Ist der betreffende reiche Mann willens, den bei ihm Hilfe Suchenden

zu „kaufen“, so trägt er ihm auf, mit seinem nächsten Verwandten, sei

es auch einer Frau, zu ihm zu kommen, damit ein Zeuge da ist, der ihm

den Sklaven „übergibt“. Diese Übergabe findet statt, und der Mzoro

bringt seinem Vava als erste Liebesgabe zwei Kalabassen voll Bier mit,

welche während der Verhandlung leergetrunken werden. Alle möglichen

Fälle werden besprochen und die Rechtslage festgestellt. Sind diese

Formalitäten erledigt, so sagt der „Vater“ seinem „Sohne“: „Nun geh und

suche dir eine Frau!“ Alle Pflichten, die sonst der leibliche Vater bei

der Verheiratung seines Sohnes zu erfüllen hat, übernimmt nunmehr der

Herr. Die Hauptgegenleistung des Sklaven besteht im Hüten und Ackern.

Im Hüten wechselt er sich mit seinem Herrn und dessen leiblichen

Söhnen ab, so daß auch da von einer Sklaverei in unserm Sinne nicht

die Rede sein kann. Oft stellt der „Vater“ einige seiner Kühe bei

dem Hörigen unter, dessen Frau nun aus Butter und Milch einen schönen

Verdienst hat. Auch die Tatsache, daß mancher Sklave weit von seinem

Herrn weg wohnt, zeigt zur Genüge, daß zwischen Herr und Sklave hier

ein mehr patriarchalisches Verhältnis besteht. Natürlich gibt es auch

Sklaven, die ihrem Herrn trotzig begegnen und sich nicht allzu gefällig

erweisen. Da hat dann allerdings der „Vater“ ein Mittel in der Hand,

seinen „Sohn“ hart zu strafen. Er nimmt dem Ungefügigen ohne weiteres

die Frau fort und bringt sie wieder zu ihren Eltern, um später bei

ihrer Verheiratung mit einem andern seine Rinder wiederzuerhalten. Es

kommt auch vor, daß der Herr selbst die Frau seines früheren Sklaven

heiratet. In dieser unbeschränkten Gewalt über die Frau des Hörigen

scheint mir das Bedenkliche an der ganzen Einrichtung zu liegen. Und

noch eine weitere Sache: Die Hörigkeit vererbt sich, wenn der Vater

nicht noch bei Lebzeiten die Schuld bezahlt hat. Die Söhne des Mannes

stehen also alle nach dem Tode ihres Vaters im Sklavenverhältnis, bis

es ihnen gelungen ist, das ursprüngliche Darlehen zurückzuzahlen.

Verboten war es, einen Sklaven zu töten. Geschah es doch, so mußte das

Lösegeld, etwa zehn Rinder, an die Verwandten des Mzoro gezahlt werden,

und das Hörigkeitsverhältnis war ebenfalls gelöst.

Ist der Sklave nicht imstande, seine ihm geborenen Söhne zu

verheiraten, und nimmt er zum zweitenmal die Hilfe seines Herrn in

Anspruch, so sagen die Wapare: „Er ist ein Sklave für alle Ewigkeit.“

Sie nennen das ~kishong’o~. Hat der Mzoro Töchter, so kann er

den Kaufpreis für eine von ihnen an seinen Herrn überweisen und hat

sich damit freigekauft. Sonst muß er bei jeder Verheiratung einer

Tochter den Isemuntu-Ochsen an seinen Herrn bezahlen, gewissermaßen

als Anerkennungsgebühr, weil ja die Töchter „von den Kühen des Herrn

Geborene“ sind! Das heißt: Die Töchter hätte der Sklave nicht ohne die

Frau, die Frau hätte er nicht ohne die ihm geliehenen Rinder. Auch

alles, was sich der Sklave sonst erarbeitet, ist im Grunde genommen

Eigentum des Herrn; deshalb fällt auch beim Tode des Sklaven all sein

Gut an diesen und nicht an seine Verwandten. Es ist eben alles auf die

geliehenen Kühe zurückzuführen, und ehe diese nicht bezahlt sind, steht

das Parerecht auf seiten des Herrn.

=Ehescheidung= (~kukoma nyumba~).

Ehescheidungen sind bei unsern Wapare an der Tagesordnung. Uns berührt

es dabei eigentümlich, daß es meistens junge Leute sind, die einander

überdrüssig werden. Ist erst ein Kind da, so ist meistens ein festes

Band um die beiden Ehegatten geschlungen. Dabei sprechen aber nicht nur

ideelle Gründe mit, sondern auch materielle, wie wir noch sehen werden.

Die Ehe scheiden nennt der Paremann „das Haus töten“. Gründe sind unter

anderm: Zauberei des einen Teils, schlechte Versorgung des Mannes durch

die Frau, Diebereien der Frau, für welche der Mann aufkommen muß,

Impotenz des Mannes oder Sterilität der Frau. Natürlich gibt es noch

tausend andere Gründe; aber besonders diese beiden letzten kann man oft

hören. Als Missionar hat man im Laufe der Zeit reichlich Gelegenheit,

Einblicke in das Eheleben der Neger zu tun. Denn man ruft ihn zu gerne

als Schiedsrichter an. Die intimsten Dinge werden da von beiden Seiten

ohne Scheu vorgetragen. Manchmal werden auch eigentümliche Gründe

angegeben. So kam eines Tages eine Frau zu mir, die durchaus von ihrem

Manne getrennt werden wollte. Als ich sie fragte, ob der Mann sie etwa

schlüge, meinte sie lakonisch: „Geschlagen zu werden, das ist das Los

einer Parefrau; aber mein Mann ißt nicht mehr bei mir, deshalb will

ich lieber nach Hause gehen.“ „Nicht essen“ ist übrigens nur eine

Umschreibung für eine andere Art der Nichtbeachtung.

Ist die Frau steril und die Behandlung durch die Medizinmänner

vergeblich gewesen, oder weigert sich der Gatte, das Orakel

diesbezüglich zu fragen, so ist die Scheidung sicher zu erwarten. Der

Schwiegervater wagt auch in solchen Fällen kaum, den Gatten einer

unfruchtbaren Frau an die Bezahlung der evtl. noch ausstehenden Rinder

zu mahnen. Tut er es aber doch, so sagt der Schwiegersohn, wie ich das

selbst einmal hörte: „Wenn ich ihm die restlichen Rinder bezahle, muß

er mir neben jede Kuh ein Kind stellen, denn von seiner Tochter bekomme

ich doch keine, die bringt mir nichts ein.“ Darin tritt die häßliche

Grundauffassung der Eingebornen mit Bezug auf die Ehe zutage. Sie ist

ein Handel, bei welchem die Frau die Pflicht übernimmt, dem Manne den

„Schaden“, den er durch die Bezahlung des Brautpreises gehabt hat,

durch Kinder zu ersetzen. Ist diese Bedingung erfüllt, dann kann die

Ehe ganz glücklich sein.

[Illustration: Schülerinnen, im Vordergrunde ~vabora va masambi~.]

[Illustration: Kleinkinderschule.]

[Illustration: Tor, das zum Festplatz in dem Hain des Stammesfestes

führt.]

Natürlich versuchen unsre Wapare auch allerlei, die Eheleute

zusammenzuhalten und eine Scheidung zu erschweren. Klagt eine Partei

bei den Ältesten, dann bestellt man einen Mann, der gewissermaßen die

Aufsicht über das Ehepaar führt und den schuldigen Teil feststellen

soll. Sobald nun einer von den beiden sich ungerecht behandelt

fühlt, ruft er diesen Schiedsrichter als Zeugen an, der dann sein

Bestes tut, den andern zu ermahnen und die Eheleute zu versöhnen. Will

aber der häusliche Friede nicht wiederkehren, wenn das Haus ein „Haus

des Lärmens“ geworden ist, dann geht der Mann zum Schwiegervater,

um seine Frau „zurückzubringen“. Sie haben da ein etwas drastisches

Sprichwort, um auszudrücken, daß man eine Frau, wenn man ihrer

überdrüssig ist, nirgends anders hinbringen kann als in ihr elterliches

Haus. Sie sagen: „Der Kehrichthaufen (auf den man das Faulgewordene

werfen muß) für einen Menschen ist das Elternhaus.“

Der Schwiegervater ruft in solchem Falle einige seiner Nachbarn

herbei, mit deren Beistand er den Streit noch einmal zu schlichten

hofft. Beide Gatten bringen ihr Anliegen vor und bitten, die Ehe

aufzulösen. Doch die Männer wollen von einer Scheidung nichts wissen

und suchen zu vermitteln. Sind schon verschiedene solcher Beratungen

vorausgegangen, und ist Aussicht auf Einigung nicht mehr vorhanden,

dann willigt der Vater ein, seine Tochter wieder in sein Haus zu

nehmen. Ist der Mann als der schuldige Teil festgestellt, oder verlangt

er die Scheidung ohne guten Grund, so erhält er die Morgengabe nicht

wieder zurück, sondern muß warten, bis die Frau von einem andern

Manne geheiratet wird, der dann die Kühe nicht an den Schwiegervater

sondern an den ersten Mann zu zahlen hat. Ist die Frau dagegen

überführt, so müssen dem Ehemann sofort sämtliche Kühe einschließlich

der inzwischen geworfenen Kälber zurückgegeben werden. Diese Tatsache

allein genügt schon, dem Vater den Gedanken an eine Scheidung seiner

Tochter gründlich zu verleiden, und die Tochter fürchtet sich

ihrerseits vor dem Zorn der Ihrigen, wenn sie ihnen auf diese Weise

Schwierigkeiten macht. Wiederum hat für den Gatten der Gedanke, nach

einer unbegründeten Scheidung vielleicht noch lange auf die Rückzahlung

seines Brautpreises warten zu müssen, auch wenig Tröstliches.

Ist die Frau ihres Unrechts überführt, und sind beide willig, die

eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen, so nimmt sie wohl eine Kette

von ihrem Hals und übergibt sie den Männern mit den Worten: „Ich habe

gefehlt, hier das Zeichen meiner Buße.“ Ist sie eine Rückfällige,

dann muß sie ihrem Manne Bier brauen. Hat der Mann sich verfehlt, so

übergibt er wohl den Männern ein Messer od. dgl. mit einigen bereuenden

Worten.

Schwieriger liegen die Verhältnisse, wenn es sich um schon lange

verheiratete Eheleute handelt. Will der Mann die Ehe ohne guten Grund

lösen, so erhält er die Kühe, wie wir schon sahen, erst von dem neuen

Freier wieder. Dieser aber wird für die nunmehr alte und verblühte Frau

kaum den ganzen Brautpreis zahlen, und der erste Mann hat den Schaden.

Ist die Frau der schuldige Teil, so kann der Mann in den meisten Fällen

wenigstens auf die Rückzahlung des ursprünglichen Brautpreises dringen.

Ist die Frau oft niedergekommen, so hütet er sich wohl, auch die

inzwischen geworfenen Kälber zu verlangen, da dann dem Schwiegervater

für jeden Sohn, dem seine Tochter das Leben schenkte, ein Ochse und für

jede Tochter eine Färse zusteht. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob die

Kinder noch am Leben oder längst gestorben sind.

-- Schon bei der Besprechung des ersten Frauenfestes erwähnte ich die

Kirya, die armen Mädchen, die noch vor Beendigung des Festes schwanger

werden. Das Mädchen wird für tot erklärt, das Totenopfer dargebracht

und ein Scheingrab insofern gegraben, als die Hauswand an einer Seite

aufgebrochen und das Mädchen da hinausgetrieben wird. Hier in Pare

wurden sie gewöhnlich in die Steppe gejagt. Alles wird dem Mädchen

gegeben, was die Eltern sich an Trommeln, Perlschnüren und anderm

Festzubehör geborgt hatten, und der Verführer muß es bezahlen. Hinter

dem Mädchen her wird bis an die Grenze der betreffenden Landschaft der

Mageninhalt des Sühneschafes auf den Weg gesprengt, um auch das ganze

Land zu entsühnen. Den Verführer kommt die Torheit übrigens recht teuer

zu stehen. Außer dem Sühneschaf muß er den Verwandten und Angehörigen

des fortgejagten Kindes einen oder gar mehrere Ochsen bzw. Ziegen

geben, „um ihre Tränen zu trocknen“ (~ža kuhanguža mashoži~.)

Dann wird er zur Zahlung des bei vorsätzlichem Totschlag üblichen

Lösegeldes in Gestalt von zehn Kühen verurteilt (~irivi~). Endlich

muß er noch eine Ziege schlachten, und der Häuptling läßt unter

Beobachtung der bei der Blutsfreundschaft gebräuchlichen Formen den

Verführer sowohl wie den Vertreter der andern Partei ihre Zustimmung

zu dem Rechtsbeschluß in beschwörender Weise aussprechen. Die beiden

sitzen bei dieser Zeremonie auf einem Stück Kleiderstoff, welches

der Häuptling auf die Erde legt. Hiernach heißt auch der Vorgang:

~kugwisha shuke~ = Niederwerfen des Kleides. Auch hier soll der

Eid ein Ende alles Haders -- in diesem Falle der Blutrache -- sein,

weshalb sich beide Parteien eidlich versichern, daß diese Angelegenheit

für alle Zeiten erledigt sei. Hat der Verurteilte zuletzt noch an

den Häuptling die Abgabe in Gestalt einer Färse bezahlt, „um das

Kleid wieder aufzuheben“, welches jener für die Blutsbeschwörung auf

die Erde gebreitet hatte, so ist die Verhandlung beendigt. An der

Bezahlung dieses Lösegeldes beteiligen sich natürlich alle Verwandten

des Verurteilten, da es für ihn allein in den meisten Fällen unmöglich

wäre, soviel Kühe zusammenzubringen.

Wenn nun solch ein armes Mädchen von irgendeinem Mann in der Steppe

geheiratet wurde, so geschah das ohne die geringsten Formalitäten,

da sie ja eigentlich eine Tote war. Man kann verstehen, daß mancher

Bursche, der seine Heiratspläne infolge seiner Armut schon aufgegeben

hatte, bei dem Gerücht: „Morgen wird oben im Gebirge eine Kirya

verjagt“, neuen Mut faßte und ihr schon entgegenging, um ihr Herz und

Hand anzubieten. Wir hatten seinerzeit auf der Missionsstation zwei

solche junge Frauen wohnen, die, von ihren Angehörigen vertrieben, auf

der Mission eine Zufluchtsstätte gesucht und gefunden hatten. Bald

fanden sich viele Freier, heidnische und christliche, ein, die alle

begehrten, solch „billige“ Frau heimzuführen.

Stirbt die Frau kurze Zeit nach der Hochzeit, so werden dem Witwer alle

Kühe zurückerstattet. Haben beide aber einige Jahre miteinander gelebt,

ohne daß der Ehe Kinder entsprossen wären, dann gibt der Schwiegervater

etwa die Hälfte der Kühe wieder heraus. Manchmal stellt auch das

Orakel fest, daß der Tod durch Verzauberung vonseiten irgendeines

Blutsverwandten des Mädchens verursacht worden ist. Dann verlangt wohl

der Gatte die Rückgabe seiner sämtlichen Kühe.

Ehebruchsprozesse nehmen einen breiten Raum in den

Gerichtsverhandlungen der Wapare ein. Die Strafen weichen in den

einzelnen Distrikten stark voneinander ab. In der Landschaft Vudee

soll die Sache sehr leicht genommen werden. In Pare legt sich der Zorn

des Ehemannes bereits nach Erhalt eines Topfes Bier. Andre lassen

sich Kühe oder Ziegen zahlen. Im zwölften Kapitel werden wir noch

einen Bundestrank kennenlernen, den die Frau mit ihrem Manne trinkt

zum Zeichen, daß sie ihm Treue halten und er ihrem Treuschwur glauben

will. Dieser Trank wird zum Gottesurteil, wenn ihn die im Verdacht der

Untreue stehende Frau auf Verlangen ihres Mannes trinken muß, um ihre

Schuld oder Unschuld zu beweisen. Einer ähnlichen Rechtssitte, wenn

auch auf anderer Grundlage, begegnen wir bei den alten Israeliten.

Bei ihnen mußte die im gleichen Verdacht stehende Frau verfluchtes

Wasser trinken, welches der Priester unter einem genau von Jehova

vorgeschriebenen Zeremoniell der Frau gab. Dieses Eifergesetz ist uns

in 4. Mose 5, 11-31 erhalten.

Doch nun wollen wir uns nach all diesen unangenehmen Verhandlungen

wieder in die Hütte des jung vermählten Paares begeben und einmal

zuschauen, was die junge Frau ihrem Gatten kocht. Der nächste Abschnitt

soll uns einen wenn auch nur flüchtigen

Einblick in die Negerküche

tun lassen.

[Illustration: Zwei Quirle

(~mtinko~ und ~kivarevare~).]

Das beliebteste Gericht ist wohl der Maisbrei, ~vugai~ oder

~vusoro~ genannt. Als Zuspeise gibt es Fleisch und eine manchmal

sehr schmackhaft zubereitete Tunke oder eine einfache Tomaten- oder

Gemüsesoße. Zuerst wird der trockene Mais gestampft, um ihn von der

harten äußeren Schale zu befreien. Die so geschälten Körner werden

zwei oder mehrere Tage in Wasser eingeweicht und dann im Mörser zu

feinem Mehl verarbeitet. Das erste Stampfen heißt ~kusankana~ =

schälen, das zweite ~kuhua~ = mahlen. Inzwischen hat die Hausfrau

Wasser aufs Feuer gesetzt und in einem andern Gefäß einen Teil des

Mehles mit warmem oder kaltem Wasser angerührt, der in das kochende

Wasser geschüttet wird. In diesem Stadium heißt die Speise ~muswa~

= Schleimsuppe und wird besonders von Kranken viel genossen. Dann

tut die Köchin etwas von diesem Muswa in eine Schüssel, und gibt den

Rest des Mehles in den Topf, der auf dem Feuer steht. Wird der Brei

nun zu steif, so gießt sie von der Reservemuswa hinzu. Der große

Rührlöffel heißt ~mtinko~. Mit diesem wird auch der Brei aus dem

Topf genommen und in Strohkörbchen oder Strohtellern aufgetragen. Die

Oberfläche wird vorher mit einem Maiskolben schön geglättet.

Die Gäste hocken auf der Erde um den verlockend dampfenden Brei, neben

dem die Tunke und ein Gefäß mit Wasser steht, in welchem sich jeder

die rechte Hand wäscht. Es ist verpönt, die Schale zum Reinigen beider

Hände zu benützen. Der Betreffende wird dann wohl gefragt: „Hast du

dich heute noch nicht gewaschen?“ Mit Daumen und Zeigefinger wird nun

kunstvoll ein Kloß „abgeschnitten“, wie der Fachausdruck lautet, dieser

in der Hand „geformt“ und in der Mitte eine Vertiefung (~kirindi~)

eingedrückt, die zur Aufnahme der Tunke bestimmt ist, in welche der

Kloß jetzt getaucht wird. Dann ist er zur weiteren Verwendung fertig.

Mit Entsetzen hat sich schon mancher auf Anstand beim Essen haltende

Schwarze von einem darüber anders denkenden Volksgenossen oder

-- Europäer abgewandt, nachdem er seine Tischgenossen eine Weile

beobachtet hatte. Wir dürfen uns nämlich nicht denken, daß man bei den

Negern nicht auf Sitte und Takt hielte. Weit gefehlt! sie haben ein

außerordentlich feines Empfinden für das, was sich schickt. Nur daß

sie oft andre Formen gewählt haben, ihre Empfindungen zum Ausdruck zu

bringen bzw. ihren Anstand zu beweisen. Wenn z. B. der Gast nach einer

wenn auch bescheidenen Mahlzeit recht kräftig und wiederholt aufstößt,

so bedeutet das in unsre Sprache übersetzt etwa: „Vielen Dank für die

erwiesene Gastfreundschaft! Sie sehen, ich bin völlig gesättigt, es

hat mir sehr gut gemundet.“ In einer Negerhütte mag auch diese Art des

Dankes die natürlichste sein; in europäischer Umgebung aber ist es

etwas außerordentlich Befremdliches. Deshalb wird man das Entsetzen

meiner Frau verstehen, als ihr der Regierungshäuptling auch bei uns in

der Wohnung nach einem kleinen Imbiß, den er eingenommen, auf obige

Weise kräftig und wiederholt „mitteilte“, daß er wohl gespeist habe.

An zweiter Stelle erscheint auf dem Küchenzettel der Parehausfrau ein

Maisgericht, ~mpure~.

Der harte Mais wird wiederum durch Stampfen im Holzmörser von den

Schalen befreit. Dieser so gewonnene „reine Mais“ wird mit Wasser

aufgesetzt und einige Stunden auf großem Feuer gekocht. Man gibt

Gemüse, wilde Spinatsorten, Kürbis, Tomaten oder ähnliches hinzu und

läßt alles auf dem Feuer gar werden. Die Speise wird gewöhnlich in

einer Tonschale (~kiviga~) serviert, oft auch noch saure Milch

hineingegossen. Dieses Mpure ist sehr schmackhaft.

[Illustration: Trinkschalen.

Von links nach rechts: ~kihampa~, ~mbobo~, ~mbobo wa

mrori~.]

[Illustration: Holzmörser und Stampfer.]

Ein andres Essen aus grünem Mais wird auf folgende Weise zubereitet:

Ganz junger Mais wird vom Kolben gelöst und im Mörser gestampft. Die

Masse wird nun in einen Topf mit Wasser getan und mit den Händen im

Topf immer wieder ausgepreßt. Die Rückstände werden wieder gestampft

und ausgepreßt. Beim drittenmal etwa schwimmen die Hülsen oben auf

dem Wasser, werden noch einmal ausgepreßt und dann fortgeworfen. Die

eßbaren festen Bestandteile (~shengwa~) werden im Mörser wieder

gestampft, bis sie ganz fein geworden oder, wie die Parefrau sagt,

„gestorben“ sind. Dann wird die Brühe unter Umrühren auf großem Feuer

gekocht, bis sie sämig wird. Dieser Muswa wird in Tonschalen auf den

Tisch gebracht, wollte sagen: auf die Erde gesetzt. Dabei fällt mir

gerade ein, wie einer unsrer Zöglinge einmal witzig bemerkte: „Die

Europäer essen auf Tischen, wir essen aber auf dem Erdball!“

[Illustration: Töpfe.

Obere Reihe von links nach rechts: ~nyungu~, ~nyungu~,

~kidenende~, ~kiviga~. Untere Reihe: ~msungi~,

~sangu~, ~kinaru~.]

Andre Speisen sind Bohnen und grüne Bananen, zusammengekocht,

verschiedene Bananenarten mit der Schale gekocht und dann mit etwas

Salz genossen, grüner Kolbenmais in den Hüllblättern gekocht, grüner

gerösteter Mais, gekochte oder geröstete Süßkartoffeln.

Wenn der Paremann ein Stück Vieh schlachtet, so läßt er möglichst

wenig abfallen. Das Blut wird gewöhnlich gleich auf dem Schlachtplatz

verzehrt. Ich war selbst Zeuge, wie es in Töpfe aufgefangen und mit

dem Mageninhalt des Schlachtochsen vermengt wurde! Die Masse wird

beim Kochen steif und wird mit Salz genossen. Überhaupt sind die

Pareleute beim Reinigen des Magens und der Gedärme nie sehr sorgfältig.

Sie scheinen den Mageninhalt bei diesen Pflanzenfressern als Gemüse

anzusehen. Wir brauchen uns aber gar nicht zu sehr über diese Barbarei

zu entsetzen; denn der Neger seinerseits hört mit Ekel von eßbaren

Vogelnestern, Austern, Muscheln, Schnecken und Froschschenkeln.

[Illustration: Kürbisflaschen.

Obere Reihe: ~finga~, ~ibunga~, ~cha mpesya~. Untere

Reihe: ~cha tori~, ~cha tori~, ~mketi~.]

Kinder essen die kleinen Heupferde, indem sie sie auf Holzstäbchen

lebendig aufspießen und dann über dem Feuer rösten, sowie auch Ratten.

Bei den Waschambaa ist die Feldratte sogar ein beliebtes Gericht. Die

große Wanderheuschrecke wird allgemein als Leckerbissen geschätzt. Sie

werden in einer Tonscherbe geröstet und mit Salz genossen. Auch die

Termiten werden zur Zeit ihres Hochzeitsfluges in Massen gefangen und

geröstet oder gar roh gegessen.

Bienenstöcke kann man allenthalben in den Bäumen sehen. Da es keine

Absperrungsvorrichtungen im Innern der Stöcke gibt, wodurch die

Tätigkeit der Königin nur auf einen Teil des Stockes beschränkt würde,

befinden sich sehr viele Larven in den Waben und weniger Honig. Aber

der Paremann weiß sich zu helfen, indem er die kleinen Bienenlarven

kurzerhand mit aufißt. Honig wird auch als Zusatz zu Zuckerrohrbier

geschätzt.

Bier bereiten die Wapare vor allem von Zuckerrohr. Die geschälten

Zuckerrohre werden auf Steinen zerrieben, diese Masse in das Wasser,

in welchem bereits die Schalen gekocht worden sind, ausgepreßt. Zur

Beschleunigung der Gärung werden Früchte des Leberwurstbaumes der

Mischung zugefügt. Am andern Tag wird das bereits gegorene Bier in

Kürbisflaschen gefüllt, und mittels dünner Rohrstäbchen, die zum

Aufsaugen dienen, gelangt das leichte Bier in die allezeit durstigen

Kehlen unsrer Wapare. Die Arbeit der Frauen ist das Zerreiben der

Zuckerrohre, die Männer pressen die Masse aus. Die Lieder, die

regelmäßig bei solchen Gelegenheiten gesungen werden, sind äußerst

schamlos, besonders wenn das Bier für die Fruchtbarkeitsfeste bereitet

wird.

Diese Aufzählung der Hauptspeisen, die einem Paremann nach günstiger

Ernte zur Verfügung stehen, mag genügen, um zu zeigen, daß der

Speisezettel des Schwarzen gar nicht so einförmig ist, wie man wohl

annehmen möchte.

[Illustration]

Neuntes Kapitel.

Auszüge aus dem Pare-Recht.

Zur liebsten Beschäftigung des Negers und auch unsrer Pareleute gehört

unstreitig das Prozessieren. Schon in früher Jugend sitzen sie auf

der Baraza des Häuptlings und folgen mit Interesse den Worten der

Alten. Da kann es uns nicht weiter wundern, daß schon junge Burschen

eine erstaunliche Kenntnis der Rechtsgepflogenheiten ihres Stammes

und der stattgefundenen Verhandlungen haben. Müssen sie doch bei

jedem Prozeß des Vaters zugegen sein, um evtl. später nach dessen

Tode unbillige oder bereits gezahlte Schuldforderungen abweisen zu

können. Denn wenn unser Paremann einen Prozeß bei +einem+ Häuptling

oder Regierungsbeamten verloren hat, so gibt er noch lange nicht

die Hoffnung auf. Sobald ein +neuer+ Häuptling eingesetzt ist oder

der Beamte seinen Europa-Urlaub angetreten hat, versucht er bei dem

+andern+ sein Heil wieder. Daher die Redensart: „Unsre Kinder werden

diesen Rechtshandel nochmals ausfechten.“ Denn jedesmal ist der Mwasu

überzeugt, daß der Gegner nur mit Hilfe von Bestechung des eingebornen

Häuptlings seine Verurteilung erlangt hat. Er wartet also stets den

günstigen Augenblick ab, um die Sache wieder aufzunehmen. So kann man

immer wieder Shauris (Verhandlungen) hören, die bis auf den Urgroßvater

oder noch weiter zurückgehen. Bei solchen Verhandlungen bleibt dann oft

als einziger Ausweg das alte Gottesurteil übrig, dem sich die Parteien

auch gerne unterwerfen.

Besprechen wir zuerst

das Familienrecht,

Im Banne der Furcht · 第 8 / 22 段