Wie heftig sich das Ministerium gegen eine Zensur der Büchereinfuhr

sträubte, zeigt noch viel drastischer ein anderer Vorfall. Ein Jahr

später erlaubte sich ein Buchhändler namens Ferdinand Oehmigke

in einem »~Promemoria~« darüber Klage zu führen, welche Masse

»modischer Schriften« gegen Religion und Untertanentreue nach Preußen

eingeschwärzt würde; als ehrsamer Buchhändler, der jeden Gewinn »auf

Unkosten der Religion, der wahren Verehrung des Monarchen, der guten

Sitten und also der allgemeinen Glückseligkeit« verabscheue, könne er

diese »unverantwortliche Volksverführung« nicht ruhig mit ansehen.

Zwar würden die ankommenden Bücherpakete auf dem Packhof von einem

Akzisebeamten einer flüchtigen Durchsicht unterworfen; aber was _in_

den Büchern stehe, ob die Verleger nicht falsche Titelblätter einzögen,

auswärts gedruckte Verlagswerke als Kommissionsgut einführten, in

erlaubten Büchern die Druckbogen verbotener verbärgen und was solcher

Praktiken mehr seien, das könne nur ein -- »geübter, mit den gehörigen

Befehlen versehener Buchhändler« beurteilen. Zu diesem saubern Geschäft

gestatte er sich, »gegen ein billiges Gehalt« seine Dienste anzubieten.

Hillmer fand, daß der Vorschlag Oehmigkes nähere Erwägung sehr

verdiene. Er tappte dabei aber ganz übel in die Nesseln. Das

Ministerium lehnte das »unbesonnene und gewinnsüchtige Projekt des

Oehmigke«, der selbst »bei seinem Metier keinen rechten Fortgang«

gehabt habe, mit heftigster Entrüstung ab; das Departement des

Auswärtigen nannte es sogar »unter aller Kritik« und meinte, der Mann

müsse »die ganze Unwürdigkeit seiner Vorschläge einsehen und fühlen«,

und das Generaldirektorium wies ohne weitere Begründung »den Oehmigke

mit diesen seinen Anträgen ein für allemal zur Ruhe«.

Die Maßregelung Kants.

Nach seiner bösen Erfahrung mit der Berliner Zensurbehörde 1792 wollte

Kant nun seine unterdes vollendeten vier religionsphilosophischen

Aufsätze als Buch erscheinen lassen. Der Berliner Zensor hatte den

strittigen Aufsatz ein Werk der »biblischen Theologie« genannt und

deshalb seinen Kollegen Hermes dabei zu Rate gezogen. Kant fragte also

der Vorsicht halber zunächst die theologische Fakultät: Maßt ihr euch

an, mein Buch zu zensieren? Die Königsberger Theologen bedankten sich

aber und verwiesen ihn an die philosophische Fakultät, die auch ohne

Zögern das Imprimatur erteilte.

So konnte die »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft«

Ostern 1793 bei Nicolovius in Königsberg erscheinen. Schon ein Jahr

später machte sich eine zweite Auflage nötig, obgleich sofort zwei

Nachdrucker den Erfolg des Buches ausgebeutet hatten.

In der Vorrede seines Werkes hatte Kant einen Vorstoß gegen die

»Kritik, die Gewalt hat«, gegen die geistliche Zensur, gewagt und

den »Bücher richtenden Theologen«, der nur für das Heil der Seelen,

nicht für das der Wissenschaft Sorge trage, auf dem Felde der

letzteren nur Zerstörung anrichte und sich wohl gar auch in die

Astronomie, Erdgeschichte und andere Dinge einmischen wolle, sehr

energisch abgeschüttelt. Hermes und Hillmer verstanden den Wink.

Aber den widerspenstigen Philosophen mußte ja bald sein Schicksal

ereilen. Der Kampf des Ministeriums Wöllner gegen die Lehrfreiheit

der Universitäten sollte eben auf der ganzen Linie beginnen. Die

»Neologen«, wie man die aufgeklärten Theologen nannte, wurden aufs

nachdrücklichste verwarnt, Geistliche, Schul- und Universitätslehrer

mußten sich schriftlich verpflichten, weder in- noch außerhalb der

Unterrichtsstunden, weder mündlich noch schriftlich, weder direkt

noch indirekt etwas gegen die Hl. Schrift, gegen die christliche

Religion und gegen die landesherrlichen Anordnungen und Verfügungen

in Religions- und Kirchenwesen vorzubringen, und Hermes und Hillmer

erhielten den Auftrag, die Rechtgläubigkeit der Schulen, Gymnasien und

theologischen Fakultäten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. In

Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, warfen die

Studenten den beiden apostolischen Gesandten die Fenster ein, so daß

sie schleunigst wieder verdufteten. Eine Untersuchung des Skandals

endete ohne Ergebnis, und die theologische Fakultät verteidigte

mit Nachdruck, Geschick und Erfolg ihre Lehrfreiheit. Dann kam

Königsberg an die Reihe, und am 1. Oktober 1794 erhielt der Mann,

der der Immediat-Prüfungskommission längst ein Dorn im Auge war, der

siebzigjährige Kant, eine Kabinettsorder, deren Wirkung hier durch

keine Textkürzung beeinträchtigt werden soll:

Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen

usw. usw.

Unsern gnädigen Gruß zuvor!

Würdiger und hochgelahrter lieber Getreuer!

Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem

Mißfallen ersehen, wie Ihr Eure Philosophie zur Entstellung

und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der Heiligen

Schrift und des Christentums mißbraucht; wie Ihr dieses

namentlich in Eurem Buch: »Religion innerhalb der Grenzen der

bloßen Vernunft«, desgleichen in andern kleineren Abhandlungen

getan habt. Wir haben uns zu Euch eines bessern versehen; da

Ihr selbst einsehen müsset, wie unverantwortlich Ihr dadurch

gegen Eure Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen unsere,

Euch sehr wohlbekannten, landesväterlichen Absichten handelt.

Wir verlangen des ehesten Eure gewissenhafteste Verantwortung,

und gewärtigen uns von Euch, bei Vermeidung unserer höchsten

Ungnade, daß Ihr Euch künftighin nichts dergleichen werdet

zuschulden kommen lassen, sondern vielmehr, Eurer Pflicht

gemäß, Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unsere

landesväterliche Intention je mehr und mehr erreicht werde,

widrigenfalls Ihr Euch, bei fortgesetzter Renitenz, unfehlbar

unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.

Sind Euch mit Gnade gewogen.

Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Spezialbefehl

Berlin, den 1. Oktober 1794.

_Wöllner._

Das genügte Wöllner noch nicht; er ließ außerdem am 14. Oktober 1795

den Gebrauch des Kantschen Buches auf preußischen Universitäten »Ein

für allemal« verbieten.

Kant ließ die Kabinettsorder nicht ohne Erwiderung. In würdiger Weise,

die von dem Ton jener Order merkbar absticht, rechtfertigte er sich

gegen den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit; doch zog

er die unvermeidliche Folgerung und versprach feierlich »als Ew.

Königl. Maj. getreuester Unterthan«, sich fernerhin aller öffentlichen

Vorträge über Religion in Vorlesungen und Schriften zu enthalten, ein

Versprechen, das seine akademische und schriftstellerische Tätigkeit

in den letzten kostbaren Jahren seines Lebens in bedauerlichster Weise

lahmlegte und die Nachwelt unwiederbringlich um die Früchte dieser

Tätigkeit gebracht hat.

Die Akademie schweigt.

All diese Vorgänge drängen die Frage auf: War denn »kein Dalberg

da«, der es gewagt hätte, seine gewichtige Stimme gegen diesen

täppischen Obskurantismus zu erheben? Wo blieb der vornehmste Hort

der Geistesschätze der Nation, die Akademie der Wissenschaften? Was

erwartete sie für sich, wenn sie einen Mann wie Kant, der seit 1786 ihr

Mitglied war, so mißhandeln ließ?

Die Geschichte der Akademie weiß nichts von flammenden Protesten, die

sich gegen die Willkürherrschaft der Dunkelmänner erhoben hätten. Die

Akademie seufzte zwar selbst unter dem Joche Wöllners, der sich als ihr

Kurator aufspielte, aber kein Widerspruch wurde laut. Man hatte mit der

bestehenden Gewalt einen schimpflichen Baseler Frieden geschlossen.

»Mit Händen kann man es hier greifen,« sagt der Biograph der Akademie,

Adolf Harnack, »daß diesen Teller, Engel, Zoellner bei allem

Tugendgerede das thatkräftige Pflichtgefühl und bei allem ›Fortschritt‹

das begeisternde und führende Ideal fehlte. Nicht nur ihre Ästhetik,

mit der im Jahre 1796 die Xenien abrechneten, auch ihr Patriotismus und

ihre Weltanschauung war bankerott.«

Nur im vertraulichen Kreise der »Philosophischen Gesellschaft«, zu der

sich etliche Akademiemitglieder wie Biester, Dohm, Spalding, Engel mit

Nicolai und andern im Bedürfnis geselliger Anregung allwöchentlich

zusammenfanden, pflegte man noch bei sorgfältig verschlossenen Türen

frei von der Leber weg zu reden. In den Hallen der Akademie aber war

das freie Wort erstorben, und in der Vorsicht, die der bessere Teil der

Tapferkeit ist, wagten sich die würdigen Herren erst an eine Kritik des

Wöllnerschen Regimes, als der »verabscheute Mann« gestürzt war.

Ein Zensurerlebnis des Philosophen Fichte.

Einer nur erhob seine Stimme, ein junger Kandidat der Theologie, dessen

Name gern mit dem seines Zeitgenossen Wilhelm von Humboldt genannt wird

und hier vor allem mit ihm zusammenstimmt, da beide Männer zu gleicher

Zeit im selben Ideenwirbel umgetrieben wurden, Johann Gottlieb Fichte.

Auch er hatte schon sein persönliches Zensurerlebnis hinter sich. Im

Sommer 1791 war er als mittelloser Mensch nach Königsberg gekommen und

hatte dort sein erstes Buch geschrieben: »Versuch einer Kritik aller

Offenbarung«, das, als es Ostern 1792 ohne Namen des Verfassers in der

Heimat Kants erschien, allgemein für dessen Werk gehalten wurde, so daß

Kant durch eine öffentliche Erklärung die wahre Urheberschaft enthüllen

mußte. Der Königsberger Philosoph hatte an dieser Schrift nur so weit

teilgenommen, daß er sie im Manuskript gelesen und dem ihm befreundeten

Verleger Hartung empfohlen hatte.

Hartung wollte das Buch in Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen

Geistlichen«, drucken lassen. Dort sollte es auch die Zensur passieren.

Dekan der theologischen Fakultät war aber zufällig einer der dortigen

Pietisten, der Professor Joh. Ludwig Schulze, kein großes Kirchenlicht,

und dieser verweigerte als derzeitiger Zensor das Imprimatur. Er

beanstandete eine der Hauptthesen der Schrift: Daß der Beweis für die

Göttlichkeit einer Offenbarung nicht durch die Berufung auf die dabei

geschehenen Wunder geführt werden dürfe, sondern daß einzig aus dem

Inhalte derselben darüber entschieden werden könne -- ein Satz, der

heute längst zu den selbstverständlichen Voraussetzungen theologischer

Forschung gehört.

Vergebens erklärte Fichte, sein Buch gehöre vor die philosophische

Fakultät. Die theologische hatte ihr Urteil gesprochen, und dabei blieb

es.

Schon sollte das Manuskript im Auslande gedruckt werden, als der

Wechsel des theologischen Dekanats in Halle die Schwierigkeit

beseitigte. An die Stelle Schulzes trat Professor Knapp, der trotz

seiner Orthodoxie das Recht der freien Forschung anerkannte und dem

Erstlingswerk Fichtes ohne Anstand die Druckerlaubnis gab.

Ein Jahr nach Erscheinen verschaffte die Schrift ihrem Verfasser den

Ruf als Professor der Philosophie nach Jena.

Zurückforderung der Denkfreiheit.

Dieses persönliche Erlebnis gehörte dazu, um in der Seele Fichtes die

flammende Entrüstung zu entfachen, die aus seiner nächsten Schrift

emporlodert. Wieder sandte er sie anonym in die Welt, in der Vorrede

aber erklärte er, sich jedem nennen zu wollen, der sich ernsthaft

über das Thema des Büchleins mit ihm auseinanderzusetzen wünsche.

»Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europens, die sie

bisher unterdrückten. Eine Rede. Heliopolis, im letzten Jahre der

alten Finsternis« (1793), so lautete der Titel dieses Manifestes, das

wie der helle Schrei eines jungen Falken schrill zum Himmel stieg und

den mühsam verhaltenen Ingrimm aller, die sich geknechtet fühlten, in

glühende Worte faßte.

Wie sein Zeitgenosse Humboldt steht Fichte ganz auf dem Boden des

Naturrechts: der Staat ist nur Mittel zum Zweck, dem Menschen sein

ursprüngliches Recht zu sichern oder wiederzuverschaffen. Er ist ein

Notstaat, wie sich Fichte später einmal ausdrückte, und der Zweck

der Regierung ist, die Regierung überflüssig zu machen. Während aber

der künftige Staatsmann Humboldt diese Grundsätze in der gemessenen,

zum Teil trockenen Sprache des Philosophen vorträgt, ist der junge

Philosoph ganz Temperament und flackernde Empörung. Es ist die

eindringlichste, aufwühlendste »Rede an die deutsche Nation«, die

Fichte je gehalten hat, auch wenn ihr die Wirkung versagt blieb, die

der eifernde Patriot später auf dem Katheder der Berliner Akademie in

dem von den Franzosen besetzten Berlin erzielte. Fast die ganze Rede

ist eine einzige Apostrophe an die Fürsten und Völker. »Glückseligkeit

erwarten wir nicht aus eurer Hand,« ruft er den ersteren zu, »wir

wissen es ja, daß ihr Menschen seyd -- wir erwarten Beschützung und

Rückgabe unserer Rechte, die ihr uns doch wohl nur aus Irrtum nahmt ...

Fürst, du hast kein Recht, unsere Denkfreiheit zu unterdrücken: und

wozu du kein Recht hast, das mußt du nie thun, und wenn um dich herum

die Welten untergehen, und du mit deinem Volke unter ihren Trümmern

begraben werden solltest. Für die Trümmer der Welten, für dich, und

für uns unter den Trümmern wird der sorgen, der uns die Rechte gab, die

du respectirtest ...

»Und besonders ihr alle, die ihr Kräfte dazu habt, kündigt doch

jenem ersten Vorurtheile, woraus alle unsere Uebel folgen, jener

giftigen Quelle alles unseres Elendes, jenem Satze: daß es die

Bestimmung des Fürsten sey, für unsere _Glückseligkeit_ zu wachen, den

unversöhnlichsten Krieg an; verfolgt ihn in alle die Schlupfwinkel,

durch das ganze System unseres Wissens, in die er sich versteckt hat,

bis er von der Erde vertilgt und zur Hölle zurückgekehrt sey, daher er

kam.«

Und zu einer Zeit, da die deutschen und österreichischen Heere gegen

die französische Republik im Kampfe lagen, beschwört er die Völker:

»Alles, alles gebt hin, nur nicht die Denkfreiheit. Immer gebt eure

Söhne in die wilde Schlacht, um sich mit Menschen zu würgen, die sie

nie beleidigten, oder von Seuchen entweder aufgezehrt zu werden, oder

sie in eure friedlichen Wohnungen als eine Beute mit zurückzubringen;

immer entreißt euer letztes Stückchen Brot dem hungernden Kinde und

gebt es dem Hunde des Günstlings -- gebt, gebt alles hin; nur dieses

vom Himmel abstammende Palladium der Menschheit, dieses Unterpfand,

daß ihr noch ein anderes Loos bevorstehe, als dulden, tragen und

zerknirscht werden, -- nur dieses behauptet. Die künftigen Generationen

möchten schrecklich von euch zurückfordern, was euch zur Ueberlieferung

an sie von euren Vätern übergeben wurde. Wären diese so feige gewesen

als ihr -- ständet ihr dann nicht noch immer unter der entehrendsten

Geistes- und Leibes-Sklaverei eines geistlichen Despoten? Unter

blutigen Kämpfen errangen jene, was ihr nur durch ein wenig Festigkeit

behaupten könnt.«

Solche Worte mochten den neuen preußischen Machthabern sonderbar

in die Ohren klingen, und wenn Wöllner sie gelesen hat, wird er

mehr als einmal drohend die Faust gegen den kühnen Ankläger geballt

haben. Besonders bei der Aufforderung an die Völker: »Ruft es in

jedem Tone euren Fürsten in die Ohren, bis sie es hören, daß ihr euch

die Denkfreiheit nicht werdet nehmen lassen, und beweist ihnen die

Zuverlässigkeit dieser Versicherung durch euer Betragen. Lasset euch

nicht durch die Furcht des Vorwurfs der Unbescheidenheit abschrecken.

Gegen was könntet ihr denn unbescheiden seyn? Gegen das Gold und die

Diamanten an der Krone, gegen den Purpur am Kleide eures Fürsten; nicht

-- gegen ihn.«

Während sich Fichtes übrige Rede in pathetischen Allgemeinheiten

erschöpfte, traf dieser Pfeil das Wöllnersche Zensuredikt mitten ins

Herz.

Ein preußischer Index verbotener Bücher.

Der Ingrimm der Examinationskommission gegen das preußische Ministerium

nach der Niederlage von 1792 ist begreiflich. Aber Rom ist nicht in

einem Tage erbaut. Hillmer und Genossen ließen nicht locker und kamen

immer wieder auf die gefährliche Büchereinfuhr zurück.

Am 5. März 1794 verlangten sie, um angeblich der Einführung auswärts

gedruckter Verlagswerke der Berliner Verleger zu steuern, daß

letztere halbjährlich ein genaues Verzeichnis ihrer Verlags- und

Kommissionsartikel einreichen und auf Verlangen der Kommission

jede Schrift zur Durchsicht vorlegen müßten gegen unbeschädigte

Rückerstattung.

Diese Anregung fiel beim König auf fruchtbaren Boden; er hatte

offenbar unterdes die österreichischen Zensureinrichtungen »durchaus

studiert, mit heißem Bemüh'n«, und am 17. April befahl er, über den

gestellten Antrag hinausgehend, dem Großkanzler von Carmer, von der

Examinationskommission »ungesäumt eine Liste von allen solchen Büchern

und Schriften« zu verlangen, die »schädliche Principia wider den Staat

und die Religion« enthielten. Es sollte also ein ~Catalogus librorum

prohibitorum~ nach österreichischem Muster hergestellt werden!

Den Großkanzler beehrte der König zugleich mit der ganzen Verantwortung

für die strengste Ausübung dieser Zensur. Carmer aber erklärte, er

habe »weder Zeit noch Kenntnis genug, alle herauskommenden Schriften

und Journale selbst zu lesen und zu beurtheilen«, und wußte sich nicht

anders zu helfen, als daß er in einem sehr scharfen Zirkular vom 26.

April 1794 die Verantwortung für die Zensur der eingeführten Bücher den

Buchhändlern selbst aufhalste. Diese aber erklärten gleichfalls, zur

Prüfung aller eingeführten Bücher hätten sie weder Zeit noch Kenntnis;

wie könnten sie sich ein Urteil über Dinge anmaßen, über die sich oft

die »gelehrten Censoren und ganze Kollegia« nicht einig seien! Wie

könnten sie den Gelehrten vorschreiben wollen, was sie zu lesen hätten!

Das müsse zu einem »gründlichen Umsturz des Buchhandels« und zum Ruin

ihrer Familien führen.

Das Generaldirektorium, dem Carmer auch einen Teil der Verantwortung

zuschieben wollte, bedankte sich ebenfalls energisch dafür und

erklärte obendrein, weder mit dem Zensuredikt noch mit dem seit dem

5. Februar d. J. eingeführten Allgemeinen Preußischen Landrecht lasse

sich vereinbaren, »daß es künftig lediglich von dem Gutbefinden der

angeordneten theologischen Examinations-Kommission abhangen soll,

welche Bücher im Lande zu verbieten und ohne weitere Umstände zu

konfisciren« seien. Es wollte also von einem preußischen Index durchaus

nichts wissen.

Dem Gesamtministerium wurde infolgedessen die Entscheidung schwer, und

die Sache schleppte sich bis in den Winter hinein. Am 16. Dezember

mahnte die Examinationskommission. Das Generaldirektorium war aber

noch immer von der »äußersten Schädlichkeit und Zwecklosigkeit der

beabsichtigten strengen Maßregeln« überzeugt, und ein ausführliches

Gutachten der Kurmärkischen Kammer hatte es darin nur noch bestärkt.

Gleichwohl beschloß der Staatsrat am 23. März 1795 »auf Vortrag des H.

Geh. Oberjustizraths Suarez«, dem Antrag der Examinationskommission

zuzustimmen. Den Herren Hillmer und Hermes wurde aber zugleich

bedeutet, die Buchhandlungen »nicht ohne Noth und allzuhäufig« mit

Anforderungen verdächtig erscheinender Bücher zu »belästigen« und für

die »prompte und unbeschädigte Zurückgabe« zu sorgen.

Und der geplante Index? Von ihm berichten die Akten weiter nichts!

Indem der Staatsrat trotz seines Widerstrebens auf den Antrag der

Examinationskommission einging, stopfte er ihr vorerst den Mund. Durch

wohlüberlegtes Nachgeben in der weniger wichtigen Sache, wenn diese

auch für den Buchhandel sehr lästig war, wußte er, ebenso wie zwei

Jahre vorher, das Hauptübel, die Zensur des gesamten Buchwesens durch

die Examinationskommission, stillschweigend zu beseitigen; von dem

Index, den sie herstellen sollte, verlautete kein Wort mehr!

Ein Jahr später raffte sich die Kommission nochmals zu einem Vorstoß

auf; sie verlangte abermalige Verschärfung der Zensur und Erhöhung der

Strafen; Wöllner unterstützte ihr Gesuch nachdrücklich. Aber seine Uhr

begann schon abzulaufen, und das Ministerium hüllte sich auch diesem

neuen Attentat gegenüber in beredtes Schweigen.

Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« in Preußen 1794.

Gleichzeitig mit der versuchten Einführung eines Index spielte sich

noch ein anderes Ereignis ab, das viel Staub aufwirbelte und Hunderte

von Aktenseiten mit Gutachten füllte.

Im Jahre 1794 vergriff sich die Examinationskommission an der »Neuen

Allgemeinen deutschen Bibliothek«, die seit zwei Jahren in Kiel verlegt

wurde. Dieselbe Kabinettsorder, die die Aufstellung eines Index befahl,

verbot auch jene in Berlin noch immer am meisten gelesene Zeitschrift

»als ein gefährliches Buch gegen die christliche Religion«, und zwar,

da keinerlei Einschränkung ausgesprochen wurde, nach österreichischem

Muster für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft! Eine Stelle im 8. Band

(I. Stück, S. 88) soll der Anlaß des Verbots gewesen sein. Hier wurde

die Auferstehung verstorbener Menschen beim Tode Jesus' als eine von

Matthäus leichtgläubig untergeschobene Anekdote erklärt.

Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« verursachte aber

einen Sturmlauf von Protesten, wie ihn aus gleichem Anlaß das

Ministerium wohl noch nicht erlebt hatte. Zunächst erklärte der

Buchhändler Joh. Friedr. Hartknoch in Riga seinem Berliner Kommissionär

Friedr. Vieweg d. Ä., wenn dies Verbot nicht zurückgezogen werde,

breche er alle Beziehungen über Preußen ab; er werde sich dann seinen

ganzen Bücherbedarf über Braunschweig und Lübeck verschreiben, wo

ihn keine Zensur behellige, und außerdem in Berlin nie wieder etwas

drucken lassen. Er und seine Kunden, die zum »aufgeklärtesten« Publikum

gehörten, ließen sich so etwas nicht gefallen, und andere würden wohl

seinem Beispiel folgen.

Vieweg wandte sich nun mit einer ausführlichen Beschwerde an das

Ministerium, wies nach, daß die preußische Post von seinem Geschäft

allein 3000 Taler jährlich einnehme und durch Verschärfung der

Zensurgesetze der ganze preußische Buchhandel zugrunde gehen müsse.

Nicolai belegte diese Prophezeiung mit wirksamem Zahlenmaterial und

sang ein bewegliches Klagelied: Was solle er jetzt mit seinen Vorräten

der von ihm verlegten alten Jahrgänge anfangen, die er gerade im Preise

herabgesetzt habe? Der neue Verleger schulde ihm noch 5000 Taler der

Kaufsumme, die er unter diesen Umständen verlieren müsse.

Die Halleschen Buchhändler versicherten ebenfalls, das Verbot »eines

der besten und gangbarsten Bücher« sei der Ruin ihres Gewerbes, und die

Kurmärkische Kammer, die das Generaldirektorium mit einem Gutachten

beauftragt hatte, machte sich alle diese Beweisgründe zu eigen. Am

wenigsten sei das Verbot der früher mit preußischer Zensur erschienenen

Bände zu rechtfertigen, an denen übrigens Wöllner selbst mitgearbeitet

hatte. Die von Wöllner gereizte Hallesche Universität sprach sich durch

ihren Direktor Klein gleichfalls gegen das Verbot aus.

Am 27. Februar schloß sich das Generaldirektorium dem Gutachten der

Kurmärkischen Kammer vollständig an, und am 31. März beantragte der

gesamte Staatsrat die Aufhebung des Verbots. Der jetzige Verleger Bohn

habe sich erboten, »künftighin bei der theologischen Recension alle

den hiesigen Landesgesetzen angemessene Vorsicht und Behutsamkeit

gebrauchen zu wollen«.

Abermals triumphierte das Ministerium. Am 1. April 1795 hob der König

das Verbot auf, unter der Bedingung, daß »künftig in keiner einzigen

Abhandlung das Mindeste gegen die christliche Religion oder den Staat

oder die guten Sitten« enthalten sein dürfe. Nicolai trage dafür die

Verantwortung.

Nicolai lehnte natürlich schleunigst die ihm aufgeladene Verantwortung

für eine Zeitschrift, auf die er keinen Einfluß mehr hatte, ab. Das

Ministerium begnügte sich aber, die Eingabe beim Staatsrat zirkulieren

zu lassen und ohne weitere Verfügung zu den Akten zu geben.

Nicolais Vorsicht war begründet: Schon ein Jahr später gab die

»Allgemeine deutsche Bibliothek« abermals zu theologischen Klagen

Anlaß. Sogleich erhielt er ein von Hillmer entworfenes königliches

Reskript, das ihn an seine »angelobte Pflicht« erinnerte und ein neues

Verbot in Aussicht stellte.

Die Sache verlief aber im Sande, denn die Tage der

Examinationskommission waren bereits gezählt.

Eine Fabel.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 6 / 18 段