2. Eine Anzahl von Verbrauchs- und Verkehrssteuern, nämlich
eine Erhöhung der Tabakabgaben, einen Quittungsstempel, einen
Frachturkundenstempel und Zuschläge zu den Post- und Telegraphengebühren.
Die Einbringung des Kriegsgewinnsteuergesetzes entsprach den Wünschen
aller Parteien. Dagegen stieß jeder weitere Schritt auf erhebliche
Schwierigkeiten. Schon innerhalb des Kreises der Reichsleitung hatte
ich es nicht leicht. Namentlich die Postzuschläge fanden bei dem
Staatssekretär des Reichspostamts den stärksten Widerspruch, der
schließlich nur durch eine Entscheidung des Reichskanzlers überwunden
werden konnte. Die Parteien des Reichstags zeigten sich kühl oder
feindlich. Der Führer der Nationalliberalen, Herr Bassermann, machte
mir die eindringlichsten Vorstellungen, ich solle darauf verzichten,
den Burgfrieden der Parteien auf eine Probe zu stellen, der er nicht
gewachsen sei. Der Reichstag werde unter Umständen genötigt sein, über
meine Vorlagen einfach zur Tagesordnung überzugehen. Ich hielt Herrn
Bassermann entgegen, daß ein Burgfrieden, der nur um den Preis des
Verzichts auf zwingende sachliche Notwendigkeiten aufrecht erhalten
werden könne, ein fauler Friede sei, der mehr schade als nütze; ich
sei entschlossen, meine Steuervorlagen einzubringen und mit ihnen,
bei aller Geneigtheit, über Einzelheiten mit mir reden zu lassen,
zu stehen und zu fallen. -- Noch unmittelbar vor Torschluß kam der
Zentrumsführer Dr. Spahn aus einer Sitzung seiner Fraktion zu mir, um
mir gleichfalls dringend nahezulegen, die Steuervorlagen zurückzuziehen.
Auf meine kategorische Ablehnung richtete er an mich die Frage: »Sind
Sie wenigstens der Deckung durch den Kanzler sicher?« Ich antwortete
»Seiner Zustimmung unbedingt.« Herr Spahn schüttelte bedenklich den
Kopf und erzählte dann, in der Fraktionssitzung habe ein Abgeordneter
berichtet, er habe an einer Sitzung beim Reichskanzler teilgenommen, in
der die Frage der Kriegssteuern besprochen worden sei; der Kanzler habe
schließlich anerkannt, daß die Gefährdung des Burgfriedens durch die
neuen Steuern vermieden werden müsse. Ich antwortete: »Der Abgeordnete
heißt natürlich Erzberger, und die Sache ist Unsinn. Ich werde aber
zu Ihrer Beruhigung den Sachverhalt sofort beim Reichskanzler selbst
feststellen.« Herr von Bethmann war über den Bericht des Herrn Erzberger
empört. Herr Erzberger hatte ihn am Vormittag besucht und dabei auch
die burgfriedlichen Bedenken gegen die Kriegssteuern vorgebracht. Herr
von Bethmann hatte ihm geantwortet, das sei alles überlegt worden, und
nach reiflicher Prüfung habe man sich zur Einbringung der Vorlagen
entschlossen; dabei müsse es bleiben.
Und es blieb dabei.
Aber es wurde eine schwere Geburt.
Presse und Parlament zausten in der grausamsten Weise an meinem
Steuerbukett herum. Die einen erklärten Kriegssteuern für überflüssig
und schädlich, den andern war ich zu schüchtern. Die Sozialdemokraten
riefen nach weiteren direkten Steuern, insbesondere nach einer
Erneuerung des Wehrbeitrags und nach einer Reichserbschaftssteuer, und
lehnten die Verbrauchs- und Verkehrssteuern trotz Krieg und Kriegsnot
nach altem Friedensbrauch grundsätzlich ab. Alle fanden, meine Steuern
seien Stück- und Flickwerk; und damit hatten sie recht. Unrecht hatten
sie nur, wenn sie von mir in diesem Stadium des Krieges ein »organisches
Ganzes« und eine »großzügige einheitliche Reichsfinanzreform«
verlangten. Es wäre Vermessenheit gewesen, im zweiten Kriegsjahr eine
durchgreifende und endgültige Neuordnung der deutschen Finanzen schaffen
zu wollen. Auch mein Nachfolger hat in seinen Steuervorlagen von 1917
und 1918 sich damit begnügen müssen, zu Notbehelfen zu greifen und die
endgültige Neuordnung der Reichsfinanzen der Friedenszeit zu überlassen.
Die Verbrauchs- und Verkehrssteuern wurden mit Änderungen, wie sie nun
einmal der Reichstag seiner Würde schuldig zu sein glaubte, im großen
Ganzen angenommen. Die Änderungen, die der Reichstag an meinen Sätzen
für die Postgebühren vornahm, hat er zwei Jahre später zum großen Teil
wieder nach rückwärts korrigiert. Die Vorlage über den Quittungsstempel
erfuhr eine gänzliche Umgestaltung: der Quittungsstempel wurde zu meiner
Freude durch den Umsatzstempel ersetzt. Ich hatte im Schatzamt den
Entwurf eines Umsatzstempelgesetzes in allen Einzelheiten ausarbeiten
lassen, da ich den Umsatzstempel für eine sehr entwicklungsfähige Steuer
hielt, und weil ich in ihm eine wichtige Ergänzung unseres Steuersystems
erblickte. Ich habe darüber bei der zweiten Lesung der Steuervorlagen
ausgeführt:
»Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und Kommunen bei seinem
Entstehen an seiner Wurzel als Einkommen gefaßt. Die Besteuerung
und Verwendung des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich,
daß derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatzstempel
fällt, und zwar proportional zum Verbrauch, und derjenige, der nicht
verbraucht wird, also einen Vermögenszuwachs bildet, unter die
Vermögenszuwachssteuer fällt.«
Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein einbrachte, so
war für mich in erster Linie bestimmend die Befürchtung, daß diese
Neuerung als allzu kühn abgelehnt werden würde. Den bereits dreimal
vom Reichstag abgelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich
der Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens die Aussicht
hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus als Ersatz die Umsatzsteuer
präsentieren könnte.
So geschah's.
Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst zu ahnen, den
von mir erwarteten Gefallen.
Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinnsteuergesetz.
Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und Einzelstaaten legte
es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als eine Steuer von dem während des
Krieges eingetretenen Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil,
daß bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und der Verschwender
gewissermaßen belohnt wird, wollte ich dadurch wenigstens einigermaßen
ausgleichen, daß ich für die Bemessung des Steuersatzes den Grad der
Einkommensteigerung während des Krieges mitbestimmend sein ließ. Es war
nicht ganz einfach gewesen, die Bundesregierungen, die jede Heranziehung
der Einkommen durch das Reich als einen Einbruch in ihre steuerliche
Domäne anzusehen geneigt waren, für dieses Zugeständnis zu gewinnen. Die
Reichstagskommission setzte nun in ihrer ersten Lesung eine selbständige
Steuer vom Mehreinkommen neben die Steuer auf den Vermögenszuwachs,
und als die verbündeten Regierungen dagegen Einspruch erhoben,
schüttete sie das Kind mit dem Bade aus und strich -- zur großen Freude
der einzelstaatlichen Finanzminister -- jede Berücksichtigung des
Mehreinkommens aus dem Gesetz heraus. Denn geändert mußte nun einmal
werden, wenn nicht nach links, dann nach rechts!
Eine neue große Schwierigkeit entstand infolge des
Kommissionsbeschlusses, gleichzeitig mit der Kriegsgewinnsteuer
einen neuen Wehrbeitrag zu erheben. Freisinnige und Nationalliberale
hatten sich den Sozialdemokraten angeschlossen, während Zentrum und
Konservative dagegen stimmten. Die einzelstaatlichen Regierungen
meldeten bei mir den schärfsten Widerspruch an. Die ganzen Steuergesetze
drohten an dieser Differenz zu scheitern. Der Abgeordnete Schiffer
machte nun den Vorschlag, neben der Kriegsgewinnsteuer eine einmalige
Vermögensabgabe von 1 0/00 zu erheben. Am 11. Mai fand eine
interfraktionelle Beratung statt, an der alle Parteien teilnahmen,
außer den Sozialdemokraten, die wegen ihrer grundsätzlichen Opposition
gegen die indirekten Steuern fernblieben. Die Konservativen lehnten
den Schiffer'schen Vorschlag strikt ab. Darauf erklärte das Zentrum,
daß es bei einem Kompromiß nur mitmachen werde, wenn alle bürgerlichen
Parteien einschließlich der Konservativen sich einigten. Wenn diese
Einigung nicht gelinge, werde nichts zustande kommen. Der bayrische
Ministerpräsident Graf Hertling, der an jenem Tage in Berlin war,
erklärte mir, er werde im Bundesrat unerbittlich gegen jeden solchen
Kompromißgedanken stimmen; er sprach dabei mit einer Erregung, die
außer Verhältnis zur Sache stand, über Unitarismus und Revolution.
Die sächsische Staatsregierung beantragte am gleichen Tage die
Befassung des Bundesrats mit den Kompromißverhandlungen. Ich beantragte
beim Reichskanzler, die einzelstaatlichen Ministerpräsidenten und
Finanzminister zur Besprechung der Angelegenheit auf den 15. Mai nach
Berlin einzuladen. In diesen Beratungen setzte ich den Schiffer'schen
Vorschlag mit einer Variante durch, die ihn den bundesstaatlichen
Regierungen annehmbar erscheinen ließ: Die Vermögensabgabe sollte
sich dadurch als eine einmalige, den Kriegsverhältnissen angepaßte
Steuer charakterisieren, daß sie -- ebenso wie die Kriegsgewinnsteuer
auf den Vermögenszuwachs abgestellt war -- auf die Vermögenseinbußen
Rücksicht nahm, und zwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent
Vermögensverlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögensverlust
ganz in Wegfall kam. Bei einer starken Vermögensabgabe, wie sie
jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke seine Berechtigung und
verdient geprüft zu werden. Bei einer Vermögensabgabe von 1 0/00 war
er eine Spielerei. Aber diese »Steuer auf entgangenen Verlust«, wie
sie der badische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte
den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr ausgleichbar
erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der Vorschlag wurde sowohl von den
Bundesregierungen wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien
angenommen, und damit war das Steuerkompromiß perfekt.
In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staatssekretär des
Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen vom Reichstag verabschiedet.
Ich hatte die Genugtuung, daß es mir noch gelungen war, über starke
Widerstände und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige
Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Ausschreibung von
Kriegssteuern durchzusetzen.