3. der zu schaffenden Zentralstelle ein Mann ersten Ranges aus
unserer Eisenindustrie beigegeben wird.
... Ich empfinde es als große Erleichterung von einer drückenden
Sorge, daß die Oberste Heeresleitung diese wichtige Angelegenheit
nunmehr in die Hand genommen hat. Die Oberste Heeresleitung ist die
einzige Stelle, die auf das Kriegsministerium in dieser Sache mit der
Sicherheit des Erfolges einwirken kann.«
Etwa zwei Wochen später erhielt der Kanzler ein Schreiben des
Feldmarschalls, in dem dieser unter nachdrücklichem Hinweis auf
den Ernst der Lage und auf die Notwendigkeit der Sicherung eines
ausreichenden Heeresersatzes wie der Steigerung der Leistungen unserer
Kriegsindustrie eine Reihe von Vorschlägen zur Erwägung stellte,
deren wichtigste waren: Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Deutschen
männlichen Geschlechts vom vollendeten fünfzehnten bis zum sechzigsten
Lebensjahr und Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen.
So sehr ich von der Überzeugung durchdrungen war, daß eine intensivere
Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte dringend notwendig geworden
war, so wenig konnte ich mich von der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der
von der Obersten Heeresleitung vorgeschlagenen Eingriffe überzeugen. Die
Ausdehnung der Wehrpflicht nach unten aus Gründen des Heeresersatzes
schien mir schon deshalb überflüssig, weil das bestehende Wehrgesetz,
das die Wehrpflicht vom vollendeten 17. Lebensjahre beginnen ließ,
hinsichtlich der beiden jüngsten Jahrgänge überhaupt noch nicht
ausgenutzt war. Auch von der Ausdehnung nach oben -- jedenfalls von
einer Ausdehnung über das fünfzigste Jahr hinaus -- eine Ausdehnung
bis zum fünfzigsten Jahr hielt ich für diskutabel -- vermochte ich
mir gleichfalls für den Heeresersatz keinen Vorteil zu versprechen,
der einigermaßen im Verhältnis zu den Härten und Nachteilen einer
solchen Maßnahme gestanden hätte. Wollte man aber die Ausdehnung der
Wehrpflicht nach oben und unten lediglich als Verschleierung einer
Arbeitspflicht, so schien mir dieser Weg nicht zweckmäßig; man
hätte die neuen Wehrpflichtigen alsbald für die Arbeit in die Heimat
wieder reklamieren müssen, und die mit den Reklamierten schon damals
vorliegenden Erfahrungen waren nicht gerade ermutigend. Die Einführung
einer allgemeinen Dienstpflicht für die Frauen sollte die Möglichkeit
geben, männliche Arbeit in weiterem Umfange als bisher durch weibliche
zu ersetzen. Ich hatte den Eindruck, daß die Oberste Heeresleitung, als
sie diesen Vorschlag machte, weder darüber im Bilde war, in welchem
Umfang der Ersatz männlicher durch weibliche Arbeitskräfte bereits
gelungen war -- ich habe oben dafür einige Zahlen gegeben --, noch auch
darüber, daß immer noch auf dem Arbeitsmarkt ein starker Überschuß
des Angebots weiblicher Arbeitskräfte über die Nachfrage bestand. Das
Problem lautete hier nicht: Wie kann man mehr weibliche Arbeitskräfte
verfügbar machen? -- sondern umgekehrt: Wie kann man für die verfügbaren
weiblichen Arbeitskräfte geeignete Arbeit schaffen? Auch schien mir der
Urheber des Vorschlages der Obersten Heeresleitung die wirtschaftlichen,
sozialen und sittlichen Unzuträglichkeiten eines Arbeitszwanges für das
weibliche Geschlecht nicht genügend zu würdigen.
In dem Ziel, die männlichen Arbeitskräfte weit stärker als bisher auf
die kriegswichtigen und lebenswichtigen Betriebe zu konzentrieren und
die Männerarbeit in noch weiterem Umfang als seither durch Frauenarbeit
zu ersetzen, stimmte ich mit der Obersten Heeresleitung überein. Aber
von dem vorgeschlagenen Weg vermochte ich -- abgesehen von der Frage
nach der Möglichkeit seiner gesetzgeberischen Verwirklichung -- bei
zweifelhaftem Nutzen nur ganz schwerwiegende Nachteile und Störungen
zu erwarten. Der Weg, der mir gangbar erschien, war die konsequente
Weiterführung und Verallgemeinerung der bereits für einige Industrien
in Angriff genommenen Konzentration und rationellen Nutzbarmachung der
verfügbaren Arbeitskräfte, und zwar unter möglichster Förderung der
weiteren Ersetzung von Männerarbeit durch Frauenarbeit im Wege der
Einwirkung auf alle irgendwie für weibliche Arbeitskräfte in Betracht
kommenden öffentlichen und privaten Betriebe. Auch die militärischen
Behörden und Betriebe sowohl in der Heimat wie in den besetzten Gebieten
schienen mir eine Überprüfung nach dieser Richtung hin sehr wohl zu
vertragen.
In diesem Sinne habe ich den Reichskanzler beraten, und in diesem Sinne
hat der Reichskanzler dem Generalfeldmarschall geantwortet.
Es knüpfte sich daran eine weitere Erörterung, in deren Verlauf die
Oberste Heeresleitung in einem Schreiben des Feldmarschalls vom
10. Oktober, das General Gröner am 14. Oktober dem Reichskanzler
überbrachte, einen neuen Vorschlag machte.
In diesem Schreiben setzte der Feldmarschall auseinander, daß die
bisher getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen unserer
Industrie (Einrichtung des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes und
des Arbeitsamtes im Kriegsministerium) nicht zum Ziele führen würden.
Erfolge würden auch in Zukunft dadurch vereitelt werden, daß diese Ämter
nicht die erforderliche Selbständigkeit und Befehlsgewalt hätten, um
schnell und lediglich nach großen sachlichen Gesichtspunkten zu handeln,
die Ausführung zu überwachen und nötigenfalls auch durchsetzen zu
können. Auch das Kriegsernährungsamt leide unter den gleichen Mängeln.
Die unbedingt notwendige Änderung sei nur zu erreichen, »wenn wir uns
zunächst auf Maßnahmen beschränken, die lediglich durch Kaiserlichen
Erlaß, ohne Beteiligung der gesetzgebenden Körperschaften, getroffen
werden können«. Der Entwurf einer Allerhöchsten Kabinettsorder war
beigefügt.
Dieser Entwurf sah die Einrichtung eines »Obersten Kriegsamtes« vor, dem
die Leitung aller mit der Kriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten
der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie die
Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition übertragen werden
sollte. Das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, das Arbeitsamt und die
Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums sollten dem »Obersten
Kriegsamt« unterstellt werden. Ferner sollte das »Oberste Kriegsamt«
die Maßnahmen des Kriegsernährungsamts für die Versorgung der Arbeiter
überwachen. Letztere Regelung war als eine vorläufige gedacht, die
gänzliche Einfügung des Kriegsernährungsamtes in das »Oberste Kriegsamt«
sollte weiterer Erwägung vorbehalten bleiben.
Mündlich sagte General Gröner bei der Übergabe dieses Schreibens dem
Reichskanzler: General Ludendorff habe den Gedanken des Arbeitszwanges
noch nicht ganz aufgegeben; er, Gröner, sei für seine Person dagegen,
halte aber Einschränkungen der Freizügigkeit der Arbeiter, ähnlich wie
in England, für nötig.
Die Errichtung eines Kriegsamts, bei dem alle Angelegenheiten der
Beschaffung von Waffen und Munition, einschließlich der Arbeiter- und
Rohstofffragen einheitlich zusammengefaßt werden sollten, lag in der
Richtung der in meinem Schreiben an den General Ludendorff vom 3.
September gegebenen Anregung. Zweifelhaft war die Zweckmäßigkeit einer
völligen Lostrennung des Kriegsamts vom Kriegsministerium. Nach weiterer
Prüfung entschieden sich die militärischen Stellen dahin, das Kriegsamt
nicht als »Oberstes Kriegsamt« selbständig neben das Kriegsministerium
zu stellen, sondern es mit weitgehender Selbständigkeit im Verbande des
Kriegsministeriums zu belassen. In diesem Sinn wurde am 1. November
1916 die Errichtung des »Kriegsamts« durch Allerhöchste Order verfügt.
Gleichzeitig wurde der General Gröner zum Chef des Kriegsamts ernannt
und General Wild von Hohenborn als Kriegsminister durch General von
Stein ersetzt.
Noch ehe diese Änderungen veröffentlicht waren, am 28. Oktober, teilte
General Gröner dem Reichskanzler mit, daß die Oberste Heeresleitung --
entgegen der im Schreiben des Feldmarschalls an den Reichskanzler vom
10. Oktober ausgesprochenen Absicht, zunächst von Maßnahmen, die eine
Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nötig machten, abzusehen --
auf die früheren Vorschläge in der Form zurückgreifen wollte, daß für
alle männlichen Deutschen vom vollendeten 15. bis zum 60. Lebensjahr,
sowie für die Frauen eine Arbeitspflicht eingeführt werde.
Am folgenden Tage fand beim Reichskanzler unter Zuziehung des Generals
Gröner eine Besprechung mit den beteiligten Ressortchefs über diesen
Gedanken statt. General Gröner begründete die Notwendigkeit der
Arbeitspflicht, gegen die er sich dem Reichskanzler gegenüber noch
vierzehn Tage zuvor für seine Person ausgesprochen hatte, mit dem
gewaltigen Bedarf an Arbeitskräften zur Durchführung des neuen großen
Waffen- und Munitionsprogramms, des »Hindenburg-Programms«. Ich hörte
bei dieser Gelegenheit zum erstenmal von den gigantischen Dimensionen
dieses Programms, das aufgestellt und mit der Industrie größtenteils
bereits vereinbart war, ohne daß die militärischen Stellen in dieser
so tief in das gesamte Wirtschaftsleben einschneidenden und in
ihrer Durchführbarkeit von schwer zu übersehenden wirtschaftlichen
Voraussetzungen abhängigen Angelegenheit mit mir als dem Chef
des wirtschaftlichen Reichsressorts in Verbindung getreten wären.
Es ergab sich, daß auch der Eisenbahnminister von Breitenbach
und der Handelsminister Sydow zu der Feststellung des Programms
nicht herangezogen worden waren, obwohl dessen Durchführung, die
enorme Transporte für Neubauten industrieller Anlagen größten
Stils nötig machte und den Verbrauch der Kohle gewaltig steigern
mußte, von der Leistungsfähigkeit unserer Eisenbahnen und unserer
Kohlenproduktion ebenso abhängig war wie von der Möglichkeit der
Beschaffung ausreichender Arbeitskräfte. Beide Minister äußerten,
ebenso wie ich, die ernstlichsten Zweifel an der Durchführbarkeit des
»Hindenburg-Programms« und wiesen auf die verhängnisvollen Folgen einer
solchen Überspannung hin.
In Sachen der Arbeitspflicht brachte General Gröner nur den allgemeinen
Gedanken und den dekorativen Namen »Vaterländischer Hilfsdienst« mit.
Keine bestimmte Formulierung und keine Ausgestaltung im einzelnen.
Die Aussprache enthüllte die außerordentlichen Schwierigkeiten
der Verwirklichung des Gedankens der Arbeitspflicht. Sollten die
Arbeitspflichtigen wie die Wehrpflichtigen in Stammrollen eingetragen,
zu Arbeiterbataillonen formiert und in bestimmte Betriebe kommandiert
werden? Jedermann sah ein, daß dies unmöglich war. Weitaus der größte
Teil der künftighin Arbeitspflichtigen war bereits in Betrieben und
Beschäftigungen tätig, die als wichtig für die Kriegführung und
Volksversorgung anzusehen waren. Es hätte keinen Zweck gehabt und nur
die schwersten Störungen verursacht, wenn man diese hätte aus ihrer
Tätigkeit herausreißen wollen, um sie dann derselben Tätigkeit oder
einer anderen, aber nicht wichtigeren, wieder zuzuführen. Der Sinn
der Arbeitspflicht konnte doch nur sein, diejenigen heranzuholen, die
bisher entweder überhaupt nicht arbeiteten oder in für Kriegführung und
Volksversorgung unwichtigen oder weniger wichtigen Beschäftigungen tätig
waren, oder schließlich in an sich wichtigen, aber mit Arbeitskräften
übersetzten Betrieben arbeiteten. Das Erfassen dieser Arbeitskräfte
und ihre Überweisung an wichtige Arbeit war zu organisieren. Ferner
bedurfte der Zwang, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen, zu seiner
Ergänzung einer Kontrolle des Verlassens einer kriegswichtigen Arbeit,
also einer Beschränkung des Arbeitswechsels. Und diese weitgehenden
Einschränkungen der persönlichen Freiheit machten ein geordnetes
Verfahren und einen Rechtsschutz für die dadurch betroffenen Personen
nötig. Vorauszusehen war ferner, daß bei der parlamentarischen
Behandlung eines Arbeitspflichtgesetzes die alten sozialen Wünsche nach
Arbeitsausschüssen, Schlichtungsstellen und Einigungsämtern und die
politische Forderung nach unbeschränkter Koalitionsfreiheit sich Geltung
verschaffen würden.
In der grundsätzlichen Frage konnte ich mich den Gründen, die General
Gröner für die Statuierung einer Arbeitspflicht darlegte, nicht
entziehen, obwohl ich den praktischen Nutzeffekt der Arbeitspflicht
erheblich geringer einschätzte als die militärischen Stellen. Aber
angesichts der schweren Bedrängnis, in die wir geraten waren, konnte
auf keine irgend mögliche Verbesserung in der Nutzbarmachung von
Arbeitskräften verzichtet werden. Die Arbeitspflicht der Jugendlichen
von weniger als 17 Jahren und der Frauen ließ General Gröner angesichts
der von allen Seiten geltend gemachten Einwendungen fallen.
Ich übernahm es, einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, der als Grundlage
für die weitere Erörterung dienen sollte.
Das war am Sonntag, dem 29. Oktober. Obwohl ich damals neben
meinen anderen Geschäften durch die Reichstagsverhandlungen über
Belagerungszustand und Zensur, durch den Bundesratsausschuß für
auswärtige Angelegenheiten, der am 30. Oktober tagte, und die damals vor
der Entscheidung stehende polnische Frage auf das äußerste in Anspruch
genommen war, konnte ich die Grundzüge des Entwurfs schon am Donnerstag,
2. November, mit General Gröner besprechen und mit diesem vereinbaren,
daß vor weiterem die Angelegenheit in der folgenden Woche vertraulich
mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Organisationen
durchberaten werden sollte. Zudem hatte der Kaiser sich der Auffassung
des Kanzlers angeschlossen, daß vor einer öffentlichen Behandlung der
Frage der Arbeitspflicht die Wirkung des damals schon bei unseren
Verbündeten angeregten Friedensvorschlags abgewartet werden sollte.
Am 4. November war der Reichstag vertagt worden. Am Vormittag des
6. November schickte mir der Kanzler ein Telegramm des Vertreters
des Auswärtigen Amts im Großen Hauptquartier, der General Ludendorff
erkläre, das Hilfsdienstgesetz dulde keinerlei Aufschub; er werde
diesen Standpunkt mit allem Nachdruck bei Seiner Majestät vertreten.
Schon am Nachmittag erhielt der Kanzler ein Telegramm des Kaisers, in
dem dieser in ungewöhnlich schroffer Form die sofortige Erledigung des
Hilfsdienstgesetzes befahl. Auch in den folgenden Wochen, während mit
Hochdruck an dem Gesetz gearbeitet wurde -- der Entwurf wurde am 10.
November nach der Beschlußfassung des Preußischen Staatsministeriums
dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt und alsbald nach Eingang der
Kaiserlichen Order, am 14. November, bei dem inzwischen bereits
vertraulich orientierten Bundesrat eingebracht -- wiederholte sich
dieses ungestüme Drängen aus dem Großen Hauptquartier. Es ist mir
heute noch unbegreiflich, was für einen Sinn dieses Drängen haben
sollte. Die Durchführung des Gesetzes bedurfte in dem gerade erst neu
errichteten Kriegsamt umfassender Vorbereitungen, die unbeschadet der
verfassungsmäßigen Behandlung des Entwurfs sofort in Angriff genommen
werden konnten und in Angriff genommen wurden. Auch bei der besten und
gründlichsten Vorbereitung konnten die Wirkungen des Gesetzes sich
nicht auf Tag und Stunde, sondern erst im Laufe längerer Zeit fühlbar
machen. Andererseits war das Gesetz von solcher Tragweite für unser
ganzes Wirtschaftsleben und für die Verhältnisse eines jeden einzelnen
Staatsbürgers, daß ich für die Durchberatung mit den in erster Linie
beteiligten Wirtschaftskreisen, für die Beschlußfassung der Verbündeten
Regierungen und für die Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung
die nötige Zeit in Anspruch nehmen mußte.
Jedenfalls war ich für meine Person nicht gewillt, das fortgesetzte
Drängen hinzunehmen. Ich erklärte dem Kanzler, daß ich dafür dankte,
unter der Hetzpeitsche des Großen Hauptquartiers zu arbeiten, und
bat ihn, dem Kaiser mein Entlassungsgesuch zu unterbreiten. Der
Kanzler selbst hatte den Eindruck, daß die unverkennbare Animosität
des Großen Hauptquartiers sich in der Hauptsache gegen seine Person
richte. Er reiste nach Pleß, um eine Aussprache mit dem Kaiser und dem
Feldmarschall herbeizuführen und danach seine eigenen Entscheidungen zu
treffen. Diese Aussprache reinigte für kurze Zeit die Atmosphäre; eine
wirkliche Klärung brachte sie nicht. Der Kanzler selbst kehrte aus Pleß
zurück mit dem Gefühl eines von Einzeldifferenzen unabhängigen, auf
die Dauer unüberbrückbaren Gegensatzes zwischen sich und der Obersten
Heeresleitung.
Das Hilfsdienstgesetz wurde am 21. November vom Bundesrat angenommen
und dem für den 25. November wieder einberufenen Reichstag vorgelegt.
Schon zwei Tage zuvor begann der Hauptausschuß auf Grund der von mir
mit den Fraktionsführern getroffenen Abrede in freier Diskussion die
Beratung des Gesetzentwurfs. In Sitzungen, die vom frühen Morgen bis
zum späten Abend dauerten, wurde das Gesetz in der eingehendsten Weise
durchgearbeitet. Der Reichstagsausschuß verlangte, wie ich das nicht
anders erwartet hatte, daß alle die nach dem Entwurf dem Bundesrat
vorbehaltenen Einzelbestimmungen über die zur Durchführung des Gesetzes
zu schaffenden Organe und Instanzen sowie über den Rechtsschutz für die
Arbeitspflichtigen -- Bestimmungen, die in Form von »Richtlinien« der
Begründung des Entwurfs beigefügt waren -- in den Text des Gesetzes
selbst aufgenommen würden. Dazu kamen alle die vorausgesehenen und
manche nicht vorausgesehenen sozialpolitischen und politischen Anträge,
die auf ein mit dem Zweck des Gesetzes verträgliches Maß in schwieriger
Diskussion zurückgeführt werden mußten. So erfüllte sich die von einem
Vertreter der Obersten Heeresleitung bei der ersten Besprechung mit den
Gewerkschaften ausgesprochene Hoffnung, der Reichstag werde das Gesetz
als eine patriotische Großtat auffassen und ohne Diskussion en bloc
annehmen!
In Tages- und Nachtarbeit wurde der Entwurf so weit gefördert, daß der
Hauptausschuß schon am Abend des 28. November die Beratung abschließen
konnte. In den folgenden Tagen erledigte das Reichstagsplenum die
Vorlage in Dauersitzungen. Die zweite Lesung am 30. November begann um
12 Uhr mittags und endigte kurz vor 12 Uhr nachts. Am Nachmittag des 2.
Dezember wurde das Gesetz in dritter Lesung vom Reichstag mit 235 gegen
19 Stimmen der Unabhängigen Sozialdemokraten bei 8 Stimmenthaltungen
angenommen.
Bis zum letzten Augenblick waren einzelne wichtige Bestimmungen schwer
umstritten. Meine Stellung war gegenüber dem Reichstag eine ungewöhnlich
schwierige infolge des Umstandes, daß zwischen den einzelnen Stadien der
Reichstagsberatung nicht die genügende Zeit lag, um eine Stellungnahme
der Verbündeten Regierungen zu weitgehenden Abänderungen und Ergänzungen
der Vorlage herbeizuführen. Dadurch war ich gezwungen, in Wahrung
des gesetzgeberischen Rechtes des Bundesrats auch gegenüber Anträgen
Zurückhaltung zu zeigen, die ich an sich für erträglich hielt und
die ich bei den Verbündeten Regierungen gegen manche mir bekannte
Widerstände zu befürworten entschlossen war. Ich mußte in solchen
Fällen, wie ich es im Reichstag ausdrückte, den Verbündeten Regierungen
gewissermaßen »das Protokoll offen halten«. Der Reichstag hat für
solche Situationen, die sich aus der Stellung der Mitglieder der
Reichsleitung als Vertreter der Verbündeten Regierungen ergaben, stets
nur geringes Verständnis gezeigt. Im vorliegenden Fall kam für mich
noch die besondere Erschwerung hinzu, daß der General Gröner, der als
Chef des Kriegsamts mit mir die Vorlage zu vertreten hatte, in der nur
einem Soldaten gestatteten Unbefangenheit auf eigene Faust verhandelte
und Zugeständnisse machte, oft genug, ohne mich auch nur von seinen
Besprechungen und Zusagen zu unterrichten. Es ist mir in der Kommission
passiert, daß mir ein sozialdemokratischer Abgeordneter unter vier Augen
sagte: »Wir verstehen Sie nicht; Sie wehren sich hier gegen Dinge, die
uns der General Gröner längst zugestanden hat!«
Noch in der dritten Lesung kam es zu einer kritischen Zuspitzung.
Am Abend vorher wurde mir mitgeteilt, daß die Nationalliberalen auf
Drängen des Abgeordneten Ickler, der in den Eisenbahner-Organisationen
eine führende Rolle spielte, einen Antrag einbringen wollten,
der die Erstreckung der in den Beschlüssen zweiter Lesung
vorgesehenen Arbeiterausschüsse und Schlichtungsstellen auch auf die
Staatseisenbahnen vorsah. Der preußische Eisenbahnminister und mit
ihm das gesamte preußische Staatsministerium hatten, schon als in
den Kommissionsberatungen dieser Gedanke von sozialdemokratischer
Seite in die Erörterung geworfen wurde, eine solche Erstreckung für
unannehmbar erklärt. Der Widerstand des Eisenbahnministers richtete sich
vor allem gegen die Schiedsstellen, die für das Verhältnis zwischen
Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnangestellten und Arbeitern eine dritte
außerhalb stehende Instanz geschaffen hätten. Dagegen gelang es mir,
von Herrn von Breitenbach die Zusicherung zu erhalten, daß die bei
der Eisenbahn bereits bestehenden Arbeiterausschüsse entsprechend
den aus der Mitte des Reichstags geäußerten und in einer Resolution
niedergelegten Wünschen ausgebaut werden sollten. Auf Grund dieser
Zusage gelang es, die Nationalliberalen noch vor Beginn des Sitzung
zur Zurückziehung des bereits gedruckten Antrages Ickler zu bestimmen.
Die Sozialdemokraten, die bisher einen solchen Antrag nicht gestellt
hatten, erhielten jedoch von dem gleich wieder zurückgezogenen Antrag
Ickler Kenntnis und nahmen diesen nun ihrerseits auf. Als bereits
der Abgeordnete Legien zur Begründung des Antrags sprach, trat der
Abgeordnete Ickler zu mir heran und sagte mir, daß, nachdem die
Sozialdemokraten den Antrag gestellt hätten, seine Freunde nun doch für
den Antrag stimmen müßten. Da die Haltung eines Teiles des Zentrums zum
mindesten zweifelhaft war, was mir der Abgeordnete Spahn bestätigte,
konnte die Annahme des Antrags, wenn überhaupt noch, dann nur durch eine
klare Stellungnahme meinerseits und einen Hinweis auf die möglichen
Folgen eines solchen irreparabeln, weil in der dritten Lesung gefaßten
Beschlusses verhindert werden. Ich nahm deshalb nach Legien das Wort,
teilte zunächst die Zusicherung des preußischen Eisenbahnministers
hinsichtlich der Arbeiterausschüsse mit, entwickelte kurz die Gründe
gegen eine Ausdehnung der Schiedsstellen auf die Eisenbahnen und fügte
hinzu: »Deshalb muß ich hier, so leid es mir tut, sagen, daß, wenn
der Antrag, wie er hier gestellt ist, angenommen wird, dann in der
Tat das Gesetz gefährdet ist. Dieses Wort habe ich bisher noch nicht
ausgesprochen; in diesem Punkte muß ich es leider tun.«
Diese Erklärung trug mir im Reichstag und in der Presse die heftigsten
Angriffe ein. Sie hatte aber die Wirkung, daß ein Teil der Abgeordneten,
die andernfalls für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hätten, vor
allem die Nationalliberalen um Ickler und die den Arbeiterorganisationen
nahestehenden Zentrumsabgeordneten, sich auf die zu diesem Thema
vorliegende Resolution zurückzogen und gegen den Antrag stimmten, der
auch jetzt nur mit einer Stimme Mehrheit, mit 139 gegen 138 Stimmen,
abgelehnt wurde. Ich war bei der Besetzung des Hauses auf eine Annahme
des Antrags gefaßt und hatte bereits meine Akten gepackt, um sofort zum
Kanzler zu fahren und meine Entlassung zu nehmen.
Mir persönlich wäre diese Lösung eine Erleichterung gewesen. Die das Maß
menschlicher Kraft übersteigende Arbeitslast, die sich in den letzten
Wochen ins Unerträgliche gesteigert hatte und durch die Reibungen
mit dem Großen Hauptquartier auf der einen Seite, mit dem Reichstag
auf der anderen Seite, noch eine besondere Würze erhielt, hatte mir
die Freude an meiner Amtstätigkeit zerstört und mir auch körperlich
stark zugesetzt. Neue schwere Reibungen und Konflikte sah ich voraus.
Die Erfahrungen bei der Beratung des Hilfsdienstgesetzes hatten mir
gezeigt, daß ich bei einem großen Teil des Reichstags, insbesondere bei
den Sozialdemokraten, mit einer unüberwindlichen Voreingenommenheit zu
kämpfen hatte. Man sah in mir, zu dessen Geschäftsbereich vor allem
auch die Sozialpolitik gehörte, stets den früheren Bankdirektor
und infolgedessen den Vertreter kapitalistischer Weltanschauung
und kapitalistischer Interessen, ohne mir den mildernden Umstand
zuzubilligen, daß auch ich nicht in einer goldenen Wiege gelegen habe,
sondern aus immerhin bescheidenen Verhältnissen lediglich durch eigene
Arbeit vorwärtsgekommen war. Andererseits lehnte sich, je länger desto
mehr, mein in neun Jahren großer geschäftlicher Tätigkeit an praktische
Arbeit gewohnter Sinn gegen die Arbeitsmethoden des Reichstags auf,
der immer wieder in endlose Debatten und öde Parteipolitik zurückfiel,
während draußen Stunde für Stunde um Leben und Tod der Nation gerungen
wurde und uns allen die Not des Vaterlandes auf den Nägeln brannte. Auch
in der Unerquicklichkeit des Verhältnisses zum Großen Hauptquartier
sah ich keine Besserung. Über die wachsende Schwierigkeit des
vertrauensvollen Zusammenwirkens konnte es mich nicht hinwegtrösten,
daß der Kaiser nach der Erledigung des Hilfsdienstgesetzes mir sein
unvermindertes Vertrauen durch die Übersendung seines Reiterbildes
mit einer anerkennenden Widmung zu erkennen gab. Aber in allen diesen
Schwierigkeiten überwog doch schließlich das Gefühl, daß persönliche
Empfindungen vor der harten Pflicht zurücktreten mußten, und daß die
Pflicht von mir verlange, auszuharren und weiterzukämpfen.
Die Durchführung des Hilfsdienstgesetzes wurde durch das Gesetz selbst
dem Kriegsamt übertragen, dem ein aus fünfzehn Mitgliedern bestehender
Ausschuß des Reichstags, ausgestattet mit weitgehenden Befugnissen, zur
Seite gestellt wurde. Damit waren meiner unmittelbaren Einwirkung auf
die Durchführung des Gesetzes enge Grenzen gezogen.
Von erheblicher Bedeutung für die Durchführung ist die Fassung geworden,
die der Reichstag dem § 9 des Gesetzes gegeben hatte.
Der Paragraph behandelt die als Ergänzung zur Arbeitspflicht
erforderliche Beschränkung des Arbeitswechsels. Ein Arbeitswechsel
sollte nur gestattet sein vermittels eines von dem bisherigen
Arbeitgeber ausgestellten »Abkehrscheines«. Gegen die Verweigerung des
Abkehrscheines sollte die Berufung an eine paritätisch zusammengesetzte
Kommission statthaft sein, die den Abkehrschein bei Vorliegen eines
»wichtigen Grundes« für das Ausscheiden auszustellen hatte.
Diese Regelung war bereits in den der Vorlage beigegebenen Richtlinien
enthalten. In der Kommission wurde ein Zusatz beantragt, daß als
»wichtiger Grund« für das Ausscheiden »insbesondere die Möglichkeit der
Verbesserung der Arbeitsbedingungen« zu gelten habe. Gegen diesen Zusatz
wurden nicht nur von mir, sondern auch aus der Mitte der Kommission,
namentlich auch von den Abgeordneten von Payer und Dr. Schiffer, starke
Bedenken geltend gemacht. Die einseitige Hervorhebung der Verbesserung
der Lohnverhältnisse als »wichtiger Grund« für den Arbeitswechsel
schien mir mit dem Zweck des Gesetzes, im Interesse der möglichsten
Steigerung der Produktion den Arbeitswechsel einzuschränken, im
Widerspruch zu stehen. Ich führte damals in der Kommission aus:
»Nach meiner Ansicht werden durch eine solche gesetzliche Bestimmung die
Leute geradezu mit der Nase darauf gestoßen, daß sie sich überlegen,
wo sie bessere Arbeitsbedingungen finden. Statt den Arbeitswechsel zu
verhindern, fürchte ich, daß durch eine solche einseitige Definition
das Gegenteil erreicht wird, daß Unzufriedenheit in die große Masse der
Arbeiter hineingetragen wird, die an einen Arbeitswechsel bisher gar
nicht denken.«
Der Abgeordnete von Payer sprach geradezu von einer Entwertung des
ganzen Gesetzes durch eine so einseitige Hervorkehrung der Lohnfrage.
Schließlich einigte sich die Mehrheit der Kommission auf einen Zusatz,
lautend:
»Bei der Entscheidung der Frage, ob ein 'wichtiger Grund' vorliegt,
ist auf die Bedürfnisse des vaterländischen Hilfsdienstes Rücksicht
zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessene
Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst
gelten.«
Hier war wenigstens die Rücksicht auf den Zweck des Gesetzes im ersten
Satz vorangestellt.
Im Plenum des Reichstags jedoch wurde die Streichung des ersten Satzes
beantragt und gegen meinen Widerspruch angenommen.
Die seither gemachten Erfahrungen haben meine Befürchtungen leider
gerechtfertigt. Die heute allgemein, auch von den Sozialdemokraten,
beklagte ungesunde Lohntreiberei ist von der Kriegsindustrie
ausgegangen, und in der Kriegsindustrie hat ihr der vom Reichstag
beschlossene Zusatz geradezu den Boden bereitet.
Auf diesem Boden mußte die Lohntreiberei um so üppiger ins
Kraut schießen, als das Kriegsamt mehr und mehr dazu überging,
Lieferungsverträge abzuschließen, bei denen die Preisfestsetzung offen
blieb und nach Abschluß der Lieferung auf Grund der Gestaltung der
Materialpreise und Löhne erfolgen sollte. Durch Verträge dieser Art
wurden die Unternehmer geradezu angereizt, sich gegenseitig in den
Arbeitslöhnen zu überbieten. Denn die Lohnsteigerung wurde ja nun nicht
mehr von ihnen selbst getragen, sondern von dem geduldigen Staat; ja die
Lohnsteigerung brachte ihnen geradezu einen Vorteil, da ihr Gewinn im
Verhältnis ihres Aufwandes für Material und Löhne stieg. Das Kriegsamt
hat später in einer besonderen Denkschrift über dieses verheerende
System bewegliche und berechtigte Klage geführt. Es hat dabei nur
den einen nicht ganz unwichtigen Umstand übersehen, daß nämlich die
Anwendung und die Abstellung dieses Systems lediglich Sache seiner
eigenen Zuständigkeit und Verantwortung war.
Von der Lohnfrage abgesehen war die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes
in ganz besonderem Maße davon abhängig, wieweit es gelang, auf
organisatorischem Weg durch eine rationelle Gestaltung der einzelnen
Produktionszweige, insbesondere durch Zusammenlegung und Stillegung
von Betrieben, bisher ohne erhebliche Nutzwirkung gebundene
Arbeitskräfte freizusetzen und für wichtige Arbeit verfügbar zu
machen. Darüber ist schon bei den Verhandlungen des Hauptausschusses,
dann in den Verhandlungen des dem Kriegsamt zur Seite gestellten
Fünfzehnerausschusses unendlich viel gesprochen worden. Die praktische
Arbeit hat mit den theoretischen Worten leider nicht gleichen Schritt
gehalten. Das Reichsamt des Innern war bald genötigt, diese dem
Kriegsamt übertragenen Angelegenheiten allmählich wieder in seine Hand
zu nehmen.
Ein abschließendes Urteil über die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes
ist mir heute noch nicht möglich, da mir das hierfür erforderliche
Material nicht zugänglich ist. Mein Eindruck geht jedoch dahin, daß
seine Wirkung jedenfalls weit hinter den Erwartungen der Obersten
Heeresleitung zurückgeblieben ist, ja daß, alles in allem genommen, der
Nachteil den Vorteil aufgewogen hat. Dies gilt auch von der Wirkung auf
die Volksstimmung. Der große patriotische Aufschwung, den die Urheber
des Gesetzes von der Verkündigung der allgemeinen Dienstpflicht für
das Vaterland erwarteten, ist nicht eingetreten; dagegen haben die
Radikalsten der Radikalen das »Arbeitszwangsgesetz« als zugkräftigen
Agitationsstoff ausgenutzt. Ein entschiedenes, aber besonnenes
Fortschreiten auf dem bereits betretenen Weg der Einschränkung des
Arbeitsaufwandes für weniger wichtige Zwecke und der rationellen
Nutzbarmachung der Arbeitskräfte in den für den Krieg und die
Volksversorgung wichtigen Zweigen hätte uns wohl weiter geführt als die
große Aufmachung des »Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes«.
Eines steht leider fest: Auch mit dem Hilfsdienstgesetz ist es nicht
gelungen, das »Hindenburg-Programm« auch nur annähernd zur Durchführung
zu bringen. Es trat vielmehr ein, was dem neuen Chef des Kriegsamts
schon in jener ersten Besprechung beim Reichskanzler am 29. Oktober 1916
mit allem Nachdruck entgegengehalten worden war: das Hindenburg-Programm
scheiterte nicht nur an der Arbeiterfrage, sondern auch an der
Transport- und der Kohlenfrage, und schlimmer als das: es brachte nicht
nur unsere Arbeitsverhältnisse, sondern auch unsere Transport- und
Kohlenverhältnisse in eine schlimme Verwirrung.
Schon Anfang Februar 1917 sah sich die Oberste Heeresleitung
genötigt, gegenüber der Industrie den Wunsch auszusprechen, es
möchte der Weiterbau aller derjenigen Fabriken, die nicht schon
innerhalb der nächsten drei bis vier Monate fertig würden, zunächst
einmal zurückgestellt werden. Die Schwierigkeiten, namentlich die
Transportschwierigkeiten, waren damals so groß geworden, daß kein
einziger der 40 Hochöfen, die vollständig betriebsfähig, aber kalt
bereitstanden, hatte angeblasen werden können. Eine Entlastung der Werke
zugunsten des Eisenbahnbedarfs war zur Vermeidung einer Katastrophe
unabweisbar geworden.
Aber auch die schon damals vorgenommene erhebliche Einschränkung
des Programms genügte noch nicht, das Gleichgewicht mit unserer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Transportkrisis,
verschärft durch einen ungewöhnlich harten Winter, der für viele
Wochen die Wasserstraßen unbenutzbar machte und das Eisenbahnmaterial
stark beanspruchte, hielt an. Die Kohlenkrisis wurde von Woche zu
Woche bedenklicher. Wie man dem Eisenbahnbedarf auf Kosten der
Munitionserzeugung freieren Spielraum geben mußte, so wurden auch auf
dem Gebiet der Kohlenförderung und des Kohlenverbrauches einschneidende
Maßnahmen nötig.
Die Sorge für die Kohle hatte zunächst das Kriegsamt an sich genommen.
Der »Kohlenausgleich« des Kriegsamts, der zu einer großen Organisation
ausgebaut worden war, stand im Februar 1916 vor der Unmöglichkeit, seine
Aufgabe zu bewältigen. General Gröner wandte sich an den preußischen
Handelsminister und an mich, um mit uns über die zu ergreifenden
Maßnahmen zu beraten. Es wurde ein Reichskommissar für Kohle eingesetzt
und mit selbständigen und weitgehenden Befugnissen ausgestattet, vor
allem mit der Befugnis der Beschlagnahme der Kohle und der Zuteilung an
bestimmte Empfänger. Zur Aufrechterhaltung der unbedingt notwendigen
engen Fühlung mit den militärischen Stellen wurde der Kohlenkommissar
dem Kriegsamt »angegliedert«, blieb jedoch der Aufsicht des
Reichskanzlers unterstellt.
Es stellte sich bald heraus, daß die Aufgabe des Kohlenkommissars, für
eine ausreichende Deckung des Kohlenbedarfs, vor allem des dringlichen
Kohlenbedarfs, zu sorgen, bei den damals obwaltenden Verhältnissen
unlösbar war. Zwar war die Kohlenförderung nach dem Rückschlag zu
Beginn des Krieges bald wieder in die Höhe gebracht worden. Die
Steinkohlenförderung stand nicht mehr weit hinter der Friedensproduktion
zurück, und die Braunkohlenförderung hatte die Friedensproduktion
sogar überschritten. Aber abgesehen von der schlechteren Qualität
der mangelhaft aufbereiteten Kohle waren die Eisenbahnen bis in
das Frühjahr 1917 hinein nicht in der Lage, die geförderten Mengen
abzutransportieren; Hunderttausende von Tonnen mußten auf die Halde
gestürzt werden. Und auch später, als die Wagengestellung wieder
ausreichte, um die gesamte Förderung zu bewältigen, zeigte sich, daß
allein die Dringlichkeitsliste der militärischen Stellen infolge
der enormen Ansprüche des Waffen- und Munitionsprogrammes größere
Kohlenmengen umfaßten, als bei damaligem Stand der Belegschaften
überhaupt gefördert werden konnten. Die Erhebungen des Kohlenkommissars,
der für das Jahr 1917 eine Bilanz aufzustellen versuchte, ergaben bei
einer Steinkohlenförderung von rund 160 Millionen Tonnen und einem
Bedarf von 183 Millionen Tonnen einen Fehlbetrag von nicht weniger als
23 Millionen Tonnen. Eine Nachprüfung der Ersparnismöglichkeiten ergab,
daß die Verwendungszwecke außerhalb der Kriegsindustrie (hauptsächlich
für Eisenbahnen, Hausbrand, Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke,
Ausfuhr auf Grund abgeschlossener Kompensationsverträge) entweder keine
oder nur eine im Verhältnis zu dem Fehlbetrag geringfügige Einschränkung
vertrugen. Insbesondere habe ich mich dafür eingesetzt, daß der
Hausbrand, der mit 14 Millionen Tonnen ohnedies schon sehr niedrig
veranschlagt war, unter allen Umständen sichergestellt werden müsse. Wir
standen also vor der Alternative: entweder weitere Einschränkung des
Rüstungsprogramms oder Steigerung der Kohlenproduktion, die nur durch
die Freigabe einer großen Anzahl von Bergarbeitern aus der Front erzielt
werden konnte. Es handelte sich also im wesentlichen darum, den Bedarf
an Waffen und Munition und den Bedarf an Mannschaften gegeneinander
abzuwägen. Das war Sache der Obersten Heeresleitung, die allein darüber
entscheiden konnte, an welchem Punkt diese beiden Interessen ihren
Ausgleich finden sollten. Ich mußte mich darauf beschränken, den
militärischen Stellen die engen Grenzen der zivilen Ersparnismöglichkeit
und die damit unausweichliche Alternative: entweder ausgiebige Freigabe
von Mannschaften für den Kohlenbergbau oder weitere empfindliche
Einschränkung des Hindenburg-Programms, mit aller Eindringlichkeit
klarzumachen. Das ist von mir namentlich auch in einer eingehenden
Besprechung mit dem General Ludendorff im Juni 1917 geschehen.
Die Heeresverwaltung hat sich schließlich zu weitgehender Freigabe von
Mannschaften auf der einen Seite, zu einer neuen Einschränkung des
Hindenburg-Programms auf der andern Seite entschlossen. Der ungeheure
Druck der Tatsache, daß jede Tonne Steinkohle, die ohne zwingende
Notwendigkeit verbraucht wurde, eine Minderung der Versorgung des
kämpfenden Heeres mit Kampfmitteln darstellte, nötigte gleichzeitig zu
der äußersten Einschränkung des Kohlenverbrauches auf allen übrigen
Gebieten.
Auch unsere finanzielle Kraft wurde durch die Überspannung des Waffen-
und Munitionsprogramms über Gebühr in Anspruch genommen. Die monatlichen
Kriegsausgaben, die noch im August 1916 sich unter dem Betrag von 2
Milliarden Mark hielten, überschritten im Oktober 1916 bereits den
Betrag von 3 Milliarden Mark. Ein Jahr später wuchsen sie über die
vierte Milliarde hinaus, und im Oktober 1918 haben sie den Betrag von
4 Milliarden 800 Millionen Mark erreicht. Es ist also auch nach der
Einschränkung des Hindenburg-Programms nicht mehr gelungen, den immer
stärker anschwellenden Strom der Kriegsausgaben wieder einzudämmen.
Der Reichsfinanzminister Dr. Schiffer hat im Februar 1919 in der
Nationalversammlung das Hindenburg-Programm ein »Programm der
Verzweiflung« genannt. Diese Bezeichnung ist nicht zutreffend. Den
Herren, in deren Kopf das Programm entstand, das sie mit dem Namen
Hindenburgs ausstatteten, war die Verzweiflung fremd. Ihr Programm war
ein Programm der Selbstüberschätzung und der Überschätzung der deutschen
Volks- und Wirtschaftskraft. Bei ruhiger Überlegung des Notwendigen
und sachlicher Prüfung des Möglichen hätte es sich vermeiden lassen,
Mengen von wertvollem Material und noch wertvollerer Arbeitskraft in
industrielle Ruinen zu stecken, die aus Mangel an Menschen und Kohlen
teils nie vollendet, teils nie in vollem Umfang in Betrieb genommen
worden sind. Man hätte mit weniger Arbeitskräften und Material erheblich
mehr für die Ausrüstung des Heeres geleistet und unserer Wirtschaft
Störungen und Erschütterungen erspart, die letzten Endes an die Wurzeln
der Widerstandskraft unseres Volkes gingen.