Anmerkungen zur Transkription
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ist _so ausgezeichnet_. Im Original in Antiqua gesetzter Text ist
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Weitere Anmerkungen zur Transkription befinden sich am Ende des
Buches.
H. H. Houben
Hier Zensur -- wer dort?
Antworten von gestern
auf Fragen von heute
Mit Umschlagbild von
Th. Th. Heine
[Illustration]
Leipzig · F. A. Brockhaus · 1918
[Illustration]
Dieses Büchlein ist ein Auszug aus einem gleichnamigen größeren Werk,
das später im selben Verlag erscheinen wird.
Als _Fortsetzung_ folgt ein ebenfalls in sich abgeschlossenes
Bändchen von gleichem Umfang und gleichem Preis unter dem Titel:
»=Biedermaier-Zensur=«, das folgende Kapitel enthalten wird:
1. Friedenshoffnungen und -enttäuschungen. 2. Metternich »karlsbadert«.
3. Friedrich von Gentz als Zensor. Eine Komödie in 1 Vorspiel
und 5 Akten. 4. »Es soll der Sänger mit dem König gehn.« 5. Der
Musterstaat Preußen. 6. Aus den Memoiren eines Berliner Zensors. 7.
Redaktionsgeheimnisse. 8. Zensurstriche und -streiche. 9. Biedermaier
vor und hinter den Kulissen. 10. Franz Grillparzer -- ein besonderes
Kapitel.
Copyright 1918 by F. A. Brockhaus, Leipzig.
Vorwort.
Der Kampf der Literatur mit der Zensur, wie sie ehemals in
deutschen Landen betrieben wurde, ist der ewige Widerstreit zweier
Weltanschauungen, der Kampf des Lichtes gegen die Finsternis, der
Aufklärung gegen den Obskurantismus. Der unselige Krieg, der in der
ganzen »Kulturwelt« soviel längst überwundenes Menschliche, allzu
Menschliche wieder lebendig machte, hat auch diesen uralten Zwist aufs
neue entfesselt. »_Hier Zensur!_« ertönt's heute allüberall, wo ein
neues Werk der Literatur -- oder auch nur der Druckerpresse -- zum
Lichte drängt, im Vaterland, in Feindesland und in Neutralien. Mit
allgemeinen Redensarten für oder wider ist da nichts geholfen. Die
unbestechlichen Tatsachen haben diesen Kampf zu entscheiden, in dem
Fürsten und Völker, die Götter, Helden und Don Quichotes unserer Kultur
eine merkwürdig wechselnde Rolle als Sieger und Besiegte spielen.
»_Wer dort?_« Wer sind diese Leute, die vor dem Richterstuhl
des Zensors als Angeklagte zu stehen pflegten, und was waren
ihre Verbrechen? Diese Frage soll mein Büchlein beantworten. Die
»gute, alte Zeit« hängt es in farbenlustigen Miniaturbildern und
ernsthaft-schwarzen Schattenrissen an die Wand. Da purzelt höfische
und militärische, politische, religiöse und moralische Zensur nur
so übereinander. Ehrlichen Gewissenskonflikt höhnt herausfordernder
Übermut, das Recht des Staates, der Allgemeinheit, und das der
Persönlichkeit übertrumpfen einander in Gewalttaten oder diplomatischen
Listen, stolze Gelassenheit triumphiert über stichflammende
Leidenschaft, und diese Hahnenkämpfe auf Leben und Tod werden anmutig
unterbrochen durch kurieuse Begebenheiten, groteske Saltomortales und
unfreiwillige Humore verblüffendster Art. Zuletzt kommt dann immer das
große Messer und befördert alle die geschwollenen Kämme in den großen
Kochtopf der Geschichte.
Vielleicht daß ein Blick in das, was _gestern_ war, uns stärkt, im
_Heute_ durchzuhalten. Daher der Untertitel meines Buches: »_Antworten
von gestern auf Fragen von heute_.«
Prof. ~Dr.~ _H. H. Houben_.
_Leipzig_,
zu Anfang des fünften Weltkriegsjahres.
Inhalt.
Seite
1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit 5
2. Kaiser Josephs II. Zensurreform 30
3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner
Blumen-, Frucht- und Dornenstücke 47
4. An der Wiege des Theaterzensors 84
5. Die Furcht vor der Revolution 101
6. Der Kampf gegen die Klassiker 118
7. Kleine Kulissengeheimnisse der Theaterzensur 135
8. Im Banne Napoleons 143
9. Ein Opfer der Zensur 165
10. Bürokratie und Militarismus 178
Nachweis der wichtigsten Quellenschriften 208
1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit.
»Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und Mus
der Fiskal nuhr das auge darauf haben das Keine der
andern abruch Tuhe, den hier mus jeder nach Seiner
Fasson Selich werden.«
Erlaß Friedrichs II. vom 23. Juli 1740.
Vom Ursprung der Zensur.
Die Zensur, die Prüfung von Druckschriften _vor_ ihrem Erscheinen im
Buchhandel, ist eine Erfindung der geistlichen Machthaber zu Ende des
15. Jahrhunderts. Die Buchdruckerkunst hatte dem geknechteten Gedanken
befreiende Flügel verliehen. Nachträgliche Verbote schon gedruckter
und verbreiteter Bücher konnten deren Wirkung nicht mehr ersticken;
also mußte man die Quellen selbst zu erfassen und einzudämmen suchen,
ehe sie erquickend und befruchtend -- nach Ansicht der geistlichen
Kulturträger vergiftend und verheerend -- ins Freie hinaussprudelten.
Dem Kurfürsten Berthold von Mainz gebührt der zweifelhafte Ruhm, 1486
in seinem Sprengel die erste Zensurbehörde eingerichtet zu haben;
Exkommunikation und schwere Geldstrafe bedrohten jeden, der ein Buch
druckte oder auch nur las, dem die geistliche Behörde nicht ihre
Genehmigung (~Imprimatur~, d. h. es werde gedruckt) gegeben hatte, und
die Päpste beeilten sich, diese nützliche Einrichtung durch Erlasse
und Konzilienbeschlüsse in der ganzen katholischen Christenheit
zur Geltung zu bringen. Papst Leo X., der die Kosten zum Bau der
Peterskirche durch den Handel mit Ablaßzetteln bestritt und dadurch
den Anstoß zur Reformation gab, erließ noch 1515 ein allgemeines
Zensuredikt, zwei Jahre bevor Luther seine Thesen an die Schloßkirche
zu Wittenberg heftete, und in dem damit ausbrechenden, Jahrhunderte
dauernden Kulturkampf war die Zensur, die Unterdrückung aller
ketzerischen Schriften und die Verfolgung ihrer Verfasser und Drucker,
eine der wirksamsten und immer rücksichtsloser gehandhabten Waffen der
klerikalen Heerscharen, ihrer geistlichen und weltlichen Bannerträger.
Politische Zensur.
Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber.
In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie
richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste
Preußenkönig, Friedrich I. (1701--1713), dehnte sie 1703, während des
spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum
publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die
politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer
Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im
17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt.
1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften,
die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen
Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte
enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen
Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes
und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten
und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die
gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit
zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der
Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich
geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret
oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande
abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen
die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines
Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde.
Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen
Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg
z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und
mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der
Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen
Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit
wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen
Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich
unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem
Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den
Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen
usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt
werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat
von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den
freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich
euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.
Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es
bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch
Zensurverbote zu entledigen.
Das tapfere Generaldirektorium.
Bald genügten die bisherigen Verordnungen über politische und religiöse
Schriften nicht mehr. Von 1716 bis 1731 wurden in Preußen nur neun
Bücher verboten. Vom kaiserlichen Hof in Wien und besonders von Rußland
liefen Beschwerden ein, und am 20. September 1732 befahl Friedrich
Wilhelm, daß alle Schriften, »in welchen Unser und Unserer hohen
Alliirten Interesse versiren möchte«, nicht nur »durch verordnete
tüchtige Censores approbiret«, sondern außerdem noch, nebst dem Urteil
des Zensors, dem Kabinettsministerium in Berlin eingesandt werden
sollten.
Gegen gotteslästerliche Schriften war der fromme König besonders
empfindlich. Als im Jahre 1737 eine anonyme satirische Komödie
der Frau Gottsched, »Die Pietisterey im Fischbein-Rocke«, seinen
heftigsten Unwillen erregte, entwarf der Minister von Cocceji ein
erstes allgemeines Zensuredikt. Eine Verordnung des Königs vom 19.
März bestimmte ferner, daß im Berliner Packhof von auswärts ankommende
Bücher nicht eher ausgeliefert werden dürften, bis der Generalfiskal
ein Verzeichnis davon erhalten und die Einfuhr genehmigt habe.
Dieser damals in Österreich schon längst üblichen Ausdehnung der Zensur
auf alle im Lande gedruckten oder von auswärts eingeführten Schriften
widersetzte sich aber das Generaldirektorium, die damalige preußische
Verwaltungsbehörde, so nachdrücklich, daß Coccejis Zensuredikt,
obgleich es schon gedruckt war, zurückgezogen und die Verfügung des
Königs auf theologische Schriften beschränkt wurde. »Das Bücherwesen«,
erklärte das Generaldirektorium, »hat seit der Reformation in ganz
Deutschland, nicht weniger in allen civilisirten Landen freien Lauf
gehabt, wodurch die Gelehrsamkeit zu sehr hohem Grade gestiegen ist,
in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch
dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werden, so
würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und
der Buchhandel gänzlich zu Grunde gerichtet werden, sondern auch die
Barbarei und Unwissenheit, welche Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren
mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, auf's Neue, zum größten
Praejudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.«
»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«
Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine
Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers
Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:
»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst
befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier
Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen
Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen
werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo
hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret
werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches
Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich
nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin
undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm
mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über
dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten
aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden
müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge
hiedurch gehorsahmst melden sollen.«
Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst
gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer,
der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige
Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu
observiren wegen auswärtiger Puissancen aber ~cum grano salis~ und mit
guter Behuetsamkeit.«
Ein zweifelhafter Fortschritt.
Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die
einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden
»Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen,
die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit
bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin
ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder
getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen,
was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so
daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr
erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.
Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung
von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon
Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine
noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr
zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte
gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen
Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht
mehr beklagen.
Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem
Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte
sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils
nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge
ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und
Behutsamkeit zu gebrauchen ... wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung
zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs
Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche
»Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur,
die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die
zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder
das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen
Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als
schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde
die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen
Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in
Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen
Auftrag des Etatsministers.
Mit königlicher Freiheit.
Nicht viel bessere Erfahrungen machte der Verleger Ambrosius Haude, der
vom 30. Juni 1740 an in den »Berlinischen Nachrichten von Staats- und
gelehrten Sachen« (der späteren »Spenerschen Zeitung«) der »Vossischen«
eine gefährliche Konkurrenz entgegenstellte.
Haude war ein literarischer Vertrauensmann des jungen Fürsten. Als
der strenge Vater die Bibliothek des Sohnes in einem Tapetenschrank
entdeckte und verkaufen ließ, hatte Haude sie erstanden und in einem
Hinterzimmer seines Buchladens aufgestellt, wo nun der Kronprinz
verbotener Lektüre in Ruhe frönen konnte. Der Lohn dafür war jetzt
ein Privileg zur Herausgabe einer deutschen und einer französischen
Zeitung; die letztere, das »~Journal de Berlin~«, bestand nur ein Jahr.
Zunächst erfreute sich Haude tatsächlich völliger Zensurfreiheit. Da
niemand wußte, wieweit das ihm vom König gewährte Privileg ging, wagte
man sich an ihn nicht heran. Als aber im Dezember 1740 die Kriegszensur
einsetzte und der Verleger der »Vossischen« sich beschwerte, daß der
Zensor ihm Artikel streiche, die in dem Konkurrenzblatt ungehindert
erschienen, fragte man Haude nach seiner Konzession, und da er nichts
Schriftliches vorweisen konnte, wurde ihm am 31. Dezember befohlen, in
seinen beiden Blättern »von Seiner Königl^{en} Mt. höchsten affairen
und Angelegenheiten, von nun-an, weiter nicht das geringste, es habe
Nahmen wie es immer wolle«, ohne Zensur zu drucken.
Mit der »unumbschränkten Freiheit« auch nur des lokalen Teils der
Berliner Zeitungen war es also schon im Dezember 1740 gründlich vorbei.
Haude sperrte sich zwar noch eine Weile, aber als man ihm mit Verlust
seines Privilegs drohte, blieb ihm nichts übrig, als sich der Zensur
Ilgens zu unterwerfen.
Schon am 9. Juli 1743 machte dann der König selbst diesem unklaren
Zustand ein Ende, indem er die drei Jahre zuvor verliehene
Zensurfreiheit zurücknahm und die Gazetten nicht eher mehr zum Druck
zu geben befahl, »bis selbige vorher durch einen vernünftigen Mann
censiret und approbiret worden seynd«.
Kriegsrat von Ilgen übte also die Zensur weiter, bis er 1750 wegen
mangelnder Aufmerksamkeit seines Amtes entsetzt und durch einen
strengeren Herrn, den Geh. Rat Vockerodt, abgelöst wurde.
Bis Ende 1742 hatte die »Spenersche Zeitung« den Wahlspruch »Wahrheit
und Freiheit« geführt, von Beginn des folgenden Jahres ab erschien sie
nur noch »Mit königlicher Freiheit«. Das sollte jedenfalls heißen »mit
königlichem Privilegium«, klang aber jetzt wie Ironie.
Die Berliner Zeitungen unter Friedrich II.
Man darf es nicht allzu tragisch nehmen, daß Friedrich der Große mit
der Tagespresse genau so willkürlich umsprang wie nur irgendein Despot.
Die damaligen Zeitungen waren nichts weiter als Nachrichtenblätter
und strebten noch kaum danach, sich aus dieser Niederung zu erheben.
Die Geheimdiplomatie war noch die alleinige Lenkerin der Staaten, und
bei den häufigen kriegerischen Verwicklungen war es eine Vorbedingung
des Sieges, die Karten verdeckt zu halten. Die Berichte der Berliner
Zeitungen über die beiden ersten Schlesischen Kriege stammten fast
nur aus dem Hauptquartier, besonders die »Schreiben eines Preußischen
Offiziers«; meist hatte der König selbst sie verfaßt oder wenigstens
durchgesehen. Durch diese königliche Berichterstattung wurden die
Berliner Zeitungen zum erstenmal wichtige Quellen für die gesamte
europäische Presse. Was Friedrichs nächsten Zwecken widersprach oder
seine Pläne verraten konnte, wurde nach dem Gebot der Kriegszensur
unnachsichtig unterdrückt. Man fahndete auf die Verbreiter falscher und
flauer Kriegsgerüchte, und fremde Zeitungen, die mit Tatarennachrichten
die Stimmung verdarben, wurden verboten.
Im übrigen wurden noch keine Partei- und Überzeugungskämpfe in den
Berliner Zeitungen ausgefochten. Der Verleger Haude hatte in seinem
Blatte zuerst den Artikel »Von gelehrten Sachen« eingerichtet; die
»Vossische« begann erst 1748 diesem Vorbild zögernd zu folgen,
übertrumpfte dann aber die Konkurrentin bald dadurch, daß sie 1749
Lessing als Mitarbeiter gewann; eine nur kurze Episode, die aber den
Beginn der schöpferischen literarischen Kritik in Berlin nicht nur,
sondern in der deutschen Literatur überhaupt bedeutete.
Im Jahre 1744 beschwerte sich Haude einmal, daß der Kriegsrat von
Ilgen ihm jede tadelnde Kritik eines Buches verbiete, wodurch sich das
Feuilleton seines Blattes lächerlich machen müsse, und es scheint, daß
der König den Eifer des Zensors ein wenig gedämpft hat. Von sonstigen
Zensurgefechten der Zeitungsschreiber in den vierziger Jahren melden
die Akten aber nichts, woraus sich von selbst ergibt, daß sich das
Fähnlein der damaligen Journalisten nicht sonderlich herausfordernd,
angriffslustig und neuerungssüchtig erwiesen hat.
Auch das Feuilleton der damaligen Berliner Blätter bot nur einen
kümmerlich matten Abglanz vom Geist der Zeit, der sich dagegen in
der Buchliteratur und den schon ziemlich zahlreichen Wochen- und
Monatsschriften seinem innersten Wesen nach offenbarte.
Das Zeitalter der Aufklärung.
Das Jahrhundert Friedrichs des Großen nennt sich das der Aufklärung.
Nicht als ob der preußische König diesen Stempel seiner Zeit gewaltsam
aufgedrückt hätte. Ihr Gepräge schuf sich, unabhängig von ihm, aus der
geistigen Kraft der Nation. Ihm gebührt aber das Verdienst, dieser
kulturellen Flut keinen Damm entgegengesetzt, sondern ihr freien Lauf
gelassen zu haben.
Das Wesen der Aufklärung liegt in ihrem Kampf um Gott. Es wurzelte
in religionsphilosophischen Problemen und griff erst allmählich auch
auf das Verhältnis des Menschen zum Staat und zur Obrigkeit hinüber.
Die sich hieraus entspinnenden Kämpfe gehören aber einem spätern
Zeitalter an. Wenn daher Friedrich in politischen Fragen keine Duldung
abweichender Meinungen kannte, so versündigte er sich damit noch nicht
am Geist seiner Zeit, der nur nach Aufklärung in theologischer Hinsicht
verlangte.
Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung war sich der junge König, der
selbst die bittere Qual geistiger Knechtschaft unter der brutalen Faust
seines gewalttätigen Vaters bis zum Äußersten gekostet hatte, über
seine Haltung gegenüber dem Geist seiner Zeit noch nicht klar, was
seine hin- und hertastenden ersten Zensurverfügungen zeigen.
Das Zensuredikt von 1749.
Unterm 11. Mai 1749 erschien in Preußen ein »Edikt wegen der
wiederhergestellten Censur derer in Königlichen Landen herauskommenden
Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so
außerhalb Landes verleget werden«.
Der König, so heißt es in der Einleitung, »habe höchst mißfällig
wahrgenommen, daß verschiedene scandaleuse theils wider die Religion,
theils wider die Sitten anlaufende Bücher und Schriften in Unseren
Landen verfertiget, verleget und debitiret werden«. Um diesem »Unwesen«
abzuhelfen und »die ehemalige seit einiger Zeit in Abgang gekommene
Bücher-Censur wiederum herzustellen«, werde nunmehr in Berlin eine
Zensurkommission eingesetzt, die »alle Bücher und Schriften, die in
Unseren sämmtlichen Landen verfertiget und gedruckt werden, oder die
Unsere Unterthanen außerhalb Landes drucken lassen wollen«, vor dem
Druck zu genehmigen habe.
Zensurfrei waren nur die Schriften der Akademie der Wissenschaften.
Was in Universitätsstädten erschien (mit Ausnahme politischer
Schriften), mußte die Universität selbst durch die in Betracht
kommenden Fakultäten auf eigene Gefahr zensieren lassen. Politische
Schriften, die den »~Statum publicum~« des Deutschen Reiches oder des
preußischen Königshauses und »die Gerechtsame« Preußens betrafen oder
bei denen »auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret sind«,
unterstanden ohne Ausnahme dem »Departement derer auswärtigen Sachen«.
»Bloße Carmina« schließlich konnte, wenn keine Universität am Orte war,
die Landes-Provinzialregierung oder die städtische Ortsbehörde zum
Druck freigeben.
Im übrigen sollte »nicht das Geringste« ohne vorherige Genehmigung
gedruckt werden. Auf Umgehung der Zensur stand eine Strafe von 100
Talern. Ebensowenig durften die Buchhändler »scandaleuse und anstößige«
Bücher von auswärts kommen lassen und verkaufen; konnten sie ihre
Ahnungslosigkeit nicht beschwören, so hatten sie ihre Unvorsichtigkeit
in jedem Fall mit 10 Talern Strafe zu büßen.
Die gekränkten »Schulbedienten«.
Der Ruhm, Friedrichs des Großen Zensuredikt veranlaßt zu haben, gebührt
hauptsächlich den Berliner Schulmeistern.
Seit dem 2. Januar 1749 gab der Verleger der »Vossischen Zeitung«,
Christian Friedrich Voß, der Schwiegersohn Rüdigers, eine Zeitschrift
»Der Wahrsager« heraus, die der Redakteur der »Vossischen«, Christlob
Mylius, zum größten Teil selbst schrieb. Zu ihren Mitarbeitern gehörte
auch Lessing.
Das 7. Stück des »Wahrsagers« vom 13. Februar 1749 brachte nun einen
sehr amüsanten Aufsatz, der gegen Schule und Lehrerschaft heftige
Angriffe voll Spott und Ironie enthielt, und prompt lief eine
Beschwerde einiger Berliner »Schulbedienten« ein, die darüber Klage
führten, daß in diesem Aufsatz »der Schulstand ziemlich durchgenommen
und lächerlich gemachet werde, welches ihn bei der ohnehin boshaften
Jugend zum Despekt gereichte und aus der nöthigen Autorität setzte«.
Der ~Adjunctus fisci~ Kornmann beschied also den Verleger zu sich.
Dieser erklärte, der inkriminierte Aufsatz habe nicht »vernünftige
Schulleute attaquiren« wollen; übrigens »gäbe es auch dergleichen, wie
sie in dem Stück charakterisiret wären«. In Zukunft versprach Voß,
seine Zeitschrift »allenfalls moderater« einzurichten.
Aber acht Tage später brachte das 9. Stück des »Wahrsagers« eine
Plauderei über Hahnreie, worin Kornmann die versprochene Mäßigung
vermißte. Er setzte daher einen Bericht an das Ministerium auf; in dem
letzten Stück geschehe »bei einer satyrischen Materie gewisser Straßen
in Berlin Erwähnung, welche Leuten, so sich mit dergleichen Schriften
amüsiren, leicht Gelegenheit giebet, allerhand Applicationes zu machen,
anderer Folgen, so daraus entstehen könnten, nicht zu gedenken«.
Der Etatsminister von Bismarck fragte daraufhin beim Großkanzler von
Cocceji an, »da so viele Misbräuche vorgehen, wie noch kürzlich mit
denen Schriften des de La Mettrie geschehen«, ob nicht ein Zensor
einzusetzen sei. Cocceji stimmte zu: am 7. März 1749 wurde dem Verleger
anbefohlen, Anstößiges im »Wahrsager« zu vermeiden, und am selben Tage
schlugen Cocceji, Bismarck und Danckelmann dem Könige die Bestellung
eines Zensors vor, »ohne dessen Approbation nicht das geringste zum
Druck befördert werden dürfe«.
Am 16. März billigte eine Kabinettsorder des Königs den Vorschlag,
verfügte aber zugleich, »Druck und Debit« des »Wahrsagers« sofort zu
verbieten, ein Befehl, der um so auffälliger war, als die Minister
diesen Vorschlag gar nicht gemacht hatten. Die Minister beeilten sich
auch nicht, dem Befehl Folge zu leisten, denn das Verbot wurde erst
zwei Monate später ausgefertigt -- wenige Tage nachdem der Verleger das
Blatt mit dem 20. Stück vom 15. Mai hatte eingehen lassen.
Vielleicht hatten die Minister gehofft, den König mittlerweile noch
umstimmen zu können; aber dieser stand damals unter dem Einfluß des
vorhin erwähnten französischen Philosophen Lamettrie, der seiner
polemischen und satirischen Schriften wegen aus Frankreich und Holland
hatte flüchten müssen und in Berlin als Vorleser des Königs ein Asyl
gefunden hatte. Auch ihn hatte der »Wahrsager« in dem Aufsatz über das
Schulwesen heftig mitgenommen, und der Ausländer, der unter Friedrichs
blinder Vorliebe für alles Französische in Preußen Preßfreiheit genoß,
die er in seinem Vaterland nicht hatte finden können, entblödete
sich nicht, seinen königlichen Gönner gegen die einheimische Presse
scharfzumachen. Die Beschwerde der Berliner »Schulbedienten« bot ihm
dazu die willkommene Handhabe, die er geschickt zu benutzen wußte, um
seinen Widersacher Mylius mundtot zu machen.
Der Berliner Schriftsteller und Verleger Friedrich Nicolai, der
Freund Lessings, versichert dagegen, die treibende Kraft beim Erlaß
des Zensuredikts sei der zelotische Probst Süßmilch gewesen, der
nachdrücklich gegen die vielgelesenen Schriften des »berüchtigten«
Aufklärers Edelmann vorgehen wollte. Dieser freigeistige Polterer
hatte sich 1749 in Berlin niedergelassen und bald eine große Gemeinde
um sich versammelt; der König ließ ihn gewähren, da sich Edelmann
verpflichtet hatte, nichts mehr zu schreiben, und es gelang den
orthodoxen Hetzern auch nicht, das räudige Schaf aus ihrer Hürde zu
entfernen.
Die erste Berliner Zensurkommission.
Wer waren nun die Männer, denen Friedrich der Große 1749 die oberste
Zensurgewalt anvertraute?
Als der König am 16. März die Anstellung eines Zensors guthieß,
bestimmte er ausdrücklich, »daß ein ganz vernünftiger Mann zu solcher
Censur ausgesuchet und bestellet werden soll, der eben nicht alle
Kleinigkeiten und Bagatelles releviret und aufmutzet«. Aber die
Minister, vor allem wohl der Großkanzler Cocceji, der schon 1737 eine
strenge Zensur hatte einführen wollen, legten den königlichen Willen in
ihrem Sinne aus und bildeten die Zensurkommission aus vier Männern, von
denen allen kaum zu erwarten war, daß sie ihr Amt im friderizianischen
Geiste ausüben würden, deren Wahl aber doch der König genehmigte.
Die juristischen Schriften sollte der Geheime Tribunalsrat Buchholtz
überwachen, die historischen der französische Prediger und
Konsistorialrat Poloutier, die philosophischen der Kirchenrat und
Prediger ~Dr.~ Elsner und die theologischen der vorhin genannte Probst
und Konsistorialrat Joh. Peter Süßmilch. Die medizinischen Werke
waren gar nicht erwähnt; ihre Zensur besorgte schon seit 1709 das
Oberkollegium medicum.
Ein Jurist also und drei Theologen. Im Stil der Zeit war demnach
auch diese Zensurkommission des freigeistigen Königs eine vorwiegend
theologische. Über das, was wider die Religion und die guten Sitten
verstieß, hatten Prediger und Konsistorialräte zu entscheiden. Nur die
juristische Literatur erfreute sich der Aufsicht eines Fachgelehrten.
Der verwunderte Zensor.
Von nachhaltiger Wirkung ist aber dieses Zensuredikt nie gewesen. Der
persönlichen Initiative des Königs war es nicht entsprungen, und seine
ministeriellen Ratgeber merkten wohl bald, daß sie mit einer allzu
bürokratischen Auslegung des Gesetzes wenig Beifall bei ihm fanden. So
war es, nach Nicolais Versicherung, bald vergessen, und statt seiner
entwickelte sich in Preußen eine beispiellose Preßfreiheit, die für
den Aufschwung der deutschen Literatur von unberechenbarem Einfluß
war. Schriften, die nirgendwo in Deutschland offen verkauft werden
durften, vor allem solche philosophischer und theologischer Art,
die den erfolgreichen Kampf des Zeitalters der Aufklärung gegen die
Orthodoxie führten, wurden in Berlin nicht beanstandet, zum Teil dort
verlegt, und es fiel bald niemandem mehr ein, die Zensurbehörde auch
nur um Erlaubnis zu fragen. Sah sich schließlich auf das Drängen eines
Angebers hin der Generalfiskal veranlaßt, einen Verleger zu maßregeln,
so schlug der König das Verfahren meist nieder. Im Jahre 1763 war
die Zahl der (seit 1716!) verbotenen Bücher noch nicht auf über 26
gestiegen.
Als Friedrich Nicolai im Jahre 1759 den damaligen Zensor der
philosophischen Schriften, ~Dr.~ Heinius, ersuchte, die Zensur der
berühmten »Literaturbriefe« zu übernehmen, die Nicolai mit Lessing,
Mendelssohn und Abbt 1761--1767 herausgab, war der Zensor höchst
überrascht, daß einmal jemand etwas wolle zensieren lassen, was »ihm
lange nicht vorgekommen« sei. Die »Literaturbriefe«, dann desselben
Herausgebers »Allgemeine Deutsche Bibliothek«, die von 1765--1792
ungehindert in Berlin erscheinen konnte, und seit 1783 Gedike und
Biesters »Berlinische Monatsschrift«, die den großen Philosophen Kant
zu ihren Mitarbeitern zählte, sind die bedeutendsten der zahlreichen
kritischen Zeitschriften, die unter Friedrichs des Großen Regierung
emporblühten und, trotz seiner persönlichen Abneigung gegen alles
deutsche Schrifttum, der machtvollen Entwicklung der deutschen
Literatur bahnbrechend vorgearbeitet haben.
Wie Friedrich II. gegen die österreichische Jesuitenzensur ein Exempel
statuierte.
Wie wenig Friedrich trotz seines Zensurediktes gewillt war, die
fanatische Verfolgung aller Denk- und Redefreiheit, wie sie namentlich
in Österreich ausgeübt wurde, mitzumachen, zeigt ein köstlicher
Streich, den er 1750 den dortigen Jesuiten spielte.
Der König traf im Jahre 1750 im Schloßgarten von Sanssouci einen jungen
Mann, dessen fremdartige Tracht ihm auffiel. Er ließ sich mit ihm in
ein Gespräch ein und erfuhr, daß er einen Reformierten aus Ungarn vor
sich habe, der in Frankfurt an der Oder Theologie studiert hatte und
vor der Heimreise noch die Residenz des Königs sehen wollte. Friedrich
fand an dem jungen Manne so viel Wohlgefallen, daß er ihm nahelegte, in
seinen Staaten zu bleiben, und ihn daselbst zu versorgen versprach. Der
Kandidat lehnte diesen Vorschlag seiner Familienverhältnisse wegen ab.
Nun forderte ihn der König auf, sich eine andere Gnade zu erbitten, und
als der Kandidat meinte, er wisse nicht, was er verlangen solle, fragte
Friedrich, überrascht durch diese seltene Bescheidenheit, ob er ihm
denn nicht irgendeinen Gefallen erweisen könne?
»Ich habe mir«, antwortete nun der Theologe, »verschiedene
philosophische und theologische Werke gekauft, die in Österreich
verboten sind. Die Jesuiten werden sie mir wegnehmen, sobald ich in
Wien eintreffe. Wollten nun Eure Majestät mir diese Bücher --«
»Nehme Er seine Bücher«, unterbrach ihn Friedrich, »in Gottes Namen
mit, kauf' Er sich noch dazu, was Er denkt, das in Wien recht verboten
ist, und was Er nur immer brauchen kann. Hört Er? Und wenn sie Ihm in
Wien die Bücher wegnehmen wollen, so sag' Er nur, ich habe sie Ihm
geschenkt. Darauf werden die Herren Patres wohl nicht viel achten, das
schadet aber nichts. Laß Er sich die Bücher nur nehmen, geh' Er aber
dann gleich zu meinem Gesandten und erzähl' Er ihm die ganze Geschichte
und was ich Ihm gesagt habe. Hernach geh' Er in den vornehmsten Gasthof
und leb' Er recht kostbar. Er muß aber täglich wenigstens einen Dukaten
verzehren, und bleib' Er so lange, bis sie Ihm die Bücher wieder in's
Haus schicken.«
Der König ging darauf ins Schloß, kehrte aber bald nachher zu dem
Kandidaten zurück und übergab ihm ein Blatt Papier, das die Worte
enthielt: »Gut, um auf Unsere Kosten in Wien zu leben. Friedrich.«
Dieses Blatt sollte er in Wien dem preußischen Gesandten übergeben und
sich im übrigen genau nach der erhaltenen Vorschrift benehmen. Außerdem
versprach der König, ihm die beste Pfarre in Ungarn zu verschaffen;
dann entließ er den jungen Theologen, Hedheßi war sein Name, in Gnaden,
ihm Glück auf die Reise wünschend.
Hedheßi kaufte so viel verbotene Bücher zusammen, als er vermochte,
und reiste nach Hause. Vor den Linien Wiens wurden seine Bücher
beschlagnahmt. Er wandte sich also an den preußischen Gesandten, um
seine Bücher zurückzuverlangen.
Der Gesandte, bereits vom König gehörig instruiert, ließ den Theologen
in den ersten Gasthof der Residenz führen und berichtete über den Stand
der Sache nach Berlin. Plötzlich erging aus dem Kabinett des Königs der
Befehl, die Bibliothek der Jesuiten in Breslau zu versiegeln und mit
Wachen zu besetzen.
Die bestürzten Jesuiten in Breslau forschten vergebens nach der Ursache
der königlichen Ungnade und sandten, um das Gewitter abzuleiten, eine
Deputation nach Potsdam. Friedrich ließ die Abgeordneten vier Wochen
auf eine Audienz warten, während welcher Zeit der junge Hedheßi in
Wien nach der königlichen Vorschrift lebte. Endlich ließ sie der König
vor, verwies sie aber an seinen Gesandten in Wien und bat sie, ihn den
dortigen Bücherrevisoren zu empfehlen.
Die frommen Väter verstanden diesen Wink ebensowenig wie ihre Brüder
in Breslau. Diese sandten eine andere Deputation nach Wien, um hier
endlich die dringend notwendige Aufklärung zu erlangen. Aber der
preußische Gesandte in Wien, an den sich die Abgeordneten wandten,
bedauerte, ihnen keinen Aufschluß erteilen zu können; nur so nebenher
warf er die Bemerkung hin, es sei hier ein junger Mann, dem die
Jesuiten eine Kiste mit Büchern weggenommen hätten.
Nun ging den Abgeordneten plötzlich ein Licht auf. Sie eilten zu
ihren Kollegen, und ehe eine Stunde verging, erhielt Hedheßi die
konfiszierten Bücher zurück. Auch beeilten sich die Herren, seine teure
Zeche zu bezahlen.
Mit leichterem Herzen gingen sie jetzt wieder nach Potsdam, um ihre
Bitte zu erneuern. Friedrich empfing sie diesmal freundlich, übergab
ihnen einen Kabinettsbefehl, der die Wiedereröffnung der versiegelten
Bibliothek anordnete, und ein Schreiben an den Pater Rektor in Breslau,
des Inhalts, daß das Kollegium zu Breslau dafür einstehen müsse, wenn
die Reformierten in Ungarn wegen dieser Sache gekränkt würden und
Hedheßi nicht die beste Pfarre in seiner Heimat erhalte.
Und es geschah, wie der König wünschte.
Wenn die Katze nicht zu Hause ist ...
Länger als drei Jahre waren die »Literaturbriefe« unter
vorschriftsmäßiger Zensur ungestört erschienen, als sie plötzlich am
18. März 1762 kurzerhand für jetzt und künftig verboten wurden und der
Generalfiskal Geheimer Rat Uhden den Auftrag erhielt, dem Herausgeber
den Prozeß zu machen.
Um die Gründe des Verbots zu erfahren, begab sich Nicolai sogleich zu
Uhden, der ihm sonst wohlgewogen, aber in Amtssachen ein unparteiischer
und strenger Richter war, konnte von ihm jedoch nichts anderes erfahren
als die Versicherung: »Man wisse sehr wohl, was für höchst strafbare
und unverzeihliche Sachen in den ›Literaturbriefen‹ enthalten seien.«
Nicht wenig betroffen war allerdings der Generalfiskal, als ihm Nicolai
die Zensurbogen vorwies; unter diesen Umständen, meinte er, habe der
Herausgeber nichts zu befürchten; den Verfasser der verbrecherischen
Aufsätze »werde man aber zu finden wissen«.
Auf den nächsten Tag war auch schon einer der Hauptmitarbeiter der
Zeitschrift, der Philosoph Moses Mendelssohn, vorgeladen, ein sanfter
und ruhiger Mann, dem es aber nicht an Charakterfestigkeit fehlte, wo
es auf Standhaftigkeit ankam. Zwischen ihm und dem Generalfiskal, der
den jüdischen Philosophen noch gar nicht kannte und den Eintretenden
mit finsterer Amtsmiene empfing, entwickelte sich nun folgendes
Gespräch:
_Uhden_: »Hör' Er! Wie kann Er sich unterstehen, wider Christen zu
schreiben?«
_Mendelssohn_: »Wenn ich mit Christen Kegel spiele, so werfe ich alle
Neune, wenn ich kann.«
_Uhden_: »Untersteht Er sich zu spotten? Weiß Er wohl, mit wem Er
redet?«
_Mendelssohn_: »O ja! Ich stehe vor dem Herrn Geheimen Rat und
Generalfiskal Uhden, vor einem gerechten Manne.«
_Uhden_: »Ich frage Ihn noch einmal: Wer hat Ihm erlaubt, wider einen
Christen, und noch dazu wider einen Hofprediger, zu schreiben?«
_Mendelssohn_: »Ich muß nochmal wiederholen, und wahrlich ohne allen
Spott: Wenn ich mit einem Christen Kegel schiebe, wäre es auch ein
Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. Das Kegelspiel ist
eine Erholung für den Leib, wie die Schriftstellerei eine Erholung für
meinen Geist ist; jeder welcher schreibt, macht es so gut wie er immer
kann. Übrigens wüßte ich nicht, daß ich je wider einen Hofprediger noch
einen andern Prediger geschrieben hätte.«
_Uhden_: »Oh! ich merke, Er will leugnen; man wird Ihm schon die Künste
abfragen. Er hat wider die christliche Religion geschrieben.«
_Mendelssohn_: »Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große
Unwahrheit gesagt.«
_Uhden_: »Leugne Er nur nicht! Man weiß es schon besser. Dies ist wider
das Judenprivilegium. Er hat den Schutz verwirkt.«
_Mendelssohn_: »Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken. Ich habe
kein Privilegium; ich bin Buchhalter bei dem Schutzjuden Bernhard.«
_Uhden_: »Desto schlimmer! Die geringste Strafe für seinen Frevel wird
sein, daß man Ihn aus dem Lande weiset.«
_Mendelssohn_: »Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe
mich nie den Gesetzen widersetzen wollen; und der Gewalt kann ich mich
noch weniger widersetzen.« ...
Mittlerweile hörte Nicolai, der Staatsrat sei der Urheber des Verbotes
gewesen, und durch den Geheimrat von Podewils, der das Protokoll der
Staatsratssitzung geführt, die »Literaturbriefe« gelesen und die
Haltlosigkeit der übereilten Maßregel sofort erkannt hatte, erfuhr er
den genauern Zusammenhang:
Ein Vielschreiber namens Justi hatte sich für die scharfe Kritik eines
seiner Bücher in den »Literaturbriefen« dadurch gerächt, daß er die
Zeitschrift denunzierte, ein Jude habe darin in einem Aufsatz wider
den Hofprediger Cramer in Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten
und außerdem durch ein freches Urteil über ein Werk des Königs, die
»~Poésies diverses~«, eine Majestätsbeleidigung begangen. Justi,
der später wegen Unterschleife Festungsstrafe erhielt, war durch
die Protektion des königlichen Leibarztes ~Dr.~ Eller soeben nach
Berlin gekommen und galt als ein großer Chemiker, der das verfallene
preußische Bergwerkswesen wieder in Flor bringen sollte. Der Anzeige
dieses Mannes hatte der Staatsrat blindlings Glauben geschenkt. Dem
damaligen Großkanzler von Jariges, der sich um deutsche Literatur nie
bekümmert hatte, war zudem die Denunziation höchst gelegen gewesen:
Manche freie Äußerung des Königs selbst über Religion hatte er mit
stiller Entrüstung hören müssen und an der dadurch eingerissenen
allgemeinen Urteilsfreiheit in religiösen Dingen längst heftigen
Anstoß genommen. Jetzt war die Gelegenheit günstig: der König, der
»dergleichen Sachen zu leicht zu nehmen pflegte«, weilte im Felde -- es
war die Zeit des Siebenjährigen Krieges --, jetzt ließ sich über den
Kopf des Philosophen von Sanssouci hinweg durch eine drakonische Strafe
dem einreißenden Mißbrauch Einhalt tun. In diesem Sinne hatte er dem
Staatsrat die Sache vorgetragen und ohne Widerspruch das Verbot der
»Literaturbriefe« durchgesetzt.
Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht
Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer
Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts
weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi
sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende,
sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen
Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »~Poésies diverses~«
im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings
geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß
der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!
Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des
Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der
ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur
lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher
kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde
unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor ~Dr.~ Heinius
über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach
dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.
Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er
erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam
machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder
gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß,
nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt
waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht
hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem
Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der
Zeitschrift eine Ahnung hatten!
Was dem einen recht ist ...
Der Berlinische Kalender für das Jahr 1771 brachte zwölf Blätter
von Chodowiecki, die Szenen aus dem »Don Quichote« darstellten. Das
Titelkupfer zu diesem Bande bildete ein Porträt Josephs II.
In dieser zufälligen Zusammenstellung witterte man in Wien eine
Verhöhnung des Kaisers, und die dortige Zensurbehörde beschwerte sich
dieserhalb beim König von Preußen. Der aber dachte nicht daran, gegen
die Herausgeber einzuschreiten; um die Wiener von der Grundlosigkeit
ihres Verdachtes zu überzeugen, befahl er vielmehr, für die Bilder des
nächsten Kalenderjahrgangs ein noch viel lächerlicheres Thema zu nehmen
und -- sein eigenes Porträt voranzustellen.
Chodowiecki wählte Ariosts »Rasenden Roland«, und Daniel Berger stach
des Königs Bildnis dazu.
Neuordnung der preußischen Zensur 1772.
Die geschilderten Vorfälle zeigen, daß die preußische Zensur auch nach
dem Gesetz von 1749 allmählich wieder »in Abgang« gekommen war, sicher
aber ohne sonderliche Strenge durchgeführt wurde. Nicht anders ging es
mit der neuen Auflage des Zensurediktes, die 1772 ans Licht trat.
Auch dies neue »Circular« vom 1. Juni 1772 beklagte, daß die alten
Vorschriften »mehrfach hintangesetzt« worden seien; außerdem seien
die alten Zensoren gestorben. Die Ernennung der neuen regelte es
zunächst. Die historischen Schriften hatte der Geheime Finanzrat Kahle
zu zensieren, der dieses Amt schon seit einigen Jahren versah; die
juristischen sollte von jetzt an der Geh. Tribunalsrat Stuck, die
theologischen der freisinnige Oberkonsistorialrat Teller, und die
philosophischen der Professor der Ritterakademie Sulzer beaufsichtigen.
Die Wahl der Persönlichkeiten zeigt, wo Friedrich hinaus wollte: unter
den vier Männern ist nur noch _ein_ Konsistorialrat, und die übrigen
drei, besonders der angesehene Philosoph und Ästhetiker Sulzer, sind
Sachverständige, jeder auf seinem Gebiet. So nahm Friedrich 1772 der
Zensurkommission ihren vorwiegend geistlichen Charakter und schuf eine
_Fachzensur_.
Außerdem ist dieses neue Zensuredikt ein charakteristischer Spiegel der
literarischen Bewegung der Zeit.
Die schöne Literatur war in dem Edikt von 1749 nur durch die »Carmina«
vertreten gewesen; jetzt fand auch die Masse der »kleinen Schriften:
Carmina, Wochenschriften, gelehrte Zeitungen, ökonomische Schriften
und alle andere kleine Piecen«, Berücksichtigung; sie sollten, wenn
sie nicht zu den Büchern gehörten, die den vier Zensoren vorgelegt
werden mußten, von der Landesregierung oder den Magistraten begutachtet
werden, in Universitätsstädten von der Universität. Nur Berlin machte
eine Ausnahme: hier hatte der »historische Zensor« auch diese kleinen
Schriften zu begutachten.
Und schließlich wurden jetzt in das Zensuredikt auch die Zeitungen mit
aufgenommen, deren Zahl seit 1749 stattlich gewachsen war. Die Zensur
der »teutschen und französischen Zeitungen« hatte der Geheime Rat von
Beausobre unter der Direktion des Auswärtigen Amtes zu besorgen; sie
war ihm schon vor siebzehn Jahren übertragen worden. Außerhalb Berlins
sollte die Zeitungszensur von der Regierung oder den Justizkollegien
erledigt werden; wenn diese Behörden nicht am Orte waren, hatten sie
einen Vertreter zu stellen.
Die bessere Organisation verlangte aber auch mehr Aufwand. Daher wurden
jetzt die Zensurgebühren eingeführt; außer einem Freiexemplar des
geprüften Buches, auf das den Zensoren schon seit 1749 ein Anspruch
zustand, durften sie von 1772 an zwei Groschen für den Druckbogen
berechnen.
Das erweiterte Edikt von 1772 schärfte den Zensoren noch ein, daß
»Unsere Allergnädigste Absicht keineswegs dahingerichtet ist, eine
anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern, sondern
nur vornehmlich demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzen
der Religion und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen
ist«.
Dieser Grundsatz, der auch von spätern, ganz anders gehandhabten
preußischen Zensuredikten übernommen wurde, blieb bis zum Tode des
großen Königs die Richtschnur der preußischen Zensur. In einem Befehl
an die theologische Fakultät in Halle vom 7. Februar 1780 erklärte
Friedrich geradezu, daß »die den Schriftstellern ohnedem äußerst
lästige Zensur soviel als möglich eingeschränkt werden sollte, wann
wider Religion und Sitten nichts vorkommt«.
Kleine Ursachen -- große Wirkungen.