Ueber Caelius Aurelianus und die pseudosoranischen (lateinischen)

Schriften vgl. S. 62. Wahrscheinlich wurde auch das lateinische,

unter dem Namen des Muscio gehende Hebammenbuch im 6. Jahrhundert

geschrieben (vgl. S. 72).

Der „~Aurelius~” (ed. Daremberg in Henschels Janus II, besond. Abdr.

Vratisl. et Paris 1857) handelt von den akuten, der „~Esculapius~”

(ed. Argent. 1533, ferner im Experimentarius medicinae, Argent. 1544)

von den chronischen Affektionen, beide stehen in nächster Beziehung zu

den medicinal. respons. libri des Cael. Aurel., sind aber nicht bloß

aus methodischen, sondern auch aus dogmatischen Quellen kompiliert.

Ins Lateinische wurden im Zeitraum vom Ausgang des 5. bis zum 8.

Jahrhundert übersetzt: einzelne Schriften des ~Hippokrates~ (z. B.

Aphorismen, Prognosticum, de diaeta in acut., de diaeta Lib. I und

II, de hebdomadibus), des ~Rhuphos~, des ~Galen~ (z. B. Therap.

ad. Glauconem ═ de curatione febr., Ars parva), des ~Oreibasios~

(Synopsis und Euporista ═ 'Apla, herausgegeben in Oeuvres d'Oribase

ed. Bussemaker et Daremberg, Bd. V und VI), die Hauptwerke des

~Alexander von Tralles~ (gedruckt unter dem Titel Alexandri Iatros

practica, Lugd. 1504, Pavia 1520, Venet. 1522) und des ~Dioskurides~

(nach dem mit 500 Abbildungen versehenen Münchner Kodex in sog.

longobardischer Schrift herausgegeben von Auracher, fortgesetzt von

Stadler in Vollmöllers Roman. Forschungen I, X, XI)[26]. -- Wie aus

späteren Angaben erhellt, besaß man auch eine lateinische Uebersetzung

der Augenheilkunde des Demosthenes, diese ist aber verloren gegangen.

-- Es haben sich sogar Kommentare zu hippokratischen und galenischen

Schriften aus dieser Zeit erhalten.

[26] Eine zweite Uebersetzung oder richtiger Bearbeitung ist der

handschriftlich erhaltene Dioscorides ~de herbis femininis~

(ebenfalls illustriert, in 71 Kapiteln, ed. Kästner, Hermes

XXXI). Der, erst in der Epoche der Schule von Salerno

entstandene, im Mittelalter überwiegende, •„Dyascorides”•

beruht auf der wörtlichen lateinischen Uebersetzung des

Dioskurides, ist aber alphabetisch geordnet und durch Exzerpte

aus Oreibasios, Gargilius Martialis, Pseudoapulejus, der

pseudogalenischen Schrift de simplicibus ad Paternianum,

Isidorus u. a. bereichert (gedruckt zu Colle 1478).

Das Grundmaterial wurde weiter verarbeitet, mannigfach kompiliert

und zu Sammelschriften kombiniert -- darauf lief jahrhundertelang,

abgesehen von der bloßen Kopistentätigkeit, alle literarische

Betriebsamkeit hinaus, wobei die Tendenz zur Entwicklung einer ~Summa

medicinalis~ immer deutlicher hervortritt.

Zu den literarischen Produktionen des frühen Mittelalters gehören

mehrere, in ~Briefform~ gehaltene, pseudonyme Abhandlungen, für welche

wohl die griechische Epistola ad Ptolemaeum regem de hominis fabrica

(ed. Ermerius in Anecdot. med. gr. 1840) ein Muster gab, z. B. die

Epistola Hippocratis (bekannt unter dem Namen Capsula eburnea), die

Schriften ~Dynamidia~ (~Hippocrates de virtutibus herbarum~) und

~Hippocrates de cibis~ (ed. Val. Rose in Anecdot. gr. et graecolat.

II, 131 ff.), beide enthalten Bruchstücke einer lateinischen

Uebersetzung des zweiten Buches der hippokratischen Schrift περὶ

διαίτης, wozu in der Dynamidia noch Auszüge aus Gargilius Martialis

hinzukommen), der aus Auszügen aus dem galenischen de locis affectis

bestehende Passionarius, das pseudogalenische Buch ~de simplicibus

ad Paternianum~ (gedruckt unter den Spuriis in den Galenausgaben) etc.

Ein Beispiel wüster Zusammenstellung verschiedener Schriften findet

sich in der, mit einem Codex Vaticanus aus dem 10. Jahrhundert so

ziemlich übereinstimmenden, Druckausgabe ~Oribasii de simplicibus

libri V~ von Schott (Argent. 1553); dort enthält das 1. Buch

einen Auszug aus Pseudoapulejus, das 2. entspricht der Dynamidia

Hippocratis, das 3. ist aus Galen und Apulejus entnommen, das 4. ist

eine erweiterte Uebersetzung von Lib. II der Euporista des Oreibasios,

das 5. enthält nicht vollständig die pseudogalenische Schrift de

simplicibus ═ de pigmentis; besser geordnet findet sich die gleiche

Zusammenstellung in einem Kodex des 9. Jahrhunderts von St. Gallen.

Eine, aus einem pathologischen und therapeutischen Teile bestehende,

„Summa medicalis” kann man in dem Kod. 97 von Montecassino (Ende des

9. Jahrhunderts) erblicken, derselbe enthält den Brief des Vindicianus

an Pentadius (über Humoralpathologie), verschiedene pseudonyme Briefe

des „Hippokrates”, eine Abhandlung Galens über Harn und Puls, den

Aurelius ═ Escolapius, einen Teil des Pseudoapulejus, eine Abhandlung

über pflanzliche und tierische Mittel u. a. Von großem Interesse ist

ein, in diesem Sammelwerke vorkommendes, ~deontologisches~ Fragment:

~Quomodo visitare debes infirmum.~

Non omnem infirmum ~uniter~ visites, sed si integre audire vis

disce. Mox qui ingredieris ad infirmum interroga eum ~si quid~

forsitan ~dolet~: et si tibi dixerit eo quod aliquid dolet, item

require ab eo si ~fortis est dolor~ an non: est ~assiduus~ an non;

postea tenes ei pulsum et vides ~si febrit~ an non. Si enim aliquid

ei dolet, invenies ei pulsum ad tactum qui dicitur ~fluidus atque

citatus~: et require ab eo si cum ~frigore~ ei ipse dolor veniet,

et si sint ei ~vigiliae~: et interroga si ex ipsa infirmitate sint

ei vigiliae, aut faciendo aliquam rem: et si ~legitime ventrem~

facit aut ~urinam~: et ~inspicis~ utrasque partes et vide si

~periculum~ forsitan sit illi, si tamen ~acuta~ fuerit ~infirmitas~.

Nam si ~temporalis~ fuerit nihil agnoscis, sed inquire ~initium~

infirmitatis, et ~quid dixerunt~ priores medici, qui eum visitaverunt,

si omnes ~uniter~ dixerunt an alter aliud. Et require qualis esse

corpus potuit sive ~frigidus~, sive aliud simile, aut si ~solutum

ventrem~ habuit, aut si ~somniculosus~ est, et si ~assidua~ est illi

infirmitas, an non, et si ita ~tales erant~ illi infirmates aliquando.

Quoniam cum haec omnia requisieris facile ejus causas agnoscis et

cura tibi difficiles non videtur (publiziert in Renzi, Collectio

Salernitana, Napoli 1852 seq., II, p. 73).

Bevor wir den Spuren der Heilkunde in Italien weiter nachgehen,

wollen wir einen Blick auf die medizinischen Zustände der übrigen

Länder des frühmittelalterlichen Kulturkreises werfen. Stehen uns

auch nur dürftige Angaben zu Gebote, so tritt doch die fundamentale

Tatsache deutlich hervor, daß der Klerus und das Mönchtum jenseits der

Alpen in der Medizin, wie im gesamten Bildungswesen, eine weit mehr

dominierende Stellung einnahmen als in Italien, ja sogar die längste

Zeit unbestritten die Alleinherrschaft besaßen.

In Spanien, das seit den letzten Dezennien des 5. Jahrhunderts unter

der drückenden Herrschaft der ~Westgoten~ schmachtete, verfielen früher

als in anderen einst römischen Provinzen die Schulen der Kaiserzeit

(z. B. Corduba) und damit auch der Aerztestand, dessen Beruf zu einem

Gewerbe herabsank. Welch geringes Ansehen derselbe genoß, ersieht

man aus den, von äußerstem Mißtrauen erfüllten, Bestimmungen des

westgotischen Rechts, das nicht nur die Honorarverhältnisse beleuchtet,

sondern auch die Art des Unterrichts (persönliche Unterweisung durch

einen erfahrenen Meister) andeutet[27].

[27] Die früher verächtlich als Leges barbarorum bezeichneten

germanischen Volksrechte, welche hauptsächlich in der Zeit

vom 6.-8. Jahrhundert lateinisch niedergeschrieben wurden,

gehen auf alte heimische Ueberlieferungen zurück, zeigen aber

starken römischen Einschlag. Die schon Ende des 5. Jahrhunderts

begonnene schriftliche Fassung der westgotischen Gesetze übte in

ihren Anfängen auch auf andere germanische Völker (Burgunder,

Franken u. a.) Einfluß. Von medizinischem Interesse sind

namentlich die Bestimmungen über die Strafen von Verletzungen

und anderen Verbrechen gegen die Person, wobei auch manches

Streiflicht auf die soziale Stellung der Aerzte geworfen wird.

Solche Beschränkungen der ärztlichen Wirksamkeit, wie sie

sich bei den Westgoten finden, kommen in anderen Volksrechten

nicht vor, häufig spielt sogar in diesen die ärztliche Aussage

keine unbedeutende Rolle für die Urteilsverhängung (so heißt

es z. B. in den, im 8. Jahrhundert niedergeschriebenen, Leges

Alamannorum tit. 59, c. 6, si autem testa transcapolata fuerit,

ita ut cervella appareat, ut medicus cum pinna aut cum fanone

cervellam tangat, cum XII sol. componat). Sehr schwer wurde

nach dem westgotischen und anderen germanischen Volksrechten

der kriminelle Abortus bestraft -- hier hatte sich der Einfluß

der Kirche (vgl. Augustinus, S. 80) stark geltend gemacht. Nach

der Lex Bajuvariorum tit. VII, c. 19 hatte nicht nur derjenige,

welcher ein abtreibendes Mittel gegeben hatte, sondern auch

seine Nachkommen bis zum siebenten Grade einen Solidus zu

zahlen.

Der Arzt hatte vor der Uebernahme der Behandlung mit dem Kranken

oder dessen Verwandten einen Honorarvertrag zu schließen und Kaution

zu stellen. Für verschiedene Kuren gab es bestimmte Taxen, z. B.

für die Staroperation 5 Solidi. (Si quis medicus hipocisim de oculis

abstulerit et ad pristinam sanitatem infirmum revocaverit V solidos

pro suo beneficio consequatur.) Starb der Kranke, so hatte der Arzt

keinen Anspruch auf ein Honorar, durfte aber die Kaution ohne weitere

Behelligung zurückziehen. Für begangene Kunstfehler hatte der Arzt

eine Geldbuße zu leisten, z. B. für eine durch ungeschickten Aderlaß

verursachte Schädigung 150 Solidi. Wurde durch die Behandlung der Tod

des Kranken herbeigeführt, so hatte der Arzt, falls es sich um einen

Knecht handelte, einen anderen dafür zu stellen, hingegen wurde er,

falls es sich um einen Freigeborenen handelte, der Sippe desselben

zur willkürlichen Bestrafung (Blutrache) ausgeliefert. Bei weiblichen

Personen aus dem Stande der Freien durfte der Arzt nur in Gegenwart

ihrer Verwandten einen Aderlaß vornehmen, selbst im Falle dringender

Gefahr sollten bei einer Strafe von 10 Solidi Nachbarn, Mägde oder

Sklaven zugegen sein, weil sonst derartige Gelegenheiten leicht zu

unsittlichen Scherzen mißbraucht werden könnten (quia difficillimum

non est, ut interdum in tali occasione ludibrium adhaerescat). --

Für den Unterricht in der Heilkunde, den ein Arzt seinem Schüler

erteilte, war ein Lehrgeld von 12 Solidi festgesetzt (Si quis medicus

famulum in doctrinam susceperit, pro beneficio suo duodicim solidos

consequatur). (Leg. Wisigoth. lib. XI, tit. 1, de medic. et aegrot.)

-- Eine solche drakonische Gesetzgebung lähmte natürlich die ärztliche

Tätigkeit, denn höchstens herumziehende Pfuscher konnten sich über

die, bei der Behandlung drohenden, kriminellen Gefahren hinwegsetzen.

Von der Anteilnahme des Klerus an der Heilkunde bildet die angebliche

Vornahme des Kaiserschnitts an einer Schwangeren durch den Bischof

~Paulus von Merida~[28] die früheste Spur, weiterhin hören wir, daß

Bischof ~Masona~ von Merida daselbst um 580 ein großes Hospital erbauen

ließ[29]. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich hierbei Einflüsse

der um die Heilkunde so verdienten Nestorianer geltend machten[30].

Seit dem Uebertritt der arianischen Westgoten zum Katholizismus

(586) nahm begreiflicherweise das Mönchtum und das geistliche

Unterrichtswesen einigen Aufschwung. Wir dürfen bestimmt annehmen,

daß Stifte und Klöster mit eigenen Aerzten versehen waren[31]. Aus

einer der geistlichen Schulen[32] ging der berühmte Bischof ~Isidorus

von Sevilla~ (Isidorus Hispalensis), einer der großen Bildner des

Mittelalters, hervor, welcher wohl in Gefolgschaft des Cassiodor,

aber bedeutend über denselben hinausdringend, aus der alten Literatur

alles Wissenswerte zusammentrug und durch seine zwanzig Bücher

„~Etymologiae~”, eine Enzyklopädie umfassendster Art, auch für die

Heilkunde -- soweit Kleriker sich mit ihr beschäftigten -- von lang

nachwirkender Bedeutung geworden ist.

[28] Paulus, von dem erzählt wird, daß er aus dem Orient nach Merida

gekommen sei und ärztliche Ausbildung genossen habe (natione

~Graecum~, arte medicum, de Orientis partibus in Emeritensium

urbem advenisse), war ungefähr 530-560 Bischof. Der Fall,

um den es sich handelte, betraf eine vornehme Erstgebärende

mit einem schon längst abgestorbenen Kinde; die Operation

selbst dürfte eine wenig umfängliche Laparotomie bei einer

Extrauterinschwangerschaft gewesen sein (mira subtilitate

incisionem subtilem subtili cum ferramento fecit atque ipsum

infantulum jam putridum membratim compadiatim abstraxit). Zur

Ausführung derselben entschloß sich der Bischof, auf Bitten

des Gatten und der Mönche, erst nach langem Widerstreben. (Die

Geschichte findet sich in dem Werke des Paulus, Diaconus von

Merida, De vita et miraculis patrum Emeritensium, in Florez,

Espana sagrada Tom. XIII.)

[29] Masona hatte jedenfalls byzantinische Vorbilder vor Augen.

Paulus, Diakon von Merida l. c. erzählt von ihm: Xenodochium

fabricavit, magnisque patrimoniis ditavit, constitutisque

ministris vel medicis peregrinorum et aegrotantium usibus

deservire praecepit, taleque praeceptum dedit, ut cunctae urbis

ambitum medici indesinenter percurrentes quemcumque servum, seu

liberum, Christianum seu Judaeum reperissent aegrum, ulnis suis

gestantes ad xenodochium deferrent. straminibus quoque lectulis

itidem praeparatis eundem infirmum ibidem superponentes, cibos

delicatos et nitidos eousque praeparantes, quousque cum Deo

aegroto ipsi salutem pristinam reformarent.

[30] Die Bevölkerung von Merida hatte einen starken griechischen

Einschlag und erhielt auch zu dieser Zeit bedeutenden Zufluß

aus dem byzantinischen Orient. Es ist denkbar, daß manche

Nestorianer zu den arianischen Goten flohen.

[31] In der oben erwähnten Erzählung sagt der Bischof Paul von

Merida: dabimus medicos Ecclesiae, qui illi adhibeant medicinam.

[32] Es gab solche z. B. in Saragossa, Toledo, Sevilla.

~Isidorus Hispalensis~, Bischof von Sevilla (um 570-636), der

gelehrteste Mann seines Zeitalters, machte sich um die Erhaltung

der Wissenschaft sehr verdient und wurde durch seine zahlreichen

Schriften (theologischen, philosophischen, philologischen,

~naturwissenschaftlichen~ Inhalts) einer der einflußreichsten Lehrer

des Mittelalters. Für die Medizin kommt das Hauptwerk in Betracht

-- ~Originum s. Etymologiarum~ libri XX -- eine alle Wissenszweige

umfassende, lateinische Enzyklopädie (ed. Friedr. Wilh. Otto, Lips.

1833 in Lindemanns Corp. grammaticor. latin. veter. Tom. III, ferner

in der Gesamtausgabe von Arevalo, Rom 1797-1803), welche aus etwa

80 Schriftstellern, oft wörtlich, geschöpft ist. ~Das 4. Buch~

-- hauptsächlich im Anschluß an Caelius Aurelianus (medicinal.

interrogationum ac responsionum libri, vgl. S. 62) -- gibt einen

Ueberblick über die Heilkunde, wobei die (oft ganz verfehlte)

~Ableitung der griechisch-lateinischen Termini~ die Hauptrolle spielt,

während das Sachliche meist nur gestreift wird. Die 13 Kapitel des

Buches handeln: de Medicina, de nomine ejus, de inventoribus ejus, de

tribus heresibus medicorum, de quatuor humoribus corporum, de acutis

morbis, de chronicis morbis, de morbis, qui in superficie corporis

videntur, de remediis atque medicaminibus, de libris medicinalibus,

de instrumentis medicamentorum, de odoribus et unguentis, de initio

medicinae. Isidorus stellt die Medizin der Philosophie an die Seite

(utraque enim disciplina totum hominem sibi vindicat) und hebt

hervor, welch vielseitiger Ausbildung der Arzt bedürfe[33]. Den

Namen der Medizin leitet er, mit abenteuerlicher Etymologie, von

modus ab, d. h. von ihrer maßvollen Anwendung; ihre ersten Urheber

Apollo, Aesculap und Hippokrates seien auch die Stifter der drei

Sekten, der methodischen, empirischen und dogmatischen, gewesen.

Zu einer wirklichen Krankheitsbeschreibung schwingt sich Isidorus

kaum auf, ihren Platz nehmen (oft höchst wunderliche) etymologische,

zum Teil auch oberflächliche Realdefinitionen ein -- ein Ausfluß

zusammengetragener Buchweisheit. Als abschreckende Beispiele mögen

folgende etymologische Erklärungen dienen: Dicta autem pestilentia,

quasi pastulentia, quod veluti incendium depascat. ... Dysenteria

est divisio continuationis, id est ulceratio intestini, Δὺς enim

divisio est, entera intestinum. ... Phrenesis appellata sive ab

impedimento mentis seu quia dentibus frendent, nam frendere est

dentes concutere. Von den Heilmitteln werden die Hauptwirkungen und

Anwendungsformen, von einigen Instrumenten und ärztlichen Utensilien

ganz oberflächlich die Gebrauchsweisen angegeben. Unter dem Titel

de libris medicinalibus finden sich nur kurze Erklärungen darüber,

was man unter „Aphorismus”, „Prognostica provisio”, „Dynamidia” (ubi

herbarum medicinae scribuntur), „Botanicum” zu verstehen habe. -- ~Das

11. Buch~ handelt über die Körperteile, die Altersstufen, Mißgeburten

und Verwandlungen. Der anatomisch-physiologische Inhalt des 1.

Kapitels ist hauptsächlich aus sprachlichen Gründen interessant.

Es sei hier folgendes daraus hervorgehoben: ~Toles~ gallice lingua

dicuntur, quas vulgo per diminuationem toxillas (toxillos, tusillos)

vocant, quae in faucibus turgescere solent. ... Humeri dicti quasi

~armi~ ad distinctionem hominis a pecudibus mutis, ut hi humeros, illi

armos habere dicantur. Nam proprie armi quadrupedum sunt. ... ~Palae~

sunt dorsi dextra laevaque eminentia membra. ... ~Femina~ femorum

partes sunt, quibus equitando tergis equorum adhaeremus. ... Veretrum,

quia viri est tantum sive quod ex eo virus emittitur, nam virus

proprie dicitur humor fluens a natura viri. -- Im 10. Kapitel ~des

13. Buches~ wird die Wirkung der Heilquellen (im Anschluß an Plinius)

besprochen, im 2. und 3. Kapitel ~des 20. Buches~ die Diätetik. --

In einem anderen Werke, ~de natura rerum~ (ed. Becker, Berl. 1857),

einem im Mittelalter viel benützten Handbuche der Naturlehre, findet

sich ein Kapitel über die Pest; dasselbe erinnert lebhaft an die

Schilderung des Lucretius.

[33] Nam et ~grammaticam~ medicus scire jubetur, ut intelligere

vel exponere possit, quod legit; similiter ~rhetoricam~, ut

veracibus argumentis valeat definire quod tractat, nec non

et ~dialecticam~ propter infirmitatum causas ratione adhibita

perscrutandas atque curandas. Sic ~arithmeticam~ propter numerum

horarum in accessionibus et periodis dierum; non aliter et

~geometriam~, propter qualitates regionum et locorum situs, in

quibus doceat, quid quisque observare debeat. Porro ~musica~

incognita illi non erit. Nam multa sunt, quae in aegris

hominibus per hanc disciplinam facta leguntur. ... Postea et

~astronomiam~ notam habebit, per quam contempletur rationem

astrorum et mutationes temporum.

Aehnlich, ja in der Folge noch viel trauriger waren die medizinischen

Verhältnisse bei den ~Franken~ zur Zeit der Merowinger. Aus den

dürftigen Nachrichten (bei Gregor von Tours und Fredegar) ersehen wir

zwar den Fortbestand der Archiatrie[34], welche teils Einheimische,

teils Fremde (Griechen) bekleideten[35], doch erfahren wir fast

nichts über das Bildungswesen der fränkischen Aerzte. Wie sich aus

einzelnen Stellen bei Gregor ergibt, waren sie in chirurgischen Dingen

erfahren[36]. Welch geringes Ansehen die Heilkünstler besaßen, verrät

schon die harte Behandlung, die selbst den königlichen Leibärzten

unter Umständen zu teil wurde[37]. Das Volk setzte sein Vertrauen

auf handwerksmäßig ausgebildete Wundärzte, namentlich aber auf die

Wunderkraft der Heiligen und die kirchliche Theurgie, welche unter

dem furchtbaren Eindruck mörderischer Seuchen (Pest, Ruhr, Blattern)

das selbst für die frühmittelalterlichen Zustände zulässige Maß weit

überstieg und in den bizarrsten ~Formen~ prangte. ~Auch~ Scharlatane

aller Art hatten im Dunkel krasser Unwissenheit und grenzenloser

Leichtgläubigkeit leichtes Spiel[38].

[34] Es hängt dies damit zusammen, daß die Franken viele römische

Einrichtungen übernahmen. Chlodwig und die Merowinger des 6.

Jahrhunderts zeigten Interesse für römische Bildung. An ihrem

Hofe wurde die Blüte des Adels nach römischem Muster in einer

schola palatina erzogen, wirkten Romanen als Erzieher, Gesandte,

ja sogar Rhetoren und Dichter (z. B. Venantius Fortunatus).

Erst Ende des 6. Jahrhunderts beginnt der gänzliche Verfall der

Kultur im fränkischen Reiche, unaufhaltsam bis zur tiefsten

Barbarei fortschreitend. Während Childebert II., wie manche

seiner Vorgänger, die sich sogar im Versemachen übten, noch

gelehrtes Wissen besaßen, vermochten die Merowinger des 7.

Jahrhunderts kaum ihren Namen unter die Urkunden zu setzen.

Das Werk Fredegars (erste Hälfte des 7. Jahrhunderts) und die

Schriftzüge jener Zeit bezeugen hinlänglich den Tiefstand der

Epoche.

[35] Zu den ersteren gehören ~Reoval~ und ~Marileif~ (Gregor.

Turon. Hist. Francor. X, 16, V, 14), zu den letzteren ~Petrus~

(Fredegar. Chron. c. 27), im 5. Jahrhundert nennt Apollinaris

Sidonius den bischöflichen Leibarzt ~Palladius~.

[36] Die einst blühenden Schulen Galliens (Marseille, Toulouse,

Lyon, Arles u. s. w.) verfielen gegen Ende des 6. Jahrhunderts

und kamen kaum mehr für die Medizin in Betracht. Reoval, der

eine Hodenexstirpation mit glücklichem Erfolge auszuführen

verstand, hatte nach eigener Angabe seine Kenntnisse in Byzanz

erworben. Aus einer Bemerkung Gregors über ihn geht hervor,

daß die Aerzte bei den Franken bisweilen als Sachverständige

zu Gerichtsverhandlungen zugezogen wurden.

[37] Marileif, Archiater König Chilperichs, wurde gegeißelt, seines

Eigentums beraubt und der Kirche als Leibeigener übergeben. --

Als Austrichildis von einer Seuche, die 580 im ganzen Reiche

wütete, ergriffen wurde und ihren Tod herannahen fühlte,

verlangte sie von ihrem Gatten, dem König Guntram, daß ihre

beiden Aerzte, Nicolaus und Donatus, zur Strafe dafür, daß die

verordneten Mittel wirkungslos geblieben waren, enthauptet

würden. Der Wunsch der Sterbenden wurde getreulich erfüllt,

damit, wie es höhnisch hieß, die Herrin nicht allein das Reich

des Todes betrete.

[38] Die Kirche trat manchen derselben entgegen und steuerte dem

Unfug. Einer der berühmtesten Scharlatane war Desiderius von

Tours, welcher vorgab, Wunder tun zu können, ein anderer heilte

durch Berührung mit den Händen, bei einem dritten Zauberarzt

fand man einen großen Sack, der mit Wurzeln, Maulwurfszähnen,

Mäuseknochen, Bärenklauen etc. gefüllt war.

Ueber die kirchliche Wundermedizin im Zeitalter der Merowinger sind

wir genügend durch die Berichte orientiert, welche der fränkische

Geschichtschreiber, Bischof ~Gregor von Tours~ (538-593), in seiner

Geschichte der Franken und in seinen Büchern über die Mirakel der

Heiligen liefert.

Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil · 第 36 / 76 段