabel dieser Tragödie und ihre

Moral als Beispiel verwerflicher Stücke folgendermaßen an:

»Der König Lear, ein wohlthätiger Vater, legt seine Krone bey Lebzeiten

in die Hände zwoer undanckbarer Töchter nieder, welche ihn verstoßen

und im äußersten Elende schmachten lassen, bis ihm die dritte Tochter

Cordelia zu Hilfe kömmt und ihn rettet. Die Moral dieses Stückes ist,

daß ein Regent bey Lebzeiten die Krone an seine Nachfolger nicht

abtretten soll, weil er Gefahr läuft, für seine Wohlthat mit Undanck

belohnt und mißhandelt zu werden.«

Und dabei war dieser Hägelin noch ein verhältnismäßig aufgeklärter Mann!

Die Wiener Putzmacherinnen.

Ausdrücke, die ein »sinnliches Laster« andeuteten, wie Kuppler,

durften auf der Bühne nur in »ernstem und strafendem Tone« fallen,

daher allenfalls im Trauerspiel, aber nicht im Lustspiel. Allen

Gelegenheitsmachern war ihr Geschäft auf der Bühne gründlich verdorben,

denn ein Frauenzimmer durfte in einem Theaterstück nie in »sträfliche

Anträge« willigen, höchstens scheinbar, um den Liebhaber zu beschämen,

und das Publikum mußte über diese pädagogische Absicht vom Dichter

rechtzeitig beruhigt werden. »Heurathsstifter und Unterhändler

unsträflicher Liebschaften« aber, sagt Hägelin, sind erlaubt, »nur auf

die Putzhändlerinnen muß Acht gegeben werden.«

Die Wiener Putzmacherinnen besaßen offenbar im »Einfädeln« eine ganz

besondere Gewandtheit.

Schutz der Ehe!

Ehekonflikte, die nicht beizulegen waren, durfte es nach Vorschrift

der Zensur auf Wiener Theatern nicht geben; die Ehe mußte auch auf der

Bühne geschützt werden, da »dem Staat an der Erhaltung rechtmäßiger

Ehen und Geburten viel gelegen ist«. »Philosophische Winkelehen«

konnten nach Hägelins Denkschrift nie Stoff in Wien aufzuführender

Stücke sein, »besonders wenn sie als gegründet in dem Naturrecht

approbirt würden«. Von »wilden Ehen« durfte überhaupt nicht die Rede

sein. Stücke mit Ehebrecherinnen waren nach Hägelins Denkschrift ebenso

streng verboten wie die mit Mätressen. Schon das Wort »Ehebruch« war

verpönt.

Verliebte mußten vor Ende des Stückes »stets gesetzmäßig« verbunden

werden, und zwar durch Notare; denn von kirchlicher Trauung durfte

wieder nichts gesagt werden, da das Sakrament der Ehe als zu heilig für

die Bühne galt.

Die Hinrichtung auf der Bühne.

Im Jahre 1792 führte das Landstraßer Theater in Wien eine »Maria

Stuart« von dem Räuberromanschriftsteller C. H. Spieß auf, und »um

dieses vortreffliche Stück noch interessanter zu machen«, wurde »die

Enthauptung der Königin von Schottland öffentlich auf dem Theater

exekutiert«! 1795 aber dekretierte Hägelin: Das moderne Theater

»darf nie mit Blut befleckt werden«. Denn zwei Jahre vorher war jene

Vorstadttheaterromantik furchtbare Wirklichkeit geworden: Maria

Antoinette, die Tochter Maria Theresias, die Tante des Kaisers Franz,

starb auf der Guillotine.

Auch für die Theatergeschichte bedeutete die Französische Revolution

eine neue Epoche, denn von jetzt an hatte sich die Theaterzensur nicht

nur nach der moralischen und religiösen Seite, sondern vor allem nach

der politischen hin zu orientieren.

5. Die Furcht vor der Revolution.

»Man sagte mir, Spanien habe Preßfreiheit und ich

könnte, natürlich unter Aufsicht von zwei, drei

Zensoren, schreiben, was mir beliebte, wenn es nur

nicht gegen den Staat wäre, oder gegen den Hof, gegen

die Kirche, gegen die guten Sitten und schlechte

Beamte, gegen privilegirte Tänzerinnen usw.«

_Beaumarchais_, »Figaros Hochzeit«. V, 3.

»Ein toller Tag.«

Am 27. April 1784 -- zwölf Tage nach der Uraufführung von Schillers

»Kabale und Liebe« in Mannheim -- ging über die Bretter des ~Théâtre

français~ zu Paris ein Lustspiel, dessen Zensurschicksal bereits

seit drei Jahren die Bevölkerung der französischen Hauptstadt

belustigt und aufgeregt hatte, »Figaros Hochzeit oder ein toller

Tag« von Beaumarchais. Gerade die Spitzen der Gesellschaft, Prinzen

und Herzöge, Minister und Fürstinnen, bahnten in wahnsinniger

Verblendung einem Stück den Weg, das durch seine blutige Verspottung

des Adels der gefährlichste Feind ihrer Standesinteressen war und als

die literarische Ouvertüre der fünf Jahre später hereinbrechenden

Französischen Revolution bezeichnet werden darf. Das ahnten weder

der Dichter noch die ihm behilfliche verrottete Gesellschaft, nur

König Ludwig XVI. erkannte, wie einer der deutschen Übersetzer des

Lustspiels, Franz Dingelstedt, sagt, »in Figaros Scheermesser das

erste, ferne Wetterleuchten der Guillotine«. Die endlich durchgesetzte

Aufführung ist eines der sensationellsten Ereignisse der französischen

Theatergeschichte; selbst der Dichter meinte: »Das Tollste am Tollen

Tag bleibt sein Erfolg.«

Diesseits des Rheines nahm man hauptsächlich an der übermütigen

Frivolität des Stückes Anstoß, die doch nur ein getreues Abbild ihrer

Zeit war. Kaiser Joseph verbot in einem Handschreiben vom 31. Januar

1785 die Aufführung, und die Wiener lernten den »Tollen Tag« erst in

der wundervollen musikalischen Verkleidung kennen, die Mozart ihm in

seiner Oper »~Le nozze di Figaro~« gegeben hat. Erst am 14. September

1802 gelangte auch das Lustspiel, in entsprechender Bearbeitung von

Jünger, auf das Burgtheater.

Auch in München wußte die maßgebende Geistlichkeit die Aufführung zu

hintertreiben; in Mannheim dagegen, der zweiten Residenz des Kurfürsten

von Pfalzbayern, ging es noch 1785 in Anwesenheit Karl Theodors mit dem

aus Schillers Biographie bekannten Schauspieler Beck in der Titelrolle

in Szene. Der sonst so allmächtige Beichtvater des Kurfürsten, Pater

Frank, soll, wie der berühmte Schauspieler Iffland erzählt, warnend

an das Münchener Verbot erinnert, der Kurfürst aber gelacht und

geantwortet haben: »Das hat hier in Mannheim nichts zu sagen!« Er

selbst zeichnete bei der Aufführung Stück und Schauspieler durch lauten

Beifall aus.

Die Zeitgenossen Karl Theodors aber teilten seine Sorglosigkeit nicht,

sondern suchten zunächst durch drakonische Zensurgesetze gegen die rote

Sturmflut einen Damm aufzuwerfen. Nur einige charakteristische Episoden

aus diesem Abwehrkampfe können hier gestreift werden.

Verschärfung der Berliner Zeitungszensur.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 8 / 18 段