Drüben _Fahrlands_ Turm, aus dessen Luke
Hörbar kaum die Abendglocke singt!
Sieh die Hirtenfrau, die Napf und Kruke
Ihrem Mann nach jener Hutung bringt;
Sieh den Waldrand, wo trotz härnen Schleifen
Unbesorgt die Sommerdrosseln pfeifen, --
Rings Wachholdersträuche, bunt zerstreut,
Deren Frucht die Juli-Sonne bläut.
=Schmidt von Werneuchen=
Eine offene Stelle, wo nur Hagebutten und verzwergte wilde Kirschen
stehen, gestattet uns auf der sonst in ihrer Aussicht beschränkten
Kuppe einen vollen Blick nach Nordwesten zu. Der nächste Punkt ist
_Fahrland_. Wir steigen, um uns den Weg zu kürzen, den steileren Abhang
des Berges hinunter und nach zehn Minuten haben wir rechts und links,
flach wie die Tenne, die Fahrlander Feldmark. Pappeln und Elsen fassen
die zahlreichen Wege ein; Schlickmühlen stehen an den Gräben hin,
bereit um die Regenzeit, wenn alle Felder zu Inseln geworden sind, ihre
Tätigkeit zu beginnen. Im ganzen eine reizlose Landschaft, gleich arm
an charakteristischen wie an Schönheits-Punkten.
Nicht viel günstiger wirkt _Fahrland_ selbst. Von dem dichterischen
Reiz, mit dem unser märkischer Poet ~par excellence~ dasselbe zu
umkleiden wußte, ist wenig zu entdecken. Wir passieren es also, um
jenseits desselben den „Sipunt“ kennen zu lernen, der, in einem
gleichnamigen Gedichte „_Der Sipunt bei Fahrland_“, noch über die
Dorfesherrlichkeit hinaus, eine poetische Glorifikation gefunden hat.
Dieser Schilderung nach mußten wir eine Wolfsschlucht oder irgend
eine Lieblingsstätte des wilden Jägers erwarten,[26] aber eine mit
Kropfweiden bepflanzte Niederung, die im Sommer den Charakter einer
Wiese, im Herbst und Frühjahr den eines Luches hat, war alles, was
sich unsrem Auge bot. Prosaische Tristheit an Stelle poetischer
Gruslichkeit. Wir wählten deshalb von zwei Übeln das kleinere und
kehrten in das Dorf zurück, das immerhin drei bemerkenswerte Stätten
hat: das _Amtshaus_, die _Kirche_ und die _Pfarre_.
[_Das Amtshaus_], ein relativ moderner Bau, auf dessen Entstehung wir
zurückkommen, wirkt so nüchtern wie möglich. Die Stelle, auf der es
steht, ist aber alter historischer Boden. Hier ging die Grenzscheide,
hier stand das feste Schloß „Vorland“, ein Name, der sich erst um die
Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts in Fahrland umwandelte.
Um eben diese Zeit, nachdem „Schloß Vorland“ bis dahin landesherrliche
Vogtei gewesen war, saßen hier die _Stechows_, die damals in
verschiedenen Zweigen blühten und im Havellande reich begütert
waren. Sie besaßen zunächst Stechow selbst, dann Satzkorn, Dyrotz,
Groß-Glienicke, Heinenholz und Fahrland. Hier in Fahrland hatten sie
_drei_ Rittergüter.
Im allgemeinen wird wenig von ihnen gemeldet, doch erfahren wir aus den
Kirchenbüchern, daß um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts einer von
der Familie lutherischer Prediger zu Fahrland war. Er hieß Hans von
Stechow und starb 1558.[27] Beinahe hundert Jahre später erfolgte dann
ein Rückschlag und wir finden um das Jahr 1646 folgende Aufzeichnung:
„Christoph von Stechow bekennt sich zur römisch-katholischen Lehre.
Seine Mutter hält noch lutherisch aus. Gott kräftige sie.“ Es ist also
ersichtlich, daß ein Zweig der Stechows ebenso wie der Rochows und
anderer märkischer Familien, während des dreißigjährigen Krieges wieder
_katholisch_ wurde. Es wäre gewiß interessant, zu erforschen, was diese
Wandlung herbeiführte. War es einfach ein religiöser Zug, der in der
einen Kirche keine Befriedigung fand und sie bei der andern suchte,
oder war es deutsch-nationales Gefühl, Hinneigung zum Kaiser und Haß
gegen Schweden, dessen bloß ehrgeizige Absichten damals bereits klar
zutage lagen?
Die Fahrlander Stechows waren sehr wahrscheinlich noch 1699 katholisch,
wenigstens einige von ihnen, wie aus folgendem Schreiben hervorgeht,
das 1788 in Fahrland eintraf und den Kirchenakten einverleibt wurde.
Das Schreiben lautete: „Herr Christoph von Stechow besaß mit seinem
Bruder Johann Wolfgang von Stechow, Domherrn und nachherigem Domdechant
zu Halberstadt, das Lehngut Fahrland in der Mittelmark, und verkaufte
solches für fünfzigtausend Taler an den damaligen Kurfürsten zu
Brandenburg, nachherigen König von Preußen Friedrich I. Anno 1699. Herr
Christoph von Stechow zog darauf nach Schlesien, kaufte daselbst Güter
und ward vom Kaiser Leopold nebst seiner männlichen und weiblichen
Deszendenz in den alten Freiherrnstand des Königreichs Böhmen erhoben.
Seine Gemahlin war Thekla Margaretha von _Mönster_, mit welcher er in
Fahrland zwei Kinder erzeugt hat: Maria Josepha von Stechow, welche
1690 und Franz Wolfgang von Stechow, welcher 1694 geboren wurde. Da
diese Kinder in Fahrland das Licht der Welt erblickten und vermutlich
in der dortigen Kirche getauft wurden, so wird um deren Taufschein
ergebenst gebeten.“ (Diesem Wunsche konnte willfahrt werden. Man fand
beide Kinder im alten Kirchenbuch verzeichnet und ihre Taufscheine
wurden ausgestellt.)
Von 1699 ab war Fahrland kurfürstlich bez. königlich. Kurfürst
Friedrich III. ließ das alte Schloß abtragen und dafür „ein neues
Schloß oder Lusthaus von zwei Etagen mit sieben Logamenten“, welches
zugleich als Amtshaus dienen sollte, erbauen. Bei Herstellung desselben
wurde die alte Kirche auf dem Kirchberg als Steinbruch benutzt und
die schönen Gewölbe und Spitzbogen fielen, um als „Amtshaus im
Kasernenstil“ wieder aufzustehen.
[_Die Kirche_] in Fahrland wirkt nicht besser. Sie präsentiert sich als
schmuckloser Bau, in dem direkte Überreste alter Gotik so geschickt
bekalkt und bemörtelt sind, daß nichts übrig geblieben ist als Wand
und Fenster und der Unterbau eines Turms. Auch das Innere wirkt
nüchtern. Aber der Kirchhof ist nicht ohne Interesse, besonders an
der schattigen Stelle, wo er seinen Rasen in einen durch Kirche und
Sakristei gebildeten Winkel einschiebt. Hier wurden die Geistlichen
bestattet; die Grabsteine erzählen davon. In Dörfern, in denen die
adeligen Geschlechter wegsterben, treten die Pfarrherren in gewissem
Sinne an die Stelle derselben; _sie_ werden die Herren, jedenfalls die
Repräsentanten des Dorfs, alle entsprechenden Ehren fallen _ihnen_ zu
und _ihre_ Grabsteine fangen an die bevorzugten Stellen innerhalb und
außerhalb der Kirche einzunehmen. So auch hier.
[_Das Pfarrhaus_.] Einer der Grabsteine, hochaufgemauert, gönnt, wie
ein kleines Kastell, einen Überblick und zwischen schrägstehenden,
dickstämmigen Maulbeerbäumen hindurch, über die alte Kirchhofsmauer
hinweg, trifft unser Auge auf das still und abgelegen daliegende
Predigerhaus. Ein märkisches Haus, so einfach wie möglich, einstöckig,
zwei mächtige Linden vor der Tür, die Front des Hauses von wildem Wein
umrankt; die Fensterpfeiler so schmal, daß das Ganze wie ein Glashaus
aussieht, oder wie die Predigerhäuser auf alten holländischen Bildern.
Über der Tür ein kurzes: Friede sei mit euch.
Wir treten ein. Es ist ein historisches Haus. An eben dieser Stelle,
wenn auch nicht unter diesem Dach, wurde _Schmidt von Werneuchen_
geboren. Es entspricht in nichts dem reizenden Bilde, das unser viel
und gern-zitierter Freund in seinem besten Gedichte („Fahrland“) von
dem zu _seiner_ Zeit hier stehenden Predigerhause entworfen hat:
Ha! ich kenne Dich _noch_, als hätt' ich Dich gestern verlassen,
Kenne das hangende _Pfarrhaus_ noch mit verwittertem _Rohrdach_,
Kenne die Balken des Giebels, wo längst der Regen den Kalk schon
Losgewaschen, die Tür mit _großen Nägeln_ beschlagen.
Kenne das Gärtchen vorn mit dem spitzen _Stacket_, und die _Laube_
Schräg mit Latten benagelt, und rings vom Samen der dicken
_Ulme_ des Nachbars umstreut, den gierig die Hühner sich pickten.
Von all dem ist nichts mehr wahrzunehmen, das Haus ist hinüber wie die
Menschen, die damals ihre Stätte in ihm hatten. Selbst die vorerwähnten
Grabsteine, drüben zwischen Kirche und Sakristei, gehören einer anderen
Epoche an, und nur einer ist da, der an jene Schmidtschen Tage mahnt.
Er ist in die Kirchenwand eingelassen und seine Inschrift lautet:
„Vor diesem Stein ruht Mutter und Kind. Jene war die wohlgeborene
und tugendbegabte Frau, Frau _Sophie Schmidtin_, älteste Tochter des
Königlich Preußischen Stallmeisters in Potsdam Herrn Ludwig Samson. Sie
war geboren den 25. Februar 1724, ward verheiratet an Herrn _Bernhard
Daniel Schmidt_, Prediger in dieser Gemeinde, den 13. Juli 1751 und
starb den 7. Juli 1752, nachdem sie drei Tage vorher von einem toten
Söhnlein entbunden worden, das ihr zur linken Seite liegt.“
Der Grabstein Bernhard Daniel Schmidts selbst fehlt, ebenso der seiner
_zweiten_ Frau, der Mutter unseres „Schmidt von Werneuchen“.
Aber während sie an dieser Stelle vergessen scheinen, leben sie doch
recht eigentlich hier, und zwar mit Hilfe eines jeweilig geführten
„Tagebuches,“ das seit etwa hundert Jahren einen Schatz der Fahrlander
Pfarre bildet. Wie zerstreute Blätter eines Romans einen Lebenslauf vor
uns auftun, vielfach lückenhaft zwar, aber doch auch wieder vollständig
genug, um die Personen in aller Anschaulichkeit vor uns schreiten zu
sehen, so auch die Blätter dieses Tagebuches, das den Namen führt: „die
_Fahrlander Chronik_“.
Von diesem Tagebuch, das uns vielfach auch von der Familie Schmidt
unterhält, in dem folgenden Kapitel.
[26] Es heißt in dem genannten Gedichte, das allerdings mehr den
Charakter einer Romanze als eines Idylls hat, wörtlich:
Wir sind da! Faßt Dich ein süßer Schrecken
Zwischen diesen Bergen hier von Kalk,
Wo der Blutfink baut in Kreuzdornhecken,
In der Eiche Kranz der Lerchenfalk?
Witterst Du der wilden Erdbeer Würze
Und des wilden Wermuts bittren Duft?
Mahnt Dich an des Herbstes Regenstürze
Des zerriss'nen Berghangs tiefe Schlucht?
So geht es weiter im Stile von „Spinneweb mit Blut betaut“, ohne daß
von Blutfink und Lerchenfalk das geringste zu bemerken wäre. Überhaupt
ist es charakteristisch für die ganze Dichtungsweise Schmidts von
Werneuchen, daß er sich in allen Gattungen der _beschreibenden_ Poesie
der höchsten Korrektheit, die dann sein Stolz war, befleißigt, sofort
aber in Unnatur verfällt, wenn er den Boden des äußerlich Gegebenen
verläßt und aus sich selbst zu schöpfen beginnt.
[27] Eine spätere Notiz des Kirchenbuchs ist nicht gut auf diesen Hans
von Stechow, der der erste _lutherische_ Prediger in Fahrland war,
zu sprechen. Es wird darin gleichsam Protest gegen die Ernennung von
Junkern zu Pfarrherren eingelegt, wenn die betreffende Pfarre auf dem
Grund und Boden derselben adligen Familie, der der Junker angehört,
gelegen ist. Die Notiz lautet kurz und barsch: „War Hans von Stechow
des Gutsherrn Vetter oder Sohn? etwa Cadet des Hauses? warum ward die
Einrichtung des Dorfes und der Pfarre damals nicht _besser_ gemacht?
etwa darum, weil der Junker seinen Auszug aus dem Gute bekam und also
_doch_ leben konnte. _Das wäre nichts, wenn nur die gnädigen Junker
gnädigst geruhen würden, Landprediger zu werden!_ Kurz, wir freuen uns
unseres Ahnherrn _nicht_, da er die zukünftigen Zeiten nicht besser
beherziget hat. Aus der Hölle ist keine Erlösung. Und der Schlendrian
herrscht nirgends ärger als im heiligen ~statu ecclesiastico~.“