Schriften vgl. S. 62. Wahrscheinlich wurde auch das lateinische,
unter dem Namen des Muscio gehende Hebammenbuch im 6. Jahrhundert
geschrieben (vgl. S. 72).
Der „~Aurelius~” (ed. Daremberg in Henschels Janus II, besond. Abdr.
Vratisl. et Paris 1857) handelt von den akuten, der „~Esculapius~”
(ed. Argent. 1533, ferner im Experimentarius medicinae, Argent. 1544)
von den chronischen Affektionen, beide stehen in nächster Beziehung zu
den medicinal. respons. libri des Cael. Aurel., sind aber nicht bloß
aus methodischen, sondern auch aus dogmatischen Quellen kompiliert.
Ins Lateinische wurden im Zeitraum vom Ausgang des 5. bis zum 8.
Jahrhundert übersetzt: einzelne Schriften des ~Hippokrates~ (z. B.
Aphorismen, Prognosticum, de diaeta in acut., de diaeta Lib. I und
II, de hebdomadibus), des ~Rhuphos~, des ~Galen~ (z. B. Therap.
ad. Glauconem ═ de curatione febr., Ars parva), des ~Oreibasios~
(Synopsis und Euporista ═ 'Apla, herausgegeben in Oeuvres d'Oribase
ed. Bussemaker et Daremberg, Bd. V und VI), die Hauptwerke des
~Alexander von Tralles~ (gedruckt unter dem Titel Alexandri Iatros
practica, Lugd. 1504, Pavia 1520, Venet. 1522) und des ~Dioskurides~
(nach dem mit 500 Abbildungen versehenen Münchner Kodex in sog.
longobardischer Schrift herausgegeben von Auracher, fortgesetzt von
Stadler in Vollmöllers Roman. Forschungen I, X, XI)[26]. -- Wie aus
späteren Angaben erhellt, besaß man auch eine lateinische Uebersetzung
der Augenheilkunde des Demosthenes, diese ist aber verloren gegangen.
-- Es haben sich sogar Kommentare zu hippokratischen und galenischen
Schriften aus dieser Zeit erhalten.
[26] Eine zweite Uebersetzung oder richtiger Bearbeitung ist der
handschriftlich erhaltene Dioscorides ~de herbis femininis~
(ebenfalls illustriert, in 71 Kapiteln, ed. Kästner, Hermes
XXXI). Der, erst in der Epoche der Schule von Salerno
entstandene, im Mittelalter überwiegende, •„Dyascorides”•
beruht auf der wörtlichen lateinischen Uebersetzung des
Dioskurides, ist aber alphabetisch geordnet und durch Exzerpte
aus Oreibasios, Gargilius Martialis, Pseudoapulejus, der
pseudogalenischen Schrift de simplicibus ad Paternianum,
Isidorus u. a. bereichert (gedruckt zu Colle 1478).
Das Grundmaterial wurde weiter verarbeitet, mannigfach kompiliert
und zu Sammelschriften kombiniert -- darauf lief jahrhundertelang,
abgesehen von der bloßen Kopistentätigkeit, alle literarische
Betriebsamkeit hinaus, wobei die Tendenz zur Entwicklung einer ~Summa
medicinalis~ immer deutlicher hervortritt.
Zu den literarischen Produktionen des frühen Mittelalters gehören
mehrere, in ~Briefform~ gehaltene, pseudonyme Abhandlungen, für welche
wohl die griechische Epistola ad Ptolemaeum regem de hominis fabrica
(ed. Ermerius in Anecdot. med. gr. 1840) ein Muster gab, z. B. die
Epistola Hippocratis (bekannt unter dem Namen Capsula eburnea), die
Schriften ~Dynamidia~ (~Hippocrates de virtutibus herbarum~) und
~Hippocrates de cibis~ (ed. Val. Rose in Anecdot. gr. et graecolat.
II, 131 ff.), beide enthalten Bruchstücke einer lateinischen
Uebersetzung des zweiten Buches der hippokratischen Schrift περὶ
διαίτης, wozu in der Dynamidia noch Auszüge aus Gargilius Martialis
hinzukommen), der aus Auszügen aus dem galenischen de locis affectis
bestehende Passionarius, das pseudogalenische Buch ~de simplicibus
ad Paternianum~ (gedruckt unter den Spuriis in den Galenausgaben) etc.
Ein Beispiel wüster Zusammenstellung verschiedener Schriften findet
sich in der, mit einem Codex Vaticanus aus dem 10. Jahrhundert so
ziemlich übereinstimmenden, Druckausgabe ~Oribasii de simplicibus
libri V~ von Schott (Argent. 1553); dort enthält das 1. Buch
einen Auszug aus Pseudoapulejus, das 2. entspricht der Dynamidia
Hippocratis, das 3. ist aus Galen und Apulejus entnommen, das 4. ist
eine erweiterte Uebersetzung von Lib. II der Euporista des Oreibasios,
das 5. enthält nicht vollständig die pseudogalenische Schrift de
simplicibus ═ de pigmentis; besser geordnet findet sich die gleiche
Zusammenstellung in einem Kodex des 9. Jahrhunderts von St. Gallen.
Eine, aus einem pathologischen und therapeutischen Teile bestehende,
„Summa medicalis” kann man in dem Kod. 97 von Montecassino (Ende des
9. Jahrhunderts) erblicken, derselbe enthält den Brief des Vindicianus
an Pentadius (über Humoralpathologie), verschiedene pseudonyme Briefe
des „Hippokrates”, eine Abhandlung Galens über Harn und Puls, den
Aurelius ═ Escolapius, einen Teil des Pseudoapulejus, eine Abhandlung
über pflanzliche und tierische Mittel u. a. Von großem Interesse ist
ein, in diesem Sammelwerke vorkommendes, ~deontologisches~ Fragment:
~Quomodo visitare debes infirmum.~
Non omnem infirmum ~uniter~ visites, sed si integre audire vis
disce. Mox qui ingredieris ad infirmum interroga eum ~si quid~
forsitan ~dolet~: et si tibi dixerit eo quod aliquid dolet, item
require ab eo si ~fortis est dolor~ an non: est ~assiduus~ an non;
postea tenes ei pulsum et vides ~si febrit~ an non. Si enim aliquid
ei dolet, invenies ei pulsum ad tactum qui dicitur ~fluidus atque
citatus~: et require ab eo si cum ~frigore~ ei ipse dolor veniet,
et si sint ei ~vigiliae~: et interroga si ex ipsa infirmitate sint
ei vigiliae, aut faciendo aliquam rem: et si ~legitime ventrem~
facit aut ~urinam~: et ~inspicis~ utrasque partes et vide si
~periculum~ forsitan sit illi, si tamen ~acuta~ fuerit ~infirmitas~.
Nam si ~temporalis~ fuerit nihil agnoscis, sed inquire ~initium~
infirmitatis, et ~quid dixerunt~ priores medici, qui eum visitaverunt,
si omnes ~uniter~ dixerunt an alter aliud. Et require qualis esse
corpus potuit sive ~frigidus~, sive aliud simile, aut si ~solutum
ventrem~ habuit, aut si ~somniculosus~ est, et si ~assidua~ est illi
infirmitas, an non, et si ita ~tales erant~ illi infirmates aliquando.
Quoniam cum haec omnia requisieris facile ejus causas agnoscis et
cura tibi difficiles non videtur (publiziert in Renzi, Collectio
Salernitana, Napoli 1852 seq., II, p. 73).
Bevor wir den Spuren der Heilkunde in Italien weiter nachgehen,
wollen wir einen Blick auf die medizinischen Zustände der übrigen
Länder des frühmittelalterlichen Kulturkreises werfen. Stehen uns
auch nur dürftige Angaben zu Gebote, so tritt doch die fundamentale
Tatsache deutlich hervor, daß der Klerus und das Mönchtum jenseits der
Alpen in der Medizin, wie im gesamten Bildungswesen, eine weit mehr
dominierende Stellung einnahmen als in Italien, ja sogar die längste
Zeit unbestritten die Alleinherrschaft besaßen.
In Spanien, das seit den letzten Dezennien des 5. Jahrhunderts unter
der drückenden Herrschaft der ~Westgoten~ schmachtete, verfielen früher
als in anderen einst römischen Provinzen die Schulen der Kaiserzeit
(z. B. Corduba) und damit auch der Aerztestand, dessen Beruf zu einem
Gewerbe herabsank. Welch geringes Ansehen derselbe genoß, ersieht
man aus den, von äußerstem Mißtrauen erfüllten, Bestimmungen des
westgotischen Rechts, das nicht nur die Honorarverhältnisse beleuchtet,
sondern auch die Art des Unterrichts (persönliche Unterweisung durch
einen erfahrenen Meister) andeutet[27].
[27] Die früher verächtlich als Leges barbarorum bezeichneten
germanischen Volksrechte, welche hauptsächlich in der Zeit
vom 6.-8. Jahrhundert lateinisch niedergeschrieben wurden,
gehen auf alte heimische Ueberlieferungen zurück, zeigen aber
starken römischen Einschlag. Die schon Ende des 5. Jahrhunderts
begonnene schriftliche Fassung der westgotischen Gesetze übte in
ihren Anfängen auch auf andere germanische Völker (Burgunder,
Franken u. a.) Einfluß. Von medizinischem Interesse sind
namentlich die Bestimmungen über die Strafen von Verletzungen
und anderen Verbrechen gegen die Person, wobei auch manches
Streiflicht auf die soziale Stellung der Aerzte geworfen wird.
Solche Beschränkungen der ärztlichen Wirksamkeit, wie sie
sich bei den Westgoten finden, kommen in anderen Volksrechten
nicht vor, häufig spielt sogar in diesen die ärztliche Aussage
keine unbedeutende Rolle für die Urteilsverhängung (so heißt
es z. B. in den, im 8. Jahrhundert niedergeschriebenen, Leges
Alamannorum tit. 59, c. 6, si autem testa transcapolata fuerit,
ita ut cervella appareat, ut medicus cum pinna aut cum fanone
cervellam tangat, cum XII sol. componat). Sehr schwer wurde
nach dem westgotischen und anderen germanischen Volksrechten
der kriminelle Abortus bestraft -- hier hatte sich der Einfluß
der Kirche (vgl. Augustinus, S. 80) stark geltend gemacht. Nach
der Lex Bajuvariorum tit. VII, c. 19 hatte nicht nur derjenige,
welcher ein abtreibendes Mittel gegeben hatte, sondern auch
seine Nachkommen bis zum siebenten Grade einen Solidus zu
zahlen.
Der Arzt hatte vor der Uebernahme der Behandlung mit dem Kranken
oder dessen Verwandten einen Honorarvertrag zu schließen und Kaution
zu stellen. Für verschiedene Kuren gab es bestimmte Taxen, z. B.
für die Staroperation 5 Solidi. (Si quis medicus hipocisim de oculis
abstulerit et ad pristinam sanitatem infirmum revocaverit V solidos
pro suo beneficio consequatur.) Starb der Kranke, so hatte der Arzt
keinen Anspruch auf ein Honorar, durfte aber die Kaution ohne weitere
Behelligung zurückziehen. Für begangene Kunstfehler hatte der Arzt
eine Geldbuße zu leisten, z. B. für eine durch ungeschickten Aderlaß
verursachte Schädigung 150 Solidi. Wurde durch die Behandlung der Tod
des Kranken herbeigeführt, so hatte der Arzt, falls es sich um einen
Knecht handelte, einen anderen dafür zu stellen, hingegen wurde er,
falls es sich um einen Freigeborenen handelte, der Sippe desselben
zur willkürlichen Bestrafung (Blutrache) ausgeliefert. Bei weiblichen
Personen aus dem Stande der Freien durfte der Arzt nur in Gegenwart
ihrer Verwandten einen Aderlaß vornehmen, selbst im Falle dringender
Gefahr sollten bei einer Strafe von 10 Solidi Nachbarn, Mägde oder
Sklaven zugegen sein, weil sonst derartige Gelegenheiten leicht zu
unsittlichen Scherzen mißbraucht werden könnten (quia difficillimum
non est, ut interdum in tali occasione ludibrium adhaerescat). --
Für den Unterricht in der Heilkunde, den ein Arzt seinem Schüler
erteilte, war ein Lehrgeld von 12 Solidi festgesetzt (Si quis medicus
famulum in doctrinam susceperit, pro beneficio suo duodicim solidos
consequatur). (Leg. Wisigoth. lib. XI, tit. 1, de medic. et aegrot.)
-- Eine solche drakonische Gesetzgebung lähmte natürlich die ärztliche
Tätigkeit, denn höchstens herumziehende Pfuscher konnten sich über
die, bei der Behandlung drohenden, kriminellen Gefahren hinwegsetzen.
Von der Anteilnahme des Klerus an der Heilkunde bildet die angebliche
Vornahme des Kaiserschnitts an einer Schwangeren durch den Bischof
~Paulus von Merida~[28] die früheste Spur, weiterhin hören wir, daß
Bischof ~Masona~ von Merida daselbst um 580 ein großes Hospital erbauen
ließ[29]. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich hierbei Einflüsse
der um die Heilkunde so verdienten Nestorianer geltend machten[30].
Seit dem Uebertritt der arianischen Westgoten zum Katholizismus
(586) nahm begreiflicherweise das Mönchtum und das geistliche
Unterrichtswesen einigen Aufschwung. Wir dürfen bestimmt annehmen,
daß Stifte und Klöster mit eigenen Aerzten versehen waren[31]. Aus
einer der geistlichen Schulen[32] ging der berühmte Bischof ~Isidorus
von Sevilla~ (Isidorus Hispalensis), einer der großen Bildner des
Mittelalters, hervor, welcher wohl in Gefolgschaft des Cassiodor,
aber bedeutend über denselben hinausdringend, aus der alten Literatur
alles Wissenswerte zusammentrug und durch seine zwanzig Bücher
„~Etymologiae~”, eine Enzyklopädie umfassendster Art, auch für die
Heilkunde -- soweit Kleriker sich mit ihr beschäftigten -- von lang
nachwirkender Bedeutung geworden ist.
[28] Paulus, von dem erzählt wird, daß er aus dem Orient nach Merida
gekommen sei und ärztliche Ausbildung genossen habe (natione
~Graecum~, arte medicum, de Orientis partibus in Emeritensium
urbem advenisse), war ungefähr 530-560 Bischof. Der Fall,
um den es sich handelte, betraf eine vornehme Erstgebärende
mit einem schon längst abgestorbenen Kinde; die Operation
selbst dürfte eine wenig umfängliche Laparotomie bei einer
Extrauterinschwangerschaft gewesen sein (mira subtilitate
incisionem subtilem subtili cum ferramento fecit atque ipsum
infantulum jam putridum membratim compadiatim abstraxit). Zur
Ausführung derselben entschloß sich der Bischof, auf Bitten
des Gatten und der Mönche, erst nach langem Widerstreben. (Die
Geschichte findet sich in dem Werke des Paulus, Diaconus von
Merida, De vita et miraculis patrum Emeritensium, in Florez,
Espana sagrada Tom. XIII.)
[29] Masona hatte jedenfalls byzantinische Vorbilder vor Augen.
Paulus, Diakon von Merida l. c. erzählt von ihm: Xenodochium
fabricavit, magnisque patrimoniis ditavit, constitutisque
ministris vel medicis peregrinorum et aegrotantium usibus
deservire praecepit, taleque praeceptum dedit, ut cunctae urbis
ambitum medici indesinenter percurrentes quemcumque servum, seu
liberum, Christianum seu Judaeum reperissent aegrum, ulnis suis
gestantes ad xenodochium deferrent. straminibus quoque lectulis
itidem praeparatis eundem infirmum ibidem superponentes, cibos
delicatos et nitidos eousque praeparantes, quousque cum Deo
aegroto ipsi salutem pristinam reformarent.
[30] Die Bevölkerung von Merida hatte einen starken griechischen
Einschlag und erhielt auch zu dieser Zeit bedeutenden Zufluß
aus dem byzantinischen Orient. Es ist denkbar, daß manche
Nestorianer zu den arianischen Goten flohen.
[31] In der oben erwähnten Erzählung sagt der Bischof Paul von
Merida: dabimus medicos Ecclesiae, qui illi adhibeant medicinam.
[32] Es gab solche z. B. in Saragossa, Toledo, Sevilla.
~Isidorus Hispalensis~, Bischof von Sevilla (um 570-636), der
gelehrteste Mann seines Zeitalters, machte sich um die Erhaltung
der Wissenschaft sehr verdient und wurde durch seine zahlreichen
Schriften (theologischen, philosophischen, philologischen,
~naturwissenschaftlichen~ Inhalts) einer der einflußreichsten Lehrer
des Mittelalters. Für die Medizin kommt das Hauptwerk in Betracht
-- ~Originum s. Etymologiarum~ libri XX -- eine alle Wissenszweige
umfassende, lateinische Enzyklopädie (ed. Friedr. Wilh. Otto, Lips.
1833 in Lindemanns Corp. grammaticor. latin. veter. Tom. III, ferner
in der Gesamtausgabe von Arevalo, Rom 1797-1803), welche aus etwa
80 Schriftstellern, oft wörtlich, geschöpft ist. ~Das 4. Buch~
-- hauptsächlich im Anschluß an Caelius Aurelianus (medicinal.
interrogationum ac responsionum libri, vgl. S. 62) -- gibt einen
Ueberblick über die Heilkunde, wobei die (oft ganz verfehlte)
~Ableitung der griechisch-lateinischen Termini~ die Hauptrolle spielt,
während das Sachliche meist nur gestreift wird. Die 13 Kapitel des
Buches handeln: de Medicina, de nomine ejus, de inventoribus ejus, de
tribus heresibus medicorum, de quatuor humoribus corporum, de acutis
morbis, de chronicis morbis, de morbis, qui in superficie corporis
videntur, de remediis atque medicaminibus, de libris medicinalibus,
de instrumentis medicamentorum, de odoribus et unguentis, de initio
medicinae. Isidorus stellt die Medizin der Philosophie an die Seite
(utraque enim disciplina totum hominem sibi vindicat) und hebt
hervor, welch vielseitiger Ausbildung der Arzt bedürfe[33]. Den
Namen der Medizin leitet er, mit abenteuerlicher Etymologie, von
modus ab, d. h. von ihrer maßvollen Anwendung; ihre ersten Urheber
Apollo, Aesculap und Hippokrates seien auch die Stifter der drei
Sekten, der methodischen, empirischen und dogmatischen, gewesen.
Zu einer wirklichen Krankheitsbeschreibung schwingt sich Isidorus
kaum auf, ihren Platz nehmen (oft höchst wunderliche) etymologische,
zum Teil auch oberflächliche Realdefinitionen ein -- ein Ausfluß
zusammengetragener Buchweisheit. Als abschreckende Beispiele mögen
folgende etymologische Erklärungen dienen: Dicta autem pestilentia,
quasi pastulentia, quod veluti incendium depascat. ... Dysenteria
est divisio continuationis, id est ulceratio intestini, Δὺς enim
divisio est, entera intestinum. ... Phrenesis appellata sive ab
impedimento mentis seu quia dentibus frendent, nam frendere est
dentes concutere. Von den Heilmitteln werden die Hauptwirkungen und
Anwendungsformen, von einigen Instrumenten und ärztlichen Utensilien
ganz oberflächlich die Gebrauchsweisen angegeben. Unter dem Titel
de libris medicinalibus finden sich nur kurze Erklärungen darüber,
was man unter „Aphorismus”, „Prognostica provisio”, „Dynamidia” (ubi
herbarum medicinae scribuntur), „Botanicum” zu verstehen habe. -- ~Das
11. Buch~ handelt über die Körperteile, die Altersstufen, Mißgeburten
und Verwandlungen. Der anatomisch-physiologische Inhalt des 1.
Kapitels ist hauptsächlich aus sprachlichen Gründen interessant.
Es sei hier folgendes daraus hervorgehoben: ~Toles~ gallice lingua
dicuntur, quas vulgo per diminuationem toxillas (toxillos, tusillos)
vocant, quae in faucibus turgescere solent. ... Humeri dicti quasi
~armi~ ad distinctionem hominis a pecudibus mutis, ut hi humeros, illi
armos habere dicantur. Nam proprie armi quadrupedum sunt. ... ~Palae~
sunt dorsi dextra laevaque eminentia membra. ... ~Femina~ femorum
partes sunt, quibus equitando tergis equorum adhaeremus. ... Veretrum,
quia viri est tantum sive quod ex eo virus emittitur, nam virus
proprie dicitur humor fluens a natura viri. -- Im 10. Kapitel ~des
13. Buches~ wird die Wirkung der Heilquellen (im Anschluß an Plinius)
besprochen, im 2. und 3. Kapitel ~des 20. Buches~ die Diätetik. --
In einem anderen Werke, ~de natura rerum~ (ed. Becker, Berl. 1857),
einem im Mittelalter viel benützten Handbuche der Naturlehre, findet
sich ein Kapitel über die Pest; dasselbe erinnert lebhaft an die
Schilderung des Lucretius.
[33] Nam et ~grammaticam~ medicus scire jubetur, ut intelligere
vel exponere possit, quod legit; similiter ~rhetoricam~, ut
veracibus argumentis valeat definire quod tractat, nec non
et ~dialecticam~ propter infirmitatum causas ratione adhibita
perscrutandas atque curandas. Sic ~arithmeticam~ propter numerum
horarum in accessionibus et periodis dierum; non aliter et
~geometriam~, propter qualitates regionum et locorum situs, in
quibus doceat, quid quisque observare debeat. Porro ~musica~
incognita illi non erit. Nam multa sunt, quae in aegris
hominibus per hanc disciplinam facta leguntur. ... Postea et
~astronomiam~ notam habebit, per quam contempletur rationem
astrorum et mutationes temporum.
Aehnlich, ja in der Folge noch viel trauriger waren die medizinischen
Verhältnisse bei den ~Franken~ zur Zeit der Merowinger. Aus den
dürftigen Nachrichten (bei Gregor von Tours und Fredegar) ersehen wir
zwar den Fortbestand der Archiatrie[34], welche teils Einheimische,
teils Fremde (Griechen) bekleideten[35], doch erfahren wir fast
nichts über das Bildungswesen der fränkischen Aerzte. Wie sich aus
einzelnen Stellen bei Gregor ergibt, waren sie in chirurgischen Dingen
erfahren[36]. Welch geringes Ansehen die Heilkünstler besaßen, verrät
schon die harte Behandlung, die selbst den königlichen Leibärzten
unter Umständen zu teil wurde[37]. Das Volk setzte sein Vertrauen
auf handwerksmäßig ausgebildete Wundärzte, namentlich aber auf die
Wunderkraft der Heiligen und die kirchliche Theurgie, welche unter
dem furchtbaren Eindruck mörderischer Seuchen (Pest, Ruhr, Blattern)
das selbst für die frühmittelalterlichen Zustände zulässige Maß weit
überstieg und in den bizarrsten ~Formen~ prangte. ~Auch~ Scharlatane
aller Art hatten im Dunkel krasser Unwissenheit und grenzenloser
Leichtgläubigkeit leichtes Spiel[38].
[34] Es hängt dies damit zusammen, daß die Franken viele römische
Einrichtungen übernahmen. Chlodwig und die Merowinger des 6.
Jahrhunderts zeigten Interesse für römische Bildung. An ihrem
Hofe wurde die Blüte des Adels nach römischem Muster in einer
schola palatina erzogen, wirkten Romanen als Erzieher, Gesandte,
ja sogar Rhetoren und Dichter (z. B. Venantius Fortunatus).
Erst Ende des 6. Jahrhunderts beginnt der gänzliche Verfall der
Kultur im fränkischen Reiche, unaufhaltsam bis zur tiefsten
Barbarei fortschreitend. Während Childebert II., wie manche
seiner Vorgänger, die sich sogar im Versemachen übten, noch
gelehrtes Wissen besaßen, vermochten die Merowinger des 7.
Jahrhunderts kaum ihren Namen unter die Urkunden zu setzen.
Das Werk Fredegars (erste Hälfte des 7. Jahrhunderts) und die
Schriftzüge jener Zeit bezeugen hinlänglich den Tiefstand der
Epoche.
[35] Zu den ersteren gehören ~Reoval~ und ~Marileif~ (Gregor.
Turon. Hist. Francor. X, 16, V, 14), zu den letzteren ~Petrus~
(Fredegar. Chron. c. 27), im 5. Jahrhundert nennt Apollinaris
Sidonius den bischöflichen Leibarzt ~Palladius~.
[36] Die einst blühenden Schulen Galliens (Marseille, Toulouse,
Lyon, Arles u. s. w.) verfielen gegen Ende des 6. Jahrhunderts
und kamen kaum mehr für die Medizin in Betracht. Reoval, der
eine Hodenexstirpation mit glücklichem Erfolge auszuführen
verstand, hatte nach eigener Angabe seine Kenntnisse in Byzanz
erworben. Aus einer Bemerkung Gregors über ihn geht hervor,
daß die Aerzte bei den Franken bisweilen als Sachverständige
zu Gerichtsverhandlungen zugezogen wurden.
[37] Marileif, Archiater König Chilperichs, wurde gegeißelt, seines
Eigentums beraubt und der Kirche als Leibeigener übergeben. --
Als Austrichildis von einer Seuche, die 580 im ganzen Reiche
wütete, ergriffen wurde und ihren Tod herannahen fühlte,
verlangte sie von ihrem Gatten, dem König Guntram, daß ihre
beiden Aerzte, Nicolaus und Donatus, zur Strafe dafür, daß die
verordneten Mittel wirkungslos geblieben waren, enthauptet
würden. Der Wunsch der Sterbenden wurde getreulich erfüllt,
damit, wie es höhnisch hieß, die Herrin nicht allein das Reich
des Todes betrete.
[38] Die Kirche trat manchen derselben entgegen und steuerte dem
Unfug. Einer der berühmtesten Scharlatane war Desiderius von
Tours, welcher vorgab, Wunder tun zu können, ein anderer heilte
durch Berührung mit den Händen, bei einem dritten Zauberarzt
fand man einen großen Sack, der mit Wurzeln, Maulwurfszähnen,
Mäuseknochen, Bärenklauen etc. gefüllt war.
Ueber die kirchliche Wundermedizin im Zeitalter der Merowinger sind
wir genügend durch die Berichte orientiert, welche der fränkische
Geschichtschreiber, Bischof ~Gregor von Tours~ (538-593), in seiner
Geschichte der Franken und in seinen Büchern über die Mirakel der
Heiligen liefert.