Die erste Nachricht datiert vom Jahre 1137 und bezieht sich auf

(den späteren Bischof) ~Adalbert von Mainz~, der, wie sein Biograph

Anselmus in Versen erzählt (Anselmi episcopi Havelbergensis vita

Adalberti Moguntini in Bibl. rer. german. ed. Ph. Jaffé, Berol. 1866,

III, 592), auf seiner Studienreise auch nach Montpellier kam und sich

von den Lehrern der Heilkunst über die Ursachen der Naturerscheinungen

und Krankheiten unterrichten ließ. Weiterhin hören wir aus einem

Briefe des hl. Bernhard vom Jahre 1153 (Ep. 37, Migne, T. 182 c. 512),

daß der Erzbischof von Lyon nach Montpellier reiste, um sich von den

dortigen Aerzten behandeln zu lassen und bei dieser Gelegenheit mehr

Geld verbrauchte, als er mitgenommen hatte (cum medicis expendit et

quod habebat, et quod non habebat). Daß Montpellier gegen Ende des

12. Jahrhunderts schon eine ebenbürtige Rivalin von Salerno war,

geht aus den Worten des ~Joh. von Salisbury~, des ~Alexander Neckam~

und aus Stellen bei ~Gilles de Corbeil~ hervor, welch letzterer

für Salerno energisch Partei ergreift[44]. Uebrigens scheinen auch

einige Salernitaner vorübergehend in Montpellier gelehrt zu haben.

Der berühmte Mönch ~Caesarius von Heisterbach~ nennt Montpellier „die

Quelle der medizinischen Weisheit”, nur bemerkte er bedauernd, daß

die Aerzte daselbst an die Wunderheilungen nicht glauben wollten und

ironisch darüber sprechen.

[44] Joh. von Salisbury, Metalogicus I, cap. 4 (ed. Migne T. 199 p.

830), Alexander Neckam de natur. rer. II, cap. 174 (ed. Wright

in Rer. britannicar. mediaevi script. XXXIV, pag. 311). Gilles

de Corbeil spielt in feindseliger Weise auf Montpellier in

seinen Lehrgedichten de urinis (v. 345-348) und de virtutibus

medicam. composit. (v. 150) an; er erwähnt auch einen gewissen

Renaudus, späteren Mönch, „Qui Pessulani pridem vetus incola

Montis in medicinali doctor celeberimus arte” (ed. Choulant,

p. 105).

Die nationale und konfessionelle Toleranz, welche lange Zeit unter

der Mischbevölkerung der Stadt Montpellier herrschte[45], spiegelte

sich in der Frühepoche wohl auch in der Lehrfreiheit wider, und

noch 1180, als eine Abwehrbewegung gegen fremden Zuzug bereits im

Entstehen begriffen war, verbot Guillaume Seigneur de Montpellier jede

Einschränkung. ~Et ideo mando, volo, laudo atque concedo in perpetuum,

quod omnes homines quicumque sint, vel undecumque sint, sine aliqua

interpellatione regant scolas de fisica in Montepessulano[46].~ Einige

Dezennien später wurden freilich die Schranken aufgerichtet.

[45] Wie weit diese Toleranz ging, daß sie sich auf völlige

bürgerliche Gleichstellung erstreckte, beweisen am besten die

späteren reaktionären Maßnahmen; im Jahre 1121 wurde nämlich

bestimmt, daß kein Sarazene oder Jude zur Würde eines Bailli

(Stadthauptmanns) zuzulassen sei, 1146 und 1172 erneuerte man

dieses Verbot bezüglich der Juden.

[46] Uebrigens spricht der Eingang dieses Edikts gegen eine

eigentliche Organisation der Schule und mehr für einen privaten

Unterricht durch einzelne Lehrer, indem es heißt: non dabo

concessionem seu prerogativam aliquam alicui personae quod

unus solus tantummodo legat seu scolas regat in Montepessulano

in facultate Fisice discipline, quia acerbum est ... uni soli

dare et concedere monopolium in tam excellenti scientia.

Wie in Salerno oder noch mehr waren unter den Studierenden

Montpelliers nicht wenige jüdischer Herkunft.

Erst im Werden begriffen, treten aber diese Schulen im Schrifttum

noch nicht hervor, und was sonst die Epoche an literarischer Ausbeute

liefert, reiht sich zwanglos an die frühmittelalterlichen Erzeugnisse

mönchischen Geistes. Dahin gehörte das, bis ins 16. Jahrhundert in sehr

hohem Ansehen stehende, Lehrgedicht ~Macer~ oder ~Macer Floridus~, ~de

viribus herbarum~, das metrische Steinbuch ~Lapidarius~ (de lapidibus

pretiosis) des Bischofs ~Marbod~, die in verschiedener Hinsicht

interessanten Schriften der hl. ~Hildegard~, ~Physica~ und ~Causae et

curae[47]~.

[47] Seit den Zeiten Karls d. Gr. erwarben -- im Gegensatz zu

den Männern -- Frauen aus vornehmen Kreisen nicht selten

gelehrte Bildung. Beispiele von gelehrten Nonnen sind die

Dichterin Hroswitha von Gandersheim (10. Jahrhundert), oder die

Verfasserin der Enzyklopädie „~Hortus deliciarum~”, ~Herrard

von Landsperg~ († 1195).

•„Macer Floridus”•, ~de viribus~ (~oder de virtutibus~)

~herbarum~ (ed. L. Choulant, Lips. 1832). Das berühmte aus 2269

latinobarbarischen Hexametern bestehende Lehrgedicht, welches

in 77 Kapiteln über die Arzneiwirkung von 77 Pflanzen, mit

Artemisia (Herbarum mater) beginnend, handelt, ist (nach einigen

Pflanzenbezeichnungen zu urteilen) höchstwahrscheinlich in Frankreich

verfaßt worden. Als Verfasser wird zumeist der in einer Handschrift

als Arzt bezeichnete Odo von Meudon (Magdunensis) aus Meune sur Loire

oder der Zisterzienser Odo von Morimunt in Burgund (Murmundensis,

† 1161) angenommen, als Abfassungszeit das letzte Viertel des 11.

Jahrhunderts. Der Name Macer Floridus sollte an den römischen Dichter

Aemilius Macer (vgl. Bd. I, S. 323) erinnern, um dem Werke leichter

Eingang zu verschaffen -- mit welchem Erfolge, das beweist seine

große Verbreitung und sein bis ins 16. Jahrhundert reichendes hohes

Ansehen (zahlreiche Handschriften, frühzeitige Uebersetzungen resp.

Bearbeitungen ins Dänische[48], Deutsche[49], Hebräische, Zitate

bei bedeutenden Autoren, Kommentare und Erläuterungsschriften, 22

Druckausgaben). Quellen des Macer Floridus sind Plinius (Histor.

natur., namentlich 20. Buch), die lateinischen Bearbeitungen

des Dioskurides (die lat. alphabet. Uebersetzung Dyascorides)

und Oribasius, Galenus ad Paternianum, Gargilius Martialis,

Pseudo-Apulejus, Palladius, Isidorus Hispalensis, Constantinus

Africanus u. a. Auch des Hortulus des Walahfrid Strabo gedenkt der

Verfasser einmal beim Ligusticum. Von diesem unterscheidet sich

das Lehrgedicht stofflich durch die über dreimal größere Zahl der

behandelten Pflanzen und durch die vorherrschende Beschränkung auf

die medizinische Anwendung, formell durch poetische Geringwertigkeit.

[48] Vgl. Harpestreng.

[49] Handschriftlich sind mehrere deutsche Uebersetzungen aus

dem 13., 14. und 15. Jahrhundert vorhanden, ebenso ein nach

Macer bearbeitetes deutsches Kräuterbuch.

•Marbod• (Marbold, Merbold), Bischof von Rennes in der Bretagne

(† 1123), gilt als Verfasser eines aus 743 schlechten Hexametern

bestehenden Lehrgedichtes ~Lapidarius~ (de lapidibus pretiosis, liber

lapidum seu de gemmis, ed. J. Beckmann, Göttingen 1799), welches

über die Heil- und Zauberkraft von 60 Edelmineralien handelt. Im

wesentlichen bietet es nur die Fabeln, welche sich schon im Plinius

und Damigeron finden, doch scheint die Vermittlung auf dem Wege eines

arabischen Machwerkes stattgefunden zu haben, womit die Angabe des

Prologs stimmt, wo es heißt, daß der Verfasser nur einen Auszug aus

der Schrift eines „arabischen Königs ~Evax~” veranstaltet hätte[50].

Für die große Beliebtheit des Steinbuches bei den Zeitgenossen und

auch in den folgenden Jahrhunderten spricht der Umstand, daß es

schon frühzeitig (ins Französische, Italienische, Dänische[51] und

Hebräische) übersetzt und oft gedruckt wurde.

[50] Das Steinbuch des Marbod gehört mit anderen von

symbolistischer Naturauffassung erfüllten Schriften, z. B.

dem Tierbuch The bestiary des Philipp de Thaun (ed. Wright in

Popular treatises on science written in the middle age, London

1841), auf dem Physiologus beruhend, in eine Gruppe.

[51] Vgl. Harpestreng.

•Hildegard• die Heilige (1099-1179). Die unter ihrem Namen

gehenden naturwissenschaftlich-medizinischen Werke, die ~Physica~

und die ~Causae et curae~, welche beide aus den Traditionen des

Benediktinerordens (Kompilationen), sowie aus den Volksgebräuchen

geschöpft sind, gewähren einen guten Einblick in die deutsche

Naturkunde und Klostermedizin des 12. Jahrhunderts -- wenn auch

manches von ihrem Inhalt später hinzugesetzt worden sein dürfte.

Die hl. Hildegard wurde in Beckelheim a. d. Nahe geboren und

empfing bereits von ihrem 8. Jahre an klösterliche Erziehung;

sie gründete ein Frauenkloster auf dem Rupertsberge bei Bingen

(daher der Beiname de Pinguia), als dessen Aebtissin sie in

verdienstvollster Weise wirkte. Angeblich bis zum 43. Jahre ohne

gelehrte Bildung, füllte die hochbegabte Frau später die Lücken

ihrer Kenntnisse in einer Weise aus, daß sie als Verfasserin von

zahlreichen, meist mystisch-theologischen Schriften hervortreten

und den Ruf hoher Gelehrsamkeit erwerben konnte; trotz körperlicher

Gebrechlichkeit machte sie ansehnliche Reisen, auch stand sie mit

vielen hervorragenden Männern in brieflichem Verkehr und galt als

Seherin. Ihre, besonders in den Klöstern des Rheinlandes, verbreiteten

Schriften wurden noch im 16. Jahrhundert sehr geschätzt.

Die ~Physica~ ═ liber subtilitatum diversarum naturarum, creaturarum

etc. (unter diesem Titel ed. von F. A. Reuß, Paris 1856) ═ liber

simplicis medicinae ist im wesentlichen eine Naturbeschreibung vom

ärztlichen Standpunkte, eine Darstellung der Heilkräfte einzelner

Pflanzen, Steine, Fische, Vögel, Säugetiere, Reptilien, Metalle,

ein Kompendium der Volksmedizin; die Heilmittel, welche angeführt

werden, sind fast durchgehends einheimische, wobei der Mystizismus,

namentlich in dem Buche de lapidibus, keine geringe Rolle spielt.

Erwähnenswert ist es, daß eine Reihe von Vorschriften über das

Verhalten bei Schwangerschaft und Geburt, ferner Ratschläge zur

Herabsetzung der Geschlechtsbegierde vorkommen. Es sei hier auf die

fragmentarische deutsche Uebersetzung der Schrift von J. Berendes

(Pharmazeutische Post 1896-97) verwiesen. Die Arzneiformen sind der

Trank (roh oder als Abkochung, vielfach der Lutertrank „luterdranc”

aus Honig, Wein und Gewürzen), Leckmittel, Brötchen, Pulver, Salben,

Pflaster und Umschläge. Von großem Interesse sind die vielen in den

Text eingestreuten deutschen Pflanzenbezeichnungen (z. B. Bilse ═

Hyosciamus, Gar[e]we ═ Millefolium, Lubestuckel ═ Levisticum, Nelchin

═ Caryophylli, Schierling ═ Conium, Wermuda ═ Absinth, Zijtvar ═

Zedoaria u. s. w.).

Die ~Causae et curae~ (ed. P. Kaiser, Lips. 1903) ═ liber

compositae medicinae de aegritudinum causis, signis atque curis

behandeln vorwiegend die Ursachen, Kennzeichen und Heilweise der

Krankheiten vom humoralpathologischen Standpunkte. Unzweifelhaft

haben Interpolationen von späterer Hand stattgefunden. Die Mittel

sind zum größten Teile volkstümliche und dem Pflanzenreich entlehnt.

Vgl. die fragment. Uebersetzung von P. Kaiser in Therap. Monatshefte

1902. Der Stoff ist ziemlich bunt angeordnet, wie nachfolgende

Inhaltsangabe beweist: Bedeutung des Mondes, Zeit der Zeugung, Wasser,

Empfängnis, Krankheiten, Nebel, Schöpfung Adams, Elemente, nochmals

Empfängnis, Milch, fleischliche Lust, Temperamente, Monatsfluß,

Schlaf, nächtliche Befleckung, Atmen, Uebermaß des Schlafes,

körperliche Bewegung, sanguinische, phlegmatische, cholerische,

melancholische Weiber, Haare, Kopfschmerz, Zahnschmerz, Milzschmerz,

Magen und schlechte Verdauung, Podagra, Schlummern, Durst nach dem

Schlaf, Lähmung, Fieber, Essen, Trinken, Jahreszeiten und Mahlzeiten,

Aderlaß, Schröpfen, Speichelauswurf und Schnauben, Nasenbluten,

Schnupfen, Reinigungstränke, Diät, Blattern, Geschwulst, Geschwüre,

Aussatz, Haarschwund, Kopfschmerz, Verrücktheit, Migräne, Kopfschmerz

durch Magendunst, Kopfschmerz von Schleim, Lungenübel, nochmals

Verrücktheit, Augenleiden, Gehörleiden, Zahnschmerz, Herzleiden,

Lungenleiden, Leberverhärtung, Milzleiden, Magenleiden, Zerreißung des

Siphac (Bauchfells), Nierenschmerzen, Seitenstechen, Geschwulst des

männlichen Gliedes, Harnzwang, Impotenz, Unfruchtbarkeit, Podagra,

Fisteln, Geschwüre, Eiterungen, Schlaflosigkeit, Ausbleiben der

Menstruation, übermäßige Menstruation, schwere Geburt, Beförderung

des Stuhlganges und Auswurfes, Nasenbluten, Schnupfen, Heiltränke,

Ueppigkeit, Gedächtnisschwäche, Schlucken, Vergiftung, Krampf, Zorn

und Schwermut, Augenverdunkelung, unmäßiges Lachen, Trunkenheit,

Durchfall, Blutfluß aus dem Mastdarm, Blutspeien, Hämorrhoiden, Rose

(?), Krebs, Skabies, Gelbsucht, Kolik, Pulsschlag, Bäder. Auch in

dieser Schrift fallen viele deutsche Bezeichnungen auf, z. B. crampho

═ spasmus, freislicha ═ erysipelas, gelewesucht ═ Icterus.

Solche freiere literarische Gestaltungen bildeten nur ein Teilstück

jener regsamen Kopistentätigkeit, welche fortdauernd die Kloster- und

Stiftsbibliotheken bereicherte.

Als Beispiele des Mönchfleißes seien hier zwei Handschriften

angeführt, welche wegen ihrer illustrativen Beigaben höchst

bemerkenswert sind: die Kopenhagener Moschion-Handschrift aus

dem 12. Jahrhundert mit ihren 15 kolorierten Federzeichnungen von

Fötuslagen (vgl. Weindler, Geschichte der gynäkologisch-anatomischen

Abbildung, Dresden 1908) und ein im Jahre 1154 im Kloster Prüfling

(bei Regensburg) geschriebener, anatomischer Traktat (im Cod. Monac.

lat. 13002), mit 5 den Lauf der Arterien und Venen, den Knochenbau,

das Muskel- und Nervensystem darstellenden Zeichnungen (vgl. Sudhoff,

Tradition und Naturbeobachtung, Lpz. 1907).

Wie sehr die geistlichen Bibliotheken in ihrem medizinischen

Bücherschatz mit dem Fortschritt der Zeit Schritt hielten, beweist

z. B. das Testament des Bischofs Bruno, welcher der Dombibliothek

von Hildesheim (um 1161) folgende Bücher vermachte: „quinque libros

phisice artis et pantegni .... antidotarium sarrocinicum et librum

febrium et librum urinarum in uno volumine; antidotarium Constantini

et librum graduum et librum cirurgie et librum cerebri et partem

herbarii et librum melancolie in uno volumine, librum aureum et librum

lepre et universales dietas et tegni galienis in uno volumine, librum

stomachi et librum oculorum in uno volumine, particulares dietas,

glosas duplices in ysagogas Joannicii et glosas in aphorismos et in

librum prognosticorum et in librum urinarum et in librum pulsuum”

(Janicke, Urkundenbuch des Hochstiftes Hildesheim und seiner Bischöfe,

Lpz. 1896 I, Nr. 324).

~In der Praxis aber hatte die Klerikermedizin ihren Höhepunkt bereits

überschritten~, wenn auch der Klerikerarzt noch lange nicht aus dem

abendländischen Kulturleben schwindet. Den Wechsel der Szene bereitete

nicht bloß das Emporkommen des bürgerlichen Laienstandes, sondern auch

das öfters wiederholte Verbot der Kirche vor, welches -- allerdings

vorerst ohne durchgreifenden Erfolg -- der regulierten Geistlichkeit

und den Mönchen den (erwerbsmäßigen) Betrieb der Heilkunde aus

naheliegenden Gründen untersagte, ja sogar das Studium derselben

einzuschränken suchte.

Namentlich unter dem Papste Innozenz II. wurden Konzilsbeschlüsse

(Konzil von Clermont 1130, von Rheims 1131, Lateranisches Konzil

1139) gegen die ärztliche (und advokatorische) Praxis der Geistlichen

erlassen. In der Verordnung vom Jahre 1130 heißt es: Prava autem

consuetudo, prout accepimus et detestabilis increvit, quoniam monachi

et regulares canonici post susceptum habitum et professionem factam,

spreta beatorum Benedicti et Augustini regula, leges temporales

et medicinam gratia lucri addiscunt ... Ipsi quoque canonici et

monachi, ~neglecta animarum cura~ ordinis sui propositum nullatenus

attendentes, ~pro detestanda pecunia~ sanitatem pollicentes, humanorum

curatores se faciunt ~corporum~. ~Cumque impudicus oculus impudici

cordis sit nuntius, illa etiam, de quibus loqui erubescit honestas,

non debet religio pertractare.~ Ut ergo ordo monasticus et canonicus

deo placens in sancto proposito inviolabilis conservetur, ne hoc

ulterius praesumatur, auctoritate apostolica interdicimus. Episcopi

autem, abbates et priores, tantae enormitati consentientes et non

corrigentes, propriis honoribus spolientur. -- Auf dem Konzil von

Tours 1163 unter dem Papst Alexander III. wurde verordnet: ~Ne sub

occasione scientiae, spirituales viri mundanis rursum actionibus

involvantur et in interioribus eo ipso deficiant, ex quo se aliis

putant in exterioribus providere~, de praesentis concilii assensu huic

malo obviantes, ~statuimus, ut nullus~ omnino post votum religionis,

post factam in aliquo religioso loco professionem ~ad physicam legesve

mundanas legendas permittatur ire~. In demselben Sinne sprachen sich

die Konzilsbeschlüsse von Montpellier (1162 und 1195) aus: Sub omni

severitate Ecclesiasticae disciplinae, ne quis Monachus vel Canonicus

regularis aut alius Religiosus ad seculares Leges vel Physicam

legendas accedat. Diese kirchlichen Verbote richteten sich also

insbesondere gegen den allmählich eingerissenen Unfug, daß Priester

und Mönche zuweilen ihre eigentlichen Obliegenheiten zugunsten einer

einträglichen Praxis vernachlässigten[52] und die Würde ihres Standes

durch die drohende Gefahr übler Nachrede beeinträchtigten[53]; ferner

gegen den Mißbrauch, daß nicht wenige nur die Vorrechte der Kleriker

anstrebten, um unter günstigen Bedingungen einem weltlichen Berufe

leben zu können. Die Verbote richteten sich aber weitergehend selbst

gegen das medizinische Studium[54] und die medizinische Lehrtätigkeit

der Priester, wobei die im 12. Jahrhundert von den Cluniacensern

und Cisterciensern[55] ausgehende strengere asketische Richtung von

Einfluß gewesen sein dürfte[56]. Es ist aber festzuhalten, daß die

Verbote in ihrer vollen Strenge nur für die Mönche und die regulierte

Geistlichkeit gültig waren, und daß sich die Begriffe Priester und

Kleriker keineswegs deckten.

[52] Vgl. die Bemerkung des Gilles von Corbeil S. 310, aus welcher

hervorgeht, daß Mönche zuweilen ihre Klöster verließen und nach

Ablegung ihres Ordenskleides ärztliche Scharlatanerie trieben.

[53] Namentlich bei chirurgischen Eingriffen war diese Gefahr sehr

groß.

[54] Schon auf der Synode von Regensburg 877 war verordnet worden:

Leges et physicam non studeant sacerdotes.

[55] Der heil. Bernhard von Clairvaux, welcher selbst viele

Wunderkuren vollzog, verbot seinen Mönchen, Arzneien zu

gebrauchen und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Scio

equidem, quod in regione habitatis infirma et multis aliqui

ex vobis laborant infirmitatibus; sed mementote, quis dixerit:

Libenter gloriabor in infirmitatibus meis, ut inhabitet in me

virtus Christi ...! Propterea minime competit religioni vestrae

medicinae quaerere corporales, sed nec expetit saluti. Nam de

vilibus quidem herbis et quae pauperes deceant, interdum aliquid

sumere tolerabilis est et hoc aliquando fieri solet. At vero

species emere, quaerere medicos, accipere potiones, religioni

indecens est et contrarium puritati maximeque ordinis nostri

nec puritati.” Der heil. Bernhard erzählt auch in einem seiner

Briefe (Ep. 67) von einem Mönche, der bei ihm Zuflucht suchte,

weil er angeblich von seinem Abte gezwungen wurde, „Tyrannen,

Räubern und Exkommunizierten ärztliche Hilfe zu leisten”.

[56] Daß die Gegensätze zwischen Naturwissenschaft und Religion

schon Bedenken zu erregen begannen, leuchtet z. B. aus den

Worten des Johannes von Salisbury hervor, der von den Aerzten

seiner Zeit sagt: At physici dum naturae nimium auctoritatis

attribunt, in auctorem naturae, adversando fidei, plerumque

impingunt. Non enim omnes erroris arguo, licet plurimos audierim

de anima, de virtutibus et operibus ejus, de augmento corporis

et diminutione, de resurrectione ejusdem, de creatione rerum,

aliter quam fides habeat, disputantes (Migne T. 199, p. 476).

Immerhin war das Interesse für die Heilkunde[57] und das Vertrauen,

welches in altgewohnter Weise vom Volke den Geistlichen auch in

ärztlichen Dingen entgegengebracht wurde, viel zu mächtig, als daß

die Konzilsbeschlüsse ihrem Wortlaut nach in kurzer Zeit hätten

durchgeführt werden können -- namentlich in jenen Ländern, wo es

an Bedingungen für die Heranbildung tüchtiger Laienpraktiker noch

fehlte. Gerade die wiederholte und noch in viel späterer Zeit erfolgte

Erneuerung der kirchlichen Verbote beweist, wie wenig dieselben

fruchteten. Während des 12. Jahrhunderts finden sich noch immer

in nicht geringer Zahl angesehene Vertreter der ärztlichen Kunst

unter den Benediktinern (z. B. im Kloster Tegernsee in Oberbayern),

geistliche Leibärzte und manche wegen ihrer medizinischen Leistungen

gerühmte hohe Würdenträger der Kirche.

[57] So wie einst Gerbert (vgl. S. 273) studierten manche die

Heilkunde nur aus Wißbegierde, ohne sie auszuüben.

Das ärztliche Milieu rekrutierte sich im allgemeinen aus besseren

Elementen, soweit die Einflüsse der berühmten Schule von Salerno und

Montpellier reichten. Nur allzubald wußten aber auch Scharlatane die

Schallkraft des Namens dieser Lehranstalten für ihre betrügerischen

Zwecke auszunützen, indem sie bloß vorgaben, dort ihr Wissen erworben

zu haben. Neben der Minderzahl gebildeter Aerzte trieben rohe

Empiriker, männliche und weibliche Pfuscher[58] ihr Wesen, und im

Volke wurzelte unerschütterlich, stärker als alles andere, der Glaube

an medizinische Mirakel[59].

[58] In Frankreich hießen sie mires und mirgesses.

[59] Seit dem 11. Jahrhundert gelangten die Könige von England

-- zuerst Eduard der Bekenner --, bald auch die Könige

von Frankreich -- schon Philipp I. -- in den Ruf, durch

Berühren (mit der Königshand) besonders Kröpfe und Skrofeln

(„Königsübel”) heilen zu können, vgl. hierzu S. 19, Anm. 5 und

S. 237, Anm. 5.

Daß übrigens schon gegen Ende dieser Epoche zum Schaden der

medizinischen Ausbildung eine gewisse Leichtfertigkeit in der Schule

von Salerno Platz griff, indem „bartlose unreife Knaben” die Würde

des Arztes erhielten und sogar als Lehrer auftreten durften, bezeugt

Gilles de Corbeil, vgl. S. 311.

Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil · 第 45 / 76 段