Wenn Nicolai recht hat, ging auch dieses erneuerte Zensuredikt von

1772 nicht auf den eigenen Willen des Königs zurück, sondern auf die

ängstliche Betriebsamkeit seiner Ratgeber. Die einfältige preußische

Dichterin Anna Luise Karschin soll die schuldige Ursache dazu gewesen

sein. »Die Frau Karschinn«, erzählt Nicolai, »hatte in einem gedruckten

Gedichte die erste Teilung Polens erwähnt, welche damals schon genugsam

bekannt, aber noch nicht offiziell angezeigt war. Dem Ministerium

mochte dieses wohl nicht angenehm seyn, aber der Minister von Fürst,

bekanntlich ein sehr ängstlicher Mann, welcher sich vor dem Könige

sehr fürchtete, glaubte der Sache durch ein geschwind zu machendes

Zensuredikt abzuhelfen, damit, wenn der König je von dem Gedicht der

Frau Karschinn etwas erführe und dem Ministerium darüber einen Vorwurf

machte, man ihm gleich sagen könnte, es sey schon Remedur geschehen.

Wirklich war auch das Edikt so geschwind gemacht, daß man verschiedenes

Nöthige darin vergaß und verschiedenes sehr unbestimmt ausdrückte.«

Friedrich und die »Bullenbeißer«.

Geradezu vorbildlich ist Friedrich der Große im Punkte der

»Majestätsbeleidigungen«. Zwar hatte er am 24. Dezember 1752 ein unter

dem Pseudonym ~Dr.~ Akakia (~Dr.~ Harmlos) erschienenes Pamphlet

Voltaires durch den Henker auf den öffentlichen Plätzen Berlins

verbrennen lassen, obgleich der Verfasser, seit zwei Jahren Gast des

zuerst von ihm so überschwenglich verherrlichten Königs, noch in den

Mauern der Stadt weilte. Aber diese Maßregel war nicht von kleinlicher

Empfindlichkeit verfügt, sondern Voltaire hatte durch seine Hinterlist,

Rachsucht, Treulosigkeit und Habgier die Langmut des Königs schon bis

zum äußersten herausgefordert; jene Schrift war zudem eine blutige

Verhöhnung der von Friedrich gegründeten Akademie der Wissenschaften

und ihres Präsidenten Maupertuis; und obendrein hatte sich Voltaire die

Druckerlaubnis durch eine freche Fälschung verschafft.

Nachdem dann diese Koryphäe der französischen Literatur auf drastische

Weise aus Preußen hinauskomplimentiert war, legte sich Friedrichs

begreifliche Erregung bald, und als Voltaire aus sicherer französischer

Hut eine persönliche Schmähschrift gegen ihn losließ, schrieb der

Angegriffene am 23. Oktober 1753 voll überlegenen Humors an seinen

Ministerresidenten George Keith in Paris: »Jeder im öffentlichen Leben

stehende Mann muß der Kritik, der Satire, ja oft genug der Verleumdung

als Zielscheibe dienen. Jeder, der einen Staat regiert hat, sei es

als Minister, als General oder als König, hat Sticheleien zu ertragen

gehabt; es wäre mir also sehr unangenehm, wenn ich der einzige sein

sollte, dem dieses Schicksal erspart bliebe. Ich verlange weder eine

Widerlegung des Buches noch die Bestrafung des Verfassers, sondern habe

es mit großer Gemütsruhe gelesen und sogar einigen Freunden mitgeteilt.«

Im Lauf der Jahre nahm dieser königliche Gleichmut gegen persönliche

Angriffe jeder Art nur zu. Zahllos sind die Schmähschriften, die gegen

Friedrich erschienen und sogar von dem Verleger seiner eigenen Werke,

dem Buchhändler Pitra in Berlin, verkauft wurden. Der König ignorierte

sie und gab einmal seinen darüber aufgebrachten Beamten den Rat, nicht

alle »Sottisen«, die geschrieben würden, auf ihn zu beziehen.

Mit Voltaire hatte er sich so weit wieder versöhnt, daß ein lebhafter

Briefwechsel fortbestand; in einem dieser Briefe an den Franzosen

vom 2. März 1772 schrieb er -- vielleicht in Erinnerung an die

Akakia-Episode --: »Ich denke über die Satire, wie Epiktet: ›Sagt man

was Böses von Dir, und ist es wahr, so bessere Dich; sind es Lügen, so

lache darüber.‹ Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege

meine Stazion zurück und bekümmere mich nicht um die Bullenbeißer, die

auf der Landstraße bellen.«

Exemplarische Strafe.

Die Langmut des großen Königs gegen Majestätsverbrechen stand oft in

drastischem Gegensatz zu der Empfindlichkeit der Behörden, die, just so

wie heute, auch damals bei jedem herben Tadel ihrer Amtshandlungen zum

Kadi liefen.

Einmal gab ihnen der alte Fritz eine kräftige Lehre. Als man einen

Bürger bei ihm verklagte, weil er Gott, Se. Majestät und den

Stadtmagistrat gelästert habe, verfügte er:

»Daß der Arrestant Gott gelästert hat, ist ein Beweis, daß er ihn nicht

kennet; daß er mich gelästert hat, vergebe ich ihm; daß er aber einen

edlen Rat gelästert hat, dafür soll er exemplarisch bestraft werden und

auf eine -- halbe Stunde nach Spandau kommen.«

Niedriger hängen!

Wie schlagfertig überlegen Friedrich der Große selbst Angriffen gegen

seine Regierungshandlungen auch ohne Verbot zu begegnen wußte, zeigt

eine Anekdote, die ein Augenzeuge, der früher in Berlin, später in

Upsala wirkende Kapellmeister Heffner, erzählt:

Im Jahre 1781 hatte der König die Kaffeeregie eingeführt, um dem

übermäßigen Verbrauch dieser Auslandsware zugunsten der einheimischen

Bierproduktion zu steuern, eine Maßregel, die das Volk sehr erregte;

denn nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen zog man schon damals

ein Schälchen Kaffee der Biersuppe vor, mit der Friedrich selbst noch

groß gezogen worden war.

Eines Tages kam der alte Fritz mit seinem Heiducken die Jägerstraße

heraufgeritten und bemerkte in der Nähe des Schlosses, auf dem

Werderschen Markt, einen großen Auflauf. Man drängte sich um ein hoch

an der Mauer angeschlagenes Papier, aber nur die Nächsten konnten

erkennen, was es bedeutete. Bei der Annäherung des Königs flogen die

Mützen herunter, man gaffte ihn mit verlegenen und erschrockenen Mienen

an und wich beiseite. Aber niemand wagte ein Wort zu sagen. Der König

schickte nun seinen Begleiter näher, um zu erfahren, was los sei.

Bald kam der Heiduck ebenfalls verlegen lächelnd wieder und wollte

nicht recht mit der Sprache heraus: »Sie haben etwas auf Ew. Majestät

angeschlagen ...«

Nun ritt der König dicht heran und sah, daß eine Karikatur auf ihn

selbst dort hing: In höchst kläglicher Positur saß er auf einem

Fußschemel, hielt zwischen den Beinen eine Kaffeemühle, und während

die eine Hand emsig mahlte, griff die andere gierig nach jeder

herausfallenden Bohne.

Sobald der alte Fritz die Bedeutung der Karikatur erkannt hatte, winkte

er mit der Hand und rief: »Hängt es doch niedriger, daß die Leute sich

nicht den Hals ausrecken müssen!«

Kaum waren die Worte gefallen, als ein allgemeiner Jubel ausbrach. Man

riß das Bild herab und in Stücke, die Jungen warfen die Mützen in die

Luft, und unter allgemeinem »Vivat der alte Fritz!« ritt der König

langsam von dannen.

Was heißt Aufklärung?

Diese Frage stellte Oberkonsistorialrat Zöllner im Dezemberheft der

»Berlinischen Monatsschrift« 1783. Mendelssohn und Kant beantworteten

sie; Mendelssohn im September, Kant im Dezember 1784.

Kants Aufsatz begann mit der vielzitierten Definition:

»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst

verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich

seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. ... ~Sapere

aude!~ Habe Muth, Dich Deines _eigenen_ Verstandes zu bedienen! ist

also der Wahlspruch der Aufklärung.

»Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar

die unschädlichste unter Allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich

die: von seiner Vernunft in allen Stücken _öffentlichen_ Gebrauch zu

machen ... Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner

eigenen Vernunft denjenigen, den Jemand als _Gelehrter_ von ihr vor dem

ganzen Publicum der _Leserwelt_ macht.«

Kant verlangte für den Offizier das Recht, über Fehler im Kriegsdienste

Anmerkungen zu machen, für den Bürger, über die Ungerechtigkeit der

ihm auferlegten Lasten öffentlich seine Gedanken zu äußern; für den

Geistlichen, seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über

das Fehlerhafte des Symbols der Kirche oder über bessere Einrichtung

des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.

Kants Huldigung vor Friedrich.

Die Frage: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?

beantwortete Kant in dem vorhin erwähnten Aufsatz aus dem Jahre 1784

kurzweg mit: Nein, wohl aber in einem Zeitalter der Aufklärung. Es

fehle noch viel, daß sich die Menschen in Religionsdingen ihres eigenen

Verstandes bedienten, aber der Hindernisse der Unmündigkeit würden doch

weniger. »In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der

Aufklärung, oder das _Jahrhundert Friedrichs_.«

Ebenso, führte Kant weiter aus, müsse der Untertan der Gesetzgebung

gegenüber öffentlichen Gebrauch von seiner Vernunft machen dürfen und

seine Gedanken darüber mit freimütiger Kritik der Welt öffentlich

vorlegen, »davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein

Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren«.

Die Kehrseite der Medaille.

Obgleich sich aber Preußen unter Friedrich dem Großen fast völliger

Preßfreiheit erfreute, darf doch nicht vergessen werden, daß diese

Freiheit keine gesetzliche, sondern eine durchaus _willkürliche_, eine

mit königlicher Erlaubnis ungesetzliche war.

»~Il pense en philosophe et so conduit en roi~« (er denkt als Philosoph

und handelt als König -- soll heißen: als Despot), schrieb einmal der

französische Philosoph Jean Jacques Rousseau unter ein Bild Friedrichs;

und als sein pädagogischer Roman »Emile« (1762) vom Pariser Parlament

für gottlos erklärt, im Hofe des Justizpalastes zerrissen und verbrannt

wurde und dem Verfasser die Häscher auf den Fersen waren, flüchtete

selbst er in Friedrichs Schutz, in den damals preußischen Kanton

Neuchâtel.

Jenes vieldeutige Wort Rousseaus gilt in gewissem Sinne auch für

Friedrichs Behandlung der Zensur. Friedrich der Große ist und bleibt

der Schöpfer auch der preußischen Zensurgesetze; er selbst handhabte

sie nur so freimütig und ging so willkürlich über sie hinweg, daß ihre

tatsächlichen Schärfen den Zeitgenossen gar nicht zum Bewußtsein kamen;

um so empfindlicher aber der nächsten Generation, als nach seinem Tode

(1786) ein andrer Geist in Preußen zur Herrschaft gelangte.

2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.

Ach, was ich Armer streute,

Fiel auf ein wüstes Land;

Dein Walten büß' ich heute,

Du zweiter Ferdinand,

Du hast dem Licht gewehret,

Du hast die Luft verdumpft,

Östreichs Gefild verheeret,

Das keiner mehr entsumpft.

_D. F. Strauß_, Kaiser Joseph im Sterben. 1859.

Eine Kaiserin der Zensur.

Es ist genugsam bekannt, welch heftige, unversöhnliche Feindin der

religiösen Aufklärung die deutsche Kaiserin Maria Theresia (1717--1780)

war und mit welch harter Unduldsamkeit sie alles verfolgte, was Macht

und Ansehen der katholischen Kirche und ihrer Diener verletzen konnte.

Mit »Inquisition und Mission« führte sie gleich ihren Vorgängern die

Gegenreformation in den österreichischen Erblanden durch, und die

Pflege der kulturellen Güter sah sie am liebsten ausschließlich in der

Hut der Jesuiten.

Die Kaiserin ärgerte sich wohl gelegentlich, wenn einer der

Hoftheologen und Beichtväter seine Bücherrazzia bis in den kaiserlichen

Palast ausdehnte und jagte den allzu Dreisten davon; auch hob sie wohl

einmal das Verbot eines Buches auf, wenn sie selbst es gelesen und gut

gefunden hatte. Aber für die Schmach der geistigen Knechtschaft, in

der sie ihre Völker hielt, hatte sie keine Empfindung. Der beschränkte

Untertanenverstand hatte das auf Treu und Glauben hinzunehmen,

was ihm von einer über alle Zweifel erhabenen, von Jesuiten

beherrschten Regierung als allein seligmachend verkündigt wurde. Die

Absperrmaßregeln gegen die im Reich, besonders in Preußen, herrschende

Cholera der Aufklärung waren großzügig organisiert -- kein Wunder,

daß Österreichs geistige Entwicklung um Jahrhunderte zurückblieb. An

der schönen blauen Donau nahm man an dem Aufschwung des deutschen

Schrifttums so wenig Anteil, daß man noch zur Zeit der großen Kaiserin

diejenigen verlachte, die sich, statt des einheimischen Dialektes, der

hochdeutschen Schriftsprache, des »lutherisch Deutsch« bedienten.

Noch im Jahre 1780 war, wie Friedrich Nicolai versichert, auf der

Universität Innsbruck ein Werk wie Jöchers Gelehrten-Lexikon, das

1750/51 erschien, nicht einmal dem Namen nach bekannt, und ein Mann wie

Joseph von Sonnenfels, der Reformator des österreichischen Schrifttums,

bewarb sich vergeblich um eine Stellung, weil er seiner hochdeutschen

Aussprache wegen als Protestant und überhaupt als verdächtig galt.

Jesuitenzensur in Wien.

Die wirksamste Waffe in der Hand des Protestantismus war von jeher das

Buch; ihm galt deshalb der glühende Haß der geistlichen Machthaber.

Seit 1623 war die Wiener Universität unter Verwaltung der Jesuiten,

ihnen lag auch fast die gesamte Bücherzensur ob, und ohne ihre

Genehmigung durfte in Österreich nichts gedruckt und kein fremdes Buch

verbreitet werden. Gegen die katholische Kirche oder ihre Vertreter

durfte infolgedessen nichts, gegen die Ketzer alles geschrieben werden.

Wissenschaftliche Werke hatten keinen Anspruch auf mildere Behandlung.

Noch im Jahre 1750, versichert Sonnenfels, konnte es Stand und Glück

kosten, wenn man sich anmerken ließ, in einem Buche wie Montesquieus

»~Esprit des lois~« geblättert zu haben.

Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete

Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer,

überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie

standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte

sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe

verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein

Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur

Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im

Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder

fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage

in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die

Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle

bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete

Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die

Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in

sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler

sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten,

beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.

Das Allerheiligste.

Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß,

wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten

Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie

dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein

lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie

nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube

und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den

Besucher:

»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen

uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot

muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's

meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die

guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn

Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels,

dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich

habe Ihn oft genug gewarnt.«

Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch

zurück.

Van Swieten und die Zensurhofkommission.

1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700--1772) als Leibarzt

der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber

ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der

Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel

zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum,

denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die

Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der

Begründer der dortigen medizinischen Schule.

Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen

»Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte

Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige

Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der

geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf.

Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe

in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den

Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei

der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen

und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen

Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von

1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes

gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den

Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige

Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen

und philosophischen Schriften wurde aufgehoben -- eine gewaltige

Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig

vorarbeitete.

An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten

selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte

ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht

mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit

dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter,

aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin

vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.

Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch

halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten

und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso

unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle

Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden

ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher

(»~Catalogus librorum prohibitorum~«), der von 1765 bis 1780 in

mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für

seine Zeit.

Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft

am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe

von Montesquieus »~Esprit des lois~« durch, und des Weihbischofs von

Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen

Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in

den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot

zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und

Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und

Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell

und Ariosts »~Rime satire~«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und

»Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds

»Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der

neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine

Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«,

»Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung,

die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder

über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.

Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der

ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum

Mitregenten seiner Mutter (1765).

Wien und Rom.

Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz

nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich

Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die

Schweiz« die bezeichnende Anekdote:

»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über

die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen

Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher

weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile

des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand

unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum

Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt

und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er

erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt;

und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie

den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens

den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von

Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges

Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute

Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer

verließ.

»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet

zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte

Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der

Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller

meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder

angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des

Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher

sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter.

Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben

öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so

gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell

fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe

davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist --.‹ Hier nannte der

Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«

Kaiserliche Handbillette.

Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel

zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht.

Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer

Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber,

und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden

1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den

Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr

der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte.

Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem

Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau

der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen

des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte

sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine

Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg

das Verbot.

Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.

Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und

gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren

Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der

verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen

geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer

Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam

im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die

einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun

selbst auf den Index gesetzt.

Der Thronfolger.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 2 / 18 段