Unzufriedenen an sie klammert und die Enttäuschungen wie aufgescheuchte
Dohlen ihren Thron umflattern. Mit welcher Gloriole umgaben die
deutschen Idealisten die Lichtgestalt des Sohnes, der im Schatten
seiner großen Mutter heranwuchs! Man wußte, daß Kaiser Joseph ein
unbedingter Verfechter des Deutschtums in Österreich war, daß er
deutsche Bücher las und in schaler Hofgesellschaft eine Gruppe
der Geistigen zu sammeln suchte. Je rücksichtsloser Friedrich der
Große seiner Verachtung der deutschen Literatur Ausdruck gab, um so
inbrünstiger erwartete man von dem jungen Kaiser den Werderuf zu einem
neuen perikleischen Zeitalter.
Der Gnadenpfennig.
Dem Mißverständnis von der literarischen Mission des jungen Kaisers
huldigte keiner so begeistert wie der Sänger des »Messias«, Klopstock,
und bei ihm verdichtete sich dieser Glaube zu einem großzügigen »Plan
zur Beförderung der Wissenschaften in Deutschland«, der, ohne die
steifen Formen einer Akademie anzunehmen, die freigebige Unterstützung
deutscher Gelehrter und Schriftsteller durch den Deutschen Kaiser zum
Ziele hatte. Auch ein Finanzprojekt spielte mit hinein: der unerhörte
gesetzlich begünstigte Nachdruck, der in Wien mit außerösterreichischen
Büchern getrieben wurde, schädigte die deutschen Autoren empfindlich,
Lessings »Hamburgische Dramaturgie« war daran zugrunde gegangen. Diese
»Nachdruckerbande«, wie Lessing sich ausdrückte, sollte beseitigt,
dafür aber als Entschädigung unter Josephs Schutz in Wien eine
Reichsdruckerei begründet und darin Werke der deutschen Literatur
zum Vorteil ihrer Verfasser gedruckt werden; »unglaubliche Summen«,
versicherte Gleim, sollten dadurch ins Land kommen.
Durch einen diplomatischen Freund sandte Klopstock 1767 diese Anregung
nach Wien. Zugleich aber auch das Manuskript einer Widmung an Kaiser
Joseph, die der »Hermanns Schlacht«, seinem neuesten Werk, einem
»Bardiet für die Schaubühne«, vorangestellt werden sollte. Die Naivetät
des Messiassängers hat etwas Rührendes; er stellte allen Ernstes an
Joseph das Ansinnen: nimmst du meine Widmung an, so verpflichtest du
dich damit auch, den beigefügten literarisch-sozialen Plan auszuführen!
Klopstocks Entwurf kam dem Kaiser nie vor Augen, er verschwand in
den Akten des Staatskanzlers Fürst Kaunitz, nur die Widmung gelangte
an ihre Adresse. Aber der deutsche Dichter würde aus allen seinen
Himmeln gestürzt sein, wenn er geahnt hätte, wie geringschätzig diese
Angelegenheit an höchster Stelle behandelt wurde. Joseph fragte seinen
Kanzler, was er tun solle und ob vor allem der Text der Widmung
nichts Anstößiges enthalte. Fürst Kaunitz erwiderte, dergleichen
Dedikationen entsprängen gewöhnlich aus eigennützigen Absichten, auch
gehöre das Werk gar nicht zur »nützlichsten Wissenschaft«. Da aber
Klopstock in Deutschland große Achtung genieße und ein enthusiastisches
Publikum habe, sei die Sache als ein »ersprießlicher Einfluß in
Staatsangelegenheiten« zu betrachten, und man könne deshalb wohl eine
goldene Kette oder Medaille daranwenden. Auf keinen Fall aber dürfe
in der Widmung die darin enthaltene Spitze gegen Friedrich den Großen
wegen seiner Verleugnung deutscher Literatur stehenbleiben, weil
dadurch »der auch für andere Souveräne zu tragenden Achtung zunahe
getreten werde«.
Daraufhin nahm der Kaiser auf rein amtlichem Wege die Widmung an
und schenkte dem Dichter als »Gnadenpfennig« sein Medaillonporträt
in Brillanten. Im übrigen aber hatte dieser Akt für Klopstock keine
weiteren Folgen, als daß er sich der Zensur des Kaisers, der damals
noch seinen Zeitgenossen Friedrich bewunderte, ausgesetzt hatte und
sich ihr wohl oder übel unterwerfen mußte. Denn er gab sich noch
lange der Täuschung hin, daß der Kaiser schließlich doch seinen Plan
durchführen werde.
Josephinismus.
Der Vorfall mit Klopstock ist bezeichnend: es fiel Joseph nie ein, sich
als Gönner der deutschen Literatur aufzuspielen. So sehr er Friedrich
den Großen verehrte, über den Verse drechselnden König lächelte er
nur, und Gelehrte, die Bücher schrieben, galten ihm als gewinnsüchtige
Geschäftsleute. Für das »Federvieh« hatte er wenig übrig, und in
verdrießlicher Stimmung nannte er den Buchhandel »ebenbürtig dem
Käsehandel«. Daß ihn Aloys Blumauers Travestierung der »Aeneide«
höchlichst belustigte, richtet seinen Geschmack. Ebenso wie seine
Mutter begünstigte er den Büchernachdruck, weil dadurch zum Nutzen
der heimischen Industrie viel Geld umgesetzt wurde, und als er seine
Grundregeln für die Zensurreform entwarf, war sein oberster Leitsatz:
Besser, daß ein paar schlechte Bücher unter die Leute kommen, als daß
durch übertriebenen Zwang ein »wesentlicher Handlungszweig« lahmgelegt
wird. Den Volkswohlstand zu fördern, war nach dem Siebenjährigen
Krieg die Losung der österreichischen Regierung. Wissenschaft und
Kunst um ihrer selbst willen zu schützen, kam Joseph gar nicht in den
Sinn, er hatte durchaus praktisch-politische Ziele: Vereinfachung
der Regierungsgeschäfte durch Zentralisation und Gleichmäßigkeit,
Entlastung der Beamten, Verminderung ihrer Zahl und damit Ersparnis an
Gehältern, Förderung der einheimischen Industrie auf allen Gebieten
und die dafür notwendige Hebung der Volksbildung. Mit gerechtem Neid
sah Joseph das Emporblühen der protestantischen Nachbarstaaten,
besonders Preußens. Gesunde Aufklärung und religiöse Toleranz, das sah
er, machten unzählige wirtschaftliche Kräfte frei, die bisher durch
veraltete, von der Kirche eifersüchtig gehütete Gesetze verkümmert
waren. Diese Kräfte sollten nun mit einem Schlag geweckt werden. Wenn
er zu diesem Zweck den Kampf aufnahm gegen Privilegien des Adels und
der Kirche, gegen Standesvorurteile und Aberglauben, Kurpfuscher und
Alchimisten, Teufelsaustreiber und Geisterbeschwörer und den ganzen
mittelalterlichen Spuk, der sich in Kirchen- und Klosterwinkeln unter
religiösem Gewande hartnäckig zu erhalten wußte, so war die bisher
verfehmte Aufklärung, die Errungenschaft der Naturwissenschaft und
Philosophie, seine gegebene Bundesgenossin. Die geistliche Zensur hatte
sie bisher des Landes verwiesen; also mußte die Zensur geändert werden.
Nicht um der schönen Augen der deutschen Schriftsteller und Dichter
willen, sondern aus rein praktischen Erwägungen.
Daß die Literatur selbst durch diese freiere Regung des geistigen
Lebens unendlich viel gewann, darüber hat Joseph sich niemals
weiterdenkenden Betrachtungen hingegeben. Das war ein Verdienst, das
seiner Politik ohne, vielleicht gegen ihren Willen in den Schoß fiel.
Zensurreform in Österreich.
Nach dem Tode seiner Mutter (29. Nov. 1780) fühlte sich Joseph frei von
den drückenden Fesseln, die er bis dahin als guter Sohn getragen hatte,
und sofort ging er daran, den dumpfen Geistesbann zu lösen, der wie ein
Dornröschenschlaf Österreich gefangenhielt.
Zunächst hob er die bisherigen Zensurkommissionen auf und ersetzte sie
durch eine einzige Bücherzensur-Hauptkommission in Wien. Ihr übergab
er die von ihm selbst entworfenen »Grundregeln zur Bestimmung einer
ordentlichen künftigen Bücherzensur«, und am 13. Oktober 1781 erschien
ein neues Zensurgesetz.
Verboten sollte nach des Kaisers Willen nur mehr das sein, was
»unsittliche Auftritte und ungereimte Zoten« enthielt, die katholische
und überhaupt die christliche Religion systematisch verfolgte und
lächerlich machte oder den Staat und den Landesfürsten »geradezu auf
eine gar anstößige Art« angriff. Im übrigen aber sollte der Grundsatz
gelten: »Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen
nun treffen wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten,
sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt und
sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen dargestellt,
nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitliebenden eine Freude sein
muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt.«
Mit dem, was der »große Haufen« oder »schwache Köpfe« lesen, bestimmte
Joseph, soll man streng, um so nachsichtiger aber mit gelehrten Werken
sein, die nur »schon bereiteten Gemütern« und »standhafteren Seelen« in
die Hände kommen. Einzelner anstößiger Stellen wegen braucht man also
wissenschaftliche Werke und Zeitschriften nicht zu verbieten.
Der bisherige Katalog verbotener Bücher wurde einer gründlichen
Revision unterzogen. Zahlreiche hervorragende Schriften von Abbt,
Basedow, Bernis, Bodmer, G. A. Bürger, Chesterfield, Goethe, Haller,
Home, Jacobi, Moses Mendelssohn, Schroeckh, Süßmilch, Zimmermann,
Yorick (Sterne) und anderen wurden nun endlich aus der Haft entlassen.
Was man bisher nur Gelehrten oder Protestanten »~erga schedam~« (gegen
besondern Erlaubnisschein) zu lesen gab, wurde alles freigegeben; die
unbedingt verbotenen Werke wurden einer nochmaligen Zensur unterworfen
und daraufhin ein neuer Katalog der verbotenen Bücher angefertigt.
Was verboten blieb oder neu verboten wurde, sollte jetzt nicht mehr
vernichtet, sondern in die Bibliotheken eingestellt werden, so daß
es Gelehrten »~erga schedam~« zugänglich blieb. Protestantische
Religionsbücher zu kirchlichen Zwecken durften frei verkauft werden;
das galt auch für unkatholische Volksliteratur, Erbauungsbücher,
Hauspostillen und dergleichen, in den Landesteilen wie Ungarn und
Schlesien, wo der Protestantismus geduldet war; in Österreich
selbst und den Provinzen, wo der Katholizismus noch die einzige
staatlich anerkannte Religion war, durfte solche Volksliteratur der
andersgläubigen Bevölkerung wenigstens »~erga schedam~« geliefert
werden. Auch diese Beschränkung wurde bald darauf beseitigt.
Kaiser Josephs Volkszensur.
Für die Zensur der in den Erblanden zum Druck kommenden Manuskripte
erfand Joseph eine Neuerung, die seinen Scharfsinn ins hellste Licht
setzt und mit sicherer Hand den Lebensnerv des ganzen Zensurproblems
berührt; sie befreite die ängstliche, um Amt und Brot besorgte
Bürokratie von einem Teil ihrer Verantwortung und schuf neben
ihr einen weiten Areopag gänzlich unabhängiger Männer, die keine
Berufszensoren waren, auch nicht von Staats wegen ernannt, sondern --
_von den Schriftstellern selbst gewählt_ wurden!
Kein Manuskript, so bestimmte Josephs Gesetz, soll von der
Zensurbehörde zur Prüfung angenommen werden, wenn es nicht schon
eine Bescheinigung irgendeines sachkundigen Gelehrten oder einer
angesehenen Persönlichkeit mitbringt, die bekundet, daß in dem neuen
Werk nichts gegen die guten Sitten, die Religion und die Landesgesetze
enthalten, »dasselbe demnach dem gesunden Verstande angemessen«
ist. Diesen seinen Vorzensor konnte sich jeder Schriftsteller unter
seinen Freunden und Gönnern suchen, er konnte auch mehrere in
Anspruch nehmen, wenn ihm die Ansicht des ersten nicht behagte, und
da diese freigewählten Zensoren keinerlei Verantwortung traf, war
die Unbefangenheit ihres Urteils gesichert. So verwandelte Joseph
die bisherige ausschließliche Beamtenzensur in eine Art Volkszensur,
denn das Urteil eines unabhängigen, angesehenen Mannes konnte auf die
entscheidende Zensurbehörde nicht ohne Einfluß sein. Er wies damit auf
einen Ausweg aus der Sackgasse der Zensur hin, der zu einer Lösung des
ganzen Problems führen konnte, leider aber von spätern Gesetzgebern nie
betreten worden ist.
»Wen's juckt, der kratze sich!«
Einen sympathischen Zug hatte Joseph mit seinem großen Zeitgenossen
Friedrich II. gemeinsam: er besaß eine sehr geringe Empfindlichkeit
im Punkte der Majestätsbeleidigungen. »Ich habe eine heile Haut,«
pflegte er zu sagen, »wen's juckt, der kratze sich!« Nicht nach
dem vorschnellen Urteil der Broschürenschreiber, sondern auf Grund
seiner Handlungen hoffte er beurteilt zu werden, und als er 1780
den lutherischen Historiker M. I. Schmid als Direktor des Hof- und
Staatsarchivs nach Wien berief, legte er ihm dringend nahe, in seinen
Geschichtswerken niemanden zu schonen, am wenigsten ihn selbst.
»Die Fehler meiner Vorfahren und meine eigenen sollen die Nachwelt
belehren«, war sein Wahlspruch. Als man ihn einmal auf eine eben
erschienene neue Schmähschrift gegen ihn aufmerksam machte, antwortete
er: »Es ist mir gleich, ob man Gutes oder Schlimmes von mir spricht;
dem einen wird sie gefallen, dem andern mißfallen. Wenn man sich nur
selbst nichts vorzuwerfen hat. Die innere Ruhe ist ein Gut, das man
nicht nehmen und geben kann.«
Ein Zensurgespräch zwischen Kaiser und Erzbischof.
Gleichzeitig mit dem neuen Zensurgesetz erschien Josephs berühmtes
Toleranzedikt, das den Protestanten und nichtunierten Griechen freie
Religionsübung in allen Ländern des Kaiserstaates zusicherte. Dies
und die übrige reformatorische Tätigkeit des Kaisers, die Aufhebung
zahlreicher Klöster, die Auflösung der Orden, die sich keiner
gemeinnützigen Tätigkeit widmeten, die Bevorzugung der Weltpriester
usw. veranlaßte den Papst Pius VI., 1782 persönlich nach Wien zu
kommen, um Einspruch zu erheben. Dieses Ereignis rief eine Fülle von
Schriften hervor, deren meist anonyme Verfasser die ihnen soeben erst
gewährte größere Meinungsfreiheit weidlich ausnützten. Zahlreiche
dieser Broschüren unter dem Titel »Was ist der Papst?«, »Was ist die
Kirche?«, »Was ist der Teufel?« usw. ließen an Deutlichkeit dessen,
was man bisher in Österreich-Ungarn nie hatte sagen, geschweige denn
drucken dürfen, nichts zu wünschen übrig; die meisten wurden sogleich
auch ins Ungarische übersetzt. Der Erzbischof von Calocza, Baron
Patachich, hoffte daher beim Kaiser Joseph Verständnis für seine und
der Geistlichkeit Entrüstung über diese massenhaften Auswüchse der
Preßfreiheit zu finden. Bei dieser Audienz entwickelte sich folgendes
Gespräch:
_Kaiser_: »Nun itzt wird hier auch allerley geschrieben und die Leute
fangen an freyer und aufgeklärter zu dencken und zu schreiben.«
_Erzbischof_ (mit aufgehobenen Händen): »Ach du lieber Gott! ja
leider wird nur mehr als zu viel geschrieben, und ich bitte E. M. um
Gottes willen diesem Frevel einhalt zu thun, durch den selbst Ew. M.
geheiligte Person gemißbraucht wird.«
_Kaiser_: »Ey warum -- lesen Sie die brochuren die heraus kommen?«
_Erzbischof_: »Ich lese sie alle und muß sie kraft meines Amtes lesen,
damit ich sehe, ob denn diese Leute auch etwas Neues sagen und ob die
Gefahr, in die solche Schriftsteller die Kirche setzen, von würklichen
Folgen seyn kann.«
_Kaiser_: »Man muß schon die Leute reden lassen, verschonen sie doch
mich auch nicht, sie haben ja gar auch ein Buch herausgegeben, wo sie
mich mit Luthern zusammensetzten -- haben Sie das auch gelesen?«
_Erzbischof_: »Ach ja wohl -- habe ichs gelesen und bin erstaunt, wie
sich der Verfasser so entsetzlich an Ew. M. vergehen kann. Der Tittel
ist schon Majestät beleidigend, ›Kaiser Joseph und Luther‹; dann
erzählt er alles, was Luther in seinem sogenannten Reformations-Wercke
gethan hat, nennt ihn durch das ganze Buch ~NB.~ den seligen Luther und
endlich schließt er damit: so weit sey der sel. Luther gekommen, nun
wäre es Kaiser Joseph aufgehoben, das vollends auszuführen, was jener
angefangen oder nur zum Theil vollbracht habe.«
_Kaiser_: »Ich habe aber das Buch in die Censur geschickt, und man hat
mir gesagt, daß nichts unanständiges darinn sey.«
_Erzbischof_: »Das ists eben Ew. Majestät, die Censur --«
_Kaiser_: »Ja aber ich habe es der Theologischen Fakultät und besonders
dem Rautenstrauch [Abt von Braunau], der doch ein geschickter Mann in
theologischen Sachen seyn soll, geschickt.«
_Erzbischof_ (mit Achselzucken): »Ja eben das ist das Unglück, ich will
den Prälat Rautenstrauch nicht verachten, aber --«
_Kaiser_: »Ja, wenn _diese_ Leute es nicht verstehen, da kann ich mir
weiter nicht helfen.«
»Danach wurde«, meldet der Berichterstatter, »der Discours auf etwas
anderes gelenckt und weiter dem Erzbischof mit vieler Höflichkeit die
Gelegenheit benommen, von dieser Materie wieder anzufangen.«
Preßfreiheit in Wien.
Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es
vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten
Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser
überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine
schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte
schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte
machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der
Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr
drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der
Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht
ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der
Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden
Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit
körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der
Zensurhofkommission auszureden wußte.
Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer
Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die
frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner
anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten
sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem
ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider
Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich
nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber
Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert
verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten
also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit.
Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen
Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit
Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.
Das Ende der Wiener Preßfreiheit.
Drei Jahre dauerte die Wiener Preßfreiheit, dann machte ein Federstrich
Josephs ihr wieder ein Ende.
Unlautere Elemente hatten sie arg mißbraucht, und die Fälle, daß
Bücher umliefen, die der Zensurbehörde gar nicht vorgelegt worden
waren, mehrten sich. Die Masse der schnell fertigen Skribenten, der
Wiener »Büchelschreiber«, die Tagesfragen in seichten Broschüren
erörterten, widerte den Kaiser an; besonders verhaßt waren ihm die
zahllosen anonymen und pseudonymen Machwerke dieser Art, ohne daß er
sich jedoch entschließen konnte, ihnen völlig den Garaus zu machen; es
waren immerhin etliche »nützliche« Schriften darunter, deren Verfasser
einleuchtende Gründe für die Verschweigung ihres Namens beibrachten.
Ob der ungeduldige Reformator, der niemals die Ernte seiner
Aussaat mit Ruhe erwarten konnte, unter der Enttäuschung über den
mangelnden Aufschwung des österreichischen Schrifttums litt? Diese
sentimentale Note klingt bei ihm nie wieder, wie sich seine nüchternen
Zweckmäßigkeitsgründe ja auch niemals zu hoffnungsvollen Verheißungen
gesteigert hatten. Verbittert war er gewiß durch so manche Fehlschläge
seiner Politik, und der Beginn der Französischen Revolution machte
auf ihn einen um so tieferen Eindruck, als er schon an der Krankheit
hinsiechte, der er am 20. Februar 1790 erlag.
In dieser Verfassung beherrschten ihn die gereizten Stimmungen
des Augenblicks mehr als je, und die plötzliche Zurücknahme der
Preßfreiheit von 1786 kostete ihn um so weniger Überwindung, als er
sich, das steht nach den Zensurakten fest, 1789 ihrer überhaupt nicht
mehr entsann, sich ihrer kulturellen Bedeutung also wohl nie bewußt
geworden war! Zur größten Bestürzung der Zensurkommission erging er
sich Ende 1789 in Entscheidungen despotischer Willkür und mußte erst
auf die von ihm selbst geschaffenen Gesetze hingewiesen werden. Die
Zeit war aber schon vorüber, wo der Geist der josephinischen Reform
in seinen Beamten einen festen Rückhalt gefunden hatte. Sie gingen
auf die plötzliche Laune des Kaisers bereitwilligst ein, sprachen ihm
von Büchern, die »die Grundfeste aller Religion, aller Sittlichkeit,
aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten,
aller Nationen aufzulösen fähig sind« und von der »Pflicht gegen die
Menschheit«, der Verbreitung solcher Bücher nach Möglichkeit Einhalt zu
tun. Daraufhin erfolgte im Dezember 1789 des Kaisers neue Verfügung:
Von jetzt ab darf kein Manuskript mehr ohne vorherige Zensur gedruckt
werden. Für jedes in Umlauf gebrachte Exemplar einer unzensierten
Druckschrift ist wie bisher eine Strafe von 50 Gulden festgesetzt,
im Wiederholungsfall tritt Schließung des Geschäftes hinzu. Wer
aber unzensierte Bücher ins Ausland sendet, wird außerdem mit einer
körperlichen Strafe belegt!
So bricht dieser Kitzel mittelalterlicher Gewaltherrschaft, der
Trieb zu körperlicher Züchtigung, wie eine Jahre hindurch ehrlich
unterdrückte Leidenschaft in Josephs letzter Zensurverfügung wieder
durch. Obendrein wurde am 20. Januar 1790 der gesamte Hausierhandel mit
Büchern schlankweg verboten.
Dieser plötzliche Rückschritt zeigt, daß bereits ein anderer als der
frühere josephinische Geist in Österreich wieder mächtig zu werden
begann; die gleichzeitige Reaktion in Preußen wird darauf nicht
ohne Einfluß gewesen sein. Zehn Jahre hatte der freigegebene Kampf
gegen die Kirche sich als trefflicher Blitzableiter aller Opposition
erwiesen: jetzt war seine Kraft erschöpft, und gegen die aus dem Westen
anstürmende Flut der Revolution mußten in Eile neue Dämme aufgeworfen
werden. Bisher hatte Joseph die österreichischen Schriftsteller ihre
schärfsten Pfeile ungehindert ins Ausland verschießen lassen, wenn
nur die Ruhe des Kaiserstaates nicht gestört wurde; in der Abwehr
der Revolution fühlte sich plötzlich auch Österreich mit dem Ausland
solidarisch. Nach kurzer Zeit übernahm es sogar die Führung in diesem
Kampfe und wußte sie fast ein halbes Jahrhundert lang zu behaupten.
Der letzte Rest ...
Ein hohes Verdienst der Zensurreform Josephs ist schließlich noch, daß
sie das Recht des Privateigentums wieder anerkannte, der Polizei und
Geistlichkeit die Schwelle des Privathauses zu achten befahl und damit
die niederträchtige Spionage nach verbotenen Büchern beseitigte. In
seinen Grundregeln hatte der Kaiser mit derben Worten den unwürdigen
Gebrauch gebrandmarkt, »jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur
von seinen Landgütern in eine Stadt kömmt, alle seine Truhen und
Bett-Säcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu
finden oder ein hier noch nicht bekanntes zu censuriren«, und wenn
auch das Zensurgesetz selbst keine ausdrückliche Bestimmung darüber
enthielt, so beschränkte der Wille des Kaisers von da ab die Vollmacht
der Zensurbehörden auf den öffentlichen Bücherhandel. Verbotene
Bücher waren von nun an in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer und
im Koffer der Reisenden unantastbar, wenn sie nicht als Handelsware
dienten, und verfielen erst wieder der Beschlagnahme, wenn sie
öffentlich weiterverkauft werden sollten.
Diese Bestimmung ist die _einzige_ von Josephs Zensurreform, die _auf
die Dauer_ bestehen blieb. Alle übrigen wurden bald nach seinem Tode
ebenso geräuschlos wie gründlich beseitigt, als die Furcht vor der
Revolution über die Regierungen ganz Europas hereinbrach.
3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner Blumen-, Frucht- und
Dornenstücke.
_Visitator._
Oeffnet die Coffers. Ihr habt doch nichts contrebandes
geladen? Gegen die Kirche? den Staat? Nichts von
französischem Gut?
_Goethe-Schiller_, »_Xenien_«. (1797.)
Preßfreiheit und Preßfrechheit.