*Münchhausen* _und_ *Münchhausiaden.*
Freiherr Karl Friedrich Hieronymus ~von Münchhausen~, auf Bodenwerder
bei Hannover (1720-97) hatte sich durch die Erzählung unglaublicher
Abenteuer, die er selbst erlebt haben wollte, einen Namen gemacht, so
dass bereits im "Vademecum für lustige Leute" T. 8 (Berl. 1781, S.
92, No. 175) sechzehn "M--h--s--nsche Geschichten", und Teil
9 (1783. S. 76, No. 166) "Noch 2 M--Lügen" vorkommen. Auch gab er
Veranlassung zu dem 1785 in London erschienenen, vom Professor ~Raspe~
in englischer Sprache verfassten Buche: "Baron Münchhausens Erzählung
seiner wundersamen Reisen und Campagnen in Russland", das ~Bürger~ ins
Deutsche übertrug. (~Raspe~ war nach "the Gentleman's Magazine for
January 1856", S. 2, storekeeper at Dolcoath Mine, in Cornwall und
schrieb hier das Buch.) ~Immermanns~ humoristischer Roman "Münchhausen"
erschien 1838-39.--
* * * * *
Das Wort *Friedrichs des Grossen* (reg. 1740-86):
*Gazetten müssen nicht geniert werden*
ist einem Briefe des Kabinetsministers Grafen ~Podewils~ vom 5.
Juni 1740 an Minister ~von Thulmeyer~ entlehnt, welchem darin der
Wille des Königs mitgeteilt wird, dem Redakteur der Berliner Zeitung
unbeschränkte Freiheit zu lassen, in dem Artikel "Berlin" von
demjenigen, "was anitzo hier vorgeht", zu schreiben, was er will,
ohne dass er censiert werde. "Ich nahm mir zwar die Freiheit", fährt
~Podewils~ fort, "darauf zu regerieren, dass der ***sche Hof über
dieses Sujet sehr pointilleux sei. Se. Majestät erwiderten aber,
dass Gazetten, wenn sie interessant sein sollten, nicht geniert
werden müssten" (J. D. E. ~Preuss~, "Friedrich der Grosse. Eine
Lebensgeschichte". B. 3, S. 251).--
* * * * *
Am 22. Juni 1740 berichteten Staatsminister ~von Brand~ und
Konsistorialpräsident v. ~Reichenbach~ an Friedrich II., dass wegen
der römisch-katholischen Soldatenkinder, besonders zu Berlin,
römisch-katholische Schulen angelegt wären, die zu allerlei
Inkonvenienzen, namentlich aber dazu Gelegenheit gegeben hätten,
dass wider des Königs ausdrücklichen Befehl aus Protestanten
römisch-katholische Glaubensgenossen gemacht worden wären. Dies
habe der Generalfiskal berichtet. Sie fragten nun an, ob die
römisch-katholischen Schulen bleiben, oder welche andere Antwort sie
dem Generalfiskal geben sollten. Der König schrieb an den Rand:
"Die Religionen Müsen alle Tolleriret werden und Mus der Fiscal nuhr
das Auge darauf haben, das keine der andern abrug Tuhe, den hier mus
ein jeder nach seiner Fasson Selich werden".
(~Büsching~, "Charakter Friedrichs II., Königs von Preussen".) Danach
citiert man als Wort des Königs:
*In meinem Staate kann jeder nach seiner Façon selig werden.*
Er mochte in den "Mémoires, ou oeconomies royales d'état,
domestiques, politiques et militaires de Henri le Grand" par
Maximilien de Bethune, due de ~Sully~ (Amst. 1725, tom. I ch. 19)
gelesen haben: "plût a Dieu ... que vous fussiez si prudent que de
laisser à chacun gagner Paradis comme il l'entend".--
* * * * *
In dem Aufsatz "Die Tänzerin Barbarina" von Louis ~Schneider~ ("Der
Bär", Berlin, 10. Jan. 1880, S. 25) wird erzählt, dass, als Graf
~Dohna~ für die Bemühungen seines Haushofmeisters C. L. ~Mayer~ in der
Überführung der Tänzerin nach Berlin im Jahre 1744 auf eine besondere
Belohnung desselben antrug, der König geantwortet habe: "Kriegt nichts!
hat nur seine
*verfluchte Schuldigkeit*
gethan". Hat der König dieses Wort zuerst gebraucht? oder ist es schon
vorher angewendet worden? Gewöhnlich sagt man:
*Verfluchte Pflicht und Schuldigkeit.--*
* * * * *
Als ~Friedrich der Grosse~ 1745 der Kaiserin Elisabeth von
Russland sein Bildnis von Antoine Pesne sandte, gab er ihr in dem
Begleitschreiben den Namen einer
*Semiramis des Nordens,*
den ~Voltaire~ später auf Katharina II. anwandte (s. Strauss "Voltaire"
1. Aufl. S. 294).--
* * * * *
*Der Philosoph von Sanssouci*
nannte Friedrich II. sich selbst, indem er 1752 die erste Sammlung
seiner Werke unter dem Titel herausgab: "Oeuvres du Philosophe de
Sanssouci. Au Donjon du Château. Avec privilège d'Apollon".--
* * * * *
~Friedrichs~ Reitergeneral Hans Joachim von ~Zieten~ (nicht: Ziethen)
erwarb sich den Namen:
*Zieten aus dem Busch*
(nach "Zieten", Gedenkblätter zum 8. Okt. 1880. S. 23) schon 1744 durch
die dem Feinde sehr unbequeme und den bedrängten Waffengefährten höchst
erfreuliche Plötzlichkeit seines Erscheinens.--
* * * * *
Am 23. Sept. 1757 schrieb ~Friedrich der Grosse~ aus Erfurt an Marquis
~d'Argens~ eine Épître, worin er den Vorsatz, seinem Leben ein Ende zu
machen, deutlich ausspricht. ~Voltaire~, dem diese Epistel zu Gesichte
gekommen war, schrieb unmittelbar darauf an den König zwei Briefe, um
ihn zu bitten, dass er noch länger leben möchte. In der Antwort des
Königs vom 9. Okt. kommt vor:
Pour moi, menacé de naufrage,
Je dois, en affrontant l'orage,
*Penser, vivre et mourir en Roi.*
In ~Schubarts~ Hymnus "Friedrich der Grosse, März 1786" ("Sämtl. Ged."
Stuttg. 1786. II, 406) heisst es:
Du schwurst im Drange der grössten Gefahr,
Als König zu denken, zu leben, zu sterben.
Dieser Hymnus wurde in Berlin nachgedruckt; am Tage der Ausgabe wurden
7000 Exemplare verkauft: eine Wache vor dem Hause musste dem Andrange
wehren. (Journal von und für Deutschland, 1786, 2, 165.)--
* * * * *
Vor der Schlacht bei Zorndorf (25. Aug. 1758) rief ~Friedrich~ dem
Garde-Major ~von Wedel~ zu, als ihm die ersten zerlumpten Kosaken als
Kriegsgefangene vorgeführt wurden:
(_Sehe er hier_,) *mit solchem Gesindel muss ich mich
herumschlagen.*
(vrgl. ~Archenholz~: "Gesch. d. siebenjähr. Krieges", Berl. 1793. I,
168.)--
* * * * *
*Der Fürst ist der erste Diener seines Staats*
hat ~Friedrich der Grosse~ sechsmal und stets in französischer Form
geschrieben. So heisst es in ~Friedrichs~ "Mémoires de Brandebourg" (T.
1, p. 123 der Ausg. der Werke ~Friedrichs~ durch ~Preuss~): "Un prince
est le premier serviteur et le premier magistrat de l'État", und es
wiederholt sich in verschiedenen Wendungen, bei denen einmal das Wort
"domestique", einmal das Wort "premier ministre" gebraucht wird, an
folgenden Stellen: T. 8, p. 65; T. 9, p. 197; T. 24, p. 109; T. 27,
p. 297 und kommt ausserdem in dem im Archiv liegenden eigenhändigen
'Testament politique' des Königs vor.
~Hettner~ ("Gesch. d. deutsch. Literat, im 18. Jahrh." 2. Buch. "D.
Zeitalt. Friedr. d. Gr." 3. Aufl., Brnschwg. 1879, S. 14) glaubt das
Wort auf ~Massillon~ zurückführen zu dürfen, "welcher die Knaben-
und Jünglingsjahre Friedrichs aufs tiefste beschäftigte". In den
berühmten Fasten-Predigten (Petit-Carême), die ~Massillon~ auf Befehl
des Regenten dem 9jährigen König ~Ludwig XV.~ (im Jahre 1717) hielt,
steht nämlich: "Sire, die Freiheit, welche die Fürsten ihren Völkern
schuldig sind, ist die Freiheit der Gesetze: Ihr seid nur der Diener
und Vollstrecker des Gesetzes". (Vous n'en êtes que le ministre et
le premier dépositaire.) Diese Anschauung von den Regentenpflichten
ist aber noch älter. Schon in ~Calderon~ "Das Leben ein Traum"
(zuerst gedruckt 1635), Akt I, steht: "~Seneca~ sagte, dass ein
König der demütige Sklave seines Staates wäre". Es ist die Stelle
aus "De clementia" I, 19 gemeint: "(rex) probavit, non rempublicam
suam esse, sed se reipublicae". Und sogar schon von ~Tiberius~
überliefert ~Sueton~ ("Tib." 29), dass er gesagt habe, "ein guter
und heilbringender Fürst müsse dem Senat dienen und der gesamten
Bürgerschaft ("bonum et salutarem principem ... senatui servire
debere et universis civibus...").--
* * * * *
Am Schluss des "Exposé du gouvernement prussien" ~Friedrichs des
Grossen~ heisst es:
"Dies sind einige meiner Betrachtungen und Gedanken über die Regierung
dieses Landes, welches, so lange es nicht eine grössere Konsistenz und
bessere Grenzen haben wird, von Fürsten regiert werden muss, die
*toujours en vedette*
*immer auf dem Posten*
sein und die Ohren aufsperren müssen, sich von einem Tag zum andern
gegen die verderblichen Pläne ihrer Feinde zu verteidigen".--
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Die Randschrift des Königs zu einer Anfrage des Ministeriums vom 18.
Dez. 1766 hinsichtlich der Instandsetzung der schadhaft gewordenen
Langen Brücke in Berlin "Buchholtz hat kein Geld dazu" lebt in der Form:
*Dazu hat Buchholtz kein Geld*
noch heute im Volksmunde.
(~Buchholtz~ wurde 1753 Hof-Etats-Rentmeister, dann Kriegs-
und Domänenrat, sowie Königlicher Trésorier. S. "Johann August
Buchholtz", nach Familienpapieren erzählt vom Hauptmann J. B.
Buchholtz in der Berliner Wochenschrift "Der Bär", 1881, No. 11, S.
157 u.s.w., sowie "Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine",
April 1878, S. 12.)--
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Die unklassische Inschrift der 1780 vollendeten königlichen Bibliothek
zu Berlin
*Nutrimentum spiritus*