Von der Anmaßung der Domherren zeugt etwa das Verhalten der

Freisinger gegen ihren Bischof, den bayerischen Herzog Johann

Theodor, Onkel des Kurfürsten Max Joseph. Bei der Wahlkapitulation

forderten sie außer anderem auch Jagd in den bischöflichen Waldungen,

und an hohen Festtagen für jeden Domkapitular einen Hirsch. Nicht

genug damit, daß diese Herren ihrem Bischof das schönste Wild

abschossen, sie vergeudeten auch noch die Einkünfte und machten

überdies jährlich für über 47000 Gulden Schulden. Allerdings konnte

sich der Bischof wenig um Freising kümmern, denn er bekleidete noch

nebenher die Würden eines Bischofs von Regensburg und Lüttich. Läßt

sich denken, wie gewissenhaft er seiner seelenhirtlichen Tätigkeit

obliegen konnte und wie viel die fromme Herde ihren Bischof zu sehen

bekam! Übrigens hinderte das keineswegs, daß Papst Benedikt XIV.

Johann Theodor zum Kardinal ernannte, »in Rücksicht auf die großen

Verdienste, welche sich das bayerische Haus um die katholische

Religion erworben«.

Die Armut des niederen Klerus stand überhaupt im schärfsten Gegensatz

zu Üppigkeit und Reichtum des hohen. So war der Erzbischof von

Salzburg und Fürstprimas von Deutschland, Reichsgraf Sigismund _von

Schrattenbach_, ein gar prunkliebender Herr. Bei Konferenzen war er

von seinen 8 Suffraganbischöfen umgeben, in seinem Domkapitel saßen

7 Reichsfürsten und 17 Reichsgrafen, ihn bedienten 73 Kammerdiener,

18 Hoflakaien und 7 Heiducken; 55 Hofmusiker verscheuchten ihm die

Regierungssorgen und 21 Köche sorgten für des Leibes Wohlfahrt. 12

Edelknaben servierten ihm in prunkendem Gold.

Wie der Erzbischof, so besaßen seine Suffragane Erblandmarschalle,

Erbkämmerer, Erbschenken, Erbtruchsessen, Universitäten mit

theologischen, juristischen und philosophischen Fakultäten, einen

Hofrat, Sanitätskommission, Oberhofmarschallamt, Oberjägermeisteramt.

Die meisten Ämter waren unter die Domherren verteilt, unter denen

ein jeder den vierten Grad adeliger Abkunft in väterlicher und

mütterlicher Linie aus deutschem Geblüt nachzuweisen hatte. Schon in

der Wiege wurde der adelige Knabe als Domherrnaspirant vorgemerkt, um

mit 14 Jahren tonsuriert und mit dem geistlichen Violett bekleidet zu

werden. Als niedersten Gehalt bezog der junge Domherr 1500 Gulden,

wofür er von 12 Uhr nachts an im ersten Jahre innerhalb der Mauern

der Bischofsstadt weilen mußte. Um später eventuell eine gute Partie

machen zu können, ließen sich viele dieser Domherren nur die niedere

Weihe erteilen.

Das Volk aber ließ sich in unergründlicher Dummheit solche

Seelenhirten gefallen!

Was den _Jesuitenorden_ betrifft, so hatte er es immer verstanden,

über seine religiösen, ewigen Zwecke das zeitliche Wohl nicht zu

vergessen. Die ersten Jesuiten waren im Jahre 1555 zu Fuß nach

Ingolstadt gekommen. Sie waren so arm gewesen, daß Herzog Albrecht

V. ihnen das Reisegeld nach Rom hatte schicken müssen. In ihrer

Gründungsbulle von 1540 waren sie an das Gelübde der evangelischen

Armut gebunden worden, doch hatten sie das Privileg zur Förderung

der Wissenschaft und Studien Eigentum zu erwerben. Wie gut ihnen

das gelungen war, lehrt ihr Besitzstand im Jahre der Aufhebung.

Damals gab es in Bayern 546 Ordensangehörige. Deren Gesamtvermögen,

das sich aus alten Klöstern, Kammergütern, Stiftungen, Erbschaften

der Novizen, unbeweglichen Gütern, angelegten Kapitalien, Mobilien

und vorhandener Barschaft zusammensetzte, belief sich auf die Höhe

von 7382500 Gulden. Das war für die damalige Zeit eine ungeheure

Summe, die an Kaufkraft etwas 40-50 Millionen Mark heute entsprechen

dürfte[12].

* * * * *

Eine Folge des klerikalen Verdummungssystems in Bayern war ein

_fanatischer Haß alles Fremden, besonders alles Norddeutschen_.

Die von Max I. Joseph nach München berufenen Gelehrten wurden als

halbe Landstreicher betrachtet, denn die Bayern, die wenig reisten,

konnten sich gar nicht vorstellen, daß einer seine Heimat freiwillig

verließ, um zu ihnen zu kommen. Norddeutsch und protestantisch waren

identisch. Die Württemberger wurden deshalb mit den Norddeutschen in

einen Topf geworfen.

Man schilderte diese fremden Völkerschaften in den öffentlichen

Blättern etwa so, wie man heute von den Patagoniern dem Volke

erzählen würde. Der »Morgenbote«, Jahrgang 1809, S. 277, schreibt

z. B.: »Der Grundzug des süddeutschen Charakters ist Kraft, der des

norddeutschen Schwäche. Daher bei jenen Ausschweifung im Genuß der

Liebe und anderer sinnlicher Vergnügungen, kriegerischer Geist,

Herzensgüte, Offenheit. Bei diesen Hypochondrie, Falschheit,

Feigheit, Ränkesucht. Schon im Wuchs und in der Sprache hat die Natur

diese Charakterverschiedenheit klar ausgedrückt[13].«

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts weigerte sich der Münchener

Stadtmagistrat den ersten protestantischen Bürger aufzunehmen. Man

unterbreitete die Frage dem landständischen Ausschuß. Dieser geriet

aber in »durchdringende Bestürzung«, als der Kurfürst Maximilian

IV. Joseph die Toleranz erzwang und wandte ein, daß die bayerischen

Fürsten durch Hausvertrag von 1771 gehalten seien, keine andere

Religion als die katholische selbst zu bekennen und in Bayern

einzuführen. Die landesherrlichen Verordnungen vom 10. November 1800

und vom 26. August 1801, die erklärten, daß die katholische Religion

weder nach der Reichsverfassung, noch nach der Landesverfassung als

ein Erfordernis für die Ansässigmachung in Bayern zu betrachten und

demnach andern Religionsangehörigen wegen dieser (akatholischen)

Eigenschaft die Ansässigmachung nicht fernerhin in Bayern zu versagen

sei, wurden vom landständischen Ausschuß in ihrer Rechtskraft

bestritten. Dazu kommen folgende Vernunftgründe!!!

Die Religionseinheit ist das beste Mittel zur Erhaltung der

öffentlichen Ruhe und Ordnung. »Bayern genoß diese Einheit in Ruhe;

mit der Vervielfältigung jetzt Trennung einzuführen, kann keine

überwiegenden Vorteile gewähren. Diese uneingeschränkte Aufnahme

fremder Religionsverwandten ist eine Quelle gefährlicher Spaltungen,

die Grundursache einer fortwährenden Entstehung entgegengesetzter

Parteien; Einheit der Religion hingegen ist ein geheiligtes Band,

welches alle Staatsbürger am Fuße des nämlichen Altars vereinigt,

welches in brüderlicher Eintracht alle an die nämlichen Pflichten

hinweist, welches also durch die Identität der Gesinnungen und die

Übereinstimmung der religiösen Handlungen mehr denn irgendein anderes

Mittel die Ordnung und Ruhe im Staate befestigen kann.«

Der aufgeklärte Kurfürst und sein vortrefflicher Minister _Graf

Montgelas_ trat dieser Anschauung natürlich mit Nachdruck und Erfolg

entgegen[14].

Die Meinung, daß der Staat sich nicht um die Kirche zu kümmern

habe oder, richtiger ausgedrückt, nur insofern, als er für sie

Schergendienste verrichte, ihr Ausführungsorgan sei, war und ist auch

heute noch die der Kirche. Das kommt deutlich in der Stellungnahme

gegen die Toleranzbewegung vom Ende des 18. und Beginn des 19.

Jahrhunderts zum Ausdruck.

An den letzten Reichstag, der im Jahre 1806 in Regensburg tagte,

sandte der Bischof von Trient, Graf _Thun_, im Einverständnis

mit den Bischöfen von Augsburg, Chur und Brixen, zu Händen des

päpstlichen Nuntius Della Genza »Gravamina«, eine Beschwerdeschrift.

Sie klagten über weltliche Willkür der Kirche gegenüber und »_jenen

unerträglichen Gewissenszwang, der unter dem Vorwande allgemeiner

Toleranz und_ des jus circa sacra gegen diejenige Anstalt _geübt

wurde_, die von dem Heilande selbst nicht zu passiver Duldung,

sondern zur Leitung aller Völker, Fürsten und Staaten auf dem Wege

des Heiles eingesetzt worden ist.«

In dieser Beschwerdeschrift findet sich auch folgender Passus: Durch

das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. sei in denjenigen Ländern, wo

die Häresie sich festsetzte, durch öffentliche Verträge bewilligt

worden, daß die Akatholiken geduldet würden und sich friedlich des

Bürgerrechts erfreuen könnten. Durch das Toleranzedikt sei aber diese

Duldung auch über diejenigen Länder ausgedehnt worden, welche sich

bis dahin von aller Häresie rein erhalten hätten, so daß, wenn die

Irrgläubigen in diesen Gegenden eine bestimmte Anzahl von Personen

oder Familien bildeten, sie akatholische Pastoren, einen solchen

Gottesdienst, solche Kirchen und Schulen haben könnten, woraus den

Katholiken wegen des Umganges mit solchen große Gefahr der Verführung

erwachse. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß das Toleranzedikt in

allen reinkatholischen Ländern zurückgenommen werde. Anstatt aber

selbst die natürliche Toleranz zu üben und den Katholiken ihre Rechte

zu lassen, mische sich der Staat in alle Verhältnisse ein. _Vor allem

müsse die Kantische Philosophie von ihrem Throne gestoßen werden_, da

deren Grundsätze folgerichtig eine allgemeine Anarchie hervorbringen

müßten[15].

Zu welch völliger Verdrehung der Meinung und Verkennung der Tatsachen

es infolge der Sklavendienste, die der Staat jahrhundertelang der

Kirche erwiesen hatte, gekommen war, lehrt die Stellungnahme, die

etwa _Besnard_ der Denk- und Gewissensfreiheit gegenüber einnimmt.

Er meint: Sie gewähre jeder Gesinnung genug Freiheit, nur nicht der

christlichen!

»Mit dieser Freiheit hielt man es aber nicht für unvereinbar,

Gesetze in Vorschlag zu bringen, die die Rechte und Freiheiten

der Katholiken, älter als die Rechte aller Throne der Welt, im

höchsten Grade gefährdeten, wie eine gemessene Regulierung des

Aufwandes der Kirche und der Geistlichkeit nach dem Verhältnisse der

Staatsrevenuen, Belebung toter Kirchenschätze durch willkürliche

Verwendung von Stiftungen usw.«

Der Verfasser entrüstet sich auch über die Verminderung der

Prozessionen, Feiertage und der Ehehindernisse. Er meint, man hätte

lediglich deshalb auf eine Aufhebung des Zölibats verzichtet, weil

dadurch die staatliche Witwenkasse mehr in Anspruch genommen worden

wäre.

Man empörte sich darüber, daß Protestanten sich in der Hauptstadt

München selbst ansässig machten, ja, daß es einer gewagt hatte, das

aufgehobene Kloster der Karmeliterinnen »zum allgemeinen Ärgernisse

der Katholiken« anzukaufen. »Wahrhaften _Schrecken_« aber bereitete

es, als etwas später (als 1803) die Nachricht kam, daß _Akatholiken

zum Unterrichte der Katholiken in das Land gerufen_, ihnen die

Erziehung der Jugend anvertraut, selbst auf der katholischen

Hochschule, einst das Bollwerk des wahren Glaubens in Süddeutschland,

ihnen Katheder eingeräumt worden. »Man konnte sich das alles nicht im

Einklang denken mit den Pflichten, die ein katholischer Fürst seinen

katholischen Untertanen gegenüber übernommen hatte[16].«

So weit hatte es kommen können nur deshalb, weil ursprünglich die

Fürsten aus Angst für ihr Seelenheil sich verpflichtet gefühlt

hatten, so gut wie alle kirchlichen Forderungen zu erfüllen. Das

Beispiel Heinrichs IV. mag gar manchen davor gewarnt haben, sich

gegen kirchliche Machtansprüche, so unbegründet sie waren, mit

Energie aufzulehnen. Ein Brauch aber, der Jahrhunderte besteht,

wird in den Augen der Urteilslosen geheiligt, und sei es der größte

Mißbrauch. So war die Folge, daß man nicht etwa jeden Versuch des

angeblichen Nachfolgers Petri sich um weltliche Angelegenheiten

zu kümmern, als Anmaßung zurückwies, sondern daß man im Gegenteil

die Bemühungen der weltlichen Gewalten um Rückerlangung der durch

Dummheit ihrerseits und raffinierte Schlauheit auf der andern Seite

verlorenen Rechte als Sakrileg betrachten konnte.

Man hatte es dank der menschlichen Dummheit dahin gebracht, daß das

Monopol der kirchlichen Lehre, deren Beschaffenheit wir ja weiter

oben zur Genüge kennen lernten, allseitig anerkannt wurde. Man hatte

das Volk daran gewöhnt, den Staat nur als Ausführungsorgan der

Kirche zu betrachten und hatte den gesunden Menschenverstand, jedes

Billigkeitsgefühl so weit eingebüßt, daß man sich in diesem Pfuhle

wohl fühlte und den angriff, der es wagte, das verblendete Volk

daraus zu befreien, ja, der ihm die Möglichkeit gewährte, auch nur

andere Meinungen kennen zu lernen.

Das war der Segen einer Zeit, die mit Staatsgewalt Frömmigkeit zu

erzwingen versucht hatte.

* * * * *

Aus Billigkeitsgründen wollen wir nun auch auf protestantische

Länder einen Blick werfen. Daß man hier im wesentlichen die gleichen

Prinzipien hatte, leuchtet ein.

Die Zwickauer Ratsschulbibliothek verwahrt ein Exemplar

der Originalausgabe des am 25. Juni 1580 in Dresden

erschienenen Konkordienbuches. In diesem dicken Folioband sind

Bekenntnisschriften, die drei ökumenischen Symbole, die Sondersymbole

der evangelisch lutherischen Kirche und endlich die Konkordienformel

von 1577 vereinigt. Vorbesitzer dieses Buches war der Pastor

_Wenzeslaus Altwasser_ aus Oels, der in Bergreichenstein wirkte, dann

aber nach der Schlacht am Weißen Berge und den nunmehr einsetzenden

Bekehrungsversuchen der Jesuiten und Mißhandlungen katholischerseits

zum Wanderstabe griff.

Von seiner Hand befinden sich auf dem Vorsatzpapier folgende

Eintragungen:

Anno Domini 1629. 20. Julij. Nach vollendeter fünffacher ordentlicher

Außlegung mit den Summarien Herrn Viti Dieterichs der H. Bibel von

Meinen zwayen Kindern alß Matthia Altwasser, von Prag auß Böhmen,

eilf järgen vndt numehr inß zwölffte gehenden Knaben, vndt Anna Maria

Altwasserin der Jungern, in das zehende Jahr gehenden Mägdlein, auch

auß Böhmen, in der Königlich Freyen Berg Stadt Bergreichenstein

gebohren, geschehen, ist ihnen beyden gegenwertiges Buch Formula

concordiae auch vnder die Hende ordentlich vndt verstendlich

außzulesen von Mir gegeben worden, Gott verleihe vnd gebe ihnen

seinen heiligen Geist, daß die nach ihrem Kindlichen Alter so viel

drauß fassen vndt Behalten mögen, das ihnen die zeit ihres Lebenß zu

ihrem Besten gedeyen möge etc.

Den 6. Septemb. gleich auf den Abendt ist es mit lesen ordentlich

zuendt gebracht worden.

Den 10. Septemb. ist es Widterumb von Neuem Angefangen worden vndt

die woche furm Advent noch desselben Jares absolviret worden.

Anno Domini 1630. den 22. May Stylo Veteri. Nachdem gedachte meine

zwey Kinder, Matthiaß vndt Anna Maria, die H. Bibel (Gott sey lob

vndt danck dafur gesagt) nu _zum sechsten mahl mit ordentlichem Lesen

zu ende bracht_ vndt numehr daß Jüngste Kind Wenzeßlauß Johanneß

Altwasser auch darzu angewiesen worden. Alß habe ich ihnen eben

desselben tags, Welcheß Vigilia SS. Trinitatis gewesen, das Buch

Formula Concordiae _zum dritten mahl vnter die Hände gegeben_, daß

eß also diese 3 Meine Kinder Matthiaß, Anna Maria vndt Johannes

Wenzeßlauß ordentlich Morgenß, Mittagß vndt Abendß durchlesen sollen.

Gott wolle seinen heiligen Geist ihnen verleihen, darmit eß auch

in ihren vnmundigen Jahren nicht ohne frucht wolle abgehn vndt auf

dieser Lehr vndt Bekentnuß biß an ihr ende ... bestendig verharren

vnd seliglich ihr Leben beschließen. Amen, Amen, in deinem Namen,

Herr J. C. Amen.

Den 23. Junij ist dieses Buch Formulae concordiae mit ordentlichem

durch lesen Morgenß früe zu ende bracht worden. Gott dem Herrn sey

dafür lob vndt danck gesagt, der wolle geben vndt verleihen, daß es

nicht ohne Nutz möge abgegangen sein[17]«.

Ein Kommentar erübrigt sich!

* * * * *

Eine Analogie zur katholischen Intoleranz und Beschränktheit bietet

der Kampf zwischen den einzelnen protestantischen Konfessionen.

Bekanntlich bekämpften sich in früheren Jahrhunderten die

Lutheraner und Reformierten mit der größten Leidenschaft, ja

man paktierte lieber mit dem Katholizismus, als daß man sich zu

Konzessionen innerhalb der protestantischen Glaubensgemeinschaften

herbeiließ. Da dieser Zustand sehr viele Unzuträglichkeiten im

Gefolge hatte und naturgemäß lediglich dem Katholizismus dienlich

war, da überdies die Unterschiede der Glaubenslehre zwischen den

protestantischen Konfessionen kaum in die Wagschale fielen gegenüber

den Gemeinsamkeiten, war nichts näher liegend, als der Versuch einer

Verschmelzung, einer Union. Sparte sie doch nicht nur Kräfte, um

sie für wichtigere Aufgaben freizumachen. Vor allem ermöglichte

erst sie der Disziplin und Geschlossenheit des Katholizismus in

einer Erfolg versprechenden Weise entgegenzutreten. So ist es nicht

verwunderlich, daß von Zeit zu Zeit immer wieder Versuche nach dieser

Richtung unternommen wurden, nachdem Luthers Starrsinn in Fragen der

Abendmahlslehre auf dem Religionsgespräch zu Marburg (1529) eine

Verständigung mit Zwingli verhindert hatte.

Endlich sollte das 19. Jahrhundert die längst gehegten Wünsche

verwirklichen, als Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1817 in

seinen Staaten die Union vollzog. Nassau, Rheinbayern, Baden,

Darmstadt schlossen sich im gleichen und den folgenden Jahren

an. So wäre alles in schönster Ordnung gewesen, hätte nicht die

Geistlichkeit beider protestantischer Konfessionen da und dort zu

stören versucht, was die Regierungen mit großer Mühe geeint hatten.

Der sogenannte Positivismus, die Richtung, die einen Ruhm darin

findet, den Zeitbedürfnissen und Fortschritten der Wissenschaft

möglichst gar keine Konzessionen zu machen und im Buchstabenglauben

und Konservierung des größten Unsinns, wofern er nur alt genug

ist, sich nicht genug tun kann, gewann nun in den fünfziger Jahren

die Oberhand. Damit wurde die Rückbildung des gesamten kirchlichen

Lebens im Sinne des 16. und 17. Jahrhunderts eingeleitet, alle freie

Forschung und Wissenschaft wurde geächtet.

Laut Ausschreibung vom 26. Januar 1854 sollten in Kurhessen zu

Kirchenältesten nur die Erleuchtetsten gewählt werden und diese

mußten _wöchentlich einmal in den Hauptstücken des Katechismus und

den Bußpsalmen überhört werden_! In Mecklenburg wurde die Bilderbibel

von Schnorr verboten »wegen erheblicher in der christlichen Lehre

begründeter Bedenken die bildlichen Darstellungen Gottvaters

betreffend!«

In diesem heute noch gottgesegneten Lande hatte -- wie sich aus

obigem schon schließen läßt -- die Volks- und Schulbildung einen

wunderbaren Grad der Vollkommenheit erreicht: von 822 Rekruten des

Jahrganges 1855 konnten nur 361 Gedrucktes lesen, 405 schwankten

zwischen Lesen und Buchstabieren und bloß 118 konnten fertig

schreiben. In 79 Ortschaften waren in einem der letzten Jahre

sämtliche Geburten unehelich und in 100 Ortschaften die Hälfte.

Ist es doch eine bekannte Erfahrungstatsache, daß jede

Priesterschaft, sobald sie die Gewalt erlangt, weit größeren Wert auf

unbedingte Unterordnung und blinde Anerkennung ihrer Lehren legt, als

auf sittliche Lebensführung; freie Forschung aber und unabhängiges

Streben nach Wahrheit in Acht und Bann tut.

Im Musterlande Mecklenburg wurde unterm 6. Juni 1858 dem _positiv_

gesinnten Professor Dr. _Baumgarten_ von Rostock das Recht,

Vorlesungen zu halten, entzogen, »weil seine Häresien den ganzen

Bestand der kirchlichen Lehre zu zersetzen und auch die faktischen

Bestände der kirchlichen Ordnung aufzulösen drohen«.

In einer am 18. und 19. August auf dem Gute des Freiherrn von

_Maltzan_ abgehaltenen Konferenz wurde über die Frage »Wer ist ein

Ketzer?« verhandelt. Man bewies aus der Konkordienformel, _daß es mit

einem Reformierten, der die reformierte Lehre aufrecht erhalte, keine

Gebetsgemeinschaft gäbe_! Als der Abgeordnete _Manecke-Duggenkoppel_

diese Unduldsamkeit im Landtag zur Sprache brachte, forderte ihn der

Vizelandmarschall von Maltzan, ein Sohn des Vorgenannten.

In Reuß-Greiz wurde auf Betreiben des lutherischen Agitators _Löhe_

unterm 11. Dezember 1856 die Teilnahme der Reformierten am Abendmahl,

wiewohl die Fürstin dazu gehörte, verboten, »weil die gemischte

Abendmahlsgemeinschaft Sünde sei«.

Der bayerische Pfarrer _Wucherer_ erklärte es in seinem kirchlichen

Wochenblatt sogar für bedenklich, daß lutherische Pfarrer mit

reformierten Frauen in gemischter Ehe lebten!

Am tollsten und unionsfeindlichsten gebärdeten sich die lutherischen

Pfarrer in Preußen. Die Intoleranz und Verfolgungssucht dieser

Richtung fand ihren klassischen Ausdruck in der Rede des Justizrates

und Oberkirchenrates Dr. _Stahl_ vom 29. März 1855. Er sprach in

Berlin »Über die christliche Toleranz« und erklärte die Toleranz

als Kind des Unglaubens. »Die Forderung der Gewissensfreiheit als

Recht gesetzlicher Staaten und verfassungsmäßig regierter Völker

ist ein Teil jenes Werkes der Zerstörung und Umwälzung, welche die

moderne Wissenschaft bezeichnet und die Ruhe Europas bedroht.« Er

erklärte -- allerdings mit einigem Recht! -- das Christentum für

seinem Wesen nach intolerant. Sein Keim ist die Exklusivität, seine

Wirkungsart ist die Aggression gegen alle anderen Religionen, die

Propaganda unter allen Völkern. »Der einzelne Mensch könne für seine

Person denken und, soweit es die polizeiliche Fürsorge für Presse

und Buchhandel zuläßt, auch sogar schreiben, nur darf er hiernach

nicht Gott mit Gleichgesinnten verehren wollen.« Stahl wendet sich

ausdrücklich an die christliche Obrigkeit, die »zur Vermeidung von

Ärgernis und öffentlicher Verführung über die Freiheit der religiösen

Vereinigung wachen müsse, auch hinsichtlich positiv gläubiger

Konfessionen und Sekten der Christenheit gehe ihre rechtliche

Verbürgung der Religionsübung über die Grenze der christlichen

Toleranz hinaus[18].«

Noch heute ist ein preußischer Erlaß vom 30. Januar 1851 in

Gültigkeit, nach dem ausländische Juden zur Bewilligung eines

längeren Aufenthaltes der Genehmigung des Ministers des Innern

bedürften. Gegenwärtig sind für die Genehmigung nachgeordnete

Behörden zuständig[19].

* * * * *

Die Verfolgungen Andersdenkender in den Grenzen des deutschen

Reiches muß als höchst maßvoll bezeichnet werden gegenüber der

im kalvinistisch-puritanischen Schottland. Zweifellos waren die

protestantischen Verfolgungen in allen Ländern weit weniger

blutig, als die katholischen. Das hängt aber viel weniger mit der

toleranteren Gesinnung, als mit der geringeren Macht zusammen, die

in der Regel der Protestantismus über die Seelen und die Regierungen

ihrer Länder ausübte. Immerhin wurde an Intoleranz auch anderwärts

erkleckliches geleistet.

In England wurde 1562 ein Gesetz erlassen, wonach alle, die jemals

einen Ehrengrad an den Universitäten erlangt hatten oder ordiniert

worden waren, alle Rechtsanwälte, alle Magistratsmitglieder bei

Gefängnisstrafe den Supremateneid leisten mußten. Weigerten sie sich

nach drei Monaten, den ihnen wieder zugemuteten Eid zu leisten, so

wurden sie als Hochverräter _mit dem Tode bestraft_.

Das war insofern berechtigt, als die Katholiken sehr unsichere

Untertanen waren. Die Regierung hätte unter diesen Umständen ganz

recht gehabt, sie durch diesen Eid in Zukunft von solchen Ämtern

auszuschließen. Aber ein rückwirkendes Gesetz zu erlassen, das

beinahe jeden gebildeten römischen Katholiken, der sich weigerte,

den mit den Lehren seiner Kirche zugestandenermaßen unvereinbaren

Eid zu leisten, der Todesstrafe schuldig machte, war sowohl eine

unerhörte Grausamkeit, als eine haarsträubende Dummheit. Denn

selbstverständlich schworen ihn nur die schlechten Charaktere,

die darum doch innerlich ihrer Kirche treu blieben und kaum einer

Regierung geneigter wurden, die sie zu solcher Heuchelei zwang.

Übrigens wurde dieses Gesetz lange vor der Bulle erlassen, die

Elisabeth des Trones verlustig erklärte.

Fast noch dümmer als das Gesetz, sind die zu seiner Rechtfertigung

angeführten Gründe. Bischof _Bilson_ sprach in seinem Werke

»Christian Subjection« (1585) von der _absoluten Sündhaftigkeit der

Toleranz_. Nicht bloß das öffentliche Bekenntnis des Katholizismus

sei darum verwerflich, sondern auch die geheime Gesinnung. Er ruft

den Katholiken zu, »kein Winkel ist so geheim, kein Gefängnis so

fest, um zu gestatten, daß eure Ruchlosigkeit dort Gott schände,

andere anstecke und euren Trotz befestige ... Ein christlicher Fürst

darf keine Verzeihung und Nachsicht gegen eure Falschheit haben« (p.

26).

Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit · 第 11 / 19 段