Der »verschärfte U-Bootkrieg«

Am 18. Januar 1916 machte Herr Lansing den Vertretern der Ententemächte

in Washington einen -- später als inoffiziell bezeichneten Vorschlag --

über die U-Bootkriegführung, der im wesentlichen auf folgendes hinauskam:

Er erkannte an, daß die U-Boote sich als wirksam in der Bekämpfung

feindlichen Handels erwiesen hätten und daß infolgedessen ihre Benutzung

zu diesem Zweck den Kriegführenden nicht ohne weiteres verwehrt

werden könne. Es handele sich also darum, eine Formel zu finden, die

den U-Bootkrieg, ohne seine Wirksamkeit zu zerstören, in Einklang

mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts und den Grundsätzen der

Menschlichkeit bringe. Sein Vorschlag sei: Einerseits sollten die

U-Boote gehalten sein, nur in den Formen des »Kreuzerkriegs« gegen

Kauffahrteischiffe vorzugehen, d. h. sie nicht zu versenken, ohne

sie zum Halten aufgefordert, nach Konterbande durchsucht und die

Mannschaft und Passagiere in Sicherheit gebracht zu haben. Auf der

anderen Seite sollten die Kauffahrteischiffe keinerlei Bewaffnung

führen dürfen. Zur Begründung dieses Vorschlags führte Lansing an,

daß angesichts der Konstruktion der U-Boote eine auch nur leichte

Bewaffnung den Handelsschiffen eine Überlegenheit gebe; jede Bewaffnung

eines Kauffahrteischiffes habe unter diesen Umständen den Charakter

einer Bewaffnung zu Offensivzwecken. Das Schreiben schloß: »Ich möchte

hinzufügen, daß meine Regierung das Argument verständlich findet, daß

ein Kauffahrteischiff, das irgendeine Bewaffnung trägt, angesichts des

Charakters des Tauchbootkriegs und der Schwäche der U-Boote in der

Verteidigung, sowohl von den Neutralen wie von den Kriegführenden als

Hilfskreuzer zu betrachten und zu behandeln ist, und daß meine Regierung

ernstlich erwägt, ihre Beamten dementsprechend zu instruieren.«

Diese Anregung sah aus wie ein schwerer Vorstoß gegen die

Seekriegführung der Entente. Die Entwaffnung aller Handelsdampfer

und ihre Verpflichtung, ohne Gegenwehr auf Anruf anzuhalten, sich

untersuchen und nach Feststellung der feindlichen Nationalität oder

des Vorhandenseins von Konterbande sich versenken zu lassen, hätte das

Vorgehen der deutschen U-Boote gegen den Seehandel der Ententeländer

nahezu gefahrlos gemacht und seine Wirksamkeit bedeutend gesteigert.

Die Ablehnung dieser Anregung durch die Ententemächte mußte deshalb

erwartet werden. Aber für diesen Fall stand am Schluß des Lansingschen

Schreibens die Drohung, daß die amerikanische Regierung künftighin

bewaffnete Handelsschiffe als Hilfskreuzer ansehen und behandeln werde.

Das hieß nicht nur, daß die bewaffneten Handelsschiffe bei ihrem

Aufenthalt und ihrem Verkehr in den Häfen der Vereinigten Staaten den

für Kriegsschiffe maßgebenden Beschränkungen unterliegen sollten,

sondern auch, daß die Regierung der Vereinigten Staaten sich jedes

Einspruchs gegen die Versenkung solcher bewaffneten Handelsschiffe durch

deutsche U-Boote begeben hätte, auch wenn die Torpedierung ohne Warnung

und ohne die Rettung der Schiffsbemannung und Passagiere erfolgte.

Die Entente war also in der Tat vor ein schweres Dilemma gestellt.

Hätte die Regierung der Vereinigten Staaten den Lansingschen Gedanken

sich zu eigen gemacht und festgehalten, so gab es für die Entente nur

den einen Ausweg, durch die Rückkehr zur Londoner Deklaration sich die

Beschränkung des U-Bootkriegs auf die Methoden des »Kreuzerkriegs«

zu erkaufen. Zielte Lansings Brief an die Ententevertreter nach

dieser Richtung? Sollte er eine drastische Ergänzung der noch immer

unbeantworteten Note der amerikanischen Regierung vom 5. November 1915

sein, die so scharf gegen die Methoden der britischen Seekriegführung

Stellung genommen hatte?

Ich vermag auf diese Frage auch heute noch keine Antwort zu geben;

denn ich hatte weder damals, noch habe ich heute genügend Einblick in

das, was jenseits des Atlantischen Ozeans vorging. Und die weitere

Entwicklung der Dinge selbst gab nicht nur keine Antwort, sondern

stellte uns vor ein Rätsel.

Nachdem nämlich Lansing am 18. Januar 1916 jenen Brief an die

Ententevertreter gerichtet hatte, nahm er Ende Januar gegenüber dem

Grafen Bernstorff die »Lusitania«-Frage, die bei der Erledigung des

»Arabic«-Falles ausdrücklich in Schwebe gelassen worden war, wieder

auf. Er verlangte nicht nur eine Entschädigung, sondern auch die

ausdrückliche Erklärung, daß wir diese Entschädigung »in Anerkennung

der Ungesetzlichkeit (illegality)« der Versenkung der »Lusitania«

gewährten. In einem solchen Zugeständnis sah man bei uns nicht nur

eine uns angesonnene Demütigung, sondern auch einen endgültigen und

vorbehaltlosen Verzicht auf die schärfere Form des U-Bootkriegs, zu dem

man sich um so weniger entschließen konnte, als keinerlei Sicherheiten

irgendwelcher Art für eine Zurückführung des Seekriegs unserer Feinde

auf die Normen des Völkerrechts vorlagen. Lansing bestand jedoch mit

der größten Hartnäckigkeit und Schärfe auf seiner Forderung. Die Lage

erfuhr abermals eine kritische Zuspitzung bis hart an den Abbruch der

Beziehungen. Am 5. Februar 1916 veröffentlichte das Wolffsche Bureau

eine Unterredung des Unterstaatssekretärs Zimmermann mit dem Berliner

Korrespondenten der »Associated Press«, in der er u. a. sagte: Er wolle

den Ernst der Lage nicht verhehlen. Deutschland könne keinesfalls

die Ungesetzlichkeit der Kriegführung der U-Boote in der Kriegszone

anerkennen. Die ganze Krisis sei auf die neue Forderung Amerikas

zurückzuführen, daß Deutschland die Versenkung der »Lusitania« als eine

völkerrechtswidrige Tat anerkennen solle. Deutschland könne die Waffe

der U-Boote nicht aus der Hand legen. Wenn die Vereinigten Staaten es

zum Bruch kommen lassen wollten, könne Deutschland nichts mehr tun, um

dies zu vermeiden.

Der Reichskanzler bestätigte in einer Unterredung mit dem Vertreter der

»New York World« die Zimmermannschen Erklärungen.

Während unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten diese neue und

unerwartete Zuspitzung erfuhr, kam es bei uns im Innern zu heftigen

Kämpfen über den U-Bootkrieg.

Der Admiralstab nahm unter seinem neuen Chef gegen Ende 1915 erneut

Stellung zugunsten der Aufnahme des durch keinerlei Einschränkungen

gehemmten U-Bootkriegs. Von einem rücksichtslos durchgeführten

U-Bootkrieg erwartete er binnen eines halben Jahres die Niederkämpfung

Englands und damit die siegreiche Beendigung des Krieges. Gegenüber

dieser Aussicht müßten alle andern Erwägungen, auch die Rückwirkung

des uneingeschränkten U-Bootkrieges auf die Vereinigten Staaten,

zurücktreten.

Der Chef des Generalstabs, General von Falkenhayn, war um die

Jahreswende für den uneingeschränkten U-Bootkrieg so gut wie gewonnen.

Er hoffte auf eine Niederkämpfung Englands in wenigen Monaten.

Auch die politischen Parteien und die Presse nahmen in jener Zeit immer

schärfer in der Frage des U-Bootkrieges Stellung. Die Marinebehörden

entfalteten eine starke propagandistische Tätigkeit zugunsten des

uneingeschränkten U-Bootkrieges, die sichtlich Einfluß auf die

Meinungsbildung der politischen Kreise und des Publikums gewann.

Der Kanzler leistete dem starken Druck Widerstand. Wenn schon die

Differenzen über die Erledigung der »Lusitania«-Frage so hart an den

Bruch zwischen Amerika und uns heranführten, so erschien der Bruch

und ihm folgend der Krieg sicher für den Fall der Eröffnung des

uneingeschränkten U-Bootkrieges. Dafür war der Kanzler nicht geneigt,

die Verantwortung zu übernehmen.

Dagegen einigten sich die maßgebenden Persönlichkeiten Anfang Februar

1916 auf den sogenannten »verschärften U-Bootkrieg«, nämlich die

Versenkung der =bewaffneten= feindlichen Handelsschiffe ohne Warnung und

ohne Rücksicht auf die Mannschaften und Passagiere.

Der deutschen Marine waren auf verschiedenen britischen Handelsschiffen

Instruktionen in die Hand gefallen, aus denen sich ergab, daß die

bewaffneten Schiffe nicht etwa die Angriffe deutscher U-Boote

abwarten und sich gegen diese verteidigen, sondern, wo immer sich

eine Gelegenheit dazu bot, angriffsweise gegen die U-Boote vorgehen

sollten. Die deutsche Regierung zog hieraus die Konsequenz, daß die mit

Geschützen bewaffneten feindlichen Kauffahrteischiffe kein Recht mehr

darauf hätten, als friedliche Handelsschiffe angesehen zu werden. Sie

teilte diese Auffassung am 8. Februar 1916 den neutralen Regierungen in

einer Denkschrift mit, die mit der Ankündigung schloß, daß die deutschen

Seestreitkräfte nach einer kurzen, den Interessen der Neutralen

Rechnung tragenden Frist den Befehl erhalten würden, solche Schiffe als

Kriegführende zu behandeln.

Über die Zweckmäßigkeit dieses Schrittes konnte man verschiedener

Meinung sein; schon deshalb, weil die Erkennbarkeit der Bewaffnung

eines Handelsschiffes durch das Periskop eines U-Bootes eine recht

zweifelhafte Sache war und Irrtümer ganz unausweichlich erscheinen

mußten. Ich konnte den Eindruck nicht loswerden, daß die Herren von der

Marine »verschärften U-Bootkrieg« sagten, aber den »uneingeschränkten

U-Bootkrieg« meinten. Das konnte nicht gut gehen. Außerdem hätte ich

vorgezogen, zunächst einmal die »Lusitania«-Angelegenheit zu erledigen,

statt die so stark zugespitzte Lage durch eine neue Maßnahme von solcher

Tragweite zu komplizieren. Ich war jedoch an den Verhandlungen, die zu

der Proklamierung des »verschärften U-Bootkrieges« geführt hatten, nicht

beteiligt worden und erfuhr die vollendete Tatsache -- durch eine in

der Pressekonferenz von dem Marinevertreter gemachte Mitteilung.

Immerhin war der »verschärfte U-Bootkrieg« begründet in einer

Auffassung, die mit der von Lansing in seinem Schreiben vom 18. Januar

an die Ententevertreter entwickelten im wesentlichen übereinstimmte.

Diese Tatsache war, so durfte man annehmen, immerhin geeignet, den

»verschärften U-Bootkrieg« auch in den Augen der amerikanischen

Regierung als vertretbar erscheinen zu lassen.

Diese Hoffnung erschien um so mehr berechtigt, als sich damals in den

Vereinigten Staaten in der öffentlichen Meinung und in den Kreisen

des Kongresses eine Strömung zeigte, die sich gegen den Gedanken

eines Krieges zwischen Amerika und Deutschland auflehnte und zum

Zweck der Verminderung der Kriegsgefahr die Forderung aufstellte,

die amerikanische Regierung möchte die amerikanischen Bürger vor der

Benutzung bewaffneter feindlicher Handelsschiffe warnen oder gar ihnen

das Reisen auf bewaffneten feindlichen Schiffen verbieten. Im Senat wie

im Repräsentantenhaus wurden sogar Anträge in diesem Sinne eingebracht.

Um so auffallender war es, daß die amerikanische Regierung nunmehr gegen

die deutsche Auffassung des Charakters und der Wirkungen der Bewaffnung

von Handelsschiffen, die sich so nahe mit der von Lansing kundgegebenen

berührte, mit aller Schärfe Stellung nahm. Der Präsident Wilson selbst

griff ein, indem er am 24. Februar 1916 einen Brief an den Senator

Stone, den Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten,

richtete und veröffentlichte, in dem er sich auf den Standpunkt stellte,

daß die Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges in so offenkundigem

Widerspruch zu den erst vor kurzem gegebenen ausdrücklichen

Versicherungen der Mittelmächte stehe, daß er erst weitere Erklärungen

abwarten müsse. Er fügte hinzu: Er könne keinerlei Verkürzung der Rechte

der amerikanischen Staatsbürger hinnehmen; die Ehre und Selbstachtung

der Nation sei im Spiel; Amerika wünsche den Frieden und werde ihn

um jeden Preis erhalten, nur nicht um den Preis seiner Ehre; den

Amerikanern die Ausübung ihrer Rechte verbieten aus Furcht, man könne

gezwungen sein, für diese Rechte einzutreten, würde in der Tat eine

tiefe Demütigung sein und außerdem nicht nur ein stillschweigendes,

sondern sogar ein ausdrückliches Sichabfinden mit der Verletzung der

Rechte der Menschheit und ein bewußter Verzicht Amerikas auf seine

bisher stolze Stellung als Wortführer für Gesetz und Recht. Amerika

könne nicht nachgeben, ohne seine eigene Ohnmacht als Nation zu erklären

und seine unabhängige Stellung unter den Nationen der Welt aufzugeben.

Am 3. März 1916 beschloß der Senat mit 68 gegen 14 Stimmen die

Erörterung der Resolution Gore, die das Reisen auf bewaffneten

feindlichen Handelsschiffen für Amerikaner verboten sehen wollte, auf

unbestimmte Zeit zu vertagen.

Drei Wochen später, am 25. März, veröffentlichte die amerikanische

Regierung ein Memorandum über ihre Stellung zur Frage der Behandlung

bewaffneter Handelsschiffe in neutralen Häfen und auf hoher See.

Das Memorandum kam auf Grund sehr kasuistischer Deduktionen zu dem

Schluß: Eine =neutrale= Regierung könne in ihren Häfen ein bewaffnetes

Handelsschiff auf Grund der Präsumption behandeln, daß es zum Angriff

bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter des Kriegsschiffs

habe; dagegen müsse ein =Kriegführender= auf hoher See auf Grund der

Präsumption vorgehen, daß das Handelsschiff zu Verteidigungszwecken

bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter als Kauffahrteischiff

habe. Der Status eines bewaffneten Handelsschiffes auf hoher See als

eines Kriegsschiffes könne nur auf Grund beweiskräftiger Evidenz seiner

Angriffsabsicht festgestellt werden.

Zwei Tage zuvor, am 23. März, hatte die britische Regierung die

Lansingsche Anregung vom 18. Januar als unvereinbar mit den allgemeinen

Grundsätzen des Völkerrechts und mit bestimmten Klauseln der Haager

Konvention abgelehnt.

Das merkwürdige Zwischenspiel des Lansingschen Vorschlags blieb

unaufgeklärt. Wir hatten jetzt bei der Führung des verschärften

U-Bootkrieges gegen die bewaffneten Handelsschiffe mit demselben

Widerstand Amerikas, ja mit einem noch ausgesprocheneren Widerstand zu

rechnen, wie bei unserm ersten Tauchbootkrieg. Jeder Tag konnte mit

einem neuen Zwischenfall die Krisis akut machen und uns vor die Wahl

zwischen dem Krieg mit Amerika oder der Einschränkung des U-Bootkrieges

auf die völkerrechtlich einwandfreien Formen des Kreuzerkriegs stellen.

In dieser Lage wuchs bei uns die Forderung nach dem uneingeschränkten

U-Bootkrieg zu einem wahren Sturm auf den Reichskanzler an. Die

Marine, die den »verschärften U-Bootkrieg« durchgesetzt hatte, dachte

nicht daran, sich damit zufriedenzugeben. Der Admiralstab hatte

eine umfangreiche Denkschrift über die englische Wirtschaft und den

U-Bootkrieg ausarbeiten lassen, die auf Grund eines weitschichtigen

statistischen Materials, aber in ganz dilettantischer Beweisführung, den

Nachweis zu erbringen versuchte, daß der »uneingeschränkte U-Bootkrieg«

im Laufe längstens eines halben Jahres zu dem Erfolge führen würde,

England auf dem Wege der Unterbindung des Seeverkehrs zum Frieden zu

zwingen. Zu der Denkschrift wurden von zahlreichen hervorragenden

Persönlichkeiten aus den Kreisen der Industrie, des Handels und der

Bankwelt Gutachten eingefordert, die bei der klugen Auswahl der

Befragten sich durchweg mit mehr oder weniger vorsichtigen Vorbehalten

den Folgerungen der Denkschrift anschlossen. Die Bearbeitung der

Presse und der öffentlichen Meinung zugunsten des uneingeschränkten

U-Bootkrieges war um so wirksamer, als es unmöglich war, die zugunsten

des U-Bootkrieges in Umlauf gesetzten Behauptungen und Beweisführungen

zu widerlegen, ohne geradezu Landesverrat zu begehen.

Ich hatte mich damals im Auftrage des Reichskanzlers eingehend mit

der im Admiralstab ausgearbeiteten Denkschrift befaßt und mußte auf

Grund der mit dem ersten U-Bootkrieg gemachten Erfahrungen, der noch

verhältnismäßig intakten wirtschaftlichen Reserven Englands, der

ausgezeichneten Welternte, namentlich auch der Rekordernten der England

zunächst gelegenen Versorgungsgebiete, des Umfangs des England noch

zur Verfügung stehenden Schiffsraumes usw. zu dem Schlusse kommen, daß

auch bei voller Leistung der vom Admiralstab in Aussicht gestellten

Versenkungen keinerlei Gewähr für eine Niederzwingung Englands innerhalb

eines absehbaren Zeitraumes gegeben sei. Auf der andern Seite konnte ich

nicht umhin, die Gefahren eines Krieges mit Amerika wesentlich höher zu

veranschlagen, als dies von seiten der Befürworter des uneingeschränkten

U-Bootkrieges geschah.

In der ersten Märzhälfte kam auf Betreiben der Marine die Frage

des uneingeschränkten U-Bootkrieges im Großen Hauptquartier erneut

zur Entscheidung. Der Reichskanzler drang mit seiner Ansicht

durch. Es scheint, daß auch der Chef des Admiralstabs und der Chef

des Generalstabs sich dem Gewicht seiner Gründe nicht entziehen

konnten. Der Kanzler bestand bei dieser Gelegenheit auch auf einer

Abstellung der von der Marine ausgehenden Propaganda zugunsten des

uneingeschränkten U-Bootkrieges. Der Kaiser verfügte die Lostrennung

der Nachrichtenabteilung vom Reichsmarineamt und ihre Angliederung

an den Admiralstab. Diese Maßnahme gab die unmittelbare Veranlassung

zum Rücktritt des Großadmirals von Tirpitz. An seiner Stelle wurde

der Admiral von Capelle, der in der U-Bootfrage die Auffassung des

Reichskanzlers teilte, zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt.

Die Budgetkommission des Reichstages beschäftigte sich Ende März in

vertraulichen Sitzungen mit der U-Bootfrage. Auch die Konservativen

und derjenige Teil der Nationalliberalen, die mit Entschiedenheit für

den uneingeschränkten U-Bootkrieg eintraten, nahmen schließlich davon

Abstand, eine dahingehende Entschließung zu beantragen. Es kam nach

langen Verhandlungen zwischen den Parteien eine Resolution zustande, die

lautete:

»Nachdem sich das Unterseeboot als eine wirksame Waffe gegen die

englische auf die Aushungerung Deutschlands berechnete Kriegführung

erwiesen hat, gibt der Reichstag seiner Überzeugung Ausdruck, daß

es geboten ist, wie von allen unsern militärischen Machtmitteln, so

auch von den Unterseebooten denjenigen Gebrauch zu machen, der die

Erringung eines die Zukunft Deutschlands sichernden Friedens verbürgt,

und bei Verhandlungen mit auswärtigen Staaten die für die Seegeltung

Deutschlands erforderliche Freiheit im Gebrauch dieser Waffe unter

Beachtung der berechtigten Interessen der neutralen Staaten zu wahren.«

Man einigte sich ferner dahin, daß eine Besprechung der U-Bootfrage im

Plenum des Reichstages unterbleiben solle.

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 44 / 57 题