Kriegssteuern

Diese im Herbst 1916 einsetzende bedenkliche Entwicklung unserer

Kriegsfinanzwirtschaft legt die Frage doppelt nahe, ob nicht früher und

in stärkerem Maße, als es geschehen ist, neue Steuern zur Deckung der

Kriegsausgaben hätten herangezogen werden sollen.

Heute, wo wir alle vom Rathaus kommen, wird diese Frage im Brustton der

Überzeugung bejaht von Leuten, die im Rathause selbst noch ganz anderer

Meinung gewesen sind. Und diese Treppenklugheit erfreut sich des

allgemeinen Beifalls.

Steuern als Mittel zur Deckung des Kriegsbedarfs haben mit der

Aufbringung durch die Ausgabe langfristiger Anleihen den Vorteil

gemeinsam, daß sie lediglich bereits vorhandene Kaufkraft aus

den Händen Privater in die Hände des Staates legen, daß also die

Volkswirtschaft sich nicht den Gefahren der Überflutung mit neuen

Zahlungsmitteln aussetzt; daß ferner der Staat vor dem Damoklesschwert

der kurzfristigen Verbindlichkeiten gewaltigen Umfangs bewahrt bleibt.

Vor dem Anleiheweg hat der Steuerweg den Vorteil voraus, daß er die

endgültige Lösung der Deckungsfrage darstellt, während die Anleihe die

Deckungsfrage für Zinsen und Tilgung auf die Zukunft schiebt. Aber wenn

es schon in normalen Zeiten ein anerkannter Grundsatz der staatlichen

Finanzwirtschaft ist, daß neben der Steuer auch die Anleihe, also das

Verschieben der Belastung auf die Zukunft, ihre Berechtigung hat, so

kann im Kriege der Vorzug der endgültigen Deckung erst recht nicht ohne

weiteres zugunsten der Steuern den Ausschlag geben. In der Tat hat

kein kriegführendes Land auf dem Steuerweg allein seinen Kriegsbedarf

aufgebracht oder auch nur einen erheblichen Teil seiner Kriegsausgaben

gedeckt. Auch England nicht. Die britischen Minister haben sich zwar

zu Anfang des Krieges auf die gute alte Tradition berufen, die Gelder

für den Krieg soweit wie möglich durch Steuern zu beschaffen, was

sogar in den langen und kostspieligen napoleonischen Kriegen bis zu

45% der gesamten Kriegskosten gelungen war. Der Weltkrieg hat aber so

enorme finanzielle Ansprüche gestellt, daß auch England, so stark es

die Steuerschraube anzog, nur einen sehr bescheidenen Bruchteil der

Kriegskosten durch Kriegssteuern zu decken vermochte. Bis zum Ablauf des

Finanzjahres 1917/18 stellten sich die englischen Kriegskosten (ohne die

bei uns in Deutschland auf den ordentlichen Etat genommenen und durch

laufende Einnahmen gedeckten Zinsen der Kriegsanleihen) auf rund 120

Milliarden Mark, die steuerliche Deckung auf rund 15 Milliarden Mark[2]

gleich 12-1/2% der zu deckenden Kriegsausgaben. Dabei kamen von den 15

Milliarden Mark rund 7-1/2 Milliarden Mark, also die Hälfte, auf die

Kriegsgewinnsteuer.

[2] Siehe =Prion=, Steuer- und Anleihepolitik Englands während des

Krieges, S. 24.

Das Beispiel Englands zeigt also, wie bescheiden angesichts der enormen

Kosten des Weltkrieges das Ziel bei einer Finanzierung eines Teiles der

Kriegskosten durch Steuern gesteckt werden mußte.

Dabei lagen bei uns in Deutschland die Verhältnisse für die

Ausschreibung von Kriegssteuern ungleich ungünstiger als in England.

Schon die bundesstaatliche Verfassung des Reiches bedeutete

eine empfindliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der

Reichsfinanzverwaltung. Die Bundesstaaten beanspruchten das Gebiet

der direkten Steuern als ihre Domäne und setzten einem Hinübergreifen

des Reiches auf dieses Gebiet starken Widerstand entgegen; nicht

etwa nur die einzelstaatlichen Regierungen, sondern auch die

einzelstaatlichen Landtage. Demgegenüber gab es wohl Druckmittel,

aber keine Zwangsmittel. Auch die Druckmittel waren nur beschränkt

anwendbar; denn über die Tatsache war nicht hinwegzukommen, daß die

Einzelstaaten und neben ihnen die Kommunen und Kommunalverbände für

die Deckung ihres im Kriege gleichfalls anwachsenden Geldbedarfs sich

in der Hauptsache auf die direkten Steuern angewiesen sahen. Auf der

andern Seite hatte die Erfahrung gezeigt, daß im Reichstag indirekte

Steuern nur in Verbindung mit Reichssteuern auf Besitz und Einkommen

Aussicht auf Annahme hatten. Dazu kam der doktrinäre Standpunkt der

Sozialdemokratie, die indirekte Steuern grundsätzlich ablehnte. Da ohne

eine starke Heranziehung indirekter Steuern auf Verbrauch und Verkehr

ein praktisch durchführbares Steuerprogramm überhaupt nicht denkbar

war -- auch England hat im Krieg seine Verbrauchs- und Verkehrssteuern

stark erhöht --, so drohte also von einem Versuch mit Kriegssteuern

eine Gefährdung des seit dem 4. August 1914 behüteten »Burgfriedens«.

Schließlich war zu berücksichtigen, daß die Abschnürung Deutschlands

von der Außenwelt uns eine Reihe ergiebiger Steuerquellen verschlossen

hatte, die England nach wie vor zur Verfügung standen. England konnte

den Einfuhrzoll auf Kaffee, Tee und Kakao mit guter Wirkung erhöhen;

bei uns gab es an diesen Genußmitteln keine nennenswerte Einfuhr mehr.

England konnte Bier und Branntwein mit großen Summen heranziehen;

wir mußten die Herstellung von Trinkbranntwein verbieten und die

Bierbrauerei auf das Äußerste einschränken. Der Spielraum für die als

Domäne des Reiches anerkannte indirekte Besteuerung war also durch den

Krieg selbst auf das Empfindlichste eingeschränkt. Darüber hinaus war

dem deutschen Volk durch den britischen Wirtschafts- und Hungerkrieg

eine so ungleich größere Belastung seines Lebens und seiner Wirtschaft

auferlegt als unsern Feinden, denen außer den eigenen Hilfsquellen die

finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung der überseeischen Welt,

namentlich Amerikas, zur Verfügung stand, daß sich die Frage von selbst

aufwarf: Ist es zu verantworten, und wie weit ist es zu verantworten,

dem deutschen Volk während des Krieges selbst im Steuerwege Lasten

aufzubürden, die es voraussichtlich erheblich leichter nach

Wiederherstellung des Friedens würde bewältigen können?

Aber so groß diese Bedenken und Schwierigkeiten auch waren, ein

unübersteigliches Hindernis für jedes Anziehen der Steuerschraube

während des Krieges durften sie nicht bilden. Es war bei längerer Dauer

des Krieges mit Zwangsmomenten zu rechnen, die kaum eine andere Wahl

lassen würden, als neben den Anleihen auch die Steuern in Anspruch

zu nehmen. Eines dieser Zwangsmomente war in verhältnismäßig naher

Zeit mit Sicherheit zu erwarten: die Notwendigkeit, den ordentlichen

Etat, dessen Belastung durch die Zinsen der Kriegsanleihen stark

zunehmen mußte, im Gleichgewicht zu halten. Wenn man will, ein formaler

Gesichtspunkt, wie überhaupt die Ordnung etwas Formales ist. Aber dieser

formale Gesichtspunkt gab wenigstens einen bestimmten Anhalt, während

die Frage, welcher Prozentsatz der eigentlichen Kriegsausgaben durch

Steuern gedeckt werden sollte, nur durch einen ganz willkürlichen Griff

hätte entschieden werden können. Außerdem konnte von der steuerlichen

Deckung der Anleihezinsen noch während des Krieges, die als ein lösbares

Problem sich darstellte, ein immerhin recht wertvolles Zehrgeld für

die Übergangszeit bis zur endgültigen Neuordnung der Reichsfinanzen

erwartet werden, ein Zehrgeld, das um so nötiger erscheinen mußte, als

für die Friedenszeit mit erheblich größeren Schwierigkeiten in der

Aufnahme von Anleihen zu rechnen war als während des Krieges. Der Krieg

bedeutete für zahlreiche Unternehmungen den Ausverkauf ihrer Bestände,

ohne daß Neuanschaffungen möglich waren. Das für Neuanschaffungen nicht

verwendbare Geld stand für die Kriegsanleihen zur Verfügung. Nach dem

Friedensschluß mußte sich diese Sachlage ändern: die Unternehmungen

würden -- das war zu erwarten -- flüssige Mittel brauchen, um ihre

geleerten Bestände an Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fertigwaren usw.

wieder aufzufüllen, ihren technischen und maschinellen Apparat zu

erneuern und zu ergänzen. Mit der Fortsetzung des Kreislaufs, in dem der

größere Teil des als Kriegsausgabe vom Reich hinausgegebenen Geldes

als Einzahlung auf Anleihen an das Reich wieder zurückfloß, war also

nicht zu rechnen. Auch konnte niemand erwarten, daß nach Friedensschluß

die Anleihezeichnung in demselben Maße noch als patriotische Pflicht

aufgefaßt werden würde wie während des Krieges. Um so wichtiger

und unerläßlicher war es, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß für die

Übergangszeit bereits Neueinnahmen ausreichenden Umfanges zur Verfügung

stehen würden.

Das zweite Zwangsmoment, das während meiner Verwaltung des Schatzamts

praktisch noch nicht in Erscheinung trat, sich aber später in

bedenklichem Umfang einstellte, war die volkswirtschaftliche

Notwendigkeit, einer »Inflation« und ihren verhängnisvollen

Begleiterscheinungen entgegenzuwirken. Solange die Anleihebegebung die

Kriegskosten annähernd deckte, lag keine Gefahr vor. Wenn aber, was

vom Herbst 1916 an in steigendem Maße der Fall war, der Ertrag der

Anleihen hinter den Kriegsausgaben zurückblieb, so entstand ein Vakuum,

das nur durch Schaffung neuer Zahlungsmittel seitens des Staates,

also um den Preis der Inflation, ausgefüllt werden konnte -- oder

durch ein starkes Anziehen der Steuerschraube. Zum mindesten lag dann

angesichts der zersetzenden und verheerenden Wirkungen der Inflation die

Notwendigkeit vor, durch das Mittel der Besteuerung nach Möglichkeit

entgegenzuarbeiten.

Nach diesen Erwägungen habe ich während meiner Amtszeit als

Schatzsekretär die Finanzpolitik geführt.

Als ich den Haushaltsplan für 1915/16 beim Reichstag einbrachte,

mußte ich von Kriegssteuern absehen, da, als ich wenige Wochen zuvor

das Amt übernahm, nichts in dieser Richtung vorbereitet war; ich

konnte von Kriegssteuern absehen, da noch keines der geschilderten

Zwangsmomente vorlag. Ich habe späterhin häufig den Vorwurf gehört, ich

hätte mich damals grundsätzlich gegen die Erhebung von Kriegssteuern

ausgesprochen. Das ist ein Irrtum, der auch durch öfteres Wiederholen

nicht zur Wahrheit geworden ist. Ich habe in meiner Etatsrede vom 10.

März 1915 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Voranschlag für das

kommende Rechnungsjahr ohne Kriegssteuern balanciere, obwohl nicht

nur die Verzinsung der bis dahin aufgelaufenen Kriegsschulden auf den

ordentlichen Etat übernommen, sondern auch die planmäßige Tilgung der

alten Reichsschuld aufrechterhalten worden war. Ich habe hinzugefügt:

»Der zwingende Anlaß, aus Gründen der rechnungsmäßigen Balancierung des

ordentlichen Etats zu neuen Steuern zu greifen, liegt also für uns nicht

vor, =jedenfalls zur Zeit noch nicht=. Unter diesen Umständen haben die

verbündeten Regierungen geglaubt, =zur Zeit= von der Einbringung von

Kriegssteuern Abstand nehmen zu können.«

In den folgenden Monaten ließ ich in meinem Amt die in Betracht

kommenden Kriegssteuern durcharbeiten. Für den 10. Juli 1915 hatte

ich die bundesstaatlichen Finanzminister zu einer Besprechung der

finanziellen Lage eingeladen. Ich stellte auf dieser Versammlung auch

die Frage der Kriegssteuern zur Erörterung. Die Finanzminister kamen

in eingehender Aussprache zu einem Einverständnis darüber, daß dem

Reichstag auch in der für den 10. August in Aussicht genommenen Tagung

Kriegssteuern nicht vorgeschlagen werden sollten. Ich erklärte damals

ausdrücklich, daß ich den Verzicht auf Kriegssteuern, der mir persönlich

nicht leicht werde, nur dann würde durchhalten können, wenn nicht ein

weiterer Winterfeldzug nötig werde.

Diesem Standpunkt getreu habe ich im Winter 1915/16 den Bundesrat und

den Reichstag mit einer Anzahl von Steuervorlagen befaßt. Die zwingende

Notwendigkeit lag jetzt vor; denn trotz der Übernahme der gesamten

laufenden Ausgaben für Heer und Flotte auf den Kriegsfonds zeigte der

ordentliche Etat einen rechnungsmäßigen Fehlbetrag von 480 Millionen

Mark, dessen starke Erhöhung im wirklichen Ergebnis mit Sicherheit zu

erwarten war.

Meine Vorschläge umfaßten:

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 27 / 57 题