1. Eine Kriegsgewinnsteuer.

2. Eine Anzahl von Verbrauchs- und Verkehrssteuern, nämlich

eine Erhöhung der Tabakabgaben, einen Quittungsstempel, einen

Frachturkundenstempel und Zuschläge zu den Post- und Telegraphengebühren.

Die Einbringung des Kriegsgewinnsteuergesetzes entsprach den Wünschen

aller Parteien. Dagegen stieß jeder weitere Schritt auf erhebliche

Schwierigkeiten. Schon innerhalb des Kreises der Reichsleitung hatte

ich es nicht leicht. Namentlich die Postzuschläge fanden bei dem

Staatssekretär des Reichspostamts den stärksten Widerspruch, der

schließlich nur durch eine Entscheidung des Reichskanzlers überwunden

werden konnte. Die Parteien des Reichstags zeigten sich kühl oder

feindlich. Der Führer der Nationalliberalen, Herr Bassermann, machte

mir die eindringlichsten Vorstellungen, ich solle darauf verzichten,

den Burgfrieden der Parteien auf eine Probe zu stellen, der er nicht

gewachsen sei. Der Reichstag werde unter Umständen genötigt sein, über

meine Vorlagen einfach zur Tagesordnung überzugehen. Ich hielt Herrn

Bassermann entgegen, daß ein Burgfrieden, der nur um den Preis des

Verzichts auf zwingende sachliche Notwendigkeiten aufrecht erhalten

werden könne, ein fauler Friede sei, der mehr schade als nütze; ich

sei entschlossen, meine Steuervorlagen einzubringen und mit ihnen,

bei aller Geneigtheit, über Einzelheiten mit mir reden zu lassen,

zu stehen und zu fallen. -- Noch unmittelbar vor Torschluß kam der

Zentrumsführer Dr. Spahn aus einer Sitzung seiner Fraktion zu mir, um

mir gleichfalls dringend nahezulegen, die Steuervorlagen zurückzuziehen.

Auf meine kategorische Ablehnung richtete er an mich die Frage: »Sind

Sie wenigstens der Deckung durch den Kanzler sicher?« Ich antwortete

»Seiner Zustimmung unbedingt.« Herr Spahn schüttelte bedenklich den

Kopf und erzählte dann, in der Fraktionssitzung habe ein Abgeordneter

berichtet, er habe an einer Sitzung beim Reichskanzler teilgenommen, in

der die Frage der Kriegssteuern besprochen worden sei; der Kanzler habe

schließlich anerkannt, daß die Gefährdung des Burgfriedens durch die

neuen Steuern vermieden werden müsse. Ich antwortete: »Der Abgeordnete

heißt natürlich Erzberger, und die Sache ist Unsinn. Ich werde aber

zu Ihrer Beruhigung den Sachverhalt sofort beim Reichskanzler selbst

feststellen.« Herr von Bethmann war über den Bericht des Herrn Erzberger

empört. Herr Erzberger hatte ihn am Vormittag besucht und dabei auch

die burgfriedlichen Bedenken gegen die Kriegssteuern vorgebracht. Herr

von Bethmann hatte ihm geantwortet, das sei alles überlegt worden, und

nach reiflicher Prüfung habe man sich zur Einbringung der Vorlagen

entschlossen; dabei müsse es bleiben.

Und es blieb dabei.

Aber es wurde eine schwere Geburt.

Presse und Parlament zausten in der grausamsten Weise an meinem

Steuerbukett herum. Die einen erklärten Kriegssteuern für überflüssig

und schädlich, den andern war ich zu schüchtern. Die Sozialdemokraten

riefen nach weiteren direkten Steuern, insbesondere nach einer

Erneuerung des Wehrbeitrags und nach einer Reichserbschaftssteuer, und

lehnten die Verbrauchs- und Verkehrssteuern trotz Krieg und Kriegsnot

nach altem Friedensbrauch grundsätzlich ab. Alle fanden, meine Steuern

seien Stück- und Flickwerk; und damit hatten sie recht. Unrecht hatten

sie nur, wenn sie von mir in diesem Stadium des Krieges ein »organisches

Ganzes« und eine »großzügige einheitliche Reichsfinanzreform«

verlangten. Es wäre Vermessenheit gewesen, im zweiten Kriegsjahr eine

durchgreifende und endgültige Neuordnung der deutschen Finanzen schaffen

zu wollen. Auch mein Nachfolger hat in seinen Steuervorlagen von 1917

und 1918 sich damit begnügen müssen, zu Notbehelfen zu greifen und die

endgültige Neuordnung der Reichsfinanzen der Friedenszeit zu überlassen.

Die Verbrauchs- und Verkehrssteuern wurden mit Änderungen, wie sie nun

einmal der Reichstag seiner Würde schuldig zu sein glaubte, im großen

Ganzen angenommen. Die Änderungen, die der Reichstag an meinen Sätzen

für die Postgebühren vornahm, hat er zwei Jahre später zum großen Teil

wieder nach rückwärts korrigiert. Die Vorlage über den Quittungsstempel

erfuhr eine gänzliche Umgestaltung: der Quittungsstempel wurde zu meiner

Freude durch den Umsatzstempel ersetzt. Ich hatte im Schatzamt den

Entwurf eines Umsatzstempelgesetzes in allen Einzelheiten ausarbeiten

lassen, da ich den Umsatzstempel für eine sehr entwicklungsfähige Steuer

hielt, und weil ich in ihm eine wichtige Ergänzung unseres Steuersystems

erblickte. Ich habe darüber bei der zweiten Lesung der Steuervorlagen

ausgeführt:

»Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und Kommunen bei seinem

Entstehen an seiner Wurzel als Einkommen gefaßt. Die Besteuerung

und Verwendung des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich,

daß derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatzstempel

fällt, und zwar proportional zum Verbrauch, und derjenige, der nicht

verbraucht wird, also einen Vermögenszuwachs bildet, unter die

Vermögenszuwachssteuer fällt.«

Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein einbrachte, so

war für mich in erster Linie bestimmend die Befürchtung, daß diese

Neuerung als allzu kühn abgelehnt werden würde. Den bereits dreimal

vom Reichstag abgelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich

der Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens die Aussicht

hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus als Ersatz die Umsatzsteuer

präsentieren könnte.

So geschah's.

Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst zu ahnen, den

von mir erwarteten Gefallen.

Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinnsteuergesetz.

Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und Einzelstaaten legte

es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als eine Steuer von dem während des

Krieges eingetretenen Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil,

daß bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und der Verschwender

gewissermaßen belohnt wird, wollte ich dadurch wenigstens einigermaßen

ausgleichen, daß ich für die Bemessung des Steuersatzes den Grad der

Einkommensteigerung während des Krieges mitbestimmend sein ließ. Es war

nicht ganz einfach gewesen, die Bundesregierungen, die jede Heranziehung

der Einkommen durch das Reich als einen Einbruch in ihre steuerliche

Domäne anzusehen geneigt waren, für dieses Zugeständnis zu gewinnen. Die

Reichstagskommission setzte nun in ihrer ersten Lesung eine selbständige

Steuer vom Mehreinkommen neben die Steuer auf den Vermögenszuwachs,

und als die verbündeten Regierungen dagegen Einspruch erhoben,

schüttete sie das Kind mit dem Bade aus und strich -- zur großen Freude

der einzelstaatlichen Finanzminister -- jede Berücksichtigung des

Mehreinkommens aus dem Gesetz heraus. Denn geändert mußte nun einmal

werden, wenn nicht nach links, dann nach rechts!

Eine neue große Schwierigkeit entstand infolge des

Kommissionsbeschlusses, gleichzeitig mit der Kriegsgewinnsteuer

einen neuen Wehrbeitrag zu erheben. Freisinnige und Nationalliberale

hatten sich den Sozialdemokraten angeschlossen, während Zentrum und

Konservative dagegen stimmten. Die einzelstaatlichen Regierungen

meldeten bei mir den schärfsten Widerspruch an. Die ganzen Steuergesetze

drohten an dieser Differenz zu scheitern. Der Abgeordnete Schiffer

machte nun den Vorschlag, neben der Kriegsgewinnsteuer eine einmalige

Vermögensabgabe von 1 0/00 zu erheben. Am 11. Mai fand eine

interfraktionelle Beratung statt, an der alle Parteien teilnahmen,

außer den Sozialdemokraten, die wegen ihrer grundsätzlichen Opposition

gegen die indirekten Steuern fernblieben. Die Konservativen lehnten

den Schiffer'schen Vorschlag strikt ab. Darauf erklärte das Zentrum,

daß es bei einem Kompromiß nur mitmachen werde, wenn alle bürgerlichen

Parteien einschließlich der Konservativen sich einigten. Wenn diese

Einigung nicht gelinge, werde nichts zustande kommen. Der bayrische

Ministerpräsident Graf Hertling, der an jenem Tage in Berlin war,

erklärte mir, er werde im Bundesrat unerbittlich gegen jeden solchen

Kompromißgedanken stimmen; er sprach dabei mit einer Erregung, die

außer Verhältnis zur Sache stand, über Unitarismus und Revolution.

Die sächsische Staatsregierung beantragte am gleichen Tage die

Befassung des Bundesrats mit den Kompromißverhandlungen. Ich beantragte

beim Reichskanzler, die einzelstaatlichen Ministerpräsidenten und

Finanzminister zur Besprechung der Angelegenheit auf den 15. Mai nach

Berlin einzuladen. In diesen Beratungen setzte ich den Schiffer'schen

Vorschlag mit einer Variante durch, die ihn den bundesstaatlichen

Regierungen annehmbar erscheinen ließ: Die Vermögensabgabe sollte

sich dadurch als eine einmalige, den Kriegsverhältnissen angepaßte

Steuer charakterisieren, daß sie -- ebenso wie die Kriegsgewinnsteuer

auf den Vermögenszuwachs abgestellt war -- auf die Vermögenseinbußen

Rücksicht nahm, und zwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent

Vermögensverlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögensverlust

ganz in Wegfall kam. Bei einer starken Vermögensabgabe, wie sie

jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke seine Berechtigung und

verdient geprüft zu werden. Bei einer Vermögensabgabe von 1 0/00 war

er eine Spielerei. Aber diese »Steuer auf entgangenen Verlust«, wie

sie der badische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte

den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr ausgleichbar

erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der Vorschlag wurde sowohl von den

Bundesregierungen wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien

angenommen, und damit war das Steuerkompromiß perfekt.

In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staatssekretär des

Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen vom Reichstag verabschiedet.

Ich hatte die Genugtuung, daß es mir noch gelungen war, über starke

Widerstände und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige

Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Ausschreibung von

Kriegssteuern durchzusetzen.

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 28 / 57 题