sein Glück nicht in den beiden, bereits abgehandelten Klassen von
Gütern findet, sondern es in dieser dritten suchen muß, also nicht in
dem, was er wirklich, sondern in dem, was er in der fremden
Vorstellung ist. Denn überhaupt ist die Basis unseres Wesens und
folglich auch unseres Glücks unsere animalische Natur. Daher ist, für
unsere Wohlfahrt, Gesundheit das wesentlichste, nächst dieser aber die
Mittel zu unserer Erhaltung, also ein sorgenfreies Auskommen. Ehre,
Glanz, Rang, Ruhm, so viel Wert auch mancher darauf legen mag, können
mit jenen wesentlichen Gütern nicht kompetiren, noch sie ersetzen:
vielmehr würden sie, erforderlichen Falle, unbedenklich für jene
hingegeben werden. Dieserwegen wird es zu unserm Glücke beitragen,
wenn wir beizeiten die simple Einsicht erlangen, daß jeder zunächst
und wirklich in seiner eigenen Haut lebt, nicht aber in der Meinung
anderer, und daß demnach unser realer und persönlicher Zustand, wie er
durch Gesundheit, Temperament, Fähigkeiten, Einkommen, Weib, Kind,
Freunde, Wohnort usw. bestimmt wird, für unser Glück hundertmal
wichtiger ist, als was es andern beliebt aus uns zu machen. Der
entgegengesetzte Wahn macht unglücklich. Wird mit Emphase ausgerufen
»Über's Leben geht noch die Ehre,« so besagt dies eigentlich: »Dasein
und Wohlsein sind nichts; sondern was die andern von uns denken, das
ist die Sache.« Allenfalls kann der Ausspruch als eine Hyperbel
gelten, der die prosaische Wahrheit zum Grunde liegt, daß zu unserm
Fortkommen und Bestehn unter Menschen die Ehre, d. h. die Meinung
derselben von uns, oft unumgänglich nötig ist; worauf ich weiterhin
zurückkommen werde. Wenn man hingegen sieht, wie fast alles, wonach
Menschen, ihr Leben lang, mit rastloser Anstrengung und unter tausend
Gefahren und Mühseligkeiten, unermüdlich streben, zum letzten Zweck,
hat, sich dadurch in der Meinung anderer zu erhöhen, indem nämlich
nicht nur Ämter, Titel und Orden, sondern auch Reichtum, und selbst
Wissenschaft[E] und Kunst, im Grunde und hauptsächlich deshalb
angestrebt werden, und der größere Respekt anderer das letzte Ziel
ist, darauf man hinarbeitet; so beweist dies leider nur die Größe der
menschlichen Torheit. Viel zu viel Wert auf die Meinung anderer zu
legen, ist ein allgemein herrschender Irrwahn: mag er nun in unserer
Natur selbst wurzeln, oder in Folge der Gesellschaft und Zivilisation
entstanden sein; jedenfalls übt er auf unser gesamtes Tun und Lassen
einen ganz übermäßigen und unserem Glücke feindlichen Einfluß aus, den
wir verfolgen können, von da an, wo er sich in der ängstlichen und
sklavischen Rücksicht auf das _qu'en dira-t-on_ zeigt, bis dahin, wo
er den Dolch des Virginius in das Herz seiner Tochter stößt, oder den
Menschen verleitet, für den Nachruhm, Ruhe, Reichtum und Gesundheit,
ja, das Leben zu opfern. Dieser Wahn bietet allerdings dem, der die
Menschen zu beherrschen oder sonst zu lenken hat, eine bequeme
Handhabe dar; weshalb in jeder Art von Menschendressierungskunst die
Weisung, das Ehrgefühl rege zu erhalten und zu schärfen, eine
Hauptstelle einnimmt: aber in Hinsicht auf das eigene Glück des
Menschen, welches hier unsere Absicht ist, verhält die Sache sich ganz
anders, und ist vielmehr davon abzumahnen, daß man nicht zu viel Wert
auf die Meinung anderer lege. Wenn es, wie die tägliche Erfahrung
lehrt, dennoch geschieht, wenn die meisten Menschen gerade auf die
Meinung anderer von ihnen den höchsten Wert legen und es ihnen darum
mehr zu tun ist als um das, was, weil es in *ihrem eigenen Bewußtsein*
vorgeht, unmittelbar für sie vorhanden ist; wenn demnach, mittels
Umkehrung der natürlichen Ordnung, ihnen jenes der reale, dieses der
bloß ideale Teil ihres Daseins zu sein scheint, wenn sie also das
Abgeleitete und Sekundäre zur Hauptsache machen und ihnen mehr das
Bild ihres Wesens im Kopfe anderer, als dieses Wesen selbst am Herzen
liegt; so ist diese unmittelbare Wertschätzung dessen, was für uns
unmittelbar gar nicht vorhanden ist, diejenige Torheit, welche man
*Eitelkeit*, _vanitas_, genannt hat, um dadurch das Leere und
Gehaltlose dieses Strebens zu bezeichnen. Auch ist aus dem Obigen
leicht einzusehn, daß sie zum Vergessen des Zwecks über die Mittel
gehört, so gut wie der Geiz.
[E] _Scire tuum nihil est, nisi te scire hoc sciat alter._
In der Tat überschreitet der Wert, den wir auf die Meinung anderer
legen, und unsere beständige Sorge in betreff derselben, in der Regel,
fast jede vernünftige Bezweckung, so daß sie als eine Art allgemein
verbreiteter oder vielmehr angeborener Manie angesehn werden kann. Bei
allem, was wir tun und lassen, wird, fast vor allem andern, die fremde
Meinung berücksichtigt, und aus der Sorge um sie werden wir, bei
genauer Untersuchung, fast die Hälfte aller Bekümmernisse und Ängste,
die wir jemals empfunden haben, hervorgegangen sehn. Denn sie liegt
allem unserm, so oft gekränkten, weil so krankhaft empfindlichen,
Selbstgefühl, allen unsern Eitelkeiten und Prätensionen, wie auch
unserm Prunken und Großtun, zum Grunde. Ohne diese Sorge und Sucht
würde der Luxus kaum ein Zehntel dessen sein, was er ist. Aller und
jeder Stolz, _point d'honneur_ und _puntiglio_, so verschiedener
Gattung und Sphäre er auch sein kann, beruht auf ihr -- und welche
Opfer heischt sie da nicht oft! Sie zeigt sich schon im Kinde, sodann
in jedem Lebensalter, jedoch am stärksten im späten; weil dann, beim
Versiegen der Fähigkeit zu sinnlichen Genüssen, Eitelkeit und Hochmut
nur noch mit dem Geize die Herrschaft zu teilen haben. Am deutlichsten
läßt sie sich an den Franzosen beobachten, als bei welchen sie ganz
endemisch ist und sich oft in der abgeschmacktesten Ehrsucht,
lächerlichsten National-Eitelkeit und unverschämtesten Prahlerei Luft
macht; wodurch dann ihr Streben sich selbst vereitelt, indem es sie
zum Spotte der andern Nationen gemacht hat und die _grande nation_ ein
Neckname geworden ist. Um nun aber die in Rede stehende Verkehrtheit
der überschwänglichen Sorge um die Meinung anderer noch speziell zu
erläutern, mag hier ein, durch den Lichteffekt des Zusammentreffens
der Umstände mit dem angemessenen Charakter, in seltenem Grade
begünstigtes, recht superlatives Beispiel jener in der Menschennatur
wurzelnden Torheit Platz finden, da an demselben die Stärke dieser
höchst wunderlichen Triebfeder sich ganz ermessen läßt. Es ist
folgende, den _Times_ vom 31. März 1846 entnommene Stelle aus dem
ausführlichen Bericht von der soeben vollzogenen Hinrichtung des
*Thomas Wix*, eines Handwerksgesellen, der aus Rache seinen Meister
ermordet hatte: »An dem zur Hinrichtung festgesetzten Morgen fand sich
der hochwürdige Gefängniskaplan zeitig bei ihm ein. Allein *Wix*,
obwohl sich ruhig betragend, zeigte keinen Anteil an seinen
Ermahnungen: vielmehr war das einzige, was ihm am Herzen lag, daß es
ihm gelingen möchte, vor den Zuschauern seines schmachvollen Endes,
sich mit recht großer Bravour zu benehmen. -- -- -- Dies ist ihm denn
auch gelungen. Auf dem Hofraum, den er zu dem, hart am Gefängnis
errichteten Galgenschaffot zu durchschreiten hatte, sagte er: >Wohlan
denn, wie Doktor Dodd gesagt hat, bald werde ich das große Geheimnis
wissen!< Er ging, obwohl mit gebundenen Armen, die Leiter zum Schaffot
ohne die geringste Beihilfe hinauf: daselbst angelangt machte er gegen
die Zuschauer, rechts und links, Verbeugungen, welche denn auch mit
dem donnernden Beifallsruf der versammelten Menge beantwortet und
belohnt wurden, usw.« -- Dies ist ein Prachtexemplar der Ehrsucht, den
Tod, in schrecklichster Gestalt, nebst der Ewigkeit dahinter, vor
Augen, keine andere Sorge zu haben, als die um den Eindruck auf den
zusammengelaufenen Haufen der Gaffer und die Meinung, welche man in
deren Köpfen zurücklassen wird! -- Und doch war eben so der im selben
Jahr in Frankreich, wegen versuchten Königsmordes, hingerichtete
*Lecomte*, bei seinem Prozeß, hauptsächlich darüber verdrießlich, daß
er nicht in anständiger Kleidung vor der Pairskammer erscheinen
konnte, und selbst bei seiner Hinrichtung war es ihm ein Hauptverdruß,
daß man ihm nicht erlaubt hatte, sich vorher zu rasiren. Daß es auch
ehemals nicht anders gewesen, ersehen wir aus dem, was *Mateo Aleman*,
in der, seinem berühmten Romane, Guzman de Alfarache, vorgesetzten
Einleitung (_declaracion_) anführt, daß nämlich viele betörte
Verbrecher die letzten Stunden, welche sie ausschließlich ihrem
Seelenheile widmen sollten, diesem entziehn, um eine kleine Predigt,
die sie auf der Galgenleiter halten wollen, auszuarbeiten und zu
memoriren. -- An solchen Zügen jedoch können wir selbst uns spiegeln:
denn kolossale Fälle geben überall die deutlichste Erläuterung. Unser
aller Sorgen, Kümmern, Wurmen, Ärgern, Ängstigen, Anstrengen usw.
betrifft, in vielleicht den meisten Fällen, eigentlich die fremde
Meinung und ist eben so absurd, wie das jener armen Sünder. Nicht
weniger entspringt unser Neid und Haß größtenteils aus besagter
Wurzel.
Offenbar nun könnte zu unserem Glücke, als welches allergrößtenteils
auf Gemütsruhe und Zufriedenheit beruht, kaum irgend etwas so viel
beitragen, als die Einschränkung und Herabstimmung dieser Triebfeder
auf ihr vernünftig zu rechtfertigendes Maß, welches vielleicht ein
fünfzigstel des gegenwärtigen sein wird, also das Herausziehn dieses
immerfort peinigenden Stachels aus unserm Fleisch. Dies ist jedoch
sehr schwer: denn wir haben es mit einer natürlichen und angeborenen
Verkehrtheit zu tun. _Etiam sapientibus cupido gloriae novissima
exuitur_ sagt Tacitus (_hist. VI, 6_). Um jene allgemeine Torheit los
zu werden, wäre das alleinige Mittel, sie deutlich als eine solche zu
erkennen und zu diesem Zwecke sich klar zu machen, wie ganz falsch,
verkehrt, irrig und absurd die meisten Meinungen in den Köpfen der
Menschen zu sein pflegen, daher sie, an sich selbst, keiner Beachtung
wert sind; sodann, wie wenig realen Einfluß auf uns die Meinung
anderer, in den meisten Dingen und Fällen, haben kann; ferner, wie
ungünstig überhaupt sie meistenteils ist, so daß fast jeder sich krank
ärgern würde, wenn er vernähme, was alles von ihm gesagt und in
welchem Tone von ihm geredet wird; endlich, daß sogar die Ehre selbst
doch eigentlich nur von mittelbarem und nicht von unmittelbarem Werte
ist u. dgl. m. Wenn eine solche Bekehrung von der allgemeinen Torheit
uns gelänge; so würde die Folge ein unglaublich großer Zuwachs an
Gemütsruhe und Heiterkeit und ebenfalls ein festeres und sichereres
Auftreten, ein durchweg unbefangeneres und natürlicheres Betragen
sein. Der so überaus wohltätige Einfluß, den eine zurückgezogene
Lebensweise auf unsere Gemütsruhe hat, beruht größtenteils darauf, daß
eine solche uns dem fortwährenden Leben vor den Augen anderer,
folglich der steten Berücksichtigung ihrer etwanigen Meinung entzieht
und dadurch uns uns selber zurückgibt. Imgleichen würden wir sehr
vielem realen Unglück entgehn, in welches nur jenes rein ideale
Streben, richtiger jene heillose Torheit, uns zieht, würden auch viel
mehr Sorgfalt für solide Güter übrig behalten und dann auch diese
ungestörter genießen. Aber, wie gesagt, =chalepa ta kala=.
Die hier geschilderte Torheit unsrer Natur treibt hauptsächlich drei
Sprößlinge: Ehrgeiz, Eitelkeit und Stolz. Zwischen diesen zwei
letzteren beruht der Unterschied darauf, daß der *Stolz* die bereits
feststehende Überzeugung vom eigenen überwiegenden Werte, in
irgendeiner Hinsicht, ist; *Eitelkeit* hingegen der Wunsch, in andern
eine solche Überzeugung zu erwecken, meistens begleitet von der
stillen Hoffnung, sie, in Folge davon, auch selbst zu der seinigen
machen zu können. Demnach ist Stolz die von *innen* ausgehende,
folglich direkte Hochschätzung seiner selbst; hingegen Eitelkeit das
Streben, solche von *außen* her, also indirekt zu erlangen.
Dementsprechend macht die Eitelkeit gesprächig, der Stolz schweigsam.
Aber der Eitle sollte wissen, daß die hohe Meinung anderer, nach der
er trachtet, sehr viel leichter und sicherer durch anhaltendes
Schweigen zu erlangen ist, als durch Sprechen, auch wenn einer die
schönsten Dinge zu sagen hätte. -- Stolz ist nicht wer will, sondern
höchstens kann wer will Stolz affektiren, wird aber aus dieser, wie
aus jeder angenommenen Rolle bald herausfallen. Denn nur die feste,
innere, unerschütterliche Überzeugung von überwiegenden Vorzügen und
besonderem Werte macht wirklich stolz. Diese Überzeugung mag nun irrig
sein, oder auch auf bloß äußerlichen und konventionellen Vorzügen
beruhen, -- das schadet dem Stolze nicht, wenn sie nur wirklich und
ernstlich vorhanden ist. Weil also der Stolz seine Wurzel in der
*Überzeugung* hat, steht er, wie alle Erkenntnis, nicht in unserer
*Willkür*. Sein schlimmster Feind, ich meine sein größtes Hindernis,
ist die Eitelkeit, als welche um den Beifall anderer buhlt, um die
eigene hohe Meinung von sich erst darauf zu gründen, in welcher
bereits ganz fest zu sein die Voraussetzung des Stolzes ist.
So sehr nun auch durchgängig der Stolz getadelt und verschrien wird;
so vermute ich doch, daß dies hauptsächlich von solchen ausgegangen
ist, die nichts haben, darauf sie stolz sein könnten. Der
Unverschämtheit und Dummdreistigkeit der meisten Menschen gegenüber,
tut jeder, der irgend welche Vorzüge hat, ganz wohl, sie selbst im
Auge zu behalten, um nicht sie gänzlich in Vergessenheit geraten zu
lassen: denn wer, solche gutmütig ignorirend, mit jenen sich gerirt,
als wäre er ganz ihresgleichen, den werden sie treuherzig sofort dafür
halten. Am meisten aber möchte ich solches denen anempfehlen, deren
Vorzüge von der höchsten Art, d. h. reale, und also rein persönliche
sind, da diese nicht, wie Orden und Titel, jeden Augenblick durch
sinnliche Einwirkung in Erinnerung gebracht werden: denn sonst werden
sie oft genug das _sus Minervam_ exemplifizirt sehn. »Scherze mit dem
Sklaven; bald wird er dir den Hintern zeigen« -- ist ein
vortreffliches arabisches Sprichwort, und das Horazische _sume
superbiam, quaesitam meritis_ ist nicht zu verwerfen. Wohl aber ist
die Tugend der Bescheidenheit eine erkleckliche Erfindung für die
Lumpe; da ihr gemäß jeder von sich zu reden hat, als wäre auch er ein
solcher, welches herrlich nivellirt, indem es dann so herauskommt, als
gäbe es überhaupt nichts als Lumpe.
Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn
er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an *individuellen*
Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu
dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt. Wer
bedeutende persönliche Vorzüge besitzt, wird vielmehr die Fehler
seiner eigenen Nation, da er sie beständig vor Augen hat, am
deutlichsten erkennen. Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der
Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf
die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein: hieran erholt er
sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die
ihr eigen sind, =pyx kai lax= zu verteidigen. Daher wird man z. B.
unter fünfzig Engländern kaum mehr als einen finden, welcher mit
einstimmt, wenn man von der stupiden und degradirenden Bigotterie
seiner Nation mit gebührender Verachtung spricht: der eine aber pflegt
ein Mann von Kopf zu sein. -- Die Deutschen sind frei von
Nationalstolz und legen hierdurch einen Beweis der ihnen nachgerühmten
Ehrlichkeit ab; vom Gegenteil aber die unter ihnen, welche einen
solchen vorgeben und lächerlicher Weise affektiren; wie dies zumeist
die »deutschen Brüder« und Demokraten tun, die dem Volke schmeicheln,
um es zu verführen. Es heißt zwar, die Deutschen hätten das Pulver
erfunden: ich kann jedoch dieser Meinung nicht beitreten. Und
Lichtenberg frägt: »warum gibt sich nicht leicht jemand, der es nicht
ist, für einen Deutschen aus, sondern gemeiniglich, wenn er sich für
etwas ausgeben will, für einen Franzosen oder Engländer?« Übrigens
überwiegt die Individualität bei weitem die Nationalität, und in einem
gegebenen Menschen verdient jene tausendmal mehr Berücksichtigung als
diese. Dem Nationalcharakter wird, da er von der Menge redet, nie viel
Gutes ehrlicherweise nachzurühmen sein. Vielmehr erscheint nur die
menschliche Beschränktheit, Verkehrtheit und Schlechtigkeit in jedem
Lande in einer andern Form und diese nennt man den Nationalcharakter.
Von *einem* derselben degoutirt loben wir den andern, bis es uns mit
ihm eben so ergangen ist. -- Jede Nation spottet über die andere, und
alle haben recht.
Der Gegenstand dieses Kapitels, also was wir in der Welt *vorstellen*,
d. h. in den Augen anderer sind, läßt sich nun, wie schon oben
bemerkt, einteilen in *Ehre*, *Rang* und *Ruhm*.
Der *Rang*, so wichtig er in den Augen des großen Haufens und der
Philister, und so groß sein Nutzen im Getriebe der Staatsmaschine sein
mag, läßt sich, für unsern Zweck, mit wenigen Worten abfertigen. Es
ist ein konventioneller, d. h. eigentlich ein simulirter Wert: seine
Wirkung ist eine simulirte Hochachtung, und das ganze eine Komödie für
den großen Haufen. -- Orden sind Wechselbriefe, gezogen auf die
öffentliche Meinung: ihr Wert beruht auf dem Kredit des Ausstellers.
Inzwischen sind sie, auch ganz abgesehn von dem vielen Gelde, welches
sie, als Substitut pekuniärer Belohnungen, dem Staat ersparen, eine
ganz zweckmäßige Einrichtung; vorausgesetzt, daß ihre Verteilung mit
Einsicht und Gerechtigkeit geschehe. Der große Haufe nämlich hat Augen
und Ohren, aber nicht viel mehr, zumal blutwenig Urteilskraft und
selbst wenig Gedächtnis. Manche Verdienste liegen ganz außerhalb der
Sphäre seines Verständnisses, andere versteht und bejubelt er, bei
ihrem Eintritt, hat sie aber nachher bald vergessen. Da finde ich es
ganz passend, durch Kreuz oder Stern, der Menge jederzeit und überall
zuzurufen: »der Mann ist nicht euresgleichen: er hat Verdienste!«
Durch ungerechte, oder urteilslose, oder übermäßige Verteilung
verlieren aber die Orden diesen Wert, daher ein Fürst mit ihrer
Erteilung so vorsichtig sein sollte, wie ein Kaufmann mit dem
Unterschreiben der Wechsel. Die Inschrift _pour le mérite_ auf einem
Kreuze ist ein Pleonasmus: jeder Orden sollte _pour le mérite_ sein,
-- _ça va sans dire_. --
Viel schwerer und weitläufiger, als die des Ranges, ist die Erörterung
der *Ehre*. Zuvörderst hätten wir sie zu definiren. Wenn ich nun in
dieser Absicht etwan sagte: die Ehre ist das äußere Gewissen, und das
Gewissen die innere Ehre; -- so könnte dies vielleicht manchem
gefallen; würde jedoch mehr eine glänzende, als eine deutliche und
gründliche Erklärung sein. Daher sage ich: die Ehre ist, objektiv, die
Meinung anderer von unserm Wert, und subjektiv, unsere Furcht vor
dieser Meinung. In letzterer Eigenschaft hat sie oft eine sehr
heilsame, wenn auch keineswegs rein moralische Wirkung, -- im Mann von
Ehre.
Die Wurzel und der Ursprung des jedem, nicht ganz verdorbenen Menschen
einwohnenden Gefühls für Ehre und Schande, wie auch des hohen Wertes,
welcher ersterer zuerkannt wird, liegt in Folgendem. Der Mensch für
sich allein vermag gar wenig und ist ein verlassener Robinson: nur in
der Gemeinschaft mit den andern ist und vermag er viel. Dieses
Verhältnisses wird er inne, sobald sein Bewußtsein sich irgend zu
entwickeln anfängt, und alsbald entsteht in ihm das Bestreben, für ein
taugliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu gelten, also für
eines, das fähig ist, _pro parte virili_ mitzuwirken, und dadurch
berechtigt, der Vorteile der menschlichen Gemeinschaft teilhaft zu
werden. Ein solches nun ist er dadurch, daß er, erstlich, das leistet,
was man von jedem überall, und sodann das, was man von ihm in der
besonderen Stelle, die er eingenommen hat, fordert und erwartet. Eben
so bald aber erkennt er, daß es hierbei nicht darauf ankommt, daß er
es in seiner eigenen, sondern daß er es in der Meinung der anderen
sei. Hieraus entspringt demnach sein eifriges Streben nach der
günstigen *Meinung* anderer und der hohe Wert, den er auf diese legt:
beides zeigt sich mit der Ursprünglichkeit eines angeborenen Gefühls,
welches man Ehrgefühl und, nach Umständen, Gefühl der Scham
(_verecundia_) nennt. Dieses ist es, was seine Wangen rötet, sobald er
glaubt, plötzlich in der Meinung anderer verlieren zu müssen, selbst
wo er sich unschuldig weiß; sogar da, wo der sich aufdeckende Mangel
eine nur relative, nämlich willkürlich übernommene Verpflichtung
betrifft: und andrerseits stärkt nichts seinen Lebensmut mehr, als die
erlangte, oder erneuerte Gewißheit von der günstigen Meinung anderer;
weil sie ihm den Schutz und die Hilfe der vereinten Kräfte aller
verspricht, welche eine unendlich größere Wehrmauer gegen die Übel des
Lebens sind, als seine eigenen.
Aus den verschiedenen Beziehungen, in denen der Mensch zu andern
stehen kann und in Hinsicht auf welche sie Zutrauen zu ihm, also eine
gewisse gute Meinung von ihm, zu hegen haben, entstehen mehrere *Arten
der Ehre*. Diese Beziehungen sind hauptsächlich das Mein und Dein,
sodann die Leistungen der Anheischigen, endlich das Sexualverhältnis:
ihnen entsprechen die bürgerliche Ehre, die Amtsehre und die
Sexualehre, jede von welchen noch wieder Unterarten hat.
Die weiteste Sphäre hat die *bürgerliche Ehre*: sie besteht in der
Voraussetzung, daß wir die Rechte eines jeden unbedingt achten und
daher uns nie ungerechter, oder gesetzlich unerlaubter Mittel zu
unserm Vorteile bedienen werden. Sie ist die Bedingung zur Teilnahme
an allem friedlichen Verkehr. Sie geht verloren durch eine einzige
offenbar und stark dawider laufende Handlung, folglich auch durch jede
Kriminalstrafe; wiewohl nur unter Voraussetzung der Gerechtigkeit
derselben. Immer aber beruht die Ehre, in ihrem letzten Grunde, auf
der Überzeugung von der Unveränderlichkeit des moralischen Charakters,
vermöge welcher eine einzige schlechte Handlung die gleiche moralische
Beschaffenheit aller folgenden, sobald ähnliche Umstände eintreten
werden, verbürgt: dies bezeugt auch der englische Ausdruck _character_
für Ruf, Reputation, Ehre. Deshalb eben ist die verlorene Ehre nicht
wieder herzustellen; es sei denn, daß der Verlust auf Täuschung, wie
Verläumdung, oder falschem Schein, beruht hätte. Demgemäß gibt es
Gesetze gegen Verläumdung, Pasquille, auch Injurien; denn die Injurie,
das bloße Schimpfen, ist eine summarische Verläumdung, ohne Angabe der
Gründe: dies ließe sich Griechisch gut ausdrücken: =esti hê loidoria
diabolê syntomos=, -- welches jedoch nirgends vorkommt. Freilich legt
der, welcher schimpft, dadurch an den Tag, daß er nichts Wirkliches
und Wahres gegen den andern vorzubringen hat; da er sonst dieses als
die Prämissen geben und die Konklusion getrost den Hörern überlassen
würde; statt dessen er die Konklusion gibt und die Prämissen schuldig
bleibt: allein er verläßt sich auf die Präsumtion, daß dies nur
beliebter Kürze halber geschehe. -- Die bürgerliche Ehre hat zwar
ihren Namen vom Bürgerstande; allein ihre Geltung erstreckt sich über
alle Stände, ohne Unterschied, sogar die allerhöchsten nicht
ausgenommen: kein Mensch kann ihrer entraten und ist es mit ihr eine
ganz ernsthafte Sache, die jeder sich hüten soll leicht zu nehmen. Wer
Treu und Glauben bricht, hat Treu und Glauben verloren, auf immer, was
er auch tun und wer er auch sein mag; die bittern Früchte, welche
dieser Verlust mit sich bringt, werden nicht ausbleiben.
Die *Ehre* hat, in gewissem Sinne, einen *negativen* Charakter,
nämlich im Gegensatz des Ruhmes, der einen *positiven* Charakter hat.
Denn die Ehre ist nicht die Meinung von besonderen, diesem Subjekt
allein zukommenden Eigenschaften, sondern nur von den, der Regel nach,
vorauszusetzenden, als welche auch ihm nicht abgehen sollen. Sie
besagt daher nur, daß dies Subjekt keine Ausnahme mache; während der
Ruhm besagt, daß er eine mache. Ruhm muß daher erst erworben werden:
die Ehre hingegen braucht bloß nicht verloren zu gehn. Dem
entsprechend ist Ermangelung des Ruhmes Obskurität, ein Negatives;
Ermangelung der Ehre ist Schande, ein Positives. -- Diese Negativität
darf aber nicht mit Passivität verwechselt werden: vielmehr hat die
Ehre einen ganz aktiven Charakter. Sie geht nämlich allein von dem
*Subjekt* derselben aus, beruht auf *seinem* Tun und Lassen, nicht aber
auf dem, was andere tun und was ihm widerfährt: sie ist also =tôn eph'
hêmin=. Dies ist, wie wir bald sehn werden, ein Unterscheidungsmerkmal
der wahren Ehre von der ritterlichen, oder Afterehre. Bloß durch
Verläumdung ist ein Angriff von außen auf die Ehre möglich: das
einzige Gegenmittel ist Widerlegung derselben, mit ihr angemessener
Öffentlichkeit und Entlarvung des Verläumders.
Die Achtung vor dem Alter scheint darauf zu beruhen, daß die Ehre
junger Leute zwar als Voraussetzung angenommen, aber noch nicht
erprobt ist, daher eigentlich auf Kredit besteht. Bei den Älteren aber
hat es sich im Laufe des Lebens ausweisen müssen, ob sie, durch ihren
Wandel, ihre Ehre behaupten konnten. Denn weder die Jahre an sich, als
welche auch Tiere, und einige in viel höherer Zahl, erreichen, noch
auch die Erfahrung, als bloße, nähere Kenntnis vom Laufe der Welt,
sind hinreichender Grund für die Achtung der Jüngeren gegen die
Älteren, welche doch überall gefordert wird: die bloße Schwäche des
höheren Alters würde mehr auf Schonung als auf Achtung Anspruch geben.
Merkwürdig aber ist es, daß dem Menschen ein gewisser Respekt vor
weißen Haaren angeboren und daher wirklich instinktiv ist. Runzeln,
ein ungleich sichereres Kennzeichen des Alters, erregen diesen Respekt
keineswegs: nie wird von ehrwürdigen Runzeln, aber stets vom
ehrwürdigen weißen Haare geredet.
Der Wert der Ehre ist nur ein mittelbarer. Denn, wie bereits am
Eingang dieses Kapitels auseinander gesetzt ist, die Meinung anderer
von uns kann nur insofern Wert für uns haben, als sie ihr Handeln
gegen uns bestimmt, oder gelegentlich bestimmen kann. Dies ist jedoch
der Fall, so lange wir mit oder unter Menschen leben. Denn, da wir, im
zivilisirten Zustande, Sicherheit und Besitz nur der Gesellschaft
verdanken, auch der anderen, bei allen Unternehmungen, bedürfen und
sie Zutrauen zu uns haben müssen, um sich mit uns einzulassen; so ist
ihre Meinung von uns von hohem, wiewohl immer nur mittelbarem Werte
für uns; einen unmittelbaren kann ich ihr nicht zuerkennen. In
Übereinstimmung hiemit sagt auch *Cicero*: _de bona autem fama
Chrysippus quidem et Diogenes, detracta utilitate, ne digitum quidem,
ejus causa, porrigendum esse dicebant. Quibus ego vehementer
assentior._ (_fin. III, 17._) Imgleichen gibt eine weitläufige
Auseinandersetzung dieser Wahrheit *Helvetius*, in seinem
Meisterwerke, _de l'esprit_ (_Disc. III, ch. 13_), deren Resultat ist:
_nous n'aimons pas l'estime pour l'estime, mais uniquement pour les
avantages qu'elle procure_. Da nun das Mittel nicht mehr wert sein
kann als der Zweck; so ist der Paradespruch »die Ehre geht über das
Leben,« wie gesagt, eine Hyperbel.
Soviel von der bürgerlichen Ehre. Die *Amtsehre* ist die allgemeine
Meinung anderer, daß ein Mann, der ein Amt versieht, alle dazu
erforderlichen Eigenschaften wirklich habe und auch in allen Fällen
seine amtlichen Obliegenheiten pünktlich erfülle. Je wichtiger und
größer der Wirkungskreis eines Mannes im Staate ist, also je höher und
einflußreicher der Posten, auf dem er steht, desto größer muß die
Meinung von den intellektuellen Fähigkeiten und moralischen
Eigenschaften sein, die ihn dazu tauglich machen: mithin hat er einen
um so höhern Grad von Ehre, deren Ausdruck seine Titel, Orden usw.
sind, wie auch das sich unterordnende Betragen anderer gegen ihn. Nach
dem selben Maßstabe bestimmt nun durchgängig der Stand den besonderen
Grad der Ehre, wiewohl dieser modifizirt wird durch die Fähigkeit der
Menge über die Wichtigkeit des Standes zu urteilen. Immer aber erkennt
man dem, der besondere Obliegenheiten hat und erfüllt, mehr Ehre zu,
als dem gemeinen Bürger, dessen Ehre hauptsächlich auf negativen
Eigenschaften beruht.
Die Amtsehre erfordert ferner, daß wer ein Amt versieht, das Amt
selbst, seiner Kollegen und Nachfolger wegen, im Respekt erhalte, eben
durch jene pünktliche Erfüllung seiner Pflichten und auch dadurch, daß
er Angriffe auf das Amt selbst und auf sich, soferne er es versieht,
d. h. Äußerungen, daß er das Amt nicht pünktlich versehe, oder daß das
Amt selbst nicht zum allgemeinen Besten gereiche, nicht ungeahndet
lasse, sondern durch die gesetzliche Strafe beweise, daß jene Angriffe
ungerecht waren.
Unterordnungen der Amtsehre sind die des Staatsdieners, des Arztes,
des Advokaten, jedes öffentlichen Lehrers, ja jedes Graduirten, kurz
eines jeden, der durch öffentliche Erklärung für eine gewisse Leistung
geistiger Art qualifizirt erklärt worden ist und sich eben deshalb
selbst dazu anheischig gemacht hat; also mit einem Wort die Ehre aller
öffentlich Anheischigen als solcher. Daher gehört auch hieher die
wahre *Soldatenehre*: sie besteht darin, daß wer sich zur Verteidigung
des gemeinsamen Vaterlandes anheischig gemacht hat, die dazu nötigen
Eigenschaften, also vor allem Mut, Tapferkeit und Kraft wirklich
besitze und ernstlich bereit sei, sein Vaterland bis in den Tod zu
verteidigen und überhaupt die Fahne, zu der er einmal geschworen, um
nichts auf der Welt zu verlassen. -- Ich habe hier die *Amtsehre* in
einem weiteren Sinne genommen, als gewöhnlich, wo sie den dem Amt
selbst gebührenden Respekt der Bürger bedeutet.
Die *Sexualehre* scheint mir einer näheren Betrachtung und
Zurückführung ihrer Grundsätze auf die Wurzel derselben zu bedürfen,
welche zugleich bestätigen wird, daß alle Ehre zuletzt auf
Nützlichkeitsrücksichten beruht. Die Sexualehre zerfällt, ihrer Natur
nach, in Weiber- und Männerehre, und ist von beiden Seiten ein
wohlverstandener _esprit de corps_. Die erstere ist bei weitem die
wichtigste von beiden: weil im weiblichen Leben das Sexualverhältnis
die Hauptsache ist. -- Die *weibliche Ehre* also ist die allgemeine
Meinung von einem Mädchen, daß sie sich gar keinem Manne, und von
einer Frau, daß sie sich nur dem ihr angetrauten hingegeben habe. Die
Wichtigkeit dieser Meinung beruht auf Folgendem. Das weibliche
Geschlecht verlangt und erwartet vom männlichen alles, nämlich alles,
was es wünscht und braucht: das männliche verlangt vom weiblichen
zunächst und unmittelbar nur eines. Daher mußte die Einrichtung
getroffen werden, daß das männliche Geschlecht vom weiblichen jenes
eine nur erlangen kann gegen Übernahme der Sorge für alles und zudem
für die aus der Verbindung entspringenden Kinder: auf dieser
Einrichtung beruht die Wohlfahrt des ganzen weiblichen Geschlechts. Um
sie durchzusetzen, muß notwendig das weibliche Geschlecht
zusammenhalten und _esprit de corps_ beweisen. Dann aber steht es als
ein Ganzes und in geschlossener Reihe dem gesamten männlichen
Geschlechte, welches durch das Übergewicht seiner Körper- und
Geisteskräfte von Natur im Besitz aller irdischen Güter ist, als dem
gemeinschaftlichen Feinde gegenüber, der besiegt und erobert werden
muß, um, mittelst seines Besitzes, in den Besitz der irdischen Güter
zu gelangen. Zu diesem Ende nun ist die Ehrenmaxime des ganzen
weiblichen Geschlechts, daß dem männlichen jeder uneheliche Beischlaf
durchaus versagt bleibe; damit jeder einzelne zur Ehe, als welche eine
Art von Kapitulation ist, gezwungen und dadurch das ganze weibliche
Geschlecht versorgt werde. Dieser Zweck kann aber nur vermittelst
strenger Beobachtung der obigen Maxime vollkommen erreicht werden:
daher wacht das ganze weibliche Geschlecht, mit wahrem _esprit de
corps_, über die Aufrechterhaltung derselben unter allen seinen
Mitgliedern. Demgemäß wird jedes Mädchen, welches durch unehelichen
Beischlaf einen Verrat gegen das ganze weibliche Geschlecht begangen
hat, weil dessen Wohlfahrt durch das Allgemeinwerden dieser
Handlungsweise untergraben werden würde, von demselben ausgestoßen und
mit Schande belegt: es hat seine Ehre verloren. Kein Weib darf mehr
mit ihm umgehen: es wird, gleich einer Verpesteten, gemieden. Das
gleiche Schicksal trifft die Ehebrecherin; weil diese dem Manne die
von ihm eingegangene Kapitulation nicht gehalten hat, durch solches
Beispiel aber die Männer vom Eingehen derselben abgeschreckt werden;
während auf ihr das Heil des ganzen weiblichen Geschlechts beruht.
Aber noch überdies verliert die Ehebrecherin, wegen der groben
Wortbrüchigkeit und des Betruges in ihrer Tat, mit der Sexualehre
zugleich die bürgerliche. Daher sagt man wohl, mit einem
entschuldigenden Ausdruck, »ein gefallenes Mädchen«, aber nicht »eine
gefallene Frau«, und der Verführer kann jene, durch die Ehe, wieder
ehrlich machen; nicht so der Ehebrecher diese, nachdem sie geschieden
worden. -- Wenn man nun, infolge dieser klaren Einsicht, einen zwar
heilsamen, ja notwendigen, aber wohlberechneten und auf Interesse
gestützten _esprit de corps_ als die Grundlage des Prinzips der
weiblichen Ehre erkennt; so wird man dieser zwar die größte
Wichtigkeit für das weibliche Dasein und daher einen großen relativen,
jedoch keinen absoluten, über das Leben und seine Zwecke
hinausliegenden und demnach mit diesem selbst zu erkaufenden Wert
beilegen können. Demnach nun wird man den überspannten, zu tragischen
Farcen ausartenden Taten der Lukretia und des Virginius keinen Beifall
schenken können. Daher eben hat der Schluß der Emilia Galotti etwas so
Empörendes, daß man das Schauspielhaus in völliger Verstimmung
verläßt. Hingegen kann man nicht umhin, der Sexualehre zum Trotz, mit
dem Klärchen des Egmont zu sympathisiren. Jenes auf die Spitze Treiben
des weiblichen Ehrenprinzips gehört, wie so manches, zum Vergessen des
Zwecks über die Mittel: denn die Sexualehre wird, durch solche
Überspannung, ein absoluter Wert angedichtet; während sie, noch mehr
als alle andere Ehre, einen bloß relativen hat; ja, man möchte sagen,
einen bloß konventionellen, wenn man aus dem _Thomasius de
concubinatu_ ersieht, wie in fast allen Ländern und Zeiten, bis zur
Lutherischen Reformation, das Konkubinat ein gesetzlich erlaubtes und
anerkanntes Verhältnis gewesen ist, bei welchem die Konkubine ehrlich
blieb; der Mylitta zu Babylon (Herodot I, 199) usw. gar nicht zu
gedenken. Auch gibt es allerdings bürgerliche Verhältnisse, welche die
äußere Form der Ehe unmöglich machen, besonders in katholischen
Ländern, wo keine Scheidung stattfindet; überall aber für regierende
Herren, als welche, meiner Meinung nach, viel moralischer handeln,
wenn sie eine Mätresse halten, als wenn sie eine morganatische Ehe
eingehen, deren Deszendenz, beim etwanigen Aussterben der legitimen,
einst Ansprüche erheben könnte; weshalb, sei es auch noch so entfernt,
durch solche Ehe die Möglichkeit eines Bürgerkrieges herbeigeführt
wird. Überdies ist eine solche morganatische, d. h. eigentlich allen
äußern Verhältnissen zum Trotz geschlossene Ehe, im letzten Grunde,
eine den Weibern und den Pfaffen gemachte Konzession, zweien Klassen,
denen man etwas einzuräumen sich möglichst hüten sollte. Ferner ist zu
erwägen, daß jeder im Lande das Weib seiner Wahl ehelichen kann, bis
auf einen, dem dieses natürliche Recht benommen ist: dieser arme Mann
ist der Fürst. Seine Hand gehört dem Lande und wird nach der
Staatsraison, d. h. dem Wohl des Landes gemäß, vergeben. Nun aber ist
er doch ein Mensch und will auch einmal dem Hange seines Herzens
folgen. Daher ist es so ungerecht und undankbar, wie es
spießbürgerlich ist, dem Fürsten das Halten einer Mätresse verwehren,
oder vorwerfen zu wollen; versteht sich, so lange ihr kein Einfluß auf
die Regierung gestattet wird. Auch ihrerseits ist eine solche
Mätresse, hinsichtlich der Sexualehre, gewissermaßen eine
Ausnahmsperson, eine Eximirte von der allgemeinen Regel: denn sie hat
sich bloß einem Manne ergeben, der sie und den sie lieben, aber
nimmermehr heiraten konnte. -- Überhaupt aber zeugen von dem nicht
rein natürlichen Ursprunge des weiblichen Ehrenprinzips die vielen
blutigen Opfer, welche demselben gebracht werden, -- im Kindermorde
und Selbstmorde der Mütter. Allerdings begeht ein Mädchen, die sich
ungesetzlich preisgibt, dadurch einen Treuebruch gegen ihr ganzes
Geschlecht: jedoch ist diese Treue nur stillschweigend angenommen und
nicht beschworen. Und da, im gewöhnlichen Fall, ihr eigener Vorteil am
unmittelbarsten darunter leidet, so ist ihre Torheit dabei unendlich
größer als ihre Schlechtigkeit.
Die Geschlechtsehre der Männer wird durch die der Weiber
hervorgerufen, als der entgegengesetzte _esprit de corps_, welcher
verlangt, daß jeder, der die dem Gegenpart so sehr günstige
Kapitulation, die Ehe, eingegangen ist, jetzt darüber wache, daß sie
ihm gehalten werde; damit nicht selbst dieses Paktum, durch das
Einreißen einer laxen Observanz desselben, seine Festigkeit verliere
und die Männer, indem sie alles hingeben, nicht einmal des einen
versichert seien, was sie dafür erhandeln, des Alleinbesitzes des
Weibes. Demgemäß fordert die Ehre des Mannes, daß er den Ehebruch
seiner Frau ahnde und, wenigstens durch Trennung von ihr, strafe.
Duldet er ihn wissentlich, so wird er von der Männergemeinschaft mit
Schande belegt: jedoch ist diese lange nicht so durchgreifend, wie die
durch den Verlust der Geschlechtsehre das Weib treffende, vielmehr nur
eine _levioris notae macula_; weil beim Manne die Geschlechtsbeziehung
eine untergeordnete ist, indem er in noch vielen anderen und
wichtigeren steht. Die zwei großen dramatischen Dichter der neueren
Zeit haben, jeder zweimal, diese Männerehre zu ihrem Thema genommen:
Shakespeare, im Othello und im Wintermärchen, und Calderon, in _el
medico de su honra_ (der Arzt seiner Ehre) und _a secreto agravio
secreta venganza_ (für geheime Schmach geheime Rache). Übrigens
fordert diese Ehre nur die Bestrafung des Weibes, nicht die ihres
Buhlen; welche bloß ein _opus supererogationis_ ist: hiedurch bestätigt
sich der angegebene Ursprung derselben aus dem _esprit de corps_ der
Männer. --
Die Ehre, wie ich sie bis hieher, in ihren Gattungen und Grundsätzen,
betrachtet habe, findet sich bei allen Völkern und zu allen Zeiten als
allgemein geltend; wenn gleich der Weiberehre sich einige lokale und
temporäre Modifikationen ihre Grundsätze nachweisen lassen. Hingegen
gibt es noch eine, von jener allgemein und überall gültigen gänzlich
verschiedene Gattung der Ehre, von welcher weder Griechen noch Römer
einen Begriff hatten, so wenig wie Chinesen, Hindu und Mohammedaner,
bis auf den heutigen Tag, irgend etwas von ihr wissen. Denn sie ist
erst im Mittelalter entstanden und bloß im christlichen Europa
einheimisch geworden, ja, selbst hier nur unter einer äußerst kleinen
Fraktion der Bevölkerung, nämlich unter den höheren Ständen der
Gesellschaft und was ihnen nacheifert. Es ist die *ritterliche Ehre*,
oder das _point d'honneur_. Da ihre Grundsätze von denen der bis
hieher erörterten Ehre gänzlich verschieden, sogar diesen zum Teil
entgegengesetzt sind, indem jene erstere den *Ehrenmann*, diese
hingegen den *Mann von Ehre* macht; so will ich ihre Prinzipien hier
besonders ausstellen, als einen Kodex, oder Spiegel der ritterlichen
Ehre.
1. Die Ehre besteht *nicht* in der Meinung anderer von unserm Wert,
sondern ganz allein in den *Äußerungen* einer solchen Meinung;
gleichviel ob die geäußerte Meinung wirklich vorhanden sei oder nicht;
geschweige, ob sie Grund habe. Demnach mögen andere, in Folge unsers
Lebenswandels, eine noch so schlechte Meinung von uns hegen, uns noch
so sehr verachten; solange nur keiner sich untersteht, solches laut zu
äußern, schadet es der Ehre durchaus nicht. Umgekehrt aber, wenn wir
auch durch unsere Eigenschaften und Handlungen alle andern zwingen,
uns sehr hoch zu achten (denn das hängt nicht von ihrer Willkür ab);
so darf dennoch nur irgend einer, -- und wäre es der Schlechteste und
Dümmste --, seine Geringschätzung über uns aussprechen, und alsbald
ist unsere Ehre verletzt, ja, sie ist auf immer verloren; wenn sie
nicht wieder hergestellt wird. -- Ein überflüssiger Beleg dazu, daß es
keineswegs auf die *Meinung* anderer, sondern allein auf die
*Äußerung* einer solchen ankomme, ist der, daß Verunglimpfungen
*zurückgenommen*, nötigenfalls abgebeten werden können, wodurch es
dann ist, als wären sie nie geschehn: ob dabei die Meinung, aus der
sie entsprungen, sich ebenfalls geändert habe und weshalb dies
geschehn sein sollte, tut nichts zur Sache: nur die Äußerung wird
annullirt, und dann ist alles gut. Hier ist es demnach nicht darauf
abgesehn, Respekt zu verdienen, sondern ihn zu ertrotzen.
2. Die Ehre eines Mannes beruht nicht auf dem, was er *tut*, sondern
auf dem, was er *leidet*, was ihm widerfährt. Wenn, nach den
Grundsätzen der zuerst erörterten, allgemein geltenden Ehre, diese
allein abhängt von dem, was *er selbst* sagt oder tut; so hängt
hingegen die ritterliche Ehre ab von dem, was irgend ein anderer sagt
oder tut. Sie liegt sonach in der Hand, ja, hängt an der Zungenspitze
eines jeden, und kann, wenn dieser zugreift, jeden Augenblick auf
immer verloren gehn, falls nicht der Betroffene, durch einen bald zu
erwähnenden Herstellungsprozeß, sie wieder an sich reißt, welches
jedoch nur mit Gefahr seines Lebens, seiner Gesundheit, seiner
Freiheit, seines Eigentums und seiner Gemütsruhe geschehn kann. Diesem
zufolge mag das Tun und Lassen eines Mannes das rechtschaffenste und
edelste, sein Gemüt das reinste und sein Kopf der eminenteste sein; so
kann dennoch seine Ehre jeden Augenblick verloren gehn, sobald es
nämlich irgend einem, -- der nur noch nicht diese Ehrengesetze
verletzt hat, übrigens aber der nichtswürdigste Lump, das stupideste
Vieh, ein Tagedieb, Spieler, Schuldenmacher, kurz, ein Mensch, der
nicht wert ist, daß jener ihn ansieht, sein kann, -- beliebt, ihn zu
*schimpfen*. Sogar wird es meistenteils gerade ein Subjekt solcher Art
sein, dem dies beliebt; weil eben, wie *Seneka* richtig bemerkt, _ut
quisque contemtissimus et ludibrio est, ita solutissimae linguae est_
(_de constantia, 11_): auch wird ein solcher gerade gegen einen, wie
der zuerst Geschilderte, am leichtesten aufgereizt werden; weil die
Gegensätze sich hassen und weil der Anblick überwiegender Vorzüge die
stille Wut der Nichtswürdigkeit zu erzeugen pflegt; daher eben Goethe
sagt:
Was klagst du über Feinde?
Sollten solche je werden Freunde,
Denen das Wesen, wie du bist,
Im Stillen ein ewiger Vorwurf ist?
*W. O. Divan.*
Man sieht, wie sehr viel gerade die Leute der zuletzt geschilderten
Art dem Ehrenprinzip zu danken haben; da es sie mit denen nivellirt,
welche ihnen sonst in jeder Beziehung unerreichbar wären. -- Hat nun
ein solcher geschimpft, d. h. dem andern eine schlechte Eigenschaft
zugesprochen; so gilt dies, vor der Hand, als ein objektiv wahres und
gegründetes Urteil, ein rechtskräftiges Dekret, ja, es bleibt für alle
Zukunft wahr und gültig, wenn es nicht alsbald mit Blut ausgelöscht
wird: d. h. der Geschimpfte bleibt (in den Augen aller »Leute von
Ehre«) das, was der Schimpfer (und wäre dieser der letzte aller
Erdensöhne) ihn genannt hat: denn er hat es (dies ist der _terminus
technicus_) »auf sich sitzen lassen.« Demgemäß werden die »Leute von
Ehre« ihn jetzt durchaus verachten, ihn wie einen Verpesteten fliehen,
z. B. sich laut und öffentlich weigern, in eine Gesellschaft zu gehn,
wo er Zutritt hat usw. -- Den Ursprung dieser weisen Grundansicht
glaube ich mit Sicherheit darauf zurückführen zu können, daß (nach C.
G. von Wächters »Beiträge zur deutschen Geschichte, besonders des
deutschen Strafrechts« 1845) im Mittelalter, bis ins 15. Jahrhundert,
bei Kriminalprozessen nicht der Ankläger die Schuld, sondern der
Angeklagte seine Unschuld zu beweisen hatte. Dies konnte geschehen
durch einen Reinigungseid, zu welchem er jedoch noch der Eideshelfer
(_consacramentales_) bedurfte, welche beschworen, sie seien überzeugt,
daß er keines Meineides fähig sei. Hatte er diese nicht, oder ließ der
Ankläger sie nicht gelten; so trat Gottesurteil ein, und dieses
bestand gewöhnlich im Zweikampf. Denn der Angeklagte war jetzt ein
»Bescholtener« und hatte sich zu reinigen. Wir sehn hier den Ursprung
des Begriffs des Bescholtenseins und des ganzen Hergangs der Dinge,
wie er noch heute unter den »Leuten von Ehre« stattfindet, nur mit
Weglassung des Eides. Eben hier ergibt sich auch die Erklärung der
obligaten, hohen Indignation, mit welcher »Leute von Ehre« den Vorwurf
der Lüge empfangen und blutige Rache dafür fordern, welches, bei der
Alltäglichkeit der Lügen, sehr seltsam erscheint, aber besonders in
England zum tiefwurzelnden Aberglauben erwachsen ist. (Wirklich müßte
jeder, der den Vorwurf der Lüge mit dem Tode zu strafen droht, in
seinem Leben nicht gelogen haben.) Nämlich in jenen Kriminalprozessen
des Mittelalters war die kürzere Form, daß der Angeklagte dem Ankläger
erwiderte: »das lügst du;« worauf dann sofort auf Gottesurteil erkannt
wurde: daher also schreibt es sich, daß, nach dem ritterlichen
Ehrenkodex, auf den Vorwurf der Lüge sogleich die Appellation an die
Waffen erfolgen muß. -- So viel, was das Schimpfen betrifft. Nun aber
gibt es sogar noch etwas Ärgeres als Schimpfen, etwas so
Erschreckliches, daß ich wegen dessen bloßer Erwähnung in diesem Kodex
der ritterlichen Ehre, die »Leute von Ehre« um Verzeihung zu bitten
habe, da ich weiß, daß beim bloßen Gedanken daran ihnen die Haut
schaudert und ihr Haar sich emporsträubt, indem es das _summum malum_,
der Übel größtes auf der Welt, und ärger als Tod und Verdammnis ist.
Es kann nämlich, _horribile dictu_, einer dem andern einen Klaps oder
Schlag versetzen. Dies ist eine entsetzliche Begebenheit und führt
einen so kompleten Ehrentod herbei, daß, wenn alle andern Verletzungen
der Ehre schon durch Blutlassen zu heilen sind, diese zu ihrer
gründlichen Heilung einen kompleten Totschlag erfordert.
3. Die Ehre hat mit dem, was der Mensch an und für sich sein mag, oder
mit der Frage, ob seine moralische Beschaffenheit sich jemals ändern
könne, und allen solchen Schulfuchsereien, ganz und gar nichts zu tun;
sondern wann sie verletzt, oder vor der Hand verloren ist, kann sie,
wenn man nur schleunig dazutut, recht bald und vollkommen wieder
hergestellt werden, durch ein einziges Universalmittel, das Duell. Ist
jedoch der Verletzer nicht aus den Ständen, die sich zum Kodex der
ritterlichen Ehre bekennen, oder hat derselbe diesem schon ein Mal
zuwider gehandelt; so kann man, zumal wenn die Ehrenverletzung eine
tätliche, aber auch, wenn sie eine bloß wörtliche gewesen sein sollte,
eine sichere Operation vornehmen, indem man, wenn man bewaffnet ist,
ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch eine Stunde nachher,
niedersticht, wodurch dann die Ehre wieder heil ist. Außerdem aber,
oder wenn man, aus Besorgnis vor daraus entstehenden Unannehmlichkeiten,
diesen Schritt vermeiden möchte, oder wenn man bloß ungewiß ist, ob
der Beleidiger sich den Gesetzen der ritterlichen Ehre unterwerfe,
oder nicht, hat man ein Palliativmittel, an der »Avantage.« Diese
besteht darin, daß, wenn er grob gewesen ist, man noch merklich gröber
sei: geht dies mit Schimpfen nicht mehr an, so schlägt man drein, und
zwar ist auch hier ein Klimax der Ehrenrettung: Ohrfeigen werden durch
Stockschläge kurirt, diese durch Hetzpeitschenhiebe: selbst gegen
letztere wird von einigen das Anspucken als probat empfohlen. Nur wenn
man mit diesen Mitteln nicht mehr zur Zeit kommt, muß durchaus zu
blutigen Operationen geschritten werden. Diese Palliativmethode hat
ihren Grund eigentlich in der folgenden Maxime.
4. Wie Geschimpftwerden eine Schande, so ist Schimpfen eine Ehre. Z.
B. auf der Seite meines Gegners sei Wahrheit, Recht und Vernunft; ich
aber schimpfe; so müssen diese alle einpacken, und Recht und Ehre ist
auf meiner Seite: er hingegen hat vorläufig seine Ehre verloren, --
bis er sie herstellt, nicht etwan durch Recht und Vernunft, sondern
durch Schießen und Stechen. Demnach ist die Grobheit eine Eigenschaft,
welche, im Punkte der Ehre, jede andere ersetzt oder überwiegt: der
Gröbste hat allemal Recht: _quid multa?_ Welche Dummheit,
Ungezogenheit, Schlechtigkeit einer auch begangen haben mag; -- durch
eine Grobheit wird sie als solche ausgelöscht und sofort legitimiert.
Zeigt etwan in einer Diskussion, oder sonst im Gespräch ein anderer
richtigere Sachkenntnis, strengere Wahrheitsliebe, gesünderes Urteil,
mehr Verstand als wir, oder überhaupt, läßt er geistige Vorzüge
blicken, die uns in Schatten stellen; so können wir alle dergleichen
Überlegenheiten und unsere eigene durch sie aufgedeckte Dürftigkeit
sogleich aufheben und nun umgekehrt selbst überlegen sein, indem wir
beleidigend und grob werden. Denn eine Grobheit besiegt jedes Argument
und eklipzirt allen Geist: wenn daher nicht etwan der Gegner sich
darauf einläßt und sie mit einer größeren erwidert, wodurch wir in den
edlen Wettkampf der Avantage geraten; so bleiben wir Sieger und die
Ehre ist auf unserer Seite: Wahrheit, Kenntnis, Verstand, Geist, Witz
müssen einpacken und sind aus dem Felde geschlagen von der göttlichen
Grobheit. Daher werden »Leute von Ehre«, sobald jemand eine Meinung
äußert, die von der ihrigen abweicht, oder auch nur mehr Verstand
zeigt, als sie ins Feld stellen können, sogleich Miene machen, jenes
Kampfroß zu besteigen; und wenn etwan, in einer Kontroverse, es ihnen
an einem Gegenargument fehlt, so suchen sie nach einer Grobheit, als
welche ja denselben Dienst leistet und leichter zu finden ist: darauf
gehn sie siegreich von dannen. Man sieht schon hier, wie sehr mit
Recht dem Ehrenprinzip die Veredelung des Tones in der Gesellschaft
nachgerühmt wird. -- Diese Maxime beruht nun wieder auf der folgenden,
welche die eigentliche Grundmaxime und die Seele des ganzen Kodex ist.
5. Der oberste Richterstuhl des Rechts, an den man, in allen
Differenzen, von jedem andern, soweit es die Ehre betrifft, appelliren
kann, ist der der physischen Gewalt, d. h. der Tierheit. Denn jede
Grobheit ist eigentlich eine Appellation an die Tierheit, indem sie
den Kampf der geistigen Kräfte, oder des moralischen Rechts, für
inkompetent erklärt und an deren Stelle den Kampf der physischen
Kräfte setzt, welcher bei der Spezies Mensch, die von *Franklin* ein
_toolmaking animal_ (Werkzeuge verfertigendes Tier) definirt wird, mit
den ihr demnach eigentümlichen Waffen, im Duell, vollzogen wird und
eine unwiderrufliche Entscheidung herbeiführt. -- Diese Grundmaxime
wird bekanntlich, mit einem Worte, durch den Ausdruck *Faustrecht*,
welcher dem Ausdruck *Aberwitz* analog und daher, wie dieser, ironisch
ist, bezeichnet: demnach sollte, ihm gemäß, die ritterliche Ehre die
Faust-Ehre heißen. --
6. Hatten wir, weiter oben, die bürgerliche Ehre sehr skrupulös
gefunden im Punkte des Mein und Dein, der eingegangenen
Verpflichtungen und des gegebenen Wortes; so zeigt hingegen der hier
in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste Liberalität. Nämlich
nur *ein* Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d. h. das
Wort, bei dem man gesagt hat »auf Ehre!« -- woraus die Präsumtion
entsteht, daß jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar bei dem
Bruch dieses Ehrenworts läßt sich zur Not die Ehre noch retten, durch
das Universalmittel, das Duell, hier mit denjenigen, welche behaupten,
wir hätten das Ehrenwort gegeben. -- Ferner: nur *eine* Schuld gibt es,
die unbedingt bezahlt werden muß, -- die Spielschuld, welche auch
demgemäß den Namen »Ehrenschuld« führt. Um alle übrigen Schulden mag
man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre
durchaus nicht. --
Daß nun dieser seltsame, barbarische und lächerliche Kodex der Ehre
nicht aus dem Wesen der menschlichen Natur, oder einer gesunden
Ansicht menschlicher Verhältnisse hervorgegangen sei, erkennt der
Unbefangene auf den ersten Blick. Zudem aber wird es durch den äußerst
beschränkten Bereich seiner Geltung bestätigt: dieser nämlich ist
ausschließlich Europa und zwar nur seit dem Mittelalter, und auch hier
nur beim Adel, Militär und was diesen nacheifert. Denn weder Griechen,
noch Römer, noch die hochgebildeten asiatischen Völker, alter und
neuer Zeit, wissen irgend etwas von dieser Ehre und ihren Grundsätzen.
Sie alle kennen keine andere Ehre, als die zuerst analysirte. Bei
ihnen allen gilt demnach der Mann für das, wofür sein Tun und Lassen
ihn kund gibt, nicht aber für das, was irgend einer losen Zunge
beliebt von ihm zu sagen. Bei ihnen allen kann, was einer sagt oder
tut, wohl seine *eigene* Ehre vernichten, aber nie die eines andern.
Ein Schlag ist bei ihnen allen eben nur ein Schlag, wie jedes Pferd
und jeder Esel ihn gefährlicher versetzen kann: er wird, nach
Umständen, zum Zorne reizen, auch wohl auf der Stelle gerächt werden:
aber mit der Ehre hat er nichts zu tun, und keineswegs wird Buch
gehalten über Schläge und Schimpfwörter, nebst der dafür gewordenen
oder aber einzufordern versäumten »Satisfaktion.« An Tapferkeit und
Lebensverachtung stehn sie den Völkern des christlichen Europas nicht
nach. Griechen und Römer waren doch wohl ganze Helden: aber sie wußten
nichts vom _point d'honneur_. Der Zweikampf war bei ihnen nicht Sache
der Edeln im Volke, sondern feiler Gladiatoren, preisgegebener Sklaven
und verurteilter Verbrecher, welche, mit wilden Tieren abwechselnd,
auf einander gehetzt wurden, zur Belustigung des Volks. Bei Einführung
des Christentums wurden die Gladiatorenspiele aufgehoben: an ihre
Stelle aber ist, in der christlichen Zeit, unter Vermittelung des
Gottesurteils, das Duell getreten. Waren jene ein grausames Opfer, der
allgemeinen Schaulust gebracht; so ist dieses ein grausames Opfer, dem
allgemeinen Vorurteil gebracht; aber nicht wie jenes, von Verbrechern,
Sklaven und Gefangenen, sondern von Freien und Edeln.
Daß den Alten jenes Vorurteil völlig fremd war, bezeugen eine Menge
uns aufbehaltener Züge. Als z. B. ein Teutonischer Häuptling den
*Marius* zum Zweikampf herausgefordert hatte, ließ dieser Held ihm
antworten: »wenn er seines Lebens überdrüssig wäre, möge er sich
aufhängen«, bot ihm jedoch einen ausgedienten Gladiator an, mit dem er
sich herumschlagen könne (_Freinsh. suppl. in Liv. lib. LXVIII, c.
12_). Im Plutarch (_Them. 11_) lesen wir, daß der Flottenbefehlshaber
Eurybiades, mit dem Themistokles streitend, den Stock aufgehoben habe,
ihn zu schlagen; jedoch nicht, daß dieser darauf den Degen gezogen,
vielmehr, daß er gesagt habe: =pataxon men oun, akouson de=: »schlage
mich, aber höre mich.« Mit welchem Unwillen muß doch der Leser »von
Ehre« hiebei die Nachricht vermissen, daß das Atheniensische
Offizierkorps sofort erklärt habe, unter so einem Themistokles nicht
ferner dienen zu wollen! -- Ganz richtig sagt demnach ein neuerer
französischer Schriftsteller: _si quelqu'un s'avisait de dire que
Démosthène fut un homme d'honneur, on sourirait de pitié; -- -- --
Cicéron n'était pas un homme d'honneur non plus._ (_Soirées
littéraires, par C. Durand. Rouen 1828. Vol. 2. p. 300._) Ferner zeigt
die Stelle im Plato (_de leg. IX_, die letzten 6 Seiten, imgleichen
_XI p. 131 Bip._) über die =aikia=, d. h. Mißhandlungen, zur Genüge,
daß die Alten von der Ansicht des ritterlichen Ehrenpunktes bei
solchen Sachen keine Ahnung hatten. *Sokrates* ist, in Folge seiner
häufigen Disputationen, oft tätlich mißhandelt worden, welches er
gelassen ertrug: als er einst einen Fußtritt erhielt, nahm er es
geduldig hin und sagte dem, der sich hierüber wunderte: »würde ich
denn, wenn mich ein Esel gestoßen hätte, ihn verklagen?« -- (_Diog.
Laert. II, 21._) Als, ein ander Mal, jemand zu ihm sagte: »schimpft
und schmäht dich denn jener nicht?« war seine Antwort: »nein: denn was
er sagt paßte nicht auf mich« (_ibid. 36._) -- Stobäos (_Florileg.,
ed. Gaisford, Vol. I, p. 327-330_) hat eine lange Stelle des
*Musonius* uns aufbewahrt, daraus zu ersehen, wie die Alten die
Injurien betrachteten: sie kannten keine andere Genugtuung, als die
gerichtliche; und weise Männer verschmähten auch diese. Daß die Alten
für eine erhaltene Ohrfeige keine andere Genugtuung kannten, als eine
gerichtliche, ist deutlich zu ersehn aus Plato's Gorgias (S. _86
Bip._); woselbst auch (S. 133) die Meinung des Sokrates darüber steht.
Dasselbe erhellt auch aus dem Berichte des Gillius (_XX, 1_) von einem
gewissen Lucius Veratius, welcher den Mutwillen übte, den ihm auf der
Straße begegnenden römischen Bürgern, ohne Anlaß, eine Ohrfeige zu
versetzen, in welcher Absicht er, um allen Weitläuftigkeiten darüber
vorzubeugen, sich von einem Sklaven mit einem Beutel Kupfermünze
begleiten ließ, der den also Überraschten sogleich das gesetzmäßige
Schmerzensgeld von 25 Aß auszahlte. *Krates*, der berühmte Zyniker,
hatte vom Musiker Nikodromos eine so starke Ohrfeige erhalten, daß ihm
das Gesicht angeschwollen und blutrünstig geworden war: darauf
befestigte er an seiner Stirn ein Brettchen, mit der Inschrift
=Nikodromos epoiei= (_Nicodromus fecit_), wodurch große Schande auf
den Flötenspieler fiel, der gegen einen Mann, den ganz Athen wie einen
Hausgott verehrte (_Apul. Flor. p. 126 bip._), eine solche Brutalität
ausgeübt hatte. (_Diog. Laert. VI, 89._) -- Vom *Diogenes* aus Sinope
haben wir darüber, daß die betrunkenen Söhne der Athener ihn geprügelt
hatten, einen Brief an den Melesippus, dem er bedeutet, das habe
nichts auf sich. (_Nota Casaub. ad Diog. Laert. VI, 33._) -- Seneka
hat, im Buche _de constantia sapientis_, vom _C. 10_ an bis zum Ende,
die Beleidigung, _contumelia_, ausführlich in Betracht genommen, um
darzulegen, daß der Weise sie nicht beachtet. Kapitel 14 sagt er: _»at
sapiens colaphis percussus, quid faciet? quod Cato, cum illi os
percussum esset: non excanduit, non vindicavit injuriam: nec remisit
quidem, sed factam negavit.«_ »Ja,« ruft ihr, »das waren Weise!« --
Ihr aber seid Narren? Einverstanden. --
Wir sehn also, daß den Alten das ganze ritterliche Ehrenprinzip
unbekannt war, weil sie eben in allen Stücken der unbefangenen,
natürlichen Ansicht der Dinge getreu blieben und daher solche sinistre
und heillose Fratzen sich nicht einreden ließen. Deshalb konnten sie
auch einen Schlag ins Gesicht für nichts anderes halten, als was er
ist, eine kleine physische Beeinträchtigung; während er den Neuern
eine Katastrophe und ein Thema zu Trauerspielen geworden ist, z. B. im
Eid des Corneille, auch in einem neueren deutschen bürgerlichen
Trauerspiele, welches »die Macht der Verhältnisse« heißt, aber »die
Macht des Vorurteils« heißen sollte: wenn aber gar ein Mal in der
Pariser Nationalversammlung eine Ohrfeige fällt, so hallt ganz Europa
davon wieder. Den Leuten »von Ehre« nun aber, welche durch obige
klassische Erinnerungen und angeführte Beispiele aus dem Altertume
verstimmt sein müssen, empfehle ich, als Gegengift, in *Diderots*
Meisterwerke, _Jaques le fataliste_, die Geschichte des Herrn
*Desglands* zu lesen, als ein auserlesenes Musterstück moderner
ritterlicher Ehrenhaftigkeit, daran sie sich letzen und erbauen mögen.
Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß das ritterliche
Ehrenprinzip keineswegs ein ursprüngliches, in der menschlichen Natur
selbst gegründetes sein kann. Es ist also ein künstliches, und sein
Ursprung ist nicht schwer zu finden. Es ist offenbar ein Kind jener
Zeit, wo die Fäuste geübter waren als die Köpfe, und die Pfaffen die
Vernunft in Ketten hielten, also des belobten Mittelalters und seines
Rittertums. Damals nämlich ließ man für sich den lieben Gott nicht nur
sorgen, sondern auch urteilen. Demnach wurden schwierige Rechtsfälle
durch Ordalien oder Gottesurteile entschieden; diese nun bestanden,
mit wenigen Ausnahmen, in Zweikämpfen, keineswegs bloß unter Rittern,
sondern auch unter Bürgern; -- wie dies ein artiges Beispiel in
Shakespeares Heinrich VI. (T. 2, A. 2, Sz. 3) bezeugt. Auch konnte von
jedem richterlichen Urteilsspruch immer noch an den Zweikampf, als die
höhere Instanz, nämlich das Urteil Gottes, appellirt werden. Dadurch
war nun eigentlich die physische Kraft und Gewandtheit, also die
tierische Natur, statt der Vernunft, auf den Richterstuhl gesetzt, und
über Recht oder Unrecht entschied nicht was einer getan hatte, sondern
was ihm widerfuhr, -- ganz nach dem noch heute geltenden ritterlichen
Ehrenprinzip. Wer an diesem Ursprunge des Duellwesens noch zweifelt,
lese das vortreffliche Buch von _J. G. Mellingen, the history of
duelling_, 1849. Ja, noch heutzutage findet man unter den, dem
ritterlichen Ehrenprinzip nachlebenden Leuten, welche bekanntlich
nicht gerade die unterrichtetesten und nachdenkendesten zu sein
pflegen, einige, die den Erfolg des Duells wirklich für eine göttliche
Entscheidung des ihm zum Grunde liegenden Streites halten; gewiß nach
einer traditionell fortgeerbten Meinung.
Abgesehn von diesem Ursprunge des ritterlichen Ehrenprinzips, ist
seine Tendenz zunächst diese, daß man, durch Androhung physischer
Gewalt, die äußerlichen Bezeugungen derjenigen Achtung erzwingen will,
welche wirklich zu erwerben man entweder für zu beschwerlich, oder für
überflüssig hält. Dies ist ungefähr so, wie wenn jemand, die Kugel des
Thermometers mit der Hand erwärmend, am Steigen des Quecksilbers
dartun wollte, daß sein Zimmer wohlgeheizt sei. Näher betrachtet ist
der Kern der Sache dieser: wie die bürgerliche Ehre, als welche den
friedlichen Verkehr mit andern im Auge hat, in der Meinung dieser von
uns besteht, daß wir vollkommenes *Zutrauen* verdienen, weil wir die
Rechte eines jeden unbedingt achten; so besteht die ritterliche Ehre
in der Meinung von uns, daß wir *zu fürchten* seien, weil wir unsere
eigenen Rechte unbedingt zu verteidigen gesonnen sind. Der Grundsatz,
daß es wesentlicher sei, gefürchtet zu werden, als Zutrauen zu
genießen, würde auch, weil auf die Gerechtigkeit der Menschen wenig zu
bauen ist, so gar falsch nicht sein, wenn wir im Naturzustande lebten,
wo jeder sich selbst zu schützen und seine Rechte unmittelbar zu
verteidigen hat. Aber im Stande der Zivilisation, wo der Staat den
Schutz unserer Person und unseres Eigentums übernommen hat, findet er
keine Anwendung mehr, und steht da, wie die Burgen und Warten aus den
Zeiten des Faustrechts, unnütz und verlassen, zwischen wohlbebauten
Feldern und belebten Landstraßen, oder gar Eisenbahnen. Demgemäß hat
denn auch die ihn festhaltende ritterliche Ehre sich auf solche
Beeinträchtigungen der Person geworfen, welche der Staat nur leicht,
oder, nach dem Prinzip _de minimis lex non curat_, gar nicht bestraft,
indem es unbedeutende Kränkungen und zum Teil bloße Neckereien sind.
Sie aber hat in Hinsicht auf diese sich hinaufgeschroben zu einer der
Natur, der Beschaffenheit und dem Lose des Menschen gänzlich
unangemessenen Überschätzung des Wertes der eigenen Person, als
welchen sie bis zu einer Art von Heiligkeit steigert und demnach die
Strafe des Staates für kleine Kränkungen derselben durchaus
unzulänglich findet, solche daher selbst zu strafen übernimmt und zwar
stets am Leibe und Leben des Beleidigers. Offenbar liegt hier der
unmäßigste Hochmut und die empörendeste Hoffahrt zugrunde, welche,
ganz vergessend, was der Mensch eigentlich ist, eine unbedingte
Unverletzlichkeit, wie auch Tadellosigkeit, für ihn in Anspruch
nehmen. Allein jeder, der diese mit Gewalt durchzusetzen gesonnen ist
und dem zufolge die Maxime proklamirt: »wer mich schimpft, oder gar
mir einen Schlag gibt, soll des Todes sein«, -- verdient eigentlich
schon darum aus dem Lande verwiesen zu werden[F]. Da wird denn, zur
Beschönigung jenes vermessenen Übermutes, allerhand vorgegeben. Von
zwei unerschrockenen Leuten, heißt es, gebe keiner je nach, daher es
vom leisesten Anstoß zu Schimpfreden, dann zu Prügeln und endlich zum
Totschlag kommen würde; demnach sei es besser, anstandshalber die
Mittelstufen zu überspringen und gleich an die Waffen zu gehn. Das
speziellere Verfahren hierbei hat man dann in ein steifes,
pedantisches System, mit Gesetzen und Regeln, gebracht, welches die
ernsthafteste Posse von der Welt ist und als ein wahrer Ehrentempel
der Narrheit dasteht. Nun aber ist der Grundsatz selbst falsch: bei
Sachen von geringer Wichtigkeit (die von großer bleiben stets den
Gerichten anheimgestellt) gibt von zwei unerschrockenen Leuten
allerdings einer nach, nämlich der Klügste, und bloße Meinungen läßt
man auf sich beruhen. Den Beweis hievon liefert das Volk, oder
vielmehr alle die zahlreichen Stände, welche sich nicht zum
ritterlichen Ehrenprinzip bekennen, bei denen daher die Streitigkeiten
ihren natürlichen Verlauf haben: unter diesen Ständen ist der
Totschlag hundertmal seltener, als bei der vielleicht nur 1/1000 der
Gesamtheit betragenden Fraktion, welche jenem Prinzipe huldigt; und
selbst eine Prügelei ist eine Seltenheit. -- Sodann aber wird
behauptet, der gute Ton und die feine Sitte der Gesellschaft hätten
zum letzten Grundpfeiler jenes Ehrenprinzip, mit seinen Duellen, als
welche die Wehrmauer gegen die Ausbrüche der Rohheit und Ungezogenheit
wären. Allein in Athen, Korinth und Rom war ganz gewiß gute und zwar
sehr gute Gesellschaft, auch feine Sitte und guter Ton anzutreffen;
ohne daß jener Popanz der ritterlichen Ehre dahinter gesteckt hätte.
Freilich aber führten daselbst auch nicht, wie bei uns, die Weiber den
Vorsitz in der Gesellschaft, welches, wie es zunächst der Unterhaltung
einen frivolen und läppischen Charakter erteilt und jedes gehaltvolle
Gespräch verbannt, gewiß auch sehr dazu beiträgt, daß in unsrer guten
Gesellschaft der persönliche Mut den Rang vor jeder andern Eigenschaft
behauptet; während er doch eigentlich eine sehr untergeordnete, eine
bloße Unteroffizierstugend ist, ja, eine, in welcher sogar Tiere uns
übertreffen, weshalb man z. B. sagt: »mutig wie ein Löwe.« Sogar aber
ist, im Gegenteil obiger Behauptung, das ritterliche Ehrenprinzip oft
das sichere Asylum, wie im großen der Unredlichkeit und
Schlechtigkeit, so im kleinen der Ungezogenheit, Rücksichtslosigkeit
und Flegelei, indem eine Menge sehr lästiger Unarten stillschweigend
geduldet werden, weil eben keiner Lust hat, an die Rüge derselben den
Hals zu setzen. -- Dem allen entsprechend sehn wir das Duell im
höchsten Flor und mit blutdürstigem Ernst betrieben, gerade bei der
Nation, welche in politischen und finanziellen Angelegenheiten Mangel
an wahrer Ehrenhaftigkeit bewiesen hat: wie es damit bei ihr im
Privatverkehr stehe, kann man bei denen erfragen, die Erfahrung darin
haben. Was aber gar ihre Urbanität und gesellschaftliche Bildung
betrifft, so ist sie als negatives Muster längst berühmt.
[F] Die ritterliche Ehre ist ein Kind des Hochmuts und der Narrheit.
(Die ihr entgegengesetzte Wahrheit spricht am schärfsten _el principe
constante_ aus in den Worten: »_esa es la herencia de Adan_«.) Sehr
auffallend ist es, daß dieser Superlativ alles Hochmuts sich allein
und ausschließlich unter den Genossen derjenigen Religion findet,
welche ihren Anhängern die äußerste Demut zur Pflicht macht; da weder
frühere Zeiten noch andere Weltteile jenes Prinzip der ritterlichen
Ehre kennen. Dennoch darf man dasselbe nicht der Religion zuschreiben,
vielmehr dem Feudalwesen, bei welchem jeder Edele sich als einen
kleinen Souverän, der keinen menschlichen Richter über sich erkannte,
ansah und sich daher eine völlige Unverletzlichkeit und Heiligkeit der
Person beilegen lernte, daher ihm jedes Attentat gegen dieselbe, oder
jeder Schlag und jedes Schimpfwort, ein todeswürdiges Verbrechen
schien. Demgemäß waren das Ehrenprinzip und die Duelle ursprünglich
nur Sache des Adels und infolge davon in späteren Zeiten der
Offiziere, denen sich nachher hin und wieder, wiewohl nie durchgängig,
die andern höheren Stände anschlossen, um nicht weniger zu gelten.
Wenn auch die Duelle aus den Ordalien hervorgegangen sind; so sind
diese doch nicht der Grund, sondern die Folge und Anwendung des
Ehrenprinzips: wer keinen menschlichen Richter erkennt, appellirt an
den göttlichen. Die Ordalien selbst aber sind nicht dem Christentum
eigen, sondern finden sich auch im Hinduismus sehr stark, zwar
meistens in älterer Zeit, doch Spuren davon auch noch jetzt. --
Alle jene Vorgaben halten also nicht Stich. Mit mehr Recht kann urgirt
werden, daß, wie schon ein angeknurrter Hund wieder knurrt, ein
geschmeichelter wieder schmeichelt, es auch in der Natur des Menschen
liege, jede feindliche Begegnung feindlich zu erwidern und durch Zeichen
der Geringschätzung oder des Hasses erbittert und gereizt zu werden;
daher schon Cicero sagt: _habet quendam aculeum contumelia, quem pati
prudentes ac viri boni difficillime possunt_; wie denn auch nirgends auf
der Welt (einige fromme Sekten beiseite gesetzt) Schimpfreden oder gar
Schläge gelassen hingenommen werden. Jedoch leitet die Natur keinenfalls
zu etwas Weiterem, als zu einer der Sache angemessenen Vergeltung, nicht
aber dazu, den Vorwurf der Lüge, der Dummheit oder der Feigheit, mit dem
Tode zu bestrafen, und der altdeutsche Grundsatz »auf eine Maulschelle
gehört ein Dolch« ist ein empörender ritterlicher Aberglaube. Jedenfalls
ist die Erwiderung oder Vergeltung von Beleidigungen Sache des Zorns,
aber keineswegs der Ehre und Pflicht, wozu das ritterliche Ehrenprinzip
sie stempelt. Vielmehr ist ganz gewiß, daß jeder Vorwurf nur in dem
Maße, als er trifft, verletzen kann; welches auch daran ersichtlich ist,
daß die leiseste Andeutung, welche trifft, viel tiefer verwundet, als
die schwerste Anschuldigung, die gar keinen Grund hat. Wer daher
wirklich sich bewußt ist, einen Vorwurf nicht zu verdienen, darf und
wird ihn getrost verachten. Dagegen aber fordert das Ehrenprinzip von
ihm, daß er eine Empfindlichkeit zeige, die er gar nicht hat, und
Beleidigungen, die ihn nicht verletzen, blutig räche. Der aber muß
selbst eine schwache Meinung von seinem eigenen Werte haben, der sich
beeilt, jeder denselben anfechtenden Äußerung den Daumen aufs Auge zu
drücken, damit sie nicht laut werde. Demzufolge wird, bei Injurien,
wahre Selbstschätzung wirkliche Gleichgültigkeit verleihen, und wo dies,
aus Mangel derselben, nicht der Fall ist, werden Klugheit und Bildung
anleiten, den Schein davon zu retten und den Zorn zu verbergen. Wenn man
demnach nur erst den Aberglauben des ritterlichen Ehrenprinzips los
wäre, so daß niemand mehr vermeinen dürfte, durch Schimpfen irgend etwas
der Ehre eines andern nehmen oder der seinigen wiedergeben zu können,
auch nicht mehr jedes Unrecht, jede Roheit oder Grobheit sogleich
legitimirt werden könnte durch die Bereitwilligkeit Satisfaktion zu
geben, d. h. sich dafür zu schlagen; so würde bald die Einsicht
allgemein werden, daß, wenn es an's Schmähen und Schimpfen geht, der in
diesem Kampfe Besiegte der Sieger ist, und daß, wie *Vincenzo Monti*
sagt, die Injurien es machen wie die Kirchenprozessionen, welche stets
dahin zurückkehren, von wo sie ausgegangen sind. Ferner würde es alsdann
nicht mehr, wie jetzt, hinreichend sein, daß einer eine Grobheit zu
Markte brächte, um Recht zu behalten; mithin würden alsdann Einsicht und
Verstand ganz anders zu Worte kommen als jetzt, wo sie immer erst zu
berücksichtigen haben, ob sie nicht irgendwie den Meinungen der
Beschränktheit und Dummheit, als welche schon ihr bloßes Auftreten
alarmirt und erbittert hat, Anstoß geben und dadurch herbeiführen
können, daß das Haupt, in welchem sie wohnen, gegen den flachen Schädel,
in welchem jene hausen, aufs Würfelspiel gesetzt werden müsse. Sonach
würde alsdann in der Gesellschaft die geistige Überlegenheit das ihr
gebührende Primat erlangen, welches jetzt, wenn auch verdeckt, die
physische Überlegenheit und die Husarenkourage hat, und infolge hievon
würden die vorzüglichsten Menschen doch schon einen Grund weniger haben,
als jetzt, sich von der Gesellschaft zurückzuziehn. Eine Veränderung
dieser Art würde demnach den *wahren* guten Ton herbeiführen und der
wirklich guten Gesellschaft den Weg bahnen, in der Form, wie sie, ohne
Zweifel, in Athen, Korinth und Rom bestanden hat. Wer von dieser eine
Probe zu sehn wünscht, dem empfehle ich das Gastmahl des Xenophon zu
lesen.
Die letzte Verteidigung des ritterlichen Kodex wird aber, ohne
Zweifel, lauten: »Ei, da könnte ja, Gott sei bei uns! wohl gar einer
dem andern einen Schlag versetzen!« -- worauf ich kurz erwidern
könnte, daß dies bei den 999/1000 der Gesellschaft, die jenen Kodex
nicht anerkennen, oft genug der Fall gewesen, ohne daß je einer daran
gestorben sei, während bei den Anhängern desselben, in der Regel,
jeder Schlag ein tötlicher wird. Aber ich will näher darauf eingehen.
Ich habe mich oft genug bemüht, für die unter einem Teil der
menschlichen Gesellschaft so fest stehende Überzeugung von der
Entsetzlichkeit eines Schlages, entweder in der tierischen, oder in
der vernünftigen Natur des Menschen, irgend einen haltbaren oder
wenigstens plausibeln, nur nicht in bloßen Redensarten bestehenden,
sondern auf deutliche Begriffe zurückführbaren Grund zu finden, jedoch
vergeblich. Ein Schlag ist und bleibt ein kleines physisches Übel,
welches jeder Mensch dem andern verursachen kann, dadurch aber weiter
nichts beweist, als daß er stärker oder gewandter sei, oder daß der
andere nicht auf seiner Hut gewesen. Weiter ergibt die Analyse nichts.
Sodann sehe ich denselben Ritter, welchem ein Schlag von Menschenhand
der Übel größtes dünkt, einen zehnmal stärkern Schlag von seinem
Pferde erhalten und, mit verbissenem Schmerz davonhinkend, versichern,
es habe nichts zu bedeuten. Da habe ich gedacht, es läge an der
Menschenhand. Allein ich sehe unseren Ritter von dieser Degenstiche
und Säbelhiebe im Kampfe erhalten und versichern, es sei Kleinigkeit,
nicht der Rede wert. Sodann vernehme ich, daß selbst Schläge mit der
flachen Klinge bei weitem nicht so schlimm seien wie die mit dem
Stocke, daher, vor nicht langer Zeit, die Kadetten wohl jenen, aber
nicht diesen ausgesetzt waren: und nun gar der Ritterschlag, mit der
Klinge, ist die größte Ehre. Da bin ich denn mit meinen
psychologischen und moralischen Gründen zu Ende, und mir bleibt nichts
übrig, als die Sache für einen alten, festgewurzelten Aberglauben zu
halten, für ein Beispiel mehr, zu so vielen, was alles man den
Menschen einreden kann. Dies bestätigt auch die bekannte Tatsache, daß
in China Schläge mit dem Bambusrohr eine sehr häufige bürgerliche
Bestrafung, selbst für Beamte aller Klassen sind; indem sie uns zeigt,
daß die Menschennatur, und selbst die hoch zivilisirte, dort nicht
dasselbe aussagt[G]. Sogar aber lehrt ein unbefangener Blick auf die
Natur des Menschen, daß diesem das Prügeln so natürlich ist, wie den
reißenden Tieren das Beißen und dem Hornvieh das Stoßen: er ist eben
ein prügelndes Tier. Daher auch werden wir empört, wenn wir, in
seltenen Fällen, vernehmen, daß ein Mensch den andern gebissen habe;
hingegen ist, daß er Schläge gebe und empfange, ein so natürliches,
wie leicht eintretendes Ereignis. Daß höhere Bildung sich auch diesem,
durch gegenseitige Selbstbeherrschung, gern entzieht, ist leicht
erklärlich. Aber einer Nation, oder auch nur einer Klasse,
aufzubinden, ein gegebener Schlag sei ein entsetzliches Unglück,
welches Mord und Totschlag zur Folge haben müsse, ist eine
Grausamkeit. Es gibt der wahren Übel zu viele auf der Welt, als daß
man sich erlauben dürfte, sie durch imaginäre, welche die wahren
herbeiziehn, zu vermehren: das tut aber jener dumme und boshafte
Aberglaube. Ich muß daher sogar mißbilligen, daß Regierungen und
gesetzgebende Körper demselben dadurch Vorschub leisten, daß sie mit
Eifer auf Abstellung aller Prügelstrafen, beim Zivil und Militär,
dringen. Sie glauben dabei im Interesse der Humanität zu handeln;
während gerade das Gegenteil der Fall ist, indem sie dadurch an der
Befestigung jenes widernatürlichen und heillosen Wahnes, dem schon so
viele Opfer gefallen sind, arbeiten. Bei allen Vergehungen, mit
Ausnahme der schwersten, sind Prügel die dem Menschen zuerst
einfallende, daher die natürliche Bestrafung: wer für Gründe nicht
empfänglich war, wird es für Prügel sein: und daß der, welcher am
Eigentum, weil er keines hat, nicht gestraft werden kann, und den man
an der Freiheit, weil man seiner Dienste bedarf, nicht ohne eigenen
Nachteil strafen kann, durch mäßige Prügel gestraft werde, ist so
billig wie natürlich. Auch werden gar keine Gründe dagegen
aufgebracht, sondern bloße Redensarten von der »Würde des Menschen«,
die sich nicht auf deutliche Begriffe, sondern eben nur wieder auf
obigen verderblichen Aberglauben stützen. Daß dieser der Sache zum
Grunde liege, hat eine fast lächerliche Bestätigung daran, daß noch
vor kurzem, in manchen Ländern beim Militär die Prügelstrafe durch die
Lattenstrafe ersetzt worden war, welche doch, ganz und gar wie jene,
die Verursachung eines körperlichen Schmerzes ist, nun aber nicht
ehrenrührig und entwürdigend sein soll.
[G] _Vingt ou trente coups de canne sur le derrière, c'est, pour ainsi
dire, le pain quotidien des Chinois. C'est une correction paternelle
du mandarin, laquelle n'a rien d'infamant, et qu'ils reçoivent avec
action de grâces. -- Lettres édifiantes et curieuses, édition de 1819.
Vol. 11, p. 454._
Durch dergleichen Beförderung des besagten Aberglaubens arbeitet man
aber dem ritterlichen Ehrenprinzip und damit dem Duell in die Hände,
während man dieses andrerseits durch Gesetze abzustellen bemüht ist,
oder doch es zu sein vorgibt[H]. Infolge davon treibt denn jenes
Fragment des Faustrechts, aus den Zeiten des rohesten Mittelalters bis
in das 19. Jahrhundert herabgeweht, sich in diesem, zum öffentlichen
Skandal, noch immer herum: es ist nachgerade an der Zeit, daß es mit
Schimpf und Schande herausgeworfen werde. Ist es doch heutzutage nicht
einmal erlaubt, Hunde oder Hähne methodisch aufeinander zu hetzen
(wenigstens werden in England dergleichen Hetzen gestraft); aber
Menschen werden, wider Willen, zum tötlichen Kampf aufeinander
gehetzt, durch den lächerlichen Aberglauben des absurden Prinzips der
ritterlichen Ehre und durch dessen bornirte Vertreter und Verwalter,
welche ihnen die Verpflichtung auflegen, wegen irgend einer Lumperei
wie Gladiatoren mit einander zu kämpfen. Unseren deutschen Puristen
schlage ich daher, für das Wort Duell, welches wahrscheinlich nicht
vom lateinischen _duellum_, sondern vom spanischen _duelo_, Leid,
Klage, Beschwerde, herkommt, -- die Benennung Ritterhetze vor. Die
Pedanterei, mit der die Narrheit getrieben wird, gibt allerdings Stoff
zum Lachen. Indessen ist es empörend, daß jenes Prinzip und sein
absurder Kodex einen Staat im Staate begründet, welcher, kein anderes
als das Faustrecht anerkennend, die ihm unterworfenen Stände dadurch
tyrannisirt, daß er ein heiliges Vehmgericht offen hält, vor welches
jeder jeden, mittelst sehr leicht herbeizuführender Anlässe als
Schergen, laden kann, um ein Gericht auf Tod und Leben über ihn und
sich ergehn zu lassen. Natürlich wird nun dies der Schlupfwinkel, von
welchem aus jeder Verworfenste, wenn er nur jenen Ständen angehört,
den Edelsten und Besten, der ihm als solcher notwendig verhaßt sein
muß, bedrohen, ja, aus der Welt schaffen kann. Nachdem heutzutage
Justiz und Polizei es so ziemlich dahin gebracht haben, daß nicht mehr
auf der Landstraße jeder Schurke uns zurufen kann »die Börse oder das
Leben«, sollte endlich auch die gesunde Vernunft es dahin bringen, daß
nicht mehr, mitten im friedlichen Verkehr, jeder Schurke uns zurufen
könne »die Ehre oder das Leben«. Und die Beklemmung sollte den höhern
Ständen von der Brust genommen werden, welche daraus entsteht, daß
jeder, jeden Augenblick, mit Leib und Leben verantwortlich werden kann
für die Roheit, Grobheit, Dummheit oder Bosheit irgend eines andern,
dem es gefällt, solche gegen ihn auszulassen. Daß, wenn zwei junge,
unerfahrne Hitzköpfe mit Worten aneinander geraten, sie dies mit ihrem
Blut, ihrer Gesundheit oder ihrem Leben büßen sollen, ist
himmelschreiend, ist schändlich. Wie arg die Tyrannei jenes Staates im
Staate und wie groß die Macht jenes Aberglaubens sei, läßt sich daran
ermessen, daß schon öfter Leute, denen die Wiederherstellung ihrer
verwundeten ritterlichen Ehre, wegen zu hohen oder zu niedrigen
Standes, oder sonst unangemessener Beschaffenheit des Beleidigers
unmöglich war, aus Verzweiflung darüber sich selbst das Leben genommen
und so ein tragikomisches Ende gefunden haben. -- Da das Falsche und
Absurde sich am Ende meistens dadurch entschleiert, daß es, auf seinem
Gipfel, den Widerspruch als seine Blüte hervortreibt; so tritt dieser
zuletzt auch hier in Form der schreiendesten Antinomie hervor: nämlich
dem Offizier ist das Duell verboten: aber er wird durch Absetzung
gestraft, wenn er es, vorkommenden Falls, unterläßt.
[H] Der eigentliche Grund, aus welchem die Regierungen scheinbar sich
beeifern, das Duell zu unterdrücken und, während dies offenbar, zumal
auf Universitäten, sehr leicht wäre, sich stellen, als wolle es ihnen
nur nicht gelingen, scheint mir folgender: Der Staat ist nicht
imstande die Dienste seiner Offiziere und Zivilbeamten mit Geld zum
vollen zu bezahlen; daher läßt er die andere Hälfte ihres Lohnes in
der Ehre bestehn, welche repräsentirt wird durch Titel, Uniformen und
Orden. Um nun diese ideale Vergütung ihrer Dienste im hohen Kurse zu
erhalten, muß das Ehrgefühl auf alle Weise genährt, geschärft,
allenfalls etwas überspannt werden: da aber zu diesem Zweck die
bürgerliche Ehre nicht ausreicht, schon weil man sie mit jedem teilt:
so wird die ritterliche Ehre zu Hilfe genommen und besagterweise
aufrecht erhalten. In England, als wo Militär- und Zivilbesoldungen
sehr viel höher stehn, als auf dem Kontinent, ist die besagte Aushilfe
nicht nötig: daher eben ist daselbst, zumal in diesen letzten zwanzig
Jahren, das Duell fast ganz ausgerottet, kommt jetzt höchst selten
vor, und wird dann als eine Narrheit verlacht; gewiß hat die große
_Anti-duelling-society_, welche eine Menge Lords, Admiräle und
Generäle zu ihren Mitgliedern zählt, hiezu viel beigetragen, und der
Moloch muß sich ohne seine Opfer behelfen.
Ich will aber, da ich einmal dabei bin, in der Parrhesia noch weiter
gehn. Beim Lichte und ohne Vorurteil betrachtet, beruht bloß darauf,
daß, wie gesagt, jener Staat im Staate kein anderes Recht, als das des
Stärkeren, also das Faustrecht, anerkennt und dieses, zum Gottesurteil
erhoben, seinem Kodex zum Grunde gelegt hat, der so wichtig gemachte
und so hoch genommene Unterschied, ob man seinen Feind im offenen, mit
gleichen Waffen geführten Kampf, oder aus dem Hinterhalt erlegt habe.
Denn durch ersteres hat man doch weiter nichts bewiesen, als daß man
der Stärkere oder der Geschicktere sei. Die Rechtfertigung, die man im
Bestehen des offenen Kampfes sucht, setzt also voraus, daß das Recht
*des Stärkeren* wirklich ein *Recht* sei. In Wahrheit aber gibt der
Umstand, daß der andere sich schlecht zu wehren versteht, mir zwar die
Möglichkeit, jedoch keineswegs das Recht, ihn umzubringen; sondern
dieses letztere, also meine *moralische* Rechtfertigung kann allein
auf den *Motiven*, die ich, ihm das Leben zu nehmen, habe, beruhen.
Nehmen wir nun an, diese wären wirklich vorhanden oder zureichend; so
ist durchaus kein Grund da, es jetzt noch *davon* abhängig zu machen,
ob er, oder ich, besser schießen oder fechten könne, sondern dann ist
es gleichviel, auf welche Art ich ihm das Leben nehme, ob von hinten
oder von vorne. Denn moralisch hat das Recht des Stärkeren nicht mehr
Gewicht, als das Recht des Klügeren, welches beim hinterlistigen Morde
angewandt wird: hier wiegt also dem Faustrecht das Kopfrecht gleich;
wozu noch bemerkt sei, daß auch beim Duell das eine wie das andere
geltend gemacht wird, indem schon jede Finte, beim Fechten, Hinterlist
ist. Halte ich mich moralisch gerechtfertigt, einem das Leben zu
nehmen; so ist es Dummheit, es jetzt noch erst darauf ankommen zu
lassen, ob er etwan besser schießen und fechten könne als ich; in
welchem Fall er dann, umgekehrt, mir, den er schon beeinträchtigt hat,
noch obendrein das Leben nehmen soll. Daß Beleidigungen nicht durch
das Duell, sondern durch Meuchelmord zu rächen seien, ist *Rousseaus*
Ansicht, die er behutsam andeutet, in der so geheimnisvoll gehaltenen
21. Anmerkung zum 4. Buche des *Emile* (S. 173, _Bip._). Dabei aber
ist er so stark im ritterlichen Aberglauben befangen, daß er schon den
erlittenen Vorwurf der Lüge als eine Berechtigung zum Meuchelmorde
ansieht; während er doch wissen mußte, daß jeder Mensch diesen Vorwurf
unzählige Male verdient hat, ja, er selbst im höchsten Grade. Das
Vorurteil aber, welches die Berechtigung, den Beleidiger zu töten,
durch den offenen Kampf, mit gleichen Waffen, bedingt sein läßt, hält
offenbar das Faustrecht für ein wirkliches Recht und den Zweikampf für
ein Gottesurteil. Der Italiäner hingegen, welcher, von Zorn entbrannt,
seinen Beleidiger, wo er ihn findet, ohne weiteres mit dem Messer
anfällt, handelt wenigstens konsequent und naturgemäß: er ist klüger,
aber nicht schlechter, als der Duellant. Wollte man sagen, daß ich,
bei der Tötung meines Feindes im Zweikampf, dadurch gerechtfertigt
sei, daß er eben sich bemühte, mich zu töten, so steht dem entgegen,
daß ich, durch die Herausforderung, ihn in den Fall der Notwehr
versetzt habe. Dieses sich absichtlich gegenseitig in den Fall der
Notwehr versetzen, heißt im Grunde nur, einen plausibeln Vorwand für
den Mord suchen. Eher ließe sich die Rechtfertigung durch den
Grundsatz _volenti non fit injuria_ hören; sofern man durch
gegenseitige Übereinkunft sein Leben auf dieses Spiel gesetzt hat:
aber dem steht entgegen, daß es mit dem _volenti_ nicht seine
Richtigkeit hat; indem die Tyrannei des ritterlichen Ehrenprinzips und
seines absurden Kodex der Scherge ist, welcher beide, oder wenigstens
einen der beiden Kämpen vor dieses blutige Vehmgericht geschleppt hat.
Ich bin über die ritterliche Ehre weitläufig gewesen, aber in guter
Absicht und weil gegen die moralischen und intellektuellen Ungeheuer
auf dieser Welt der alleinige Herkules die Philosophie ist. Zwei Dinge
sind es hauptsächlich, welche den gesellschaftlichen Zustand der neuen
Zeit von dem des Altertums, zum Nachteil des ersteren unterscheiden,
indem sie demselben einen ernsten, finsteren, sinistern Anstrich
gegeben haben, von welchem frei das Altertum heiter und unbefangen,
wie der Morgen des Lebens, dasteht. Sie sind: das ritterliche
Ehrenprinzip und die venerische Krankheit, -- _par nobile fratrum_!
Sie zusammen haben =neikos kai philia= des Lebens vergiftet. Die
venerische Krankheit nämlich erstreckt ihren Einfluß viel weiter, als
es auf den ersten Blick scheinen möchte, indem derselbe keineswegs ein
bloß physischer, sondern auch ein moralischer ist. Seitdem Amors
Köcher auch vergiftete Pfeile führt, ist in das Verhältnis der
Geschlechter zueinander ein fremdartiges, feindseliges, ja teuflisches
Element gekommen, infolge wovon ein finsteres und furchtsames
Mißtrauen es durchzieht, und der unmittelbare Einfluß einer solchen
Änderung in der Grundfeste aller menschlichen Gemeinschaft erstreckt
sich, mehr oder weniger, auch auf die übrigen geselligen Verhältnisse;
welches auseinanderzusetzen mich hier zu weit abführen würde. --
Analog, wiewohl ganz anderartig, ist der Einfluß des ritterlichen
Ehrenprinzips, dieser ernsthaften Posse, welche den Alten fremd war,
hingegen die moderne Gesellschaft steif, ernst und ängstlich macht,
schon weil jede flüchtige Äußerung skrutinirt und ruminirt wird. Aber
mehr als dies! Jenes Prinzip ist ein allgemeiner Minotaur, dem nicht,
wie dem antiken, von einem, sondern von jedem Lande in Europa
alljährlich eine Anzahl Söhne edler Häuser zum Tribut gebracht werden
muß. Daher ist es an der Zeit, daß diesem Popanz einmal kühn zu Leibe
gegangen werde, wie hier geschehn. Möchten doch beide Monstra der
neueren Zeit im 19. Jahrhundert ihr Ende finden! Wir wollen die
Hoffnung nicht aufgeben, daß es mit dem ersteren den Ärzten, mittelst
der Prophylaktika, endlich doch noch gelingen werde. Den *Popanz* aber
abzutun ist Sache des Philosophen, mittelst Berichtigung der Begriffe,
da es den Regierungen, mittelst Handhabung der Gesetze, bisher nicht
hat gelingen wollen, zudem auch nur auf dem ersteren Wege das Übel an
der Wurzel angegriffen wird. Sollte es inzwischen den Regierungen mit
der Abstellung des Duellwesens wirklich ernst sein und der geringe
Erfolg ihres Bestrebens wirklich nur an ihrem Unvermögen liegen, so
will ich ihnen ein Gesetz vorschlagen, für dessen Erfolg ich einstehe,
und zwar ohne blutige Operationen, ohne Schafott oder Galgen oder
lebenswierige Einsperrungen zu Hilfe zu nehmen. Vielmehr ist es ein
kleines, ganz leichtes homöopathisches Mittelchen: wer einen andern
herausfordert oder sich stellt, erhält, _à la Chinoise_, am hellen
Tage, vor der Hauptwache, 12 Stockschläge vom Korporal, die
Kartellträger und Sekundanten jeder 6. Wegen der etwanigen Folgen
wirklich vollzogener Duelle bliebe das gewöhnliche kriminelle
Verfahren. Vielleicht würde ein ritterlich Gesinnter mir einwenden,
daß nach Vollstreckung solcher Strafe mancher »Mann von Ehre« imstande
sein könnte, sich totzuschießen; worauf ich antworte: es ist besser,
daß so ein Narr sich selber totschießt, als andere. -- Im Grunde aber
weiß ich sehr wohl, daß es den Regierungen mit der Abstellung der
Duelle nicht ernst ist. Die Gehalte der Zivilbeamten, noch viel mehr
aber die der Offiziere, stehen (von den höchsten Stellen abgesehn)
weit unter dem Wert ihrer Leistungen. Zur andern Hälfte werden sie
daher mit der Ehre bezahlt. Diese wird zunächst durch Titel und Orden
vertreten, im weiteren Sinne durch die Standesehre überhaupt. Für
diese Standesehre nun ist das Duell ein brauchbares Handpferd; daher
es auch schon auf den Universitäten seine Vorschule hat. Die Opfer
desselben bezahlen demnach mit ihrem Blut das Defizit der Gehalte. --
Der Vollständigkeit wegen sei hier noch die *Nationalehre* erwähnt.
Sie ist die Ehre eines ganzen Volkes als Teiles der Völkergemeinschaft.
Da es in dieser kein anderes Forum gibt, als das der Gewalt, und
demnach jedes Mitglied derselben seine Rechte selbst zu schützen hat;
so besteht die Ehre einer Nation nicht allein in der erworbenen
Meinung, daß ihr zu trauen sei (Kredit), sondern auch in der, daß sie
zu fürchten sei: daher darf sie Eingriffe in ihre Rechte niemals
ungeahndet lassen. Sie vereinigt also den Ehrenpunkt der bürgerlichen
mit dem der ritterlichen Ehre. --
Zu dem, was einer *vorstellt*, d. h. in den Augen der Welt ist, war
oben, in letzter Stelle, der *Ruhm* gezählt worden: diesen hätten wir
also noch zu betrachten. -- Ruhm und Ehre sind Zwillingsgeschwister;
jedoch so, wie die Dioskuren, von denen Pollux unsterblich und Kastor
sterblich war: der Ruhm ist der unsterbliche Bruder der sterblichen
Ehre. Freilich ist dies nur vom Ruhme höchster Gattung, dem
eigentlichen und echten Ruhme, zu verstehen: denn es gibt allerdings
auch mancherlei ephemeren Ruhm. -- Die Ehre, nun ferner, betrifft bloß
solche Eigenschaften, welchen von jedem, der in denselben
Verhältnissen steht, gefordert werden; der Ruhm bloß solche, die man
von niemandem fordern darf; die Ehre solche, die jeder sich öffentlich
beilegen darf; der Ruhm solche, die keiner sich selber beilegen darf.
Während unsere Ehre so weit reicht, wie die Kunde von uns; so eilt,
umgekehrt, der Ruhm der Kunde von uns voran und bringt diese so weit
er selbst gelangt. Auf Ehre hat jeder Anspruch; auf Ruhm nur die
Ausnahmen: denn nur durch außerordentliche Leistungen wird Ruhm
erlangt. Diese nun wieder sind entweder *Taten* oder *Werke*; wonach
zum Ruhme zwei Wege offen stehn. Zum Wege der *Taten* befähigt
vorzüglich das große Herz; zu dem der *Werke* der große Kopf. Jeder
der beiden Wege hat seine eigenen Vorteile und Nachteile. Der
Hauptunterschied ist, daß die Taten vorübergehn, die Werke bleiben.
Die edelste Tat hat doch nur einen zeitweiligen Einfluß; das geniale
Werk hingegen lebt und wirkt, wohltätig und erhebend, durch alle
Zeiten. Von den Taten bleibt nur das Andenken, welches immer
schwächer, entstellter und gleichgültiger wird, allmählich sogar
erlöschen muß, wenn nicht die Geschichte es aufnimmt und es nun im
petrifizirtem Zustande der Nachwelt überliefert. Die Werke hingegen
sind selbst unsterblich und können, zumal die schriftlichen, alle
Zeiten durchleben. Von Alexander dem Großen lebt Name und Gedächtnis:
aber Plato und Aristoteles, Homer und Horaz sind noch selbst da, leben
und wirken unmittelbar. Die Veden, mit ihren Upanischaden, sind da:
aber von allen den Taten, die zu ihrer Zeit geschehen, ist gar keine
Kunde auf uns gekommen[I]. -- Ein anderer Nachteil der Taten ist ihre
Abhängigkeit von der Gelegenheit, als welche erst die Möglichkeit dazu
geben muß; woran sich knüpft, daß ihr Ruhm sich nicht allein nach
ihrem innern Werte richtet, sondern auch nach den Umständen, welche
ihnen Wichtigkeit und Glanz erteilen. Zudem ist er, wenn, wie im
Kriege, die Taten rein persönliche sind, von der Aussage weniger
Augenzeugen abhängig: diese sind nicht immer vorhanden und dann nicht
immer gerecht und unbefangen. Dagegen aber haben die Taten den
Vorteil, daß sie, als etwas Praktisches, im Bereich der allgemeinen
menschlichen Urteilsfähigkeit liegen; daher ihnen, wenn dieser nur die
Data richtig überliefert sind, sofort Gerechtigkeit widerfährt; es sei
denn, daß ihre Motive erst später richtig erkannt oder gerecht
abgeschätzt werden: denn zum Verständnis einer jeden Handlung gehört
Kenntnis des Motivs derselben. Umgekehrt steht es mit den Werken: ihre
Entstehung hängt nicht von der Gelegenheit, sondern allein von ihrem
Urheber ab, und was sie an und für sich sind, bleiben sie, so lange
sie bleiben. Bei ihnen liegt dagegen die Schwierigkeit im Urteil, und
sie ist um so größer, in je höherer Gattung sie sind: oft fehlt es an
kompetenten, oft an unbefangenen und redlichen Richtern. Dagegen nun
wieder wird ihr Ruhm nicht von *einer* Instanz entschieden; sondern es
findet Appellation statt. Denn während, wie gesagt, von den Taten bloß
das Andenken auf die Nachwelt kommt und zwar so, wie die Mitwelt es
überliefert; so kommen hingegen die Werke selbst dahin, und zwar, etwa
fehlende Bruchstücke abgerechnet, so, wie sie sind: hier gibt es also
keine Entstellung der Data, und auch der etwan nachteilige Einfluß der
Umgebung, bei ihrem Ursprunge, fällt später weg. Vielmehr bringt oft
erst die Zeit, nach und nach, die wenigen wirklich kompetenten Richter
heran, welche, schon selbst Ausnahmen, über noch größere Ausnahmen zu
Gerichte sitzen: sie geben sukzessiv ihre gewichtigen Stimmen ab, und
so steht, bisweilen freilich erst nach Jahrhunderten, ein vollkommen
gerechtes Urteil da, welches keine Folgezeit mehr umstößt. So sicher,
ja, unausbleiblich ist der Ruhm der Werke. Hingegen daß ihr Urheber
ihn erlebe, hängt von äußeren Umständen und dem Zufall ab: es ist um
so seltener, je höherer und schwierigerer Gattung sie waren. Diesem
gemäß sagt Seneka (_ep. 79._) unvergleichlich schön, daß dem
Verdienste sein Ruhm so unfehlbar folge, wie dem Körper sein Schatten,
nur aber freilich, eben wie auch dieser, bisweilen vor, bisweilen
hinter ihm herschreite, und fügt, nachdem er dies erläutert hat,
hinzu: _etiamsi omnibus tecum viventibus *silentium livor indixerit*,
venient qui sine offensa, sine gratia judicent_; woraus wir nebenbei
ersehen, daß die Kunst des Unterdrückens der Verdienste durch
hämisches Schweigen und Ignoriren, um, zu Gunsten des Schlechten, das
Gute dem Publiko zu verbergen, schon bei den Lumpen des Seneka'schen
Zeitalters üblich war, so gut wie bei denen des unsrigen, und daß
jenen, wie diesen, *der Neid die Lippen zudrückte*. -- In der Regel
wird sogar der Ruhm, je länger er zu dauern hat, desto später
eintreten; wie ja alles Vorzügliche langsam heranreift. Der Ruhm,
welcher zum Nachruhm werden will, gleicht einer Eiche, die aus ihrem
Samen sehr langsam emporwächst; der leichte, ephemere Ruhm den
einjährigen, schnellwachsenden Pflanzen, und der falsche Ruhm gar dem
schnell hervorschießenden Unkraute, das schleunigst ausgerottet wird.
Dieser Hergang beruht eigentlich darauf, daß, je mehr einer der
Nachwelt, d. i. eigentlich der Menschheit überhaupt und im Ganzen,
angehört, desto fremder er seinem Zeitalter ist; weil, was er
hervorbringt, nicht diesem speziell gewidmet ist, also nicht demselben
als solchem, sondern nur sofern es ein Teil der Menschheit ist,
angehört und daher auch nicht mit dessen Lokalfarbe tingirt ist:
infolge hievon aber kann es leicht kommen, daß dasselbe ihn fremd an
sich vorübergehn läßt. Es schätzt vielmehr die, welche den
Angelegenheiten seines kurzen Tages, oder der Laune des Augenblicks
dienen und daher ganz *ihm* angehören, mit ihm leben und mit ihm
sterben. Demgemäß lehren Kunst- und Literaturgeschichte durchgängig,
daß die höchsten Leistungen des menschlichen Geistes in der Regel mit
Ungunst aufgenommen worden und darin so lange geblieben sind, bis
Geister höherer Art herankamen, die von ihnen angesprochen wurden und
sie zu dem Ansehn brachten, in welchem sie nachher, durch die so
erlangte Autorität, sich erhalten haben. Dies alles nun aber beruht,
im letzten Grunde, darauf, daß jeder eigentlich nur das ihm Homogene
verstehn und schätzen kann. Nun aber ist dem Platten das Platte, dem
Gemeinen das Gemeine, dem Unklaren das Verworrene, dem Hirnlosen das
Unsinnige homogen, und am allerbesten gefallen jedem seine eigenen
Werke, als welche ihm durchaus homogen sind. Daher sang schon der alte
fabelhafte Epicharmos:
=Thaumaston ouden esti, me tauth' houtô legein,
Kai handanein autoisin autous, kai dokein
Kalôs pephykenai: kai gar ho kyôn kyni
Kalliston eimen phainetai, kai bous boï,
Onos de onô kalliston, hys de hyï.=
welches ich, damit es keinem verloren gehe, verdeutschen will:
Kein Wunder ist es, daß ich red' in meinem Sinn,
Und jene, selbst sich selbst gefallend, stehn im Wahn,
Sie wären lobenswert: so scheint dem Hund der Hund
Das schönste Wesen, so dem Ochsen auch der Ochs,
Dem Esel auch der Esel, und dem Schwein das Schwein.
[I] Demnach ist es ein schlechtes Kompliment, wenn man, wie heutzutage
Mode ist, Werke dadurch zu ehren vermeint, daß man sie Taten titulirt.
Denn Werke sind wesentlich höherer Art. Eine Tat ist immer nur eine
Handlung auf Motiv, mithin ein einzelnes, vorübergehendes, und ist ein
dem allgemeinen und ursprünglichen Element der Welt, dem Willen,
angehöriges. Ein großes oder schönes Werk hingegen ist ein bleibendes,
weil von allgemeiner Bedeutung, und ist der Intelligenz entsprossen,
der schuldlosen, reinen, dieser Willenswelt wie ein Duft
entsteigenden.
Ein Vorteil des Ruhmes der Taten ist, daß er in der Regel sogleich
eintritt mit einer starken Explosion, oft so stark, daß sie in ganz
Europa gehört wird; während der Ruhm der Werke langsam und allmählich
eintritt, erst leise, dann immer lauter, und oft erst nach hundert
Jahren seine ganze Stärke erreicht: dann aber bleibt er, weil die
Werke bleiben, bisweilen Jahrtausende hindurch. Jener andere hingegen
wird, nachdem die erste Explosion vorüber ist, allmählich schwächer,
wenigeren bekannt und immer wenigeren, bis er zuletzt nur noch in der
Historie ein gespensterhaftes Dasein führt.
Wie selbst der kräftigste Arm, wenn er einen leichten Körper
fortschleudert, ihm doch keine Bewegung erteilen kann, mit der er weit
flöge und heftig träfe, sondern derselbe schon in der Nähe matt
niederfällt, weil es ihm an eigenem materiellen Gehalte gefehlt hat,
die fremde Kraft aufzunehmen, -- ebenso ergeht es schönen und großen
Gedanken, ja den Meisterwerken des Genies, wenn, sie aufzunehmen,
keine andere, als kleine, schwache oder schiefe Köpfe da sind. Dies zu
bejammern haben die Stimmen der Weisen aller Zeiten sich zum Chorus
vereint. Z. B. Jesus Sirach sagt, »wer mit einem Narren redet, der
redet mit einem Schlafenden. Wenn es aus ist, so spricht er: was
ist's?« -- Und Hamlet: _a knavish speech sleeps in a fool's ear_ (eine
schalkhafte Rede schläft im Ohr eines Narren). Und Goethe:
Das glücklichste Wort es wird verhöhnt,
Wenn der Hörer ein Schiefohr ist.
und wieder:
Du wirkest nicht, alles bleibt so stumpf,
Sei guter Dinge!
Der Stein im Sumpf
Macht keine Ringe.
Und Lichtenberg: »wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es
klingt hohl; ist denn das allemal im Buche?« -- und wieder: »Solche
Werke sind Spiegel, wenn ein Affe hineinguckt, kann kein Apostel
heraussehn.« Ja, Vater Gellert's gar schöne und rührende Klage darüber
verdient wohl einmal wieder in Erinnerung gebracht zu werden:
»Daß oft die allerbesten Gaben
Die wenigsten Bewundrer haben,
Und daß der größte Teil der Welt
Das Schlechte für das Gute hält;
Dies Übel sieht man alle Tage.
Jedoch, wie wehrt man dieser Pest?
Ich zweifle, daß sich diese Plage
Aus unsrer Welt verdrängen läßt.
Ein einzig Mittel ist auf Erden,
Allein es ist unendlich schwer:
Die Narren müssen weise werden;
Und seht! sie werdens nimmermehr.
Nie kennen sie den Wert der Dinge.
Ihr Auge schließt, nicht ihr Verstand:
Sie loben ewig das Geringe,
Weil sie das Gute nie gekannt.«
Zu dieser intellektuellen Unfähigkeit der Menschen, infolge welcher
das Vortreffliche, wie Goethe sagt, noch seltener erkannt und
geschätzt, als gefunden wird, gesellt sich nun, hier wie überall, auch
noch die moralische Schlechtigkeit derselben, und zwar als Neid
auftretend. Durch den Ruhm nämlich, den einer erwirbt, wird abermals
einer mehr über alle seiner Art erhoben: diese werden also um ebenso
viel herabgesetzt, so daß jedes ausgezeichnete Verdienst seinen Ruhm
auf Kosten derer erlangt, die keines haben.
»Wenn wir andern Ehre geben,
Müssen wir uns selbst entadeln.«
*Goethe. W. O. Divan.*