Vor etwa achtzig, neunzig Jahren,

Vielleicht sind's hundert oder mehr,

Als alle Thiere hin und her

Noch hochgelahrt und aufgekläret waren,

Wie jetzt die Menschen ohngefähr;

-- Sie schrieben und _lectür_-ten sehr,

Die Widder waren die _Scribenten_,

Die andern: _Leser_ und _Studenten_,

Und _Censor_ war: der Brummelbär --

Da kam man ~supplicando~ ein:

»Es sei unschicklich und sei klein,

Um seine Worte und Gedanken

Erst mit dem Brummelbär zu zanken,

Gedanken müßten zollfrei sein!«

Der Löwe sperrt den Bären ein,

Und that den Spruch: »Die edle Schreiberei

Sei künftig völlig frank und frei!«

Der schöne Spruch war kaum gesprochen,

So war auch Deich und Damm gebrochen.

Die klügern Widder schwiegen still,

Laut aber wurden Frosch und Crocodil,

Seekälber, Scorpionen, Füchse,

Kreuzspinnen, Paviane, Lüchse,

Kauz, Natter, Fledermaus und Staar,

Und Esel mit dem langen Ohr etc. etc.

Die schrieben alle nun und lieferten Tractate;

Vom Zipperlein und von dem Staate,

Vom Luftballon und vom Altar,

Und wußten's alles auf ein Haar,

Bewiesen's alles sonnenklar,

Und rührten durcheinander gar,

Daß es ein Brei und Gräuel war.

Der Löwe gieng mit sich zu Rathe

Und schüttelte den Kopf und sprach:

»Die besseren Gedanken kommen nach:

Ich rechnete, aus angestammtem Triebe,

Auf Edelsinn und Wahrheitliebe --

Sie waren es nicht werth, die Sudler, klein und groß,

_Macht doch den Bären wieder los_!«

_Matthias Claudius._

Der König und der Adler. Keine Fabel.

Das obige reaktionäre Gedicht von Matthias Claudius, dem biedern

Wandsbecker Boten, erschien am 3. Oktober 1795 in der »Hamburger

neuen Zeitung«. Prompt gab darauf im selben Blatt am 28. Oktober der

freisinnige und streitbare Homerübersetzer Johann Heinrich Voß, der

erbitterte Feind aller Dunkelmänner, seine Antwort: »Der König und der

Adler. Keine Fabel.« Der Uhu läßt durch ein Käuzlein den Hahn beim

Könige der Vogelwelt, dem Adler, verklagen:

Wann noch dein wohlbeherrschter Staat,

Nach sanftem Thun gewohnter That,

Sanft schläft und träumet und verdauet,

Und unser Nachtlied früh und spat ...

Den Frommen, welcher wacht, erbauet;

Schnell kräht uns der Illuminat

Die Sonn' empor, um aufzuklären,

Und Ruh und Andacht uns zu stören:

Fink, Lerche, Schwalb' und Meis' empören

Gefild' und Wald in freien Chören;

Man kann sein eigen Wort nicht hören!

Die tolle Rotte spricht gar Hohn

Der mystischen Religion ...

Ja, König, strafst du nicht, so drohn ...

So drohn dem Münster und dem Staat

Aufruhr, Empörung, Hochverrath ...

Die Nachtigall singt ohne Scheu

Am hellen Tag' Aufklärungslieder;

Daß ohne Scheu das Waldgefieder

Aufklärung nachsingt hin und wieder.

Aufklärung? nein Aufklärerei! ...

Herr König, laß dir doch gefallen:

(Wir Kauz' und Eulen flehn gesamt!)

Dem Hahn und seinen Schreiern allen,

Die immerfort Aufklärung hallen,

Zum Bändiger, im Censoramt

Den frommen Uhu zu bestallen!

Der Adler that, als hört' er nicht,

Und sah ins junge Morgenlicht.

In Vossens »Lyrischen Gedichten« (1802) hat sich diese Fabel zu einem

Epos von fünf Fabeln ausgewachsen, das dem Oberkonsistorialrat Spalding

gewidmet ist. Der Uhu und sein Nachtgevögel lassen sich durch die

vornehme Verachtung des Adlers nicht von ihrer finstern Wühlarbeit

abschrecken; mit allen Mitteln suchen sie die lichtfrohen Anhänger des

Königs zu sich herüberzuziehen, und es gelingt ihnen schließlich sogar,

den kecken Hahn zu ihrer »nachtfrohen Münsterklerisei« zu bekehren. Nun

glauben sie gewonnen Spiel zu haben, bis sie schließlich sehen müssen,

daß sich der Sonnenaufgang darum nicht um einen Augenblick verspätet:

Die hehre Himmelssonne gehet

Unwandelbar die große Bahn,

Sorglos ob krächzet oder krähet

Auf seinem Mist ein Hühnerhahn ...

Nicht lehrt der Hahn die Sonn' aufgehn;

Nein, Sonnenaufgang lehrt ihn krähn.

Licht und Sonnenschein.

Ein marokkanischer Kaiser verbannte einmal alle Lichtzieher, Lampen-

und Ölverkäufer aus seinem Lande.

»Wozu brauchen meine Sklaven zu sehen? Dies verdirbt ihnen nur die

Augen« -- sagte er.

»Aber was wird es dir helfen?« erwiderte sein Wesir; »kannst du die

Sonne auslöschen und den Mond verdunkeln? Scheinen sie nicht von

selbst?«

_Christian August Fischer_, »Politische Fabeln«. 1796.

Götzendämmerung.

Es liegt eine poetische Gerechtigkeit darin, daß der Minister Wöllner

über eben das stürzte, was so vielen aufrechten Männern das Rückgrat

hatte brechen sollen.

Als er sich nach dem Tode Friedrich Wilhelms II. (16. Nov. 1797)

herausnahm, das verhängnisvolle Religionsedikt nochmals einzuschärfen,

kam er bei dem Thronfolger übel an. Eine scharfe, vom Geheimrat

Mencken, dem Großvater des Fürsten Bismarck, entworfene Kabinettsorder

vom 11. Januar 1798 bedeutete ihn, daß die Religion »Sache des Herzens,

des Gefühls und der eigenen Überzeugung sein und bleiben« müsse und

nicht »durch methodischen Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerk

herabgewürdigt« werden dürfe. »Vernunft und Philosophie«, so lauteten

die wahrhaft königlichen Worte, »müssen ihre unzertrennlichen

Gefährten sein, dann wird sie durch sich selbst feststehen, ohne

die Autorität derer zu bedürfen, die es sich anmaßen wollen, ihre

Lehrsätze künftigen Jahrhunderten aufzudringen, und den Nachkommen

vorzuschreiben, wie sie zu jederzeit denken sollen.«

Schon im Dezember 1797 war die Examinationskommission nebst allen

ihren jüngeren Schwestern in den Provinzen aufgehoben und das

Oberkonsistorium wieder in seine alten Rechte eingesetzt worden, und am

11. März 1798 erhielt auch Wöllner seine Entlassung. Hermes und Hillmer

wurden mit 500 Taler Pension (statt 2000 Taler Gehalt) abgefunden, und

Minister von der Schulenburg gab ihnen das Abgangszeugnis, daß sie

»in ihren bisherigen Verhältnissen nichts geleistet hätten und auch

fernerhin keinen Nutzen bringen würden«.

Kants Schlußwort.

Durch den Tod des Königs fühlte sich Kant von seinem Schweigegelöbnis

befreit; in diesem Sinne waren seine Worte »als Ew. Maj. getreuester

Unterthan« ein wohlüberlegter Vorbehalt gewesen. Mit dem ganzen

Aufgebot seines Scharfsinns untersuchte er nun in einem neuen Buche

»Der Streit der Facultäten« (Königsberg 1798) das Verhältnis der

Theologie zur Philosophie, der Kirche zur modernen Wissenschaft, und

als Beispiel einer falschen Bekämpfung der Philosophie erzählte er in

der Vorrede seinen Zusammenstoß mit der preußischen Zensur im Jahre

1792 und seine Maßregelung zwei Jahre später. Die Kabinettsorder des

Königs und seine Antwort druckte er wörtlich ab und errichtete so der

Regierung Friedrich Wilhelms II. und seines Günstlings Wöllner den

verdienten Pranger. »In seinem systematischen Denken«, sagt Wilhelm

Dilthey und nach ihm E. Fromm, »gelangte erst mit dieser Arbeit der

im Jahre 1792 begonnene Streit zum Abschluß. Preßfreiheit hat Kant --

trotz Fichtes Vorgang -- nicht verlangt. Die Censur solle bestehen

bleiben, aber sie sollte zu einer Funktion des Universitäts-Organismus

als der obersten wissenschaftlichen Körperschaft erhoben und so zum

Nutzen der Wissenschaft und des Kulturfortschrittes der Willkür der

Verwaltung und den theologischen Vorurtheilen entzogen werden.«

4. An der Wiege des Theaterzensors.

Der Schrei nach der Theaterzensur.

Es ist nützlich, daran zu erinnern, daß nicht zuerst die Behörden

die Zensurpolizei ins Theater riefen, sondern -- die deutschen

Schriftsteller. Der erste bedeutende Literarhistoriker, Daniel

Morhof (1639--1691), hat das zweifelhafte Verdienst, die Einsetzung

von Personen gefordert zu haben, »ohne deren Bewilligung kein Stück

aufgeführt werden sollte«. Allerdings war die deutsche Bühne damals

durch die Zügellosigkeit der Stegreifkomödie so verwildert, daß

alle Tugendwächter sich davor bekreuzigen durften. Die deutsche

Sprache und Literatur drückte sich noch als Aschenbrödel zaghaft im

Lande herum; kein Wunder, daß sie verwahrlost war. Fürsten und Adel

würdigten in der Regel nur die italienische und französische Komödie

ihres Besuches; das 1742 als Theater eingerichtete Hofballhaus in

Wien, das spätere Burgtheater, war bis 1776 fast nur ausländischen

Schauspielergesellschaften vorbehalten.

Für das Volk der deutschen Kaiserstadt waren die »ordinari Comödie«

am Kärntner Tor, dem eigentlichen Stadttheater, und die übrigen

Harlekinaden der Vorstadtbühnen gut genug. Die kaiserliche Regierung

schenkte dieser niedern Art Volksbelustigung noch keine Aufmerksamkeit,

während sich die berüchtigten Tierhetzen des kaiserlichen Schutzes

rühmen durften; wenn sie die Abgaben der Theaterunternehmer pünktlich

hereinbekam, überließ sie der Stadtbehörde die Sorge dafür, daß es

nicht allzu wild dort zuging. Von einer vorhergehenden Prüfung der dort

gespielten burlesken Komödien konnte schon deshalb keine Rede sein,

weil diese Stücke zum größten Teil extemporiert und nicht, wie die

»regelmäßigen« Schauspiele der fremden Komödianten, niedergeschrieben

oder gar gedruckt wurden. Das galt besonders von den Reden der lustigen

Person, des ursprünglich italienischen Arlecchino, den der Schauspieler

Stranitzky (seit 1708 in Wien) in Charakter und Tracht eines

dummdreisten salzburger Bauern namens Hanswurst neu zu gestalten wußte.

Seine unkontrollierbaren, der zufälligen Situation entspringenden

Späße und schlagfertigen Einfälle pflegten auf die Theaterbesucher der

Wiener Vorstädte die größte Anziehungskraft auszuüben.

Nun begab es sich im Oktober 1737 zu Leipzig an der Pleiße, daß

der biedere Magister Gottsched durch die Schauspielerin Caroline

Neuberin dem gottlosen Hanswurst, der stets die Lacher auf seiner

Seite hatte und keine regelmäßige Komödie nach dem Vorbild der Alten

und der Franzosen aufkommen ließ, ~coram publico~ den Prozeß machen

und ihn auf der Neuberschen Bühne wie einen Mörder und Strauchdieb

~in effigie~ verbrennen ließ. Die Gottschedianer, die Mehrzahl der

damaligen Intelligenz, zogen nun allesamt wacker gegen Hanswursten

zu Felde, und es war Wasser auf ihre Mühle, als Maria Theresia 1752

gebot, keine andern Komödien zu spielen, »als die aus dem frantzösisch

oder wällisch, oder spanisch theatri herkommen«, und alle »hiesigen

compositionen« zu unterdrücken; »wann aber einige gute doch wären von

weiskern [einem Wiener Komiker], sollten sie ehender genau durchlesen

werden und keine ~equivoques~ noch schmutzige Worte darinnen gestattet

werden«.

Damit wurde das gesamte Bühnenrepertoire Wiens der schon bestehenden

Bücherzensur unterstellt, denn die »regelmäßigen« Stücke wurden vorher

gedruckt; die Erlaubnis zum Druck war zugleich auch die zur Aufführung.

Verbot der extemporierten Komödie.

Geholfen war aber mit dieser gewaltsamen Einführung der regelmäßigen

Komödie noch nicht viel; die Possenreißer, die zeitlebens durch ihre

Improvisationen geglänzt hatten, ließen sich so leicht nicht ihr

Spiel verderben, in dieser oder jener Gestalt kam der alte Hanswurst

immer wieder zum Vorschein, und gegen seine Extempores gab es keine

Präventivzensur, nur Repressivmaßregeln: der mit der Theaterinspektion

beauftragte Beamte konnte allzu »verdächtige und grobe Redensarten«

zur Anzeige bringen, die Schauspieler bestrafen und ungeziemende

Vorstellungen nachträglich verbieten.

Die Gottschedianer aber ließen nicht locker. Einer von ihnen, Heinrich

von Engelschall, forderte 1760, »daß kein Wort von einem Schauspieler

auf der Bühne gesprochen werde, das nicht in dem vorher gänzlich

schriftlich abgefaßten und zur Censur eingereichten Stücke befindlich

sei«. Nicht nur, was Religion, Staat und gute Sitte beleidige, müsse

verboten werden, sondern das Schlechte an und für sich, um den guten

Geschmack zu bilden. Also moralische und ästhetische Zensur zugleich.

Diese Bestrebungen führte Joseph von Sonnenfels zum Siege. Mit

ehrlicher Leidenschaft zog er in seiner Zeitschrift »Der Mann ohne

Vorurteil« (1765 f.) und in seinen »Briefen über die wienerische

Schaubühne« (1768) gegen die »Sittenlosigkeit und Unanständigkeit,

diese Schandflecken der Schaubühne und Nationalsitten« zu Felde;

er beschwor den Kaiser, das deutsche Theater als das eigentliche

Nationaltheater »der Gegenwart des Hofes und des gesitteten Theiles

der Nation würdig zu machen«, und erreichte durch hartnäckigen Eifer

und Freimut sein Ziel: 1769 wurde von Kaiser Joseph, dem Mitregenten

seiner Mutter Maria Theresia, die extemporierte Komödie endgültig

verboten; alle früher erlaubten Stücke wurden einer nochmaligen

Prüfung unterzogen, und neue Stücke mußten vor der Aufführung in zwei

Abschriften eingereicht werden. Damit verschwand der alte Hanswurst von

der Bildfläche.

Der erste Theaterzensor.

Der war Sonnenfels selbst. Am 15. März 1770 wurde er zum Theaterzensor

ernannt, erhielt eine Instruktion und sollte nun alles streichen,

»was die Religion, den Staat im mindesten beleidiget oder auch

offenbarer Unsinn und Grobheit, folglich des Theaters einer Haupt- und

Residenzstadt unwürdig ist«.

Er sollte aber an seinem neuen, von ihm selbst erfundenen Amt wenig

Freude erleben. Sein Fall ist schon typisch. Lessing, der über

Gottscheds moralische Entrüstung gelacht und in seiner »Hamburgischen

Dramaturgie« den Harlekin zu retten versucht hatte, schüttelte den Kopf

auch zu des Österreichers »allzu strengem Eifer gegen das Burleske«.

Als er das am 25. Oktober 1770 an seine Braut Eva König schrieb, ahnte

er noch nicht, daß der erste Theaterzensor bereits ausgelitten hatte.

Der Unglückswurm hatte ein Stück erlaubt, worin ein Sultan seiner

Schönen sein Schnupftuch reicht. Erst mußte das bedenkliche Tuch durch

einen Spiegel ersetzt werden; nach der dritten Aufführung aber wurde

die ganze Komödie verboten, und Sonnenfels erhielt am 13. Oktober

seinen Abschied. Obendrein hatte er sich in den sieben Monaten seiner

Regierung zu einem kleinen Tyrannen ausgewachsen, der »gar niemanden

neben sich leiden« mochte.

Sonnenfels ist der vorwitzige Zauberlehrling, und das Theater wurde die

Geister nicht mehr los, die er gerufen hatte.

Die notwendigen Eigenschaften eines Zensors.

Sonnenfels' Nachfolger war der um die Hebung des österreichischen

Schulwesens hochverdiente Regierungsrat Franz Karl Hägelin. Wen muß

nicht ein Schauer heiliger Ehrfurcht überlaufen, wenn er hört: dieser

Mann war Rat der niederösterreichischen Regierung, im Nebenamte

vierzig Jahre lang Bücherzensor hauptsächlich für schöne Literatur,

und außerdem von 1770 bis Ende 1804, also fünfunddreißig Jahre lang

Theaterzensor, ohne daß ihm für diese Tätigkeit je ein Pfennig Gehalt

gezahlt wurde! Ihm unterstand das Repertoire aller Bühnen Wiens,

obendrein hatte er die Anschlagzettel der Tierhetzen und Feuerwerke zu

überwachen, und zeitweilig mußten ihm alle Theater Österreichs ihre

Manuskripte einreichen! Was ist mehr zu bewundern: die märchenhafte

Selbstlosigkeit dieses Mannes oder die Dauerhaftigkeit seiner geistigen

Konstitution, die länger als ein Menschenalter den Kelch der Literatur

bis zur untersten Hefe auskostete?!

Dabei nahm Hägelin sein Amt keineswegs leicht. Über alle von ihm

gelesenen Stücke verfaßte er ausführliche Gutachten, die den Majestäten

selbst vor Augen kamen. Er war zwar ein eifernder Katholik, aber

doch nicht ohne eine gewisse Unbefangenheit, hatte er doch Wielands

»Deutschem Merkur«, dem »Deutschen Museum« und den Schriften des Barons

von Archenholz, des Geschichtschreibers des Siebenjährigen Krieges,

den Weg nach Österreich geebnet. Er war jeder Willkür abhold, besaß

wenigstens den Willen zum Verständnis, sogar einen grimmigen Humor,

wenn »ein geübter Verhunzer aller beinschrötigen Theatralprodukte«

als »Bearbeiter« eines klassischen Stückes es gar zu toll getrieben

hatte, und stellte an die Persönlichkeit eines Zensors die höchsten

Anforderungen, die er einmal in die Formeln zusammenfaßte:

»Ein Censor muß viele Belesenheit, eine bescheidene Urtheilskraft,

historische Kenntnisse alter und neuer Gelehrsamkeit, eine gute

philosophische Kritik, Geschmack um den Ton eines Authors zu bestimmen

und hauptsächlich keine insulirte Wissenschaft seines sonstigen Amtes,

sondern eine hinlängliche Kenntnis von der Verwandtschaft zwischen den

Wissenschaften besitzen, um zu wissen, was ein Satz für einen Einfluß

auf die Wahrheiten einer andern Disciplin haben kann. Der Author

erscheint vor seinem Richterstuhl ohne Vertreter, der Censor muß also

seine vorgefaßten eigenen Systeme einen Augenblick auf die Seite legen

können und den Author mit Billigkeit behandeln und wohl unterscheiden

können, ob seine Sätze bloß irrig oder auch zugleich schädlich sein

können.«

Man kann nicht gerade sagen, daß diese kluge Erkenntnis Hägelins von

der Schwierigkeit seiner Aufgabe später der Leitsatz bei Handhabung der

Zensur, im besonderen der österreichischen, geworden wäre. Im Gegenteil!

Die Schaubühne als moralische Anstalt.

Zu seinem fünfundzwanzigjährigen Jubiläum als Theaterzensor verfaßte

Hägelin eine ausführliche Denkschrift über dies Metier, eine Art

Katechismus für alle Zensoren der Gegenwart und Zukunft, worin er mit

Scharfsinn die tausend Rücksichten, Vorsichten und Nachsichten darlegt,

von denen ein Zensor nach dem Herzen Gottes auszugehen hat, um den oft

so versteckten Fußangeln der Frivolität, des politischen und religiösen

Nihilismus eines Dichters zu entgehen. Manche seiner Gesichtspunkte

haben sich zu den weiter unten folgenden Anekdoten verdichtet. Hier

seien nur einige Leitsätze jener Denkschrift, des Ergebnisses einer

fünfundzwanzigjährigen Erfahrung, skizziert:

Die Zensur darf keineswegs in steinernen Gesetzestafeln erstarren,

vielmehr sind zeitliche und örtliche Umstände für ihr Urteil

entscheidend. Dieser an sich ganz einleuchtende Grundsatz diente nur

meist zur Ausdehnung der Verbote, statt zu ihrer Aufhebung. Geschmack

ist Sache der Kritik [Bravo!], aber doch auch des Zensors »insoweit,

als er das Schickliche, das Anständige und Vernunftmäßige in Absicht

auf die Sitten selbst und das Konventionelle oder auch das natürliche

und politische Decorum, welches widersinnige, den Wohlstand [soll

heißen: Anstand] verlezende Ungereimtheiten verabscheuet, angehet«.

Auch das ästhetisch Schöne kann unmoralisch sein. Das Theater ist eine

Schule des guten Geschmacks, aber ebenso der guten Sitten. Das Trauer-

oder Lustspiel bezweckt »die Beförderung der Tugenden des Willens

oder des Verstandes«. Jede Fabel, d. i. Handlung, eines Dramas hat

ihre Moral so gut wie eine äsopische Fabel, und da der Eindruck von

der Bühne her viel stärker ist als aus der Lektüre, muß diese Moral,

wenn sie nicht verderblich wirken soll, stets so sein, daß die Tugend

liebenswürdig, das Laster verabscheuenswert erscheint. Erstere darf

nie scheitern, letzteres nie triumphieren. Ein »ungeahndetes Laster«

widerspricht der »moralischen und poetischen Gerechtigkeit« und ist nur

der »Modephilosophie« eigen. Wenn also Stoff oder Moral eines Stückes

gegen Religion, Staatsverfassung oder Sitte verstößt, »mithin im Grunde

fehlerhaft ist«, kann es nicht aufgeführt werden.

Der Dialog mußte sich daher durchaus auf das beschränken, was in einer

»gesitteten, wohlerzogenen Gesellschaft« ohne Anstoß gesagt werden

konnte. Alles, was irgendwie zweideutig klang, wurde beseitigt, und der

Zensor hatte auch bei der Vorstellung darauf zu achten, daß nicht etwa

der Schauspieler durch Pausen, Pantomimen oder Extempores in harmlose

Worte Zweideutigkeiten hineinbrachte. Schon damals also herrschte in

Wien die vollendete »Komtessenästhetik«, über die Heinrich Laube, der

erfolgreiche Burgtheaterdirektor, sich so oft ärgern mußte.

Hägelin hatte Schillers Abhandlung von 1784, »Die Schaubühne als

moralische Anstalt betrachtet«, nicht ohne Nutzanwendung gelesen; aber

über die Kluft zwischen dem moralisch und ästhetisch Schönen kam er

ebensowenig wie Sonnenfels hinweg, und der von ihm ausgearbeitete,

in seiner Wirkung noch heute nicht erschöpfte Zensorenkatechismus

lief auf die gleiche Losung hinaus, die hundert Jahre vorher der

Wiener Barfüßermönch und berühmte Kanzelredner Abraham a Santa Clara

ausgegeben hatte: »Die Komödien und Schauspiel hat man aufbracht, damit

die Tugenden erlernt und die Laster sollen gemeidet werden.« Punktum!

Keine Religion auf der Bühne!

Ebenso engherzig wie in moralischer Beziehung war man im Punkte der

Religion, besonders der katholischen. Religiöse Gegenstände, erklärte

Hägelin, sind überhaupt kein Stoff theatralischer Vorstellungen;

die Religion ist zu erhaben und kann durch das profane Theater nur

herabgewürdigt werden. Keine Priestergestalt vom Papst herunter bis zum

geringsten Klosterangehörigen durfte auf der Wiener Bühne erscheinen;

ein Pastor wurde in einen Küster, Magister oder Rektor verwandelt.

Selbst Eremiten und Klausner waren nur erlaubt, wenn »ihre Handlung

ernsthaft« war, ohne jedoch religiös zu sein, und ihre Kleidung

nichts Kirchliches an sich hatte. Gegen »Vertreter der türkischen

und heidnischen Religion« hatte man nichts einzuwenden, nur durften

sie natürlich nicht wie Satiren auf die christliche Geistlichkeit

wirken. Die Geschichte der Juden durfte nach den Daten des Alten

Testaments dramatisiert werden, soweit »ihre Handlungen aus natürlichen

Triebfedern entsprungen sind«.

Im Dialog waren alle Ausdrücke biblischer, katechetischer oder

hierarchischer Herkunft verboten. Man durfte nicht sagen »alt wie

Methusalem«, sondern nur »alt wie Nestor«, nicht »weise wie Salomo«,

sondern »weise wie Solon«, nicht »stumm wie Loths Salzsäule«, sondern

»stumm wie ein Fisch«, nicht »fett wie ein Dompropst«, sondern »fett

wie ein reicher Pächter«. (Die Rücksicht auf die Agrarier kannte man

damals offenbar noch nicht!) Selbst »Bileams Esel« war vom Theater

verbannt! Das Wort fromm sollte möglichst vermieden werden; Heilige

durfte es auf der Bühne gar nicht geben, nur Verklärte, und statt in

den Himmel kam man nur in das Paradies. Man durfte nicht beichten,

sondern nur bekennen, kein »~Te Deum~«, sondern nur »Loblieder«

singen, nicht in der Bibel lesen, nur in einem Buch. Für Aberglauben

mußte man Irrwahn sagen, und an Dinge wie Aufklärung durfte man

nicht erinnern. Selbst das Wort Sünde mußte durch andere Wendungen

ersetzt werden. Für Todsünde sagte man »schweres Verbrechen«. Anrufe

Christi und der Heiligen waren streng verboten, und fromme Seufzer wie

»allmächtiger ewiger Gott!« deshalb verpönt, weil dem Zuhörer »gleich

auch die Fortsetzung des Kirchengebetes ›Himmlischer Vater‹ etc. dabei

einfallen« könne!

Joseph II. und die Theaterzensur.

Kaiser Joseph übertrug seine liberalen Grundsätze über Bücherzensur

keineswegs auf das Theater. Auch er behandelte es als eine Anstalt

für sich, der andere Grundsätze frommten. Wenn er auch die polemische

Literatur über religiöse Fragen freigab -- auf der Bühne wollte er

nichts davon hören; aber er war konsequent und verbot ebenso die

geistlichen Spiele, mit denen der Klerus an kirchlichen Festtagen das

Volk zu erbauen pflegte.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 7 / 18 段