Seit dem 2. Januar 1749 gab der Verleger der »Vossischen Zei

Anmerkungen zur Transkription

Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter Text

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~so markiert~. Im Original fetter Text ist =so dargestellt=. Die

Auszeichnung ^{en} bezeichnet hochgestellten Text.

Weitere Anmerkungen zur Transkription befinden sich am Ende des

Buches.

H. H. Houben

Hier Zensur -- wer dort?

Antworten von gestern

auf Fragen von heute

Mit Umschlagbild von

Th. Th. Heine

[Illustration]

Leipzig · F. A. Brockhaus · 1918

[Illustration]

Dieses Büchlein ist ein Auszug aus einem gleichnamigen größeren Werk,

das später im selben Verlag erscheinen wird.

Als _Fortsetzung_ folgt ein ebenfalls in sich abgeschlossenes

Bändchen von gleichem Umfang und gleichem Preis unter dem Titel:

»=Biedermaier-Zensur=«, das folgende Kapitel enthalten wird:

1. Friedenshoffnungen und -enttäuschungen. 2. Metternich »karlsbadert«.

3. Friedrich von Gentz als Zensor. Eine Komödie in 1 Vorspiel

und 5 Akten. 4. »Es soll der Sänger mit dem König gehn.« 5. Der

Musterstaat Preußen. 6. Aus den Memoiren eines Berliner Zensors. 7.

Redaktionsgeheimnisse. 8. Zensurstriche und -streiche. 9. Biedermaier

vor und hinter den Kulissen. 10. Franz Grillparzer -- ein besonderes

Kapitel.

Copyright 1918 by F. A. Brockhaus, Leipzig.

Vorwort.

Der Kampf der Literatur mit der Zensur, wie sie ehemals in

deutschen Landen betrieben wurde, ist der ewige Widerstreit zweier

Weltanschauungen, der Kampf des Lichtes gegen die Finsternis, der

Aufklärung gegen den Obskurantismus. Der unselige Krieg, der in der

ganzen »Kulturwelt« soviel längst überwundenes Menschliche, allzu

Menschliche wieder lebendig machte, hat auch diesen uralten Zwist aufs

neue entfesselt. »_Hier Zensur!_« ertönt's heute allüberall, wo ein

neues Werk der Literatur -- oder auch nur der Druckerpresse -- zum

Lichte drängt, im Vaterland, in Feindesland und in Neutralien. Mit

allgemeinen Redensarten für oder wider ist da nichts geholfen. Die

unbestechlichen Tatsachen haben diesen Kampf zu entscheiden, in dem

Fürsten und Völker, die Götter, Helden und Don Quichotes unserer Kultur

eine merkwürdig wechselnde Rolle als Sieger und Besiegte spielen.

»_Wer dort?_« Wer sind diese Leute, die vor dem Richterstuhl

des Zensors als Angeklagte zu stehen pflegten, und was waren

ihre Verbrechen? Diese Frage soll mein Büchlein beantworten. Die

»gute, alte Zeit« hängt es in farbenlustigen Miniaturbildern und

ernsthaft-schwarzen Schattenrissen an die Wand. Da purzelt höfische

und militärische, politische, religiöse und moralische Zensur nur

so übereinander. Ehrlichen Gewissenskonflikt höhnt herausfordernder

Übermut, das Recht des Staates, der Allgemeinheit, und das der

Persönlichkeit übertrumpfen einander in Gewalttaten oder diplomatischen

Listen, stolze Gelassenheit triumphiert über stichflammende

Leidenschaft, und diese Hahnenkämpfe auf Leben und Tod werden anmutig

unterbrochen durch kurieuse Begebenheiten, groteske Saltomortales und

unfreiwillige Humore verblüffendster Art. Zuletzt kommt dann immer das

große Messer und befördert alle die geschwollenen Kämme in den großen

Kochtopf der Geschichte.

Vielleicht daß ein Blick in das, was _gestern_ war, uns stärkt, im

_Heute_ durchzuhalten. Daher der Untertitel meines Buches: »_Antworten

von gestern auf Fragen von heute_.«

Prof. ~Dr.~ _H. H. Houben_.

_Leipzig_,

zu Anfang des fünften Weltkriegsjahres.

Inhalt.

Seite

1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit 5

2. Kaiser Josephs II. Zensurreform 30

3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner

Blumen-, Frucht- und Dornenstücke 47

4. An der Wiege des Theaterzensors 84

5. Die Furcht vor der Revolution 101

6. Der Kampf gegen die Klassiker 118

7. Kleine Kulissengeheimnisse der Theaterzensur 135

8. Im Banne Napoleons 143

9. Ein Opfer der Zensur 165

10. Bürokratie und Militarismus 178

Nachweis der wichtigsten Quellenschriften 208

1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit.

»Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und Mus

der Fiskal nuhr das auge darauf haben das Keine der

andern abruch Tuhe, den hier mus jeder nach Seiner

Fasson Selich werden.«

Erlaß Friedrichs II. vom 23. Juli 1740.

Vom Ursprung der Zensur.

Die Zensur, die Prüfung von Druckschriften _vor_ ihrem Erscheinen im

Buchhandel, ist eine Erfindung der geistlichen Machthaber zu Ende des

15. Jahrhunderts. Die Buchdruckerkunst hatte dem geknechteten Gedanken

befreiende Flügel verliehen. Nachträgliche Verbote schon gedruckter

und verbreiteter Bücher konnten deren Wirkung nicht mehr ersticken;

also mußte man die Quellen selbst zu erfassen und einzudämmen suchen,

ehe sie erquickend und befruchtend -- nach Ansicht der geistlichen

Kulturträger vergiftend und verheerend -- ins Freie hinaussprudelten.

Dem Kurfürsten Berthold von Mainz gebührt der zweifelhafte Ruhm, 1486

in seinem Sprengel die erste Zensurbehörde eingerichtet zu haben;

Exkommunikation und schwere Geldstrafe bedrohten jeden, der ein Buch

druckte oder auch nur las, dem die geistliche Behörde nicht ihre

Genehmigung (~Imprimatur~, d. h. es werde gedruckt) gegeben hatte, und

die Päpste beeilten sich, diese nützliche Einrichtung durch Erlasse

und Konzilienbeschlüsse in der ganzen katholischen Christenheit

zur Geltung zu bringen. Papst Leo X., der die Kosten zum Bau der

Peterskirche durch den Handel mit Ablaßzetteln bestritt und dadurch

den Anstoß zur Reformation gab, erließ noch 1515 ein allgemeines

Zensuredikt, zwei Jahre bevor Luther seine Thesen an die Schloßkirche

zu Wittenberg heftete, und in dem damit ausbrechenden, Jahrhunderte

dauernden Kulturkampf war die Zensur, die Unterdrückung aller

ketzerischen Schriften und die Verfolgung ihrer Verfasser und Drucker,

eine der wirksamsten und immer rücksichtsloser gehandhabten Waffen der

klerikalen Heerscharen, ihrer geistlichen und weltlichen Bannerträger.

Politische Zensur.

Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber.

In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie

richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste

Preußenkönig, Friedrich I. (1701--1713), dehnte sie 1703, während des

spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum

publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die

politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer

Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im

17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt.

1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften,

die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen

Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte

enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen

Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes

und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten

und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die

gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit

zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der

Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich

geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret

oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande

abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen

die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines

Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde.

Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen

Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg

z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und

mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der

Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen

Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit

wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen

Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich

unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem

Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den

Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen

usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt

werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat

von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den

freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich

euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.

Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es

bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch

Zensurverbote zu entledigen.

Das tapfere Generaldirektorium.

Bald genügten die bisherigen Verordnungen über politische und religiöse

Schriften nicht mehr. Von 1716 bis 1731 wurden in Preußen nur neun

Bücher verboten. Vom kaiserlichen Hof in Wien und besonders von Rußland

liefen Beschwerden ein, und am 20. September 1732 befahl Friedrich

Wilhelm, daß alle Schriften, »in welchen Unser und Unserer hohen

Alliirten Interesse versiren möchte«, nicht nur »durch verordnete

tüchtige Censores approbiret«, sondern außerdem noch, nebst dem Urteil

des Zensors, dem Kabinettsministerium in Berlin eingesandt werden

sollten.

Gegen gotteslästerliche Schriften war der fromme König besonders

empfindlich. Als im Jahre 1737 eine anonyme satirische Komödie

der Frau Gottsched, »Die Pietisterey im Fischbein-Rocke«, seinen

heftigsten Unwillen erregte, entwarf der Minister von Cocceji ein

erstes allgemeines Zensuredikt. Eine Verordnung des Königs vom 19.

März bestimmte ferner, daß im Berliner Packhof von auswärts ankommende

Bücher nicht eher ausgeliefert werden dürften, bis der Generalfiskal

ein Verzeichnis davon erhalten und die Einfuhr genehmigt habe.

Dieser damals in Österreich schon längst üblichen Ausdehnung der Zensur

auf alle im Lande gedruckten oder von auswärts eingeführten Schriften

widersetzte sich aber das Generaldirektorium, die damalige preußische

Verwaltungsbehörde, so nachdrücklich, daß Coccejis Zensuredikt,

obgleich es schon gedruckt war, zurückgezogen und die Verfügung des

Königs auf theologische Schriften beschränkt wurde. »Das Bücherwesen«,

erklärte das Generaldirektorium, »hat seit der Reformation in ganz

Deutschland, nicht weniger in allen civilisirten Landen freien Lauf

gehabt, wodurch die Gelehrsamkeit zu sehr hohem Grade gestiegen ist,

in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch

dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werden, so

würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und

der Buchhandel gänzlich zu Grunde gerichtet werden, sondern auch die

Barbarei und Unwissenheit, welche Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren

mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, auf's Neue, zum größten

Praejudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.«

»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«

Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine

Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers

Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:

»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst

befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier

Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen

Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen

werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo

hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret

werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches

Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich

nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin

undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm

mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über

dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten

aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden

müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge

hiedurch gehorsahmst melden sollen.«

Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst

gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer,

der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige

Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu

observiren wegen auswärtiger Puissancen aber ~cum grano salis~ und mit

guter Behuetsamkeit.«

Ein zweifelhafter Fortschritt.

Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die

einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden

»Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen,

die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit

bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin

ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder

getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen,

was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so

daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr

erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.

Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung

von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon

Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine

noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr

zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte

gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen

Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht

mehr beklagen.

Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem

Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte

sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils

nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge

ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und

Behutsamkeit zu gebrauchen ... wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung

zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs

Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche

»Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur,

die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die

zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder

das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen

Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als

schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde

die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen

Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in

Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen

Auftrag des Etatsministers.

Mit königlicher Freiheit.

Nicht viel bessere Erfahrungen machte der Verleger Ambrosius Haude, der

vom 30. Juni 1740 an in den »Berlinischen Nachrichten von Staats- und

gelehrten Sachen« (der späteren »Spenerschen Zeitung«) der »Vossischen«

eine gefährliche Konkurrenz entgegenstellte.

Haude war ein literarischer Vertrauensmann des jungen Fürsten. Als

der strenge Vater die Bibliothek des Sohnes in einem Tapetenschrank

entdeckte und verkaufen ließ, hatte Haude sie erstanden und in einem

Hinterzimmer seines Buchladens aufgestellt, wo nun der Kronprinz

verbotener Lektüre in Ruhe frönen konnte. Der Lohn dafür war jetzt

ein Privileg zur Herausgabe einer deutschen und einer französischen

Zeitung; die letztere, das »~Journal de Berlin~«, bestand nur ein Jahr.

Zunächst erfreute sich Haude tatsächlich völliger Zensurfreiheit. Da

niemand wußte, wieweit das ihm vom König gewährte Privileg ging, wagte

man sich an ihn nicht heran. Als aber im Dezember 1740 die Kriegszensur

einsetzte und der Verleger der »Vossischen« sich beschwerte, daß der

Zensor ihm Artikel streiche, die in dem Konkurrenzblatt ungehindert

erschienen, fragte man Haude nach seiner Konzession, und da er nichts

Schriftliches vorweisen konnte, wurde ihm am 31. Dezember befohlen, in

seinen beiden Blättern »von Seiner Königl^{en} Mt. höchsten affairen

und Angelegenheiten, von nun-an, weiter nicht das geringste, es habe

Nahmen wie es immer wolle«, ohne Zensur zu drucken.

Mit der »unumbschränkten Freiheit« auch nur des lokalen Teils der

Berliner Zeitungen war es also schon im Dezember 1740 gründlich vorbei.

Haude sperrte sich zwar noch eine Weile, aber als man ihm mit Verlust

seines Privilegs drohte, blieb ihm nichts übrig, als sich der Zensur

Ilgens zu unterwerfen.

Schon am 9. Juli 1743 machte dann der König selbst diesem unklaren

Zustand ein Ende, indem er die drei Jahre zuvor verliehene

Zensurfreiheit zurücknahm und die Gazetten nicht eher mehr zum Druck

zu geben befahl, »bis selbige vorher durch einen vernünftigen Mann

censiret und approbiret worden seynd«.

Kriegsrat von Ilgen übte also die Zensur weiter, bis er 1750 wegen

mangelnder Aufmerksamkeit seines Amtes entsetzt und durch einen

strengeren Herrn, den Geh. Rat Vockerodt, abgelöst wurde.

Bis Ende 1742 hatte die »Spenersche Zeitung« den Wahlspruch »Wahrheit

und Freiheit« geführt, von Beginn des folgenden Jahres ab erschien sie

nur noch »Mit königlicher Freiheit«. Das sollte jedenfalls heißen »mit

königlichem Privilegium«, klang aber jetzt wie Ironie.

Die Berliner Zeitungen unter Friedrich II.

Man darf es nicht allzu tragisch nehmen, daß Friedrich der Große mit

der Tagespresse genau so willkürlich umsprang wie nur irgendein Despot.

Die damaligen Zeitungen waren nichts weiter als Nachrichtenblätter

und strebten noch kaum danach, sich aus dieser Niederung zu erheben.

Die Geheimdiplomatie war noch die alleinige Lenkerin der Staaten, und

bei den häufigen kriegerischen Verwicklungen war es eine Vorbedingung

des Sieges, die Karten verdeckt zu halten. Die Berichte der Berliner

Zeitungen über die beiden ersten Schlesischen Kriege stammten fast

nur aus dem Hauptquartier, besonders die »Schreiben eines Preußischen

Offiziers«; meist hatte der König selbst sie verfaßt oder wenigstens

durchgesehen. Durch diese königliche Berichterstattung wurden die

Berliner Zeitungen zum erstenmal wichtige Quellen für die gesamte

europäische Presse. Was Friedrichs nächsten Zwecken widersprach oder

seine Pläne verraten konnte, wurde nach dem Gebot der Kriegszensur

unnachsichtig unterdrückt. Man fahndete auf die Verbreiter falscher und

flauer Kriegsgerüchte, und fremde Zeitungen, die mit Tatarennachrichten

die Stimmung verdarben, wurden verboten.

Im übrigen wurden noch keine Partei- und Überzeugungskämpfe in den

Berliner Zeitungen ausgefochten. Der Verleger Haude hatte in seinem

Blatte zuerst den Artikel »Von gelehrten Sachen« eingerichtet; die

»Vossische« begann erst 1748 diesem Vorbild zögernd zu folgen,

übertrumpfte dann aber die Konkurrentin bald dadurch, daß sie 1749

Lessing als Mitarbeiter gewann; eine nur kurze Episode, die aber den

Beginn der schöpferischen literarischen Kritik in Berlin nicht nur,

sondern in der deutschen Literatur überhaupt bedeutete.

Im Jahre 1744 beschwerte sich Haude einmal, daß der Kriegsrat von

Ilgen ihm jede tadelnde Kritik eines Buches verbiete, wodurch sich das

Feuilleton seines Blattes lächerlich machen müsse, und es scheint, daß

der König den Eifer des Zensors ein wenig gedämpft hat. Von sonstigen

Zensurgefechten der Zeitungsschreiber in den vierziger Jahren melden

die Akten aber nichts, woraus sich von selbst ergibt, daß sich das

Fähnlein der damaligen Journalisten nicht sonderlich herausfordernd,

angriffslustig und neuerungssüchtig erwiesen hat.

Auch das Feuilleton der damaligen Berliner Blätter bot nur einen

kümmerlich matten Abglanz vom Geist der Zeit, der sich dagegen in

der Buchliteratur und den schon ziemlich zahlreichen Wochen- und

Monatsschriften seinem innersten Wesen nach offenbarte.

Das Zeitalter der Aufklärung.

Das Jahrhundert Friedrichs des Großen nennt sich das der Aufklärung.

Nicht als ob der preußische König diesen Stempel seiner Zeit gewaltsam

aufgedrückt hätte. Ihr Gepräge schuf sich, unabhängig von ihm, aus der

geistigen Kraft der Nation. Ihm gebührt aber das Verdienst, dieser

kulturellen Flut keinen Damm entgegengesetzt, sondern ihr freien Lauf

gelassen zu haben.

Das Wesen der Aufklärung liegt in ihrem Kampf um Gott. Es wurzelte

in religionsphilosophischen Problemen und griff erst allmählich auch

auf das Verhältnis des Menschen zum Staat und zur Obrigkeit hinüber.

Die sich hieraus entspinnenden Kämpfe gehören aber einem spätern

Zeitalter an. Wenn daher Friedrich in politischen Fragen keine Duldung

abweichender Meinungen kannte, so versündigte er sich damit noch nicht

am Geist seiner Zeit, der nur nach Aufklärung in theologischer Hinsicht

verlangte.

Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung war sich der junge König, der

selbst die bittere Qual geistiger Knechtschaft unter der brutalen Faust

seines gewalttätigen Vaters bis zum Äußersten gekostet hatte, über

seine Haltung gegenüber dem Geist seiner Zeit noch nicht klar, was

seine hin- und hertastenden ersten Zensurverfügungen zeigen.

Das Zensuredikt von 1749.

Unterm 11. Mai 1749 erschien in Preußen ein »Edikt wegen der

wiederhergestellten Censur derer in Königlichen Landen herauskommenden

Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so

außerhalb Landes verleget werden«.

Der König, so heißt es in der Einleitung, »habe höchst mißfällig

wahrgenommen, daß verschiedene scandaleuse theils wider die Religion,

theils wider die Sitten anlaufende Bücher und Schriften in Unseren

Landen verfertiget, verleget und debitiret werden«. Um diesem »Unwesen«

abzuhelfen und »die ehemalige seit einiger Zeit in Abgang gekommene

Bücher-Censur wiederum herzustellen«, werde nunmehr in Berlin eine

Zensurkommission eingesetzt, die »alle Bücher und Schriften, die in

Unseren sämmtlichen Landen verfertiget und gedruckt werden, oder die

Unsere Unterthanen außerhalb Landes drucken lassen wollen«, vor dem

Druck zu genehmigen habe.

Zensurfrei waren nur die Schriften der Akademie der Wissenschaften.

Was in Universitätsstädten erschien (mit Ausnahme politischer

Schriften), mußte die Universität selbst durch die in Betracht

kommenden Fakultäten auf eigene Gefahr zensieren lassen. Politische

Schriften, die den »~Statum publicum~« des Deutschen Reiches oder des

preußischen Königshauses und »die Gerechtsame« Preußens betrafen oder

bei denen »auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret sind«,

unterstanden ohne Ausnahme dem »Departement derer auswärtigen Sachen«.

»Bloße Carmina« schließlich konnte, wenn keine Universität am Orte war,

die Landes-Provinzialregierung oder die städtische Ortsbehörde zum

Druck freigeben.

Im übrigen sollte »nicht das Geringste« ohne vorherige Genehmigung

gedruckt werden. Auf Umgehung der Zensur stand eine Strafe von 100

Talern. Ebensowenig durften die Buchhändler »scandaleuse und anstößige«

Bücher von auswärts kommen lassen und verkaufen; konnten sie ihre

Ahnungslosigkeit nicht beschwören, so hatten sie ihre Unvorsichtigkeit

in jedem Fall mit 10 Talern Strafe zu büßen.

Die gekränkten »Schulbedienten«.

Der Ruhm, Friedrichs des Großen Zensuredikt veranlaßt zu haben, gebührt

hauptsächlich den Berliner Schulmeistern.

Seit dem 2. Januar 1749 gab der Verleger der »Vossischen Zeitung«,

Christian Friedrich Voß, der Schwiegersohn Rüdigers, eine Zeitschrift

»Der Wahrsager« heraus, die der Redakteur der »Vossischen«, Christlob

Mylius, zum größten Teil selbst schrieb. Zu ihren Mitarbeitern gehörte

auch Lessing.

Das 7. Stück des »Wahrsagers« vom 13. Februar 1749 brachte nun einen

sehr amüsanten Aufsatz, der gegen Schule und Lehrerschaft heftige

Angriffe voll Spott und Ironie enthielt, und prompt lief eine

Beschwerde einiger Berliner »Schulbedienten« ein, die darüber Klage

führten, daß in diesem Aufsatz »der Schulstand ziemlich durchgenommen

und lächerlich gemachet werde, welches ihn bei der ohnehin boshaften

Jugend zum Despekt gereichte und aus der nöthigen Autorität setzte«.

Der ~Adjunctus fisci~ Kornmann beschied also den Verleger zu sich.

Dieser erklärte, der inkriminierte Aufsatz habe nicht »vernünftige

Schulleute attaquiren« wollen; übrigens »gäbe es auch dergleichen, wie

sie in dem Stück charakterisiret wären«. In Zukunft versprach Voß,

seine Zeitschrift »allenfalls moderater« einzurichten.

Aber acht Tage später brachte das 9. Stück des »Wahrsagers« eine

Plauderei über Hahnreie, worin Kornmann die versprochene Mäßigung

vermißte. Er setzte daher einen Bericht an das Ministerium auf; in dem

letzten Stück geschehe »bei einer satyrischen Materie gewisser Straßen

in Berlin Erwähnung, welche Leuten, so sich mit dergleichen Schriften

amüsiren, leicht Gelegenheit giebet, allerhand Applicationes zu machen,

anderer Folgen, so daraus entstehen könnten, nicht zu gedenken«.

Der Etatsminister von Bismarck fragte daraufhin beim Großkanzler von

Cocceji an, »da so viele Misbräuche vorgehen, wie noch kürzlich mit

denen Schriften des de La Mettrie geschehen«, ob nicht ein Zensor

einzusetzen sei. Cocceji stimmte zu: am 7. März 1749 wurde dem Verleger

anbefohlen, Anstößiges im »Wahrsager« zu vermeiden, und am selben Tage

schlugen Cocceji, Bismarck und Danckelmann dem Könige die Bestellung

eines Zensors vor, »ohne dessen Approbation nicht das geringste zum

Druck befördert werden dürfe«.

Am 16. März billigte eine Kabinettsorder des Königs den Vorschlag,

verfügte aber zugleich, »Druck und Debit« des »Wahrsagers« sofort zu

verbieten, ein Befehl, der um so auffälliger war, als die Minister

diesen Vorschlag gar nicht gemacht hatten. Die Minister beeilten sich

auch nicht, dem Befehl Folge zu leisten, denn das Verbot wurde erst

zwei Monate später ausgefertigt -- wenige Tage nachdem der Verleger das

Blatt mit dem 20. Stück vom 15. Mai hatte eingehen lassen.

Vielleicht hatten die Minister gehofft, den König mittlerweile noch

umstimmen zu können; aber dieser stand damals unter dem Einfluß des

vorhin erwähnten französischen Philosophen Lamettrie, der seiner

polemischen und satirischen Schriften wegen aus Frankreich und Holland

hatte flüchten müssen und in Berlin als Vorleser des Königs ein Asyl

gefunden hatte. Auch ihn hatte der »Wahrsager« in dem Aufsatz über das

Schulwesen heftig mitgenommen, und der Ausländer, der unter Friedrichs

blinder Vorliebe für alles Französische in Preußen Preßfreiheit genoß,

die er in seinem Vaterland nicht hatte finden können, entblödete

sich nicht, seinen königlichen Gönner gegen die einheimische Presse

scharfzumachen. Die Beschwerde der Berliner »Schulbedienten« bot ihm

dazu die willkommene Handhabe, die er geschickt zu benutzen wußte, um

seinen Widersacher Mylius mundtot zu machen.

Der Berliner Schriftsteller und Verleger Friedrich Nicolai, der

Freund Lessings, versichert dagegen, die treibende Kraft beim Erlaß

des Zensuredikts sei der zelotische Probst Süßmilch gewesen, der

nachdrücklich gegen die vielgelesenen Schriften des »berüchtigten«

Aufklärers Edelmann vorgehen wollte. Dieser freigeistige Polterer

hatte sich 1749 in Berlin niedergelassen und bald eine große Gemeinde

um sich versammelt; der König ließ ihn gewähren, da sich Edelmann

verpflichtet hatte, nichts mehr zu schreiben, und es gelang den

orthodoxen Hetzern auch nicht, das räudige Schaf aus ihrer Hürde zu

entfernen.

Die erste Berliner Zensurkommission.

Wer waren nun die Männer, denen Friedrich der Große 1749 die oberste

Zensurgewalt anvertraute?

Als der König am 16. März die Anstellung eines Zensors guthieß,

bestimmte er ausdrücklich, »daß ein ganz vernünftiger Mann zu solcher

Censur ausgesuchet und bestellet werden soll, der eben nicht alle

Kleinigkeiten und Bagatelles releviret und aufmutzet«. Aber die

Minister, vor allem wohl der Großkanzler Cocceji, der schon 1737 eine

strenge Zensur hatte einführen wollen, legten den königlichen Willen in

ihrem Sinne aus und bildeten die Zensurkommission aus vier Männern, von

denen allen kaum zu erwarten war, daß sie ihr Amt im friderizianischen

Geiste ausüben würden, deren Wahl aber doch der König genehmigte.

Die juristischen Schriften sollte der Geheime Tribunalsrat Buchholtz

überwachen, die historischen der französische Prediger und

Konsistorialrat Poloutier, die philosophischen der Kirchenrat und

Prediger ~Dr.~ Elsner und die theologischen der vorhin genannte Probst

und Konsistorialrat Joh. Peter Süßmilch. Die medizinischen Werke

waren gar nicht erwähnt; ihre Zensur besorgte schon seit 1709 das

Oberkollegium medicum.

Ein Jurist also und drei Theologen. Im Stil der Zeit war demnach

auch diese Zensurkommission des freigeistigen Königs eine vorwiegend

theologische. Über das, was wider die Religion und die guten Sitten

verstieß, hatten Prediger und Konsistorialräte zu entscheiden. Nur die

juristische Literatur erfreute sich der Aufsicht eines Fachgelehrten.

Der verwunderte Zensor.

Von nachhaltiger Wirkung ist aber dieses Zensuredikt nie gewesen. Der

persönlichen Initiative des Königs war es nicht entsprungen, und seine

ministeriellen Ratgeber merkten wohl bald, daß sie mit einer allzu

bürokratischen Auslegung des Gesetzes wenig Beifall bei ihm fanden. So

war es, nach Nicolais Versicherung, bald vergessen, und statt seiner

entwickelte sich in Preußen eine beispiellose Preßfreiheit, die für

den Aufschwung der deutschen Literatur von unberechenbarem Einfluß

war. Schriften, die nirgendwo in Deutschland offen verkauft werden

durften, vor allem solche philosophischer und theologischer Art,

die den erfolgreichen Kampf des Zeitalters der Aufklärung gegen die

Orthodoxie führten, wurden in Berlin nicht beanstandet, zum Teil dort

verlegt, und es fiel bald niemandem mehr ein, die Zensurbehörde auch

nur um Erlaubnis zu fragen. Sah sich schließlich auf das Drängen eines

Angebers hin der Generalfiskal veranlaßt, einen Verleger zu maßregeln,

so schlug der König das Verfahren meist nieder. Im Jahre 1763 war

die Zahl der (seit 1716!) verbotenen Bücher noch nicht auf über 26

gestiegen.

Als Friedrich Nicolai im Jahre 1759 den damaligen Zensor der

philosophischen Schriften, ~Dr.~ Heinius, ersuchte, die Zensur der

berühmten »Literaturbriefe« zu übernehmen, die Nicolai mit Lessing,

Mendelssohn und Abbt 1761--1767 herausgab, war der Zensor höchst

überrascht, daß einmal jemand etwas wolle zensieren lassen, was »ihm

lange nicht vorgekommen« sei. Die »Literaturbriefe«, dann desselben

Herausgebers »Allgemeine Deutsche Bibliothek«, die von 1765--1792

ungehindert in Berlin erscheinen konnte, und seit 1783 Gedike und

Biesters »Berlinische Monatsschrift«, die den großen Philosophen Kant

zu ihren Mitarbeitern zählte, sind die bedeutendsten der zahlreichen

kritischen Zeitschriften, die unter Friedrichs des Großen Regierung

emporblühten und, trotz seiner persönlichen Abneigung gegen alles

deutsche Schrifttum, der machtvollen Entwicklung der deutschen

Literatur bahnbrechend vorgearbeitet haben.

Wie Friedrich II. gegen die österreichische Jesuitenzensur ein Exempel

statuierte.

Wie wenig Friedrich trotz seines Zensurediktes gewillt war, die

fanatische Verfolgung aller Denk- und Redefreiheit, wie sie namentlich

in Österreich ausgeübt wurde, mitzumachen, zeigt ein köstlicher

Streich, den er 1750 den dortigen Jesuiten spielte.

Der König traf im Jahre 1750 im Schloßgarten von Sanssouci einen jungen

Mann, dessen fremdartige Tracht ihm auffiel. Er ließ sich mit ihm in

ein Gespräch ein und erfuhr, daß er einen Reformierten aus Ungarn vor

sich habe, der in Frankfurt an der Oder Theologie studiert hatte und

vor der Heimreise noch die Residenz des Königs sehen wollte. Friedrich

fand an dem jungen Manne so viel Wohlgefallen, daß er ihm nahelegte, in

seinen Staaten zu bleiben, und ihn daselbst zu versorgen versprach. Der

Kandidat lehnte diesen Vorschlag seiner Familienverhältnisse wegen ab.

Nun forderte ihn der König auf, sich eine andere Gnade zu erbitten, und

als der Kandidat meinte, er wisse nicht, was er verlangen solle, fragte

Friedrich, überrascht durch diese seltene Bescheidenheit, ob er ihm

denn nicht irgendeinen Gefallen erweisen könne?

»Ich habe mir«, antwortete nun der Theologe, »verschiedene

philosophische und theologische Werke gekauft, die in Österreich

verboten sind. Die Jesuiten werden sie mir wegnehmen, sobald ich in

Wien eintreffe. Wollten nun Eure Majestät mir diese Bücher --«

»Nehme Er seine Bücher«, unterbrach ihn Friedrich, »in Gottes Namen

mit, kauf' Er sich noch dazu, was Er denkt, das in Wien recht verboten

ist, und was Er nur immer brauchen kann. Hört Er? Und wenn sie Ihm in

Wien die Bücher wegnehmen wollen, so sag' Er nur, ich habe sie Ihm

geschenkt. Darauf werden die Herren Patres wohl nicht viel achten, das

schadet aber nichts. Laß Er sich die Bücher nur nehmen, geh' Er aber

dann gleich zu meinem Gesandten und erzähl' Er ihm die ganze Geschichte

und was ich Ihm gesagt habe. Hernach geh' Er in den vornehmsten Gasthof

und leb' Er recht kostbar. Er muß aber täglich wenigstens einen Dukaten

verzehren, und bleib' Er so lange, bis sie Ihm die Bücher wieder in's

Haus schicken.«

Der König ging darauf ins Schloß, kehrte aber bald nachher zu dem

Kandidaten zurück und übergab ihm ein Blatt Papier, das die Worte

enthielt: »Gut, um auf Unsere Kosten in Wien zu leben. Friedrich.«

Dieses Blatt sollte er in Wien dem preußischen Gesandten übergeben und

sich im übrigen genau nach der erhaltenen Vorschrift benehmen. Außerdem

versprach der König, ihm die beste Pfarre in Ungarn zu verschaffen;

dann entließ er den jungen Theologen, Hedheßi war sein Name, in Gnaden,

ihm Glück auf die Reise wünschend.

Hedheßi kaufte so viel verbotene Bücher zusammen, als er vermochte,

und reiste nach Hause. Vor den Linien Wiens wurden seine Bücher

beschlagnahmt. Er wandte sich also an den preußischen Gesandten, um

seine Bücher zurückzuverlangen.

Der Gesandte, bereits vom König gehörig instruiert, ließ den Theologen

in den ersten Gasthof der Residenz führen und berichtete über den Stand

der Sache nach Berlin. Plötzlich erging aus dem Kabinett des Königs der

Befehl, die Bibliothek der Jesuiten in Breslau zu versiegeln und mit

Wachen zu besetzen.

Die bestürzten Jesuiten in Breslau forschten vergebens nach der Ursache

der königlichen Ungnade und sandten, um das Gewitter abzuleiten, eine

Deputation nach Potsdam. Friedrich ließ die Abgeordneten vier Wochen

auf eine Audienz warten, während welcher Zeit der junge Hedheßi in

Wien nach der königlichen Vorschrift lebte. Endlich ließ sie der König

vor, verwies sie aber an seinen Gesandten in Wien und bat sie, ihn den

dortigen Bücherrevisoren zu empfehlen.

Die frommen Väter verstanden diesen Wink ebensowenig wie ihre Brüder

in Breslau. Diese sandten eine andere Deputation nach Wien, um hier

endlich die dringend notwendige Aufklärung zu erlangen. Aber der

preußische Gesandte in Wien, an den sich die Abgeordneten wandten,

bedauerte, ihnen keinen Aufschluß erteilen zu können; nur so nebenher

warf er die Bemerkung hin, es sei hier ein junger Mann, dem die

Jesuiten eine Kiste mit Büchern weggenommen hätten.

Nun ging den Abgeordneten plötzlich ein Licht auf. Sie eilten zu

ihren Kollegen, und ehe eine Stunde verging, erhielt Hedheßi die

konfiszierten Bücher zurück. Auch beeilten sich die Herren, seine teure

Zeche zu bezahlen.

Mit leichterem Herzen gingen sie jetzt wieder nach Potsdam, um ihre

Bitte zu erneuern. Friedrich empfing sie diesmal freundlich, übergab

ihnen einen Kabinettsbefehl, der die Wiedereröffnung der versiegelten

Bibliothek anordnete, und ein Schreiben an den Pater Rektor in Breslau,

des Inhalts, daß das Kollegium zu Breslau dafür einstehen müsse, wenn

die Reformierten in Ungarn wegen dieser Sache gekränkt würden und

Hedheßi nicht die beste Pfarre in seiner Heimat erhalte.

Und es geschah, wie der König wünschte.

Wenn die Katze nicht zu Hause ist ...

Länger als drei Jahre waren die »Literaturbriefe« unter

vorschriftsmäßiger Zensur ungestört erschienen, als sie plötzlich am

18. März 1762 kurzerhand für jetzt und künftig verboten wurden und der

Generalfiskal Geheimer Rat Uhden den Auftrag erhielt, dem Herausgeber

den Prozeß zu machen.

Um die Gründe des Verbots zu erfahren, begab sich Nicolai sogleich zu

Uhden, der ihm sonst wohlgewogen, aber in Amtssachen ein unparteiischer

und strenger Richter war, konnte von ihm jedoch nichts anderes erfahren

als die Versicherung: »Man wisse sehr wohl, was für höchst strafbare

und unverzeihliche Sachen in den ›Literaturbriefen‹ enthalten seien.«

Nicht wenig betroffen war allerdings der Generalfiskal, als ihm Nicolai

die Zensurbogen vorwies; unter diesen Umständen, meinte er, habe der

Herausgeber nichts zu befürchten; den Verfasser der verbrecherischen

Aufsätze »werde man aber zu finden wissen«.

Auf den nächsten Tag war auch schon einer der Hauptmitarbeiter der

Zeitschrift, der Philosoph Moses Mendelssohn, vorgeladen, ein sanfter

und ruhiger Mann, dem es aber nicht an Charakterfestigkeit fehlte, wo

es auf Standhaftigkeit ankam. Zwischen ihm und dem Generalfiskal, der

den jüdischen Philosophen noch gar nicht kannte und den Eintretenden

mit finsterer Amtsmiene empfing, entwickelte sich nun folgendes

Gespräch:

_Uhden_: »Hör' Er! Wie kann Er sich unterstehen, wider Christen zu

schreiben?«

_Mendelssohn_: »Wenn ich mit Christen Kegel spiele, so werfe ich alle

Neune, wenn ich kann.«

_Uhden_: »Untersteht Er sich zu spotten? Weiß Er wohl, mit wem Er

redet?«

_Mendelssohn_: »O ja! Ich stehe vor dem Herrn Geheimen Rat und

Generalfiskal Uhden, vor einem gerechten Manne.«

_Uhden_: »Ich frage Ihn noch einmal: Wer hat Ihm erlaubt, wider einen

Christen, und noch dazu wider einen Hofprediger, zu schreiben?«

_Mendelssohn_: »Ich muß nochmal wiederholen, und wahrlich ohne allen

Spott: Wenn ich mit einem Christen Kegel schiebe, wäre es auch ein

Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. Das Kegelspiel ist

eine Erholung für den Leib, wie die Schriftstellerei eine Erholung für

meinen Geist ist; jeder welcher schreibt, macht es so gut wie er immer

kann. Übrigens wüßte ich nicht, daß ich je wider einen Hofprediger noch

einen andern Prediger geschrieben hätte.«

_Uhden_: »Oh! ich merke, Er will leugnen; man wird Ihm schon die Künste

abfragen. Er hat wider die christliche Religion geschrieben.«

_Mendelssohn_: »Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große

Unwahrheit gesagt.«

_Uhden_: »Leugne Er nur nicht! Man weiß es schon besser. Dies ist wider

das Judenprivilegium. Er hat den Schutz verwirkt.«

_Mendelssohn_: »Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken. Ich habe

kein Privilegium; ich bin Buchhalter bei dem Schutzjuden Bernhard.«

_Uhden_: »Desto schlimmer! Die geringste Strafe für seinen Frevel wird

sein, daß man Ihn aus dem Lande weiset.«

_Mendelssohn_: »Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe

mich nie den Gesetzen widersetzen wollen; und der Gewalt kann ich mich

noch weniger widersetzen.« ...

Mittlerweile hörte Nicolai, der Staatsrat sei der Urheber des Verbotes

gewesen, und durch den Geheimrat von Podewils, der das Protokoll der

Staatsratssitzung geführt, die »Literaturbriefe« gelesen und die

Haltlosigkeit der übereilten Maßregel sofort erkannt hatte, erfuhr er

den genauern Zusammenhang:

Ein Vielschreiber namens Justi hatte sich für die scharfe Kritik eines

seiner Bücher in den »Literaturbriefen« dadurch gerächt, daß er die

Zeitschrift denunzierte, ein Jude habe darin in einem Aufsatz wider

den Hofprediger Cramer in Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten

und außerdem durch ein freches Urteil über ein Werk des Königs, die

»~Poésies diverses~«, eine Majestätsbeleidigung begangen. Justi,

der später wegen Unterschleife Festungsstrafe erhielt, war durch

die Protektion des königlichen Leibarztes ~Dr.~ Eller soeben nach

Berlin gekommen und galt als ein großer Chemiker, der das verfallene

preußische Bergwerkswesen wieder in Flor bringen sollte. Der Anzeige

dieses Mannes hatte der Staatsrat blindlings Glauben geschenkt. Dem

damaligen Großkanzler von Jariges, der sich um deutsche Literatur nie

bekümmert hatte, war zudem die Denunziation höchst gelegen gewesen:

Manche freie Äußerung des Königs selbst über Religion hatte er mit

stiller Entrüstung hören müssen und an der dadurch eingerissenen

allgemeinen Urteilsfreiheit in religiösen Dingen längst heftigen

Anstoß genommen. Jetzt war die Gelegenheit günstig: der König, der

»dergleichen Sachen zu leicht zu nehmen pflegte«, weilte im Felde -- es

war die Zeit des Siebenjährigen Krieges --, jetzt ließ sich über den

Kopf des Philosophen von Sanssouci hinweg durch eine drakonische Strafe

dem einreißenden Mißbrauch Einhalt tun. In diesem Sinne hatte er dem

Staatsrat die Sache vorgetragen und ohne Widerspruch das Verbot der

»Literaturbriefe« durchgesetzt.

Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht

Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer

Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts

weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi

sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende,

sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen

Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »~Poésies diverses~«

im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings

geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß

der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!

Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des

Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der

ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur

lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher

kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde

unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor ~Dr.~ Heinius

über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach

dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.

Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er

erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam

machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder

gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß,

nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt

waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht

hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem

Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der

Zeitschrift eine Ahnung hatten!

Was dem einen recht ist ...

Der Berlinische Kalender für das Jahr 1771 brachte zwölf Blätter

von Chodowiecki, die Szenen aus dem »Don Quichote« darstellten. Das

Titelkupfer zu diesem Bande bildete ein Porträt Josephs II.

In dieser zufälligen Zusammenstellung witterte man in Wien eine

Verhöhnung des Kaisers, und die dortige Zensurbehörde beschwerte sich

dieserhalb beim König von Preußen. Der aber dachte nicht daran, gegen

die Herausgeber einzuschreiten; um die Wiener von der Grundlosigkeit

ihres Verdachtes zu überzeugen, befahl er vielmehr, für die Bilder des

nächsten Kalenderjahrgangs ein noch viel lächerlicheres Thema zu nehmen

und -- sein eigenes Porträt voranzustellen.

Chodowiecki wählte Ariosts »Rasenden Roland«, und Daniel Berger stach

des Königs Bildnis dazu.

Neuordnung der preußischen Zensur 1772.

Die geschilderten Vorfälle zeigen, daß die preußische Zensur auch nach

dem Gesetz von 1749 allmählich wieder »in Abgang« gekommen war, sicher

aber ohne sonderliche Strenge durchgeführt wurde. Nicht anders ging es

mit der neuen Auflage des Zensurediktes, die 1772 ans Licht trat.

Auch dies neue »Circular« vom 1. Juni 1772 beklagte, daß die alten

Vorschriften »mehrfach hintangesetzt« worden seien; außerdem seien

die alten Zensoren gestorben. Die Ernennung der neuen regelte es

zunächst. Die historischen Schriften hatte der Geheime Finanzrat Kahle

zu zensieren, der dieses Amt schon seit einigen Jahren versah; die

juristischen sollte von jetzt an der Geh. Tribunalsrat Stuck, die

theologischen der freisinnige Oberkonsistorialrat Teller, und die

philosophischen der Professor der Ritterakademie Sulzer beaufsichtigen.

Die Wahl der Persönlichkeiten zeigt, wo Friedrich hinaus wollte: unter

den vier Männern ist nur noch _ein_ Konsistorialrat, und die übrigen

drei, besonders der angesehene Philosoph und Ästhetiker Sulzer, sind

Sachverständige, jeder auf seinem Gebiet. So nahm Friedrich 1772 der

Zensurkommission ihren vorwiegend geistlichen Charakter und schuf eine

_Fachzensur_.

Außerdem ist dieses neue Zensuredikt ein charakteristischer Spiegel der

literarischen Bewegung der Zeit.

Die schöne Literatur war in dem Edikt von 1749 nur durch die »Carmina«

vertreten gewesen; jetzt fand auch die Masse der »kleinen Schriften:

Carmina, Wochenschriften, gelehrte Zeitungen, ökonomische Schriften

und alle andere kleine Piecen«, Berücksichtigung; sie sollten, wenn

sie nicht zu den Büchern gehörten, die den vier Zensoren vorgelegt

werden mußten, von der Landesregierung oder den Magistraten begutachtet

werden, in Universitätsstädten von der Universität. Nur Berlin machte

eine Ausnahme: hier hatte der »historische Zensor« auch diese kleinen

Schriften zu begutachten.

Und schließlich wurden jetzt in das Zensuredikt auch die Zeitungen mit

aufgenommen, deren Zahl seit 1749 stattlich gewachsen war. Die Zensur

der »teutschen und französischen Zeitungen« hatte der Geheime Rat von

Beausobre unter der Direktion des Auswärtigen Amtes zu besorgen; sie

war ihm schon vor siebzehn Jahren übertragen worden. Außerhalb Berlins

sollte die Zeitungszensur von der Regierung oder den Justizkollegien

erledigt werden; wenn diese Behörden nicht am Orte waren, hatten sie

einen Vertreter zu stellen.

Die bessere Organisation verlangte aber auch mehr Aufwand. Daher wurden

jetzt die Zensurgebühren eingeführt; außer einem Freiexemplar des

geprüften Buches, auf das den Zensoren schon seit 1749 ein Anspruch

zustand, durften sie von 1772 an zwei Groschen für den Druckbogen

berechnen.

Das erweiterte Edikt von 1772 schärfte den Zensoren noch ein, daß

»Unsere Allergnädigste Absicht keineswegs dahingerichtet ist, eine

anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern, sondern

nur vornehmlich demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzen

der Religion und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen

ist«.

Dieser Grundsatz, der auch von spätern, ganz anders gehandhabten

preußischen Zensuredikten übernommen wurde, blieb bis zum Tode des

großen Königs die Richtschnur der preußischen Zensur. In einem Befehl

an die theologische Fakultät in Halle vom 7. Februar 1780 erklärte

Friedrich geradezu, daß »die den Schriftstellern ohnedem äußerst

lästige Zensur soviel als möglich eingeschränkt werden sollte, wann

wider Religion und Sitten nichts vorkommt«.

Kleine Ursachen -- große Wirkungen.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 1 / 18 段