Die erfolgreichen Bemühungen, unsere heimische Gütererzeugung durch
technische und organisatorische Vervollkommnung und durch die
Nutzbarmachung aller Arbeitskräfte zu steigern, konnten wesentliche
Erleichterungen unserer bedrängten Lage schaffen und das Äußerste
abwehren, aber sie konnten uns nicht der Notwendigkeit entheben, die
Verwendung der den normalen Bedarf nicht deckenden Nahrungsmittel und
Rohstoffe zu regulieren.
Es war unmöglich, die Regulierung dem freien Spiel der Kräfte zu
überlassen. Dann hätte sich die Regulierung des Verbrauches der nur in
unzureichenden Mengen verfügbaren Waren im Wege der Preisgestaltung
vollzogen, in der Weise, daß eine scharfe Preissteigerung schrittweise
die weniger zahlungsfähige Nachfrage ausgeschaltet hätte. Reichliche
Versorgung der Wohlhabenden, Hunger und Elend der breiten Volksschichten
wären die unvermeidlichen Folgen gewesen. Es kam alles darauf an, eine
solche Entwicklung in sozialem Geist und mit Mitteln der sozialen
Organisation zu verhindern. Die schwere materielle Bedrängnis, die der
Krieg über unser Volk brachte, konnte nur dann ertragen und überwunden
werden, wenn alle Volksgenossen mittragen halfen und jeder seinen Anteil
an der notwendigen Einschränkung übernahm.
Die Festsetzung von Höchstpreisen allein konnte die Aufgabe nicht lösen.
Eine gesetzliche Preisfestsetzung schaltet den Preis als Regulator von
Angebot und Nachfrage aus, ohne einen andern Regulator an seine Stelle
zu setzen. Ein niedriger Höchstpreis veranlaßt Erzeuger und Händler
zur Zurückhaltung, ohne den Konsumenten zu der gebotenen Einschränkung
seines Verbrauches zu nötigen. Das System der Höchstpreise,
durch das die Bevölkerung von einer allzu starken Verteuerung der
Lebenshaltung bewahrt werden sollte, bedurfte mithin sofort, wenn
es das Zusammenbrechen der Versorgung nicht geradezu beschleunigen
sollte, der Ergänzung durch weitergehende Maßnahmen. Als solche kamen
in Betracht die Regulierung des Verbrauchs durch Einschränkungen der
Verwendung und durch Rationierung, ferner die Erfassung der Bestände und
der Neuproduktion durch Beschlagnahme und Enteignung. Die vollständige
Übernahme der Bewirtschaftung ist die äußerste Konsequenz.
Je elementarer das Lebensbedürfnis war, dem eine Ware zu genügen
hatte, je offenkundiger die Knappheit der verfügbaren Bestände, desto
dringender war das staatliche Eingreifen.
Auf dem Gebiet der Volksernährung hat demgemäß die Reglementierung mit
dem =Brotgetreide= begonnen und hier zur Entwicklung eines Systems
geführt, das für die Gesamtheit der Kriegswirtschaft von großem Einfluß
geworden ist.
Neben den Höchstpreisen wurden hier schon im Oktober 1914 bestimmte
Verwendungsbeschränkungen eingeführt. Das Verfüttern von Brotgetreide
wurde verboten. Für das Ausmahlen von Brotgetreide wurden Mindestsätze
vorgeschrieben. Für Weizenbrot wurde ein bestimmter Zusatz von
Roggenmehl, für Roggenbrot ein solcher von Kartoffeln oder Kartoffelmehl
vorgeschrieben. In der Folgezeit wurden diese Bestimmungen verschärft
und ergänzt.
Bereits im Januar 1915 ging man den entscheidenden Schritt weiter. Es
wurde jetzt einmal der Brot- und Mehlverbrauch pro Kopf und Tag auf
eine bestimmte Höchstmenge festgesetzt und zur Durchführung dieser
Rationierung die Brot- und Mehlkarte eingeführt. Gleichzeitig wurde
die Bewirtschaftung des in Deutschland vorhandenen Brotgetreides der
im November 1914 aus privater Initiative gegründeten und jetzt weiter
ausgebauten »Kriegsgetreide-Gesellschaft« übertragen. Das Brotgetreide
wurde für die genannte Gesellschaft beschlagnahmt, und die Gesellschaft
wurde beauftragt, das beschlagnahmte Getreide aufzunehmen, zu lagern,
vermahlen zu lassen und das Mehl mit Hilfe einer gleichzeitig
geschaffenen Reichsverteilungsstelle zu verteilen. Die Verteilung
der Mehlmengen über die Bäcker bis zu den Konsumenten wurde den
Kommunalverbänden übertragen.
Ihre endgültige Form erhielt die Organisation durch eine Verordnung
vom 28. Juni 1915. Die Kriegsgetreide-Gesellschaft wurde ersetzt durch
die »Reichsgetreidestelle«, bestehend aus einer Verwaltungsabteilung
und einer Geschäftsabteilung; die erstere wurde mit weitgehenden
behördlichen Befugnissen ausgestattet, der letzteren wurde die
kaufmännische Durchführung übertragen. Die neue Verordnung brachte
insofern eine Abweichung gegenüber der bisherigen Regelung, als das
Brotgetreide der Ernte 1915 nicht für die Reichsgetreidestelle,
sondern für die Kommunalverbände beschlagnahmt wurde, da diese als
die geeigneten Organe für die Durchführung der Beschlagnahme und
die örtliche Kontrolle erschienen. Den Kommunalverbänden wurde die
Verpflichtung zur Lieferung des Getreides an die Reichsgetreidestelle
oder an die von dieser zu bezeichnenden Stellen auferlegt.
Hier haben wir also klar herausgearbeitet die Kombination
von Höchstpreisen mit strengster Verwendungsbeschränkung und
Verbrauchsrationierung einerseits, Erfassung und Bewirtschaftung der
Produktion und der Bestände andererseits.
Beim Brotgetreide hat sich diese Organisation alles in allem vorzüglich
bewährt. Sie hat nicht nur eine ausreichende und regelmäßige Belieferung
der deutschen Wehrmacht und der gesamten deutschen Zivilbevölkerung mit
dem täglichen Brot sichergestellt, sondern sie hat diese Belieferung
zu Preisen durchgeführt, die bald hinter denjenigen in allen andern
Ländern, nicht nur der Kriegführenden sondern auch der Neutralen, nicht
nur diesseits sondern auch jenseits des Ozeans zurückblieben. Das ist
erreicht worden, obwohl Deutschland in Friedenszeiten auf Grund der
Agrarzölle das Zentrum der höchsten Getreidepreise der Welt gewesen
war, und obwohl nicht nur die ausländischen Zufuhren von Brotgetreide
in Wegfall kamen, sondern auch die inländische Produktion infolge einer
weniger intensiven Bodenbearbeitung und geringeren Düngung wesentlich
hinter den Friedensernten zurückblieb.
Allerdings lagen beim Brotgetreide die Vorbedingungen für eine
staatliche Bewirtschaftung besonders günstig. Bedarf und Bestände
sind hier verhältnismäßig leicht festzustellen. Die Kontrolle ist
verhältnismäßig einfach. Die Haltbarkeit und Transportfähigkeit von
Roggen und Weizen ist verhältnismäßig gut. Qualitätsunterschiede spielen
keine entscheidende Rolle. Alles Eigenschaften, die ein einheitliches
Disponieren nach einem wohldurchdachten Plan erheblich erleichtern, und
Eigenschaften, die bei den meisten andern Nahrungsmitteln fehlen oder
mindestens nicht in dem gleichen Maße vorhanden sind.
Man hatte deshalb in der ersten Zeit des Krieges auch wenig Neigung, das
beim Brotgetreide erprobte System der Bewirtschaftung auf die andern
Kategorien von Nahrungsmitteln zu übertragen. Schon bei den Kartoffeln
lagen die Verhältnisse für eine einheitliche Bewirtschaftung sehr viel
weniger günstig. Die Bestände sind infolge der Einmietung der Ernte
weniger leicht zu übersehen. Die Haltbarkeit ist geringer und stets
unsicher. Die verschiedenen Sorten bilden eine weitere Erschwerung.
Noch größer sind die Schwierigkeiten der zentralen Bewirtschaftung bei
leicht verderblichen Nahrungsmitteln wie bei Gemüse und Obst. Ebenso bei
Fleisch, Milch, Butter, Eiern, Fischen.
Man hat deshalb bei allen diesen Dingen, als sie anfingen knapp zu
werden, eine gleichmäßige Verteilung zu erträglichen Preisen auf andern
Wegen zu erreichen versucht: durch Reglementierung oder Syndizierung des
Handels, durch Abschluß von Lieferungsverträgen zwischen Kommunen und
Händlern oder Produzenten, durch teilweise Beschlagnahmen oder durch
Umlage von Lieferungsverpflichtungen auf Provinzen und Kommunen, durch
Festsetzung von variabeln Richtpreisen, durch Preisprüfungsstellen und
Kriegswucheramt. Aber der mangelhafte Erfolg aller dieser Maßnahmen
drängte -- trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten -- immer mehr
zu der radikalen Lösung, wie sie beim Brotgetreide mit so viel Erfolg
verwirklicht worden war. Auf fast allen Gebieten des Ernährungswesens
kam man von Teileingriffen zur zentralen Bewirtschaftung, die nach dem
Vorbild der Brotgetreide-Organisation in die Hand von Reichsstellen
mit Verwaltungsabteilungen für die behördliche Tätigkeit und
Geschäftsabteilungen für die kaufmännische Tätigkeit gelegt wurde. So
bekamen wir die Reichskartoffelstelle und Reichshülsenfruchtstelle,
die Reichsstelle für Gemüse und Obst und die Reichszuckerstelle,
die Reichsfleischstelle und die Reichsstelle für Speisefette,
die Reichsverteilungsstelle für Eier und den Reichskommissar für
Fischversorgung. Viele von diesen Reichsstellen umgaben sich für
die kaufmännische Durchführung ihrer Aufgaben mit einem Kranz von
Kriegsgesellschaften für alle möglichen Spezialgebiete, für Sauerkraut,
wie für Teichfische und Aale.
Ich habe der Ausdehnung der Zwangswirtschaft auf Gebiete, die sich
ihrer Natur nach für eine staatliche Bewirtschaftung nicht eignen,
mehrfach Widerstand entgegenzusetzen versucht. Ich bin auch heute
noch der Meinung, daß auf manchen Gebieten die Zwangswirtschaft weit
mehr geschadet als genutzt hat, daß sie die Produzenten verwirrte und
verärgerte und so die Produktion lähmte, daß sie große Mengen leicht
verderblicher Nahrungsmittel, die im Weg des privaten Handels leicht und
sicher dem Verbrauch zugeführt worden wären, verkommen ließ, sodaß in
der Endwirkung Erzeuger und Verbraucher zu kurz kamen. Den allergrößten
Nachteil aber sehe ich darin, daß die Überspannung des Systems der
zentralen Bewirtschaftung den wucherischen Schleichhandel geradezu
großzüchtete. Wenn auf der einen Seite die Kontrollmöglichkeit gering,
auf der andern infolge der Übertreibung des Systems die Versuchung zu
seiner Durchbrechung übermächtig ist, dann gibt es kein Halten. Auch
nicht durch Strafen. Im Gegenteil, indem die Strafen das Risiko des
Schleichhandels erhöhen, steigern sie die Schleichhandelspreise. Nach
meiner Überzeugung wäre hier weniger mehr gewesen. Aber jeder Widerstand
war vergeblich. Ein gewisser Ressortfanatismus in den Abteilungen des
Kriegsernährungsamts und den diesem angegliederten Reichsstellen, der,
vielleicht unbewußt, auf eine Erweiterung der eigenen Machtbefugnisse
hinausging, wäre an sich noch zu bändigen gewesen, wenn er nicht noch
geschoben und gedrängt worden wäre durch den parlamentarischen Beirat
des Kriegsernährungsamtes, in dem die Anhänger der alles erfassenden
staatlichen Bewirtschaftung stark überwogen.