EINFÜHRUNG DER OPIUM-REGIE.

Die Opium-Regie ist seit 1. Januar 1844 in den Philippinen eingeführt,

nachdem die Mehrheit einer zur Berathung dieser Maasregel berufenen

Junta sich dafür ausgesprochen hatte. In der Einleitung zu dem

betreffenden Gesetz (Autos acordados I. 392) lobt der Generalkapitän

diese Mehrheit und tadelt die dissentirende Minderheit, die sich,

durch veraltete Vorurtheile und gemeine Ueberlieferungen irre geleitet,

gegen alle Verbesserungen, selbst die nützlichsten, sträubt, während

die Fortschritte der Volkswirthschaft und das Beispiel der zivilisirten

Nationen dergleichen Bedenken längst beseitigt haben. In einem Bericht

des Consejo pleno an den Generalkapitän vom 22. September 1864 über

dieselbe Angelegenheit heisst es (im Auszuge): Nachdem der Rath alle

Gründe für und gegen die Opium-Regie wohlerwogen, kommt er zu dem

Schluss, dass das Opiumrauchen zu erlauben sei.... Zuerst werden die

gegen die Maasregel sprechenden Ansichten von eilf bedeutenden Aerzten,

Volkswirthen und Gesellschaften angeführt; gegen alle diese Autoritäten

aber giebt der Ausspruch des spanischen Konsuls in China [305] den

Ausschlag, wonach die Chinesen, die nach Belieben Opium rauchen,

dennoch stark und arbeitskräftig sind. Auch sei das Opium in der

Türkei, in ganz Britisch-Indien, Cochinchina und China gesetzlich

erlaubt. Ferner sage Dr. Pedro Mata in seiner Medicina legal y

toxicologia 1846, welche in den medizinischen Anstalten Spaniens

als Lehrbuch diene, geistige Getränke, gewisse Medikamente und zu

angestrengtes Studiren führten zur Impotenz; das Opium erwähne er aber

nicht. Der Consejo schliesst weiter: führte das Opium zur Impotenz,

so würden es die reichen Chinesen gewiss nicht rauchen; in Europa

seien mehrere Personen von grossen Fähigkeiten Opiumraucher gewesen,

Opium sei nicht schlimmer als Brantwein, verbiete man das Eine,

so müsse man auch das Andere verbieten ...

In der Antwort des Generalkapitäns auf diesen Bericht heisst

es unter Anderem ... Beim Abwägen der Gründe für und gegen die

Zulassung des Opiums hat der Rath die Zeugnisse gegen diese Maasregel

angeführt und ihnen andere, wenigstens so achtbare aber »amtlichere«

gegenübergestellt ... Sicherlich, wenn das Opium gegen die Religion,

die Moral, die Humanität verstiesse, so würden Nationen wie Frankreich

und England, die einen so hohen Rang in der allgemeinen Zivilisation

einnehmen, es nicht gestatten; da aber das Gegentheil stattfindet,

so müsse man natürlich zu dem Schluss kommen, dass jene aller

wichtigsten und heiligsten Dinge nicht, wie Manche andeuten möchten,

davon betroffen werden; der Türkei und China's solle hier gar nicht

gedacht werden ...

Weiter heisst es: »Da keine Statistik vorhanden ist, welche nachweist,

dass Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind, so müssen

die Gründe der Opiumgegner offenbar übertrieben sein, und kann man

ihre, der Renta nachtheilige Meinung nicht gelten lassen. Wäre das

Opium so giftig, wie sie sagen, so müssten die Chinesen daran zu

Dutzenden sterben, was jedoch nicht zutrifft« ... »Es sind aber auch

wichtige politische Gründe für die Gestattung vorhanden: Die Chinesen

sind jedenfalls in unsern Archipel gekommen in der Voraussetzung,

dass sie hier Opium rauchen dürfen; wollte man nun das Opium plötzlich

verbieten, wie in den früheren Eingaben vorgeschlagen worden, und

die Uebertreter mit Geld- und Gefängnissstrafen belegen, wie dies

vor Einführung dieser Renta geschehn, so würden die meisten Chinesen

in die Gefängnisse kommen oder auswandern, was gewiss nicht recht und

billig wäre und auf keinen Fall geschehen darf. Eine so unzweckmässige

Maasregel wäre gerade gegenwärtig höchst unpolitisch. Wir wollen

mit China Verträge schliessen zur Erleichterung des Handels;

was würde die chinesische Regierung sagen, wenn wir mit ihren

Unterthanen also umgingen? ... Für unsere Kassen ist die Opiumrente

unentbehrlich. Dennoch tritt diese Erwägung ganz in den Hintergrund

gegen die volkswirthschaftliche und politische Frage, betreffend

die Einwanderung der Chinesen, für welche der Opiumgebrauch eine

Lebensnothwendigkeit ist ..«

Durch Gesetz vom 29. September 1864 wird die Beibehaltung der

Opium-Regie genehmigt. Mestizen und Indier dürfen nicht Opium rauchen.

In einer vertraulichen »Comunicacion« des Generalkapitäns de la Gandara

an den Kolonial-Minister, Februar 1867, die mir im Ultramar-Ministerium

vorgelegt worden, klagt derselbe, dass das Opiumrauchen sehr

zugenommen habe, was grossentheils den ungeschickten Maasregeln oder

der Unehrlichkeit der Beamten zuzuschreiben sei. Entweder um die

Einnahmen aus dieser unlautern Steuerquelle zu vermehren, oder aus

Eigennutz haben jene Beamten ausser den 478 öffentlichen Opiumläden

(Fumaderos) »wahren Heerden der Immoralität und immer mit Chinesen

angefüllt«, Hunderten von chinesischen Privaten die Erlaubniss

verkauft, zu Hause Opium zu rauchen, was durchaus dem Gesetz und den

Absichten der Regierung widerspricht.

Nach dem Presupuesto betrug die Einnahme der Opium-Regie 1860 98,000

Esc., 1865/66 140,000 Esc. und 1866/67 207,000 Esc. Wie wenig

Opium die Chinesen brauchten, bevor es ihnen von den Engländern

aufgedrungen wurde, zeigt folgende Stelle aus dem Briefe des Pater

Parennin v. 20. Sept. 1740: »Was die indischen Gummi betrifft, so

machen die chinesischen Aerzte und Chirurgen fast keinen Gebrauch

davon. Ich glaube nicht, dass in Pekin in einem ganzen Jahre ein

halbes Pfund Yapien (Opium) verwendet wird.« (Lettres édifiantes).

BESCHREIBUNG DER SCHIFFE, BARANGAY GENANNT, DIE BEI ANKUNFT DER

SPANIER IN GEBRAUCH WAREN.

Nach Morga 128 v.

Ihre Schiffe und Fahrzeuge sind von vielerlei Art, denn in den

Flüssen und ihren Mündungen gebrauchen sie sehr grosse Kähne aus

Einem Baumstamm und Bancas von Planken mit einem Kiel, und Vireyes

und Barangayes welches schnelle, leichte Schiffe sind, niedrig von

Bord, mit hölzernen Bolzen zusammengefügt, hinten so spitz wie vorn,

zu beiden Seiten viele Ruderer fassend, die mit Paddeln und Rudern

ausserhalb Bord rudern und den Schlag nach dem Schall einiger andern

regeln, welche in ihrer Sprache passende Dinge singen, wodurch sie

sich verständigen ob das Rudern beschleunigt oder verlangsamt werden

soll. Ueber den Ruderern ist eine Gallerie aus Bambus welche die

streitbaren Männer trägt, ohne jene zu belästigen, und auf welche eine,

der Grösse des Fahrzeuges entsprechende Schiffsmannschaft steigt. Von

da wird das Segel, welches viereckig und von Segeltuch ist, an einem

Krahn aufgezogen, der aus zwei grossen Bambusen besteht, und als

Mast dient. Wenn das Schiff gross ist, hat es auch einen Vormast

von derselben Gestalt; und beide Krähne haben ihr Takelwerk, um die

Masten auf die Gallerie niederzulassen, wenn der Wind entgegen ist,

und Steuermänner auf dem Hintertheil um es zu lenken. Es trägt noch

ein Gerüst von Bambus auf der Gallerie, über welches wenn die Sonne

scheint oder wenn es regnet, ein Zelt von Matten, Kayanes genannt,

gespannt wird, die aus Palmenblättern sehr dick und dicht geflochten

sind, wodurch das ganze Schiff und die Mannschaft desselben bedeckt

und geschützt wird. Es ist noch ein andres Gestell aus dicken Bambusen

auf beiden Seiten des Schiffes in seiner ganzen Länge angebracht,

und stark befestigt, welches das Wasser eben berührt ohne im Rudern

zu hindern und als Gegengewicht dient, damit das Schiff nicht kentern

oder scheitern kann, wie hoch auch die See gehe, und wie stark der

Wind in das Segel blase. Es kommt vor, dass sich das Schiff mit Wasser

füllt, sein ganzer Rumpf, (denn sie sind ohne Verdeck) und bis es

ausgeschöpft ist zwischen zwei Wassern schwimmt, ohne unterzugehn,

wegen der Gegengewichte (Ausrigger).

Reisen in den Philippinen · 第 74 / 95 题