•Simon Januensis• (~Simon von Genua~), Arzt des Papstes Nicolaus

IV. (1288-1292), Subdiakon und Kaplan Bonifacius' VIII. (1293-1304),

hinterließ als Frucht einer ungefähr dreißigjährigen Arbeit ein

Wörterbuch der Arzneimittellehre, ~Synoyma medicinae~ oder ~Clavis

sanationis~ (Parm. 1473, Patav. 1474, Venet. 1486, 1507, 1510, 1513,

1514, Lugd. 1534), mit dem Zwecke, die wüste Nomenklatur zu säubern

und zu erläutern. ~Simon stützte sich, wie rühmend hervorzuheben

ist, auf botanische Untersuchungen, die er auf seinen ausgedehnten

Reisen in verschiedenen Gegenden anstellte, hauptsächlich aber auf

die mühselige Vergleichung griechischer, arabischer und lateinischer

Schriftsteller resp. der Namen, womit sie dieselben Dinge bezeichnet

hatten.~ Als Quellen kamen nach eigener Angabe in Betracht:

~Dioskurides~ (in zwei lateinischen Bearbeitungen, einer alphabetisch

geordneten und einer, aus 5 Büchern bestehenden), ~Alexandri~ „~liber

de Practica~” in 3 Büchern, „Practica Democriti”, Liber ophthalmicus

des Demosthenes, die Synopsis des ~Oribasius~, ~Moschion~, ~Paul

von Aegina~, ~Galen~, von den Arabern ~Avicenna~[56], ~Serapion~,

~Rhazes~, ~Mesuë~, der ~Liber Alsaharavii~ u. a., von den Lateinern

~Plinius~, ~Celsus~, ~Cassius Felix~, ~Theodorus Priscianus~,

~Isidorus~, ~Gariopontus~[(1)], das Antidotarium des ~Nicolaus~ u. a.

Die Synonyma umfassen ungefähr 6500 Artikel, die mitunter aus einer

einfachen Erklärung in einer Zeile bestehen, in anderen Fällen wieder

Zitate, sprachliche und sachliche Bemerkungen enthalten. Trotz vieler

Irrtümer und des Vorherrschens etymologischer Erläuterungen bedeutete

das Glossar für seine Zeit eine Riesenleistung, und noch heute ist

es für literarhistorische Zwecke und Kenntnis der älteren Synonyma

von Wert. Außer seinem Wörterbuch kommt Simon auch als Uebersetzer

arabischer Werke in Betracht, vgl. S. 334.

[56] Bemerkenswert durch ihre Freimütigkeit sind seine Urteile über

Avicenna, dem er zumutet, über viele einfache Heilmittel im

Irrtum gewesen zu sein, über Constantinus, dessen Uebersetzungen

er nicht traut, über Gariopontus, dessen bloß kompilatorische

Tätigkeit er durchschaut. Festzuhalten ist besonders die

Benützung des ~Celsus~, des ~Cassius Felix~ und des verloren

gegangenen ~Demosthenes~ als Quellen.

Wiewohl es schon einige der erwähnten Schriftsteller -- insbesondere

Gilbertus Anglicus -- an spitzfindigen Deuteleien, an Formalismus in

der Darstellung nicht fehlen ließen, so muß doch als der ~eigentliche

Begründer jener dialektisch-disputatorischen Behandlungsweise

medizinischer Gegenstände, welche die Bezeichnung „scholastisch”

rechtfertigt~, •Thaddaeus Florentinus• (Taddeo Alderotti) angesprochen

werden, ein Mann, an dessen Lehrtätigkeit und literarisches Schaffen

der älteste Ruhm der ärztlichen Schule von ~Bologna~ geknüpft ist[57].

[57] Daß sich die artistisch-medizinische („Universität”) Fakultät

Bologna (vgl. S. 317) übrigens bereits im Anfang des 13.

Jahrhunderts eines nicht unbedeutenden Besuchs wißbegieriger

laikaler und klerikaler Scholaren erfreute, beweist eine vom

Papst Honorius III. 1219 an den dortigen Bischof gerichtete

Verordnung, wonach den Priestern, Mönchen und regulierten

Geistlichen das ~medizinische~ und juristische Studium untersagt

wurde. Die medizinische Scholarenkorporation besaß eine ähnliche

Organisation wie die juristische (an der Spitze ein Rektor),

mußte sich aber gegenüber der langwährenden Präponderanz der

letzteren erst in hartem Kampfe die Selbständigkeit erringen.

Der Aufschwung der Schule datierte seit der Zeit, als die

empirische Unterrichtsweise der philosophisch begründeten Platz

zu machen begann, d. h. seit der Lehrtätigkeit des Thaddaeus

Alderotti. Seinem Einfluß war es vornehmlich zu danken, daß die

medizinischen Scholaren dieselben Privilegien wie die Jünger

der Themis erhielten.

Er war es, der mehr als alle anderen der ~aristotelischen Dialektik~

die Pforte zur Heilkunde weit eröffnete und die ~aristotelische

Physiologie~ zur Hauptgrundlage der medizinischen Theorie machte;

durch ihn wurde dem ärztlichen Unterricht, der ärztlichen Forschung

für lange Zeit eine feste Norm in der ~scholastischen Beweisführung~

gegeben[58]. Wenn auch keine glückliche, so doch jedenfalls eine neue

Epoche der medizinischen Literatur heraufgeführt zu haben, das bleibt

seine Leistung.

[58] ~Nach dem Schema:~ •Behauptung, Beleg, Einwand, Gegeneinwand,

Lösung.•

•Taddeo Alderotti•, geboren zu Florenz um 1223 -- •Thaddaeus

Florentinus• -- entstammte einer unbemittelten Familie, wuchs

unter den drückendsten Verhältnissen heran[59] und soll sich erst

im Mannesalter dem Studium der Philosophie und Medizin in Bologna

gewidmet haben. Nach erlangter Ausbildung trat er dort 1260 als Lehrer

auf und wirkte als solcher, auf ~logische Bearbeitung der Heilkunde~

abzielend, viele Jahre hindurch mit einer Meisterschaft, die ihm bei

den Zeitgenossen den Ehrennamen eines Magister medicorum eintrug. Sein

Ansehen beruhte aber nicht bloß auf hervorragender Gelehrsamkeit,

sondern auch auf glücklichen Erfolgen in der Praxis, die ihn zum

vielgesuchten und oft weithin berufenen ärztlichen Ratgeber besonders

in vornehmen, begüterten Kreisen machten; letzteren Umstand wußte

er zum Erwerb eines bedeutenden Vermögens in mehr als zulässigem

Maße auszunützen[60], was aber ebensowenig wie andere Schwächen --

Neid, Eifersucht[61], Mißtrauen -- seine weitreichende Popularität zu

erschüttern vermochte. Er starb in hohem Alter (1303), nachdem er noch

testamentarisch durch mehrere wohltätige Stiftungen für die Fortdauer

seines Namens gesorgt hatte. Seine Bibliothek, über die er ebenfalls

Testamentsverfügungen traf, enthielt Avicenna (4 Vol.), Galen (4

Vol.), die Metaphysik des Avicenna, die Ethik des Aristoteles, den

Liber Almansoris, Serapion u. a.

[59] Es wird erzählt, daß er durch den Verkauf geweihter Wachskerzen

vor den Kirchentüren seinen Lebensunterhalt fand.

[60] Als Papst Honorius IV., der ihn zu sich berufen hatte, seinem

Erstaunen darüber Ausdruck gab, daß Alderotti ein tägliches

Honorar von 100 Goldstücken forderte, antwortete er, daß doch

kleine Fürsten und Edelleute nicht Anstand nehmen, 50 Goldstücke

und mehr zu geben. Um nicht als geizig zu gelten, ließ ihm der

Papst nach seiner Genesung angeblich nicht weniger als 10000

Aurei auszahlen.

[61] So geriet Alderotti mit Barth. Varignana deshalb in Feindschaft,

weil dieser ihm angeblich einige Scholaren entzogen hatte, die

früher seine Schüler gewesen waren.

Alderottis Schriften, die manche autobiographische Mitteilungen

enthalten[62], sind nur zum Teil gedruckt, nämlich ~Expositiones in

arduum Aphorismorum Hippocratis volumen~, ~in divinum prognosticorum

Hippocratis librum~, ~in praeclarum regiminis acutorum Hippocratis

opus~, ~in subtilissimum Joanitii isagogarum libellum~ (Venet. 1527),

~Commentaria in artem parvam Galeni~ (Neapol. 1522), ~Libellus de

conservanda sanitate~ ═ ~de regimine sanitatis secundum quatuor anni

tempora~ (ital. u. lat., Bonon 1477, auch in Puccinotti, Storia della

medicina, Vol. II, P. I, App. pag. IV ff. und pag. XLIV ff.). Die

italienische Fassung Libello per conservare la sanità del corpo wurde

wegen des Stils von Dante im Convito (I, 10) heftig getadelt. Taddeo

Alderotti übersetzte auch die Ethik des Aristoteles ins Italienische

(Probe bei Puccinotti l. c.). Handschriftlich sind Kommentare zu

galenischen Schriften und ~Consilia medicinalia~ (Beispiele dieser

aus 107 Konsilien bestehenden Sammlung gedr. in Puccinotti l. c. pag.

XVII ff.) vorhanden. Auf die Benützung von ~Uebersetzungen direkt

aus dem Griechischen~ verweist eine Stelle in seinem Kommentar zu

den Aphorismen: Et translationem Constantini persequar, non quia

melior sed quia communior. nam ipsa pessima est et defectiva et

superflua quandoque. nam ille insanus monacus in transferrendo

peccavit quantitate et qualitate. tamen translatio burgundionis pisani

melior est. et imo cum sententiam ponam imitabor eum et corrigam in

positione sententie totum quod in alia erroneum invenitur, et hoc

invitus faciam, sed propter communitatem translationis Constantini

hoc faciam. nam potius voluissem sequi pisanum. -- Bis zu welcher

Weitschweifigkeit sich die Sucht des Kommentierens bei Alderotti

verstieg, mag damit veranschaulicht werden, daß seine Interpretationen

zu der so kleinen Isagoge des Johannitius einen Raum von nicht weniger

als 114½ Folioseiten füllen; eine Probe dieses Kommentars (Kap. 18)

wurde in deutscher Uebersetzung von R. v. Töply veröffentlicht (Mann

und Weib, eine Abhandlung des Taddeo Alderotti, Wiener klin. Rundschau

1899).

[62] Interessant ist eine Stelle, aus welcher hervorgeht, daß er

Nachtwandler gewesen ist; wir setzen sie hierher, um eine Probe

seiner dialektischen Darstellungsweise und seines Stils zu

geben. „An sensus possit fieri in aliquo dum dormit, Quarta

quaestio. De quarta sic procedo. Videtur quod homo possit

dormiendo sentire, nam dormiendo movetur, sicut patet in

surgentibus de nocte, quorum Ego fui unus. Sed quandocumque homo

movetur, tunc sentit quod ista duo sunt aequalia. Praeterea

nos videmus eos infrenare equum et equitare: hoc autem non

posset fieri sine sensu. Contra somnus secundum quod dicit

Aristoteles in somno et vigilia est impotentia usus sensuum,

et est immobilitas sensus, quare non sentit homo in somno. Ad

hoc dico quod sine dubio non sentit homo in somno, et concedo

rationes ad hanc partem. Quare si mihi opponas quod homo movetur

in somno ergo sentit, dico quod ille motus non fit nisi ab

impressione facta in virtute imaginativa, nam illa bene operatur

in somno. Sed si dicas sensus convertitur cum motu, dico quod

hoc est verum secundum aptitudinem sed non secundum actum;

quare plerumque sentimus et non movemus aliquod membrum et e

converso, sicut probatur in hoc quod modo dixi. Ad secundum

quod tu dicis quod ipsi infrenant equum et equitant, dico quod

ipsi tamen hoc faciunt per virtutem imaginativam et non per

visum; nam si domus esset eis insolita non irent ad stabulum,

sed vadunt propter consuetudinem, sicut Magister Compagnus

Caecus, qui vadit propter consuetudinem per Bononiam transeundo

vias sine aliquo socio. Praeterea Ego qui jam cecidi de alto

quatuor pedum ad terram semper dormiens scio bene hujus facti

experientiam. Unde dico quod nihil sentio. Statim enim cum

frigus percutit me, aut audio aliquem loquentem, revertor ad me

ipsum et redeo ad lectum. ...” (In Isagorum Joannitii libellum

expositio, cap. X.)

Eine Fortdauer der am ~Gräzismus~ festhaltenden Salernitaner

Tradition könnte wohl darin erblickt werden, daß Thaddaeus -- er

knüpfte in einer diätetischen Abhandlung direkt an das Regimen an

-- nur hippokratisch-galenische Schriften (mit Ausnahme der Isagoge

des Johannitius) zum Objekt seiner Interpretationskunst machte, daß

er die spärlichen, zur Verfügung stehenden Uebersetzungen aus dem

Griechischen (Burgundio von Pisa) den schlechten Uebertragungen des

Constantinus vorzog, aber Geist und Stil seiner Kommentare verraten

nur allzu deutlich die Schulung an ~Avicennas Kanon~ und erinnern in

überraschender Weise an die von der Bologneser Juristenfamilie Accorsi

zu so hoher Blüte gebrachte ~logische Glossiermethode~[63].

[63] ~Es ist kein bloßer Zufall, daß die scholastische Medizin

zuerst an der Stätte zur reinsten Entwicklung gelangte, wo die

juristische Interpretationskunst ihre höchsten Triumphe feierte,

in Bologna~, denn unter den Einflüssen des Milieus mußte es ja

naheliegen, die Glossiermethode auf das Gebiet der ärztlichen

Forschung und des ärztlichen Unterrichts zu übertragen, wobei

die falsche Voraussetzung maßgebend war, es käme auch hier

nur auf die richtige Auslegung der „~Litera scripta~” an,

es könne der antik-arabischen Fachliteratur von vornherein

diejenige autoritative, unverrückbar fundamentale Bedeutung

beigemessen werden, welche die Rechtsbücher des Justinian für

die Juristen tatsächlich besaßen. Wie diese die Rechtsquellen,

so behandelte Thaddaeus die Aphorismen, das Prognosticon des

Hippokrates etc., indem er sie mit ~Glossen~ versah, denen bald

förmliche ~Quaestiones~, ~Disputationes~, ~Recollectiones~ und

~Quodlibetationes~ folgten. Im Grunde war es ja der, durch die

Wiedererweckung des römischen Rechts erwachte, ~juristische

Geist~, der -- wie Roger Bacon klagte -- die Theologie des

13. Jahrhunderts beherrschte, der juristische Formalismus,

der so großen Einfluß auf die Architektonik der theologischen

Lehrgebäude ausübte. In Italien selbst, wo die spekulative

Theologie merkwürdigerweise keinen hervorragenden Vertreter

hatte -- führende Theologen italienischer Abstammung wie Petrus

Lombardus u. a. wirkten in Paris --, wurde die ~scholastische

Methode, nur soweit sie auf dem Gebiete der zumeist gepflegten

Rechtsstudien zur Geltung kam, vorbildlich für andere Zweige,

namentlich für die Medizin~.

Welch großen Beifall unter den damaligen Zeitverhältnissen seine,

von der früheren so abweichende, als wissenschaftlich imponierende

Lehrart ernten mußte, ist leicht auszumalen, und die kommende ärztliche

Literatur beweist, daß Alderotti eine ganze Reihe von Schülern zu

berühmten Kommentatoren heranzuziehen verstand; erfreulicher von

unserem Standpunkt ist es aber, daß er allem Anschein nach, trotz

ausgesprochener Vorliebe für das Theoretisieren, doch auch das

Praktische in Forschung und Unterricht nicht gänzlich vernachlässigte

und in diesem Sinne sogar eine ~neue Form der medizinischen

Schriftstellerei~ ins Dasein rief, nämlich die auf Beobachtung

einzelner Krankheitsfälle beruhenden „~Consilia~”.

Dank der von Thaddaeus Florentinus eingeschlagenen, zeitgemäßen

Richtung, welche von seinen Jüngern weiter verfolgt wurde, überholte

Bologna das in den alten Bahnen zäh verharrende Salerno. Die wahre

Bedeutung der ärztlichen Schule von ~Bologna~ im Hinblick auf die

Gesamtentwicklung ist aber nicht in der wachsenden Menge der von

ihr ausgehenden gelehrten Kommentare zu suchen, sondern gerade in

solchen Strebungen, welche das in Salerno viel früher Begonnene unter

glücklicheren Umständen fortsetzten, nämlich in der ~Pflege des

anatomischen Studiums~ und in der ~wissenschaftlichen Bearbeitung

der Chirurgie~ (vgl. S. 290 u. 306), zwei Erscheinungen, die sich

lichtstrahlend vom sonst so düsteren Bilde der Heilkunde des 13.

Jahrhunderts abheben.

Der chirurgische Ruhm Bolognas ist erheblich älter als der medizinische

und knüpft sich in dieser Epoche vor allem an die Namen des ~Hugo von

Lucca~ und des ~Theoderich~, welche die überkommenen antik-arabischen

Ueberlieferungen denkend zu verwerten wußten und durch eine einfachere,

mehr exspektative ~eiterungslose Wundbehandlung~[64], sowie durch die

~Beschränkung des Glüheisens und der maschinellen Polypragmasie~ (in

der Therapie der Frakturen und Luxationen) fortschrittlich wirkten.

[64] ~Die Salernitaner Chirurgen strebten bei der Behandlung der

Wunden Eitererzeugung an, die Bologneser Chirurgen dagegen

empfahlen die austrocknende Wundbehandlung~ (nach dem Vorgang

von Avicenna galt Wein als bestes Heilmittel für Wunden). Die

Salernitaner stützen sich auf Hippokrates (Aphor. V, 67, ~Laxa

bona, cruda vero mala~), die Gegner auf Galen (Methodi med.

Lib. IV, cap. 5, ~Siccum sano est propinquius, humidum vero

non sano~).

Durch die Verordnungen Friedrichs II. wurde ~das Studium der

Anatomie~ (Tiersektionen) in Salerno und Neapel zu einer stehenden

Einrichtung. Die Angabe aber, es sei 1238 der Befehl gegeben

worden, alle 5 Jahre in Gegenwart der Aerzte und Chirurgen eine

menschliche Leiche zu sezieren, dürfte nichts anderes als eine

spätere Ausschmückung sein. Die ersten Spuren von einem anatomischen

Betrieb (Tiersektionen) in Bologna führen in die Mitte des 12.

Jahrhunderts zurück (vgl. S. 317, Anm. 1). Thaddaeus, der in seinen

Schriften verhältnismäßig reiche anatomische Kenntnisse verrät,

schöpfte aus arabischen Autoren und hat gewiß auch Tiersektionen

beigewohnt; ob er selbst zum Messer gegriffen, ist nicht festgestellt.

Höchstwahrscheinlich ist unter seinem Einfluß in der zweiten Hälfte

des 13. Jahrhunderts in Bologna die pseudogalenische Schrift ~De

anatomia vivorum~ (hauptsächlich aus ~Aristoteles~, in zweiter Linie

aus Galen) zusammengestoppelt worden, wenigstens deutet die echt

scholastische Darstellungsweise, das barbarische Latein und die

arabistische Terminologie auf die genannte Epoche und die vermutete

Entstehungszeit. Während die allgemeine Anatomie, Physiologie

und Eingeweidelehre ausführlich darin behandelt werden, fehlt die

Osteologie und die Lehre von den Gehirnnerven; in der Gefäßlehre

sind fast nur die Aderlaßgefäße hervorgehoben. Es soll übrigens

hier nicht unerwähnt bleiben, daß manchen Angaben zufolge schon

während des 13. Jahrhunderts in Italien hie und da Leichen geöffnet

wurden, um die Ursache seuchenhafter Krankheiten zu ergründen;

wahrscheinlich, aber unbewiesen, ist auch die bisweilen behauptete

Vornahme von gerichtsärztlichen Sektionen in diesem Zeitalter. Was

die forensische Medizin anlangt, so wissen wir nur das eine bestimmt,

daß im Anschluß an die germanischen Rechtsbräuche schon seit langem

äußere Besichtigungen von Leichen zwecks Beurteilung der Letalität

der Wunden etc. durch sachverständige Aerzte stattfanden, was deutlich

genug z. B. aus einer Verordnung des Papstes Innocenz III. vom Jahre

1209 hervorgeht (Decretal. Gregor. Lib. V, tit. XII, cap. 18).

Als letzter Hauptvertreter der ~Salernitanerchirurgie~ ist der

Schüler des Roger (vgl. S. 307) •Rolandus• (~Rolando Capelluti~)

anzusehen[65], der, teils in seiner Vaterstadt Parma (~R. Parmensis~)

teils in Bologna lebend, die Chirurgie seines Lehrers überarbeitet

herausgab (Ego quidem Rolandus Parmensis in opere praesenti juxta meum

posse in omnibus sensum et litteram Rogerii sum secutus) und dieselbe

noch außerdem zur Grundlage eines eigenen „Libellus de cyrurgia”,

der „~Rolandina~” (Coll. Salern. II, 497-724 mit den Glossen der

vier Meister) machte. Die Rolandina weicht im ganzen sehr wenig von

der Practica chirurgiae des Roger ab, doch ist sie reichhaltiger und

verrät den arabischen Einfluß deutlicher. Von großer Kühnheit zeugt

eine Krankengeschichte, in der Rolando erzählt, wie er in einem Falle

von penetrierender Brustwunde mit prolabierter Lungensubstanz diese

einfach wegschnitt und hierauf die Wunde verband. -- Zur chirurgischen

Literatur der Salernitaner gehören ferner noch die Glossulae quatuor

magistrorum und teilweise das Poëma medicum. Die •Glossulae quatuor

magistrorum super chirurgiam Rogerii et Rolandi• (Coll. Salern. II,

497-724 und Puccinotti, Storia della medicina II, 2, p. 662-792),

ein Kommentar zu den Schriften des Roger und Rolando (namentlich zur

Rolandina), zeichnen sich durch streng wissenschaftliche, auch die

Theorie (Aetiologie, Semiotik etc.) sorgfältig berücksichtigende

Darstellungsweise aus und repräsentieren die ~Höchstleistung der

Salernitaner Chirurgie unter arabischem Einflusse~ (Zitate aus

Avicenna, Abulkasim, Constantinus, Rhazes). Buch I: Spezielle

Wundlehre; Buch II: Abszeßlehre, Exantheme, Krebs, Fisteln einzelner

Organe; Buch III: Manie, Melancholie, Epilepsie, Augen-, Ohr-,

Zahnleiden, Hernien, Blasenstein, Hämorrhoidalkrankheiten, Kauterien,

Lepra, Spasmus; Buch IV: Frakturen und Luxationen. Ob die Schrift

wirklich von „vier” Meistern zu Salerno oder Paris verfaßt worden

ist oder ob sich ein einziger Autor unter dem Pseudonym der Quatuor

magistri verbirgt, konnte bisher nicht entschieden werden. Das •Poëma

medicum• ═ De secretis mulierum, de chirurgia et de modo medendi

libri septem (Coll. Salern. IV, 1-176) ist ein wahrscheinlich aus dem

Ende des 13. Jahrhunderts stammendes Lehrgedicht (6322 Verse). Die

beiden ersten Bücher handeln über ~Frauenleiden~, Geburtshilfe und

Kosmetik (aus dem Werke der Trotula geschöpft), die folgenden vier

über ~Chirurgie~ (hauptsächlich metrische Paraphrase der Chirurgie

des Roger und des zugehörigen Kommentars der Quatuor magistri), das

siebente Buch handelt von der allgemeinen Therapie und Deontologie;

es stellt in letzterer Hinsicht eine Versifikation der Schrift de

adventu medici (vgl. S. 293) dar. Die allgemeinen therapeutischen

Vorschriften scheinen vorwiegend der Ars medendi des jüngeren Kophon

(vgl. S. 291) entnommen zu sein.

[65] Außer bei dem S. 308 besprochenen Jamerius kommt der Einfluß

Rogers auch bei ~Wilhelm von Congeinna~ (vgl. Pagel, Die

Chirurgie des Wilhelm von Congeinna, Berlin 1891) zur Geltung;

über die Nationalität dieses Chirurgen ist nichts bekannt.

~Hugo Borgognoni~ oder (nach dem Geburtsorte) •Hugo von Lucca•[66]

(Ugo de Lucca) wurde um die Mitte des 12. Jahrhunderts geboren,

wirkte als Stadtarzt (nebstbei auch als Gerichtsarzt)[67] in

Bologna, begleitete die Bologneser Kreuzfahrer auf ihrem Zuge nach

Syrien und Aegypten (Belagerung von Damiette 1219) und starb, fast

hundertjährig, vor 1258. Er genoß als chirurgischer Praktiker einen

bedeutenden Ruf, zog mehrere seiner Söhne zu Aerzten heran, unter

diesen den nachmals so berühmten Theoderich. Worin seine Bedeutung

lag, erfahren wir ausschließlich aus dem Werke des letzteren, da

Hugo selbst nichts Schriftliches hinterließ. Von Theoderich hören

wir unter anderem, daß Hugo die primitive Form der Narkose, mit

~Schlafschwämmen~ (vgl. S. 302) empfahl und für eine ~einfache,

eiterungslose Wundbehandlung~ (Kompressen mit Wein, einfacher

Verband) eingetreten ist. Er verfuhr in sehr rationeller Weise in

der Behandlung komplizierter und unkomplizierter Schädelverletzungen

(Einfachheit, Reinlichkeit, Warnung vor Polypragmasie, Unterlassen

jeder Sondierung), in der Behandlung penetrierender Brustwunden,

sowie des Empyems, der Abszesse etc. und ~vereinfachte wesentlich

die Apparatotherapie bei Extremitätenverletzungen und Luxationen~;

~bei Rippenfraktur~ versuchte er die ~Reposition im Bade mit vorher

eingeölten Fingern~. Im Gegensatz zu diesen Neuerungen huldigte er

dem mittelalterlichen Zeitgeiste freilich dadurch, daß er allerlei

Pflaster- und Salbenkompositionen und „Wundtränke” anwendete. Vgl. die

Zusammenstellung der Zitate in der Berliner Dissertation (1899) von

Eugen Perrenon, Die Chirurgie des Hugo von Lucca nach den Mitteilungen

bei Theodorich. Meister Hugo beschäftigte sich auch mit Chemie und

lehrte eine Methode der Sublimation des Arseniks.

[66] Die ältestbekannten Aerzte Bolognas stammen aus der Fremde. In

den Archiven von Lucca werden Aerzte seit dem 8. Jahrhundert

erwähnt.

[67] Die darüber berichtenden Stadtstatuten sind eines der ältesten

Denkmäler für die gerichtliche Medizin im Mittelalter.

Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil · 第 53 / 76 段