Am 18. Januar 1916 machte Herr Lansing den Vertretern der Ententemächte
in Washington einen -- später als inoffiziell bezeichneten Vorschlag --
über die U-Bootkriegführung, der im wesentlichen auf folgendes hinauskam:
Er erkannte an, daß die U-Boote sich als wirksam in der Bekämpfung
feindlichen Handels erwiesen hätten und daß infolgedessen ihre Benutzung
zu diesem Zweck den Kriegführenden nicht ohne weiteres verwehrt
werden könne. Es handele sich also darum, eine Formel zu finden, die
den U-Bootkrieg, ohne seine Wirksamkeit zu zerstören, in Einklang
mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts und den Grundsätzen der
Menschlichkeit bringe. Sein Vorschlag sei: Einerseits sollten die
U-Boote gehalten sein, nur in den Formen des »Kreuzerkriegs« gegen
Kauffahrteischiffe vorzugehen, d. h. sie nicht zu versenken, ohne
sie zum Halten aufgefordert, nach Konterbande durchsucht und die
Mannschaft und Passagiere in Sicherheit gebracht zu haben. Auf der
anderen Seite sollten die Kauffahrteischiffe keinerlei Bewaffnung
führen dürfen. Zur Begründung dieses Vorschlags führte Lansing an,
daß angesichts der Konstruktion der U-Boote eine auch nur leichte
Bewaffnung den Handelsschiffen eine Überlegenheit gebe; jede Bewaffnung
eines Kauffahrteischiffes habe unter diesen Umständen den Charakter
einer Bewaffnung zu Offensivzwecken. Das Schreiben schloß: »Ich möchte
hinzufügen, daß meine Regierung das Argument verständlich findet, daß
ein Kauffahrteischiff, das irgendeine Bewaffnung trägt, angesichts des
Charakters des Tauchbootkriegs und der Schwäche der U-Boote in der
Verteidigung, sowohl von den Neutralen wie von den Kriegführenden als
Hilfskreuzer zu betrachten und zu behandeln ist, und daß meine Regierung
ernstlich erwägt, ihre Beamten dementsprechend zu instruieren.«
Diese Anregung sah aus wie ein schwerer Vorstoß gegen die
Seekriegführung der Entente. Die Entwaffnung aller Handelsdampfer
und ihre Verpflichtung, ohne Gegenwehr auf Anruf anzuhalten, sich
untersuchen und nach Feststellung der feindlichen Nationalität oder
des Vorhandenseins von Konterbande sich versenken zu lassen, hätte das
Vorgehen der deutschen U-Boote gegen den Seehandel der Ententeländer
nahezu gefahrlos gemacht und seine Wirksamkeit bedeutend gesteigert.
Die Ablehnung dieser Anregung durch die Ententemächte mußte deshalb
erwartet werden. Aber für diesen Fall stand am Schluß des Lansingschen
Schreibens die Drohung, daß die amerikanische Regierung künftighin
bewaffnete Handelsschiffe als Hilfskreuzer ansehen und behandeln werde.
Das hieß nicht nur, daß die bewaffneten Handelsschiffe bei ihrem
Aufenthalt und ihrem Verkehr in den Häfen der Vereinigten Staaten den
für Kriegsschiffe maßgebenden Beschränkungen unterliegen sollten,
sondern auch, daß die Regierung der Vereinigten Staaten sich jedes
Einspruchs gegen die Versenkung solcher bewaffneten Handelsschiffe durch
deutsche U-Boote begeben hätte, auch wenn die Torpedierung ohne Warnung
und ohne die Rettung der Schiffsbemannung und Passagiere erfolgte.
Die Entente war also in der Tat vor ein schweres Dilemma gestellt.
Hätte die Regierung der Vereinigten Staaten den Lansingschen Gedanken
sich zu eigen gemacht und festgehalten, so gab es für die Entente nur
den einen Ausweg, durch die Rückkehr zur Londoner Deklaration sich die
Beschränkung des U-Bootkriegs auf die Methoden des »Kreuzerkriegs«
zu erkaufen. Zielte Lansings Brief an die Ententevertreter nach
dieser Richtung? Sollte er eine drastische Ergänzung der noch immer
unbeantworteten Note der amerikanischen Regierung vom 5. November 1915
sein, die so scharf gegen die Methoden der britischen Seekriegführung
Stellung genommen hatte?
Ich vermag auf diese Frage auch heute noch keine Antwort zu geben;
denn ich hatte weder damals, noch habe ich heute genügend Einblick in
das, was jenseits des Atlantischen Ozeans vorging. Und die weitere
Entwicklung der Dinge selbst gab nicht nur keine Antwort, sondern
stellte uns vor ein Rätsel.
Nachdem nämlich Lansing am 18. Januar 1916 jenen Brief an die
Ententevertreter gerichtet hatte, nahm er Ende Januar gegenüber dem
Grafen Bernstorff die »Lusitania«-Frage, die bei der Erledigung des
»Arabic«-Falles ausdrücklich in Schwebe gelassen worden war, wieder
auf. Er verlangte nicht nur eine Entschädigung, sondern auch die
ausdrückliche Erklärung, daß wir diese Entschädigung »in Anerkennung
der Ungesetzlichkeit (illegality)« der Versenkung der »Lusitania«
gewährten. In einem solchen Zugeständnis sah man bei uns nicht nur
eine uns angesonnene Demütigung, sondern auch einen endgültigen und
vorbehaltlosen Verzicht auf die schärfere Form des U-Bootkriegs, zu dem
man sich um so weniger entschließen konnte, als keinerlei Sicherheiten
irgendwelcher Art für eine Zurückführung des Seekriegs unserer Feinde
auf die Normen des Völkerrechts vorlagen. Lansing bestand jedoch mit
der größten Hartnäckigkeit und Schärfe auf seiner Forderung. Die Lage
erfuhr abermals eine kritische Zuspitzung bis hart an den Abbruch der
Beziehungen. Am 5. Februar 1916 veröffentlichte das Wolffsche Bureau
eine Unterredung des Unterstaatssekretärs Zimmermann mit dem Berliner
Korrespondenten der »Associated Press«, in der er u. a. sagte: Er wolle
den Ernst der Lage nicht verhehlen. Deutschland könne keinesfalls
die Ungesetzlichkeit der Kriegführung der U-Boote in der Kriegszone
anerkennen. Die ganze Krisis sei auf die neue Forderung Amerikas
zurückzuführen, daß Deutschland die Versenkung der »Lusitania« als eine
völkerrechtswidrige Tat anerkennen solle. Deutschland könne die Waffe
der U-Boote nicht aus der Hand legen. Wenn die Vereinigten Staaten es
zum Bruch kommen lassen wollten, könne Deutschland nichts mehr tun, um
dies zu vermeiden.
Der Reichskanzler bestätigte in einer Unterredung mit dem Vertreter der
»New York World« die Zimmermannschen Erklärungen.
Während unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten diese neue und
unerwartete Zuspitzung erfuhr, kam es bei uns im Innern zu heftigen
Kämpfen über den U-Bootkrieg.
Der Admiralstab nahm unter seinem neuen Chef gegen Ende 1915 erneut
Stellung zugunsten der Aufnahme des durch keinerlei Einschränkungen
gehemmten U-Bootkriegs. Von einem rücksichtslos durchgeführten
U-Bootkrieg erwartete er binnen eines halben Jahres die Niederkämpfung
Englands und damit die siegreiche Beendigung des Krieges. Gegenüber
dieser Aussicht müßten alle andern Erwägungen, auch die Rückwirkung
des uneingeschränkten U-Bootkrieges auf die Vereinigten Staaten,
zurücktreten.
Der Chef des Generalstabs, General von Falkenhayn, war um die
Jahreswende für den uneingeschränkten U-Bootkrieg so gut wie gewonnen.
Er hoffte auf eine Niederkämpfung Englands in wenigen Monaten.
Auch die politischen Parteien und die Presse nahmen in jener Zeit immer
schärfer in der Frage des U-Bootkrieges Stellung. Die Marinebehörden
entfalteten eine starke propagandistische Tätigkeit zugunsten des
uneingeschränkten U-Bootkrieges, die sichtlich Einfluß auf die
Meinungsbildung der politischen Kreise und des Publikums gewann.
Der Kanzler leistete dem starken Druck Widerstand. Wenn schon die
Differenzen über die Erledigung der »Lusitania«-Frage so hart an den
Bruch zwischen Amerika und uns heranführten, so erschien der Bruch
und ihm folgend der Krieg sicher für den Fall der Eröffnung des
uneingeschränkten U-Bootkrieges. Dafür war der Kanzler nicht geneigt,
die Verantwortung zu übernehmen.
Dagegen einigten sich die maßgebenden Persönlichkeiten Anfang Februar
1916 auf den sogenannten »verschärften U-Bootkrieg«, nämlich die
Versenkung der =bewaffneten= feindlichen Handelsschiffe ohne Warnung und
ohne Rücksicht auf die Mannschaften und Passagiere.
Der deutschen Marine waren auf verschiedenen britischen Handelsschiffen
Instruktionen in die Hand gefallen, aus denen sich ergab, daß die
bewaffneten Schiffe nicht etwa die Angriffe deutscher U-Boote
abwarten und sich gegen diese verteidigen, sondern, wo immer sich
eine Gelegenheit dazu bot, angriffsweise gegen die U-Boote vorgehen
sollten. Die deutsche Regierung zog hieraus die Konsequenz, daß die mit
Geschützen bewaffneten feindlichen Kauffahrteischiffe kein Recht mehr
darauf hätten, als friedliche Handelsschiffe angesehen zu werden. Sie
teilte diese Auffassung am 8. Februar 1916 den neutralen Regierungen in
einer Denkschrift mit, die mit der Ankündigung schloß, daß die deutschen
Seestreitkräfte nach einer kurzen, den Interessen der Neutralen
Rechnung tragenden Frist den Befehl erhalten würden, solche Schiffe als
Kriegführende zu behandeln.
Über die Zweckmäßigkeit dieses Schrittes konnte man verschiedener
Meinung sein; schon deshalb, weil die Erkennbarkeit der Bewaffnung
eines Handelsschiffes durch das Periskop eines U-Bootes eine recht
zweifelhafte Sache war und Irrtümer ganz unausweichlich erscheinen
mußten. Ich konnte den Eindruck nicht loswerden, daß die Herren von der
Marine »verschärften U-Bootkrieg« sagten, aber den »uneingeschränkten
U-Bootkrieg« meinten. Das konnte nicht gut gehen. Außerdem hätte ich
vorgezogen, zunächst einmal die »Lusitania«-Angelegenheit zu erledigen,
statt die so stark zugespitzte Lage durch eine neue Maßnahme von solcher
Tragweite zu komplizieren. Ich war jedoch an den Verhandlungen, die zu
der Proklamierung des »verschärften U-Bootkrieges« geführt hatten, nicht
beteiligt worden und erfuhr die vollendete Tatsache -- durch eine in
der Pressekonferenz von dem Marinevertreter gemachte Mitteilung.
Immerhin war der »verschärfte U-Bootkrieg« begründet in einer
Auffassung, die mit der von Lansing in seinem Schreiben vom 18. Januar
an die Ententevertreter entwickelten im wesentlichen übereinstimmte.
Diese Tatsache war, so durfte man annehmen, immerhin geeignet, den
»verschärften U-Bootkrieg« auch in den Augen der amerikanischen
Regierung als vertretbar erscheinen zu lassen.
Diese Hoffnung erschien um so mehr berechtigt, als sich damals in den
Vereinigten Staaten in der öffentlichen Meinung und in den Kreisen
des Kongresses eine Strömung zeigte, die sich gegen den Gedanken
eines Krieges zwischen Amerika und Deutschland auflehnte und zum
Zweck der Verminderung der Kriegsgefahr die Forderung aufstellte,
die amerikanische Regierung möchte die amerikanischen Bürger vor der
Benutzung bewaffneter feindlicher Handelsschiffe warnen oder gar ihnen
das Reisen auf bewaffneten feindlichen Schiffen verbieten. Im Senat wie
im Repräsentantenhaus wurden sogar Anträge in diesem Sinne eingebracht.
Um so auffallender war es, daß die amerikanische Regierung nunmehr gegen
die deutsche Auffassung des Charakters und der Wirkungen der Bewaffnung
von Handelsschiffen, die sich so nahe mit der von Lansing kundgegebenen
berührte, mit aller Schärfe Stellung nahm. Der Präsident Wilson selbst
griff ein, indem er am 24. Februar 1916 einen Brief an den Senator
Stone, den Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten,
richtete und veröffentlichte, in dem er sich auf den Standpunkt stellte,
daß die Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges in so offenkundigem
Widerspruch zu den erst vor kurzem gegebenen ausdrücklichen
Versicherungen der Mittelmächte stehe, daß er erst weitere Erklärungen
abwarten müsse. Er fügte hinzu: Er könne keinerlei Verkürzung der Rechte
der amerikanischen Staatsbürger hinnehmen; die Ehre und Selbstachtung
der Nation sei im Spiel; Amerika wünsche den Frieden und werde ihn
um jeden Preis erhalten, nur nicht um den Preis seiner Ehre; den
Amerikanern die Ausübung ihrer Rechte verbieten aus Furcht, man könne
gezwungen sein, für diese Rechte einzutreten, würde in der Tat eine
tiefe Demütigung sein und außerdem nicht nur ein stillschweigendes,
sondern sogar ein ausdrückliches Sichabfinden mit der Verletzung der
Rechte der Menschheit und ein bewußter Verzicht Amerikas auf seine
bisher stolze Stellung als Wortführer für Gesetz und Recht. Amerika
könne nicht nachgeben, ohne seine eigene Ohnmacht als Nation zu erklären
und seine unabhängige Stellung unter den Nationen der Welt aufzugeben.
Am 3. März 1916 beschloß der Senat mit 68 gegen 14 Stimmen die
Erörterung der Resolution Gore, die das Reisen auf bewaffneten
feindlichen Handelsschiffen für Amerikaner verboten sehen wollte, auf
unbestimmte Zeit zu vertagen.
Drei Wochen später, am 25. März, veröffentlichte die amerikanische
Regierung ein Memorandum über ihre Stellung zur Frage der Behandlung
bewaffneter Handelsschiffe in neutralen Häfen und auf hoher See.
Das Memorandum kam auf Grund sehr kasuistischer Deduktionen zu dem
Schluß: Eine =neutrale= Regierung könne in ihren Häfen ein bewaffnetes
Handelsschiff auf Grund der Präsumption behandeln, daß es zum Angriff
bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter des Kriegsschiffs
habe; dagegen müsse ein =Kriegführender= auf hoher See auf Grund der
Präsumption vorgehen, daß das Handelsschiff zu Verteidigungszwecken
bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter als Kauffahrteischiff
habe. Der Status eines bewaffneten Handelsschiffes auf hoher See als
eines Kriegsschiffes könne nur auf Grund beweiskräftiger Evidenz seiner
Angriffsabsicht festgestellt werden.
Zwei Tage zuvor, am 23. März, hatte die britische Regierung die
Lansingsche Anregung vom 18. Januar als unvereinbar mit den allgemeinen
Grundsätzen des Völkerrechts und mit bestimmten Klauseln der Haager
Konvention abgelehnt.
Das merkwürdige Zwischenspiel des Lansingschen Vorschlags blieb
unaufgeklärt. Wir hatten jetzt bei der Führung des verschärften
U-Bootkrieges gegen die bewaffneten Handelsschiffe mit demselben
Widerstand Amerikas, ja mit einem noch ausgesprocheneren Widerstand zu
rechnen, wie bei unserm ersten Tauchbootkrieg. Jeder Tag konnte mit
einem neuen Zwischenfall die Krisis akut machen und uns vor die Wahl
zwischen dem Krieg mit Amerika oder der Einschränkung des U-Bootkrieges
auf die völkerrechtlich einwandfreien Formen des Kreuzerkriegs stellen.
In dieser Lage wuchs bei uns die Forderung nach dem uneingeschränkten
U-Bootkrieg zu einem wahren Sturm auf den Reichskanzler an. Die
Marine, die den »verschärften U-Bootkrieg« durchgesetzt hatte, dachte
nicht daran, sich damit zufriedenzugeben. Der Admiralstab hatte
eine umfangreiche Denkschrift über die englische Wirtschaft und den
U-Bootkrieg ausarbeiten lassen, die auf Grund eines weitschichtigen
statistischen Materials, aber in ganz dilettantischer Beweisführung, den
Nachweis zu erbringen versuchte, daß der »uneingeschränkte U-Bootkrieg«
im Laufe längstens eines halben Jahres zu dem Erfolge führen würde,
England auf dem Wege der Unterbindung des Seeverkehrs zum Frieden zu
zwingen. Zu der Denkschrift wurden von zahlreichen hervorragenden
Persönlichkeiten aus den Kreisen der Industrie, des Handels und der
Bankwelt Gutachten eingefordert, die bei der klugen Auswahl der
Befragten sich durchweg mit mehr oder weniger vorsichtigen Vorbehalten
den Folgerungen der Denkschrift anschlossen. Die Bearbeitung der
Presse und der öffentlichen Meinung zugunsten des uneingeschränkten
U-Bootkrieges war um so wirksamer, als es unmöglich war, die zugunsten
des U-Bootkrieges in Umlauf gesetzten Behauptungen und Beweisführungen
zu widerlegen, ohne geradezu Landesverrat zu begehen.
Ich hatte mich damals im Auftrage des Reichskanzlers eingehend mit
der im Admiralstab ausgearbeiteten Denkschrift befaßt und mußte auf
Grund der mit dem ersten U-Bootkrieg gemachten Erfahrungen, der noch
verhältnismäßig intakten wirtschaftlichen Reserven Englands, der
ausgezeichneten Welternte, namentlich auch der Rekordernten der England
zunächst gelegenen Versorgungsgebiete, des Umfangs des England noch
zur Verfügung stehenden Schiffsraumes usw. zu dem Schlusse kommen, daß
auch bei voller Leistung der vom Admiralstab in Aussicht gestellten
Versenkungen keinerlei Gewähr für eine Niederzwingung Englands innerhalb
eines absehbaren Zeitraumes gegeben sei. Auf der andern Seite konnte ich
nicht umhin, die Gefahren eines Krieges mit Amerika wesentlich höher zu
veranschlagen, als dies von seiten der Befürworter des uneingeschränkten
U-Bootkrieges geschah.
In der ersten Märzhälfte kam auf Betreiben der Marine die Frage
des uneingeschränkten U-Bootkrieges im Großen Hauptquartier erneut
zur Entscheidung. Der Reichskanzler drang mit seiner Ansicht
durch. Es scheint, daß auch der Chef des Admiralstabs und der Chef
des Generalstabs sich dem Gewicht seiner Gründe nicht entziehen
konnten. Der Kanzler bestand bei dieser Gelegenheit auch auf einer
Abstellung der von der Marine ausgehenden Propaganda zugunsten des
uneingeschränkten U-Bootkrieges. Der Kaiser verfügte die Lostrennung
der Nachrichtenabteilung vom Reichsmarineamt und ihre Angliederung
an den Admiralstab. Diese Maßnahme gab die unmittelbare Veranlassung
zum Rücktritt des Großadmirals von Tirpitz. An seiner Stelle wurde
der Admiral von Capelle, der in der U-Bootfrage die Auffassung des
Reichskanzlers teilte, zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt.
Die Budgetkommission des Reichstages beschäftigte sich Ende März in
vertraulichen Sitzungen mit der U-Bootfrage. Auch die Konservativen
und derjenige Teil der Nationalliberalen, die mit Entschiedenheit für
den uneingeschränkten U-Bootkrieg eintraten, nahmen schließlich davon
Abstand, eine dahingehende Entschließung zu beantragen. Es kam nach
langen Verhandlungen zwischen den Parteien eine Resolution zustande, die
lautete:
»Nachdem sich das Unterseeboot als eine wirksame Waffe gegen die
englische auf die Aushungerung Deutschlands berechnete Kriegführung
erwiesen hat, gibt der Reichstag seiner Überzeugung Ausdruck, daß
es geboten ist, wie von allen unsern militärischen Machtmitteln, so
auch von den Unterseebooten denjenigen Gebrauch zu machen, der die
Erringung eines die Zukunft Deutschlands sichernden Friedens verbürgt,
und bei Verhandlungen mit auswärtigen Staaten die für die Seegeltung
Deutschlands erforderliche Freiheit im Gebrauch dieser Waffe unter
Beachtung der berechtigten Interessen der neutralen Staaten zu wahren.«
Man einigte sich ferner dahin, daß eine Besprechung der U-Bootfrage im
Plenum des Reichstages unterbleiben solle.