Aus ~Ciceros~ Rede "pro Milone" 4, 10 ist bekannt:
*Silent leges inter arma.*
Im Waffenlärm schweigen die Gesetze.
~Lucanus~ ahmt diese Worte ("Pharsalia" I, 277) also nach: "Leges bello
siluere coactae".--
Die altrömische Formel des Richters, der nicht entscheiden kann, ob
Schuld oder Unschuld vorliegt, das
*Non liquet*
citieren wir aus Cicero "pro Cluentio" 28, 76 (vrgl. Gellius 14, 2.
g. E. und das "liquet" bei Cicero "Caecin." 10; Quintilian "Instit."
3, 6, 12): "Deinde homines sapientes, et ex vetere illa disciplina
iudiciorum, qui neque absolvere hominem nocentissimum possent, neque
eum, de quo esset orta suspicio, pecunia oppugnatum, re illa incognita,
primo condemnare vellent, ~non liquere~ dixerunt." "Darauf gaben
einsichtige Männer von der alten Schule der Geschwornengerichte,
die weder solchen Verbrecher freisprechen konnten, noch ihn, gegen
Den, wie man munkelte, mit Bestechung der Richter vorgegangen war,
vor Untersuchung dieser Sache im ersten Termin verurteilen wollten,
folgenden Spruch ab: ~es ist nicht aufgeklärt~."--
Weil ~Cicero~ seine Reden gegen Antonius im Vergleich mit den
gewaltigen Reden des ~Demosthenes~ gegen Philipp von Macedonien
"Philippische" nannte, so nennt man noch heute jede Donnerrede eine
*Philippika.--*
Der Titel der ~Cicero~nischen Rede "de domo sua" ist in der älteren
Lesart
*pro domo*
für das eigene Haus
zum allgemeinen Ausdruck für jede Thätigkeit geworden, die auf
Erhaltung der eigenen Habe abzielt, und wir nennen danach eine der
Selbstverteidigung oder dem eigenen Vorteil dienende Rede eine
*oratio pro domo.--*
Aus ~Ciceros~ ("De harusp. respons." 20, 43) Redewendung: "resistentem,
longius, quam voluit, popularis aura provexit", "Die Volksgunst trieb
den Widerstrebenden weiter, als er wollte", stammt das später von
Vergil, Horaz, Livius und Quintilian ähnlich angewandte Wort:
*aura popularis,*