ist zurückzuführen auf den vierten Jesuitengeneral *Aquaviva*
(1543-1615), der in "Industriae ad curandos animae morbos" (Venedig
1606) sagt: "Dass die Art der Regierung stark und mild sein muss, lehrt
nicht allein die sich gleich bleibende Autorität der heiligen Väter,
sondern das lehren auch in reichem Masse unsere Satzungen", und nach
weitläufiger Erörterung dieses Grundsatzes schliesst: "~Fortes in fine
assequendo et suaves in modo~ assequendi simus" (Lasst uns stark sein
in der Erreichung des Ziels und milde in der Art es zu erreichen). Wohl
möglich, dass hierzu des Sophisten ~Himerius~ (4. Jahrh. n. Chr. "Or."
7, 15, Firmin Didot) "πρᾷος τοὺς λόγους, ὀξὺς τὰ πράγματα",
"mild im Reden, schneidig im Handeln" die Anregung gab; während der
Wortlaut aus der "Weisheit Salomonis" zu stammen scheint, wo von
der Weisheit geschrieben steht (8, 1): "Sie reichet von einem Ende
zum andern gewaltiglich und regieret alles wohl"; nach der Vulgata:
"attingit ergo a fine usque ad finem fortiter et disponit omnia
suaviter".--
* * * * *
Nach ~Berners~ Vermutung ("Lehrb. d. deutsch. Strafrechts" 1879.
S. 120. Anm.) ist der römische Rechtsgelehrte Prosper *Farinacius*
(1544-1618) der Urheber des Ausdrucks
*Corpus delicti,*
welchen ~Klein~ ("Grunds, d. gem. deutsch, peinl. Rechts" 1799. § 68)
zuerst mit
*Thatbestand*
übersetzt habe. Bei ~Farinacius~ (1581. Quaest. I, n. 6) steht:
"Primum Inquisitionis requisitum est probatio corporis delicti", "Das
erste Erfordernis richterlicher Untersuchung ist die Prüfung des
Thatbestandes", und weiterhin (Quaest. 2, n. 1-30) handelt er eingehend
vom "Corpus delicti".--
* * * * *
Von dem Wittenberger Professor Friedrich *Taubmann* (1565-1613) ist:
*Quando conveniunt Ancilla, Sibylla, Camilla,
Garrire incipiunt et ab hoc et ab hac et ab illa!*
Ancilla, Sibylla, Camilla, wenn Die sich wiedersehn,
Gleich geht's mit Schnattern los über Die und dann Die und dann
Den!
was sich in der Form:
Quando conveniunt Margretha, Catharina, Sybilla (sic!) etc.
wohl zuerst im "Kurtzweiligen Zeitvertreiber" von 1666, S. 56 findet.
In der Form:
Quando conveniunt Catharina, Sibylla, Camilla,
Sermones faciunt vel ab hoc vel ab hac vel ab illa
steht es als Kanon in ~Göpels~ Kommersbuch, 2. Ausg., S. 357, No.
249. In Grotefends grösserer latein. Grammatik (II, 87. 4. Aufl.
1824) heisst es "Catharina, Rosina, Sibylla" u. sonst wie oben.--
* * * * *
*Et in Arcadia ego*
(Auch ich war in Arkadien)
setzte der Maler Bartolommeo *Schidone* (1559-1615) auf sein im Palast
Sciarra-Colonna in Rom befindliches Gemälde unter einen am Boden
liegenden Totenkopf, den zwei junge Hirten ergriffen betrachten.
Bekannter wurde jedoch das Wort durch Nic. ~Poussin~ († 1663), der
es auf dem Grabhügel eines Landschaftsgemäldes anbrachte, welches im
Louvre hängt und in einer etwas veränderten, kleineren Wiederholung im
Besitze des Herzogs von Devonshire ist. Auch ist es als Basrelief auf
Poussins Grabmonument zu sehen, das Chateaubriand in San Lorenzo in
Lucina zu Rom setzen liess. In den Jahren 1765-80 wurde dann das Bild
oft durch den Stich verbreitet und von Oeser, Bach u.A. nachgeahmt. Die
älteste deutsche Übersetzung des Wortes ist wohl die in J. G. ~Jacobis~
"Winterreise" (ersch. 1769, vrgl. seine "Sämtl. Werke", Halle 1770,
II, S. 87): "Wenn ich auf schönen Fluren einen Leichenstein antreffe,
mit der Überschrift: "~Auch ich war in Arkadien~"; so zeig' ich den
Leichenstein meinen Freunden, wir bleiben stehen, drücken uns die Hand
und gehen weiter".
So redet Joh. Benj. ~Michaelis~ in einem 1771 bei Gross in
Halberstadt gedruckten Brief an "An Herrn Canonicus Gleim" (31. 7.
1771) von einem "unvermuteten Grabmal mit der Aufschrift: ~Auch ich
war in Arkadien~". In ~Wielands~ "Pervonte" (1778) heisst es:
"Und auch nicht eine dieser Schönen
Schien nach der Grabschrift sich zu sehnen:
Auch ich lebt' in Arkadia!"
und am Schlusse:
"Und ruft mit Wehmut aus: "Du arme Vastola,
Auch du warst in Arkadia!"
(~Delille~ übersetzte es in seinem 1782 erschienenen Lehrgedicht
"Les Jardins", Str. 3, V. 139 mit: "Et moi aussi je fus pasteur dans
l'Arcadie".) Das letzte Stück von ~Weissens~ Kinderfreund (24. T.
1782) schliesst mit dem Schäferspiel: "Das Denkmal in Arkadien"; und
~Herder~ schreibt 1785 ("Ideen" VII, 1, Werke, I. X. S. 41): "Auch
ich war in Arkadien ist die Grabschrift aller Lebendigen in der sich
immer verwandelnden, wiedergebärenden Schöpfung". ~Schiller~ beginnt
seine "Resignation" (1786): "Auch ich war in Arkadien geboren" (s.
Kap. III), und ~Herder~ wiederum schliesst 1787 sein Gedicht "Die
Erinnerung" (nach dem Spanischen) mit dem entsetzlichen Reim:
"Lies die Inschrift glänzend schön:
Auch hier ist Arkadien!"
und 1789 sein "Angedenken an Neapel" fast noch ärger:
Doch ein Hauch wird lispelnd zu euch wehen;
Ich, auch ich war in Arkadien!
Garlieb ~Merkels~ "Erzählungen" (1800) haben das Motto: "Auch ich
war in Arkadien", und Herzog ~Emil August von Sachsen-Gotha~ schrieb
einen Roman: "Kyllenion, oder: Ein Jahr in Arkadien", Gotha 1815.
Endlich wählte ~Goethe~ "Auch ich in Arkadien" zum Motto beider, 1816
und 1817 erschienenen Bände seiner "italienischen Reise", während
E. T. A. ~Hoffmann~ in dem Motto zum 2. Abschnitt des 1. Bandes
der "Lebensansichten des Kater Murr" (Berl. 1821-2) wieder zu dem
üblichen "anch ich war in Arkadien" zurückkehrte.--
* * * * *
*Vademecum*
("Gehe mit mir") in der Bedeutung "Taschenbuch, Begleitbuch fürs
Leben", ist der Titel des Buches von ~Johann Peter~ *Lotichius*:
"Vade mecum sive epigrammatum novorum centuriae duae", Frankfurt
a. M. 1625 (Vademecum oder zwei Hunderte neue Epigramme). Als der
Horazübersetzer Pastor ~Lange~ über das kleine Format von ~Lessings~
"Schriften" spöttelte: er wolle wohl seine gesammelten Werke zu einem
"Vademecum" machen, veröffentlichte dieser: "Ein Vademecum für den
Herrn Sam. Gotth. Lange, Pastor in Laublingen, in diesem Taschenformate
ausgefertiget von Gottfr. Ephr. Lessing" (Berl. 1754). Hiernach bekam
"Vademecum" den spöttischen Sinn: "Denkzettel fürs Leben". Ohne Bezug
auf Litterarisches findet sich das Wort vor ~Lotichius~ in Frankreich,
da schon 1532 in des ~Rabelais~ "Gargantua und Pantagruel" (II, 28)
Panurge ein Ledertäschchen sein "Vademecum" nennt.--
* * * * *
*Pia desideria*
*Fromme Wünsche*
ist der Titel einer Schrift des belgischen Jesuiten ~Hermann~ *Hugo*
(Antwerpen 1627). Joh. Georg ~Alpinus~ übertrug sie unter dem Titel
"Himmelflammende Seelenlust. Oder Hermann Hugons Pia Desideria, d.i.
Gottselige Begierden u.s.w." (Frankfurt 1675). Der lateinische Titel
wurde 1675 von Philipp Jakob ~Spener~ für jene in der Geschichte der
Religion bedeutende Schrift gewählt, wodurch er, der Verinnerlichung
des Glaubens das Wort redend, der starren Orthodoxie gegenübertrat. Von
da rührt der Widerhall her, den das Wort bekam.--
* * * * *
*In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus autem
caritas,*
In notwendigen Dingen Einheit, in zweifelhaften Freiheit, in
allen aber liebendes Dulden,
kommt in der Form vor: "si nos servaremus in necessariis unitatem,
in non necessariis libertatem, in utrisque charitatem, optimo certe
loco essent res nostrae" in "Paraenesis votiva pro Pace Ecclesiae.
Ad Theologos Augustanae Confessionis. Auctore Ruperto Meldenio
Theologo". Diese Schrift ist in zwei Exemplaren in Kassel und Hamburg
wiederaufgefunden worden und scheint (vrgl. Fr. Lücke: "Über das Alter
u.s.w. des kirchlichen Friedensspruches, In necessariis etc. Gott.
1850. S. 46.) dem Inhalte nach zwischen 1622 und 1625 erschienen zu
sein, der Titelvignette nach ist sie in Frankfurt a. M. gedruckt. Über
~Rupertus~ *Meldenius* ist sonst nichts bekannt. Schon 1628 wird der
Spruch, der vor Meldenius nicht nachzuweisen ist, in einer in Frankfurt
a. O. gedruckten Schrift eines Gregor ~Frank~ in der Form angeführt:
"servemus in necessariis unitatem, in non necessariis libertatem, in
utrisque charitatem".--
* * * * *
Thomas *Hobbes* (1588-1679) sagt ("De Cive" Par. 1646; 1, 8): "Quoniam
autem jus ad finem frustra habet, cui jus ad media necessaria
denegatur, consequens est, cum unusquisque se conservandi jus habeat,
ut unusquisque jus etiam habeat ~utendi omnibus mediis, et agendi omnem
actionem, sine qua conservare se non potest~"--"Weil dem, welchem
man das Recht versagt, die nötigen Mittel anzuwenden, das Recht, zum
Zweck zu streben, nichts hilft, so folgt daraus, dass, da Jeder das
Selbsterhaltungsrecht hat, auch jeder berechtigt ist, ~alle Mittel
anzuwenden und jede That, ohne die er sich selbst nicht erhalten kann,
zu vollziehen~". Hieraus scheint der Satz
*Der Zweck heiligt die Mittel*
entnommen zu sein, der gemeinhin fälschlich als Quintessenz der
Jesuitenmoral gilt. Der Jesuitenpater Hermann ~Busenbaum~ schreibt
allerdings in seiner "Medulla theologiae moralis" ("Kern der
Moraltheologie" 1650. Lib. IV, Cap. III, Dub. VII, Art. II § 3): "cum
finis est licitus etiam media sunt licita"-- "da der Zweck erlaubt ist,
sind auch die Mittel erlaubt" und (Lib. VI, Tract. VI, Cap. II, Dub.
II, Art. I § 8): "cui licitus est finis, etiam licent media"--"Wem
der Zweck erlaubt ist, dem sind auch die Mittel erlaubt". An der
ersten Stelle schliesst er aber ausdrücklich verwerfliche Mittel aus
und an der zweiten wird auch nur Zulässiges zur Erreichung des Zwecks
empfohlen. Man riss seine Worte aus dem Zusammenhange und deutete sie
so, als habe Busenbaum gemeint, man dürfe sich zur Erreichung eines
guten Zwecks schlechter Mittel bedienen, weil diese dadurch geheiligt
würden. ~Pascal~ scheint das zuerst in die Welt gesetzt zu haben,
da er (1656. "Les provinciales, ou lettres ...", 7. lettre) einen
Jesuiten sagen lässt: "nous corrigeons le vice du moyen par la pureté
de la fin"--"wir verbessern die Lasterhaftigkeit des Mittels durch die
Reinheit des Zwecks".--
* * * * *
Einschneidender war aber ~Pascal~, als er im 9. seiner "Lettres
provinciales" die jesuitische "doctrine des restrictions mentales" an
den Pranger stellte. Diese "~restrictio mentalis~", oder, wie wir heut
sagen:
*reservatio mentalis,*
"der Gedankenvorbehalt des Eidleistenden" findet sich zuerst bei dem
Jesuiten Hermann *Busenbaum* (1600-68) in der "Medulla theologiae
moralis" (III, 2), nachdem schon der Jesuit ~Sanchez~ ("Opus morale",
Colon. 1614; III, 6, § 15) gesagt hatte: "si quis ... iuret se non
fecisse aliquid, quod re vera fecit, vel aliam diem ab ea, in qua
facit, vel quodvis aliud additum verum, re vera non mentitur, nec est
periurus ..." ("Schwört einer, er habe etwas nicht gethan, was er doch
gethan hat, indem er einen anderen Tag, als den der That, oder irgend
etwas anderes wahrheitsgemässes hinzufügt, so ist er thatsächlich kein
Lügner oder Meineidiger").--
* * * * *
Benedictus de *Spinoza* (1632-77) sagt im "Tractatus politicus" cap. 1,
§ 4 (1677): "Sedulo curavi,
*humanas actiones non ridere, non lugere,
neque detestari, sed intelligere."*
"Ich habe mich eifrig bemüht, des Menschen Thun weder zu belachen, noch
zu beweinen, noch es zu verabscheuen, sondern es zu begreifen". Und so
citieren wir auch, wenn wir von einem Philosophen sagen, er betrachte
die Dinge
*sub specie aeternitatis,*
(unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit),
den ~Spinoza~, der in seiner "Ethik" (1677) den Satz aufstellt (5,
29-31), der Geist sei ewig, "quatenus res sub aeternitatis specie
concipit" ("insofern er die Dinge unter der Form der Ewigkeit
begreife").--
* * * * *
Im "Corpus Iuris Hungarici" (Tyrnaviae 1751, tom. II p. 424) findet
sich im Decretum II (~Mariae~ II, Ungariae regis quadragesimi octavi)
ann. 1751, Artic. 37 die Wendung: "... miseram ... contribuentem plebem
gravantes exactiones ..." (die das arme zahlende Volk bedrückenden
Steuern). Diese Worte gelten als Quelle des üblichen:
*misera contribuens plebs,*
das arme steuerzahlende Volk.
Da jedoch ein daktylischer Versschluss hierin erklingt, so könnte auch
eine noch unentdeckte ältere Dichterstelle zu Grunde liegen.--