Nun gibt es -- wenn wir von diesen konservativen, romantisch-rückläufig

gerichteten Theorien absehen wollen -- auch eine demokratische Theorie,

die dem Staate politische Allmacht zuerkennen will. In Frankreich hatte

sie ihren klassischen Philosophen in Jean Jacques Rousseau. Die

Demokratie ist nicht immer identisch mit dem Liberalismus. Lange Zeit

ist ihre dominierende Idee Unterdrückung, allerdings Unterdrückung der

Oberschichten, während der Liberalismus nur befreiend wirken will. Die

demokratische Staatstheorie, die in Rousseau ihren Theoretiker hatte,

fand in Robespierre ihren Praktiker -- Robespierre war ein großer

Verehrer Rousseaus und die Schreckensherrschaft ist beherrscht von

Gedankengängen aus den Schriften Rousseaus --, kommt zur Freiheit durch

terroristische Maßnahmen. Daß die Jakobiner Anhänger der

Staatsomnipotenz waren, ward schon oben gezeigt, und von den Jakobinern

führt eine direkte Linie zu Gracchus Babeuf, dem geistigen Urheber und

Leiter der Verschwörung der Gleichen, der ebenfalls Anhänger des

demokratischen Staates in seiner extremsten Auslegung war. In

Deutschland haben wir vor allen unseren großen Philosophen Fichte als

Prediger des starken Staates zu nennen, der überhaupt meines Erachtens

noch viel stärker von der französischen Revolution beeinflußt war, als

man gemeinhin annimmt. Aus vielen seiner Schriften geht das hervor. In

seiner 1800 erschienenen vielgenannten Schrift vom »Geschlossenen

Handelsstaat« findet man viele Berührungspunkte mit Babeuf. Ich weiß

nicht, ob Fichte näheres über diesen gelesen hatte oder sonst Sätze aus

ihm kannte; aber er hat sich jedenfalls eingehend mit der Literatur der

französischen Revolution beschäftigt. Dann haben wir die mehr

metaphysischen Theorien der deutschen Philosophen Hegel und Schelling

vom Staat, die ganz konservativ-romantischen Staatstheorien der Bonald,

Gentz usw.

Kommen wir nun zu den sozialistischen Verehrern des Staates, so ist ihr

klassischer Vertreter in Deutschland Ferdinand Lassalle. Er ist ein

unbedingter Anhänger des Staates, und zwar ist er es als Schüler von

Hegel und in diesem Punkte auch stark von Fichte beeinflußt, wie man ja

manchmal im Zweifel darüber ist, ob es mehr Hegel oder Fichte ist, der

aus Lassalle spricht. Man weiß ja, welche hohe Verehrung Lassalle für

Fichte empfand, und in vielen seiner Schriften hat er dessen Staatsidee

außerordentlich energisch verfochten. Sehr bedeutungsvoll schon im

»Arbeiterprogramm«, jenem Vortrage, den er im Jahre 1862 im Norden von

Berlin in einer Arbeiterversammlung gehalten hat über »den Zusammenhang

der Idee des Arbeiterstandes mit unserer gegenwärtigen Zeitperiode«. In

diesem, von mir schon zitierten Vortrag verherrlicht er in begeisterten

Worten eine Staatsauffassung, die er die »Staatsidee des vierten

Standes« nennt, beiläufig eine falsche Ausdrucksweise, denn er meint

tatsächlich die Staatsidee der modernen Arbeiterklasse. Trotz dieses und

einiger ähnlicher, in Lassalles juristischer Denkweise wurzelnder

Fehlgriffe ist die Schrift den klassischen Denkmälern der Literatur des

Sozialismus einzureihen, und zwar ist sie klassisch einmal wegen ihres

Gedankenreichtums und der außerordentlich klaren Durchführung dieser

Gedanken, klassisch aber auch wegen des großen Einflusses, den sie in

der Geschichte des Sozialismus gehabt hat. In dieser Schrift nun kommt

Lassalle, wo er vom Staat handelt, zunächst auf die Idee des Staates der

Bourgeoisie zu sprechen. Damals gab es in Deutschland einen sehr starken

Liberalismus, der ja überhaupt in den sechziger Jahren des neunzehnten

Jahrhunderts eine außerordentliche Neubelebung feierte, noch mit einer

gewissen naiven Frische behaftet war und auch von seinen damaligen

Wortführern ziemlich radikal geltend gemacht wurde. Ein Liberalismus,

der noch mit Resten des alten absolutistischen Polizeistaates zu kämpfen

hatte und -- wie es immer bei solchen Kämpfen geht -- dabei auch über

die Schnur hieb. Literarische Vertreter der liberalen Bourgeoisie

erklärten, daß der Staat wesentlich nur dazu da sei, Eigentum und Person

zu schützen, alles andere aber dem freien Spiel der wirtschaftlichen

Kräfte zu überlassen habe, was bei den damaligen sozialen

Machtverhältnissen und der Verteilung des Eigentums praktisch einfach

die Sanktionierung der Herrschaft der Bourgeoisie bedeutete. Diese Idee

nun, daß der Staat nur da sei, das Eigentum und die Person zu schützen,

wird von Lassalle als eine »Nachtwächteridee« verspottet, weil sie den

Staat auf die Funktion des Nachtwächters herabdrücke, statt ihm die

Funktionen zuzuerkennen, die ihm nach seiner Rolle in der Geschichte

zukommen. Ganz anders sei die Auffassung oder die Idee der

Arbeiterklasse vom Staate, das heißt, die Staatsidee, die nach Lassalle

die Arbeiterklasse infolge ihrer gesellschaftlichen Lage ausbilden

werde. Hören wir seine bemerkenswertesten Sätze hierüber. Zuerst heißt

es:

»Ganz anders, meine Herren, faßt der vierte Stand den Staatszweck auf,

und zwar faßt er ihn so auf, wie er in Wahrheit beschaffen ist.«

Was Lassalle hier vom »vierten Stand« sagt, werden wahrscheinlich nur

wenige von seinen Hörern aus der Arbeiterklasse schon wirklich empfunden

haben. Er unterstellt eben der Arbeiterklasse die Auffassung, die nach

seiner Ansicht die Idee der Arbeiterklasse werden mußte und es im weiten

Umfange auch wirklich geworden ist. Er fährt fort:

»Die Geschichte, meine Herren, ist ein Kampf mit der Natur, mit dem

Elende, der Unwissenheit, der Armut, der Machtlosigkeit und somit der

Unfreiheit aller Art, in der wir uns befanden, als das

Menschengeschlecht im Anfang der Geschichte auftrat. Die

fortschreitende Besiegung dieser Machtlosigkeit -- das ist die

Entwicklung der Freiheit, welche die Geschichte darstellt.

In diesem Kampfe würden wir niemals einen Schritt vorwärts gemacht

haben, oder jemals weiter machen, wenn wir ihn als einzelne jeder für

sich, jeder allein, geführt hätten oder führen wollten.

Der Staat ist es, welcher die Funktion hat, diese Entwicklung der

Freiheit, diese Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit zu

vollbringen.

Der Staat ist diese Einheit der Individuen in einem sittlichen Ganzen,

eine Einheit, welche die Kräfte aller einzelnen, welche in diese

Vereinigung eingeschlossen sind, millionenfach vermehrt, die Kräfte,

welche ihnen allen als einzelnen zu Gebote stehen würden,

millionenfach vervielfältigt.

Der Zweck des Staates ist also nicht der, dem einzelnen nur die

persönliche Freiheit und das Eigentum zu schützen, mit welchen er nach

der Idee der Bourgeoisie angeblich schon in den Staat eintritt; der

Zweck des Staates ist gerade der, durch diese Vereinigung die

einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke, eine solche Stufe des

Daseins zu erreichen, die sie als einzelne nie erreichen könnten, sie

zu befähigen, eine Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu erlangen,

die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin unersteiglich wäre.

Der Zweck des Staates ist somit der, das menschliche Wesen zur

positiven Entfaltung und fortschreitenden Entwicklung zu bringen, mit

anderen Worten, die menschliche Bestimmung, d. h. die Kultur, deren

das Menschengeschlecht fähig ist, zum wirklichen Dasein zu gestalten;

er ist die Erziehung und Entwicklung des Menschengeschlechts zur

Freiheit.«

Das ist ganz im Sinne Fichtes gedacht, und ist in dieser sich so flüssig

lesenden Darstellung, dieser klassisch gedrungenen Anreihung der

Gedanken fast in der sozialistischen Literatur einzigartig. Lassalle

geht dann weiter und zeigt, was der Staat unter der Herrschaft, er sagt

nicht: des Arbeiterstandes, er sagt: unter der Herrschaft der _Idee_ des

Arbeiterstandes sein und tun würde:

»Dies,« sagt er dann, »ist die eigentlich sittliche Natur des Staates,

meine Herren, seine wahre und höhere Aufgabe. Sie ist es so sehr, daß

sie deshalb seit allen Zeiten durch den Zwang der Dinge selbst von dem

Staat, auch ohne seinen Willen, auch unbewußt, auch gegen den Willen

seiner Leiter, mehr oder weniger ausgeführt wurde.«

Und weiter heißt es:

»Ein Staat also, welcher unter die Herrschaft der Idee des

Arbeiterstandes gesetzt wird, würde nicht mehr, wie freilich auch alle

Staaten bisher schon getan, durch die Natur der Dinge und den Zwang

der Umstände unbewußt und oft sogar widerwillig getrieben, sondern er

würde mit höchster Klarheit und völligem Bewußtsein diese sittliche

Natur des Staates zu seiner Aufgabe machen. Er würde mit freier Lust

und vollkommenster Konsequenz vollbringen, was bisher nur stückweise

in den dürftigsten Umrissen dem widerstrebenden Willen abgerungen

worden ist, und er würde somit eben hierdurch notwendig -- wenn mir

die Zeit auch nicht mehr erlaubt, Ihnen die detaillierte Natur dieses

notwendigen Zusammenhanges auseinanderzusetzen -- einen Aufschwung des

Geistes, die Entwicklung einer Summe von Glück, Bildung, Wohlsein und

Freiheit herbeiführen, wie sie ohne Beispiel dasteht in der

Weltgeschichte und gegen welche selbst die gerühmtesten Zustände in

früheren Zeiten in ein verblassendes Schattenbild zurücktreten.

Das ist es, meine Herren, was die Staatsidee des Arbeiterstandes

genannt werden muß, seine Auffassung des Staatszweckes, die, wie Sie

sehen, ebensosehr und genau entsprechend von der Auffassung des

Staatszweckes bei der Bourgeoisie verschieden ist, wie das Prinzip des

Arbeiterstandes von dem Anteil aller an der Bestimmung des

Staatswillens oder das allgemeine Wahlrecht, von dem betreffenden

Prinzip der Bourgeoisie, dem Zensus.«

Der Staat als die Kraft, die, ob sie will oder nicht, dem Fortschritt

dient, das ist die sozialistische Staatstheorie Lassalles. Er trägt sie

den Arbeitern als die ihre vor, um sie für sie zu gewinnen. Und im

Angesicht der großen Klarheit seiner Sprache erübrigt es sich, den

Gedankengang hier erst noch zu kommentieren. In späteren Reden kommt

Lassalle wiederholt auf ihn zurück. So namentlich in den Prozessen, in

die er im Anschluß an diesen Vortrag verwickelt wurde, der doch so

außerordentlich gemäßigt gehalten war, in welchem er sich gehütet hatte,

mit irgendeinem Wort zur Gewalt aufzufordern. Aber als er ihn als

Schrift erscheinen ließ, ward diese auf Veranlassung des Staatsanwalts

Schelling, einem Sohne des Philosophen Schelling, konfisziert und

Lassalle vor Gericht gestellt, und zwar unter der Anklage, sich gegen

den § 100 des alten Preußischen Strafgesetzbuches, den sogenannten Haß-

und Verachtungsparagraphen, vergangen zu haben. Das war ein richtiger

Kautschukparagraph, unter den sich alles mögliche bringen ließ. Er

lautete:

»Wer Bevölkerungsklassen durch irgendwelche Schriften oder Reden zum

Haß und zur Verachtung gegeneinander aufreizt, wird bestraft.«

Die Verfolgung führte zu zwei sehr bedeutungsvollen Prozessen, in denen

Lassalle die berühmten Reden hielt: »Die Wissenschaft und die Arbeiter«

und »Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen«. In der

letztgenannten dieser Verteidigungsreden, die im Sommer 1862 gehalten

wurde, entwickelt Lassalle noch einmal seine Unterscheidung der

Staatsidee der Arbeiterklasse von der Staatsidee der Bourgeoisie. Er

nennt unter Hinweis auf einen Ausspruch des hochangesehenen Philosophen

und Philologen August Boeckh die letztere Staatsidee eine »moderne

Barbarei«, und sagt dann:

»_Das uralte Vestafeuer aller Zivilisation, den Staat, verteidige ich

mit Ihnen_ (nämlich den Richtern) _zusammen gegen jene_ (die liberalen)

_Barbaren._«

Das ist der Staat nach der Lehre Ferdinand Lassalles. Ganz anders nach

der sozialistischen Theorie, die begründet worden ist von Karl Marx und

Friedrich Engels. Dort spielt der Staat eine wesentlich verschiedene

Rolle. In den älteren Schriften und Aufsätzen von Marx, die zu Anfang

der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts geschrieben wurden, zeigt

er sich meist noch als Anhänger des Staates, beeinflußt durch die Lehre

Hegels, wenn er auch schon sehr über Hegel hinausgeht. Aber nachdem er

sich der kommunistischen Bewegung zugewandt, sie in Frankreich studiert

und ebenso über die englischen Verhältnisse sich orientiert hatte, kommt

bei ihm und Engels, die wir immer zusammen nennen müssen, da sie von da

ab gemeinsam gearbeitet, gegenseitig sich ihre Arbeiten gezeigt haben,

so daß man bei vielen ihrer nun verfaßten Arbeiten nicht sagen kann, daß

der eine oder der andere von ihnen der Verfasser sei, kommt in der von

ihnen ausgearbeiteten sozialistischen Theorie eine durchaus andere

Auffassung vom Staate zum Ausdruck. Man kann sie eine _kritische_

Staatsidee nennen, die nichts mit der Verehrung Lassalles für den Staat

gemein hat. Schon in der Schrift, die Marx und Engels »Manifest der

kommunistischen Partei« nannten und die im Winter 1847 geschrieben

wurde, spielt der Staat eine Rolle. Am Schlusse heißt es dort:

»Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der

Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle

Produktionsinstrumente in den Händen des Staates, d. h. des als

herrschende Klasse organisierten Proletariats zu zentralisieren und

die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.«

Im Anschluß daran werden die verschiedenen Maßnahmen kurz aufgeführt,

die zu diesem Zweck getroffen werden würden, und dann heißt es

abschließend:

»Sind im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden

und ist alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen

konzentriert, so verliert die öffentliche Gewalt den politischen

Charakter. Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die

organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen. Wenn

das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur

Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse

macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten

Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen

Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des

Klassengegensatzes, die Klassen überhaupt und damit seine eigene

Herrschaft als Klasse auf.

An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen

und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie

Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller

ist.«

Hier wird das Wort »Staat« vollständig, und man darf annehmen

absichtlich vermieden. Das Proletariat übernimmt die Staatsgewalt,

entreißt der Bourgeoisie alle wirtschaftlichen und politischen

Machtmittel, verwendet sie in seinem Sinne, und nachdem dies geschehen,

entsteht eine große allgemeine Assoziation. Vom Staat ist keine Rede

mehr.

In späteren Schriften von Marx und Engels kommt diese Haltung zum Staat

noch schärfer zum Ausdruck. Nach der Niederwerfung der achtundvierziger

Revolution lebten sie verbannt im Exil in London. Als in den sechziger

Jahren die Arbeiterbewegung sich von neuem bildete, nahmen sie direkten

Anteil an der deutschen Bewegung nicht. Sie hatten aber in dieser

politische Freunde, mit denen sie brieflichen Verkehr unterhielten, auch

suchten sie durch Aufsätze und Schriften erzieherisch auf die Bewegung

einzuwirken. Einer dieser Freunde war Wilhelm Liebknecht, und die

Fraktion, an deren Spitze er und August Bebel standen, galt lange Zeit

in Deutschland als die eigentliche Partei von Marx. In den Organen, die

Wilhelm Liebknecht damals redigierte, kamen aber naturgemäß vorwiegend

Ideen von Liebknecht zum Ausdruck, von denen schon erwähnt wurde, daß

sie stark vom französischen Sozialismus beeinflußt waren, daß Liebknecht

ganz irrigerweise für das theoretische Mundstück von Marx genommen ward.

Liebknecht gab dem 1869 von der damals unter seiner geistigen Führung

geschaffenen sozialdemokratischen Arbeiterpartei gegründeten und von ihm

redigierten Blatt den Titel »Der Volksstaat«, und er wie andere sprachen

darin auch immer wieder von einem solchen Staat. Das war aber ganz und

gar nicht nach dem Geschmack von Marx und Engels, und in der 1876/77 von

ihm unter teilweiser Mitwirkung von Marx verfaßten Schrift »Herrn Eugen

Dührings Umwälzung der Wissenschaft« nahm Engels Gelegenheit, gegen

diese Idee vom Volksstaat, wie Liebknecht sie vertrat, zu polemisieren,

ohne letzteren zu nennen. Er legt dar, daß nach der Revolution des

Proletariats die Entwicklung nicht zum Volksstaat, sondern zur

Auflösung, zum Absterben des Staates führe. Die Kapitel der Schrift, die

speziell den Sozialismus behandeln, sind von Engels später als Broschüre

unter dem Titel: »Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur

Wissenschaft« herausgegeben worden, und wer es nicht vorzieht, das ganze

Buch zu lesen, das überaus wertvolle Darlegungen über grundlegende

Fragen der Philosophie, Ethik, Geschichtswissenschaft, Nationalökonomie

und Sozialwissenschaft enthält, der sollte sich zum mindesten diese

Broschüre anschaffen. Man kann sich keine bessere Vorführung der

Grundgedanken der Marx-Engelsschen Soziallehre wünschen. In dieser

Schrift nun gibt Engels gegen den Schluß eine zusammengefaßte Darlegung

darüber, was nach der von Marx und ihm vertretenen Anschauung aus dem

Staat wird, nachdem die Arbeiterklasse auf der zu ihrem Höhepunkt

gelangten Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft die politische

Gewalt erlangt hat. Er schreibt dort:

»Das Proletariat ergreift die Staatsgewalt und verwandelt die

Produktionsmittel zunächst in Staatseigentum. Aber damit hebt es sich

selbst als Proletariat, damit hebt es alle Klassenunterschiede und

Klassengegensätze auf, und damit auch den Staat als Staat. Die

bisherige, sich in Klassengegensätzen bewegende Gesellschaft hatte den

Staat nötig, d. h. eine Organisation der jedesmaligen ausbeutenden

Klasse zur Aufrechterhaltung ihrer äußeren Produktionsbedingungen,

also namentlich zur gewaltsamen Niederhaltung der ausgebeuteten Klasse

in den durch die bestehende Produktionsweise gegebenen Bedingungen der

Unterdrückung (Sklaverei, Leibeigenschaft oder Hörigkeit, Lohnarbeit).

Der Staat war der offizielle Repräsentant der ganzen Gesellschaft,

ihre Zusammenfassung in einer sichtbaren Körperschaft; aber er war

dies nur, insofern er der Staat derjenigen Klasse war, welche selbst

für ihre Zeit die ganze Gesellschaft vertrat: im Altertum Staat der

sklavenhaltenden Staatsbürger, im Mittelalter des Feudalismus, in

unserer Zeit der Bourgeoisie. Indem er endlich tatsächlich

Repräsentant der ganzen Gesellschaft wird, macht er sich selbst

überflüssig. Sobald es keine Gesellschaftsklasse mehr in der

Unterdrückung zu halten gibt, sobald mit der Klassenherrschaft und dem

in der bisherigen Anarchie der Produktion begründeten Kampf ums

Einzeldasein auch die daraus entspringenden Kollisionen und Exzesse

beseitigt sind, gibt es nichts mehr zu reprimieren, das eine besondere

Repressionsgewalt, einen Staat nötig machte. Der erste Akt, worin der

Staat wirklich als Repräsentant der ganzen Gesellschaft auftritt --

die Besitzergreifung der Produktionsmittel im Namen der Gesellschaft

-- ist zugleich sein letzter selbständiger Akt als Staat. Das

Eingreifen einer Staatsgewalt in gesellschaftliche Verhältnisse wird

auf einem Gebiete nach dem andern überflüssig und schläft dann von

selbst ein. An die Stelle der Regierung über Personen tritt die

Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen. Der

Staat wird nicht »abgeschafft«, er _stirbt_ ab. Hieran ist die Phrase

vom »freien Volksstaat« zu messen, also sowohl nach ihrer zeitweiligen

agitatorischen Berechtigung, wie nach ihrer endgültigen

wissenschaftlichen Unzulänglichkeit; hieran ebenfalls die Forderung

der sogenannten Anarchisten, der Staat solle von heute auf morgen

abgeschafft werden.«

Man sieht, es wird dem Staat im Grunde eine nur transitorische,

zeitweilige Rolle zuerkannt, die wesentlich die einer unterdrückenden

oder niederhaltenden Gewalt ist -- also das, was Lassalle gerade die

Rolle eines Nachtwächters der jeweilig herrschenden Klasse nennt, und

wenn mit dem Bestehen verschiedener Gesellschaftsklassen die

Klassengegensätze und der Anlaß zur Niederhaltung von Klassen aufhören,

hört nach dieser Theorie auch der Staat auf. Sie zieht sich durch alle

Schriften von Marx und Engels und ist von letzterem später in der

Schrift: »Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates«

näher begründet worden. Gelegentlich spricht Engels wohl auch vom Staat

als Produkt der Arbeitsteilung in der Gesellschaft und leitendem Organ

der durch jene notwendig gewordenen Verwaltungsaufgaben, aber er geht

auf diese Funktionen und ihre Zukunft nicht näher ein, sondern läßt

hinterher immer nur den Staat als Organ der Niederhaltung

aufmarschieren. Inwieweit diese Auffassung aufrechterhalten werden kann,

oder welche von beiden Auffassungen die Marx-Engelssche und die

Lassallesche, die zeitweilig in den Diskussionen der Sozialisten eine

große Rolle gespielt haben, den Anspruch auf größere Richtigkeit hat,

wird sich vielleicht zeigen, wenn wir nun auch Marx selbst über den

Staat gehört haben.

Vierzehn Jahre bevor die Schrift von Engels über den Ursprung der

Familie, des Privateigentums und des Staates erschien, im Jahre 1871,

hat Karl Marx sich genauer über den Staat geäußert in jener für den

Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation verfaßten Denkschrift

oder Ansprache über die Pariser Kommune von 1871. Im dritten Abschnitt

dieser Schrift legt er dar, was eigentlich die Kommune von Paris

bedeutet habe, was ihr tieferer Sinn und ihre tieferen Absichten gewesen

seien. Er hat dabei, was ich nicht verheimlichen will, etwas sehr frei

gearbeitet. Er hat das, was den Leuten der Kommune unbestimmt

vorschwebte, in eine sehr klare und bestimmte Sprache, in die logische

Entwicklung eines leitenden Gedankens gekleidet. Nachdem er dargelegt

hat, daß die Pariser Kommune eine Regierung der Arbeiterklasse war und

mit den Einrichtungen der alten Klassenherrschaft, mit Militär, Polizei

usw. gebrochen hatte, fährt er fort:

»Die Pariser Kommune sollte selbstverständlich allen großen

gewerblichen Mittelpunkten Frankreichs zum Muster dienen. Sobald die

kommunale Ordnung der Dinge einmal in Paris und den Mittelpunkten

zweiten Ranges eingeführt war, hätte die alte zentralisierte Regierung

auch in den Provinzen der Selbstregierung der Produzenten weichen

müssen. In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die

Kommune nicht die Zeit hatte weiter auszuarbeiten, heißt es

ausdrücklich, daß die Kommune die politische Form selbst des kleinsten

Dorfs sein, und daß das stehende Heer auf dem Lande durch eine

Volksmiliz mit äußerst kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die

Landgemeinden eines jeden Bezirks sollten ihre gemeinsamen

Angelegenheiten durch eine Versammlung von Abgeordneten in der

Bezirkshauptstadt verwalten, und diese Bezirksversammlungen dann

wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation in Paris schicken; die

Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an die bestimmten

Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein. Die wenigen, aber wichtigen

Funktionen, welche dann noch für eine Zentralregierung übrig blieben,

sollten nicht, wie dies absichtlich gefälscht worden, abgeschafft,

sondern an kommunale, d. h. streng verantwortliche Beamte übertragen

werden. Die Einheit der Nation sollte nicht gebrochen, sondern im

Gegenteil organisiert werden durch die Kommunalverfassung; sie sollte

eine Wirklichkeit werden durch die Vernichtung jener Staatsmacht,

welche sich für die Verkörperung dieser Einheit ausgab, aber

unabhängig und überlegen sein wollte gegenüber der Nation, an deren

Körper sie doch nur ein Schmarotzerauswuchs war. Während es galt, die

bloß unterdrückenden Organe der alten Regierungsmacht abzuschneiden,

sollten ihre berechtigten Funktionen einer Gewalt, die über der

Gesellschaft zu stehen beanspruchte, entrissen und den

verantwortlichen Dienern der Gesellschaft zurückgegeben werden. Statt

einmal in drei oder sechs Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der

herrschenden Klasse das Volk im Parlament ver- und zertreten soll,

sollte das allgemeine Stimmrecht dem in Kommunen konstituierten Volk

dienen, wie das individuelle Stimmrecht jedem andern Arbeitgeber dazu

dient, Arbeiter, Aufseher und Buchhalter in seinem Geschäft

auszusuchen. Und es ist bekannt genug, daß Gesellschaften ebenso gut

wie einzelne in wirklichen Geschäftssachen gewöhnlich den rechten Mann

zu finden und, falls sie sich einmal täuschen, dies bald wieder gut zu

machen wissen. Andererseits aber konnte nichts dem Geist der Kommune

fremder sein, als das allgemeine Stimmrecht durch hierarchische

Investitur zu ersetzen.«

Diese Ausführungen stehen gedanklich in merkwürdiger Übereinstimmung

mit dem Plane, den der von Marx so scharf kritisierte Proudhon in seiner

Abhandlung über den Föderalismus und seiner Schrift über die politische

Befähigung der arbeitenden Klassen entwickelt hat. Die letztgenannte

Schrift, die man Proudhons politisches Testament nennen kann, ist nie

ins Deutsche übersetzt worden. Sie ist gegen Ende 1864 geschrieben, als

die Internationale Arbeiterassoziation im Entstehen begriffen war und in

der Arbeiterschaft von Paris neues politisches Leben sich regte. Mit ihr

wollte Proudhon, an dem der Tod schon nagte, der Bewegung eine Art

politisches Geleitbuch geben. Er war, wie man weiß, Gegner des Staates,

wenn er auch nicht Anarchist in dem Sinne war, wie man das Wort heute

versteht, sondern dem Föderalismus und Kommunalismus huldigte. Der Staat

sollte dadurch abgeschafft werden, daß die Nation sich in freien

Kommunen und Verbänden von solchen von unten auf föderalistisch

organisierte. Der Staat wird da -- was unter dem kaiserlichen Regime

Frankreichs verständlich genug war -- nur als unterdrückende Macht

aufgefaßt. Ganz wie sieben Jahre später bei Marx, der ihn

Schmarotzergewächs, Auswuchs der Gesellschaft und unterdrückende Gewalt

nennt. Von einer höheren Aufgabe oder Funktion des Staates ist bei Marx

so wenig wie bei Proudhon die Rede, während nach Lassalle der Staat

sogar eine hohe kulturelle Aufgabe selbst dann noch erfüllte, wenn er es

gar nicht einmal wollte. Wo ist da die Wahrheit? Nach meiner Ansicht

verkennt der von Marx entwickelte Plan vollständig die Rückwirkung der

großen ökonomischen Zusammenhänge, was bei einem Manne wie Marx, der so

großen Sinn für das Wesen und die Bedeutung der großen Produktion hatte,

ganz besonders verwundern muß. Die hier entwickelte Auffassung ist

vollständig kleinbürgerlich. Ein Gemeinwesen mit kleinbürgerlicher

Wirtschaft und kleinbürgerlichem Verkehr läßt sich allenfalls nach Art

des Kommunalismus auffassen. Ein Land aber mit modernen

Industrieunternehmungen und den durch sie geschaffenen wirtschaftlich

sozialen Zusammenhängen, die weit über die Gemeinde hinausgreifen, ist

als bloßer Bund unabhängiger Kommunen undenkbar.

Man vergegenwärtige sich zum Beispiel nur das moderne vielverzweigte

Verkehrswesen und die vielen anderen Wirtschaftsorganismen, deren

Wirkungssphäre und Bedürfnisse eine Zwangsgesetzgebung notwendig machen,

die an der Selbstbestimmung der Gemeinden keinen Hemmschuh finden darf.

Der durch die große Industrie erzeugte Wirtschaftsverkehr stellt die

Gesetzgebung der Nation vor ganz andere Aufgaben, als sie in einer

kommunistischen Organisation ausreichend erfüllt werden könnten. Die

letztere würde schon einfach an den Erfordernissen rationeller

Flußwirtschaft versagen, bei der die örtlichen Interessen so verschieden

liegen. Die Bewohner im Tale und an der Mündung haben ganz andere

Interessen als die Bewohner der Berggegenden, von denen der Fluß

herkommt. Vielfach sind Flüsse versandet, weil die Bevölkerung in den

betreffenden Bergdistrikten die Wälder abgeholzt hatte. Die von den

Quellen an in ihrem Lauf ungehemmten Flüsse nahmen so viel Erdreich mit,

daß weiter unten Bett und Mündungen versandeten. Eine Flußwirtschaft,

die den Fluß schiffbar erhält, braucht Gesetze und eine Überwachung, die

vor keinen Sonderinteressen oder gar Launen der Gemeinden Halt machen.

Haben wir doch selbst internationale Überwachungskommissionen für die

Flußläufe von Donau, Rhein usw. Man verweist nun gern auf diese

letzteren als Beweise dafür, daß sich solche Dinge auch auf dem Wege der

freien Vereinbarung regeln lassen. Aber man vergißt dabei, daß diesen

Kommissionen Verträge von _Staaten_ zugrunde liegen, bei denen schon die

Sonderinteressen von Gemeinden und Bezirken einem großen

Allgemeininteresse weichen mußten. Wären nicht schon Staaten gewesen, so

wären jene Vereinbarungen nie zustande gekommen.

Der Plan des Kommunalismus ignoriert viele der bedeutenden

Gesetzgebungs- und Verwaltungsaufgaben des modernen Staates, übrigens

können auch die Gemeinden heute sich nicht mehr auf die

kleinbürgerlichen Aufgaben beschränken, die Proudhon im Auge hatte. Die

Bodenpolitik, Verkehrspolitik und Sozialpolitik sind bei vielen schon

über diesen Rahmen hinausgewachsen. Ich darf daran erinnern, was meine

Wenigkeit vor jetzt beinahe 25 Jahren geschrieben hatte in einem

Artikel, der betitelt ist: »Die sozialpolitische Bedeutung von Raum und

Zahl.«[1] Es wird dort aufgezeigt, wie sehr die räumliche Ausdehnung des

Gebiets und die Vermehrung der Bevölkerung allein schon ganz neue

Bedürfnisse schaffen und das Zustandekommen der Gesetzgebung wie ihre

Aufgaben komplizieren.

[1] Wieder abgedruckt in Band II des Sammelwerks »Zur Theorie und

Geschichte des Sozialismus«. Berlin 1904, 4. Auflage.

Man wird das in Deutschland praktisch erfahren, wenn hier Versuche

gemacht werden, die in die Reichsverfassung der Republik grundsätzlich

übernommene direkte Gesetzgebung in die Wirklichkeit umzusetzen. Das in

der Schweiz heimische Referendum hat auch dort seine Nücken. Aber es ist

ganz etwas anderes, wenn die Bürger der kleinen, von jeher

republikanischen Eidgenossenschaft über eine Frage ihres weltpolitisch

gesicherten Landes abstimmen, als wenn eine solche Volksabstimmung in

einem Lande mit über 60 Millionen Einwohnern und in so schwieriger Lage

wie Deutschland vorgenommen wird. Man kann mit der direkten Abstimmung

wohl ganz einfache Fragen regeln, aber unmöglich kann man alle

Angelegenheiten eines großen Landes durch solche Abstimmungen zur

Entscheidung bringen, es müßte sonst jeder Bürger ein Ausbund

enzyklopädischen Wissens sein.

Der Staat ist nicht nur Organ der Unterdrückung und Besorger der

Geschäfte der Besitzenden. Ihn nur als solches erscheinen zu lassen, ist

die Zuflucht aller anarchistischen Systemmacher. Proudhon, Bakunin,

Stirner, Krapotkin, sie alle haben den Staat immer nur als Organ der

Unterdrückung und Aussaugung hingestellt, das er freilich lange genug

gewesen ist, aber durchaus nicht notwendig sein muß. Er ist eine Form

des Zusammenlebens und ein Organ der Regierung, das seinen

sozialpolitischen Charakter mit seinem sozialen Inhalt ändert. Wer nach

der Art eines abstrahierenden Nominalismus seinen Begriff mit dem

Begriff der Herrschaftszustände, unter denen er einst entstanden ist,

unabänderlich verknüpft, ignoriert die Entwicklungsmöglichkeiten und

tatsächlichen Metamorphosen, wie sie sich in der Geschichte mit ihm

vollzogen haben.

In der Praxis hat sich unter dem Einfluß der Kämpfe der

Arbeiterbewegung in den sozialdemokratischen Parteien eine andere

Wertung des Staates eingestellt. Da hat in der Tat die Idee eines

Volksstaates Boden gewonnen, der nicht das Werkzeug der oberen Klassen

und Schichten ist, sondern seinen Charakter kraft des allgemeinen und

gleichen Wahlrechts von der großen Volksmehrheit erhält. Insofern hat

Lassalle trotz mancher Übertreibungen in seinen oben wiedergegebenen

Sätzen vor der Geschichte, soweit wir sie übersehen können, recht

behalten. Allerdings muß man auch ihn =cum grano salis= verstehen. In

seinem Offenen Antwortschreiben ruft er den Arbeitern zu: »Aber was ist

denn der Staat?« Und nach Vorführung von statistischen Zahlen über die

damalige Einkommensverteilung fährt er fort: »Ihnen also, den

_notleidenden Klassen_, nicht uns, den höheren Ständen, gehört der Staat,

denn _aus Ihnen besteht er_, Ihre, der _ärmeren Klassen große Assoziation,

das ist der Staat!_« Ein Ausspruch, der viel Ähnlichkeit hat mit dem Satz

eines französischen Sozialisten, von dem seinerzeit geschrieben wurde,

daß Lassalle ihn kopiert habe, was aber nicht richtig ist. Es ist dies

Louis Blanc, der Verfasser der Schrift über die Organisation der Arbeit.

In einer Abhandlung, die polemisch gegen Proudhon gerichtet war, schrieb

dieser:

»In einem demokratischen Regierungssystem ist der Staat die Macht des

ganzen, durch seine Abgeordneten vertretenen Volkes, er ist die

Herrschaft der Freiheit. Der Staat ist nichts anderes als die

Gesellschaft selbst, die als Gesellschaft handelt, um die

Unterdrückung zu verhindern und die Freiheit aufrechtzuerhalten. »Mann

aus dem Volke, der Staat bist du!« -- »=Homme du peuple, l'état c'est

vous!=««

Der Aufruf am Schluß ist in der Tat beinahe derselbe, den Lassalle

ausstößt. Und ähnlich wird argumentiert: der Staat ist aus dem Volk

zusammengesetzt, folglich _ist_ das Volk der Staat. In dieser Hinsicht

kann man freilich etwas weniger simplizistisch argumentieren. Mit der

Feststellung, aus welchen Menschen die Bevölkerung des Staates besteht,

ist der Staat noch nicht erklärt. Nur unter bestimmten Umständen hat das

Wort einen wahren Inhalt. Hören wir darüber einen anderen Sozialisten.

Der englische Sozialist James Ramsey Macdonald hat im Jahre 1909 eine

sehr interessante Abhandlung veröffentlicht über Sozialismus und

Regierung. Darin führt er gegen Engels aus:

»Der Staat ist nicht die Regierung und nicht die Gesellschaft, er ist

die organisierte politische Persönlichkeit eines unabhängigen Volkes,

die Organisation einer Gemeinschaft, um ihren gemeinsamen Willen

geltend zu machen durch politische Mittel. Es ist ein Irrtum,

anzunehmen, daß der Staat nur das ist, was die Individuen aus ihm

gemacht haben. Auch die Vergangenheit hat ihn gemacht. ... Daher muß

der Staat als ein Organisches betrachtet werden.«[2]

[2] Im gleichen Sinne heißt es in dem obenerwähnten Aufsatz des

Verfassers dieser Schrift:

»Wie in der Tierwelt mit der Differenzierung der Funktionen die

Ausbildung eines Knochengerüsts unvermeidlich wird, so im

gesellschaftlichen Leben mit der Differenzierung der Wirtschaften die

Heranbildung eines das Gesellschaftsinteresse als solches

vertretenden _Verwaltungskörpers_. Ein solcher Körper war bisher und

ist heute der _Staat_. Da nun die Weiterentwicklung der Produktion

ganz ersichtlich _nicht in Aufhebung_ der differenzierten Produktion

bestehen kann, sondern nur _in neuer Zusammenfassung_ auf Grundlage

der ausgebildeten Differenzierung -- auf die Personen übertragen,

nicht in Aufhebung, sondern in _Ergänzung_ der beruflichen

Arbeitsteilung (bzw. der Arbeitsteilung im Beruf. Ed. B.), so kann

der Verwaltungskörper der Gesellschaft der absehbaren Zukunft sich

vom _gegenwärtigen_ Staat _nur dem Grade nach_ unterscheiden.« (Ed.

Bernstein, Zur Theorie und Geschichte des Sozialismus, Berlin 1904,

Bd. II, S. 73.)

Das ist, glaube ich, die vor der unbefangenen geschichtlichen Prüfung

auch wohl dauernden Bestand behaltende Definition des Begriffes »Staat«.

Man kann Macdonald nicht vorwerfen, daß er irgendein wesentliches Moment

ausläßt, das beim Staat in Betracht kommt. Es hat nun eine ganze

Literatur über den Staat gegeben, ob der Staat auf einem Vertrag beruht,

sei es auf einem bewußten oder einem stillschweigenden Vertrag, den ein

Teil der Bevölkerung einfach durch Duldung eingeht, oder ob der Staat

nur von der Gewalt herkam. Und, hat man weiter gefragt, was ist der

Gemeinschaftswille? Ist es der Wille aller, die eine Gemeinschaft

bilden, addiert, oder ist eine stärkere Potenz bei seiner Bildung tätig?

Letzteres ist, soweit man überhaupt berechtigt ist, von einem

Gemeinschaftswillen zu sprechen, in der Tat der Fall. Und zwar ist es

keine mystische, übersinnliche Macht, sondern ganz einfach die

Geschichte, die Vergangenheit, die bei seiner Bildung mitwirkt, und

nicht bloß die jeweilige Abstimmung einer Anzahl Menschen. Der Staat ist

ein Produkt der Entwicklung, in dessen jeweilige Gestaltung die

Vergangenheit mit hineinspielt. Aus dem Staat herausspringen ist

Unmöglichkeit. Man kann ihn nur ändern. Und so führt die Frage nach dem

Staat den Sozialisten hinüber zur Frage der Demokratie und der Regierung

überhaupt.

Siebentes Kapitel.

Der Sozialismus als Demokratie und der Parlamentarismus.

Halten wir daran fest, daß der Sozialismus unserer Zeit als

Klassenbewegung Bewegung der Arbeiterklasse ist. Allerdings ist er nicht

nur Klassenbewegung, sondern auch Bewegung sozialistischer Ideologie.

Aber der Angehörige einer anderen Gesellschaftsklasse muß je nachdem

sein Klasseninteresse _vergessen_, oder sich über es _hinwegsetzen_, um

Sozialist zu werden. Der Arbeiter aber, das ist wenigstens die

Auffassung der Sozialisten, braucht nur sein Klasseninteresse zu

_erkennen_ -- nicht sein persönliches Interesse, das kann ein anderes

sein --, um Sozialist zu werden. Da somit die sozialistische Bewegung

die Bewegung der Arbeiterklasse ist, der breiten sozialen Unterschicht

der Gesellschaft, ist sie darum schon notwendigerweise eine

demokratische Bewegung. Darüber kann grundsätzlich gar keine

Meinungsverschiedenheit bestehen, sondern nur darüber, wie diese

Demokratie sich auswirkt, auf welchem Wege und zu welchem Ziele hin.

Streit herrscht zunächst über ihre Form, und da berührt die Frage der

Demokratie die Frage des Parlamentarismus. Wiederholt ist schon von

Sozialisten wie auch von radikalen bürgerlichen Demokraten ein

grundsätzlicher Gegensatz zwischen Demokratie und Parlamentarismus

behauptet worden. Und heute kann man in Organen derjenigen

sozialistischen Richtung, die sich kommunistisch nennt, den von der

bolschewistischen Regierung Sowjetrußlands als Axiom aufgestellten Satz

lesen: »Der Parlamentarismus ist die Regierungsform der Bourgeoisie.«

Dagegen wissen wir, daß sowohl Marx-Engels wie auch Lassalle für den

Parlamentarismus eingetreten sind, wenn es sich um den Kampf für das

Budgetrecht, das Geldbewilligungsrecht des Parlaments gegen

halbabsolutistische monarchistische Regierungen gehandelt hat. Und heute

tritt die große Mehrheit der Sozialisten, die nicht bolschewistische

Kommunisten sind, für die parlamentarische Regierung ein. Es ist daher

nötig, sich klar zu machen, was wir unter Parlamentarismus und

parlamentarischer Regierung zu verstehen haben.

Beginnen wir mit der Begriffsbestimmung. Was ist überhaupt ein

Parlament? Die Frage ist genau dahin zu beantworten: ein Parlament ist

ein beratender und jeweilig auch beschließender Vertretungskörper,

anders ausgedrückt, eine vertretende bzw. repräsentative Versammlung,

die berät und je nachdem auch beschließt. Vertretung und Beratung sind

vom Begriff des Parlamentarismus nicht zu trennen, das Beschließen eher.

Es hat Parlamente gegeben, die das Recht der Beschlußfassung nicht

hatten. In der Frühzeit der parlamentarischen Entwicklung Englands gab

es dort solche parlamentarische Körper. Die Konsulatsverfassung

Frankreichs, die von Sieyès ausgearbeitet war, und später die Verfassung

des Kaiserreichs wurde, sah verschiedene parlamentarische Körper vor:

Senat, Tribunal usw. Das Tribunal hatte dabei nur eine beratende

Funktion, nicht die Beschlußfähigkeit. Es hatte Gesetze zu beraten und

sie je nachdem dem gesetzgebenden Körper vorzulegen; aber beschließende

Kraft hatte es nicht. Diesen Gedanken hatte Sieyès entnommen der

oligarchischen venezianischen Republik, und ähnliches findet man in der

bürgerlichen Utopie Oceana des James Harrington niedergelegt, die in

mancher Hinsicht für die Ideengeschichte des Parlamentarismus

interessant ist. Harrington schlug zwei Körper vor, einen beratenden und

einen beschließenden. Da sollte aber der demokratisch gewählte Körper

der beschließende sein, und der nach beschränktem Wahlrecht gebildete

Körper nur beratende Funktion haben. Dieser wesentlich die besitzenden

Klassen vertretende Beratungskörper sollte die Gesetze vorberaten, und

dann sollte das Volk durch seine Vertreter über sie entscheiden. Man

kann sagen, das sei ein verfälschter Parlamentarismus. Aber darauf kommt

es hier nicht an. In der Geschichte des Parlamentarismus hat es viele

Halbheiten und Mischformen gegeben. Auch der englische Parlamentarismus

war zunächst eine Mischform, ist es in gewisser Hinsicht selbst heute

noch. Erstens ist er nicht die unbeschränkte Herrschaft des Parlaments.

Denn neben dem Parlament besteht in England noch die Krone, die nach dem

Buchstaben des Gesetzes noch sehr viele Rechte hat, wenn sie auch in der

Praxis von den meisten keinen Gebrauch macht. Immerhin hat sie mehr

Rechte, als man gemeinhin annimmt. Dann besteht das Parlament in England

noch immer aus zwei Häusern, dem überwiegend aus erblichen Mitgliedern

zusammengesetzten Haus der Lords und dem Haus der Gemeinen, englisch:

=House of Commons=, was man in Deutschland merkwürdigerweise noch immer

mit »Unterhaus« übersetzt, während in Wirklichkeit das »Haus der

Gemeinen« viel weitergehende Rechte hat als das Haus der Lords. Im

englischen Volke wird denn auch allgemein nur die gewählte Vertretung

als das Parlament betrachtet. Ebenso in Deutschland. Schon vor der

Revolution betrachtete das preußische Volk das Abgeordnetenhaus als das

eigentliche Parlament; das Herrenhaus galt ihm nur als eine Art

Hemmschuh der parlamentarischen Arbeit, und viel mehr war es ja auch

nicht. In England nennt man auch nicht das Haus der Lords die erste

Kammer, sondern bezeichnet es ganz logisch als die zweite Kammer.

Diese zweiten Kammern beruhen auch anderwärts vielfach auf dem

erblichen Recht oder sind zusammengesetzt aus ernannten Vertretern und

ständischen Vertretern. So war das preußische Herrenhaus zusammengesetzt

aus Vertretern des Adels, des Grundbesitzes, bestimmter erbberechtigter

Familien, der hohen Geistlichkeit, der Universitäten, der Städte; es war

also eine ständische Vertretung. In England sind, wie bemerkt,

Mitglieder des Hauses der Lords auch heute noch größtenteils Personen

aus ererbtem Recht, aber dieses erbliche Anrecht auf den Sitz im Hause

der Lords hat eine unangenehme Nebenwirkung. Ein Mann, der erblicher

Peer von England ist, darf nicht Abgeordneter im Haus der Gemeinen sein.

Der bekannte liberale Politiker Lord Rosebery war Mitglied des Hauses

der Gemeinen, solange sein Vater Mitglied des Hauses der Lords war. Aber

dieser Vater starb sehr früh, und da mußte der Sohn ins Haus der Lords,

ob er wollte oder nicht, so daß es mit seiner Abgeordnetenlaufbahn

vorbei war. Er hat das sehr übel empfunden und das Haus der Lords für

einen vergoldeten Käfig erklärt. Daß er nicht ins Haus der Gemeinen

durfte, hatte ihn als Führer der liberalen Partei unmöglich gemacht, so

sehr ist dieses im heutigen England die erste Kammer.[3]

[3] Eine Reform des Hauses der Lords durch eine Verbreiterung seiner

Basis erstreben in England die Konservativen. Dem setzen die

Liberal-Radikalen hartnäckigen Widerstand entgegen, weil ein

reformiertes Haus der Lords leichter ein der Demokratie gefährlicheres

Haus werden könnte als das unveränderte, aus dem Adel zusammengesetzte

Haus, das man durch immer neue Einschränkung seiner Rechte »reformiert«

hat.

Geschichtlich waren die erblichen oder ständischen Kammern allerdings

zunächst die ersten. In England entsteht zunächst im Anfang des

dreizehnten Jahrhunderts das Haus der Lords. Aber sehr bald ziehen die

Lords Vertreter der Grafschaften und Städte hinzu, weil sie sie

brauchen, die dann aber als Haus der Gemeinen gesondert tagen, und

allmählich gewinnt dieses Haus der Gemeinen immer mehr Bedeutung

gegenüber dem Hause der Lords, bis das Schwergewicht völlig bei der

breiten, direkt gewählten Volksvertretung liegt. Das ist heute auch dort

der Fall, wo beide Kammern gewählt werden, wie jetzt in Frankreich. Dort

werden der Senat und die Deputiertenkammer gewählt, aber die

Deputiertenkammer wird gewählt auf Grund des allgemeinen, gleichen,

geheimen und direkten Wahlrechts, der Senat aber indirekt von Vertretern

der Gemeinden, der Generalräte und Arrondissementsräte. In der Schweiz

wiederum hat man den Nationalrat und den Ständerat. Der Nationalrat wird

in Wahlkreisen auf Grund des gleichen, direkten Wahlrechts gewählt; der

Ständerat wird zwar auch direkt gewählt, aber von den ganzen Kantonen.

Jeder Vollkanton entsendet zwei, jeder Halbkanton einen Vertreter,

während die Nationalratswahlkreise nach der Bevölkerung eingeteilt sind.

Infolgedessen ist der Nationalrat viel stärker an Mitgliedern als der

Ständerat und übt auch weitreichendere Funktionen aus. Ähnlich ist es in

den Vereinigten Staaten, wo Senat und Repräsentantenhaus die

Volksvertretung, hier »Kongreß« genannt, bilden. Der Senat wird direkt

oder indirekt von den Staaten gewählt, das Repräsentantenhaus von den

Wahlkreisen. Aber hier wie in allen übrigen modernen Ländern wird das

allgemeine und mehr direkt gewählte Haus als das eigentliche Parlament

betrachtet.

Was nun die Rechte und Aufgaben der Parlamente betrifft, so ist das

Fundamentalrecht des Parlaments das Budgetrecht, das Recht der Annahme

oder Verweigerung der Haushalte bzw. der Steuern. Ursprünglich wurde in

England das Parlament überhaupt vom König nur einberufen, wenn dieser

neue Steuern brauchte, und das Recht, diese Steuern zu verweigern, war

das Mittel, mit dem es sich alle übrigen Rechte erwirkt hat. Schon unter

Heinrich IV., 1407, erkämpft das Haus der Gemeinen das Recht, daß alle

Geldbewilligungsgesetze ihm vorgelegt werden müssen, und dann erobert es

sich das Recht der alleinigen Geldbewilligung. Bei wechselnden

Machtverhältnissen im Staate, in immer wieder aufgenommenen Kämpfen

gegen die Krone, macht es sich die Verlegenheiten dieser zunutze. Es

weiß zu gut, daß ohne Geld das Regieren nicht möglich ist. Hängt die

Geldbewilligung vom Parlament ab, so kann die Krone nichts ohne dieses

machen; sie kann ohne Geld keine Soldaten beschaffen und daher auch ohne

das Parlament keine Kriege führen. Darauf gestützt hat z. B., als 1628

ein Krieg zwischen Frankreich und England bevorstand, das Parlament sich

die Rechte der sogenannten =Petition of Right= (»Rechtsforderung«)

ausbedungen. Zwölf Jahre später, im Jahre 1640, als Karl I., der

gleichzeitig König von Schottland war, gegen seine aufständischen

Schotten kämpfen wollte, sagte das englische Parlament wiederum: »Ehe

wir Dir Geld dazu bewilligen, wollen wir erst einmal mit Dir abrechnen.«

Karl, der zehn Jahre lang ohne Zustimmung des Parlaments Steuern hatte

eintreiben lassen, mußte die Gesetzwidrigkeit dieses Vorgehens

anerkennen, eine ganze Reihe von Verfügungen zurücknehmen, neue Rechte

bewilligen und das Todesurteil gegen seinen Kanzler Strafford

unterschreiben, ehe er das Geld bewilligt erhielt. Dann kam die

Revolution, die ihm selbst den Kopf kostete, aber mit Wiederherstellung

des Königtums endete. Als aber 1688 die zweite Revolution ausbrach und

Wilhelm von Oranien ins Land gerufen wurde, mußte auch dieser erst dem

Parlament neue Rechte zuerkennen, bis er den Thron besteigen durfte.

1689 schuf das Parlament das Meutereigesetz, mit dem Vorbehalt, daß es

immer nur für ein Jahr gilt, so daß, wenn es einmal nicht erneuert wird,

in England die Soldaten beliebig meutern dürfen, ohne sich dadurch

strafbar zu machen. Dadurch war der Krone das Ausspielen des Heeres

gegen das Parlament unmöglich gemacht.

Man kann die Geschichte des englischen Parlaments, das ja das erste

große Landesparlament gewesen ist, in zwei große Phasen einteilen; die

eine Phase ist die Phase des Kampfes des Parlaments gegen das Königtum,

d. h. der Kampf um immer größere Macht des Parlaments dem Königtum

gegenüber. Die Thronfolge ist gebunden an eine protestantische Erbfolge.

Bei alledem behielt die Krone doch immer noch die Möglichkeit eines

großen Einflusses. 1714 kam das Welfenhaus auf den Thron. Der erste

Vertreter der hannoverschen Dynastie, Georg I., konnte nicht einmal

englisch und kümmerte sich wenig um die Regierung, sondern begnügte sich

damit, von Zeit zu Zeit nach England zu kommen und seine Einkünfte

einzustreichen. Georg II. bürgerte sich auch nur schwer in England ein.

Anders der dritte Georg. Der wollte sein eigener Staatskanzler sein und

hat es denn auch glücklich fertig gebracht, die Rebellion und den Abfall

der Vereinigten Staaten von Amerika zu erleben. Seine Versuche, den

Einfluß des Parlaments zurückzudrängen, haben aber nur kurze Zeit

gedauert. 1780 nahm das Haus der Gemeinen einen Antrag an, daß die Macht

der Krone im Wachsen sei und verkürzt werden müsse, und das ist auch

durch eine ganze Reihe von Bestimmungen erzielt worden.

Im Laufe der Zeit war aber das Haus der Gemeinen ebenso eine Kammer von

Privilegierten geworden, wie das Haus der Lords. Das Wahlrecht war

außerordentlich beschränkt, die Stimmabgabe öffentlich, und wenn sie

auch nicht durch ein Reaktionsgesetz eingeführt, sondern aus dem

Mittelalter her überkommen war, wo kein Mensch an geheime Stimmabgabe

dachte, so war sie doch das Mittel einer furchtbaren Wahlkorruption

geworden, hatte sie dazu geführt, daß der Stimmenkauf und das

Kommandieren von Wählern ganz ungescheut betrieben wurden[4]. Ebenso

wuchs die Korruption im Parlament, das, je mehr England Kolonialreich

wurde, immer mehr wohlbezahlte Posten zu vergeben hatte. Und nun beginnt

die _zweite Phase_ der Geschichte des englischen Parlamentarismus: der

Kampf um die _Demokratisierung der Volksvertretung_ und damit in

Verbindung der Kampf des Hauses der Gemeinen _gegen das Haus der Lords_.

[4] Trotzdem haben die Engländer sich nur schwer von ihr getrennt.

Als die geheime Stimmabgabe eingeführt werden sollte, haben nicht nur

die Konservativen, sondern auch sehr liberale und sozialistisch

gesinnte Männer sich entschieden dagegen erklärt, u. a. der ehrliche

und bedeutende Reformsozialist John Stuart Mill. Er fand es eines

freien Menschen unwürdig, seine Stimme nicht offen abzugeben. Erst im

Jahre 1872 ist die geheime Stimmabgabe und auch nur _versuchsweise_

eingeführt, aber nie wieder abgeschafft worden, weil man dahinter

kam, welcher Vorzug ihr innewohnt.

Bis weit ins neunzehnte und sogar noch ins zwanzigste Jahrhundert

hinein ist das englische Wahlrecht im allgemeinen erst faktisch und dann

formal ein Privilegienwahlrecht des Grundbesitzes in Land und Stadt

gewesen. Abgesehen von den nach und nach sehr eingeschrumpften

Wahlberechtigungen städtischer Korporationen usw. ist es immer an eine

Verfügung über Grund und Boden gebunden gewesen, und alle Reformen an

ihm sind in der Weise vollzogen worden, daß der Begriff des

Grundbesitzers schrittweise erweitert wurde. Erst waren es nur die

Freisassen gewesen, die das Wahlrecht hatten, dann kamen die in Erbpacht

sitzenden Pächter hinzu, später die mittleren und kleinen Pächter im

allgemeinen und die Mieter von Wohnhäusern -- die Engländer haben ja

vorwiegend das Einfamilienhaus --, und schließlich wurde es auch den

Abmietern von Zimmern und von Teilen von solchen verliehen, so daß, wer

10 Mk. Miete wöchentlich zahlte, ein Wähler war, auch wenn er nur ein

halbes Zimmer hatte. Ein staatsbürgerliches Recht schlechthin ist das

englische Wahlrecht aber bis zum Weltkrieg nicht gewesen. Die

Entwicklung ist formal da umgekehrt vor sich gegangen, als bei uns und

anderwärts auf dem Festland. Hier wurde das Wahlrecht als ein

staatsbürgerliches Recht eingeführt, aber vielfach gebunden an

irgendwelche Steuerleistungen usw. In England dagegen war es ein Recht

des Grundbesitzers oder irgendeines Korporationsvertreters und gebunden

allerdings an die englische Staatsbürgerschaft[5].

[5] Aber selbst das letztere nicht einmal unbedingt. Als ich in

London lebte, kam eines Tages ein Agent der konservativen Partei zu

mir und fragte, ob er mich auf seine Liste der konservativen Wähler

setzen dürfe. Als ich ihm erklärte, ich sei Ausländer und daher nicht

wahlberechtigt, erwiderte er, ich stehe aber in der Wählerliste, und

da die Sache dadurch rechtlich erledigt sei, daß man meinen Namen

nicht vor dem Wahlkommissar angefochten habe, sei ich nun von Rechts

wegen Wähler und könne wählen, ich würde gar nichts dabei riskieren.

Mein Einwand, daß ein Irrtum bei Feststellung der Liste mir kein

Recht verleihen könne, das mir gesetzlich nicht zustehe, schien ihm

nicht einzuleuchten, und erst, als ich ihm erklärte, daß ich ja auch

nicht konservativ, sondern Sozialist sei, verabschiedete er sich.

Auf die überaus charakteristischen Kämpfe um die Wahlreform in England

kann in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden. Für den hier

behandelten Gegenstand ist es bemerkenswert, daß mit der ersten großen

Wahlreform im 19. Jahrhundert auch der Kampf gegen die parlamentarische

Machtstellung des Hauses der Lords erneut auf die Tagesordnung gesetzt

wird. Diese Wahlreform, die im Jahre 1832 dem lange Zeit sich ihr

widersetzenden Haus der Lords abgerungen wurde, brachte eine erdrückende

liberale Mehrheit (486 Liberale gegen 172 Konservative) in das Haus der

Gemeinen und bewirkte damit eine starke Veränderung in den Beziehungen

der beiden Häuser des Parlaments zu einander. Vom Anfang des achtzehnten

Jahrhunderts ab war nach Festlegung der Parlamentsherrschaft die

politische Beherrschung Englands abwechselnd der Partei der Whigs und

der Partei der Torys zugefallen. Beides waren aristokratische Parteien,

Parteien der Besitzenden, im Grunde nur zwei große Bünde oder Koterien

von Adligen und Angehörigen der Großbourgeoisie. Der politische

Unterschied zwischen ihnen war nicht groß. Die Whigs waren traditionell

die Partei eines gewissen Fortschritts, sie wollten die Partei des

lebensfähigen Neuen sein und waren die besonderen Sachwalter der neu

emporkommenden Bourgeoisie. Die Torys, ursprünglich Anhänger der

Dynastie der Stuarts, bildeten sich aus zur sogenannten Partei der

Institutionen, des Königtums überhaupt, der erblichen Aristokratie, der

Staatskirche, des befestigten Grundbesitzes und so weiter. Das waren die

prinzipiellen Gegensätze. In der Praxis verwischten sie sich sehr, da

eben in beiden Parteien Angehörige der Oberschicht der Besitzenden das

entscheidende Wort sprachen, so daß eines Tages der Vers aufkam, der,

glaube ich, den Dichter Byron zum Verfasser hat:

»=Strange that such difference should be

Twixt Tweedledum and Tweedledee.=«

Was man auf deutsch etwa so ausdrücken kann:

»Ein mächt'ger Unterschied, Potz Blitz!,

Von Prudelwitz und Strudelwitz.«

In der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts und im ersten

Drittel des neunzehnten Jahrhunderts hatten sich die beiden Parteien

sowohl im Haus der Lords wie im Haus der Gemeinen einigermaßen die Wage

gehalten, und wenn im Haus der Gemeinen die Whigs die große Mehrheit

hatten und im Hause der Lords die Torys nicht nachgeben wollten, so

wurde das Mißverhältnis durch einen sogenannten Pairsschub geändert.

Aber nach der großen Wahlreform hört das auf. Es findet im Haus der

Lords eine so starke Abwanderung von Whigs ins Lager der Torys statt,

daß diese schließlich dort eine Mehrheit erhalten, an der ein Pairsschub

nichts Wesentliches mehr ändern konnte, er hätte denn mehrere hundert

Personen umfassen müssen, was auf gesetzlichem Wege nicht durchzuführen

war. Gegen Ende des Jahrhunderts war es schon dahin gekommen, daß die

Torys -- jetzt Konservative genannt -- im Hause der Lords von

500 Mitgliedern ungefähr 400 zählten, die Liberalen nur gegen 100. Diese

Entwicklung vollzog sich, nachdem 1866 die zweite Wahlreform großen

Teilen der städtischen Arbeiter das Wahlrecht gebracht hatte und die

liberale Partei sich allmählich durch Koalition mit der Arbeiterschaft

radikalisiert hatte. Nun lag für die Liberalen und Radikalen noch viel

stärker das Bedürfnis vor, das Schwergewicht und die politische

Entscheidung in das Haus der Gemeinen zu konzentrieren. Ein großer

Schritt dazu war schon im Jahre 1861 gemacht worden, wo Gladstone den

Beschluß durchsetzte, daß das Haus der Lords nicht über Einzelheiten des

Staatshaushalts, sondern über diesen im ganzen abzustimmen habe, womit

praktisch jenem die Möglichkeit genommen war, überhaupt in das Budget

hineinzureden, da für eine Partei der Staatserhaltung, als die sich die

Konservativen betrachtet wissen wollen, das revolutionäre Mittel der

Verwerfung des Staatshaushalts um Einzelheiten willen geradezu

ausgeschlossen ist.

Nur einmal haben die Lords denn auch einen dahingehenden Versuch

gemacht, und er ist ihnen schlecht genug bekommen. Im Jahre 1908 lehnten

sie das Budget Lloyd George's, der damals Schatzkanzler war, mit der

Begründung ab, daß das in ihm eingeschlossene Steuergesetz keine

einfache Steuermaßnahme sei, sondern eine soziale Umwälzung, was auch

bis zu einem gewissen Grade zutraf. Das rief heftige politische Kämpfe

hervor und machte mehrmalige Neuwahlen notwendig, die für die Liberalen

infolge des gleichzeitig spielenden Kampfes um Home Rule für Irland

unter erschwerenden Umständen stattfanden, aber ihnen schließlich doch

eine, wenn auch nicht große, Mehrheit beließen. Im Jahre 1911 wurde ein

Kompromiß dahin geschlossen, daß, wenn ein Parlament in derselben

Gesetzgebungsperiode in Pausen von je einem Jahr dreimal dieselbe

Vorlage beschließt, sie dann auch gegen das Haus der Lords Gesetz ist.

Damit errang sich in England das Haus der Gemeinen endgültig die

Oberhoheit. Das Haus der Lords hat heute nur eine sehr beschränkte

Funktion als eine Art Revisionskammer und will auch kaum mehr sein. Es

beansprucht nur die Möglichkeit, je nachdem eine direkte Volksabstimmung

in der Form von Neuwahlen herbeiführen zu können, wenn es der Meinung

ist, das Haus der Gemeinen sei weit über das Mandat hinausgegangen, das

es bei den Wahlen bekommen habe. So ist das Haus der Gemeinen heute fast

souverän. Der Einfluß der Krone ist nur noch der eines vermittelnden

Ratgebers und kann selbst in der auswärtigen Politik nichts gegen einen

ausgesprochenen Willen des Hauses der Gemeinen ausrichten.

Aus folgenden Gründen halten die Engländer noch an der Monarchie fest:

Erstens hat seit Generationen kein Träger der Krone es auf einen

Konflikt mit dem Parlament ankommen lassen. Sie entstammten ja fremden

Fürstenhäusern und legten sich in diesem Bewußtsein um so größere

Zurückhaltung auf. Es ist ausgerechnet worden, daß Eduard VII. nur etwa

ein Siebentausendstel englischen Blutes in seinen Adern habe. Die

Dynastie stammt aus Deutschland, und ihre Prinzen heirateten fast immer

wieder Deutsche. Deutschland lieferte ja Prinzessinnen in beliebiger

Auswahl. Man lese die Namen der englischen Prinzen und ihre Titel, und

man wird finden, daß sie fast alle deutsch sind. Es sind Hannoveraner,

Braunschweiger, Schleswiger, Koburger usw. Das macht sie in der inneren

Politik ungefährlich. Dagegen bildet der Träger der Krone eine

Gegenkraft gegen die Gefahren von Auswüchsen der Parteiherrschaft. Er

vertritt ein Interesse, das über den Sonderinteressen der Parteien

steht. Parteien sind stets der Gefahr ausgesetzt, über dem natürlichen

Interesse der Selbsterhaltung Allgemeininteressen zu vergessen oder

geradezu zu verletzen. Ihnen gegenüber ist der Träger der Krone durch

die Kontinuität seines Amtes vor solchen Anwandlungen geschützt. Die

Kontinuität gibt ihm, sofern er mit Takt auftritt, ein großes

moralisches Übergewicht. Er steht im Mittelpunkt namentlich der

auswärtigen Politik. An ihn kommen die Berichte der Gesandten, und er

ist es, der die Gesandten ernennt. Allerdings auf den Vorschlag des

zuständigen Ministers, und gegen das Ministerium kann er nichts; er kann

die Minister nicht einmal sich auswählen. Als Gladstone im Jahre 1880

die konservative Partei besiegte und die Liberalen ans Ruder kamen,

wollte die Königin Viktoria ihn von allen Führern der Liberalen am

letzten zum Ministerpräsidenten, denn sie haßte in ihm den siegreichen

Rivalen des von ihr hochgeschätzten Disraeli-Beaconsfield. Sie bot daher

alles auf, einen anderen liberalen Ministerpräsidenten zu erhalten. Aber

das erwies sich als unmöglich. Alle in Betracht kommenden Liberalen, an

die sie sich wandte, erklärten ihr nach vorgenommener Umfrage, es sei

ihnen unmöglich, ein Ministerium zu bilden, sie müsse Gladstone nehmen,

denn ihn wolle die nunmehrige Mehrheit des Parlaments. Und Viktoria

unterwarf sich.

Im allgemeinen aber laufen die Ernennungen durch die Hände des

Monarchen, der dadurch eine außerordentliche Personenkenntnis erhält.

Und noch eines kam ihm bisher zugute. Solange die meisten Regierungen

auf dem Festlande noch Monarchien waren, hatte er die persönlichen

Verbindungen mit den betreffenden Monarchen und deren Umgebung und

dadurch besondere Möglichkeiten der Information. War er dann ein Mensch

von Verstand und Klugheit, wie z. B. Eduard VII., den man vor seiner

Thronbesteigung in Deutschland sehr unterschätzt hat, dann kann er

seinem Lande große Dienste leisten und den Ministern in der Tat ein

geschätzter Ratgeber sein. Ob Eduard VII. wirklich, wie man seinerzeit

hier gemeint hat, der Treiber war bei der Einkreisung Deutschlands vor

dem Kriege, will ich dahingestellt sein lassen, zumal ich der Ansicht

bin, daß eine Einkreisung in dem Sinne, wie sie hier angenommen ward,

überhaupt nicht stattgefunden hat. Es ist Deutschland in der Zeit dieser

sogenannten Einkreisung ganz gut gegangen, und man könnte eher sagen,

daß Deutschland, d. h. dessen damalige Regierung, eigentlich sich selbst

eingekreist hatte; aber das ist eine Nebenfrage. Vom englischen

Standpunkt aus gesehen war Eduard VII. ein sehr erfolgreicher Helfer in

der friedfertigen Beilegung auswärtiger Verwicklungen seines Landes, und

Verehrer haben ihm nach seinem Tode den Beinamen »der Friedensstifter«

zugesprochen.

Ein sicheres Gegenmittel gegen Auswüchse des Parlaments ist die Krone

aber nicht. Die Engländer halten an ihr fest, weil sie sich in ihrer

neueren Geschichte erprobt hat und die Kronenträger der letzten

Generationen klug genug waren, sich nicht vorzudrängen und nur in

solchen Fällen sich hören zu lassen, wo sie die Nation wirklich hinter

sich wußten.

Mit der Parlamentsherrschaft sind unzweifelhaft eine Reihe Gefahren

verbunden, wie sich das in England schon im achtzehnten Jahrhundert

gezeigt hat. Die sprichwörtlich gewordene Korruption der damaligen

Parlamente war eingeführt worden von dem Whig-Minister Robert Walpole

(1676-1745), der persönlich vollständig rein war, aber das Kaufen und

Bestechen aus politischen Gründen für notwendig hielt. Unter seinen

Nachfolgern fraß das Übel immer weiter um sich. Je mehr Stellen die

Regierung zu vergeben hatte -- und im Kolonialland England wurden es

deren immer mehr --, um so allgemeiner die Korruption. Eine einseitige

Parteiherrschaft bestand lange Zeit, die das Gemeininteresse

vernachlässigte; auch wurden viele schlecht beratene Gesetze gemacht.

Dabei soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß das persönliche

Regiment sich verschiedentlich um kein Haar besser bewährt hat. Auch bei

ihm und der mit ihm verbundenen Beamtenwirtschaft ist man allerlei

Zufällen ausgesetzt. Wie man auch grundsätzlich zum monarchistischen

Regierungssystem stehen mag, so wird doch niemand bestreiten, daß in

einem sehr wichtigen, für das deutsche Volk verhängnisvollen Augenblicke

-- aus welchen Beweggründen, darüber will ich hier nicht sprechen -- in

unserer Zeit der Kronenträger versagt hat. Und ebensowenig ist eine

erbliche oder ständige Kammer ein Gegenmittel.

Es ist nun jedoch Tatsache, daß die schlimmsten Auswüchse der

Parlamentsherrschaft einer Zeit angehören, wo das Parlament eine auf

Grund beschränkten Wahlrechts gewählte Kammer von Privilegierten war.

Das englische Parlament hat eigentlich erst im letzten Drittel des

neunzehnten Jahrhunderts aufgehört, ein Privilegienparlament zu sein.

Bis zum Jahre 1858 mußte noch der Abgeordnete in der Stadt oder auf dem

Lande Grundbesitzer sein, und zwar mußte er ein ganz gehöriges Einkommen

aus Grundbesitz haben. In Frankreich war es bis 1848 ähnlich. In der

großen Revolution wird nach dem Sturz Robespierres das Wahlrecht Schritt

für Schritt eingeengt, von Napoleon I. scheinbar wiederhergestellt,

tatsächlich aber gröblich verfälscht und die Kammer zum

Mameluckenparlament erniedrigt. Im restaurierten Frankreich der

Bourbonen haben nur 120000 Staatsbürger das Stimmrecht, und das 1830

durch die Julirevolution ans Ruder gelangte Bourgeoiskönigtum erhöht die

Zahl auf ganze 200000 bei einer Bevölkerung von über 30 Millionen. Es

war also immer nur das Parlament der herrschenden Klassen. Damit soll

nicht gesagt sein, daß in dem Augenblicke, wo das Parlament

demokratisiert ward, alle diese Schäden sofort beseitigt wurden. Nein,

auch das Parlament des allgemeinen Stimmrechts ist zunächst vielen

Mängeln unterworfen. In der Monarchie stehen der Regierung allerhand

Wege zur Verfügung, die Wahlen zu machen. Solange es in der Macht der

Regierung liegt, das Parlament aufzulösen, wenn es ihr passend

erscheint, also etwa an einem Zeitpunkt, wo die Volksstimmung über ein

bestimmtes Ereignis besonders erregt ist, solange kann sie auch bis zu

einem gewissen Grade künstliche Wahlergebnisse herbeiführen. In England

löste Minister Chamberlain während des Burenkrieges im Jahre 1900 das

Parlament auf und bekam eine glänzende Mehrheit. Es waren das die

sogenannten Khaki-Wahlen -- so genannt nach der Khakiuniform der

englischen Soldaten. In Deutschland haben wir verschiedene Male solche

Khaki-Wahlen gehabt. So die Wahlen von 1887, wo ein künstlich erzeugter

Franzosenschreck eine große Rolle spielte, und so die Wahlen von 1907,

bei denen der Herero-Aufstand ausgespielt wurde und die danach den Namen

»Hottentottenwahlen« erhielten. Auch die Wahlen von 1878, wo Bismarck

nach dem Attentat des Karl Nobiling auf Wilhelm I. den Reichstag

auflöste, um ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie zu erzielen,

gehörten dazu. Da bildete der Sozialistenschreck das Mittel, das es der

Regierung ermöglichte, eine Mehrheit zu bekommen, wie sie sie brauchte.

Auch das allgemeine Wahlrecht ist also nicht schlechthin das Mittel, die

Unabhängigkeit des Parlaments sicherzustellen. Nun trifft aber die

Kritik, die man bisher am Parlamentarismus geübt hat, soweit Europa in

Betracht kommt, immer nur erst einen Parlamentarismus, der noch nicht

vollberechtigtes Organ eines zur demokratischen Selbstregierung

gelangten Landes war, sondern entweder bloß Scheinparlamentarismus oder

noch mit Resten eines solchen behaftet war. Den Scheinparlamentarismus

schildert ausgezeichnet Ferdinand Lassalle im zweiten Teil seiner in

einem früheren Kapitel von mir gewürdigten Abhandlung über

Verfassungswesen. Lassalle war durchaus kein Gegner des echten

Parlamentarismus. Er predigte im Gegenteil den Arbeitern die

Notwendigkeit, behufs seiner Herstellung das allgemeine Stimmrecht zu

erringen. In jener Abhandlung finden wir bei ihm u. a. den Satz: »Als ob

nicht in der Tat im parlamentarischen Regime und nur in ihm das Wesen

einer wahrhaft konstitutionellen Regierung bestände.« Er erklärt den

Kampf um das Parlament für außerordentlich wichtig und prägt den

Arbeitern die Notwendigkeit ein, das allgemeine Wahlrecht zu erlangen,

von dem er ihnen im »Offenen Antwortschreiben« zuruft, es sei nicht nur

ihr _politisches_, sondern auch ihr »_soziales Grundprinzip_«, die

»_Grundbedingung aller sozialen Hilfe_«. Und an einer anderen Stelle

erklärt er ihnen hinsichtlich des Wahlrechts: »Es wird ein paarmal

fehlschlagen -- es ist keine Wünschelrute, aber es ist die Lanze, die

die Wunde heilt, die sie geschlagen hat.«

Das war zur Zeit, als Lassalle auftrat, durchaus im Widerspruch mit der

Anschauung vieler Sozialisten. In radikal-revolutionär gesinnten

sozialistischen Kreisen war man Gegner des Parlamentarismus, weil das

Wahlrecht -- man führte das nicht schlüssige Beispiel Frankreichs an --

konservativ gewirkt habe und man den Gedanken hegte, durch die

Revolution auf der Straße die Macht zu erlangen, die man für nötig

hielt, um die Politik und die soziale Verfassung des Landes mit

diktatorischer Gewalt ändern zu können. Auffassungen dieser Art hegte

unter anderen Wilhelm Liebknecht, dessen Andenken von der deutschen

Sozialdemokratie nach meiner Ansicht mit Recht als das eines

hochverdienten Vorkämpfers in Ehren gehalten wird. Liebknecht hat am

31. Mai 1869 in Berlin einen Vortrag gehalten über die politische

Stellung der Sozialdemokratie, worin er nicht nur scharf gegen die von

Lassalle den Arbeitern eingeprägte Wertung des allgemeinen Wahlrechts

polemisierte, sondern auch die Teilnahme an den parlamentarischen

Verhandlungen bekämpfte. Der Parlamentarismus sei Spiegelfechterei. Der

Sozialismus, führte er aus, stehe in unversöhnlichem Gegensatz zum alten

Staat. Der alte Staat müsse erst gestürzt werden, dann erst könne mit

dem Bau der neuen sozialistischen Gesellschaft begonnen werden. Er

wollte, man solle zwar, da das Wahlrecht nun einmal da sei, aus

agitatorischen Gründen am Wahlkampf teilnehmen und ins Parlament

eintreten, aber nur um Protestreden zu halten und sich sonst nicht

weiter an den Debatten beteiligen. Für diese, einer Phase in der

Entwicklung der sozialistischen Bewegung entsprechende Auffassung, die

namentlich in Frankreich stark verbreitet war, ist folgende Stelle aus

Liebknechts Schrift recht bezeichnend:

»Bei Beratung der Gewerbeordnung, welche den Hauptgegenstand der

gegenwärtigen Session bildete, glaubten einige meiner Parteigenossen

im Interesse der Arbeiter und zu propagandistischen Zwecken eine

Ausnahme machen zu müssen. Ich war dagegen. Die Sozialdemokratie darf

unter keinen Umständen und auf keinem Gebiet mit den Gegnern

verhandeln. _Verhandeln kann man nur, wo eine gemeinsame Grundlage

besteht._ Mit prinzipiellen Gegnern verhandeln heißt sein Prinzip

opfern. Prinzipien sind unteilbar, sie werden entweder _ganz bewahrt_

oder _ganz geopfert_. Die geringste prinzipielle Konzession ist die

Aufgabe des Prinzips. Wer mit Feinden verhandelt, parlamentiert; wer

parlamentiert, paktiert.«

Liebknecht, der, als er diesen Vortrag hielt, erst dreiundvierzig Jahre

alt war, hat sich später eines anderen belehrt und ist auch damals mit

dieser Argumentation, deren Trugschlüsse auf der Hand liegen, nicht

durchgedrungen. Es siegte die Auffassung derjenigen seiner

Parteigenossen, von denen er da spricht und deren bedeutendster August

Bebel war. Nun galt er zu jener Zeit in Deutschland als der berufene

Vertreter der Ideen von Karl Marx und Friedrich Engels, mit denen er bis

dahin in England im Exil gelebt hatte. Aber weder Marx noch Engels waren

mit dieser Behandlung der Frage einverstanden. Marx schrieb, nachdem er

den Vortrag gelesen hatte, am 10. August 1869 an Engels:

»Wilhelms in der Beilage abgedruckter Redeteil (in Berlin gehalten)

[»Die politische Stellung der Sozialdemokratie«] zeugt innerhalb des

Falschen von nicht zu leugnender Schlauheit, sich die Sache

zurechtzumachen. Übrigens ist das sehr schön! _Weil_ man den Reichstag

_nur_ als Agitationsmittel benutzen darf, darf man _niemals_ dort für

etwas Vernünftiges und direkt die Arbeiterinteressen Betreffendes

_agitieren_!«

Engels aber hatte schon am 9. Juli mit Bezug auf denselben Vortrag an

Marx geschrieben:

»Auch ein Standpunkt von Wilhelm, daß man vom jetzigen Staat

Konzessionen an die Arbeiter weder nehmen noch _erzwingen_ darf. Damit

wird er verdammt viel bei den Arbeitern ausrichten.«

Die beiden Väter des wissenschaftlichen Sozialismus teilten also den

doktrinären Standpunkt Liebknechts nicht. Indes standen sie ihm doch in

vielen Punkten immer noch nahe. Auch sie dachten noch nicht an eine

wirkliche parlamentarische Betätigung der Sozialisten. Im Laufe der

Entwicklung haben sie jedoch ein wachsendes Interesse auch an den

parlamentarischen Kämpfen der deutschen Sozialdemokratie genommen. Es

ist interessant, zu verfolgen, wie diese großen Denker und geistigen

Führer sich schrittweise zu einer anderen Würdigung der Tätigkeit der

Arbeiterklasse im Parlament bekehrten, was später dann zum Teil unter

ihrem Einfluß auch im Lager der französischen Sozialisten geschehen ist,

bei denen die alte revolutionaristische Tradition noch sehr viel stärker

in den Köpfen sich erhalten hatte.

Wenn aber Friedrich Engels, der Karl Marx überlebte, im Jahre 1895, am

Abschluß seines Lebens, in einem Vorwort zu der Schrift von Marx »Die

Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850« mit größerer Bestimmtheit als

zu irgendeiner früheren Zeit sich anerkennend darüber aussprach, daß die

Sozialdemokratie in Deutschland das allgemeine Wahlrecht nicht nur für

die Erwirkung sozialdemokratischer Wahlen, sondern auch zur Tätigkeit in

den Parlamenten, sowohl im Reichsparlament wie in den Landtagen und

Gemeindevertretungen ausnutzte, so muß doch dazu bemerkt werden, daß

diese rückhaltlose Zustimmung immerhin noch -- wenn ich mich so

ausdrücken darf -- beim Quantitativen stehen blieb. D. h. daß Engels

dabei die äußeren agitatorischen Erfolge, die Tatsache, im Auge hatte,

daß immer mehr Sozialdemokraten in jene Körper eindrangen und dort einen

immer stärkeren Druck auf die Regierungen und die bürgerlichen Parteien

ausüben konnten, daß er aber das Hegelsche Wort »Quantität wird

Qualität«, das heißt die Rückwirkung der größeren _Zahl_ der Vertreter auf

das _Wesen_ ihrer Betätigung unberücksichtigt läßt. Diese Seite zu

würdigen, war ja auch schwer für ihn, weil er vom Ausland her unmöglich

einen genauen Einblick in die Arbeit der sozialdemokratischen

Vertretungen erlangen konnte, die sich obendrein in den verschiedenen

Vertretungskörpern verschieden gestaltete. Allgemein aber lag die

Tatsache vor, daß, wo die parlamentarische Tätigkeit von einer stark

angewachsenen sozialistischen Fraktion ausgeübt wurde, sie damit auch

qualitativ, der Beschaffenheit nach, sich änderte. Bei zehn oder ein

paar mehr Abgeordneten legt man in einem Parlament wie der deutsche

Reichstag mit seinen 397 Mitgliedern nicht allzu viel Wert darauf, was

sie sagen. Man hört ihre Reden an, zollt ihnen je nachdem Achtung, aber

es liegt kein Zwang vor, ihren Anforderungen Rechnung zu tragen. Wenn

aber 100 Abgeordnete -- die letzte Zahl, die Engels erlebt hatte, war

noch nicht halb so groß -- oder 112 (die letzte Zahl vor dem Kriege),

wenn 112 Abgeordnete, also mehr als ein Viertel der Gesamtzahl, in einem

solchen Parlament die gleiche Partei vertreten, kommt unter Umständen

schon außerordentlich viel auf ihre Stimmen an; sie gewinnen einen

größeren materiellen und auch moralischen Einfluß. Damit erwächst aber

zugleich für sie durch _das reine Gewichtsverhältnis der Machtausübung_

die Notwendigkeit einer viel intensiveren Tätigkeit, einer mehr und mehr

_positiven Mitarbeit_ an der Gesetzgebung, und in den Gemeinden und

anderen Selbstverwaltungskörpern an der Verwaltung. Das war nicht nach

dem Geschmack aller Mitglieder der Sozialdemokratie. Viele der älteren

und nicht wenige gerade der jungen Generation glaubten an der alten

Taktik festhalten zu müssen, und so wurde die parlamentarische Tätigkeit

unter den Sozialdemokraten nun auch _nach der qualitativen Seite hin

Streitgegenstand_.

In Deutschland kam es darüber bei verschiedenen Gelegenheiten zu

heftigen Diskussionen in der Partei. Das erste Mal nach dem Fall des

Sozialistengesetzes als im bayerischen Landtag die Sozialdemokraten --

damals noch unter der Führung von Georg v. Vollmar -- eine Art Zünglein

an der Wage bildeten und, um ihre Macht zu vergrößern, bei den Wahlen

und auch sonst dazu übergingen, bestimmten nichtproletarischen sozialen

Gruppen größere Zugeständnisse zu machen, als es bisher nach der

sozialistischen Theorie, wie man sie gelernt hatte, gerechtfertigt

geschienen hatte. Dies namentlich den Bauern gegenüber, die in Bayern

eine besonders große Rolle spielen. Das gab zu großen Streitigkeiten in

der Sozialdemokratie Anlaß und wurde im Jahre 1894 auf dem Parteitag zu

Frankfurt a. M. zum Gegenstand sehr lebhafter Debatten, die sich ein

Jahr darauf, auf dem Parteitag zu Breslau, in gesteigerter Intensität

fortsetzten, dort mehrere Tage in Anspruch nahmen. Es handelt sich nun

um den ganzen Fragenkomplex der Agrarfrage, und in der praktischen

Zuspitzung, wie man sich insbesondere zu den Bauern zu stellen, ob man

ihnen überhaupt noch eine Zukunft in Aussicht zu stellen habe, und ob

man für besitzende Kleinbauern eintreten könne, ohne dadurch unter

Umständen die Landarbeiter zu benachteiligen. Es hatte sich gezeigt, daß

die Sozialdemokratie mit mehr oder weniger allgemeinen, beziehungsweise

ins allgemeine gehenden Schlagworten nicht mehr auskam, sondern

gezwungen war, tiefer in die Natur und Probleme der wirtschaftlichen

Entwicklung einzudringen.

Dazu lag um so mehr Veranlassung vor, als nunmehr in einem

Parlamentskörper nach dem anderen von ihren Stimmen soviel abhing, daß

unter Umständen sie dafür verantwortlich wurden, wenn eine

Gesetzesvorlage der Regierung, ein Entwurf oder Antrag irgendeiner

Partei nicht angenommen wurde. Lange Zeit hatten die Vertreter der

Sozialdemokratie, wenn ihnen irgend etwas in einer Vorlage oder einem

Antrag nicht genehm war, ruhig sie ablehnen können. Es hing nicht von

ihren Stimmen ab, ob die Vorlage oder der Antrag Gesetz wurden oder

nicht. Aber mit ihrer wachsenden Stärke hörte diese angenehme

Verantwortungslosigkeit auf. Jetzt hatte man sich zu überlegen, ob man

für ein etwaiges Scheitern solcher Gesetzesarbeit die Verantwortung auf

sich nehmen könne und dürfe.

Mehr noch: In einem Lande, das parlamentarische Republik war, geschah

es, daß in einer großen politischen Krisis ein Sozialist, der bis dahin

einer der Führer der sozialistischen Kammerfraktion war, eine Stelle als

Regierungsmitglied annahm, d. h. Minister wurde. Das Land war Frankreich

und die Persönlichkeit der Abgeordnete Alexandre Millerand; er ließ sich

im Jahre 1900, als der Kampf zwischen der Republik und den

antirepublikanischen Parteien zu einer starken Höhe gediehen war, dazu

bewegen, eine Stellung in dem Ministerium Combes anzunehmen. Das gab zu

einem außerordentlich heftigen Streit Anlaß, der in allen Ländern, wo es

sozialistische Parteien gab, ein Echo fand, und in Frankreich selber zu

einer Spaltung der Partei führte. Die Frage wurde dann auf dem Kongreß

der wiederbelebten sozialistischen Internationale, der in Paris zur Zeit

der Weltausstellung von 1900 stattfand, eingehend erörtert. Ein Flügel

der französischen Sozialisten, dessen Führer der große Jean Jaurès war,

war zwar mit der Art, wie der Eintritt Millerands ins Ministerium

zustande gekommen war -- er war nicht nach einem sorgfältig beratenen

Beschluß der Partei erfolgt, sondern der Partei geradezu aufoktroyiert

worden --, nicht einverstanden, hielt ihn aber unter den gegebenen

Umständen sachlich für gerechtfertigt, während ein anderer, Marxisten

oder, nach seinem Führer Jules Guesde, Guesdisten genannter Flügel, in

ihm eine Verletzung der Grundsätze des proletarischen Klassenkampfes

erblickte und bekämpfte. Eine leidenschaftliche, auch sehr interessante

Debatte fand statt, am Schluß aber ward mit 29 gegen 9 Stimmen (unter

letzteren die der Fraktion der Guesdisten) eine Kompromißresolution

angenommen, an deren Ausarbeitung der hervorragende Theoretiker Karl

Kautsky mitgewirkt hatte und der Berichterstatter der betreffenden

Kommission wurde, weshalb die Resolution dann auch den Namen Resolution

Kautsky erhielt. Sie ist bedeutungsvoll für die damalige Stellung der

Sozialisten nicht nur zum parlamentarischen Kampf, sondern auch zur

Regierungsbildung und hat daher auf wörtliche Wiedergabe Anspruch. Sie

lautet:

»Die Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat kann in

einem modernen demokratischen Staate nicht das Werk eines bloßen

Handstreiches sein, sondern kann nur den Abschluß einer langen und

mühevollen Arbeit der politischen und ökonomischen Organisation des

Proletariats, seiner physischen und moralischen Regenerierung und der

schrittweisen Eroberung von Wahlsitzen in Gemeindevertretungen und

gesetzgebenden Körperschaften bilden.

Aber die Eroberung der Regierungsgewalt kann dort, wo diese

zentralisiert ist, nicht stückweise erfolgen. Der Eintritt eines

einzelnen Sozialisten in ein bürgerliches Ministerium ist nicht als

der normale Beginn der Eroberung der politischen Macht zu betrachten,

sondern kann stets nur ein vorübergehender und ausnahmsweiser

Notbehelf in einer Zwangslage sein.

Ob in einem gegebenen Falle eine solche Zwangslage vorhanden ist, das

ist eine Frage der Taktik und nicht des Prinzips. Darüber hat der

Kongreß nicht zu entscheiden. Aber auf jeden Fall kann dieses

gefährliche Experiment nur dann von Vorteil sein, wenn es von einer

geschlossenen Parteiorganisation gebilligt wird und der sozialistische

Minister der Mandatar seiner Partei ist und bleibt.

Wo der sozialistische Minister unabhängig von einer Partei wird, wo er

aufhört, der Mandatar seiner Partei zu sein, da wird sein Eintritt in

das Ministerium aus einem Mittel, das Proletariat zu stärken, ein

Mittel, es zu schwächen, aus einem Mittel, die Eroberung der

politischen Macht zu fördern, ein Mittel, sie zu verzögern.

Der Kongreß erklärt, daß ein Sozialist ein bürgerliches Ministerium

verlassen muß, wenn die organisierte Partei erklärt, daß es

Parteilichkeit im ökonomischen Kampf zwischen Kapital und Arbeit

bewiesen hat.«

Das war im Jahre 1900. In den Jahren 1902 und 1903 spielten lebhafte

Debatten über eine ähnliche Frage in Deutschland, von denen die des

letzteren Jahres wieder eine internationale Rückwirkung hatte.

Nach dem großen Wahlerfolg der deutschen Sozialdemokratie im Jahre

1903, der die Welt in Erstaunen setzte, weil die Stimmenzahl der Partei

mit einem Ruck von nicht ganz zwei auf drei Millionen gewachsen war (bei

einem damals noch etwas beschränkten Wahlrecht!) und 81

sozialdemokratische Abgeordnete in den Reichstag gekommen waren, war von

einer Seite -- ich kann es ruhig sagen: es war meine Persönlichkeit --

der Gedanke ausgesprochen worden, die Sozialdemokratie solle, da sie nun

das Recht habe, im Präsidium des Reichstags vertreten zu sein, die

Stelle eines Vizepräsidenten annehmen, auch auf die Gefahr hin, daß der

betreffende Vizepräsident gemäß dem damaligen Gebrauch des Reichstags

verpflichtet werden würde, an dem formalen Besuch, den das Präsidium des

Reichstags alle Jahre dem Monarchen machte, teilzunehmen. Das erregte

einen wahren Sturm in der Partei und hatte im Verein mit anderen, mehr

oder weniger verwandten Vorkommnissen zur Wirkung, daß im gleichen Jahre

1903 auf dem Parteitage der deutschen Sozialdemokratie in Dresden die

ganzen Streitfragen der Bewegung zur Verhandlung kamen, die eine -- ich

kann nicht sagen »Wandlung« in der Taktik der Partei anzeigten, denn die

Partei war tatsächlich schon auf dem Wege, sich immer mehr

parlamentarisch zu entwickeln --, deren Beantwortung im Sinne einer

reformistischen Politik aber dieser Entwicklung vielleicht etwas zu

vorzeitig den Stempel aufdrücken mußte. Die Auseinandersetzung mit

Vertretern dieser Richtung, die man damals _Revisionismus_ nannte,

beschäftigte den Parteitag in mehrtägiger Debatte, in deren Mittelpunkt

die Frage der parlamentarischen Politik stand. Am Schluß wurde eine

Resolution, die den Revisionismus verwarf, mit großer Mehrheit

angenommen -- nur wenige Personen stimmten dagegen, während die Mehrheit

der als Revisionisten geltenden Parteimitglieder es für gut fanden,

selbst für sie zu stimmen und dadurch zu zeigen, daß sie sich durch sie

nicht getroffen fühlten. Der Wortlaut der Resolution braucht an dieser

Stelle nicht wiedergegeben zu werden, da sie schon ein Jahr später -- im

Jahre 1904 -- auf dem Internationalen Sozialistenkongreß zur Sprache

kam, der in Amsterdam stattfand.

Auf diesem Internationalen Sozialistenkongreß wollte der Flügel, der

sich »Marxisten« nannte, die Dresdener Resolution für die ganze

Internationale verallgemeinern und stellte einen dementsprechenden

Antrag. Seine Gegner waren die jaurèsistische Fraktion der französischen

Sozialisten und verschiedene sozialistische Parteien und

Parteiminderheiten anderer Länder. Es gab über sie einen außerordentlich

intensiven und -- ich darf sagen -- fachlich bedeutsamen Streit,

dessen Krönung ein Rededuell im Plenum des Kongresses zwischen Jean

Jaurès und August Bebel über die Fragen der sozialistischen Politik war.

Jaurès sträubte sich mit allen Kräften dagegen, daß man eine Taktik, die

nach seiner Ansicht vielleicht für Deutschland paßte, nun

internationalisieren wollte. Er hielt den Deutschen vor: Ihr habt große

Erfolge erzielt durch eure Wahltätigkeit, habt einen gewaltigen

Parteiorganismus aufgebaut, aber ihr habt doch keine wirkliche Macht in

den großen Fragen eures Landes, weil ihr weder die eigentlich

revolutionäre, noch die parlamentarische Politik habt. Er stellte dem

entgegen, welchen bedeutsamen Einfluß in Frankreich die sozialistische

Partei durch ihre parlamentarische Tätigkeit ausgeübt habe, wie sehr sie

auf die Geschicke des Landes, auf die Regierungsbildung und auf die

Regierungspolitik eingewirkt habe. Mit Leidenschaft rief er aus, was

zwar nicht direkt zu der hier behandelten Frage gehört, aber seine

damalige Beurteilung der großen europäischen Fragen erkennen läßt und

daher in gedrängter Zusammenfassung hier wiedergegeben sei:

»Woran die Welt leidet, was alle Völker Europas mit Besorgnis erfüllt,

das ist die politische Ohnmacht der deutschen Sozialdemokratie. Ihr

seid eine große, bewunderungswürdige Partei, aber ihr habt auf die

Politik eures Landes keinen direkten Einfluß.«

Die Politik des kaiserlichen Deutschland wurde danach schon damals als

äußerst beunruhigend in Europa empfunden. In seiner rednerisch nicht

minder wirksamen Antwort ging Bebel auf diese Frage nicht ein, sondern

wies nur auf die Erfolge in der Reformgesetzgebung hin, welche die

Sozialdemokratie in Deutschland indirekt durch den Druck von unten

erzielt habe. Er trug den Sieg davon. Trotz Jaurès' Widerspruch wurde

mit 19 gegen 5 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen der Antrag angenommen,

der die Dresdener Resolution internationalisierte. Ihre grundlegenden

Sätze lauten:

»Der Kongreß verurteilt aufs entschiedenste die revisionistischen

Bestrebungen, unsere bisherige bewährte und sieggekrönte, auf dem

Klassenkampf beruhende Taktik in dem Sinne zu ändern, daß an Stelle

der Eroberung der politischen Macht durch Überwindung unserer Gegner

eine Politik des Entgegenkommens an die bestehende Ordnung der Dinge

tritt. Die Folge einer derartigen revisionistischen Taktik wäre, daß

aus einer Partei, die auf die möglichst rasche Umwandlung der

bestehenden bürgerlichen in die sozialistische Gesellschaftsordnung

hinarbeitet, also im besten Sinne des Wortes revolutionär ist, eine

Partei wird, die sich mit der Reformierung der bürgerlichen

Gesellschaft begnügt. Daher ist der Kongreß im Gegensatz zu den

vorhandenen revisionistischen Bestrebungen der Überzeugung, daß die

Klassengegensätze sich nicht abschwächen, sondern stetig verschärfen.«

Das »daher« ist hier etwas seltsam, da eine Beweisführung für das

Behauptete gar nicht vorausgeschickt ist. Die Resolution fährt fort und

erklärt:

1. »daß die Partei die Verantwortlichkeit ablehnt für die auf der

kapitalistischen Produktionsweise beruhenden politischen und

wirtschaftlichen Zustände, und daß sie deshalb jede Bewilligung von

Mitteln verweigert, welche geeignet sind, die herrschende Klasse an

der Regierung zu erhalten;

2. daß die Sozialdemokratie gemäß der Resolution Kautsky des

Internationalen Sozialistenkongresses zu Paris im Jahre 1900 einen

Anteil an der Regierungsgewalt innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft

nicht _erstreben_ kann.«

Das wäre der Hauptteil dieser Resolution. Ich enthalte mich jeder

weiteren Kritik -- ein kritisches Wort habe ich bereits einflechtend

angedeutet. Auch hier kann man sich, wie immer man zu den behaupteten

Sätzen steht, der einen Bemerkung nicht verschließen: der logische

Zusammenhang zwischen Behauptung und Folgerung ist schwer zu finden. Die

Revisionisten, die für die Dresdener Resolution gestimmt hatten,

erklärten: Ihr unterstellt der revisionistischen Bewegung etwas, was gar

nicht in ihr liegt, ihr bekämpft etwas, was die Revisionisten gar nicht

wollen! Das traf für die zwei ersten Sätze der Resolution zu. Aber auf

der anderen Seite war doch behauptet worden, die Klassenkämpfe

verschärften sich, die Partei könne keinen Anteil an der Regierung

nehmen, ehe nicht die Sozialdemokratie die politische Macht erlangt

habe. Die Sozialdemokratie müsse also überall festhalten an der

intransigenten Haltung.

Jedoch die Geschichte ging weiter ihren Gang. Je mehr die

Sozialdemokratie anwuchs und in den verschiedenen Ländern sich die

politischen Einrichtungen demokratisierten, stellte sich die

Folgewirkung heraus -- sie war gar nicht zu umgehen --, daß die

Teilnahme der Sozialisten an der Arbeit der Parlamente eine zunehmend

positivere wurde. Ihr Einfluß wuchs, und es drängte sich die Frage, die

schon früher einmal aufgetaucht war, mit neuer Intensität auf: wie soll

sich die Sozialdemokratie in den Parlamenten verhalten, wenn die

_Landeshaushalte zur Abstimmung_ kommen? Wenn in der Tagung des Parlaments

unter Mitwirkung der Sozialisten eine Reihe von Reformen und

Verbesserungen durchgesetzt sind, soll dann die Sozialdemokratie den

Landeshaushalt ablehnen und damit unter Umständen bekunden, daß ihre

Stimmen im Grunde wertlos sind, daß sie nicht die Konsequenzen ihrer

Haltung zieht, und damit etwa den Parteien, die jene Fortschritte

bekämpft hatten, in die Hände spielen? So stellte sich verschiedentlich

in Süddeutschland die Frage. In einigen süddeutschen Staaten waren die

Sozialdemokraten zu ziemlichem Einfluß gelangt und beanspruchten nun für

sich das Recht, den Landeshaushalt zu bewilligen. In einem Staat --

Hessen -- lagen obendrein die Dinge so, daß, wenn das neue Budget nicht

bewilligt wurde, das alte Budget in Kraft blieb. In einem Jahr war mit

Hilfe der sozialdemokratischen Abgeordneten eine Steuerreform

beschlossen worden, und wenn nun die Sozialdemokraten das auf Grund

ihrer Stellungnahme aufgestellte Budget ablehnten, wäre die Folge

gewesen, daß mit ihren Stimmen und denen der Konservativen (die mit der

Steuerreform nicht einverstanden waren), da sie zusammen die Mehrheit

bildeten, das neue Budget verworfen wurde, die ganze Reformarbeit der

Session umsonst gemacht war und die alten Steuern bestehen blieben.

Unter diesen Umständen glaubte die sozialdemokratische Fraktion des

Landtages das Budget bewilligen zu müssen. Aber nicht überall lag die

Sache so klar, daß sich die Bewilligung jedem als eine von

grundsätzlichen Fragen der Politik unabhängige Notwendigkeit darstellte,

und so gab die Frage der Budgetbewilligungen zu lebhaften Kämpfen auf

verschiedenen Kongressen der deutschen Sozialdemokratie Anlaß. Da nun in

Deutschland Preußen allein über drei Fünftel der Bevölkerung umfaßt, in

Preußen aber die Sozialdemokratie durch das dortige Klassenwahlrecht

davon ausgeschlossen war, auf die Beschlüsse des Landtags einen

unmittelbaren Einfluß auszuüben, erhielt die dadurch sich den

Sozialdemokraten Preußens aufdrängende Stellung zur Budgetfrage auf den

Parteitagen ein so starkes Übergewicht, daß schließlich im Jahre 1910

auf dem Parteitag in Magdeburg eine Resolution angenommen wurde, die es

den Abgeordneten der Partei geradezu _verbot_, Budgets zu bewilligen, ein

Beschluß, dem sich nun verschiedene einzelstaatliche Organisationen der

Partei auch zu fügen versprachen.

Aber die Tätigkeit in den Parlamenten blieb, und es stellte sich doch

wiederum in der Praxis durch die Natur der Dinge heraus, daß die

Sozialdemokratie nicht bei ihm werde verharren können. Bei den

Reichstagswahlen des Jahres 1912 wuchs die Zahl ihrer Vertreter im

Reichstag auf 112 und gestaltete sich die Gruppierung der Parteien so,

daß bei Abstimmungen über wichtige Fragen es immer mehr auf die Stimmen

der Sozialdemokraten ankam und dadurch deren Verantwortung wuchs. Es kam

doch wiederholt vor, daß bei Abstimmungen über neue Gesetze oder

Novellen zu bestehenden Gesetzen, auch wenn sie nicht alles brachten,

was die Sozialdemokratie gefordert hatte, ja, wenn neben den

Verbesserungen einige von der Sozialdemokratie bekämpfte Bestimmungen

hineingebracht waren, die Verbesserungen aber wesentlich überwogen, die

Fraktion sich veranlaßt sah, ihnen doch zuzustimmen.[6]

[6] Es sei mir gestattet, hier einer auf diese Veränderung

bezüglichen Bemerkung zu gedenken, die August Bebel nur wenige Wochen

vor seinem Tode mir gegenüber äußerte. Bei einem Krankenbesuch, den

ich ihm machte, ehe er die ihm verhängnisvoll werden sollende Reise

nach Passugg antrat, kamen wir in der Unterhaltung auf einen damals

den Reichstag beschäftigenden Gesetzentwurf zu sprechen, der im

ganzen eine Verbesserung der Arbeiterversicherung bedeutete, aber

einige von der Partei bekämpfte Bestimmungen enthielt. Auf meine

Frage, wie er sich unsere Schlußabstimmung denke, antwortete er sehr

entschieden: »Annehmen! Die Zeiten sind vorbei, wo wir um solcher

Mängel willen uns das Ablehnen gestatten durften«.

Dann brach Anfang August 1914 der Krieg aus, und die Entscheidung,

welche die Mehrheit der Fraktion in der Frage der _Bewilligung der

Kriegskredite_ traf, trug einen neuen Streitfall in die Sozialdemokratie

hinein, schlug aber zugleich auf ihre Stellung zum Parlament und zur

Regierung zurück. Die bewilligende Mehrheit der Partei kam damit eine

Zeitlang in eine Beziehung zur Regierung, die sich ganz wesentlich von

dem Verhältnis unterschied, das bis dahin in Deutschland zwischen

Regierung und Sozialdemokratie obwaltet hatte. Sie hielt indes nicht bis

zum Schluß vor. Die Unfähigkeit der kaiserlichen Regierung, der

erschöpften Nation den Frieden zu verschaffen, führte zur Revolution,

und die Sozialdemokratie wurde nun selbst Regierung, beziehungsweise im

eigentlichen Sinne des Wortes Regierungspartei. Dies führte eine neue

Streitfrage herbei: die Frage der Regierungskoalition.

Auf sie wird in anderem Zusammenhange einzugehen sein. Das hier

Vorgeführte, dem Gleichartiges aus anderen Ländern zur Seite gestellt

werden kann, veranschaulicht auf das deutlichste den Satz, daß das

stärkere Eindringen der Sozialdemokratie in die Parlamente unvermeidlich

ihre parlamentarische Tätigkeit auch qualitativ ändert. Es vollzieht

sich das nicht ohne innere Kämpfe, nicht ohne zeitweilige Rückschläge.

Aber die Dynamik der Dinge, so möchte ich es ausdrücken, treibt doch

immer wieder zu der notwendigen Konsequenz. Es geht hiermit, wie es ein

von mir auch sonst zitierter Spruch des berühmten Kirchenhistorikers

Karl Hase anzeigt: »Der Sieg einer Idee ist die Korruption der Idee«,

d. h. wenn eine Idee siegt (das bezieht sich bei Hase auf das

Christentum), dann paßt sie sich an die geschichtlich gegebenen

Verhältnisse an, das heißt, macht sie diesen Verhältnissen

Zugeständnisse -- und das ist in wissenschaftlichem Sinne Korruption. So

könnte man auch sagen, je nachdem man zu den Fragen Stellung nimmt, daß

in der Tat die parlamentarische Tätigkeit der Sozialdemokratie, die ja

eine auf Siegen gestützte Tätigkeit war, wenn sie ihr auch noch nicht

den vollen Sieg brachte, daß diese parlamentarische Tätigkeit zu

Anpassungen an die realen Verhältnisse führte, die eine sich der

parlamentarischen Tätigkeit enthaltende Bewegung nicht zu machen

braucht. Nur ist es mehr als fraglich, ob eine politische Bewegung, die

dem Parlamente fernbleibt, in einem parlamentarisch regierten Lande

jemals mehr als eine Sekte bilden wird, jemals die Bedeutung erlangen

wird, zu der die Sozialdemokratie es gebracht hat.

Bei alledem soll indes durchaus nicht verschwiegen werden, daß der

Parlamentarismus auch seine Kehrseiten hat! Mit der parlamentarischen

Betätigung ist nicht nur eine Korruption der Idee im vorentwickelten

Sinne verbunden -- eine solche Korruption kann für die Bewegung einen

Fortschritt gegenüber der abstrahierenden Theorie, einen Gewinn an

realistischer Erkenntnis bedeuten --, unter Umständen ist mit ihr auch

die Gefahr einer Korruption der politischen Moral verbunden. Je mehr

Parteien Macht erlangen, namentlich in parlamentarisch regierten

Ländern, desto mehr haben sie Einfluß auf die Vergebung von Stellungen.

Man erinnere sich, was darüber Eingangs mit Bezug auf England im

18. Jahrhundert ausgeführt wurde, man halte sich vor Augen, was in bezug

auf politische Korruption in den Vereinigten Staaten offenes Geheimnis

ist, und es wäre Verblendung, wollte man sich verhehlen, daß auch bei

uns mit dem parlamentarischen Regierungssystem Möglichkeiten der

Korruption gegeben sind. Man muß schon deshalb sich dies

vergegenwärtigen, um den Sinn für die Schaffung von Korrektiven gegen

die Gefahr nicht erschlaffen zu lassen. Denn die Sozialdemokratie kann

nicht um der mit ihr verbundenen Gefahr auf die Sache selbst verzichten.

Ist doch das Leben überhaupt ein großer Korruptor.

Welches sind aber die Korrektive gegen die Kehrseiten des

Parlamentarismus? Es gab eine Zeit, wo in der sozialistischen

Internationale die Ansicht verbreitet war, die sogenannte reine

Demokratie, wie sie in der Schweiz weite Verwirklichung gefunden hat,

nämlich die direkte Gesetzgebung durch das Volk, sei dieses Gegenmittel!

In Deutschland hatte schon früh der deutsche Sozialist Emil

Rittinghausen, der zeitweilig dem Reichstag als Abgeordneter der

Sozialdemokratie angehört hat, diese Idee in einer Reihe von Broschüren

verfochten, die auch in andere Sprachen übersetzt worden sind, und in

den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat der französische

Sozialist Jean Allemane den Gedanken agitatorisch aufgegriffen und es

erzielt, daß sie dem Züricher Kongreß der sozialistischen Internationale

von 1893 in Gestalt eines Vorschlags vorgelegt wurde, der darauf

hinauslief, die Parlamente ganz abzuschaffen und durch die direkte

Gesetzgebung zu ersetzen. Er fand wenig Gegenliebe, denn was er wollte,

war eine einfache Unmöglichkeit! So etwas konnte in kleinen

schweizerischen Kantonen mit noch nicht hunderttausend Einwohnern, die

keine auswärtige Politik, keine großen Probleme zu lösen haben,

durchführbar sein. Aber in einem großen Staatswesen mit Millionen von

Einwohnern, mit einer Ausdehnung wie Frankreich oder Deutschland oder

Preußen, alle Aufgaben der Gesetzgebung und Staatsleitung durch direkte

Volksabstimmung regeln zu lassen, stößt sich schon an den Gesetzen --

wie ich es vorher ausgeführt habe -- von Raum und Zahl. Um die Menge der

damit verbundenen Arbeit zu bewältigen, würden die Staatsbürger eines

solchen Landes an jedem Abstimmungstag über ganze Bögen von Vorlagen

abzustimmen haben, von denen sie die meisten gar nicht überdenken

könnten, weil unmöglich jeder von ihnen das nötige Verständnis von der

Tragweite jeder einzelnen haben kann. Hier liegt schon deshalb nicht der

Ersatz für den Parlamentarismus, auch spricht gegen den direkten

Volksentscheid in großen Staatswesen die Erwägung, daß, wo Millionen

abstimmen, bei dem einzelnen der Abstimmenden das Gefühl für die

Verantwortung, die in der Abgabe der Stimme liegt, naturgemäß nur gering

sein kann. Über alle diese Fragen hat damals Karl Kautsky, ein nach

meiner Ansicht sehr lesenswertes Buch geschrieben, das den Titel trägt:

»Parlamentarismus, direkte Gesetzgebung und Sozialdemokratie«. Ferner

hat meine Wenigkeit außer in dem Aufsatz »Die sozialpolitische Bedeutung

von Raum und Zahl« die Fragen in der Broschüre »Parlamentarismus und

Sozialdemokratie« behandelt, wo ich ähnliche Gedanken entwickelt habe,

wie sie hier dargestellt wurden und einige Folgerungen hinsichtlich der

Zukunft des Parlamentarismus gezogen habe, der ja schwerlich das letzte

Wort der Entwicklung sein wird.

Von den vielen gegen seine Auswüchse vorgeschlagenen Korrektiven kommt

unzweifelhaft an hervorragender Stelle in Betracht das Mittel der

Beschränkung der Übergriffsmöglichkeiten der Zentralgewalt durch

Stärkung der örtlichen und bezirklichen Selbstverwaltung und

Demokratisierung dieser Verwaltungskörper. Ein Gedanke, dem, wie früher

bemerkt, mit starken Übertreibungen Proudhon in seiner Schrift über den

»Föderalismus« Form gegeben, aber auch Karl Marx in seiner Schrift »Der

Bürgerkrieg in Frankreich« weitgehend Rechnung getragen hat. Aus dieser

letzteren Schrift sei hier ein Satz noch einmal zitiert:

»In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die Kommune

nicht die Zeit hatte weiter auszuarbeiten, heißt es ausdrücklich, daß

die Kommune die politische Form selbst des kleinsten Dorfes sein und

daß das stehende Heer auf dem Lande durch eine Volksmiliz mit äußerst

kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die Landgemeinden eines jeden

Bezirks sollten ihre gemeinsamen Angelegenheiten durch eine

Versammlung von Abgeordneten in der Bezirkshauptstadt verwalten, und

diese Abgeordneten dann wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation nach

Paris schicken; die Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an

die Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein.«

Und Marx selbst sagt dazu: »Die Kommunalverwaltung würde dem

gesellschaftlichen Körper alle die Kräfte zurückgegeben haben, die

bisher der Schmarotzerauswuchs »Staat« ... aufgezehrt hat.«

Der Sozialismus einst und jetzt Streitfragen des Sozialismus in Vergangenheit und Gegenwart · 第 9 / 10 题