2. die Vergebung der Aufträge vereinheitlicht wird,

3. der zu schaffenden Zentralstelle ein Mann ersten Ranges aus

unserer Eisenindustrie beigegeben wird.

... Ich empfinde es als große Erleichterung von einer drückenden

Sorge, daß die Oberste Heeresleitung diese wichtige Angelegenheit

nunmehr in die Hand genommen hat. Die Oberste Heeresleitung ist die

einzige Stelle, die auf das Kriegsministerium in dieser Sache mit der

Sicherheit des Erfolges einwirken kann.«

Etwa zwei Wochen später erhielt der Kanzler ein Schreiben des

Feldmarschalls, in dem dieser unter nachdrücklichem Hinweis auf

den Ernst der Lage und auf die Notwendigkeit der Sicherung eines

ausreichenden Heeresersatzes wie der Steigerung der Leistungen unserer

Kriegsindustrie eine Reihe von Vorschlägen zur Erwägung stellte,

deren wichtigste waren: Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Deutschen

männlichen Geschlechts vom vollendeten fünfzehnten bis zum sechzigsten

Lebensjahr und Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen.

So sehr ich von der Überzeugung durchdrungen war, daß eine intensivere

Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte dringend notwendig geworden

war, so wenig konnte ich mich von der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der

von der Obersten Heeresleitung vorgeschlagenen Eingriffe überzeugen. Die

Ausdehnung der Wehrpflicht nach unten aus Gründen des Heeresersatzes

schien mir schon deshalb überflüssig, weil das bestehende Wehrgesetz,

das die Wehrpflicht vom vollendeten 17. Lebensjahre beginnen ließ,

hinsichtlich der beiden jüngsten Jahrgänge überhaupt noch nicht

ausgenutzt war. Auch von der Ausdehnung nach oben -- jedenfalls von

einer Ausdehnung über das fünfzigste Jahr hinaus -- eine Ausdehnung

bis zum fünfzigsten Jahr hielt ich für diskutabel -- vermochte ich

mir gleichfalls für den Heeresersatz keinen Vorteil zu versprechen,

der einigermaßen im Verhältnis zu den Härten und Nachteilen einer

solchen Maßnahme gestanden hätte. Wollte man aber die Ausdehnung der

Wehrpflicht nach oben und unten lediglich als Verschleierung einer

Arbeitspflicht, so schien mir dieser Weg nicht zweckmäßig; man

hätte die neuen Wehrpflichtigen alsbald für die Arbeit in die Heimat

wieder reklamieren müssen, und die mit den Reklamierten schon damals

vorliegenden Erfahrungen waren nicht gerade ermutigend. Die Einführung

einer allgemeinen Dienstpflicht für die Frauen sollte die Möglichkeit

geben, männliche Arbeit in weiterem Umfange als bisher durch weibliche

zu ersetzen. Ich hatte den Eindruck, daß die Oberste Heeresleitung, als

sie diesen Vorschlag machte, weder darüber im Bilde war, in welchem

Umfang der Ersatz männlicher durch weibliche Arbeitskräfte bereits

gelungen war -- ich habe oben dafür einige Zahlen gegeben --, noch auch

darüber, daß immer noch auf dem Arbeitsmarkt ein starker Überschuß

des Angebots weiblicher Arbeitskräfte über die Nachfrage bestand. Das

Problem lautete hier nicht: Wie kann man mehr weibliche Arbeitskräfte

verfügbar machen? -- sondern umgekehrt: Wie kann man für die verfügbaren

weiblichen Arbeitskräfte geeignete Arbeit schaffen? Auch schien mir der

Urheber des Vorschlages der Obersten Heeresleitung die wirtschaftlichen,

sozialen und sittlichen Unzuträglichkeiten eines Arbeitszwanges für das

weibliche Geschlecht nicht genügend zu würdigen.

In dem Ziel, die männlichen Arbeitskräfte weit stärker als bisher auf

die kriegswichtigen und lebenswichtigen Betriebe zu konzentrieren und

die Männerarbeit in noch weiterem Umfang als seither durch Frauenarbeit

zu ersetzen, stimmte ich mit der Obersten Heeresleitung überein. Aber

von dem vorgeschlagenen Weg vermochte ich -- abgesehen von der Frage

nach der Möglichkeit seiner gesetzgeberischen Verwirklichung -- bei

zweifelhaftem Nutzen nur ganz schwerwiegende Nachteile und Störungen

zu erwarten. Der Weg, der mir gangbar erschien, war die konsequente

Weiterführung und Verallgemeinerung der bereits für einige Industrien

in Angriff genommenen Konzentration und rationellen Nutzbarmachung der

verfügbaren Arbeitskräfte, und zwar unter möglichster Förderung der

weiteren Ersetzung von Männerarbeit durch Frauenarbeit im Wege der

Einwirkung auf alle irgendwie für weibliche Arbeitskräfte in Betracht

kommenden öffentlichen und privaten Betriebe. Auch die militärischen

Behörden und Betriebe sowohl in der Heimat wie in den besetzten Gebieten

schienen mir eine Überprüfung nach dieser Richtung hin sehr wohl zu

vertragen.

In diesem Sinne habe ich den Reichskanzler beraten, und in diesem Sinne

hat der Reichskanzler dem Generalfeldmarschall geantwortet.

Es knüpfte sich daran eine weitere Erörterung, in deren Verlauf die

Oberste Heeresleitung in einem Schreiben des Feldmarschalls vom

10. Oktober, das General Gröner am 14. Oktober dem Reichskanzler

überbrachte, einen neuen Vorschlag machte.

In diesem Schreiben setzte der Feldmarschall auseinander, daß die

bisher getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen unserer

Industrie (Einrichtung des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes und

des Arbeitsamtes im Kriegsministerium) nicht zum Ziele führen würden.

Erfolge würden auch in Zukunft dadurch vereitelt werden, daß diese Ämter

nicht die erforderliche Selbständigkeit und Befehlsgewalt hätten, um

schnell und lediglich nach großen sachlichen Gesichtspunkten zu handeln,

die Ausführung zu überwachen und nötigenfalls auch durchsetzen zu

können. Auch das Kriegsernährungsamt leide unter den gleichen Mängeln.

Die unbedingt notwendige Änderung sei nur zu erreichen, »wenn wir uns

zunächst auf Maßnahmen beschränken, die lediglich durch Kaiserlichen

Erlaß, ohne Beteiligung der gesetzgebenden Körperschaften, getroffen

werden können«. Der Entwurf einer Allerhöchsten Kabinettsorder war

beigefügt.

Dieser Entwurf sah die Einrichtung eines »Obersten Kriegsamtes« vor, dem

die Leitung aller mit der Kriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten

der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie die

Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition übertragen werden

sollte. Das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, das Arbeitsamt und die

Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums sollten dem »Obersten

Kriegsamt« unterstellt werden. Ferner sollte das »Oberste Kriegsamt«

die Maßnahmen des Kriegsernährungsamts für die Versorgung der Arbeiter

überwachen. Letztere Regelung war als eine vorläufige gedacht, die

gänzliche Einfügung des Kriegsernährungsamtes in das »Oberste Kriegsamt«

sollte weiterer Erwägung vorbehalten bleiben.

Mündlich sagte General Gröner bei der Übergabe dieses Schreibens dem

Reichskanzler: General Ludendorff habe den Gedanken des Arbeitszwanges

noch nicht ganz aufgegeben; er, Gröner, sei für seine Person dagegen,

halte aber Einschränkungen der Freizügigkeit der Arbeiter, ähnlich wie

in England, für nötig.

Die Errichtung eines Kriegsamts, bei dem alle Angelegenheiten der

Beschaffung von Waffen und Munition, einschließlich der Arbeiter- und

Rohstofffragen einheitlich zusammengefaßt werden sollten, lag in der

Richtung der in meinem Schreiben an den General Ludendorff vom 3.

September gegebenen Anregung. Zweifelhaft war die Zweckmäßigkeit einer

völligen Lostrennung des Kriegsamts vom Kriegsministerium. Nach weiterer

Prüfung entschieden sich die militärischen Stellen dahin, das Kriegsamt

nicht als »Oberstes Kriegsamt« selbständig neben das Kriegsministerium

zu stellen, sondern es mit weitgehender Selbständigkeit im Verbande des

Kriegsministeriums zu belassen. In diesem Sinn wurde am 1. November

1916 die Errichtung des »Kriegsamts« durch Allerhöchste Order verfügt.

Gleichzeitig wurde der General Gröner zum Chef des Kriegsamts ernannt

und General Wild von Hohenborn als Kriegsminister durch General von

Stein ersetzt.

Noch ehe diese Änderungen veröffentlicht waren, am 28. Oktober, teilte

General Gröner dem Reichskanzler mit, daß die Oberste Heeresleitung --

entgegen der im Schreiben des Feldmarschalls an den Reichskanzler vom

10. Oktober ausgesprochenen Absicht, zunächst von Maßnahmen, die eine

Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nötig machten, abzusehen --

auf die früheren Vorschläge in der Form zurückgreifen wollte, daß für

alle männlichen Deutschen vom vollendeten 15. bis zum 60. Lebensjahr,

sowie für die Frauen eine Arbeitspflicht eingeführt werde.

Am folgenden Tage fand beim Reichskanzler unter Zuziehung des Generals

Gröner eine Besprechung mit den beteiligten Ressortchefs über diesen

Gedanken statt. General Gröner begründete die Notwendigkeit der

Arbeitspflicht, gegen die er sich dem Reichskanzler gegenüber noch

vierzehn Tage zuvor für seine Person ausgesprochen hatte, mit dem

gewaltigen Bedarf an Arbeitskräften zur Durchführung des neuen großen

Waffen- und Munitionsprogramms, des »Hindenburg-Programms«. Ich hörte

bei dieser Gelegenheit zum erstenmal von den gigantischen Dimensionen

dieses Programms, das aufgestellt und mit der Industrie größtenteils

bereits vereinbart war, ohne daß die militärischen Stellen in dieser

so tief in das gesamte Wirtschaftsleben einschneidenden und in

ihrer Durchführbarkeit von schwer zu übersehenden wirtschaftlichen

Voraussetzungen abhängigen Angelegenheit mit mir als dem Chef

des wirtschaftlichen Reichsressorts in Verbindung getreten wären.

Es ergab sich, daß auch der Eisenbahnminister von Breitenbach

und der Handelsminister Sydow zu der Feststellung des Programms

nicht herangezogen worden waren, obwohl dessen Durchführung, die

enorme Transporte für Neubauten industrieller Anlagen größten

Stils nötig machte und den Verbrauch der Kohle gewaltig steigern

mußte, von der Leistungsfähigkeit unserer Eisenbahnen und unserer

Kohlenproduktion ebenso abhängig war wie von der Möglichkeit der

Beschaffung ausreichender Arbeitskräfte. Beide Minister äußerten,

ebenso wie ich, die ernstlichsten Zweifel an der Durchführbarkeit des

»Hindenburg-Programms« und wiesen auf die verhängnisvollen Folgen einer

solchen Überspannung hin.

In Sachen der Arbeitspflicht brachte General Gröner nur den allgemeinen

Gedanken und den dekorativen Namen »Vaterländischer Hilfsdienst« mit.

Keine bestimmte Formulierung und keine Ausgestaltung im einzelnen.

Die Aussprache enthüllte die außerordentlichen Schwierigkeiten

der Verwirklichung des Gedankens der Arbeitspflicht. Sollten die

Arbeitspflichtigen wie die Wehrpflichtigen in Stammrollen eingetragen,

zu Arbeiterbataillonen formiert und in bestimmte Betriebe kommandiert

werden? Jedermann sah ein, daß dies unmöglich war. Weitaus der größte

Teil der künftighin Arbeitspflichtigen war bereits in Betrieben und

Beschäftigungen tätig, die als wichtig für die Kriegführung und

Volksversorgung anzusehen waren. Es hätte keinen Zweck gehabt und nur

die schwersten Störungen verursacht, wenn man diese hätte aus ihrer

Tätigkeit herausreißen wollen, um sie dann derselben Tätigkeit oder

einer anderen, aber nicht wichtigeren, wieder zuzuführen. Der Sinn

der Arbeitspflicht konnte doch nur sein, diejenigen heranzuholen, die

bisher entweder überhaupt nicht arbeiteten oder in für Kriegführung und

Volksversorgung unwichtigen oder weniger wichtigen Beschäftigungen tätig

waren, oder schließlich in an sich wichtigen, aber mit Arbeitskräften

übersetzten Betrieben arbeiteten. Das Erfassen dieser Arbeitskräfte

und ihre Überweisung an wichtige Arbeit war zu organisieren. Ferner

bedurfte der Zwang, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen, zu seiner

Ergänzung einer Kontrolle des Verlassens einer kriegswichtigen Arbeit,

also einer Beschränkung des Arbeitswechsels. Und diese weitgehenden

Einschränkungen der persönlichen Freiheit machten ein geordnetes

Verfahren und einen Rechtsschutz für die dadurch betroffenen Personen

nötig. Vorauszusehen war ferner, daß bei der parlamentarischen

Behandlung eines Arbeitspflichtgesetzes die alten sozialen Wünsche nach

Arbeitsausschüssen, Schlichtungsstellen und Einigungsämtern und die

politische Forderung nach unbeschränkter Koalitionsfreiheit sich Geltung

verschaffen würden.

In der grundsätzlichen Frage konnte ich mich den Gründen, die General

Gröner für die Statuierung einer Arbeitspflicht darlegte, nicht

entziehen, obwohl ich den praktischen Nutzeffekt der Arbeitspflicht

erheblich geringer einschätzte als die militärischen Stellen. Aber

angesichts der schweren Bedrängnis, in die wir geraten waren, konnte

auf keine irgend mögliche Verbesserung in der Nutzbarmachung von

Arbeitskräften verzichtet werden. Die Arbeitspflicht der Jugendlichen

von weniger als 17 Jahren und der Frauen ließ General Gröner angesichts

der von allen Seiten geltend gemachten Einwendungen fallen.

Ich übernahm es, einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, der als Grundlage

für die weitere Erörterung dienen sollte.

Das war am Sonntag, dem 29. Oktober. Obwohl ich damals neben

meinen anderen Geschäften durch die Reichstagsverhandlungen über

Belagerungszustand und Zensur, durch den Bundesratsausschuß für

auswärtige Angelegenheiten, der am 30. Oktober tagte, und die damals vor

der Entscheidung stehende polnische Frage auf das äußerste in Anspruch

genommen war, konnte ich die Grundzüge des Entwurfs schon am Donnerstag,

2. November, mit General Gröner besprechen und mit diesem vereinbaren,

daß vor weiterem die Angelegenheit in der folgenden Woche vertraulich

mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Organisationen

durchberaten werden sollte. Zudem hatte der Kaiser sich der Auffassung

des Kanzlers angeschlossen, daß vor einer öffentlichen Behandlung der

Frage der Arbeitspflicht die Wirkung des damals schon bei unseren

Verbündeten angeregten Friedensvorschlags abgewartet werden sollte.

Am 4. November war der Reichstag vertagt worden. Am Vormittag des

6. November schickte mir der Kanzler ein Telegramm des Vertreters

des Auswärtigen Amts im Großen Hauptquartier, der General Ludendorff

erkläre, das Hilfsdienstgesetz dulde keinerlei Aufschub; er werde

diesen Standpunkt mit allem Nachdruck bei Seiner Majestät vertreten.

Schon am Nachmittag erhielt der Kanzler ein Telegramm des Kaisers, in

dem dieser in ungewöhnlich schroffer Form die sofortige Erledigung des

Hilfsdienstgesetzes befahl. Auch in den folgenden Wochen, während mit

Hochdruck an dem Gesetz gearbeitet wurde -- der Entwurf wurde am 10.

November nach der Beschlußfassung des Preußischen Staatsministeriums

dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt und alsbald nach Eingang der

Kaiserlichen Order, am 14. November, bei dem inzwischen bereits

vertraulich orientierten Bundesrat eingebracht -- wiederholte sich

dieses ungestüme Drängen aus dem Großen Hauptquartier. Es ist mir

heute noch unbegreiflich, was für einen Sinn dieses Drängen haben

sollte. Die Durchführung des Gesetzes bedurfte in dem gerade erst neu

errichteten Kriegsamt umfassender Vorbereitungen, die unbeschadet der

verfassungsmäßigen Behandlung des Entwurfs sofort in Angriff genommen

werden konnten und in Angriff genommen wurden. Auch bei der besten und

gründlichsten Vorbereitung konnten die Wirkungen des Gesetzes sich

nicht auf Tag und Stunde, sondern erst im Laufe längerer Zeit fühlbar

machen. Andererseits war das Gesetz von solcher Tragweite für unser

ganzes Wirtschaftsleben und für die Verhältnisse eines jeden einzelnen

Staatsbürgers, daß ich für die Durchberatung mit den in erster Linie

beteiligten Wirtschaftskreisen, für die Beschlußfassung der Verbündeten

Regierungen und für die Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung

die nötige Zeit in Anspruch nehmen mußte.

Jedenfalls war ich für meine Person nicht gewillt, das fortgesetzte

Drängen hinzunehmen. Ich erklärte dem Kanzler, daß ich dafür dankte,

unter der Hetzpeitsche des Großen Hauptquartiers zu arbeiten, und

bat ihn, dem Kaiser mein Entlassungsgesuch zu unterbreiten. Der

Kanzler selbst hatte den Eindruck, daß die unverkennbare Animosität

des Großen Hauptquartiers sich in der Hauptsache gegen seine Person

richte. Er reiste nach Pleß, um eine Aussprache mit dem Kaiser und dem

Feldmarschall herbeizuführen und danach seine eigenen Entscheidungen zu

treffen. Diese Aussprache reinigte für kurze Zeit die Atmosphäre; eine

wirkliche Klärung brachte sie nicht. Der Kanzler selbst kehrte aus Pleß

zurück mit dem Gefühl eines von Einzeldifferenzen unabhängigen, auf

die Dauer unüberbrückbaren Gegensatzes zwischen sich und der Obersten

Heeresleitung.

Das Hilfsdienstgesetz wurde am 21. November vom Bundesrat angenommen

und dem für den 25. November wieder einberufenen Reichstag vorgelegt.

Schon zwei Tage zuvor begann der Hauptausschuß auf Grund der von mir

mit den Fraktionsführern getroffenen Abrede in freier Diskussion die

Beratung des Gesetzentwurfs. In Sitzungen, die vom frühen Morgen bis

zum späten Abend dauerten, wurde das Gesetz in der eingehendsten Weise

durchgearbeitet. Der Reichstagsausschuß verlangte, wie ich das nicht

anders erwartet hatte, daß alle die nach dem Entwurf dem Bundesrat

vorbehaltenen Einzelbestimmungen über die zur Durchführung des Gesetzes

zu schaffenden Organe und Instanzen sowie über den Rechtsschutz für die

Arbeitspflichtigen -- Bestimmungen, die in Form von »Richtlinien« der

Begründung des Entwurfs beigefügt waren -- in den Text des Gesetzes

selbst aufgenommen würden. Dazu kamen alle die vorausgesehenen und

manche nicht vorausgesehenen sozialpolitischen und politischen Anträge,

die auf ein mit dem Zweck des Gesetzes verträgliches Maß in schwieriger

Diskussion zurückgeführt werden mußten. So erfüllte sich die von einem

Vertreter der Obersten Heeresleitung bei der ersten Besprechung mit den

Gewerkschaften ausgesprochene Hoffnung, der Reichstag werde das Gesetz

als eine patriotische Großtat auffassen und ohne Diskussion en bloc

annehmen!

In Tages- und Nachtarbeit wurde der Entwurf so weit gefördert, daß der

Hauptausschuß schon am Abend des 28. November die Beratung abschließen

konnte. In den folgenden Tagen erledigte das Reichstagsplenum die

Vorlage in Dauersitzungen. Die zweite Lesung am 30. November begann um

12 Uhr mittags und endigte kurz vor 12 Uhr nachts. Am Nachmittag des 2.

Dezember wurde das Gesetz in dritter Lesung vom Reichstag mit 235 gegen

19 Stimmen der Unabhängigen Sozialdemokraten bei 8 Stimmenthaltungen

angenommen.

Bis zum letzten Augenblick waren einzelne wichtige Bestimmungen schwer

umstritten. Meine Stellung war gegenüber dem Reichstag eine ungewöhnlich

schwierige infolge des Umstandes, daß zwischen den einzelnen Stadien der

Reichstagsberatung nicht die genügende Zeit lag, um eine Stellungnahme

der Verbündeten Regierungen zu weitgehenden Abänderungen und Ergänzungen

der Vorlage herbeizuführen. Dadurch war ich gezwungen, in Wahrung

des gesetzgeberischen Rechtes des Bundesrats auch gegenüber Anträgen

Zurückhaltung zu zeigen, die ich an sich für erträglich hielt und

die ich bei den Verbündeten Regierungen gegen manche mir bekannte

Widerstände zu befürworten entschlossen war. Ich mußte in solchen

Fällen, wie ich es im Reichstag ausdrückte, den Verbündeten Regierungen

gewissermaßen »das Protokoll offen halten«. Der Reichstag hat für

solche Situationen, die sich aus der Stellung der Mitglieder der

Reichsleitung als Vertreter der Verbündeten Regierungen ergaben, stets

nur geringes Verständnis gezeigt. Im vorliegenden Fall kam für mich

noch die besondere Erschwerung hinzu, daß der General Gröner, der als

Chef des Kriegsamts mit mir die Vorlage zu vertreten hatte, in der nur

einem Soldaten gestatteten Unbefangenheit auf eigene Faust verhandelte

und Zugeständnisse machte, oft genug, ohne mich auch nur von seinen

Besprechungen und Zusagen zu unterrichten. Es ist mir in der Kommission

passiert, daß mir ein sozialdemokratischer Abgeordneter unter vier Augen

sagte: »Wir verstehen Sie nicht; Sie wehren sich hier gegen Dinge, die

uns der General Gröner längst zugestanden hat!«

Noch in der dritten Lesung kam es zu einer kritischen Zuspitzung.

Am Abend vorher wurde mir mitgeteilt, daß die Nationalliberalen auf

Drängen des Abgeordneten Ickler, der in den Eisenbahner-Organisationen

eine führende Rolle spielte, einen Antrag einbringen wollten,

der die Erstreckung der in den Beschlüssen zweiter Lesung

vorgesehenen Arbeiterausschüsse und Schlichtungsstellen auch auf die

Staatseisenbahnen vorsah. Der preußische Eisenbahnminister und mit

ihm das gesamte preußische Staatsministerium hatten, schon als in

den Kommissionsberatungen dieser Gedanke von sozialdemokratischer

Seite in die Erörterung geworfen wurde, eine solche Erstreckung für

unannehmbar erklärt. Der Widerstand des Eisenbahnministers richtete sich

vor allem gegen die Schiedsstellen, die für das Verhältnis zwischen

Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnangestellten und Arbeitern eine dritte

außerhalb stehende Instanz geschaffen hätten. Dagegen gelang es mir,

von Herrn von Breitenbach die Zusicherung zu erhalten, daß die bei

der Eisenbahn bereits bestehenden Arbeiterausschüsse entsprechend

den aus der Mitte des Reichstags geäußerten und in einer Resolution

niedergelegten Wünschen ausgebaut werden sollten. Auf Grund dieser

Zusage gelang es, die Nationalliberalen noch vor Beginn des Sitzung

zur Zurückziehung des bereits gedruckten Antrages Ickler zu bestimmen.

Die Sozialdemokraten, die bisher einen solchen Antrag nicht gestellt

hatten, erhielten jedoch von dem gleich wieder zurückgezogenen Antrag

Ickler Kenntnis und nahmen diesen nun ihrerseits auf. Als bereits

der Abgeordnete Legien zur Begründung des Antrags sprach, trat der

Abgeordnete Ickler zu mir heran und sagte mir, daß, nachdem die

Sozialdemokraten den Antrag gestellt hätten, seine Freunde nun doch für

den Antrag stimmen müßten. Da die Haltung eines Teiles des Zentrums zum

mindesten zweifelhaft war, was mir der Abgeordnete Spahn bestätigte,

konnte die Annahme des Antrags, wenn überhaupt noch, dann nur durch eine

klare Stellungnahme meinerseits und einen Hinweis auf die möglichen

Folgen eines solchen irreparabeln, weil in der dritten Lesung gefaßten

Beschlusses verhindert werden. Ich nahm deshalb nach Legien das Wort,

teilte zunächst die Zusicherung des preußischen Eisenbahnministers

hinsichtlich der Arbeiterausschüsse mit, entwickelte kurz die Gründe

gegen eine Ausdehnung der Schiedsstellen auf die Eisenbahnen und fügte

hinzu: »Deshalb muß ich hier, so leid es mir tut, sagen, daß, wenn

der Antrag, wie er hier gestellt ist, angenommen wird, dann in der

Tat das Gesetz gefährdet ist. Dieses Wort habe ich bisher noch nicht

ausgesprochen; in diesem Punkte muß ich es leider tun.«

Diese Erklärung trug mir im Reichstag und in der Presse die heftigsten

Angriffe ein. Sie hatte aber die Wirkung, daß ein Teil der Abgeordneten,

die andernfalls für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hätten, vor

allem die Nationalliberalen um Ickler und die den Arbeiterorganisationen

nahestehenden Zentrumsabgeordneten, sich auf die zu diesem Thema

vorliegende Resolution zurückzogen und gegen den Antrag stimmten, der

auch jetzt nur mit einer Stimme Mehrheit, mit 139 gegen 138 Stimmen,

abgelehnt wurde. Ich war bei der Besetzung des Hauses auf eine Annahme

des Antrags gefaßt und hatte bereits meine Akten gepackt, um sofort zum

Kanzler zu fahren und meine Entlassung zu nehmen.

Mir persönlich wäre diese Lösung eine Erleichterung gewesen. Die das Maß

menschlicher Kraft übersteigende Arbeitslast, die sich in den letzten

Wochen ins Unerträgliche gesteigert hatte und durch die Reibungen

mit dem Großen Hauptquartier auf der einen Seite, mit dem Reichstag

auf der anderen Seite, noch eine besondere Würze erhielt, hatte mir

die Freude an meiner Amtstätigkeit zerstört und mir auch körperlich

stark zugesetzt. Neue schwere Reibungen und Konflikte sah ich voraus.

Die Erfahrungen bei der Beratung des Hilfsdienstgesetzes hatten mir

gezeigt, daß ich bei einem großen Teil des Reichstags, insbesondere bei

den Sozialdemokraten, mit einer unüberwindlichen Voreingenommenheit zu

kämpfen hatte. Man sah in mir, zu dessen Geschäftsbereich vor allem

auch die Sozialpolitik gehörte, stets den früheren Bankdirektor

und infolgedessen den Vertreter kapitalistischer Weltanschauung

und kapitalistischer Interessen, ohne mir den mildernden Umstand

zuzubilligen, daß auch ich nicht in einer goldenen Wiege gelegen habe,

sondern aus immerhin bescheidenen Verhältnissen lediglich durch eigene

Arbeit vorwärtsgekommen war. Andererseits lehnte sich, je länger desto

mehr, mein in neun Jahren großer geschäftlicher Tätigkeit an praktische

Arbeit gewohnter Sinn gegen die Arbeitsmethoden des Reichstags auf,

der immer wieder in endlose Debatten und öde Parteipolitik zurückfiel,

während draußen Stunde für Stunde um Leben und Tod der Nation gerungen

wurde und uns allen die Not des Vaterlandes auf den Nägeln brannte. Auch

in der Unerquicklichkeit des Verhältnisses zum Großen Hauptquartier

sah ich keine Besserung. Über die wachsende Schwierigkeit des

vertrauensvollen Zusammenwirkens konnte es mich nicht hinwegtrösten,

daß der Kaiser nach der Erledigung des Hilfsdienstgesetzes mir sein

unvermindertes Vertrauen durch die Übersendung seines Reiterbildes

mit einer anerkennenden Widmung zu erkennen gab. Aber in allen diesen

Schwierigkeiten überwog doch schließlich das Gefühl, daß persönliche

Empfindungen vor der harten Pflicht zurücktreten mußten, und daß die

Pflicht von mir verlange, auszuharren und weiterzukämpfen.

Die Durchführung des Hilfsdienstgesetzes wurde durch das Gesetz selbst

dem Kriegsamt übertragen, dem ein aus fünfzehn Mitgliedern bestehender

Ausschuß des Reichstags, ausgestattet mit weitgehenden Befugnissen, zur

Seite gestellt wurde. Damit waren meiner unmittelbaren Einwirkung auf

die Durchführung des Gesetzes enge Grenzen gezogen.

Von erheblicher Bedeutung für die Durchführung ist die Fassung geworden,

die der Reichstag dem § 9 des Gesetzes gegeben hatte.

Der Paragraph behandelt die als Ergänzung zur Arbeitspflicht

erforderliche Beschränkung des Arbeitswechsels. Ein Arbeitswechsel

sollte nur gestattet sein vermittels eines von dem bisherigen

Arbeitgeber ausgestellten »Abkehrscheines«. Gegen die Verweigerung des

Abkehrscheines sollte die Berufung an eine paritätisch zusammengesetzte

Kommission statthaft sein, die den Abkehrschein bei Vorliegen eines

»wichtigen Grundes« für das Ausscheiden auszustellen hatte.

Diese Regelung war bereits in den der Vorlage beigegebenen Richtlinien

enthalten. In der Kommission wurde ein Zusatz beantragt, daß als

»wichtiger Grund« für das Ausscheiden »insbesondere die Möglichkeit der

Verbesserung der Arbeitsbedingungen« zu gelten habe. Gegen diesen Zusatz

wurden nicht nur von mir, sondern auch aus der Mitte der Kommission,

namentlich auch von den Abgeordneten von Payer und Dr. Schiffer, starke

Bedenken geltend gemacht. Die einseitige Hervorhebung der Verbesserung

der Lohnverhältnisse als »wichtiger Grund« für den Arbeitswechsel

schien mir mit dem Zweck des Gesetzes, im Interesse der möglichsten

Steigerung der Produktion den Arbeitswechsel einzuschränken, im

Widerspruch zu stehen. Ich führte damals in der Kommission aus:

»Nach meiner Ansicht werden durch eine solche gesetzliche Bestimmung die

Leute geradezu mit der Nase darauf gestoßen, daß sie sich überlegen,

wo sie bessere Arbeitsbedingungen finden. Statt den Arbeitswechsel zu

verhindern, fürchte ich, daß durch eine solche einseitige Definition

das Gegenteil erreicht wird, daß Unzufriedenheit in die große Masse der

Arbeiter hineingetragen wird, die an einen Arbeitswechsel bisher gar

nicht denken.«

Der Abgeordnete von Payer sprach geradezu von einer Entwertung des

ganzen Gesetzes durch eine so einseitige Hervorkehrung der Lohnfrage.

Schließlich einigte sich die Mehrheit der Kommission auf einen Zusatz,

lautend:

»Bei der Entscheidung der Frage, ob ein 'wichtiger Grund' vorliegt,

ist auf die Bedürfnisse des vaterländischen Hilfsdienstes Rücksicht

zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessene

Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst

gelten.«

Hier war wenigstens die Rücksicht auf den Zweck des Gesetzes im ersten

Satz vorangestellt.

Im Plenum des Reichstags jedoch wurde die Streichung des ersten Satzes

beantragt und gegen meinen Widerspruch angenommen.

Die seither gemachten Erfahrungen haben meine Befürchtungen leider

gerechtfertigt. Die heute allgemein, auch von den Sozialdemokraten,

beklagte ungesunde Lohntreiberei ist von der Kriegsindustrie

ausgegangen, und in der Kriegsindustrie hat ihr der vom Reichstag

beschlossene Zusatz geradezu den Boden bereitet.

Auf diesem Boden mußte die Lohntreiberei um so üppiger ins

Kraut schießen, als das Kriegsamt mehr und mehr dazu überging,

Lieferungsverträge abzuschließen, bei denen die Preisfestsetzung offen

blieb und nach Abschluß der Lieferung auf Grund der Gestaltung der

Materialpreise und Löhne erfolgen sollte. Durch Verträge dieser Art

wurden die Unternehmer geradezu angereizt, sich gegenseitig in den

Arbeitslöhnen zu überbieten. Denn die Lohnsteigerung wurde ja nun nicht

mehr von ihnen selbst getragen, sondern von dem geduldigen Staat; ja die

Lohnsteigerung brachte ihnen geradezu einen Vorteil, da ihr Gewinn im

Verhältnis ihres Aufwandes für Material und Löhne stieg. Das Kriegsamt

hat später in einer besonderen Denkschrift über dieses verheerende

System bewegliche und berechtigte Klage geführt. Es hat dabei nur

den einen nicht ganz unwichtigen Umstand übersehen, daß nämlich die

Anwendung und die Abstellung dieses Systems lediglich Sache seiner

eigenen Zuständigkeit und Verantwortung war.

Von der Lohnfrage abgesehen war die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes

in ganz besonderem Maße davon abhängig, wieweit es gelang, auf

organisatorischem Weg durch eine rationelle Gestaltung der einzelnen

Produktionszweige, insbesondere durch Zusammenlegung und Stillegung

von Betrieben, bisher ohne erhebliche Nutzwirkung gebundene

Arbeitskräfte freizusetzen und für wichtige Arbeit verfügbar zu

machen. Darüber ist schon bei den Verhandlungen des Hauptausschusses,

dann in den Verhandlungen des dem Kriegsamt zur Seite gestellten

Fünfzehnerausschusses unendlich viel gesprochen worden. Die praktische

Arbeit hat mit den theoretischen Worten leider nicht gleichen Schritt

gehalten. Das Reichsamt des Innern war bald genötigt, diese dem

Kriegsamt übertragenen Angelegenheiten allmählich wieder in seine Hand

zu nehmen.

Ein abschließendes Urteil über die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes

ist mir heute noch nicht möglich, da mir das hierfür erforderliche

Material nicht zugänglich ist. Mein Eindruck geht jedoch dahin, daß

seine Wirkung jedenfalls weit hinter den Erwartungen der Obersten

Heeresleitung zurückgeblieben ist, ja daß, alles in allem genommen, der

Nachteil den Vorteil aufgewogen hat. Dies gilt auch von der Wirkung auf

die Volksstimmung. Der große patriotische Aufschwung, den die Urheber

des Gesetzes von der Verkündigung der allgemeinen Dienstpflicht für

das Vaterland erwarteten, ist nicht eingetreten; dagegen haben die

Radikalsten der Radikalen das »Arbeitszwangsgesetz« als zugkräftigen

Agitationsstoff ausgenutzt. Ein entschiedenes, aber besonnenes

Fortschreiten auf dem bereits betretenen Weg der Einschränkung des

Arbeitsaufwandes für weniger wichtige Zwecke und der rationellen

Nutzbarmachung der Arbeitskräfte in den für den Krieg und die

Volksversorgung wichtigen Zweigen hätte uns wohl weiter geführt als die

große Aufmachung des »Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes«.

Eines steht leider fest: Auch mit dem Hilfsdienstgesetz ist es nicht

gelungen, das »Hindenburg-Programm« auch nur annähernd zur Durchführung

zu bringen. Es trat vielmehr ein, was dem neuen Chef des Kriegsamts

schon in jener ersten Besprechung beim Reichskanzler am 29. Oktober 1916

mit allem Nachdruck entgegengehalten worden war: das Hindenburg-Programm

scheiterte nicht nur an der Arbeiterfrage, sondern auch an der

Transport- und der Kohlenfrage, und schlimmer als das: es brachte nicht

nur unsere Arbeitsverhältnisse, sondern auch unsere Transport- und

Kohlenverhältnisse in eine schlimme Verwirrung.

Schon Anfang Februar 1917 sah sich die Oberste Heeresleitung

genötigt, gegenüber der Industrie den Wunsch auszusprechen, es

möchte der Weiterbau aller derjenigen Fabriken, die nicht schon

innerhalb der nächsten drei bis vier Monate fertig würden, zunächst

einmal zurückgestellt werden. Die Schwierigkeiten, namentlich die

Transportschwierigkeiten, waren damals so groß geworden, daß kein

einziger der 40 Hochöfen, die vollständig betriebsfähig, aber kalt

bereitstanden, hatte angeblasen werden können. Eine Entlastung der Werke

zugunsten des Eisenbahnbedarfs war zur Vermeidung einer Katastrophe

unabweisbar geworden.

Aber auch die schon damals vorgenommene erhebliche Einschränkung

des Programms genügte noch nicht, das Gleichgewicht mit unserer

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Transportkrisis,

verschärft durch einen ungewöhnlich harten Winter, der für viele

Wochen die Wasserstraßen unbenutzbar machte und das Eisenbahnmaterial

stark beanspruchte, hielt an. Die Kohlenkrisis wurde von Woche zu

Woche bedenklicher. Wie man dem Eisenbahnbedarf auf Kosten der

Munitionserzeugung freieren Spielraum geben mußte, so wurden auch auf

dem Gebiet der Kohlenförderung und des Kohlenverbrauches einschneidende

Maßnahmen nötig.

Die Sorge für die Kohle hatte zunächst das Kriegsamt an sich genommen.

Der »Kohlenausgleich« des Kriegsamts, der zu einer großen Organisation

ausgebaut worden war, stand im Februar 1916 vor der Unmöglichkeit, seine

Aufgabe zu bewältigen. General Gröner wandte sich an den preußischen

Handelsminister und an mich, um mit uns über die zu ergreifenden

Maßnahmen zu beraten. Es wurde ein Reichskommissar für Kohle eingesetzt

und mit selbständigen und weitgehenden Befugnissen ausgestattet, vor

allem mit der Befugnis der Beschlagnahme der Kohle und der Zuteilung an

bestimmte Empfänger. Zur Aufrechterhaltung der unbedingt notwendigen

engen Fühlung mit den militärischen Stellen wurde der Kohlenkommissar

dem Kriegsamt »angegliedert«, blieb jedoch der Aufsicht des

Reichskanzlers unterstellt.

Es stellte sich bald heraus, daß die Aufgabe des Kohlenkommissars, für

eine ausreichende Deckung des Kohlenbedarfs, vor allem des dringlichen

Kohlenbedarfs, zu sorgen, bei den damals obwaltenden Verhältnissen

unlösbar war. Zwar war die Kohlenförderung nach dem Rückschlag zu

Beginn des Krieges bald wieder in die Höhe gebracht worden. Die

Steinkohlenförderung stand nicht mehr weit hinter der Friedensproduktion

zurück, und die Braunkohlenförderung hatte die Friedensproduktion

sogar überschritten. Aber abgesehen von der schlechteren Qualität

der mangelhaft aufbereiteten Kohle waren die Eisenbahnen bis in

das Frühjahr 1917 hinein nicht in der Lage, die geförderten Mengen

abzutransportieren; Hunderttausende von Tonnen mußten auf die Halde

gestürzt werden. Und auch später, als die Wagengestellung wieder

ausreichte, um die gesamte Förderung zu bewältigen, zeigte sich, daß

allein die Dringlichkeitsliste der militärischen Stellen infolge

der enormen Ansprüche des Waffen- und Munitionsprogrammes größere

Kohlenmengen umfaßten, als bei damaligem Stand der Belegschaften

überhaupt gefördert werden konnten. Die Erhebungen des Kohlenkommissars,

der für das Jahr 1917 eine Bilanz aufzustellen versuchte, ergaben bei

einer Steinkohlenförderung von rund 160 Millionen Tonnen und einem

Bedarf von 183 Millionen Tonnen einen Fehlbetrag von nicht weniger als

23 Millionen Tonnen. Eine Nachprüfung der Ersparnismöglichkeiten ergab,

daß die Verwendungszwecke außerhalb der Kriegsindustrie (hauptsächlich

für Eisenbahnen, Hausbrand, Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke,

Ausfuhr auf Grund abgeschlossener Kompensationsverträge) entweder keine

oder nur eine im Verhältnis zu dem Fehlbetrag geringfügige Einschränkung

vertrugen. Insbesondere habe ich mich dafür eingesetzt, daß der

Hausbrand, der mit 14 Millionen Tonnen ohnedies schon sehr niedrig

veranschlagt war, unter allen Umständen sichergestellt werden müsse. Wir

standen also vor der Alternative: entweder weitere Einschränkung des

Rüstungsprogramms oder Steigerung der Kohlenproduktion, die nur durch

die Freigabe einer großen Anzahl von Bergarbeitern aus der Front erzielt

werden konnte. Es handelte sich also im wesentlichen darum, den Bedarf

an Waffen und Munition und den Bedarf an Mannschaften gegeneinander

abzuwägen. Das war Sache der Obersten Heeresleitung, die allein darüber

entscheiden konnte, an welchem Punkt diese beiden Interessen ihren

Ausgleich finden sollten. Ich mußte mich darauf beschränken, den

militärischen Stellen die engen Grenzen der zivilen Ersparnismöglichkeit

und die damit unausweichliche Alternative: entweder ausgiebige Freigabe

von Mannschaften für den Kohlenbergbau oder weitere empfindliche

Einschränkung des Hindenburg-Programms, mit aller Eindringlichkeit

klarzumachen. Das ist von mir namentlich auch in einer eingehenden

Besprechung mit dem General Ludendorff im Juni 1917 geschehen.

Die Heeresverwaltung hat sich schließlich zu weitgehender Freigabe von

Mannschaften auf der einen Seite, zu einer neuen Einschränkung des

Hindenburg-Programms auf der andern Seite entschlossen. Der ungeheure

Druck der Tatsache, daß jede Tonne Steinkohle, die ohne zwingende

Notwendigkeit verbraucht wurde, eine Minderung der Versorgung des

kämpfenden Heeres mit Kampfmitteln darstellte, nötigte gleichzeitig zu

der äußersten Einschränkung des Kohlenverbrauches auf allen übrigen

Gebieten.

Auch unsere finanzielle Kraft wurde durch die Überspannung des Waffen-

und Munitionsprogramms über Gebühr in Anspruch genommen. Die monatlichen

Kriegsausgaben, die noch im August 1916 sich unter dem Betrag von 2

Milliarden Mark hielten, überschritten im Oktober 1916 bereits den

Betrag von 3 Milliarden Mark. Ein Jahr später wuchsen sie über die

vierte Milliarde hinaus, und im Oktober 1918 haben sie den Betrag von

4 Milliarden 800 Millionen Mark erreicht. Es ist also auch nach der

Einschränkung des Hindenburg-Programms nicht mehr gelungen, den immer

stärker anschwellenden Strom der Kriegsausgaben wieder einzudämmen.

Der Reichsfinanzminister Dr. Schiffer hat im Februar 1919 in der

Nationalversammlung das Hindenburg-Programm ein »Programm der

Verzweiflung« genannt. Diese Bezeichnung ist nicht zutreffend. Den

Herren, in deren Kopf das Programm entstand, das sie mit dem Namen

Hindenburgs ausstatteten, war die Verzweiflung fremd. Ihr Programm war

ein Programm der Selbstüberschätzung und der Überschätzung der deutschen

Volks- und Wirtschaftskraft. Bei ruhiger Überlegung des Notwendigen

und sachlicher Prüfung des Möglichen hätte es sich vermeiden lassen,

Mengen von wertvollem Material und noch wertvollerer Arbeitskraft in

industrielle Ruinen zu stecken, die aus Mangel an Menschen und Kohlen

teils nie vollendet, teils nie in vollem Umfang in Betrieb genommen

worden sind. Man hätte mit weniger Arbeitskräften und Material erheblich

mehr für die Ausrüstung des Heeres geleistet und unserer Wirtschaft

Störungen und Erschütterungen erspart, die letzten Endes an die Wurzeln

der Widerstandskraft unseres Volkes gingen.

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 40 / 57 题