Jedenfalls ist der auf eine kümmerliche Ressource hingewiesen, der

sein Glück nicht in den beiden, bereits abgehandelten Klassen von

Gütern findet, sondern es in dieser dritten suchen muß, also nicht in

dem, was er wirklich, sondern in dem, was er in der fremden

Vorstellung ist. Denn überhaupt ist die Basis unseres Wesens und

folglich auch unseres Glücks unsere animalische Natur. Daher ist, für

unsere Wohlfahrt, Gesundheit das wesentlichste, nächst dieser aber die

Mittel zu unserer Erhaltung, also ein sorgenfreies Auskommen. Ehre,

Glanz, Rang, Ruhm, so viel Wert auch mancher darauf legen mag, können

mit jenen wesentlichen Gütern nicht kompetiren, noch sie ersetzen:

vielmehr würden sie, erforderlichen Falle, unbedenklich für jene

hingegeben werden. Dieserwegen wird es zu unserm Glücke beitragen,

wenn wir beizeiten die simple Einsicht erlangen, daß jeder zunächst

und wirklich in seiner eigenen Haut lebt, nicht aber in der Meinung

anderer, und daß demnach unser realer und persönlicher Zustand, wie er

durch Gesundheit, Temperament, Fähigkeiten, Einkommen, Weib, Kind,

Freunde, Wohnort usw. bestimmt wird, für unser Glück hundertmal

wichtiger ist, als was es andern beliebt aus uns zu machen. Der

entgegengesetzte Wahn macht unglücklich. Wird mit Emphase ausgerufen

»Über's Leben geht noch die Ehre,« so besagt dies eigentlich: »Dasein

und Wohlsein sind nichts; sondern was die andern von uns denken, das

ist die Sache.« Allenfalls kann der Ausspruch als eine Hyperbel

gelten, der die prosaische Wahrheit zum Grunde liegt, daß zu unserm

Fortkommen und Bestehn unter Menschen die Ehre, d. h. die Meinung

derselben von uns, oft unumgänglich nötig ist; worauf ich weiterhin

zurückkommen werde. Wenn man hingegen sieht, wie fast alles, wonach

Menschen, ihr Leben lang, mit rastloser Anstrengung und unter tausend

Gefahren und Mühseligkeiten, unermüdlich streben, zum letzten Zweck,

hat, sich dadurch in der Meinung anderer zu erhöhen, indem nämlich

nicht nur Ämter, Titel und Orden, sondern auch Reichtum, und selbst

Wissenschaft[E] und Kunst, im Grunde und hauptsächlich deshalb

angestrebt werden, und der größere Respekt anderer das letzte Ziel

ist, darauf man hinarbeitet; so beweist dies leider nur die Größe der

menschlichen Torheit. Viel zu viel Wert auf die Meinung anderer zu

legen, ist ein allgemein herrschender Irrwahn: mag er nun in unserer

Natur selbst wurzeln, oder in Folge der Gesellschaft und Zivilisation

entstanden sein; jedenfalls übt er auf unser gesamtes Tun und Lassen

einen ganz übermäßigen und unserem Glücke feindlichen Einfluß aus, den

wir verfolgen können, von da an, wo er sich in der ängstlichen und

sklavischen Rücksicht auf das _qu'en dira-t-on_ zeigt, bis dahin, wo

er den Dolch des Virginius in das Herz seiner Tochter stößt, oder den

Menschen verleitet, für den Nachruhm, Ruhe, Reichtum und Gesundheit,

ja, das Leben zu opfern. Dieser Wahn bietet allerdings dem, der die

Menschen zu beherrschen oder sonst zu lenken hat, eine bequeme

Handhabe dar; weshalb in jeder Art von Menschendressierungskunst die

Weisung, das Ehrgefühl rege zu erhalten und zu schärfen, eine

Hauptstelle einnimmt: aber in Hinsicht auf das eigene Glück des

Menschen, welches hier unsere Absicht ist, verhält die Sache sich ganz

anders, und ist vielmehr davon abzumahnen, daß man nicht zu viel Wert

auf die Meinung anderer lege. Wenn es, wie die tägliche Erfahrung

lehrt, dennoch geschieht, wenn die meisten Menschen gerade auf die

Meinung anderer von ihnen den höchsten Wert legen und es ihnen darum

mehr zu tun ist als um das, was, weil es in *ihrem eigenen Bewußtsein*

vorgeht, unmittelbar für sie vorhanden ist; wenn demnach, mittels

Umkehrung der natürlichen Ordnung, ihnen jenes der reale, dieses der

bloß ideale Teil ihres Daseins zu sein scheint, wenn sie also das

Abgeleitete und Sekundäre zur Hauptsache machen und ihnen mehr das

Bild ihres Wesens im Kopfe anderer, als dieses Wesen selbst am Herzen

liegt; so ist diese unmittelbare Wertschätzung dessen, was für uns

unmittelbar gar nicht vorhanden ist, diejenige Torheit, welche man

*Eitelkeit*, _vanitas_, genannt hat, um dadurch das Leere und

Gehaltlose dieses Strebens zu bezeichnen. Auch ist aus dem Obigen

leicht einzusehn, daß sie zum Vergessen des Zwecks über die Mittel

gehört, so gut wie der Geiz.

[E] _Scire tuum nihil est, nisi te scire hoc sciat alter._

In der Tat überschreitet der Wert, den wir auf die Meinung anderer

legen, und unsere beständige Sorge in betreff derselben, in der Regel,

fast jede vernünftige Bezweckung, so daß sie als eine Art allgemein

verbreiteter oder vielmehr angeborener Manie angesehn werden kann. Bei

allem, was wir tun und lassen, wird, fast vor allem andern, die fremde

Meinung berücksichtigt, und aus der Sorge um sie werden wir, bei

genauer Untersuchung, fast die Hälfte aller Bekümmernisse und Ängste,

die wir jemals empfunden haben, hervorgegangen sehn. Denn sie liegt

allem unserm, so oft gekränkten, weil so krankhaft empfindlichen,

Selbstgefühl, allen unsern Eitelkeiten und Prätensionen, wie auch

unserm Prunken und Großtun, zum Grunde. Ohne diese Sorge und Sucht

würde der Luxus kaum ein Zehntel dessen sein, was er ist. Aller und

jeder Stolz, _point d'honneur_ und _puntiglio_, so verschiedener

Gattung und Sphäre er auch sein kann, beruht auf ihr -- und welche

Opfer heischt sie da nicht oft! Sie zeigt sich schon im Kinde, sodann

in jedem Lebensalter, jedoch am stärksten im späten; weil dann, beim

Versiegen der Fähigkeit zu sinnlichen Genüssen, Eitelkeit und Hochmut

nur noch mit dem Geize die Herrschaft zu teilen haben. Am deutlichsten

läßt sie sich an den Franzosen beobachten, als bei welchen sie ganz

endemisch ist und sich oft in der abgeschmacktesten Ehrsucht,

lächerlichsten National-Eitelkeit und unverschämtesten Prahlerei Luft

macht; wodurch dann ihr Streben sich selbst vereitelt, indem es sie

zum Spotte der andern Nationen gemacht hat und die _grande nation_ ein

Neckname geworden ist. Um nun aber die in Rede stehende Verkehrtheit

der überschwänglichen Sorge um die Meinung anderer noch speziell zu

erläutern, mag hier ein, durch den Lichteffekt des Zusammentreffens

der Umstände mit dem angemessenen Charakter, in seltenem Grade

begünstigtes, recht superlatives Beispiel jener in der Menschennatur

wurzelnden Torheit Platz finden, da an demselben die Stärke dieser

höchst wunderlichen Triebfeder sich ganz ermessen läßt. Es ist

folgende, den _Times_ vom 31. März 1846 entnommene Stelle aus dem

ausführlichen Bericht von der soeben vollzogenen Hinrichtung des

*Thomas Wix*, eines Handwerksgesellen, der aus Rache seinen Meister

ermordet hatte: »An dem zur Hinrichtung festgesetzten Morgen fand sich

der hochwürdige Gefängniskaplan zeitig bei ihm ein. Allein *Wix*,

obwohl sich ruhig betragend, zeigte keinen Anteil an seinen

Ermahnungen: vielmehr war das einzige, was ihm am Herzen lag, daß es

ihm gelingen möchte, vor den Zuschauern seines schmachvollen Endes,

sich mit recht großer Bravour zu benehmen. -- -- -- Dies ist ihm denn

auch gelungen. Auf dem Hofraum, den er zu dem, hart am Gefängnis

errichteten Galgenschaffot zu durchschreiten hatte, sagte er: >Wohlan

denn, wie Doktor Dodd gesagt hat, bald werde ich das große Geheimnis

wissen!< Er ging, obwohl mit gebundenen Armen, die Leiter zum Schaffot

ohne die geringste Beihilfe hinauf: daselbst angelangt machte er gegen

die Zuschauer, rechts und links, Verbeugungen, welche denn auch mit

dem donnernden Beifallsruf der versammelten Menge beantwortet und

belohnt wurden, usw.« -- Dies ist ein Prachtexemplar der Ehrsucht, den

Tod, in schrecklichster Gestalt, nebst der Ewigkeit dahinter, vor

Augen, keine andere Sorge zu haben, als die um den Eindruck auf den

zusammengelaufenen Haufen der Gaffer und die Meinung, welche man in

deren Köpfen zurücklassen wird! -- Und doch war eben so der im selben

Jahr in Frankreich, wegen versuchten Königsmordes, hingerichtete

*Lecomte*, bei seinem Prozeß, hauptsächlich darüber verdrießlich, daß

er nicht in anständiger Kleidung vor der Pairskammer erscheinen

konnte, und selbst bei seiner Hinrichtung war es ihm ein Hauptverdruß,

daß man ihm nicht erlaubt hatte, sich vorher zu rasiren. Daß es auch

ehemals nicht anders gewesen, ersehen wir aus dem, was *Mateo Aleman*,

in der, seinem berühmten Romane, Guzman de Alfarache, vorgesetzten

Einleitung (_declaracion_) anführt, daß nämlich viele betörte

Verbrecher die letzten Stunden, welche sie ausschließlich ihrem

Seelenheile widmen sollten, diesem entziehn, um eine kleine Predigt,

die sie auf der Galgenleiter halten wollen, auszuarbeiten und zu

memoriren. -- An solchen Zügen jedoch können wir selbst uns spiegeln:

denn kolossale Fälle geben überall die deutlichste Erläuterung. Unser

aller Sorgen, Kümmern, Wurmen, Ärgern, Ängstigen, Anstrengen usw.

betrifft, in vielleicht den meisten Fällen, eigentlich die fremde

Meinung und ist eben so absurd, wie das jener armen Sünder. Nicht

weniger entspringt unser Neid und Haß größtenteils aus besagter

Wurzel.

Offenbar nun könnte zu unserem Glücke, als welches allergrößtenteils

auf Gemütsruhe und Zufriedenheit beruht, kaum irgend etwas so viel

beitragen, als die Einschränkung und Herabstimmung dieser Triebfeder

auf ihr vernünftig zu rechtfertigendes Maß, welches vielleicht ein

fünfzigstel des gegenwärtigen sein wird, also das Herausziehn dieses

immerfort peinigenden Stachels aus unserm Fleisch. Dies ist jedoch

sehr schwer: denn wir haben es mit einer natürlichen und angeborenen

Verkehrtheit zu tun. _Etiam sapientibus cupido gloriae novissima

exuitur_ sagt Tacitus (_hist. VI, 6_). Um jene allgemeine Torheit los

zu werden, wäre das alleinige Mittel, sie deutlich als eine solche zu

erkennen und zu diesem Zwecke sich klar zu machen, wie ganz falsch,

verkehrt, irrig und absurd die meisten Meinungen in den Köpfen der

Menschen zu sein pflegen, daher sie, an sich selbst, keiner Beachtung

wert sind; sodann, wie wenig realen Einfluß auf uns die Meinung

anderer, in den meisten Dingen und Fällen, haben kann; ferner, wie

ungünstig überhaupt sie meistenteils ist, so daß fast jeder sich krank

ärgern würde, wenn er vernähme, was alles von ihm gesagt und in

welchem Tone von ihm geredet wird; endlich, daß sogar die Ehre selbst

doch eigentlich nur von mittelbarem und nicht von unmittelbarem Werte

ist u. dgl. m. Wenn eine solche Bekehrung von der allgemeinen Torheit

uns gelänge; so würde die Folge ein unglaublich großer Zuwachs an

Gemütsruhe und Heiterkeit und ebenfalls ein festeres und sichereres

Auftreten, ein durchweg unbefangeneres und natürlicheres Betragen

sein. Der so überaus wohltätige Einfluß, den eine zurückgezogene

Lebensweise auf unsere Gemütsruhe hat, beruht größtenteils darauf, daß

eine solche uns dem fortwährenden Leben vor den Augen anderer,

folglich der steten Berücksichtigung ihrer etwanigen Meinung entzieht

und dadurch uns uns selber zurückgibt. Imgleichen würden wir sehr

vielem realen Unglück entgehn, in welches nur jenes rein ideale

Streben, richtiger jene heillose Torheit, uns zieht, würden auch viel

mehr Sorgfalt für solide Güter übrig behalten und dann auch diese

ungestörter genießen. Aber, wie gesagt, =chalepa ta kala=.

Die hier geschilderte Torheit unsrer Natur treibt hauptsächlich drei

Sprößlinge: Ehrgeiz, Eitelkeit und Stolz. Zwischen diesen zwei

letzteren beruht der Unterschied darauf, daß der *Stolz* die bereits

feststehende Überzeugung vom eigenen überwiegenden Werte, in

irgendeiner Hinsicht, ist; *Eitelkeit* hingegen der Wunsch, in andern

eine solche Überzeugung zu erwecken, meistens begleitet von der

stillen Hoffnung, sie, in Folge davon, auch selbst zu der seinigen

machen zu können. Demnach ist Stolz die von *innen* ausgehende,

folglich direkte Hochschätzung seiner selbst; hingegen Eitelkeit das

Streben, solche von *außen* her, also indirekt zu erlangen.

Dementsprechend macht die Eitelkeit gesprächig, der Stolz schweigsam.

Aber der Eitle sollte wissen, daß die hohe Meinung anderer, nach der

er trachtet, sehr viel leichter und sicherer durch anhaltendes

Schweigen zu erlangen ist, als durch Sprechen, auch wenn einer die

schönsten Dinge zu sagen hätte. -- Stolz ist nicht wer will, sondern

höchstens kann wer will Stolz affektiren, wird aber aus dieser, wie

aus jeder angenommenen Rolle bald herausfallen. Denn nur die feste,

innere, unerschütterliche Überzeugung von überwiegenden Vorzügen und

besonderem Werte macht wirklich stolz. Diese Überzeugung mag nun irrig

sein, oder auch auf bloß äußerlichen und konventionellen Vorzügen

beruhen, -- das schadet dem Stolze nicht, wenn sie nur wirklich und

ernstlich vorhanden ist. Weil also der Stolz seine Wurzel in der

*Überzeugung* hat, steht er, wie alle Erkenntnis, nicht in unserer

*Willkür*. Sein schlimmster Feind, ich meine sein größtes Hindernis,

ist die Eitelkeit, als welche um den Beifall anderer buhlt, um die

eigene hohe Meinung von sich erst darauf zu gründen, in welcher

bereits ganz fest zu sein die Voraussetzung des Stolzes ist.

So sehr nun auch durchgängig der Stolz getadelt und verschrien wird;

so vermute ich doch, daß dies hauptsächlich von solchen ausgegangen

ist, die nichts haben, darauf sie stolz sein könnten. Der

Unverschämtheit und Dummdreistigkeit der meisten Menschen gegenüber,

tut jeder, der irgend welche Vorzüge hat, ganz wohl, sie selbst im

Auge zu behalten, um nicht sie gänzlich in Vergessenheit geraten zu

lassen: denn wer, solche gutmütig ignorirend, mit jenen sich gerirt,

als wäre er ganz ihresgleichen, den werden sie treuherzig sofort dafür

halten. Am meisten aber möchte ich solches denen anempfehlen, deren

Vorzüge von der höchsten Art, d. h. reale, und also rein persönliche

sind, da diese nicht, wie Orden und Titel, jeden Augenblick durch

sinnliche Einwirkung in Erinnerung gebracht werden: denn sonst werden

sie oft genug das _sus Minervam_ exemplifizirt sehn. »Scherze mit dem

Sklaven; bald wird er dir den Hintern zeigen« -- ist ein

vortreffliches arabisches Sprichwort, und das Horazische _sume

superbiam, quaesitam meritis_ ist nicht zu verwerfen. Wohl aber ist

die Tugend der Bescheidenheit eine erkleckliche Erfindung für die

Lumpe; da ihr gemäß jeder von sich zu reden hat, als wäre auch er ein

solcher, welches herrlich nivellirt, indem es dann so herauskommt, als

gäbe es überhaupt nichts als Lumpe.

Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn

er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an *individuellen*

Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu

dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt. Wer

bedeutende persönliche Vorzüge besitzt, wird vielmehr die Fehler

seiner eigenen Nation, da er sie beständig vor Augen hat, am

deutlichsten erkennen. Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der

Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf

die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein: hieran erholt er

sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die

ihr eigen sind, =pyx kai lax= zu verteidigen. Daher wird man z. B.

unter fünfzig Engländern kaum mehr als einen finden, welcher mit

einstimmt, wenn man von der stupiden und degradirenden Bigotterie

seiner Nation mit gebührender Verachtung spricht: der eine aber pflegt

ein Mann von Kopf zu sein. -- Die Deutschen sind frei von

Nationalstolz und legen hierdurch einen Beweis der ihnen nachgerühmten

Ehrlichkeit ab; vom Gegenteil aber die unter ihnen, welche einen

solchen vorgeben und lächerlicher Weise affektiren; wie dies zumeist

die »deutschen Brüder« und Demokraten tun, die dem Volke schmeicheln,

um es zu verführen. Es heißt zwar, die Deutschen hätten das Pulver

erfunden: ich kann jedoch dieser Meinung nicht beitreten. Und

Lichtenberg frägt: »warum gibt sich nicht leicht jemand, der es nicht

ist, für einen Deutschen aus, sondern gemeiniglich, wenn er sich für

etwas ausgeben will, für einen Franzosen oder Engländer?« Übrigens

überwiegt die Individualität bei weitem die Nationalität, und in einem

gegebenen Menschen verdient jene tausendmal mehr Berücksichtigung als

diese. Dem Nationalcharakter wird, da er von der Menge redet, nie viel

Gutes ehrlicherweise nachzurühmen sein. Vielmehr erscheint nur die

menschliche Beschränktheit, Verkehrtheit und Schlechtigkeit in jedem

Lande in einer andern Form und diese nennt man den Nationalcharakter.

Von *einem* derselben degoutirt loben wir den andern, bis es uns mit

ihm eben so ergangen ist. -- Jede Nation spottet über die andere, und

alle haben recht.

Der Gegenstand dieses Kapitels, also was wir in der Welt *vorstellen*,

d. h. in den Augen anderer sind, läßt sich nun, wie schon oben

bemerkt, einteilen in *Ehre*, *Rang* und *Ruhm*.

Der *Rang*, so wichtig er in den Augen des großen Haufens und der

Philister, und so groß sein Nutzen im Getriebe der Staatsmaschine sein

mag, läßt sich, für unsern Zweck, mit wenigen Worten abfertigen. Es

ist ein konventioneller, d. h. eigentlich ein simulirter Wert: seine

Wirkung ist eine simulirte Hochachtung, und das ganze eine Komödie für

den großen Haufen. -- Orden sind Wechselbriefe, gezogen auf die

öffentliche Meinung: ihr Wert beruht auf dem Kredit des Ausstellers.

Inzwischen sind sie, auch ganz abgesehn von dem vielen Gelde, welches

sie, als Substitut pekuniärer Belohnungen, dem Staat ersparen, eine

ganz zweckmäßige Einrichtung; vorausgesetzt, daß ihre Verteilung mit

Einsicht und Gerechtigkeit geschehe. Der große Haufe nämlich hat Augen

und Ohren, aber nicht viel mehr, zumal blutwenig Urteilskraft und

selbst wenig Gedächtnis. Manche Verdienste liegen ganz außerhalb der

Sphäre seines Verständnisses, andere versteht und bejubelt er, bei

ihrem Eintritt, hat sie aber nachher bald vergessen. Da finde ich es

ganz passend, durch Kreuz oder Stern, der Menge jederzeit und überall

zuzurufen: »der Mann ist nicht euresgleichen: er hat Verdienste!«

Durch ungerechte, oder urteilslose, oder übermäßige Verteilung

verlieren aber die Orden diesen Wert, daher ein Fürst mit ihrer

Erteilung so vorsichtig sein sollte, wie ein Kaufmann mit dem

Unterschreiben der Wechsel. Die Inschrift _pour le mérite_ auf einem

Kreuze ist ein Pleonasmus: jeder Orden sollte _pour le mérite_ sein,

-- _ça va sans dire_. --

Viel schwerer und weitläufiger, als die des Ranges, ist die Erörterung

der *Ehre*. Zuvörderst hätten wir sie zu definiren. Wenn ich nun in

dieser Absicht etwan sagte: die Ehre ist das äußere Gewissen, und das

Gewissen die innere Ehre; -- so könnte dies vielleicht manchem

gefallen; würde jedoch mehr eine glänzende, als eine deutliche und

gründliche Erklärung sein. Daher sage ich: die Ehre ist, objektiv, die

Meinung anderer von unserm Wert, und subjektiv, unsere Furcht vor

dieser Meinung. In letzterer Eigenschaft hat sie oft eine sehr

heilsame, wenn auch keineswegs rein moralische Wirkung, -- im Mann von

Ehre.

Die Wurzel und der Ursprung des jedem, nicht ganz verdorbenen Menschen

einwohnenden Gefühls für Ehre und Schande, wie auch des hohen Wertes,

welcher ersterer zuerkannt wird, liegt in Folgendem. Der Mensch für

sich allein vermag gar wenig und ist ein verlassener Robinson: nur in

der Gemeinschaft mit den andern ist und vermag er viel. Dieses

Verhältnisses wird er inne, sobald sein Bewußtsein sich irgend zu

entwickeln anfängt, und alsbald entsteht in ihm das Bestreben, für ein

taugliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu gelten, also für

eines, das fähig ist, _pro parte virili_ mitzuwirken, und dadurch

berechtigt, der Vorteile der menschlichen Gemeinschaft teilhaft zu

werden. Ein solches nun ist er dadurch, daß er, erstlich, das leistet,

was man von jedem überall, und sodann das, was man von ihm in der

besonderen Stelle, die er eingenommen hat, fordert und erwartet. Eben

so bald aber erkennt er, daß es hierbei nicht darauf ankommt, daß er

es in seiner eigenen, sondern daß er es in der Meinung der anderen

sei. Hieraus entspringt demnach sein eifriges Streben nach der

günstigen *Meinung* anderer und der hohe Wert, den er auf diese legt:

beides zeigt sich mit der Ursprünglichkeit eines angeborenen Gefühls,

welches man Ehrgefühl und, nach Umständen, Gefühl der Scham

(_verecundia_) nennt. Dieses ist es, was seine Wangen rötet, sobald er

glaubt, plötzlich in der Meinung anderer verlieren zu müssen, selbst

wo er sich unschuldig weiß; sogar da, wo der sich aufdeckende Mangel

eine nur relative, nämlich willkürlich übernommene Verpflichtung

betrifft: und andrerseits stärkt nichts seinen Lebensmut mehr, als die

erlangte, oder erneuerte Gewißheit von der günstigen Meinung anderer;

weil sie ihm den Schutz und die Hilfe der vereinten Kräfte aller

verspricht, welche eine unendlich größere Wehrmauer gegen die Übel des

Lebens sind, als seine eigenen.

Aus den verschiedenen Beziehungen, in denen der Mensch zu andern

stehen kann und in Hinsicht auf welche sie Zutrauen zu ihm, also eine

gewisse gute Meinung von ihm, zu hegen haben, entstehen mehrere *Arten

der Ehre*. Diese Beziehungen sind hauptsächlich das Mein und Dein,

sodann die Leistungen der Anheischigen, endlich das Sexualverhältnis:

ihnen entsprechen die bürgerliche Ehre, die Amtsehre und die

Sexualehre, jede von welchen noch wieder Unterarten hat.

Die weiteste Sphäre hat die *bürgerliche Ehre*: sie besteht in der

Voraussetzung, daß wir die Rechte eines jeden unbedingt achten und

daher uns nie ungerechter, oder gesetzlich unerlaubter Mittel zu

unserm Vorteile bedienen werden. Sie ist die Bedingung zur Teilnahme

an allem friedlichen Verkehr. Sie geht verloren durch eine einzige

offenbar und stark dawider laufende Handlung, folglich auch durch jede

Kriminalstrafe; wiewohl nur unter Voraussetzung der Gerechtigkeit

derselben. Immer aber beruht die Ehre, in ihrem letzten Grunde, auf

der Überzeugung von der Unveränderlichkeit des moralischen Charakters,

vermöge welcher eine einzige schlechte Handlung die gleiche moralische

Beschaffenheit aller folgenden, sobald ähnliche Umstände eintreten

werden, verbürgt: dies bezeugt auch der englische Ausdruck _character_

für Ruf, Reputation, Ehre. Deshalb eben ist die verlorene Ehre nicht

wieder herzustellen; es sei denn, daß der Verlust auf Täuschung, wie

Verläumdung, oder falschem Schein, beruht hätte. Demgemäß gibt es

Gesetze gegen Verläumdung, Pasquille, auch Injurien; denn die Injurie,

das bloße Schimpfen, ist eine summarische Verläumdung, ohne Angabe der

Gründe: dies ließe sich Griechisch gut ausdrücken: =esti hê loidoria

diabolê syntomos=, -- welches jedoch nirgends vorkommt. Freilich legt

der, welcher schimpft, dadurch an den Tag, daß er nichts Wirkliches

und Wahres gegen den andern vorzubringen hat; da er sonst dieses als

die Prämissen geben und die Konklusion getrost den Hörern überlassen

würde; statt dessen er die Konklusion gibt und die Prämissen schuldig

bleibt: allein er verläßt sich auf die Präsumtion, daß dies nur

beliebter Kürze halber geschehe. -- Die bürgerliche Ehre hat zwar

ihren Namen vom Bürgerstande; allein ihre Geltung erstreckt sich über

alle Stände, ohne Unterschied, sogar die allerhöchsten nicht

ausgenommen: kein Mensch kann ihrer entraten und ist es mit ihr eine

ganz ernsthafte Sache, die jeder sich hüten soll leicht zu nehmen. Wer

Treu und Glauben bricht, hat Treu und Glauben verloren, auf immer, was

er auch tun und wer er auch sein mag; die bittern Früchte, welche

dieser Verlust mit sich bringt, werden nicht ausbleiben.

Die *Ehre* hat, in gewissem Sinne, einen *negativen* Charakter,

nämlich im Gegensatz des Ruhmes, der einen *positiven* Charakter hat.

Denn die Ehre ist nicht die Meinung von besonderen, diesem Subjekt

allein zukommenden Eigenschaften, sondern nur von den, der Regel nach,

vorauszusetzenden, als welche auch ihm nicht abgehen sollen. Sie

besagt daher nur, daß dies Subjekt keine Ausnahme mache; während der

Ruhm besagt, daß er eine mache. Ruhm muß daher erst erworben werden:

die Ehre hingegen braucht bloß nicht verloren zu gehn. Dem

entsprechend ist Ermangelung des Ruhmes Obskurität, ein Negatives;

Ermangelung der Ehre ist Schande, ein Positives. -- Diese Negativität

darf aber nicht mit Passivität verwechselt werden: vielmehr hat die

Ehre einen ganz aktiven Charakter. Sie geht nämlich allein von dem

*Subjekt* derselben aus, beruht auf *seinem* Tun und Lassen, nicht aber

auf dem, was andere tun und was ihm widerfährt: sie ist also =tôn eph'

hêmin=. Dies ist, wie wir bald sehn werden, ein Unterscheidungsmerkmal

der wahren Ehre von der ritterlichen, oder Afterehre. Bloß durch

Verläumdung ist ein Angriff von außen auf die Ehre möglich: das

einzige Gegenmittel ist Widerlegung derselben, mit ihr angemessener

Öffentlichkeit und Entlarvung des Verläumders.

Die Achtung vor dem Alter scheint darauf zu beruhen, daß die Ehre

junger Leute zwar als Voraussetzung angenommen, aber noch nicht

erprobt ist, daher eigentlich auf Kredit besteht. Bei den Älteren aber

hat es sich im Laufe des Lebens ausweisen müssen, ob sie, durch ihren

Wandel, ihre Ehre behaupten konnten. Denn weder die Jahre an sich, als

welche auch Tiere, und einige in viel höherer Zahl, erreichen, noch

auch die Erfahrung, als bloße, nähere Kenntnis vom Laufe der Welt,

sind hinreichender Grund für die Achtung der Jüngeren gegen die

Älteren, welche doch überall gefordert wird: die bloße Schwäche des

höheren Alters würde mehr auf Schonung als auf Achtung Anspruch geben.

Merkwürdig aber ist es, daß dem Menschen ein gewisser Respekt vor

weißen Haaren angeboren und daher wirklich instinktiv ist. Runzeln,

ein ungleich sichereres Kennzeichen des Alters, erregen diesen Respekt

keineswegs: nie wird von ehrwürdigen Runzeln, aber stets vom

ehrwürdigen weißen Haare geredet.

Der Wert der Ehre ist nur ein mittelbarer. Denn, wie bereits am

Eingang dieses Kapitels auseinander gesetzt ist, die Meinung anderer

von uns kann nur insofern Wert für uns haben, als sie ihr Handeln

gegen uns bestimmt, oder gelegentlich bestimmen kann. Dies ist jedoch

der Fall, so lange wir mit oder unter Menschen leben. Denn, da wir, im

zivilisirten Zustande, Sicherheit und Besitz nur der Gesellschaft

verdanken, auch der anderen, bei allen Unternehmungen, bedürfen und

sie Zutrauen zu uns haben müssen, um sich mit uns einzulassen; so ist

ihre Meinung von uns von hohem, wiewohl immer nur mittelbarem Werte

für uns; einen unmittelbaren kann ich ihr nicht zuerkennen. In

Übereinstimmung hiemit sagt auch *Cicero*: _de bona autem fama

Chrysippus quidem et Diogenes, detracta utilitate, ne digitum quidem,

ejus causa, porrigendum esse dicebant. Quibus ego vehementer

assentior._ (_fin. III, 17._) Imgleichen gibt eine weitläufige

Auseinandersetzung dieser Wahrheit *Helvetius*, in seinem

Meisterwerke, _de l'esprit_ (_Disc. III, ch. 13_), deren Resultat ist:

_nous n'aimons pas l'estime pour l'estime, mais uniquement pour les

avantages qu'elle procure_. Da nun das Mittel nicht mehr wert sein

kann als der Zweck; so ist der Paradespruch »die Ehre geht über das

Leben,« wie gesagt, eine Hyperbel.

Soviel von der bürgerlichen Ehre. Die *Amtsehre* ist die allgemeine

Meinung anderer, daß ein Mann, der ein Amt versieht, alle dazu

erforderlichen Eigenschaften wirklich habe und auch in allen Fällen

seine amtlichen Obliegenheiten pünktlich erfülle. Je wichtiger und

größer der Wirkungskreis eines Mannes im Staate ist, also je höher und

einflußreicher der Posten, auf dem er steht, desto größer muß die

Meinung von den intellektuellen Fähigkeiten und moralischen

Eigenschaften sein, die ihn dazu tauglich machen: mithin hat er einen

um so höhern Grad von Ehre, deren Ausdruck seine Titel, Orden usw.

sind, wie auch das sich unterordnende Betragen anderer gegen ihn. Nach

dem selben Maßstabe bestimmt nun durchgängig der Stand den besonderen

Grad der Ehre, wiewohl dieser modifizirt wird durch die Fähigkeit der

Menge über die Wichtigkeit des Standes zu urteilen. Immer aber erkennt

man dem, der besondere Obliegenheiten hat und erfüllt, mehr Ehre zu,

als dem gemeinen Bürger, dessen Ehre hauptsächlich auf negativen

Eigenschaften beruht.

Die Amtsehre erfordert ferner, daß wer ein Amt versieht, das Amt

selbst, seiner Kollegen und Nachfolger wegen, im Respekt erhalte, eben

durch jene pünktliche Erfüllung seiner Pflichten und auch dadurch, daß

er Angriffe auf das Amt selbst und auf sich, soferne er es versieht,

d. h. Äußerungen, daß er das Amt nicht pünktlich versehe, oder daß das

Amt selbst nicht zum allgemeinen Besten gereiche, nicht ungeahndet

lasse, sondern durch die gesetzliche Strafe beweise, daß jene Angriffe

ungerecht waren.

Unterordnungen der Amtsehre sind die des Staatsdieners, des Arztes,

des Advokaten, jedes öffentlichen Lehrers, ja jedes Graduirten, kurz

eines jeden, der durch öffentliche Erklärung für eine gewisse Leistung

geistiger Art qualifizirt erklärt worden ist und sich eben deshalb

selbst dazu anheischig gemacht hat; also mit einem Wort die Ehre aller

öffentlich Anheischigen als solcher. Daher gehört auch hieher die

wahre *Soldatenehre*: sie besteht darin, daß wer sich zur Verteidigung

des gemeinsamen Vaterlandes anheischig gemacht hat, die dazu nötigen

Eigenschaften, also vor allem Mut, Tapferkeit und Kraft wirklich

besitze und ernstlich bereit sei, sein Vaterland bis in den Tod zu

verteidigen und überhaupt die Fahne, zu der er einmal geschworen, um

nichts auf der Welt zu verlassen. -- Ich habe hier die *Amtsehre* in

einem weiteren Sinne genommen, als gewöhnlich, wo sie den dem Amt

selbst gebührenden Respekt der Bürger bedeutet.

Die *Sexualehre* scheint mir einer näheren Betrachtung und

Zurückführung ihrer Grundsätze auf die Wurzel derselben zu bedürfen,

welche zugleich bestätigen wird, daß alle Ehre zuletzt auf

Nützlichkeitsrücksichten beruht. Die Sexualehre zerfällt, ihrer Natur

nach, in Weiber- und Männerehre, und ist von beiden Seiten ein

wohlverstandener _esprit de corps_. Die erstere ist bei weitem die

wichtigste von beiden: weil im weiblichen Leben das Sexualverhältnis

die Hauptsache ist. -- Die *weibliche Ehre* also ist die allgemeine

Meinung von einem Mädchen, daß sie sich gar keinem Manne, und von

einer Frau, daß sie sich nur dem ihr angetrauten hingegeben habe. Die

Wichtigkeit dieser Meinung beruht auf Folgendem. Das weibliche

Geschlecht verlangt und erwartet vom männlichen alles, nämlich alles,

was es wünscht und braucht: das männliche verlangt vom weiblichen

zunächst und unmittelbar nur eines. Daher mußte die Einrichtung

getroffen werden, daß das männliche Geschlecht vom weiblichen jenes

eine nur erlangen kann gegen Übernahme der Sorge für alles und zudem

für die aus der Verbindung entspringenden Kinder: auf dieser

Einrichtung beruht die Wohlfahrt des ganzen weiblichen Geschlechts. Um

sie durchzusetzen, muß notwendig das weibliche Geschlecht

zusammenhalten und _esprit de corps_ beweisen. Dann aber steht es als

ein Ganzes und in geschlossener Reihe dem gesamten männlichen

Geschlechte, welches durch das Übergewicht seiner Körper- und

Geisteskräfte von Natur im Besitz aller irdischen Güter ist, als dem

gemeinschaftlichen Feinde gegenüber, der besiegt und erobert werden

muß, um, mittelst seines Besitzes, in den Besitz der irdischen Güter

zu gelangen. Zu diesem Ende nun ist die Ehrenmaxime des ganzen

weiblichen Geschlechts, daß dem männlichen jeder uneheliche Beischlaf

durchaus versagt bleibe; damit jeder einzelne zur Ehe, als welche eine

Art von Kapitulation ist, gezwungen und dadurch das ganze weibliche

Geschlecht versorgt werde. Dieser Zweck kann aber nur vermittelst

strenger Beobachtung der obigen Maxime vollkommen erreicht werden:

daher wacht das ganze weibliche Geschlecht, mit wahrem _esprit de

corps_, über die Aufrechterhaltung derselben unter allen seinen

Mitgliedern. Demgemäß wird jedes Mädchen, welches durch unehelichen

Beischlaf einen Verrat gegen das ganze weibliche Geschlecht begangen

hat, weil dessen Wohlfahrt durch das Allgemeinwerden dieser

Handlungsweise untergraben werden würde, von demselben ausgestoßen und

mit Schande belegt: es hat seine Ehre verloren. Kein Weib darf mehr

mit ihm umgehen: es wird, gleich einer Verpesteten, gemieden. Das

gleiche Schicksal trifft die Ehebrecherin; weil diese dem Manne die

von ihm eingegangene Kapitulation nicht gehalten hat, durch solches

Beispiel aber die Männer vom Eingehen derselben abgeschreckt werden;

während auf ihr das Heil des ganzen weiblichen Geschlechts beruht.

Aber noch überdies verliert die Ehebrecherin, wegen der groben

Wortbrüchigkeit und des Betruges in ihrer Tat, mit der Sexualehre

zugleich die bürgerliche. Daher sagt man wohl, mit einem

entschuldigenden Ausdruck, »ein gefallenes Mädchen«, aber nicht »eine

gefallene Frau«, und der Verführer kann jene, durch die Ehe, wieder

ehrlich machen; nicht so der Ehebrecher diese, nachdem sie geschieden

worden. -- Wenn man nun, infolge dieser klaren Einsicht, einen zwar

heilsamen, ja notwendigen, aber wohlberechneten und auf Interesse

gestützten _esprit de corps_ als die Grundlage des Prinzips der

weiblichen Ehre erkennt; so wird man dieser zwar die größte

Wichtigkeit für das weibliche Dasein und daher einen großen relativen,

jedoch keinen absoluten, über das Leben und seine Zwecke

hinausliegenden und demnach mit diesem selbst zu erkaufenden Wert

beilegen können. Demnach nun wird man den überspannten, zu tragischen

Farcen ausartenden Taten der Lukretia und des Virginius keinen Beifall

schenken können. Daher eben hat der Schluß der Emilia Galotti etwas so

Empörendes, daß man das Schauspielhaus in völliger Verstimmung

verläßt. Hingegen kann man nicht umhin, der Sexualehre zum Trotz, mit

dem Klärchen des Egmont zu sympathisiren. Jenes auf die Spitze Treiben

des weiblichen Ehrenprinzips gehört, wie so manches, zum Vergessen des

Zwecks über die Mittel: denn die Sexualehre wird, durch solche

Überspannung, ein absoluter Wert angedichtet; während sie, noch mehr

als alle andere Ehre, einen bloß relativen hat; ja, man möchte sagen,

einen bloß konventionellen, wenn man aus dem _Thomasius de

concubinatu_ ersieht, wie in fast allen Ländern und Zeiten, bis zur

Lutherischen Reformation, das Konkubinat ein gesetzlich erlaubtes und

anerkanntes Verhältnis gewesen ist, bei welchem die Konkubine ehrlich

blieb; der Mylitta zu Babylon (Herodot I, 199) usw. gar nicht zu

gedenken. Auch gibt es allerdings bürgerliche Verhältnisse, welche die

äußere Form der Ehe unmöglich machen, besonders in katholischen

Ländern, wo keine Scheidung stattfindet; überall aber für regierende

Herren, als welche, meiner Meinung nach, viel moralischer handeln,

wenn sie eine Mätresse halten, als wenn sie eine morganatische Ehe

eingehen, deren Deszendenz, beim etwanigen Aussterben der legitimen,

einst Ansprüche erheben könnte; weshalb, sei es auch noch so entfernt,

durch solche Ehe die Möglichkeit eines Bürgerkrieges herbeigeführt

wird. Überdies ist eine solche morganatische, d. h. eigentlich allen

äußern Verhältnissen zum Trotz geschlossene Ehe, im letzten Grunde,

eine den Weibern und den Pfaffen gemachte Konzession, zweien Klassen,

denen man etwas einzuräumen sich möglichst hüten sollte. Ferner ist zu

erwägen, daß jeder im Lande das Weib seiner Wahl ehelichen kann, bis

auf einen, dem dieses natürliche Recht benommen ist: dieser arme Mann

ist der Fürst. Seine Hand gehört dem Lande und wird nach der

Staatsraison, d. h. dem Wohl des Landes gemäß, vergeben. Nun aber ist

er doch ein Mensch und will auch einmal dem Hange seines Herzens

folgen. Daher ist es so ungerecht und undankbar, wie es

spießbürgerlich ist, dem Fürsten das Halten einer Mätresse verwehren,

oder vorwerfen zu wollen; versteht sich, so lange ihr kein Einfluß auf

die Regierung gestattet wird. Auch ihrerseits ist eine solche

Mätresse, hinsichtlich der Sexualehre, gewissermaßen eine

Ausnahmsperson, eine Eximirte von der allgemeinen Regel: denn sie hat

sich bloß einem Manne ergeben, der sie und den sie lieben, aber

nimmermehr heiraten konnte. -- Überhaupt aber zeugen von dem nicht

rein natürlichen Ursprunge des weiblichen Ehrenprinzips die vielen

blutigen Opfer, welche demselben gebracht werden, -- im Kindermorde

und Selbstmorde der Mütter. Allerdings begeht ein Mädchen, die sich

ungesetzlich preisgibt, dadurch einen Treuebruch gegen ihr ganzes

Geschlecht: jedoch ist diese Treue nur stillschweigend angenommen und

nicht beschworen. Und da, im gewöhnlichen Fall, ihr eigener Vorteil am

unmittelbarsten darunter leidet, so ist ihre Torheit dabei unendlich

größer als ihre Schlechtigkeit.

Die Geschlechtsehre der Männer wird durch die der Weiber

hervorgerufen, als der entgegengesetzte _esprit de corps_, welcher

verlangt, daß jeder, der die dem Gegenpart so sehr günstige

Kapitulation, die Ehe, eingegangen ist, jetzt darüber wache, daß sie

ihm gehalten werde; damit nicht selbst dieses Paktum, durch das

Einreißen einer laxen Observanz desselben, seine Festigkeit verliere

und die Männer, indem sie alles hingeben, nicht einmal des einen

versichert seien, was sie dafür erhandeln, des Alleinbesitzes des

Weibes. Demgemäß fordert die Ehre des Mannes, daß er den Ehebruch

seiner Frau ahnde und, wenigstens durch Trennung von ihr, strafe.

Duldet er ihn wissentlich, so wird er von der Männergemeinschaft mit

Schande belegt: jedoch ist diese lange nicht so durchgreifend, wie die

durch den Verlust der Geschlechtsehre das Weib treffende, vielmehr nur

eine _levioris notae macula_; weil beim Manne die Geschlechtsbeziehung

eine untergeordnete ist, indem er in noch vielen anderen und

wichtigeren steht. Die zwei großen dramatischen Dichter der neueren

Zeit haben, jeder zweimal, diese Männerehre zu ihrem Thema genommen:

Shakespeare, im Othello und im Wintermärchen, und Calderon, in _el

medico de su honra_ (der Arzt seiner Ehre) und _a secreto agravio

secreta venganza_ (für geheime Schmach geheime Rache). Übrigens

fordert diese Ehre nur die Bestrafung des Weibes, nicht die ihres

Buhlen; welche bloß ein _opus supererogationis_ ist: hiedurch bestätigt

sich der angegebene Ursprung derselben aus dem _esprit de corps_ der

Männer. --

Die Ehre, wie ich sie bis hieher, in ihren Gattungen und Grundsätzen,

betrachtet habe, findet sich bei allen Völkern und zu allen Zeiten als

allgemein geltend; wenn gleich der Weiberehre sich einige lokale und

temporäre Modifikationen ihre Grundsätze nachweisen lassen. Hingegen

gibt es noch eine, von jener allgemein und überall gültigen gänzlich

verschiedene Gattung der Ehre, von welcher weder Griechen noch Römer

einen Begriff hatten, so wenig wie Chinesen, Hindu und Mohammedaner,

bis auf den heutigen Tag, irgend etwas von ihr wissen. Denn sie ist

erst im Mittelalter entstanden und bloß im christlichen Europa

einheimisch geworden, ja, selbst hier nur unter einer äußerst kleinen

Fraktion der Bevölkerung, nämlich unter den höheren Ständen der

Gesellschaft und was ihnen nacheifert. Es ist die *ritterliche Ehre*,

oder das _point d'honneur_. Da ihre Grundsätze von denen der bis

hieher erörterten Ehre gänzlich verschieden, sogar diesen zum Teil

entgegengesetzt sind, indem jene erstere den *Ehrenmann*, diese

hingegen den *Mann von Ehre* macht; so will ich ihre Prinzipien hier

besonders ausstellen, als einen Kodex, oder Spiegel der ritterlichen

Ehre.

1. Die Ehre besteht *nicht* in der Meinung anderer von unserm Wert,

sondern ganz allein in den *Äußerungen* einer solchen Meinung;

gleichviel ob die geäußerte Meinung wirklich vorhanden sei oder nicht;

geschweige, ob sie Grund habe. Demnach mögen andere, in Folge unsers

Lebenswandels, eine noch so schlechte Meinung von uns hegen, uns noch

so sehr verachten; solange nur keiner sich untersteht, solches laut zu

äußern, schadet es der Ehre durchaus nicht. Umgekehrt aber, wenn wir

auch durch unsere Eigenschaften und Handlungen alle andern zwingen,

uns sehr hoch zu achten (denn das hängt nicht von ihrer Willkür ab);

so darf dennoch nur irgend einer, -- und wäre es der Schlechteste und

Dümmste --, seine Geringschätzung über uns aussprechen, und alsbald

ist unsere Ehre verletzt, ja, sie ist auf immer verloren; wenn sie

nicht wieder hergestellt wird. -- Ein überflüssiger Beleg dazu, daß es

keineswegs auf die *Meinung* anderer, sondern allein auf die

*Äußerung* einer solchen ankomme, ist der, daß Verunglimpfungen

*zurückgenommen*, nötigenfalls abgebeten werden können, wodurch es

dann ist, als wären sie nie geschehn: ob dabei die Meinung, aus der

sie entsprungen, sich ebenfalls geändert habe und weshalb dies

geschehn sein sollte, tut nichts zur Sache: nur die Äußerung wird

annullirt, und dann ist alles gut. Hier ist es demnach nicht darauf

abgesehn, Respekt zu verdienen, sondern ihn zu ertrotzen.

2. Die Ehre eines Mannes beruht nicht auf dem, was er *tut*, sondern

auf dem, was er *leidet*, was ihm widerfährt. Wenn, nach den

Grundsätzen der zuerst erörterten, allgemein geltenden Ehre, diese

allein abhängt von dem, was *er selbst* sagt oder tut; so hängt

hingegen die ritterliche Ehre ab von dem, was irgend ein anderer sagt

oder tut. Sie liegt sonach in der Hand, ja, hängt an der Zungenspitze

eines jeden, und kann, wenn dieser zugreift, jeden Augenblick auf

immer verloren gehn, falls nicht der Betroffene, durch einen bald zu

erwähnenden Herstellungsprozeß, sie wieder an sich reißt, welches

jedoch nur mit Gefahr seines Lebens, seiner Gesundheit, seiner

Freiheit, seines Eigentums und seiner Gemütsruhe geschehn kann. Diesem

zufolge mag das Tun und Lassen eines Mannes das rechtschaffenste und

edelste, sein Gemüt das reinste und sein Kopf der eminenteste sein; so

kann dennoch seine Ehre jeden Augenblick verloren gehn, sobald es

nämlich irgend einem, -- der nur noch nicht diese Ehrengesetze

verletzt hat, übrigens aber der nichtswürdigste Lump, das stupideste

Vieh, ein Tagedieb, Spieler, Schuldenmacher, kurz, ein Mensch, der

nicht wert ist, daß jener ihn ansieht, sein kann, -- beliebt, ihn zu

*schimpfen*. Sogar wird es meistenteils gerade ein Subjekt solcher Art

sein, dem dies beliebt; weil eben, wie *Seneka* richtig bemerkt, _ut

quisque contemtissimus et ludibrio est, ita solutissimae linguae est_

(_de constantia, 11_): auch wird ein solcher gerade gegen einen, wie

der zuerst Geschilderte, am leichtesten aufgereizt werden; weil die

Gegensätze sich hassen und weil der Anblick überwiegender Vorzüge die

stille Wut der Nichtswürdigkeit zu erzeugen pflegt; daher eben Goethe

sagt:

Was klagst du über Feinde?

Sollten solche je werden Freunde,

Denen das Wesen, wie du bist,

Im Stillen ein ewiger Vorwurf ist?

*W. O. Divan.*

Man sieht, wie sehr viel gerade die Leute der zuletzt geschilderten

Art dem Ehrenprinzip zu danken haben; da es sie mit denen nivellirt,

welche ihnen sonst in jeder Beziehung unerreichbar wären. -- Hat nun

ein solcher geschimpft, d. h. dem andern eine schlechte Eigenschaft

zugesprochen; so gilt dies, vor der Hand, als ein objektiv wahres und

gegründetes Urteil, ein rechtskräftiges Dekret, ja, es bleibt für alle

Zukunft wahr und gültig, wenn es nicht alsbald mit Blut ausgelöscht

wird: d. h. der Geschimpfte bleibt (in den Augen aller »Leute von

Ehre«) das, was der Schimpfer (und wäre dieser der letzte aller

Erdensöhne) ihn genannt hat: denn er hat es (dies ist der _terminus

technicus_) »auf sich sitzen lassen.« Demgemäß werden die »Leute von

Ehre« ihn jetzt durchaus verachten, ihn wie einen Verpesteten fliehen,

z. B. sich laut und öffentlich weigern, in eine Gesellschaft zu gehn,

wo er Zutritt hat usw. -- Den Ursprung dieser weisen Grundansicht

glaube ich mit Sicherheit darauf zurückführen zu können, daß (nach C.

G. von Wächters »Beiträge zur deutschen Geschichte, besonders des

deutschen Strafrechts« 1845) im Mittelalter, bis ins 15. Jahrhundert,

bei Kriminalprozessen nicht der Ankläger die Schuld, sondern der

Angeklagte seine Unschuld zu beweisen hatte. Dies konnte geschehen

durch einen Reinigungseid, zu welchem er jedoch noch der Eideshelfer

(_consacramentales_) bedurfte, welche beschworen, sie seien überzeugt,

daß er keines Meineides fähig sei. Hatte er diese nicht, oder ließ der

Ankläger sie nicht gelten; so trat Gottesurteil ein, und dieses

bestand gewöhnlich im Zweikampf. Denn der Angeklagte war jetzt ein

»Bescholtener« und hatte sich zu reinigen. Wir sehn hier den Ursprung

des Begriffs des Bescholtenseins und des ganzen Hergangs der Dinge,

wie er noch heute unter den »Leuten von Ehre« stattfindet, nur mit

Weglassung des Eides. Eben hier ergibt sich auch die Erklärung der

obligaten, hohen Indignation, mit welcher »Leute von Ehre« den Vorwurf

der Lüge empfangen und blutige Rache dafür fordern, welches, bei der

Alltäglichkeit der Lügen, sehr seltsam erscheint, aber besonders in

England zum tiefwurzelnden Aberglauben erwachsen ist. (Wirklich müßte

jeder, der den Vorwurf der Lüge mit dem Tode zu strafen droht, in

seinem Leben nicht gelogen haben.) Nämlich in jenen Kriminalprozessen

des Mittelalters war die kürzere Form, daß der Angeklagte dem Ankläger

erwiderte: »das lügst du;« worauf dann sofort auf Gottesurteil erkannt

wurde: daher also schreibt es sich, daß, nach dem ritterlichen

Ehrenkodex, auf den Vorwurf der Lüge sogleich die Appellation an die

Waffen erfolgen muß. -- So viel, was das Schimpfen betrifft. Nun aber

gibt es sogar noch etwas Ärgeres als Schimpfen, etwas so

Erschreckliches, daß ich wegen dessen bloßer Erwähnung in diesem Kodex

der ritterlichen Ehre, die »Leute von Ehre« um Verzeihung zu bitten

habe, da ich weiß, daß beim bloßen Gedanken daran ihnen die Haut

schaudert und ihr Haar sich emporsträubt, indem es das _summum malum_,

der Übel größtes auf der Welt, und ärger als Tod und Verdammnis ist.

Es kann nämlich, _horribile dictu_, einer dem andern einen Klaps oder

Schlag versetzen. Dies ist eine entsetzliche Begebenheit und führt

einen so kompleten Ehrentod herbei, daß, wenn alle andern Verletzungen

der Ehre schon durch Blutlassen zu heilen sind, diese zu ihrer

gründlichen Heilung einen kompleten Totschlag erfordert.

3. Die Ehre hat mit dem, was der Mensch an und für sich sein mag, oder

mit der Frage, ob seine moralische Beschaffenheit sich jemals ändern

könne, und allen solchen Schulfuchsereien, ganz und gar nichts zu tun;

sondern wann sie verletzt, oder vor der Hand verloren ist, kann sie,

wenn man nur schleunig dazutut, recht bald und vollkommen wieder

hergestellt werden, durch ein einziges Universalmittel, das Duell. Ist

jedoch der Verletzer nicht aus den Ständen, die sich zum Kodex der

ritterlichen Ehre bekennen, oder hat derselbe diesem schon ein Mal

zuwider gehandelt; so kann man, zumal wenn die Ehrenverletzung eine

tätliche, aber auch, wenn sie eine bloß wörtliche gewesen sein sollte,

eine sichere Operation vornehmen, indem man, wenn man bewaffnet ist,

ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch eine Stunde nachher,

niedersticht, wodurch dann die Ehre wieder heil ist. Außerdem aber,

oder wenn man, aus Besorgnis vor daraus entstehenden Unannehmlichkeiten,

diesen Schritt vermeiden möchte, oder wenn man bloß ungewiß ist, ob

der Beleidiger sich den Gesetzen der ritterlichen Ehre unterwerfe,

oder nicht, hat man ein Palliativmittel, an der »Avantage.« Diese

besteht darin, daß, wenn er grob gewesen ist, man noch merklich gröber

sei: geht dies mit Schimpfen nicht mehr an, so schlägt man drein, und

zwar ist auch hier ein Klimax der Ehrenrettung: Ohrfeigen werden durch

Stockschläge kurirt, diese durch Hetzpeitschenhiebe: selbst gegen

letztere wird von einigen das Anspucken als probat empfohlen. Nur wenn

man mit diesen Mitteln nicht mehr zur Zeit kommt, muß durchaus zu

blutigen Operationen geschritten werden. Diese Palliativmethode hat

ihren Grund eigentlich in der folgenden Maxime.

4. Wie Geschimpftwerden eine Schande, so ist Schimpfen eine Ehre. Z.

B. auf der Seite meines Gegners sei Wahrheit, Recht und Vernunft; ich

aber schimpfe; so müssen diese alle einpacken, und Recht und Ehre ist

auf meiner Seite: er hingegen hat vorläufig seine Ehre verloren, --

bis er sie herstellt, nicht etwan durch Recht und Vernunft, sondern

durch Schießen und Stechen. Demnach ist die Grobheit eine Eigenschaft,

welche, im Punkte der Ehre, jede andere ersetzt oder überwiegt: der

Gröbste hat allemal Recht: _quid multa?_ Welche Dummheit,

Ungezogenheit, Schlechtigkeit einer auch begangen haben mag; -- durch

eine Grobheit wird sie als solche ausgelöscht und sofort legitimiert.

Zeigt etwan in einer Diskussion, oder sonst im Gespräch ein anderer

richtigere Sachkenntnis, strengere Wahrheitsliebe, gesünderes Urteil,

mehr Verstand als wir, oder überhaupt, läßt er geistige Vorzüge

blicken, die uns in Schatten stellen; so können wir alle dergleichen

Überlegenheiten und unsere eigene durch sie aufgedeckte Dürftigkeit

sogleich aufheben und nun umgekehrt selbst überlegen sein, indem wir

beleidigend und grob werden. Denn eine Grobheit besiegt jedes Argument

und eklipzirt allen Geist: wenn daher nicht etwan der Gegner sich

darauf einläßt und sie mit einer größeren erwidert, wodurch wir in den

edlen Wettkampf der Avantage geraten; so bleiben wir Sieger und die

Ehre ist auf unserer Seite: Wahrheit, Kenntnis, Verstand, Geist, Witz

müssen einpacken und sind aus dem Felde geschlagen von der göttlichen

Grobheit. Daher werden »Leute von Ehre«, sobald jemand eine Meinung

äußert, die von der ihrigen abweicht, oder auch nur mehr Verstand

zeigt, als sie ins Feld stellen können, sogleich Miene machen, jenes

Kampfroß zu besteigen; und wenn etwan, in einer Kontroverse, es ihnen

an einem Gegenargument fehlt, so suchen sie nach einer Grobheit, als

welche ja denselben Dienst leistet und leichter zu finden ist: darauf

gehn sie siegreich von dannen. Man sieht schon hier, wie sehr mit

Recht dem Ehrenprinzip die Veredelung des Tones in der Gesellschaft

nachgerühmt wird. -- Diese Maxime beruht nun wieder auf der folgenden,

welche die eigentliche Grundmaxime und die Seele des ganzen Kodex ist.

5. Der oberste Richterstuhl des Rechts, an den man, in allen

Differenzen, von jedem andern, soweit es die Ehre betrifft, appelliren

kann, ist der der physischen Gewalt, d. h. der Tierheit. Denn jede

Grobheit ist eigentlich eine Appellation an die Tierheit, indem sie

den Kampf der geistigen Kräfte, oder des moralischen Rechts, für

inkompetent erklärt und an deren Stelle den Kampf der physischen

Kräfte setzt, welcher bei der Spezies Mensch, die von *Franklin* ein

_toolmaking animal_ (Werkzeuge verfertigendes Tier) definirt wird, mit

den ihr demnach eigentümlichen Waffen, im Duell, vollzogen wird und

eine unwiderrufliche Entscheidung herbeiführt. -- Diese Grundmaxime

wird bekanntlich, mit einem Worte, durch den Ausdruck *Faustrecht*,

welcher dem Ausdruck *Aberwitz* analog und daher, wie dieser, ironisch

ist, bezeichnet: demnach sollte, ihm gemäß, die ritterliche Ehre die

Faust-Ehre heißen. --

6. Hatten wir, weiter oben, die bürgerliche Ehre sehr skrupulös

gefunden im Punkte des Mein und Dein, der eingegangenen

Verpflichtungen und des gegebenen Wortes; so zeigt hingegen der hier

in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste Liberalität. Nämlich

nur *ein* Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d. h. das

Wort, bei dem man gesagt hat »auf Ehre!« -- woraus die Präsumtion

entsteht, daß jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar bei dem

Bruch dieses Ehrenworts läßt sich zur Not die Ehre noch retten, durch

das Universalmittel, das Duell, hier mit denjenigen, welche behaupten,

wir hätten das Ehrenwort gegeben. -- Ferner: nur *eine* Schuld gibt es,

die unbedingt bezahlt werden muß, -- die Spielschuld, welche auch

demgemäß den Namen »Ehrenschuld« führt. Um alle übrigen Schulden mag

man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre

durchaus nicht. --

Daß nun dieser seltsame, barbarische und lächerliche Kodex der Ehre

nicht aus dem Wesen der menschlichen Natur, oder einer gesunden

Ansicht menschlicher Verhältnisse hervorgegangen sei, erkennt der

Unbefangene auf den ersten Blick. Zudem aber wird es durch den äußerst

beschränkten Bereich seiner Geltung bestätigt: dieser nämlich ist

ausschließlich Europa und zwar nur seit dem Mittelalter, und auch hier

nur beim Adel, Militär und was diesen nacheifert. Denn weder Griechen,

noch Römer, noch die hochgebildeten asiatischen Völker, alter und

neuer Zeit, wissen irgend etwas von dieser Ehre und ihren Grundsätzen.

Sie alle kennen keine andere Ehre, als die zuerst analysirte. Bei

ihnen allen gilt demnach der Mann für das, wofür sein Tun und Lassen

ihn kund gibt, nicht aber für das, was irgend einer losen Zunge

beliebt von ihm zu sagen. Bei ihnen allen kann, was einer sagt oder

tut, wohl seine *eigene* Ehre vernichten, aber nie die eines andern.

Ein Schlag ist bei ihnen allen eben nur ein Schlag, wie jedes Pferd

und jeder Esel ihn gefährlicher versetzen kann: er wird, nach

Umständen, zum Zorne reizen, auch wohl auf der Stelle gerächt werden:

aber mit der Ehre hat er nichts zu tun, und keineswegs wird Buch

gehalten über Schläge und Schimpfwörter, nebst der dafür gewordenen

oder aber einzufordern versäumten »Satisfaktion.« An Tapferkeit und

Lebensverachtung stehn sie den Völkern des christlichen Europas nicht

nach. Griechen und Römer waren doch wohl ganze Helden: aber sie wußten

nichts vom _point d'honneur_. Der Zweikampf war bei ihnen nicht Sache

der Edeln im Volke, sondern feiler Gladiatoren, preisgegebener Sklaven

und verurteilter Verbrecher, welche, mit wilden Tieren abwechselnd,

auf einander gehetzt wurden, zur Belustigung des Volks. Bei Einführung

des Christentums wurden die Gladiatorenspiele aufgehoben: an ihre

Stelle aber ist, in der christlichen Zeit, unter Vermittelung des

Gottesurteils, das Duell getreten. Waren jene ein grausames Opfer, der

allgemeinen Schaulust gebracht; so ist dieses ein grausames Opfer, dem

allgemeinen Vorurteil gebracht; aber nicht wie jenes, von Verbrechern,

Sklaven und Gefangenen, sondern von Freien und Edeln.

Daß den Alten jenes Vorurteil völlig fremd war, bezeugen eine Menge

uns aufbehaltener Züge. Als z. B. ein Teutonischer Häuptling den

*Marius* zum Zweikampf herausgefordert hatte, ließ dieser Held ihm

antworten: »wenn er seines Lebens überdrüssig wäre, möge er sich

aufhängen«, bot ihm jedoch einen ausgedienten Gladiator an, mit dem er

sich herumschlagen könne (_Freinsh. suppl. in Liv. lib. LXVIII, c.

12_). Im Plutarch (_Them. 11_) lesen wir, daß der Flottenbefehlshaber

Eurybiades, mit dem Themistokles streitend, den Stock aufgehoben habe,

ihn zu schlagen; jedoch nicht, daß dieser darauf den Degen gezogen,

vielmehr, daß er gesagt habe: =pataxon men oun, akouson de=: »schlage

mich, aber höre mich.« Mit welchem Unwillen muß doch der Leser »von

Ehre« hiebei die Nachricht vermissen, daß das Atheniensische

Offizierkorps sofort erklärt habe, unter so einem Themistokles nicht

ferner dienen zu wollen! -- Ganz richtig sagt demnach ein neuerer

französischer Schriftsteller: _si quelqu'un s'avisait de dire que

Démosthène fut un homme d'honneur, on sourirait de pitié; -- -- --

Cicéron n'était pas un homme d'honneur non plus._ (_Soirées

littéraires, par C. Durand. Rouen 1828. Vol. 2. p. 300._) Ferner zeigt

die Stelle im Plato (_de leg. IX_, die letzten 6 Seiten, imgleichen

_XI p. 131 Bip._) über die =aikia=, d. h. Mißhandlungen, zur Genüge,

daß die Alten von der Ansicht des ritterlichen Ehrenpunktes bei

solchen Sachen keine Ahnung hatten. *Sokrates* ist, in Folge seiner

häufigen Disputationen, oft tätlich mißhandelt worden, welches er

gelassen ertrug: als er einst einen Fußtritt erhielt, nahm er es

geduldig hin und sagte dem, der sich hierüber wunderte: »würde ich

denn, wenn mich ein Esel gestoßen hätte, ihn verklagen?« -- (_Diog.

Laert. II, 21._) Als, ein ander Mal, jemand zu ihm sagte: »schimpft

und schmäht dich denn jener nicht?« war seine Antwort: »nein: denn was

er sagt paßte nicht auf mich« (_ibid. 36._) -- Stobäos (_Florileg.,

ed. Gaisford, Vol. I, p. 327-330_) hat eine lange Stelle des

*Musonius* uns aufbewahrt, daraus zu ersehen, wie die Alten die

Injurien betrachteten: sie kannten keine andere Genugtuung, als die

gerichtliche; und weise Männer verschmähten auch diese. Daß die Alten

für eine erhaltene Ohrfeige keine andere Genugtuung kannten, als eine

gerichtliche, ist deutlich zu ersehn aus Plato's Gorgias (S. _86

Bip._); woselbst auch (S. 133) die Meinung des Sokrates darüber steht.

Dasselbe erhellt auch aus dem Berichte des Gillius (_XX, 1_) von einem

gewissen Lucius Veratius, welcher den Mutwillen übte, den ihm auf der

Straße begegnenden römischen Bürgern, ohne Anlaß, eine Ohrfeige zu

versetzen, in welcher Absicht er, um allen Weitläuftigkeiten darüber

vorzubeugen, sich von einem Sklaven mit einem Beutel Kupfermünze

begleiten ließ, der den also Überraschten sogleich das gesetzmäßige

Schmerzensgeld von 25 Aß auszahlte. *Krates*, der berühmte Zyniker,

hatte vom Musiker Nikodromos eine so starke Ohrfeige erhalten, daß ihm

das Gesicht angeschwollen und blutrünstig geworden war: darauf

befestigte er an seiner Stirn ein Brettchen, mit der Inschrift

=Nikodromos epoiei= (_Nicodromus fecit_), wodurch große Schande auf

den Flötenspieler fiel, der gegen einen Mann, den ganz Athen wie einen

Hausgott verehrte (_Apul. Flor. p. 126 bip._), eine solche Brutalität

ausgeübt hatte. (_Diog. Laert. VI, 89._) -- Vom *Diogenes* aus Sinope

haben wir darüber, daß die betrunkenen Söhne der Athener ihn geprügelt

hatten, einen Brief an den Melesippus, dem er bedeutet, das habe

nichts auf sich. (_Nota Casaub. ad Diog. Laert. VI, 33._) -- Seneka

hat, im Buche _de constantia sapientis_, vom _C. 10_ an bis zum Ende,

die Beleidigung, _contumelia_, ausführlich in Betracht genommen, um

darzulegen, daß der Weise sie nicht beachtet. Kapitel 14 sagt er: _»at

sapiens colaphis percussus, quid faciet? quod Cato, cum illi os

percussum esset: non excanduit, non vindicavit injuriam: nec remisit

quidem, sed factam negavit.«_ »Ja,« ruft ihr, »das waren Weise!« --

Ihr aber seid Narren? Einverstanden. --

Wir sehn also, daß den Alten das ganze ritterliche Ehrenprinzip

unbekannt war, weil sie eben in allen Stücken der unbefangenen,

natürlichen Ansicht der Dinge getreu blieben und daher solche sinistre

und heillose Fratzen sich nicht einreden ließen. Deshalb konnten sie

auch einen Schlag ins Gesicht für nichts anderes halten, als was er

ist, eine kleine physische Beeinträchtigung; während er den Neuern

eine Katastrophe und ein Thema zu Trauerspielen geworden ist, z. B. im

Eid des Corneille, auch in einem neueren deutschen bürgerlichen

Trauerspiele, welches »die Macht der Verhältnisse« heißt, aber »die

Macht des Vorurteils« heißen sollte: wenn aber gar ein Mal in der

Pariser Nationalversammlung eine Ohrfeige fällt, so hallt ganz Europa

davon wieder. Den Leuten »von Ehre« nun aber, welche durch obige

klassische Erinnerungen und angeführte Beispiele aus dem Altertume

verstimmt sein müssen, empfehle ich, als Gegengift, in *Diderots*

Meisterwerke, _Jaques le fataliste_, die Geschichte des Herrn

*Desglands* zu lesen, als ein auserlesenes Musterstück moderner

ritterlicher Ehrenhaftigkeit, daran sie sich letzen und erbauen mögen.

Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß das ritterliche

Ehrenprinzip keineswegs ein ursprüngliches, in der menschlichen Natur

selbst gegründetes sein kann. Es ist also ein künstliches, und sein

Ursprung ist nicht schwer zu finden. Es ist offenbar ein Kind jener

Zeit, wo die Fäuste geübter waren als die Köpfe, und die Pfaffen die

Vernunft in Ketten hielten, also des belobten Mittelalters und seines

Rittertums. Damals nämlich ließ man für sich den lieben Gott nicht nur

sorgen, sondern auch urteilen. Demnach wurden schwierige Rechtsfälle

durch Ordalien oder Gottesurteile entschieden; diese nun bestanden,

mit wenigen Ausnahmen, in Zweikämpfen, keineswegs bloß unter Rittern,

sondern auch unter Bürgern; -- wie dies ein artiges Beispiel in

Shakespeares Heinrich VI. (T. 2, A. 2, Sz. 3) bezeugt. Auch konnte von

jedem richterlichen Urteilsspruch immer noch an den Zweikampf, als die

höhere Instanz, nämlich das Urteil Gottes, appellirt werden. Dadurch

war nun eigentlich die physische Kraft und Gewandtheit, also die

tierische Natur, statt der Vernunft, auf den Richterstuhl gesetzt, und

über Recht oder Unrecht entschied nicht was einer getan hatte, sondern

was ihm widerfuhr, -- ganz nach dem noch heute geltenden ritterlichen

Ehrenprinzip. Wer an diesem Ursprunge des Duellwesens noch zweifelt,

lese das vortreffliche Buch von _J. G. Mellingen, the history of

duelling_, 1849. Ja, noch heutzutage findet man unter den, dem

ritterlichen Ehrenprinzip nachlebenden Leuten, welche bekanntlich

nicht gerade die unterrichtetesten und nachdenkendesten zu sein

pflegen, einige, die den Erfolg des Duells wirklich für eine göttliche

Entscheidung des ihm zum Grunde liegenden Streites halten; gewiß nach

einer traditionell fortgeerbten Meinung.

Abgesehn von diesem Ursprunge des ritterlichen Ehrenprinzips, ist

seine Tendenz zunächst diese, daß man, durch Androhung physischer

Gewalt, die äußerlichen Bezeugungen derjenigen Achtung erzwingen will,

welche wirklich zu erwerben man entweder für zu beschwerlich, oder für

überflüssig hält. Dies ist ungefähr so, wie wenn jemand, die Kugel des

Thermometers mit der Hand erwärmend, am Steigen des Quecksilbers

dartun wollte, daß sein Zimmer wohlgeheizt sei. Näher betrachtet ist

der Kern der Sache dieser: wie die bürgerliche Ehre, als welche den

friedlichen Verkehr mit andern im Auge hat, in der Meinung dieser von

uns besteht, daß wir vollkommenes *Zutrauen* verdienen, weil wir die

Rechte eines jeden unbedingt achten; so besteht die ritterliche Ehre

in der Meinung von uns, daß wir *zu fürchten* seien, weil wir unsere

eigenen Rechte unbedingt zu verteidigen gesonnen sind. Der Grundsatz,

daß es wesentlicher sei, gefürchtet zu werden, als Zutrauen zu

genießen, würde auch, weil auf die Gerechtigkeit der Menschen wenig zu

bauen ist, so gar falsch nicht sein, wenn wir im Naturzustande lebten,

wo jeder sich selbst zu schützen und seine Rechte unmittelbar zu

verteidigen hat. Aber im Stande der Zivilisation, wo der Staat den

Schutz unserer Person und unseres Eigentums übernommen hat, findet er

keine Anwendung mehr, und steht da, wie die Burgen und Warten aus den

Zeiten des Faustrechts, unnütz und verlassen, zwischen wohlbebauten

Feldern und belebten Landstraßen, oder gar Eisenbahnen. Demgemäß hat

denn auch die ihn festhaltende ritterliche Ehre sich auf solche

Beeinträchtigungen der Person geworfen, welche der Staat nur leicht,

oder, nach dem Prinzip _de minimis lex non curat_, gar nicht bestraft,

indem es unbedeutende Kränkungen und zum Teil bloße Neckereien sind.

Sie aber hat in Hinsicht auf diese sich hinaufgeschroben zu einer der

Natur, der Beschaffenheit und dem Lose des Menschen gänzlich

unangemessenen Überschätzung des Wertes der eigenen Person, als

welchen sie bis zu einer Art von Heiligkeit steigert und demnach die

Strafe des Staates für kleine Kränkungen derselben durchaus

unzulänglich findet, solche daher selbst zu strafen übernimmt und zwar

stets am Leibe und Leben des Beleidigers. Offenbar liegt hier der

unmäßigste Hochmut und die empörendeste Hoffahrt zugrunde, welche,

ganz vergessend, was der Mensch eigentlich ist, eine unbedingte

Unverletzlichkeit, wie auch Tadellosigkeit, für ihn in Anspruch

nehmen. Allein jeder, der diese mit Gewalt durchzusetzen gesonnen ist

und dem zufolge die Maxime proklamirt: »wer mich schimpft, oder gar

mir einen Schlag gibt, soll des Todes sein«, -- verdient eigentlich

schon darum aus dem Lande verwiesen zu werden[F]. Da wird denn, zur

Beschönigung jenes vermessenen Übermutes, allerhand vorgegeben. Von

zwei unerschrockenen Leuten, heißt es, gebe keiner je nach, daher es

vom leisesten Anstoß zu Schimpfreden, dann zu Prügeln und endlich zum

Totschlag kommen würde; demnach sei es besser, anstandshalber die

Mittelstufen zu überspringen und gleich an die Waffen zu gehn. Das

speziellere Verfahren hierbei hat man dann in ein steifes,

pedantisches System, mit Gesetzen und Regeln, gebracht, welches die

ernsthafteste Posse von der Welt ist und als ein wahrer Ehrentempel

der Narrheit dasteht. Nun aber ist der Grundsatz selbst falsch: bei

Sachen von geringer Wichtigkeit (die von großer bleiben stets den

Gerichten anheimgestellt) gibt von zwei unerschrockenen Leuten

allerdings einer nach, nämlich der Klügste, und bloße Meinungen läßt

man auf sich beruhen. Den Beweis hievon liefert das Volk, oder

vielmehr alle die zahlreichen Stände, welche sich nicht zum

ritterlichen Ehrenprinzip bekennen, bei denen daher die Streitigkeiten

ihren natürlichen Verlauf haben: unter diesen Ständen ist der

Totschlag hundertmal seltener, als bei der vielleicht nur 1/1000 der

Gesamtheit betragenden Fraktion, welche jenem Prinzipe huldigt; und

selbst eine Prügelei ist eine Seltenheit. -- Sodann aber wird

behauptet, der gute Ton und die feine Sitte der Gesellschaft hätten

zum letzten Grundpfeiler jenes Ehrenprinzip, mit seinen Duellen, als

welche die Wehrmauer gegen die Ausbrüche der Rohheit und Ungezogenheit

wären. Allein in Athen, Korinth und Rom war ganz gewiß gute und zwar

sehr gute Gesellschaft, auch feine Sitte und guter Ton anzutreffen;

ohne daß jener Popanz der ritterlichen Ehre dahinter gesteckt hätte.

Freilich aber führten daselbst auch nicht, wie bei uns, die Weiber den

Vorsitz in der Gesellschaft, welches, wie es zunächst der Unterhaltung

einen frivolen und läppischen Charakter erteilt und jedes gehaltvolle

Gespräch verbannt, gewiß auch sehr dazu beiträgt, daß in unsrer guten

Gesellschaft der persönliche Mut den Rang vor jeder andern Eigenschaft

behauptet; während er doch eigentlich eine sehr untergeordnete, eine

bloße Unteroffizierstugend ist, ja, eine, in welcher sogar Tiere uns

übertreffen, weshalb man z. B. sagt: »mutig wie ein Löwe.« Sogar aber

ist, im Gegenteil obiger Behauptung, das ritterliche Ehrenprinzip oft

das sichere Asylum, wie im großen der Unredlichkeit und

Schlechtigkeit, so im kleinen der Ungezogenheit, Rücksichtslosigkeit

und Flegelei, indem eine Menge sehr lästiger Unarten stillschweigend

geduldet werden, weil eben keiner Lust hat, an die Rüge derselben den

Hals zu setzen. -- Dem allen entsprechend sehn wir das Duell im

höchsten Flor und mit blutdürstigem Ernst betrieben, gerade bei der

Nation, welche in politischen und finanziellen Angelegenheiten Mangel

an wahrer Ehrenhaftigkeit bewiesen hat: wie es damit bei ihr im

Privatverkehr stehe, kann man bei denen erfragen, die Erfahrung darin

haben. Was aber gar ihre Urbanität und gesellschaftliche Bildung

betrifft, so ist sie als negatives Muster längst berühmt.

[F] Die ritterliche Ehre ist ein Kind des Hochmuts und der Narrheit.

(Die ihr entgegengesetzte Wahrheit spricht am schärfsten _el principe

constante_ aus in den Worten: »_esa es la herencia de Adan_«.) Sehr

auffallend ist es, daß dieser Superlativ alles Hochmuts sich allein

und ausschließlich unter den Genossen derjenigen Religion findet,

welche ihren Anhängern die äußerste Demut zur Pflicht macht; da weder

frühere Zeiten noch andere Weltteile jenes Prinzip der ritterlichen

Ehre kennen. Dennoch darf man dasselbe nicht der Religion zuschreiben,

vielmehr dem Feudalwesen, bei welchem jeder Edele sich als einen

kleinen Souverän, der keinen menschlichen Richter über sich erkannte,

ansah und sich daher eine völlige Unverletzlichkeit und Heiligkeit der

Person beilegen lernte, daher ihm jedes Attentat gegen dieselbe, oder

jeder Schlag und jedes Schimpfwort, ein todeswürdiges Verbrechen

schien. Demgemäß waren das Ehrenprinzip und die Duelle ursprünglich

nur Sache des Adels und infolge davon in späteren Zeiten der

Offiziere, denen sich nachher hin und wieder, wiewohl nie durchgängig,

die andern höheren Stände anschlossen, um nicht weniger zu gelten.

Wenn auch die Duelle aus den Ordalien hervorgegangen sind; so sind

diese doch nicht der Grund, sondern die Folge und Anwendung des

Ehrenprinzips: wer keinen menschlichen Richter erkennt, appellirt an

den göttlichen. Die Ordalien selbst aber sind nicht dem Christentum

eigen, sondern finden sich auch im Hinduismus sehr stark, zwar

meistens in älterer Zeit, doch Spuren davon auch noch jetzt. --

Alle jene Vorgaben halten also nicht Stich. Mit mehr Recht kann urgirt

werden, daß, wie schon ein angeknurrter Hund wieder knurrt, ein

geschmeichelter wieder schmeichelt, es auch in der Natur des Menschen

liege, jede feindliche Begegnung feindlich zu erwidern und durch Zeichen

der Geringschätzung oder des Hasses erbittert und gereizt zu werden;

daher schon Cicero sagt: _habet quendam aculeum contumelia, quem pati

prudentes ac viri boni difficillime possunt_; wie denn auch nirgends auf

der Welt (einige fromme Sekten beiseite gesetzt) Schimpfreden oder gar

Schläge gelassen hingenommen werden. Jedoch leitet die Natur keinenfalls

zu etwas Weiterem, als zu einer der Sache angemessenen Vergeltung, nicht

aber dazu, den Vorwurf der Lüge, der Dummheit oder der Feigheit, mit dem

Tode zu bestrafen, und der altdeutsche Grundsatz »auf eine Maulschelle

gehört ein Dolch« ist ein empörender ritterlicher Aberglaube. Jedenfalls

ist die Erwiderung oder Vergeltung von Beleidigungen Sache des Zorns,

aber keineswegs der Ehre und Pflicht, wozu das ritterliche Ehrenprinzip

sie stempelt. Vielmehr ist ganz gewiß, daß jeder Vorwurf nur in dem

Maße, als er trifft, verletzen kann; welches auch daran ersichtlich ist,

daß die leiseste Andeutung, welche trifft, viel tiefer verwundet, als

die schwerste Anschuldigung, die gar keinen Grund hat. Wer daher

wirklich sich bewußt ist, einen Vorwurf nicht zu verdienen, darf und

wird ihn getrost verachten. Dagegen aber fordert das Ehrenprinzip von

ihm, daß er eine Empfindlichkeit zeige, die er gar nicht hat, und

Beleidigungen, die ihn nicht verletzen, blutig räche. Der aber muß

selbst eine schwache Meinung von seinem eigenen Werte haben, der sich

beeilt, jeder denselben anfechtenden Äußerung den Daumen aufs Auge zu

drücken, damit sie nicht laut werde. Demzufolge wird, bei Injurien,

wahre Selbstschätzung wirkliche Gleichgültigkeit verleihen, und wo dies,

aus Mangel derselben, nicht der Fall ist, werden Klugheit und Bildung

anleiten, den Schein davon zu retten und den Zorn zu verbergen. Wenn man

demnach nur erst den Aberglauben des ritterlichen Ehrenprinzips los

wäre, so daß niemand mehr vermeinen dürfte, durch Schimpfen irgend etwas

der Ehre eines andern nehmen oder der seinigen wiedergeben zu können,

auch nicht mehr jedes Unrecht, jede Roheit oder Grobheit sogleich

legitimirt werden könnte durch die Bereitwilligkeit Satisfaktion zu

geben, d. h. sich dafür zu schlagen; so würde bald die Einsicht

allgemein werden, daß, wenn es an's Schmähen und Schimpfen geht, der in

diesem Kampfe Besiegte der Sieger ist, und daß, wie *Vincenzo Monti*

sagt, die Injurien es machen wie die Kirchenprozessionen, welche stets

dahin zurückkehren, von wo sie ausgegangen sind. Ferner würde es alsdann

nicht mehr, wie jetzt, hinreichend sein, daß einer eine Grobheit zu

Markte brächte, um Recht zu behalten; mithin würden alsdann Einsicht und

Verstand ganz anders zu Worte kommen als jetzt, wo sie immer erst zu

berücksichtigen haben, ob sie nicht irgendwie den Meinungen der

Beschränktheit und Dummheit, als welche schon ihr bloßes Auftreten

alarmirt und erbittert hat, Anstoß geben und dadurch herbeiführen

können, daß das Haupt, in welchem sie wohnen, gegen den flachen Schädel,

in welchem jene hausen, aufs Würfelspiel gesetzt werden müsse. Sonach

würde alsdann in der Gesellschaft die geistige Überlegenheit das ihr

gebührende Primat erlangen, welches jetzt, wenn auch verdeckt, die

physische Überlegenheit und die Husarenkourage hat, und infolge hievon

würden die vorzüglichsten Menschen doch schon einen Grund weniger haben,

als jetzt, sich von der Gesellschaft zurückzuziehn. Eine Veränderung

dieser Art würde demnach den *wahren* guten Ton herbeiführen und der

wirklich guten Gesellschaft den Weg bahnen, in der Form, wie sie, ohne

Zweifel, in Athen, Korinth und Rom bestanden hat. Wer von dieser eine

Probe zu sehn wünscht, dem empfehle ich das Gastmahl des Xenophon zu

lesen.

Die letzte Verteidigung des ritterlichen Kodex wird aber, ohne

Zweifel, lauten: »Ei, da könnte ja, Gott sei bei uns! wohl gar einer

dem andern einen Schlag versetzen!« -- worauf ich kurz erwidern

könnte, daß dies bei den 999/1000 der Gesellschaft, die jenen Kodex

nicht anerkennen, oft genug der Fall gewesen, ohne daß je einer daran

gestorben sei, während bei den Anhängern desselben, in der Regel,

jeder Schlag ein tötlicher wird. Aber ich will näher darauf eingehen.

Ich habe mich oft genug bemüht, für die unter einem Teil der

menschlichen Gesellschaft so fest stehende Überzeugung von der

Entsetzlichkeit eines Schlages, entweder in der tierischen, oder in

der vernünftigen Natur des Menschen, irgend einen haltbaren oder

wenigstens plausibeln, nur nicht in bloßen Redensarten bestehenden,

sondern auf deutliche Begriffe zurückführbaren Grund zu finden, jedoch

vergeblich. Ein Schlag ist und bleibt ein kleines physisches Übel,

welches jeder Mensch dem andern verursachen kann, dadurch aber weiter

nichts beweist, als daß er stärker oder gewandter sei, oder daß der

andere nicht auf seiner Hut gewesen. Weiter ergibt die Analyse nichts.

Sodann sehe ich denselben Ritter, welchem ein Schlag von Menschenhand

der Übel größtes dünkt, einen zehnmal stärkern Schlag von seinem

Pferde erhalten und, mit verbissenem Schmerz davonhinkend, versichern,

es habe nichts zu bedeuten. Da habe ich gedacht, es läge an der

Menschenhand. Allein ich sehe unseren Ritter von dieser Degenstiche

und Säbelhiebe im Kampfe erhalten und versichern, es sei Kleinigkeit,

nicht der Rede wert. Sodann vernehme ich, daß selbst Schläge mit der

flachen Klinge bei weitem nicht so schlimm seien wie die mit dem

Stocke, daher, vor nicht langer Zeit, die Kadetten wohl jenen, aber

nicht diesen ausgesetzt waren: und nun gar der Ritterschlag, mit der

Klinge, ist die größte Ehre. Da bin ich denn mit meinen

psychologischen und moralischen Gründen zu Ende, und mir bleibt nichts

übrig, als die Sache für einen alten, festgewurzelten Aberglauben zu

halten, für ein Beispiel mehr, zu so vielen, was alles man den

Menschen einreden kann. Dies bestätigt auch die bekannte Tatsache, daß

in China Schläge mit dem Bambusrohr eine sehr häufige bürgerliche

Bestrafung, selbst für Beamte aller Klassen sind; indem sie uns zeigt,

daß die Menschennatur, und selbst die hoch zivilisirte, dort nicht

dasselbe aussagt[G]. Sogar aber lehrt ein unbefangener Blick auf die

Natur des Menschen, daß diesem das Prügeln so natürlich ist, wie den

reißenden Tieren das Beißen und dem Hornvieh das Stoßen: er ist eben

ein prügelndes Tier. Daher auch werden wir empört, wenn wir, in

seltenen Fällen, vernehmen, daß ein Mensch den andern gebissen habe;

hingegen ist, daß er Schläge gebe und empfange, ein so natürliches,

wie leicht eintretendes Ereignis. Daß höhere Bildung sich auch diesem,

durch gegenseitige Selbstbeherrschung, gern entzieht, ist leicht

erklärlich. Aber einer Nation, oder auch nur einer Klasse,

aufzubinden, ein gegebener Schlag sei ein entsetzliches Unglück,

welches Mord und Totschlag zur Folge haben müsse, ist eine

Grausamkeit. Es gibt der wahren Übel zu viele auf der Welt, als daß

man sich erlauben dürfte, sie durch imaginäre, welche die wahren

herbeiziehn, zu vermehren: das tut aber jener dumme und boshafte

Aberglaube. Ich muß daher sogar mißbilligen, daß Regierungen und

gesetzgebende Körper demselben dadurch Vorschub leisten, daß sie mit

Eifer auf Abstellung aller Prügelstrafen, beim Zivil und Militär,

dringen. Sie glauben dabei im Interesse der Humanität zu handeln;

während gerade das Gegenteil der Fall ist, indem sie dadurch an der

Befestigung jenes widernatürlichen und heillosen Wahnes, dem schon so

viele Opfer gefallen sind, arbeiten. Bei allen Vergehungen, mit

Ausnahme der schwersten, sind Prügel die dem Menschen zuerst

einfallende, daher die natürliche Bestrafung: wer für Gründe nicht

empfänglich war, wird es für Prügel sein: und daß der, welcher am

Eigentum, weil er keines hat, nicht gestraft werden kann, und den man

an der Freiheit, weil man seiner Dienste bedarf, nicht ohne eigenen

Nachteil strafen kann, durch mäßige Prügel gestraft werde, ist so

billig wie natürlich. Auch werden gar keine Gründe dagegen

aufgebracht, sondern bloße Redensarten von der »Würde des Menschen«,

die sich nicht auf deutliche Begriffe, sondern eben nur wieder auf

obigen verderblichen Aberglauben stützen. Daß dieser der Sache zum

Grunde liege, hat eine fast lächerliche Bestätigung daran, daß noch

vor kurzem, in manchen Ländern beim Militär die Prügelstrafe durch die

Lattenstrafe ersetzt worden war, welche doch, ganz und gar wie jene,

die Verursachung eines körperlichen Schmerzes ist, nun aber nicht

ehrenrührig und entwürdigend sein soll.

[G] _Vingt ou trente coups de canne sur le derrière, c'est, pour ainsi

dire, le pain quotidien des Chinois. C'est une correction paternelle

du mandarin, laquelle n'a rien d'infamant, et qu'ils reçoivent avec

action de grâces. -- Lettres édifiantes et curieuses, édition de 1819.

Vol. 11, p. 454._

Durch dergleichen Beförderung des besagten Aberglaubens arbeitet man

aber dem ritterlichen Ehrenprinzip und damit dem Duell in die Hände,

während man dieses andrerseits durch Gesetze abzustellen bemüht ist,

oder doch es zu sein vorgibt[H]. Infolge davon treibt denn jenes

Fragment des Faustrechts, aus den Zeiten des rohesten Mittelalters bis

in das 19. Jahrhundert herabgeweht, sich in diesem, zum öffentlichen

Skandal, noch immer herum: es ist nachgerade an der Zeit, daß es mit

Schimpf und Schande herausgeworfen werde. Ist es doch heutzutage nicht

einmal erlaubt, Hunde oder Hähne methodisch aufeinander zu hetzen

(wenigstens werden in England dergleichen Hetzen gestraft); aber

Menschen werden, wider Willen, zum tötlichen Kampf aufeinander

gehetzt, durch den lächerlichen Aberglauben des absurden Prinzips der

ritterlichen Ehre und durch dessen bornirte Vertreter und Verwalter,

welche ihnen die Verpflichtung auflegen, wegen irgend einer Lumperei

wie Gladiatoren mit einander zu kämpfen. Unseren deutschen Puristen

schlage ich daher, für das Wort Duell, welches wahrscheinlich nicht

vom lateinischen _duellum_, sondern vom spanischen _duelo_, Leid,

Klage, Beschwerde, herkommt, -- die Benennung Ritterhetze vor. Die

Pedanterei, mit der die Narrheit getrieben wird, gibt allerdings Stoff

zum Lachen. Indessen ist es empörend, daß jenes Prinzip und sein

absurder Kodex einen Staat im Staate begründet, welcher, kein anderes

als das Faustrecht anerkennend, die ihm unterworfenen Stände dadurch

tyrannisirt, daß er ein heiliges Vehmgericht offen hält, vor welches

jeder jeden, mittelst sehr leicht herbeizuführender Anlässe als

Schergen, laden kann, um ein Gericht auf Tod und Leben über ihn und

sich ergehn zu lassen. Natürlich wird nun dies der Schlupfwinkel, von

welchem aus jeder Verworfenste, wenn er nur jenen Ständen angehört,

den Edelsten und Besten, der ihm als solcher notwendig verhaßt sein

muß, bedrohen, ja, aus der Welt schaffen kann. Nachdem heutzutage

Justiz und Polizei es so ziemlich dahin gebracht haben, daß nicht mehr

auf der Landstraße jeder Schurke uns zurufen kann »die Börse oder das

Leben«, sollte endlich auch die gesunde Vernunft es dahin bringen, daß

nicht mehr, mitten im friedlichen Verkehr, jeder Schurke uns zurufen

könne »die Ehre oder das Leben«. Und die Beklemmung sollte den höhern

Ständen von der Brust genommen werden, welche daraus entsteht, daß

jeder, jeden Augenblick, mit Leib und Leben verantwortlich werden kann

für die Roheit, Grobheit, Dummheit oder Bosheit irgend eines andern,

dem es gefällt, solche gegen ihn auszulassen. Daß, wenn zwei junge,

unerfahrne Hitzköpfe mit Worten aneinander geraten, sie dies mit ihrem

Blut, ihrer Gesundheit oder ihrem Leben büßen sollen, ist

himmelschreiend, ist schändlich. Wie arg die Tyrannei jenes Staates im

Staate und wie groß die Macht jenes Aberglaubens sei, läßt sich daran

ermessen, daß schon öfter Leute, denen die Wiederherstellung ihrer

verwundeten ritterlichen Ehre, wegen zu hohen oder zu niedrigen

Standes, oder sonst unangemessener Beschaffenheit des Beleidigers

unmöglich war, aus Verzweiflung darüber sich selbst das Leben genommen

und so ein tragikomisches Ende gefunden haben. -- Da das Falsche und

Absurde sich am Ende meistens dadurch entschleiert, daß es, auf seinem

Gipfel, den Widerspruch als seine Blüte hervortreibt; so tritt dieser

zuletzt auch hier in Form der schreiendesten Antinomie hervor: nämlich

dem Offizier ist das Duell verboten: aber er wird durch Absetzung

gestraft, wenn er es, vorkommenden Falls, unterläßt.

[H] Der eigentliche Grund, aus welchem die Regierungen scheinbar sich

beeifern, das Duell zu unterdrücken und, während dies offenbar, zumal

auf Universitäten, sehr leicht wäre, sich stellen, als wolle es ihnen

nur nicht gelingen, scheint mir folgender: Der Staat ist nicht

imstande die Dienste seiner Offiziere und Zivilbeamten mit Geld zum

vollen zu bezahlen; daher läßt er die andere Hälfte ihres Lohnes in

der Ehre bestehn, welche repräsentirt wird durch Titel, Uniformen und

Orden. Um nun diese ideale Vergütung ihrer Dienste im hohen Kurse zu

erhalten, muß das Ehrgefühl auf alle Weise genährt, geschärft,

allenfalls etwas überspannt werden: da aber zu diesem Zweck die

bürgerliche Ehre nicht ausreicht, schon weil man sie mit jedem teilt:

so wird die ritterliche Ehre zu Hilfe genommen und besagterweise

aufrecht erhalten. In England, als wo Militär- und Zivilbesoldungen

sehr viel höher stehn, als auf dem Kontinent, ist die besagte Aushilfe

nicht nötig: daher eben ist daselbst, zumal in diesen letzten zwanzig

Jahren, das Duell fast ganz ausgerottet, kommt jetzt höchst selten

vor, und wird dann als eine Narrheit verlacht; gewiß hat die große

_Anti-duelling-society_, welche eine Menge Lords, Admiräle und

Generäle zu ihren Mitgliedern zählt, hiezu viel beigetragen, und der

Moloch muß sich ohne seine Opfer behelfen.

Ich will aber, da ich einmal dabei bin, in der Parrhesia noch weiter

gehn. Beim Lichte und ohne Vorurteil betrachtet, beruht bloß darauf,

daß, wie gesagt, jener Staat im Staate kein anderes Recht, als das des

Stärkeren, also das Faustrecht, anerkennt und dieses, zum Gottesurteil

erhoben, seinem Kodex zum Grunde gelegt hat, der so wichtig gemachte

und so hoch genommene Unterschied, ob man seinen Feind im offenen, mit

gleichen Waffen geführten Kampf, oder aus dem Hinterhalt erlegt habe.

Denn durch ersteres hat man doch weiter nichts bewiesen, als daß man

der Stärkere oder der Geschicktere sei. Die Rechtfertigung, die man im

Bestehen des offenen Kampfes sucht, setzt also voraus, daß das Recht

*des Stärkeren* wirklich ein *Recht* sei. In Wahrheit aber gibt der

Umstand, daß der andere sich schlecht zu wehren versteht, mir zwar die

Möglichkeit, jedoch keineswegs das Recht, ihn umzubringen; sondern

dieses letztere, also meine *moralische* Rechtfertigung kann allein

auf den *Motiven*, die ich, ihm das Leben zu nehmen, habe, beruhen.

Nehmen wir nun an, diese wären wirklich vorhanden oder zureichend; so

ist durchaus kein Grund da, es jetzt noch *davon* abhängig zu machen,

ob er, oder ich, besser schießen oder fechten könne, sondern dann ist

es gleichviel, auf welche Art ich ihm das Leben nehme, ob von hinten

oder von vorne. Denn moralisch hat das Recht des Stärkeren nicht mehr

Gewicht, als das Recht des Klügeren, welches beim hinterlistigen Morde

angewandt wird: hier wiegt also dem Faustrecht das Kopfrecht gleich;

wozu noch bemerkt sei, daß auch beim Duell das eine wie das andere

geltend gemacht wird, indem schon jede Finte, beim Fechten, Hinterlist

ist. Halte ich mich moralisch gerechtfertigt, einem das Leben zu

nehmen; so ist es Dummheit, es jetzt noch erst darauf ankommen zu

lassen, ob er etwan besser schießen und fechten könne als ich; in

welchem Fall er dann, umgekehrt, mir, den er schon beeinträchtigt hat,

noch obendrein das Leben nehmen soll. Daß Beleidigungen nicht durch

das Duell, sondern durch Meuchelmord zu rächen seien, ist *Rousseaus*

Ansicht, die er behutsam andeutet, in der so geheimnisvoll gehaltenen

21. Anmerkung zum 4. Buche des *Emile* (S. 173, _Bip._). Dabei aber

ist er so stark im ritterlichen Aberglauben befangen, daß er schon den

erlittenen Vorwurf der Lüge als eine Berechtigung zum Meuchelmorde

ansieht; während er doch wissen mußte, daß jeder Mensch diesen Vorwurf

unzählige Male verdient hat, ja, er selbst im höchsten Grade. Das

Vorurteil aber, welches die Berechtigung, den Beleidiger zu töten,

durch den offenen Kampf, mit gleichen Waffen, bedingt sein läßt, hält

offenbar das Faustrecht für ein wirkliches Recht und den Zweikampf für

ein Gottesurteil. Der Italiäner hingegen, welcher, von Zorn entbrannt,

seinen Beleidiger, wo er ihn findet, ohne weiteres mit dem Messer

anfällt, handelt wenigstens konsequent und naturgemäß: er ist klüger,

aber nicht schlechter, als der Duellant. Wollte man sagen, daß ich,

bei der Tötung meines Feindes im Zweikampf, dadurch gerechtfertigt

sei, daß er eben sich bemühte, mich zu töten, so steht dem entgegen,

daß ich, durch die Herausforderung, ihn in den Fall der Notwehr

versetzt habe. Dieses sich absichtlich gegenseitig in den Fall der

Notwehr versetzen, heißt im Grunde nur, einen plausibeln Vorwand für

den Mord suchen. Eher ließe sich die Rechtfertigung durch den

Grundsatz _volenti non fit injuria_ hören; sofern man durch

gegenseitige Übereinkunft sein Leben auf dieses Spiel gesetzt hat:

aber dem steht entgegen, daß es mit dem _volenti_ nicht seine

Richtigkeit hat; indem die Tyrannei des ritterlichen Ehrenprinzips und

seines absurden Kodex der Scherge ist, welcher beide, oder wenigstens

einen der beiden Kämpen vor dieses blutige Vehmgericht geschleppt hat.

Ich bin über die ritterliche Ehre weitläufig gewesen, aber in guter

Absicht und weil gegen die moralischen und intellektuellen Ungeheuer

auf dieser Welt der alleinige Herkules die Philosophie ist. Zwei Dinge

sind es hauptsächlich, welche den gesellschaftlichen Zustand der neuen

Zeit von dem des Altertums, zum Nachteil des ersteren unterscheiden,

indem sie demselben einen ernsten, finsteren, sinistern Anstrich

gegeben haben, von welchem frei das Altertum heiter und unbefangen,

wie der Morgen des Lebens, dasteht. Sie sind: das ritterliche

Ehrenprinzip und die venerische Krankheit, -- _par nobile fratrum_!

Sie zusammen haben =neikos kai philia= des Lebens vergiftet. Die

venerische Krankheit nämlich erstreckt ihren Einfluß viel weiter, als

es auf den ersten Blick scheinen möchte, indem derselbe keineswegs ein

bloß physischer, sondern auch ein moralischer ist. Seitdem Amors

Köcher auch vergiftete Pfeile führt, ist in das Verhältnis der

Geschlechter zueinander ein fremdartiges, feindseliges, ja teuflisches

Element gekommen, infolge wovon ein finsteres und furchtsames

Mißtrauen es durchzieht, und der unmittelbare Einfluß einer solchen

Änderung in der Grundfeste aller menschlichen Gemeinschaft erstreckt

sich, mehr oder weniger, auch auf die übrigen geselligen Verhältnisse;

welches auseinanderzusetzen mich hier zu weit abführen würde. --

Analog, wiewohl ganz anderartig, ist der Einfluß des ritterlichen

Ehrenprinzips, dieser ernsthaften Posse, welche den Alten fremd war,

hingegen die moderne Gesellschaft steif, ernst und ängstlich macht,

schon weil jede flüchtige Äußerung skrutinirt und ruminirt wird. Aber

mehr als dies! Jenes Prinzip ist ein allgemeiner Minotaur, dem nicht,

wie dem antiken, von einem, sondern von jedem Lande in Europa

alljährlich eine Anzahl Söhne edler Häuser zum Tribut gebracht werden

muß. Daher ist es an der Zeit, daß diesem Popanz einmal kühn zu Leibe

gegangen werde, wie hier geschehn. Möchten doch beide Monstra der

neueren Zeit im 19. Jahrhundert ihr Ende finden! Wir wollen die

Hoffnung nicht aufgeben, daß es mit dem ersteren den Ärzten, mittelst

der Prophylaktika, endlich doch noch gelingen werde. Den *Popanz* aber

abzutun ist Sache des Philosophen, mittelst Berichtigung der Begriffe,

da es den Regierungen, mittelst Handhabung der Gesetze, bisher nicht

hat gelingen wollen, zudem auch nur auf dem ersteren Wege das Übel an

der Wurzel angegriffen wird. Sollte es inzwischen den Regierungen mit

der Abstellung des Duellwesens wirklich ernst sein und der geringe

Erfolg ihres Bestrebens wirklich nur an ihrem Unvermögen liegen, so

will ich ihnen ein Gesetz vorschlagen, für dessen Erfolg ich einstehe,

und zwar ohne blutige Operationen, ohne Schafott oder Galgen oder

lebenswierige Einsperrungen zu Hilfe zu nehmen. Vielmehr ist es ein

kleines, ganz leichtes homöopathisches Mittelchen: wer einen andern

herausfordert oder sich stellt, erhält, _à la Chinoise_, am hellen

Tage, vor der Hauptwache, 12 Stockschläge vom Korporal, die

Kartellträger und Sekundanten jeder 6. Wegen der etwanigen Folgen

wirklich vollzogener Duelle bliebe das gewöhnliche kriminelle

Verfahren. Vielleicht würde ein ritterlich Gesinnter mir einwenden,

daß nach Vollstreckung solcher Strafe mancher »Mann von Ehre« imstande

sein könnte, sich totzuschießen; worauf ich antworte: es ist besser,

daß so ein Narr sich selber totschießt, als andere. -- Im Grunde aber

weiß ich sehr wohl, daß es den Regierungen mit der Abstellung der

Duelle nicht ernst ist. Die Gehalte der Zivilbeamten, noch viel mehr

aber die der Offiziere, stehen (von den höchsten Stellen abgesehn)

weit unter dem Wert ihrer Leistungen. Zur andern Hälfte werden sie

daher mit der Ehre bezahlt. Diese wird zunächst durch Titel und Orden

vertreten, im weiteren Sinne durch die Standesehre überhaupt. Für

diese Standesehre nun ist das Duell ein brauchbares Handpferd; daher

es auch schon auf den Universitäten seine Vorschule hat. Die Opfer

desselben bezahlen demnach mit ihrem Blut das Defizit der Gehalte. --

Der Vollständigkeit wegen sei hier noch die *Nationalehre* erwähnt.

Sie ist die Ehre eines ganzen Volkes als Teiles der Völkergemeinschaft.

Da es in dieser kein anderes Forum gibt, als das der Gewalt, und

demnach jedes Mitglied derselben seine Rechte selbst zu schützen hat;

so besteht die Ehre einer Nation nicht allein in der erworbenen

Meinung, daß ihr zu trauen sei (Kredit), sondern auch in der, daß sie

zu fürchten sei: daher darf sie Eingriffe in ihre Rechte niemals

ungeahndet lassen. Sie vereinigt also den Ehrenpunkt der bürgerlichen

mit dem der ritterlichen Ehre. --

Zu dem, was einer *vorstellt*, d. h. in den Augen der Welt ist, war

oben, in letzter Stelle, der *Ruhm* gezählt worden: diesen hätten wir

also noch zu betrachten. -- Ruhm und Ehre sind Zwillingsgeschwister;

jedoch so, wie die Dioskuren, von denen Pollux unsterblich und Kastor

sterblich war: der Ruhm ist der unsterbliche Bruder der sterblichen

Ehre. Freilich ist dies nur vom Ruhme höchster Gattung, dem

eigentlichen und echten Ruhme, zu verstehen: denn es gibt allerdings

auch mancherlei ephemeren Ruhm. -- Die Ehre, nun ferner, betrifft bloß

solche Eigenschaften, welchen von jedem, der in denselben

Verhältnissen steht, gefordert werden; der Ruhm bloß solche, die man

von niemandem fordern darf; die Ehre solche, die jeder sich öffentlich

beilegen darf; der Ruhm solche, die keiner sich selber beilegen darf.

Während unsere Ehre so weit reicht, wie die Kunde von uns; so eilt,

umgekehrt, der Ruhm der Kunde von uns voran und bringt diese so weit

er selbst gelangt. Auf Ehre hat jeder Anspruch; auf Ruhm nur die

Ausnahmen: denn nur durch außerordentliche Leistungen wird Ruhm

erlangt. Diese nun wieder sind entweder *Taten* oder *Werke*; wonach

zum Ruhme zwei Wege offen stehn. Zum Wege der *Taten* befähigt

vorzüglich das große Herz; zu dem der *Werke* der große Kopf. Jeder

der beiden Wege hat seine eigenen Vorteile und Nachteile. Der

Hauptunterschied ist, daß die Taten vorübergehn, die Werke bleiben.

Die edelste Tat hat doch nur einen zeitweiligen Einfluß; das geniale

Werk hingegen lebt und wirkt, wohltätig und erhebend, durch alle

Zeiten. Von den Taten bleibt nur das Andenken, welches immer

schwächer, entstellter und gleichgültiger wird, allmählich sogar

erlöschen muß, wenn nicht die Geschichte es aufnimmt und es nun im

petrifizirtem Zustande der Nachwelt überliefert. Die Werke hingegen

sind selbst unsterblich und können, zumal die schriftlichen, alle

Zeiten durchleben. Von Alexander dem Großen lebt Name und Gedächtnis:

aber Plato und Aristoteles, Homer und Horaz sind noch selbst da, leben

und wirken unmittelbar. Die Veden, mit ihren Upanischaden, sind da:

aber von allen den Taten, die zu ihrer Zeit geschehen, ist gar keine

Kunde auf uns gekommen[I]. -- Ein anderer Nachteil der Taten ist ihre

Abhängigkeit von der Gelegenheit, als welche erst die Möglichkeit dazu

geben muß; woran sich knüpft, daß ihr Ruhm sich nicht allein nach

ihrem innern Werte richtet, sondern auch nach den Umständen, welche

ihnen Wichtigkeit und Glanz erteilen. Zudem ist er, wenn, wie im

Kriege, die Taten rein persönliche sind, von der Aussage weniger

Augenzeugen abhängig: diese sind nicht immer vorhanden und dann nicht

immer gerecht und unbefangen. Dagegen aber haben die Taten den

Vorteil, daß sie, als etwas Praktisches, im Bereich der allgemeinen

menschlichen Urteilsfähigkeit liegen; daher ihnen, wenn dieser nur die

Data richtig überliefert sind, sofort Gerechtigkeit widerfährt; es sei

denn, daß ihre Motive erst später richtig erkannt oder gerecht

abgeschätzt werden: denn zum Verständnis einer jeden Handlung gehört

Kenntnis des Motivs derselben. Umgekehrt steht es mit den Werken: ihre

Entstehung hängt nicht von der Gelegenheit, sondern allein von ihrem

Urheber ab, und was sie an und für sich sind, bleiben sie, so lange

sie bleiben. Bei ihnen liegt dagegen die Schwierigkeit im Urteil, und

sie ist um so größer, in je höherer Gattung sie sind: oft fehlt es an

kompetenten, oft an unbefangenen und redlichen Richtern. Dagegen nun

wieder wird ihr Ruhm nicht von *einer* Instanz entschieden; sondern es

findet Appellation statt. Denn während, wie gesagt, von den Taten bloß

das Andenken auf die Nachwelt kommt und zwar so, wie die Mitwelt es

überliefert; so kommen hingegen die Werke selbst dahin, und zwar, etwa

fehlende Bruchstücke abgerechnet, so, wie sie sind: hier gibt es also

keine Entstellung der Data, und auch der etwan nachteilige Einfluß der

Umgebung, bei ihrem Ursprunge, fällt später weg. Vielmehr bringt oft

erst die Zeit, nach und nach, die wenigen wirklich kompetenten Richter

heran, welche, schon selbst Ausnahmen, über noch größere Ausnahmen zu

Gerichte sitzen: sie geben sukzessiv ihre gewichtigen Stimmen ab, und

so steht, bisweilen freilich erst nach Jahrhunderten, ein vollkommen

gerechtes Urteil da, welches keine Folgezeit mehr umstößt. So sicher,

ja, unausbleiblich ist der Ruhm der Werke. Hingegen daß ihr Urheber

ihn erlebe, hängt von äußeren Umständen und dem Zufall ab: es ist um

so seltener, je höherer und schwierigerer Gattung sie waren. Diesem

gemäß sagt Seneka (_ep. 79._) unvergleichlich schön, daß dem

Verdienste sein Ruhm so unfehlbar folge, wie dem Körper sein Schatten,

nur aber freilich, eben wie auch dieser, bisweilen vor, bisweilen

hinter ihm herschreite, und fügt, nachdem er dies erläutert hat,

hinzu: _etiamsi omnibus tecum viventibus *silentium livor indixerit*,

venient qui sine offensa, sine gratia judicent_; woraus wir nebenbei

ersehen, daß die Kunst des Unterdrückens der Verdienste durch

hämisches Schweigen und Ignoriren, um, zu Gunsten des Schlechten, das

Gute dem Publiko zu verbergen, schon bei den Lumpen des Seneka'schen

Zeitalters üblich war, so gut wie bei denen des unsrigen, und daß

jenen, wie diesen, *der Neid die Lippen zudrückte*. -- In der Regel

wird sogar der Ruhm, je länger er zu dauern hat, desto später

eintreten; wie ja alles Vorzügliche langsam heranreift. Der Ruhm,

welcher zum Nachruhm werden will, gleicht einer Eiche, die aus ihrem

Samen sehr langsam emporwächst; der leichte, ephemere Ruhm den

einjährigen, schnellwachsenden Pflanzen, und der falsche Ruhm gar dem

schnell hervorschießenden Unkraute, das schleunigst ausgerottet wird.

Dieser Hergang beruht eigentlich darauf, daß, je mehr einer der

Nachwelt, d. i. eigentlich der Menschheit überhaupt und im Ganzen,

angehört, desto fremder er seinem Zeitalter ist; weil, was er

hervorbringt, nicht diesem speziell gewidmet ist, also nicht demselben

als solchem, sondern nur sofern es ein Teil der Menschheit ist,

angehört und daher auch nicht mit dessen Lokalfarbe tingirt ist:

infolge hievon aber kann es leicht kommen, daß dasselbe ihn fremd an

sich vorübergehn läßt. Es schätzt vielmehr die, welche den

Angelegenheiten seines kurzen Tages, oder der Laune des Augenblicks

dienen und daher ganz *ihm* angehören, mit ihm leben und mit ihm

sterben. Demgemäß lehren Kunst- und Literaturgeschichte durchgängig,

daß die höchsten Leistungen des menschlichen Geistes in der Regel mit

Ungunst aufgenommen worden und darin so lange geblieben sind, bis

Geister höherer Art herankamen, die von ihnen angesprochen wurden und

sie zu dem Ansehn brachten, in welchem sie nachher, durch die so

erlangte Autorität, sich erhalten haben. Dies alles nun aber beruht,

im letzten Grunde, darauf, daß jeder eigentlich nur das ihm Homogene

verstehn und schätzen kann. Nun aber ist dem Platten das Platte, dem

Gemeinen das Gemeine, dem Unklaren das Verworrene, dem Hirnlosen das

Unsinnige homogen, und am allerbesten gefallen jedem seine eigenen

Werke, als welche ihm durchaus homogen sind. Daher sang schon der alte

fabelhafte Epicharmos:

=Thaumaston ouden esti, me tauth' houtô legein,

Kai handanein autoisin autous, kai dokein

Kalôs pephykenai: kai gar ho kyôn kyni

Kalliston eimen phainetai, kai bous boï,

Onos de onô kalliston, hys de hyï.=

welches ich, damit es keinem verloren gehe, verdeutschen will:

Kein Wunder ist es, daß ich red' in meinem Sinn,

Und jene, selbst sich selbst gefallend, stehn im Wahn,

Sie wären lobenswert: so scheint dem Hund der Hund

Das schönste Wesen, so dem Ochsen auch der Ochs,

Dem Esel auch der Esel, und dem Schwein das Schwein.

[I] Demnach ist es ein schlechtes Kompliment, wenn man, wie heutzutage

Mode ist, Werke dadurch zu ehren vermeint, daß man sie Taten titulirt.

Denn Werke sind wesentlich höherer Art. Eine Tat ist immer nur eine

Handlung auf Motiv, mithin ein einzelnes, vorübergehendes, und ist ein

dem allgemeinen und ursprünglichen Element der Welt, dem Willen,

angehöriges. Ein großes oder schönes Werk hingegen ist ein bleibendes,

weil von allgemeiner Bedeutung, und ist der Intelligenz entsprossen,

der schuldlosen, reinen, dieser Willenswelt wie ein Duft

entsteigenden.

Ein Vorteil des Ruhmes der Taten ist, daß er in der Regel sogleich

eintritt mit einer starken Explosion, oft so stark, daß sie in ganz

Europa gehört wird; während der Ruhm der Werke langsam und allmählich

eintritt, erst leise, dann immer lauter, und oft erst nach hundert

Jahren seine ganze Stärke erreicht: dann aber bleibt er, weil die

Werke bleiben, bisweilen Jahrtausende hindurch. Jener andere hingegen

wird, nachdem die erste Explosion vorüber ist, allmählich schwächer,

wenigeren bekannt und immer wenigeren, bis er zuletzt nur noch in der

Historie ein gespensterhaftes Dasein führt.

Wie selbst der kräftigste Arm, wenn er einen leichten Körper

fortschleudert, ihm doch keine Bewegung erteilen kann, mit der er weit

flöge und heftig träfe, sondern derselbe schon in der Nähe matt

niederfällt, weil es ihm an eigenem materiellen Gehalte gefehlt hat,

die fremde Kraft aufzunehmen, -- ebenso ergeht es schönen und großen

Gedanken, ja den Meisterwerken des Genies, wenn, sie aufzunehmen,

keine andere, als kleine, schwache oder schiefe Köpfe da sind. Dies zu

bejammern haben die Stimmen der Weisen aller Zeiten sich zum Chorus

vereint. Z. B. Jesus Sirach sagt, »wer mit einem Narren redet, der

redet mit einem Schlafenden. Wenn es aus ist, so spricht er: was

ist's?« -- Und Hamlet: _a knavish speech sleeps in a fool's ear_ (eine

schalkhafte Rede schläft im Ohr eines Narren). Und Goethe:

Das glücklichste Wort es wird verhöhnt,

Wenn der Hörer ein Schiefohr ist.

und wieder:

Du wirkest nicht, alles bleibt so stumpf,

Sei guter Dinge!

Der Stein im Sumpf

Macht keine Ringe.

Und Lichtenberg: »wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es

klingt hohl; ist denn das allemal im Buche?« -- und wieder: »Solche

Werke sind Spiegel, wenn ein Affe hineinguckt, kann kein Apostel

heraussehn.« Ja, Vater Gellert's gar schöne und rührende Klage darüber

verdient wohl einmal wieder in Erinnerung gebracht zu werden:

»Daß oft die allerbesten Gaben

Die wenigsten Bewundrer haben,

Und daß der größte Teil der Welt

Das Schlechte für das Gute hält;

Dies Übel sieht man alle Tage.

Jedoch, wie wehrt man dieser Pest?

Ich zweifle, daß sich diese Plage

Aus unsrer Welt verdrängen läßt.

Ein einzig Mittel ist auf Erden,

Allein es ist unendlich schwer:

Die Narren müssen weise werden;

Und seht! sie werdens nimmermehr.

Nie kennen sie den Wert der Dinge.

Ihr Auge schließt, nicht ihr Verstand:

Sie loben ewig das Geringe,

Weil sie das Gute nie gekannt.«

Zu dieser intellektuellen Unfähigkeit der Menschen, infolge welcher

das Vortreffliche, wie Goethe sagt, noch seltener erkannt und

geschätzt, als gefunden wird, gesellt sich nun, hier wie überall, auch

noch die moralische Schlechtigkeit derselben, und zwar als Neid

auftretend. Durch den Ruhm nämlich, den einer erwirbt, wird abermals

einer mehr über alle seiner Art erhoben: diese werden also um ebenso

viel herabgesetzt, so daß jedes ausgezeichnete Verdienst seinen Ruhm

auf Kosten derer erlangt, die keines haben.

»Wenn wir andern Ehre geben,

Müssen wir uns selbst entadeln.«

*Goethe. W. O. Divan.*

Aphorismen zur Lebensweisheit · 第 5 / 9 题