Inzwischen kam, was kommen mußte.
Die Versenkungen von Schiffen mit Amerikanern an Bord häuften sich.
In der Zeit vom 27. März bis zum 1. April hatte der amerikanische
Botschafter an unser Auswärtiges Amt, in Vorbereitung weiterer Schritte,
in nicht weniger als fünf Fällen die Anfrage zu richten, ob die
Versenkung durch ein deutsches Tauchboot erfolgt sei. Der schlimmste
dieser Fälle war die am 24. März 1916 ohne Warnung erfolgte Torpedierung
des unbewaffneten Passagierdampfers »Sussex«, der dem Passagierverkehr
über den Kanal diente. Von mehr als 300 Passagieren fanden etwa 80 ihren
Tod, darunter auch eine Anzahl Amerikaner. Der Kommandant des für die
Torpedierung in Betracht kommenden U-Bootes gab an, einen Minenleger
der neuen britischen »Arabis«-Klasse torpediert zu haben. Ort und Zeit
stimmte mit der Torpedierung der »Sussex« überein, und die im Rumpf der
»Sussex« vorgefundenen Stücke eines deutschen Torpedos stellten den
Sachverhalt außer allen Zweifel.
Mit dieser Katastrophe, deren Umfang nahezu an die Versenkung der
»Lusitania« heranreichte, stand unser Verhältnis mit Amerika vor dem
Biegen oder Brechen. Die Haltung der Vereinigten Staaten ließ darüber
keine Unklarheit. Nachdem unsere ursprüngliche, auf den Angaben
des U-Bootkommandanten beruhende Aufstellung, daß das versenkte
Schiff mit der »Sussex« nicht identisch sei, widerlegt war, übergab
der amerikanische Botschafter am 20. April dem Staatssekretär des
Auswärtigen Amtes eine Note, deren Bedeutung noch dadurch besonders
unterstrichen wurde, daß der Präsident Wilson sie unmittelbar vor ihrer
Übergabe in einer von ihm persönlich verlesenen Botschaft dem Kongreß
zur Kenntnis brachte.
Der wichtigste Inhalt der Note war:
Der tragische Fall der »Sussex« stehe leider nicht allein; er sei
nur =ein= Fall, wenn auch einer der schwersten und betrübendsten,
für die vorbedachte Methode, mit der unterschiedslos Handelsschiffe
aller Art und Bestimmung zerstört würden. Die deutsche Regierung habe
offenbar keinen Weg gefunden, ihren Tauchbooten die von ihr zugesagten
Beschränkungen aufzuerlegen. »Immer wieder hat die Kaiserliche
Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten feierlich versichert,
daß zum mindesten Passagierschiffe nicht in dieser Weise behandelt
werden würden, und gleichwohl hat sie wiederholt zugelassen, daß ihre
U-Bootkommandanten diese Versicherung ohne jede Ahndung mißachteten.
Noch im Februar dieses Jahres machte sie davon Mitteilung, daß sie
alle bewaffneten Handelsschiffe in feindlichem Eigentum als Teil
der Seestreitkräfte ihrer Gegner betrachten und als Kriegsschiffe
behandeln werde, indem sie sich so, wenigstens implicite, verpflichtete,
nichtbewaffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere und
Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre
U-Bootkommandanten unbekümmert außer Acht gelassen.« Die Regierung der
Vereinigten Staaten habe viel Geduld gezeigt und die Hoffnung nicht
aufgeben wollen, daß es der deutschen Regierung möglich sein werde,
den U-Bootkrieg mit den im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der
Menschlichkeit in Einklang zu bringen; sie habe den neuen Verhältnissen,
für die es keine Präzedenzfälle gebe, jedes Zugeständnis gemacht und
sei gewillt gewesen, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich
und nur einer Auslegung fähig geworden seien. Dieser Zeitpunkt sei
jetzt gekommen. Wenn es die Absicht der deutschen Regierung sei, den
U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe fortzusetzen ohne Rücksicht auf das,
was die amerikanische Regierung als die heiligen und unbestreitbaren
Normen des Völkerrechts und die allgemein anerkannten Gebote der
Menschlichkeit ansehen müsse, so gebe es für die amerikanische
Regierung nur einen Weg: »Sofern die Kaiserliche Regierung nicht jetzt
unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des U-Bootkrieges
gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und bewirken sollte, kann
die Regierung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die
diplomatischen Beziehungen zur deutschen Regierung abzubrechen.«
Zur Zeit der Übergabe dieser Note befand sich der Kanzler im Großen
Hauptquartier. Er reiste alsbald nach Berlin zurück, um die Lage
zu besprechen. Am Ostersonntag und Ostermontag (23. und 24. April)
fanden ausgedehnte Konferenzen statt, in denen der Staatssekretär
des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle, im Gegensatz zum Chef des
Admiralstabs, Admiral von Holtzendorff, die Auffassung vertrat, daß
die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges
keine allzu starke Beeinträchtigung der Wirksamkeit der U-Boote bedeute;
der weitaus größte Teil der Versenkungen erfolge jetzt bereits vom
aufgetauchten Boot durch Artilleriefeuer, und mit der fortschreitenden
Vergrößerung des U-Boottyps und der Verstärkung der artilleristischen
Ausrüstung der U-Boote werde sich in Zukunft das Verhältnis zugunsten
der Versenkungen durch Artillerie noch verstärken. Diese Darlegungen
erleichterten uns den ohnehin kaum vermeidbaren Entschluß, den
U-Bootkrieg mindestens zeitweise auf die Formen des Kreuzerkrieges zu
bringen. Ich griff dabei auf meinen Vorschlag vom August 1915 zurück,
einen Zusammenhang zwischen diesem Zugeständnis und den damals von
Wilson angebotenen Bemühungen zur Wiederherstellung der Freiheit der
Meere zu konstruieren. Es erschien fraglich, ob dieser Zusammenhang in
Form einer »Bedingung« oder einer »Voraussetzung« für unser Zugeständnis
oder in Form einer bloßen »Erwartung« hergestellt werden sollte.
Die Entscheidung zugunsten der letzteren Auffassung gab schließlich
eine vertrauliche und freundschaftliche Mitteilung des spanischen
Botschafters, der erklärte, die bestimmte Überzeugung gewonnen zu haben,
daß ein an Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpftes Nachgeben von der
amerikanischen Regierung als ungenügend werde angesehen werden und zum
alsbaldigen Abbruch der Beziehungen, dem der Krieg folgen werde, führen
müsse.
Der Kanzler reiste am 25. April nach dem Großen Hauptquartier zurück,
während das Auswärtige Amt den Text der Antwortnote in Arbeit nahm.
Der amerikanische Botschafter hatte dem Kanzler vor seiner Abreise den
Wunsch, oder mindestens in einer einem Wunsch gleichkommenden Form die
Bereitwilligkeit ausgedrückt, nach dem Hauptquartier zu reisen und dem
Kaiser persönlich Aufklärung über den amerikanischen Standpunkt zu
geben. In der Tat erhielt Herr Gerard am 28. April eine Einladung, nach
dem Hauptquartier zu kommen. Er wurde dort am 1. Mai in Gegenwart des
Kanzlers vom Kaiser empfangen, der mit ihm die deutsch-amerikanischen
Beziehungen und die U-Bootfrage durchsprach, um auf diese Weise ein
unmittelbares Bild der amerikanischen Auffassung zu gewinnen.
Die Erledigung der U-Bootfrage in dem in Berlin besprochenen Sinn war
inzwischen im Hauptquartier auf eine große Schwierigkeit gestoßen:
der General von Falkenhayn, der noch acht Tage zuvor dem Kanzler
gegenüber sich dahin ausgesprochen hatte, daß auch nach seiner Ansicht
ein Konflikt mit Amerika vermieden werden müsse, trat jetzt beim
Kaiser gegen die Beschränkung des U-Bootkrieges auf die Formen des
Kreuzerkrieges ein; er müsse auf die Fortsetzung der Aktion gegen Verdun
verzichten, wenn der U-Bootkrieg suspendiert werde, und zwar, weil
selbst ein voller Erfolg der Verdun-Aktion die Opfer nicht lohne, wenn
die Suspendierung des U-Bootkrieges den Engländern Luft gebe und den
Franzosen die Hoffnung auf weitere englische Hilfe lasse. Der Kaiser
war durch diese Auffassung Falkenhayns stark beeindruckt und sagte am
30. April dem Kanzler: »Sie haben also die Wahl zwischen Amerika und
Verdun!« Der Kanzler war über diese Alternative auf das äußerste erregt.
Der Gedanke, vor der Geschichte als derjenige dazustehen, durch dessen
Schuld hunderttausend Mann vor Verdun umsonst geopfert worden seien,
schien ihm ebenso unerträglich, wie die Verantwortung für den Bruch mit
Amerika. Er ließ mich über die Sachlage telephonisch informieren und bat
mich, sofort nach dem Hauptquartier zu kommen.
Ich traf am nächsten Tage, 1. Mai, im Laufe des Nachmittags in
Charleville ein und fand die Lage bereits geklärt. Der Chef des
Admiralstabs hatte sich den politischen Gründen des Kanzlers
unterworfen. Der Kaiser hatte sich dem Kanzler gegenüber dahin geäußert,
daß der Bruch mit Amerika vermieden werden müsse, und sich mit dem vom
Kanzler vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt.
Am nächsten Abend sprach sich der Kaiser nach Tisch mir gegenüber
eingehend über die U-Bootfrage aus. Ich hatte den Eindruck, daß ihm die
Entscheidung einen schweren Stein vom Herzen genommen habe. Er sprach
witzig und geistreich über seine Unterhaltung mit Herrn Gerard. Wenn man
Politik machen wolle, müsse man vor allem wissen, worauf es dem anderen
ankomme; denn Politik sei nun einmal ein zweiseitiges Geschäft. Gerards
Äußerungen hätten ihm bestätigt, daß Wilson eine Leiter zu der neuen
Präsidentschaft suche. Da wollten wir ihm lieber die Friedensleiter
hinstellen als die Kriegsleiter, die uns schließlich auf den eigenen
Kopf fallen werde.
Unsere Antwortnote wurde am 4. Mai dem amerikanischen Botschafter
überreicht. Sie stellte gegenüber dem Appell der Unionsregierung an
die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des Völkerrechtes
fest, »daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung
gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller
zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum
der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die
durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und
Rechte der Neutralen. Bei dieser Sachlage könne die deutsche Regierung
nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären
Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme
den bedauernswerten Opfern des U-Bootkrieges zuwendeten, sich nicht
mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und
Kindern erstreckten, die nach der erklärten Absicht der englischen
Regierung in den Hungertod getrieben werden sollten. Die deutsche
Regierung, und mit ihr das deutsche Volk, hätten für dieses ungleiche
Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen
sich ausdrücklich bereit erklärt habe, sich mit der Anwendung der
U-Bootwaffe streng an die vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen
Normen zu halten, falls England sich dazu bereit finde, diese Normen
ebenfalls seiner Kriegführung zugrundezulegen. Wenn die deutsche
Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließe,
so sei für sie entscheidend der Gedanke an das schwere Verhängnis, mit
dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen
Krieges die gesamte zivilisierte Menschheit bedrohe. Das Bewußtsein der
Stärke hat es der deutschen Regierung erlaubt, zweimal im Laufe der
letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebensinteressen
sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit
zum Ausdruck gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern
Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit um so stärkerer
Berechtigung darf die deutsche Regierung aussprechen, daß es vor
der Menschheit und der Geschichte nicht zu verantworten wäre, nach
einundzwanzigmonatiger Kriegsdauer die über den U-Bootkrieg entstandene
Streitfrage eine den Frieden zwischen dem deutschen und amerikanischen
Volke ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen. Einer solchen
Entwicklung will die deutsche Regierung, soweit es an ihr liegt,
vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein letztes dazu beitragen, um --
solange der Krieg noch dauert -- die Beschränkung der Kriegführung auf
die kämpfenden Streitkräfte zu ermöglichen, ein Ziel, das die Freiheit
der Meere einschließt, und in dem sich die deutsche Regierung mit der
Regierung der Vereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt. Von
diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Regierung der Regierung der
Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte
ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen
Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von
Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebietes Kauffahrteischiffe
nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei
denn, daß sie flüchten oder Widerstand leisten.«
Der Schluß der Note sprach die Erwartung aus, »daß die neue Weisung
an die deutschen Seestreitkräfte auch in den Augen der Regierung der
Vereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in
der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch
während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der
Meere aus dem Wege räumt«; die deutsche Regierung zweifle nicht, daß
die amerikanische Regierung nunmehr bei der britischen Regierung die
Beobachtung der völkerrechtlichen Normen der Seekriegführung verlangen
und durchsetzen werde. »Sollten die Schritte der Vereinigten Staaten
nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit
bei allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die
deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, für die sie
sich die volle Freiheit der Entschließung vorbehalten muß.«
Die Note brachte also die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die
völkerrechtlich anerkannten Formen des Kreuzerkrieges. Das Zugeständnis
wurde jedoch nicht für alle Zeit gemacht; vielmehr behielt sich die
deutsche Regierung freie Hand vor für den Fall, daß es Amerika nicht
gelingen sollte, England zu einer Anpassung seiner Seekriegführung an
das Völkerrecht zu bewegen.
Damit war bis auf weiteres die Krisis in unserem Verhältnis zu den
Vereinigten Staaten beigelegt.
Mehr war nicht erreicht.
Daß seit dem verflossenen Juli Wilsons Bereitwilligkeit, mit uns zur
Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu kooperieren, zum mindesten
stark abgeflaut war, zeigte die amerikanische Antwort auf unsere
Note. Diese vom 10. Mai 1916 datierte Antwort nahm Notiz von unseren
Erklärungen und fügte hinzu:
»Die Regierung der Vereinigten Staaten hält es für notwendig, zu
erklären, daß sie es für ausgemacht ansieht, daß die Kaiserliche
Regierung nicht beabsichtigt, zu verstehen zu geben, daß die
Aufrechterhaltung der neu angekündigten Politik in irgendeiner Weise
von dem Verlauf oder Ergebnis diplomatischer Verhandlungen zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten und irgendeiner anderen kriegführenden
Regierung abhänge, obwohl einige Stellen in der Note der Kaiserlichen
Regierung vom 4. d. M. einer solchen Auslegung fähig sein könnten. Um
jedoch die Möglichkeit eines Mißverständnisses zu vermeiden, teilt die
Regierung der Vereinigten Staaten der Kaiserlichen Regierung mit, daß
sie keinen Augenblick den Gedanken in Betracht ziehen, geschweige denn
erörtern kann, daß die Achtung der Rechte amerikanischer Bürger auf
hoher See von seiten der deutschen Marinebehörden in irgendeiner Weise
oder im geringsten Grad von dem Verhalten irgendeiner anderen Regierung,
das die Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden berührt, abhängig
gemacht werden sollte. Die Verantwortlichkeit in diesen Dingen ist
getrennt, nicht gemeinsam, absolut, nicht relativ.«
In welchem Maße die Westmächte von der deutsch-amerikanischen Spannung
glaubten profitieren zu dürfen, ergibt sich daraus, daß die britische
Regierung am 24. April 1916 die amerikanischen Vorstellungen vom
5. November 1915 wegen der Völkerrechtswidrigkeit der britischen
Seekriegführung durchweg ablehnend beantwortete und daß am 7. Juli 1916
die britische und französische Regierung gemeinsam den neutralen Mächten
mitteilten, daß sie sich an die bisher schon von ihnen immer weiter
durchlöcherte Londoner Deklaration nicht mehr für gebunden hielten.
Die Bemühungen Bethmann Hollwegs um einen amerikanischen
Friedensschritt
Im weiteren Verlauf der Dinge griffen U-Bootfrage und Friedensfrage
ineinander über. Es scheint mir, angesichts des falschen Bildes, das bei
manchen Politikern und wohl auch in einem großen Teile der öffentlichen
Meinung von den wechselseitigen Beziehungen dieser beiden Fragen
entstanden ist, am Platze zu sein, daß ich versuche, die verschlungenen
Fäden, soweit ich es vermag, zu entwirren.
Schon bei den Berliner Besprechungen über die an die amerikanische
Regierung zu gebende Antwort auf die U-Bootnote vom 20. April
entwickelte der Reichskanzler den Gedanken, unser kaum mehr zu
vermeidendes Zugeständnis nicht nur zur Beseitigung der akuten
Konfliktsgefahr, sondern womöglich zur Anbahnung des Friedens zu
benutzen. Die in der letzten Zeit nach verschiedenen anderen Richtungen
hin ausgestreckten Fühler hatten kein Ergebnis gehabt oder drohten
ergebnislos zu bleiben. Dem Präsidenten Wilson traute der Kanzler
zu, daß es ihn reizen könne, die große weltgeschichtliche Rolle
des Friedensstifters zu spielen. Auf diesen Gedanken des Kanzlers
geht der oben wiedergegebene Hinweis auf unsere wiederholt gezeigte
Friedensbereitschaft in unserer Note vom 4. Mai zurück. Der Kanzler
hat auch in Unterhaltungen mit Herrn Gerard diesen Punkt berührt. Herr
Gerard erzählt in seinem Buch, der Kanzler habe ihm bei seinem Abschied
vom Großen Hauptquartier gesagt: »Ich hoffe, daß, wenn wir jetzt diese
Sache in Ordnung bringen, Ihr Präsident groß genug sein wird, die
Frage des Friedens aufzunehmen.« Herr Gerard erzählt weiter, daß auch
späterhin der Kanzler bei verschiedenen Gelegenheiten ihm vorgeführt
habe, daß Amerika etwas für den Frieden tun müsse, und daß, wenn
nichts geschehe, die öffentliche Meinung in Deutschland sicherlich die
Wiederaufnahme des uneingeschränkten U-Bootkrieges erzwingen werde.
Mir gegenüber hat der Kanzler von einem Schritt bei Wilson, um diesen
zu einer auf den Frieden gerichteten Aktion zu bestimmen, zum ersten
Male gesprochen, als ich am 31. August 1916 nach der Kriegserklärung
Rumäniens und nach der Ernennung Hindenburgs zum Chef des Generalstabs
des Feldheeres zusammen mit dem Staatssekretär von Jagow im Großen
Hauptquartier eintraf. Der Kanzler, der schon zwei Tage vorher nach
Pleß gereist war, entwarf uns ein Bild der Lage, die er trotz der
Zuversicht Hindenburgs und Ludendorffs als außerordentlich schwer ansah.
Wir müßten alles tun, um zum Frieden zu kommen. Der einzige Weg, den
er überhaupt noch sehe, führe über Wilson, und dieser Weg müsse, auch
wenn die Aussichten ungewiß seien, beschritten werden. Wilson habe
allein bei unseren Gegnern die große Position, die für einen wirksamen
Friedensschritt nötig sei. Wir müßten Wilson sagen, daß wir bereit
seien, Belgien herauszugeben, unter dem Vorbehalt, unsere Beziehungen
zu Belgien nach dessen Restitution durch unmittelbare Verhandlungen zu
ordnen.
Der Gedanke wurde zwischen dem Kanzler, Herrn von Jagow und mir
eingehend erörtert. Mir schien gegen eine Anrufung Wilsons zu sprechen,
daß dieser im bisherigen Verlaufe des Krieges eine stets wachsende
Voreingenommenheit zugunsten der Westmächte und ein geringes Verständnis
für unsere deutschen Verhältnisse und Lebensbedürfnisse gezeigt hatte;
sein Verhalten seit dem Beginn des Jahres 1916 schien mir keinen Zweifel
mehr an seinen Gesinnungen uns gegenüber zu gestatten. Auch fürchtete
ich, daß Wilson, wenn wir ihm die Friedensvermittlung in die Hand gäben,
uns vor eine internationale Konferenz führen würde, in der unsere
Feinde über uns zu Gericht säßen. Von der maßlosen Unpopularität einer
Anrufung Wilsons als Friedensvermittler sprach ich nicht; ich wußte, daß
der Kanzler sich darüber ganz im klaren war, daß aber solche Erwägungen
ihn nicht bestimmen würden. Eine Verständigung mit Rußland auf Kosten
Polens, über dessen künftigen Status der Kanzler und Jagow kurz zuvor
in Wien verhandelt hatten, nötigenfalls sogar unter Zugeständnissen in
dem von den Russen wieder besetzten Ostgalizien, zu denen sich unser
österreichisch-ungarischer Verbündeter, wenn es nicht anders gehe,
bereit finden müsse, erschien mir immer noch als der für uns günstigste
Weg zum Frieden. Der Kanzler glaubte jedoch nach dieser Richtung hin
kaum mehr eine Hoffnung zu sehen, nachdem alle Sondierungen gescheitert
waren, auch die im Einverständnis mit unserm türkischen Bundesgenossen
gemachten Andeutungen einer den russischen Wünschen entgegenkommenden
Regelung der Meerengenfrage. Herr von Jagow pflichtete dem Kanzler bei.
In der Tat ließ der Kanzler in der ersten Septemberwoche an den
Grafen Bernstorff nach Washington telegraphieren, um ihn ganz
persönlich um seine Ansicht über Wilson als Friedensvermittler zu
befragen. Graf Bernstorff antwortete, daß vor der Anfang November
stattfindenden Präsidentenwahl von Wilson nichts zu erwarten sei; werde
er wiedergewählt, wofür die Wahrscheinlichkeit spreche, dann werde
er wohl die Friedensvermittlung in die Hand nehmen, da er überzeugt
zu sein scheine, Amerikas Interesse verlange, daß keine der beiden
Mächtegruppen zu Boden geworfen werde.
Herr Gerard will dann im Laufe des September von Herrn von Jagow
gedrängt worden sein, mit seiner Frau, die für kurze Zeit nach Amerika
gehen wollte, zusammen zu reisen, um den Präsidenten zu bestimmen, etwas
für den Frieden zu tun. Wie weit das richtig ist, vermag ich nicht zu
sagen.
Jedenfalls war der Eifer des Präsidenten, auf unseren Wunsch einen
Schritt zur Herbeiführung des Friedens zu unternehmen, nicht allzu groß,
obwohl er bei den Präsidentenwahlen für sich als den »Friedensmacher«
Propaganda machen ließ. Auch nachdem er Anfang November wiedergewählt
worden war, beeilte er sich nicht, irgend etwas zugunsten des Friedens
zu tun oder auch nur die deutsche Regierung in irgendeiner Weise wissen
zu lassen, daß er beabsichtige, mit einem Friedensschritt in naher
Zeit hervorzutreten. Der amerikanische Geschäftsträger in Berlin, Herr
Grew, wich jeder Sondierung aus, indem er die Frage des zwangsweisen
Abtransports der belgischen Arbeitslosen, bei dem bedauerliche
Mißgriffe vorgekommen waren, zum Mittelpunkt der deutsch-amerikanischen
Beziehungen machte. Herr Gerard berichtet in seinem Buche, daß er
den Präsidenten Wilson gesprochen habe, ehe er am 4. Dezember die
Rückreise nach Deutschland antrat. Sein Eindruck sei gewesen, daß der
Präsident vor allem anderen wünschte, Frieden zu halten und Frieden
zu machen. »Natürlich,« so fährt Herr Gerard fort, »war diese Frage
des Friedenmachens eine sehr heikle. Ein direktes Angebot von unserer
Seite konnte uns derselben Behandlung aussetzen, die wir Großbritannien
während des Bürgerkrieges angedeihen ließen, als Großbritannien
Eröffnungen zum Zweck der Herbeiführung des Friedens machte und die
Nordstaaten eine Antwort gaben, die darauf hinauskam, daß die britische
Regierung sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern solle, daß sie
keine Einmischung dulden und weitere Eröffnungen als unfreundliche
Handlungen betrachten würden. Die Deutschen haben diesen Krieg begonnen
ohne irgendeine Befragung der Vereinigten Staaten, und dann schienen
sie zu denken, daß sie ein Recht hätten, zu verlangen, die Vereinigten
Staaten sollten Frieden für sie machen zu solchen Bedingungen und zu
solcher Zeit, wie es ihnen, den Deutschen, gut scheine; daß ferner, wenn
wir das nicht täten, sie das Recht hätten, alle Regeln der Kriegführung
zu verletzen und Bürger der Vereinigten Staaten auf hoher See zu
ermorden. Nichtsdestoweniger glaube ich, daß der Präsident geneigt war,
in der Herbeiführung des Friedens sehr weit zu gehen.«
Aus diesen Ausführungen des Herrn Gerard ergibt sich das eine mit
Sicherheit, daß der Präsident Wilson, als Herr Gerard am 4. Dezember
1916 Amerika wieder verließ, sich noch zu keinem bestimmten Schritt
zugunsten des Friedens entschlossen hatte und daß Herr Gerard keine
Antwort auf die von Herrn von Bethmann und Herrn von Jagow gemachten
Eröffnungen mit auf den Weg bekam. Ferner geben die Bemerkungen des
Herrn Gerard einen Einblick in den Geist, in dem unsere Anregung, der
Präsident möchte eine Initiative zugunsten des Friedens ergreifen, zum
mindesten von Herrn Gerard aufgefaßt worden ist.