Verbrauchsregelung und Volksernährung

Die erfolgreichen Bemühungen, unsere heimische Gütererzeugung durch

technische und organisatorische Vervollkommnung und durch die

Nutzbarmachung aller Arbeitskräfte zu steigern, konnten wesentliche

Erleichterungen unserer bedrängten Lage schaffen und das Äußerste

abwehren, aber sie konnten uns nicht der Notwendigkeit entheben, die

Verwendung der den normalen Bedarf nicht deckenden Nahrungsmittel und

Rohstoffe zu regulieren.

Es war unmöglich, die Regulierung dem freien Spiel der Kräfte zu

überlassen. Dann hätte sich die Regulierung des Verbrauches der nur in

unzureichenden Mengen verfügbaren Waren im Wege der Preisgestaltung

vollzogen, in der Weise, daß eine scharfe Preissteigerung schrittweise

die weniger zahlungsfähige Nachfrage ausgeschaltet hätte. Reichliche

Versorgung der Wohlhabenden, Hunger und Elend der breiten Volksschichten

wären die unvermeidlichen Folgen gewesen. Es kam alles darauf an, eine

solche Entwicklung in sozialem Geist und mit Mitteln der sozialen

Organisation zu verhindern. Die schwere materielle Bedrängnis, die der

Krieg über unser Volk brachte, konnte nur dann ertragen und überwunden

werden, wenn alle Volksgenossen mittragen halfen und jeder seinen Anteil

an der notwendigen Einschränkung übernahm.

Die Festsetzung von Höchstpreisen allein konnte die Aufgabe nicht lösen.

Eine gesetzliche Preisfestsetzung schaltet den Preis als Regulator von

Angebot und Nachfrage aus, ohne einen andern Regulator an seine Stelle

zu setzen. Ein niedriger Höchstpreis veranlaßt Erzeuger und Händler

zur Zurückhaltung, ohne den Konsumenten zu der gebotenen Einschränkung

seines Verbrauches zu nötigen. Das System der Höchstpreise,

durch das die Bevölkerung von einer allzu starken Verteuerung der

Lebenshaltung bewahrt werden sollte, bedurfte mithin sofort, wenn

es das Zusammenbrechen der Versorgung nicht geradezu beschleunigen

sollte, der Ergänzung durch weitergehende Maßnahmen. Als solche kamen

in Betracht die Regulierung des Verbrauchs durch Einschränkungen der

Verwendung und durch Rationierung, ferner die Erfassung der Bestände und

der Neuproduktion durch Beschlagnahme und Enteignung. Die vollständige

Übernahme der Bewirtschaftung ist die äußerste Konsequenz.

Je elementarer das Lebensbedürfnis war, dem eine Ware zu genügen

hatte, je offenkundiger die Knappheit der verfügbaren Bestände, desto

dringender war das staatliche Eingreifen.

Auf dem Gebiet der Volksernährung hat demgemäß die Reglementierung mit

dem =Brotgetreide= begonnen und hier zur Entwicklung eines Systems

geführt, das für die Gesamtheit der Kriegswirtschaft von großem Einfluß

geworden ist.

Neben den Höchstpreisen wurden hier schon im Oktober 1914 bestimmte

Verwendungsbeschränkungen eingeführt. Das Verfüttern von Brotgetreide

wurde verboten. Für das Ausmahlen von Brotgetreide wurden Mindestsätze

vorgeschrieben. Für Weizenbrot wurde ein bestimmter Zusatz von

Roggenmehl, für Roggenbrot ein solcher von Kartoffeln oder Kartoffelmehl

vorgeschrieben. In der Folgezeit wurden diese Bestimmungen verschärft

und ergänzt.

Bereits im Januar 1915 ging man den entscheidenden Schritt weiter. Es

wurde jetzt einmal der Brot- und Mehlverbrauch pro Kopf und Tag auf

eine bestimmte Höchstmenge festgesetzt und zur Durchführung dieser

Rationierung die Brot- und Mehlkarte eingeführt. Gleichzeitig wurde

die Bewirtschaftung des in Deutschland vorhandenen Brotgetreides der

im November 1914 aus privater Initiative gegründeten und jetzt weiter

ausgebauten »Kriegsgetreide-Gesellschaft« übertragen. Das Brotgetreide

wurde für die genannte Gesellschaft beschlagnahmt, und die Gesellschaft

wurde beauftragt, das beschlagnahmte Getreide aufzunehmen, zu lagern,

vermahlen zu lassen und das Mehl mit Hilfe einer gleichzeitig

geschaffenen Reichsverteilungsstelle zu verteilen. Die Verteilung

der Mehlmengen über die Bäcker bis zu den Konsumenten wurde den

Kommunalverbänden übertragen.

Ihre endgültige Form erhielt die Organisation durch eine Verordnung

vom 28. Juni 1915. Die Kriegsgetreide-Gesellschaft wurde ersetzt durch

die »Reichsgetreidestelle«, bestehend aus einer Verwaltungsabteilung

und einer Geschäftsabteilung; die erstere wurde mit weitgehenden

behördlichen Befugnissen ausgestattet, der letzteren wurde die

kaufmännische Durchführung übertragen. Die neue Verordnung brachte

insofern eine Abweichung gegenüber der bisherigen Regelung, als das

Brotgetreide der Ernte 1915 nicht für die Reichsgetreidestelle,

sondern für die Kommunalverbände beschlagnahmt wurde, da diese als

die geeigneten Organe für die Durchführung der Beschlagnahme und

die örtliche Kontrolle erschienen. Den Kommunalverbänden wurde die

Verpflichtung zur Lieferung des Getreides an die Reichsgetreidestelle

oder an die von dieser zu bezeichnenden Stellen auferlegt.

Hier haben wir also klar herausgearbeitet die Kombination

von Höchstpreisen mit strengster Verwendungsbeschränkung und

Verbrauchsrationierung einerseits, Erfassung und Bewirtschaftung der

Produktion und der Bestände andererseits.

Beim Brotgetreide hat sich diese Organisation alles in allem vorzüglich

bewährt. Sie hat nicht nur eine ausreichende und regelmäßige Belieferung

der deutschen Wehrmacht und der gesamten deutschen Zivilbevölkerung mit

dem täglichen Brot sichergestellt, sondern sie hat diese Belieferung

zu Preisen durchgeführt, die bald hinter denjenigen in allen andern

Ländern, nicht nur der Kriegführenden sondern auch der Neutralen, nicht

nur diesseits sondern auch jenseits des Ozeans zurückblieben. Das ist

erreicht worden, obwohl Deutschland in Friedenszeiten auf Grund der

Agrarzölle das Zentrum der höchsten Getreidepreise der Welt gewesen

war, und obwohl nicht nur die ausländischen Zufuhren von Brotgetreide

in Wegfall kamen, sondern auch die inländische Produktion infolge einer

weniger intensiven Bodenbearbeitung und geringeren Düngung wesentlich

hinter den Friedensernten zurückblieb.

Allerdings lagen beim Brotgetreide die Vorbedingungen für eine

staatliche Bewirtschaftung besonders günstig. Bedarf und Bestände

sind hier verhältnismäßig leicht festzustellen. Die Kontrolle ist

verhältnismäßig einfach. Die Haltbarkeit und Transportfähigkeit von

Roggen und Weizen ist verhältnismäßig gut. Qualitätsunterschiede spielen

keine entscheidende Rolle. Alles Eigenschaften, die ein einheitliches

Disponieren nach einem wohldurchdachten Plan erheblich erleichtern, und

Eigenschaften, die bei den meisten andern Nahrungsmitteln fehlen oder

mindestens nicht in dem gleichen Maße vorhanden sind.

Man hatte deshalb in der ersten Zeit des Krieges auch wenig Neigung, das

beim Brotgetreide erprobte System der Bewirtschaftung auf die andern

Kategorien von Nahrungsmitteln zu übertragen. Schon bei den Kartoffeln

lagen die Verhältnisse für eine einheitliche Bewirtschaftung sehr viel

weniger günstig. Die Bestände sind infolge der Einmietung der Ernte

weniger leicht zu übersehen. Die Haltbarkeit ist geringer und stets

unsicher. Die verschiedenen Sorten bilden eine weitere Erschwerung.

Noch größer sind die Schwierigkeiten der zentralen Bewirtschaftung bei

leicht verderblichen Nahrungsmitteln wie bei Gemüse und Obst. Ebenso bei

Fleisch, Milch, Butter, Eiern, Fischen.

Man hat deshalb bei allen diesen Dingen, als sie anfingen knapp zu

werden, eine gleichmäßige Verteilung zu erträglichen Preisen auf andern

Wegen zu erreichen versucht: durch Reglementierung oder Syndizierung des

Handels, durch Abschluß von Lieferungsverträgen zwischen Kommunen und

Händlern oder Produzenten, durch teilweise Beschlagnahmen oder durch

Umlage von Lieferungsverpflichtungen auf Provinzen und Kommunen, durch

Festsetzung von variabeln Richtpreisen, durch Preisprüfungsstellen und

Kriegswucheramt. Aber der mangelhafte Erfolg aller dieser Maßnahmen

drängte -- trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten -- immer mehr

zu der radikalen Lösung, wie sie beim Brotgetreide mit so viel Erfolg

verwirklicht worden war. Auf fast allen Gebieten des Ernährungswesens

kam man von Teileingriffen zur zentralen Bewirtschaftung, die nach dem

Vorbild der Brotgetreide-Organisation in die Hand von Reichsstellen

mit Verwaltungsabteilungen für die behördliche Tätigkeit und

Geschäftsabteilungen für die kaufmännische Tätigkeit gelegt wurde. So

bekamen wir die Reichskartoffelstelle und Reichshülsenfruchtstelle,

die Reichsstelle für Gemüse und Obst und die Reichszuckerstelle,

die Reichsfleischstelle und die Reichsstelle für Speisefette,

die Reichsverteilungsstelle für Eier und den Reichskommissar für

Fischversorgung. Viele von diesen Reichsstellen umgaben sich für

die kaufmännische Durchführung ihrer Aufgaben mit einem Kranz von

Kriegsgesellschaften für alle möglichen Spezialgebiete, für Sauerkraut,

wie für Teichfische und Aale.

Ich habe der Ausdehnung der Zwangswirtschaft auf Gebiete, die sich

ihrer Natur nach für eine staatliche Bewirtschaftung nicht eignen,

mehrfach Widerstand entgegenzusetzen versucht. Ich bin auch heute

noch der Meinung, daß auf manchen Gebieten die Zwangswirtschaft weit

mehr geschadet als genutzt hat, daß sie die Produzenten verwirrte und

verärgerte und so die Produktion lähmte, daß sie große Mengen leicht

verderblicher Nahrungsmittel, die im Weg des privaten Handels leicht und

sicher dem Verbrauch zugeführt worden wären, verkommen ließ, sodaß in

der Endwirkung Erzeuger und Verbraucher zu kurz kamen. Den allergrößten

Nachteil aber sehe ich darin, daß die Überspannung des Systems der

zentralen Bewirtschaftung den wucherischen Schleichhandel geradezu

großzüchtete. Wenn auf der einen Seite die Kontrollmöglichkeit gering,

auf der andern infolge der Übertreibung des Systems die Versuchung zu

seiner Durchbrechung übermächtig ist, dann gibt es kein Halten. Auch

nicht durch Strafen. Im Gegenteil, indem die Strafen das Risiko des

Schleichhandels erhöhen, steigern sie die Schleichhandelspreise. Nach

meiner Überzeugung wäre hier weniger mehr gewesen. Aber jeder Widerstand

war vergeblich. Ein gewisser Ressortfanatismus in den Abteilungen des

Kriegsernährungsamts und den diesem angegliederten Reichsstellen, der,

vielleicht unbewußt, auf eine Erweiterung der eigenen Machtbefugnisse

hinausging, wäre an sich noch zu bändigen gewesen, wenn er nicht noch

geschoben und gedrängt worden wäre durch den parlamentarischen Beirat

des Kriegsernährungsamtes, in dem die Anhänger der alles erfassenden

staatlichen Bewirtschaftung stark überwogen.

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 37 / 57 题