sträubte, zeigt noch viel drastischer ein anderer Vorfall. Ein Jahr
später erlaubte sich ein Buchhändler namens Ferdinand Oehmigke
in einem »~Promemoria~« darüber Klage zu führen, welche Masse
»modischer Schriften« gegen Religion und Untertanentreue nach Preußen
eingeschwärzt würde; als ehrsamer Buchhändler, der jeden Gewinn »auf
Unkosten der Religion, der wahren Verehrung des Monarchen, der guten
Sitten und also der allgemeinen Glückseligkeit« verabscheue, könne er
diese »unverantwortliche Volksverführung« nicht ruhig mit ansehen.
Zwar würden die ankommenden Bücherpakete auf dem Packhof von einem
Akzisebeamten einer flüchtigen Durchsicht unterworfen; aber was _in_
den Büchern stehe, ob die Verleger nicht falsche Titelblätter einzögen,
auswärts gedruckte Verlagswerke als Kommissionsgut einführten, in
erlaubten Büchern die Druckbogen verbotener verbärgen und was solcher
Praktiken mehr seien, das könne nur ein -- »geübter, mit den gehörigen
Befehlen versehener Buchhändler« beurteilen. Zu diesem saubern Geschäft
gestatte er sich, »gegen ein billiges Gehalt« seine Dienste anzubieten.
Hillmer fand, daß der Vorschlag Oehmigkes nähere Erwägung sehr
verdiene. Er tappte dabei aber ganz übel in die Nesseln. Das
Ministerium lehnte das »unbesonnene und gewinnsüchtige Projekt des
Oehmigke«, der selbst »bei seinem Metier keinen rechten Fortgang«
gehabt habe, mit heftigster Entrüstung ab; das Departement des
Auswärtigen nannte es sogar »unter aller Kritik« und meinte, der Mann
müsse »die ganze Unwürdigkeit seiner Vorschläge einsehen und fühlen«,
und das Generaldirektorium wies ohne weitere Begründung »den Oehmigke
mit diesen seinen Anträgen ein für allemal zur Ruhe«.
Die Maßregelung Kants.
Nach seiner bösen Erfahrung mit der Berliner Zensurbehörde 1792 wollte
Kant nun seine unterdes vollendeten vier religionsphilosophischen
Aufsätze als Buch erscheinen lassen. Der Berliner Zensor hatte den
strittigen Aufsatz ein Werk der »biblischen Theologie« genannt und
deshalb seinen Kollegen Hermes dabei zu Rate gezogen. Kant fragte also
der Vorsicht halber zunächst die theologische Fakultät: Maßt ihr euch
an, mein Buch zu zensieren? Die Königsberger Theologen bedankten sich
aber und verwiesen ihn an die philosophische Fakultät, die auch ohne
Zögern das Imprimatur erteilte.
So konnte die »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft«
Ostern 1793 bei Nicolovius in Königsberg erscheinen. Schon ein Jahr
später machte sich eine zweite Auflage nötig, obgleich sofort zwei
Nachdrucker den Erfolg des Buches ausgebeutet hatten.
In der Vorrede seines Werkes hatte Kant einen Vorstoß gegen die
»Kritik, die Gewalt hat«, gegen die geistliche Zensur, gewagt und
den »Bücher richtenden Theologen«, der nur für das Heil der Seelen,
nicht für das der Wissenschaft Sorge trage, auf dem Felde der
letzteren nur Zerstörung anrichte und sich wohl gar auch in die
Astronomie, Erdgeschichte und andere Dinge einmischen wolle, sehr
energisch abgeschüttelt. Hermes und Hillmer verstanden den Wink.
Aber den widerspenstigen Philosophen mußte ja bald sein Schicksal
ereilen. Der Kampf des Ministeriums Wöllner gegen die Lehrfreiheit
der Universitäten sollte eben auf der ganzen Linie beginnen. Die
»Neologen«, wie man die aufgeklärten Theologen nannte, wurden aufs
nachdrücklichste verwarnt, Geistliche, Schul- und Universitätslehrer
mußten sich schriftlich verpflichten, weder in- noch außerhalb der
Unterrichtsstunden, weder mündlich noch schriftlich, weder direkt
noch indirekt etwas gegen die Hl. Schrift, gegen die christliche
Religion und gegen die landesherrlichen Anordnungen und Verfügungen
in Religions- und Kirchenwesen vorzubringen, und Hermes und Hillmer
erhielten den Auftrag, die Rechtgläubigkeit der Schulen, Gymnasien und
theologischen Fakultäten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. In
Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, warfen die
Studenten den beiden apostolischen Gesandten die Fenster ein, so daß
sie schleunigst wieder verdufteten. Eine Untersuchung des Skandals
endete ohne Ergebnis, und die theologische Fakultät verteidigte
mit Nachdruck, Geschick und Erfolg ihre Lehrfreiheit. Dann kam
Königsberg an die Reihe, und am 1. Oktober 1794 erhielt der Mann,
der der Immediat-Prüfungskommission längst ein Dorn im Auge war, der
siebzigjährige Kant, eine Kabinettsorder, deren Wirkung hier durch
keine Textkürzung beeinträchtigt werden soll:
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen
usw. usw.
Unsern gnädigen Gruß zuvor!
Würdiger und hochgelahrter lieber Getreuer!
Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem
Mißfallen ersehen, wie Ihr Eure Philosophie zur Entstellung
und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der Heiligen
Schrift und des Christentums mißbraucht; wie Ihr dieses
namentlich in Eurem Buch: »Religion innerhalb der Grenzen der
bloßen Vernunft«, desgleichen in andern kleineren Abhandlungen
getan habt. Wir haben uns zu Euch eines bessern versehen; da
Ihr selbst einsehen müsset, wie unverantwortlich Ihr dadurch
gegen Eure Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen unsere,
Euch sehr wohlbekannten, landesväterlichen Absichten handelt.
Wir verlangen des ehesten Eure gewissenhafteste Verantwortung,
und gewärtigen uns von Euch, bei Vermeidung unserer höchsten
Ungnade, daß Ihr Euch künftighin nichts dergleichen werdet
zuschulden kommen lassen, sondern vielmehr, Eurer Pflicht
gemäß, Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unsere
landesväterliche Intention je mehr und mehr erreicht werde,
widrigenfalls Ihr Euch, bei fortgesetzter Renitenz, unfehlbar
unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.
Sind Euch mit Gnade gewogen.
Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Spezialbefehl
Berlin, den 1. Oktober 1794.
_Wöllner._
Das genügte Wöllner noch nicht; er ließ außerdem am 14. Oktober 1795
den Gebrauch des Kantschen Buches auf preußischen Universitäten »Ein
für allemal« verbieten.
Kant ließ die Kabinettsorder nicht ohne Erwiderung. In würdiger Weise,
die von dem Ton jener Order merkbar absticht, rechtfertigte er sich
gegen den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit; doch zog
er die unvermeidliche Folgerung und versprach feierlich »als Ew.
Königl. Maj. getreuester Unterthan«, sich fernerhin aller öffentlichen
Vorträge über Religion in Vorlesungen und Schriften zu enthalten, ein
Versprechen, das seine akademische und schriftstellerische Tätigkeit
in den letzten kostbaren Jahren seines Lebens in bedauerlichster Weise
lahmlegte und die Nachwelt unwiederbringlich um die Früchte dieser
Tätigkeit gebracht hat.
Die Akademie schweigt.
All diese Vorgänge drängen die Frage auf: War denn »kein Dalberg
da«, der es gewagt hätte, seine gewichtige Stimme gegen diesen
täppischen Obskurantismus zu erheben? Wo blieb der vornehmste Hort
der Geistesschätze der Nation, die Akademie der Wissenschaften? Was
erwartete sie für sich, wenn sie einen Mann wie Kant, der seit 1786 ihr
Mitglied war, so mißhandeln ließ?
Die Geschichte der Akademie weiß nichts von flammenden Protesten, die
sich gegen die Willkürherrschaft der Dunkelmänner erhoben hätten. Die
Akademie seufzte zwar selbst unter dem Joche Wöllners, der sich als ihr
Kurator aufspielte, aber kein Widerspruch wurde laut. Man hatte mit der
bestehenden Gewalt einen schimpflichen Baseler Frieden geschlossen.
»Mit Händen kann man es hier greifen,« sagt der Biograph der Akademie,
Adolf Harnack, »daß diesen Teller, Engel, Zoellner bei allem
Tugendgerede das thatkräftige Pflichtgefühl und bei allem ›Fortschritt‹
das begeisternde und führende Ideal fehlte. Nicht nur ihre Ästhetik,
mit der im Jahre 1796 die Xenien abrechneten, auch ihr Patriotismus und
ihre Weltanschauung war bankerott.«
Nur im vertraulichen Kreise der »Philosophischen Gesellschaft«, zu der
sich etliche Akademiemitglieder wie Biester, Dohm, Spalding, Engel mit
Nicolai und andern im Bedürfnis geselliger Anregung allwöchentlich
zusammenfanden, pflegte man noch bei sorgfältig verschlossenen Türen
frei von der Leber weg zu reden. In den Hallen der Akademie aber war
das freie Wort erstorben, und in der Vorsicht, die der bessere Teil der
Tapferkeit ist, wagten sich die würdigen Herren erst an eine Kritik des
Wöllnerschen Regimes, als der »verabscheute Mann« gestürzt war.
Ein Zensurerlebnis des Philosophen Fichte.
Einer nur erhob seine Stimme, ein junger Kandidat der Theologie, dessen
Name gern mit dem seines Zeitgenossen Wilhelm von Humboldt genannt wird
und hier vor allem mit ihm zusammenstimmt, da beide Männer zu gleicher
Zeit im selben Ideenwirbel umgetrieben wurden, Johann Gottlieb Fichte.
Auch er hatte schon sein persönliches Zensurerlebnis hinter sich. Im
Sommer 1791 war er als mittelloser Mensch nach Königsberg gekommen und
hatte dort sein erstes Buch geschrieben: »Versuch einer Kritik aller
Offenbarung«, das, als es Ostern 1792 ohne Namen des Verfassers in der
Heimat Kants erschien, allgemein für dessen Werk gehalten wurde, so daß
Kant durch eine öffentliche Erklärung die wahre Urheberschaft enthüllen
mußte. Der Königsberger Philosoph hatte an dieser Schrift nur so weit
teilgenommen, daß er sie im Manuskript gelesen und dem ihm befreundeten
Verleger Hartung empfohlen hatte.
Hartung wollte das Buch in Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen
Geistlichen«, drucken lassen. Dort sollte es auch die Zensur passieren.
Dekan der theologischen Fakultät war aber zufällig einer der dortigen
Pietisten, der Professor Joh. Ludwig Schulze, kein großes Kirchenlicht,
und dieser verweigerte als derzeitiger Zensor das Imprimatur. Er
beanstandete eine der Hauptthesen der Schrift: Daß der Beweis für die
Göttlichkeit einer Offenbarung nicht durch die Berufung auf die dabei
geschehenen Wunder geführt werden dürfe, sondern daß einzig aus dem
Inhalte derselben darüber entschieden werden könne -- ein Satz, der
heute längst zu den selbstverständlichen Voraussetzungen theologischer
Forschung gehört.
Vergebens erklärte Fichte, sein Buch gehöre vor die philosophische
Fakultät. Die theologische hatte ihr Urteil gesprochen, und dabei blieb
es.
Schon sollte das Manuskript im Auslande gedruckt werden, als der
Wechsel des theologischen Dekanats in Halle die Schwierigkeit
beseitigte. An die Stelle Schulzes trat Professor Knapp, der trotz
seiner Orthodoxie das Recht der freien Forschung anerkannte und dem
Erstlingswerk Fichtes ohne Anstand die Druckerlaubnis gab.
Ein Jahr nach Erscheinen verschaffte die Schrift ihrem Verfasser den
Ruf als Professor der Philosophie nach Jena.
Zurückforderung der Denkfreiheit.
Dieses persönliche Erlebnis gehörte dazu, um in der Seele Fichtes die
flammende Entrüstung zu entfachen, die aus seiner nächsten Schrift
emporlodert. Wieder sandte er sie anonym in die Welt, in der Vorrede
aber erklärte er, sich jedem nennen zu wollen, der sich ernsthaft
über das Thema des Büchleins mit ihm auseinanderzusetzen wünsche.
»Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europens, die sie
bisher unterdrückten. Eine Rede. Heliopolis, im letzten Jahre der
alten Finsternis« (1793), so lautete der Titel dieses Manifestes, das
wie der helle Schrei eines jungen Falken schrill zum Himmel stieg und
den mühsam verhaltenen Ingrimm aller, die sich geknechtet fühlten, in
glühende Worte faßte.
Wie sein Zeitgenosse Humboldt steht Fichte ganz auf dem Boden des
Naturrechts: der Staat ist nur Mittel zum Zweck, dem Menschen sein
ursprüngliches Recht zu sichern oder wiederzuverschaffen. Er ist ein
Notstaat, wie sich Fichte später einmal ausdrückte, und der Zweck
der Regierung ist, die Regierung überflüssig zu machen. Während aber
der künftige Staatsmann Humboldt diese Grundsätze in der gemessenen,
zum Teil trockenen Sprache des Philosophen vorträgt, ist der junge
Philosoph ganz Temperament und flackernde Empörung. Es ist die
eindringlichste, aufwühlendste »Rede an die deutsche Nation«, die
Fichte je gehalten hat, auch wenn ihr die Wirkung versagt blieb, die
der eifernde Patriot später auf dem Katheder der Berliner Akademie in
dem von den Franzosen besetzten Berlin erzielte. Fast die ganze Rede
ist eine einzige Apostrophe an die Fürsten und Völker. »Glückseligkeit
erwarten wir nicht aus eurer Hand,« ruft er den ersteren zu, »wir
wissen es ja, daß ihr Menschen seyd -- wir erwarten Beschützung und
Rückgabe unserer Rechte, die ihr uns doch wohl nur aus Irrtum nahmt ...
Fürst, du hast kein Recht, unsere Denkfreiheit zu unterdrücken: und
wozu du kein Recht hast, das mußt du nie thun, und wenn um dich herum
die Welten untergehen, und du mit deinem Volke unter ihren Trümmern
begraben werden solltest. Für die Trümmer der Welten, für dich, und
für uns unter den Trümmern wird der sorgen, der uns die Rechte gab, die
du respectirtest ...
»Und besonders ihr alle, die ihr Kräfte dazu habt, kündigt doch
jenem ersten Vorurtheile, woraus alle unsere Uebel folgen, jener
giftigen Quelle alles unseres Elendes, jenem Satze: daß es die
Bestimmung des Fürsten sey, für unsere _Glückseligkeit_ zu wachen, den
unversöhnlichsten Krieg an; verfolgt ihn in alle die Schlupfwinkel,
durch das ganze System unseres Wissens, in die er sich versteckt hat,
bis er von der Erde vertilgt und zur Hölle zurückgekehrt sey, daher er
kam.«
Und zu einer Zeit, da die deutschen und österreichischen Heere gegen
die französische Republik im Kampfe lagen, beschwört er die Völker:
»Alles, alles gebt hin, nur nicht die Denkfreiheit. Immer gebt eure
Söhne in die wilde Schlacht, um sich mit Menschen zu würgen, die sie
nie beleidigten, oder von Seuchen entweder aufgezehrt zu werden, oder
sie in eure friedlichen Wohnungen als eine Beute mit zurückzubringen;
immer entreißt euer letztes Stückchen Brot dem hungernden Kinde und
gebt es dem Hunde des Günstlings -- gebt, gebt alles hin; nur dieses
vom Himmel abstammende Palladium der Menschheit, dieses Unterpfand,
daß ihr noch ein anderes Loos bevorstehe, als dulden, tragen und
zerknirscht werden, -- nur dieses behauptet. Die künftigen Generationen
möchten schrecklich von euch zurückfordern, was euch zur Ueberlieferung
an sie von euren Vätern übergeben wurde. Wären diese so feige gewesen
als ihr -- ständet ihr dann nicht noch immer unter der entehrendsten
Geistes- und Leibes-Sklaverei eines geistlichen Despoten? Unter
blutigen Kämpfen errangen jene, was ihr nur durch ein wenig Festigkeit
behaupten könnt.«
Solche Worte mochten den neuen preußischen Machthabern sonderbar
in die Ohren klingen, und wenn Wöllner sie gelesen hat, wird er
mehr als einmal drohend die Faust gegen den kühnen Ankläger geballt
haben. Besonders bei der Aufforderung an die Völker: »Ruft es in
jedem Tone euren Fürsten in die Ohren, bis sie es hören, daß ihr euch
die Denkfreiheit nicht werdet nehmen lassen, und beweist ihnen die
Zuverlässigkeit dieser Versicherung durch euer Betragen. Lasset euch
nicht durch die Furcht des Vorwurfs der Unbescheidenheit abschrecken.
Gegen was könntet ihr denn unbescheiden seyn? Gegen das Gold und die
Diamanten an der Krone, gegen den Purpur am Kleide eures Fürsten; nicht
-- gegen ihn.«
Während sich Fichtes übrige Rede in pathetischen Allgemeinheiten
erschöpfte, traf dieser Pfeil das Wöllnersche Zensuredikt mitten ins
Herz.
Ein preußischer Index verbotener Bücher.
Der Ingrimm der Examinationskommission gegen das preußische Ministerium
nach der Niederlage von 1792 ist begreiflich. Aber Rom ist nicht in
einem Tage erbaut. Hillmer und Genossen ließen nicht locker und kamen
immer wieder auf die gefährliche Büchereinfuhr zurück.
Am 5. März 1794 verlangten sie, um angeblich der Einführung auswärts
gedruckter Verlagswerke der Berliner Verleger zu steuern, daß
letztere halbjährlich ein genaues Verzeichnis ihrer Verlags- und
Kommissionsartikel einreichen und auf Verlangen der Kommission
jede Schrift zur Durchsicht vorlegen müßten gegen unbeschädigte
Rückerstattung.
Diese Anregung fiel beim König auf fruchtbaren Boden; er hatte
offenbar unterdes die österreichischen Zensureinrichtungen »durchaus
studiert, mit heißem Bemüh'n«, und am 17. April befahl er, über den
gestellten Antrag hinausgehend, dem Großkanzler von Carmer, von der
Examinationskommission »ungesäumt eine Liste von allen solchen Büchern
und Schriften« zu verlangen, die »schädliche Principia wider den Staat
und die Religion« enthielten. Es sollte also ein ~Catalogus librorum
prohibitorum~ nach österreichischem Muster hergestellt werden!
Den Großkanzler beehrte der König zugleich mit der ganzen Verantwortung
für die strengste Ausübung dieser Zensur. Carmer aber erklärte, er
habe »weder Zeit noch Kenntnis genug, alle herauskommenden Schriften
und Journale selbst zu lesen und zu beurtheilen«, und wußte sich nicht
anders zu helfen, als daß er in einem sehr scharfen Zirkular vom 26.
April 1794 die Verantwortung für die Zensur der eingeführten Bücher den
Buchhändlern selbst aufhalste. Diese aber erklärten gleichfalls, zur
Prüfung aller eingeführten Bücher hätten sie weder Zeit noch Kenntnis;
wie könnten sie sich ein Urteil über Dinge anmaßen, über die sich oft
die »gelehrten Censoren und ganze Kollegia« nicht einig seien! Wie
könnten sie den Gelehrten vorschreiben wollen, was sie zu lesen hätten!
Das müsse zu einem »gründlichen Umsturz des Buchhandels« und zum Ruin
ihrer Familien führen.
Das Generaldirektorium, dem Carmer auch einen Teil der Verantwortung
zuschieben wollte, bedankte sich ebenfalls energisch dafür und
erklärte obendrein, weder mit dem Zensuredikt noch mit dem seit dem
5. Februar d. J. eingeführten Allgemeinen Preußischen Landrecht lasse
sich vereinbaren, »daß es künftig lediglich von dem Gutbefinden der
angeordneten theologischen Examinations-Kommission abhangen soll,
welche Bücher im Lande zu verbieten und ohne weitere Umstände zu
konfisciren« seien. Es wollte also von einem preußischen Index durchaus
nichts wissen.
Dem Gesamtministerium wurde infolgedessen die Entscheidung schwer, und
die Sache schleppte sich bis in den Winter hinein. Am 16. Dezember
mahnte die Examinationskommission. Das Generaldirektorium war aber
noch immer von der »äußersten Schädlichkeit und Zwecklosigkeit der
beabsichtigten strengen Maßregeln« überzeugt, und ein ausführliches
Gutachten der Kurmärkischen Kammer hatte es darin nur noch bestärkt.
Gleichwohl beschloß der Staatsrat am 23. März 1795 »auf Vortrag des H.
Geh. Oberjustizraths Suarez«, dem Antrag der Examinationskommission
zuzustimmen. Den Herren Hillmer und Hermes wurde aber zugleich
bedeutet, die Buchhandlungen »nicht ohne Noth und allzuhäufig« mit
Anforderungen verdächtig erscheinender Bücher zu »belästigen« und für
die »prompte und unbeschädigte Zurückgabe« zu sorgen.
Und der geplante Index? Von ihm berichten die Akten weiter nichts!
Indem der Staatsrat trotz seines Widerstrebens auf den Antrag der
Examinationskommission einging, stopfte er ihr vorerst den Mund. Durch
wohlüberlegtes Nachgeben in der weniger wichtigen Sache, wenn diese
auch für den Buchhandel sehr lästig war, wußte er, ebenso wie zwei
Jahre vorher, das Hauptübel, die Zensur des gesamten Buchwesens durch
die Examinationskommission, stillschweigend zu beseitigen; von dem
Index, den sie herstellen sollte, verlautete kein Wort mehr!
Ein Jahr später raffte sich die Kommission nochmals zu einem Vorstoß
auf; sie verlangte abermalige Verschärfung der Zensur und Erhöhung der
Strafen; Wöllner unterstützte ihr Gesuch nachdrücklich. Aber seine Uhr
begann schon abzulaufen, und das Ministerium hüllte sich auch diesem
neuen Attentat gegenüber in beredtes Schweigen.
Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« in Preußen 1794.
Gleichzeitig mit der versuchten Einführung eines Index spielte sich
noch ein anderes Ereignis ab, das viel Staub aufwirbelte und Hunderte
von Aktenseiten mit Gutachten füllte.
Im Jahre 1794 vergriff sich die Examinationskommission an der »Neuen
Allgemeinen deutschen Bibliothek«, die seit zwei Jahren in Kiel verlegt
wurde. Dieselbe Kabinettsorder, die die Aufstellung eines Index befahl,
verbot auch jene in Berlin noch immer am meisten gelesene Zeitschrift
»als ein gefährliches Buch gegen die christliche Religion«, und zwar,
da keinerlei Einschränkung ausgesprochen wurde, nach österreichischem
Muster für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft! Eine Stelle im 8. Band
(I. Stück, S. 88) soll der Anlaß des Verbots gewesen sein. Hier wurde
die Auferstehung verstorbener Menschen beim Tode Jesus' als eine von
Matthäus leichtgläubig untergeschobene Anekdote erklärt.
Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« verursachte aber
einen Sturmlauf von Protesten, wie ihn aus gleichem Anlaß das
Ministerium wohl noch nicht erlebt hatte. Zunächst erklärte der
Buchhändler Joh. Friedr. Hartknoch in Riga seinem Berliner Kommissionär
Friedr. Vieweg d. Ä., wenn dies Verbot nicht zurückgezogen werde,
breche er alle Beziehungen über Preußen ab; er werde sich dann seinen
ganzen Bücherbedarf über Braunschweig und Lübeck verschreiben, wo
ihn keine Zensur behellige, und außerdem in Berlin nie wieder etwas
drucken lassen. Er und seine Kunden, die zum »aufgeklärtesten« Publikum
gehörten, ließen sich so etwas nicht gefallen, und andere würden wohl
seinem Beispiel folgen.
Vieweg wandte sich nun mit einer ausführlichen Beschwerde an das
Ministerium, wies nach, daß die preußische Post von seinem Geschäft
allein 3000 Taler jährlich einnehme und durch Verschärfung der
Zensurgesetze der ganze preußische Buchhandel zugrunde gehen müsse.
Nicolai belegte diese Prophezeiung mit wirksamem Zahlenmaterial und
sang ein bewegliches Klagelied: Was solle er jetzt mit seinen Vorräten
der von ihm verlegten alten Jahrgänge anfangen, die er gerade im Preise
herabgesetzt habe? Der neue Verleger schulde ihm noch 5000 Taler der
Kaufsumme, die er unter diesen Umständen verlieren müsse.
Die Halleschen Buchhändler versicherten ebenfalls, das Verbot »eines
der besten und gangbarsten Bücher« sei der Ruin ihres Gewerbes, und die
Kurmärkische Kammer, die das Generaldirektorium mit einem Gutachten
beauftragt hatte, machte sich alle diese Beweisgründe zu eigen. Am
wenigsten sei das Verbot der früher mit preußischer Zensur erschienenen
Bände zu rechtfertigen, an denen übrigens Wöllner selbst mitgearbeitet
hatte. Die von Wöllner gereizte Hallesche Universität sprach sich durch
ihren Direktor Klein gleichfalls gegen das Verbot aus.
Am 27. Februar schloß sich das Generaldirektorium dem Gutachten der
Kurmärkischen Kammer vollständig an, und am 31. März beantragte der
gesamte Staatsrat die Aufhebung des Verbots. Der jetzige Verleger Bohn
habe sich erboten, »künftighin bei der theologischen Recension alle
den hiesigen Landesgesetzen angemessene Vorsicht und Behutsamkeit
gebrauchen zu wollen«.
Abermals triumphierte das Ministerium. Am 1. April 1795 hob der König
das Verbot auf, unter der Bedingung, daß »künftig in keiner einzigen
Abhandlung das Mindeste gegen die christliche Religion oder den Staat
oder die guten Sitten« enthalten sein dürfe. Nicolai trage dafür die
Verantwortung.
Nicolai lehnte natürlich schleunigst die ihm aufgeladene Verantwortung
für eine Zeitschrift, auf die er keinen Einfluß mehr hatte, ab. Das
Ministerium begnügte sich aber, die Eingabe beim Staatsrat zirkulieren
zu lassen und ohne weitere Verfügung zu den Akten zu geben.
Nicolais Vorsicht war begründet: Schon ein Jahr später gab die
»Allgemeine deutsche Bibliothek« abermals zu theologischen Klagen
Anlaß. Sogleich erhielt er ein von Hillmer entworfenes königliches
Reskript, das ihn an seine »angelobte Pflicht« erinnerte und ein neues
Verbot in Aussicht stellte.
Die Sache verlief aber im Sande, denn die Tage der
Examinationskommission waren bereits gezählt.
Eine Fabel.