sich, daß in dem Maße, als die wissenschaftliche Heilkunde
an Terrain gewann, die Frauen von der medizinischen Praxis
zurückgedrängt und auf die Krankenpflege und vulgäre Hausmedizin
verwiesen wurden. Zwar gestattete in Paris ein Edikt vom Jahre
1311 auch Frauen, auf Grund einer Prüfung vor der Confrérie de
St. Côme Chirurgie zu treiben, zwar finden sich in städtischen
Urkunden noch in den letzten Jahrhunderten geachtete Aerztinnen,
besonders Augenärztinnen, ferner Aderlasserinnen hie und
da genannt --, aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle
gehörten die Weiber, welche sich mit der Behandlung innerer oder
äußerer Leiden abgaben, sogar den Heeren auf ihren Zügen folgten
(z. B. im Gefolge König Ludwigs d. H. befand sich eine Aerztin
„Frau Hersend”) u. s. w., den Kreisen des Kurpfuschertums an
und standen in keinem guten Rufe, umsomehr als viele nebstbei
recht bedenkliche Gewerbe ausübten. Zu diesem Urteil führen
nicht nur die von ärztlicher Seite inspirierten Auslassungen
gegen das Pfuschertum, sondern auch die schöne Literatur, in
der von den weiblichen Heilpersonen zumeist eine sehr ungünstige
Schilderung entworfen wird (z. B. in des „Teufels Netz”).
Auch die Apotheker gefielen sich manchmal in der Rolle von
Aerzten, dazu kamen noch kurierende Mönche, Geistliche[109], Juden,
ferner Hirten, Schäfer, Schmiede etc. als weitere Schädlinge der
medizinischen Profession. Das Hauptkontingent zu der gewaltigen
Schar der Kurpfuscher beiderlei Geschlechts stellten aber die im
Mittelalter so zahlreichen „fahrenden” Leute, welche als ~Bruch-~
und ~Steinschneider~, ~Starstecher~, ~Zahnbrecher~, ~Theriakkrämer~,
Alchemisten, Harnpropheten u. s. w. umherzogen, in grotesker Kleidung
besonders auf Jahrmärkten durch großes Geschrei, unter allerhand
Possen, die leichtgläubige Kundschaft an sich zu locken und ihre
Arkana an den Mann zu bringen verstanden[110].
[109] Dagegen eifert noch Geiler von Keisersberg mit den Worten:
„Also kein priester sol keim artznei geben, wan er es schon
wol künte. Er sol ein artzet der selen sein und nit des leibs.”
[110] Ein Miniaturbild des Dresdener Galen-Codex Fol. 195 (vgl. S.
458) stellt einen solchen Gaukler vor, mit einer Theriakbüchse
und einer gezähmten Schlange vor sieben Zuschauern auf einer
Bank stehend. Sehr oft war der in einen Talar würdig gehüllte
fahrende Heilkünstler mit einem Harlekin geschäftlich vereinigt,
der durch derbe Spässe die Leute anlockte und die Künste
seines Meisters anpries; zum Schauplatz diente eine Marktbude,
welche durch ihre Ausstattung mit chirurgischen Werkzeugen,
Arzneistandgefäßen, Kuriositäten aller Art, Attesten u. s. w.
auf die gaffende Menge nicht geringen Eindruck machte. „Er
hat ein geschrey wie ein Zaanbrecher oder Triackerskraemer”
(Theriakskrämer), war zum Sprichwort geworden.
Die Schriften der Aerzte sind voll von Klagen über das
Pfuschertum[111], die medizinischen Korporationen taten nicht selten
Schritte bei den Behörden, aber alle Versuche, dem Unwesen zu steuern,
blieben vergeblich[112].
[111] Z. B. Henri de Mondeville, Guy de Chauliac u. a.
[112] In Paris war schon 1220 die Kurpfuscherei verboten
worden. Im Jahre 1322 wurde seitens der Pariser Fakultät
einer Kurpfuscherin der Prozeß gemacht, der für diese mit
einer Geldstrafe und ~Exkommunikation~ endigte. Die Wiener
medizinische Fakultät führte mit großer Energie den Kampf gegen
eine ganze Reihe von Kurpfuschern, unter denen sich Geistliche,
getaufte Juden, alte Weiber und Studierende befanden; sie
erwirkte auch 1404 einen mehrmals bestätigten Bannbrief gegen
die irregulären Praktiker, hatte aber im Einzelfalle gewöhnlich
keinen Erfolg, weil sich die Behörden lässig zeigten und die
Kurpfuscher manchmal sogar fürstlichen Schutz genossen.
Die graduierten Aerzte übten ihren Beruf als ~Leibärzte~ oder
~Stadtärzte~, späterhin auch, entsprechend ihrer Zunahme, als
unbestallte Praktiker aus. Es bedurfte übrigens einer langen
Entwicklung -- besonders in den germanischen Ländern -- bis wenigstens
die größeren Städte Magister bezw. Doktoren der Medizin an Stelle
oder neben Wundärzten in ihren Dienst zogen. Als ~Feldärzte~ blieben
begreiflicherweise die chirurgischen Empiriker (Barbiere) dauernd im
Vordergrund.
So wie die Leibärzte bezogen gewöhnlich auch die ~Stadtärzte~
ihren Gehalt in barem Gelde und Naturalien, außerdem genossen sie
verschiedene Vorrechte. Den Stadtärzten oblag die unentgeltliche
Behandlung der Armen und städtischen Angestellten, die Besorgung des
Spitals, die Visitation der Apotheke, die Besichtigung der Leprösen,
die forensische Gutachtertätigkeit, späterhin auch die Prüfung der
Wundärzte, Apotheker und Hebammen. Unter Umständen hatten sie die
städtischen Milizen ins Feld zu begleiten. Während in den Verträgen
aus älterer Zeit manchmal ausbedungen war, daß der Stadtarzt in
Pestzeiten seinen Aufenthaltsort verlassen durfte, bildeten in den
letzten Jahrhunderten des Mittelalters gerade die entgegengesetzten
Bestimmungen die Regel. -- Die italienischen Einrichtungen (vgl.
S. 412) wurden für die übrigen Länder vorbildlich. In Deutschland
verordnete Kaiser Siegmund 1426 auf der Kirchenversammlung zu Basel,
daß in jeder deutschen Reichstadt ein „~Meister-Arzt~” mit hundert
Gulden besoldet werden solle („die mag er nießen von einer Kirche,
und soll männiglich arzneien umsonst und soll seine Pfründt verdienen
ernstlich und getreulich -- denn die hohen Meister in Physica dienen
niemand umsonst, darum fahren sie in die Höll”).
Die Fürsorge für die im Kriege Verwundeten blieb den größten Teil
des Mittelalters hindurch aufs ärgste vernachlässigt. Wohl hören wir,
daß im Gefolge der Könige und Großen sich Aerzte und Chirurgen (meist
Barbiere) befanden -- den Truppen der improvisierten Armeen kamen aber
höchstens zufallsweise Hilfleistungen zu gute, am ehesten noch seitens
der Barbiere („Feldscherer”), welche sich im Lager nebst Händlern,
Schmieden etc. aufhielten. Schwache Spuren einer Organisation des
Sanitätsdienstes finden sich zuerst bei den städtischen Milizen
(italienischer, später flandrischer und deutscher Städte), ferner bei
den Söldnerscharen, deren Führer manchmal Wundärzte eigenst anwarben.
In Italien gab es bei der Flotte (z. B. der Genueser) und bei den
Gesandtschaften besondere Aerzte, in Florenz wurden sogar für die
Gefangenen solche angestellt.
Einen wichtigen Bestandteil der laïkalen Aerzteschaft machten nahezu in
allen Ländern ~die jüdischen Aerzte~ aus, welche in der Geschichte des
mittelalterlichen Heilwesens eine sehr bedeutende Rolle spielten. Viele
derselben standen mit ihren christlichen Fachgenossen auf der gleichen
Bildungsstufe, einzelne überragten sogar -- wenn die außergewöhnliche
Gunst der Fürsten und mancher Päpste oder die Volksstimme Beweiskraft
besitzt -- das Durchschnittsmaß. Den ordnungsmäßigen Studiengang
zurückzulegen, die höchsten akademischen Grade zu erlangen,
ermöglichten ihnen freilich beinahe nur italienische Universitäten,
da die übrigen Hochschulen im späteren Mittelalter den wißbegierigen
Jüngern jüdischen Stammes ihre Pforten immer mehr verschlossen oder
von vornherein nicht eröffneten. Wo sie wegen der konfessionellen
Schranken den formalen Vorbedingungen der Lizenz nicht zu entsprechen
vermochten, galten die jüdischen Aerzte freilich in den Augen der
ärztlichen Zunft als illegitime Praktiker, unbeschadet dessen, daß sie
sich oft auf Wegen, die von der Heeresstraße abseits lagen, ein recht
ansehnliches Wissen und Können erworben hatten. Damit soll freilich
nicht geleugnet werden, daß die Juden insbesondere in Deutschland, wo
ihr kulturelles Niveau infolge der schweren Bedrückung weit niedriger
als in den romanischen Ländern war, zum wirklichen Pfuschertum ein
starkes Kontingent gestellt haben.
In den vorhergehenden Abschnitten wurde gelegentlich darauf
hingewiesen, daß die jüdischen Aerzte im ~frühen~ Mittelalter fast
die einzigen gebildeten Heilkünstler aus dem Laienstande gewesen
sind und diese Stellung in den weniger kultivierten Ländern noch bis
ins 13. Jahrhundert behaupteten (vgl. S. 276, 277, 325), ferner, daß
sie zur Schule von Salerno, noch mehr zur Schule von Montpellier,
in enger Beziehung standen (vgl. S. 281, 317, 318), endlich, daß
sie sich um die Verpflanzung der arabischen Medizin ins Abendland,
namentlich in Form der Uebersetzertätigkeit (vgl. S. 332, 335,
336), allgemein anerkannte, große Verdienste erworben haben[113].
Hinzugefügt sei noch, daß sie bei aller Verehrung für die antiken
und arabischen Meister dem literarischen Schaffen des Okzidents das
regste Interesse entgegenbrachten und nicht ruhten, bis auch die
wertvollsten der salernitanischen und spätmittelalterlichen Autoren
durch Uebertragung ins Hebräische zum geistigen Besitztum ihrer Nation
geworden waren[114]. Unter den noch vorhandenen überaus zahlreichen
~hebräischen Uebersetzungen~ (vgl. Steinschneider, Die hebräischen
Uebersetzungen des Mittelalters, Berlin 1893) sind folgende
abendländische Autoren vertreten: Macer Floridus, die Salernitaner
Bernhardus Provincialis, Constantinus Africanus, Gariopontus, Joh. de
St. Paulo, Maurus, Nicolaus Praepositus, Petroncellus, Platearius,
Salernus, Urso, ferner Arnaldus de Villanova, Bernardus de Gordon,
Dinus de Garbo, Gentile da Foligno, Gerardus de Solo, Gilbertus
Anglicus, Guainerius, Joh. cum Barba, Johannes Jacobi, Joh. de St.
Amando, Joh. de Tornamira, Magnino, Montagnana, Petrus Hispanus, Petr.
de Tussignana, Valescus de Taranta, Raimund Lull, Saladinus de Asculo,
Thaddaeus Florentinus u. a., die Chirurgen Bruno de Longoburgo,
Congeinna, Guil. de Saliceto, Guy de Chauliac, Lanfranchi, Roger,
Rolando, Theoderich.
[113] Beruhten doch auch manche lateinische Uebersetzungen
auf hebräischen Uebertragungen, nicht auf dem arabischen
Originaltext.
[114] Der Entstehungsort der hebräischen Uebersetzungen war der
europäische Südwesten und Italien. Auch relativ selbständige
literarische Produkte medizinischen Inhalts sind noch erhalten,
wie z. B. die von Steinschneider veröffentlichte altfranzösische
Kompilation über Fieberkrankheiten in hebräischen Lettern.
Die verhältnismäßig große Zahl der mittelalterlichen jüdischen
Aerzte, welche in ~Italien~, ~Südfrankreich~ (Provence) und
~Nordspanien~ auf hoher Stufe standen, ist -- abgesehen von der
fast angestammten Vorliebe für die Heilkunde[115] -- schon daraus
erklärlich, daß den Juden eben alle übrigen gelehrten Berufe verwehrt
waren; auch vermochte aus naheliegenden Gründen gerade die Tüchtigkeit
auf dem Gebiete der Medizin noch am ehesten, wenigstens für einzelne,
den unsäglichen Druck zu erleichtern, der auf dem verfemten Volke
lastete. Ihre Ausbildung erlangten sie teils in jüdischen Schulen[116]
und durch private Unterweisung, teils an Universitäten, die ihnen
allerdings bloß in sehr beschränktem Ausmaße zugänglich waren
und infolge des vorherrschenden kirchlichen Charakters nur ganz
ausnahmsweise den Doktortitel verliehen (wie z. B. Padua)[117].
[115] Die mosaische Gesetzgebung mit ihren trefflichen hygienischen
Vorschriften erhob die Sorge für die Erhaltung der Gesundheit
geradezu zur religiösen Pflicht; das Studium des Talmud
machte vielfach auch die Erörterung medizinischer Fragen
nötig und überlieferte eine Fülle einschlägiger Kenntnisse
aus dem Altertum. Auf dieser Basis, aber stets womöglich nach
Erweiterung des Wissens im Anschluß an die zeitgenössischen
Fortschritte strebend, wirkten Juden als erfolgreiche Aerzte
in Byzanz und Persien, unter den Arabern und endlich unter
den abendländischen Völkern des Mittelalters, überallhin
Traditionen verpflanzend, überall Neues rezipierend. -- In
älterer Zeit leisteten in den jüdischen Gemeinden die Rabbiner
auch ärztlichen Beistand, umsomehr als sie nicht besoldet waren
und daher aus der medizinischen Praxis auf ehrenhafte Weise
Mittel zum Lebensunterhalt gewinnen konnten. Später widmeten
sich diejenigen, welche nach einem gelehrten Beruf strebten,
aber die Laufbahn des Seelsorgers nicht einschlagen wollten,
vorzugsweise oder nebenbei dem Studium der Medizin.
[116] Welche Schriften zum Studium der Medizin in den
spanisch-jüdischen Schulen des 13. Jahrhunderts vorzugsweise
benützt worden sind, ersieht man aus dem Buche Jair Natib
(vermutlich um 1250 von R. Jehuda b. Samuel b. Abbas verfaßt);
dort werden die Diätik des Maimonides, das Canticum und der
Kanon des Avicenna, der Lib. regalis des Ali Abbas, ein Werk
Galens, das Viaticum des Ibn al Dschezzar, der dritte Teil
(die Pathologie) des Colliget des Averroës, die Chirurgie des
Abulkasim (?) und das Buch des Nedschib-ed-Din-al-Samarkandi
empfohlen (vgl. Güdemann, Das jüdische Unterrichtswesen während
der spanisch-arabischen Periode, Wien 1873).
[117] Vgl. S. 347. Paris nahm keine jüdischen Studierenden auf,
ebensowenig die deutschen Universitäten. Daß sich übrigens sogar
in Montpellier -- 1306 waren die Juden aus Frankreich vertrieben
worden, im Jahre 1360 durften sie wieder zurückkehren -- die
Verhältnisse wesentlich ungünstiger gestaltet hatten, beweist
die Klage eines jüdischen Uebersetzers, Leon Joseph, der 1409
schrieb, daß er 10 Jahre lang die Schriften des Gerardus de
Solo und Joh. de Tornamira nicht habe erlangen können, weil
die Gelehrten von Montpellier Verkäufer dieser Schriften an
Nichtchristen mit dem Anathema belegt hätten.
Wenn sie einen Titel führten, so war dies daher gewöhnlich
derjenige eines Magisters. In ihrer Praxis waren sie keineswegs
bloß auf ihre Stammesgenossen angewiesen, sie wurden vielmehr in
allen Ländern von Christen stark in Anspruch genommen, nicht nur
vom niederen Volke, sondern mehr noch von den höchsten Ständen,
ja selbst von Klerikern[118]; wir finden sie als ~Leibärzte~ von
Päpsten, geistlichen und weltlichen Fürsten oder in ~städtischen
Diensten~[119], hauptsächlich aber als ~freie Praktiker~. An
manchen Orten hatten sie zeitweilig die ganze Praxis inne, so z.
B. in Avignon. Außer manchen anderen Momenten war es namentlich ein
Umstand, der ihnen zu gute kam, nämlich, daß sie sich im Gegensatz
zu den übrigen wissenschaftlich gebildeten Aerzten mit ~Chirurgie~
häufig abgaben; manche zeichneten sich sogar besonders als Wundärzte
oder Augenärzte[120] aus (z. B. Jakob von Lunel, der Wundarzt Dolan
Bellan in Carcassone). Welcher Beliebtheit sich die jüdischen Aerzte
bei den Kranken erfreuten, sprach sich in vielfachen Privilegien
aus, die einzelnen unter ihnen zu teil wurden von seiten der Päpste,
Fürsten und Stadtverwaltungen. Es sei nur beispielsweise erwähnt,
daß Papst Innocenz VII. drei jüdischen Aerzten das Bürgerrecht
in Rom verlieh, daß Papst Paul II. die jüdischen Aerzte davon
dispensierte, den sog. Judenflecken zu tragen. All dies ist umso höher
zu werten, als die Kirche seit dem 13. Jahrhundert (in Konzilien-
und Synodialbeschlüssen) wiederholt den Christen aufs strengste
befahl, jüdische Aerzte zu meiden[121], und es auch die medizinischen
Fakultäten[122] wahrlich an Gehässigkeit gegen die außer der Zunft
stehenden Praktiker nicht fehlen ließen. Vgl. zur Orientierung R.
Landau, Geschichte der jüdischen Aerzte, Berlin 1895.
[118] Einzelfakten hier anzuführen, würde zu weit führen. Schon
Arnald von Villanova machte es den Mönchen zum Vorwurf, daß
sie jüdische Aerzte gebrauchen.
[119] In Italien schon im 13. Jahrhundert, auf deutschem Boden später
und weit seltener, z. B in Frankfurt und Basel.
[120] In manchen jüdischen Familien ging die Ausübung der
Augenheilkunde (auf Grund spanisch-arabischer Traditionen) vom
Vater auf den Sohn über. Die Bibliothek von Besançon besitzt
eine okulistische Sammelhandschrift aus dem 14. Jahrhundert,
die sich im Besitze jüdischer Augenärzte befand, wie aus
beigefügten hebräischen Bemerkungen hervorgeht. -- Jüdische
Wund- und Augenärzte sind in Deutschland im 14. Jahrhundert
urkundlich nachweisbar. -- Hier sei erwähnt, daß auch Jüdinnen
ärztliche Praxis trieben und manche darunter, besonders als
Augenärztinnen, großen Ruf genossen, z. B. die Judenärztin
Sarah in Würzburg und die Jüdin Zerlin in Frankfurt.
[121] In Betracht kommen die Synode zu Wien 1267, zu Trier 1310, die
Konzile in Avignon 1326 und 1337, das Konzil von Lavaur 1368,
das Basler Konzil (1431-1449), die Synoden zu Freising 1440,
zu Bamberg 1491. Angeblich lag dem Verbot nur (?) das Motiv zu
Grunde, daß die mittelalterlichen Aerzte verpflichtet waren,
Schwerkranke zum Empfang der Sakramente zu ermahnen, wozu eben
die jüdischen Aerzte weniger angehalten werden konnten; so
sei es verständlich, daß Päpste und Bischöfe häufig jüdische
Leibärzte hatten, den Gläubigen aber solche verboten waren.
Uebrigens wurde kirchlicherseits eine Ausnahme zugelassen, in
Fällen „cum nullus alius medicus adest, vel cum est excellens
aliquis medicus in Judaeis”. Wie wenig übrigens das Gebot
fruchtete, beweist, daß noch Geiler von Keisersberg Anlaß zur
Klage findet: „Dergleichen sein etliche, die lauffen zu den
Henckmessigen Juden, unnd bringen jhn den harn, und fragen sie
umb rath. Welches doch hoch verbotten ist, das man kein Artzeney
sol von den Juden gebrauchen, es sey den sach, das man sonst
kein Artzet mag gehaben.”
[122] Z. B. die Statuten der medizinischen Fakultäten von Köln
und Ingolstadt untersagten ausdrücklich jede Gemeinschaft mit
jüdischen Praktikern.
Die steigende Bedeutung, die der wissenschaftlichen Heilkunde und
den Aerzten im Staate zukam, die wachsenden Anforderungen, die an sie
gerichtet wurden, gaben wie schon weit früher in Italien allmählich
auch in anderen Ländern, so namentlich in Deutschland, den Anlaß zur
Entstehung von ~Medizinalordnungen~, welche ihre Rechte und Pflichten
regelten. In dieser Hinsicht wäre insbesondere die um 1350 erlassene
Nürnberger Aerzteordnung und jene zu erwähnen, die Karl IV. für
Schlesien erließ[123].
[123] Gemäß dieser mußten die „Kunstärzte” vor den Rathmannen durch
„Briefe” und Zeugnisse, vor den Aerzten durch eine Vorlesung
den Nachweis ihrer Befugnis und Befähigung erbringen. --
Gleichzeitig wurde auch in diesen Verordnungen das Verhältnis
zwischen Arzt, ~Apotheker~ und Publikum geregelt (~Verbot des
Selbstdispensierens der Aerzte~, ~Verbot der Kurpfuscherei der
Apotheker~, ~Apothekertaxe~, ~Apothekenvisitation~ etc.).
Diese offizielle Anerkennung der ärztlichen Berufsklasse ging
aber nicht so weit, den Vertretern der Medizin die gebührende
Stellung als Sachverständige vor Gericht einzuräumen[124] oder
ihnen eine entscheidende Stimme bei der Beratung und Durchführung
~sanitätspolizeilicher Verfügungen~ zu sichern[125]. Was die letzteren
anlangt, so hat es namentlich im späteren Mittelalter an wohlgemeinten
Bemühungen zur Beseitigung der hygienischen Mißzustände, an ernsten
Versuchen zur ~Abwehr der Seuchen~[126] nicht gefehlt; geht doch die
Institution der ~Quarantäne~ auf das 14. Jahrhundert zurück.
[124] Zwar läßt sich in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters
eine zunehmende Verwendung der Aerzte bezw. Chirurgen in foro
nicht verkennen, doch wirkte auf eine festere Gestaltung der
gerichtsärztlichen Tätigkeit insbesondere in Deutschland das
neuaufgenommene römische Recht zunächst hemmend ein.
[125] Am reichsten fließen die Nachrichten über mittelalterliche
sanitätspolizeiliche Verordnungen aus Italien; sie beziehen
sich, nach dem Beispiel des Hohenstaufen Friedrichs II.
(abgedr. in Choulants histor.-liter. Jahrbuch, Leipzig 1838) und
darüber hinausgehend, auf die Reinhaltung der Luft, Entfernung
des Unrats, auf die Wasserversorgung, auf die Hygiene der
Nahrungsmittel und Getränke, die Ueberwachung der Prostitution,
das Bestattungswesen u. s. w. In manchen deutschen Städten
lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurück sanitätspolizeiliche
Verfügungen über den Verkauf der Lebensmittel (z. B.
Fleischbeschau), die Reinhaltung der Straßen, das Bauwesen
etc. nachweisen. -- Hervorzuheben ist es, daß im Mittelalter
manche vom Geiste echter Humanität erfüllte sozialhygienische
Vorschriften gegeben wurden, wie z. B. das Verbot, daß Frauen
gewisse anstrengende Arbeiten verrichten (in Frankreich
schon unter Ludwig IX.), gewisse Maßnahmen im Interesse des
Mutterschutzes etc.
[126] Auf die, auch kulturhistorisch so bedeutungsvolle,
Seuchengeschichte des Mittelalters kann hier nicht
eingegangen werden, wir müssen diesbezüglich auf die
einschlägigen Spezialwerke, besonders von Haeser (Geschichte
der epidemischen Krankheiten im 3. Band seiner Geschichte
der Medizin, 3. Aufl., Jena 1882) und Aug. Hirsch (Handbuch
der historisch-geographischen Pathologie, Erlangen 1881-86)
verweisen. Hier sei nur bemerkt, daß außer dem Aussatz und der
Pest (mit welcher mehrere andere Infektionskrankheiten, z. B.
Petechialtyphus, zusammengeworfen wurden) das St. Antoniusfeuer
(Mutterkornbrand), Blattern und influenzaartige Epidemien die
Hauptrolle in der Seuchengeschichte des Mittelalters spielten.
Die allgemeinen hygienischen Verhältnisse der mittelalterlichen
Städte mit ihrer dichten Bevölkerung, ihrer licht- und luftlosen
Bauart, ihren engen Straßen, ihrer mangelhaften Kanalisation, ihrem
schlechten Trinkwasser, ihrem sanitätswidrigen Begräbniswesen etc.,
waren die denkbar ungünstigsten; vergegenwärtigt man sich noch
außerdem, welche Gefahren der rege Handels- und Pilgerverkehr, das
Bettlerunwesen, die Völlerei und geschlechtliche Ausschweifung, der
überall herrschende Schmutz u. s. w. mit sich brachten, so nimmt
es nicht wunder, daß Epidemien und Endemien verschiedenster Art,
für deren Entstehung und Verbreitung die vielfältigsten Bedingungen
gegeben waren, Hekatomben von Menschenopfern forderten, umsomehr
als die gelegentlich ergriffenen prophylaktischen Maßnahmen
zumeist genügender wissenschaftlicher und technischer Grundlagen
entbehrten[127].