Es ist das Schicksal aller Thronfolger, daß sich die Hoffnung der

Unzufriedenen an sie klammert und die Enttäuschungen wie aufgescheuchte

Dohlen ihren Thron umflattern. Mit welcher Gloriole umgaben die

deutschen Idealisten die Lichtgestalt des Sohnes, der im Schatten

seiner großen Mutter heranwuchs! Man wußte, daß Kaiser Joseph ein

unbedingter Verfechter des Deutschtums in Österreich war, daß er

deutsche Bücher las und in schaler Hofgesellschaft eine Gruppe

der Geistigen zu sammeln suchte. Je rücksichtsloser Friedrich der

Große seiner Verachtung der deutschen Literatur Ausdruck gab, um so

inbrünstiger erwartete man von dem jungen Kaiser den Werderuf zu einem

neuen perikleischen Zeitalter.

Der Gnadenpfennig.

Dem Mißverständnis von der literarischen Mission des jungen Kaisers

huldigte keiner so begeistert wie der Sänger des »Messias«, Klopstock,

und bei ihm verdichtete sich dieser Glaube zu einem großzügigen »Plan

zur Beförderung der Wissenschaften in Deutschland«, der, ohne die

steifen Formen einer Akademie anzunehmen, die freigebige Unterstützung

deutscher Gelehrter und Schriftsteller durch den Deutschen Kaiser zum

Ziele hatte. Auch ein Finanzprojekt spielte mit hinein: der unerhörte

gesetzlich begünstigte Nachdruck, der in Wien mit außerösterreichischen

Büchern getrieben wurde, schädigte die deutschen Autoren empfindlich,

Lessings »Hamburgische Dramaturgie« war daran zugrunde gegangen. Diese

»Nachdruckerbande«, wie Lessing sich ausdrückte, sollte beseitigt,

dafür aber als Entschädigung unter Josephs Schutz in Wien eine

Reichsdruckerei begründet und darin Werke der deutschen Literatur

zum Vorteil ihrer Verfasser gedruckt werden; »unglaubliche Summen«,

versicherte Gleim, sollten dadurch ins Land kommen.

Durch einen diplomatischen Freund sandte Klopstock 1767 diese Anregung

nach Wien. Zugleich aber auch das Manuskript einer Widmung an Kaiser

Joseph, die der »Hermanns Schlacht«, seinem neuesten Werk, einem

»Bardiet für die Schaubühne«, vorangestellt werden sollte. Die Naivetät

des Messiassängers hat etwas Rührendes; er stellte allen Ernstes an

Joseph das Ansinnen: nimmst du meine Widmung an, so verpflichtest du

dich damit auch, den beigefügten literarisch-sozialen Plan auszuführen!

Klopstocks Entwurf kam dem Kaiser nie vor Augen, er verschwand in

den Akten des Staatskanzlers Fürst Kaunitz, nur die Widmung gelangte

an ihre Adresse. Aber der deutsche Dichter würde aus allen seinen

Himmeln gestürzt sein, wenn er geahnt hätte, wie geringschätzig diese

Angelegenheit an höchster Stelle behandelt wurde. Joseph fragte seinen

Kanzler, was er tun solle und ob vor allem der Text der Widmung

nichts Anstößiges enthalte. Fürst Kaunitz erwiderte, dergleichen

Dedikationen entsprängen gewöhnlich aus eigennützigen Absichten, auch

gehöre das Werk gar nicht zur »nützlichsten Wissenschaft«. Da aber

Klopstock in Deutschland große Achtung genieße und ein enthusiastisches

Publikum habe, sei die Sache als ein »ersprießlicher Einfluß in

Staatsangelegenheiten« zu betrachten, und man könne deshalb wohl eine

goldene Kette oder Medaille daranwenden. Auf keinen Fall aber dürfe

in der Widmung die darin enthaltene Spitze gegen Friedrich den Großen

wegen seiner Verleugnung deutscher Literatur stehenbleiben, weil

dadurch »der auch für andere Souveräne zu tragenden Achtung zunahe

getreten werde«.

Daraufhin nahm der Kaiser auf rein amtlichem Wege die Widmung an

und schenkte dem Dichter als »Gnadenpfennig« sein Medaillonporträt

in Brillanten. Im übrigen aber hatte dieser Akt für Klopstock keine

weiteren Folgen, als daß er sich der Zensur des Kaisers, der damals

noch seinen Zeitgenossen Friedrich bewunderte, ausgesetzt hatte und

sich ihr wohl oder übel unterwerfen mußte. Denn er gab sich noch

lange der Täuschung hin, daß der Kaiser schließlich doch seinen Plan

durchführen werde.

Josephinismus.

Der Vorfall mit Klopstock ist bezeichnend: es fiel Joseph nie ein, sich

als Gönner der deutschen Literatur aufzuspielen. So sehr er Friedrich

den Großen verehrte, über den Verse drechselnden König lächelte er

nur, und Gelehrte, die Bücher schrieben, galten ihm als gewinnsüchtige

Geschäftsleute. Für das »Federvieh« hatte er wenig übrig, und in

verdrießlicher Stimmung nannte er den Buchhandel »ebenbürtig dem

Käsehandel«. Daß ihn Aloys Blumauers Travestierung der »Aeneide«

höchlichst belustigte, richtet seinen Geschmack. Ebenso wie seine

Mutter begünstigte er den Büchernachdruck, weil dadurch zum Nutzen

der heimischen Industrie viel Geld umgesetzt wurde, und als er seine

Grundregeln für die Zensurreform entwarf, war sein oberster Leitsatz:

Besser, daß ein paar schlechte Bücher unter die Leute kommen, als daß

durch übertriebenen Zwang ein »wesentlicher Handlungszweig« lahmgelegt

wird. Den Volkswohlstand zu fördern, war nach dem Siebenjährigen

Krieg die Losung der österreichischen Regierung. Wissenschaft und

Kunst um ihrer selbst willen zu schützen, kam Joseph gar nicht in den

Sinn, er hatte durchaus praktisch-politische Ziele: Vereinfachung

der Regierungsgeschäfte durch Zentralisation und Gleichmäßigkeit,

Entlastung der Beamten, Verminderung ihrer Zahl und damit Ersparnis an

Gehältern, Förderung der einheimischen Industrie auf allen Gebieten

und die dafür notwendige Hebung der Volksbildung. Mit gerechtem Neid

sah Joseph das Emporblühen der protestantischen Nachbarstaaten,

besonders Preußens. Gesunde Aufklärung und religiöse Toleranz, das sah

er, machten unzählige wirtschaftliche Kräfte frei, die bisher durch

veraltete, von der Kirche eifersüchtig gehütete Gesetze verkümmert

waren. Diese Kräfte sollten nun mit einem Schlag geweckt werden. Wenn

er zu diesem Zweck den Kampf aufnahm gegen Privilegien des Adels und

der Kirche, gegen Standesvorurteile und Aberglauben, Kurpfuscher und

Alchimisten, Teufelsaustreiber und Geisterbeschwörer und den ganzen

mittelalterlichen Spuk, der sich in Kirchen- und Klosterwinkeln unter

religiösem Gewande hartnäckig zu erhalten wußte, so war die bisher

verfehmte Aufklärung, die Errungenschaft der Naturwissenschaft und

Philosophie, seine gegebene Bundesgenossin. Die geistliche Zensur hatte

sie bisher des Landes verwiesen; also mußte die Zensur geändert werden.

Nicht um der schönen Augen der deutschen Schriftsteller und Dichter

willen, sondern aus rein praktischen Erwägungen.

Daß die Literatur selbst durch diese freiere Regung des geistigen

Lebens unendlich viel gewann, darüber hat Joseph sich niemals

weiterdenkenden Betrachtungen hingegeben. Das war ein Verdienst, das

seiner Politik ohne, vielleicht gegen ihren Willen in den Schoß fiel.

Zensurreform in Österreich.

Nach dem Tode seiner Mutter (29. Nov. 1780) fühlte sich Joseph frei von

den drückenden Fesseln, die er bis dahin als guter Sohn getragen hatte,

und sofort ging er daran, den dumpfen Geistesbann zu lösen, der wie ein

Dornröschenschlaf Österreich gefangenhielt.

Zunächst hob er die bisherigen Zensurkommissionen auf und ersetzte sie

durch eine einzige Bücherzensur-Hauptkommission in Wien. Ihr übergab

er die von ihm selbst entworfenen »Grundregeln zur Bestimmung einer

ordentlichen künftigen Bücherzensur«, und am 13. Oktober 1781 erschien

ein neues Zensurgesetz.

Verboten sollte nach des Kaisers Willen nur mehr das sein, was

»unsittliche Auftritte und ungereimte Zoten« enthielt, die katholische

und überhaupt die christliche Religion systematisch verfolgte und

lächerlich machte oder den Staat und den Landesfürsten »geradezu auf

eine gar anstößige Art« angriff. Im übrigen aber sollte der Grundsatz

gelten: »Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen

nun treffen wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten,

sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt und

sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen dargestellt,

nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitliebenden eine Freude sein

muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt.«

Mit dem, was der »große Haufen« oder »schwache Köpfe« lesen, bestimmte

Joseph, soll man streng, um so nachsichtiger aber mit gelehrten Werken

sein, die nur »schon bereiteten Gemütern« und »standhafteren Seelen« in

die Hände kommen. Einzelner anstößiger Stellen wegen braucht man also

wissenschaftliche Werke und Zeitschriften nicht zu verbieten.

Der bisherige Katalog verbotener Bücher wurde einer gründlichen

Revision unterzogen. Zahlreiche hervorragende Schriften von Abbt,

Basedow, Bernis, Bodmer, G. A. Bürger, Chesterfield, Goethe, Haller,

Home, Jacobi, Moses Mendelssohn, Schroeckh, Süßmilch, Zimmermann,

Yorick (Sterne) und anderen wurden nun endlich aus der Haft entlassen.

Was man bisher nur Gelehrten oder Protestanten »~erga schedam~« (gegen

besondern Erlaubnisschein) zu lesen gab, wurde alles freigegeben; die

unbedingt verbotenen Werke wurden einer nochmaligen Zensur unterworfen

und daraufhin ein neuer Katalog der verbotenen Bücher angefertigt.

Was verboten blieb oder neu verboten wurde, sollte jetzt nicht mehr

vernichtet, sondern in die Bibliotheken eingestellt werden, so daß

es Gelehrten »~erga schedam~« zugänglich blieb. Protestantische

Religionsbücher zu kirchlichen Zwecken durften frei verkauft werden;

das galt auch für unkatholische Volksliteratur, Erbauungsbücher,

Hauspostillen und dergleichen, in den Landesteilen wie Ungarn und

Schlesien, wo der Protestantismus geduldet war; in Österreich

selbst und den Provinzen, wo der Katholizismus noch die einzige

staatlich anerkannte Religion war, durfte solche Volksliteratur der

andersgläubigen Bevölkerung wenigstens »~erga schedam~« geliefert

werden. Auch diese Beschränkung wurde bald darauf beseitigt.

Kaiser Josephs Volkszensur.

Für die Zensur der in den Erblanden zum Druck kommenden Manuskripte

erfand Joseph eine Neuerung, die seinen Scharfsinn ins hellste Licht

setzt und mit sicherer Hand den Lebensnerv des ganzen Zensurproblems

berührt; sie befreite die ängstliche, um Amt und Brot besorgte

Bürokratie von einem Teil ihrer Verantwortung und schuf neben

ihr einen weiten Areopag gänzlich unabhängiger Männer, die keine

Berufszensoren waren, auch nicht von Staats wegen ernannt, sondern --

_von den Schriftstellern selbst gewählt_ wurden!

Kein Manuskript, so bestimmte Josephs Gesetz, soll von der

Zensurbehörde zur Prüfung angenommen werden, wenn es nicht schon

eine Bescheinigung irgendeines sachkundigen Gelehrten oder einer

angesehenen Persönlichkeit mitbringt, die bekundet, daß in dem neuen

Werk nichts gegen die guten Sitten, die Religion und die Landesgesetze

enthalten, »dasselbe demnach dem gesunden Verstande angemessen«

ist. Diesen seinen Vorzensor konnte sich jeder Schriftsteller unter

seinen Freunden und Gönnern suchen, er konnte auch mehrere in

Anspruch nehmen, wenn ihm die Ansicht des ersten nicht behagte, und

da diese freigewählten Zensoren keinerlei Verantwortung traf, war

die Unbefangenheit ihres Urteils gesichert. So verwandelte Joseph

die bisherige ausschließliche Beamtenzensur in eine Art Volkszensur,

denn das Urteil eines unabhängigen, angesehenen Mannes konnte auf die

entscheidende Zensurbehörde nicht ohne Einfluß sein. Er wies damit auf

einen Ausweg aus der Sackgasse der Zensur hin, der zu einer Lösung des

ganzen Problems führen konnte, leider aber von spätern Gesetzgebern nie

betreten worden ist.

»Wen's juckt, der kratze sich!«

Einen sympathischen Zug hatte Joseph mit seinem großen Zeitgenossen

Friedrich II. gemeinsam: er besaß eine sehr geringe Empfindlichkeit

im Punkte der Majestätsbeleidigungen. »Ich habe eine heile Haut,«

pflegte er zu sagen, »wen's juckt, der kratze sich!« Nicht nach

dem vorschnellen Urteil der Broschürenschreiber, sondern auf Grund

seiner Handlungen hoffte er beurteilt zu werden, und als er 1780

den lutherischen Historiker M. I. Schmid als Direktor des Hof- und

Staatsarchivs nach Wien berief, legte er ihm dringend nahe, in seinen

Geschichtswerken niemanden zu schonen, am wenigsten ihn selbst.

»Die Fehler meiner Vorfahren und meine eigenen sollen die Nachwelt

belehren«, war sein Wahlspruch. Als man ihn einmal auf eine eben

erschienene neue Schmähschrift gegen ihn aufmerksam machte, antwortete

er: »Es ist mir gleich, ob man Gutes oder Schlimmes von mir spricht;

dem einen wird sie gefallen, dem andern mißfallen. Wenn man sich nur

selbst nichts vorzuwerfen hat. Die innere Ruhe ist ein Gut, das man

nicht nehmen und geben kann.«

Ein Zensurgespräch zwischen Kaiser und Erzbischof.

Gleichzeitig mit dem neuen Zensurgesetz erschien Josephs berühmtes

Toleranzedikt, das den Protestanten und nichtunierten Griechen freie

Religionsübung in allen Ländern des Kaiserstaates zusicherte. Dies

und die übrige reformatorische Tätigkeit des Kaisers, die Aufhebung

zahlreicher Klöster, die Auflösung der Orden, die sich keiner

gemeinnützigen Tätigkeit widmeten, die Bevorzugung der Weltpriester

usw. veranlaßte den Papst Pius VI., 1782 persönlich nach Wien zu

kommen, um Einspruch zu erheben. Dieses Ereignis rief eine Fülle von

Schriften hervor, deren meist anonyme Verfasser die ihnen soeben erst

gewährte größere Meinungsfreiheit weidlich ausnützten. Zahlreiche

dieser Broschüren unter dem Titel »Was ist der Papst?«, »Was ist die

Kirche?«, »Was ist der Teufel?« usw. ließen an Deutlichkeit dessen,

was man bisher in Österreich-Ungarn nie hatte sagen, geschweige denn

drucken dürfen, nichts zu wünschen übrig; die meisten wurden sogleich

auch ins Ungarische übersetzt. Der Erzbischof von Calocza, Baron

Patachich, hoffte daher beim Kaiser Joseph Verständnis für seine und

der Geistlichkeit Entrüstung über diese massenhaften Auswüchse der

Preßfreiheit zu finden. Bei dieser Audienz entwickelte sich folgendes

Gespräch:

_Kaiser_: »Nun itzt wird hier auch allerley geschrieben und die Leute

fangen an freyer und aufgeklärter zu dencken und zu schreiben.«

_Erzbischof_ (mit aufgehobenen Händen): »Ach du lieber Gott! ja

leider wird nur mehr als zu viel geschrieben, und ich bitte E. M. um

Gottes willen diesem Frevel einhalt zu thun, durch den selbst Ew. M.

geheiligte Person gemißbraucht wird.«

_Kaiser_: »Ey warum -- lesen Sie die brochuren die heraus kommen?«

_Erzbischof_: »Ich lese sie alle und muß sie kraft meines Amtes lesen,

damit ich sehe, ob denn diese Leute auch etwas Neues sagen und ob die

Gefahr, in die solche Schriftsteller die Kirche setzen, von würklichen

Folgen seyn kann.«

_Kaiser_: »Man muß schon die Leute reden lassen, verschonen sie doch

mich auch nicht, sie haben ja gar auch ein Buch herausgegeben, wo sie

mich mit Luthern zusammensetzten -- haben Sie das auch gelesen?«

_Erzbischof_: »Ach ja wohl -- habe ichs gelesen und bin erstaunt, wie

sich der Verfasser so entsetzlich an Ew. M. vergehen kann. Der Tittel

ist schon Majestät beleidigend, ›Kaiser Joseph und Luther‹; dann

erzählt er alles, was Luther in seinem sogenannten Reformations-Wercke

gethan hat, nennt ihn durch das ganze Buch ~NB.~ den seligen Luther und

endlich schließt er damit: so weit sey der sel. Luther gekommen, nun

wäre es Kaiser Joseph aufgehoben, das vollends auszuführen, was jener

angefangen oder nur zum Theil vollbracht habe.«

_Kaiser_: »Ich habe aber das Buch in die Censur geschickt, und man hat

mir gesagt, daß nichts unanständiges darinn sey.«

_Erzbischof_: »Das ists eben Ew. Majestät, die Censur --«

_Kaiser_: »Ja aber ich habe es der Theologischen Fakultät und besonders

dem Rautenstrauch [Abt von Braunau], der doch ein geschickter Mann in

theologischen Sachen seyn soll, geschickt.«

_Erzbischof_ (mit Achselzucken): »Ja eben das ist das Unglück, ich will

den Prälat Rautenstrauch nicht verachten, aber --«

_Kaiser_: »Ja, wenn _diese_ Leute es nicht verstehen, da kann ich mir

weiter nicht helfen.«

»Danach wurde«, meldet der Berichterstatter, »der Discours auf etwas

anderes gelenckt und weiter dem Erzbischof mit vieler Höflichkeit die

Gelegenheit benommen, von dieser Materie wieder anzufangen.«

Preßfreiheit in Wien.

Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es

vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten

Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser

überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine

schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte

schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte

machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der

Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr

drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der

Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht

ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der

Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden

Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit

körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der

Zensurhofkommission auszureden wußte.

Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer

Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die

frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner

anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten

sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem

ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider

Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich

nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber

Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert

verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten

also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit.

Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen

Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit

Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.

Das Ende der Wiener Preßfreiheit.

Drei Jahre dauerte die Wiener Preßfreiheit, dann machte ein Federstrich

Josephs ihr wieder ein Ende.

Unlautere Elemente hatten sie arg mißbraucht, und die Fälle, daß

Bücher umliefen, die der Zensurbehörde gar nicht vorgelegt worden

waren, mehrten sich. Die Masse der schnell fertigen Skribenten, der

Wiener »Büchelschreiber«, die Tagesfragen in seichten Broschüren

erörterten, widerte den Kaiser an; besonders verhaßt waren ihm die

zahllosen anonymen und pseudonymen Machwerke dieser Art, ohne daß er

sich jedoch entschließen konnte, ihnen völlig den Garaus zu machen; es

waren immerhin etliche »nützliche« Schriften darunter, deren Verfasser

einleuchtende Gründe für die Verschweigung ihres Namens beibrachten.

Ob der ungeduldige Reformator, der niemals die Ernte seiner

Aussaat mit Ruhe erwarten konnte, unter der Enttäuschung über den

mangelnden Aufschwung des österreichischen Schrifttums litt? Diese

sentimentale Note klingt bei ihm nie wieder, wie sich seine nüchternen

Zweckmäßigkeitsgründe ja auch niemals zu hoffnungsvollen Verheißungen

gesteigert hatten. Verbittert war er gewiß durch so manche Fehlschläge

seiner Politik, und der Beginn der Französischen Revolution machte

auf ihn einen um so tieferen Eindruck, als er schon an der Krankheit

hinsiechte, der er am 20. Februar 1790 erlag.

In dieser Verfassung beherrschten ihn die gereizten Stimmungen

des Augenblicks mehr als je, und die plötzliche Zurücknahme der

Preßfreiheit von 1786 kostete ihn um so weniger Überwindung, als er

sich, das steht nach den Zensurakten fest, 1789 ihrer überhaupt nicht

mehr entsann, sich ihrer kulturellen Bedeutung also wohl nie bewußt

geworden war! Zur größten Bestürzung der Zensurkommission erging er

sich Ende 1789 in Entscheidungen despotischer Willkür und mußte erst

auf die von ihm selbst geschaffenen Gesetze hingewiesen werden. Die

Zeit war aber schon vorüber, wo der Geist der josephinischen Reform

in seinen Beamten einen festen Rückhalt gefunden hatte. Sie gingen

auf die plötzliche Laune des Kaisers bereitwilligst ein, sprachen ihm

von Büchern, die »die Grundfeste aller Religion, aller Sittlichkeit,

aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten,

aller Nationen aufzulösen fähig sind« und von der »Pflicht gegen die

Menschheit«, der Verbreitung solcher Bücher nach Möglichkeit Einhalt zu

tun. Daraufhin erfolgte im Dezember 1789 des Kaisers neue Verfügung:

Von jetzt ab darf kein Manuskript mehr ohne vorherige Zensur gedruckt

werden. Für jedes in Umlauf gebrachte Exemplar einer unzensierten

Druckschrift ist wie bisher eine Strafe von 50 Gulden festgesetzt,

im Wiederholungsfall tritt Schließung des Geschäftes hinzu. Wer

aber unzensierte Bücher ins Ausland sendet, wird außerdem mit einer

körperlichen Strafe belegt!

So bricht dieser Kitzel mittelalterlicher Gewaltherrschaft, der

Trieb zu körperlicher Züchtigung, wie eine Jahre hindurch ehrlich

unterdrückte Leidenschaft in Josephs letzter Zensurverfügung wieder

durch. Obendrein wurde am 20. Januar 1790 der gesamte Hausierhandel mit

Büchern schlankweg verboten.

Dieser plötzliche Rückschritt zeigt, daß bereits ein anderer als der

frühere josephinische Geist in Österreich wieder mächtig zu werden

begann; die gleichzeitige Reaktion in Preußen wird darauf nicht

ohne Einfluß gewesen sein. Zehn Jahre hatte der freigegebene Kampf

gegen die Kirche sich als trefflicher Blitzableiter aller Opposition

erwiesen: jetzt war seine Kraft erschöpft, und gegen die aus dem Westen

anstürmende Flut der Revolution mußten in Eile neue Dämme aufgeworfen

werden. Bisher hatte Joseph die österreichischen Schriftsteller ihre

schärfsten Pfeile ungehindert ins Ausland verschießen lassen, wenn

nur die Ruhe des Kaiserstaates nicht gestört wurde; in der Abwehr

der Revolution fühlte sich plötzlich auch Österreich mit dem Ausland

solidarisch. Nach kurzer Zeit übernahm es sogar die Führung in diesem

Kampfe und wußte sie fast ein halbes Jahrhundert lang zu behaupten.

Der letzte Rest ...

Ein hohes Verdienst der Zensurreform Josephs ist schließlich noch, daß

sie das Recht des Privateigentums wieder anerkannte, der Polizei und

Geistlichkeit die Schwelle des Privathauses zu achten befahl und damit

die niederträchtige Spionage nach verbotenen Büchern beseitigte. In

seinen Grundregeln hatte der Kaiser mit derben Worten den unwürdigen

Gebrauch gebrandmarkt, »jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur

von seinen Landgütern in eine Stadt kömmt, alle seine Truhen und

Bett-Säcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu

finden oder ein hier noch nicht bekanntes zu censuriren«, und wenn

auch das Zensurgesetz selbst keine ausdrückliche Bestimmung darüber

enthielt, so beschränkte der Wille des Kaisers von da ab die Vollmacht

der Zensurbehörden auf den öffentlichen Bücherhandel. Verbotene

Bücher waren von nun an in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer und

im Koffer der Reisenden unantastbar, wenn sie nicht als Handelsware

dienten, und verfielen erst wieder der Beschlagnahme, wenn sie

öffentlich weiterverkauft werden sollten.

Diese Bestimmung ist die _einzige_ von Josephs Zensurreform, die _auf

die Dauer_ bestehen blieb. Alle übrigen wurden bald nach seinem Tode

ebenso geräuschlos wie gründlich beseitigt, als die Furcht vor der

Revolution über die Regierungen ganz Europas hereinbrach.

3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner Blumen-, Frucht- und

Dornenstücke.

_Visitator._

Oeffnet die Coffers. Ihr habt doch nichts contrebandes

geladen? Gegen die Kirche? den Staat? Nichts von

französischem Gut?

_Goethe-Schiller_, »_Xenien_«. (1797.)

Preßfreiheit und Preßfrechheit.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 3 / 18 段