Abt Heinrich Stich (etwa von 1399-1432)

_Heinrich Stich_, vor seiner Abtwahl Kellermeister (~cellerarius~) des

Klosters, wurde sehr wahrscheinlich im Jahre 1399 zum Abt gewählt.

Seine Regierung fällt in die sogenannte „_Quitzow-Zeit_“, und wir

werden in nachstehendem zu berichten haben, wie vielfach gefährdet

Kloster Lehnin damals war und wie glücklich es, großenteils durch die

umsichtige Leitung seines Abtes, aus allen diesen Gefahren hervorging.

Die Geschichte jener Epoche, soweit sie das Kloster berührt, entnehmen

wir den Aufzeichnungen _Heinrich Stichs_ selber, der im Jahre 1419

ein Gedenkbuch anzulegen begann, in welchem er, zurückgehend bis

auf das Jahr 1401, über die Streitigkeiten des Klosters mit seinen

Nachbarn berichtet. Einiges ergänzen wir aus einer andern, ziemlich

gleichzeitigen Chronik.

Das Kloster hielt es all die Zeit über, seinen Traditionen getreu, mit

der _Landesobrigkeit_, d. h. also, Abt und Mönche waren im allgemeinen

_gegen die Quitzows_. Da indessen die Landesobrigkeit damals sehr

schwankend und eine Zeitlang, halb angemaßt, halb zugestanden, _bei den

Quitzows_ selber war, so entstanden daraus sehr verwickelte, zum Teil

widerspruchsvolle Verhältnisse, deren Gefahren und Schwierigkeiten nur

durch große Klugheit zu überwinden waren. Die schwankenden Verhältnisse

nötigten auch zu einer schwankenden Politik. Die Grundstimmung des

Klosters blieb gegen die _Quitzows_ gerichtet, wiewohl wir einer, indes

jedenfalls nur kurzen Epoche zu erwähnen haben werden, wo das Kloster

_mit den Quitzows_ ging.

Zwischen 1401 und 1403, so scheint es, sammelten die _Quitzows_

Material gegen das Kloster. Inwieweit sie dabei ~bona fide~ handelten,

ist schwer zu sagen; doch macht ihr Vorgehen allerdings den Eindruck,

als hätten sie, voll übermütigen Machtbewußtseins, die Dinge nur

einfach darauf hin angesehen, wie sie ihnen paßten, unbekümmert um

den Wortlaut entgegenstehender Urkunden und Verträge. Sie stellten

sich zunächst, als machten sie einen Unterschied zwischen dem _Abt

des Klosters_ und dem _Kloster selbst_, und sich das Ansehen gebend,

als sei die Persönlichkeit oder der Eigensinn des Abtes an allem

schuld, verklagten sie ihn beim Konvent seines eigenen Klosters. Als

diese Klage, wie sich denken läßt, ohne Einfluß blieb, schritten

sie zu einer förmlichen Anklageschrift, in der sie dem Kloster all

seine vorgeblichen Vergehen und Eingriffe entgegenhielten. Diese

Anklageschrift enthielt, unter vielen anderen Paragraphen, drei

Hauptpunkte:

1) Das Kloster habe ihnen, den _Quitzows_, zweimal den _Landschoß_

verweigert, wiewohl sie doch die „Statthalter in Mark Brandenburg“

wären.

2) Das Kloster habe den _Quitzowschen_ Knechten auf seinen, des

Klosters, Gütern jedes Einlager verweigert und die Zuwiderhandelnden

mit Mord bedroht.

3) Endlich, das Kloster habe dabei beharrt, die Havel bei Schloß Plaue

als sein Eigentum anzusehen, während sie doch ihnen, den _Quitzows_,

als den zeitigen Besitzern von Schloß Plaue gehöre, denn weil das

Wasser bei dem Schlosse sei, so müßte es auch zu dem Schlosse gehören,

und führe das Schloß nicht umsonst den Namen „Schloß Plaue _an der

Havel_“.

Abt _Heinrich_ erwiderte auf alle Anklagepunkte in würdiger Weise, alle

seine Aussagen urkundlich belegend. Er wies aus den Schenkungsurkunden

und verbrieften Gerechtsamen des Klosters nach, daß sie, Abt und

Mönche, erstens ihre Güter „in aller Freiheit“ besäßen und niemals

_Landschoß_ zu zahlen gehabt hätten, daß es zweitens zu ihren vielfach

verbrieften Gerechtsamen gehöre, keine Herren, keine Lehnsträger,

Ritter oder Knechte, wider Willen aufnehmen zu müssen, und daß sie

drittens die Havel bei Plaue seit so langer Zeit als Eigentum besäßen,

„daß niemand dessen anders gedenken möge“.

Dieser dritte Punkt, weil es sich dabei um eine _Eigentumsfrage_

handelt, die den praktischen Leuten des Mittelalters immer die

Hauptsache war, bekümmerte den Abt nun ganz besonders. Da man sich

nicht einigen konnte, wurden Schiedsrichter vorgeschlagen, wobei

_Hennig von Stechow_ und _Hennig von Gröben_ als Abgesandte oder

Mandatare der _Quitzows_ auftraten. Das Recht des Klosters indessen

war zu klar, als daß die eigenen Vertrauensmänner (_Stechow_ und

_Gröben_) der Gegenpartei es hätten übersehen oder umdeuten können,

und so beschworen sie den Hans von _Quitzow_, „daß er um Gottes und

seiner eigenen Seligkeit willen mit dem Abte nicht hadern und das

Kloster samt seinen Gütern und Besitzungen nicht anfechten möge“.

Aber die _Quitzows_ -- die vielleicht aus politisch-strategischen

Gründen in dieser Frage besonders hartnäckig waren -- beharrten auf

ihrer Forderung und das Kloster mußte schließlich nicht nur auf sein

Flußrecht Verzicht leisten, sondern auch noch weitere hundert Mark

Silber zahlen, um sich guter Nachbarschaft und der Wohlgewogenheit der

mächtigen Familie zu versichern.

Diese Nachgiebigkeit und die damit verknüpften Schädigungen mögen dem

Kloster schwer genug angekommen sein; nachdem die Opfer aber einmal

gebracht und mittelst derselben die Freundschaft und die guten Dienste

der alles vermögenden _Quitzow-Sippe_ gewonnen waren, lag es nun auch

in der Politik des Klosters, diese Freundschaft zu pflegen und dadurch

den eignen _Vorteil nach Möglichkeit zu fördern_. Die Niederlage blieb

unvergessen, aber so lange kein Stärkerer da war, um diese Niederlage

zu rächen, wurde das Joch in Klugheit und Ergebenheit getragen.

_Aber dieser Stärkere kam endlich_, und ob es nun wieder nur die

alte Klosterklugheit war, die in dem Nürnberger Burggrafen sofort

den Stärkeren erkannte, oder ob in diesem Falle der heimliche Groll

mitwirkte, der all die Jahre über, unter der Maske guter Freundschaft,

gegen die _Quitzows_ unterhalten worden war, -- gleichviel, kaum

daß der erste Hohenzoller ernstlich Miene machte, eine eigene Macht

zu etablieren und den Übermut seiner Widersacher zu demütigen, so

sehen wir auch schon Kloster Lehnin unter den Hülfstruppen des neuen

Landesherrn, der, anders eingreifend als wie all die Statthalter und

Hauptleute vor ihm, in acht Tagen die vier Quitzow-Burgen und mit ihren

Burgen auch ihr Ansehen brach. Die Klosterleute von Lehnin lagen,

samt den Bürgern von Beelitz, Jüterbog und Treuenbrietzen, vor Schloß

Beuthen und warteten, wie berichtet wird, die Ankunft „der großen

Büchse“, der sogenannten faulen Grete, ab. Ihr kriegerisches Verdienst

scheint also, dieser Andeutung nach zu schließen, kein besonders

hervorragendes gewesen zu sein und lediglich in einem geduldigen und

möglichst gesicherten Davorstehen bestanden zu haben.

Schwerlich empfanden Abt und Konvent einen Gram darüber. Es lag ihnen

nicht an Kriegsruhm, sondern, wie immer, lediglich an Mehrung und

Förderung der Klosterinteressen, an wachsendem Besitz und -- _guter

Nachbarschaft_. Diese gute Nachbarschaft hatte Lehnin, das mit den

_Rochows_ grenzte, ein halbes Jahrhundert schmerzlich vermissen

müssen. Jetzt traf es sich, daß der Ausgang des _Quitzow-Streits_

unserm Kloster erwünschte Gelegenheit bot, sich auch dieser „guten

Nachbarschaft“ auf lange Zeit hin zu versichern. In Burg Golzow (dem

alten Rochow-Sitz, in der Nähe Lehnins) war _Wichard von Rochow_,

der treue Anhänger der Quitzows, gefangen genommen worden. Durch

Vermittelung des Abtes, der allen Groll zur rechten Zeit zu vergessen

wußte, ward ihm jetzt, dem _Wichard_, allerdings erst nach Abtretung

Potsdams an den Kurfürsten, die Freiheit und -- Schloß Golzow

zurückgegeben. Beide Teile, der Kurfürst und die _Rochows_ wußten es

dem Vermittler Dank, und dem Kloster waren zwei Freunde gewonnen. --

Abt _Heinrich Stich_ starb wahrscheinlich um 1432.

Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil Havelland · 第 41 / 149 题