Die Anatomie wurde hauptsächlich nach Büchern tradiert, wozu

eventuell Erläuterungen an Zeichnungen und Abbildungen hinzukamen[70],

die Sektionen bildeten keineswegs die Basis, sondern bloß eine

gelegentliche, mehr dekorative als erkenntnisbringende Ergänzung der

theoretischen Vorträge. Zergliederungen von Tieren (Schweinen, Hunden

u. s. w.) blieben noch immer das wichtigste Mittel des praktischen

Unterrichts in der Anatomie, auch nachdem die Eröffnung menschlicher

Kadaver (Verbrecherleichen) prinzipiell gestattet worden war, da

allerlei einschränkende behördliche Verordnungen die tatsächliche

Verabfolgung des Leichenmaterials ungemein erschwerten. Selbst an den

begünstigsten Lehrstätten Italiens, wie in Bologna und Padua, dürften

kaum, wie es nach den Statuten der Fall sein sollte, alljährlich eine

männliche und eine weibliche Leiche zergliedert worden sein, und an

nichtitalienischen Universitäten, wo die praktische Anatomie schon

Fuß gefaßt hatte, wie z. B. in Wien, vergingen oft viele Jahre, bis

sich Gelegenheit zur Vornahme einer Sektion bot[71]. Eine solche

Schulanatomie (Anatomia publica) war daher stets mit dem Nimbus

eines sensationellen, ganz außerordentlichen Ereignisses umgeben,

an welchem nebst den Doktoren, Chirurgen und Apothekern ein immer

weiter gezogener Kreis von Studierenden[72], manchenorts sogar ein

nichtfachmännisches, aus Gelehrten (Artisten) und Standespersonen

bestehendes, Publikum teilnahm[73]. Die Sektionen fanden meist um

Weihnachten oder in den Fasten statt, dauerten gewöhnlich 3-8 Tage

und wurden unter freiem Himmel, in einer unbenutzt stehenden Kapelle,

in einem Spitalraum, in einem Hörsaal oder in eigenen Baulichkeiten

abgehalten. Es war aber nicht allein die Seltenheit, welche den Wert

der Leichenzergliederung als Unterrichtsmittel beeinträchtigte,

noch mehr trug dazu die kurz bemessene Zeit, die Flüchtigkeit und

Unvollständigkeit der Ausführung, die Roheit der Technik bei; es

handelte sich nicht um eigentliche Sektionen, nicht um Präparationen,

sondern eher um Exenterationen, die mit primitiven Instrumenten

vorgenommen wurden. Man folgte dem Beispiel des Mondino, begann mit

der Eröffnung der Bauchhöhle, wobei zuerst die Schichten ihrer Wand,

sodann die Organe des Abdomen besprochen, freigelegt und demonstriert

wurden, hierauf folgte, stets von außen nach innen vordringend, die

Anatomie der Brust und des Kopfes; den Beschluß sollten die Extrema

ausmachen, worunter man alle Muskeln, Gefäße, Nerven und Knochen

verstand, die bei den Höhlen keine Berücksichtigung gefunden hatten,

doch scheint man gerade diesen letzten und wichtigen Abschnitt im

Gange der Untersuchung zumeist nur in wenigen Worten abgetan oder

ganz übergangen zu haben[74]. Skelette, ergänzende Präparate dürften

bei der öffentlichen Anatomie nicht verwendet worden sein, wenigstens

fehlt jeder Hinweis.

[70] Möglicherweise auch, wie schon im Altertum, Demonstrationen an

nackten Personen.

[71] Freilich hatten in Wien die Baccalarien und Scholaren bereits

1435 vorgeschlagen, jährlich eine Anatomie zu veranstalten,

aber nach der ersten 1404 stattgefundenen sind weitere nur für

die Jahre 1418, 1444, 1452, 1455, 1459, 1493, 1498 bestimmt

nachweisbar; eine im Jahre 1441 und 1491 beabsichtigte Anatomie

mußte entfallen, weil das zur Sektion bestimmte justifizierte

„subjectum” wieder zu sich kam. Aus den Akten ergibt sich, wie

umständlich die Vorverhandlungen waren, welche die medizinische

Fakultät mit dem Scharfrichter pflegen mußte, wie dieselben

insgeheim betrieben wurden, wie man unter den in Betracht

kommenden Delinquenten eine Auswahl traf, als ob es sich um

Schlachtvieh gehandelt hätte. -- Viele Aerzte mögen die Schule

verlassen haben, ohne die inneren Teile des Menschen aus eigener

Anschauung kennen gelernt zu haben.

[72] Nach den Statuten von Bologna vom Jahre 1405 hatten bloß die

im 3. Studienjahre stehenden Mediziner darauf Anspruch, der

„Anatomie” beiwohnen zu dürfen, und auch von diesen sollten bloß

20 bei der Sektion einer männlichen, und 30 bei der Sektion

einer weiblichen Leiche zugelassen werden, später gestattete

man überall schon denen, welche das 1. Jahr zurückgelegt hatten,

ja sogar den Erstjährigen den Zutritt.

[73] Studenten und Zuschauer mußten die beträchtlichen Auslagen

für Instrumente, für Erwerbung, Transport, Herrichtung und

Bestattung der Leiche u. s. w. bestreiten.

[74] Mondino und Guy de Chauliac deuten allerdings an, daß Muskeln,

Knorpel, Gelenke, Bänder, Nerven, Gefäße u. a. an lange

gewässerten, gekochten oder an der Sonne gedörrten Leichen

studiert werden können, doch kam diese Methode der Schulanatomie

kaum zugute.

Der Grundfehler des anatomischen Unterrichts lag darin, daß

Theorie und Praxis völlig getrennt blieben, daß die Ausführung der

Sektion und die wissenschaftliche Erörterung verschiedenen Personen

zugeteilt war. Wie sich aus späteren Mitteilungen, am besten aber

aus der Betrachtung von Abbildungen mittelalterlicher „Anatomien”

ergibt (vgl. z. B. die Reproduktion einer solchen Darstellung bei

Nicaise, Guy de Chauliac, Pl. III, p. 25), oblag es dem gelehrten

Medicus den Text des Mondino zu interpretieren (und eventuell das

Vorgetragene zu demonstrieren), die Zergliederung selbst wurde aber

stets von einem Chirurgen (oder gar Barbier) vorgenommen[75]. Der

Büchergelehrte, der das Wort führte und die Anweisungen gab, kannte

die Dinge nicht, wie es unerläßlich ist, aus dem eigenen Gebrauch des

Messers, und der Sekant wiederum besaß nicht genügende Kenntnisse, um

die anatomischen Werke zu verstehen. Diese traurigen Verhältnisse,

welche nur dazu dienen konnten, die alten galenischen Irrtümer zu

konservieren, die Autorität des Pergameners in anatomischen Fragen

zu befestigen[76], wurzelten in dem Abscheu der mittelalterlichen

Aerzte vor allen manuellen Operationen[77] -- ein Vorurteil, das ja

auch die Pflege der Chirurgie gänzlich ihren Händen entzog. Nicht

genug, daß die schädliche Spaltung des Unterrichts diesen entwertete,

wurde die für die Sektion ohnedies zu knapp bemessene Frist noch durch

dazwischen geführte, die lächerlichsten Spitzfindigkeiten betreffende

Disputationen bedeutend verkürzt!

[75] Der Professor ordinarius practicae oder theoricae erklärte den

von einem Extraordinarius vorgelesenen Text, überließ aber die

Durchführung der Sektion einem Chirurgen und den Hinweis auf das

Erläuterte dem Demonstrator. Trotzdem in Italien die Wundärzte

auf einer relativ hohen Stufe standen, genügten sie doch, wie

der häufige Wechsel beweist, nur selten den Anforderungen.

Außerhalb Italiens mag die Obduktion bisweilen eher eine

Zerfleischung des Leichnams als eine kunstgerechte Zergliederung

gewesen sein. Wie sah es erst mit den Demonstrationen der

gelehrten Doktoren aus!

[76] Die Unfehlbarkeit Galens in der Anatomie ist von Nicolaus

Florentinus vielleicht zuerst ausgesprochen worden.

[77] Dies gilt schon von den arabischen Aerzten, vgl. S. 166.

Die praktische Ausbildung am Krankenbette gehörte nicht zum

Lehrplan der Universität als solcher und war daher den Zufälligkeiten

des privaten Unterrichts preisgegeben, wenn auch ein überwachender

Einfluß durch die ärztliche Zunft nicht gänzlich mangelte. Als

Lehrling und Gehilfe erfahrener Aerzte hatte der Studierende der

Medizin immerhin Gelegenheit, das Heilverfahren in der Privatpraxis

oder in Spitälern kennen zu lernen, beziehungsweise nach erworbener

Fertigkeit unter Verantwortung seines Mentors mit bedingter

Selbständigkeit auszuüben[78]. Daß die Scholaren es an Eifer für

diese Seite der ärztlichen Ausbildung übrigens nicht fehlen ließen,

ja daß man ihrem Bestreben, möglichst früh in die Praxis einzutreten,

Schranken setzen mußte, teils um pfuscherischen Neigungen, teils

um der Vernachlässigung der theoretischen Studien entgegenzuwirken,

beweisen die im Laufe der Zeit nötig gewordenen Bestimmungen mancher

Fakultäten[79].

[78] Von den medizinischen Fakultäten wurde allgemein -- wenigstens

späterhin -- bei der Zulassung zum Lizentiat sogar gefordert,

daß der Kandidat unter fachmännischer Leitung fleißig

Krankenbesuche gemacht habe, sei es in der Privatpraxis, sei

es in Spitälern.

[79] Z. B. die Statuten von Wien, Köln, Ingolstadt. In Wien wollte

die medizinische Fakultät 1455 die Krankenbesuche den Scholaren

gänzlich verbieten, mußte sich aber auf Drängen derselben

noch im gleichen Jahre zur Entscheidung herbeilassen, daß

der Krankenbesuch allen denen gestattet werde, welche das 3.

Studienjahr vollendet haben und sich zum regelmäßigen Besuch

der Vorlesungen verpflichten.

Auch die Drogen und die Bereitungsweise der Arzneien kennen zu

lernen -- ein wichtiges Erfordernis des damaligen Praktikers --, dazu

bot nicht die Schule, sondern nur die Apotheke Gelegenheit, da der

Universitätsunterricht in der Heilmittellehre in rein theoretischen

Vorträgen bestand, höchstens manchmal durch botanische Abbildungen

einige Anschaulichkeit gewann.

Der medizinische Unterricht trug also ein wesentlich theoretisches

Gepräge, und wir können als typisch für denselben jene alten

bildlichen Darstellungen betrachten, welche den Lehrer zeigen, wie

er vom Katheder aus -- ein dickleibiges Buch vor sich -- das Wort

führt, während die auf Bänken sitzenden oder in der Nähe stehenden

Schüler aufmerksam zuhören oder fleißig Notizen machen. Vgl. z. B.

die Miniaturen (30r, 39r, 503v, 587v, 608v) des aus dem Anfang des

15. Jahrhunderts stammenden ~Dresdener Galenkodex~, welche überhaupt

einen ausgezeichneten Einblick in die mittelalterlichen ärztlichen

Unterrichtsverhältnisse und die ärztliche Tätigkeit gewähren[80].

Die Zahl der ordentlichen, besoldeten Lehrer (doctores regentes,

lectores ordinarii) war meistens sehr gering[81], doch wurden

sie in der Ausübung ihres Amtes durch die übrigen Mitglieder der

Fakultät (außerordentliche Kollegien) und in begrenztem, streng

vorgeschriebenem Ausmaß durch die Baccalarien unterstützt. Die

Vorlesungen beruhten auf den Schriften der Alten, der Araber und der

arabistischen Kommentatoren; die Behandlung des Gegenstandes bestand

darin, daß der Lehrer das Buch abschnittsweise vorlas und an die

Lektüre Wort- und Sacherklärungen, Erörterungen strittiger Fragen,

eventuell Mitteilungen aus eigener Erfahrung knüpfte, schließlich

eine kurze Zusammenfassung des Inhalts gab. Gewöhnlich wurde ein

einzelnes Thema z. B. die Arzneimittellehre, die Fieberlehre, die

spezielle Pathologie u. s. w. in abgerundeter Weise vorgetragen. Die

Ergänzung der Vorlesungen bildeten die unter dem Vorsitz von Doktoren

allwöchentlich abgehaltenen Disputationen; sie waren der Prüfstein

der erworbenen Kenntnisse oder eigentlich mehr der dialektischen

Gewandtheit.

[80] Miniaturen der lateinischen Galenos-Handschrift der Kgl.

öffentlichen Bibliothek in Dresden, Db. 92-93 in phototypischer

Reproduktion. Einleitung und Beschreibung von E. C. van Leersum

und W. Martin, Leyden 1910. Die Amtstracht der Professoren

der medizinischen Fakultät (des „Ordo gratiosus”) war durch

die scharlachrote Farbe gekennzeichnet, sie bestand aus einem

talarartigen Ober- und Unterkleid mit Hermelinbesatz und einem

Barett; die Studierenden erscheinen (gewöhnlich mit Tonsur)

in einfachem Ober- und Unterkleide; der Pedell ähnlich, das

Zepter in Händen. -- Ordentliche Vorlesungen wurden täglich

nur zwei (1-2 Stunden lang) gehalten, eine morgens und eine

nachmittags. Die Unterrichtszeit erstreckte sich von Oktober bis

Mai und war durch eine beträchtliche Zahl von „dies illegibiles”

unterbrochen, d. h. Tagen, an denen nicht gelesen werden durfte.

[81] Der Titel „Professor” kam allmählich auf, an deutschen

Universitäten erst im 16. Jahrhundert. An den italienischen

Stadtuniversitäten wurden die ordentlichen Lehrer

behördlicherseits besoldet, an den unter kirchlichem Einfluß

stehenden Hochschulen bezogen sie ihr Einkommen aus geistlichen

Pfründen. Damit hängt es zusammen, daß die Lehrpersonen

wenigstens außerhalb Italiens in der Regel dem geistlichen

Stande angehören (niedere Weihen), unverheiratet sein mußten.

In Paris wurde das ~Zölibat~ der medizinischen Professoren erst

im Jahre ~1452~ bei der Reorganisation der Universität durch

den Kardinal d'Estouteville aufgehoben, in Heidelberg erst

1482. Freilich setzte man sich manchenorts über die strengen

Bestimmungen hinweg und gewährte Pfründen gelegentlich an

Bewerber, die nicht allen Vorschriften der kanonischen Gesetze

zu genügen vermochten. -- Am geringsten war die Zahl der

medizinischen Professoren an den deutschen Universitäten, dort

gab es meistens nur zwei (einen für die „Theorica” und einen

für die „Practica”), höchstens drei.

Das Herkommen, die Nachahmung bewährter Beispiele und statutenmäßige

Bestimmungen brachten den Studiengang und das Prüfungswesen nach

und nach überall in eine feste Ordnung, so daß die einzelnen

medizinischen Schulen am Ausgang des Mittelalters -- entsprechend

den gemeinsamen pädagogischen Prinzipien -- in ihrem Lehrplan und

in ihren wissenschaftlichen Anforderungen vielfach übereinstimmten,

freilich ohne völlige Identität zu erreichen. Was die Wahl der für den

Unterricht benützten Autoren anlangt, so kehren in den Studienplänen

die folgenden besonders häufig wieder. Von den Schriften der

Araber: die ~Isagoge des Johannitius~, das erste und vierte Buch von

~Avicennas Kanon~ und das neunte Buch von ~Rhazes'~ ~Liber medicinalis

ad Almansorem~. Von antiken Schriften: die ~Ars parva~ des ~Galen~,

die ~Aphorismen~ des ~Hippokrates~ sowie dessen ~Prognostikon~

und das Buch ~de diaeta in acutis~. Pulslehre und Harnschau wurden

hauptsächlich nach den Schriften des ~Philaretus~ und ~Theophilus~

(eventuell des Gilles de Corbeil) studiert. Viel benutzt wurde eine

Sammelschrift, welche die Isagoge des Johannitius, die Ars parva

Galens, die Aphorismen, die Prognostik des Hippokrates (meist auch

dessen diaeta in acutis), ferner die Schriften des Theophilus und

Philaretus, de urinis und de pulsibus enthielt -- die •Articella•[82].

[82] Die Articella geht ihrer Entstehung nach auf die Zeiten der

Salernitaner Blüteepoche zurück.

Die medizinischen Studien gründeten sich auf eine

linguistisch-philosophisch-naturwissenschaftliche Vorbildung und

nahmen 4-5 Jahre in Anspruch[83]. Der Studiengang zerfiel in zwei

Abschnitte, von denen der erste mit dem ~Baccalaureat~, der zweite mit

dem ~Lizentiat~ endete. Um das Baccalaureat zu erlangen, mußte man

2-3 Jahre die medizinischen Vorlesungen besucht haben und in einem

Examen vor den Mitgliedern der Fakultät den Besitz der allgemeinen

theoretischen Kenntnisse in der Heilkunde nachweisen, daran schloß

sich ein feierlicher Akt, die ~Determination~, bei welcher der Scholar

eine ihm gestellte wissenschaftliche Frage erörterte. Die Zulassung

zum Lizentiat, 2-3 Jahre später, setzte voraus, daß der Baccalar die

vorgeschriebenen Kollegien fleißig besucht, an den Disputationen aktiv

teilgenommen, über bestimmte Themata (Autoren) Vorlesungen gehalten

und sich auch um seine praktische Ausbildung bemüht hatte[84]; die

vor der Fakultät abgehaltene Prüfung bestand in der Erklärung eines

Hippokratischen Aphorismus, der Beschreibung einiger Krankheiten

und der Beantwortung der Fragen, die daran geknüpft wurden; nach

erfolgreich abgelegtem Examen wurde der Kandidat durch zwei Mitglieder

der Fakultät dem Kanzler der Universität präsentiert, der ihm in

feierlicher Weise die Lizenz erteilte[85].

[83] Die naturwissenschaftliche Vorbildung beruhte auf dem Studium

der Schriften des ~Aristoteles~, namentlich der Parva naturalia.

Ueberall mußte der Scholar, wenn er vorher an der artistischen

Fakultät den Grad eines Baccalars oder Magisters noch nicht

erlangt hatte, ein halbes bezw. ganzes Jahr länger studieren.

[84] In ~Bologna~ und ~Padua~ erstreckte sich die medizinische

Studienzeit für den Mag. artium über 4 Jahre, sonst über

5 Jahre. Den Vorlesungen wurden besonders die ~Ars parva~

~Galens~, der ~Kanon~ des ~Avicenna~, die ~Aphorismen~

des ~Hippokrates~ und der „~Colliget~” des ~Averroës~ zu

Grunde gelegt. Für die Zulassung zur Lizenz bildete es

unter anderem eine Voraussetzung, daß der Baccalar über

mehrere Traktate oder Bücher gelesen und mindestens zweimal

respondiert oder disputiert hatte. Bezüglich ~Paris~ vgl.

S. 346. In ~Montpellier~ war für diejenigen, welche an der

Artistenfakultät den Grad eines Magisters erworben hatten,

ein 5jähriges, sonst ein 6jähriges Studium vorgeschrieben,

auch mußten die Studierenden während 8 Monaten oder 2 Sommer

hindurch unter Leitung von Doktoren Praxis ausgeübt haben,

bevor sie zur Promotion zugelassen wurden. Der Scholar hatte

mindestens 24 Monate lang ununterbrochen die Vorlesungen

zu besuchen (das entspricht 3 Studienjahren), bevor er zur

Prüfung fürs Baccalaureat (wobei ihm jeder der Lehrer eine

Frage stellte) zugelassen wurde; der Baccalar setzte seine

theoretischen Studien noch wenigstens 2 Jahre lang fort, hatte

aber außerdem über einzelne Abschnitte aus den Werken der

Alten Vorlesungen zu halten und sich auch praktisches Können

anzueignen. Auf Grund der Vorschläge des Arnald von Villanova

wurden im Jahre 1309 besonders folgende Bücher vorgeschrieben:

~Galen~, de complexionibus, de malicia complexionis diverse,

de simplici medicina, de morbo et accidente, de crisi et

criticis diebus, de ingenio sanitatis (method. medendi), ars

parva; ~Hippokrates~, Aphorismen mit dem Kommentar Galens;

~Johannitius~, Isagoge; ~Isaac Judaeus~, de febribus;

~Nicolaus Präpositus~, Antidotarium. Nach den Statuten vom

Jahre 1340 kamen zu den genannten Schriften noch hinzu, Galen,

de juvamentis memborum et de interioribus, de virtutibus

naturalibus; Hippokrates, de regimine acutorum und Prognosticon;

Avicenna, das erste und vierte Buch des Kanon; ~Theophilus~,

de urinis; ~Philaretus~, de pulsibus, ein Regimen sanitatis,

Isaac Judaeus, de dietis universalibus etc. In ~Wien~ war

für den Scholaren ohne artistischen Grad eine Studiendauer

von 6 Jahren, für den Magister in artibus eine Studiendauer

von 5 Jahren vorgeschrieben. Das Baccalaureat konnte nach 3-

resp. 4jährigem Studium erworben werden, der Kandidat mußte

wenigstens 22 Jahre alt sein, alljährlich disputiert haben

und in einer Disputation mit zwei Doktoren genügendes Wissen

erweisen. Für das Lizentiat, das erst nach weiteren 2 resp. 3

Jahren zu erlangen war, wurde der Nachweis von mindestens einer

Disputation in jedem Jahre, ununterbrochener Besuch zweier

ordentlicher Vorlesungen und ein einjähriger Krankenbesuch

in Begleitung eines Arztes erfordert. Den Vorlesungen lagen

hauptsächlich die Isagoge des ~Johannitius~, die Ars parva

~Galens~, das erste und vierte Buch von ~Avicennas~ Kanon,

das neunte Buch des ~Rhazes~ ad Almansorem, die Aphorismen,

das Prognosticum und die Schrift de diaeta in acutis des

~Hippokrates~ zu Grunde. Außer diesen Werken waren im 15.

Jahrhundert noch verschiedene Kommentare und Spezialschriften

über Harnschau, Pulsuntersuchung, Fieber- und Arzneimittellehre

als Lehr- und Hilfsbücher üblich. Ueber das Lehren und

Lernen in Wien an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert gibt

das ausgezeichnete, aber nicht offizielle Buch des ~Martin

Stainpeis~, Liber de modo studendi seu legendi in medicina,

die beste Auskunft. Nach dem 3. Studienjahre war es gestattet,

zwecks praktischer Ausbildung unter Führung von Doktoren

Kranke zu besuchen, jedoch durften dabei die Vorlesungen nicht

vernachlässigt werden. Aus den Statuten der medizinischen

Fakultät in ~Köln~ ergibt sich folgendes. Die Scholaren

hatten täglich zwei Vorlesungen zu hören. Die Zulassung zum

Baccalaureat erforderte einen Besuch der Vorlesungen durch

36 Monate (für den Lizentiaten der freien Künste durch 28

Monate) und dreimalige Responsion. Bis zum Lizentiat mußte der

Baccalar ununterbrochen wenigstens 2 Jahre über Schriften, die

ihm von der Fakultät bezeichnet werden, lesen, nämlich Isagoge

~Johannicii~, libri Tegni ~Galieni~ cum commentario Haly, pro

uno cursu libri Aphorismorum ~Hippocratis~ cum commentario

Galieni, liber regiminis acutorum Hippocratis cum commentario

Galieni, libri ~Theophili~ de urinis et ~Philareti~ de pulsibus,

Prognosticorum Hippocratis cum commentario Galieni, Versus

~Aegidii~ de urinis et pulsibus cum suis commentariis, Viaticus

~Constantini~, Nonus et decimus ~Almansorum~(!), liber de morbo

et accidente, liber de ingenio sanitatis. Der Baccalar hatte

wenigstens einmal im Jahre einem jeden Magister Regens über

eine Quaestio zu respondieren, ebenso auch zu disputieren, wenn

es den Magistern beliebte. Der Baccalar durfte weder innerhalb

der Stadt Köln noch außerhalb derselben in einem Umfang von

6 Meilen praktizieren, wenn er nicht von einem Doktor der

Fakultät hierzu besonders beauftragt wurde. Der neue Lizentiat

mußte unter der Leitung seines Magisters noch ein Jahr hindurch

in der Stadt oder wenigstens 10 Monate außerhalb derselben

in einem volkreichen Orte praktizieren. -- Bemerkenswert ist

es, daß der Baccalar vor Erteilung der Lizenz zu schwören

hatte, quod non sit excommunicatus nec infamis nec homicida,

~nec publicas cyrurgicus operans cum ferro et igne~, nec

transgressor statutorum, nec uxoratus. Die Statuten enthalten

auch deontologische Vorschriften, in denen unter anderem der

Besuch bei einem Patienten untersagt wird, welcher den früheren

Arzt nicht bezahlt hat. In ~Leipzig~ erstreckten sich die

Vorlesungsthemata über drei Jahre, die Medicina theorica wurde

morgens -- im Sommer von 6-7, im Winter von 7-8 Uhr vorgetragen,

die Medicina practica nachmittags von 1-2 Uhr abgehandelt.

Für den Kursus in der Medicina theorica legte der Lehrplan im

ersten Jahre den ersten Kanon des ~Avicenna~, im zweiten Jahre

die ars parva ~Galens~, im dritten Jahre die Aphorismen des

~Hippokrates~ mit dem Kommentar Galens und den landläufigen

Erläuterungsschriften der Arabisten (Gentilis, Trusianus,

Jacobus de Partibus u. s. w.) zu Grunde, für den Kursus in der

Medicina practica in der gleichen Reihenfolge, das neunte Buch

der Schrift des ~Rhazes~ ad Almansorem, den ersten Abschnitt

des vierten Buches des Kanons Avicennas (Fieberlehre) und den

vierten Abschnitt des ersten Buches des Kanons (allgemeine

Heilmittellehre). Interessant ist die Bestimmung in den Statuten

vom Jahre 1429, daß der Scholar, ehe er zum Baccalariatsexamen

zugelassen werden dürfe, gehalten sei, mit einem Arzte oder

auch mit verschiedenen Aerzten zwei Jahre lang fleißig deren

Klientel mitzubesuchen.

[85] In Paris wurde der Kandidat von jedem der Doktoren in dessen

Wohnung examiniert.

~Das Lizentiat legitimierte genügend zur ärztlichen Praxis~ -- zum

vollberechtigten Mitgliede der medizinischen Fakultät (Lehrbefugnis,

Anteilnahme an den Beratungen mit Stimmrecht bei den Beschlüssen,

Anspruch auf Benefizien) machte aber erst die Würde eines Doktors der

Medizin, welche von jedem Lizentiaten erworben werden konnte, falls er

ehlicher, ehrenhafter Abkunft war, kein abschreckendes Aeußeres[86]

besaß und ein Alter von mindestens 26 Jahren[87] erreicht hatte.

Die Verleihung des ~Doktorats~ erforderte nicht die Ablegung einer

neuen Prüfung, sondern nur, daß sich der Kandidat dem allerdings

sehr kostspieligen Promotionsakte (in der Kirche) unterzog[88]. Die

~Promotion~ war mit einer öffentlichen Disputation und verschiedenen

Zeremonien verbunden, welche die Aufnahme in die ärztliche Zunft

(Inkorporation, Receptitio) versinnbilden sollten. Die Feier wurde

unter Glockengeläute und der Teilnahme der ganzen Fakultät vollzogen.

Sie begann mit einem Vortrage des Doktoranden, dessen Verdienste von

dem Professor, der den Akt leitete, in einer Rede beleuchtet wurden.

Der Kandidat legte dann einen Eid ab, daß er jederzeit seine Pflichten

gegen die Fakultät und den ärztlichen Stand überhaupt erfüllen werde.

Hierauf wurde ihm der sogenannte Doktorhut (Barett) aufgesetzt, ein

Ring an den Finger gesteckt als Zeichen des ritterlichen Ranges, dem

die Doktorwürde gleichgeachtet war, ein goldener Gürtel umgelegt,

und ein Buch des Hippokrates vor ihm aufgeschlagen. Dann wurde er

eingeladen, sich an der Seite des Promotors niederzulassen, von

diesem umarmt und ihm der Segen erteilt. Mit dem Dank des neuen

Doktors schloß die Feier, welcher ein Gastmahl folgte, an welchem alle

Mitglieder der Fakultät teilnahmen. Wiewohl die Würde eines Doktors

eigentlich in allen Ländern der Christenheit Geltung hatte, machten

sich doch insoferne Beschränkungen geltend, als die Fakultäten die

Aufnahme von Doktoren, die an fremden Hochschulen promoviert worden

waren, späterhin nur nach Erfüllung von Prüfungsformalitäten und

Erlegung bestimmter Taxen vollzogen.

[86] Abschreckende Häßlichkeit, Entstellung durch auffallende

körperliche Gebrechen schloß den Kandidaten aus dem Grunde

von der Promotion aus, weil man fürchtete, daß Schwangere sich

sonst an ihm versehen könnten.

[87] An manchen Fakultäten war ein Alter von 28 Jahren festgesetzt,

von welcher Bestimmung nur dann Ausnahmen gemacht wurden, wenn

der Kandidat nicht zu weibisch und jugendlich aussah.

Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil · 第 65 / 76 段