Neben der Steigerung der technischen Leistungsfähigkeit
der Gütererzeugung ging einher eine Umstellung des ganzen
Produktionsapparates auf die durch den Krieg total veränderten
Bedürfnisse. Die Herstellung von Kriegsgerät aller Art in gewaltigen
Mengen, daneben die Sicherung der Ernte traten mit Kriegsbeginn in den
Vordergrund; auf der andern Seite waren große Zweige der Industrie
und des Handels alsbald zu empfindlichen Einschränkungen gezwungen:
alles, was für den überseeischen Export arbeitete, und alles, was auf
überseeische Rohstoffe angewiesen war. In ganz großem Stil mußten
Unternehmer, Angestellte und Arbeiter sich neuen Aufgaben und neuen
Beschäftigungen zuwenden.
Das Unternehmertum vollzog die Umstellung aus eigener Initiative
und im wesentlichen aus eigener Kraft mit einer erstaunlichen
Anpassungsfähigkeit und Energie. Fabriken und Werkstätten, die stets
nur der Herstellung von Waren des Friedensbedarfs gedient hatten,
wandten sich, angereizt durch gute Gewinnaussichten, der Fabrikation
von Heeresgerät und Heeresausrüstung zu. Nicht nur Betriebe der
Metallindustrie, auch Spinnereien und ähnliche Unternehmungen wurden
in Geschoßdrehereien und Zünderfabriken umgewandelt. Neue industrielle
Anlagen zur Fabrikation von Kriegsbedarf schossen wie Pilze aus der Erde.
Weit schwieriger war die Umgruppierung der Arbeiterschaft.
Die nächste Wirkung des Krieges, der unserer Volkswirtschaft Millionen
der leistungsfähigsten Arbeiter entzog, war -- eine erschreckende
Arbeitslosigkeit! In einer Lage, in der alles darauf ankam, jede
Arbeitskraft, die der Heeresdienst nicht in Anspruch nahm, für
die Gütererzeugung nutzbar zu machen, sahen sich Hunderttausende
zum Verlassen ihrer Arbeitsstellen gezwungen, ohne alsbald neue
Arbeit finden zu können. Die zum großen Teil unvermeidlichen, zum
Teil aber auch ohne Not überstürzten Betriebseinschränkungen und
Betriebseinstellungen setzten Arbeitskräfte frei, die nicht ohne
weiteres den Weg zu neuer Beschäftigung fanden, schon deshalb nicht,
weil die technische Umstellung der Industrie eine gewisse Zeit
erforderte. In welch erschreckendem Maße der Krieg den Arbeitsmarkt
erschütterte, davon geben folgende Zahlen ein Bild.
Bei den Arbeitsnachweisen kamen auf hundert offene Stellen bei den
männlichen Arbeitern im Juli 1914 158 Arbeitsuchende, im August 1914
dagegen nicht weniger als 248; bei den weiblichen Arbeitern kamen im
Juli 1914 auf 100 offene Stellen 99 Arbeitsuchende, im August 1914
dagegen nicht weniger als 202.
Das Reich griff alsbald nach Kriegsausbruch ein, um sowohl im Interesse
der Arbeiterschaft wie im Interesse der höchstmöglichen Leistung unserer
Produktion die Umgruppierung der schaffenden Hände zu beschleunigen.
Der Weg war eine den Kriegsbedürfnissen angepaßte Organisation des
Arbeitsnachweises.
Das deutsche Arbeitsnachweiswesen vor dem Kriege litt vor allem an
einer starken Zersplitterung. Neben den nicht bedeutenden gewerbsmäßig
betriebenen Stellenvermittlungen arbeiteten ohne ausreichenden
Zusammenhang nebeneinander: die von öffentlichen Körperschaften
eingerichteten Arbeitsnachweise, die Arbeitgebernachweise, die
Arbeitnehmernachweise und paritätische Arbeitsnachweise. Das Reichsamt
des Innern gab diesen Organen gleich nach Kriegsausbruch in der
»Reichszentrale für Arbeitsnachweise« eine einheitliche Spitze. Die
einzelnen Arbeitsnachweise übernahmen die Pflicht, sowohl die offenen
Stellen wie auch die überschüssigen Arbeitsangebote an die Zentralstelle
zu melden, um so einen Ausgleich zu ermöglichen. Schon am 9. August 1914
konnte die Reichszentrale ihre Arbeit aufnehmen. Sie hat sich nicht auf
die Herstellung der Verbindung zwischen den einzelnen Arbeitsnachweisen
beschränkt, sondern in wichtigen Fällen unmittelbar eingegriffen;
so vor allem gleich nach Kriegsausbruch bei der Beschaffung von
Arbeitskräften für die Bergung der Ernte, für die in großem Umfang
eingeleiteten Festungsarbeiten, für die reichseigenen Betriebe
der Militär- und Marinebehörden und der von diesen beschäftigten
Unternehmungen; ferner bei der Zuweisung von Kriegsgefangenen an die
unter Mangel an Arbeitskräften leidenden Betriebe in Industrie und
Landwirtschaft.
Ergänzt wurde die Tätigkeit der Reichszentrale und der Einzelnachweise
durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheit für die nicht ohne weiteres
unterzubringenden Arbeitslosen, durch Einschränkungen der Arbeitszeit,
das Verbot von Überstunden und von Nachtarbeit in gewissen Betrieben,
durch eine den Arbeiterverhältnissen angepaßte Verteilung der
Heeresaufträge, durch eine planmäßige Fürsorge für die Erwerbslosen.
Nachdem die erste große Umschichtung der Arbeitskräfte vollzogen war,
änderte sich die Lage und damit die zu bewältigende Aufgabe. Die
Einziehung der Millionen zum Heeresdienst und der steigende Bedarf an
Heeresausrüstung ließ die Nachfrage nach männlichen Arbeitskräften rasch
in die Höhe schnellen. Während im August 1914 auf 100 offene Stellen
248 Arbeitsuchende gekommen waren, brachte schon der April 1915 mit 100
Angeboten auf 100 offene Stellen den Ausgleich. In den folgenden Monaten
überwog die Nachfrage nach männlichen Arbeitskräften das Angebot immer
stärker: auf 100 offene Stellen kamen im Oktober 1915 nur noch 85, im
Oktober 1916 nur noch 64 Angebote.
Dagegen ging bei den weiblichen Arbeitskräften das Überangebot nur ganz
allmählich zurück. Hier wirkte dem Überangebot keine Einziehung zum
Heeresdienst entgegen; außerdem wurden durch Betriebseinschränkungen
gerade solche Industriezweige am stärksten betroffen, in denen die
weiblichen Arbeitskräfte überwiegen (Textilindustrie). Im Juli 1915,
also ein Jahr nach Kriegsausbruch, standen 100 offenen Stellen immer
noch 165 Arbeitsuchende gegenüber; dann kam infolge der gerade damals
notwendig werdenden Einschränkung in der Textilindustrie eine weitere
Steigerung des Arbeitsangebots bis auf 182 im Oktober 1915. Die Zahl für
den April 1916 war 162, für den Oktober 1916 immer noch 135 Angebote auf
100 offene Stellen.
Zunehmender Mangel an männlichen Arbeitskräften, fortdauernder Überschuß
an weiblichen Arbeitskräften -- das drängte auf einen Ausgleich.
Planmäßig wurde überall, wo es angängig war, die Männerarbeit durch
Frauenarbeit ersetzt. In welchem Maße das gelungen ist, zeigt sich
darin, daß nach den Arbeitsausweisen der Betriebskrankenkassen vom 1.
Juli 1914 zum 1. Juli 1916 der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte an
der Gesamtzahl der Arbeiter gestiegen ist:
in der Hüttenindustrie, Metallbearbeitung und Maschinenindustrie
von 9 auf 19%
in der chemischen Industrie " 7 " 23%
in der elektrischen Industrie " 24 " 55%
Allein vom 1. Juli 1915 bis zum 1. Juli 1916 weist die
Krankenkassenstatistik eine Vermehrung der weiblichen Arbeitskräfte um
750000 Arbeiterinnen auf.
Wie die Frauen, so mußten auch die Jugendlichen in verstärktem Maße zur
Arbeit herangezogen werden.
Um die Arbeitskraft der Frauen und der Jugendlichen für den Kriegszweck
voll nutzbar machen zu können, hatte ein Gesetz vom 4. August 1914 dem
Reichskanzler die Befugnis erteilt, Ausnahmen von den gesetzlichen
Bestimmungen über den Schutz der weiblichen Arbeiter und der
Jugendlichen zu gestatten. Die harte Notwendigkeit des Krieges machte in
vielen Fällen eine Lockerung dieser Schutzbestimmungen erforderlich. Es
wurde eben nicht nur auf den Schlachtfeldern gekämpft, sondern auch in
den Arbeitsstellen der Heimat. Hier wie dort waren wir gezwungen, von
dem wertvollen Kapital unserer Volkskraft zu zehren, um das Volksganze
gegenüber dem Vernichtungswillen unserer Feinde zu erhalten.
Ihre höchste Steigerung hat die »Mobilmachung der Arbeit« in dem Gesetz
über den Vaterländischen Hilfsdienst gefunden, auf das ich weiter unten
in einem besonderen Abschnitt des Näheren eingehen werde.