Abt Arnold (etwa von 1456-1467)

Die Amtsführung des Abtes _Heinrich_ von 1399 bis etwa um 1432 war

in eine unruhige Zeit gefallen, und wir sehen all die Zeit über das

Kloster in seinen Verwickelungen nach _außen_; die Regierung des Abtes

_Arnold_ fällt in friedlichere Tage, und die Urkunden, aus jener

Zeit her, gönnen uns ausschließlich wieder einen Einblick _in innere

Streitigkeiten_. Sie berichten über Zerwürfnisse, die an die Zustände

unter Abt _Hermann_ erinnern, wie wir dieselben, in vorstehendem,

nach den Aussagen „_Dietrichs_ von Ruppin“ geschildert haben. Hier

wie dort begegnen wir Parteiungen und einem siegreichen Auftreten der

Majorität, nur mit dem Unterschiede, daß sich Abt _Hermann_, in seinem

Terrorismus, auf die Majorität des Konventes stützte, während Abt

_Arnold_ gegen diese Majorität ankämpfte und in diesem Kampfe unterlag.

Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit seiner Verwaltung sind

ziemlich zahlreich und sprechen nicht gegen den Abt. Streitigkeiten

werden geschlichtet, Vergleiche getroffen, Ländereien empfangen oder

ausgegeben -- nirgends erhellt aus ihnen ein Zerwürfnis zwischen Abt

und Konvent. So verlaufen anscheinend die Dinge, bis wir, gleich aus

den ersten Urkunden, die in die Regierungszeit seines Nachfolgers

fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt _Arnold_ „wegen unstatthafter

Veräußerung von Klostergütern“ abgesetzt und Prior _Gallus_ an seiner

Statt ernannt worden sei. Wir erfahren ferner, daß inzwischen das

Kloster Altenberg den Arnoldus zum Abte gewählt, und dieser letztere,

von seinem _jetzigen_, dem Altenberger Kloster aus, eine heftige

Schmähschrift (~libellum infamiae~) gegen den Prior und die Mönche

von Kloster Lehnin gerichtet, diese Schmähschrift auch zugleich als

Anklageschrift beim Generalkapitel in Cîteaux eingereicht hatte.

Diese Anklageschrift nun, von dem ehemaligen Abte des angeklagten

Klosters ausgehend, scheint, wie begreiflich, ihre Wirkung auf

das Generalkapitel nicht verfehlt zu haben, und so sehen wir denn

im März 1469 die Äbte von _Heilsbronn_ und _Erbach_ als ernannte

Untersuchungs-Kommissarien in Lehnin eintreffen. Aber gleichzeitig

mit ihnen treffen auch, als Zeugen in der Sache zur Begutachtung

vorgeladen, die Äbte dreier _märkischer_ Klöster, von Zinna, Chorin und

Himmelpfort ein und bezeugen durch ihre Aussage, daß Abt _Arnold_ in

der Tat willkürlich das Klostergut veräußert und somit die Absetzung

seitens des Klosterkonvents (der sich dabei lediglich innerhalb seiner

Befugnisse gehalten) durchaus verdient habe. „Was seine Schmähungen

aber gegen die sittliche Führung des Klosters angehe, dem er so lange

vorgestanden, so treffe ihn -- selbst wenn diese Schmähungen begründet

sein sollten -- die Hauptverantwortlichkeit, da es in zehnjähriger

Führung _seine_ Aufgabe gewesen sein würde, diesem Verfall der Sitte zu

steuern.“ Auch der Kurfürst _Friedrich_ der Eiserne, in einem an die

Kommissarien gerichteten Briefe, nimmt Partei _für_ den Konvent _gegen_

den abgesetzten Abt, und so sehen wir denn, ohne daß ein urkundliches

Urteil der Kommissare in dieser Streitsache vorläge, den neuen Abt in

seinem Amte verbleiben, -- eine Tatsache, die genugsam spricht. Über

den _Inhalt_ der Schmähschrift des „~libellum infamiae~“ erfahren wir

nichts; es wird ein Verzeichnis der alten Klostersünden gewesen sein,

wie sie entweder überall vorkamen oder doch überall berichtet wurden.

Wenn nun einerseits diese Absetzung Abt _Arnolds_ und seine darauf

geschriebene Schmähschrift abermals dartun, daß die Tage Kloster

Lehnins durchaus nicht so stillidyllisch verliefen, wie wohl jezuweilen

berichtet worden ist, so gewähren uns andrerseits die betreffenden

Urkunden noch ein besonderes Interesse dadurch, daß sie die Frage in

uns anregen: wer war dieser Abt _Arnold_? welchen Charakters? war er

im Recht oder im Unrecht? Freilich nur wenige Anhaltepunkte sind uns

gegeben, aber sie rechtfertigen die Vermutung, daß er eben so sehr

ein Opfer seiner geistigen _Überlegenheit_ wie seiner Übergriffe

war. Wahrscheinlich gingen diese Übergriffe zum Teil erst aus dem

Bewußtsein seiner Überlegenheit hervor. Er war, so schließen wir aus

einer Reihe kleiner Züge, das, was wir heutzutage einen genialischen,

aber querköpfigen Gelehrten nennen würden, sehr gescheidt, sehr

selbstbewußt, sehr eigensinnig, dabei lauteren Wandels, aber launenhaft

und despotisch von Gemüt. Wem schwebten, aus eigener Erfahrung,

nicht Beispiele dabei vor! Die Gelehrtenwelt, in ihren besten und

energischsten Elementen, war immer reich an derartigen Charakteren.

Was speziell unsern Abt _Arnold_ angeht, so scheint es, das Kloster

_wollte_ ihn los sein, weil er geistig und moralisch einen unbequemen

Druck auf den Konvent ausübte. Daß er, um seines Wissens wie um seines

Wandels willen, eines nicht gewöhnlichen Ansehens genoß, dafür spricht

nicht nur der Umstand, daß ihn die Urkunden einen ~sacrae theologiae

professor~ nennen, sondern mehr noch die Tatsache, daß er unmittelbar

nach seinem Austritt aus dem Lehniner Kloster zum Abt von Altenberg

erwählt wurde. Altenberg, seiner Zeit ein berühmtes Kloster, liegt in

der _Rheinprovinz_, in der Nähe von Koblenz. Wir möchten daraus beinahe

schließen, daß er ein _Rheinländer_, jedenfalls ein Fremder war und an

der märkischen Art eben so sehr Anstoß _nahm_, als Anstoß erregte.

Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil Havelland · 第 42 / 149 题