Herausgebern der »Berlinischen Monatsschrift« für ein Exemplar
ihrer Zeitschrift mit dem Wunsche gedankt, daß »ihre gemeinnützigen
Bemühungen um Aufklärung und Philosophie recht viel Gutes stiften«
möchten (13. Dez. 1786), Wöllner selbst hatte es nicht verschmäht, ihr
1787 einen Beitrag (über nachgelassene Handschriften Friedrichs des
Großen) zu geben, und noch 1790, bei dem plötzlichen Aufstieg des neuen
Ministers, war sein Bildnis, von Berger gestochen, darin erschienen.
Jetzt (Januar 1792) verlegten Gedike und Biester, beide Mitglieder der
Akademie der Wissenschaften, den Druck ihres Blattes, das Kant und
Fichte, Gleim und Ramler, F. A. Wolf und die Brüder Humboldt, Heyne und
Garve, J. H. Voß, Fr. Schlegel und Adam Müller, Justus Möser und Moses
Mendelssohn zu seinen Mitarbeitern zählte, nach Jena (bei Joh. Mich.
Mauke), von Juli 1793 an nach Dessau (bei H. Heybruch, Hoffürstl. Hof-
und Regierungs-Buchdrucker). Als Verleger zeichnete aber nach wie vor
die Haude- und Spenersche Buchhandlung in Berlin.
Nicolai, der seine »Allgemeine deutsche Bibliothek« als Schriftsteller
und Buchhändler in einer Person bisher selbst redigiert und verlegt,
aber sie schon seit 1775 auswärts hatte drucken lassen, nahm am
12. März 1792 (im Vorwort zum 2. Stück des 106. Bandes) gerührten
Abschied von seinen Lesern und trat mit Beginn dieses Jahres seine
Zeitschrift, die früher gleichfalls Wöllner zu ihren Mitarbeitern
zählen durfte, dem Hamburger Buchhändler Bohn ab, der sie in seiner
Universitätsbuchhandlung in Kiel, also auf dänischem Boden unter
dortiger Preßfreiheit, weiter erscheinen ließ. Über den Grund des
Verlags- und Redaktionswechsels drückte sich Nicolai sehr diplomatisch
aus: infolge seiner augenblicklichen »Lage« könne er dem Blatte nicht
mehr so nützlich sein wie bisher. Nur der Schluß deutete vorsichtig
auf den geistigen Luftwechsel Preußens hin: die »Morgenröthe der
Aufklärung, die über Deutschland aufgegangen«, könne nie ganz
verdunkelt werden; zwar könne wohl ein Nebel vor ihr aufsteigen, aber
die Sonne werde ihn wieder zerstreuen. Erst 1801, als er die Bibliothek
aufs neue übernahm, schilderte er in der Vorrede, welcher Verfolgungen
wegen er sie 1792 hatte aufgeben müssen.
Diesem Beispiel der beiden weitverbreiteten Zeitschriften folgten bald
noch andere Verleger. Anfang 1793 wollte der Generalsuperintendent
Ewald in Dessau eine Monatsschrift »Urania; für Kopf und Herz« im
Verlag der Frankeschen Buchhandlung in Berlin herausgeben. Das erste
Heft sollte u. a. eine Abhandlung von Lavater über die Vielseitigkeit
Gottes enthalten. Der Berliner Zensor, die Firma Hillmer und Hermes,
verbot aber den Druck mit der Begründung: Lavater habe »nicht die
rechte Meinung von Gott«. Daraufhin erschien die Zeitschrift bei der
Kgl. privil. Helwingschen Hofbuchhandlung in Hannover, ohne von der
dortigen Zensur angefochten zu werden. Erstaunlich ist nur, daß die
beiden Verleger es wagten, im Anzeigenteil (Umschlag) des Februarheftes
der »Berlinischen Monatsschrift« diesen Verlagswechsel bekanntzumachen
und ausdrücklich mit der »strengen Berliner theologischen Zensur« zu
begründen.
Rückgang des Druckgewerbes in Preußen.
Die naturgemäße Folge dieser Strenge war ein starker Rückgang des
Berliner Druckereigewerbes, das sich in den letzten Jahrzehnten
sehr bedeutend entwickelt und Berlin zu einem Hauptstapelplatz des
Buchhandels erhoben hatte. Ein Gutachten der Kurmärkischen Kammer vom
2. August 1794, das der Willkürherrschaft der neuen Zensoren Hillmer
und Genossen energisch zuleibe ging, lieferte dafür unanfechtbare
Zahlen. Es stellte fest, daß im Jahre 1788 81 Druckpressen in Berlin
im Gange waren; fünf Jahre später war ihre Zahl auf 67 gesunken.
Und während bei Erlaß des Zensurediktes noch 6--700 Personen vom
Druckgewerbe lebten, war die Zahl der Druckereiarbeiter 1795 auf 150
gefallen! Diese Verödung der preußischen Druckereien schädigte den
Staatssäckel ganz empfindlich, und der Fehlbetrag in der Steuerkasse
sollte sich allemal als das wirksamste Argument gegen eine weitere
Anziehung der Zensurschraube erweisen.
Theologische Zensurblüten.
Das vorhin erwähnte Gutachten der Kurmärkischen Kammer aus dem Jahre
1794 führte auch eine Reihe von Fällen an, die das sinnlose Gebaren der
neuen Berliner Inquisition drastisch brandmarkten.
Der Sprachforscher Professor Heynatz aus Frankfurt a. O. hatte in einer
Abhandlung erwähnt, daß »viele Philologen die Stelle des 1. Joh. V. 7
für unächt« hielten. Dieser textkritischen Bemerkung wegen wurde der
Druck seiner Abhandlung untersagt!
Das »Journal für Gemeingeist« brachte einen Aufsatz: »Darf ein
Protestant die Vertilgung des Katholizismus wünschen?« Die
Druckerlaubnis dafür wurde nur unter der Bedingung gegeben, daß eine
längere Anmerkung des Zensors mit aufgenommen würde. Dagegen hatte der
Verfasser nichts einzuwenden, aber der Zensor bestand darauf, daß die
Fußnote so abgedruckt werde, als ob sie vom Autor selbst stamme; ihre
wahre Herkunft durfte nicht gemeldet werden!
Selbst der fromme Prediger und Dichter Ludwig Theobul Kosegarten in
Schwedisch-Pommern war den Mitgliedern der Immediat-Prüfungskommission
noch nicht kirchlich genug. Als er 1794 in Berlin Predigten drucken
ließ, unterstand sich der Zensor, Stellen, die ihm nicht paßten,
auszustreichen und andere dafür einzusetzen!
Unter diesen Umständen war es begreiflich, wenn die Berliner
Buchhändler 1794 beantragten, die Zensoren Hermes und Hillmer »in die
eigentlichen Schranken des Censur-Edicts« zurückzuweisen und sie selbst
»bei Veränderung der Censur-Gesetze mit ihrer Nothdurft zu hören«.
Kants Zusammenstoß mit der preußischen Zensur.
Obgleich die »Berlinische Monatsschrift« in Jena gedruckt wurde,
gab sie doch unbeabsichtigterweise Anlaß zu einem Vorfall, der dem
Wöllnerschen System die Krone aufsetzte.
Der bedeutendste ihrer Mitarbeiter, der Königsberger Philosoph Kant,
schrieb in eben den Monaten, da die Berliner Zionswächter auf das
Pack der Aufklärer mit Keulen dreinzuschlagen begannen, eine Folge
von Aufsätzen, die 1793 vereint unter dem Titel »Religion innerhalb
der Grenzen der bloßen Vernunft« erschienen und in der Geschichte der
Religionsphilosophie Epoche machten.
Einzeln sollten sie vorher in dem Organ Biesters gedruckt werden.
Obgleich nun die Monatsschrift gar nicht mehr der Berliner, sondern
Sachsen-Weimarischer Zensur unterlag, bestand Kant darauf, daß seine
Beiträge der neuen Berliner Zensurbehörde unterbreitet würden, da er
jeden Schein »literarischer Schleichwege« vermeiden wollte.
Wie die Immediat-Prüfungskommission ihm gesinnt war, ahnte er wohl
nicht; sogleich nach ihrer Einsetzung hatte eines der vier Mitglieder,
der Prediger Woltersdorf, den Antrag gestellt, dem freimütigen
Philosophen das Schreiben überhaupt zu verbieten! Von dieser
Zensurbehörde war also für Kant wenig Gutes zu erwarten.
Gegen den ersten Aufsatz »Über das radikale Böse in der menschlichen
Natur« hatte Hillmer nichts einzuwenden, da »doch nur tief denkende
Gelehrte« die Kantschen Schriften läsen; er erschien im April 1792.
Unglücklicherweise brachte aber das nächste Heft der Monatsschrift
unter dem Titel Ȇber die Pflicht der Ergebung, in Zeiten wann die
Wahrheit verfolgt wird« einen anonymen Beitrag, der nichts weniger
als ein energischer Angriff gegen die neue Organisation der Berliner
Zensur war! Er gab sich als eine »Predigt (über 2. Tim. 4, 17),
gehalten in England unter König Jakob II.«, und auch in mancherlei
Anmerkungen wurde die Fiktion durchgeführt, als ob diese Predigt
wahrscheinlich von dem »berühmten Tillotson« zu König Jakobs Zeiten
gehalten worden sei, der »eine wahre Inquisition, ~the court of high
commission~«, errichtete und »sechs Bischöfe, welche ihm Vorstellungen
machten, in den Tower setzen ließ«. Die Beziehung auf die preußische
Immediat-Prüfungs-Kommission und den Protest der fünf Konsistorialräte
gegen das Religionsedikt war gar zu durchsichtig, und wenn der Prediger
gegen den geistlichen Despotismus, »den ärgsten Feind der Wahrheit«
wetterte, so wußte gewiß jeder preußische Leser, gegen wen sich das
schwere Geschütz seiner apokalyptischen Worte richtete.
Die Berliner Zensoren verstanden jedenfalls nur zu wohl, was hier mit
dem »großen Drachen« der Apokalypse gemeint war, und als unmittelbar
darauf Kants zweite Abhandlung »Von dem Kampfe des guten Princips
mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen« vorgelegt wurde,
versagte Hillmer im Einverständnis mit seinem Kollegen von der
Theologie, Hermes, am 14. Juni die Druckerlaubnis.
Der Herausgeber der »Monatsschrift« aber war ein streitbarer Mann.
Biester verlangte zunächst von Hermes Aufklärung darüber, wieso der
Kantsche Aufsatz gegen das Zensuredikt von 1788 verstoße. Hermes
dagegen berief sich auf das Religionsedikt, das für theologische
Schriften maßgebend sei; im übrigen verlange man von ihm wohl nicht,
»mit einem Schriftsteller es auszumachen, auf welcher Seite, bei
verschiedenen Meinungen, Wahrheit sei«.
Damit ließ sich Biester nicht abfertigen; am 20. Juni protestierte
er in einer umfangreichen Beschwerde energisch gegen die Anwendung
des Religionsediktes in Zensurfragen, verlangte zu wissen, ob etwa
neue, geheime Zensurverfügungen erlassen seien, die also keine
Rechtsverbindlichkeit hätten, legte mit Scharfsinn und Ironie die
Willkür der jetzigen Zensoren dar und bat aufs neue um Druckerlaubnis
für den Kantschen Aufsatz. Für einen preußischen Beamten -- Biester
war Vorsteher der Königlichen Bibliothek und seit 1788 Mitglied
der Berliner Akademie -- war dieser freimütige Protest ein nicht
alltäglicher Akt des »Mannesstolzes vor Königsthronen«.
Biester würde unter den Mitgliedern des Ministeriums gewiß
Bundesgenossen gefunden haben, wenn nicht gerade damals eine scharfe
Kabinettsorder des Königs vom 21. Februar ebendieses Jahres noch auf
den freisinnigsten Gemütern gelastet hätte. Mit seiner Vermutung einer
neuerdings erfolgten oder doch wenigstens vom Könige erstrebten
Verschärfung der Zensur hatte ja Biester nicht so unrecht. Aber das war
Staatsgeheimnis! Also wurde seine Beschwerde am 2. Juli 1792 kurzweg
abgewiesen.
Kant zog deshalb sein Manuskript zurück. Nur der erste Akt dieser
Zensurkomödie war damit zu Ende; der zweite spielte zwei Jahre später.
Ein Wink aus Österreich.
Mit der zu dieser Zeit geplanten abermaligen Verschärfung der
preußischen Zensur hatte es folgende Bewandtnis:
Am 3. Dezember 1791 hatte sich Kaiser Leopold II., der Bruder der
damals schon in Lebensgefahr schwebenden französischen Königin Maria
Antoinette, veranlaßt gefühlt, allen Reichsständen zur Erhaltung der
öffentlichen Ruhe und zum Schutz der gegenwärtigen Verfassung vor dem
Umsturz eine strengere Handhabung der Zensur zu empfehlen.
Friedrich Wilhelm II. übergab am 3. und 4. Februar die kaiserliche
Warnung seinem Staatsministerium zu sorgfältigster Überlegung,
denn auch in Preußen habe das Übel aufrührerischer Schriften so um
sich gegriffen, »daß am Ende die äußerste Rigoueur und Leib- und
Lebensstrafen nöthig sein werden, um boshafte Schriftsteller, Drucker
und Verleger im Zaum gebührender Ordnung zu halten«. Die Zensoren
seien zu größter Schärfe anzuhalten, besonders seitens des geistlichen
Departements, da »schriftstellerische Aufklärer unter den Theologicis«
den meisten Schaden anrichteten. Strengste Beaufsichtigung aller
Druckereien und Buchhandlungen durch besondere »Polizei-Anstalten«
sei erforderlich, und der Druck unzulässiger Schriften solle »bei
zehnjähriger Vestungs-Arbeit« verboten werden! Alles, was an Büchern
nach Preußen hereinkomme, dürfe in den Buchläden nicht eher verkauft
werden, als bis die Zensur es erlaube. Einwände, als ob der Buchhandel
dadurch leiden würde, seien hinfällig; dem Übel müsse gesteuert werden,
»wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge«.
Also eine völlige Absage sogar an das eigene Zensuredikt von 1788,
das wenigstens noch einige Rücksicht auf das »dem Staate so nützliche
Gewerbe der Druckerei und des Buchhandels« zur Pflicht gemacht hatte.
Von Leibesstrafen war in den Zensurgesetzen Friedrichs des Großen nie
die Rede gewesen; wohl aber in der letzten Zensurverfügung Kaiser
Josephs vom Dezember 1789. Dieses Beispiel Österreichs übertrumpfte
Preußen noch: im Dunstkreise Wöllners steigerte sich die Leibesstrafe
zu »Leib- und Lebensstrafen« und zu »zehnjähriger Vestungs-Arbeit«!
Und auch gegen die Büchereinfuhr von auswärts sollte jetzt das alte
österreichische Abwehrmittel nachgeahmt werden: jedes fremde Buch
sollte erst die preußische Zensur passieren, ehe es in Preußen verkauft
werden durfte. Bisher hatte man das dem Takt und Risiko der Buchhändler
überlassen, wie ja, entsprechend dem Stand des gesamten Buchwesens,
Preußen in seinen Edikten immer das Hauptgewicht auf den Druck neuer
Bücher, die Zensur der Manuskripte legte, Österreich dagegen, wo die
literarische Industrie mit Ausnahme des Nachdrucks nur vegetierte, auf
die Büchereinfuhr von außen.
Preußens Ehrenrettung durch sein Ministerium.
Das preußische Ministerium kam durch die Kgl. Kabinettsorder in nicht
geringe Verlegenheit. Die einzelnen Departements, die jedes für sich
berieten, hatten von aufrührerischen Gesinnungen in Preußen »noch nicht
die mindeste Spur oder Neigung bemerkt« und ihr Gesamtbericht vom 17.
Februar wurde, statt einer Anklage, das denkbar rühmlichste Zeugnis
für die vaterländische Gesinnung ihrer Landsleute: Preußen habe sich
stets durch »pflichtvolle Treue, Liebe und Verehrung des Landesherrn«
ausgezeichnet, in Fällen öffentlicher Not durch willigste Aufopferung
von Leben und Vermögen den »musterhaftesten Patriotismus« bewiesen,
und das »Exempel der in Aufruhr befangenen Völker« werde auf diese
Nation daher »nie die geringste Würkung haben«. Zur Aufrechterhaltung
der Religiosität, meinten sie, reichten die bestehenden Gesetze
völlig aus, »ohne die rechtmäßige Denk- und Gewissens-Freiheit zu
unterdrücken«, und die »nach dem Charakter der Literatur und Menschheit
unvermeidlichen kritischen Untersuchungen dieser und jener der
Religion beigemischten nicht wesentlichen Streitigkeit« hätten auf die
»allgemeine Religiösität des Volkes keinen Einfluß«. Wolle man aber von
jetzt an auch die Büchereinfuhr der Zensur unterwerfen, die jährlich
etwa 6000 verschiedene, »zum Theil weitläuftige« Werke betrage,
so sei dazu ein neuer Stab von Mitarbeitern nötig, eine besondere
Zensurkommission oder, wie das Justizministerium sich ausdrückte,
»ein ganzes Heer besoldeter Censoren«. Minister von der Reck erklärte
geradezu, das müsse »den Banquerut aller Buchhändler zur nothwendigen
Folge haben«.
Mit dieser Ehrenrettung Preußens kam das Ministerium beim Könige aber
übel an! Schon vier Tage später erhielt es eine Kabinettsorder vom
21. Februar 1792, die den Ministern vorwarf, daß sie den Aufklärern
das Wort redeten. Es sei gewiß ein Glück, wenn »die bisherigen von
so vielen Geistlichen und andern Aufklärern so dreiste unternommenen
Verfälschungen der alten reinen christlichen Religion«, die das
Ministerium als außerwesentliche Untersuchungen beschönige, die
allgemeine Religiosität noch nicht geschädigt hätten. Dies Glück könne
aber nicht mehr lange dauern, wenn »hier nicht zeitig genug kräftige
Maßregel genommen würden«, stehe doch jedermann »das traurige Exempel
jenes großen Staates« vor Augen, »wo der Keim der unglücklichen
Revolution in jenen Religionsspöttern zu suchen ist, die noch jetzt von
der bethörten Nation im Grabe vergöttert werden«!
Es kam zwar ganz anders, als es die ungnädige Kabinettsorder bestimmte.
Aber es ist menschlich verständlich, wenn die Staatsminister jetzt im
Falle Kant durch Parteinahme für den Philosophen den König und seinen
bösen Geist Wöllner nicht noch mehr reizen wollten. Wenn Kant den Druck
seines Aufsatzes wünschte, standen ihm ja neben der »Berlinischen
Monatsschrift« viele Wege offen. Sie zogen es daher vor, der Sache den
Lauf zu lassen, den sie nach dem ausgesprochenen Willen des Königs nun
einmal nehmen sollte.
»Äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute.«
Trotz des z. T. sehr ungnädigen Tones der Kabinettsorder vom 21.
Februar 1792 hatten die preußischen Staatsminister durch einmütiges
Zusammenhalten einen vollständigen Sieg gegen Wöllner und seine
Kreaturen erfochten.
Unter anderm hatte der König am 4. Februar befohlen, die »Gothaische
Gelehrte Zeitung« und die »Jenaische Allgemeine Literaturzeitung« in
ganz Preußen sofort zu verbieten, »weil diese beiden Blätter sich
bisher vorzügliche Freiheiten gegen hiesige, sowohl als in andern
Ländern gemachte Einrichtungen erlaubt« hätten.
Diesem Befehl aber widersetzten sich die Staatsminister wie ein Mann!
Die Gothaer Zeitung hatte offenbar in Berlin wenig Leser und fand
daher nur schwachen Schutz; für die Jenaer Literaturzeitung trat aber
das Ministerium mit einer bewundernswerten Entschiedenheit in die
Schranken, denn die lasen sie alle! Eine Tatsache, die nicht nur diesen
Männern zum Ruhme gereicht, sondern auch ein schlagender Beweis ist für
den Umschwung, der in den letzten dreißig Jahren, seit dem Erscheinen
der dem preußischen Ministerium völlig unbekannt gebliebenen »Briefe,
die neueste Literatur betreffend« (1761--67), mit ebendieser Literatur
vor sich gegangen war.
Das Generaldirektorium erklärte am 7. Februar, es habe in beiden
Blättern »noch nie etwas befunden, was der wahren Christl. Religiösität
oder der Sicherheit und Ruhe des Staates nachtheilig, und zu Empörung
und Aufruhr beförderlich wäre«, ein deutlicher Hinweis auf die
Beschränkungen, die das bestehende Zensurgesetz solchen Verboten
auferlegte; der königliche Befehl hatte sie willkürlich überschritten!
Zu einem die Herausgeber beider Blätter kränkenden Verbot läge keine
»billige und gerechte Ursache« vor. Im Gegenteil, sie beschäftigten
sich »mit dem besten und wichtigsten Theile der ganzen Literatur, wären
mit vorzüglicher Gründlichkeit, Einsicht und Unpartheilichkeit verfaßt,
und wären die vollständigste, angenehmste und am meisten belehrende
Lektüre aller Gelehrten, Geschäftsmänner und Freunde der Literatur«.
Das Justizministerium gab am nächsten Tag zu Protokoll, die
Literaturzeitung enthalte »freilich in einigen Recensionen Anpreisungen
sogenannter chimerischer Menschen-Rechte«, man habe aber nichts darin
gefunden, was der preußischen Staatsverfassung nachteilig oder für den
König beleidigend sein könne. Sollten sich etwa »Kgl. Bediente« durch
»zuweilen unglimpfliche Urtheile« darin gekränkt fühlen, so könne man
doch ihretwegen das Blatt nicht dem ganzen Publikum entziehen; sie
müßten sich eben mit dem Bewußtsein ihrer Tadellosigkeit trösten und
hätten ja dann das öffentliche Urteil nicht zu scheuen.
Im gleichen Sinne äußerte sich dann das gesamte Staatsministerium am
17. Februar, und mit dem Erfolg, daß der Jenaischen Literaturzeitung
gar nichts zuleide geschah. Das Ministerium, das die letztere so eifrig
in Schutz nehme, müsse aber auch, so lautete die Antwort des Königs vom
21., »dafür sorgen, daß nichts unzulässiges darin gedruckt werde, bei
Strafe der Konfiskation und des unausbleiblichen Verbots derselben,
weil S. K. M. bekannt ist, daß die Direkteurs derselben äußerst
gefährliche und übelgesinnte Leute sind«. Diese »Direkteurs« aber waren
der angesehene Weimarer Schriftsteller Bertuch, der Philologe Schütz
und der berühmte Arzt Hufeland, der damals in Jena lebte und 1798 eine
der vornehmsten Zierden der -- Berliner Akademie der Wissenschaften
wurde.
Die Herausgeber der Literaturzeitung erhielten durch den
Berliner Hofpostmeister und den Grenzpostmeister in Halle nur
eine freundschaftliche Verwarnung, »nichts dem Preußischen Staat
nachtheiliges« aufzunehmen und »bei dem Debit in hiesigen Landen
vorsichtig zu Werke zu gehen«, und hatten alle Ursache, sich beim
Ministerium für die »erhabene Protektion« zu bedanken.
Nur die »Gothaische Gelehrte Zeitung« mußte daran glauben, weil sich
ihrer niemand energisch angenommen hatte.
Zensur und -- Bierkonsum.
Daß der Humor auch der immer grämlicher werdenden Zensur nicht untreu
wurde, zeigt ein scherzhafter Vorfall, von dem der berühmte Philologe
Friedrich August Wolf, damals in Halle, an den Herausgeber der
»Jenaischen Literaturzeitung«, den Kollegen Schütz in Jena, am 21.
Februar 1792 berichtete.
Die »Gothaische Gelehrte Zeitung« war in ganz Preußen verboten, also
auch in Halle, aber nicht im nahen Passendorf jenseits der Saale,
das damals zu Kursachsen gehörte. Hier, wo die Hallenser Burschen
seit altersher manche Bierschlacht zu schlagen liebten, legte deshalb
ein spekulativer Wirt namens Währmann gleich mehrere Exemplare des
verbotenen Blattes »bei sein Merseburger Bier« auf, »um mehr Gäste
hinauszuziehen«. »Barkhausen«, schreibt Wolf, »will daher in seinem
nächsten Berichte als Stadtpräsident auf meinen Rath mit einfließen
lassen, daß die hiesige Bier-Consumtion seit den Tagen des Verbots
der Gothaer Zeitung beträchtlich zum Nachtheil der Stadt gefallen
sei, indem die Bier trinkenden studiosi und Un-studiosi, zumal die
studiosi noch studentes, weit häufiger als sonst die sächsischen Dörfer
besuchten, weil dort neben dem Biere auch Gothaische Zeitungen zu haben
wären.«
Ob der Stadtpräsident von Halle den Spaß wirklich von Stapel ließ, ist
nicht überliefert; aber Wolf »steht dafür, daß er ausgeführt werden
soll«.
Die Büchereinfuhr.
Der Sieg, den 1792 die Besonnenheit des preußischen Ministeriums über
den blinden Eifer des Königs und seiner Ratgeber davontrug, beschränkte
sich aber nicht auf die Freigabe der Jenaer Literaturzeitung. Auch
der andere, tiefer einschneidende Befehl, daß künftig die gesamte
ausländische Büchereinfuhr einer besondern Zensur unterworfen werden
müsse, fiel vor den Bedenken der Minister lautlos in die Versenkung.
Der König wunderte sich zwar »äußerst«, daß man offenbar »den Flor
des Buchhandels auf den Verkauf unzulässiger Schriften gründen
wolle«, und meinte, es sei eben Sache der Herren Minister, die
Schwierigkeiten einer neuen Maßregel zu heben, da er selbst doch
unmöglich »das Detail vorschreiben« könne. Aber er bestand nicht mehr
auf seinem Willen. Die »zehnjährige Vestungs-Arbeit« und die »Leib-
und Lebensstrafen« verschwanden wie eine schöne Fata Morgana vor den
Augen der Großinquisitoren, und der ganze umfangreiche Aktenwechsel
hatte nur folgendes Gesamtergebnis: die »Gothaische Gelehrte Zeitung«
blieb das eigentliche Opfer; außerdem wurden durch ein Rundschreiben
die »Bülletins«, die handschriftlichen Zeitungen, die noch immer von
kleinen Beamten unter Ausnützung ihres amtlichen Wissens verbreitet
und bis dahin von keinem aufmerksamer gelesen wurden als vom -- Könige
selbst, trotz ihrer Indiskretionen über sein nicht unanfechtbares
Privatleben, bei Festungshaft verboten. Im übrigen begnügte man
sich damit, allen Behörden die strengste Befolgung des Zensuredikts
einzuschärfen und allen Übeltätern die Anwendung der »gesetzlichen
Strafen mit äußerster Rigueur« anzudrohen.
Diese -- orthographisch berichtigte! -- Redewendung war das einzige,
was der entsprechende Erlaß des Ministeriums vom 28. Februar 1792
aus dem stachlichten Teil der Kabinettsorder vom 21. übernahm, aber
zugleich durch das Festhalten an den »gesetzlichen Strafen« sorgfältig
abzustumpfen wußte.
Ein ehrsamer Buchhändler.