Auf dem Gebiet der industriellen Rohstoffe führte die gleich zu
Beginn des Krieges eingerichtete Kriegsrohstoff-Abteilung des
Kriegsministeriums.
Hier mußten mit raschem Zugriff die vorhandenen Bestände an nicht
beliebig vermehrbaren kriegswichtigen Rohstoffen für die Heereszwecke
sichergestellt werden. Es handelte sich vor allem um die in Deutschland
nicht vorkommenden oder nur in beschränktem Umfang zu gewinnenden
Mineralien, die sogenannten »Sparmetalle«, und um die Textilrohstoffe.
Die Erfassung erfolgte zunächst im Weg der Beschlagnahme. Mit der
Beschlagnahme, die noch nicht gleichbedeutend mit Enteignung ist, wird
dem Eigentümer das Recht der beliebigen Veräußerung und Verarbeitung
des beschlagnahmten Materials entzogen. In zahlreichen Fällen hat die
Kriegsrohstoff-Abteilung von einer Enteignung abgesehen und lediglich
die Verwendung reguliert und kontrolliert. In andern Fällen sah sie
sich zu der Überführung der Bestände in Staatseigentum veranlaßt. Die
Notwendigkeit hierzu lag besonders dann vor, wenn nicht nur auf die
Vorräte der Industrie und des Handels, sondern auch auf die bereits in
den Gebrauch übergegangenen Bestände von Haushaltungen, Betrieben usw.
zurückgegriffen werden mußte, wie bei Kupfer und Kupferlegierungen,
Nickel, Zinn.
Für die Verteilung und die Verwendungsregulierung waren die auf
Grund der Bestandsaufnahmen und Bedarfsanmeldungen aufgestellten
Wirtschaftspläne maßgebend. Bei der Aufstellung dieser Wirtschaftspläne
hieß es, sich nach der Decke strecken, den angemeldeten Bedarf nach
seiner Dringlichkeit klassifizieren, nach Ersatzmöglichkeiten suchen
und jedenfalls so zu disponieren, daß in der Lieferung der notwendigen
Heeresausrüstung keine Stockung eintreten konnte.
Wie auf dem Gebiet des Ernährungswesens, so waren auch hier die zu
lösenden Aufgaben teils behördlicher, teils kommerzieller Natur. Die
Anordnungen von Bestandserhebungen, Beschlagnahmen und Enteignungen,
die Festsetzung der Preise, die Aufstellung der Wirtschaftspläne und
der Verteilungsschlüssel konnten nur von einer Behörde ausgehen,
die sich dabei natürlich der Beratung der beteiligten Industrie-
und Handelskreise bedienen mußte. Dagegen war die Abnahme und
Bezahlung der zu beschaffenden Materialien sowohl im Inland, wie
namentlich auch in den besetzten Gebieten, in den Ländern unserer
Bundesgenossen und der uns zugänglichen Neutralen, ferner die
Verfrachtung, Einlagerung, Sortierung ein kaufmännisches Geschäft großen
Stils, für dessen Bewältigung besondere Organe aus den beteiligten
Wirtschaftskreisen geschaffen werden mußten, die sogenannten
»Kriegsrohstoff-Gesellschaften«.
Schon die Erfassung der kriegswichtigen Rohstoffe für den Heeresbedarf
griff stark ein in die Versorgung der Zivilbevölkerung. Das gilt
vor allem für die Erfassung der Faserstoffe und des Leders. Für
die Verteilung des von der Heeresverwaltung für die Versorgung der
Zivilbevölkerung freigegebenen Leders mußte im Frühjahr 1916 eine
besondere Organisation geschaffen werden. Noch stärker wurde die
Versorgung der Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen, als
es sich notwendig zeigte, im Heeresinteresse die Hand auch auf
Fertigfabrikate der Textilindustrie zu legen. Nachdem am 1. Februar 1916
die Heeresverwaltung die Beschlagnahme der Anzugstoffe, Futterstoffe,
Wäsche, Unterkleider usw. verfügt hatte, wurde eine umfassende
Regelung der Versorgung der Zivilbevölkerung mit Kleidung und Wäsche
unaufschiebbar. Zu diesem Zweck wurde die »Reichsbekleidungsstelle«
ins Leben gerufen, der die dornenvolle Aufgabe zufiel, die
notwendig gewordene Einschränkung des Verbrauches im Wege des der
Lebensmittelkarte nachgebildeten, auf dem Gebiet der Bekleidung aber
viel schwerer anwendbaren Bezugsscheins durchzuführen und gleichzeitig
für die weitestmögliche Nutzbarmachung des hier besonders wichtigen
Altmaterials an Stoffen und Kleidern zu sorgen.
So entstanden, gerade in der Zeit, in der ich das Reichsamt des Innern
übernahm, für die Zivilverwaltung auch außerhalb des Gebietes der
Volksernährung neue große Aufgaben.
Diese Aufgaben wuchsen, als die immer stärker werdende Knappheit der
Rohstoffe und der Arbeitskräfte eine Beschränkung auf die Regelung des
Verbrauchs nicht mehr angängig erscheinen ließ.
Schon die Verteilung der allzu knapp gewordenen Rohstoffe auf die
einzelnen Betriebe durch die Kriegsrohstoff-Abteilung hatte einen
starken Einfluß auf die Betriebe selbst ausgeübt. Es waren zwei
verschiedene Wege gangbar: entweder die Verteilung auf sämtliche
vorhandenen Betriebe nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, was zur
Folge haben mußte, daß alle Betriebe des betreffenden Industriezweiges
nur teilweise beschäftigt wurden; oder die Zuweisung des Rohstoffs an
einzelne besonders leistungsfähige Betriebe bis zur Vollbeschäftigung
unter Stillegung der weniger leistungsfähigen. Wirtschaftlich
rationeller ist das zweite System; denn es ermöglicht die gleiche
Leistung bei geringerem Aufwand von Arbeit, Kohle usw. Dagegen sprachen
gewisse soziale Rücksichten für das erstere System, da dieses keinen
Betrieb gegenüber den andern in Nachteil brachte und die Entlassung von
Arbeitern durch Kürzung der Arbeitszeit vermeiden ließ.
Solange kein Mangel an Arbeitskräften und keine Knappheit an Kohlen
bestand, mochte man dem ersteren System den Vorzug geben. Das ist in
der Tat in der ersten Periode der Kriegswirtschaft ganz vorwiegend
geschehen. Vor allem in der mit Rohstoffen besonders knapp versehenen
Textilindustrie, ebenso in der Schuhwarenindustrie hielt man auf eine
gleichmäßige Verteilung der Beschäftigung; das bedingte eine wesentliche
Verkürzung der Arbeitszeit, die unter Gewährung von Zuschüssen aus
öffentlichen Mitteln zu den Arbeitslöhnen durchgeführt wurde.
Als aber der wachsende Bedarf an Kriegsgerät die Nachfrage nach
Arbeitskräften immer mehr steigerte, als die äußerste Sparsamkeit mit
Kohle und andern Betriebsstoffen immer dringlicher wurde, ließ sich der
Übergang zu dem wirtschaftlich rationellen System der Vollbeschäftigung
der Höchstleistungsbetriebe und der Stillegung der weniger
leistungsfähigen Unternehmungen trotz aller sozialen Bedenken nicht
mehr vermeiden. Den entscheidenden Umschwung brachte das sogenannte
»Hindenburg-Programm« in Verbindung mit dem Hilfsdienstgesetz und die im
Winter 1916/17 scharf einsetzende Kohlenknappheit.
Schon vorher aber erschienen mir Eingriffe in die Struktur einzelner
Industriezweige im Interesse der Steigerung der Nutzwirkung aller Kräfte
und Stoffe und der Vermeidung unwirtschaftlichen Arbeits-, Kapitals- und
Materialaufwandes angezeigt.
Zunächst wurde angesichts des Mangels an Arbeitskräften im Kalibergbau
ein Verbot des Abteufens von neuen Schächten erlassen (8. Juni 1916).
Dann wurden Neubauten und Erweiterungsbauten von Zementfabriken
beschränkt (29. Juni 1916), um den angesichts der Nichterneuerung
der Syndikatsverträge zu befürchtenden irrationellen Arbeits- und
Kapitalaufwand für den Bau neuer oder die Vergrößerung bestehender
Werke zu verhindern. In der gleichen Richtung zielten meine Bemühungen
bei den Bundesregierungen und Generalkommandos, eine Zurückstellung
aller nicht kriegswichtigen Hoch- und Tiefbauten behufs Freisetzung von
Arbeitskräften und Ersparnis von Material zu erreichen. Schließlich
erwähne ich die Durchführung des wirtschaftlich rationellen Prinzips
der Beschäftigung einer Auswahl leistungsfähiger Fabriken in der
Seifenindustrie, die im Frieden nicht weniger als 2000 Betriebe
überwiegend kleinster Art beschäftigt hatte. Von diesen wurden jetzt
nur ganz wenige leistungsfähige Betriebe mit Fetten weiter beliefert,
während die stillgelegten Betriebe das Recht erhielten, von den
arbeitenden Fabriken Fertigprodukte zu Vorzugspreisen zu beziehen und
mit ihren eigenen Packungen in Verkehr zu bringen (Verordnung vom 21.
Juli 1916). Eine ähnliche Regelung wurde für die Schuhindustrie in die
Wege geleitet.
Bei einem wichtigen Gewerbe allerdings mußte ich aus zwingenden Gründen
des öffentlichen Wohles im entgegengesetzten Sinne, zum Zweck der
Erhaltung gerade der kleinen und weniger leistungsfähigen Betriebe,
eingreifen: beim Zeitungsgewerbe.
Es war die wachsende Knappheit der Rohstoffe der Papierfabrikation,
und späterhin auch der Kohle, die auf diesem Gebiet ein Eingreifen
nötig machte. Die Bemühungen, die Beschaffung und Verarbeitung der
Rohstoffe in ausreichendem Umfang zu sichern, hatten keinen vollen
Erfolg. Es fehlte in Deutschland an Arbeitskräften für den Einschlag
von Papierholz; der Bedarf des Heeres an Holz für die Schützengräben
usw. nahm immer größeren Umfang an, und der Bezug von Papierholz,
Zellstoff und Druckpapier aus dem Ausland wurde durch Ausfuhrverbote
erheblich eingeschränkt. Um das Papier konkurrierten mit den Zeitungen
neue wichtige Industrien: einmal die Fabrikation von Papiergarn, von
dem immer wachsende Quantitäten benötigt wurden, vor allem für die
Herstellung von Sandsäcken für die Schützengräben; dann die Verwendung
von Papier im Nitrierverfahren zur Herstellung von rauchlosem Pulver.
Die aus diesen Verhältnissen sich ergebende starke Erhöhung der
Rohstoffpreise und damit der Druckpapierpreise traf das Zeitungsgewerbe
um so schwerer, als seine finanziellen Grundlagen durch den Ausfall
von Einnahmen aus Inseraten ohnedies erschüttert waren. Um das
Forterscheinen der Zeitungen, namentlich auch der am schwersten
bedrohten mittleren und kleineren Zeitungen, zu ermöglichen,
entschloß ich mich im Frühjahr 1916 noch in meiner Eigenschaft
als Reichsschatzsekretär, Reichszuschüsse zur Verbilligung des
Druckpapierpreises zu bewilligen.
Aber damit war nur der finanzielle Teil der Schwierigkeiten überwunden,
nicht aber die Knappheit an Druckpapier, die trotz aller Gegenmaßnahmen
so stark wurde, daß der Wettbewerb um die verfügbaren Mengen einen
Teil der Presse einfach auszuschalten drohte. Eine planmäßige
Einschränkung des Verbrauchs von Druckpapier durch das Reich war
um so mehr geboten, als dafür gesorgt werden mußte, daß die recht
erheblichen Reichszuschüsse zur Verbilligung des Zeitungspapiers
ihren Zweck der Erhaltung der deutschen Presse in ihrer Gesamtheit
erfüllten und nicht nur den im freien Wettbewerb um das Papier stärkeren
Zeitungsunternehmungen zugutekämen.
Als Organ für eine sachgemäße Regelung wurde im April 1916 die
»Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe« geschaffen
und zunächst mit der Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse
von Bedarf und Versorgung betraut. Nachdem ich das Reichsamt des
Innern übernommen hatte, wurde der Kriegswirtschaftsstelle ein
Beirat, bestehend aus Vertretern des Zeitungsgewerbes und der
Papierindustrie, beigegeben. Die notwendig gewordene Kontingentierung
des Papierverbrauchs der einzelnen Zeitungen wurde unter Mitwirkung des
Beirats durchgeführt. Eine gleichmäßige Einschränkung aller Zeitungen
um einen bestimmten Prozentsatz ließ sich dabei nicht ermöglichen,
weil die kleinen und mittleren Blätter, die nur in einem bescheidenen,
kaum zu verkürzenden Umfang erschienen, durch den notwendigen Abstrich
einfach zum Tode verurteilt worden wären, während die Zeitungen mit
einer Tagesausgabe von vielen Druckseiten eine stärkere Einschränkung
eher ertragen konnten. Die kleine und mittlere Lokalpresse mußte aber
aus naheliegenden und zwingenden Gründen unter allen Umständen am
Leben gehalten werden. Die gegebene und auch von dem Beirat mit großer
Mehrheit gebilligte Lösung war eine gestaffelte Kontingentierung,
die den Verbrauch der in größeren Ausgaben erscheinenden Zeitungen
stufenweise stärker einschränkte als den Verbrauch der Blätter mit
kleiner Ausgabe.
Ich bin wegen dieser Regelung späterhin, als infolge der Kohlennot
die Kontingentierung schärfer angespannt werden mußte, von einem Teil
der großen Presse heftig angegriffen worden; ja eine Anzahl Berliner
Organe hat sich damals zu einer Art Streik gegen mich zusammengetan und
verabredet, von meiner im März 1917 im Reichstag zum Etat des Reichsamts
des Innern gehaltenen Rede über unsere Kriegswirtschaft keinerlei Notiz
zu nehmen. Heute denkt wohl mancher von denen, die mich damals so scharf
befehdeten, etwas milder; denn es ist mir nicht bekannt, daß nach
meinem Ausscheiden aus dem Reichsamt des Innern eine bessere Lösung der
Druckpapierfrage gefunden worden wäre.
Die Zeitungsangelegenheit war ein Sonderfall ganz eigener Art. Die
Presse als Ganzes konnte ihre Funktionen, die im Kriege noch so viel
bedeutungsvoller waren als im Frieden, nur dann erfüllen, wenn auch ihre
über das ganze Land verteilten kleinen Organe erhalten blieben. Die
Erzielung einer stärkeren Nutzwirkung von Kräften und Stoffen im Wege
einer Konzentration der Produktion in wenigen besonders leistungsfähigen
Betrieben verbot sich also hier durch die Natur der von der Presse zu
vollbringenden Leistung. Überall aber, wo solche besonderen Verhältnisse
nicht vorlagen, verlangten die immer gewaltiger anwachsenden Ansprüche
des Krieges geradezu gebieterisch, daß aus Menschen und Stoffen das
Höchstmaß von Nutzwirkung herausgeholt werde. Die Entwicklung drängte
also zu der Verwirklichung der Grundsätze hin, die gegen Ende des Jahres
1916 im »vaterländischen Hilfsdienst« eine gesetzliche Formel gefunden
haben.