Bei den jungen Mädchen besteht nun die Gefahr, daß dieser Verkehr vor

Beendigung der Frauenfeste Folgen haben und sie so ~kirya~ werden

könnten. Diese Furcht hat bei den Sippen, die das letzte Frauenfest

nicht vor dem Eintritt der ersten Menses feiern, das Gute, daß die

Mädchen im allgemeinen bis zu diesem Zeitpunkte unberührt bleiben.

Dieselbe Furcht trägt aber bei den meisten andern Stämmen dazu bei,

die Kinder möglichst früh die Feste durchmachen zu lassen. So kommt

es, daß sie oft schon längst vor Eintritt der ersten Menses aus dem

Ngasu entlassen werden und bei dieser Gelegenheit, wie wir oben schon

sahen, offiziell die Erlaubnis zum Verkehr mit den jungen Burschen

erhalten. Trotz aller Versuche ist es wohl ausgeschlossen, gegen diese

sicher äußerst verderbliche Unsitte irgendwie wirksam vorzugehen. Sie

wird wohl solange bestehen, bis das Christentum den Bann der Furcht

gebrochen und die Anschauungen der Wapare auch in diesem Punkte

veredelt hat.

Hat der Parejunge zu irgendeinem Mädchen eine Zuneigung gefaßt, so

geht er eine Art Scheinheirat mit ihr ein (~kugwira kiso~), d. h.

der Jüngling gibt dem Mädchen irgendein kleines eisernes Halskettchen

od. dgl. und erhält wohl auch eine Perlschnur als Unterpfand der

Liebe. Für das Mädchen hat das Pfand noch eine praktische Bedeutung.

Denn für die Defloration erhält die Mutter zwei Ziegen, und zwar als

ihr persönliches Eigentum. Aus diesem Grunde wird, wie wir schon am

Ende des zweiten Mädchenfestes sahen, das Hymen von den Frauen einer

Besichtigung unterzogen und das „reine“ Mädchen unter Freudentrillern

in die Höhe geworfen. Wenn es dann mit jungen Burschen verkehrt,

so findet man das ganz in Ordnung. Wenn es aber nachher nicht den

festzustellen vermag, der die zwei Ziegen an die Mutter zu zahlen

hat, so gilt das als sehr verwerflich, und die Mutter ist äußerst

entrüstet. Denn von der ganzen Morgengabe gehören ihr nur diese beiden

Ziegen. Sie bilden überhaupt das einzige Gut, über welches der Frau das

Verfügungsrecht zusteht. Um so begreiflicher ist beider Wunsch, diese

Ziegen nicht verloren gehen zu lassen, was nach Erhalt eines derartigen

„Verlobungszeichens“ auch kaum möglich ist. Durch Rückgabe der Kette

wird die Liebschaft aufgelöst.

Hat dieser freie Verkehr Folgen, so muß der Vater die üblichen drei

Ziegen zahlen. Das uneheliche Kind heißt ~mwana wa kaya~ =

Hauskind, nämlich das im Elternhause geborene. Früher blieb es bei

den Eltern des Mädchens als ihnen gehörig. In neuerer Zeit wird oft

der folgende Rechtsgrundsatz beobachtet: Ist das Kind männlichen

Geschlechtes, so ist dem Vater des Mädchens ein Ochse zu zahlen,

im andern Fall eine Färse. Dafür gehört das Kind dem Vater, der es

gezeugt hat. Doch das ist, wie gesagt, eine neue Sitte. Früher hatte

der Erzeuger kein Recht an das Kind. Er mußte nur bezahlen, und zwar

selbst in dem Falle, wenn er sich mit der Absicht trug, das Mädchen zu

ehelichen.

Will ein Parejüngling heiraten, so macht er seinem Vater von seinem

Vorhaben Mitteilung. Hat dieser nicht genügend Rinder für die zu

zahlende Morgengabe, dann sucht er eventuell ausstehende Forderungen

bei seinen Schuldnern einzutreiben oder eine oder zwei Kühe zu borgen.

Wenn er vermögend ist, steht dem Sohne nichts im Wege, auf Brautschau

zu gehen. In früheren Zeiten wurden die Verhandlungen einfach zwischen

den beiderseitigen Eltern geführt, die eine Verbindung ihrer Kinder

wünschten und dann oft mit Gewalt durchsetzten. Heutzutage zwingt man

die Kinder auch noch oft genug zu einem solchen Schritt; aber in der

Regel sucht sich der junge Mwasu seine Braut selbst. Hat er ein Mädchen

gefunden, das seinen Augen gefällt, dann hält er entweder selbst darum

an oder sendet einen Freund als Brautwerber zu ihr. Briefliche Anfragen

sind schon gar nichts Seltenes mehr, bei der Schreiblust der Neger

eine begreifliche Tatsache. Und wenn man diese Briefe liest, von der

ersten schüchternen Anfrage an bis zum glühenden Liebesbrief, so kommt

man immer wieder zu der Einsicht: Farbe, Sprache, Sitten und manches

andere mag uns sehr fremdartig anmuten; aber was das rein Menschliche

betrifft, bestehen keine nennenswerten Unterschiede. Einmal las ich

einen solchen Brief folgenden Inhalts: „Ich liebe Dich heiß und möchte

Dich heiraten. Wenn Dein Herz so fühlt wie meins, dann werden wir

nicht voneinander ablassen. Du und ich, wir sind wie der Fisch und das

Wasser (d. h.: Wir können nicht voneinander lassen, ohne zu sterben).“

Um nicht den Eindruck zu erwecken, daß es schon lange gerade auf +den+

Freier gewartet habe, stellt sich das Mädchen zuerst so, als wolle es

ihm einen Korb geben. Heute, wo auch die Mädchen schreiben und lesen

können, sind sie diesbezüglich etwas freier und geben oft ihrerseits

die Zusage schriftlich. Sind sich die beiden einig, dann geht der

Freier zu seinem zukünftigen Schwiegervater und hält um die Hand seiner

Tochter an. Der sagt ihm wohl: „Wenn meine Tochter dich nur liebt,

ich bin schon damit einverstanden. Komme morgen wieder her, heute

abend werde ich mit ihr reden.“ Am Abend entspinnt sich etwa folgendes

Gespräch:

Vater (zu seiner Frau): Du, Frau, heute hat der Soundso um unsre

Tochter angehalten; frage sie doch einmal, ob sie den leiden mag.

Mutter: Nun hat sie es ja schon gehört, da brauch’ ich sie nicht

nochmals zu fragen.

Tochter (verschämt): Was der Vater Dir erzählt hat, habe ich nicht

verstanden.

Mutter wiederholt.

Tochter: Wenn ihr ihn liebt, dann mag er mich heiraten, gegen euren

Willen will ich nichts unternehmen.

Vater: Wir haben ihn gerne, es hängt nur von dir ab.

Tochter: Ich mag ihn leiden.

Am nächsten Tage spricht der angehende Bräutigam wieder vor, um sich

seine Antwort zu holen. Der Schwiegervater teilt ihm mit, daß seine

Tochter einverstanden sei, er aber seinen Vater sehen möchte. Dieser

vereinbart später mit dem Vater des Mädchens einen Tag, an welchem er

ihm die Morgengabe (~kikwe~) zeigen will. Die Zahl der Rinder,

welche den „Kaufpreis“ bilden, schwankt etwas bei den verschiedenen

Stämmen. Die Vampare haben den Satz: zwei Färsen (~mori~), einen

Ochsen (~isemuntu~), vier Ziegen (~ža ntaira~) und noch

zwei weitere Ziegen (~lutara~ und ~kirongorira ng’ombe~).

Andre Sippen fordern zwei Ochsen, aber weniger Ziegen, die Vamuhezi

gar drei Färsen, drei Ochsen und eine Ziege. Die verschiedenen Tiere

tragen ihre bestimmten Namen, mit welchem oft auf die Ziegen bzw.

Ochsen Bezug genommen wird, welche man während des Mädchenfestes der

Sitte gemäß hatte schlachten müssen. ~Isemuntu~, zusammengesetzt

aus ~ise~ = der Vater, und ~muntu~ = des Menschenkindes,

ist der Ochse, der in erster Linie dem Vater der Braut allein gehört

und meistens bei irgendeiner Gelegenheit am Bratspieß sein Leben

beschließt. Selbstverständlich gehören auch die übrigen Rinder

ihm; aber die Söhne würden doch aufbegehren, wenn es dem Vater in

den Sinn kommen sollte, ihr ganzes Erbe zu verschleudern oder gar

„aufzuessen“. Die eine der Ziegen nennt man ~kirongorira ng’ombe~

= „Vorläufer der Kühe“. Am wichtigsten ist die ~mbuži ya lutara~

= „Zähl-Ziegenbock“. Mit ihm hat es folgende Bewandtnis. Am Tage der

Übergabe der Kikwe bereitet der Vater des Bräutigams reichlich Bier.

Vier Kalabassen trinkt man mit all den Erschienenen draußen vor dem

Hause aus. Dabei machen sich die beiden Väter auf ihre Verpflichtungen

aufmerksam, die für einen jeden nach Sitte und Recht bestehen und die

Ehescheidung erschweren sollen. Diese Beratungen nennt man ~kuchunga

lutara~ = das Gezählte (Vieh der Morgengabe) festbinden. Der Vater

der Braut will nämlich die ihm als Kikwe übergebenen Kühe nicht nur

eine kurze Zeit „hüten“, um sie dann wieder wegen Auflösung der Ehe

zurückzuzahlen. Er hat vielmehr ein Interesse daran, die Kühe dauernd

zu besitzen, was selbst nach Auflösung der Ehe unter bestimmten

Umständen rechtlich zulässig ist. Nach dieser Lutara-Besprechung

trägt der oben erwähnte Ziegenbock seinen Namen. Er ist deshalb so

außerordentlich wichtig, weil die Ersatzpflicht für sämtliche dem

Schwiegervater bereits übergebenen Kühe erst nach seiner Bezahlung

erlischt. Anderseits besteht selbst nach erfolgter Scheidung das

Eheverhältnis noch so lange, bis diese Lutara-Ziege von dem ehemaligen

Schwiegervater erstattet wurde, was rechtlich oft von großer Bedeutung

ist.

Hat man die vier Kalabassen leergetrunken, so wird der Bräutigam

aufgefordert, seinen Schwiegervater und dessen Begleitung in das

elterliche Haus zu führen, wo die Gäste im engeren Kreise nochmals

bewirtet werden. Den Scheidenden gibt man eine recht bauchige

Bierflasche mit auf den Weg. Es bleibt noch zu erwähnen übrig, daß man

gewöhnlich der Sitte gemäß nicht alle Rinder gleich einfordert, sondern

nur eine Färse und einen Ochsen. Erst nach der Geburt des ersten Kindes

läßt der Schwiegervater sich das restliche Vieh geben. Dann ist nämlich

die Gefahr einer Ehescheidung so ziemlich beseitigt.

Nach einigen Wochen wird die offizielle Hochzeit festgesetzt. Der

Vater des Mädchens beauftragt seinen Schwiegersohn vorher noch, zwei

Kalabassen mit Bier zu bringen, ~cha mzango~ (das der Werbung)

und ~cha mvužo~ (das der Frage, welche die Eltern an die Tochter

richteten). Eigentlich hätte man das Bier schon früher bei den

betreffenden Gelegenheiten bringen sollen; aber man macht sich nicht

gerne die Mühe des Bierbrauens, ehe man sicher weiß, daß die Heirat

zustandekommen wird. Am Hochzeitstage verlegen die Brüder der Braut

und die Nachbarn den Weg zum elterlichen Hause mit Dornzweigen, um das

Einholen der Braut zu einer schwierigen Sache zu machen. Vielleicht

hat früher geübter Frauenraub zu dieser Sitte mit die Veranlassung

gegeben. Heute ist sie aber zu einer bloßen Form geworden, über deren

eigentliche Bedeutung die Leute selbst nichts zu sagen wissen. Bald

erscheint der Bräutigam mit einer Schar junger Mädchen und Frauen, die

zwölf Kalabassen mit Bier tragen. Weithin hört man ihren Gesang:

~Niratere ng’ombe yangu e,

hahee!

orerie!

Sina nkondo na muntu.~

Das heißt:

Ich gehe meiner Kuh (dem gezahlten Brautpreis) zwar nach,

hahee!

orerie!

Doch Krieg hab’ ich mit niemand.

Damit soll gesagt sein: Ich bin nicht etwa von jemand beraubt worden,

daß ich nun Krieg mit ihm machen müßte (Viehraub ist Kriegsgrund). Es

soll also in diesem Gesang der friedliche Charakter des „den Kühen

nachgehen“ zum Ausdruck kommen. Denn sonst könnte man denken, es handle

sich um jemand, der seinem geraubten Vieh nachgehe und Krieg machen

wolle.

Unter jenem Wechselgesang nähert man sich dem Brauthause. Die

Dornenhindernisse werden beiseitegeworfen. Die in der Nähe des Dorfes

Stehenden rufen dem Zuge höhnisch entgegen: ~Tekaende!~ = sie wird

nicht gehen! Der Brautzug antwortet zuversichtlich: ~Eneenda!~ =

sie wird schon gehen! Vor dem Hause angekommen, singen sie:

~Kavata isanzu, ranya, ranya

Ho ranya ehee!~

Das heißt:

Die Dornenzweige haben wir zertreten,

Wir haben sie zerstampft, zerstampft!

Und unter Tanz singen sie alle:

~Mring’a kuchechente, ni hala webandie~!

Das heißt:

Du Massai, spring hoch und tanze,

denn du bist dick vom Essen!

Damit wird auf das Bier angespielt, welches der Bräutigam in genügender

Menge mitgebracht hat und er deshalb so siegesgewiß auftreten kann.

Unter allerlei Formalitäten wird nun das mitgebrachte Bier in zwei

große und mehrere kleine Kürbisflaschen gegossen, die alle ihre

besonderen Namen haben. Im Hause findet darauf ein großes Festessen

statt. Der reichliche Biergenuß erzeugt bald eine ausgelassene

Stimmung. Endlich mahnt der Bräutigam zum Aufbruch. Der Vater bittet

einen Augenblick um Ruhe, um für seine scheidende Tochter den Ahnen ein

Trankopfer darzubringen. Mit dem gefüllten Trinkhorn hockt er vor dem

Hausaltar nieder und betet:

„Ihr Ahnen, nehmt dies Bier! Meine Tochter übergebe ich heute ihrem

Manne. Wenn sie jetzt mit ihm geht, laßt es ihr wohlergehen, daß sie

friedlich lebt und Kinder bekommt, daß ich mich des Besitzes der

erhaltenen Rinder freuen kann.“ Bei diesen Worten gießt er das Bier

langsam auf die Erde.

Natürlich fehlt es bei einer solchen Hochzeit nicht an vielen

anzüglichen Gesängen, die nach unsrer Anschauung die Grenzen des

Schicklichen weit überschreiten. Aber es ist größtenteils die

Unbefangenheit der Naturkinder solchen Dingen gegenüber, die darin

zum Ausdruck gelangt. Das Natürliche ist ihnen eben natürlich, eine

Auffassung, der wir auch in der Bibel oft begegnen. Sie sind sogenannte

„Wilde“, die Europas übertünchte Höflichkeit nicht kennen, und die,

um mit einem englischen Ausdruck zu reden „~a spade a spade~“

nennen. Damit will ich nicht etwa alle diese Dinge entschuldigen oder

als harmlos hinstellen. Nur weil wir so leicht zur Überhebung neigen,

ist es angebracht, immer wieder zu betonen, daß wir „Zivilisierte“

auch in diesem Stück nicht das geringste Recht haben, uns irgendwie

besser und sittlicher zu dünken als jene Neger. Im Gegenteil hätte

mancher europäische Vater, der seine Tochter „verkauft“ hat, allen

Grund, vor unserm Paremann zu erröten. Denn wie oft kommt es auf

unsern geräuschvollen Hochzeiten mit ihren „vielen anzüglichen

Gesängen, die nach unsrer Auffassung die Grenzen des Schicklichen weit

überschreiten,“ vor, daß der Hausvater aus gläubigem Herzen ohne Scheu

vor seinen Gästen ein Gebet für das fernere Wohlergehen seiner Tochter

spricht? -- -- --

Unterdes hat man zwei Nachbarskinder gebeten, der jungen Frau in

ihr neues Heim zu folgen, damit sie gleichsam ein Stück ihrer alten

Umgebung 3-4 Tage lang um sich hat und das Heimweh nicht aufkommen

kann. Auch geben ihr die Eltern einen Mattensack mit, der mit allerlei

Speisen angefüllt ist.

Die junge Frau weint vor sich hin und sagt: „Muß ich nun wirklich

fort?“ Der Bruder nimmt sie kurzerhand auf den Rücken und trägt sie

bis außerhalb des Gehöftes, wo er sie an den Bräutigam und seine

Genossen abgibt, die sie nun so lange tragen müssen, bis sie sich mit

einem kleinen Geschenk bei der jungen Frau von der Verpflichtung dazu

losgekauft haben. Aus dem ganzen Wege erschallt der Hochzeitsgesang der

begleitenden Frauen:

~Hohiyo, hohiyo,

mwari ati: havo,

ngeri eti: hetu,

ala marira

ni a ng’ombe žavo.~

Das heißt in freier Übersetzung:

Hohiyo, hohiyo,

Früher sagte die Braut: „bei ihnen zu Hause“;

(sie sprach von ihrem Bräutigam und seinen Angehörigen als von

Fremden in der dritten Person. Nach ihrer Verheiratung gehört sie

jedoch zum Hause ihres Mannes, denn:)

jetzt aber sagt sie: bei +uns+ zu Hause,

auf jenen Triften dort

da weiden +ihre+ Kühe.

(Jetzt kann sie nicht mehr die Kühe ihrer Eltern mit: unsre Kühe

bezeichnen.)

Am Hause ihrer Schwiegereltern angekommen, bleibt die junge Frau

solange stehen, bis die Schwiegermutter ihr ein kleines Geschenk

gegeben hat, dann erst setzt sie sich draußen nieder. Durch weitere

Geschenke läßt sie sich zum Eintritt ins Haus bewegen. Auch der

Schwiegervater gibt ihr ein Tuch od. dgl. und sagt ihr ein paar

ermunternde Worte. Nachdem man nochmals gut gegessen und getrunken

hat, ziehen sich die Neuvermählten in irgend ein Nachbarhaus zurück

oder tanzen auch mit den übrigen den größten Teil der Nacht hindurch.

Vier Tage lang genießen sie ungestört ihr junges Glück, empfangen

Besuche von Freunden und Verwandten, die alle nicht mit leerer Hand

kommen. Am fünften Tage zeigt der junge Ehemann seiner Frau die ihm

gehörigen Äcker, manchmal führt ihr auch eine Frau die Hand zu einigen

Hackenschlägen, die sie gewissermaßen in ihre zukünftige Arbeit

einführen sollen.

Diese feierliche Einholung der Frau (~mlondolo~) kann sich mancher

in seinen jungen Jahren nicht leisten, weil seine Eltern das viele Bier

und die sonstigen Festspeisen nicht zusammenbringen können. Er begnügt

sich dann damit, seinem Schwiegervater zwei Kürbisflaschen voll Bier zu

bringen und nimmt dann ohne weitere Formalitäten seine Frau zu sich.

Das nennt man etwas verächtlich ~ihurura~ = das Herbeischleifen.

Die große Hochzeit muß aber nach der Paresitte unbedingt veranstaltet

werden, evtl. noch im hohen Alter, sonst dürfen weder die eignen Kinder

noch die Enkel nach dieser Form heiraten bzw. geheiratet werden. So

kann man hier das Schauspiel genießen, der nachträglichen Hochzeit

alter Leute beizuwohnen, die sich unter genauer Beobachtung der oben

beschriebenen Formen abspielt. Die oft schon bejahrte Frau wird aus dem

elterlichen Gehöft, wohin sie sich für eine Nacht zurückgezogen hat,

abgeholt, auf dem Rücken getragen usw.

Das Paremädchen kommt völlig aufgeklärt in die Ehe. Kinder sind sehr

erwünscht. Mittel zur Verhütung der Konzeption sind zahlreich bekannt,

werden aber von Eheleuten wohl nie angewandt. Sonst ist künstlich

mit pflanzlichen Mitteln herbeigeführter Abortus häufig (z. B. bei

Kirya). Kinder, besonders Mädchen, sind schon aus dem Grunde erwünscht,

weil bei ihrer Verheiratung die Morgengabe des Bräutigams den Vater

mit einemmale zum reichen Manne machen kann. Aber auch Knaben sind

willkommen als Stammhalter und Erben. Die Eltern hängen mit großer

Liebe an ihren Kindern. Leider ist die heidnische Furcht in so sehr

vielen Fällen größer als die Liebe, und aus nichtigen Gründen werden

viele der unschuldigen Kleinen gemordet -- Opfer des Aberglaubens

unwissender Eltern.

Die beiderseitigen Angehörigen des jungen Paares springen ihm in der

ersten Zeit noch oft hilfreich unter die Arme. Man schenkt der Frau

allerlei Hausrat und Nahrungsmittel, um die Sorgen des Lebens noch eine

Weile fernzuhalten. Doch nicht immer beginnt die Ehe so glücklich,

wie hier geschildert. Mancher Vater borgt auf die von dem zukünftigen

Bräutigam seiner Tochter zu erwartende Morgengabe hin tüchtig, und wenn

der Tag der Hochzeit kommt, wandert der ganze Brautpreis in fremde

Hände. Noch schlimmer liegt die Sache, wenn der Vater den ganzen

oder größten Teil des Brautpreises borgt und dann seine Tochter dem

Darleiher zur Ehe verspricht. Da muß das arme Ding oft gegen ihren

Willen mit einem Manne die Ehe eingehen, der schon mehrere Frauen hat

und seinem Alter nach gut ihr Vater sein könnte. Übrigens sieht es

manche Mutter gar nicht ungern, wenn ein älterer Mann um die Hand ihrer

Tochter anhält. „Kind,“ sagt sie, „schau nicht auf die jungen Burschen.

Sie sind wohl schöner in deinen Augen; aber sie werden dich, wenn ihr

erst einmal verheiratet seid, lange nicht so gut behandeln. Dieser Alte

wird dich nicht schlagen, wie sie es sicher tun werden, sondern dich

sanftmütig zurechtweisen.“

Nicht immer ist der volle oder „große Brautpreis“ zu zahlen.

Handelt es sich um eine ältere Witwe oder eine geschiedene Frau in

vorgerücktem Alter, so bezahlt man eine Kuh, oder wenn die Braut

schon im Matronenalter steht, gar nur drei Ziegen. Manch junger

Bursche, der gerne ein hübsches Mädchen heiraten würde, aber nicht

die erforderlichen Kühe hat, heiratet so eine „Mutter“, die tüchtig

für ihren jungen Gatten ackert und ihm in einigen Jahren soviel Kühe

erarbeitet hat, daß er daran denken kann, sich noch eine jüngere Frau

dazuzunehmen. Solch armen Burschen sagen die Alten: „Heirate nur eine

‚Mutter‘, damit du erst einmal ein Heim hast,“ oder, wie sie sagen,

einen Platz, „deinen Bogen hinzulegen“.

Stirbt der Ehemann kurz nach der Verheiratung, so gibt der Vater des

Mädchens in der Regel den Brautpreis zurück. Ist das Mädchen bereits

ein- oder zweimal niedergekommen, war also schon ein paar Jahre mit dem

Manne verheiratet, so behält der Vater gewöhnlich die Morgengabe. Die

Frau wird dann entweder von einem Bruder des Verstorbenen geerbt (5.

Mose 25, 5), oder ein neuer Freier zahlt seine Kühe an den Vater des

ersten Mannes. Unter keinen Umständen ist es statthaft, daß jemand zwei

Brautpreise für seine Tochter „ißt“, wie der Paremann sagt. Ist das

Mädchen einmal verheiratet, so hat der Vater alle Rechte abgetreten.

Wird später nochmals aus irgendeinem Grunde -- Scheidung oder Tod des

Gatten -- die Morgengabe bezahlt, so sind immer andre Interessenten da,

an die man sich zu halten hat.

Uns erinnert die Zahlung des Brautpreises zu sehr an den Abschluß

eines Geschäftes, als daß sie uns auf den ersten Anblick sympathisch

erscheinen würde. Auch aus Missionskreisen hat sich schon mancher

dagegen ausgesprochen. Mir scheint es aber, daß die Sitte auch sehr

viel Gutes an sich hat. Vor allem erschwert sie die Ehescheidung,

wie wir noch weiter unten sehen werden. Und solange die christliche

Auffassung von der Ehe noch nicht Allgemeingut geworden ist, kann man

sich meiner Ansicht nach mit diesem Brauche abfinden und hat vorläufig

noch keinen Grund, ihn aus den christlichen Gemeinden verbannt zu

wünschen, ganz abgesehen von dem großen Widerstand, auf den ein Versuch

seiner Abschaffung auch bei den Christen selbst stößt.

In der Regel hat der Mwasu mehrere Frauen. Früher hatte jede Frau

ihr eigenes Haus. Aber seitdem für jede Hütte Steuer zu zahlen

ist, hat mancher seine Frauen zusammen unter einem Dache, ein

Zustand, der dem häuslichen Frieden wenig förderlich ist. Man

sucht das auch nach Möglichkeit zu umgehen. So werden die Frauen

in kleinen, schlechtgebauten Wachthütten untergebracht, wo sie nun

die meiste Zeit zubringen müssen und gewöhnlich auch kochen. Zieht

dann der Steuerschreiber der Regierung durchs Land, um die Hütten

aufzuschreiben, so werden die Töpfe usw. in das „große Haus“ getragen,

damit die Hütehütten nicht ebenfalls als Wohnhäuser angesprochen

werden und man nicht auch für sie Steuer zu zahlen braucht. Das ist

sicherlich ein in jeder Hinsicht unerfreulicher Zustand, der mit

einem Schlage abgeschafft werden könnte, wenn man für jede weitere

Frau einfach die 3 Rupien Jahressteuer erheben wollte, ohne Rücksicht

darauf, ob sie ein besonderes Haus bewohnt oder nicht. Vielleicht

würde dadurch die Vielweiberei etwas eingeschränkt; sicher aber würde

das Versteckenspielen der Regierung gegenüber aufhören und auch die

häuslichen Verhältnisse in vielen Dingen geregelter werden.

Will ein Mann eine zweite Frau heiraten, so bereitet er einen großen

Topf Bier und trägt ihn zu seinem Vater, ihm gleichzeitig seine

Bitte vorlegend. Hat der Vater noch genügend Kühe, so ist er damit

einverstanden, und die Dinge nehmen dann denselben Verlauf, wie oben

beschrieben.

Noch einer Sitte möchte ich Erwähnung tun: der Haussklaverei

(~vuzoro~). Steht nämlich ein Bursche völlig mittellos da, weil

er entweder gänzlich verwaist oder sein Vater arm ist, dann geht er zu

einem reichen Mann, und bittet ihn, ihm zu einer Frau zu verhelfen,

d. h. ihm ein Darlehen in Gestalt der Morgengabe zu geben. Das nennt

der Mwasu ~kuzora~ = kaufen. D. h. durch das Darlehen „kauft“ der

Reiche den Armen. Der Sklave heißt deshalb ~mzoro~ = der Gekaufte.

Nun dürfen wir bei diesem Brauch nicht an Verhältnisse denken, die wir

in Europa mit dem Wort Sklaverei zu verbinden gewohnt sind. In den

meisten Fällen geht es dem Gekauften gar nicht übel, wenigstens nie

so, wie wir bei dem Wort Sklave zu vermuten geneigt sind. Er nennt

seinen Herrn Vater (~vava~), und dieser heißt ihn seinen Sohn. Das

Hörigkeitsverhältnis kann jederzeit durch Rückzahlung der geborgten

Rinder aufgelöst werden.

Im Banne der Furcht · 第 7 / 22 段