Freisinger gegen ihren Bischof, den bayerischen Herzog Johann
Theodor, Onkel des Kurfürsten Max Joseph. Bei der Wahlkapitulation
forderten sie außer anderem auch Jagd in den bischöflichen Waldungen,
und an hohen Festtagen für jeden Domkapitular einen Hirsch. Nicht
genug damit, daß diese Herren ihrem Bischof das schönste Wild
abschossen, sie vergeudeten auch noch die Einkünfte und machten
überdies jährlich für über 47000 Gulden Schulden. Allerdings konnte
sich der Bischof wenig um Freising kümmern, denn er bekleidete noch
nebenher die Würden eines Bischofs von Regensburg und Lüttich. Läßt
sich denken, wie gewissenhaft er seiner seelenhirtlichen Tätigkeit
obliegen konnte und wie viel die fromme Herde ihren Bischof zu sehen
bekam! Übrigens hinderte das keineswegs, daß Papst Benedikt XIV.
Johann Theodor zum Kardinal ernannte, »in Rücksicht auf die großen
Verdienste, welche sich das bayerische Haus um die katholische
Religion erworben«.
Die Armut des niederen Klerus stand überhaupt im schärfsten Gegensatz
zu Üppigkeit und Reichtum des hohen. So war der Erzbischof von
Salzburg und Fürstprimas von Deutschland, Reichsgraf Sigismund _von
Schrattenbach_, ein gar prunkliebender Herr. Bei Konferenzen war er
von seinen 8 Suffraganbischöfen umgeben, in seinem Domkapitel saßen
7 Reichsfürsten und 17 Reichsgrafen, ihn bedienten 73 Kammerdiener,
18 Hoflakaien und 7 Heiducken; 55 Hofmusiker verscheuchten ihm die
Regierungssorgen und 21 Köche sorgten für des Leibes Wohlfahrt. 12
Edelknaben servierten ihm in prunkendem Gold.
Wie der Erzbischof, so besaßen seine Suffragane Erblandmarschalle,
Erbkämmerer, Erbschenken, Erbtruchsessen, Universitäten mit
theologischen, juristischen und philosophischen Fakultäten, einen
Hofrat, Sanitätskommission, Oberhofmarschallamt, Oberjägermeisteramt.
Die meisten Ämter waren unter die Domherren verteilt, unter denen
ein jeder den vierten Grad adeliger Abkunft in väterlicher und
mütterlicher Linie aus deutschem Geblüt nachzuweisen hatte. Schon in
der Wiege wurde der adelige Knabe als Domherrnaspirant vorgemerkt, um
mit 14 Jahren tonsuriert und mit dem geistlichen Violett bekleidet zu
werden. Als niedersten Gehalt bezog der junge Domherr 1500 Gulden,
wofür er von 12 Uhr nachts an im ersten Jahre innerhalb der Mauern
der Bischofsstadt weilen mußte. Um später eventuell eine gute Partie
machen zu können, ließen sich viele dieser Domherren nur die niedere
Weihe erteilen.
Das Volk aber ließ sich in unergründlicher Dummheit solche
Seelenhirten gefallen!
Was den _Jesuitenorden_ betrifft, so hatte er es immer verstanden,
über seine religiösen, ewigen Zwecke das zeitliche Wohl nicht zu
vergessen. Die ersten Jesuiten waren im Jahre 1555 zu Fuß nach
Ingolstadt gekommen. Sie waren so arm gewesen, daß Herzog Albrecht
V. ihnen das Reisegeld nach Rom hatte schicken müssen. In ihrer
Gründungsbulle von 1540 waren sie an das Gelübde der evangelischen
Armut gebunden worden, doch hatten sie das Privileg zur Förderung
der Wissenschaft und Studien Eigentum zu erwerben. Wie gut ihnen
das gelungen war, lehrt ihr Besitzstand im Jahre der Aufhebung.
Damals gab es in Bayern 546 Ordensangehörige. Deren Gesamtvermögen,
das sich aus alten Klöstern, Kammergütern, Stiftungen, Erbschaften
der Novizen, unbeweglichen Gütern, angelegten Kapitalien, Mobilien
und vorhandener Barschaft zusammensetzte, belief sich auf die Höhe
von 7382500 Gulden. Das war für die damalige Zeit eine ungeheure
Summe, die an Kaufkraft etwas 40-50 Millionen Mark heute entsprechen
dürfte[12].
* * * * *
Eine Folge des klerikalen Verdummungssystems in Bayern war ein
_fanatischer Haß alles Fremden, besonders alles Norddeutschen_.
Die von Max I. Joseph nach München berufenen Gelehrten wurden als
halbe Landstreicher betrachtet, denn die Bayern, die wenig reisten,
konnten sich gar nicht vorstellen, daß einer seine Heimat freiwillig
verließ, um zu ihnen zu kommen. Norddeutsch und protestantisch waren
identisch. Die Württemberger wurden deshalb mit den Norddeutschen in
einen Topf geworfen.
Man schilderte diese fremden Völkerschaften in den öffentlichen
Blättern etwa so, wie man heute von den Patagoniern dem Volke
erzählen würde. Der »Morgenbote«, Jahrgang 1809, S. 277, schreibt
z. B.: »Der Grundzug des süddeutschen Charakters ist Kraft, der des
norddeutschen Schwäche. Daher bei jenen Ausschweifung im Genuß der
Liebe und anderer sinnlicher Vergnügungen, kriegerischer Geist,
Herzensgüte, Offenheit. Bei diesen Hypochondrie, Falschheit,
Feigheit, Ränkesucht. Schon im Wuchs und in der Sprache hat die Natur
diese Charakterverschiedenheit klar ausgedrückt[13].«
Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts weigerte sich der Münchener
Stadtmagistrat den ersten protestantischen Bürger aufzunehmen. Man
unterbreitete die Frage dem landständischen Ausschuß. Dieser geriet
aber in »durchdringende Bestürzung«, als der Kurfürst Maximilian
IV. Joseph die Toleranz erzwang und wandte ein, daß die bayerischen
Fürsten durch Hausvertrag von 1771 gehalten seien, keine andere
Religion als die katholische selbst zu bekennen und in Bayern
einzuführen. Die landesherrlichen Verordnungen vom 10. November 1800
und vom 26. August 1801, die erklärten, daß die katholische Religion
weder nach der Reichsverfassung, noch nach der Landesverfassung als
ein Erfordernis für die Ansässigmachung in Bayern zu betrachten und
demnach andern Religionsangehörigen wegen dieser (akatholischen)
Eigenschaft die Ansässigmachung nicht fernerhin in Bayern zu versagen
sei, wurden vom landständischen Ausschuß in ihrer Rechtskraft
bestritten. Dazu kommen folgende Vernunftgründe!!!
Die Religionseinheit ist das beste Mittel zur Erhaltung der
öffentlichen Ruhe und Ordnung. »Bayern genoß diese Einheit in Ruhe;
mit der Vervielfältigung jetzt Trennung einzuführen, kann keine
überwiegenden Vorteile gewähren. Diese uneingeschränkte Aufnahme
fremder Religionsverwandten ist eine Quelle gefährlicher Spaltungen,
die Grundursache einer fortwährenden Entstehung entgegengesetzter
Parteien; Einheit der Religion hingegen ist ein geheiligtes Band,
welches alle Staatsbürger am Fuße des nämlichen Altars vereinigt,
welches in brüderlicher Eintracht alle an die nämlichen Pflichten
hinweist, welches also durch die Identität der Gesinnungen und die
Übereinstimmung der religiösen Handlungen mehr denn irgendein anderes
Mittel die Ordnung und Ruhe im Staate befestigen kann.«
Der aufgeklärte Kurfürst und sein vortrefflicher Minister _Graf
Montgelas_ trat dieser Anschauung natürlich mit Nachdruck und Erfolg
entgegen[14].
Die Meinung, daß der Staat sich nicht um die Kirche zu kümmern
habe oder, richtiger ausgedrückt, nur insofern, als er für sie
Schergendienste verrichte, ihr Ausführungsorgan sei, war und ist auch
heute noch die der Kirche. Das kommt deutlich in der Stellungnahme
gegen die Toleranzbewegung vom Ende des 18. und Beginn des 19.
Jahrhunderts zum Ausdruck.
An den letzten Reichstag, der im Jahre 1806 in Regensburg tagte,
sandte der Bischof von Trient, Graf _Thun_, im Einverständnis
mit den Bischöfen von Augsburg, Chur und Brixen, zu Händen des
päpstlichen Nuntius Della Genza »Gravamina«, eine Beschwerdeschrift.
Sie klagten über weltliche Willkür der Kirche gegenüber und »_jenen
unerträglichen Gewissenszwang, der unter dem Vorwande allgemeiner
Toleranz und_ des jus circa sacra gegen diejenige Anstalt _geübt
wurde_, die von dem Heilande selbst nicht zu passiver Duldung,
sondern zur Leitung aller Völker, Fürsten und Staaten auf dem Wege
des Heiles eingesetzt worden ist.«
In dieser Beschwerdeschrift findet sich auch folgender Passus: Durch
das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. sei in denjenigen Ländern, wo
die Häresie sich festsetzte, durch öffentliche Verträge bewilligt
worden, daß die Akatholiken geduldet würden und sich friedlich des
Bürgerrechts erfreuen könnten. Durch das Toleranzedikt sei aber diese
Duldung auch über diejenigen Länder ausgedehnt worden, welche sich
bis dahin von aller Häresie rein erhalten hätten, so daß, wenn die
Irrgläubigen in diesen Gegenden eine bestimmte Anzahl von Personen
oder Familien bildeten, sie akatholische Pastoren, einen solchen
Gottesdienst, solche Kirchen und Schulen haben könnten, woraus den
Katholiken wegen des Umganges mit solchen große Gefahr der Verführung
erwachse. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß das Toleranzedikt in
allen reinkatholischen Ländern zurückgenommen werde. Anstatt aber
selbst die natürliche Toleranz zu üben und den Katholiken ihre Rechte
zu lassen, mische sich der Staat in alle Verhältnisse ein. _Vor allem
müsse die Kantische Philosophie von ihrem Throne gestoßen werden_, da
deren Grundsätze folgerichtig eine allgemeine Anarchie hervorbringen
müßten[15].
Zu welch völliger Verdrehung der Meinung und Verkennung der Tatsachen
es infolge der Sklavendienste, die der Staat jahrhundertelang der
Kirche erwiesen hatte, gekommen war, lehrt die Stellungnahme, die
etwa _Besnard_ der Denk- und Gewissensfreiheit gegenüber einnimmt.
Er meint: Sie gewähre jeder Gesinnung genug Freiheit, nur nicht der
christlichen!
»Mit dieser Freiheit hielt man es aber nicht für unvereinbar,
Gesetze in Vorschlag zu bringen, die die Rechte und Freiheiten
der Katholiken, älter als die Rechte aller Throne der Welt, im
höchsten Grade gefährdeten, wie eine gemessene Regulierung des
Aufwandes der Kirche und der Geistlichkeit nach dem Verhältnisse der
Staatsrevenuen, Belebung toter Kirchenschätze durch willkürliche
Verwendung von Stiftungen usw.«
Der Verfasser entrüstet sich auch über die Verminderung der
Prozessionen, Feiertage und der Ehehindernisse. Er meint, man hätte
lediglich deshalb auf eine Aufhebung des Zölibats verzichtet, weil
dadurch die staatliche Witwenkasse mehr in Anspruch genommen worden
wäre.
Man empörte sich darüber, daß Protestanten sich in der Hauptstadt
München selbst ansässig machten, ja, daß es einer gewagt hatte, das
aufgehobene Kloster der Karmeliterinnen »zum allgemeinen Ärgernisse
der Katholiken« anzukaufen. »Wahrhaften _Schrecken_« aber bereitete
es, als etwas später (als 1803) die Nachricht kam, daß _Akatholiken
zum Unterrichte der Katholiken in das Land gerufen_, ihnen die
Erziehung der Jugend anvertraut, selbst auf der katholischen
Hochschule, einst das Bollwerk des wahren Glaubens in Süddeutschland,
ihnen Katheder eingeräumt worden. »Man konnte sich das alles nicht im
Einklang denken mit den Pflichten, die ein katholischer Fürst seinen
katholischen Untertanen gegenüber übernommen hatte[16].«
So weit hatte es kommen können nur deshalb, weil ursprünglich die
Fürsten aus Angst für ihr Seelenheil sich verpflichtet gefühlt
hatten, so gut wie alle kirchlichen Forderungen zu erfüllen. Das
Beispiel Heinrichs IV. mag gar manchen davor gewarnt haben, sich
gegen kirchliche Machtansprüche, so unbegründet sie waren, mit
Energie aufzulehnen. Ein Brauch aber, der Jahrhunderte besteht,
wird in den Augen der Urteilslosen geheiligt, und sei es der größte
Mißbrauch. So war die Folge, daß man nicht etwa jeden Versuch des
angeblichen Nachfolgers Petri sich um weltliche Angelegenheiten
zu kümmern, als Anmaßung zurückwies, sondern daß man im Gegenteil
die Bemühungen der weltlichen Gewalten um Rückerlangung der durch
Dummheit ihrerseits und raffinierte Schlauheit auf der andern Seite
verlorenen Rechte als Sakrileg betrachten konnte.
Man hatte es dank der menschlichen Dummheit dahin gebracht, daß das
Monopol der kirchlichen Lehre, deren Beschaffenheit wir ja weiter
oben zur Genüge kennen lernten, allseitig anerkannt wurde. Man hatte
das Volk daran gewöhnt, den Staat nur als Ausführungsorgan der
Kirche zu betrachten und hatte den gesunden Menschenverstand, jedes
Billigkeitsgefühl so weit eingebüßt, daß man sich in diesem Pfuhle
wohl fühlte und den angriff, der es wagte, das verblendete Volk
daraus zu befreien, ja, der ihm die Möglichkeit gewährte, auch nur
andere Meinungen kennen zu lernen.
Das war der Segen einer Zeit, die mit Staatsgewalt Frömmigkeit zu
erzwingen versucht hatte.
* * * * *
Aus Billigkeitsgründen wollen wir nun auch auf protestantische
Länder einen Blick werfen. Daß man hier im wesentlichen die gleichen
Prinzipien hatte, leuchtet ein.
Die Zwickauer Ratsschulbibliothek verwahrt ein Exemplar
der Originalausgabe des am 25. Juni 1580 in Dresden
erschienenen Konkordienbuches. In diesem dicken Folioband sind
Bekenntnisschriften, die drei ökumenischen Symbole, die Sondersymbole
der evangelisch lutherischen Kirche und endlich die Konkordienformel
von 1577 vereinigt. Vorbesitzer dieses Buches war der Pastor
_Wenzeslaus Altwasser_ aus Oels, der in Bergreichenstein wirkte, dann
aber nach der Schlacht am Weißen Berge und den nunmehr einsetzenden
Bekehrungsversuchen der Jesuiten und Mißhandlungen katholischerseits
zum Wanderstabe griff.
Von seiner Hand befinden sich auf dem Vorsatzpapier folgende
Eintragungen:
Anno Domini 1629. 20. Julij. Nach vollendeter fünffacher ordentlicher
Außlegung mit den Summarien Herrn Viti Dieterichs der H. Bibel von
Meinen zwayen Kindern alß Matthia Altwasser, von Prag auß Böhmen,
eilf järgen vndt numehr inß zwölffte gehenden Knaben, vndt Anna Maria
Altwasserin der Jungern, in das zehende Jahr gehenden Mägdlein, auch
auß Böhmen, in der Königlich Freyen Berg Stadt Bergreichenstein
gebohren, geschehen, ist ihnen beyden gegenwertiges Buch Formula
concordiae auch vnder die Hende ordentlich vndt verstendlich
außzulesen von Mir gegeben worden, Gott verleihe vnd gebe ihnen
seinen heiligen Geist, daß die nach ihrem Kindlichen Alter so viel
drauß fassen vndt Behalten mögen, das ihnen die zeit ihres Lebenß zu
ihrem Besten gedeyen möge etc.
Den 6. Septemb. gleich auf den Abendt ist es mit lesen ordentlich
zuendt gebracht worden.
Den 10. Septemb. ist es Widterumb von Neuem Angefangen worden vndt
die woche furm Advent noch desselben Jares absolviret worden.
Anno Domini 1630. den 22. May Stylo Veteri. Nachdem gedachte meine
zwey Kinder, Matthiaß vndt Anna Maria, die H. Bibel (Gott sey lob
vndt danck dafur gesagt) nu _zum sechsten mahl mit ordentlichem Lesen
zu ende bracht_ vndt numehr daß Jüngste Kind Wenzeßlauß Johanneß
Altwasser auch darzu angewiesen worden. Alß habe ich ihnen eben
desselben tags, Welcheß Vigilia SS. Trinitatis gewesen, das Buch
Formula Concordiae _zum dritten mahl vnter die Hände gegeben_, daß
eß also diese 3 Meine Kinder Matthiaß, Anna Maria vndt Johannes
Wenzeßlauß ordentlich Morgenß, Mittagß vndt Abendß durchlesen sollen.
Gott wolle seinen heiligen Geist ihnen verleihen, darmit eß auch
in ihren vnmundigen Jahren nicht ohne frucht wolle abgehn vndt auf
dieser Lehr vndt Bekentnuß biß an ihr ende ... bestendig verharren
vnd seliglich ihr Leben beschließen. Amen, Amen, in deinem Namen,
Herr J. C. Amen.
Den 23. Junij ist dieses Buch Formulae concordiae mit ordentlichem
durch lesen Morgenß früe zu ende bracht worden. Gott dem Herrn sey
dafür lob vndt danck gesagt, der wolle geben vndt verleihen, daß es
nicht ohne Nutz möge abgegangen sein[17]«.
Ein Kommentar erübrigt sich!
* * * * *
Eine Analogie zur katholischen Intoleranz und Beschränktheit bietet
der Kampf zwischen den einzelnen protestantischen Konfessionen.
Bekanntlich bekämpften sich in früheren Jahrhunderten die
Lutheraner und Reformierten mit der größten Leidenschaft, ja
man paktierte lieber mit dem Katholizismus, als daß man sich zu
Konzessionen innerhalb der protestantischen Glaubensgemeinschaften
herbeiließ. Da dieser Zustand sehr viele Unzuträglichkeiten im
Gefolge hatte und naturgemäß lediglich dem Katholizismus dienlich
war, da überdies die Unterschiede der Glaubenslehre zwischen den
protestantischen Konfessionen kaum in die Wagschale fielen gegenüber
den Gemeinsamkeiten, war nichts näher liegend, als der Versuch einer
Verschmelzung, einer Union. Sparte sie doch nicht nur Kräfte, um
sie für wichtigere Aufgaben freizumachen. Vor allem ermöglichte
erst sie der Disziplin und Geschlossenheit des Katholizismus in
einer Erfolg versprechenden Weise entgegenzutreten. So ist es nicht
verwunderlich, daß von Zeit zu Zeit immer wieder Versuche nach dieser
Richtung unternommen wurden, nachdem Luthers Starrsinn in Fragen der
Abendmahlslehre auf dem Religionsgespräch zu Marburg (1529) eine
Verständigung mit Zwingli verhindert hatte.
Endlich sollte das 19. Jahrhundert die längst gehegten Wünsche
verwirklichen, als Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1817 in
seinen Staaten die Union vollzog. Nassau, Rheinbayern, Baden,
Darmstadt schlossen sich im gleichen und den folgenden Jahren
an. So wäre alles in schönster Ordnung gewesen, hätte nicht die
Geistlichkeit beider protestantischer Konfessionen da und dort zu
stören versucht, was die Regierungen mit großer Mühe geeint hatten.
Der sogenannte Positivismus, die Richtung, die einen Ruhm darin
findet, den Zeitbedürfnissen und Fortschritten der Wissenschaft
möglichst gar keine Konzessionen zu machen und im Buchstabenglauben
und Konservierung des größten Unsinns, wofern er nur alt genug
ist, sich nicht genug tun kann, gewann nun in den fünfziger Jahren
die Oberhand. Damit wurde die Rückbildung des gesamten kirchlichen
Lebens im Sinne des 16. und 17. Jahrhunderts eingeleitet, alle freie
Forschung und Wissenschaft wurde geächtet.
Laut Ausschreibung vom 26. Januar 1854 sollten in Kurhessen zu
Kirchenältesten nur die Erleuchtetsten gewählt werden und diese
mußten _wöchentlich einmal in den Hauptstücken des Katechismus und
den Bußpsalmen überhört werden_! In Mecklenburg wurde die Bilderbibel
von Schnorr verboten »wegen erheblicher in der christlichen Lehre
begründeter Bedenken die bildlichen Darstellungen Gottvaters
betreffend!«
In diesem heute noch gottgesegneten Lande hatte -- wie sich aus
obigem schon schließen läßt -- die Volks- und Schulbildung einen
wunderbaren Grad der Vollkommenheit erreicht: von 822 Rekruten des
Jahrganges 1855 konnten nur 361 Gedrucktes lesen, 405 schwankten
zwischen Lesen und Buchstabieren und bloß 118 konnten fertig
schreiben. In 79 Ortschaften waren in einem der letzten Jahre
sämtliche Geburten unehelich und in 100 Ortschaften die Hälfte.
Ist es doch eine bekannte Erfahrungstatsache, daß jede
Priesterschaft, sobald sie die Gewalt erlangt, weit größeren Wert auf
unbedingte Unterordnung und blinde Anerkennung ihrer Lehren legt, als
auf sittliche Lebensführung; freie Forschung aber und unabhängiges
Streben nach Wahrheit in Acht und Bann tut.
Im Musterlande Mecklenburg wurde unterm 6. Juni 1858 dem _positiv_
gesinnten Professor Dr. _Baumgarten_ von Rostock das Recht,
Vorlesungen zu halten, entzogen, »weil seine Häresien den ganzen
Bestand der kirchlichen Lehre zu zersetzen und auch die faktischen
Bestände der kirchlichen Ordnung aufzulösen drohen«.
In einer am 18. und 19. August auf dem Gute des Freiherrn von
_Maltzan_ abgehaltenen Konferenz wurde über die Frage »Wer ist ein
Ketzer?« verhandelt. Man bewies aus der Konkordienformel, _daß es mit
einem Reformierten, der die reformierte Lehre aufrecht erhalte, keine
Gebetsgemeinschaft gäbe_! Als der Abgeordnete _Manecke-Duggenkoppel_
diese Unduldsamkeit im Landtag zur Sprache brachte, forderte ihn der
Vizelandmarschall von Maltzan, ein Sohn des Vorgenannten.
In Reuß-Greiz wurde auf Betreiben des lutherischen Agitators _Löhe_
unterm 11. Dezember 1856 die Teilnahme der Reformierten am Abendmahl,
wiewohl die Fürstin dazu gehörte, verboten, »weil die gemischte
Abendmahlsgemeinschaft Sünde sei«.
Der bayerische Pfarrer _Wucherer_ erklärte es in seinem kirchlichen
Wochenblatt sogar für bedenklich, daß lutherische Pfarrer mit
reformierten Frauen in gemischter Ehe lebten!
Am tollsten und unionsfeindlichsten gebärdeten sich die lutherischen
Pfarrer in Preußen. Die Intoleranz und Verfolgungssucht dieser
Richtung fand ihren klassischen Ausdruck in der Rede des Justizrates
und Oberkirchenrates Dr. _Stahl_ vom 29. März 1855. Er sprach in
Berlin »Über die christliche Toleranz« und erklärte die Toleranz
als Kind des Unglaubens. »Die Forderung der Gewissensfreiheit als
Recht gesetzlicher Staaten und verfassungsmäßig regierter Völker
ist ein Teil jenes Werkes der Zerstörung und Umwälzung, welche die
moderne Wissenschaft bezeichnet und die Ruhe Europas bedroht.« Er
erklärte -- allerdings mit einigem Recht! -- das Christentum für
seinem Wesen nach intolerant. Sein Keim ist die Exklusivität, seine
Wirkungsart ist die Aggression gegen alle anderen Religionen, die
Propaganda unter allen Völkern. »Der einzelne Mensch könne für seine
Person denken und, soweit es die polizeiliche Fürsorge für Presse
und Buchhandel zuläßt, auch sogar schreiben, nur darf er hiernach
nicht Gott mit Gleichgesinnten verehren wollen.« Stahl wendet sich
ausdrücklich an die christliche Obrigkeit, die »zur Vermeidung von
Ärgernis und öffentlicher Verführung über die Freiheit der religiösen
Vereinigung wachen müsse, auch hinsichtlich positiv gläubiger
Konfessionen und Sekten der Christenheit gehe ihre rechtliche
Verbürgung der Religionsübung über die Grenze der christlichen
Toleranz hinaus[18].«
Noch heute ist ein preußischer Erlaß vom 30. Januar 1851 in
Gültigkeit, nach dem ausländische Juden zur Bewilligung eines
längeren Aufenthaltes der Genehmigung des Ministers des Innern
bedürften. Gegenwärtig sind für die Genehmigung nachgeordnete
Behörden zuständig[19].
* * * * *
Die Verfolgungen Andersdenkender in den Grenzen des deutschen
Reiches muß als höchst maßvoll bezeichnet werden gegenüber der
im kalvinistisch-puritanischen Schottland. Zweifellos waren die
protestantischen Verfolgungen in allen Ländern weit weniger
blutig, als die katholischen. Das hängt aber viel weniger mit der
toleranteren Gesinnung, als mit der geringeren Macht zusammen, die
in der Regel der Protestantismus über die Seelen und die Regierungen
ihrer Länder ausübte. Immerhin wurde an Intoleranz auch anderwärts
erkleckliches geleistet.
In England wurde 1562 ein Gesetz erlassen, wonach alle, die jemals
einen Ehrengrad an den Universitäten erlangt hatten oder ordiniert
worden waren, alle Rechtsanwälte, alle Magistratsmitglieder bei
Gefängnisstrafe den Supremateneid leisten mußten. Weigerten sie sich
nach drei Monaten, den ihnen wieder zugemuteten Eid zu leisten, so
wurden sie als Hochverräter _mit dem Tode bestraft_.
Das war insofern berechtigt, als die Katholiken sehr unsichere
Untertanen waren. Die Regierung hätte unter diesen Umständen ganz
recht gehabt, sie durch diesen Eid in Zukunft von solchen Ämtern
auszuschließen. Aber ein rückwirkendes Gesetz zu erlassen, das
beinahe jeden gebildeten römischen Katholiken, der sich weigerte,
den mit den Lehren seiner Kirche zugestandenermaßen unvereinbaren
Eid zu leisten, der Todesstrafe schuldig machte, war sowohl eine
unerhörte Grausamkeit, als eine haarsträubende Dummheit. Denn
selbstverständlich schworen ihn nur die schlechten Charaktere,
die darum doch innerlich ihrer Kirche treu blieben und kaum einer
Regierung geneigter wurden, die sie zu solcher Heuchelei zwang.
Übrigens wurde dieses Gesetz lange vor der Bulle erlassen, die
Elisabeth des Trones verlustig erklärte.
Fast noch dümmer als das Gesetz, sind die zu seiner Rechtfertigung
angeführten Gründe. Bischof _Bilson_ sprach in seinem Werke
»Christian Subjection« (1585) von der _absoluten Sündhaftigkeit der
Toleranz_. Nicht bloß das öffentliche Bekenntnis des Katholizismus
sei darum verwerflich, sondern auch die geheime Gesinnung. Er ruft
den Katholiken zu, »kein Winkel ist so geheim, kein Gefängnis so
fest, um zu gestatten, daß eure Ruchlosigkeit dort Gott schände,
andere anstecke und euren Trotz befestige ... Ein christlicher Fürst
darf keine Verzeihung und Nachsicht gegen eure Falschheit haben« (p.
26).