[108] Wenn wir von den Salernitanerzuständen absehen, so ergibt

sich, daß in dem Maße, als die wissenschaftliche Heilkunde

an Terrain gewann, die Frauen von der medizinischen Praxis

zurückgedrängt und auf die Krankenpflege und vulgäre Hausmedizin

verwiesen wurden. Zwar gestattete in Paris ein Edikt vom Jahre

1311 auch Frauen, auf Grund einer Prüfung vor der Confrérie de

St. Côme Chirurgie zu treiben, zwar finden sich in städtischen

Urkunden noch in den letzten Jahrhunderten geachtete Aerztinnen,

besonders Augenärztinnen, ferner Aderlasserinnen hie und

da genannt --, aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle

gehörten die Weiber, welche sich mit der Behandlung innerer oder

äußerer Leiden abgaben, sogar den Heeren auf ihren Zügen folgten

(z. B. im Gefolge König Ludwigs d. H. befand sich eine Aerztin

„Frau Hersend”) u. s. w., den Kreisen des Kurpfuschertums an

und standen in keinem guten Rufe, umsomehr als viele nebstbei

recht bedenkliche Gewerbe ausübten. Zu diesem Urteil führen

nicht nur die von ärztlicher Seite inspirierten Auslassungen

gegen das Pfuschertum, sondern auch die schöne Literatur, in

der von den weiblichen Heilpersonen zumeist eine sehr ungünstige

Schilderung entworfen wird (z. B. in des „Teufels Netz”).

Auch die Apotheker gefielen sich manchmal in der Rolle von

Aerzten, dazu kamen noch kurierende Mönche, Geistliche[109], Juden,

ferner Hirten, Schäfer, Schmiede etc. als weitere Schädlinge der

medizinischen Profession. Das Hauptkontingent zu der gewaltigen

Schar der Kurpfuscher beiderlei Geschlechts stellten aber die im

Mittelalter so zahlreichen „fahrenden” Leute, welche als ~Bruch-~

und ~Steinschneider~, ~Starstecher~, ~Zahnbrecher~, ~Theriakkrämer~,

Alchemisten, Harnpropheten u. s. w. umherzogen, in grotesker Kleidung

besonders auf Jahrmärkten durch großes Geschrei, unter allerhand

Possen, die leichtgläubige Kundschaft an sich zu locken und ihre

Arkana an den Mann zu bringen verstanden[110].

[109] Dagegen eifert noch Geiler von Keisersberg mit den Worten:

„Also kein priester sol keim artznei geben, wan er es schon

wol künte. Er sol ein artzet der selen sein und nit des leibs.”

[110] Ein Miniaturbild des Dresdener Galen-Codex Fol. 195 (vgl. S.

458) stellt einen solchen Gaukler vor, mit einer Theriakbüchse

und einer gezähmten Schlange vor sieben Zuschauern auf einer

Bank stehend. Sehr oft war der in einen Talar würdig gehüllte

fahrende Heilkünstler mit einem Harlekin geschäftlich vereinigt,

der durch derbe Spässe die Leute anlockte und die Künste

seines Meisters anpries; zum Schauplatz diente eine Marktbude,

welche durch ihre Ausstattung mit chirurgischen Werkzeugen,

Arzneistandgefäßen, Kuriositäten aller Art, Attesten u. s. w.

auf die gaffende Menge nicht geringen Eindruck machte. „Er

hat ein geschrey wie ein Zaanbrecher oder Triackerskraemer”

(Theriakskrämer), war zum Sprichwort geworden.

Die Schriften der Aerzte sind voll von Klagen über das

Pfuschertum[111], die medizinischen Korporationen taten nicht selten

Schritte bei den Behörden, aber alle Versuche, dem Unwesen zu steuern,

blieben vergeblich[112].

[111] Z. B. Henri de Mondeville, Guy de Chauliac u. a.

[112] In Paris war schon 1220 die Kurpfuscherei verboten

worden. Im Jahre 1322 wurde seitens der Pariser Fakultät

einer Kurpfuscherin der Prozeß gemacht, der für diese mit

einer Geldstrafe und ~Exkommunikation~ endigte. Die Wiener

medizinische Fakultät führte mit großer Energie den Kampf gegen

eine ganze Reihe von Kurpfuschern, unter denen sich Geistliche,

getaufte Juden, alte Weiber und Studierende befanden; sie

erwirkte auch 1404 einen mehrmals bestätigten Bannbrief gegen

die irregulären Praktiker, hatte aber im Einzelfalle gewöhnlich

keinen Erfolg, weil sich die Behörden lässig zeigten und die

Kurpfuscher manchmal sogar fürstlichen Schutz genossen.

Die graduierten Aerzte übten ihren Beruf als ~Leibärzte~ oder

~Stadtärzte~, späterhin auch, entsprechend ihrer Zunahme, als

unbestallte Praktiker aus. Es bedurfte übrigens einer langen

Entwicklung -- besonders in den germanischen Ländern -- bis wenigstens

die größeren Städte Magister bezw. Doktoren der Medizin an Stelle

oder neben Wundärzten in ihren Dienst zogen. Als ~Feldärzte~ blieben

begreiflicherweise die chirurgischen Empiriker (Barbiere) dauernd im

Vordergrund.

So wie die Leibärzte bezogen gewöhnlich auch die ~Stadtärzte~

ihren Gehalt in barem Gelde und Naturalien, außerdem genossen sie

verschiedene Vorrechte. Den Stadtärzten oblag die unentgeltliche

Behandlung der Armen und städtischen Angestellten, die Besorgung des

Spitals, die Visitation der Apotheke, die Besichtigung der Leprösen,

die forensische Gutachtertätigkeit, späterhin auch die Prüfung der

Wundärzte, Apotheker und Hebammen. Unter Umständen hatten sie die

städtischen Milizen ins Feld zu begleiten. Während in den Verträgen

aus älterer Zeit manchmal ausbedungen war, daß der Stadtarzt in

Pestzeiten seinen Aufenthaltsort verlassen durfte, bildeten in den

letzten Jahrhunderten des Mittelalters gerade die entgegengesetzten

Bestimmungen die Regel. -- Die italienischen Einrichtungen (vgl.

S. 412) wurden für die übrigen Länder vorbildlich. In Deutschland

verordnete Kaiser Siegmund 1426 auf der Kirchenversammlung zu Basel,

daß in jeder deutschen Reichstadt ein „~Meister-Arzt~” mit hundert

Gulden besoldet werden solle („die mag er nießen von einer Kirche,

und soll männiglich arzneien umsonst und soll seine Pfründt verdienen

ernstlich und getreulich -- denn die hohen Meister in Physica dienen

niemand umsonst, darum fahren sie in die Höll”).

Die Fürsorge für die im Kriege Verwundeten blieb den größten Teil

des Mittelalters hindurch aufs ärgste vernachlässigt. Wohl hören wir,

daß im Gefolge der Könige und Großen sich Aerzte und Chirurgen (meist

Barbiere) befanden -- den Truppen der improvisierten Armeen kamen aber

höchstens zufallsweise Hilfleistungen zu gute, am ehesten noch seitens

der Barbiere („Feldscherer”), welche sich im Lager nebst Händlern,

Schmieden etc. aufhielten. Schwache Spuren einer Organisation des

Sanitätsdienstes finden sich zuerst bei den städtischen Milizen

(italienischer, später flandrischer und deutscher Städte), ferner bei

den Söldnerscharen, deren Führer manchmal Wundärzte eigenst anwarben.

In Italien gab es bei der Flotte (z. B. der Genueser) und bei den

Gesandtschaften besondere Aerzte, in Florenz wurden sogar für die

Gefangenen solche angestellt.

Einen wichtigen Bestandteil der laïkalen Aerzteschaft machten nahezu in

allen Ländern ~die jüdischen Aerzte~ aus, welche in der Geschichte des

mittelalterlichen Heilwesens eine sehr bedeutende Rolle spielten. Viele

derselben standen mit ihren christlichen Fachgenossen auf der gleichen

Bildungsstufe, einzelne überragten sogar -- wenn die außergewöhnliche

Gunst der Fürsten und mancher Päpste oder die Volksstimme Beweiskraft

besitzt -- das Durchschnittsmaß. Den ordnungsmäßigen Studiengang

zurückzulegen, die höchsten akademischen Grade zu erlangen,

ermöglichten ihnen freilich beinahe nur italienische Universitäten,

da die übrigen Hochschulen im späteren Mittelalter den wißbegierigen

Jüngern jüdischen Stammes ihre Pforten immer mehr verschlossen oder

von vornherein nicht eröffneten. Wo sie wegen der konfessionellen

Schranken den formalen Vorbedingungen der Lizenz nicht zu entsprechen

vermochten, galten die jüdischen Aerzte freilich in den Augen der

ärztlichen Zunft als illegitime Praktiker, unbeschadet dessen, daß sie

sich oft auf Wegen, die von der Heeresstraße abseits lagen, ein recht

ansehnliches Wissen und Können erworben hatten. Damit soll freilich

nicht geleugnet werden, daß die Juden insbesondere in Deutschland, wo

ihr kulturelles Niveau infolge der schweren Bedrückung weit niedriger

als in den romanischen Ländern war, zum wirklichen Pfuschertum ein

starkes Kontingent gestellt haben.

In den vorhergehenden Abschnitten wurde gelegentlich darauf

hingewiesen, daß die jüdischen Aerzte im ~frühen~ Mittelalter fast

die einzigen gebildeten Heilkünstler aus dem Laienstande gewesen

sind und diese Stellung in den weniger kultivierten Ländern noch bis

ins 13. Jahrhundert behaupteten (vgl. S. 276, 277, 325), ferner, daß

sie zur Schule von Salerno, noch mehr zur Schule von Montpellier,

in enger Beziehung standen (vgl. S. 281, 317, 318), endlich, daß

sie sich um die Verpflanzung der arabischen Medizin ins Abendland,

namentlich in Form der Uebersetzertätigkeit (vgl. S. 332, 335,

336), allgemein anerkannte, große Verdienste erworben haben[113].

Hinzugefügt sei noch, daß sie bei aller Verehrung für die antiken

und arabischen Meister dem literarischen Schaffen des Okzidents das

regste Interesse entgegenbrachten und nicht ruhten, bis auch die

wertvollsten der salernitanischen und spätmittelalterlichen Autoren

durch Uebertragung ins Hebräische zum geistigen Besitztum ihrer Nation

geworden waren[114]. Unter den noch vorhandenen überaus zahlreichen

~hebräischen Uebersetzungen~ (vgl. Steinschneider, Die hebräischen

Uebersetzungen des Mittelalters, Berlin 1893) sind folgende

abendländische Autoren vertreten: Macer Floridus, die Salernitaner

Bernhardus Provincialis, Constantinus Africanus, Gariopontus, Joh. de

St. Paulo, Maurus, Nicolaus Praepositus, Petroncellus, Platearius,

Salernus, Urso, ferner Arnaldus de Villanova, Bernardus de Gordon,

Dinus de Garbo, Gentile da Foligno, Gerardus de Solo, Gilbertus

Anglicus, Guainerius, Joh. cum Barba, Johannes Jacobi, Joh. de St.

Amando, Joh. de Tornamira, Magnino, Montagnana, Petrus Hispanus, Petr.

de Tussignana, Valescus de Taranta, Raimund Lull, Saladinus de Asculo,

Thaddaeus Florentinus u. a., die Chirurgen Bruno de Longoburgo,

Congeinna, Guil. de Saliceto, Guy de Chauliac, Lanfranchi, Roger,

Rolando, Theoderich.

[113] Beruhten doch auch manche lateinische Uebersetzungen

auf hebräischen Uebertragungen, nicht auf dem arabischen

Originaltext.

[114] Der Entstehungsort der hebräischen Uebersetzungen war der

europäische Südwesten und Italien. Auch relativ selbständige

literarische Produkte medizinischen Inhalts sind noch erhalten,

wie z. B. die von Steinschneider veröffentlichte altfranzösische

Kompilation über Fieberkrankheiten in hebräischen Lettern.

Die verhältnismäßig große Zahl der mittelalterlichen jüdischen

Aerzte, welche in ~Italien~, ~Südfrankreich~ (Provence) und

~Nordspanien~ auf hoher Stufe standen, ist -- abgesehen von der

fast angestammten Vorliebe für die Heilkunde[115] -- schon daraus

erklärlich, daß den Juden eben alle übrigen gelehrten Berufe verwehrt

waren; auch vermochte aus naheliegenden Gründen gerade die Tüchtigkeit

auf dem Gebiete der Medizin noch am ehesten, wenigstens für einzelne,

den unsäglichen Druck zu erleichtern, der auf dem verfemten Volke

lastete. Ihre Ausbildung erlangten sie teils in jüdischen Schulen[116]

und durch private Unterweisung, teils an Universitäten, die ihnen

allerdings bloß in sehr beschränktem Ausmaße zugänglich waren

und infolge des vorherrschenden kirchlichen Charakters nur ganz

ausnahmsweise den Doktortitel verliehen (wie z. B. Padua)[117].

[115] Die mosaische Gesetzgebung mit ihren trefflichen hygienischen

Vorschriften erhob die Sorge für die Erhaltung der Gesundheit

geradezu zur religiösen Pflicht; das Studium des Talmud

machte vielfach auch die Erörterung medizinischer Fragen

nötig und überlieferte eine Fülle einschlägiger Kenntnisse

aus dem Altertum. Auf dieser Basis, aber stets womöglich nach

Erweiterung des Wissens im Anschluß an die zeitgenössischen

Fortschritte strebend, wirkten Juden als erfolgreiche Aerzte

in Byzanz und Persien, unter den Arabern und endlich unter

den abendländischen Völkern des Mittelalters, überallhin

Traditionen verpflanzend, überall Neues rezipierend. -- In

älterer Zeit leisteten in den jüdischen Gemeinden die Rabbiner

auch ärztlichen Beistand, umsomehr als sie nicht besoldet waren

und daher aus der medizinischen Praxis auf ehrenhafte Weise

Mittel zum Lebensunterhalt gewinnen konnten. Später widmeten

sich diejenigen, welche nach einem gelehrten Beruf strebten,

aber die Laufbahn des Seelsorgers nicht einschlagen wollten,

vorzugsweise oder nebenbei dem Studium der Medizin.

[116] Welche Schriften zum Studium der Medizin in den

spanisch-jüdischen Schulen des 13. Jahrhunderts vorzugsweise

benützt worden sind, ersieht man aus dem Buche Jair Natib

(vermutlich um 1250 von R. Jehuda b. Samuel b. Abbas verfaßt);

dort werden die Diätik des Maimonides, das Canticum und der

Kanon des Avicenna, der Lib. regalis des Ali Abbas, ein Werk

Galens, das Viaticum des Ibn al Dschezzar, der dritte Teil

(die Pathologie) des Colliget des Averroës, die Chirurgie des

Abulkasim (?) und das Buch des Nedschib-ed-Din-al-Samarkandi

empfohlen (vgl. Güdemann, Das jüdische Unterrichtswesen während

der spanisch-arabischen Periode, Wien 1873).

[117] Vgl. S. 347. Paris nahm keine jüdischen Studierenden auf,

ebensowenig die deutschen Universitäten. Daß sich übrigens sogar

in Montpellier -- 1306 waren die Juden aus Frankreich vertrieben

worden, im Jahre 1360 durften sie wieder zurückkehren -- die

Verhältnisse wesentlich ungünstiger gestaltet hatten, beweist

die Klage eines jüdischen Uebersetzers, Leon Joseph, der 1409

schrieb, daß er 10 Jahre lang die Schriften des Gerardus de

Solo und Joh. de Tornamira nicht habe erlangen können, weil

die Gelehrten von Montpellier Verkäufer dieser Schriften an

Nichtchristen mit dem Anathema belegt hätten.

Wenn sie einen Titel führten, so war dies daher gewöhnlich

derjenige eines Magisters. In ihrer Praxis waren sie keineswegs

bloß auf ihre Stammesgenossen angewiesen, sie wurden vielmehr in

allen Ländern von Christen stark in Anspruch genommen, nicht nur

vom niederen Volke, sondern mehr noch von den höchsten Ständen,

ja selbst von Klerikern[118]; wir finden sie als ~Leibärzte~ von

Päpsten, geistlichen und weltlichen Fürsten oder in ~städtischen

Diensten~[119], hauptsächlich aber als ~freie Praktiker~. An

manchen Orten hatten sie zeitweilig die ganze Praxis inne, so z.

B. in Avignon. Außer manchen anderen Momenten war es namentlich ein

Umstand, der ihnen zu gute kam, nämlich, daß sie sich im Gegensatz

zu den übrigen wissenschaftlich gebildeten Aerzten mit ~Chirurgie~

häufig abgaben; manche zeichneten sich sogar besonders als Wundärzte

oder Augenärzte[120] aus (z. B. Jakob von Lunel, der Wundarzt Dolan

Bellan in Carcassone). Welcher Beliebtheit sich die jüdischen Aerzte

bei den Kranken erfreuten, sprach sich in vielfachen Privilegien

aus, die einzelnen unter ihnen zu teil wurden von seiten der Päpste,

Fürsten und Stadtverwaltungen. Es sei nur beispielsweise erwähnt,

daß Papst Innocenz VII. drei jüdischen Aerzten das Bürgerrecht

in Rom verlieh, daß Papst Paul II. die jüdischen Aerzte davon

dispensierte, den sog. Judenflecken zu tragen. All dies ist umso höher

zu werten, als die Kirche seit dem 13. Jahrhundert (in Konzilien-

und Synodialbeschlüssen) wiederholt den Christen aufs strengste

befahl, jüdische Aerzte zu meiden[121], und es auch die medizinischen

Fakultäten[122] wahrlich an Gehässigkeit gegen die außer der Zunft

stehenden Praktiker nicht fehlen ließen. Vgl. zur Orientierung R.

Landau, Geschichte der jüdischen Aerzte, Berlin 1895.

[118] Einzelfakten hier anzuführen, würde zu weit führen. Schon

Arnald von Villanova machte es den Mönchen zum Vorwurf, daß

sie jüdische Aerzte gebrauchen.

[119] In Italien schon im 13. Jahrhundert, auf deutschem Boden später

und weit seltener, z. B in Frankfurt und Basel.

[120] In manchen jüdischen Familien ging die Ausübung der

Augenheilkunde (auf Grund spanisch-arabischer Traditionen) vom

Vater auf den Sohn über. Die Bibliothek von Besançon besitzt

eine okulistische Sammelhandschrift aus dem 14. Jahrhundert,

die sich im Besitze jüdischer Augenärzte befand, wie aus

beigefügten hebräischen Bemerkungen hervorgeht. -- Jüdische

Wund- und Augenärzte sind in Deutschland im 14. Jahrhundert

urkundlich nachweisbar. -- Hier sei erwähnt, daß auch Jüdinnen

ärztliche Praxis trieben und manche darunter, besonders als

Augenärztinnen, großen Ruf genossen, z. B. die Judenärztin

Sarah in Würzburg und die Jüdin Zerlin in Frankfurt.

[121] In Betracht kommen die Synode zu Wien 1267, zu Trier 1310, die

Konzile in Avignon 1326 und 1337, das Konzil von Lavaur 1368,

das Basler Konzil (1431-1449), die Synoden zu Freising 1440,

zu Bamberg 1491. Angeblich lag dem Verbot nur (?) das Motiv zu

Grunde, daß die mittelalterlichen Aerzte verpflichtet waren,

Schwerkranke zum Empfang der Sakramente zu ermahnen, wozu eben

die jüdischen Aerzte weniger angehalten werden konnten; so

sei es verständlich, daß Päpste und Bischöfe häufig jüdische

Leibärzte hatten, den Gläubigen aber solche verboten waren.

Uebrigens wurde kirchlicherseits eine Ausnahme zugelassen, in

Fällen „cum nullus alius medicus adest, vel cum est excellens

aliquis medicus in Judaeis”. Wie wenig übrigens das Gebot

fruchtete, beweist, daß noch Geiler von Keisersberg Anlaß zur

Klage findet: „Dergleichen sein etliche, die lauffen zu den

Henckmessigen Juden, unnd bringen jhn den harn, und fragen sie

umb rath. Welches doch hoch verbotten ist, das man kein Artzeney

sol von den Juden gebrauchen, es sey den sach, das man sonst

kein Artzet mag gehaben.”

[122] Z. B. die Statuten der medizinischen Fakultäten von Köln

und Ingolstadt untersagten ausdrücklich jede Gemeinschaft mit

jüdischen Praktikern.

Die steigende Bedeutung, die der wissenschaftlichen Heilkunde und

den Aerzten im Staate zukam, die wachsenden Anforderungen, die an sie

gerichtet wurden, gaben wie schon weit früher in Italien allmählich

auch in anderen Ländern, so namentlich in Deutschland, den Anlaß zur

Entstehung von ~Medizinalordnungen~, welche ihre Rechte und Pflichten

regelten. In dieser Hinsicht wäre insbesondere die um 1350 erlassene

Nürnberger Aerzteordnung und jene zu erwähnen, die Karl IV. für

Schlesien erließ[123].

[123] Gemäß dieser mußten die „Kunstärzte” vor den Rathmannen durch

„Briefe” und Zeugnisse, vor den Aerzten durch eine Vorlesung

den Nachweis ihrer Befugnis und Befähigung erbringen. --

Gleichzeitig wurde auch in diesen Verordnungen das Verhältnis

zwischen Arzt, ~Apotheker~ und Publikum geregelt (~Verbot des

Selbstdispensierens der Aerzte~, ~Verbot der Kurpfuscherei der

Apotheker~, ~Apothekertaxe~, ~Apothekenvisitation~ etc.).

Diese offizielle Anerkennung der ärztlichen Berufsklasse ging

aber nicht so weit, den Vertretern der Medizin die gebührende

Stellung als Sachverständige vor Gericht einzuräumen[124] oder

ihnen eine entscheidende Stimme bei der Beratung und Durchführung

~sanitätspolizeilicher Verfügungen~ zu sichern[125]. Was die letzteren

anlangt, so hat es namentlich im späteren Mittelalter an wohlgemeinten

Bemühungen zur Beseitigung der hygienischen Mißzustände, an ernsten

Versuchen zur ~Abwehr der Seuchen~[126] nicht gefehlt; geht doch die

Institution der ~Quarantäne~ auf das 14. Jahrhundert zurück.

[124] Zwar läßt sich in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters

eine zunehmende Verwendung der Aerzte bezw. Chirurgen in foro

nicht verkennen, doch wirkte auf eine festere Gestaltung der

gerichtsärztlichen Tätigkeit insbesondere in Deutschland das

neuaufgenommene römische Recht zunächst hemmend ein.

[125] Am reichsten fließen die Nachrichten über mittelalterliche

sanitätspolizeiliche Verordnungen aus Italien; sie beziehen

sich, nach dem Beispiel des Hohenstaufen Friedrichs II.

(abgedr. in Choulants histor.-liter. Jahrbuch, Leipzig 1838) und

darüber hinausgehend, auf die Reinhaltung der Luft, Entfernung

des Unrats, auf die Wasserversorgung, auf die Hygiene der

Nahrungsmittel und Getränke, die Ueberwachung der Prostitution,

das Bestattungswesen u. s. w. In manchen deutschen Städten

lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurück sanitätspolizeiliche

Verfügungen über den Verkauf der Lebensmittel (z. B.

Fleischbeschau), die Reinhaltung der Straßen, das Bauwesen

etc. nachweisen. -- Hervorzuheben ist es, daß im Mittelalter

manche vom Geiste echter Humanität erfüllte sozialhygienische

Vorschriften gegeben wurden, wie z. B. das Verbot, daß Frauen

gewisse anstrengende Arbeiten verrichten (in Frankreich

schon unter Ludwig IX.), gewisse Maßnahmen im Interesse des

Mutterschutzes etc.

[126] Auf die, auch kulturhistorisch so bedeutungsvolle,

Seuchengeschichte des Mittelalters kann hier nicht

eingegangen werden, wir müssen diesbezüglich auf die

einschlägigen Spezialwerke, besonders von Haeser (Geschichte

der epidemischen Krankheiten im 3. Band seiner Geschichte

der Medizin, 3. Aufl., Jena 1882) und Aug. Hirsch (Handbuch

der historisch-geographischen Pathologie, Erlangen 1881-86)

verweisen. Hier sei nur bemerkt, daß außer dem Aussatz und der

Pest (mit welcher mehrere andere Infektionskrankheiten, z. B.

Petechialtyphus, zusammengeworfen wurden) das St. Antoniusfeuer

(Mutterkornbrand), Blattern und influenzaartige Epidemien die

Hauptrolle in der Seuchengeschichte des Mittelalters spielten.

Die allgemeinen hygienischen Verhältnisse der mittelalterlichen

Städte mit ihrer dichten Bevölkerung, ihrer licht- und luftlosen

Bauart, ihren engen Straßen, ihrer mangelhaften Kanalisation, ihrem

schlechten Trinkwasser, ihrem sanitätswidrigen Begräbniswesen etc.,

waren die denkbar ungünstigsten; vergegenwärtigt man sich noch

außerdem, welche Gefahren der rege Handels- und Pilgerverkehr, das

Bettlerunwesen, die Völlerei und geschlechtliche Ausschweifung, der

überall herrschende Schmutz u. s. w. mit sich brachten, so nimmt

es nicht wunder, daß Epidemien und Endemien verschiedenster Art,

für deren Entstehung und Verbreitung die vielfältigsten Bedingungen

gegeben waren, Hekatomben von Menschenopfern forderten, umsomehr

als die gelegentlich ergriffenen prophylaktischen Maßnahmen

zumeist genügender wissenschaftlicher und technischer Grundlagen

entbehrten[127].

Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil · 第 67 / 76 段