Der »Sussex«-Fall

Inzwischen kam, was kommen mußte.

Die Versenkungen von Schiffen mit Amerikanern an Bord häuften sich.

In der Zeit vom 27. März bis zum 1. April hatte der amerikanische

Botschafter an unser Auswärtiges Amt, in Vorbereitung weiterer Schritte,

in nicht weniger als fünf Fällen die Anfrage zu richten, ob die

Versenkung durch ein deutsches Tauchboot erfolgt sei. Der schlimmste

dieser Fälle war die am 24. März 1916 ohne Warnung erfolgte Torpedierung

des unbewaffneten Passagierdampfers »Sussex«, der dem Passagierverkehr

über den Kanal diente. Von mehr als 300 Passagieren fanden etwa 80 ihren

Tod, darunter auch eine Anzahl Amerikaner. Der Kommandant des für die

Torpedierung in Betracht kommenden U-Bootes gab an, einen Minenleger

der neuen britischen »Arabis«-Klasse torpediert zu haben. Ort und Zeit

stimmte mit der Torpedierung der »Sussex« überein, und die im Rumpf der

»Sussex« vorgefundenen Stücke eines deutschen Torpedos stellten den

Sachverhalt außer allen Zweifel.

Mit dieser Katastrophe, deren Umfang nahezu an die Versenkung der

»Lusitania« heranreichte, stand unser Verhältnis mit Amerika vor dem

Biegen oder Brechen. Die Haltung der Vereinigten Staaten ließ darüber

keine Unklarheit. Nachdem unsere ursprüngliche, auf den Angaben

des U-Bootkommandanten beruhende Aufstellung, daß das versenkte

Schiff mit der »Sussex« nicht identisch sei, widerlegt war, übergab

der amerikanische Botschafter am 20. April dem Staatssekretär des

Auswärtigen Amtes eine Note, deren Bedeutung noch dadurch besonders

unterstrichen wurde, daß der Präsident Wilson sie unmittelbar vor ihrer

Übergabe in einer von ihm persönlich verlesenen Botschaft dem Kongreß

zur Kenntnis brachte.

Der wichtigste Inhalt der Note war:

Der tragische Fall der »Sussex« stehe leider nicht allein; er sei

nur =ein= Fall, wenn auch einer der schwersten und betrübendsten,

für die vorbedachte Methode, mit der unterschiedslos Handelsschiffe

aller Art und Bestimmung zerstört würden. Die deutsche Regierung habe

offenbar keinen Weg gefunden, ihren Tauchbooten die von ihr zugesagten

Beschränkungen aufzuerlegen. »Immer wieder hat die Kaiserliche

Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten feierlich versichert,

daß zum mindesten Passagierschiffe nicht in dieser Weise behandelt

werden würden, und gleichwohl hat sie wiederholt zugelassen, daß ihre

U-Bootkommandanten diese Versicherung ohne jede Ahndung mißachteten.

Noch im Februar dieses Jahres machte sie davon Mitteilung, daß sie

alle bewaffneten Handelsschiffe in feindlichem Eigentum als Teil

der Seestreitkräfte ihrer Gegner betrachten und als Kriegsschiffe

behandeln werde, indem sie sich so, wenigstens implicite, verpflichtete,

nichtbewaffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere und

Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre

U-Bootkommandanten unbekümmert außer Acht gelassen.« Die Regierung der

Vereinigten Staaten habe viel Geduld gezeigt und die Hoffnung nicht

aufgeben wollen, daß es der deutschen Regierung möglich sein werde,

den U-Bootkrieg mit den im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der

Menschlichkeit in Einklang zu bringen; sie habe den neuen Verhältnissen,

für die es keine Präzedenzfälle gebe, jedes Zugeständnis gemacht und

sei gewillt gewesen, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich

und nur einer Auslegung fähig geworden seien. Dieser Zeitpunkt sei

jetzt gekommen. Wenn es die Absicht der deutschen Regierung sei, den

U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe fortzusetzen ohne Rücksicht auf das,

was die amerikanische Regierung als die heiligen und unbestreitbaren

Normen des Völkerrechts und die allgemein anerkannten Gebote der

Menschlichkeit ansehen müsse, so gebe es für die amerikanische

Regierung nur einen Weg: »Sofern die Kaiserliche Regierung nicht jetzt

unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des U-Bootkrieges

gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und bewirken sollte, kann

die Regierung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die

diplomatischen Beziehungen zur deutschen Regierung abzubrechen.«

Zur Zeit der Übergabe dieser Note befand sich der Kanzler im Großen

Hauptquartier. Er reiste alsbald nach Berlin zurück, um die Lage

zu besprechen. Am Ostersonntag und Ostermontag (23. und 24. April)

fanden ausgedehnte Konferenzen statt, in denen der Staatssekretär

des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle, im Gegensatz zum Chef des

Admiralstabs, Admiral von Holtzendorff, die Auffassung vertrat, daß

die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges

keine allzu starke Beeinträchtigung der Wirksamkeit der U-Boote bedeute;

der weitaus größte Teil der Versenkungen erfolge jetzt bereits vom

aufgetauchten Boot durch Artilleriefeuer, und mit der fortschreitenden

Vergrößerung des U-Boottyps und der Verstärkung der artilleristischen

Ausrüstung der U-Boote werde sich in Zukunft das Verhältnis zugunsten

der Versenkungen durch Artillerie noch verstärken. Diese Darlegungen

erleichterten uns den ohnehin kaum vermeidbaren Entschluß, den

U-Bootkrieg mindestens zeitweise auf die Formen des Kreuzerkrieges zu

bringen. Ich griff dabei auf meinen Vorschlag vom August 1915 zurück,

einen Zusammenhang zwischen diesem Zugeständnis und den damals von

Wilson angebotenen Bemühungen zur Wiederherstellung der Freiheit der

Meere zu konstruieren. Es erschien fraglich, ob dieser Zusammenhang in

Form einer »Bedingung« oder einer »Voraussetzung« für unser Zugeständnis

oder in Form einer bloßen »Erwartung« hergestellt werden sollte.

Die Entscheidung zugunsten der letzteren Auffassung gab schließlich

eine vertrauliche und freundschaftliche Mitteilung des spanischen

Botschafters, der erklärte, die bestimmte Überzeugung gewonnen zu haben,

daß ein an Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpftes Nachgeben von der

amerikanischen Regierung als ungenügend werde angesehen werden und zum

alsbaldigen Abbruch der Beziehungen, dem der Krieg folgen werde, führen

müsse.

Der Kanzler reiste am 25. April nach dem Großen Hauptquartier zurück,

während das Auswärtige Amt den Text der Antwortnote in Arbeit nahm.

Der amerikanische Botschafter hatte dem Kanzler vor seiner Abreise den

Wunsch, oder mindestens in einer einem Wunsch gleichkommenden Form die

Bereitwilligkeit ausgedrückt, nach dem Hauptquartier zu reisen und dem

Kaiser persönlich Aufklärung über den amerikanischen Standpunkt zu

geben. In der Tat erhielt Herr Gerard am 28. April eine Einladung, nach

dem Hauptquartier zu kommen. Er wurde dort am 1. Mai in Gegenwart des

Kanzlers vom Kaiser empfangen, der mit ihm die deutsch-amerikanischen

Beziehungen und die U-Bootfrage durchsprach, um auf diese Weise ein

unmittelbares Bild der amerikanischen Auffassung zu gewinnen.

Die Erledigung der U-Bootfrage in dem in Berlin besprochenen Sinn war

inzwischen im Hauptquartier auf eine große Schwierigkeit gestoßen:

der General von Falkenhayn, der noch acht Tage zuvor dem Kanzler

gegenüber sich dahin ausgesprochen hatte, daß auch nach seiner Ansicht

ein Konflikt mit Amerika vermieden werden müsse, trat jetzt beim

Kaiser gegen die Beschränkung des U-Bootkrieges auf die Formen des

Kreuzerkrieges ein; er müsse auf die Fortsetzung der Aktion gegen Verdun

verzichten, wenn der U-Bootkrieg suspendiert werde, und zwar, weil

selbst ein voller Erfolg der Verdun-Aktion die Opfer nicht lohne, wenn

die Suspendierung des U-Bootkrieges den Engländern Luft gebe und den

Franzosen die Hoffnung auf weitere englische Hilfe lasse. Der Kaiser

war durch diese Auffassung Falkenhayns stark beeindruckt und sagte am

30. April dem Kanzler: »Sie haben also die Wahl zwischen Amerika und

Verdun!« Der Kanzler war über diese Alternative auf das äußerste erregt.

Der Gedanke, vor der Geschichte als derjenige dazustehen, durch dessen

Schuld hunderttausend Mann vor Verdun umsonst geopfert worden seien,

schien ihm ebenso unerträglich, wie die Verantwortung für den Bruch mit

Amerika. Er ließ mich über die Sachlage telephonisch informieren und bat

mich, sofort nach dem Hauptquartier zu kommen.

Ich traf am nächsten Tage, 1. Mai, im Laufe des Nachmittags in

Charleville ein und fand die Lage bereits geklärt. Der Chef des

Admiralstabs hatte sich den politischen Gründen des Kanzlers

unterworfen. Der Kaiser hatte sich dem Kanzler gegenüber dahin geäußert,

daß der Bruch mit Amerika vermieden werden müsse, und sich mit dem vom

Kanzler vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt.

Am nächsten Abend sprach sich der Kaiser nach Tisch mir gegenüber

eingehend über die U-Bootfrage aus. Ich hatte den Eindruck, daß ihm die

Entscheidung einen schweren Stein vom Herzen genommen habe. Er sprach

witzig und geistreich über seine Unterhaltung mit Herrn Gerard. Wenn man

Politik machen wolle, müsse man vor allem wissen, worauf es dem anderen

ankomme; denn Politik sei nun einmal ein zweiseitiges Geschäft. Gerards

Äußerungen hätten ihm bestätigt, daß Wilson eine Leiter zu der neuen

Präsidentschaft suche. Da wollten wir ihm lieber die Friedensleiter

hinstellen als die Kriegsleiter, die uns schließlich auf den eigenen

Kopf fallen werde.

Unsere Antwortnote wurde am 4. Mai dem amerikanischen Botschafter

überreicht. Sie stellte gegenüber dem Appell der Unionsregierung an

die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des Völkerrechtes

fest, »daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung

gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller

zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum

der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die

durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und

Rechte der Neutralen. Bei dieser Sachlage könne die deutsche Regierung

nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären

Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme

den bedauernswerten Opfern des U-Bootkrieges zuwendeten, sich nicht

mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und

Kindern erstreckten, die nach der erklärten Absicht der englischen

Regierung in den Hungertod getrieben werden sollten. Die deutsche

Regierung, und mit ihr das deutsche Volk, hätten für dieses ungleiche

Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen

sich ausdrücklich bereit erklärt habe, sich mit der Anwendung der

U-Bootwaffe streng an die vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen

Normen zu halten, falls England sich dazu bereit finde, diese Normen

ebenfalls seiner Kriegführung zugrundezulegen. Wenn die deutsche

Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließe,

so sei für sie entscheidend der Gedanke an das schwere Verhängnis, mit

dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen

Krieges die gesamte zivilisierte Menschheit bedrohe. Das Bewußtsein der

Stärke hat es der deutschen Regierung erlaubt, zweimal im Laufe der

letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebensinteressen

sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit

zum Ausdruck gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern

Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit um so stärkerer

Berechtigung darf die deutsche Regierung aussprechen, daß es vor

der Menschheit und der Geschichte nicht zu verantworten wäre, nach

einundzwanzigmonatiger Kriegsdauer die über den U-Bootkrieg entstandene

Streitfrage eine den Frieden zwischen dem deutschen und amerikanischen

Volke ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen. Einer solchen

Entwicklung will die deutsche Regierung, soweit es an ihr liegt,

vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein letztes dazu beitragen, um --

solange der Krieg noch dauert -- die Beschränkung der Kriegführung auf

die kämpfenden Streitkräfte zu ermöglichen, ein Ziel, das die Freiheit

der Meere einschließt, und in dem sich die deutsche Regierung mit der

Regierung der Vereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt. Von

diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Regierung der Regierung der

Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte

ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen

Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von

Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebietes Kauffahrteischiffe

nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei

denn, daß sie flüchten oder Widerstand leisten.«

Der Schluß der Note sprach die Erwartung aus, »daß die neue Weisung

an die deutschen Seestreitkräfte auch in den Augen der Regierung der

Vereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in

der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch

während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der

Meere aus dem Wege räumt«; die deutsche Regierung zweifle nicht, daß

die amerikanische Regierung nunmehr bei der britischen Regierung die

Beobachtung der völkerrechtlichen Normen der Seekriegführung verlangen

und durchsetzen werde. »Sollten die Schritte der Vereinigten Staaten

nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit

bei allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die

deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, für die sie

sich die volle Freiheit der Entschließung vorbehalten muß.«

Die Note brachte also die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die

völkerrechtlich anerkannten Formen des Kreuzerkrieges. Das Zugeständnis

wurde jedoch nicht für alle Zeit gemacht; vielmehr behielt sich die

deutsche Regierung freie Hand vor für den Fall, daß es Amerika nicht

gelingen sollte, England zu einer Anpassung seiner Seekriegführung an

das Völkerrecht zu bewegen.

Damit war bis auf weiteres die Krisis in unserem Verhältnis zu den

Vereinigten Staaten beigelegt.

Mehr war nicht erreicht.

Daß seit dem verflossenen Juli Wilsons Bereitwilligkeit, mit uns zur

Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu kooperieren, zum mindesten

stark abgeflaut war, zeigte die amerikanische Antwort auf unsere

Note. Diese vom 10. Mai 1916 datierte Antwort nahm Notiz von unseren

Erklärungen und fügte hinzu:

»Die Regierung der Vereinigten Staaten hält es für notwendig, zu

erklären, daß sie es für ausgemacht ansieht, daß die Kaiserliche

Regierung nicht beabsichtigt, zu verstehen zu geben, daß die

Aufrechterhaltung der neu angekündigten Politik in irgendeiner Weise

von dem Verlauf oder Ergebnis diplomatischer Verhandlungen zwischen der

Regierung der Vereinigten Staaten und irgendeiner anderen kriegführenden

Regierung abhänge, obwohl einige Stellen in der Note der Kaiserlichen

Regierung vom 4. d. M. einer solchen Auslegung fähig sein könnten. Um

jedoch die Möglichkeit eines Mißverständnisses zu vermeiden, teilt die

Regierung der Vereinigten Staaten der Kaiserlichen Regierung mit, daß

sie keinen Augenblick den Gedanken in Betracht ziehen, geschweige denn

erörtern kann, daß die Achtung der Rechte amerikanischer Bürger auf

hoher See von seiten der deutschen Marinebehörden in irgendeiner Weise

oder im geringsten Grad von dem Verhalten irgendeiner anderen Regierung,

das die Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden berührt, abhängig

gemacht werden sollte. Die Verantwortlichkeit in diesen Dingen ist

getrennt, nicht gemeinsam, absolut, nicht relativ.«

In welchem Maße die Westmächte von der deutsch-amerikanischen Spannung

glaubten profitieren zu dürfen, ergibt sich daraus, daß die britische

Regierung am 24. April 1916 die amerikanischen Vorstellungen vom

5. November 1915 wegen der Völkerrechtswidrigkeit der britischen

Seekriegführung durchweg ablehnend beantwortete und daß am 7. Juli 1916

die britische und französische Regierung gemeinsam den neutralen Mächten

mitteilten, daß sie sich an die bisher schon von ihnen immer weiter

durchlöcherte Londoner Deklaration nicht mehr für gebunden hielten.

Die Bemühungen Bethmann Hollwegs um einen amerikanischen

Friedensschritt

Im weiteren Verlauf der Dinge griffen U-Bootfrage und Friedensfrage

ineinander über. Es scheint mir, angesichts des falschen Bildes, das bei

manchen Politikern und wohl auch in einem großen Teile der öffentlichen

Meinung von den wechselseitigen Beziehungen dieser beiden Fragen

entstanden ist, am Platze zu sein, daß ich versuche, die verschlungenen

Fäden, soweit ich es vermag, zu entwirren.

Schon bei den Berliner Besprechungen über die an die amerikanische

Regierung zu gebende Antwort auf die U-Bootnote vom 20. April

entwickelte der Reichskanzler den Gedanken, unser kaum mehr zu

vermeidendes Zugeständnis nicht nur zur Beseitigung der akuten

Konfliktsgefahr, sondern womöglich zur Anbahnung des Friedens zu

benutzen. Die in der letzten Zeit nach verschiedenen anderen Richtungen

hin ausgestreckten Fühler hatten kein Ergebnis gehabt oder drohten

ergebnislos zu bleiben. Dem Präsidenten Wilson traute der Kanzler

zu, daß es ihn reizen könne, die große weltgeschichtliche Rolle

des Friedensstifters zu spielen. Auf diesen Gedanken des Kanzlers

geht der oben wiedergegebene Hinweis auf unsere wiederholt gezeigte

Friedensbereitschaft in unserer Note vom 4. Mai zurück. Der Kanzler

hat auch in Unterhaltungen mit Herrn Gerard diesen Punkt berührt. Herr

Gerard erzählt in seinem Buch, der Kanzler habe ihm bei seinem Abschied

vom Großen Hauptquartier gesagt: »Ich hoffe, daß, wenn wir jetzt diese

Sache in Ordnung bringen, Ihr Präsident groß genug sein wird, die

Frage des Friedens aufzunehmen.« Herr Gerard erzählt weiter, daß auch

späterhin der Kanzler bei verschiedenen Gelegenheiten ihm vorgeführt

habe, daß Amerika etwas für den Frieden tun müsse, und daß, wenn

nichts geschehe, die öffentliche Meinung in Deutschland sicherlich die

Wiederaufnahme des uneingeschränkten U-Bootkrieges erzwingen werde.

Mir gegenüber hat der Kanzler von einem Schritt bei Wilson, um diesen

zu einer auf den Frieden gerichteten Aktion zu bestimmen, zum ersten

Male gesprochen, als ich am 31. August 1916 nach der Kriegserklärung

Rumäniens und nach der Ernennung Hindenburgs zum Chef des Generalstabs

des Feldheeres zusammen mit dem Staatssekretär von Jagow im Großen

Hauptquartier eintraf. Der Kanzler, der schon zwei Tage vorher nach

Pleß gereist war, entwarf uns ein Bild der Lage, die er trotz der

Zuversicht Hindenburgs und Ludendorffs als außerordentlich schwer ansah.

Wir müßten alles tun, um zum Frieden zu kommen. Der einzige Weg, den

er überhaupt noch sehe, führe über Wilson, und dieser Weg müsse, auch

wenn die Aussichten ungewiß seien, beschritten werden. Wilson habe

allein bei unseren Gegnern die große Position, die für einen wirksamen

Friedensschritt nötig sei. Wir müßten Wilson sagen, daß wir bereit

seien, Belgien herauszugeben, unter dem Vorbehalt, unsere Beziehungen

zu Belgien nach dessen Restitution durch unmittelbare Verhandlungen zu

ordnen.

Der Gedanke wurde zwischen dem Kanzler, Herrn von Jagow und mir

eingehend erörtert. Mir schien gegen eine Anrufung Wilsons zu sprechen,

daß dieser im bisherigen Verlaufe des Krieges eine stets wachsende

Voreingenommenheit zugunsten der Westmächte und ein geringes Verständnis

für unsere deutschen Verhältnisse und Lebensbedürfnisse gezeigt hatte;

sein Verhalten seit dem Beginn des Jahres 1916 schien mir keinen Zweifel

mehr an seinen Gesinnungen uns gegenüber zu gestatten. Auch fürchtete

ich, daß Wilson, wenn wir ihm die Friedensvermittlung in die Hand gäben,

uns vor eine internationale Konferenz führen würde, in der unsere

Feinde über uns zu Gericht säßen. Von der maßlosen Unpopularität einer

Anrufung Wilsons als Friedensvermittler sprach ich nicht; ich wußte, daß

der Kanzler sich darüber ganz im klaren war, daß aber solche Erwägungen

ihn nicht bestimmen würden. Eine Verständigung mit Rußland auf Kosten

Polens, über dessen künftigen Status der Kanzler und Jagow kurz zuvor

in Wien verhandelt hatten, nötigenfalls sogar unter Zugeständnissen in

dem von den Russen wieder besetzten Ostgalizien, zu denen sich unser

österreichisch-ungarischer Verbündeter, wenn es nicht anders gehe,

bereit finden müsse, erschien mir immer noch als der für uns günstigste

Weg zum Frieden. Der Kanzler glaubte jedoch nach dieser Richtung hin

kaum mehr eine Hoffnung zu sehen, nachdem alle Sondierungen gescheitert

waren, auch die im Einverständnis mit unserm türkischen Bundesgenossen

gemachten Andeutungen einer den russischen Wünschen entgegenkommenden

Regelung der Meerengenfrage. Herr von Jagow pflichtete dem Kanzler bei.

In der Tat ließ der Kanzler in der ersten Septemberwoche an den

Grafen Bernstorff nach Washington telegraphieren, um ihn ganz

persönlich um seine Ansicht über Wilson als Friedensvermittler zu

befragen. Graf Bernstorff antwortete, daß vor der Anfang November

stattfindenden Präsidentenwahl von Wilson nichts zu erwarten sei; werde

er wiedergewählt, wofür die Wahrscheinlichkeit spreche, dann werde

er wohl die Friedensvermittlung in die Hand nehmen, da er überzeugt

zu sein scheine, Amerikas Interesse verlange, daß keine der beiden

Mächtegruppen zu Boden geworfen werde.

Herr Gerard will dann im Laufe des September von Herrn von Jagow

gedrängt worden sein, mit seiner Frau, die für kurze Zeit nach Amerika

gehen wollte, zusammen zu reisen, um den Präsidenten zu bestimmen, etwas

für den Frieden zu tun. Wie weit das richtig ist, vermag ich nicht zu

sagen.

Jedenfalls war der Eifer des Präsidenten, auf unseren Wunsch einen

Schritt zur Herbeiführung des Friedens zu unternehmen, nicht allzu groß,

obwohl er bei den Präsidentenwahlen für sich als den »Friedensmacher«

Propaganda machen ließ. Auch nachdem er Anfang November wiedergewählt

worden war, beeilte er sich nicht, irgend etwas zugunsten des Friedens

zu tun oder auch nur die deutsche Regierung in irgendeiner Weise wissen

zu lassen, daß er beabsichtige, mit einem Friedensschritt in naher

Zeit hervorzutreten. Der amerikanische Geschäftsträger in Berlin, Herr

Grew, wich jeder Sondierung aus, indem er die Frage des zwangsweisen

Abtransports der belgischen Arbeitslosen, bei dem bedauerliche

Mißgriffe vorgekommen waren, zum Mittelpunkt der deutsch-amerikanischen

Beziehungen machte. Herr Gerard berichtet in seinem Buche, daß er

den Präsidenten Wilson gesprochen habe, ehe er am 4. Dezember die

Rückreise nach Deutschland antrat. Sein Eindruck sei gewesen, daß der

Präsident vor allem anderen wünschte, Frieden zu halten und Frieden

zu machen. »Natürlich,« so fährt Herr Gerard fort, »war diese Frage

des Friedenmachens eine sehr heikle. Ein direktes Angebot von unserer

Seite konnte uns derselben Behandlung aussetzen, die wir Großbritannien

während des Bürgerkrieges angedeihen ließen, als Großbritannien

Eröffnungen zum Zweck der Herbeiführung des Friedens machte und die

Nordstaaten eine Antwort gaben, die darauf hinauskam, daß die britische

Regierung sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern solle, daß sie

keine Einmischung dulden und weitere Eröffnungen als unfreundliche

Handlungen betrachten würden. Die Deutschen haben diesen Krieg begonnen

ohne irgendeine Befragung der Vereinigten Staaten, und dann schienen

sie zu denken, daß sie ein Recht hätten, zu verlangen, die Vereinigten

Staaten sollten Frieden für sie machen zu solchen Bedingungen und zu

solcher Zeit, wie es ihnen, den Deutschen, gut scheine; daß ferner, wenn

wir das nicht täten, sie das Recht hätten, alle Regeln der Kriegführung

zu verletzen und Bürger der Vereinigten Staaten auf hoher See zu

ermorden. Nichtsdestoweniger glaube ich, daß der Präsident geneigt war,

in der Herbeiführung des Friedens sehr weit zu gehen.«

Aus diesen Ausführungen des Herrn Gerard ergibt sich das eine mit

Sicherheit, daß der Präsident Wilson, als Herr Gerard am 4. Dezember

1916 Amerika wieder verließ, sich noch zu keinem bestimmten Schritt

zugunsten des Friedens entschlossen hatte und daß Herr Gerard keine

Antwort auf die von Herrn von Bethmann und Herrn von Jagow gemachten

Eröffnungen mit auf den Weg bekam. Ferner geben die Bemerkungen des

Herrn Gerard einen Einblick in den Geist, in dem unsere Anregung, der

Präsident möchte eine Initiative zugunsten des Friedens ergreifen, zum

mindesten von Herrn Gerard aufgefaßt worden ist.

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 45 / 57 题