Gemütsbedürfnis zeugt auch die Instruktion Maximilians I. vom Jahre
1629 an seinen geistlichen Rat. Hier wird u. a. bestimmt, daß
Landeskinder, die sich aus Gründen des Dienstes oder in Ausübung
eines Handwerks an unkatholischen Orten aufhalten, jährlich die
österlichen Beicht- und Kommunionsscheine entweder an die bayerischen
Agenten in Augsburg, Memmingen usw. oder an ihre Geburtsorte senden,
widrigenfalls sie gewärtigen müßten, »daß sie bei Verlust ihres
dermaligen und künftigen Vermögens nach Hause berufen, und eher
nicht von der Stelle gelassen werden, bis sie nicht ihre Beichte
und Kommunion verrichtet, und versprochen haben, daß sie entweder
dergleichen unkatholische Orte gar nicht mehr besuchen, oder obiger
Verordnung Genüge leisten wollen«. Der geistliche Rat hatte auch
dafür zu sorgen, daß an Feiertagen kein Fleisch gegessen würde.
Der Güterkauf durch Akatholiken wurde in Bayern 1608 ausdrücklich
und unbedingt verboten, was 1619 wiederholt wurde mit der neuen
Bestimmung, alle in Bayern wohnenden begüterten Akatholiken zu
beschreiben.
Schon im Jahre 1616 war verordnet worden, daß jedermann, der beim
Läuten des Abendgebetes und der »Schiedung« das Haupt nicht
entblößte, ebenso bestraft werden solle, wie das beim Türkengebet
schon früher angeordnet worden war.
Von besonderer Humanität zeugt auch folgendes Dekret von 1618:
»Akatholische Landsassen, welche _im Lande Güter haben_, sollen
_nicht für beständig darauf wohnen_, und im Falle sie nachsehen
wollen, sich _über einige Tage nicht aufhalten_, auch keine
ketzerischen Bücher nicht mit sich hereinehmen, noch weniger gegen
den katholischen Glauben sprechen; sie sollen an verbotenen Tagen
sich des Fleischessens enthalten, niemand zu sich außer Landes ziehen
usw.«
Noch radikaler war das Dekret vom 30. November 1629, das dem
kurfürstlichen Hofrat den Befehl erteilt, sich zu erkundigen, was
für akatholische Landsassen sich im Lande befinden und -- falls noch
solche vorhanden sein sollten, was man also doch nach der ihnen
zugemuteten Behandlung nicht für sehr wahrscheinlich hielt, -- ihnen
zum Verkauf ihrer Güter einen gewissen Termin zu bestimmen und ihnen
vor allem keinen weiteren Güterkauf zu gestatten.
Den Handwerksburschen war, bevor sie auf die Wanderschaft gingen,
auferlegt -- wiederholt im Jahre 1658 -- nicht nur sich vorher in
Glaubenssachen wohl unterrichten zu lassen, sondern auch ein Attest
von der weltlichen und geistlichen Obrigkeit darüber mit sich zu
führen. Sie und andere, die längere Zeit außer Landes zubrachten,
dürfen sich bei ihrer Rückkehr nicht eher häuslich niederlassen, bis
sie nicht bei ihrem Seelsorger wegen ihrer Religion Rechenschaft
abgelegt haben. Noch im Jahre 1739 wurde diese Bestimmung neuerdings
eingeschärft[2].
Die bayerischen Gesetze verboten während des Gottesdienstes, und zwar
vormittags so gut wie nachmittags, Spazierfahrten zu unternehmen. Die
Wirtshäuser, Wein- und Bierschänken, Kaffee- und Branntweinhäuser
usw. mußten geschlossen sein, und in ihnen war weder Zechen, Spielen,
Tanzmusik, noch andere Lustbarkeit gestattet. Nur ankommenden
Fremden, die ihre Reise gleich wieder fortsetzen mußten, durfte
etwas verabreicht werden. Während es auch verboten war, das Vieh vor
Beendigung des Gottesdienstes auf die Weide zu treiben, war hier
ausnahmsweise gestattet, die Pferde zu füttern und umzuspannen[3].
Das Köstlichste ist nun, daß trotz aller dieser schikanösen
Bestimmungen, wie eine Reihe von Dekreten beklagen, durchaus _kein_
religiöser oder sittlicher Geist in Bayern herrschte. Nicht nur, daß
auch ältere Leute infolge der Pflichtvergessenheit der Geistlichkeit
weder das Vaterunser, noch das Ave Maria, die zehn Gebote oder gar
die geringsten Grundlehren des katholischen Glaubens auswendig
wußten, man machte die Beobachtung, die bis heute noch in ähnlichen
Fällen stets gemacht wurde, daß, je mehr Religionsbefehle erlassen
wurden, sie desto mangelhafter befolgt wurden.
Man arbeitete trotz aller Verbote an Sonn- und Feiertagen genau
so wie an Werktagen, ging während der Messe spazieren oder in
Wirtshäuser und trieb allerlei Unfug. Es wird ausdrücklich
konstatiert, daß an akatholischen Orten weit mehr Zucht und Sitte
herrsche, als an katholischen. Statt nun daraus den Schluß zu ziehen,
daß sich Andacht schlechthin nicht befehlen lasse, daß zu viel
befehlen, auf welchem Gebiete es auch sei, abstumpfe, daß die Kirche
oder gar die Religion dadurch nur verhaßt gemacht werde, schärfte man
der Obrigkeit vielmehr strenge Befolgung der alten Verordnungen ein
und erließ neue[4].
An der katholischen Universität Ingolstadt, an der die Professoren
mit den Studenten im häufigen Kirchenbesuch, Einhaltung der
Fastengebote, Bittgänger usw. usw. wetteiferten, herrschte ein Ton,
der den erzieherischen Einfluß dieser Sorte von Religion nicht eben
hoch einschätzen läßt. Schon um 1554 konnte ein Student in einem an
das Georgianum gehefteten Blatte es aussprechen, daß die Ingolstädter
Studierenden von den Wittenbergern, Leipzigern und Tübingern wegen
ihrer Unwissenheit verspottet würden. Und dabei war das noch nicht
einmal in der jesuitischen Ära! Das Hauptübel war Trunksucht und,
meist als deren Folge, wüste Rauferei. Es wimmelte trotz scharfer
Ermahnungen von seiten der akademischen Behörden und des Herzogs von
nächtlichen Tumulten und tödlichen Raufereien, auch Wilddieberei war
an der Tagesordnung[5].
Wie man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts über die religiöse
Erziehung dachte, erhellt aus nachstehendem:
»Ist eine Religion einmal in einem Staate eingeführt, vom Volke
genehmigt, und hat sie noch dazu -- wie Portalis spricht -- die
Achtung und den Nutzen mehrerer Jahrhunderte für sich, so ist ihre
Vortrefflichkeit, ihre Erhabenheit über alle menschliche Philosophie
unwidersprechlich und ihre Göttlichkeit unverkennbar, und das ist der
Fall bei der katholischen Religion. Solch eine Religion verächtlich
zu machen, wohl gar stürzen zu wollen, ist daher ein Verbrechen,
das der Staat, auf dessen Schutz sie alle gegründeten Ansprüche hat,
bestrafen muß, zumal mit dem Sturze der Religion auch sein Verfall,
oder doch eine große Zerrüttung verbunden ist.«
Von diesem Standpunkt aus, den Bayern jahrhundertelang einnahm,
wurden die Gesetze erlassen und ihn teilt völlig der Verfasser von
»Baierns Kirchen- und Sitten-Polizey unter seinen Herzogen und
Churfürsten«, der Reichsarchivar Felix _Lipowsky_, dem wir obigen
Passus entnehmen.
Zu welchen Konsequenzen diese Denkweise führt, wie sie als ehernes
Joch auf den Untertanen lasten muß und die gewaltsamsten Eingriffe in
das Privatleben hervorruft und billigt, möge aus folgenden Gesetzen
hervorgehen:
»Sämtliche Untertanen, wessen Standes und Würde dieselben immer
wären, sind daher verpflichtet, der allein seligmachenden
katholischen Religion nach dem erhabenen Beispiele ihrer Beherrscher
und ihrer Voreltern hold und treu zu verbleiben, dem heiligen
apostolischen Stuhl zu Rom gebührende Ehrfurcht und schuldigen
Gehorsam zu bezeigen und ihre Religion nicht nur im Innern zu
bekennen, sondern auch durch äußere Zeichen und Merkmale öffentlich
zu beweisen. Sie haben daher an den Sonntagen und sonst von der
Kirche gebotenen Feiertagen Vormittags den ordentlichen in den
Pfarrkirchen gehaltenen Gottesdiensten, sie mögen in einem Hochamte
nebst Predigt, oder in einer heiligen Messe nebst einer geistlichen
Ermahnungsrede bestehen, mit _Erbauung und Andacht_ beizuwohnen.«
Nur in seltenen Ausnahmefällen war es gestattet, statt der
Pfarrkirche eine andere, näher gelegene zu besuchen. So die
Dienerschaft auf einer Einöde, die sich aus Sicherheitsgründen nicht
weit entfernen darf, oder Rekonvaleszenten. Zur Osterzeit mußte aber
unbedingt zwecks Beichte und Kommunion die Pfarrkirche aufgesucht
werden.
Eltern, Vormünder und Hausväter haben ihre Kinder und Dienstboten an
Sonn- und Feiertagen nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags
in Amt und Predigt zu schicken; dasselbe haben die Handwerksmeister
bei ihren Lehrjungen zu beobachten. Die gleichen Eltern, Dienstherren
usw. haben auch darauf zu achten, daß der Unterricht im katholischen
Glauben von ihren Kindern usw. in entsprechender Weise besucht wird;
selbstverständlich werden sie bei Saumseligkeit bestraft.
Es ist »Pflicht der landesherrlichen Beamten, der ständischen
Verwalter, Hofmarks- und Klosterrichter, dann der Magistratspersonen,
daß sie nicht nur dem Gottesdienste in den Pfarrkirchen an Sonn-
und Feiertagen mit Erbauung beiwohnen (die »_Erbauung_« _wird_ im
Mandat vom 5. März 1701, § 6 _ausdrücklich befohlen_!), sondern
auch die Fronleichnams-Prozessionen und, soviel möglich, ihnen
ihre Amtsgeschäfte gestatten, diejenigen Prozessionen, welche alle
Donnerstage in den Pfarrkirchen gehalten werden, begleiten und
hierbei darauf sehen, daß die Zünfte mit ihren Lichtstäben nach
althergebrachter Sitte mitgehen.
Werden öffentliche Gebete in der Pfarrkirche, oder sonst besondere
große Feste gehalten, so haben die landesfürstlichen und ständischen
Beamten und Magistrate auch hierbei unfehlbar zu erscheinen und
ihre Gebetstunden zu halten. Gleiche Pflichten haben die Vicedomen,
Präsidenten, Kanzler, Direktoren und Räte der Kollegien in jenen
Städten, wo sie bestehen, zu beobachten und daß ein gleiches vom
Kanzleipersonale geschehe, zu veranstalten.«
An hohen Festtagen und beim Allerseelengottesdienste für Verstorbene,
haben die genannten Beamten mit Frauen und Kindern die Opfergänge
mitzumachen und ihre Kirchenstühle einzunehmen[6].
Selbstverständlich war die _katholische Religion_ noch bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts die _notwendige Bedingung für die Erlangung
öffentlicher Ämter_. Alle Offiziere, Beamte, bürgerliche Obrigkeiten
und deren Untergebene waren ebenso wie die Schulmeister zur Ablegung
des katholischen Glaubensbekenntnisses verpflichtet. Selbst die
_Zulassung zur Erlernung eines Gewerbes_, die _Erlaubnis zur
Wanderschaft_, sowie zur _Ansässigmachung nach der Rückkehr_ waren an
die gleichen Bedingungen geknüpft[7].
Nun mag sich ja ein gutmütiges Volk das alles gefallen lassen,
wenigstens geraume Zeit, wenn die Geistlichkeit, der es diese
Segnungen verdankt, nach jeder Richtung einwandfrei ist. Wie stand es
nun damit in Bayern?
* * * * *
Noch unter der Regierung Max III. Josephs herrschten im bayerischen
Klerus unerhörte Zustände. Und wiewohl der Kurfürst eingriff,
änderte sich in den folgenden Jahrzehnten nur sehr wenig. Erst seit
der Säkularisation, seitdem die Kirche um ihre Existenz kämpfen
mußte, besserten sich ihre inneren Verhältnisse. Nicht die Kirche
reformierte sich, sie sank vielmehr immer tiefer, sondern sie
wurde widerstrebend reformiert durch Staat und Gesellschaft, durch
unmittelbare staatliche Verfügungen und Gesetze und durch den Zwang
der Tatsachen.
Damals fiel es den bischöflichen Ordinariaten gar nicht ein, sich
um die Seelsorge zu kümmern. Sie richteten vielmehr ihr Augenmerk
so gut wie ausschließlich auf die Vergrößerung ihrer Einkünfte.
Den Mitgliedern fehlten gründliche theologische Kenntnisse; man
berief am liebsten solche Geistliche in die Ordinariate, die
über eine gewandte Suada verfügten und mit hohlen Worten gegen
die bayerische Staatsregierung kämpften. Sie besteuerten gegen
die Konkordatsbestimmungen von 1583 die Hinterlassenschaft der
Geistlichen, zerstückelten eigenmächtig die Patronatspfarreien,
schufen mehrere Pfarreien in sogenannte »Tafelpfarreien« um, d. h.
sie vergaben sie simonistisch an solche Priester, die sich zur
Leistung von Pensionen verpflichteten. Allen Pfarramtskandidaten
fertigten die Ordinariate für alle Fälle immer dieselben lobreichen
Atteste aus, um die Taxen zu vermehren. In gleicher Absicht wurden
die Prozesse und Untersuchungen gegen Geistliche endlos hinausgezogen.
Bei Disziplinaruntersuchungen gegen Pfarrer und Kooperatoren wurde
die Wahrheit nie festgestellt, da der beauftragte Dekan seinen
Kollegen möglichst gegen die reichbepfründeten adeligen Domherren in
Schutz nahm. Deshalb ernannten die geistlichen Oberbehörden in den
Städten und Märkten »Denunziatoren«, die das ehrenvolle Amt hatten,
Verfehlungen von Priestern geheim anzuzeigen. Dafür wurden die
Denunziatoren wieder bei der Staatsregierung angeschwärzt. Da diese
aber ihre Untersuchungen wenigstens unparteiisch führte, war sie im
niederen Klerus ebenso beliebt, wie die Ordinariate verhaßt waren.
Eine Wiederauferstehung feierten ja die »Denunziatoren« durch den
Modernistenerlaß Pius X.!
Die Bischöfe hatten nur unter den adeligen, in einträglichen Pfründen
sitzenden Pfarrern Anhänger, natürlich auch nur deshalb, weil diese
Herren sich Hoffnung auf den violetten Talar machten. Im übrigen
taten sie nichts, d. h. sie jagden, überließen aber ihre kirchlichen
und pfarrlichen Verpflichtungen zum Vollzuge herumwandernden
Supernumeraren.
Die Folge dieser Zustände war tiefe Versunkenheit des Volkes in
Aberglauben und Dummheit. Zauberer, Wahrsager und Wundermänner
hatten gute Zeiten. Man durchwühlte Gräber, verbrannte die geraubten
Gebeine der Toten und machte aus ihnen Zauberpulver. Ließ das
Ungeziefer die Menschen nicht schlafen, nagten Ratten und Mäuse
die Vorräte an oder ließ sich gar eine harmlose Natter blicken, so
rief man nach den zahlreichen Hexenmeistern oder Teufelsbannern.
Desgleichen wenn eine schwarze Wetterwolke am Himmel stand. Denn daß
Hexen und Unholde das Gewitter angezettelt hatten, stand fest. So
nachhaltig war die Wirkung der kirchlichen Lehren der vorangehenden
Jahrhunderte! Ehe das Unwetter vorbei war, hatte der Magier seinen
Hexenlohn eingesackt. Wollte sich jemand vor Schwindsucht sichern,
so ließ er sich von einem Barbier oder Wundarzt, der im Geruch der
Zauberei stand, einige Tropfen Blut abzapfen, in einen angebohrten
Baum gießen und mit einem hölzernen Zapfen verwahren. Das kostete
natürlich schweres Geld. Man kaufte und verkaufte Krankheiten,
besonders Fieber. Leidenschaftlich wurden Ketten, Stricke oder
Kleidungsstücke von auf dem Schafott gestorbenen Verbrechern begehrt;
die unbrauchbar gewordenen Schwerter der Scharfrichter erstand man
um hohe Summen. Um die Felder gegen Hagel zu schützen, raufte sich
das Volk am Pfingsttage während der Vesperandacht um die Stückchen,
die von der brennenden Figur des hl. Geistes vom Plafond der Kirche
herabfielen, um sie auf die Äcker zu stecken. Am Karfreitag eilten
die Bauernweiber in die Kirche, beschmierten das zur Verehrung
ausgestellte Kruzifix mit Eiern, Brot und Schmalz in Kreuzesform und
waren nun sicher, daß das ganze Jahr hindurch diese Nahrungsmittel
gedeihen würden.
Dies sind einige Beispiele des damaligen Aberglaubens, der sich
keineswegs auf die Bauern beschränkte, sondern auch gebildete
Bürgersfrauen und die Angehörigen höherer Stände ergriffen hatte.
Selbstverständlich fiel es den Predigern und Beichtvätern gar nicht
ein, hier Wandel zu schaffen. Die Regierung mußte vielmehr mit
strengen Strafen gegen Zauberer und solche, die sich ihrer bedienten,
einschreiten[8].
Daß es im benachbarten Tirol noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts um
nichts besser war, ist nicht verwunderlich, da die blutigen Kriege
ja sicherlich den Aberglauben beförderten. Ein Zeitgenosse berichtet
darüber:
»Im Jahre 1811 erhitzten tausend Erzählungen von Zeichen und
Wundertaten in Tirol die ohnehin aufgeregte Einbildungskraft der
unerschütterlichen Bewohner.
Heiligenbilder sollen geweint, Kruzifixe an Kreuzwegen mit den Augen
gewinkt haben. Abgeblühte Lilien und Sträuße erhoben frisch ihre
Kelche, wenn Waisen und Witwen auf dem Schlachtfelde entschlummerter
Landesverteidiger sich inbrünstig vor den Madonnen niederwarfen,
denen die Blumen zum Schmuck gedient hatten. Auf unzugänglichen
Felsen versicherte man Gewieher gehört zu haben. Aus Moosen und
Heiden streckten zerfleischte Arme und krallenartige Finger sich
dem schaudernden Wanderer entgegen. Mehr als einmal sahen die
bayerischen Wachen den alten Kaiserturm zu Kufstein nachts in hellen
Flammen stehen, die der tiefsten Dunkelheit Platz machten, wenn man
hinzueilte. Die Ruinen der Burgen der Vorzeit sprühten rote Funken in
Kränzen, daß es am Firmamente gleich Nordlichten widerglänzte.
In Meran wie im Pustertal erblickten Bauern, die um die Geisterstunde
nach den Wiesen gegangen waren, sie zu bewässern, auf den Bergjochen
lange Züge österreichischer Soldaten, mit Kanonen und Geschütz, und
sie vernahmen, wenn sie das Ohr dem Boden näherten, das Getöse eines
Heeres, den Hufschlag der Pferde, das Lachen unbändiger Krieger;
jedoch alles zerfloß in Dunst, sobald sie auf Nebenpfaden hinzu
schlichen, sich an dem Anblicke zu weiden.
Auf dem blutgetränkten Friedhofe bei Wilten aber schwärmten, gleich
Irrwischen, jeden Abend nach der Dämmerung blaue Flämmchen auf den
Gräbern der erschlagenen Tiroler und luden die Trauernden ein,
für die Seelen ihrer Abgeschiedenen zu beten und ihrer in Liebe zu
gedenken[9].«
In Innsbruck sah damals das Volk an mehreren Fenstern das blutende
Haupt Christi[10].
Wie hätte auch die Geistlichkeit dem entgegen treten können, wenn
sie nur einigermaßen einem Bericht aus dem Beginn des vorigen
Jahrhunderts entsprach. Da heißt es:
»Es läßt sich leicht denken, was die meistens unwissenden Mönche
für erbärmlichen Unsinn auf den Kanzeln auskramen. Nur immer die
schlechtesten von unseren Studenten treten -- aus Verzweiflung
irgendwo Brot zu finden -- in den Kapuzinerorden. Das Noviziat und
die zwei nächst darauf folgenden Jahre _dürfen sie kein Buch, außer
ein Gebetbuch ansehen_. Ihre Philosophie ist ebenso elend, als ihre
Kasuistik. Und solche Ignoranten stehen auf öffentlichen Kanzeln
als Volkslehrer auf! -- Ein äußerst unangenehmer, brüllender, stets
einförmiger Ton -- eine höchst fehlerhafte Mundart -- eine wüste
Aussprache -- bootsknechtmäßige Gebärden, unbändiges Schlagen mit
Händen und Füßen, bierschenkenartiges Schimpfen und Toben auf ihre
Zeitgenossen -- grobe Ausfälle auf gewisse Personen und ihnen
nicht behagende obrigkeitliche Anstalten usw. sind die äußerlichen
Zieraten der Bettelmönchspredigten. Die Komposition selbst gleicht
einer Hanswurst-Jacke, aus buntscheckigen Lappen zusammengesetzt,
und meistens aus einem alten lateinischen Prediger ins Undeutsche
versetzt.«
Diese generelle Zeichnung wird nett beleuchtet durch folgendes
Geschichtchen, das wir an gleicher Stelle finden: Der
Karmeliter-Prediger in München sagte einst auf der Kanzel: »Liebe
Christen! Morgen gehen wir öffentlich mit der Prozession. Ihr werdet
-- wenn ihr Acht habet -- Freymaurer und Freydenker an vielen
Fenstern der Stadt sehen. Unchristen, die über unsere Andacht, wo
nicht laut, doch wenigstens im Stillen spotten. Waffnet Euch denn
mit dem Eifer des Herrn, _greifet nach Steinen, und werfet sie nach
ihnen_!«
Zur Belohnung für diese liebevolle Ermahnung sandte der Exjesuit
_Pater Frank_ dem Redner sechs Krüge Wein und einen Eierkuchen. Aber
nicht genug damit, ließ der Kurfürst Karl Theodor den Prediger seiner
höchsten Gnade und seines Wohlgefallens versichern mit dem Zusatz:
»er möchte unermüdet in seinen _christlichen_ Bemühungen fortfahren!«
Der tolerante Geist des Vorganges wirkte im Volke noch heftig
beim Regierungsantritte Max IV. Josephs, der bekanntlich eine
protestantische Prinzessin zur Gemahlin hatte, nach. Als sie
guter Hoffnung war und nach altem Herkommen in landesherrlichen
Bekanntmachungen das Volk aufgefordert wurde für eine glückliche
Entbindung zu beten, stieß das christkatholische Volk Münchens laute
Verwünschungen gegen die vortreffliche Frau aus, lediglich weil sie
Protestantin war und die Geistlichkeit gegen sie hetzte. Es hätte
damals auch fast eine Pöbelrevolte gegeben, als der Kurfürst für
seine Gemahlin ein protestantisches Bethaus in Nymphenburg errichten
ließ und hier ein protestantischer Geistlicher angestellt wurde. Man
war desto empörter, als dieser ketzerische Prediger so ausgezeichnet
sprach, daß selbst viele Katholiken seinen Predigten beiwohnten und
sie gegenüber denen der Bettelmönche als Muster hinstellten.
Was die Geistlichkeit an Qualität vermissen ließ, ersetzte sie durch
Quantität, und was an der Güte des in der Kirche Gebotenen fehlte,
wurde reichlich wettgemacht durch die Zahl der Gotteshäuser.
Damals gab es nämlich in München acht Männerklöster und neun
Nonnenklöster. Wundertätige Bilder wurden siebzehn gezählt,
dank einer neuen Augenwendung eines dieser Gemälde in der
St.-Peters-Pfarrkirche erhöhte sich diese Zahl im Jahre 1801 auf
achtzehn. Aber in nächster Umgebung der Stadt gab es noch mehr. Die
Reliquien und heiligen Leiber waren unzählbar. Kongregationen oder
Brüderschaften zu gewissen Andachtsübungen gab es 27[11].
Unter Max III. Joseph erreichte der weltliche Klerus in Bayern eine
Kopfzahl von 10800 Mann, Kirchen gab es 28709. Außerdem wohnten
noch 5400 Ordensmönche in 180 Klöstern. Von der Staatsregierung,
den Ständen und Städten wurden jährlich über hundert Freitische
an die Theologen der Universitäten und Lyzeen, besonders an die
Söhne der Bediensteten verteilt. Jeder Kandidat der Theologie, der
über einen solchen Tischtitel verfügte, wurde vom Weihbischof zum
Priester ordiniert _ohne jede Rücksicht auf geistige und moralische
Befähigung_. Da Hunderte von Geistlichen überzählig waren und keine
Anstellung fanden, so zogen sie von einem Pflegegericht bettelnd und
schmutzig, mit zerrissenen Kleidern ins andere, von Dorf zu Dorf. Zur
Osterzeit und an den Feiertagen von den Pfarrern gedungen, ergaben
sie sich nachher wieder der _Bettelei und_ dem _Vagieren_. Es war
vorwiegend ein Klerus ohne Bildung, Gesittung und Unterhalt.
Da die Pfarrer auf dem Lande größtenteils in ihren Einkünften von der
Landwirtschaft abhingen, so forderten sie Kooperatoren, die in der
Landwirtschaft bewandert waren. Darauf mußten sie begreiflicherweise
größeres Gewicht als auf wissenschaftliche Bildung legen. Viele
Pfarrwohnungen wurden in schmutzige Bauernstuben umgewandelt, wo
verschiedenerlei Haustieren ein warmes Winterquartier eingeräumt
wurde. Die Einkünfte waren auch deshalb so dürftig, weil sich die
Landbevölkerung ihre Messen um wenige Kreuzer in den Klöstern lesen
ließ.
In den Städten ahmten die Geistlichen ihre Domherren nach und
vertrieben sich die Zeit durch die Jagd. Im malerischen Gewande,
mit aufgestülptem Hute, mit goldenen und silbernen Schnüren daran,
mit gepudertem Haar, weithin flatternder Halsbinde, gefärbten
Strümpfen und tressiertem Leibrock gingen sie zum Weidwerk. Da sie
aber nicht jagdberechtigt waren, so machten sie mit den Wilddieben
gemeinsame Sache. Diejenigen Geistlichen, die die Jagd nicht liebten,
zogen in die Gasthäuser, wo sie sich mit Gesang, Spiel, Tanz und
leichtfertigen Weibern ergötzten.
Der hohe Klerus, die bayerischen Bischöfe von Salzburg, Freising,
Passau, Regensburg, Bamberg, Eichstädt und Augsburg, sämtlich
Fürstenhäusern oder ersten Adelsfamilien entstammend, waren durch
Staatsgeschäfte ihrem geistlichen Amt entzogen, verwalteten ihre
Domänen und zogen von einer Villa zur anderen.