_Heinrich Stich_, vor seiner Abtwahl Kellermeister (~cellerarius~) des
Klosters, wurde sehr wahrscheinlich im Jahre 1399 zum Abt gewählt.
Seine Regierung fällt in die sogenannte „_Quitzow-Zeit_“, und wir
werden in nachstehendem zu berichten haben, wie vielfach gefährdet
Kloster Lehnin damals war und wie glücklich es, großenteils durch die
umsichtige Leitung seines Abtes, aus allen diesen Gefahren hervorging.
Die Geschichte jener Epoche, soweit sie das Kloster berührt, entnehmen
wir den Aufzeichnungen _Heinrich Stichs_ selber, der im Jahre 1419
ein Gedenkbuch anzulegen begann, in welchem er, zurückgehend bis
auf das Jahr 1401, über die Streitigkeiten des Klosters mit seinen
Nachbarn berichtet. Einiges ergänzen wir aus einer andern, ziemlich
gleichzeitigen Chronik.
Das Kloster hielt es all die Zeit über, seinen Traditionen getreu, mit
der _Landesobrigkeit_, d. h. also, Abt und Mönche waren im allgemeinen
_gegen die Quitzows_. Da indessen die Landesobrigkeit damals sehr
schwankend und eine Zeitlang, halb angemaßt, halb zugestanden, _bei den
Quitzows_ selber war, so entstanden daraus sehr verwickelte, zum Teil
widerspruchsvolle Verhältnisse, deren Gefahren und Schwierigkeiten nur
durch große Klugheit zu überwinden waren. Die schwankenden Verhältnisse
nötigten auch zu einer schwankenden Politik. Die Grundstimmung des
Klosters blieb gegen die _Quitzows_ gerichtet, wiewohl wir einer, indes
jedenfalls nur kurzen Epoche zu erwähnen haben werden, wo das Kloster
_mit den Quitzows_ ging.
Zwischen 1401 und 1403, so scheint es, sammelten die _Quitzows_
Material gegen das Kloster. Inwieweit sie dabei ~bona fide~ handelten,
ist schwer zu sagen; doch macht ihr Vorgehen allerdings den Eindruck,
als hätten sie, voll übermütigen Machtbewußtseins, die Dinge nur
einfach darauf hin angesehen, wie sie ihnen paßten, unbekümmert um
den Wortlaut entgegenstehender Urkunden und Verträge. Sie stellten
sich zunächst, als machten sie einen Unterschied zwischen dem _Abt
des Klosters_ und dem _Kloster selbst_, und sich das Ansehen gebend,
als sei die Persönlichkeit oder der Eigensinn des Abtes an allem
schuld, verklagten sie ihn beim Konvent seines eigenen Klosters. Als
diese Klage, wie sich denken läßt, ohne Einfluß blieb, schritten
sie zu einer förmlichen Anklageschrift, in der sie dem Kloster all
seine vorgeblichen Vergehen und Eingriffe entgegenhielten. Diese
Anklageschrift enthielt, unter vielen anderen Paragraphen, drei
Hauptpunkte:
1) Das Kloster habe ihnen, den _Quitzows_, zweimal den _Landschoß_
verweigert, wiewohl sie doch die „Statthalter in Mark Brandenburg“
wären.
2) Das Kloster habe den _Quitzowschen_ Knechten auf seinen, des
Klosters, Gütern jedes Einlager verweigert und die Zuwiderhandelnden
mit Mord bedroht.
3) Endlich, das Kloster habe dabei beharrt, die Havel bei Schloß Plaue
als sein Eigentum anzusehen, während sie doch ihnen, den _Quitzows_,
als den zeitigen Besitzern von Schloß Plaue gehöre, denn weil das
Wasser bei dem Schlosse sei, so müßte es auch zu dem Schlosse gehören,
und führe das Schloß nicht umsonst den Namen „Schloß Plaue _an der
Havel_“.
Abt _Heinrich_ erwiderte auf alle Anklagepunkte in würdiger Weise, alle
seine Aussagen urkundlich belegend. Er wies aus den Schenkungsurkunden
und verbrieften Gerechtsamen des Klosters nach, daß sie, Abt und
Mönche, erstens ihre Güter „in aller Freiheit“ besäßen und niemals
_Landschoß_ zu zahlen gehabt hätten, daß es zweitens zu ihren vielfach
verbrieften Gerechtsamen gehöre, keine Herren, keine Lehnsträger,
Ritter oder Knechte, wider Willen aufnehmen zu müssen, und daß sie
drittens die Havel bei Plaue seit so langer Zeit als Eigentum besäßen,
„daß niemand dessen anders gedenken möge“.
Dieser dritte Punkt, weil es sich dabei um eine _Eigentumsfrage_
handelt, die den praktischen Leuten des Mittelalters immer die
Hauptsache war, bekümmerte den Abt nun ganz besonders. Da man sich
nicht einigen konnte, wurden Schiedsrichter vorgeschlagen, wobei
_Hennig von Stechow_ und _Hennig von Gröben_ als Abgesandte oder
Mandatare der _Quitzows_ auftraten. Das Recht des Klosters indessen
war zu klar, als daß die eigenen Vertrauensmänner (_Stechow_ und
_Gröben_) der Gegenpartei es hätten übersehen oder umdeuten können,
und so beschworen sie den Hans von _Quitzow_, „daß er um Gottes und
seiner eigenen Seligkeit willen mit dem Abte nicht hadern und das
Kloster samt seinen Gütern und Besitzungen nicht anfechten möge“.
Aber die _Quitzows_ -- die vielleicht aus politisch-strategischen
Gründen in dieser Frage besonders hartnäckig waren -- beharrten auf
ihrer Forderung und das Kloster mußte schließlich nicht nur auf sein
Flußrecht Verzicht leisten, sondern auch noch weitere hundert Mark
Silber zahlen, um sich guter Nachbarschaft und der Wohlgewogenheit der
mächtigen Familie zu versichern.
Diese Nachgiebigkeit und die damit verknüpften Schädigungen mögen dem
Kloster schwer genug angekommen sein; nachdem die Opfer aber einmal
gebracht und mittelst derselben die Freundschaft und die guten Dienste
der alles vermögenden _Quitzow-Sippe_ gewonnen waren, lag es nun auch
in der Politik des Klosters, diese Freundschaft zu pflegen und dadurch
den eignen _Vorteil nach Möglichkeit zu fördern_. Die Niederlage blieb
unvergessen, aber so lange kein Stärkerer da war, um diese Niederlage
zu rächen, wurde das Joch in Klugheit und Ergebenheit getragen.
_Aber dieser Stärkere kam endlich_, und ob es nun wieder nur die
alte Klosterklugheit war, die in dem Nürnberger Burggrafen sofort
den Stärkeren erkannte, oder ob in diesem Falle der heimliche Groll
mitwirkte, der all die Jahre über, unter der Maske guter Freundschaft,
gegen die _Quitzows_ unterhalten worden war, -- gleichviel, kaum
daß der erste Hohenzoller ernstlich Miene machte, eine eigene Macht
zu etablieren und den Übermut seiner Widersacher zu demütigen, so
sehen wir auch schon Kloster Lehnin unter den Hülfstruppen des neuen
Landesherrn, der, anders eingreifend als wie all die Statthalter und
Hauptleute vor ihm, in acht Tagen die vier Quitzow-Burgen und mit ihren
Burgen auch ihr Ansehen brach. Die Klosterleute von Lehnin lagen,
samt den Bürgern von Beelitz, Jüterbog und Treuenbrietzen, vor Schloß
Beuthen und warteten, wie berichtet wird, die Ankunft „der großen
Büchse“, der sogenannten faulen Grete, ab. Ihr kriegerisches Verdienst
scheint also, dieser Andeutung nach zu schließen, kein besonders
hervorragendes gewesen zu sein und lediglich in einem geduldigen und
möglichst gesicherten Davorstehen bestanden zu haben.
Schwerlich empfanden Abt und Konvent einen Gram darüber. Es lag ihnen
nicht an Kriegsruhm, sondern, wie immer, lediglich an Mehrung und
Förderung der Klosterinteressen, an wachsendem Besitz und -- _guter
Nachbarschaft_. Diese gute Nachbarschaft hatte Lehnin, das mit den
_Rochows_ grenzte, ein halbes Jahrhundert schmerzlich vermissen
müssen. Jetzt traf es sich, daß der Ausgang des _Quitzow-Streits_
unserm Kloster erwünschte Gelegenheit bot, sich auch dieser „guten
Nachbarschaft“ auf lange Zeit hin zu versichern. In Burg Golzow (dem
alten Rochow-Sitz, in der Nähe Lehnins) war _Wichard von Rochow_,
der treue Anhänger der Quitzows, gefangen genommen worden. Durch
Vermittelung des Abtes, der allen Groll zur rechten Zeit zu vergessen
wußte, ward ihm jetzt, dem _Wichard_, allerdings erst nach Abtretung
Potsdams an den Kurfürsten, die Freiheit und -- Schloß Golzow
zurückgegeben. Beide Teile, der Kurfürst und die _Rochows_ wußten es
dem Vermittler Dank, und dem Kloster waren zwei Freunde gewonnen. --
Abt _Heinrich Stich_ starb wahrscheinlich um 1432.