zu „kaufen“, so trägt er ihm auf, mit seinem nächsten Verwandten, sei
es auch einer Frau, zu ihm zu kommen, damit ein Zeuge da ist, der ihm
den Sklaven „übergibt“. Diese Übergabe findet statt, und der Mzoro
bringt seinem Vava als erste Liebesgabe zwei Kalabassen voll Bier mit,
welche während der Verhandlung leergetrunken werden. Alle möglichen
Fälle werden besprochen und die Rechtslage festgestellt. Sind diese
Formalitäten erledigt, so sagt der „Vater“ seinem „Sohne“: „Nun geh und
suche dir eine Frau!“ Alle Pflichten, die sonst der leibliche Vater bei
der Verheiratung seines Sohnes zu erfüllen hat, übernimmt nunmehr der
Herr. Die Hauptgegenleistung des Sklaven besteht im Hüten und Ackern.
Im Hüten wechselt er sich mit seinem Herrn und dessen leiblichen
Söhnen ab, so daß auch da von einer Sklaverei in unserm Sinne nicht
die Rede sein kann. Oft stellt der „Vater“ einige seiner Kühe bei
dem Hörigen unter, dessen Frau nun aus Butter und Milch einen schönen
Verdienst hat. Auch die Tatsache, daß mancher Sklave weit von seinem
Herrn weg wohnt, zeigt zur Genüge, daß zwischen Herr und Sklave hier
ein mehr patriarchalisches Verhältnis besteht. Natürlich gibt es auch
Sklaven, die ihrem Herrn trotzig begegnen und sich nicht allzu gefällig
erweisen. Da hat dann allerdings der „Vater“ ein Mittel in der Hand,
seinen „Sohn“ hart zu strafen. Er nimmt dem Ungefügigen ohne weiteres
die Frau fort und bringt sie wieder zu ihren Eltern, um später bei
ihrer Verheiratung mit einem andern seine Rinder wiederzuerhalten. Es
kommt auch vor, daß der Herr selbst die Frau seines früheren Sklaven
heiratet. In dieser unbeschränkten Gewalt über die Frau des Hörigen
scheint mir das Bedenkliche an der ganzen Einrichtung zu liegen. Und
noch eine weitere Sache: Die Hörigkeit vererbt sich, wenn der Vater
nicht noch bei Lebzeiten die Schuld bezahlt hat. Die Söhne des Mannes
stehen also alle nach dem Tode ihres Vaters im Sklavenverhältnis, bis
es ihnen gelungen ist, das ursprüngliche Darlehen zurückzuzahlen.
Verboten war es, einen Sklaven zu töten. Geschah es doch, so mußte das
Lösegeld, etwa zehn Rinder, an die Verwandten des Mzoro gezahlt werden,
und das Hörigkeitsverhältnis war ebenfalls gelöst.
Ist der Sklave nicht imstande, seine ihm geborenen Söhne zu
verheiraten, und nimmt er zum zweitenmal die Hilfe seines Herrn in
Anspruch, so sagen die Wapare: „Er ist ein Sklave für alle Ewigkeit.“
Sie nennen das ~kishong’o~. Hat der Mzoro Töchter, so kann er
den Kaufpreis für eine von ihnen an seinen Herrn überweisen und hat
sich damit freigekauft. Sonst muß er bei jeder Verheiratung einer
Tochter den Isemuntu-Ochsen an seinen Herrn bezahlen, gewissermaßen
als Anerkennungsgebühr, weil ja die Töchter „von den Kühen des Herrn
Geborene“ sind! Das heißt: Die Töchter hätte der Sklave nicht ohne die
Frau, die Frau hätte er nicht ohne die ihm geliehenen Rinder. Auch
alles, was sich der Sklave sonst erarbeitet, ist im Grunde genommen
Eigentum des Herrn; deshalb fällt auch beim Tode des Sklaven all sein
Gut an diesen und nicht an seine Verwandten. Es ist eben alles auf die
geliehenen Kühe zurückzuführen, und ehe diese nicht bezahlt sind, steht
das Parerecht auf seiten des Herrn.
=Ehescheidung= (~kukoma nyumba~).
Ehescheidungen sind bei unsern Wapare an der Tagesordnung. Uns berührt
es dabei eigentümlich, daß es meistens junge Leute sind, die einander
überdrüssig werden. Ist erst ein Kind da, so ist meistens ein festes
Band um die beiden Ehegatten geschlungen. Dabei sprechen aber nicht nur
ideelle Gründe mit, sondern auch materielle, wie wir noch sehen werden.
Die Ehe scheiden nennt der Paremann „das Haus töten“. Gründe sind unter
anderm: Zauberei des einen Teils, schlechte Versorgung des Mannes durch
die Frau, Diebereien der Frau, für welche der Mann aufkommen muß,
Impotenz des Mannes oder Sterilität der Frau. Natürlich gibt es noch
tausend andere Gründe; aber besonders diese beiden letzten kann man oft
hören. Als Missionar hat man im Laufe der Zeit reichlich Gelegenheit,
Einblicke in das Eheleben der Neger zu tun. Denn man ruft ihn zu gerne
als Schiedsrichter an. Die intimsten Dinge werden da von beiden Seiten
ohne Scheu vorgetragen. Manchmal werden auch eigentümliche Gründe
angegeben. So kam eines Tages eine Frau zu mir, die durchaus von ihrem
Manne getrennt werden wollte. Als ich sie fragte, ob der Mann sie etwa
schlüge, meinte sie lakonisch: „Geschlagen zu werden, das ist das Los
einer Parefrau; aber mein Mann ißt nicht mehr bei mir, deshalb will
ich lieber nach Hause gehen.“ „Nicht essen“ ist übrigens nur eine
Umschreibung für eine andere Art der Nichtbeachtung.
Ist die Frau steril und die Behandlung durch die Medizinmänner
vergeblich gewesen, oder weigert sich der Gatte, das Orakel
diesbezüglich zu fragen, so ist die Scheidung sicher zu erwarten. Der
Schwiegervater wagt auch in solchen Fällen kaum, den Gatten einer
unfruchtbaren Frau an die Bezahlung der evtl. noch ausstehenden Rinder
zu mahnen. Tut er es aber doch, so sagt der Schwiegersohn, wie ich das
selbst einmal hörte: „Wenn ich ihm die restlichen Rinder bezahle, muß
er mir neben jede Kuh ein Kind stellen, denn von seiner Tochter bekomme
ich doch keine, die bringt mir nichts ein.“ Darin tritt die häßliche
Grundauffassung der Eingebornen mit Bezug auf die Ehe zutage. Sie ist
ein Handel, bei welchem die Frau die Pflicht übernimmt, dem Manne den
„Schaden“, den er durch die Bezahlung des Brautpreises gehabt hat,
durch Kinder zu ersetzen. Ist diese Bedingung erfüllt, dann kann die
Ehe ganz glücklich sein.
[Illustration: Schülerinnen, im Vordergrunde ~vabora va masambi~.]
[Illustration: Kleinkinderschule.]
[Illustration: Tor, das zum Festplatz in dem Hain des Stammesfestes
führt.]
Natürlich versuchen unsre Wapare auch allerlei, die Eheleute
zusammenzuhalten und eine Scheidung zu erschweren. Klagt eine Partei
bei den Ältesten, dann bestellt man einen Mann, der gewissermaßen die
Aufsicht über das Ehepaar führt und den schuldigen Teil feststellen
soll. Sobald nun einer von den beiden sich ungerecht behandelt
fühlt, ruft er diesen Schiedsrichter als Zeugen an, der dann sein
Bestes tut, den andern zu ermahnen und die Eheleute zu versöhnen. Will
aber der häusliche Friede nicht wiederkehren, wenn das Haus ein „Haus
des Lärmens“ geworden ist, dann geht der Mann zum Schwiegervater,
um seine Frau „zurückzubringen“. Sie haben da ein etwas drastisches
Sprichwort, um auszudrücken, daß man eine Frau, wenn man ihrer
überdrüssig ist, nirgends anders hinbringen kann als in ihr elterliches
Haus. Sie sagen: „Der Kehrichthaufen (auf den man das Faulgewordene
werfen muß) für einen Menschen ist das Elternhaus.“
Der Schwiegervater ruft in solchem Falle einige seiner Nachbarn
herbei, mit deren Beistand er den Streit noch einmal zu schlichten
hofft. Beide Gatten bringen ihr Anliegen vor und bitten, die Ehe
aufzulösen. Doch die Männer wollen von einer Scheidung nichts wissen
und suchen zu vermitteln. Sind schon verschiedene solcher Beratungen
vorausgegangen, und ist Aussicht auf Einigung nicht mehr vorhanden,
dann willigt der Vater ein, seine Tochter wieder in sein Haus zu
nehmen. Ist der Mann als der schuldige Teil festgestellt, oder verlangt
er die Scheidung ohne guten Grund, so erhält er die Morgengabe nicht
wieder zurück, sondern muß warten, bis die Frau von einem andern
Manne geheiratet wird, der dann die Kühe nicht an den Schwiegervater
sondern an den ersten Mann zu zahlen hat. Ist die Frau dagegen
überführt, so müssen dem Ehemann sofort sämtliche Kühe einschließlich
der inzwischen geworfenen Kälber zurückgegeben werden. Diese Tatsache
allein genügt schon, dem Vater den Gedanken an eine Scheidung seiner
Tochter gründlich zu verleiden, und die Tochter fürchtet sich
ihrerseits vor dem Zorn der Ihrigen, wenn sie ihnen auf diese Weise
Schwierigkeiten macht. Wiederum hat für den Gatten der Gedanke, nach
einer unbegründeten Scheidung vielleicht noch lange auf die Rückzahlung
seines Brautpreises warten zu müssen, auch wenig Tröstliches.
Ist die Frau ihres Unrechts überführt, und sind beide willig, die
eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen, so nimmt sie wohl eine Kette
von ihrem Hals und übergibt sie den Männern mit den Worten: „Ich habe
gefehlt, hier das Zeichen meiner Buße.“ Ist sie eine Rückfällige,
dann muß sie ihrem Manne Bier brauen. Hat der Mann sich verfehlt, so
übergibt er wohl den Männern ein Messer od. dgl. mit einigen bereuenden
Worten.
Schwieriger liegen die Verhältnisse, wenn es sich um schon lange
verheiratete Eheleute handelt. Will der Mann die Ehe ohne guten Grund
lösen, so erhält er die Kühe, wie wir schon sahen, erst von dem neuen
Freier wieder. Dieser aber wird für die nunmehr alte und verblühte Frau
kaum den ganzen Brautpreis zahlen, und der erste Mann hat den Schaden.
Ist die Frau der schuldige Teil, so kann der Mann in den meisten Fällen
wenigstens auf die Rückzahlung des ursprünglichen Brautpreises dringen.
Ist die Frau oft niedergekommen, so hütet er sich wohl, auch die
inzwischen geworfenen Kälber zu verlangen, da dann dem Schwiegervater
für jeden Sohn, dem seine Tochter das Leben schenkte, ein Ochse und für
jede Tochter eine Färse zusteht. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob die
Kinder noch am Leben oder längst gestorben sind.
-- Schon bei der Besprechung des ersten Frauenfestes erwähnte ich die
Kirya, die armen Mädchen, die noch vor Beendigung des Festes schwanger
werden. Das Mädchen wird für tot erklärt, das Totenopfer dargebracht
und ein Scheingrab insofern gegraben, als die Hauswand an einer Seite
aufgebrochen und das Mädchen da hinausgetrieben wird. Hier in Pare
wurden sie gewöhnlich in die Steppe gejagt. Alles wird dem Mädchen
gegeben, was die Eltern sich an Trommeln, Perlschnüren und anderm
Festzubehör geborgt hatten, und der Verführer muß es bezahlen. Hinter
dem Mädchen her wird bis an die Grenze der betreffenden Landschaft der
Mageninhalt des Sühneschafes auf den Weg gesprengt, um auch das ganze
Land zu entsühnen. Den Verführer kommt die Torheit übrigens recht teuer
zu stehen. Außer dem Sühneschaf muß er den Verwandten und Angehörigen
des fortgejagten Kindes einen oder gar mehrere Ochsen bzw. Ziegen
geben, „um ihre Tränen zu trocknen“ (~ža kuhanguža mashoži~.)
Dann wird er zur Zahlung des bei vorsätzlichem Totschlag üblichen
Lösegeldes in Gestalt von zehn Kühen verurteilt (~irivi~). Endlich
muß er noch eine Ziege schlachten, und der Häuptling läßt unter
Beobachtung der bei der Blutsfreundschaft gebräuchlichen Formen den
Verführer sowohl wie den Vertreter der andern Partei ihre Zustimmung
zu dem Rechtsbeschluß in beschwörender Weise aussprechen. Die beiden
sitzen bei dieser Zeremonie auf einem Stück Kleiderstoff, welches
der Häuptling auf die Erde legt. Hiernach heißt auch der Vorgang:
~kugwisha shuke~ = Niederwerfen des Kleides. Auch hier soll der
Eid ein Ende alles Haders -- in diesem Falle der Blutrache -- sein,
weshalb sich beide Parteien eidlich versichern, daß diese Angelegenheit
für alle Zeiten erledigt sei. Hat der Verurteilte zuletzt noch an
den Häuptling die Abgabe in Gestalt einer Färse bezahlt, „um das
Kleid wieder aufzuheben“, welches jener für die Blutsbeschwörung auf
die Erde gebreitet hatte, so ist die Verhandlung beendigt. An der
Bezahlung dieses Lösegeldes beteiligen sich natürlich alle Verwandten
des Verurteilten, da es für ihn allein in den meisten Fällen unmöglich
wäre, soviel Kühe zusammenzubringen.
Wenn nun solch ein armes Mädchen von irgendeinem Mann in der Steppe
geheiratet wurde, so geschah das ohne die geringsten Formalitäten,
da sie ja eigentlich eine Tote war. Man kann verstehen, daß mancher
Bursche, der seine Heiratspläne infolge seiner Armut schon aufgegeben
hatte, bei dem Gerücht: „Morgen wird oben im Gebirge eine Kirya
verjagt“, neuen Mut faßte und ihr schon entgegenging, um ihr Herz und
Hand anzubieten. Wir hatten seinerzeit auf der Missionsstation zwei
solche junge Frauen wohnen, die, von ihren Angehörigen vertrieben, auf
der Mission eine Zufluchtsstätte gesucht und gefunden hatten. Bald
fanden sich viele Freier, heidnische und christliche, ein, die alle
begehrten, solch „billige“ Frau heimzuführen.
Stirbt die Frau kurze Zeit nach der Hochzeit, so werden dem Witwer alle
Kühe zurückerstattet. Haben beide aber einige Jahre miteinander gelebt,
ohne daß der Ehe Kinder entsprossen wären, dann gibt der Schwiegervater
etwa die Hälfte der Kühe wieder heraus. Manchmal stellt auch das
Orakel fest, daß der Tod durch Verzauberung vonseiten irgendeines
Blutsverwandten des Mädchens verursacht worden ist. Dann verlangt wohl
der Gatte die Rückgabe seiner sämtlichen Kühe.
Ehebruchsprozesse nehmen einen breiten Raum in den
Gerichtsverhandlungen der Wapare ein. Die Strafen weichen in den
einzelnen Distrikten stark voneinander ab. In der Landschaft Vudee
soll die Sache sehr leicht genommen werden. In Pare legt sich der Zorn
des Ehemannes bereits nach Erhalt eines Topfes Bier. Andre lassen
sich Kühe oder Ziegen zahlen. Im zwölften Kapitel werden wir noch
einen Bundestrank kennenlernen, den die Frau mit ihrem Manne trinkt
zum Zeichen, daß sie ihm Treue halten und er ihrem Treuschwur glauben
will. Dieser Trank wird zum Gottesurteil, wenn ihn die im Verdacht der
Untreue stehende Frau auf Verlangen ihres Mannes trinken muß, um ihre
Schuld oder Unschuld zu beweisen. Einer ähnlichen Rechtssitte, wenn
auch auf anderer Grundlage, begegnen wir bei den alten Israeliten.
Bei ihnen mußte die im gleichen Verdacht stehende Frau verfluchtes
Wasser trinken, welches der Priester unter einem genau von Jehova
vorgeschriebenen Zeremoniell der Frau gab. Dieses Eifergesetz ist uns
in 4. Mose 5, 11-31 erhalten.
Doch nun wollen wir uns nach all diesen unangenehmen Verhandlungen
wieder in die Hütte des jung vermählten Paares begeben und einmal
zuschauen, was die junge Frau ihrem Gatten kocht. Der nächste Abschnitt
soll uns einen wenn auch nur flüchtigen
Einblick in die Negerküche
tun lassen.
[Illustration: Zwei Quirle
(~mtinko~ und ~kivarevare~).]
Das beliebteste Gericht ist wohl der Maisbrei, ~vugai~ oder
~vusoro~ genannt. Als Zuspeise gibt es Fleisch und eine manchmal
sehr schmackhaft zubereitete Tunke oder eine einfache Tomaten- oder
Gemüsesoße. Zuerst wird der trockene Mais gestampft, um ihn von der
harten äußeren Schale zu befreien. Die so geschälten Körner werden
zwei oder mehrere Tage in Wasser eingeweicht und dann im Mörser zu
feinem Mehl verarbeitet. Das erste Stampfen heißt ~kusankana~ =
schälen, das zweite ~kuhua~ = mahlen. Inzwischen hat die Hausfrau
Wasser aufs Feuer gesetzt und in einem andern Gefäß einen Teil des
Mehles mit warmem oder kaltem Wasser angerührt, der in das kochende
Wasser geschüttet wird. In diesem Stadium heißt die Speise ~muswa~
= Schleimsuppe und wird besonders von Kranken viel genossen. Dann
tut die Köchin etwas von diesem Muswa in eine Schüssel, und gibt den
Rest des Mehles in den Topf, der auf dem Feuer steht. Wird der Brei
nun zu steif, so gießt sie von der Reservemuswa hinzu. Der große
Rührlöffel heißt ~mtinko~. Mit diesem wird auch der Brei aus dem
Topf genommen und in Strohkörbchen oder Strohtellern aufgetragen. Die
Oberfläche wird vorher mit einem Maiskolben schön geglättet.
Die Gäste hocken auf der Erde um den verlockend dampfenden Brei, neben
dem die Tunke und ein Gefäß mit Wasser steht, in welchem sich jeder
die rechte Hand wäscht. Es ist verpönt, die Schale zum Reinigen beider
Hände zu benützen. Der Betreffende wird dann wohl gefragt: „Hast du
dich heute noch nicht gewaschen?“ Mit Daumen und Zeigefinger wird nun
kunstvoll ein Kloß „abgeschnitten“, wie der Fachausdruck lautet, dieser
in der Hand „geformt“ und in der Mitte eine Vertiefung (~kirindi~)
eingedrückt, die zur Aufnahme der Tunke bestimmt ist, in welche der
Kloß jetzt getaucht wird. Dann ist er zur weiteren Verwendung fertig.
Mit Entsetzen hat sich schon mancher auf Anstand beim Essen haltende
Schwarze von einem darüber anders denkenden Volksgenossen oder
-- Europäer abgewandt, nachdem er seine Tischgenossen eine Weile
beobachtet hatte. Wir dürfen uns nämlich nicht denken, daß man bei den
Negern nicht auf Sitte und Takt hielte. Weit gefehlt! sie haben ein
außerordentlich feines Empfinden für das, was sich schickt. Nur daß
sie oft andre Formen gewählt haben, ihre Empfindungen zum Ausdruck zu
bringen bzw. ihren Anstand zu beweisen. Wenn z. B. der Gast nach einer
wenn auch bescheidenen Mahlzeit recht kräftig und wiederholt aufstößt,
so bedeutet das in unsre Sprache übersetzt etwa: „Vielen Dank für die
erwiesene Gastfreundschaft! Sie sehen, ich bin völlig gesättigt, es
hat mir sehr gut gemundet.“ In einer Negerhütte mag auch diese Art des
Dankes die natürlichste sein; in europäischer Umgebung aber ist es
etwas außerordentlich Befremdliches. Deshalb wird man das Entsetzen
meiner Frau verstehen, als ihr der Regierungshäuptling auch bei uns in
der Wohnung nach einem kleinen Imbiß, den er eingenommen, auf obige
Weise kräftig und wiederholt „mitteilte“, daß er wohl gespeist habe.
An zweiter Stelle erscheint auf dem Küchenzettel der Parehausfrau ein
Maisgericht, ~mpure~.
Der harte Mais wird wiederum durch Stampfen im Holzmörser von den
Schalen befreit. Dieser so gewonnene „reine Mais“ wird mit Wasser
aufgesetzt und einige Stunden auf großem Feuer gekocht. Man gibt
Gemüse, wilde Spinatsorten, Kürbis, Tomaten oder ähnliches hinzu und
läßt alles auf dem Feuer gar werden. Die Speise wird gewöhnlich in
einer Tonschale (~kiviga~) serviert, oft auch noch saure Milch
hineingegossen. Dieses Mpure ist sehr schmackhaft.
[Illustration: Trinkschalen.
Von links nach rechts: ~kihampa~, ~mbobo~, ~mbobo wa
mrori~.]
[Illustration: Holzmörser und Stampfer.]
Ein andres Essen aus grünem Mais wird auf folgende Weise zubereitet:
Ganz junger Mais wird vom Kolben gelöst und im Mörser gestampft. Die
Masse wird nun in einen Topf mit Wasser getan und mit den Händen im
Topf immer wieder ausgepreßt. Die Rückstände werden wieder gestampft
und ausgepreßt. Beim drittenmal etwa schwimmen die Hülsen oben auf
dem Wasser, werden noch einmal ausgepreßt und dann fortgeworfen. Die
eßbaren festen Bestandteile (~shengwa~) werden im Mörser wieder
gestampft, bis sie ganz fein geworden oder, wie die Parefrau sagt,
„gestorben“ sind. Dann wird die Brühe unter Umrühren auf großem Feuer
gekocht, bis sie sämig wird. Dieser Muswa wird in Tonschalen auf den
Tisch gebracht, wollte sagen: auf die Erde gesetzt. Dabei fällt mir
gerade ein, wie einer unsrer Zöglinge einmal witzig bemerkte: „Die
Europäer essen auf Tischen, wir essen aber auf dem Erdball!“
[Illustration: Töpfe.
Obere Reihe von links nach rechts: ~nyungu~, ~nyungu~,
~kidenende~, ~kiviga~. Untere Reihe: ~msungi~,
~sangu~, ~kinaru~.]
Andre Speisen sind Bohnen und grüne Bananen, zusammengekocht,
verschiedene Bananenarten mit der Schale gekocht und dann mit etwas
Salz genossen, grüner Kolbenmais in den Hüllblättern gekocht, grüner
gerösteter Mais, gekochte oder geröstete Süßkartoffeln.
Wenn der Paremann ein Stück Vieh schlachtet, so läßt er möglichst
wenig abfallen. Das Blut wird gewöhnlich gleich auf dem Schlachtplatz
verzehrt. Ich war selbst Zeuge, wie es in Töpfe aufgefangen und mit
dem Mageninhalt des Schlachtochsen vermengt wurde! Die Masse wird
beim Kochen steif und wird mit Salz genossen. Überhaupt sind die
Pareleute beim Reinigen des Magens und der Gedärme nie sehr sorgfältig.
Sie scheinen den Mageninhalt bei diesen Pflanzenfressern als Gemüse
anzusehen. Wir brauchen uns aber gar nicht zu sehr über diese Barbarei
zu entsetzen; denn der Neger seinerseits hört mit Ekel von eßbaren
Vogelnestern, Austern, Muscheln, Schnecken und Froschschenkeln.
[Illustration: Kürbisflaschen.
Obere Reihe: ~finga~, ~ibunga~, ~cha mpesya~. Untere
Reihe: ~cha tori~, ~cha tori~, ~mketi~.]
Kinder essen die kleinen Heupferde, indem sie sie auf Holzstäbchen
lebendig aufspießen und dann über dem Feuer rösten, sowie auch Ratten.
Bei den Waschambaa ist die Feldratte sogar ein beliebtes Gericht. Die
große Wanderheuschrecke wird allgemein als Leckerbissen geschätzt. Sie
werden in einer Tonscherbe geröstet und mit Salz genossen. Auch die
Termiten werden zur Zeit ihres Hochzeitsfluges in Massen gefangen und
geröstet oder gar roh gegessen.
Bienenstöcke kann man allenthalben in den Bäumen sehen. Da es keine
Absperrungsvorrichtungen im Innern der Stöcke gibt, wodurch die
Tätigkeit der Königin nur auf einen Teil des Stockes beschränkt würde,
befinden sich sehr viele Larven in den Waben und weniger Honig. Aber
der Paremann weiß sich zu helfen, indem er die kleinen Bienenlarven
kurzerhand mit aufißt. Honig wird auch als Zusatz zu Zuckerrohrbier
geschätzt.
Bier bereiten die Wapare vor allem von Zuckerrohr. Die geschälten
Zuckerrohre werden auf Steinen zerrieben, diese Masse in das Wasser,
in welchem bereits die Schalen gekocht worden sind, ausgepreßt. Zur
Beschleunigung der Gärung werden Früchte des Leberwurstbaumes der
Mischung zugefügt. Am andern Tag wird das bereits gegorene Bier in
Kürbisflaschen gefüllt, und mittels dünner Rohrstäbchen, die zum
Aufsaugen dienen, gelangt das leichte Bier in die allezeit durstigen
Kehlen unsrer Wapare. Die Arbeit der Frauen ist das Zerreiben der
Zuckerrohre, die Männer pressen die Masse aus. Die Lieder, die
regelmäßig bei solchen Gelegenheiten gesungen werden, sind äußerst
schamlos, besonders wenn das Bier für die Fruchtbarkeitsfeste bereitet
wird.
Diese Aufzählung der Hauptspeisen, die einem Paremann nach günstiger
Ernte zur Verfügung stehen, mag genügen, um zu zeigen, daß der
Speisezettel des Schwarzen gar nicht so einförmig ist, wie man wohl
annehmen möchte.
[Illustration]
Neuntes Kapitel.
Auszüge aus dem Pare-Recht.
Zur liebsten Beschäftigung des Negers und auch unsrer Pareleute gehört
unstreitig das Prozessieren. Schon in früher Jugend sitzen sie auf
der Baraza des Häuptlings und folgen mit Interesse den Worten der
Alten. Da kann es uns nicht weiter wundern, daß schon junge Burschen
eine erstaunliche Kenntnis der Rechtsgepflogenheiten ihres Stammes
und der stattgefundenen Verhandlungen haben. Müssen sie doch bei
jedem Prozeß des Vaters zugegen sein, um evtl. später nach dessen
Tode unbillige oder bereits gezahlte Schuldforderungen abweisen zu
können. Denn wenn unser Paremann einen Prozeß bei +einem+ Häuptling
oder Regierungsbeamten verloren hat, so gibt er noch lange nicht
die Hoffnung auf. Sobald ein +neuer+ Häuptling eingesetzt ist oder
der Beamte seinen Europa-Urlaub angetreten hat, versucht er bei dem
+andern+ sein Heil wieder. Daher die Redensart: „Unsre Kinder werden
diesen Rechtshandel nochmals ausfechten.“ Denn jedesmal ist der Mwasu
überzeugt, daß der Gegner nur mit Hilfe von Bestechung des eingebornen
Häuptlings seine Verurteilung erlangt hat. Er wartet also stets den
günstigen Augenblick ab, um die Sache wieder aufzunehmen. So kann man
immer wieder Shauris (Verhandlungen) hören, die bis auf den Urgroßvater
oder noch weiter zurückgehen. Bei solchen Verhandlungen bleibt dann oft
als einziger Ausweg das alte Gottesurteil übrig, dem sich die Parteien
auch gerne unterwerfen.
Besprechen wir zuerst
das Familienrecht,