[127] Auf weit höherer Stufe als die öffentliche Gesundheitspflege

stand die ~individuelle Hygiene~, die zum großen Teile auf den

Vorschriften des Regimen Salernitanum aufgebaut war. Sie umfaßte

nicht nur die Diätetik im engeren Sinne, sondern auch eine

ganze Reihe streng geregelter prophylaktischer Maßnahmen, den

~Bädergebrauch~, das ~Schröpfen und Aderlassen~, das ~Einnehmen

von Abführmitteln~ („blutreinigenden Tränken”) zu bestimmten

Zeiten. Das Badewesen (~Warmwasserbäder~, ~Schwitzbäder~,

~Kräuterbäder~ etc.) war im Mittelalter sehr entwickelt, wenn

auch die technischen Einrichtungen mit denen der Römerzeit nicht

zu vergleichen sind (vgl. zur näheren Orientierung Zappert,

Ueber das Badewesen mittelalterlicher und späterer Zeit, Archiv

f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 21, 1859, Marcuse, Bäder

und Badewesen, Stuttgart 1903, und namentlich das erschöpfende

Werk von Martin, Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen,

Jena 1906). Im späteren Mittelalter gab es in jeder Gemeinde

eine, in größeren Orten sogar mehrere ~öffentliche Badestuben~

mit Wasser- und ~Dampfbädern~; daß auch der Arme der Wohltat

des Badens teilhaftig werden konnte, dafür sorgten fromme

Stiftungen („Seelbäder”); statt des Trinkgeldes empfingen die

Handwerksburschen und Dienstboten ein Badegeld. Die Bedienung

besorgten Badeknechte und Bademägde. War das Bad gerichtet --

in vollem Betrieb stand die Anstalt nur an bestimmten Tagen

in der Woche -- so wurde dies durch Ausrufen, Hornblasen,

Beckenschlagen oder durch einen vor die Türe gehängten Badewedel

angekündigt; namentlich abends vor den Sonn- und Feiertagen

strömte dann die Bevölkerung in die Badestuben. Wannen- und

Dampfbad wuchsen so in die gesellschaftlichen Ergötzungen

hinein, daß sie unter ihnen eine der ersten Stellen einnahmen;

leider arteten aber viele öffentliche Bäder schon sehr früh

zu Sammelstätten des Müßiggangs und der Schmausereien, zu

Schlupfwinkeln der Unzucht aus (gemeinsames Baden beider

Geschlechter, Bedienung durch „Jungfräulein”). Die Juden

hatten ihre eigenen Badestuben, der Besuch der übrigen war

ihnen untersagt. -- In enger Beziehung zum Badewesen stand

das Schröpfen und Aderlassen als Gesundheitsmaßregel gegen

Völlerei, als Vorbeugungsmittel gegen Krankheiten; es geht dies

jedenfalls auf Klostersitten zurück (vgl. S. 271). Gewöhnlich

wurden jährlich 4-6 prophylaktische Aderlässe vorgenommen,

für die Zeit der Vornahme (am günstigsten September, Oktober,

Dezember, mit Einschränkung Februar, April, Mai, November,

ungünstig Jänner, März, Juni, Juli, August), ebenso für die

Wahl der Vene gab es bestimmte Regeln gemäß dem herrschenden

astrologischen System. Den geeigneten Zeitpunkt zeigten die

Bader und Scherer durch das Aushängen einer Aderlaßbinde an.

Genaue Vorschriften über das Aderlassen mit Abbildung einer

Figur (dem „Laßmännlein”), „~Laßbriefe~”, „~Laßzettel~”,

„~Laßtafeln~” dienten zur Belehrung von Hoch und Nieder. Für das

Aderlassen trat stellvertretend das Schröpfen ein. -- Auch das

regelmäßige Einnehmen von Abführmitteln, weniger die Applikation

von Klistieren zu prophylaktischen Zwecken spielte eine wichtige

Rolle. -- ~Medizinische Monatsregeln für Aderlaß, Schröpfen,

Baden, Arzneigebrauch, Auswahl der Speisen und Getränke~ nach

salernitanischem Muster -- gestützt auf die Vorstellung vom

Einfluß der vier Elemente, der Planeten und Sternbilder auf den

menschlichen Körper -- bilden nicht nur einen Teil des Inhalts

von populären Arzneibüchern und diätetischen Schriften, sondern

wurden zwecks Verbreitung in die weitesten Kreise auch mit den

~Kalendern~ verbunden (vgl. z. B. Deutsches Calendarium aus

dem 14. Jahrhundert in Haupts Zeitschr. VI, S. 351 oder den

Kalender vom Jahre 1428 im Anzeiger für Kunde der deutschen

Vorzeit, 1864, S. 333). Das Leben „~nach der mensur~” war zur

allgemeinen Sitte geworden!

~Von den behördlichen Abwehrversuchen sind diejenigen am

wichtigsten, welche sich gegen den „Aussatz” und die „Pest”

richteten.~

Was die ~Leprösen~ anlangt, so ist bereits oben erwähnt worden,

daß die Staatsverwaltung schon in früher Zeit die Ausschließung der

unglücklichen Kranken aus der bürgerlichen Gemeinschaft verfügte

und daß man, um den Nachteilen des ungeordneten Sonderwohnens der

Aussätzigen entgegenzuwirken, eigene Aussatzhäuser in großer Zahl

(außerhalb der städtischen oder Landgemeinden) errichtete, für deren

Erhaltung öffentliche und private Stiftungen bezw. Schenkungen

sorgten, vgl. S. 276, 327, 413. Die Leprösen lebten dort unter

einem aus ihrer Mitte gewählten „Siechenmeister” in einer Art von

genossenschaftlicher Organisation mit klösterlichen Formen[128].

An bestimmten Tagen durften sie in die Städte kommen, um zu betteln

und ihren Bedarf nach Lebensmitteln etc. zu decken. Sie mußten eine

vorgeschriebene, schon von ferne leicht kenntliche ~Tracht~[129]

anlegen, eine ~Klapper~ in den Händen tragen[130] und damit bei

jeder Annäherung von Menschen ein Zeichen geben, sie durften

Gegenstände, die sie kaufen wollten, nur mit dem Stock berühren,

auch war ihnen verboten (außer in Fällen dringendster Not und dann

nur unter Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßregeln) mit anderen als

ihresgleichen zu sprechen, aus öffentlichen Brunnen zu trinken,

Kirchen, Wirtshäuser u. s. w. zu besuchen. Die Entscheidung, wer

als aussätzig zu betrachten sei, wurde im späteren Mittelalter aus

triftigen Gründen nicht mehr wie früher bloß einem einzelnen (z. B.

dem Siechenmeister) überlassen, sondern einer Kommission übertragen,

der neben Laien (vereidigten „Beschauern”) auch Aerzte (oder

Chirurgen) angehörten[131]. Die Diagnose stützte sich großenteils

auf reale Kennzeichen des Uebels, aber auch auf manche phantastische

Untersuchungsmethoden[132]. Zweifellos hat man mit der Lepra nicht

selten Affektionen anderen Ursprungs zusammengeworfen.

[128] Ulrich von Lichtenstein hat davon in seinem „Frauendienst”

eine Schilderung gegeben.

[129] Das sog. Lazaruskleid bestand aus einem schwarzen Gewand mit

verschiedenen Abzeichen, dazu wurden ein Hut mit breitem weißem

Bande und Handschuhe getragen. Auf den Brustteil des Gewandes

oder auch auf den Hut waren meist zwei weiße wollene Hände

genäht -- zum Zeichen, daß die Hand des Herrn schwer auf dem

Sondersiechen ruhe.

[130] Vgl. S. 276. Außer der Klapper kam zur Ausrüstung der Leprösen

noch ein Stock, ein Fäßchen für Wasser und ein Korb.

[131] Die Entscheidung war ungemein schwerwiegend, da ja der

Aussätzige der bürgerlichen Rechte verlustig ging, fortan

als bürgerlich tot galt. Tatsächlich war die Erklärung der

Aussätzigkeit an vielen Orten mit einer kirchlichen Totenfeier

(Requiem mit allen dazu gehörigen Gebräuchen) verbunden,

an deren Schlusse eine Schaufel voll Erde auf die Füße des

Unglücklichen geworfen wurde. Andererseits suchten sich unter

die Leprösen auch bisweilen Leute der niedersten Volksklasse

einzuschmuggeln, um frank und frei den Bettel ausüben zu können.

Die Zuchtlosigkeit in den Leprosenhäusern erreichte übrigens oft

einen hohen Grad, ja es kam bisweilen zu förmlichen Revolten

der Aussätzigen gegen die Städter. Zur Zeit Philipps des

Schönen von Frankreich beschuldigte man die Leprösen, daß sie

sich mit den Juden zur Brunnenvergiftung verschworen hätten,

eine Anklage, die natürlich zur grausamsten Bestrafung und zur

Güterkonfiskation zu Gunsten des Fiskus führte.

[132] Bei den mittelalterlichen medizinischen Autoren, z. B. bei

den Glossatoren zu Roger und Rolandus (Quatuor magistri), bei

Henri de Mondeville, Guy de Chauliac, finden sich vorzügliche

Beschreibungen der Lepra, und unzweifelhaft wurde durch die

häufige Beobachtung der diagnostische Blick der Aerzte auf

diesem Gebiete sehr geschärft. Trotz der Befangenheit in

humoralen Theorien (schwarze Galle als Ursache der Lepra),

welche übrigens die Begründung einer rationellen Aetiologie

des Aussatzes (Kontagiosität, Erblichkeit, Fischnahrung etc.)

nicht hinderte, achtete man sorgfältig auf „Vormäler” und äußere

Krankheitssymptome. Als sicherste Zeichen werden angeführt:

Ausfallen der Augenbrauen, Verdickung der Orbitalränder,

Exophthalmus, Anschwellung der Nase, livide Gesichtsfarbe,

starrer Blick, Knoten im Gesichte und an den Ohren, die

weißen Flecken (Morphaea alba), die dunklen Flecken (Morphaea

nigra), Schwinden des Muskels zwischen Daumen und Zeigefinger,

pralle, glänzende Spannung der Stirnhaut, Gefühllosigkeit der

äußeren Teile der Tibien und der kleinen Zehen u. s. w. Zu

den diagnostischen Methoden gehörten folgende: ~Prüfung der

Hautempfindlichkeit~ in der Gegend der Tibien und Achillessehne

-- positiv bei bestehender Anästhesie und beim Ausfließen einer

serösen statt blutigen Flüssigkeit; ~Benetzen der Haut des

Kranken mit Wasser oder Bestreuen mit Salz~ -- positiv, wenn das

erstere nicht, wohl aber das letztere haften bleibt; ~Aussetzen

an die kalte Luft~ -- positiv, wenn keine Gänsehaut auftritt;

~Blutprobe~ (Aderlaßblut) -- positiv, wenn es schwarz und

aschfarbig ist, wenn es mit Wasser behandelt und durchgeseiht,

zähe Fäden, ein sandiges, körniges, gerinnendes „Fleisch”

zurückläßt, wenn es Salz schnell auflöst, wenn es sich mit Essig

und Wasser rasch mischt; ~Harnprobe~ -- positiv, wenn der Harn

einen feinen, weißen oder grauen Niederschlag enthält. -- Von

Mitteln, die man gegen den Aussatz, begreiflicherweise ohne

großes Vertrauen, empfahl, wären der Genuß von Vipernfleisch,

gewisse diätische und Abführmittel, Aderlässe und Fontanellen

zu erwähnen.

Energischen behördlichen Verfügungen zur Abwehr der Pest, welche

auch nach dem Verschwinden „des schwarzen Todes” eine ständige

Gefahr bildete, begegnen wir erst seit den letzten Dezennien des

14. Jahrhunderts, als sich die Ansicht von der ~Kontagiosität~

der Seuche[133] mehr und mehr durchgerungen hatte. Was vordem in

prophylaktischer Absicht unternommen worden war, bestand hauptsächlich

in diätetischen Ratschlägen und in Maßnahmen zur Beseitigung

der vermeintlichen Luftverderbnis[134]. Von der ~Absperrung~,

als dem wirksamsten Vorbeugungsmittel, von der Unterbringung

verdächtiger Reisender in ~Quarantänestationen~, von der strengen

~Isolierung~ Pestkranker, von einer Art Desinfektion verpesteter

oder pestverdächtiger Gegenstände machten italienische Städte und

Hafenplätze am Mittelländischen Meere, die ja durch ihren regen

Handelsverkehr mit dem Orient der Seucheneinschleppung besonders

ausgesetzt waren, zuerst Gebrauch. Dem gegebenen Beispiele folgten

allmählich auch Städte des Binnenlandes durch Erlassung oder

Verschärfung entsprechender sanitätspolizeilicher Vorschriften[135].

~Die Aerzte wurden von den Behörden wohl über die Natur des Uebels

und die Heilmittel dawider, aber gar nicht oder nur ausnahmsweise

über zweckmäßige Vorkehrungen gegen die Pestgefahr gefragt[136].~

[133] Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes”

gemacht worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen,

zur Ansicht, daß die Pest vorzugsweise durch direkte Berührung

Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc. Erkrankter

und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten

Gegenden angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde.

Unter den medizinischen Autoren vertrat, wie erwähnt, bereits

~Chalin de Vinario~ die Lehre von der Verbreitung der Pest

durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des

15. Jahrhunderts, doch fehlt es auch nicht an solchen, die

sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger Gegenargumente

widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden, daß

man wohl die ~Verbreitung~ des Pestgiftes von einem Kontagium

abzuleiten begann, hingegen die ~Entstehung~ der Seuche auf

ganz ~andere Ursachen, kosmisch-tellurischer Natur~ (causae

inferiores et superiores), d. h. astralische Einflüsse

(ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche

Witterungsverhältnisse, Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche

erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio epidemica” die

„~Fäulnis~” der Säfte, namentlich des Blutes und somit die

„putriden” Fieber, die Pestilenz hervorrufen.

[134] Die „~Pestkonsilien~”, welche Aerzte an Private richteten,

oder welche zur Belehrung weiterer Kreise dienen sollten,

enthalten außer Angaben über angeblich prophylaktisch wirkende

Arzneimittel großenteils ~diätetisch-hygienische~ Vorschriften

in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der

Pariser Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften

aus den ersten 150 Jahren nach der Epidemie des schwarzen

Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig 1910;

Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener

klin. Rundschau 1898). -- Manchmal erließen die städtischen

Behörden Verbote gegen Völlerei und Ausschweifung. -- Ausgehend

von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung durch

faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel

des Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder

empfahl die Räucherung mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.

[135] Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I.

Bd., zweiter Teil (Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen von

~Genua~ und ~Mailand~, die schon zur Zeit des schwarzen Todes

vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerst ~Venedig~,

wo ~1374~ Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche

getroffen wurden. Im gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo

von ~Reggio~ (bei Modena) verordnet, daß jeder, den die Pest

befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld oder

in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche

einbringe, alle seine Habe verlieren solle, daß diejenigen,

welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage abgesondert, allen

Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu

bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe.

Diese Vorschriften wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch

vermehrt (Bewachung der Stadttore wie in Kriegszeiten, um

den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung,

Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von

Kehricht, Stroh, Lumpen etc.). In ~Ragusa~ befahl der Magistrat

im Jahre ~1377~, daß alle Ankömmlinge aus verpesteten Orten

vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht

vorher in Mercana oder in Altragusa einen ~ganzen Monat~

zur Reinigung Halt gemacht haben. Personen, die mit den

Abgesonderten in Berührung gekommen seien, müßten ebenfalls

einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt

werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte

man zuerst in ~Marseille~ zur ~Quarantina~. In der dort ~1383~

errichteten Quarantänestation wurden die Menschen und Waren von

verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage isoliert,

dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man in

~Mailand~ damit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände

durch Räucherungen zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles

errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein Quarantänelazarett.

Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in

anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits

im Jahre 1471 eine vollständig eingerichtete Pestquarantäne,

deren Reglement von ~Lucian Colomines~ entworfen worden

war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als

Seuchenbehörde ein. -- In verschiedenen Städten Deutschlands

und Oesterreichs erfuhren während des 15. Jahrhunderts die

Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung, wobei

den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit

geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden

Leprosenhäusern oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte

Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette, verbot größere

Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen

Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende

Landstreicher, untersagte das Halten von Hunden, Katzen,

Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung u. s. w.

[136] Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen --

abgesehen von dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge --

magische Mittel, Amulette und Talismane, äußere ~Alexiteria~

(besonders Riech- und Räuchermittel), innere ~Alexipharmaca~

(z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil.

aloëticae, die gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u.

a. zur Anwendung. In der Therapie der Pest spielten Aderlässe

(von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe,

herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel),

Räuchermittel und die Behandlung der Bubonen (erweichende

Pflaster und Umschläge, Kauterisation, Inzision) die Hauptrolle.

Am allerwenigsten, oder richtiger gesagt, gar nicht, kam der Arzt in

der Irrenpflege zur Geltung, da man nur den Schutz der Gesellschaft

gegen gemeingefährliche Personen und nur ganz ausnahmsweise die

Behandlung der Geisteskranken als solcher ins Auge faßte.

In Bezug auf die Behandlung, die man den Geisteskranken zu teil

werden ließ, steht das abendländische Mittelalter in schroffem

Gegensatz zur Antike und insbesondere zur arabischen Kultur (vgl.

S. 194); es hängt dies mit der damals und leider noch lange nachher

herrschenden Anschauung zusammen, im Irrsinnigen nicht einen Kranken,

sondern einen vom bösen Geiste Besessenen zu sehen.

Gutartige Irre ließ man frei herumgehen[137] oder nahm sie

gelegentlich, falls sie nicht zu sehr störten, in den Spitälern

auf, welche manchmal eine eigene Narrenstube besaßen. Unruhige

Geisteskranke hingegen wurden, wenn der angewandte ~Exorzismus~

fruchtlos geblieben war, gefesselt und in Gefängnissen oder besonderen

Räumen untergebracht, deren Name allein -- Tollhaus, Kastenhospital,

Tollkiste, Torenkiste, Narrenturm etc. -- schon auf harten grausamen

Zwang, nicht auf Heilabsichten hinweist. Die Wartung lag in den Händen

roher Büttel (Narrenknechte). Fremde Geisteskranke ließ man, falls sie

unruhig waren, einfach durch den Nachrichter fortjagen. Um ihnen das

Wiederkommen zu verleiden, peitschte man sie vor dem Abschied gehörig

aus. -- Einzig allein dort, wo sich die christlich-abendländische

mit der arabischen Kultur direkt berührt hatte, in ~Spanien~,

gab es im späteren Mittelalter wirkliche, von humanem Geiste

geleitete Anstalten für Geisteskranke (innocentes), deren Errichtung

hauptsächlich das Verdienst des Ordens della mercedes war. Die erste

größere Irrenanstalt in besserem Sinne des Wortes wurde im Jahre

1409 zu Valencia eröffnet, darauf folgten diejenigen von Saragossa

(1425), Sevilla (1436), Toledo (1483). Von einer wissenschaftlichen

Bearbeitung der Psychiatrie konnte unter solchen Umständen keine

Rede sein, doch besitzen wir interessante Berichte über Lykanthropie,

Tanzwut u. a.

[137] Wobei mancher Spott mit ihnen getrieben wurde. Man gab ihnen

eine eigene, auffallende Kleidung, hing ihnen ein rasselndes

Geräte (später eine Schelle) an und versah sie zur Schutzwehr

mit einem keulenartigen Stock.

Dem ärztlichen Berufe diente vorherrschend die Privatpraxis

zur Wirkungssphäre -- ein Umstand, der schon von vornherein die

medizinische Forschung als solche wenig begünstigte. Aber auch dann,

wenn es sich um Spitalkranke handelte, wurde der Heilkünstler durch

enggezogene Schranken aller Art in seinem Walten gehemmt. Denn ~die

mittelalterlichen Hospitäler~ (mit ihrer primitiven Einrichtung) waren

~eher Pflegestätten für Sieche als wirkliche Krankenanstalten~, auf

ihre Verwaltung hatte der Arzt keinen Einfluß, ja man darf behaupten,

~in ihren Räumen spielte die ärztliche Behandlung gar nicht die erste

Rolle~.

Es gehört überhaupt zu den charakteristischen Kennzeichen der

mittelalterlichen christlichen Kultur, daß die von kirchlicher

Frömmigkeit erfüllte ~Krankenpflege~ gegenüber der nüchternen

medizinischen Therapie weitaus den Vorrang besaß.

Die Krankenpflege als Teilstück der christlichen Liebestätigkeit

und sozialen Fürsorge bildet ein Ruhmesblatt in der Geschichte des

Mittelalters, mag auch die Sorge um das eigene Seelenheil, also

fromme Selbstsucht, das Leitmotiv gebildet haben. Kleriker, Mönche

und Laien, Angehörige der höchsten und niedrigsten Stände begegneten

sich auf diesem Gebiete in edlem Wettstreit (vgl. S. 326, 412). -- Von

den Krankenpflegerschaften des späteren Mittelalters wären besonders

hervorzuheben die ~Begharden~, ~Lollharden~ und ~Beguinen~, die

~Kalandsbrüder~ (besonders als unerschrockene Pfleger von Pestkranken

bewährt), die ~Antoniter~ (vgl. S. 328), die ~Alexianer~ oder Celliten

(von cella ═ das Grab, weil sie auch als Leichenbestatter dienten).

Vgl. Uhlhorn, Christliche Liebestätigkeit, Stuttgart 1895.

Gerade die Krankenpflege begünstigte aber in nicht geringem Ausmaße

die ~Volksmedizin~, welche von der vordringenden wissenschaftlichen

Heilkunde zwar eingedämmt, aber durchaus nicht zum Verschwinden

gebracht worden war. Eine strenge prinzipielle Scheidung zwischen der

wissenschaftlichen und volksmedizinischen Therapie hatte sich übrigens

damals noch nicht in allen Punkten vollzogen, gegenseitige Entlehnungen

kamen häufig vor; so wie die gelehrten Aerzte manchen empirischen

oder sogar abergläubischen Heilgebrauch akzeptierten, unterlag auch

die Hausmedizin durch Aufnahme fremder Arzneistoffe ganz bedeutenden

Wandlungen. Mit dem natürlichen Heilverfahren war in der Volksmedizin

der Glaube an die Wirkung gewisser Beschwörungs- und Segensformeln,

gewisser sympathetischer Prozeduren unzertrennlich verbunden.

Wer es nicht unberücksichtigt läßt, wie sehr das Unglück der Hoffnung

und Phantasie als tröstender Begleiter bedarf, wer sich darüber klar

ist, wie oft die damalige ärztliche Kunst versagen mußte, dem wird es

nicht erstaunlich erscheinen, daß der ~medizinische Wunderglaube~[138]

trotz fortschreitender Kultur nicht abnahm, sondern sogar erschreckend

anwuchs -- namentlich in der Zeit der furchtbaren Seuchen, welche die

Ohnmacht menschlichen Wissens in erschreckender Weise offenbarten.

[138] Es sei nur hingedeutet auf die Wunderkuren an den Gräbern von

Heiligen, durch Reliquien derselben u. s. w. Die Beziehungen

bestimmter Heiliger zu bestimmten Krankheiten wurden in ein

förmliches System gebracht.

* * * * *

Es galt somit für die wissenschaftliche Heilkunde noch manches

Gebiet zu erobern! Aber vorerst bedurfte sie schon im Hinblick

auf die zugewiesenen und nur unvollkommen erfüllten Aufgaben einer

tiefgreifenden, den Kern ihres Wesens erfassenden ~Erneuerung~.

Dazu trug die Medizin des Mittelalters in sich selbst nicht die

Kraft, ja sie drohte unter fortschreitender Systematisierung des

Wissensstoffes bereits jener Erstarrung anheimzufallen, welche die

Medizin der orientalischen Völker so drastisch kennzeichnet. Vor

diesem Geschick bewahrten die Heilkunst auf abendländischem Boden

glücklicherweise ~von außen wirkende, überaus mächtige Faktoren~ --

dieselben, die zur neuzeitlichen Kultur überhaupt den Grund gelegt

haben.

Wie für das übrige Geistesleben des Abendlandes setzte in der zweiten

Hälfte des 15. Jahrhunderts auch für die Medizin eine ewig denkwürdige,

hellstrahlende ~Uebergangsepoche~ ein, eine Epoche, die groß war

durch das, was sie leistete, größer aber noch durch das, was sie

vorbereitete.

Literarhistorische Uebersicht[1].

[1] Im folgenden sind nur besonders ~wichtige~ und meist nur später

im ~Druck~ erschienene oder in unserer Zeit neu herausgegebene

Schriften angeführt. Selbst bei dieser Beschränkung soll auf

Vollständigkeit kein Anspruch erhoben werden, namentlich auch

nicht hinsichtlich der Ausgaben.

Schriftsteller des 14. Jahrhunderts.

Italien.

Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil · 第 68 / 76 段