IV, 7, 16:

*Pulvis et umbra sumus;*

Staub und Schatten sind wir;

(vrgl. Kap. X. ~Pindar~ "Pyth." 8, 136, ferner ~Sophokles~ "Elektra"

1159 und ~Euripides~ "Meleagros" Frg. 536, ed. Nauck).

Aus IV. 9, 45:

"Non possidentem multa vocaveris

Recte beatum"

"Nicht den, der viel besitzt, wirst du mit Recht

glücklich nennen"

mag der Widerspruchsgeist

*Beati possidentes!*

Glücklich die Besitzenden!

entwickelt haben. Dieser Ausdruck wurde durch die Juristen üblich,

die nicht im "Corpus iuris", wohl aber sonst oft von "beatitudines

possessionis" ("Vorteilen, die der Besitz gewährt") und von "beati

possidentes" reden.

Geflügelte Worte: Der Citatenschatz des deutschen Volkes · 第 312 / 438 题