Von erstaunlichem Verständnis für das Wesen der Religion als

Gemütsbedürfnis zeugt auch die Instruktion Maximilians I. vom Jahre

1629 an seinen geistlichen Rat. Hier wird u. a. bestimmt, daß

Landeskinder, die sich aus Gründen des Dienstes oder in Ausübung

eines Handwerks an unkatholischen Orten aufhalten, jährlich die

österlichen Beicht- und Kommunionsscheine entweder an die bayerischen

Agenten in Augsburg, Memmingen usw. oder an ihre Geburtsorte senden,

widrigenfalls sie gewärtigen müßten, »daß sie bei Verlust ihres

dermaligen und künftigen Vermögens nach Hause berufen, und eher

nicht von der Stelle gelassen werden, bis sie nicht ihre Beichte

und Kommunion verrichtet, und versprochen haben, daß sie entweder

dergleichen unkatholische Orte gar nicht mehr besuchen, oder obiger

Verordnung Genüge leisten wollen«. Der geistliche Rat hatte auch

dafür zu sorgen, daß an Feiertagen kein Fleisch gegessen würde.

Der Güterkauf durch Akatholiken wurde in Bayern 1608 ausdrücklich

und unbedingt verboten, was 1619 wiederholt wurde mit der neuen

Bestimmung, alle in Bayern wohnenden begüterten Akatholiken zu

beschreiben.

Schon im Jahre 1616 war verordnet worden, daß jedermann, der beim

Läuten des Abendgebetes und der »Schiedung« das Haupt nicht

entblößte, ebenso bestraft werden solle, wie das beim Türkengebet

schon früher angeordnet worden war.

Von besonderer Humanität zeugt auch folgendes Dekret von 1618:

»Akatholische Landsassen, welche _im Lande Güter haben_, sollen

_nicht für beständig darauf wohnen_, und im Falle sie nachsehen

wollen, sich _über einige Tage nicht aufhalten_, auch keine

ketzerischen Bücher nicht mit sich hereinehmen, noch weniger gegen

den katholischen Glauben sprechen; sie sollen an verbotenen Tagen

sich des Fleischessens enthalten, niemand zu sich außer Landes ziehen

usw.«

Noch radikaler war das Dekret vom 30. November 1629, das dem

kurfürstlichen Hofrat den Befehl erteilt, sich zu erkundigen, was

für akatholische Landsassen sich im Lande befinden und -- falls noch

solche vorhanden sein sollten, was man also doch nach der ihnen

zugemuteten Behandlung nicht für sehr wahrscheinlich hielt, -- ihnen

zum Verkauf ihrer Güter einen gewissen Termin zu bestimmen und ihnen

vor allem keinen weiteren Güterkauf zu gestatten.

Den Handwerksburschen war, bevor sie auf die Wanderschaft gingen,

auferlegt -- wiederholt im Jahre 1658 -- nicht nur sich vorher in

Glaubenssachen wohl unterrichten zu lassen, sondern auch ein Attest

von der weltlichen und geistlichen Obrigkeit darüber mit sich zu

führen. Sie und andere, die längere Zeit außer Landes zubrachten,

dürfen sich bei ihrer Rückkehr nicht eher häuslich niederlassen, bis

sie nicht bei ihrem Seelsorger wegen ihrer Religion Rechenschaft

abgelegt haben. Noch im Jahre 1739 wurde diese Bestimmung neuerdings

eingeschärft[2].

Die bayerischen Gesetze verboten während des Gottesdienstes, und zwar

vormittags so gut wie nachmittags, Spazierfahrten zu unternehmen. Die

Wirtshäuser, Wein- und Bierschänken, Kaffee- und Branntweinhäuser

usw. mußten geschlossen sein, und in ihnen war weder Zechen, Spielen,

Tanzmusik, noch andere Lustbarkeit gestattet. Nur ankommenden

Fremden, die ihre Reise gleich wieder fortsetzen mußten, durfte

etwas verabreicht werden. Während es auch verboten war, das Vieh vor

Beendigung des Gottesdienstes auf die Weide zu treiben, war hier

ausnahmsweise gestattet, die Pferde zu füttern und umzuspannen[3].

Das Köstlichste ist nun, daß trotz aller dieser schikanösen

Bestimmungen, wie eine Reihe von Dekreten beklagen, durchaus _kein_

religiöser oder sittlicher Geist in Bayern herrschte. Nicht nur, daß

auch ältere Leute infolge der Pflichtvergessenheit der Geistlichkeit

weder das Vaterunser, noch das Ave Maria, die zehn Gebote oder gar

die geringsten Grundlehren des katholischen Glaubens auswendig

wußten, man machte die Beobachtung, die bis heute noch in ähnlichen

Fällen stets gemacht wurde, daß, je mehr Religionsbefehle erlassen

wurden, sie desto mangelhafter befolgt wurden.

Man arbeitete trotz aller Verbote an Sonn- und Feiertagen genau

so wie an Werktagen, ging während der Messe spazieren oder in

Wirtshäuser und trieb allerlei Unfug. Es wird ausdrücklich

konstatiert, daß an akatholischen Orten weit mehr Zucht und Sitte

herrsche, als an katholischen. Statt nun daraus den Schluß zu ziehen,

daß sich Andacht schlechthin nicht befehlen lasse, daß zu viel

befehlen, auf welchem Gebiete es auch sei, abstumpfe, daß die Kirche

oder gar die Religion dadurch nur verhaßt gemacht werde, schärfte man

der Obrigkeit vielmehr strenge Befolgung der alten Verordnungen ein

und erließ neue[4].

An der katholischen Universität Ingolstadt, an der die Professoren

mit den Studenten im häufigen Kirchenbesuch, Einhaltung der

Fastengebote, Bittgänger usw. usw. wetteiferten, herrschte ein Ton,

der den erzieherischen Einfluß dieser Sorte von Religion nicht eben

hoch einschätzen läßt. Schon um 1554 konnte ein Student in einem an

das Georgianum gehefteten Blatte es aussprechen, daß die Ingolstädter

Studierenden von den Wittenbergern, Leipzigern und Tübingern wegen

ihrer Unwissenheit verspottet würden. Und dabei war das noch nicht

einmal in der jesuitischen Ära! Das Hauptübel war Trunksucht und,

meist als deren Folge, wüste Rauferei. Es wimmelte trotz scharfer

Ermahnungen von seiten der akademischen Behörden und des Herzogs von

nächtlichen Tumulten und tödlichen Raufereien, auch Wilddieberei war

an der Tagesordnung[5].

Wie man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts über die religiöse

Erziehung dachte, erhellt aus nachstehendem:

»Ist eine Religion einmal in einem Staate eingeführt, vom Volke

genehmigt, und hat sie noch dazu -- wie Portalis spricht -- die

Achtung und den Nutzen mehrerer Jahrhunderte für sich, so ist ihre

Vortrefflichkeit, ihre Erhabenheit über alle menschliche Philosophie

unwidersprechlich und ihre Göttlichkeit unverkennbar, und das ist der

Fall bei der katholischen Religion. Solch eine Religion verächtlich

zu machen, wohl gar stürzen zu wollen, ist daher ein Verbrechen,

das der Staat, auf dessen Schutz sie alle gegründeten Ansprüche hat,

bestrafen muß, zumal mit dem Sturze der Religion auch sein Verfall,

oder doch eine große Zerrüttung verbunden ist.«

Von diesem Standpunkt aus, den Bayern jahrhundertelang einnahm,

wurden die Gesetze erlassen und ihn teilt völlig der Verfasser von

»Baierns Kirchen- und Sitten-Polizey unter seinen Herzogen und

Churfürsten«, der Reichsarchivar Felix _Lipowsky_, dem wir obigen

Passus entnehmen.

Zu welchen Konsequenzen diese Denkweise führt, wie sie als ehernes

Joch auf den Untertanen lasten muß und die gewaltsamsten Eingriffe in

das Privatleben hervorruft und billigt, möge aus folgenden Gesetzen

hervorgehen:

»Sämtliche Untertanen, wessen Standes und Würde dieselben immer

wären, sind daher verpflichtet, der allein seligmachenden

katholischen Religion nach dem erhabenen Beispiele ihrer Beherrscher

und ihrer Voreltern hold und treu zu verbleiben, dem heiligen

apostolischen Stuhl zu Rom gebührende Ehrfurcht und schuldigen

Gehorsam zu bezeigen und ihre Religion nicht nur im Innern zu

bekennen, sondern auch durch äußere Zeichen und Merkmale öffentlich

zu beweisen. Sie haben daher an den Sonntagen und sonst von der

Kirche gebotenen Feiertagen Vormittags den ordentlichen in den

Pfarrkirchen gehaltenen Gottesdiensten, sie mögen in einem Hochamte

nebst Predigt, oder in einer heiligen Messe nebst einer geistlichen

Ermahnungsrede bestehen, mit _Erbauung und Andacht_ beizuwohnen.«

Nur in seltenen Ausnahmefällen war es gestattet, statt der

Pfarrkirche eine andere, näher gelegene zu besuchen. So die

Dienerschaft auf einer Einöde, die sich aus Sicherheitsgründen nicht

weit entfernen darf, oder Rekonvaleszenten. Zur Osterzeit mußte aber

unbedingt zwecks Beichte und Kommunion die Pfarrkirche aufgesucht

werden.

Eltern, Vormünder und Hausväter haben ihre Kinder und Dienstboten an

Sonn- und Feiertagen nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags

in Amt und Predigt zu schicken; dasselbe haben die Handwerksmeister

bei ihren Lehrjungen zu beobachten. Die gleichen Eltern, Dienstherren

usw. haben auch darauf zu achten, daß der Unterricht im katholischen

Glauben von ihren Kindern usw. in entsprechender Weise besucht wird;

selbstverständlich werden sie bei Saumseligkeit bestraft.

Es ist »Pflicht der landesherrlichen Beamten, der ständischen

Verwalter, Hofmarks- und Klosterrichter, dann der Magistratspersonen,

daß sie nicht nur dem Gottesdienste in den Pfarrkirchen an Sonn-

und Feiertagen mit Erbauung beiwohnen (die »_Erbauung_« _wird_ im

Mandat vom 5. März 1701, § 6 _ausdrücklich befohlen_!), sondern

auch die Fronleichnams-Prozessionen und, soviel möglich, ihnen

ihre Amtsgeschäfte gestatten, diejenigen Prozessionen, welche alle

Donnerstage in den Pfarrkirchen gehalten werden, begleiten und

hierbei darauf sehen, daß die Zünfte mit ihren Lichtstäben nach

althergebrachter Sitte mitgehen.

Werden öffentliche Gebete in der Pfarrkirche, oder sonst besondere

große Feste gehalten, so haben die landesfürstlichen und ständischen

Beamten und Magistrate auch hierbei unfehlbar zu erscheinen und

ihre Gebetstunden zu halten. Gleiche Pflichten haben die Vicedomen,

Präsidenten, Kanzler, Direktoren und Räte der Kollegien in jenen

Städten, wo sie bestehen, zu beobachten und daß ein gleiches vom

Kanzleipersonale geschehe, zu veranstalten.«

An hohen Festtagen und beim Allerseelengottesdienste für Verstorbene,

haben die genannten Beamten mit Frauen und Kindern die Opfergänge

mitzumachen und ihre Kirchenstühle einzunehmen[6].

Selbstverständlich war die _katholische Religion_ noch bis zu Beginn

des 19. Jahrhunderts die _notwendige Bedingung für die Erlangung

öffentlicher Ämter_. Alle Offiziere, Beamte, bürgerliche Obrigkeiten

und deren Untergebene waren ebenso wie die Schulmeister zur Ablegung

des katholischen Glaubensbekenntnisses verpflichtet. Selbst die

_Zulassung zur Erlernung eines Gewerbes_, die _Erlaubnis zur

Wanderschaft_, sowie zur _Ansässigmachung nach der Rückkehr_ waren an

die gleichen Bedingungen geknüpft[7].

Nun mag sich ja ein gutmütiges Volk das alles gefallen lassen,

wenigstens geraume Zeit, wenn die Geistlichkeit, der es diese

Segnungen verdankt, nach jeder Richtung einwandfrei ist. Wie stand es

nun damit in Bayern?

* * * * *

Noch unter der Regierung Max III. Josephs herrschten im bayerischen

Klerus unerhörte Zustände. Und wiewohl der Kurfürst eingriff,

änderte sich in den folgenden Jahrzehnten nur sehr wenig. Erst seit

der Säkularisation, seitdem die Kirche um ihre Existenz kämpfen

mußte, besserten sich ihre inneren Verhältnisse. Nicht die Kirche

reformierte sich, sie sank vielmehr immer tiefer, sondern sie

wurde widerstrebend reformiert durch Staat und Gesellschaft, durch

unmittelbare staatliche Verfügungen und Gesetze und durch den Zwang

der Tatsachen.

Damals fiel es den bischöflichen Ordinariaten gar nicht ein, sich

um die Seelsorge zu kümmern. Sie richteten vielmehr ihr Augenmerk

so gut wie ausschließlich auf die Vergrößerung ihrer Einkünfte.

Den Mitgliedern fehlten gründliche theologische Kenntnisse; man

berief am liebsten solche Geistliche in die Ordinariate, die

über eine gewandte Suada verfügten und mit hohlen Worten gegen

die bayerische Staatsregierung kämpften. Sie besteuerten gegen

die Konkordatsbestimmungen von 1583 die Hinterlassenschaft der

Geistlichen, zerstückelten eigenmächtig die Patronatspfarreien,

schufen mehrere Pfarreien in sogenannte »Tafelpfarreien« um, d. h.

sie vergaben sie simonistisch an solche Priester, die sich zur

Leistung von Pensionen verpflichteten. Allen Pfarramtskandidaten

fertigten die Ordinariate für alle Fälle immer dieselben lobreichen

Atteste aus, um die Taxen zu vermehren. In gleicher Absicht wurden

die Prozesse und Untersuchungen gegen Geistliche endlos hinausgezogen.

Bei Disziplinaruntersuchungen gegen Pfarrer und Kooperatoren wurde

die Wahrheit nie festgestellt, da der beauftragte Dekan seinen

Kollegen möglichst gegen die reichbepfründeten adeligen Domherren in

Schutz nahm. Deshalb ernannten die geistlichen Oberbehörden in den

Städten und Märkten »Denunziatoren«, die das ehrenvolle Amt hatten,

Verfehlungen von Priestern geheim anzuzeigen. Dafür wurden die

Denunziatoren wieder bei der Staatsregierung angeschwärzt. Da diese

aber ihre Untersuchungen wenigstens unparteiisch führte, war sie im

niederen Klerus ebenso beliebt, wie die Ordinariate verhaßt waren.

Eine Wiederauferstehung feierten ja die »Denunziatoren« durch den

Modernistenerlaß Pius X.!

Die Bischöfe hatten nur unter den adeligen, in einträglichen Pfründen

sitzenden Pfarrern Anhänger, natürlich auch nur deshalb, weil diese

Herren sich Hoffnung auf den violetten Talar machten. Im übrigen

taten sie nichts, d. h. sie jagden, überließen aber ihre kirchlichen

und pfarrlichen Verpflichtungen zum Vollzuge herumwandernden

Supernumeraren.

Die Folge dieser Zustände war tiefe Versunkenheit des Volkes in

Aberglauben und Dummheit. Zauberer, Wahrsager und Wundermänner

hatten gute Zeiten. Man durchwühlte Gräber, verbrannte die geraubten

Gebeine der Toten und machte aus ihnen Zauberpulver. Ließ das

Ungeziefer die Menschen nicht schlafen, nagten Ratten und Mäuse

die Vorräte an oder ließ sich gar eine harmlose Natter blicken, so

rief man nach den zahlreichen Hexenmeistern oder Teufelsbannern.

Desgleichen wenn eine schwarze Wetterwolke am Himmel stand. Denn daß

Hexen und Unholde das Gewitter angezettelt hatten, stand fest. So

nachhaltig war die Wirkung der kirchlichen Lehren der vorangehenden

Jahrhunderte! Ehe das Unwetter vorbei war, hatte der Magier seinen

Hexenlohn eingesackt. Wollte sich jemand vor Schwindsucht sichern,

so ließ er sich von einem Barbier oder Wundarzt, der im Geruch der

Zauberei stand, einige Tropfen Blut abzapfen, in einen angebohrten

Baum gießen und mit einem hölzernen Zapfen verwahren. Das kostete

natürlich schweres Geld. Man kaufte und verkaufte Krankheiten,

besonders Fieber. Leidenschaftlich wurden Ketten, Stricke oder

Kleidungsstücke von auf dem Schafott gestorbenen Verbrechern begehrt;

die unbrauchbar gewordenen Schwerter der Scharfrichter erstand man

um hohe Summen. Um die Felder gegen Hagel zu schützen, raufte sich

das Volk am Pfingsttage während der Vesperandacht um die Stückchen,

die von der brennenden Figur des hl. Geistes vom Plafond der Kirche

herabfielen, um sie auf die Äcker zu stecken. Am Karfreitag eilten

die Bauernweiber in die Kirche, beschmierten das zur Verehrung

ausgestellte Kruzifix mit Eiern, Brot und Schmalz in Kreuzesform und

waren nun sicher, daß das ganze Jahr hindurch diese Nahrungsmittel

gedeihen würden.

Dies sind einige Beispiele des damaligen Aberglaubens, der sich

keineswegs auf die Bauern beschränkte, sondern auch gebildete

Bürgersfrauen und die Angehörigen höherer Stände ergriffen hatte.

Selbstverständlich fiel es den Predigern und Beichtvätern gar nicht

ein, hier Wandel zu schaffen. Die Regierung mußte vielmehr mit

strengen Strafen gegen Zauberer und solche, die sich ihrer bedienten,

einschreiten[8].

Daß es im benachbarten Tirol noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts um

nichts besser war, ist nicht verwunderlich, da die blutigen Kriege

ja sicherlich den Aberglauben beförderten. Ein Zeitgenosse berichtet

darüber:

»Im Jahre 1811 erhitzten tausend Erzählungen von Zeichen und

Wundertaten in Tirol die ohnehin aufgeregte Einbildungskraft der

unerschütterlichen Bewohner.

Heiligenbilder sollen geweint, Kruzifixe an Kreuzwegen mit den Augen

gewinkt haben. Abgeblühte Lilien und Sträuße erhoben frisch ihre

Kelche, wenn Waisen und Witwen auf dem Schlachtfelde entschlummerter

Landesverteidiger sich inbrünstig vor den Madonnen niederwarfen,

denen die Blumen zum Schmuck gedient hatten. Auf unzugänglichen

Felsen versicherte man Gewieher gehört zu haben. Aus Moosen und

Heiden streckten zerfleischte Arme und krallenartige Finger sich

dem schaudernden Wanderer entgegen. Mehr als einmal sahen die

bayerischen Wachen den alten Kaiserturm zu Kufstein nachts in hellen

Flammen stehen, die der tiefsten Dunkelheit Platz machten, wenn man

hinzueilte. Die Ruinen der Burgen der Vorzeit sprühten rote Funken in

Kränzen, daß es am Firmamente gleich Nordlichten widerglänzte.

In Meran wie im Pustertal erblickten Bauern, die um die Geisterstunde

nach den Wiesen gegangen waren, sie zu bewässern, auf den Bergjochen

lange Züge österreichischer Soldaten, mit Kanonen und Geschütz, und

sie vernahmen, wenn sie das Ohr dem Boden näherten, das Getöse eines

Heeres, den Hufschlag der Pferde, das Lachen unbändiger Krieger;

jedoch alles zerfloß in Dunst, sobald sie auf Nebenpfaden hinzu

schlichen, sich an dem Anblicke zu weiden.

Auf dem blutgetränkten Friedhofe bei Wilten aber schwärmten, gleich

Irrwischen, jeden Abend nach der Dämmerung blaue Flämmchen auf den

Gräbern der erschlagenen Tiroler und luden die Trauernden ein,

für die Seelen ihrer Abgeschiedenen zu beten und ihrer in Liebe zu

gedenken[9].«

In Innsbruck sah damals das Volk an mehreren Fenstern das blutende

Haupt Christi[10].

Wie hätte auch die Geistlichkeit dem entgegen treten können, wenn

sie nur einigermaßen einem Bericht aus dem Beginn des vorigen

Jahrhunderts entsprach. Da heißt es:

»Es läßt sich leicht denken, was die meistens unwissenden Mönche

für erbärmlichen Unsinn auf den Kanzeln auskramen. Nur immer die

schlechtesten von unseren Studenten treten -- aus Verzweiflung

irgendwo Brot zu finden -- in den Kapuzinerorden. Das Noviziat und

die zwei nächst darauf folgenden Jahre _dürfen sie kein Buch, außer

ein Gebetbuch ansehen_. Ihre Philosophie ist ebenso elend, als ihre

Kasuistik. Und solche Ignoranten stehen auf öffentlichen Kanzeln

als Volkslehrer auf! -- Ein äußerst unangenehmer, brüllender, stets

einförmiger Ton -- eine höchst fehlerhafte Mundart -- eine wüste

Aussprache -- bootsknechtmäßige Gebärden, unbändiges Schlagen mit

Händen und Füßen, bierschenkenartiges Schimpfen und Toben auf ihre

Zeitgenossen -- grobe Ausfälle auf gewisse Personen und ihnen

nicht behagende obrigkeitliche Anstalten usw. sind die äußerlichen

Zieraten der Bettelmönchspredigten. Die Komposition selbst gleicht

einer Hanswurst-Jacke, aus buntscheckigen Lappen zusammengesetzt,

und meistens aus einem alten lateinischen Prediger ins Undeutsche

versetzt.«

Diese generelle Zeichnung wird nett beleuchtet durch folgendes

Geschichtchen, das wir an gleicher Stelle finden: Der

Karmeliter-Prediger in München sagte einst auf der Kanzel: »Liebe

Christen! Morgen gehen wir öffentlich mit der Prozession. Ihr werdet

-- wenn ihr Acht habet -- Freymaurer und Freydenker an vielen

Fenstern der Stadt sehen. Unchristen, die über unsere Andacht, wo

nicht laut, doch wenigstens im Stillen spotten. Waffnet Euch denn

mit dem Eifer des Herrn, _greifet nach Steinen, und werfet sie nach

ihnen_!«

Zur Belohnung für diese liebevolle Ermahnung sandte der Exjesuit

_Pater Frank_ dem Redner sechs Krüge Wein und einen Eierkuchen. Aber

nicht genug damit, ließ der Kurfürst Karl Theodor den Prediger seiner

höchsten Gnade und seines Wohlgefallens versichern mit dem Zusatz:

»er möchte unermüdet in seinen _christlichen_ Bemühungen fortfahren!«

Der tolerante Geist des Vorganges wirkte im Volke noch heftig

beim Regierungsantritte Max IV. Josephs, der bekanntlich eine

protestantische Prinzessin zur Gemahlin hatte, nach. Als sie

guter Hoffnung war und nach altem Herkommen in landesherrlichen

Bekanntmachungen das Volk aufgefordert wurde für eine glückliche

Entbindung zu beten, stieß das christkatholische Volk Münchens laute

Verwünschungen gegen die vortreffliche Frau aus, lediglich weil sie

Protestantin war und die Geistlichkeit gegen sie hetzte. Es hätte

damals auch fast eine Pöbelrevolte gegeben, als der Kurfürst für

seine Gemahlin ein protestantisches Bethaus in Nymphenburg errichten

ließ und hier ein protestantischer Geistlicher angestellt wurde. Man

war desto empörter, als dieser ketzerische Prediger so ausgezeichnet

sprach, daß selbst viele Katholiken seinen Predigten beiwohnten und

sie gegenüber denen der Bettelmönche als Muster hinstellten.

Was die Geistlichkeit an Qualität vermissen ließ, ersetzte sie durch

Quantität, und was an der Güte des in der Kirche Gebotenen fehlte,

wurde reichlich wettgemacht durch die Zahl der Gotteshäuser.

Damals gab es nämlich in München acht Männerklöster und neun

Nonnenklöster. Wundertätige Bilder wurden siebzehn gezählt,

dank einer neuen Augenwendung eines dieser Gemälde in der

St.-Peters-Pfarrkirche erhöhte sich diese Zahl im Jahre 1801 auf

achtzehn. Aber in nächster Umgebung der Stadt gab es noch mehr. Die

Reliquien und heiligen Leiber waren unzählbar. Kongregationen oder

Brüderschaften zu gewissen Andachtsübungen gab es 27[11].

Unter Max III. Joseph erreichte der weltliche Klerus in Bayern eine

Kopfzahl von 10800 Mann, Kirchen gab es 28709. Außerdem wohnten

noch 5400 Ordensmönche in 180 Klöstern. Von der Staatsregierung,

den Ständen und Städten wurden jährlich über hundert Freitische

an die Theologen der Universitäten und Lyzeen, besonders an die

Söhne der Bediensteten verteilt. Jeder Kandidat der Theologie, der

über einen solchen Tischtitel verfügte, wurde vom Weihbischof zum

Priester ordiniert _ohne jede Rücksicht auf geistige und moralische

Befähigung_. Da Hunderte von Geistlichen überzählig waren und keine

Anstellung fanden, so zogen sie von einem Pflegegericht bettelnd und

schmutzig, mit zerrissenen Kleidern ins andere, von Dorf zu Dorf. Zur

Osterzeit und an den Feiertagen von den Pfarrern gedungen, ergaben

sie sich nachher wieder der _Bettelei und_ dem _Vagieren_. Es war

vorwiegend ein Klerus ohne Bildung, Gesittung und Unterhalt.

Da die Pfarrer auf dem Lande größtenteils in ihren Einkünften von der

Landwirtschaft abhingen, so forderten sie Kooperatoren, die in der

Landwirtschaft bewandert waren. Darauf mußten sie begreiflicherweise

größeres Gewicht als auf wissenschaftliche Bildung legen. Viele

Pfarrwohnungen wurden in schmutzige Bauernstuben umgewandelt, wo

verschiedenerlei Haustieren ein warmes Winterquartier eingeräumt

wurde. Die Einkünfte waren auch deshalb so dürftig, weil sich die

Landbevölkerung ihre Messen um wenige Kreuzer in den Klöstern lesen

ließ.

In den Städten ahmten die Geistlichen ihre Domherren nach und

vertrieben sich die Zeit durch die Jagd. Im malerischen Gewande,

mit aufgestülptem Hute, mit goldenen und silbernen Schnüren daran,

mit gepudertem Haar, weithin flatternder Halsbinde, gefärbten

Strümpfen und tressiertem Leibrock gingen sie zum Weidwerk. Da sie

aber nicht jagdberechtigt waren, so machten sie mit den Wilddieben

gemeinsame Sache. Diejenigen Geistlichen, die die Jagd nicht liebten,

zogen in die Gasthäuser, wo sie sich mit Gesang, Spiel, Tanz und

leichtfertigen Weibern ergötzten.

Der hohe Klerus, die bayerischen Bischöfe von Salzburg, Freising,

Passau, Regensburg, Bamberg, Eichstädt und Augsburg, sämtlich

Fürstenhäusern oder ersten Adelsfamilien entstammend, waren durch

Staatsgeschäfte ihrem geistlichen Amt entzogen, verwalteten ihre

Domänen und zogen von einer Villa zur anderen.

Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit · 第 10 / 19 段