gerichteten Theorien absehen wollen -- auch eine demokratische Theorie,
die dem Staate politische Allmacht zuerkennen will. In Frankreich hatte
sie ihren klassischen Philosophen in Jean Jacques Rousseau. Die
Demokratie ist nicht immer identisch mit dem Liberalismus. Lange Zeit
ist ihre dominierende Idee Unterdrückung, allerdings Unterdrückung der
Oberschichten, während der Liberalismus nur befreiend wirken will. Die
demokratische Staatstheorie, die in Rousseau ihren Theoretiker hatte,
fand in Robespierre ihren Praktiker -- Robespierre war ein großer
Verehrer Rousseaus und die Schreckensherrschaft ist beherrscht von
Gedankengängen aus den Schriften Rousseaus --, kommt zur Freiheit durch
terroristische Maßnahmen. Daß die Jakobiner Anhänger der
Staatsomnipotenz waren, ward schon oben gezeigt, und von den Jakobinern
führt eine direkte Linie zu Gracchus Babeuf, dem geistigen Urheber und
Leiter der Verschwörung der Gleichen, der ebenfalls Anhänger des
demokratischen Staates in seiner extremsten Auslegung war. In
Deutschland haben wir vor allen unseren großen Philosophen Fichte als
Prediger des starken Staates zu nennen, der überhaupt meines Erachtens
noch viel stärker von der französischen Revolution beeinflußt war, als
man gemeinhin annimmt. Aus vielen seiner Schriften geht das hervor. In
seiner 1800 erschienenen vielgenannten Schrift vom »Geschlossenen
Handelsstaat« findet man viele Berührungspunkte mit Babeuf. Ich weiß
nicht, ob Fichte näheres über diesen gelesen hatte oder sonst Sätze aus
ihm kannte; aber er hat sich jedenfalls eingehend mit der Literatur der
französischen Revolution beschäftigt. Dann haben wir die mehr
metaphysischen Theorien der deutschen Philosophen Hegel und Schelling
vom Staat, die ganz konservativ-romantischen Staatstheorien der Bonald,
Gentz usw.
Kommen wir nun zu den sozialistischen Verehrern des Staates, so ist ihr
klassischer Vertreter in Deutschland Ferdinand Lassalle. Er ist ein
unbedingter Anhänger des Staates, und zwar ist er es als Schüler von
Hegel und in diesem Punkte auch stark von Fichte beeinflußt, wie man ja
manchmal im Zweifel darüber ist, ob es mehr Hegel oder Fichte ist, der
aus Lassalle spricht. Man weiß ja, welche hohe Verehrung Lassalle für
Fichte empfand, und in vielen seiner Schriften hat er dessen Staatsidee
außerordentlich energisch verfochten. Sehr bedeutungsvoll schon im
»Arbeiterprogramm«, jenem Vortrage, den er im Jahre 1862 im Norden von
Berlin in einer Arbeiterversammlung gehalten hat über »den Zusammenhang
der Idee des Arbeiterstandes mit unserer gegenwärtigen Zeitperiode«. In
diesem, von mir schon zitierten Vortrag verherrlicht er in begeisterten
Worten eine Staatsauffassung, die er die »Staatsidee des vierten
Standes« nennt, beiläufig eine falsche Ausdrucksweise, denn er meint
tatsächlich die Staatsidee der modernen Arbeiterklasse. Trotz dieses und
einiger ähnlicher, in Lassalles juristischer Denkweise wurzelnder
Fehlgriffe ist die Schrift den klassischen Denkmälern der Literatur des
Sozialismus einzureihen, und zwar ist sie klassisch einmal wegen ihres
Gedankenreichtums und der außerordentlich klaren Durchführung dieser
Gedanken, klassisch aber auch wegen des großen Einflusses, den sie in
der Geschichte des Sozialismus gehabt hat. In dieser Schrift nun kommt
Lassalle, wo er vom Staat handelt, zunächst auf die Idee des Staates der
Bourgeoisie zu sprechen. Damals gab es in Deutschland einen sehr starken
Liberalismus, der ja überhaupt in den sechziger Jahren des neunzehnten
Jahrhunderts eine außerordentliche Neubelebung feierte, noch mit einer
gewissen naiven Frische behaftet war und auch von seinen damaligen
Wortführern ziemlich radikal geltend gemacht wurde. Ein Liberalismus,
der noch mit Resten des alten absolutistischen Polizeistaates zu kämpfen
hatte und -- wie es immer bei solchen Kämpfen geht -- dabei auch über
die Schnur hieb. Literarische Vertreter der liberalen Bourgeoisie
erklärten, daß der Staat wesentlich nur dazu da sei, Eigentum und Person
zu schützen, alles andere aber dem freien Spiel der wirtschaftlichen
Kräfte zu überlassen habe, was bei den damaligen sozialen
Machtverhältnissen und der Verteilung des Eigentums praktisch einfach
die Sanktionierung der Herrschaft der Bourgeoisie bedeutete. Diese Idee
nun, daß der Staat nur da sei, das Eigentum und die Person zu schützen,
wird von Lassalle als eine »Nachtwächteridee« verspottet, weil sie den
Staat auf die Funktion des Nachtwächters herabdrücke, statt ihm die
Funktionen zuzuerkennen, die ihm nach seiner Rolle in der Geschichte
zukommen. Ganz anders sei die Auffassung oder die Idee der
Arbeiterklasse vom Staate, das heißt, die Staatsidee, die nach Lassalle
die Arbeiterklasse infolge ihrer gesellschaftlichen Lage ausbilden
werde. Hören wir seine bemerkenswertesten Sätze hierüber. Zuerst heißt
es:
»Ganz anders, meine Herren, faßt der vierte Stand den Staatszweck auf,
und zwar faßt er ihn so auf, wie er in Wahrheit beschaffen ist.«
Was Lassalle hier vom »vierten Stand« sagt, werden wahrscheinlich nur
wenige von seinen Hörern aus der Arbeiterklasse schon wirklich empfunden
haben. Er unterstellt eben der Arbeiterklasse die Auffassung, die nach
seiner Ansicht die Idee der Arbeiterklasse werden mußte und es im weiten
Umfange auch wirklich geworden ist. Er fährt fort:
»Die Geschichte, meine Herren, ist ein Kampf mit der Natur, mit dem
Elende, der Unwissenheit, der Armut, der Machtlosigkeit und somit der
Unfreiheit aller Art, in der wir uns befanden, als das
Menschengeschlecht im Anfang der Geschichte auftrat. Die
fortschreitende Besiegung dieser Machtlosigkeit -- das ist die
Entwicklung der Freiheit, welche die Geschichte darstellt.
In diesem Kampfe würden wir niemals einen Schritt vorwärts gemacht
haben, oder jemals weiter machen, wenn wir ihn als einzelne jeder für
sich, jeder allein, geführt hätten oder führen wollten.
Der Staat ist es, welcher die Funktion hat, diese Entwicklung der
Freiheit, diese Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit zu
vollbringen.
Der Staat ist diese Einheit der Individuen in einem sittlichen Ganzen,
eine Einheit, welche die Kräfte aller einzelnen, welche in diese
Vereinigung eingeschlossen sind, millionenfach vermehrt, die Kräfte,
welche ihnen allen als einzelnen zu Gebote stehen würden,
millionenfach vervielfältigt.
Der Zweck des Staates ist also nicht der, dem einzelnen nur die
persönliche Freiheit und das Eigentum zu schützen, mit welchen er nach
der Idee der Bourgeoisie angeblich schon in den Staat eintritt; der
Zweck des Staates ist gerade der, durch diese Vereinigung die
einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke, eine solche Stufe des
Daseins zu erreichen, die sie als einzelne nie erreichen könnten, sie
zu befähigen, eine Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu erlangen,
die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin unersteiglich wäre.
Der Zweck des Staates ist somit der, das menschliche Wesen zur
positiven Entfaltung und fortschreitenden Entwicklung zu bringen, mit
anderen Worten, die menschliche Bestimmung, d. h. die Kultur, deren
das Menschengeschlecht fähig ist, zum wirklichen Dasein zu gestalten;
er ist die Erziehung und Entwicklung des Menschengeschlechts zur
Freiheit.«
Das ist ganz im Sinne Fichtes gedacht, und ist in dieser sich so flüssig
lesenden Darstellung, dieser klassisch gedrungenen Anreihung der
Gedanken fast in der sozialistischen Literatur einzigartig. Lassalle
geht dann weiter und zeigt, was der Staat unter der Herrschaft, er sagt
nicht: des Arbeiterstandes, er sagt: unter der Herrschaft der _Idee_ des
Arbeiterstandes sein und tun würde:
»Dies,« sagt er dann, »ist die eigentlich sittliche Natur des Staates,
meine Herren, seine wahre und höhere Aufgabe. Sie ist es so sehr, daß
sie deshalb seit allen Zeiten durch den Zwang der Dinge selbst von dem
Staat, auch ohne seinen Willen, auch unbewußt, auch gegen den Willen
seiner Leiter, mehr oder weniger ausgeführt wurde.«
Und weiter heißt es:
»Ein Staat also, welcher unter die Herrschaft der Idee des
Arbeiterstandes gesetzt wird, würde nicht mehr, wie freilich auch alle
Staaten bisher schon getan, durch die Natur der Dinge und den Zwang
der Umstände unbewußt und oft sogar widerwillig getrieben, sondern er
würde mit höchster Klarheit und völligem Bewußtsein diese sittliche
Natur des Staates zu seiner Aufgabe machen. Er würde mit freier Lust
und vollkommenster Konsequenz vollbringen, was bisher nur stückweise
in den dürftigsten Umrissen dem widerstrebenden Willen abgerungen
worden ist, und er würde somit eben hierdurch notwendig -- wenn mir
die Zeit auch nicht mehr erlaubt, Ihnen die detaillierte Natur dieses
notwendigen Zusammenhanges auseinanderzusetzen -- einen Aufschwung des
Geistes, die Entwicklung einer Summe von Glück, Bildung, Wohlsein und
Freiheit herbeiführen, wie sie ohne Beispiel dasteht in der
Weltgeschichte und gegen welche selbst die gerühmtesten Zustände in
früheren Zeiten in ein verblassendes Schattenbild zurücktreten.
Das ist es, meine Herren, was die Staatsidee des Arbeiterstandes
genannt werden muß, seine Auffassung des Staatszweckes, die, wie Sie
sehen, ebensosehr und genau entsprechend von der Auffassung des
Staatszweckes bei der Bourgeoisie verschieden ist, wie das Prinzip des
Arbeiterstandes von dem Anteil aller an der Bestimmung des
Staatswillens oder das allgemeine Wahlrecht, von dem betreffenden
Prinzip der Bourgeoisie, dem Zensus.«
Der Staat als die Kraft, die, ob sie will oder nicht, dem Fortschritt
dient, das ist die sozialistische Staatstheorie Lassalles. Er trägt sie
den Arbeitern als die ihre vor, um sie für sie zu gewinnen. Und im
Angesicht der großen Klarheit seiner Sprache erübrigt es sich, den
Gedankengang hier erst noch zu kommentieren. In späteren Reden kommt
Lassalle wiederholt auf ihn zurück. So namentlich in den Prozessen, in
die er im Anschluß an diesen Vortrag verwickelt wurde, der doch so
außerordentlich gemäßigt gehalten war, in welchem er sich gehütet hatte,
mit irgendeinem Wort zur Gewalt aufzufordern. Aber als er ihn als
Schrift erscheinen ließ, ward diese auf Veranlassung des Staatsanwalts
Schelling, einem Sohne des Philosophen Schelling, konfisziert und
Lassalle vor Gericht gestellt, und zwar unter der Anklage, sich gegen
den § 100 des alten Preußischen Strafgesetzbuches, den sogenannten Haß-
und Verachtungsparagraphen, vergangen zu haben. Das war ein richtiger
Kautschukparagraph, unter den sich alles mögliche bringen ließ. Er
lautete:
»Wer Bevölkerungsklassen durch irgendwelche Schriften oder Reden zum
Haß und zur Verachtung gegeneinander aufreizt, wird bestraft.«
Die Verfolgung führte zu zwei sehr bedeutungsvollen Prozessen, in denen
Lassalle die berühmten Reden hielt: »Die Wissenschaft und die Arbeiter«
und »Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen«. In der
letztgenannten dieser Verteidigungsreden, die im Sommer 1862 gehalten
wurde, entwickelt Lassalle noch einmal seine Unterscheidung der
Staatsidee der Arbeiterklasse von der Staatsidee der Bourgeoisie. Er
nennt unter Hinweis auf einen Ausspruch des hochangesehenen Philosophen
und Philologen August Boeckh die letztere Staatsidee eine »moderne
Barbarei«, und sagt dann:
»_Das uralte Vestafeuer aller Zivilisation, den Staat, verteidige ich
mit Ihnen_ (nämlich den Richtern) _zusammen gegen jene_ (die liberalen)
_Barbaren._«
Das ist der Staat nach der Lehre Ferdinand Lassalles. Ganz anders nach
der sozialistischen Theorie, die begründet worden ist von Karl Marx und
Friedrich Engels. Dort spielt der Staat eine wesentlich verschiedene
Rolle. In den älteren Schriften und Aufsätzen von Marx, die zu Anfang
der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts geschrieben wurden, zeigt
er sich meist noch als Anhänger des Staates, beeinflußt durch die Lehre
Hegels, wenn er auch schon sehr über Hegel hinausgeht. Aber nachdem er
sich der kommunistischen Bewegung zugewandt, sie in Frankreich studiert
und ebenso über die englischen Verhältnisse sich orientiert hatte, kommt
bei ihm und Engels, die wir immer zusammen nennen müssen, da sie von da
ab gemeinsam gearbeitet, gegenseitig sich ihre Arbeiten gezeigt haben,
so daß man bei vielen ihrer nun verfaßten Arbeiten nicht sagen kann, daß
der eine oder der andere von ihnen der Verfasser sei, kommt in der von
ihnen ausgearbeiteten sozialistischen Theorie eine durchaus andere
Auffassung vom Staate zum Ausdruck. Man kann sie eine _kritische_
Staatsidee nennen, die nichts mit der Verehrung Lassalles für den Staat
gemein hat. Schon in der Schrift, die Marx und Engels »Manifest der
kommunistischen Partei« nannten und die im Winter 1847 geschrieben
wurde, spielt der Staat eine Rolle. Am Schlusse heißt es dort:
»Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der
Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle
Produktionsinstrumente in den Händen des Staates, d. h. des als
herrschende Klasse organisierten Proletariats zu zentralisieren und
die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.«
Im Anschluß daran werden die verschiedenen Maßnahmen kurz aufgeführt,
die zu diesem Zweck getroffen werden würden, und dann heißt es
abschließend:
»Sind im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden
und ist alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen
konzentriert, so verliert die öffentliche Gewalt den politischen
Charakter. Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die
organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen. Wenn
das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur
Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse
macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten
Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen
Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des
Klassengegensatzes, die Klassen überhaupt und damit seine eigene
Herrschaft als Klasse auf.
An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen
und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie
Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller
ist.«
Hier wird das Wort »Staat« vollständig, und man darf annehmen
absichtlich vermieden. Das Proletariat übernimmt die Staatsgewalt,
entreißt der Bourgeoisie alle wirtschaftlichen und politischen
Machtmittel, verwendet sie in seinem Sinne, und nachdem dies geschehen,
entsteht eine große allgemeine Assoziation. Vom Staat ist keine Rede
mehr.
In späteren Schriften von Marx und Engels kommt diese Haltung zum Staat
noch schärfer zum Ausdruck. Nach der Niederwerfung der achtundvierziger
Revolution lebten sie verbannt im Exil in London. Als in den sechziger
Jahren die Arbeiterbewegung sich von neuem bildete, nahmen sie direkten
Anteil an der deutschen Bewegung nicht. Sie hatten aber in dieser
politische Freunde, mit denen sie brieflichen Verkehr unterhielten, auch
suchten sie durch Aufsätze und Schriften erzieherisch auf die Bewegung
einzuwirken. Einer dieser Freunde war Wilhelm Liebknecht, und die
Fraktion, an deren Spitze er und August Bebel standen, galt lange Zeit
in Deutschland als die eigentliche Partei von Marx. In den Organen, die
Wilhelm Liebknecht damals redigierte, kamen aber naturgemäß vorwiegend
Ideen von Liebknecht zum Ausdruck, von denen schon erwähnt wurde, daß
sie stark vom französischen Sozialismus beeinflußt waren, daß Liebknecht
ganz irrigerweise für das theoretische Mundstück von Marx genommen ward.
Liebknecht gab dem 1869 von der damals unter seiner geistigen Führung
geschaffenen sozialdemokratischen Arbeiterpartei gegründeten und von ihm
redigierten Blatt den Titel »Der Volksstaat«, und er wie andere sprachen
darin auch immer wieder von einem solchen Staat. Das war aber ganz und
gar nicht nach dem Geschmack von Marx und Engels, und in der 1876/77 von
ihm unter teilweiser Mitwirkung von Marx verfaßten Schrift »Herrn Eugen
Dührings Umwälzung der Wissenschaft« nahm Engels Gelegenheit, gegen
diese Idee vom Volksstaat, wie Liebknecht sie vertrat, zu polemisieren,
ohne letzteren zu nennen. Er legt dar, daß nach der Revolution des
Proletariats die Entwicklung nicht zum Volksstaat, sondern zur
Auflösung, zum Absterben des Staates führe. Die Kapitel der Schrift, die
speziell den Sozialismus behandeln, sind von Engels später als Broschüre
unter dem Titel: »Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur
Wissenschaft« herausgegeben worden, und wer es nicht vorzieht, das ganze
Buch zu lesen, das überaus wertvolle Darlegungen über grundlegende
Fragen der Philosophie, Ethik, Geschichtswissenschaft, Nationalökonomie
und Sozialwissenschaft enthält, der sollte sich zum mindesten diese
Broschüre anschaffen. Man kann sich keine bessere Vorführung der
Grundgedanken der Marx-Engelsschen Soziallehre wünschen. In dieser
Schrift nun gibt Engels gegen den Schluß eine zusammengefaßte Darlegung
darüber, was nach der von Marx und ihm vertretenen Anschauung aus dem
Staat wird, nachdem die Arbeiterklasse auf der zu ihrem Höhepunkt
gelangten Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft die politische
Gewalt erlangt hat. Er schreibt dort:
»Das Proletariat ergreift die Staatsgewalt und verwandelt die
Produktionsmittel zunächst in Staatseigentum. Aber damit hebt es sich
selbst als Proletariat, damit hebt es alle Klassenunterschiede und
Klassengegensätze auf, und damit auch den Staat als Staat. Die
bisherige, sich in Klassengegensätzen bewegende Gesellschaft hatte den
Staat nötig, d. h. eine Organisation der jedesmaligen ausbeutenden
Klasse zur Aufrechterhaltung ihrer äußeren Produktionsbedingungen,
also namentlich zur gewaltsamen Niederhaltung der ausgebeuteten Klasse
in den durch die bestehende Produktionsweise gegebenen Bedingungen der
Unterdrückung (Sklaverei, Leibeigenschaft oder Hörigkeit, Lohnarbeit).
Der Staat war der offizielle Repräsentant der ganzen Gesellschaft,
ihre Zusammenfassung in einer sichtbaren Körperschaft; aber er war
dies nur, insofern er der Staat derjenigen Klasse war, welche selbst
für ihre Zeit die ganze Gesellschaft vertrat: im Altertum Staat der
sklavenhaltenden Staatsbürger, im Mittelalter des Feudalismus, in
unserer Zeit der Bourgeoisie. Indem er endlich tatsächlich
Repräsentant der ganzen Gesellschaft wird, macht er sich selbst
überflüssig. Sobald es keine Gesellschaftsklasse mehr in der
Unterdrückung zu halten gibt, sobald mit der Klassenherrschaft und dem
in der bisherigen Anarchie der Produktion begründeten Kampf ums
Einzeldasein auch die daraus entspringenden Kollisionen und Exzesse
beseitigt sind, gibt es nichts mehr zu reprimieren, das eine besondere
Repressionsgewalt, einen Staat nötig machte. Der erste Akt, worin der
Staat wirklich als Repräsentant der ganzen Gesellschaft auftritt --
die Besitzergreifung der Produktionsmittel im Namen der Gesellschaft
-- ist zugleich sein letzter selbständiger Akt als Staat. Das
Eingreifen einer Staatsgewalt in gesellschaftliche Verhältnisse wird
auf einem Gebiete nach dem andern überflüssig und schläft dann von
selbst ein. An die Stelle der Regierung über Personen tritt die
Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen. Der
Staat wird nicht »abgeschafft«, er _stirbt_ ab. Hieran ist die Phrase
vom »freien Volksstaat« zu messen, also sowohl nach ihrer zeitweiligen
agitatorischen Berechtigung, wie nach ihrer endgültigen
wissenschaftlichen Unzulänglichkeit; hieran ebenfalls die Forderung
der sogenannten Anarchisten, der Staat solle von heute auf morgen
abgeschafft werden.«
Man sieht, es wird dem Staat im Grunde eine nur transitorische,
zeitweilige Rolle zuerkannt, die wesentlich die einer unterdrückenden
oder niederhaltenden Gewalt ist -- also das, was Lassalle gerade die
Rolle eines Nachtwächters der jeweilig herrschenden Klasse nennt, und
wenn mit dem Bestehen verschiedener Gesellschaftsklassen die
Klassengegensätze und der Anlaß zur Niederhaltung von Klassen aufhören,
hört nach dieser Theorie auch der Staat auf. Sie zieht sich durch alle
Schriften von Marx und Engels und ist von letzterem später in der
Schrift: »Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates«
näher begründet worden. Gelegentlich spricht Engels wohl auch vom Staat
als Produkt der Arbeitsteilung in der Gesellschaft und leitendem Organ
der durch jene notwendig gewordenen Verwaltungsaufgaben, aber er geht
auf diese Funktionen und ihre Zukunft nicht näher ein, sondern läßt
hinterher immer nur den Staat als Organ der Niederhaltung
aufmarschieren. Inwieweit diese Auffassung aufrechterhalten werden kann,
oder welche von beiden Auffassungen die Marx-Engelssche und die
Lassallesche, die zeitweilig in den Diskussionen der Sozialisten eine
große Rolle gespielt haben, den Anspruch auf größere Richtigkeit hat,
wird sich vielleicht zeigen, wenn wir nun auch Marx selbst über den
Staat gehört haben.
Vierzehn Jahre bevor die Schrift von Engels über den Ursprung der
Familie, des Privateigentums und des Staates erschien, im Jahre 1871,
hat Karl Marx sich genauer über den Staat geäußert in jener für den
Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation verfaßten Denkschrift
oder Ansprache über die Pariser Kommune von 1871. Im dritten Abschnitt
dieser Schrift legt er dar, was eigentlich die Kommune von Paris
bedeutet habe, was ihr tieferer Sinn und ihre tieferen Absichten gewesen
seien. Er hat dabei, was ich nicht verheimlichen will, etwas sehr frei
gearbeitet. Er hat das, was den Leuten der Kommune unbestimmt
vorschwebte, in eine sehr klare und bestimmte Sprache, in die logische
Entwicklung eines leitenden Gedankens gekleidet. Nachdem er dargelegt
hat, daß die Pariser Kommune eine Regierung der Arbeiterklasse war und
mit den Einrichtungen der alten Klassenherrschaft, mit Militär, Polizei
usw. gebrochen hatte, fährt er fort:
»Die Pariser Kommune sollte selbstverständlich allen großen
gewerblichen Mittelpunkten Frankreichs zum Muster dienen. Sobald die
kommunale Ordnung der Dinge einmal in Paris und den Mittelpunkten
zweiten Ranges eingeführt war, hätte die alte zentralisierte Regierung
auch in den Provinzen der Selbstregierung der Produzenten weichen
müssen. In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die
Kommune nicht die Zeit hatte weiter auszuarbeiten, heißt es
ausdrücklich, daß die Kommune die politische Form selbst des kleinsten
Dorfs sein, und daß das stehende Heer auf dem Lande durch eine
Volksmiliz mit äußerst kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die
Landgemeinden eines jeden Bezirks sollten ihre gemeinsamen
Angelegenheiten durch eine Versammlung von Abgeordneten in der
Bezirkshauptstadt verwalten, und diese Bezirksversammlungen dann
wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation in Paris schicken; die
Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an die bestimmten
Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein. Die wenigen, aber wichtigen
Funktionen, welche dann noch für eine Zentralregierung übrig blieben,
sollten nicht, wie dies absichtlich gefälscht worden, abgeschafft,
sondern an kommunale, d. h. streng verantwortliche Beamte übertragen
werden. Die Einheit der Nation sollte nicht gebrochen, sondern im
Gegenteil organisiert werden durch die Kommunalverfassung; sie sollte
eine Wirklichkeit werden durch die Vernichtung jener Staatsmacht,
welche sich für die Verkörperung dieser Einheit ausgab, aber
unabhängig und überlegen sein wollte gegenüber der Nation, an deren
Körper sie doch nur ein Schmarotzerauswuchs war. Während es galt, die
bloß unterdrückenden Organe der alten Regierungsmacht abzuschneiden,
sollten ihre berechtigten Funktionen einer Gewalt, die über der
Gesellschaft zu stehen beanspruchte, entrissen und den
verantwortlichen Dienern der Gesellschaft zurückgegeben werden. Statt
einmal in drei oder sechs Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der
herrschenden Klasse das Volk im Parlament ver- und zertreten soll,
sollte das allgemeine Stimmrecht dem in Kommunen konstituierten Volk
dienen, wie das individuelle Stimmrecht jedem andern Arbeitgeber dazu
dient, Arbeiter, Aufseher und Buchhalter in seinem Geschäft
auszusuchen. Und es ist bekannt genug, daß Gesellschaften ebenso gut
wie einzelne in wirklichen Geschäftssachen gewöhnlich den rechten Mann
zu finden und, falls sie sich einmal täuschen, dies bald wieder gut zu
machen wissen. Andererseits aber konnte nichts dem Geist der Kommune
fremder sein, als das allgemeine Stimmrecht durch hierarchische
Investitur zu ersetzen.«
Diese Ausführungen stehen gedanklich in merkwürdiger Übereinstimmung
mit dem Plane, den der von Marx so scharf kritisierte Proudhon in seiner
Abhandlung über den Föderalismus und seiner Schrift über die politische
Befähigung der arbeitenden Klassen entwickelt hat. Die letztgenannte
Schrift, die man Proudhons politisches Testament nennen kann, ist nie
ins Deutsche übersetzt worden. Sie ist gegen Ende 1864 geschrieben, als
die Internationale Arbeiterassoziation im Entstehen begriffen war und in
der Arbeiterschaft von Paris neues politisches Leben sich regte. Mit ihr
wollte Proudhon, an dem der Tod schon nagte, der Bewegung eine Art
politisches Geleitbuch geben. Er war, wie man weiß, Gegner des Staates,
wenn er auch nicht Anarchist in dem Sinne war, wie man das Wort heute
versteht, sondern dem Föderalismus und Kommunalismus huldigte. Der Staat
sollte dadurch abgeschafft werden, daß die Nation sich in freien
Kommunen und Verbänden von solchen von unten auf föderalistisch
organisierte. Der Staat wird da -- was unter dem kaiserlichen Regime
Frankreichs verständlich genug war -- nur als unterdrückende Macht
aufgefaßt. Ganz wie sieben Jahre später bei Marx, der ihn
Schmarotzergewächs, Auswuchs der Gesellschaft und unterdrückende Gewalt
nennt. Von einer höheren Aufgabe oder Funktion des Staates ist bei Marx
so wenig wie bei Proudhon die Rede, während nach Lassalle der Staat
sogar eine hohe kulturelle Aufgabe selbst dann noch erfüllte, wenn er es
gar nicht einmal wollte. Wo ist da die Wahrheit? Nach meiner Ansicht
verkennt der von Marx entwickelte Plan vollständig die Rückwirkung der
großen ökonomischen Zusammenhänge, was bei einem Manne wie Marx, der so
großen Sinn für das Wesen und die Bedeutung der großen Produktion hatte,
ganz besonders verwundern muß. Die hier entwickelte Auffassung ist
vollständig kleinbürgerlich. Ein Gemeinwesen mit kleinbürgerlicher
Wirtschaft und kleinbürgerlichem Verkehr läßt sich allenfalls nach Art
des Kommunalismus auffassen. Ein Land aber mit modernen
Industrieunternehmungen und den durch sie geschaffenen wirtschaftlich
sozialen Zusammenhängen, die weit über die Gemeinde hinausgreifen, ist
als bloßer Bund unabhängiger Kommunen undenkbar.
Man vergegenwärtige sich zum Beispiel nur das moderne vielverzweigte
Verkehrswesen und die vielen anderen Wirtschaftsorganismen, deren
Wirkungssphäre und Bedürfnisse eine Zwangsgesetzgebung notwendig machen,
die an der Selbstbestimmung der Gemeinden keinen Hemmschuh finden darf.
Der durch die große Industrie erzeugte Wirtschaftsverkehr stellt die
Gesetzgebung der Nation vor ganz andere Aufgaben, als sie in einer
kommunistischen Organisation ausreichend erfüllt werden könnten. Die
letztere würde schon einfach an den Erfordernissen rationeller
Flußwirtschaft versagen, bei der die örtlichen Interessen so verschieden
liegen. Die Bewohner im Tale und an der Mündung haben ganz andere
Interessen als die Bewohner der Berggegenden, von denen der Fluß
herkommt. Vielfach sind Flüsse versandet, weil die Bevölkerung in den
betreffenden Bergdistrikten die Wälder abgeholzt hatte. Die von den
Quellen an in ihrem Lauf ungehemmten Flüsse nahmen so viel Erdreich mit,
daß weiter unten Bett und Mündungen versandeten. Eine Flußwirtschaft,
die den Fluß schiffbar erhält, braucht Gesetze und eine Überwachung, die
vor keinen Sonderinteressen oder gar Launen der Gemeinden Halt machen.
Haben wir doch selbst internationale Überwachungskommissionen für die
Flußläufe von Donau, Rhein usw. Man verweist nun gern auf diese
letzteren als Beweise dafür, daß sich solche Dinge auch auf dem Wege der
freien Vereinbarung regeln lassen. Aber man vergißt dabei, daß diesen
Kommissionen Verträge von _Staaten_ zugrunde liegen, bei denen schon die
Sonderinteressen von Gemeinden und Bezirken einem großen
Allgemeininteresse weichen mußten. Wären nicht schon Staaten gewesen, so
wären jene Vereinbarungen nie zustande gekommen.
Der Plan des Kommunalismus ignoriert viele der bedeutenden
Gesetzgebungs- und Verwaltungsaufgaben des modernen Staates, übrigens
können auch die Gemeinden heute sich nicht mehr auf die
kleinbürgerlichen Aufgaben beschränken, die Proudhon im Auge hatte. Die
Bodenpolitik, Verkehrspolitik und Sozialpolitik sind bei vielen schon
über diesen Rahmen hinausgewachsen. Ich darf daran erinnern, was meine
Wenigkeit vor jetzt beinahe 25 Jahren geschrieben hatte in einem
Artikel, der betitelt ist: »Die sozialpolitische Bedeutung von Raum und
Zahl.«[1] Es wird dort aufgezeigt, wie sehr die räumliche Ausdehnung des
Gebiets und die Vermehrung der Bevölkerung allein schon ganz neue
Bedürfnisse schaffen und das Zustandekommen der Gesetzgebung wie ihre
Aufgaben komplizieren.
[1] Wieder abgedruckt in Band II des Sammelwerks »Zur Theorie und
Geschichte des Sozialismus«. Berlin 1904, 4. Auflage.
Man wird das in Deutschland praktisch erfahren, wenn hier Versuche
gemacht werden, die in die Reichsverfassung der Republik grundsätzlich
übernommene direkte Gesetzgebung in die Wirklichkeit umzusetzen. Das in
der Schweiz heimische Referendum hat auch dort seine Nücken. Aber es ist
ganz etwas anderes, wenn die Bürger der kleinen, von jeher
republikanischen Eidgenossenschaft über eine Frage ihres weltpolitisch
gesicherten Landes abstimmen, als wenn eine solche Volksabstimmung in
einem Lande mit über 60 Millionen Einwohnern und in so schwieriger Lage
wie Deutschland vorgenommen wird. Man kann mit der direkten Abstimmung
wohl ganz einfache Fragen regeln, aber unmöglich kann man alle
Angelegenheiten eines großen Landes durch solche Abstimmungen zur
Entscheidung bringen, es müßte sonst jeder Bürger ein Ausbund
enzyklopädischen Wissens sein.
Der Staat ist nicht nur Organ der Unterdrückung und Besorger der
Geschäfte der Besitzenden. Ihn nur als solches erscheinen zu lassen, ist
die Zuflucht aller anarchistischen Systemmacher. Proudhon, Bakunin,
Stirner, Krapotkin, sie alle haben den Staat immer nur als Organ der
Unterdrückung und Aussaugung hingestellt, das er freilich lange genug
gewesen ist, aber durchaus nicht notwendig sein muß. Er ist eine Form
des Zusammenlebens und ein Organ der Regierung, das seinen
sozialpolitischen Charakter mit seinem sozialen Inhalt ändert. Wer nach
der Art eines abstrahierenden Nominalismus seinen Begriff mit dem
Begriff der Herrschaftszustände, unter denen er einst entstanden ist,
unabänderlich verknüpft, ignoriert die Entwicklungsmöglichkeiten und
tatsächlichen Metamorphosen, wie sie sich in der Geschichte mit ihm
vollzogen haben.
In der Praxis hat sich unter dem Einfluß der Kämpfe der
Arbeiterbewegung in den sozialdemokratischen Parteien eine andere
Wertung des Staates eingestellt. Da hat in der Tat die Idee eines
Volksstaates Boden gewonnen, der nicht das Werkzeug der oberen Klassen
und Schichten ist, sondern seinen Charakter kraft des allgemeinen und
gleichen Wahlrechts von der großen Volksmehrheit erhält. Insofern hat
Lassalle trotz mancher Übertreibungen in seinen oben wiedergegebenen
Sätzen vor der Geschichte, soweit wir sie übersehen können, recht
behalten. Allerdings muß man auch ihn =cum grano salis= verstehen. In
seinem Offenen Antwortschreiben ruft er den Arbeitern zu: »Aber was ist
denn der Staat?« Und nach Vorführung von statistischen Zahlen über die
damalige Einkommensverteilung fährt er fort: »Ihnen also, den
_notleidenden Klassen_, nicht uns, den höheren Ständen, gehört der Staat,
denn _aus Ihnen besteht er_, Ihre, der _ärmeren Klassen große Assoziation,
das ist der Staat!_« Ein Ausspruch, der viel Ähnlichkeit hat mit dem Satz
eines französischen Sozialisten, von dem seinerzeit geschrieben wurde,
daß Lassalle ihn kopiert habe, was aber nicht richtig ist. Es ist dies
Louis Blanc, der Verfasser der Schrift über die Organisation der Arbeit.
In einer Abhandlung, die polemisch gegen Proudhon gerichtet war, schrieb
dieser:
»In einem demokratischen Regierungssystem ist der Staat die Macht des
ganzen, durch seine Abgeordneten vertretenen Volkes, er ist die
Herrschaft der Freiheit. Der Staat ist nichts anderes als die
Gesellschaft selbst, die als Gesellschaft handelt, um die
Unterdrückung zu verhindern und die Freiheit aufrechtzuerhalten. »Mann
aus dem Volke, der Staat bist du!« -- »=Homme du peuple, l'état c'est
vous!=««
Der Aufruf am Schluß ist in der Tat beinahe derselbe, den Lassalle
ausstößt. Und ähnlich wird argumentiert: der Staat ist aus dem Volk
zusammengesetzt, folglich _ist_ das Volk der Staat. In dieser Hinsicht
kann man freilich etwas weniger simplizistisch argumentieren. Mit der
Feststellung, aus welchen Menschen die Bevölkerung des Staates besteht,
ist der Staat noch nicht erklärt. Nur unter bestimmten Umständen hat das
Wort einen wahren Inhalt. Hören wir darüber einen anderen Sozialisten.
Der englische Sozialist James Ramsey Macdonald hat im Jahre 1909 eine
sehr interessante Abhandlung veröffentlicht über Sozialismus und
Regierung. Darin führt er gegen Engels aus:
»Der Staat ist nicht die Regierung und nicht die Gesellschaft, er ist
die organisierte politische Persönlichkeit eines unabhängigen Volkes,
die Organisation einer Gemeinschaft, um ihren gemeinsamen Willen
geltend zu machen durch politische Mittel. Es ist ein Irrtum,
anzunehmen, daß der Staat nur das ist, was die Individuen aus ihm
gemacht haben. Auch die Vergangenheit hat ihn gemacht. ... Daher muß
der Staat als ein Organisches betrachtet werden.«[2]
[2] Im gleichen Sinne heißt es in dem obenerwähnten Aufsatz des
Verfassers dieser Schrift:
»Wie in der Tierwelt mit der Differenzierung der Funktionen die
Ausbildung eines Knochengerüsts unvermeidlich wird, so im
gesellschaftlichen Leben mit der Differenzierung der Wirtschaften die
Heranbildung eines das Gesellschaftsinteresse als solches
vertretenden _Verwaltungskörpers_. Ein solcher Körper war bisher und
ist heute der _Staat_. Da nun die Weiterentwicklung der Produktion
ganz ersichtlich _nicht in Aufhebung_ der differenzierten Produktion
bestehen kann, sondern nur _in neuer Zusammenfassung_ auf Grundlage
der ausgebildeten Differenzierung -- auf die Personen übertragen,
nicht in Aufhebung, sondern in _Ergänzung_ der beruflichen
Arbeitsteilung (bzw. der Arbeitsteilung im Beruf. Ed. B.), so kann
der Verwaltungskörper der Gesellschaft der absehbaren Zukunft sich
vom _gegenwärtigen_ Staat _nur dem Grade nach_ unterscheiden.« (Ed.
Bernstein, Zur Theorie und Geschichte des Sozialismus, Berlin 1904,
Bd. II, S. 73.)
Das ist, glaube ich, die vor der unbefangenen geschichtlichen Prüfung
auch wohl dauernden Bestand behaltende Definition des Begriffes »Staat«.
Man kann Macdonald nicht vorwerfen, daß er irgendein wesentliches Moment
ausläßt, das beim Staat in Betracht kommt. Es hat nun eine ganze
Literatur über den Staat gegeben, ob der Staat auf einem Vertrag beruht,
sei es auf einem bewußten oder einem stillschweigenden Vertrag, den ein
Teil der Bevölkerung einfach durch Duldung eingeht, oder ob der Staat
nur von der Gewalt herkam. Und, hat man weiter gefragt, was ist der
Gemeinschaftswille? Ist es der Wille aller, die eine Gemeinschaft
bilden, addiert, oder ist eine stärkere Potenz bei seiner Bildung tätig?
Letzteres ist, soweit man überhaupt berechtigt ist, von einem
Gemeinschaftswillen zu sprechen, in der Tat der Fall. Und zwar ist es
keine mystische, übersinnliche Macht, sondern ganz einfach die
Geschichte, die Vergangenheit, die bei seiner Bildung mitwirkt, und
nicht bloß die jeweilige Abstimmung einer Anzahl Menschen. Der Staat ist
ein Produkt der Entwicklung, in dessen jeweilige Gestaltung die
Vergangenheit mit hineinspielt. Aus dem Staat herausspringen ist
Unmöglichkeit. Man kann ihn nur ändern. Und so führt die Frage nach dem
Staat den Sozialisten hinüber zur Frage der Demokratie und der Regierung
überhaupt.
Siebentes Kapitel.
Der Sozialismus als Demokratie und der Parlamentarismus.
Halten wir daran fest, daß der Sozialismus unserer Zeit als
Klassenbewegung Bewegung der Arbeiterklasse ist. Allerdings ist er nicht
nur Klassenbewegung, sondern auch Bewegung sozialistischer Ideologie.
Aber der Angehörige einer anderen Gesellschaftsklasse muß je nachdem
sein Klasseninteresse _vergessen_, oder sich über es _hinwegsetzen_, um
Sozialist zu werden. Der Arbeiter aber, das ist wenigstens die
Auffassung der Sozialisten, braucht nur sein Klasseninteresse zu
_erkennen_ -- nicht sein persönliches Interesse, das kann ein anderes
sein --, um Sozialist zu werden. Da somit die sozialistische Bewegung
die Bewegung der Arbeiterklasse ist, der breiten sozialen Unterschicht
der Gesellschaft, ist sie darum schon notwendigerweise eine
demokratische Bewegung. Darüber kann grundsätzlich gar keine
Meinungsverschiedenheit bestehen, sondern nur darüber, wie diese
Demokratie sich auswirkt, auf welchem Wege und zu welchem Ziele hin.
Streit herrscht zunächst über ihre Form, und da berührt die Frage der
Demokratie die Frage des Parlamentarismus. Wiederholt ist schon von
Sozialisten wie auch von radikalen bürgerlichen Demokraten ein
grundsätzlicher Gegensatz zwischen Demokratie und Parlamentarismus
behauptet worden. Und heute kann man in Organen derjenigen
sozialistischen Richtung, die sich kommunistisch nennt, den von der
bolschewistischen Regierung Sowjetrußlands als Axiom aufgestellten Satz
lesen: »Der Parlamentarismus ist die Regierungsform der Bourgeoisie.«
Dagegen wissen wir, daß sowohl Marx-Engels wie auch Lassalle für den
Parlamentarismus eingetreten sind, wenn es sich um den Kampf für das
Budgetrecht, das Geldbewilligungsrecht des Parlaments gegen
halbabsolutistische monarchistische Regierungen gehandelt hat. Und heute
tritt die große Mehrheit der Sozialisten, die nicht bolschewistische
Kommunisten sind, für die parlamentarische Regierung ein. Es ist daher
nötig, sich klar zu machen, was wir unter Parlamentarismus und
parlamentarischer Regierung zu verstehen haben.
Beginnen wir mit der Begriffsbestimmung. Was ist überhaupt ein
Parlament? Die Frage ist genau dahin zu beantworten: ein Parlament ist
ein beratender und jeweilig auch beschließender Vertretungskörper,
anders ausgedrückt, eine vertretende bzw. repräsentative Versammlung,
die berät und je nachdem auch beschließt. Vertretung und Beratung sind
vom Begriff des Parlamentarismus nicht zu trennen, das Beschließen eher.
Es hat Parlamente gegeben, die das Recht der Beschlußfassung nicht
hatten. In der Frühzeit der parlamentarischen Entwicklung Englands gab
es dort solche parlamentarische Körper. Die Konsulatsverfassung
Frankreichs, die von Sieyès ausgearbeitet war, und später die Verfassung
des Kaiserreichs wurde, sah verschiedene parlamentarische Körper vor:
Senat, Tribunal usw. Das Tribunal hatte dabei nur eine beratende
Funktion, nicht die Beschlußfähigkeit. Es hatte Gesetze zu beraten und
sie je nachdem dem gesetzgebenden Körper vorzulegen; aber beschließende
Kraft hatte es nicht. Diesen Gedanken hatte Sieyès entnommen der
oligarchischen venezianischen Republik, und ähnliches findet man in der
bürgerlichen Utopie Oceana des James Harrington niedergelegt, die in
mancher Hinsicht für die Ideengeschichte des Parlamentarismus
interessant ist. Harrington schlug zwei Körper vor, einen beratenden und
einen beschließenden. Da sollte aber der demokratisch gewählte Körper
der beschließende sein, und der nach beschränktem Wahlrecht gebildete
Körper nur beratende Funktion haben. Dieser wesentlich die besitzenden
Klassen vertretende Beratungskörper sollte die Gesetze vorberaten, und
dann sollte das Volk durch seine Vertreter über sie entscheiden. Man
kann sagen, das sei ein verfälschter Parlamentarismus. Aber darauf kommt
es hier nicht an. In der Geschichte des Parlamentarismus hat es viele
Halbheiten und Mischformen gegeben. Auch der englische Parlamentarismus
war zunächst eine Mischform, ist es in gewisser Hinsicht selbst heute
noch. Erstens ist er nicht die unbeschränkte Herrschaft des Parlaments.
Denn neben dem Parlament besteht in England noch die Krone, die nach dem
Buchstaben des Gesetzes noch sehr viele Rechte hat, wenn sie auch in der
Praxis von den meisten keinen Gebrauch macht. Immerhin hat sie mehr
Rechte, als man gemeinhin annimmt. Dann besteht das Parlament in England
noch immer aus zwei Häusern, dem überwiegend aus erblichen Mitgliedern
zusammengesetzten Haus der Lords und dem Haus der Gemeinen, englisch:
=House of Commons=, was man in Deutschland merkwürdigerweise noch immer
mit »Unterhaus« übersetzt, während in Wirklichkeit das »Haus der
Gemeinen« viel weitergehende Rechte hat als das Haus der Lords. Im
englischen Volke wird denn auch allgemein nur die gewählte Vertretung
als das Parlament betrachtet. Ebenso in Deutschland. Schon vor der
Revolution betrachtete das preußische Volk das Abgeordnetenhaus als das
eigentliche Parlament; das Herrenhaus galt ihm nur als eine Art
Hemmschuh der parlamentarischen Arbeit, und viel mehr war es ja auch
nicht. In England nennt man auch nicht das Haus der Lords die erste
Kammer, sondern bezeichnet es ganz logisch als die zweite Kammer.
Diese zweiten Kammern beruhen auch anderwärts vielfach auf dem
erblichen Recht oder sind zusammengesetzt aus ernannten Vertretern und
ständischen Vertretern. So war das preußische Herrenhaus zusammengesetzt
aus Vertretern des Adels, des Grundbesitzes, bestimmter erbberechtigter
Familien, der hohen Geistlichkeit, der Universitäten, der Städte; es war
also eine ständische Vertretung. In England sind, wie bemerkt,
Mitglieder des Hauses der Lords auch heute noch größtenteils Personen
aus ererbtem Recht, aber dieses erbliche Anrecht auf den Sitz im Hause
der Lords hat eine unangenehme Nebenwirkung. Ein Mann, der erblicher
Peer von England ist, darf nicht Abgeordneter im Haus der Gemeinen sein.
Der bekannte liberale Politiker Lord Rosebery war Mitglied des Hauses
der Gemeinen, solange sein Vater Mitglied des Hauses der Lords war. Aber
dieser Vater starb sehr früh, und da mußte der Sohn ins Haus der Lords,
ob er wollte oder nicht, so daß es mit seiner Abgeordnetenlaufbahn
vorbei war. Er hat das sehr übel empfunden und das Haus der Lords für
einen vergoldeten Käfig erklärt. Daß er nicht ins Haus der Gemeinen
durfte, hatte ihn als Führer der liberalen Partei unmöglich gemacht, so
sehr ist dieses im heutigen England die erste Kammer.[3]
[3] Eine Reform des Hauses der Lords durch eine Verbreiterung seiner
Basis erstreben in England die Konservativen. Dem setzen die
Liberal-Radikalen hartnäckigen Widerstand entgegen, weil ein
reformiertes Haus der Lords leichter ein der Demokratie gefährlicheres
Haus werden könnte als das unveränderte, aus dem Adel zusammengesetzte
Haus, das man durch immer neue Einschränkung seiner Rechte »reformiert«
hat.
Geschichtlich waren die erblichen oder ständischen Kammern allerdings
zunächst die ersten. In England entsteht zunächst im Anfang des
dreizehnten Jahrhunderts das Haus der Lords. Aber sehr bald ziehen die
Lords Vertreter der Grafschaften und Städte hinzu, weil sie sie
brauchen, die dann aber als Haus der Gemeinen gesondert tagen, und
allmählich gewinnt dieses Haus der Gemeinen immer mehr Bedeutung
gegenüber dem Hause der Lords, bis das Schwergewicht völlig bei der
breiten, direkt gewählten Volksvertretung liegt. Das ist heute auch dort
der Fall, wo beide Kammern gewählt werden, wie jetzt in Frankreich. Dort
werden der Senat und die Deputiertenkammer gewählt, aber die
Deputiertenkammer wird gewählt auf Grund des allgemeinen, gleichen,
geheimen und direkten Wahlrechts, der Senat aber indirekt von Vertretern
der Gemeinden, der Generalräte und Arrondissementsräte. In der Schweiz
wiederum hat man den Nationalrat und den Ständerat. Der Nationalrat wird
in Wahlkreisen auf Grund des gleichen, direkten Wahlrechts gewählt; der
Ständerat wird zwar auch direkt gewählt, aber von den ganzen Kantonen.
Jeder Vollkanton entsendet zwei, jeder Halbkanton einen Vertreter,
während die Nationalratswahlkreise nach der Bevölkerung eingeteilt sind.
Infolgedessen ist der Nationalrat viel stärker an Mitgliedern als der
Ständerat und übt auch weitreichendere Funktionen aus. Ähnlich ist es in
den Vereinigten Staaten, wo Senat und Repräsentantenhaus die
Volksvertretung, hier »Kongreß« genannt, bilden. Der Senat wird direkt
oder indirekt von den Staaten gewählt, das Repräsentantenhaus von den
Wahlkreisen. Aber hier wie in allen übrigen modernen Ländern wird das
allgemeine und mehr direkt gewählte Haus als das eigentliche Parlament
betrachtet.
Was nun die Rechte und Aufgaben der Parlamente betrifft, so ist das
Fundamentalrecht des Parlaments das Budgetrecht, das Recht der Annahme
oder Verweigerung der Haushalte bzw. der Steuern. Ursprünglich wurde in
England das Parlament überhaupt vom König nur einberufen, wenn dieser
neue Steuern brauchte, und das Recht, diese Steuern zu verweigern, war
das Mittel, mit dem es sich alle übrigen Rechte erwirkt hat. Schon unter
Heinrich IV., 1407, erkämpft das Haus der Gemeinen das Recht, daß alle
Geldbewilligungsgesetze ihm vorgelegt werden müssen, und dann erobert es
sich das Recht der alleinigen Geldbewilligung. Bei wechselnden
Machtverhältnissen im Staate, in immer wieder aufgenommenen Kämpfen
gegen die Krone, macht es sich die Verlegenheiten dieser zunutze. Es
weiß zu gut, daß ohne Geld das Regieren nicht möglich ist. Hängt die
Geldbewilligung vom Parlament ab, so kann die Krone nichts ohne dieses
machen; sie kann ohne Geld keine Soldaten beschaffen und daher auch ohne
das Parlament keine Kriege führen. Darauf gestützt hat z. B., als 1628
ein Krieg zwischen Frankreich und England bevorstand, das Parlament sich
die Rechte der sogenannten =Petition of Right= (»Rechtsforderung«)
ausbedungen. Zwölf Jahre später, im Jahre 1640, als Karl I., der
gleichzeitig König von Schottland war, gegen seine aufständischen
Schotten kämpfen wollte, sagte das englische Parlament wiederum: »Ehe
wir Dir Geld dazu bewilligen, wollen wir erst einmal mit Dir abrechnen.«
Karl, der zehn Jahre lang ohne Zustimmung des Parlaments Steuern hatte
eintreiben lassen, mußte die Gesetzwidrigkeit dieses Vorgehens
anerkennen, eine ganze Reihe von Verfügungen zurücknehmen, neue Rechte
bewilligen und das Todesurteil gegen seinen Kanzler Strafford
unterschreiben, ehe er das Geld bewilligt erhielt. Dann kam die
Revolution, die ihm selbst den Kopf kostete, aber mit Wiederherstellung
des Königtums endete. Als aber 1688 die zweite Revolution ausbrach und
Wilhelm von Oranien ins Land gerufen wurde, mußte auch dieser erst dem
Parlament neue Rechte zuerkennen, bis er den Thron besteigen durfte.
1689 schuf das Parlament das Meutereigesetz, mit dem Vorbehalt, daß es
immer nur für ein Jahr gilt, so daß, wenn es einmal nicht erneuert wird,
in England die Soldaten beliebig meutern dürfen, ohne sich dadurch
strafbar zu machen. Dadurch war der Krone das Ausspielen des Heeres
gegen das Parlament unmöglich gemacht.
Man kann die Geschichte des englischen Parlaments, das ja das erste
große Landesparlament gewesen ist, in zwei große Phasen einteilen; die
eine Phase ist die Phase des Kampfes des Parlaments gegen das Königtum,
d. h. der Kampf um immer größere Macht des Parlaments dem Königtum
gegenüber. Die Thronfolge ist gebunden an eine protestantische Erbfolge.
Bei alledem behielt die Krone doch immer noch die Möglichkeit eines
großen Einflusses. 1714 kam das Welfenhaus auf den Thron. Der erste
Vertreter der hannoverschen Dynastie, Georg I., konnte nicht einmal
englisch und kümmerte sich wenig um die Regierung, sondern begnügte sich
damit, von Zeit zu Zeit nach England zu kommen und seine Einkünfte
einzustreichen. Georg II. bürgerte sich auch nur schwer in England ein.
Anders der dritte Georg. Der wollte sein eigener Staatskanzler sein und
hat es denn auch glücklich fertig gebracht, die Rebellion und den Abfall
der Vereinigten Staaten von Amerika zu erleben. Seine Versuche, den
Einfluß des Parlaments zurückzudrängen, haben aber nur kurze Zeit
gedauert. 1780 nahm das Haus der Gemeinen einen Antrag an, daß die Macht
der Krone im Wachsen sei und verkürzt werden müsse, und das ist auch
durch eine ganze Reihe von Bestimmungen erzielt worden.
Im Laufe der Zeit war aber das Haus der Gemeinen ebenso eine Kammer von
Privilegierten geworden, wie das Haus der Lords. Das Wahlrecht war
außerordentlich beschränkt, die Stimmabgabe öffentlich, und wenn sie
auch nicht durch ein Reaktionsgesetz eingeführt, sondern aus dem
Mittelalter her überkommen war, wo kein Mensch an geheime Stimmabgabe
dachte, so war sie doch das Mittel einer furchtbaren Wahlkorruption
geworden, hatte sie dazu geführt, daß der Stimmenkauf und das
Kommandieren von Wählern ganz ungescheut betrieben wurden[4]. Ebenso
wuchs die Korruption im Parlament, das, je mehr England Kolonialreich
wurde, immer mehr wohlbezahlte Posten zu vergeben hatte. Und nun beginnt
die _zweite Phase_ der Geschichte des englischen Parlamentarismus: der
Kampf um die _Demokratisierung der Volksvertretung_ und damit in
Verbindung der Kampf des Hauses der Gemeinen _gegen das Haus der Lords_.
[4] Trotzdem haben die Engländer sich nur schwer von ihr getrennt.
Als die geheime Stimmabgabe eingeführt werden sollte, haben nicht nur
die Konservativen, sondern auch sehr liberale und sozialistisch
gesinnte Männer sich entschieden dagegen erklärt, u. a. der ehrliche
und bedeutende Reformsozialist John Stuart Mill. Er fand es eines
freien Menschen unwürdig, seine Stimme nicht offen abzugeben. Erst im
Jahre 1872 ist die geheime Stimmabgabe und auch nur _versuchsweise_
eingeführt, aber nie wieder abgeschafft worden, weil man dahinter
kam, welcher Vorzug ihr innewohnt.
Bis weit ins neunzehnte und sogar noch ins zwanzigste Jahrhundert
hinein ist das englische Wahlrecht im allgemeinen erst faktisch und dann
formal ein Privilegienwahlrecht des Grundbesitzes in Land und Stadt
gewesen. Abgesehen von den nach und nach sehr eingeschrumpften
Wahlberechtigungen städtischer Korporationen usw. ist es immer an eine
Verfügung über Grund und Boden gebunden gewesen, und alle Reformen an
ihm sind in der Weise vollzogen worden, daß der Begriff des
Grundbesitzers schrittweise erweitert wurde. Erst waren es nur die
Freisassen gewesen, die das Wahlrecht hatten, dann kamen die in Erbpacht
sitzenden Pächter hinzu, später die mittleren und kleinen Pächter im
allgemeinen und die Mieter von Wohnhäusern -- die Engländer haben ja
vorwiegend das Einfamilienhaus --, und schließlich wurde es auch den
Abmietern von Zimmern und von Teilen von solchen verliehen, so daß, wer
10 Mk. Miete wöchentlich zahlte, ein Wähler war, auch wenn er nur ein
halbes Zimmer hatte. Ein staatsbürgerliches Recht schlechthin ist das
englische Wahlrecht aber bis zum Weltkrieg nicht gewesen. Die
Entwicklung ist formal da umgekehrt vor sich gegangen, als bei uns und
anderwärts auf dem Festland. Hier wurde das Wahlrecht als ein
staatsbürgerliches Recht eingeführt, aber vielfach gebunden an
irgendwelche Steuerleistungen usw. In England dagegen war es ein Recht
des Grundbesitzers oder irgendeines Korporationsvertreters und gebunden
allerdings an die englische Staatsbürgerschaft[5].
[5] Aber selbst das letztere nicht einmal unbedingt. Als ich in
London lebte, kam eines Tages ein Agent der konservativen Partei zu
mir und fragte, ob er mich auf seine Liste der konservativen Wähler
setzen dürfe. Als ich ihm erklärte, ich sei Ausländer und daher nicht
wahlberechtigt, erwiderte er, ich stehe aber in der Wählerliste, und
da die Sache dadurch rechtlich erledigt sei, daß man meinen Namen
nicht vor dem Wahlkommissar angefochten habe, sei ich nun von Rechts
wegen Wähler und könne wählen, ich würde gar nichts dabei riskieren.
Mein Einwand, daß ein Irrtum bei Feststellung der Liste mir kein
Recht verleihen könne, das mir gesetzlich nicht zustehe, schien ihm
nicht einzuleuchten, und erst, als ich ihm erklärte, daß ich ja auch
nicht konservativ, sondern Sozialist sei, verabschiedete er sich.
Auf die überaus charakteristischen Kämpfe um die Wahlreform in England
kann in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden. Für den hier
behandelten Gegenstand ist es bemerkenswert, daß mit der ersten großen
Wahlreform im 19. Jahrhundert auch der Kampf gegen die parlamentarische
Machtstellung des Hauses der Lords erneut auf die Tagesordnung gesetzt
wird. Diese Wahlreform, die im Jahre 1832 dem lange Zeit sich ihr
widersetzenden Haus der Lords abgerungen wurde, brachte eine erdrückende
liberale Mehrheit (486 Liberale gegen 172 Konservative) in das Haus der
Gemeinen und bewirkte damit eine starke Veränderung in den Beziehungen
der beiden Häuser des Parlaments zu einander. Vom Anfang des achtzehnten
Jahrhunderts ab war nach Festlegung der Parlamentsherrschaft die
politische Beherrschung Englands abwechselnd der Partei der Whigs und
der Partei der Torys zugefallen. Beides waren aristokratische Parteien,
Parteien der Besitzenden, im Grunde nur zwei große Bünde oder Koterien
von Adligen und Angehörigen der Großbourgeoisie. Der politische
Unterschied zwischen ihnen war nicht groß. Die Whigs waren traditionell
die Partei eines gewissen Fortschritts, sie wollten die Partei des
lebensfähigen Neuen sein und waren die besonderen Sachwalter der neu
emporkommenden Bourgeoisie. Die Torys, ursprünglich Anhänger der
Dynastie der Stuarts, bildeten sich aus zur sogenannten Partei der
Institutionen, des Königtums überhaupt, der erblichen Aristokratie, der
Staatskirche, des befestigten Grundbesitzes und so weiter. Das waren die
prinzipiellen Gegensätze. In der Praxis verwischten sie sich sehr, da
eben in beiden Parteien Angehörige der Oberschicht der Besitzenden das
entscheidende Wort sprachen, so daß eines Tages der Vers aufkam, der,
glaube ich, den Dichter Byron zum Verfasser hat:
»=Strange that such difference should be
Twixt Tweedledum and Tweedledee.=«
Was man auf deutsch etwa so ausdrücken kann:
»Ein mächt'ger Unterschied, Potz Blitz!,
Von Prudelwitz und Strudelwitz.«
In der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts und im ersten
Drittel des neunzehnten Jahrhunderts hatten sich die beiden Parteien
sowohl im Haus der Lords wie im Haus der Gemeinen einigermaßen die Wage
gehalten, und wenn im Haus der Gemeinen die Whigs die große Mehrheit
hatten und im Hause der Lords die Torys nicht nachgeben wollten, so
wurde das Mißverhältnis durch einen sogenannten Pairsschub geändert.
Aber nach der großen Wahlreform hört das auf. Es findet im Haus der
Lords eine so starke Abwanderung von Whigs ins Lager der Torys statt,
daß diese schließlich dort eine Mehrheit erhalten, an der ein Pairsschub
nichts Wesentliches mehr ändern konnte, er hätte denn mehrere hundert
Personen umfassen müssen, was auf gesetzlichem Wege nicht durchzuführen
war. Gegen Ende des Jahrhunderts war es schon dahin gekommen, daß die
Torys -- jetzt Konservative genannt -- im Hause der Lords von
500 Mitgliedern ungefähr 400 zählten, die Liberalen nur gegen 100. Diese
Entwicklung vollzog sich, nachdem 1866 die zweite Wahlreform großen
Teilen der städtischen Arbeiter das Wahlrecht gebracht hatte und die
liberale Partei sich allmählich durch Koalition mit der Arbeiterschaft
radikalisiert hatte. Nun lag für die Liberalen und Radikalen noch viel
stärker das Bedürfnis vor, das Schwergewicht und die politische
Entscheidung in das Haus der Gemeinen zu konzentrieren. Ein großer
Schritt dazu war schon im Jahre 1861 gemacht worden, wo Gladstone den
Beschluß durchsetzte, daß das Haus der Lords nicht über Einzelheiten des
Staatshaushalts, sondern über diesen im ganzen abzustimmen habe, womit
praktisch jenem die Möglichkeit genommen war, überhaupt in das Budget
hineinzureden, da für eine Partei der Staatserhaltung, als die sich die
Konservativen betrachtet wissen wollen, das revolutionäre Mittel der
Verwerfung des Staatshaushalts um Einzelheiten willen geradezu
ausgeschlossen ist.
Nur einmal haben die Lords denn auch einen dahingehenden Versuch
gemacht, und er ist ihnen schlecht genug bekommen. Im Jahre 1908 lehnten
sie das Budget Lloyd George's, der damals Schatzkanzler war, mit der
Begründung ab, daß das in ihm eingeschlossene Steuergesetz keine
einfache Steuermaßnahme sei, sondern eine soziale Umwälzung, was auch
bis zu einem gewissen Grade zutraf. Das rief heftige politische Kämpfe
hervor und machte mehrmalige Neuwahlen notwendig, die für die Liberalen
infolge des gleichzeitig spielenden Kampfes um Home Rule für Irland
unter erschwerenden Umständen stattfanden, aber ihnen schließlich doch
eine, wenn auch nicht große, Mehrheit beließen. Im Jahre 1911 wurde ein
Kompromiß dahin geschlossen, daß, wenn ein Parlament in derselben
Gesetzgebungsperiode in Pausen von je einem Jahr dreimal dieselbe
Vorlage beschließt, sie dann auch gegen das Haus der Lords Gesetz ist.
Damit errang sich in England das Haus der Gemeinen endgültig die
Oberhoheit. Das Haus der Lords hat heute nur eine sehr beschränkte
Funktion als eine Art Revisionskammer und will auch kaum mehr sein. Es
beansprucht nur die Möglichkeit, je nachdem eine direkte Volksabstimmung
in der Form von Neuwahlen herbeiführen zu können, wenn es der Meinung
ist, das Haus der Gemeinen sei weit über das Mandat hinausgegangen, das
es bei den Wahlen bekommen habe. So ist das Haus der Gemeinen heute fast
souverän. Der Einfluß der Krone ist nur noch der eines vermittelnden
Ratgebers und kann selbst in der auswärtigen Politik nichts gegen einen
ausgesprochenen Willen des Hauses der Gemeinen ausrichten.
Aus folgenden Gründen halten die Engländer noch an der Monarchie fest:
Erstens hat seit Generationen kein Träger der Krone es auf einen
Konflikt mit dem Parlament ankommen lassen. Sie entstammten ja fremden
Fürstenhäusern und legten sich in diesem Bewußtsein um so größere
Zurückhaltung auf. Es ist ausgerechnet worden, daß Eduard VII. nur etwa
ein Siebentausendstel englischen Blutes in seinen Adern habe. Die
Dynastie stammt aus Deutschland, und ihre Prinzen heirateten fast immer
wieder Deutsche. Deutschland lieferte ja Prinzessinnen in beliebiger
Auswahl. Man lese die Namen der englischen Prinzen und ihre Titel, und
man wird finden, daß sie fast alle deutsch sind. Es sind Hannoveraner,
Braunschweiger, Schleswiger, Koburger usw. Das macht sie in der inneren
Politik ungefährlich. Dagegen bildet der Träger der Krone eine
Gegenkraft gegen die Gefahren von Auswüchsen der Parteiherrschaft. Er
vertritt ein Interesse, das über den Sonderinteressen der Parteien
steht. Parteien sind stets der Gefahr ausgesetzt, über dem natürlichen
Interesse der Selbsterhaltung Allgemeininteressen zu vergessen oder
geradezu zu verletzen. Ihnen gegenüber ist der Träger der Krone durch
die Kontinuität seines Amtes vor solchen Anwandlungen geschützt. Die
Kontinuität gibt ihm, sofern er mit Takt auftritt, ein großes
moralisches Übergewicht. Er steht im Mittelpunkt namentlich der
auswärtigen Politik. An ihn kommen die Berichte der Gesandten, und er
ist es, der die Gesandten ernennt. Allerdings auf den Vorschlag des
zuständigen Ministers, und gegen das Ministerium kann er nichts; er kann
die Minister nicht einmal sich auswählen. Als Gladstone im Jahre 1880
die konservative Partei besiegte und die Liberalen ans Ruder kamen,
wollte die Königin Viktoria ihn von allen Führern der Liberalen am
letzten zum Ministerpräsidenten, denn sie haßte in ihm den siegreichen
Rivalen des von ihr hochgeschätzten Disraeli-Beaconsfield. Sie bot daher
alles auf, einen anderen liberalen Ministerpräsidenten zu erhalten. Aber
das erwies sich als unmöglich. Alle in Betracht kommenden Liberalen, an
die sie sich wandte, erklärten ihr nach vorgenommener Umfrage, es sei
ihnen unmöglich, ein Ministerium zu bilden, sie müsse Gladstone nehmen,
denn ihn wolle die nunmehrige Mehrheit des Parlaments. Und Viktoria
unterwarf sich.
Im allgemeinen aber laufen die Ernennungen durch die Hände des
Monarchen, der dadurch eine außerordentliche Personenkenntnis erhält.
Und noch eines kam ihm bisher zugute. Solange die meisten Regierungen
auf dem Festlande noch Monarchien waren, hatte er die persönlichen
Verbindungen mit den betreffenden Monarchen und deren Umgebung und
dadurch besondere Möglichkeiten der Information. War er dann ein Mensch
von Verstand und Klugheit, wie z. B. Eduard VII., den man vor seiner
Thronbesteigung in Deutschland sehr unterschätzt hat, dann kann er
seinem Lande große Dienste leisten und den Ministern in der Tat ein
geschätzter Ratgeber sein. Ob Eduard VII. wirklich, wie man seinerzeit
hier gemeint hat, der Treiber war bei der Einkreisung Deutschlands vor
dem Kriege, will ich dahingestellt sein lassen, zumal ich der Ansicht
bin, daß eine Einkreisung in dem Sinne, wie sie hier angenommen ward,
überhaupt nicht stattgefunden hat. Es ist Deutschland in der Zeit dieser
sogenannten Einkreisung ganz gut gegangen, und man könnte eher sagen,
daß Deutschland, d. h. dessen damalige Regierung, eigentlich sich selbst
eingekreist hatte; aber das ist eine Nebenfrage. Vom englischen
Standpunkt aus gesehen war Eduard VII. ein sehr erfolgreicher Helfer in
der friedfertigen Beilegung auswärtiger Verwicklungen seines Landes, und
Verehrer haben ihm nach seinem Tode den Beinamen »der Friedensstifter«
zugesprochen.
Ein sicheres Gegenmittel gegen Auswüchse des Parlaments ist die Krone
aber nicht. Die Engländer halten an ihr fest, weil sie sich in ihrer
neueren Geschichte erprobt hat und die Kronenträger der letzten
Generationen klug genug waren, sich nicht vorzudrängen und nur in
solchen Fällen sich hören zu lassen, wo sie die Nation wirklich hinter
sich wußten.
Mit der Parlamentsherrschaft sind unzweifelhaft eine Reihe Gefahren
verbunden, wie sich das in England schon im achtzehnten Jahrhundert
gezeigt hat. Die sprichwörtlich gewordene Korruption der damaligen
Parlamente war eingeführt worden von dem Whig-Minister Robert Walpole
(1676-1745), der persönlich vollständig rein war, aber das Kaufen und
Bestechen aus politischen Gründen für notwendig hielt. Unter seinen
Nachfolgern fraß das Übel immer weiter um sich. Je mehr Stellen die
Regierung zu vergeben hatte -- und im Kolonialland England wurden es
deren immer mehr --, um so allgemeiner die Korruption. Eine einseitige
Parteiherrschaft bestand lange Zeit, die das Gemeininteresse
vernachlässigte; auch wurden viele schlecht beratene Gesetze gemacht.
Dabei soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß das persönliche
Regiment sich verschiedentlich um kein Haar besser bewährt hat. Auch bei
ihm und der mit ihm verbundenen Beamtenwirtschaft ist man allerlei
Zufällen ausgesetzt. Wie man auch grundsätzlich zum monarchistischen
Regierungssystem stehen mag, so wird doch niemand bestreiten, daß in
einem sehr wichtigen, für das deutsche Volk verhängnisvollen Augenblicke
-- aus welchen Beweggründen, darüber will ich hier nicht sprechen -- in
unserer Zeit der Kronenträger versagt hat. Und ebensowenig ist eine
erbliche oder ständige Kammer ein Gegenmittel.
Es ist nun jedoch Tatsache, daß die schlimmsten Auswüchse der
Parlamentsherrschaft einer Zeit angehören, wo das Parlament eine auf
Grund beschränkten Wahlrechts gewählte Kammer von Privilegierten war.
Das englische Parlament hat eigentlich erst im letzten Drittel des
neunzehnten Jahrhunderts aufgehört, ein Privilegienparlament zu sein.
Bis zum Jahre 1858 mußte noch der Abgeordnete in der Stadt oder auf dem
Lande Grundbesitzer sein, und zwar mußte er ein ganz gehöriges Einkommen
aus Grundbesitz haben. In Frankreich war es bis 1848 ähnlich. In der
großen Revolution wird nach dem Sturz Robespierres das Wahlrecht Schritt
für Schritt eingeengt, von Napoleon I. scheinbar wiederhergestellt,
tatsächlich aber gröblich verfälscht und die Kammer zum
Mameluckenparlament erniedrigt. Im restaurierten Frankreich der
Bourbonen haben nur 120000 Staatsbürger das Stimmrecht, und das 1830
durch die Julirevolution ans Ruder gelangte Bourgeoiskönigtum erhöht die
Zahl auf ganze 200000 bei einer Bevölkerung von über 30 Millionen. Es
war also immer nur das Parlament der herrschenden Klassen. Damit soll
nicht gesagt sein, daß in dem Augenblicke, wo das Parlament
demokratisiert ward, alle diese Schäden sofort beseitigt wurden. Nein,
auch das Parlament des allgemeinen Stimmrechts ist zunächst vielen
Mängeln unterworfen. In der Monarchie stehen der Regierung allerhand
Wege zur Verfügung, die Wahlen zu machen. Solange es in der Macht der
Regierung liegt, das Parlament aufzulösen, wenn es ihr passend
erscheint, also etwa an einem Zeitpunkt, wo die Volksstimmung über ein
bestimmtes Ereignis besonders erregt ist, solange kann sie auch bis zu
einem gewissen Grade künstliche Wahlergebnisse herbeiführen. In England
löste Minister Chamberlain während des Burenkrieges im Jahre 1900 das
Parlament auf und bekam eine glänzende Mehrheit. Es waren das die
sogenannten Khaki-Wahlen -- so genannt nach der Khakiuniform der
englischen Soldaten. In Deutschland haben wir verschiedene Male solche
Khaki-Wahlen gehabt. So die Wahlen von 1887, wo ein künstlich erzeugter
Franzosenschreck eine große Rolle spielte, und so die Wahlen von 1907,
bei denen der Herero-Aufstand ausgespielt wurde und die danach den Namen
»Hottentottenwahlen« erhielten. Auch die Wahlen von 1878, wo Bismarck
nach dem Attentat des Karl Nobiling auf Wilhelm I. den Reichstag
auflöste, um ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie zu erzielen,
gehörten dazu. Da bildete der Sozialistenschreck das Mittel, das es der
Regierung ermöglichte, eine Mehrheit zu bekommen, wie sie sie brauchte.
Auch das allgemeine Wahlrecht ist also nicht schlechthin das Mittel, die
Unabhängigkeit des Parlaments sicherzustellen. Nun trifft aber die
Kritik, die man bisher am Parlamentarismus geübt hat, soweit Europa in
Betracht kommt, immer nur erst einen Parlamentarismus, der noch nicht
vollberechtigtes Organ eines zur demokratischen Selbstregierung
gelangten Landes war, sondern entweder bloß Scheinparlamentarismus oder
noch mit Resten eines solchen behaftet war. Den Scheinparlamentarismus
schildert ausgezeichnet Ferdinand Lassalle im zweiten Teil seiner in
einem früheren Kapitel von mir gewürdigten Abhandlung über
Verfassungswesen. Lassalle war durchaus kein Gegner des echten
Parlamentarismus. Er predigte im Gegenteil den Arbeitern die
Notwendigkeit, behufs seiner Herstellung das allgemeine Stimmrecht zu
erringen. In jener Abhandlung finden wir bei ihm u. a. den Satz: »Als ob
nicht in der Tat im parlamentarischen Regime und nur in ihm das Wesen
einer wahrhaft konstitutionellen Regierung bestände.« Er erklärt den
Kampf um das Parlament für außerordentlich wichtig und prägt den
Arbeitern die Notwendigkeit ein, das allgemeine Wahlrecht zu erlangen,
von dem er ihnen im »Offenen Antwortschreiben« zuruft, es sei nicht nur
ihr _politisches_, sondern auch ihr »_soziales Grundprinzip_«, die
»_Grundbedingung aller sozialen Hilfe_«. Und an einer anderen Stelle
erklärt er ihnen hinsichtlich des Wahlrechts: »Es wird ein paarmal
fehlschlagen -- es ist keine Wünschelrute, aber es ist die Lanze, die
die Wunde heilt, die sie geschlagen hat.«
Das war zur Zeit, als Lassalle auftrat, durchaus im Widerspruch mit der
Anschauung vieler Sozialisten. In radikal-revolutionär gesinnten
sozialistischen Kreisen war man Gegner des Parlamentarismus, weil das
Wahlrecht -- man führte das nicht schlüssige Beispiel Frankreichs an --
konservativ gewirkt habe und man den Gedanken hegte, durch die
Revolution auf der Straße die Macht zu erlangen, die man für nötig
hielt, um die Politik und die soziale Verfassung des Landes mit
diktatorischer Gewalt ändern zu können. Auffassungen dieser Art hegte
unter anderen Wilhelm Liebknecht, dessen Andenken von der deutschen
Sozialdemokratie nach meiner Ansicht mit Recht als das eines
hochverdienten Vorkämpfers in Ehren gehalten wird. Liebknecht hat am
31. Mai 1869 in Berlin einen Vortrag gehalten über die politische
Stellung der Sozialdemokratie, worin er nicht nur scharf gegen die von
Lassalle den Arbeitern eingeprägte Wertung des allgemeinen Wahlrechts
polemisierte, sondern auch die Teilnahme an den parlamentarischen
Verhandlungen bekämpfte. Der Parlamentarismus sei Spiegelfechterei. Der
Sozialismus, führte er aus, stehe in unversöhnlichem Gegensatz zum alten
Staat. Der alte Staat müsse erst gestürzt werden, dann erst könne mit
dem Bau der neuen sozialistischen Gesellschaft begonnen werden. Er
wollte, man solle zwar, da das Wahlrecht nun einmal da sei, aus
agitatorischen Gründen am Wahlkampf teilnehmen und ins Parlament
eintreten, aber nur um Protestreden zu halten und sich sonst nicht
weiter an den Debatten beteiligen. Für diese, einer Phase in der
Entwicklung der sozialistischen Bewegung entsprechende Auffassung, die
namentlich in Frankreich stark verbreitet war, ist folgende Stelle aus
Liebknechts Schrift recht bezeichnend:
»Bei Beratung der Gewerbeordnung, welche den Hauptgegenstand der
gegenwärtigen Session bildete, glaubten einige meiner Parteigenossen
im Interesse der Arbeiter und zu propagandistischen Zwecken eine
Ausnahme machen zu müssen. Ich war dagegen. Die Sozialdemokratie darf
unter keinen Umständen und auf keinem Gebiet mit den Gegnern
verhandeln. _Verhandeln kann man nur, wo eine gemeinsame Grundlage
besteht._ Mit prinzipiellen Gegnern verhandeln heißt sein Prinzip
opfern. Prinzipien sind unteilbar, sie werden entweder _ganz bewahrt_
oder _ganz geopfert_. Die geringste prinzipielle Konzession ist die
Aufgabe des Prinzips. Wer mit Feinden verhandelt, parlamentiert; wer
parlamentiert, paktiert.«
Liebknecht, der, als er diesen Vortrag hielt, erst dreiundvierzig Jahre
alt war, hat sich später eines anderen belehrt und ist auch damals mit
dieser Argumentation, deren Trugschlüsse auf der Hand liegen, nicht
durchgedrungen. Es siegte die Auffassung derjenigen seiner
Parteigenossen, von denen er da spricht und deren bedeutendster August
Bebel war. Nun galt er zu jener Zeit in Deutschland als der berufene
Vertreter der Ideen von Karl Marx und Friedrich Engels, mit denen er bis
dahin in England im Exil gelebt hatte. Aber weder Marx noch Engels waren
mit dieser Behandlung der Frage einverstanden. Marx schrieb, nachdem er
den Vortrag gelesen hatte, am 10. August 1869 an Engels:
»Wilhelms in der Beilage abgedruckter Redeteil (in Berlin gehalten)
[»Die politische Stellung der Sozialdemokratie«] zeugt innerhalb des
Falschen von nicht zu leugnender Schlauheit, sich die Sache
zurechtzumachen. Übrigens ist das sehr schön! _Weil_ man den Reichstag
_nur_ als Agitationsmittel benutzen darf, darf man _niemals_ dort für
etwas Vernünftiges und direkt die Arbeiterinteressen Betreffendes
_agitieren_!«
Engels aber hatte schon am 9. Juli mit Bezug auf denselben Vortrag an
Marx geschrieben:
»Auch ein Standpunkt von Wilhelm, daß man vom jetzigen Staat
Konzessionen an die Arbeiter weder nehmen noch _erzwingen_ darf. Damit
wird er verdammt viel bei den Arbeitern ausrichten.«
Die beiden Väter des wissenschaftlichen Sozialismus teilten also den
doktrinären Standpunkt Liebknechts nicht. Indes standen sie ihm doch in
vielen Punkten immer noch nahe. Auch sie dachten noch nicht an eine
wirkliche parlamentarische Betätigung der Sozialisten. Im Laufe der
Entwicklung haben sie jedoch ein wachsendes Interesse auch an den
parlamentarischen Kämpfen der deutschen Sozialdemokratie genommen. Es
ist interessant, zu verfolgen, wie diese großen Denker und geistigen
Führer sich schrittweise zu einer anderen Würdigung der Tätigkeit der
Arbeiterklasse im Parlament bekehrten, was später dann zum Teil unter
ihrem Einfluß auch im Lager der französischen Sozialisten geschehen ist,
bei denen die alte revolutionaristische Tradition noch sehr viel stärker
in den Köpfen sich erhalten hatte.
Wenn aber Friedrich Engels, der Karl Marx überlebte, im Jahre 1895, am
Abschluß seines Lebens, in einem Vorwort zu der Schrift von Marx »Die
Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850« mit größerer Bestimmtheit als
zu irgendeiner früheren Zeit sich anerkennend darüber aussprach, daß die
Sozialdemokratie in Deutschland das allgemeine Wahlrecht nicht nur für
die Erwirkung sozialdemokratischer Wahlen, sondern auch zur Tätigkeit in
den Parlamenten, sowohl im Reichsparlament wie in den Landtagen und
Gemeindevertretungen ausnutzte, so muß doch dazu bemerkt werden, daß
diese rückhaltlose Zustimmung immerhin noch -- wenn ich mich so
ausdrücken darf -- beim Quantitativen stehen blieb. D. h. daß Engels
dabei die äußeren agitatorischen Erfolge, die Tatsache, im Auge hatte,
daß immer mehr Sozialdemokraten in jene Körper eindrangen und dort einen
immer stärkeren Druck auf die Regierungen und die bürgerlichen Parteien
ausüben konnten, daß er aber das Hegelsche Wort »Quantität wird
Qualität«, das heißt die Rückwirkung der größeren _Zahl_ der Vertreter auf
das _Wesen_ ihrer Betätigung unberücksichtigt läßt. Diese Seite zu
würdigen, war ja auch schwer für ihn, weil er vom Ausland her unmöglich
einen genauen Einblick in die Arbeit der sozialdemokratischen
Vertretungen erlangen konnte, die sich obendrein in den verschiedenen
Vertretungskörpern verschieden gestaltete. Allgemein aber lag die
Tatsache vor, daß, wo die parlamentarische Tätigkeit von einer stark
angewachsenen sozialistischen Fraktion ausgeübt wurde, sie damit auch
qualitativ, der Beschaffenheit nach, sich änderte. Bei zehn oder ein
paar mehr Abgeordneten legt man in einem Parlament wie der deutsche
Reichstag mit seinen 397 Mitgliedern nicht allzu viel Wert darauf, was
sie sagen. Man hört ihre Reden an, zollt ihnen je nachdem Achtung, aber
es liegt kein Zwang vor, ihren Anforderungen Rechnung zu tragen. Wenn
aber 100 Abgeordnete -- die letzte Zahl, die Engels erlebt hatte, war
noch nicht halb so groß -- oder 112 (die letzte Zahl vor dem Kriege),
wenn 112 Abgeordnete, also mehr als ein Viertel der Gesamtzahl, in einem
solchen Parlament die gleiche Partei vertreten, kommt unter Umständen
schon außerordentlich viel auf ihre Stimmen an; sie gewinnen einen
größeren materiellen und auch moralischen Einfluß. Damit erwächst aber
zugleich für sie durch _das reine Gewichtsverhältnis der Machtausübung_
die Notwendigkeit einer viel intensiveren Tätigkeit, einer mehr und mehr
_positiven Mitarbeit_ an der Gesetzgebung, und in den Gemeinden und
anderen Selbstverwaltungskörpern an der Verwaltung. Das war nicht nach
dem Geschmack aller Mitglieder der Sozialdemokratie. Viele der älteren
und nicht wenige gerade der jungen Generation glaubten an der alten
Taktik festhalten zu müssen, und so wurde die parlamentarische Tätigkeit
unter den Sozialdemokraten nun auch _nach der qualitativen Seite hin
Streitgegenstand_.
In Deutschland kam es darüber bei verschiedenen Gelegenheiten zu
heftigen Diskussionen in der Partei. Das erste Mal nach dem Fall des
Sozialistengesetzes als im bayerischen Landtag die Sozialdemokraten --
damals noch unter der Führung von Georg v. Vollmar -- eine Art Zünglein
an der Wage bildeten und, um ihre Macht zu vergrößern, bei den Wahlen
und auch sonst dazu übergingen, bestimmten nichtproletarischen sozialen
Gruppen größere Zugeständnisse zu machen, als es bisher nach der
sozialistischen Theorie, wie man sie gelernt hatte, gerechtfertigt
geschienen hatte. Dies namentlich den Bauern gegenüber, die in Bayern
eine besonders große Rolle spielen. Das gab zu großen Streitigkeiten in
der Sozialdemokratie Anlaß und wurde im Jahre 1894 auf dem Parteitag zu
Frankfurt a. M. zum Gegenstand sehr lebhafter Debatten, die sich ein
Jahr darauf, auf dem Parteitag zu Breslau, in gesteigerter Intensität
fortsetzten, dort mehrere Tage in Anspruch nahmen. Es handelt sich nun
um den ganzen Fragenkomplex der Agrarfrage, und in der praktischen
Zuspitzung, wie man sich insbesondere zu den Bauern zu stellen, ob man
ihnen überhaupt noch eine Zukunft in Aussicht zu stellen habe, und ob
man für besitzende Kleinbauern eintreten könne, ohne dadurch unter
Umständen die Landarbeiter zu benachteiligen. Es hatte sich gezeigt, daß
die Sozialdemokratie mit mehr oder weniger allgemeinen, beziehungsweise
ins allgemeine gehenden Schlagworten nicht mehr auskam, sondern
gezwungen war, tiefer in die Natur und Probleme der wirtschaftlichen
Entwicklung einzudringen.
Dazu lag um so mehr Veranlassung vor, als nunmehr in einem
Parlamentskörper nach dem anderen von ihren Stimmen soviel abhing, daß
unter Umständen sie dafür verantwortlich wurden, wenn eine
Gesetzesvorlage der Regierung, ein Entwurf oder Antrag irgendeiner
Partei nicht angenommen wurde. Lange Zeit hatten die Vertreter der
Sozialdemokratie, wenn ihnen irgend etwas in einer Vorlage oder einem
Antrag nicht genehm war, ruhig sie ablehnen können. Es hing nicht von
ihren Stimmen ab, ob die Vorlage oder der Antrag Gesetz wurden oder
nicht. Aber mit ihrer wachsenden Stärke hörte diese angenehme
Verantwortungslosigkeit auf. Jetzt hatte man sich zu überlegen, ob man
für ein etwaiges Scheitern solcher Gesetzesarbeit die Verantwortung auf
sich nehmen könne und dürfe.
Mehr noch: In einem Lande, das parlamentarische Republik war, geschah
es, daß in einer großen politischen Krisis ein Sozialist, der bis dahin
einer der Führer der sozialistischen Kammerfraktion war, eine Stelle als
Regierungsmitglied annahm, d. h. Minister wurde. Das Land war Frankreich
und die Persönlichkeit der Abgeordnete Alexandre Millerand; er ließ sich
im Jahre 1900, als der Kampf zwischen der Republik und den
antirepublikanischen Parteien zu einer starken Höhe gediehen war, dazu
bewegen, eine Stellung in dem Ministerium Combes anzunehmen. Das gab zu
einem außerordentlich heftigen Streit Anlaß, der in allen Ländern, wo es
sozialistische Parteien gab, ein Echo fand, und in Frankreich selber zu
einer Spaltung der Partei führte. Die Frage wurde dann auf dem Kongreß
der wiederbelebten sozialistischen Internationale, der in Paris zur Zeit
der Weltausstellung von 1900 stattfand, eingehend erörtert. Ein Flügel
der französischen Sozialisten, dessen Führer der große Jean Jaurès war,
war zwar mit der Art, wie der Eintritt Millerands ins Ministerium
zustande gekommen war -- er war nicht nach einem sorgfältig beratenen
Beschluß der Partei erfolgt, sondern der Partei geradezu aufoktroyiert
worden --, nicht einverstanden, hielt ihn aber unter den gegebenen
Umständen sachlich für gerechtfertigt, während ein anderer, Marxisten
oder, nach seinem Führer Jules Guesde, Guesdisten genannter Flügel, in
ihm eine Verletzung der Grundsätze des proletarischen Klassenkampfes
erblickte und bekämpfte. Eine leidenschaftliche, auch sehr interessante
Debatte fand statt, am Schluß aber ward mit 29 gegen 9 Stimmen (unter
letzteren die der Fraktion der Guesdisten) eine Kompromißresolution
angenommen, an deren Ausarbeitung der hervorragende Theoretiker Karl
Kautsky mitgewirkt hatte und der Berichterstatter der betreffenden
Kommission wurde, weshalb die Resolution dann auch den Namen Resolution
Kautsky erhielt. Sie ist bedeutungsvoll für die damalige Stellung der
Sozialisten nicht nur zum parlamentarischen Kampf, sondern auch zur
Regierungsbildung und hat daher auf wörtliche Wiedergabe Anspruch. Sie
lautet:
»Die Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat kann in
einem modernen demokratischen Staate nicht das Werk eines bloßen
Handstreiches sein, sondern kann nur den Abschluß einer langen und
mühevollen Arbeit der politischen und ökonomischen Organisation des
Proletariats, seiner physischen und moralischen Regenerierung und der
schrittweisen Eroberung von Wahlsitzen in Gemeindevertretungen und
gesetzgebenden Körperschaften bilden.
Aber die Eroberung der Regierungsgewalt kann dort, wo diese
zentralisiert ist, nicht stückweise erfolgen. Der Eintritt eines
einzelnen Sozialisten in ein bürgerliches Ministerium ist nicht als
der normale Beginn der Eroberung der politischen Macht zu betrachten,
sondern kann stets nur ein vorübergehender und ausnahmsweiser
Notbehelf in einer Zwangslage sein.
Ob in einem gegebenen Falle eine solche Zwangslage vorhanden ist, das
ist eine Frage der Taktik und nicht des Prinzips. Darüber hat der
Kongreß nicht zu entscheiden. Aber auf jeden Fall kann dieses
gefährliche Experiment nur dann von Vorteil sein, wenn es von einer
geschlossenen Parteiorganisation gebilligt wird und der sozialistische
Minister der Mandatar seiner Partei ist und bleibt.
Wo der sozialistische Minister unabhängig von einer Partei wird, wo er
aufhört, der Mandatar seiner Partei zu sein, da wird sein Eintritt in
das Ministerium aus einem Mittel, das Proletariat zu stärken, ein
Mittel, es zu schwächen, aus einem Mittel, die Eroberung der
politischen Macht zu fördern, ein Mittel, sie zu verzögern.
Der Kongreß erklärt, daß ein Sozialist ein bürgerliches Ministerium
verlassen muß, wenn die organisierte Partei erklärt, daß es
Parteilichkeit im ökonomischen Kampf zwischen Kapital und Arbeit
bewiesen hat.«
Das war im Jahre 1900. In den Jahren 1902 und 1903 spielten lebhafte
Debatten über eine ähnliche Frage in Deutschland, von denen die des
letzteren Jahres wieder eine internationale Rückwirkung hatte.
Nach dem großen Wahlerfolg der deutschen Sozialdemokratie im Jahre
1903, der die Welt in Erstaunen setzte, weil die Stimmenzahl der Partei
mit einem Ruck von nicht ganz zwei auf drei Millionen gewachsen war (bei
einem damals noch etwas beschränkten Wahlrecht!) und 81
sozialdemokratische Abgeordnete in den Reichstag gekommen waren, war von
einer Seite -- ich kann es ruhig sagen: es war meine Persönlichkeit --
der Gedanke ausgesprochen worden, die Sozialdemokratie solle, da sie nun
das Recht habe, im Präsidium des Reichstags vertreten zu sein, die
Stelle eines Vizepräsidenten annehmen, auch auf die Gefahr hin, daß der
betreffende Vizepräsident gemäß dem damaligen Gebrauch des Reichstags
verpflichtet werden würde, an dem formalen Besuch, den das Präsidium des
Reichstags alle Jahre dem Monarchen machte, teilzunehmen. Das erregte
einen wahren Sturm in der Partei und hatte im Verein mit anderen, mehr
oder weniger verwandten Vorkommnissen zur Wirkung, daß im gleichen Jahre
1903 auf dem Parteitage der deutschen Sozialdemokratie in Dresden die
ganzen Streitfragen der Bewegung zur Verhandlung kamen, die eine -- ich
kann nicht sagen »Wandlung« in der Taktik der Partei anzeigten, denn die
Partei war tatsächlich schon auf dem Wege, sich immer mehr
parlamentarisch zu entwickeln --, deren Beantwortung im Sinne einer
reformistischen Politik aber dieser Entwicklung vielleicht etwas zu
vorzeitig den Stempel aufdrücken mußte. Die Auseinandersetzung mit
Vertretern dieser Richtung, die man damals _Revisionismus_ nannte,
beschäftigte den Parteitag in mehrtägiger Debatte, in deren Mittelpunkt
die Frage der parlamentarischen Politik stand. Am Schluß wurde eine
Resolution, die den Revisionismus verwarf, mit großer Mehrheit
angenommen -- nur wenige Personen stimmten dagegen, während die Mehrheit
der als Revisionisten geltenden Parteimitglieder es für gut fanden,
selbst für sie zu stimmen und dadurch zu zeigen, daß sie sich durch sie
nicht getroffen fühlten. Der Wortlaut der Resolution braucht an dieser
Stelle nicht wiedergegeben zu werden, da sie schon ein Jahr später -- im
Jahre 1904 -- auf dem Internationalen Sozialistenkongreß zur Sprache
kam, der in Amsterdam stattfand.
Auf diesem Internationalen Sozialistenkongreß wollte der Flügel, der
sich »Marxisten« nannte, die Dresdener Resolution für die ganze
Internationale verallgemeinern und stellte einen dementsprechenden
Antrag. Seine Gegner waren die jaurèsistische Fraktion der französischen
Sozialisten und verschiedene sozialistische Parteien und
Parteiminderheiten anderer Länder. Es gab über sie einen außerordentlich
intensiven und -- ich darf sagen -- fachlich bedeutsamen Streit,
dessen Krönung ein Rededuell im Plenum des Kongresses zwischen Jean
Jaurès und August Bebel über die Fragen der sozialistischen Politik war.
Jaurès sträubte sich mit allen Kräften dagegen, daß man eine Taktik, die
nach seiner Ansicht vielleicht für Deutschland paßte, nun
internationalisieren wollte. Er hielt den Deutschen vor: Ihr habt große
Erfolge erzielt durch eure Wahltätigkeit, habt einen gewaltigen
Parteiorganismus aufgebaut, aber ihr habt doch keine wirkliche Macht in
den großen Fragen eures Landes, weil ihr weder die eigentlich
revolutionäre, noch die parlamentarische Politik habt. Er stellte dem
entgegen, welchen bedeutsamen Einfluß in Frankreich die sozialistische
Partei durch ihre parlamentarische Tätigkeit ausgeübt habe, wie sehr sie
auf die Geschicke des Landes, auf die Regierungsbildung und auf die
Regierungspolitik eingewirkt habe. Mit Leidenschaft rief er aus, was
zwar nicht direkt zu der hier behandelten Frage gehört, aber seine
damalige Beurteilung der großen europäischen Fragen erkennen läßt und
daher in gedrängter Zusammenfassung hier wiedergegeben sei:
»Woran die Welt leidet, was alle Völker Europas mit Besorgnis erfüllt,
das ist die politische Ohnmacht der deutschen Sozialdemokratie. Ihr
seid eine große, bewunderungswürdige Partei, aber ihr habt auf die
Politik eures Landes keinen direkten Einfluß.«
Die Politik des kaiserlichen Deutschland wurde danach schon damals als
äußerst beunruhigend in Europa empfunden. In seiner rednerisch nicht
minder wirksamen Antwort ging Bebel auf diese Frage nicht ein, sondern
wies nur auf die Erfolge in der Reformgesetzgebung hin, welche die
Sozialdemokratie in Deutschland indirekt durch den Druck von unten
erzielt habe. Er trug den Sieg davon. Trotz Jaurès' Widerspruch wurde
mit 19 gegen 5 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen der Antrag angenommen,
der die Dresdener Resolution internationalisierte. Ihre grundlegenden
Sätze lauten:
»Der Kongreß verurteilt aufs entschiedenste die revisionistischen
Bestrebungen, unsere bisherige bewährte und sieggekrönte, auf dem
Klassenkampf beruhende Taktik in dem Sinne zu ändern, daß an Stelle
der Eroberung der politischen Macht durch Überwindung unserer Gegner
eine Politik des Entgegenkommens an die bestehende Ordnung der Dinge
tritt. Die Folge einer derartigen revisionistischen Taktik wäre, daß
aus einer Partei, die auf die möglichst rasche Umwandlung der
bestehenden bürgerlichen in die sozialistische Gesellschaftsordnung
hinarbeitet, also im besten Sinne des Wortes revolutionär ist, eine
Partei wird, die sich mit der Reformierung der bürgerlichen
Gesellschaft begnügt. Daher ist der Kongreß im Gegensatz zu den
vorhandenen revisionistischen Bestrebungen der Überzeugung, daß die
Klassengegensätze sich nicht abschwächen, sondern stetig verschärfen.«
Das »daher« ist hier etwas seltsam, da eine Beweisführung für das
Behauptete gar nicht vorausgeschickt ist. Die Resolution fährt fort und
erklärt:
1. »daß die Partei die Verantwortlichkeit ablehnt für die auf der
kapitalistischen Produktionsweise beruhenden politischen und
wirtschaftlichen Zustände, und daß sie deshalb jede Bewilligung von
Mitteln verweigert, welche geeignet sind, die herrschende Klasse an
der Regierung zu erhalten;
2. daß die Sozialdemokratie gemäß der Resolution Kautsky des
Internationalen Sozialistenkongresses zu Paris im Jahre 1900 einen
Anteil an der Regierungsgewalt innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft
nicht _erstreben_ kann.«
Das wäre der Hauptteil dieser Resolution. Ich enthalte mich jeder
weiteren Kritik -- ein kritisches Wort habe ich bereits einflechtend
angedeutet. Auch hier kann man sich, wie immer man zu den behaupteten
Sätzen steht, der einen Bemerkung nicht verschließen: der logische
Zusammenhang zwischen Behauptung und Folgerung ist schwer zu finden. Die
Revisionisten, die für die Dresdener Resolution gestimmt hatten,
erklärten: Ihr unterstellt der revisionistischen Bewegung etwas, was gar
nicht in ihr liegt, ihr bekämpft etwas, was die Revisionisten gar nicht
wollen! Das traf für die zwei ersten Sätze der Resolution zu. Aber auf
der anderen Seite war doch behauptet worden, die Klassenkämpfe
verschärften sich, die Partei könne keinen Anteil an der Regierung
nehmen, ehe nicht die Sozialdemokratie die politische Macht erlangt
habe. Die Sozialdemokratie müsse also überall festhalten an der
intransigenten Haltung.
Jedoch die Geschichte ging weiter ihren Gang. Je mehr die
Sozialdemokratie anwuchs und in den verschiedenen Ländern sich die
politischen Einrichtungen demokratisierten, stellte sich die
Folgewirkung heraus -- sie war gar nicht zu umgehen --, daß die
Teilnahme der Sozialisten an der Arbeit der Parlamente eine zunehmend
positivere wurde. Ihr Einfluß wuchs, und es drängte sich die Frage, die
schon früher einmal aufgetaucht war, mit neuer Intensität auf: wie soll
sich die Sozialdemokratie in den Parlamenten verhalten, wenn die
_Landeshaushalte zur Abstimmung_ kommen? Wenn in der Tagung des Parlaments
unter Mitwirkung der Sozialisten eine Reihe von Reformen und
Verbesserungen durchgesetzt sind, soll dann die Sozialdemokratie den
Landeshaushalt ablehnen und damit unter Umständen bekunden, daß ihre
Stimmen im Grunde wertlos sind, daß sie nicht die Konsequenzen ihrer
Haltung zieht, und damit etwa den Parteien, die jene Fortschritte
bekämpft hatten, in die Hände spielen? So stellte sich verschiedentlich
in Süddeutschland die Frage. In einigen süddeutschen Staaten waren die
Sozialdemokraten zu ziemlichem Einfluß gelangt und beanspruchten nun für
sich das Recht, den Landeshaushalt zu bewilligen. In einem Staat --
Hessen -- lagen obendrein die Dinge so, daß, wenn das neue Budget nicht
bewilligt wurde, das alte Budget in Kraft blieb. In einem Jahr war mit
Hilfe der sozialdemokratischen Abgeordneten eine Steuerreform
beschlossen worden, und wenn nun die Sozialdemokraten das auf Grund
ihrer Stellungnahme aufgestellte Budget ablehnten, wäre die Folge
gewesen, daß mit ihren Stimmen und denen der Konservativen (die mit der
Steuerreform nicht einverstanden waren), da sie zusammen die Mehrheit
bildeten, das neue Budget verworfen wurde, die ganze Reformarbeit der
Session umsonst gemacht war und die alten Steuern bestehen blieben.
Unter diesen Umständen glaubte die sozialdemokratische Fraktion des
Landtages das Budget bewilligen zu müssen. Aber nicht überall lag die
Sache so klar, daß sich die Bewilligung jedem als eine von
grundsätzlichen Fragen der Politik unabhängige Notwendigkeit darstellte,
und so gab die Frage der Budgetbewilligungen zu lebhaften Kämpfen auf
verschiedenen Kongressen der deutschen Sozialdemokratie Anlaß. Da nun in
Deutschland Preußen allein über drei Fünftel der Bevölkerung umfaßt, in
Preußen aber die Sozialdemokratie durch das dortige Klassenwahlrecht
davon ausgeschlossen war, auf die Beschlüsse des Landtags einen
unmittelbaren Einfluß auszuüben, erhielt die dadurch sich den
Sozialdemokraten Preußens aufdrängende Stellung zur Budgetfrage auf den
Parteitagen ein so starkes Übergewicht, daß schließlich im Jahre 1910
auf dem Parteitag in Magdeburg eine Resolution angenommen wurde, die es
den Abgeordneten der Partei geradezu _verbot_, Budgets zu bewilligen, ein
Beschluß, dem sich nun verschiedene einzelstaatliche Organisationen der
Partei auch zu fügen versprachen.
Aber die Tätigkeit in den Parlamenten blieb, und es stellte sich doch
wiederum in der Praxis durch die Natur der Dinge heraus, daß die
Sozialdemokratie nicht bei ihm werde verharren können. Bei den
Reichstagswahlen des Jahres 1912 wuchs die Zahl ihrer Vertreter im
Reichstag auf 112 und gestaltete sich die Gruppierung der Parteien so,
daß bei Abstimmungen über wichtige Fragen es immer mehr auf die Stimmen
der Sozialdemokraten ankam und dadurch deren Verantwortung wuchs. Es kam
doch wiederholt vor, daß bei Abstimmungen über neue Gesetze oder
Novellen zu bestehenden Gesetzen, auch wenn sie nicht alles brachten,
was die Sozialdemokratie gefordert hatte, ja, wenn neben den
Verbesserungen einige von der Sozialdemokratie bekämpfte Bestimmungen
hineingebracht waren, die Verbesserungen aber wesentlich überwogen, die
Fraktion sich veranlaßt sah, ihnen doch zuzustimmen.[6]
[6] Es sei mir gestattet, hier einer auf diese Veränderung
bezüglichen Bemerkung zu gedenken, die August Bebel nur wenige Wochen
vor seinem Tode mir gegenüber äußerte. Bei einem Krankenbesuch, den
ich ihm machte, ehe er die ihm verhängnisvoll werden sollende Reise
nach Passugg antrat, kamen wir in der Unterhaltung auf einen damals
den Reichstag beschäftigenden Gesetzentwurf zu sprechen, der im
ganzen eine Verbesserung der Arbeiterversicherung bedeutete, aber
einige von der Partei bekämpfte Bestimmungen enthielt. Auf meine
Frage, wie er sich unsere Schlußabstimmung denke, antwortete er sehr
entschieden: »Annehmen! Die Zeiten sind vorbei, wo wir um solcher
Mängel willen uns das Ablehnen gestatten durften«.
Dann brach Anfang August 1914 der Krieg aus, und die Entscheidung,
welche die Mehrheit der Fraktion in der Frage der _Bewilligung der
Kriegskredite_ traf, trug einen neuen Streitfall in die Sozialdemokratie
hinein, schlug aber zugleich auf ihre Stellung zum Parlament und zur
Regierung zurück. Die bewilligende Mehrheit der Partei kam damit eine
Zeitlang in eine Beziehung zur Regierung, die sich ganz wesentlich von
dem Verhältnis unterschied, das bis dahin in Deutschland zwischen
Regierung und Sozialdemokratie obwaltet hatte. Sie hielt indes nicht bis
zum Schluß vor. Die Unfähigkeit der kaiserlichen Regierung, der
erschöpften Nation den Frieden zu verschaffen, führte zur Revolution,
und die Sozialdemokratie wurde nun selbst Regierung, beziehungsweise im
eigentlichen Sinne des Wortes Regierungspartei. Dies führte eine neue
Streitfrage herbei: die Frage der Regierungskoalition.
Auf sie wird in anderem Zusammenhange einzugehen sein. Das hier
Vorgeführte, dem Gleichartiges aus anderen Ländern zur Seite gestellt
werden kann, veranschaulicht auf das deutlichste den Satz, daß das
stärkere Eindringen der Sozialdemokratie in die Parlamente unvermeidlich
ihre parlamentarische Tätigkeit auch qualitativ ändert. Es vollzieht
sich das nicht ohne innere Kämpfe, nicht ohne zeitweilige Rückschläge.
Aber die Dynamik der Dinge, so möchte ich es ausdrücken, treibt doch
immer wieder zu der notwendigen Konsequenz. Es geht hiermit, wie es ein
von mir auch sonst zitierter Spruch des berühmten Kirchenhistorikers
Karl Hase anzeigt: »Der Sieg einer Idee ist die Korruption der Idee«,
d. h. wenn eine Idee siegt (das bezieht sich bei Hase auf das
Christentum), dann paßt sie sich an die geschichtlich gegebenen
Verhältnisse an, das heißt, macht sie diesen Verhältnissen
Zugeständnisse -- und das ist in wissenschaftlichem Sinne Korruption. So
könnte man auch sagen, je nachdem man zu den Fragen Stellung nimmt, daß
in der Tat die parlamentarische Tätigkeit der Sozialdemokratie, die ja
eine auf Siegen gestützte Tätigkeit war, wenn sie ihr auch noch nicht
den vollen Sieg brachte, daß diese parlamentarische Tätigkeit zu
Anpassungen an die realen Verhältnisse führte, die eine sich der
parlamentarischen Tätigkeit enthaltende Bewegung nicht zu machen
braucht. Nur ist es mehr als fraglich, ob eine politische Bewegung, die
dem Parlamente fernbleibt, in einem parlamentarisch regierten Lande
jemals mehr als eine Sekte bilden wird, jemals die Bedeutung erlangen
wird, zu der die Sozialdemokratie es gebracht hat.
Bei alledem soll indes durchaus nicht verschwiegen werden, daß der
Parlamentarismus auch seine Kehrseiten hat! Mit der parlamentarischen
Betätigung ist nicht nur eine Korruption der Idee im vorentwickelten
Sinne verbunden -- eine solche Korruption kann für die Bewegung einen
Fortschritt gegenüber der abstrahierenden Theorie, einen Gewinn an
realistischer Erkenntnis bedeuten --, unter Umständen ist mit ihr auch
die Gefahr einer Korruption der politischen Moral verbunden. Je mehr
Parteien Macht erlangen, namentlich in parlamentarisch regierten
Ländern, desto mehr haben sie Einfluß auf die Vergebung von Stellungen.
Man erinnere sich, was darüber Eingangs mit Bezug auf England im
18. Jahrhundert ausgeführt wurde, man halte sich vor Augen, was in bezug
auf politische Korruption in den Vereinigten Staaten offenes Geheimnis
ist, und es wäre Verblendung, wollte man sich verhehlen, daß auch bei
uns mit dem parlamentarischen Regierungssystem Möglichkeiten der
Korruption gegeben sind. Man muß schon deshalb sich dies
vergegenwärtigen, um den Sinn für die Schaffung von Korrektiven gegen
die Gefahr nicht erschlaffen zu lassen. Denn die Sozialdemokratie kann
nicht um der mit ihr verbundenen Gefahr auf die Sache selbst verzichten.
Ist doch das Leben überhaupt ein großer Korruptor.
Welches sind aber die Korrektive gegen die Kehrseiten des
Parlamentarismus? Es gab eine Zeit, wo in der sozialistischen
Internationale die Ansicht verbreitet war, die sogenannte reine
Demokratie, wie sie in der Schweiz weite Verwirklichung gefunden hat,
nämlich die direkte Gesetzgebung durch das Volk, sei dieses Gegenmittel!
In Deutschland hatte schon früh der deutsche Sozialist Emil
Rittinghausen, der zeitweilig dem Reichstag als Abgeordneter der
Sozialdemokratie angehört hat, diese Idee in einer Reihe von Broschüren
verfochten, die auch in andere Sprachen übersetzt worden sind, und in
den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat der französische
Sozialist Jean Allemane den Gedanken agitatorisch aufgegriffen und es
erzielt, daß sie dem Züricher Kongreß der sozialistischen Internationale
von 1893 in Gestalt eines Vorschlags vorgelegt wurde, der darauf
hinauslief, die Parlamente ganz abzuschaffen und durch die direkte
Gesetzgebung zu ersetzen. Er fand wenig Gegenliebe, denn was er wollte,
war eine einfache Unmöglichkeit! So etwas konnte in kleinen
schweizerischen Kantonen mit noch nicht hunderttausend Einwohnern, die
keine auswärtige Politik, keine großen Probleme zu lösen haben,
durchführbar sein. Aber in einem großen Staatswesen mit Millionen von
Einwohnern, mit einer Ausdehnung wie Frankreich oder Deutschland oder
Preußen, alle Aufgaben der Gesetzgebung und Staatsleitung durch direkte
Volksabstimmung regeln zu lassen, stößt sich schon an den Gesetzen --
wie ich es vorher ausgeführt habe -- von Raum und Zahl. Um die Menge der
damit verbundenen Arbeit zu bewältigen, würden die Staatsbürger eines
solchen Landes an jedem Abstimmungstag über ganze Bögen von Vorlagen
abzustimmen haben, von denen sie die meisten gar nicht überdenken
könnten, weil unmöglich jeder von ihnen das nötige Verständnis von der
Tragweite jeder einzelnen haben kann. Hier liegt schon deshalb nicht der
Ersatz für den Parlamentarismus, auch spricht gegen den direkten
Volksentscheid in großen Staatswesen die Erwägung, daß, wo Millionen
abstimmen, bei dem einzelnen der Abstimmenden das Gefühl für die
Verantwortung, die in der Abgabe der Stimme liegt, naturgemäß nur gering
sein kann. Über alle diese Fragen hat damals Karl Kautsky, ein nach
meiner Ansicht sehr lesenswertes Buch geschrieben, das den Titel trägt:
»Parlamentarismus, direkte Gesetzgebung und Sozialdemokratie«. Ferner
hat meine Wenigkeit außer in dem Aufsatz »Die sozialpolitische Bedeutung
von Raum und Zahl« die Fragen in der Broschüre »Parlamentarismus und
Sozialdemokratie« behandelt, wo ich ähnliche Gedanken entwickelt habe,
wie sie hier dargestellt wurden und einige Folgerungen hinsichtlich der
Zukunft des Parlamentarismus gezogen habe, der ja schwerlich das letzte
Wort der Entwicklung sein wird.
Von den vielen gegen seine Auswüchse vorgeschlagenen Korrektiven kommt
unzweifelhaft an hervorragender Stelle in Betracht das Mittel der
Beschränkung der Übergriffsmöglichkeiten der Zentralgewalt durch
Stärkung der örtlichen und bezirklichen Selbstverwaltung und
Demokratisierung dieser Verwaltungskörper. Ein Gedanke, dem, wie früher
bemerkt, mit starken Übertreibungen Proudhon in seiner Schrift über den
»Föderalismus« Form gegeben, aber auch Karl Marx in seiner Schrift »Der
Bürgerkrieg in Frankreich« weitgehend Rechnung getragen hat. Aus dieser
letzteren Schrift sei hier ein Satz noch einmal zitiert:
»In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die Kommune
nicht die Zeit hatte weiter auszuarbeiten, heißt es ausdrücklich, daß
die Kommune die politische Form selbst des kleinsten Dorfes sein und
daß das stehende Heer auf dem Lande durch eine Volksmiliz mit äußerst
kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die Landgemeinden eines jeden
Bezirks sollten ihre gemeinsamen Angelegenheiten durch eine
Versammlung von Abgeordneten in der Bezirkshauptstadt verwalten, und
diese Abgeordneten dann wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation nach
Paris schicken; die Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an
die Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein.«
Und Marx selbst sagt dazu: »Die Kommunalverwaltung würde dem
gesellschaftlichen Körper alle die Kräfte zurückgegeben haben, die
bisher der Schmarotzerauswuchs »Staat« ... aufgezehrt hat.«