(den späteren Bischof) ~Adalbert von Mainz~, der, wie sein Biograph
Anselmus in Versen erzählt (Anselmi episcopi Havelbergensis vita
Adalberti Moguntini in Bibl. rer. german. ed. Ph. Jaffé, Berol. 1866,
III, 592), auf seiner Studienreise auch nach Montpellier kam und sich
von den Lehrern der Heilkunst über die Ursachen der Naturerscheinungen
und Krankheiten unterrichten ließ. Weiterhin hören wir aus einem
Briefe des hl. Bernhard vom Jahre 1153 (Ep. 37, Migne, T. 182 c. 512),
daß der Erzbischof von Lyon nach Montpellier reiste, um sich von den
dortigen Aerzten behandeln zu lassen und bei dieser Gelegenheit mehr
Geld verbrauchte, als er mitgenommen hatte (cum medicis expendit et
quod habebat, et quod non habebat). Daß Montpellier gegen Ende des
12. Jahrhunderts schon eine ebenbürtige Rivalin von Salerno war,
geht aus den Worten des ~Joh. von Salisbury~, des ~Alexander Neckam~
und aus Stellen bei ~Gilles de Corbeil~ hervor, welch letzterer
für Salerno energisch Partei ergreift[44]. Uebrigens scheinen auch
einige Salernitaner vorübergehend in Montpellier gelehrt zu haben.
Der berühmte Mönch ~Caesarius von Heisterbach~ nennt Montpellier „die
Quelle der medizinischen Weisheit”, nur bemerkte er bedauernd, daß
die Aerzte daselbst an die Wunderheilungen nicht glauben wollten und
ironisch darüber sprechen.
[44] Joh. von Salisbury, Metalogicus I, cap. 4 (ed. Migne T. 199 p.
830), Alexander Neckam de natur. rer. II, cap. 174 (ed. Wright
in Rer. britannicar. mediaevi script. XXXIV, pag. 311). Gilles
de Corbeil spielt in feindseliger Weise auf Montpellier in
seinen Lehrgedichten de urinis (v. 345-348) und de virtutibus
medicam. composit. (v. 150) an; er erwähnt auch einen gewissen
Renaudus, späteren Mönch, „Qui Pessulani pridem vetus incola
Montis in medicinali doctor celeberimus arte” (ed. Choulant,
p. 105).
Die nationale und konfessionelle Toleranz, welche lange Zeit unter
der Mischbevölkerung der Stadt Montpellier herrschte[45], spiegelte
sich in der Frühepoche wohl auch in der Lehrfreiheit wider, und
noch 1180, als eine Abwehrbewegung gegen fremden Zuzug bereits im
Entstehen begriffen war, verbot Guillaume Seigneur de Montpellier jede
Einschränkung. ~Et ideo mando, volo, laudo atque concedo in perpetuum,
quod omnes homines quicumque sint, vel undecumque sint, sine aliqua
interpellatione regant scolas de fisica in Montepessulano[46].~ Einige
Dezennien später wurden freilich die Schranken aufgerichtet.
[45] Wie weit diese Toleranz ging, daß sie sich auf völlige
bürgerliche Gleichstellung erstreckte, beweisen am besten die
späteren reaktionären Maßnahmen; im Jahre 1121 wurde nämlich
bestimmt, daß kein Sarazene oder Jude zur Würde eines Bailli
(Stadthauptmanns) zuzulassen sei, 1146 und 1172 erneuerte man
dieses Verbot bezüglich der Juden.
[46] Uebrigens spricht der Eingang dieses Edikts gegen eine
eigentliche Organisation der Schule und mehr für einen privaten
Unterricht durch einzelne Lehrer, indem es heißt: non dabo
concessionem seu prerogativam aliquam alicui personae quod
unus solus tantummodo legat seu scolas regat in Montepessulano
in facultate Fisice discipline, quia acerbum est ... uni soli
dare et concedere monopolium in tam excellenti scientia.
Wie in Salerno oder noch mehr waren unter den Studierenden
Montpelliers nicht wenige jüdischer Herkunft.
Erst im Werden begriffen, treten aber diese Schulen im Schrifttum
noch nicht hervor, und was sonst die Epoche an literarischer Ausbeute
liefert, reiht sich zwanglos an die frühmittelalterlichen Erzeugnisse
mönchischen Geistes. Dahin gehörte das, bis ins 16. Jahrhundert in sehr
hohem Ansehen stehende, Lehrgedicht ~Macer~ oder ~Macer Floridus~, ~de
viribus herbarum~, das metrische Steinbuch ~Lapidarius~ (de lapidibus
pretiosis) des Bischofs ~Marbod~, die in verschiedener Hinsicht
interessanten Schriften der hl. ~Hildegard~, ~Physica~ und ~Causae et
curae[47]~.
[47] Seit den Zeiten Karls d. Gr. erwarben -- im Gegensatz zu
den Männern -- Frauen aus vornehmen Kreisen nicht selten
gelehrte Bildung. Beispiele von gelehrten Nonnen sind die
Dichterin Hroswitha von Gandersheim (10. Jahrhundert), oder die
Verfasserin der Enzyklopädie „~Hortus deliciarum~”, ~Herrard
von Landsperg~ († 1195).
•„Macer Floridus”•, ~de viribus~ (~oder de virtutibus~)
~herbarum~ (ed. L. Choulant, Lips. 1832). Das berühmte aus 2269
latinobarbarischen Hexametern bestehende Lehrgedicht, welches
in 77 Kapiteln über die Arzneiwirkung von 77 Pflanzen, mit
Artemisia (Herbarum mater) beginnend, handelt, ist (nach einigen
Pflanzenbezeichnungen zu urteilen) höchstwahrscheinlich in Frankreich
verfaßt worden. Als Verfasser wird zumeist der in einer Handschrift
als Arzt bezeichnete Odo von Meudon (Magdunensis) aus Meune sur Loire
oder der Zisterzienser Odo von Morimunt in Burgund (Murmundensis,
† 1161) angenommen, als Abfassungszeit das letzte Viertel des 11.
Jahrhunderts. Der Name Macer Floridus sollte an den römischen Dichter
Aemilius Macer (vgl. Bd. I, S. 323) erinnern, um dem Werke leichter
Eingang zu verschaffen -- mit welchem Erfolge, das beweist seine
große Verbreitung und sein bis ins 16. Jahrhundert reichendes hohes
Ansehen (zahlreiche Handschriften, frühzeitige Uebersetzungen resp.
Bearbeitungen ins Dänische[48], Deutsche[49], Hebräische, Zitate
bei bedeutenden Autoren, Kommentare und Erläuterungsschriften, 22
Druckausgaben). Quellen des Macer Floridus sind Plinius (Histor.
natur., namentlich 20. Buch), die lateinischen Bearbeitungen
des Dioskurides (die lat. alphabet. Uebersetzung Dyascorides)
und Oribasius, Galenus ad Paternianum, Gargilius Martialis,
Pseudo-Apulejus, Palladius, Isidorus Hispalensis, Constantinus
Africanus u. a. Auch des Hortulus des Walahfrid Strabo gedenkt der
Verfasser einmal beim Ligusticum. Von diesem unterscheidet sich
das Lehrgedicht stofflich durch die über dreimal größere Zahl der
behandelten Pflanzen und durch die vorherrschende Beschränkung auf
die medizinische Anwendung, formell durch poetische Geringwertigkeit.
[48] Vgl. Harpestreng.
[49] Handschriftlich sind mehrere deutsche Uebersetzungen aus
dem 13., 14. und 15. Jahrhundert vorhanden, ebenso ein nach
Macer bearbeitetes deutsches Kräuterbuch.
•Marbod• (Marbold, Merbold), Bischof von Rennes in der Bretagne
(† 1123), gilt als Verfasser eines aus 743 schlechten Hexametern
bestehenden Lehrgedichtes ~Lapidarius~ (de lapidibus pretiosis, liber
lapidum seu de gemmis, ed. J. Beckmann, Göttingen 1799), welches
über die Heil- und Zauberkraft von 60 Edelmineralien handelt. Im
wesentlichen bietet es nur die Fabeln, welche sich schon im Plinius
und Damigeron finden, doch scheint die Vermittlung auf dem Wege eines
arabischen Machwerkes stattgefunden zu haben, womit die Angabe des
Prologs stimmt, wo es heißt, daß der Verfasser nur einen Auszug aus
der Schrift eines „arabischen Königs ~Evax~” veranstaltet hätte[50].
Für die große Beliebtheit des Steinbuches bei den Zeitgenossen und
auch in den folgenden Jahrhunderten spricht der Umstand, daß es
schon frühzeitig (ins Französische, Italienische, Dänische[51] und
Hebräische) übersetzt und oft gedruckt wurde.
[50] Das Steinbuch des Marbod gehört mit anderen von
symbolistischer Naturauffassung erfüllten Schriften, z. B.
dem Tierbuch The bestiary des Philipp de Thaun (ed. Wright in
Popular treatises on science written in the middle age, London
1841), auf dem Physiologus beruhend, in eine Gruppe.
[51] Vgl. Harpestreng.
•Hildegard• die Heilige (1099-1179). Die unter ihrem Namen
gehenden naturwissenschaftlich-medizinischen Werke, die ~Physica~
und die ~Causae et curae~, welche beide aus den Traditionen des
Benediktinerordens (Kompilationen), sowie aus den Volksgebräuchen
geschöpft sind, gewähren einen guten Einblick in die deutsche
Naturkunde und Klostermedizin des 12. Jahrhunderts -- wenn auch
manches von ihrem Inhalt später hinzugesetzt worden sein dürfte.
Die hl. Hildegard wurde in Beckelheim a. d. Nahe geboren und
empfing bereits von ihrem 8. Jahre an klösterliche Erziehung;
sie gründete ein Frauenkloster auf dem Rupertsberge bei Bingen
(daher der Beiname de Pinguia), als dessen Aebtissin sie in
verdienstvollster Weise wirkte. Angeblich bis zum 43. Jahre ohne
gelehrte Bildung, füllte die hochbegabte Frau später die Lücken
ihrer Kenntnisse in einer Weise aus, daß sie als Verfasserin von
zahlreichen, meist mystisch-theologischen Schriften hervortreten
und den Ruf hoher Gelehrsamkeit erwerben konnte; trotz körperlicher
Gebrechlichkeit machte sie ansehnliche Reisen, auch stand sie mit
vielen hervorragenden Männern in brieflichem Verkehr und galt als
Seherin. Ihre, besonders in den Klöstern des Rheinlandes, verbreiteten
Schriften wurden noch im 16. Jahrhundert sehr geschätzt.
Die ~Physica~ ═ liber subtilitatum diversarum naturarum, creaturarum
etc. (unter diesem Titel ed. von F. A. Reuß, Paris 1856) ═ liber
simplicis medicinae ist im wesentlichen eine Naturbeschreibung vom
ärztlichen Standpunkte, eine Darstellung der Heilkräfte einzelner
Pflanzen, Steine, Fische, Vögel, Säugetiere, Reptilien, Metalle,
ein Kompendium der Volksmedizin; die Heilmittel, welche angeführt
werden, sind fast durchgehends einheimische, wobei der Mystizismus,
namentlich in dem Buche de lapidibus, keine geringe Rolle spielt.
Erwähnenswert ist es, daß eine Reihe von Vorschriften über das
Verhalten bei Schwangerschaft und Geburt, ferner Ratschläge zur
Herabsetzung der Geschlechtsbegierde vorkommen. Es sei hier auf die
fragmentarische deutsche Uebersetzung der Schrift von J. Berendes
(Pharmazeutische Post 1896-97) verwiesen. Die Arzneiformen sind der
Trank (roh oder als Abkochung, vielfach der Lutertrank „luterdranc”
aus Honig, Wein und Gewürzen), Leckmittel, Brötchen, Pulver, Salben,
Pflaster und Umschläge. Von großem Interesse sind die vielen in den
Text eingestreuten deutschen Pflanzenbezeichnungen (z. B. Bilse ═
Hyosciamus, Gar[e]we ═ Millefolium, Lubestuckel ═ Levisticum, Nelchin
═ Caryophylli, Schierling ═ Conium, Wermuda ═ Absinth, Zijtvar ═
Zedoaria u. s. w.).
Die ~Causae et curae~ (ed. P. Kaiser, Lips. 1903) ═ liber
compositae medicinae de aegritudinum causis, signis atque curis
behandeln vorwiegend die Ursachen, Kennzeichen und Heilweise der
Krankheiten vom humoralpathologischen Standpunkte. Unzweifelhaft
haben Interpolationen von späterer Hand stattgefunden. Die Mittel
sind zum größten Teile volkstümliche und dem Pflanzenreich entlehnt.
Vgl. die fragment. Uebersetzung von P. Kaiser in Therap. Monatshefte
1902. Der Stoff ist ziemlich bunt angeordnet, wie nachfolgende
Inhaltsangabe beweist: Bedeutung des Mondes, Zeit der Zeugung, Wasser,
Empfängnis, Krankheiten, Nebel, Schöpfung Adams, Elemente, nochmals
Empfängnis, Milch, fleischliche Lust, Temperamente, Monatsfluß,
Schlaf, nächtliche Befleckung, Atmen, Uebermaß des Schlafes,
körperliche Bewegung, sanguinische, phlegmatische, cholerische,
melancholische Weiber, Haare, Kopfschmerz, Zahnschmerz, Milzschmerz,
Magen und schlechte Verdauung, Podagra, Schlummern, Durst nach dem
Schlaf, Lähmung, Fieber, Essen, Trinken, Jahreszeiten und Mahlzeiten,
Aderlaß, Schröpfen, Speichelauswurf und Schnauben, Nasenbluten,
Schnupfen, Reinigungstränke, Diät, Blattern, Geschwulst, Geschwüre,
Aussatz, Haarschwund, Kopfschmerz, Verrücktheit, Migräne, Kopfschmerz
durch Magendunst, Kopfschmerz von Schleim, Lungenübel, nochmals
Verrücktheit, Augenleiden, Gehörleiden, Zahnschmerz, Herzleiden,
Lungenleiden, Leberverhärtung, Milzleiden, Magenleiden, Zerreißung des
Siphac (Bauchfells), Nierenschmerzen, Seitenstechen, Geschwulst des
männlichen Gliedes, Harnzwang, Impotenz, Unfruchtbarkeit, Podagra,
Fisteln, Geschwüre, Eiterungen, Schlaflosigkeit, Ausbleiben der
Menstruation, übermäßige Menstruation, schwere Geburt, Beförderung
des Stuhlganges und Auswurfes, Nasenbluten, Schnupfen, Heiltränke,
Ueppigkeit, Gedächtnisschwäche, Schlucken, Vergiftung, Krampf, Zorn
und Schwermut, Augenverdunkelung, unmäßiges Lachen, Trunkenheit,
Durchfall, Blutfluß aus dem Mastdarm, Blutspeien, Hämorrhoiden, Rose
(?), Krebs, Skabies, Gelbsucht, Kolik, Pulsschlag, Bäder. Auch in
dieser Schrift fallen viele deutsche Bezeichnungen auf, z. B. crampho
═ spasmus, freislicha ═ erysipelas, gelewesucht ═ Icterus.
Solche freiere literarische Gestaltungen bildeten nur ein Teilstück
jener regsamen Kopistentätigkeit, welche fortdauernd die Kloster- und
Stiftsbibliotheken bereicherte.
Als Beispiele des Mönchfleißes seien hier zwei Handschriften
angeführt, welche wegen ihrer illustrativen Beigaben höchst
bemerkenswert sind: die Kopenhagener Moschion-Handschrift aus
dem 12. Jahrhundert mit ihren 15 kolorierten Federzeichnungen von
Fötuslagen (vgl. Weindler, Geschichte der gynäkologisch-anatomischen
Abbildung, Dresden 1908) und ein im Jahre 1154 im Kloster Prüfling
(bei Regensburg) geschriebener, anatomischer Traktat (im Cod. Monac.
lat. 13002), mit 5 den Lauf der Arterien und Venen, den Knochenbau,
das Muskel- und Nervensystem darstellenden Zeichnungen (vgl. Sudhoff,
Tradition und Naturbeobachtung, Lpz. 1907).
Wie sehr die geistlichen Bibliotheken in ihrem medizinischen
Bücherschatz mit dem Fortschritt der Zeit Schritt hielten, beweist
z. B. das Testament des Bischofs Bruno, welcher der Dombibliothek
von Hildesheim (um 1161) folgende Bücher vermachte: „quinque libros
phisice artis et pantegni .... antidotarium sarrocinicum et librum
febrium et librum urinarum in uno volumine; antidotarium Constantini
et librum graduum et librum cirurgie et librum cerebri et partem
herbarii et librum melancolie in uno volumine, librum aureum et librum
lepre et universales dietas et tegni galienis in uno volumine, librum
stomachi et librum oculorum in uno volumine, particulares dietas,
glosas duplices in ysagogas Joannicii et glosas in aphorismos et in
librum prognosticorum et in librum urinarum et in librum pulsuum”
(Janicke, Urkundenbuch des Hochstiftes Hildesheim und seiner Bischöfe,
Lpz. 1896 I, Nr. 324).
~In der Praxis aber hatte die Klerikermedizin ihren Höhepunkt bereits
überschritten~, wenn auch der Klerikerarzt noch lange nicht aus dem
abendländischen Kulturleben schwindet. Den Wechsel der Szene bereitete
nicht bloß das Emporkommen des bürgerlichen Laienstandes, sondern auch
das öfters wiederholte Verbot der Kirche vor, welches -- allerdings
vorerst ohne durchgreifenden Erfolg -- der regulierten Geistlichkeit
und den Mönchen den (erwerbsmäßigen) Betrieb der Heilkunde aus
naheliegenden Gründen untersagte, ja sogar das Studium derselben
einzuschränken suchte.
Namentlich unter dem Papste Innozenz II. wurden Konzilsbeschlüsse
(Konzil von Clermont 1130, von Rheims 1131, Lateranisches Konzil
1139) gegen die ärztliche (und advokatorische) Praxis der Geistlichen
erlassen. In der Verordnung vom Jahre 1130 heißt es: Prava autem
consuetudo, prout accepimus et detestabilis increvit, quoniam monachi
et regulares canonici post susceptum habitum et professionem factam,
spreta beatorum Benedicti et Augustini regula, leges temporales
et medicinam gratia lucri addiscunt ... Ipsi quoque canonici et
monachi, ~neglecta animarum cura~ ordinis sui propositum nullatenus
attendentes, ~pro detestanda pecunia~ sanitatem pollicentes, humanorum
curatores se faciunt ~corporum~. ~Cumque impudicus oculus impudici
cordis sit nuntius, illa etiam, de quibus loqui erubescit honestas,
non debet religio pertractare.~ Ut ergo ordo monasticus et canonicus
deo placens in sancto proposito inviolabilis conservetur, ne hoc
ulterius praesumatur, auctoritate apostolica interdicimus. Episcopi
autem, abbates et priores, tantae enormitati consentientes et non
corrigentes, propriis honoribus spolientur. -- Auf dem Konzil von
Tours 1163 unter dem Papst Alexander III. wurde verordnet: ~Ne sub
occasione scientiae, spirituales viri mundanis rursum actionibus
involvantur et in interioribus eo ipso deficiant, ex quo se aliis
putant in exterioribus providere~, de praesentis concilii assensu huic
malo obviantes, ~statuimus, ut nullus~ omnino post votum religionis,
post factam in aliquo religioso loco professionem ~ad physicam legesve
mundanas legendas permittatur ire~. In demselben Sinne sprachen sich
die Konzilsbeschlüsse von Montpellier (1162 und 1195) aus: Sub omni
severitate Ecclesiasticae disciplinae, ne quis Monachus vel Canonicus
regularis aut alius Religiosus ad seculares Leges vel Physicam
legendas accedat. Diese kirchlichen Verbote richteten sich also
insbesondere gegen den allmählich eingerissenen Unfug, daß Priester
und Mönche zuweilen ihre eigentlichen Obliegenheiten zugunsten einer
einträglichen Praxis vernachlässigten[52] und die Würde ihres Standes
durch die drohende Gefahr übler Nachrede beeinträchtigten[53]; ferner
gegen den Mißbrauch, daß nicht wenige nur die Vorrechte der Kleriker
anstrebten, um unter günstigen Bedingungen einem weltlichen Berufe
leben zu können. Die Verbote richteten sich aber weitergehend selbst
gegen das medizinische Studium[54] und die medizinische Lehrtätigkeit
der Priester, wobei die im 12. Jahrhundert von den Cluniacensern
und Cisterciensern[55] ausgehende strengere asketische Richtung von
Einfluß gewesen sein dürfte[56]. Es ist aber festzuhalten, daß die
Verbote in ihrer vollen Strenge nur für die Mönche und die regulierte
Geistlichkeit gültig waren, und daß sich die Begriffe Priester und
Kleriker keineswegs deckten.
[52] Vgl. die Bemerkung des Gilles von Corbeil S. 310, aus welcher
hervorgeht, daß Mönche zuweilen ihre Klöster verließen und nach
Ablegung ihres Ordenskleides ärztliche Scharlatanerie trieben.
[53] Namentlich bei chirurgischen Eingriffen war diese Gefahr sehr
groß.
[54] Schon auf der Synode von Regensburg 877 war verordnet worden:
Leges et physicam non studeant sacerdotes.
[55] Der heil. Bernhard von Clairvaux, welcher selbst viele
Wunderkuren vollzog, verbot seinen Mönchen, Arzneien zu
gebrauchen und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Scio
equidem, quod in regione habitatis infirma et multis aliqui
ex vobis laborant infirmitatibus; sed mementote, quis dixerit:
Libenter gloriabor in infirmitatibus meis, ut inhabitet in me
virtus Christi ...! Propterea minime competit religioni vestrae
medicinae quaerere corporales, sed nec expetit saluti. Nam de
vilibus quidem herbis et quae pauperes deceant, interdum aliquid
sumere tolerabilis est et hoc aliquando fieri solet. At vero
species emere, quaerere medicos, accipere potiones, religioni
indecens est et contrarium puritati maximeque ordinis nostri
nec puritati.” Der heil. Bernhard erzählt auch in einem seiner
Briefe (Ep. 67) von einem Mönche, der bei ihm Zuflucht suchte,
weil er angeblich von seinem Abte gezwungen wurde, „Tyrannen,
Räubern und Exkommunizierten ärztliche Hilfe zu leisten”.
[56] Daß die Gegensätze zwischen Naturwissenschaft und Religion
schon Bedenken zu erregen begannen, leuchtet z. B. aus den
Worten des Johannes von Salisbury hervor, der von den Aerzten
seiner Zeit sagt: At physici dum naturae nimium auctoritatis
attribunt, in auctorem naturae, adversando fidei, plerumque
impingunt. Non enim omnes erroris arguo, licet plurimos audierim
de anima, de virtutibus et operibus ejus, de augmento corporis
et diminutione, de resurrectione ejusdem, de creatione rerum,
aliter quam fides habeat, disputantes (Migne T. 199, p. 476).
Immerhin war das Interesse für die Heilkunde[57] und das Vertrauen,
welches in altgewohnter Weise vom Volke den Geistlichen auch in
ärztlichen Dingen entgegengebracht wurde, viel zu mächtig, als daß
die Konzilsbeschlüsse ihrem Wortlaut nach in kurzer Zeit hätten
durchgeführt werden können -- namentlich in jenen Ländern, wo es
an Bedingungen für die Heranbildung tüchtiger Laienpraktiker noch
fehlte. Gerade die wiederholte und noch in viel späterer Zeit erfolgte
Erneuerung der kirchlichen Verbote beweist, wie wenig dieselben
fruchteten. Während des 12. Jahrhunderts finden sich noch immer
in nicht geringer Zahl angesehene Vertreter der ärztlichen Kunst
unter den Benediktinern (z. B. im Kloster Tegernsee in Oberbayern),
geistliche Leibärzte und manche wegen ihrer medizinischen Leistungen
gerühmte hohe Würdenträger der Kirche.
[57] So wie einst Gerbert (vgl. S. 273) studierten manche die
Heilkunde nur aus Wißbegierde, ohne sie auszuüben.
Das ärztliche Milieu rekrutierte sich im allgemeinen aus besseren
Elementen, soweit die Einflüsse der berühmten Schule von Salerno und
Montpellier reichten. Nur allzubald wußten aber auch Scharlatane die
Schallkraft des Namens dieser Lehranstalten für ihre betrügerischen
Zwecke auszunützen, indem sie bloß vorgaben, dort ihr Wissen erworben
zu haben. Neben der Minderzahl gebildeter Aerzte trieben rohe
Empiriker, männliche und weibliche Pfuscher[58] ihr Wesen, und im
Volke wurzelte unerschütterlich, stärker als alles andere, der Glaube
an medizinische Mirakel[59].
[58] In Frankreich hießen sie mires und mirgesses.
[59] Seit dem 11. Jahrhundert gelangten die Könige von England
-- zuerst Eduard der Bekenner --, bald auch die Könige
von Frankreich -- schon Philipp I. -- in den Ruf, durch
Berühren (mit der Königshand) besonders Kröpfe und Skrofeln
(„Königsübel”) heilen zu können, vgl. hierzu S. 19, Anm. 5 und
S. 237, Anm. 5.
Daß übrigens schon gegen Ende dieser Epoche zum Schaden der
medizinischen Ausbildung eine gewisse Leichtfertigkeit in der Schule
von Salerno Platz griff, indem „bartlose unreife Knaben” die Würde
des Arztes erhielten und sogar als Lehrer auftreten durften, bezeugt
Gilles de Corbeil, vgl. S. 311.