Kurz nach seinem Regierungsantritt hatte Friedrich Wilhelm II. den

Herausgebern der »Berlinischen Monatsschrift« für ein Exemplar

ihrer Zeitschrift mit dem Wunsche gedankt, daß »ihre gemeinnützigen

Bemühungen um Aufklärung und Philosophie recht viel Gutes stiften«

möchten (13. Dez. 1786), Wöllner selbst hatte es nicht verschmäht, ihr

1787 einen Beitrag (über nachgelassene Handschriften Friedrichs des

Großen) zu geben, und noch 1790, bei dem plötzlichen Aufstieg des neuen

Ministers, war sein Bildnis, von Berger gestochen, darin erschienen.

Jetzt (Januar 1792) verlegten Gedike und Biester, beide Mitglieder der

Akademie der Wissenschaften, den Druck ihres Blattes, das Kant und

Fichte, Gleim und Ramler, F. A. Wolf und die Brüder Humboldt, Heyne und

Garve, J. H. Voß, Fr. Schlegel und Adam Müller, Justus Möser und Moses

Mendelssohn zu seinen Mitarbeitern zählte, nach Jena (bei Joh. Mich.

Mauke), von Juli 1793 an nach Dessau (bei H. Heybruch, Hoffürstl. Hof-

und Regierungs-Buchdrucker). Als Verleger zeichnete aber nach wie vor

die Haude- und Spenersche Buchhandlung in Berlin.

Nicolai, der seine »Allgemeine deutsche Bibliothek« als Schriftsteller

und Buchhändler in einer Person bisher selbst redigiert und verlegt,

aber sie schon seit 1775 auswärts hatte drucken lassen, nahm am

12. März 1792 (im Vorwort zum 2. Stück des 106. Bandes) gerührten

Abschied von seinen Lesern und trat mit Beginn dieses Jahres seine

Zeitschrift, die früher gleichfalls Wöllner zu ihren Mitarbeitern

zählen durfte, dem Hamburger Buchhändler Bohn ab, der sie in seiner

Universitätsbuchhandlung in Kiel, also auf dänischem Boden unter

dortiger Preßfreiheit, weiter erscheinen ließ. Über den Grund des

Verlags- und Redaktionswechsels drückte sich Nicolai sehr diplomatisch

aus: infolge seiner augenblicklichen »Lage« könne er dem Blatte nicht

mehr so nützlich sein wie bisher. Nur der Schluß deutete vorsichtig

auf den geistigen Luftwechsel Preußens hin: die »Morgenröthe der

Aufklärung, die über Deutschland aufgegangen«, könne nie ganz

verdunkelt werden; zwar könne wohl ein Nebel vor ihr aufsteigen, aber

die Sonne werde ihn wieder zerstreuen. Erst 1801, als er die Bibliothek

aufs neue übernahm, schilderte er in der Vorrede, welcher Verfolgungen

wegen er sie 1792 hatte aufgeben müssen.

Diesem Beispiel der beiden weitverbreiteten Zeitschriften folgten bald

noch andere Verleger. Anfang 1793 wollte der Generalsuperintendent

Ewald in Dessau eine Monatsschrift »Urania; für Kopf und Herz« im

Verlag der Frankeschen Buchhandlung in Berlin herausgeben. Das erste

Heft sollte u. a. eine Abhandlung von Lavater über die Vielseitigkeit

Gottes enthalten. Der Berliner Zensor, die Firma Hillmer und Hermes,

verbot aber den Druck mit der Begründung: Lavater habe »nicht die

rechte Meinung von Gott«. Daraufhin erschien die Zeitschrift bei der

Kgl. privil. Helwingschen Hofbuchhandlung in Hannover, ohne von der

dortigen Zensur angefochten zu werden. Erstaunlich ist nur, daß die

beiden Verleger es wagten, im Anzeigenteil (Umschlag) des Februarheftes

der »Berlinischen Monatsschrift« diesen Verlagswechsel bekanntzumachen

und ausdrücklich mit der »strengen Berliner theologischen Zensur« zu

begründen.

Rückgang des Druckgewerbes in Preußen.

Die naturgemäße Folge dieser Strenge war ein starker Rückgang des

Berliner Druckereigewerbes, das sich in den letzten Jahrzehnten

sehr bedeutend entwickelt und Berlin zu einem Hauptstapelplatz des

Buchhandels erhoben hatte. Ein Gutachten der Kurmärkischen Kammer vom

2. August 1794, das der Willkürherrschaft der neuen Zensoren Hillmer

und Genossen energisch zuleibe ging, lieferte dafür unanfechtbare

Zahlen. Es stellte fest, daß im Jahre 1788 81 Druckpressen in Berlin

im Gange waren; fünf Jahre später war ihre Zahl auf 67 gesunken.

Und während bei Erlaß des Zensurediktes noch 6--700 Personen vom

Druckgewerbe lebten, war die Zahl der Druckereiarbeiter 1795 auf 150

gefallen! Diese Verödung der preußischen Druckereien schädigte den

Staatssäckel ganz empfindlich, und der Fehlbetrag in der Steuerkasse

sollte sich allemal als das wirksamste Argument gegen eine weitere

Anziehung der Zensurschraube erweisen.

Theologische Zensurblüten.

Das vorhin erwähnte Gutachten der Kurmärkischen Kammer aus dem Jahre

1794 führte auch eine Reihe von Fällen an, die das sinnlose Gebaren der

neuen Berliner Inquisition drastisch brandmarkten.

Der Sprachforscher Professor Heynatz aus Frankfurt a. O. hatte in einer

Abhandlung erwähnt, daß »viele Philologen die Stelle des 1. Joh. V. 7

für unächt« hielten. Dieser textkritischen Bemerkung wegen wurde der

Druck seiner Abhandlung untersagt!

Das »Journal für Gemeingeist« brachte einen Aufsatz: »Darf ein

Protestant die Vertilgung des Katholizismus wünschen?« Die

Druckerlaubnis dafür wurde nur unter der Bedingung gegeben, daß eine

längere Anmerkung des Zensors mit aufgenommen würde. Dagegen hatte der

Verfasser nichts einzuwenden, aber der Zensor bestand darauf, daß die

Fußnote so abgedruckt werde, als ob sie vom Autor selbst stamme; ihre

wahre Herkunft durfte nicht gemeldet werden!

Selbst der fromme Prediger und Dichter Ludwig Theobul Kosegarten in

Schwedisch-Pommern war den Mitgliedern der Immediat-Prüfungskommission

noch nicht kirchlich genug. Als er 1794 in Berlin Predigten drucken

ließ, unterstand sich der Zensor, Stellen, die ihm nicht paßten,

auszustreichen und andere dafür einzusetzen!

Unter diesen Umständen war es begreiflich, wenn die Berliner

Buchhändler 1794 beantragten, die Zensoren Hermes und Hillmer »in die

eigentlichen Schranken des Censur-Edicts« zurückzuweisen und sie selbst

»bei Veränderung der Censur-Gesetze mit ihrer Nothdurft zu hören«.

Kants Zusammenstoß mit der preußischen Zensur.

Obgleich die »Berlinische Monatsschrift« in Jena gedruckt wurde,

gab sie doch unbeabsichtigterweise Anlaß zu einem Vorfall, der dem

Wöllnerschen System die Krone aufsetzte.

Der bedeutendste ihrer Mitarbeiter, der Königsberger Philosoph Kant,

schrieb in eben den Monaten, da die Berliner Zionswächter auf das

Pack der Aufklärer mit Keulen dreinzuschlagen begannen, eine Folge

von Aufsätzen, die 1793 vereint unter dem Titel »Religion innerhalb

der Grenzen der bloßen Vernunft« erschienen und in der Geschichte der

Religionsphilosophie Epoche machten.

Einzeln sollten sie vorher in dem Organ Biesters gedruckt werden.

Obgleich nun die Monatsschrift gar nicht mehr der Berliner, sondern

Sachsen-Weimarischer Zensur unterlag, bestand Kant darauf, daß seine

Beiträge der neuen Berliner Zensurbehörde unterbreitet würden, da er

jeden Schein »literarischer Schleichwege« vermeiden wollte.

Wie die Immediat-Prüfungskommission ihm gesinnt war, ahnte er wohl

nicht; sogleich nach ihrer Einsetzung hatte eines der vier Mitglieder,

der Prediger Woltersdorf, den Antrag gestellt, dem freimütigen

Philosophen das Schreiben überhaupt zu verbieten! Von dieser

Zensurbehörde war also für Kant wenig Gutes zu erwarten.

Gegen den ersten Aufsatz »Über das radikale Böse in der menschlichen

Natur« hatte Hillmer nichts einzuwenden, da »doch nur tief denkende

Gelehrte« die Kantschen Schriften läsen; er erschien im April 1792.

Unglücklicherweise brachte aber das nächste Heft der Monatsschrift

unter dem Titel Ȇber die Pflicht der Ergebung, in Zeiten wann die

Wahrheit verfolgt wird« einen anonymen Beitrag, der nichts weniger

als ein energischer Angriff gegen die neue Organisation der Berliner

Zensur war! Er gab sich als eine »Predigt (über 2. Tim. 4, 17),

gehalten in England unter König Jakob II.«, und auch in mancherlei

Anmerkungen wurde die Fiktion durchgeführt, als ob diese Predigt

wahrscheinlich von dem »berühmten Tillotson« zu König Jakobs Zeiten

gehalten worden sei, der »eine wahre Inquisition, ~the court of high

commission~«, errichtete und »sechs Bischöfe, welche ihm Vorstellungen

machten, in den Tower setzen ließ«. Die Beziehung auf die preußische

Immediat-Prüfungs-Kommission und den Protest der fünf Konsistorialräte

gegen das Religionsedikt war gar zu durchsichtig, und wenn der Prediger

gegen den geistlichen Despotismus, »den ärgsten Feind der Wahrheit«

wetterte, so wußte gewiß jeder preußische Leser, gegen wen sich das

schwere Geschütz seiner apokalyptischen Worte richtete.

Die Berliner Zensoren verstanden jedenfalls nur zu wohl, was hier mit

dem »großen Drachen« der Apokalypse gemeint war, und als unmittelbar

darauf Kants zweite Abhandlung »Von dem Kampfe des guten Princips

mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen« vorgelegt wurde,

versagte Hillmer im Einverständnis mit seinem Kollegen von der

Theologie, Hermes, am 14. Juni die Druckerlaubnis.

Der Herausgeber der »Monatsschrift« aber war ein streitbarer Mann.

Biester verlangte zunächst von Hermes Aufklärung darüber, wieso der

Kantsche Aufsatz gegen das Zensuredikt von 1788 verstoße. Hermes

dagegen berief sich auf das Religionsedikt, das für theologische

Schriften maßgebend sei; im übrigen verlange man von ihm wohl nicht,

»mit einem Schriftsteller es auszumachen, auf welcher Seite, bei

verschiedenen Meinungen, Wahrheit sei«.

Damit ließ sich Biester nicht abfertigen; am 20. Juni protestierte

er in einer umfangreichen Beschwerde energisch gegen die Anwendung

des Religionsediktes in Zensurfragen, verlangte zu wissen, ob etwa

neue, geheime Zensurverfügungen erlassen seien, die also keine

Rechtsverbindlichkeit hätten, legte mit Scharfsinn und Ironie die

Willkür der jetzigen Zensoren dar und bat aufs neue um Druckerlaubnis

für den Kantschen Aufsatz. Für einen preußischen Beamten -- Biester

war Vorsteher der Königlichen Bibliothek und seit 1788 Mitglied

der Berliner Akademie -- war dieser freimütige Protest ein nicht

alltäglicher Akt des »Mannesstolzes vor Königsthronen«.

Biester würde unter den Mitgliedern des Ministeriums gewiß

Bundesgenossen gefunden haben, wenn nicht gerade damals eine scharfe

Kabinettsorder des Königs vom 21. Februar ebendieses Jahres noch auf

den freisinnigsten Gemütern gelastet hätte. Mit seiner Vermutung einer

neuerdings erfolgten oder doch wenigstens vom Könige erstrebten

Verschärfung der Zensur hatte ja Biester nicht so unrecht. Aber das war

Staatsgeheimnis! Also wurde seine Beschwerde am 2. Juli 1792 kurzweg

abgewiesen.

Kant zog deshalb sein Manuskript zurück. Nur der erste Akt dieser

Zensurkomödie war damit zu Ende; der zweite spielte zwei Jahre später.

Ein Wink aus Österreich.

Mit der zu dieser Zeit geplanten abermaligen Verschärfung der

preußischen Zensur hatte es folgende Bewandtnis:

Am 3. Dezember 1791 hatte sich Kaiser Leopold II., der Bruder der

damals schon in Lebensgefahr schwebenden französischen Königin Maria

Antoinette, veranlaßt gefühlt, allen Reichsständen zur Erhaltung der

öffentlichen Ruhe und zum Schutz der gegenwärtigen Verfassung vor dem

Umsturz eine strengere Handhabung der Zensur zu empfehlen.

Friedrich Wilhelm II. übergab am 3. und 4. Februar die kaiserliche

Warnung seinem Staatsministerium zu sorgfältigster Überlegung,

denn auch in Preußen habe das Übel aufrührerischer Schriften so um

sich gegriffen, »daß am Ende die äußerste Rigoueur und Leib- und

Lebensstrafen nöthig sein werden, um boshafte Schriftsteller, Drucker

und Verleger im Zaum gebührender Ordnung zu halten«. Die Zensoren

seien zu größter Schärfe anzuhalten, besonders seitens des geistlichen

Departements, da »schriftstellerische Aufklärer unter den Theologicis«

den meisten Schaden anrichteten. Strengste Beaufsichtigung aller

Druckereien und Buchhandlungen durch besondere »Polizei-Anstalten«

sei erforderlich, und der Druck unzulässiger Schriften solle »bei

zehnjähriger Vestungs-Arbeit« verboten werden! Alles, was an Büchern

nach Preußen hereinkomme, dürfe in den Buchläden nicht eher verkauft

werden, als bis die Zensur es erlaube. Einwände, als ob der Buchhandel

dadurch leiden würde, seien hinfällig; dem Übel müsse gesteuert werden,

»wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge«.

Also eine völlige Absage sogar an das eigene Zensuredikt von 1788,

das wenigstens noch einige Rücksicht auf das »dem Staate so nützliche

Gewerbe der Druckerei und des Buchhandels« zur Pflicht gemacht hatte.

Von Leibesstrafen war in den Zensurgesetzen Friedrichs des Großen nie

die Rede gewesen; wohl aber in der letzten Zensurverfügung Kaiser

Josephs vom Dezember 1789. Dieses Beispiel Österreichs übertrumpfte

Preußen noch: im Dunstkreise Wöllners steigerte sich die Leibesstrafe

zu »Leib- und Lebensstrafen« und zu »zehnjähriger Vestungs-Arbeit«!

Und auch gegen die Büchereinfuhr von auswärts sollte jetzt das alte

österreichische Abwehrmittel nachgeahmt werden: jedes fremde Buch

sollte erst die preußische Zensur passieren, ehe es in Preußen verkauft

werden durfte. Bisher hatte man das dem Takt und Risiko der Buchhändler

überlassen, wie ja, entsprechend dem Stand des gesamten Buchwesens,

Preußen in seinen Edikten immer das Hauptgewicht auf den Druck neuer

Bücher, die Zensur der Manuskripte legte, Österreich dagegen, wo die

literarische Industrie mit Ausnahme des Nachdrucks nur vegetierte, auf

die Büchereinfuhr von außen.

Preußens Ehrenrettung durch sein Ministerium.

Das preußische Ministerium kam durch die Kgl. Kabinettsorder in nicht

geringe Verlegenheit. Die einzelnen Departements, die jedes für sich

berieten, hatten von aufrührerischen Gesinnungen in Preußen »noch nicht

die mindeste Spur oder Neigung bemerkt« und ihr Gesamtbericht vom 17.

Februar wurde, statt einer Anklage, das denkbar rühmlichste Zeugnis

für die vaterländische Gesinnung ihrer Landsleute: Preußen habe sich

stets durch »pflichtvolle Treue, Liebe und Verehrung des Landesherrn«

ausgezeichnet, in Fällen öffentlicher Not durch willigste Aufopferung

von Leben und Vermögen den »musterhaftesten Patriotismus« bewiesen,

und das »Exempel der in Aufruhr befangenen Völker« werde auf diese

Nation daher »nie die geringste Würkung haben«. Zur Aufrechterhaltung

der Religiosität, meinten sie, reichten die bestehenden Gesetze

völlig aus, »ohne die rechtmäßige Denk- und Gewissens-Freiheit zu

unterdrücken«, und die »nach dem Charakter der Literatur und Menschheit

unvermeidlichen kritischen Untersuchungen dieser und jener der

Religion beigemischten nicht wesentlichen Streitigkeit« hätten auf die

»allgemeine Religiösität des Volkes keinen Einfluß«. Wolle man aber von

jetzt an auch die Büchereinfuhr der Zensur unterwerfen, die jährlich

etwa 6000 verschiedene, »zum Theil weitläuftige« Werke betrage,

so sei dazu ein neuer Stab von Mitarbeitern nötig, eine besondere

Zensurkommission oder, wie das Justizministerium sich ausdrückte,

»ein ganzes Heer besoldeter Censoren«. Minister von der Reck erklärte

geradezu, das müsse »den Banquerut aller Buchhändler zur nothwendigen

Folge haben«.

Mit dieser Ehrenrettung Preußens kam das Ministerium beim Könige aber

übel an! Schon vier Tage später erhielt es eine Kabinettsorder vom

21. Februar 1792, die den Ministern vorwarf, daß sie den Aufklärern

das Wort redeten. Es sei gewiß ein Glück, wenn »die bisherigen von

so vielen Geistlichen und andern Aufklärern so dreiste unternommenen

Verfälschungen der alten reinen christlichen Religion«, die das

Ministerium als außerwesentliche Untersuchungen beschönige, die

allgemeine Religiosität noch nicht geschädigt hätten. Dies Glück könne

aber nicht mehr lange dauern, wenn »hier nicht zeitig genug kräftige

Maßregel genommen würden«, stehe doch jedermann »das traurige Exempel

jenes großen Staates« vor Augen, »wo der Keim der unglücklichen

Revolution in jenen Religionsspöttern zu suchen ist, die noch jetzt von

der bethörten Nation im Grabe vergöttert werden«!

Es kam zwar ganz anders, als es die ungnädige Kabinettsorder bestimmte.

Aber es ist menschlich verständlich, wenn die Staatsminister jetzt im

Falle Kant durch Parteinahme für den Philosophen den König und seinen

bösen Geist Wöllner nicht noch mehr reizen wollten. Wenn Kant den Druck

seines Aufsatzes wünschte, standen ihm ja neben der »Berlinischen

Monatsschrift« viele Wege offen. Sie zogen es daher vor, der Sache den

Lauf zu lassen, den sie nach dem ausgesprochenen Willen des Königs nun

einmal nehmen sollte.

»Äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute.«

Trotz des z. T. sehr ungnädigen Tones der Kabinettsorder vom 21.

Februar 1792 hatten die preußischen Staatsminister durch einmütiges

Zusammenhalten einen vollständigen Sieg gegen Wöllner und seine

Kreaturen erfochten.

Unter anderm hatte der König am 4. Februar befohlen, die »Gothaische

Gelehrte Zeitung« und die »Jenaische Allgemeine Literaturzeitung« in

ganz Preußen sofort zu verbieten, »weil diese beiden Blätter sich

bisher vorzügliche Freiheiten gegen hiesige, sowohl als in andern

Ländern gemachte Einrichtungen erlaubt« hätten.

Diesem Befehl aber widersetzten sich die Staatsminister wie ein Mann!

Die Gothaer Zeitung hatte offenbar in Berlin wenig Leser und fand

daher nur schwachen Schutz; für die Jenaer Literaturzeitung trat aber

das Ministerium mit einer bewundernswerten Entschiedenheit in die

Schranken, denn die lasen sie alle! Eine Tatsache, die nicht nur diesen

Männern zum Ruhme gereicht, sondern auch ein schlagender Beweis ist für

den Umschwung, der in den letzten dreißig Jahren, seit dem Erscheinen

der dem preußischen Ministerium völlig unbekannt gebliebenen »Briefe,

die neueste Literatur betreffend« (1761--67), mit ebendieser Literatur

vor sich gegangen war.

Das Generaldirektorium erklärte am 7. Februar, es habe in beiden

Blättern »noch nie etwas befunden, was der wahren Christl. Religiösität

oder der Sicherheit und Ruhe des Staates nachtheilig, und zu Empörung

und Aufruhr beförderlich wäre«, ein deutlicher Hinweis auf die

Beschränkungen, die das bestehende Zensurgesetz solchen Verboten

auferlegte; der königliche Befehl hatte sie willkürlich überschritten!

Zu einem die Herausgeber beider Blätter kränkenden Verbot läge keine

»billige und gerechte Ursache« vor. Im Gegenteil, sie beschäftigten

sich »mit dem besten und wichtigsten Theile der ganzen Literatur, wären

mit vorzüglicher Gründlichkeit, Einsicht und Unpartheilichkeit verfaßt,

und wären die vollständigste, angenehmste und am meisten belehrende

Lektüre aller Gelehrten, Geschäftsmänner und Freunde der Literatur«.

Das Justizministerium gab am nächsten Tag zu Protokoll, die

Literaturzeitung enthalte »freilich in einigen Recensionen Anpreisungen

sogenannter chimerischer Menschen-Rechte«, man habe aber nichts darin

gefunden, was der preußischen Staatsverfassung nachteilig oder für den

König beleidigend sein könne. Sollten sich etwa »Kgl. Bediente« durch

»zuweilen unglimpfliche Urtheile« darin gekränkt fühlen, so könne man

doch ihretwegen das Blatt nicht dem ganzen Publikum entziehen; sie

müßten sich eben mit dem Bewußtsein ihrer Tadellosigkeit trösten und

hätten ja dann das öffentliche Urteil nicht zu scheuen.

Im gleichen Sinne äußerte sich dann das gesamte Staatsministerium am

17. Februar, und mit dem Erfolg, daß der Jenaischen Literaturzeitung

gar nichts zuleide geschah. Das Ministerium, das die letztere so eifrig

in Schutz nehme, müsse aber auch, so lautete die Antwort des Königs vom

21., »dafür sorgen, daß nichts unzulässiges darin gedruckt werde, bei

Strafe der Konfiskation und des unausbleiblichen Verbots derselben,

weil S. K. M. bekannt ist, daß die Direkteurs derselben äußerst

gefährliche und übelgesinnte Leute sind«. Diese »Direkteurs« aber waren

der angesehene Weimarer Schriftsteller Bertuch, der Philologe Schütz

und der berühmte Arzt Hufeland, der damals in Jena lebte und 1798 eine

der vornehmsten Zierden der -- Berliner Akademie der Wissenschaften

wurde.

Die Herausgeber der Literaturzeitung erhielten durch den

Berliner Hofpostmeister und den Grenzpostmeister in Halle nur

eine freundschaftliche Verwarnung, »nichts dem Preußischen Staat

nachtheiliges« aufzunehmen und »bei dem Debit in hiesigen Landen

vorsichtig zu Werke zu gehen«, und hatten alle Ursache, sich beim

Ministerium für die »erhabene Protektion« zu bedanken.

Nur die »Gothaische Gelehrte Zeitung« mußte daran glauben, weil sich

ihrer niemand energisch angenommen hatte.

Zensur und -- Bierkonsum.

Daß der Humor auch der immer grämlicher werdenden Zensur nicht untreu

wurde, zeigt ein scherzhafter Vorfall, von dem der berühmte Philologe

Friedrich August Wolf, damals in Halle, an den Herausgeber der

»Jenaischen Literaturzeitung«, den Kollegen Schütz in Jena, am 21.

Februar 1792 berichtete.

Die »Gothaische Gelehrte Zeitung« war in ganz Preußen verboten, also

auch in Halle, aber nicht im nahen Passendorf jenseits der Saale,

das damals zu Kursachsen gehörte. Hier, wo die Hallenser Burschen

seit altersher manche Bierschlacht zu schlagen liebten, legte deshalb

ein spekulativer Wirt namens Währmann gleich mehrere Exemplare des

verbotenen Blattes »bei sein Merseburger Bier« auf, »um mehr Gäste

hinauszuziehen«. »Barkhausen«, schreibt Wolf, »will daher in seinem

nächsten Berichte als Stadtpräsident auf meinen Rath mit einfließen

lassen, daß die hiesige Bier-Consumtion seit den Tagen des Verbots

der Gothaer Zeitung beträchtlich zum Nachtheil der Stadt gefallen

sei, indem die Bier trinkenden studiosi und Un-studiosi, zumal die

studiosi noch studentes, weit häufiger als sonst die sächsischen Dörfer

besuchten, weil dort neben dem Biere auch Gothaische Zeitungen zu haben

wären.«

Ob der Stadtpräsident von Halle den Spaß wirklich von Stapel ließ, ist

nicht überliefert; aber Wolf »steht dafür, daß er ausgeführt werden

soll«.

Die Büchereinfuhr.

Der Sieg, den 1792 die Besonnenheit des preußischen Ministeriums über

den blinden Eifer des Königs und seiner Ratgeber davontrug, beschränkte

sich aber nicht auf die Freigabe der Jenaer Literaturzeitung. Auch

der andere, tiefer einschneidende Befehl, daß künftig die gesamte

ausländische Büchereinfuhr einer besondern Zensur unterworfen werden

müsse, fiel vor den Bedenken der Minister lautlos in die Versenkung.

Der König wunderte sich zwar »äußerst«, daß man offenbar »den Flor

des Buchhandels auf den Verkauf unzulässiger Schriften gründen

wolle«, und meinte, es sei eben Sache der Herren Minister, die

Schwierigkeiten einer neuen Maßregel zu heben, da er selbst doch

unmöglich »das Detail vorschreiben« könne. Aber er bestand nicht mehr

auf seinem Willen. Die »zehnjährige Vestungs-Arbeit« und die »Leib-

und Lebensstrafen« verschwanden wie eine schöne Fata Morgana vor den

Augen der Großinquisitoren, und der ganze umfangreiche Aktenwechsel

hatte nur folgendes Gesamtergebnis: die »Gothaische Gelehrte Zeitung«

blieb das eigentliche Opfer; außerdem wurden durch ein Rundschreiben

die »Bülletins«, die handschriftlichen Zeitungen, die noch immer von

kleinen Beamten unter Ausnützung ihres amtlichen Wissens verbreitet

und bis dahin von keinem aufmerksamer gelesen wurden als vom -- Könige

selbst, trotz ihrer Indiskretionen über sein nicht unanfechtbares

Privatleben, bei Festungshaft verboten. Im übrigen begnügte man

sich damit, allen Behörden die strengste Befolgung des Zensuredikts

einzuschärfen und allen Übeltätern die Anwendung der »gesetzlichen

Strafen mit äußerster Rigueur« anzudrohen.

Diese -- orthographisch berichtigte! -- Redewendung war das einzige,

was der entsprechende Erlaß des Ministeriums vom 28. Februar 1792

aus dem stachlichten Teil der Kabinettsorder vom 21. übernahm, aber

zugleich durch das Festhalten an den »gesetzlichen Strafen« sorgfältig

abzustumpfen wußte.

Ein ehrsamer Buchhändler.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 5 / 18 段