Beendigung der Frauenfeste Folgen haben und sie so ~kirya~ werden
könnten. Diese Furcht hat bei den Sippen, die das letzte Frauenfest
nicht vor dem Eintritt der ersten Menses feiern, das Gute, daß die
Mädchen im allgemeinen bis zu diesem Zeitpunkte unberührt bleiben.
Dieselbe Furcht trägt aber bei den meisten andern Stämmen dazu bei,
die Kinder möglichst früh die Feste durchmachen zu lassen. So kommt
es, daß sie oft schon längst vor Eintritt der ersten Menses aus dem
Ngasu entlassen werden und bei dieser Gelegenheit, wie wir oben schon
sahen, offiziell die Erlaubnis zum Verkehr mit den jungen Burschen
erhalten. Trotz aller Versuche ist es wohl ausgeschlossen, gegen diese
sicher äußerst verderbliche Unsitte irgendwie wirksam vorzugehen. Sie
wird wohl solange bestehen, bis das Christentum den Bann der Furcht
gebrochen und die Anschauungen der Wapare auch in diesem Punkte
veredelt hat.
Hat der Parejunge zu irgendeinem Mädchen eine Zuneigung gefaßt, so
geht er eine Art Scheinheirat mit ihr ein (~kugwira kiso~), d. h.
der Jüngling gibt dem Mädchen irgendein kleines eisernes Halskettchen
od. dgl. und erhält wohl auch eine Perlschnur als Unterpfand der
Liebe. Für das Mädchen hat das Pfand noch eine praktische Bedeutung.
Denn für die Defloration erhält die Mutter zwei Ziegen, und zwar als
ihr persönliches Eigentum. Aus diesem Grunde wird, wie wir schon am
Ende des zweiten Mädchenfestes sahen, das Hymen von den Frauen einer
Besichtigung unterzogen und das „reine“ Mädchen unter Freudentrillern
in die Höhe geworfen. Wenn es dann mit jungen Burschen verkehrt,
so findet man das ganz in Ordnung. Wenn es aber nachher nicht den
festzustellen vermag, der die zwei Ziegen an die Mutter zu zahlen
hat, so gilt das als sehr verwerflich, und die Mutter ist äußerst
entrüstet. Denn von der ganzen Morgengabe gehören ihr nur diese beiden
Ziegen. Sie bilden überhaupt das einzige Gut, über welches der Frau das
Verfügungsrecht zusteht. Um so begreiflicher ist beider Wunsch, diese
Ziegen nicht verloren gehen zu lassen, was nach Erhalt eines derartigen
„Verlobungszeichens“ auch kaum möglich ist. Durch Rückgabe der Kette
wird die Liebschaft aufgelöst.
Hat dieser freie Verkehr Folgen, so muß der Vater die üblichen drei
Ziegen zahlen. Das uneheliche Kind heißt ~mwana wa kaya~ =
Hauskind, nämlich das im Elternhause geborene. Früher blieb es bei
den Eltern des Mädchens als ihnen gehörig. In neuerer Zeit wird oft
der folgende Rechtsgrundsatz beobachtet: Ist das Kind männlichen
Geschlechtes, so ist dem Vater des Mädchens ein Ochse zu zahlen,
im andern Fall eine Färse. Dafür gehört das Kind dem Vater, der es
gezeugt hat. Doch das ist, wie gesagt, eine neue Sitte. Früher hatte
der Erzeuger kein Recht an das Kind. Er mußte nur bezahlen, und zwar
selbst in dem Falle, wenn er sich mit der Absicht trug, das Mädchen zu
ehelichen.
Will ein Parejüngling heiraten, so macht er seinem Vater von seinem
Vorhaben Mitteilung. Hat dieser nicht genügend Rinder für die zu
zahlende Morgengabe, dann sucht er eventuell ausstehende Forderungen
bei seinen Schuldnern einzutreiben oder eine oder zwei Kühe zu borgen.
Wenn er vermögend ist, steht dem Sohne nichts im Wege, auf Brautschau
zu gehen. In früheren Zeiten wurden die Verhandlungen einfach zwischen
den beiderseitigen Eltern geführt, die eine Verbindung ihrer Kinder
wünschten und dann oft mit Gewalt durchsetzten. Heutzutage zwingt man
die Kinder auch noch oft genug zu einem solchen Schritt; aber in der
Regel sucht sich der junge Mwasu seine Braut selbst. Hat er ein Mädchen
gefunden, das seinen Augen gefällt, dann hält er entweder selbst darum
an oder sendet einen Freund als Brautwerber zu ihr. Briefliche Anfragen
sind schon gar nichts Seltenes mehr, bei der Schreiblust der Neger
eine begreifliche Tatsache. Und wenn man diese Briefe liest, von der
ersten schüchternen Anfrage an bis zum glühenden Liebesbrief, so kommt
man immer wieder zu der Einsicht: Farbe, Sprache, Sitten und manches
andere mag uns sehr fremdartig anmuten; aber was das rein Menschliche
betrifft, bestehen keine nennenswerten Unterschiede. Einmal las ich
einen solchen Brief folgenden Inhalts: „Ich liebe Dich heiß und möchte
Dich heiraten. Wenn Dein Herz so fühlt wie meins, dann werden wir
nicht voneinander ablassen. Du und ich, wir sind wie der Fisch und das
Wasser (d. h.: Wir können nicht voneinander lassen, ohne zu sterben).“
Um nicht den Eindruck zu erwecken, daß es schon lange gerade auf +den+
Freier gewartet habe, stellt sich das Mädchen zuerst so, als wolle es
ihm einen Korb geben. Heute, wo auch die Mädchen schreiben und lesen
können, sind sie diesbezüglich etwas freier und geben oft ihrerseits
die Zusage schriftlich. Sind sich die beiden einig, dann geht der
Freier zu seinem zukünftigen Schwiegervater und hält um die Hand seiner
Tochter an. Der sagt ihm wohl: „Wenn meine Tochter dich nur liebt,
ich bin schon damit einverstanden. Komme morgen wieder her, heute
abend werde ich mit ihr reden.“ Am Abend entspinnt sich etwa folgendes
Gespräch:
Vater (zu seiner Frau): Du, Frau, heute hat der Soundso um unsre
Tochter angehalten; frage sie doch einmal, ob sie den leiden mag.
Mutter: Nun hat sie es ja schon gehört, da brauch’ ich sie nicht
nochmals zu fragen.
Tochter (verschämt): Was der Vater Dir erzählt hat, habe ich nicht
verstanden.
Mutter wiederholt.
Tochter: Wenn ihr ihn liebt, dann mag er mich heiraten, gegen euren
Willen will ich nichts unternehmen.
Vater: Wir haben ihn gerne, es hängt nur von dir ab.
Tochter: Ich mag ihn leiden.
Am nächsten Tage spricht der angehende Bräutigam wieder vor, um sich
seine Antwort zu holen. Der Schwiegervater teilt ihm mit, daß seine
Tochter einverstanden sei, er aber seinen Vater sehen möchte. Dieser
vereinbart später mit dem Vater des Mädchens einen Tag, an welchem er
ihm die Morgengabe (~kikwe~) zeigen will. Die Zahl der Rinder,
welche den „Kaufpreis“ bilden, schwankt etwas bei den verschiedenen
Stämmen. Die Vampare haben den Satz: zwei Färsen (~mori~), einen
Ochsen (~isemuntu~), vier Ziegen (~ža ntaira~) und noch
zwei weitere Ziegen (~lutara~ und ~kirongorira ng’ombe~).
Andre Sippen fordern zwei Ochsen, aber weniger Ziegen, die Vamuhezi
gar drei Färsen, drei Ochsen und eine Ziege. Die verschiedenen Tiere
tragen ihre bestimmten Namen, mit welchem oft auf die Ziegen bzw.
Ochsen Bezug genommen wird, welche man während des Mädchenfestes der
Sitte gemäß hatte schlachten müssen. ~Isemuntu~, zusammengesetzt
aus ~ise~ = der Vater, und ~muntu~ = des Menschenkindes,
ist der Ochse, der in erster Linie dem Vater der Braut allein gehört
und meistens bei irgendeiner Gelegenheit am Bratspieß sein Leben
beschließt. Selbstverständlich gehören auch die übrigen Rinder
ihm; aber die Söhne würden doch aufbegehren, wenn es dem Vater in
den Sinn kommen sollte, ihr ganzes Erbe zu verschleudern oder gar
„aufzuessen“. Die eine der Ziegen nennt man ~kirongorira ng’ombe~
= „Vorläufer der Kühe“. Am wichtigsten ist die ~mbuži ya lutara~
= „Zähl-Ziegenbock“. Mit ihm hat es folgende Bewandtnis. Am Tage der
Übergabe der Kikwe bereitet der Vater des Bräutigams reichlich Bier.
Vier Kalabassen trinkt man mit all den Erschienenen draußen vor dem
Hause aus. Dabei machen sich die beiden Väter auf ihre Verpflichtungen
aufmerksam, die für einen jeden nach Sitte und Recht bestehen und die
Ehescheidung erschweren sollen. Diese Beratungen nennt man ~kuchunga
lutara~ = das Gezählte (Vieh der Morgengabe) festbinden. Der Vater
der Braut will nämlich die ihm als Kikwe übergebenen Kühe nicht nur
eine kurze Zeit „hüten“, um sie dann wieder wegen Auflösung der Ehe
zurückzuzahlen. Er hat vielmehr ein Interesse daran, die Kühe dauernd
zu besitzen, was selbst nach Auflösung der Ehe unter bestimmten
Umständen rechtlich zulässig ist. Nach dieser Lutara-Besprechung
trägt der oben erwähnte Ziegenbock seinen Namen. Er ist deshalb so
außerordentlich wichtig, weil die Ersatzpflicht für sämtliche dem
Schwiegervater bereits übergebenen Kühe erst nach seiner Bezahlung
erlischt. Anderseits besteht selbst nach erfolgter Scheidung das
Eheverhältnis noch so lange, bis diese Lutara-Ziege von dem ehemaligen
Schwiegervater erstattet wurde, was rechtlich oft von großer Bedeutung
ist.
Hat man die vier Kalabassen leergetrunken, so wird der Bräutigam
aufgefordert, seinen Schwiegervater und dessen Begleitung in das
elterliche Haus zu führen, wo die Gäste im engeren Kreise nochmals
bewirtet werden. Den Scheidenden gibt man eine recht bauchige
Bierflasche mit auf den Weg. Es bleibt noch zu erwähnen übrig, daß man
gewöhnlich der Sitte gemäß nicht alle Rinder gleich einfordert, sondern
nur eine Färse und einen Ochsen. Erst nach der Geburt des ersten Kindes
läßt der Schwiegervater sich das restliche Vieh geben. Dann ist nämlich
die Gefahr einer Ehescheidung so ziemlich beseitigt.
Nach einigen Wochen wird die offizielle Hochzeit festgesetzt. Der
Vater des Mädchens beauftragt seinen Schwiegersohn vorher noch, zwei
Kalabassen mit Bier zu bringen, ~cha mzango~ (das der Werbung)
und ~cha mvužo~ (das der Frage, welche die Eltern an die Tochter
richteten). Eigentlich hätte man das Bier schon früher bei den
betreffenden Gelegenheiten bringen sollen; aber man macht sich nicht
gerne die Mühe des Bierbrauens, ehe man sicher weiß, daß die Heirat
zustandekommen wird. Am Hochzeitstage verlegen die Brüder der Braut
und die Nachbarn den Weg zum elterlichen Hause mit Dornzweigen, um das
Einholen der Braut zu einer schwierigen Sache zu machen. Vielleicht
hat früher geübter Frauenraub zu dieser Sitte mit die Veranlassung
gegeben. Heute ist sie aber zu einer bloßen Form geworden, über deren
eigentliche Bedeutung die Leute selbst nichts zu sagen wissen. Bald
erscheint der Bräutigam mit einer Schar junger Mädchen und Frauen, die
zwölf Kalabassen mit Bier tragen. Weithin hört man ihren Gesang:
~Niratere ng’ombe yangu e,
hahee!
orerie!
Sina nkondo na muntu.~
Das heißt:
Ich gehe meiner Kuh (dem gezahlten Brautpreis) zwar nach,
hahee!
orerie!
Doch Krieg hab’ ich mit niemand.
Damit soll gesagt sein: Ich bin nicht etwa von jemand beraubt worden,
daß ich nun Krieg mit ihm machen müßte (Viehraub ist Kriegsgrund). Es
soll also in diesem Gesang der friedliche Charakter des „den Kühen
nachgehen“ zum Ausdruck kommen. Denn sonst könnte man denken, es handle
sich um jemand, der seinem geraubten Vieh nachgehe und Krieg machen
wolle.
Unter jenem Wechselgesang nähert man sich dem Brauthause. Die
Dornenhindernisse werden beiseitegeworfen. Die in der Nähe des Dorfes
Stehenden rufen dem Zuge höhnisch entgegen: ~Tekaende!~ = sie wird
nicht gehen! Der Brautzug antwortet zuversichtlich: ~Eneenda!~ =
sie wird schon gehen! Vor dem Hause angekommen, singen sie:
~Kavata isanzu, ranya, ranya
Ho ranya ehee!~
Das heißt:
Die Dornenzweige haben wir zertreten,
Wir haben sie zerstampft, zerstampft!
Und unter Tanz singen sie alle:
~Mring’a kuchechente, ni hala webandie~!
Das heißt:
Du Massai, spring hoch und tanze,
denn du bist dick vom Essen!
Damit wird auf das Bier angespielt, welches der Bräutigam in genügender
Menge mitgebracht hat und er deshalb so siegesgewiß auftreten kann.
Unter allerlei Formalitäten wird nun das mitgebrachte Bier in zwei
große und mehrere kleine Kürbisflaschen gegossen, die alle ihre
besonderen Namen haben. Im Hause findet darauf ein großes Festessen
statt. Der reichliche Biergenuß erzeugt bald eine ausgelassene
Stimmung. Endlich mahnt der Bräutigam zum Aufbruch. Der Vater bittet
einen Augenblick um Ruhe, um für seine scheidende Tochter den Ahnen ein
Trankopfer darzubringen. Mit dem gefüllten Trinkhorn hockt er vor dem
Hausaltar nieder und betet:
„Ihr Ahnen, nehmt dies Bier! Meine Tochter übergebe ich heute ihrem
Manne. Wenn sie jetzt mit ihm geht, laßt es ihr wohlergehen, daß sie
friedlich lebt und Kinder bekommt, daß ich mich des Besitzes der
erhaltenen Rinder freuen kann.“ Bei diesen Worten gießt er das Bier
langsam auf die Erde.
Natürlich fehlt es bei einer solchen Hochzeit nicht an vielen
anzüglichen Gesängen, die nach unsrer Anschauung die Grenzen des
Schicklichen weit überschreiten. Aber es ist größtenteils die
Unbefangenheit der Naturkinder solchen Dingen gegenüber, die darin
zum Ausdruck gelangt. Das Natürliche ist ihnen eben natürlich, eine
Auffassung, der wir auch in der Bibel oft begegnen. Sie sind sogenannte
„Wilde“, die Europas übertünchte Höflichkeit nicht kennen, und die,
um mit einem englischen Ausdruck zu reden „~a spade a spade~“
nennen. Damit will ich nicht etwa alle diese Dinge entschuldigen oder
als harmlos hinstellen. Nur weil wir so leicht zur Überhebung neigen,
ist es angebracht, immer wieder zu betonen, daß wir „Zivilisierte“
auch in diesem Stück nicht das geringste Recht haben, uns irgendwie
besser und sittlicher zu dünken als jene Neger. Im Gegenteil hätte
mancher europäische Vater, der seine Tochter „verkauft“ hat, allen
Grund, vor unserm Paremann zu erröten. Denn wie oft kommt es auf
unsern geräuschvollen Hochzeiten mit ihren „vielen anzüglichen
Gesängen, die nach unsrer Auffassung die Grenzen des Schicklichen weit
überschreiten,“ vor, daß der Hausvater aus gläubigem Herzen ohne Scheu
vor seinen Gästen ein Gebet für das fernere Wohlergehen seiner Tochter
spricht? -- -- --
Unterdes hat man zwei Nachbarskinder gebeten, der jungen Frau in
ihr neues Heim zu folgen, damit sie gleichsam ein Stück ihrer alten
Umgebung 3-4 Tage lang um sich hat und das Heimweh nicht aufkommen
kann. Auch geben ihr die Eltern einen Mattensack mit, der mit allerlei
Speisen angefüllt ist.
Die junge Frau weint vor sich hin und sagt: „Muß ich nun wirklich
fort?“ Der Bruder nimmt sie kurzerhand auf den Rücken und trägt sie
bis außerhalb des Gehöftes, wo er sie an den Bräutigam und seine
Genossen abgibt, die sie nun so lange tragen müssen, bis sie sich mit
einem kleinen Geschenk bei der jungen Frau von der Verpflichtung dazu
losgekauft haben. Aus dem ganzen Wege erschallt der Hochzeitsgesang der
begleitenden Frauen:
~Hohiyo, hohiyo,
mwari ati: havo,
ngeri eti: hetu,
ala marira
ni a ng’ombe žavo.~
Das heißt in freier Übersetzung:
Hohiyo, hohiyo,
Früher sagte die Braut: „bei ihnen zu Hause“;
(sie sprach von ihrem Bräutigam und seinen Angehörigen als von
Fremden in der dritten Person. Nach ihrer Verheiratung gehört sie
jedoch zum Hause ihres Mannes, denn:)
jetzt aber sagt sie: bei +uns+ zu Hause,
auf jenen Triften dort
da weiden +ihre+ Kühe.
(Jetzt kann sie nicht mehr die Kühe ihrer Eltern mit: unsre Kühe
bezeichnen.)
Am Hause ihrer Schwiegereltern angekommen, bleibt die junge Frau
solange stehen, bis die Schwiegermutter ihr ein kleines Geschenk
gegeben hat, dann erst setzt sie sich draußen nieder. Durch weitere
Geschenke läßt sie sich zum Eintritt ins Haus bewegen. Auch der
Schwiegervater gibt ihr ein Tuch od. dgl. und sagt ihr ein paar
ermunternde Worte. Nachdem man nochmals gut gegessen und getrunken
hat, ziehen sich die Neuvermählten in irgend ein Nachbarhaus zurück
oder tanzen auch mit den übrigen den größten Teil der Nacht hindurch.
Vier Tage lang genießen sie ungestört ihr junges Glück, empfangen
Besuche von Freunden und Verwandten, die alle nicht mit leerer Hand
kommen. Am fünften Tage zeigt der junge Ehemann seiner Frau die ihm
gehörigen Äcker, manchmal führt ihr auch eine Frau die Hand zu einigen
Hackenschlägen, die sie gewissermaßen in ihre zukünftige Arbeit
einführen sollen.
Diese feierliche Einholung der Frau (~mlondolo~) kann sich mancher
in seinen jungen Jahren nicht leisten, weil seine Eltern das viele Bier
und die sonstigen Festspeisen nicht zusammenbringen können. Er begnügt
sich dann damit, seinem Schwiegervater zwei Kürbisflaschen voll Bier zu
bringen und nimmt dann ohne weitere Formalitäten seine Frau zu sich.
Das nennt man etwas verächtlich ~ihurura~ = das Herbeischleifen.
Die große Hochzeit muß aber nach der Paresitte unbedingt veranstaltet
werden, evtl. noch im hohen Alter, sonst dürfen weder die eignen Kinder
noch die Enkel nach dieser Form heiraten bzw. geheiratet werden. So
kann man hier das Schauspiel genießen, der nachträglichen Hochzeit
alter Leute beizuwohnen, die sich unter genauer Beobachtung der oben
beschriebenen Formen abspielt. Die oft schon bejahrte Frau wird aus dem
elterlichen Gehöft, wohin sie sich für eine Nacht zurückgezogen hat,
abgeholt, auf dem Rücken getragen usw.
Das Paremädchen kommt völlig aufgeklärt in die Ehe. Kinder sind sehr
erwünscht. Mittel zur Verhütung der Konzeption sind zahlreich bekannt,
werden aber von Eheleuten wohl nie angewandt. Sonst ist künstlich
mit pflanzlichen Mitteln herbeigeführter Abortus häufig (z. B. bei
Kirya). Kinder, besonders Mädchen, sind schon aus dem Grunde erwünscht,
weil bei ihrer Verheiratung die Morgengabe des Bräutigams den Vater
mit einemmale zum reichen Manne machen kann. Aber auch Knaben sind
willkommen als Stammhalter und Erben. Die Eltern hängen mit großer
Liebe an ihren Kindern. Leider ist die heidnische Furcht in so sehr
vielen Fällen größer als die Liebe, und aus nichtigen Gründen werden
viele der unschuldigen Kleinen gemordet -- Opfer des Aberglaubens
unwissender Eltern.
Die beiderseitigen Angehörigen des jungen Paares springen ihm in der
ersten Zeit noch oft hilfreich unter die Arme. Man schenkt der Frau
allerlei Hausrat und Nahrungsmittel, um die Sorgen des Lebens noch eine
Weile fernzuhalten. Doch nicht immer beginnt die Ehe so glücklich,
wie hier geschildert. Mancher Vater borgt auf die von dem zukünftigen
Bräutigam seiner Tochter zu erwartende Morgengabe hin tüchtig, und wenn
der Tag der Hochzeit kommt, wandert der ganze Brautpreis in fremde
Hände. Noch schlimmer liegt die Sache, wenn der Vater den ganzen
oder größten Teil des Brautpreises borgt und dann seine Tochter dem
Darleiher zur Ehe verspricht. Da muß das arme Ding oft gegen ihren
Willen mit einem Manne die Ehe eingehen, der schon mehrere Frauen hat
und seinem Alter nach gut ihr Vater sein könnte. Übrigens sieht es
manche Mutter gar nicht ungern, wenn ein älterer Mann um die Hand ihrer
Tochter anhält. „Kind,“ sagt sie, „schau nicht auf die jungen Burschen.
Sie sind wohl schöner in deinen Augen; aber sie werden dich, wenn ihr
erst einmal verheiratet seid, lange nicht so gut behandeln. Dieser Alte
wird dich nicht schlagen, wie sie es sicher tun werden, sondern dich
sanftmütig zurechtweisen.“
Nicht immer ist der volle oder „große Brautpreis“ zu zahlen.
Handelt es sich um eine ältere Witwe oder eine geschiedene Frau in
vorgerücktem Alter, so bezahlt man eine Kuh, oder wenn die Braut
schon im Matronenalter steht, gar nur drei Ziegen. Manch junger
Bursche, der gerne ein hübsches Mädchen heiraten würde, aber nicht
die erforderlichen Kühe hat, heiratet so eine „Mutter“, die tüchtig
für ihren jungen Gatten ackert und ihm in einigen Jahren soviel Kühe
erarbeitet hat, daß er daran denken kann, sich noch eine jüngere Frau
dazuzunehmen. Solch armen Burschen sagen die Alten: „Heirate nur eine
‚Mutter‘, damit du erst einmal ein Heim hast,“ oder, wie sie sagen,
einen Platz, „deinen Bogen hinzulegen“.
Stirbt der Ehemann kurz nach der Verheiratung, so gibt der Vater des
Mädchens in der Regel den Brautpreis zurück. Ist das Mädchen bereits
ein- oder zweimal niedergekommen, war also schon ein paar Jahre mit dem
Manne verheiratet, so behält der Vater gewöhnlich die Morgengabe. Die
Frau wird dann entweder von einem Bruder des Verstorbenen geerbt (5.
Mose 25, 5), oder ein neuer Freier zahlt seine Kühe an den Vater des
ersten Mannes. Unter keinen Umständen ist es statthaft, daß jemand zwei
Brautpreise für seine Tochter „ißt“, wie der Paremann sagt. Ist das
Mädchen einmal verheiratet, so hat der Vater alle Rechte abgetreten.
Wird später nochmals aus irgendeinem Grunde -- Scheidung oder Tod des
Gatten -- die Morgengabe bezahlt, so sind immer andre Interessenten da,
an die man sich zu halten hat.
Uns erinnert die Zahlung des Brautpreises zu sehr an den Abschluß
eines Geschäftes, als daß sie uns auf den ersten Anblick sympathisch
erscheinen würde. Auch aus Missionskreisen hat sich schon mancher
dagegen ausgesprochen. Mir scheint es aber, daß die Sitte auch sehr
viel Gutes an sich hat. Vor allem erschwert sie die Ehescheidung,
wie wir noch weiter unten sehen werden. Und solange die christliche
Auffassung von der Ehe noch nicht Allgemeingut geworden ist, kann man
sich meiner Ansicht nach mit diesem Brauche abfinden und hat vorläufig
noch keinen Grund, ihn aus den christlichen Gemeinden verbannt zu
wünschen, ganz abgesehen von dem großen Widerstand, auf den ein Versuch
seiner Abschaffung auch bei den Christen selbst stößt.
In der Regel hat der Mwasu mehrere Frauen. Früher hatte jede Frau
ihr eigenes Haus. Aber seitdem für jede Hütte Steuer zu zahlen
ist, hat mancher seine Frauen zusammen unter einem Dache, ein
Zustand, der dem häuslichen Frieden wenig förderlich ist. Man
sucht das auch nach Möglichkeit zu umgehen. So werden die Frauen
in kleinen, schlechtgebauten Wachthütten untergebracht, wo sie nun
die meiste Zeit zubringen müssen und gewöhnlich auch kochen. Zieht
dann der Steuerschreiber der Regierung durchs Land, um die Hütten
aufzuschreiben, so werden die Töpfe usw. in das „große Haus“ getragen,
damit die Hütehütten nicht ebenfalls als Wohnhäuser angesprochen
werden und man nicht auch für sie Steuer zu zahlen braucht. Das ist
sicherlich ein in jeder Hinsicht unerfreulicher Zustand, der mit
einem Schlage abgeschafft werden könnte, wenn man für jede weitere
Frau einfach die 3 Rupien Jahressteuer erheben wollte, ohne Rücksicht
darauf, ob sie ein besonderes Haus bewohnt oder nicht. Vielleicht
würde dadurch die Vielweiberei etwas eingeschränkt; sicher aber würde
das Versteckenspielen der Regierung gegenüber aufhören und auch die
häuslichen Verhältnisse in vielen Dingen geregelter werden.
Will ein Mann eine zweite Frau heiraten, so bereitet er einen großen
Topf Bier und trägt ihn zu seinem Vater, ihm gleichzeitig seine
Bitte vorlegend. Hat der Vater noch genügend Kühe, so ist er damit
einverstanden, und die Dinge nehmen dann denselben Verlauf, wie oben
beschrieben.
Noch einer Sitte möchte ich Erwähnung tun: der Haussklaverei
(~vuzoro~). Steht nämlich ein Bursche völlig mittellos da, weil
er entweder gänzlich verwaist oder sein Vater arm ist, dann geht er zu
einem reichen Mann, und bittet ihn, ihm zu einer Frau zu verhelfen,
d. h. ihm ein Darlehen in Gestalt der Morgengabe zu geben. Das nennt
der Mwasu ~kuzora~ = kaufen. D. h. durch das Darlehen „kauft“ der
Reiche den Armen. Der Sklave heißt deshalb ~mzoro~ = der Gekaufte.
Nun dürfen wir bei diesem Brauch nicht an Verhältnisse denken, die wir
in Europa mit dem Wort Sklaverei zu verbinden gewohnt sind. In den
meisten Fällen geht es dem Gekauften gar nicht übel, wenigstens nie
so, wie wir bei dem Wort Sklave zu vermuten geneigt sind. Er nennt
seinen Herrn Vater (~vava~), und dieser heißt ihn seinen Sohn. Das
Hörigkeitsverhältnis kann jederzeit durch Rückzahlung der geborgten
Rinder aufgelöst werden.