1) Die Unterlage des Bettes ist Stroh. Polster sind untersagt.

2) Als Speise dienen gekochte Gemüse, darunter _Buchenblätter_. Kein

Fleisch.

3) In der Kirche soll sich ein offenes Grab befinden, um an die

Hinfälligkeit des Daseins zu mahnen.

2.

_Die Äbte von Lehnin_

Heut sind es grade hundert Jahr,

Seit er gelegen auf der Bahr

Mit seinem Kreuz und Silberstabe.

Die ewige Lamp' an seinem Grabe

Hat heute hundert Jahr gebrannt.

* * *

Hier war zu Hause kluger Rat,

Hier hat der mächtige Prälat

Des Hauses Chronik einst geschrieben.

=Annette Droste-Hülshoff=

Eh' wir dazu übergehen, von den einzelnen leitenden Persönlichkeiten

des Klosters, soweit dieselben überhaupt eine Geschichte haben,

eingehender zu sprechen, mögen hier einige vorgängige Bemerkungen über

die _Lehniner Äbte überhaupt_ eine Stelle finden. Wenn dabei einzelne

Dinge von mehr oder weniger allgemeinem Charakter mit aufgeführt werden

sollten, Dinge, die nicht bloß in Lehnin, sondern überall innerhalb

der klösterlichen Welt ihre Gültigkeit hatten, so wolle man dabei in

Erwägung ziehen, daß wir eben noch, im Verlauf unserer „Wanderungen“

verschiedene andere Klöster zu besprechen haben werden, und daß das

_Allgemeingültige in betreff derselben_ doch an irgend einer Stelle

wenigstens andeutungsweise gesagt werden muß.

Die Äbte von Lehnin standen an der Spitze ihres „Kloster-Konvents“, d.

h. ihrer Mönchsbrüderschaft, aus der sie, sobald die Vakanz eintrat,

durch freie Wahl hervorgingen. Ihnen zur Seite oder unter ihnen standen

der Prior, der Subprior, ein Präzeptor, ein Senior und ein Cellerarius

(Kellermeister), der, wie es scheint, im Lehniner Kloster die Stelle

des ~bursarius~ (Schatzmeister) vertrat. Daran schlossen sich zwanzig

bis dreißig ~fratres~, teils Mönche, teils Novizen, teils Laienbrüder.

Die Tracht der Mönche war die übliche der Zisterzienser-Mönche: weißes

Kleid und schwarzes Skapulier.

Das Ansehen und die Gewalt des Abtes waren außerhalb und innerhalb des

Klosters von großem Belang. 1450 wurde den Äbten zu Lehnin vom Papste

der bischöfliche Ornat zugestanden. Seitdem trugen sie bei feierlichen

Gelegenheiten die bischöfliche Mitra, das Pallium und den Krummstab.

Auf den Landtagen saßen sie auf der ersten Bank, unmittelbar nach den

Bischöfen von Brandenburg und Havelberg. Innerhalb des Klosters war

der Abt selbstverständlich der oberste Leiter des Ganzen, kirchlich

wie weltlich. Er sah auf strenge Ordnung in dem täglichen Leben und

Wandel der Mönche, er beaufsichtigte den Gottesdienst, er kontrollierte

die Verwaltung des Klosters, des Vermögens, der Einkünfte desselben,

er vertrat das Kloster geistlichen und weltlichen Mächten gegenüber.

Er regierte. Aber diese Regierung war weit ab davon, eine absolute,

verantwortungslose Herrschaft zu sein. Wie er über dem Konvente stand,

so stand doch auch der Konvent wieder über ihm, und Klagen über den

Abt, wenn sie von draußen Stehenden erhoben wurden, kamen vor den

Konvent und wurden von diesem entschieden. Waren die zu erhebenden

Klagen jedoch Klagen des Konventes selbst, so konnte letzterer

freilich in seiner eigenen Angelegenheit nicht Recht sprechen, und ein

anderes Tribunal hatte zu entscheiden. Dies Tribunal, der Fälle zu

geschweigen, wo es der Landesherr war, war entweder das Mutterkloster,

oder das große Kapitel in Cîteaux, oder der Magdeburger Erzbischof

oder endlich der Papst. Solche Auflehnungen und infolge derselben

solche Appellationen an die obere Instanz zählten keineswegs zu den

Seltenheiten, wiewohl die Lehniner Verhältnisse, in vielleicht etwas zu

optimistischer Auffassung, im allgemeinen als mustergültige geschildert

werden. Der Abt Arnold, von dem wir später ausführlicher hören werden,

wurde infolge solcher Auflehnung abgesetzt.

Dieser Abt-Arnold-Fall, der durch Beauftragte des Generalkapitels

in Cîteaux untersucht und entschieden wurde, führt zu der

nicht uninteressanten Frage: ob solche Beziehungen zu Cîteaux,

zu dem eigentlichen, ersten und ältesten Ausgangspunkt aller

Zisterzienserklöster, etwas Regelmäßiges, oder nur etwas Ausnahmsweises

waren? Die Ordensregel, die ~Charta caritatis~, das Gesetzbuch der

Zisterzienser schrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle

Zisterzienser Äbte in Cîteaux zusammenkommen und beraten sollten,

aber diese Anordnung stammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche

Ausdehnung, die expansive Kraft des Ordens, die halb Europa umfaßte,

ebensowenig mit Bestimmtheit vorauszusehen war, wie sein intensives

Wachstum bis zur Höhe von zweitausend Klöstern. Zu welcher Versammlung,

bei nur annähernd regelmäßiger und allgemeiner Beschickung, wäre ein

solches Generalkapitel notwendig angewachsen! Freilich die Hindernisse,

die die bloß räumliche Entfernung schuf, müssen wir uns hüten zu

überschätzen. Die Kaiserfahrten, die Kreuzzüge, die Pilgerreisen nach

Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns genugsam, daß man damals, sobald

nur ein rechter Wille da war, vor den Schrecken und Hindernissen,

die der Raum als solcher schafft, nicht erschrak; aber Cîteaux

selbst, ganz abgesehen von allen andern leichter oder schwerer zu

überwindenden Schwierigkeiten, hätte solche allgemeine Beschickung kaum

bewältigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerseits,

und wie klein und bescheiden die Ansprüche der eintreffenden Äbte

andererseits annehmen mögen. Wir treffen also wohl das Richtige, wenn

wir die Ansicht aussprechen, daß _regelmäßige_ Beschickungen des

Generalkapitels _nicht_ stattfanden, anderweitige Beziehungen aber,

wenn auch nicht immer, so doch _vielfach_ unterhalten wurden. Mehrere

Urkunden tun solcher Beziehungen direkt Erwähnung, und auch anderes

spricht dafür, daß unser märkisches Kloster in Cîteaux einen guten

Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender Abhängigkeit

geführt wurde. Schon die Lage Lehnins, an der _Grenze aller Kultur_,

kam ihm zu statten. Die näher an Cîteaux gelegenen Klöster waren

Klöster wie andere mehr; während allen denjenigen eine gesteigerte

Bedeutung beiwohnen mußte, die, als vorgeschobenste Posten, in die kaum

bekehrte slavisch-heidnische Welt hineinragten. Ist doch der polnische

Zweig immer ein Liebling der römischen Kirche geblieben. Die Analogien

ergeben sich von selbst.

Die Lehniner Äbte hatten Bischofs-Rang, und sie wohnten und lebten

demgemäß. Das Lehniner Abthaus, das, an der Westfront der Kirche

gelegen, bis diesen Augenblick steht, zeigt zwar keine großen

Verhältnisse, aber dies darf uns nicht zu falschen Schlüssen verleiten.

Es war überhaupt keine Zeit der großen Häuser. Außerdem hatten die

Lehniner Äbte, ebenso wie die Bischöfe von Havelberg und Lebus, ihr

„Stadthaus“ in Berlin, und es scheint, daß dies letztere von größeren

Verhältnissen war. Ursprünglich stand es an einer jetzt schwer zu

bestimmenden Stelle der Schloßfreiheit, höchst wahrscheinlich da, wo

sich jetzt das große Schlütersche Schloßportal erhebt; der Schloßbau

unter Kurfürst Friedrich dem Eisernen aber führte zu einer tauschweisen

Ablösung dieses Besitzes, und das Stadthaus für die Lehniner Äbte ward

in die Heiligegeist-Straße verlegt (jetzt 10 und 11, wo die kleine

Burgstraße torartig in die Heiligegeist-Straße einmündet). Das Haus

markiert sich noch jetzt als ein alter Bau.

Länger als viertehalb hundert Jahre gab es Äbte von Lehnin, und wir

können ihre Namen mit Hilfe zahlreicher Urkunden auf und ab verfolgen.

Dennoch hält es schwer, die _Zahl_ der Äbte, die Lehnin von 1180 bis

1542 hatte, mit voller Bestimmtheit festzustellen. Durch Jahrzehnte

hin begegnen wir vielfach einem und demselben Namen, und die Frage

entsteht, haben wir es hier mit ein und demselben Abt, der zufällig

sehr alt wurde, oder mit einer ganzen Reihe von Äbten zu tun, die

zufällig denselben Namen führten und durch ~I.~, ~II.~, ~III.~ füglich

hätten unterschieden werden sollen. Das Letztere ist zwar in den

meisten Fällen nicht wahrscheinlich, aber doch immerhin möglich, und

so bleiben Unsicherheiten. Nehmen wir indes das Wahrscheinliche als

Norm, so ergeben sich für einen Zeitraum von dreihundertzweiundsechzig

Jahren dreißig Äbte, wonach also jeder einzelne zwölf Jahre regiert

haben würde, was eine sehr glaubliche Durchschnittszahl darstellt.

Von allen dreißig hat es kein einziger zu einer in Staat oder Kirche

glänzend hervorragenden Stellung gebracht; nur Mönch _Kagelwit_, der

aber nie Abt von Lehnin war, wurde später Erzbischof von Magdeburg.

Einige indessen haben wenigstens an der Geschichte unseres Landes, oft

freilich mehr passiv als aktiv, teilgenommen, und bei diesen, wie auch

beim Abte Arnold, dessen privates Schicksal uns ein gewisses Interesse

einflößt, werden wir in nachstehendem länger oder kürzer zu verweilen

haben.

Wir beginnen mit Johann Sibold, dem ersten Abt, von etwa 1180-1190.

Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil Havelland · 第 38 / 149 题