stand die ~individuelle Hygiene~, die zum großen Teile auf den
Vorschriften des Regimen Salernitanum aufgebaut war. Sie umfaßte
nicht nur die Diätetik im engeren Sinne, sondern auch eine
ganze Reihe streng geregelter prophylaktischer Maßnahmen, den
~Bädergebrauch~, das ~Schröpfen und Aderlassen~, das ~Einnehmen
von Abführmitteln~ („blutreinigenden Tränken”) zu bestimmten
Zeiten. Das Badewesen (~Warmwasserbäder~, ~Schwitzbäder~,
~Kräuterbäder~ etc.) war im Mittelalter sehr entwickelt, wenn
auch die technischen Einrichtungen mit denen der Römerzeit nicht
zu vergleichen sind (vgl. zur näheren Orientierung Zappert,
Ueber das Badewesen mittelalterlicher und späterer Zeit, Archiv
f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 21, 1859, Marcuse, Bäder
und Badewesen, Stuttgart 1903, und namentlich das erschöpfende
Werk von Martin, Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen,
Jena 1906). Im späteren Mittelalter gab es in jeder Gemeinde
eine, in größeren Orten sogar mehrere ~öffentliche Badestuben~
mit Wasser- und ~Dampfbädern~; daß auch der Arme der Wohltat
des Badens teilhaftig werden konnte, dafür sorgten fromme
Stiftungen („Seelbäder”); statt des Trinkgeldes empfingen die
Handwerksburschen und Dienstboten ein Badegeld. Die Bedienung
besorgten Badeknechte und Bademägde. War das Bad gerichtet --
in vollem Betrieb stand die Anstalt nur an bestimmten Tagen
in der Woche -- so wurde dies durch Ausrufen, Hornblasen,
Beckenschlagen oder durch einen vor die Türe gehängten Badewedel
angekündigt; namentlich abends vor den Sonn- und Feiertagen
strömte dann die Bevölkerung in die Badestuben. Wannen- und
Dampfbad wuchsen so in die gesellschaftlichen Ergötzungen
hinein, daß sie unter ihnen eine der ersten Stellen einnahmen;
leider arteten aber viele öffentliche Bäder schon sehr früh
zu Sammelstätten des Müßiggangs und der Schmausereien, zu
Schlupfwinkeln der Unzucht aus (gemeinsames Baden beider
Geschlechter, Bedienung durch „Jungfräulein”). Die Juden
hatten ihre eigenen Badestuben, der Besuch der übrigen war
ihnen untersagt. -- In enger Beziehung zum Badewesen stand
das Schröpfen und Aderlassen als Gesundheitsmaßregel gegen
Völlerei, als Vorbeugungsmittel gegen Krankheiten; es geht dies
jedenfalls auf Klostersitten zurück (vgl. S. 271). Gewöhnlich
wurden jährlich 4-6 prophylaktische Aderlässe vorgenommen,
für die Zeit der Vornahme (am günstigsten September, Oktober,
Dezember, mit Einschränkung Februar, April, Mai, November,
ungünstig Jänner, März, Juni, Juli, August), ebenso für die
Wahl der Vene gab es bestimmte Regeln gemäß dem herrschenden
astrologischen System. Den geeigneten Zeitpunkt zeigten die
Bader und Scherer durch das Aushängen einer Aderlaßbinde an.
Genaue Vorschriften über das Aderlassen mit Abbildung einer
Figur (dem „Laßmännlein”), „~Laßbriefe~”, „~Laßzettel~”,
„~Laßtafeln~” dienten zur Belehrung von Hoch und Nieder. Für das
Aderlassen trat stellvertretend das Schröpfen ein. -- Auch das
regelmäßige Einnehmen von Abführmitteln, weniger die Applikation
von Klistieren zu prophylaktischen Zwecken spielte eine wichtige
Rolle. -- ~Medizinische Monatsregeln für Aderlaß, Schröpfen,
Baden, Arzneigebrauch, Auswahl der Speisen und Getränke~ nach
salernitanischem Muster -- gestützt auf die Vorstellung vom
Einfluß der vier Elemente, der Planeten und Sternbilder auf den
menschlichen Körper -- bilden nicht nur einen Teil des Inhalts
von populären Arzneibüchern und diätetischen Schriften, sondern
wurden zwecks Verbreitung in die weitesten Kreise auch mit den
~Kalendern~ verbunden (vgl. z. B. Deutsches Calendarium aus
dem 14. Jahrhundert in Haupts Zeitschr. VI, S. 351 oder den
Kalender vom Jahre 1428 im Anzeiger für Kunde der deutschen
Vorzeit, 1864, S. 333). Das Leben „~nach der mensur~” war zur
allgemeinen Sitte geworden!
~Von den behördlichen Abwehrversuchen sind diejenigen am
wichtigsten, welche sich gegen den „Aussatz” und die „Pest”
richteten.~
Was die ~Leprösen~ anlangt, so ist bereits oben erwähnt worden,
daß die Staatsverwaltung schon in früher Zeit die Ausschließung der
unglücklichen Kranken aus der bürgerlichen Gemeinschaft verfügte
und daß man, um den Nachteilen des ungeordneten Sonderwohnens der
Aussätzigen entgegenzuwirken, eigene Aussatzhäuser in großer Zahl
(außerhalb der städtischen oder Landgemeinden) errichtete, für deren
Erhaltung öffentliche und private Stiftungen bezw. Schenkungen
sorgten, vgl. S. 276, 327, 413. Die Leprösen lebten dort unter
einem aus ihrer Mitte gewählten „Siechenmeister” in einer Art von
genossenschaftlicher Organisation mit klösterlichen Formen[128].
An bestimmten Tagen durften sie in die Städte kommen, um zu betteln
und ihren Bedarf nach Lebensmitteln etc. zu decken. Sie mußten eine
vorgeschriebene, schon von ferne leicht kenntliche ~Tracht~[129]
anlegen, eine ~Klapper~ in den Händen tragen[130] und damit bei
jeder Annäherung von Menschen ein Zeichen geben, sie durften
Gegenstände, die sie kaufen wollten, nur mit dem Stock berühren,
auch war ihnen verboten (außer in Fällen dringendster Not und dann
nur unter Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßregeln) mit anderen als
ihresgleichen zu sprechen, aus öffentlichen Brunnen zu trinken,
Kirchen, Wirtshäuser u. s. w. zu besuchen. Die Entscheidung, wer
als aussätzig zu betrachten sei, wurde im späteren Mittelalter aus
triftigen Gründen nicht mehr wie früher bloß einem einzelnen (z. B.
dem Siechenmeister) überlassen, sondern einer Kommission übertragen,
der neben Laien (vereidigten „Beschauern”) auch Aerzte (oder
Chirurgen) angehörten[131]. Die Diagnose stützte sich großenteils
auf reale Kennzeichen des Uebels, aber auch auf manche phantastische
Untersuchungsmethoden[132]. Zweifellos hat man mit der Lepra nicht
selten Affektionen anderen Ursprungs zusammengeworfen.
[128] Ulrich von Lichtenstein hat davon in seinem „Frauendienst”
eine Schilderung gegeben.
[129] Das sog. Lazaruskleid bestand aus einem schwarzen Gewand mit
verschiedenen Abzeichen, dazu wurden ein Hut mit breitem weißem
Bande und Handschuhe getragen. Auf den Brustteil des Gewandes
oder auch auf den Hut waren meist zwei weiße wollene Hände
genäht -- zum Zeichen, daß die Hand des Herrn schwer auf dem
Sondersiechen ruhe.
[130] Vgl. S. 276. Außer der Klapper kam zur Ausrüstung der Leprösen
noch ein Stock, ein Fäßchen für Wasser und ein Korb.
[131] Die Entscheidung war ungemein schwerwiegend, da ja der
Aussätzige der bürgerlichen Rechte verlustig ging, fortan
als bürgerlich tot galt. Tatsächlich war die Erklärung der
Aussätzigkeit an vielen Orten mit einer kirchlichen Totenfeier
(Requiem mit allen dazu gehörigen Gebräuchen) verbunden,
an deren Schlusse eine Schaufel voll Erde auf die Füße des
Unglücklichen geworfen wurde. Andererseits suchten sich unter
die Leprösen auch bisweilen Leute der niedersten Volksklasse
einzuschmuggeln, um frank und frei den Bettel ausüben zu können.
Die Zuchtlosigkeit in den Leprosenhäusern erreichte übrigens oft
einen hohen Grad, ja es kam bisweilen zu förmlichen Revolten
der Aussätzigen gegen die Städter. Zur Zeit Philipps des
Schönen von Frankreich beschuldigte man die Leprösen, daß sie
sich mit den Juden zur Brunnenvergiftung verschworen hätten,
eine Anklage, die natürlich zur grausamsten Bestrafung und zur
Güterkonfiskation zu Gunsten des Fiskus führte.
[132] Bei den mittelalterlichen medizinischen Autoren, z. B. bei
den Glossatoren zu Roger und Rolandus (Quatuor magistri), bei
Henri de Mondeville, Guy de Chauliac, finden sich vorzügliche
Beschreibungen der Lepra, und unzweifelhaft wurde durch die
häufige Beobachtung der diagnostische Blick der Aerzte auf
diesem Gebiete sehr geschärft. Trotz der Befangenheit in
humoralen Theorien (schwarze Galle als Ursache der Lepra),
welche übrigens die Begründung einer rationellen Aetiologie
des Aussatzes (Kontagiosität, Erblichkeit, Fischnahrung etc.)
nicht hinderte, achtete man sorgfältig auf „Vormäler” und äußere
Krankheitssymptome. Als sicherste Zeichen werden angeführt:
Ausfallen der Augenbrauen, Verdickung der Orbitalränder,
Exophthalmus, Anschwellung der Nase, livide Gesichtsfarbe,
starrer Blick, Knoten im Gesichte und an den Ohren, die
weißen Flecken (Morphaea alba), die dunklen Flecken (Morphaea
nigra), Schwinden des Muskels zwischen Daumen und Zeigefinger,
pralle, glänzende Spannung der Stirnhaut, Gefühllosigkeit der
äußeren Teile der Tibien und der kleinen Zehen u. s. w. Zu
den diagnostischen Methoden gehörten folgende: ~Prüfung der
Hautempfindlichkeit~ in der Gegend der Tibien und Achillessehne
-- positiv bei bestehender Anästhesie und beim Ausfließen einer
serösen statt blutigen Flüssigkeit; ~Benetzen der Haut des
Kranken mit Wasser oder Bestreuen mit Salz~ -- positiv, wenn das
erstere nicht, wohl aber das letztere haften bleibt; ~Aussetzen
an die kalte Luft~ -- positiv, wenn keine Gänsehaut auftritt;
~Blutprobe~ (Aderlaßblut) -- positiv, wenn es schwarz und
aschfarbig ist, wenn es mit Wasser behandelt und durchgeseiht,
zähe Fäden, ein sandiges, körniges, gerinnendes „Fleisch”
zurückläßt, wenn es Salz schnell auflöst, wenn es sich mit Essig
und Wasser rasch mischt; ~Harnprobe~ -- positiv, wenn der Harn
einen feinen, weißen oder grauen Niederschlag enthält. -- Von
Mitteln, die man gegen den Aussatz, begreiflicherweise ohne
großes Vertrauen, empfahl, wären der Genuß von Vipernfleisch,
gewisse diätische und Abführmittel, Aderlässe und Fontanellen
zu erwähnen.
Energischen behördlichen Verfügungen zur Abwehr der Pest, welche
auch nach dem Verschwinden „des schwarzen Todes” eine ständige
Gefahr bildete, begegnen wir erst seit den letzten Dezennien des
14. Jahrhunderts, als sich die Ansicht von der ~Kontagiosität~
der Seuche[133] mehr und mehr durchgerungen hatte. Was vordem in
prophylaktischer Absicht unternommen worden war, bestand hauptsächlich
in diätetischen Ratschlägen und in Maßnahmen zur Beseitigung
der vermeintlichen Luftverderbnis[134]. Von der ~Absperrung~,
als dem wirksamsten Vorbeugungsmittel, von der Unterbringung
verdächtiger Reisender in ~Quarantänestationen~, von der strengen
~Isolierung~ Pestkranker, von einer Art Desinfektion verpesteter
oder pestverdächtiger Gegenstände machten italienische Städte und
Hafenplätze am Mittelländischen Meere, die ja durch ihren regen
Handelsverkehr mit dem Orient der Seucheneinschleppung besonders
ausgesetzt waren, zuerst Gebrauch. Dem gegebenen Beispiele folgten
allmählich auch Städte des Binnenlandes durch Erlassung oder
Verschärfung entsprechender sanitätspolizeilicher Vorschriften[135].
~Die Aerzte wurden von den Behörden wohl über die Natur des Uebels
und die Heilmittel dawider, aber gar nicht oder nur ausnahmsweise
über zweckmäßige Vorkehrungen gegen die Pestgefahr gefragt[136].~
[133] Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes”
gemacht worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen,
zur Ansicht, daß die Pest vorzugsweise durch direkte Berührung
Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc. Erkrankter
und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten
Gegenden angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde.
Unter den medizinischen Autoren vertrat, wie erwähnt, bereits
~Chalin de Vinario~ die Lehre von der Verbreitung der Pest
durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des
15. Jahrhunderts, doch fehlt es auch nicht an solchen, die
sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger Gegenargumente
widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden, daß
man wohl die ~Verbreitung~ des Pestgiftes von einem Kontagium
abzuleiten begann, hingegen die ~Entstehung~ der Seuche auf
ganz ~andere Ursachen, kosmisch-tellurischer Natur~ (causae
inferiores et superiores), d. h. astralische Einflüsse
(ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche
Witterungsverhältnisse, Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche
erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio epidemica” die
„~Fäulnis~” der Säfte, namentlich des Blutes und somit die
„putriden” Fieber, die Pestilenz hervorrufen.
[134] Die „~Pestkonsilien~”, welche Aerzte an Private richteten,
oder welche zur Belehrung weiterer Kreise dienen sollten,
enthalten außer Angaben über angeblich prophylaktisch wirkende
Arzneimittel großenteils ~diätetisch-hygienische~ Vorschriften
in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der
Pariser Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften
aus den ersten 150 Jahren nach der Epidemie des schwarzen
Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig 1910;
Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener
klin. Rundschau 1898). -- Manchmal erließen die städtischen
Behörden Verbote gegen Völlerei und Ausschweifung. -- Ausgehend
von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung durch
faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel
des Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder
empfahl die Räucherung mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.
[135] Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I.
Bd., zweiter Teil (Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen von
~Genua~ und ~Mailand~, die schon zur Zeit des schwarzen Todes
vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerst ~Venedig~,
wo ~1374~ Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche
getroffen wurden. Im gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo
von ~Reggio~ (bei Modena) verordnet, daß jeder, den die Pest
befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld oder
in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche
einbringe, alle seine Habe verlieren solle, daß diejenigen,
welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage abgesondert, allen
Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu
bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe.
Diese Vorschriften wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch
vermehrt (Bewachung der Stadttore wie in Kriegszeiten, um
den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung,
Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von
Kehricht, Stroh, Lumpen etc.). In ~Ragusa~ befahl der Magistrat
im Jahre ~1377~, daß alle Ankömmlinge aus verpesteten Orten
vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht
vorher in Mercana oder in Altragusa einen ~ganzen Monat~
zur Reinigung Halt gemacht haben. Personen, die mit den
Abgesonderten in Berührung gekommen seien, müßten ebenfalls
einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt
werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte
man zuerst in ~Marseille~ zur ~Quarantina~. In der dort ~1383~
errichteten Quarantänestation wurden die Menschen und Waren von
verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage isoliert,
dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man in
~Mailand~ damit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände
durch Räucherungen zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles
errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein Quarantänelazarett.
Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in
anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits
im Jahre 1471 eine vollständig eingerichtete Pestquarantäne,
deren Reglement von ~Lucian Colomines~ entworfen worden
war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als
Seuchenbehörde ein. -- In verschiedenen Städten Deutschlands
und Oesterreichs erfuhren während des 15. Jahrhunderts die
Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung, wobei
den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit
geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden
Leprosenhäusern oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte
Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette, verbot größere
Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen
Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende
Landstreicher, untersagte das Halten von Hunden, Katzen,
Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung u. s. w.
[136] Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen --
abgesehen von dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge --
magische Mittel, Amulette und Talismane, äußere ~Alexiteria~
(besonders Riech- und Räuchermittel), innere ~Alexipharmaca~
(z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil.
aloëticae, die gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u.
a. zur Anwendung. In der Therapie der Pest spielten Aderlässe
(von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe,
herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel),
Räuchermittel und die Behandlung der Bubonen (erweichende
Pflaster und Umschläge, Kauterisation, Inzision) die Hauptrolle.
Am allerwenigsten, oder richtiger gesagt, gar nicht, kam der Arzt in
der Irrenpflege zur Geltung, da man nur den Schutz der Gesellschaft
gegen gemeingefährliche Personen und nur ganz ausnahmsweise die
Behandlung der Geisteskranken als solcher ins Auge faßte.
In Bezug auf die Behandlung, die man den Geisteskranken zu teil
werden ließ, steht das abendländische Mittelalter in schroffem
Gegensatz zur Antike und insbesondere zur arabischen Kultur (vgl.
S. 194); es hängt dies mit der damals und leider noch lange nachher
herrschenden Anschauung zusammen, im Irrsinnigen nicht einen Kranken,
sondern einen vom bösen Geiste Besessenen zu sehen.
Gutartige Irre ließ man frei herumgehen[137] oder nahm sie
gelegentlich, falls sie nicht zu sehr störten, in den Spitälern
auf, welche manchmal eine eigene Narrenstube besaßen. Unruhige
Geisteskranke hingegen wurden, wenn der angewandte ~Exorzismus~
fruchtlos geblieben war, gefesselt und in Gefängnissen oder besonderen
Räumen untergebracht, deren Name allein -- Tollhaus, Kastenhospital,
Tollkiste, Torenkiste, Narrenturm etc. -- schon auf harten grausamen
Zwang, nicht auf Heilabsichten hinweist. Die Wartung lag in den Händen
roher Büttel (Narrenknechte). Fremde Geisteskranke ließ man, falls sie
unruhig waren, einfach durch den Nachrichter fortjagen. Um ihnen das
Wiederkommen zu verleiden, peitschte man sie vor dem Abschied gehörig
aus. -- Einzig allein dort, wo sich die christlich-abendländische
mit der arabischen Kultur direkt berührt hatte, in ~Spanien~,
gab es im späteren Mittelalter wirkliche, von humanem Geiste
geleitete Anstalten für Geisteskranke (innocentes), deren Errichtung
hauptsächlich das Verdienst des Ordens della mercedes war. Die erste
größere Irrenanstalt in besserem Sinne des Wortes wurde im Jahre
1409 zu Valencia eröffnet, darauf folgten diejenigen von Saragossa
(1425), Sevilla (1436), Toledo (1483). Von einer wissenschaftlichen
Bearbeitung der Psychiatrie konnte unter solchen Umständen keine
Rede sein, doch besitzen wir interessante Berichte über Lykanthropie,
Tanzwut u. a.
[137] Wobei mancher Spott mit ihnen getrieben wurde. Man gab ihnen
eine eigene, auffallende Kleidung, hing ihnen ein rasselndes
Geräte (später eine Schelle) an und versah sie zur Schutzwehr
mit einem keulenartigen Stock.
Dem ärztlichen Berufe diente vorherrschend die Privatpraxis
zur Wirkungssphäre -- ein Umstand, der schon von vornherein die
medizinische Forschung als solche wenig begünstigte. Aber auch dann,
wenn es sich um Spitalkranke handelte, wurde der Heilkünstler durch
enggezogene Schranken aller Art in seinem Walten gehemmt. Denn ~die
mittelalterlichen Hospitäler~ (mit ihrer primitiven Einrichtung) waren
~eher Pflegestätten für Sieche als wirkliche Krankenanstalten~, auf
ihre Verwaltung hatte der Arzt keinen Einfluß, ja man darf behaupten,
~in ihren Räumen spielte die ärztliche Behandlung gar nicht die erste
Rolle~.
Es gehört überhaupt zu den charakteristischen Kennzeichen der
mittelalterlichen christlichen Kultur, daß die von kirchlicher
Frömmigkeit erfüllte ~Krankenpflege~ gegenüber der nüchternen
medizinischen Therapie weitaus den Vorrang besaß.
Die Krankenpflege als Teilstück der christlichen Liebestätigkeit
und sozialen Fürsorge bildet ein Ruhmesblatt in der Geschichte des
Mittelalters, mag auch die Sorge um das eigene Seelenheil, also
fromme Selbstsucht, das Leitmotiv gebildet haben. Kleriker, Mönche
und Laien, Angehörige der höchsten und niedrigsten Stände begegneten
sich auf diesem Gebiete in edlem Wettstreit (vgl. S. 326, 412). -- Von
den Krankenpflegerschaften des späteren Mittelalters wären besonders
hervorzuheben die ~Begharden~, ~Lollharden~ und ~Beguinen~, die
~Kalandsbrüder~ (besonders als unerschrockene Pfleger von Pestkranken
bewährt), die ~Antoniter~ (vgl. S. 328), die ~Alexianer~ oder Celliten
(von cella ═ das Grab, weil sie auch als Leichenbestatter dienten).
Vgl. Uhlhorn, Christliche Liebestätigkeit, Stuttgart 1895.
Gerade die Krankenpflege begünstigte aber in nicht geringem Ausmaße
die ~Volksmedizin~, welche von der vordringenden wissenschaftlichen
Heilkunde zwar eingedämmt, aber durchaus nicht zum Verschwinden
gebracht worden war. Eine strenge prinzipielle Scheidung zwischen der
wissenschaftlichen und volksmedizinischen Therapie hatte sich übrigens
damals noch nicht in allen Punkten vollzogen, gegenseitige Entlehnungen
kamen häufig vor; so wie die gelehrten Aerzte manchen empirischen
oder sogar abergläubischen Heilgebrauch akzeptierten, unterlag auch
die Hausmedizin durch Aufnahme fremder Arzneistoffe ganz bedeutenden
Wandlungen. Mit dem natürlichen Heilverfahren war in der Volksmedizin
der Glaube an die Wirkung gewisser Beschwörungs- und Segensformeln,
gewisser sympathetischer Prozeduren unzertrennlich verbunden.
Wer es nicht unberücksichtigt läßt, wie sehr das Unglück der Hoffnung
und Phantasie als tröstender Begleiter bedarf, wer sich darüber klar
ist, wie oft die damalige ärztliche Kunst versagen mußte, dem wird es
nicht erstaunlich erscheinen, daß der ~medizinische Wunderglaube~[138]
trotz fortschreitender Kultur nicht abnahm, sondern sogar erschreckend
anwuchs -- namentlich in der Zeit der furchtbaren Seuchen, welche die
Ohnmacht menschlichen Wissens in erschreckender Weise offenbarten.
[138] Es sei nur hingedeutet auf die Wunderkuren an den Gräbern von
Heiligen, durch Reliquien derselben u. s. w. Die Beziehungen
bestimmter Heiliger zu bestimmten Krankheiten wurden in ein
förmliches System gebracht.
* * * * *
Es galt somit für die wissenschaftliche Heilkunde noch manches
Gebiet zu erobern! Aber vorerst bedurfte sie schon im Hinblick
auf die zugewiesenen und nur unvollkommen erfüllten Aufgaben einer
tiefgreifenden, den Kern ihres Wesens erfassenden ~Erneuerung~.
Dazu trug die Medizin des Mittelalters in sich selbst nicht die
Kraft, ja sie drohte unter fortschreitender Systematisierung des
Wissensstoffes bereits jener Erstarrung anheimzufallen, welche die
Medizin der orientalischen Völker so drastisch kennzeichnet. Vor
diesem Geschick bewahrten die Heilkunst auf abendländischem Boden
glücklicherweise ~von außen wirkende, überaus mächtige Faktoren~ --
dieselben, die zur neuzeitlichen Kultur überhaupt den Grund gelegt
haben.
Wie für das übrige Geistesleben des Abendlandes setzte in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts auch für die Medizin eine ewig denkwürdige,
hellstrahlende ~Uebergangsepoche~ ein, eine Epoche, die groß war
durch das, was sie leistete, größer aber noch durch das, was sie
vorbereitete.
Literarhistorische Uebersicht[1].
[1] Im folgenden sind nur besonders ~wichtige~ und meist nur später
im ~Druck~ erschienene oder in unserer Zeit neu herausgegebene
Schriften angeführt. Selbst bei dieser Beschränkung soll auf
Vollständigkeit kein Anspruch erhoben werden, namentlich auch
nicht hinsichtlich der Ausgaben.
Schriftsteller des 14. Jahrhunderts.
Italien.