1772 nicht auf den eigenen Willen des Königs zurück, sondern auf die
ängstliche Betriebsamkeit seiner Ratgeber. Die einfältige preußische
Dichterin Anna Luise Karschin soll die schuldige Ursache dazu gewesen
sein. »Die Frau Karschinn«, erzählt Nicolai, »hatte in einem gedruckten
Gedichte die erste Teilung Polens erwähnt, welche damals schon genugsam
bekannt, aber noch nicht offiziell angezeigt war. Dem Ministerium
mochte dieses wohl nicht angenehm seyn, aber der Minister von Fürst,
bekanntlich ein sehr ängstlicher Mann, welcher sich vor dem Könige
sehr fürchtete, glaubte der Sache durch ein geschwind zu machendes
Zensuredikt abzuhelfen, damit, wenn der König je von dem Gedicht der
Frau Karschinn etwas erführe und dem Ministerium darüber einen Vorwurf
machte, man ihm gleich sagen könnte, es sey schon Remedur geschehen.
Wirklich war auch das Edikt so geschwind gemacht, daß man verschiedenes
Nöthige darin vergaß und verschiedenes sehr unbestimmt ausdrückte.«
Friedrich und die »Bullenbeißer«.
Geradezu vorbildlich ist Friedrich der Große im Punkte der
»Majestätsbeleidigungen«. Zwar hatte er am 24. Dezember 1752 ein unter
dem Pseudonym ~Dr.~ Akakia (~Dr.~ Harmlos) erschienenes Pamphlet
Voltaires durch den Henker auf den öffentlichen Plätzen Berlins
verbrennen lassen, obgleich der Verfasser, seit zwei Jahren Gast des
zuerst von ihm so überschwenglich verherrlichten Königs, noch in den
Mauern der Stadt weilte. Aber diese Maßregel war nicht von kleinlicher
Empfindlichkeit verfügt, sondern Voltaire hatte durch seine Hinterlist,
Rachsucht, Treulosigkeit und Habgier die Langmut des Königs schon bis
zum äußersten herausgefordert; jene Schrift war zudem eine blutige
Verhöhnung der von Friedrich gegründeten Akademie der Wissenschaften
und ihres Präsidenten Maupertuis; und obendrein hatte sich Voltaire die
Druckerlaubnis durch eine freche Fälschung verschafft.
Nachdem dann diese Koryphäe der französischen Literatur auf drastische
Weise aus Preußen hinauskomplimentiert war, legte sich Friedrichs
begreifliche Erregung bald, und als Voltaire aus sicherer französischer
Hut eine persönliche Schmähschrift gegen ihn losließ, schrieb der
Angegriffene am 23. Oktober 1753 voll überlegenen Humors an seinen
Ministerresidenten George Keith in Paris: »Jeder im öffentlichen Leben
stehende Mann muß der Kritik, der Satire, ja oft genug der Verleumdung
als Zielscheibe dienen. Jeder, der einen Staat regiert hat, sei es
als Minister, als General oder als König, hat Sticheleien zu ertragen
gehabt; es wäre mir also sehr unangenehm, wenn ich der einzige sein
sollte, dem dieses Schicksal erspart bliebe. Ich verlange weder eine
Widerlegung des Buches noch die Bestrafung des Verfassers, sondern habe
es mit großer Gemütsruhe gelesen und sogar einigen Freunden mitgeteilt.«
Im Lauf der Jahre nahm dieser königliche Gleichmut gegen persönliche
Angriffe jeder Art nur zu. Zahllos sind die Schmähschriften, die gegen
Friedrich erschienen und sogar von dem Verleger seiner eigenen Werke,
dem Buchhändler Pitra in Berlin, verkauft wurden. Der König ignorierte
sie und gab einmal seinen darüber aufgebrachten Beamten den Rat, nicht
alle »Sottisen«, die geschrieben würden, auf ihn zu beziehen.
Mit Voltaire hatte er sich so weit wieder versöhnt, daß ein lebhafter
Briefwechsel fortbestand; in einem dieser Briefe an den Franzosen
vom 2. März 1772 schrieb er -- vielleicht in Erinnerung an die
Akakia-Episode --: »Ich denke über die Satire, wie Epiktet: ›Sagt man
was Böses von Dir, und ist es wahr, so bessere Dich; sind es Lügen, so
lache darüber.‹ Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege
meine Stazion zurück und bekümmere mich nicht um die Bullenbeißer, die
auf der Landstraße bellen.«
Exemplarische Strafe.
Die Langmut des großen Königs gegen Majestätsverbrechen stand oft in
drastischem Gegensatz zu der Empfindlichkeit der Behörden, die, just so
wie heute, auch damals bei jedem herben Tadel ihrer Amtshandlungen zum
Kadi liefen.
Einmal gab ihnen der alte Fritz eine kräftige Lehre. Als man einen
Bürger bei ihm verklagte, weil er Gott, Se. Majestät und den
Stadtmagistrat gelästert habe, verfügte er:
»Daß der Arrestant Gott gelästert hat, ist ein Beweis, daß er ihn nicht
kennet; daß er mich gelästert hat, vergebe ich ihm; daß er aber einen
edlen Rat gelästert hat, dafür soll er exemplarisch bestraft werden und
auf eine -- halbe Stunde nach Spandau kommen.«
Niedriger hängen!
Wie schlagfertig überlegen Friedrich der Große selbst Angriffen gegen
seine Regierungshandlungen auch ohne Verbot zu begegnen wußte, zeigt
eine Anekdote, die ein Augenzeuge, der früher in Berlin, später in
Upsala wirkende Kapellmeister Heffner, erzählt:
Im Jahre 1781 hatte der König die Kaffeeregie eingeführt, um dem
übermäßigen Verbrauch dieser Auslandsware zugunsten der einheimischen
Bierproduktion zu steuern, eine Maßregel, die das Volk sehr erregte;
denn nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen zog man schon damals
ein Schälchen Kaffee der Biersuppe vor, mit der Friedrich selbst noch
groß gezogen worden war.
Eines Tages kam der alte Fritz mit seinem Heiducken die Jägerstraße
heraufgeritten und bemerkte in der Nähe des Schlosses, auf dem
Werderschen Markt, einen großen Auflauf. Man drängte sich um ein hoch
an der Mauer angeschlagenes Papier, aber nur die Nächsten konnten
erkennen, was es bedeutete. Bei der Annäherung des Königs flogen die
Mützen herunter, man gaffte ihn mit verlegenen und erschrockenen Mienen
an und wich beiseite. Aber niemand wagte ein Wort zu sagen. Der König
schickte nun seinen Begleiter näher, um zu erfahren, was los sei.
Bald kam der Heiduck ebenfalls verlegen lächelnd wieder und wollte
nicht recht mit der Sprache heraus: »Sie haben etwas auf Ew. Majestät
angeschlagen ...«
Nun ritt der König dicht heran und sah, daß eine Karikatur auf ihn
selbst dort hing: In höchst kläglicher Positur saß er auf einem
Fußschemel, hielt zwischen den Beinen eine Kaffeemühle, und während
die eine Hand emsig mahlte, griff die andere gierig nach jeder
herausfallenden Bohne.
Sobald der alte Fritz die Bedeutung der Karikatur erkannt hatte, winkte
er mit der Hand und rief: »Hängt es doch niedriger, daß die Leute sich
nicht den Hals ausrecken müssen!«
Kaum waren die Worte gefallen, als ein allgemeiner Jubel ausbrach. Man
riß das Bild herab und in Stücke, die Jungen warfen die Mützen in die
Luft, und unter allgemeinem »Vivat der alte Fritz!« ritt der König
langsam von dannen.
Was heißt Aufklärung?
Diese Frage stellte Oberkonsistorialrat Zöllner im Dezemberheft der
»Berlinischen Monatsschrift« 1783. Mendelssohn und Kant beantworteten
sie; Mendelssohn im September, Kant im Dezember 1784.
Kants Aufsatz begann mit der vielzitierten Definition:
»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst
verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich
seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. ... ~Sapere
aude!~ Habe Muth, Dich Deines _eigenen_ Verstandes zu bedienen! ist
also der Wahlspruch der Aufklärung.
»Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar
die unschädlichste unter Allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich
die: von seiner Vernunft in allen Stücken _öffentlichen_ Gebrauch zu
machen ... Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner
eigenen Vernunft denjenigen, den Jemand als _Gelehrter_ von ihr vor dem
ganzen Publicum der _Leserwelt_ macht.«
Kant verlangte für den Offizier das Recht, über Fehler im Kriegsdienste
Anmerkungen zu machen, für den Bürger, über die Ungerechtigkeit der
ihm auferlegten Lasten öffentlich seine Gedanken zu äußern; für den
Geistlichen, seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über
das Fehlerhafte des Symbols der Kirche oder über bessere Einrichtung
des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.
Kants Huldigung vor Friedrich.
Die Frage: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?
beantwortete Kant in dem vorhin erwähnten Aufsatz aus dem Jahre 1784
kurzweg mit: Nein, wohl aber in einem Zeitalter der Aufklärung. Es
fehle noch viel, daß sich die Menschen in Religionsdingen ihres eigenen
Verstandes bedienten, aber der Hindernisse der Unmündigkeit würden doch
weniger. »In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der
Aufklärung, oder das _Jahrhundert Friedrichs_.«
Ebenso, führte Kant weiter aus, müsse der Untertan der Gesetzgebung
gegenüber öffentlichen Gebrauch von seiner Vernunft machen dürfen und
seine Gedanken darüber mit freimütiger Kritik der Welt öffentlich
vorlegen, »davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein
Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren«.
Die Kehrseite der Medaille.
Obgleich sich aber Preußen unter Friedrich dem Großen fast völliger
Preßfreiheit erfreute, darf doch nicht vergessen werden, daß diese
Freiheit keine gesetzliche, sondern eine durchaus _willkürliche_, eine
mit königlicher Erlaubnis ungesetzliche war.
»~Il pense en philosophe et so conduit en roi~« (er denkt als Philosoph
und handelt als König -- soll heißen: als Despot), schrieb einmal der
französische Philosoph Jean Jacques Rousseau unter ein Bild Friedrichs;
und als sein pädagogischer Roman »Emile« (1762) vom Pariser Parlament
für gottlos erklärt, im Hofe des Justizpalastes zerrissen und verbrannt
wurde und dem Verfasser die Häscher auf den Fersen waren, flüchtete
selbst er in Friedrichs Schutz, in den damals preußischen Kanton
Neuchâtel.
Jenes vieldeutige Wort Rousseaus gilt in gewissem Sinne auch für
Friedrichs Behandlung der Zensur. Friedrich der Große ist und bleibt
der Schöpfer auch der preußischen Zensurgesetze; er selbst handhabte
sie nur so freimütig und ging so willkürlich über sie hinweg, daß ihre
tatsächlichen Schärfen den Zeitgenossen gar nicht zum Bewußtsein kamen;
um so empfindlicher aber der nächsten Generation, als nach seinem Tode
(1786) ein andrer Geist in Preußen zur Herrschaft gelangte.
2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.
Ach, was ich Armer streute,
Fiel auf ein wüstes Land;
Dein Walten büß' ich heute,
Du zweiter Ferdinand,
Du hast dem Licht gewehret,
Du hast die Luft verdumpft,
Östreichs Gefild verheeret,
Das keiner mehr entsumpft.
_D. F. Strauß_, Kaiser Joseph im Sterben. 1859.
Eine Kaiserin der Zensur.
Es ist genugsam bekannt, welch heftige, unversöhnliche Feindin der
religiösen Aufklärung die deutsche Kaiserin Maria Theresia (1717--1780)
war und mit welch harter Unduldsamkeit sie alles verfolgte, was Macht
und Ansehen der katholischen Kirche und ihrer Diener verletzen konnte.
Mit »Inquisition und Mission« führte sie gleich ihren Vorgängern die
Gegenreformation in den österreichischen Erblanden durch, und die
Pflege der kulturellen Güter sah sie am liebsten ausschließlich in der
Hut der Jesuiten.
Die Kaiserin ärgerte sich wohl gelegentlich, wenn einer der
Hoftheologen und Beichtväter seine Bücherrazzia bis in den kaiserlichen
Palast ausdehnte und jagte den allzu Dreisten davon; auch hob sie wohl
einmal das Verbot eines Buches auf, wenn sie selbst es gelesen und gut
gefunden hatte. Aber für die Schmach der geistigen Knechtschaft, in
der sie ihre Völker hielt, hatte sie keine Empfindung. Der beschränkte
Untertanenverstand hatte das auf Treu und Glauben hinzunehmen,
was ihm von einer über alle Zweifel erhabenen, von Jesuiten
beherrschten Regierung als allein seligmachend verkündigt wurde. Die
Absperrmaßregeln gegen die im Reich, besonders in Preußen, herrschende
Cholera der Aufklärung waren großzügig organisiert -- kein Wunder,
daß Österreichs geistige Entwicklung um Jahrhunderte zurückblieb. An
der schönen blauen Donau nahm man an dem Aufschwung des deutschen
Schrifttums so wenig Anteil, daß man noch zur Zeit der großen Kaiserin
diejenigen verlachte, die sich, statt des einheimischen Dialektes, der
hochdeutschen Schriftsprache, des »lutherisch Deutsch« bedienten.
Noch im Jahre 1780 war, wie Friedrich Nicolai versichert, auf der
Universität Innsbruck ein Werk wie Jöchers Gelehrten-Lexikon, das
1750/51 erschien, nicht einmal dem Namen nach bekannt, und ein Mann wie
Joseph von Sonnenfels, der Reformator des österreichischen Schrifttums,
bewarb sich vergeblich um eine Stellung, weil er seiner hochdeutschen
Aussprache wegen als Protestant und überhaupt als verdächtig galt.
Jesuitenzensur in Wien.
Die wirksamste Waffe in der Hand des Protestantismus war von jeher das
Buch; ihm galt deshalb der glühende Haß der geistlichen Machthaber.
Seit 1623 war die Wiener Universität unter Verwaltung der Jesuiten,
ihnen lag auch fast die gesamte Bücherzensur ob, und ohne ihre
Genehmigung durfte in Österreich nichts gedruckt und kein fremdes Buch
verbreitet werden. Gegen die katholische Kirche oder ihre Vertreter
durfte infolgedessen nichts, gegen die Ketzer alles geschrieben werden.
Wissenschaftliche Werke hatten keinen Anspruch auf mildere Behandlung.
Noch im Jahre 1750, versichert Sonnenfels, konnte es Stand und Glück
kosten, wenn man sich anmerken ließ, in einem Buche wie Montesquieus
»~Esprit des lois~« geblättert zu haben.
Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete
Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer,
überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie
standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte
sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe
verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein
Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur
Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im
Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder
fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage
in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die
Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle
bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete
Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die
Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in
sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler
sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten,
beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.
Das Allerheiligste.
Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß,
wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten
Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie
dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein
lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie
nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube
und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den
Besucher:
»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen
uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot
muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's
meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die
guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn
Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels,
dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich
habe Ihn oft genug gewarnt.«
Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch
zurück.
Van Swieten und die Zensurhofkommission.
1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700--1772) als Leibarzt
der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber
ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der
Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel
zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum,
denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die
Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der
Begründer der dortigen medizinischen Schule.
Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen
»Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte
Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige
Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der
geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf.
Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe
in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den
Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei
der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen
und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen
Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von
1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes
gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den
Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige
Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen
und philosophischen Schriften wurde aufgehoben -- eine gewaltige
Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig
vorarbeitete.
An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten
selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte
ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht
mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit
dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter,
aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin
vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.
Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch
halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten
und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso
unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle
Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden
ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher
(»~Catalogus librorum prohibitorum~«), der von 1765 bis 1780 in
mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für
seine Zeit.
Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft
am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe
von Montesquieus »~Esprit des lois~« durch, und des Weihbischofs von
Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen
Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in
den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot
zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und
Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und
Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell
und Ariosts »~Rime satire~«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und
»Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds
»Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der
neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine
Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«,
»Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung,
die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder
über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.
Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der
ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum
Mitregenten seiner Mutter (1765).
Wien und Rom.
Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz
nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich
Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die
Schweiz« die bezeichnende Anekdote:
»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über
die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen
Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher
weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile
des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand
unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum
Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt
und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er
erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt;
und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie
den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens
den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von
Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges
Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute
Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer
verließ.
»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet
zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte
Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der
Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller
meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder
angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des
Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher
sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter.
Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben
öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so
gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell
fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe
davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist --.‹ Hier nannte der
Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«
Kaiserliche Handbillette.
Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel
zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht.
Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer
Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber,
und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden
1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den
Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr
der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte.
Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem
Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau
der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen
des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte
sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine
Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg
das Verbot.
Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.
Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und
gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren
Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der
verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen
geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer
Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam
im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die
einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun
selbst auf den Index gesetzt.
Der Thronfolger.