Aufklärung ihrer verdummten Herde von anderer Seite ihr Ansehen
verlieren würden und kämpften deshalb wie die Verzweifelten um
Aufrechterhaltung des Vorrechtes, ihre Schafe auch weiterhin zu
verblöden. Dabei verstanden sie es, die Kanzelredner Bayerns auf ihre
Seite zu bringen. Diese verkündeten denn auch, daß die Akademie die
Religion unterdrücke, ein Akademiker ein »Neuling«, ein »Freigeist«
sei, den man mehr fürchten müsse, als den Teufel. Das niedrige
Volk wurde dadurch derart voreingenommen, daß es sich beim Anblick
eines Akademikers _bekreuzigte_. Daß man nicht nur jede mißliebige
Regierungshandlung, sondern auch elementare Unglücke den »gott-
und religionslosen Freigeistern« aufs Konto setze, wird hiernach
niemanden verwundern.
Ein Franziskanermönch _P. Leo_ überhäufte die Akademie in seinen
Predigten mit den gemeinsten Beschimpfungen und forderte seine
Zuhörer auf, _die Freigeister mit dem Schwerte auszurotten_.
Das aufgestachelte Volk revoltierte, kündigte den Gesellen der
akademischen Buchdruckerei das Quartier und der Magistrat forderte
Aufhebung der Presse. Bedenkt man, daß sich das in München, vor
den Augen des Kurfürsten, der die Akademie liebte und beschützte,
zutragen konnte, so hat man eine Vorstellung von der selbst zum
Märtyrertum begeisternden Allmacht der Dummheit[15].
Nur dank den Bemühungen Loris, eines Schülers und Gesinnungsgenossen
von Ickstatt, entging die Akademie dem Lose, ihre Werke der Zensur
der Ingolstädter Theologen unterwerfen zu müssen. Der von dieser
Seite gegen sie entfesselte Sturm der Entrüstung wurde besonders
schlimm, als der Theatiner Ferdinand _Sterzinger_ am 13. Oktober
1766 eine akademische Rede _gegen den Hexenglauben_ hielt. Es brach
eine Flut von Streitschriften über ihn herein, die unter Berufung
auf die heilige Schrift, die Erblehre der Kirche, die Aussprüche
der Päpste _die Bestreitung des Hexenglaubens geradezu für eine
Ketzerei erklärten_. Allerdings war noch im Jahre 1701 in München ein
siebzehnjähriges Mädchen als Hexe hingerichtet worden[16].
Im benachbarten, von jesuitischem Geiste durchtränkten Österreich,
war es natürlich nicht anders.
In einem Schreiben vom 24. Oktober 1791, das gegen Josephs II.
Reformen protestiert, wird vor allem der _schädliche Einfluß_ des
bei der Jugend genährten Hanges zur _Belletristik_ geschildert:
»Sie erweicht zu sehr die Gemüter, vertilgt die Vernunft und läßt
nichts als Empfindung übrig. Sie verdirbt sogar die Beredsamkeit
und erstickt alle männlichen Gedanken. Seit langem ist der Mangel
an Kandidaten der Theologie immer fühlbarer geworden; die neue
Erziehungsweise erzeugt nämlich einen Haß gegen das Zölibat, der von
oben herab genährt wird, schon deshalb höchst unklugerweise, weil,
je mehr jener steigt, _desto mehr notwendig auch die Anzahl der
Staatsdienst und Heiratsaspiranten und hiermit auch die Staatslasten
zunehmen müssen_[17]«.
Doch zurück nach Bayern. Als _Maximilian IV. Joseph_ von Bayern
die kirchliche Bücherzensur in seinen Staaten aufgehoben hatte,
erhielt er vom Papst unterm 19. November 1803 eine Antwort, die aus
der Freiheit von Buchhandel und Presse den _Untergang der Kirche_
befürchtet. »Du siehst demnach, wie notwendig es ist, daß von
den Bischöfen und ebenso von den übrigen Geistlichen das heilige
Amt, welches ihnen zur Erbauung der Kirche übergeben ist, frei
ausgeübt werde, da den Aposteln und Jüngern und ihren rechtmäßigen
Nachfolgern, nicht aber andern von Christus dem Herren gesagt wurde:
Gehet hin und predigt das Evangelium aller Creatur, lehrt alle
Völker, und da die Bischöfe, nicht aber andere nach dem Zeugnis des
Apostels Paulus der heilige Geist gesetzt hat, die Kirche Gottes zu
regieren[18]«.
Der Papst versuchte hier also nicht mehr und nicht weniger, als die
bischöfliche Bücherzensur auf die heilige Schrift zu gründen! Der
Kurfürst würdigte erfreulicherweise dieses Kulturdokument keiner
Antwort.
* * * * *
Es liegt auf der Hand, daß die Bücherzensur allein nicht genügt, wenn
nicht auch für die entsprechende _Lehre in Schule und Universität_
gesorgt wird. Daß das geschah, ergibt sich zwar schon aus einigen
oben angeführten Daten. Um aber die Organisation der Dummheit,
wenigstens an _einem_ Beispiel in ihrer ganzen Glorie zu zeigen,
wollen wir auf das Unterrichtswesen noch einen Blick werfen. Daß auch
hier die Jesuiten, die Hopliten Roms, in vorderster Reihe den Kampf
führten, versteht sich von selbst. Ihrem Wirken auf dem Gebiete der
Zensur entspricht völlig das im Lehrfach, was gewiß nicht ausschloß,
daß sie da und dort auch Tüchtiges leisteten und in der Methode,
_ihrer_ Methode natürlich, deren Geist zu kennzeichnen überflüssig
sein dürfte, glänzten.
Seit dem Jahre 1585 brach, wie sich Prantl, der Geschichtschreiber
der Ludwig-Maximilianuniversität äußert, das »jesuitische
Verderben« mit Entschiedenheit über die philosophische Fakultät der
Universität Ingolstadt, damals bekanntlich der einzigen bayerischen
Universität, herein. Die Jesuiten versuchten durch eine Schrift
»Bedenken die Schulsachen zu Ingolstadt betreffend«, die sie dem
Herzog unterbreiteten, den weltlichen Professoren den Todesstoß zu
versetzen. Sie schlugen vor, die Vorlesungen über _Dialektik, Poesie,
Humaniora und Griechisch_, die -- man höre und staune -- ohnedies
viele Jahre nicht vertreten waren, _ganz abzuschaffen_, da sie ja
mit Ausnahme der Dialektik nur in das Pädagogium gehörten. Dialektik
aber werde von den Jesuiten in zehn Wochen besser gelesen, wie an
der Universität in einem ganzen Jahre. Auch Rhetorik sollte ihnen
übertragen werden, desgleichen _Mathematik_ und _Ethik_. Das alles
geschähe, um den Ruhm der Universität zu steigern! Das beste sei ja
überhaupt, dem Orden die ganze philosophische Fakultät einzuräumen.
Wiewohl nun Ingolstadt niemals eine reine Jesuiten-Universität
war, wie etwa Dillingen oder Graz, benahmen sie sich doch derart
herrisch, daß sie z. B. ihren Zuhörern _verboten, in den Mußestunden
anderweitige Vorlesungen zu hören_, ebenso Institutionen zu
belegen und absichtlich ihre Vorlesungen ausdehnten um die Hörer
zu verhindern, eine andere Lehrstunde zu besuchen. Sie verboten
in Ingolstadt bei den Franziskanern zu beichten und exkludierten
1610 einige Adelige, weil sie es gewagt hatten, der Vesper und der
Prozession bei den Franziskanern beizuwohnen! Schon damals war man
sich in Universitäts- und Studentenkreisen darüber klar, daß der
Verfall der Universität bei diesem Verhalten unvermeidlich sei[19].
Damals wurde unter jesuitischem Einfluß auch verordnet, daß die
Jugend hinfort in Deutschland nur noch die Universitäten Ingolstadt,
Freiburg i. Br., Köln, Dillingen, in den Niederlanden Löwen und Douay
besuchen dürfe, außerdem noch die Jesuitenkollegien und katholischen
Partikularschulen. Wer schon an einem anderen Orte studierte, sollte
schleunigst abgerufen werden.
Noch strenger ist das Mandat von 1598: »Junge Leute, welchen Standes
sie immer seien, dürfen des Studierens wegen _außerhalb des deutschen
Reiches nirgends hin_, auch nicht auf katholische Universitäten
und Partikularschulen geschickt werden. Wer im Auslande Sprachen
oder Gewerbe erlernen will, muß die Erlaubnis der Obrigkeit vorher
einholen, die gute Ermahnungen gibt, beim katholischen Glauben zu
bleiben und die Sakramente nur bei Katholiken zu empfangen. Wer den
Glauben wechselt, dem wird der Aufenthalt in Bayern verboten[20].«
So hoffte man die Seelen keimfrei erhalten zu können!
Als der greise Freiherr _von Ickstatt_, der Reformator des
Unterrichtswesens Bayerns, das bisher, wie sich zur Evidenz aus
dem Mitgeteilten ergibt, unter klerikalem Regiment geistig völlig
versumpft war, in der Münchener Akademie der Wissenschaften seine
Gedanken über Reform des Schulwesens vortrug, wurde die Rede von
der Akademie übergangen. Sie hielt es nicht für ihre Aufgabe, sich
um das Schulwesen zu kümmern! Die Rede erschien noch nicht einmal
im Verlag der akademischen Schriften. Ickstatt hatte beantragt, den
naturwissenschaftlichen und mathematischen Studien weit größeren
Platz einzuräumen. Deshalb war aber der Klerus gegen die Reform, da
er mit einigem Recht für den Glauben fürchtete, da doch jeder Blick
in die Natur ihn ins Wanken bringen mußte. Tatsächlich erhoben die
Ordinariate von Freising, Regensburg und Eichstädt Klage.
Vor der Zeit von Ickstatt und Lori, sagt der Verfasser einer 1788
erschienenen Schrift, hätte niemand in Ingolstadt das Wort Disziplin
nennen dürfen, ohne verprügelt zu werden. Ingolstadt war wegen der
Verkommenheit der wissenschaftlichen Zustände nicht minder aber
wegen des zügellosen Treibens der Studenten derart verschrien, daß
katholische Eltern aus Bayern ihre Söhne lieber außer Landes nach
Salzburg oder Innsbruck schickten[21]. Also selbst die vielgerühmte
jesuitische Zucht versagte völlig!
Als noch im Jahre 1791 ein Student der Jurisprudenz in Ingolstadt
eine Rede hielt, in der er auf Grund des wissenschaftlichen
Materiales, das er von Prof. _Aschenbrenner_ erhalten hatte, den
Satz verfocht, daß man alle Religionen dulden solle, wurde gegen ihn
eine _Untersuchung eingeleitet_. Der Kurfürst erteilte schließlich
Aschenbrenner einen scharfen Verweis, desgleichen dem Dekan der
juristischen Fakultät, da »nach den angenommenen Grundsätzen
keine andere, als die katholische Religion zu gedulden ist«. Der
Regierung war augenscheinlich die Erinnerung an den westfälischen
Frieden abhanden gekommen. Immerhin war ein begrüßenswerter
Fortschritt in freiheitlicher Richtung, daß im Jahre 1782 den
Professoren erlaubt wurde, ihre Schriften auch bei ausländischen
-- d. h. außerbayerischen -- Verlegern erscheinen zu lassen. Von
großem praktischen Werte dürfte diese Erlaubnis allerdings kaum
gewesen sein, denn bis zur Mitte des Jahrhunderts hatte, von
einigen Fachgelehrten abgesehen, ganz Deutschland keinen einzigen
katholischen Schriftsteller hervorgebracht[22].
Die neue Universität von Innsbruck war von ganz gleichen Grundsätzen
infiziert; man klagte, daß daselbst die schlechtesten Studenten
seien und doch zogen rechtschaffene Männer diesen Ort noch anderen,
z. B. Dillingen, vor, wo »unter den Theologen gar keine Wissenschaft
herrschte, das Brevierbeten und der Glaube an die Mutter Gottes ab,
das höchste Verderben der Sitten aufkam[23].«
Das Bild, das _Küchelbecker_ zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der
unter jesuitischem Einfluß stehenden Wiener Universität entwirft,
wird von ihm durch folgendes Resümee, das für _alle_ jesuitischen
Universitäten paßt, ergänzt:
»Gleichwie es nun allhier mündlich keinesweges erlaubet ist, von
denen alten und einfältigen Praejudiciis abzugehen, und auf eine
vernünftige Art und Weiße zu raisonniren, und die Wahrheit zu
untersuchen; also ist solches noch viel weniger in Schrifften
zu thun vergönnet. Denn weil die Jesuiten die Aufsicht über die
Buchdruckereyen haben, und alles dasjenige, so gedruckt werden
soll, ihre Censur passiren muß, so kann man leicht erachten, daß
sie dasjenige, was ihnen zuwider, oder nicht in ihren Kram dienet,
ausstreichen, und den Auctorem wohl gar in die Inquisition bringen.
Dahero ist kein Wunder, wenn in diesen Landen wenig an das Licht
kommet, so die Approbation der gelehrten Welt findet; da man hingegen
in Franckreich die gelehrtesten Sachen von Catholischen Auctoribus
hat[24].«
Als nun der Jesuitenorden durch Papst Clemens XIV. in der Bulle
»Dominus ac redemptor noster« unterm 21. Juli 1773 aufgehoben wurde,
geriet das bayerische Volk in den mittleren und niederen Klassen,
wo die Jesuiten viele Verehrer und Anhänger hatten, in die größte
Aufregung. Die Magistrate von Ingolstadt und Straubing übersandten
dem Kurfürsten Max III. Joseph Klageschriften und bedauerten die
Vernichtung des Ordens, der sich um die Jugendbildung so große
Verdienste erworben habe[25]. Das war ja für das 16. und teilweise
für das 17. Jahrhundert richtig gewesen. Wie es in der Folgezeit
um die Verdienste der Jesuiten, um Wissenschaft und Volksbildung
bestellt war, sahen wir bereits.
Das Volk war eben an das Verdummungssystem schon so gewöhnt, daß
es voraussah, es würde sich in einer anderen Atmosphäre nicht wohl
fühlen.
Begreiflicher als das Jammern des Volkes nach den Jesuiten, ist die
Klage der Kurie über den modernen Geist. Sie wehrt sich schließlich
nur ihrer Haut.
In einer großen Beschwerdeschrift, datiert vom 30. September 1805,
erhob die Kurie gegen die bayerische Regierung den Vorwurf, die
Religion anzugreifen, weil sie der sorglosen und unkundigen Jugend
die Freiheit eingeräumt habe, die _Vorlesungen über protestantische
Theologie zu besuchen_ und in philosophischen Disziplinen sogar die
Notwendigkeit auferlegte, die Vorträge protestantischer Lehrer zu
hören!
Ein protestantischer Professor der Mathematik! Man denke!
Gegen diese Ausgeburt pfäffischer Anmaßung und Spekulation auf die
Dummheit der Herde scheint es harmlos, wenn die Kurie im gleichen
Schriftstück einen weiteren Angriff gegen die Religion darin
erblickt, daß der Staat den katholischen Untertanen gemischte
Ehen erlaubt, den Eltern gestattet die religiöse Erziehung der
Kinder vertraglich zu bestimmen oder apostasierte und verheiratete
Priester unter offenbarer Mißachtung der Strafbestimmungen des
kanonischen Rechts zu öffentlichen Ämtern an den Universitäten oder
im Staatsdienst beförderte[26].
Übrigens hat das Wettern der katholischen Kirche gegen gemischte
Ehen ein Analogon in der Gesetzgebung des kalvinistischen Genf,
das wir weiter oben als aufgeklärten Staat kennen lernten. Keyßler
schreibt: »Keine Trauung wird verstattet, wo nicht beyde Theile
der protestantischen Religion zugethan sind. Alle vorhergegangenen
Verbindungen und Verlöbnisse einer reformirten Person mit einer
römisch-katholischen werden null und nichtig erkläret, auch die
Mittelspersonen und diejenigen, welche ihre Einwilligung dazu geben,
nach Beschaffenheit der Umstände, zur Strafe gezogen[27].«
Die Gerechtigkeit erfordert auch einen Blick auf den Protestantismus
zu werfen. Wurden protestantische Universitäten auch natürlich nicht
in jesuitischem Geiste geleitet, so herrschte doch insofern dasselbe
System, als alles abgelehnt wurde, was irgendwie durch seine Neuheit
verdächtig sein konnte. Das war aber außerordentlich viel. Denn die
Dummheit ist stets durch ein schlechtes Gewissen ausgezeichnet. Sie
wittert überall Gefahr und ist nie skrupelhaft in den Mitteln, diese
zu beseitigen.
So hatte die reformierte Geistlichkeit gegen _Descartes_, als er
sich in Holland aufhielt, in begreiflicher Furcht vor der Macht
seiner Gedanken, eine Anklage wegen Atheismus gerichtet. Um diese
ganze Geistestat würdigen zu können, muß man sich erinnern, daß von
Descartes derjenige Gottesbeweis stammt, der am meisten die Vernunft
befriedigt und -- soweit das Dasein Gottes überhaupt beweisbar ist
-- es noch am ehesten beweist. Descartes schließt nämlich: Gewiß ist
alles, was ich klar und deutlich erkenne. Unter unseren Ideen finden
wir die Gottes vor, die nicht durch Abstraktion von anderen Dingen
gewonnen sein kann, da sie an Großartigkeit weit über sie hinausgeht.
Daher kann sie uns nur von einem vollkommenen Wesen, d. h. einem
wirklich existierenden Gott eingepflanzt sein. Würde Gott nicht in
Wahrheit existieren, dann wäre er ein Betrüger, da er uns die Idee
von sich einpflanzte.
Die Dummheit der holländischen Geistlichkeit wird vielleicht
verständlicher, wenn man bedenkt, daß noch im Jahre 1690 die
Synode von Amsterdam, die sich aus holländischen, englischen und
französischen calvanistischen Priestern zusammensetzte, die Lehre,
daß der Obrigkeit kein Recht zustehe, Ketzerei und Abgötterei durch
weltliche Gewalt zu unterdrücken, einstimmig als »irrig, anstößig und
verderblich« erklärte[28].
Eine hierher gehörige Tatsache, die jeden, der über den Geist der
offiziellen Wissenschaft zu allen Zeiten mangelhaft informiert ist,
in Erstaunen setzen muß, dem Kenner aber nur eine neue Bestätigung
für seine Ansicht bedeuten kann, ist das Verhalten der Universität
Oxford allen großen Neuerungen, die sich in England vollzogen,
gegenüber. Das gilt vor allem dann, wenn theologische Gesichtspunkte
in Frage kommen. Als um die Mitte des 18. Jahrhunderts _Middleton_
die Glaubwürdigkeit der Kirchenväter anzweifelte und ihre
Leichtgläubigkeit bewies, kurz mit triftigen Argumenten ihre
Autorität erschütterte und über diese Frage in England jahrelang die
größten Kontroversen hervorrief, da war es natürlich die Universität
Oxford, die sich an die Spitze der Opposition stellte. Allerdings
waren die Streiter, die sie gegen den kühnen Skeptiker Middleton
ins Feld führten, so schlecht gewappnet, daß damit der neuen Sache
sicherlich kein Abbruch getan werden konnte.
Ebenso war die Theorie der bürgerlichen Freiheit im Gegensatz zur
Theorie vom leidenden Gehorsam, desgleichen die Verteidigung der
Duldung gegenüber der Verfolgung von Oxford aus am heftigsten und
gewandtesten bekämpft worden. Noch im 19. Jahrhundert sehen wir diese
Universität ganz auf der Seite der Tradition. Es handelte sich um die
Testakte und die Emanzipation der Katholiken, kurz um die politische
Gleichberechtigung der Konfessionen und damit um Beseitigung
mittelalterlicher Reste durch die Fluten der neuen Zivilisation.
Noch im Jahre 1833 wurde Oxford die Wiege einer großen reaktionären
Bewegung gegen die neue Art des religiösen Denkens, die als durchaus
falsch gebrandmarkt wurde. Nach Ansicht der Hochgelahrten war die
Geschichte der englischen Theologie seit anderthalb Jahrhunderten
eine Geschichte des ununterbrochenen Verfalls[29].
Es ist eben immer dieselbe Sache: Jedes Fünkchen gesunden
Menschenverstandes und Kritik wird in der Theologie als Fremdkörper
betrachtet und paßt ja wohl auch nicht recht in dieses Kabinett von
Geistespetrefakten. Da nun naturgemäß der Mensch das Maß aller Dinge
ist, also auch der Theologe, sein Wohlergehen, seine Gewalt über die
Seelen der Maßstab, so ist es nicht verwunderlich, wenn er deren
Abnahme bei gleichzeitiger Zunahme der bürgerlichen Intelligenz als
Verfall bezeichnet.
V. Kapitel
Religiöse Zwangserziehung
Wir lernten in den vorigen Kapiteln eine Reihe von Dummheiten
schlimmster Art kennen. Wir sahen, wie man emsig bemüht war durch
Zensur und hermetische Absperrung gegen neue Gedanken diesen
Dummheiten, die man mit der Religion identifizierte oder doch
wenigstens zu ihrem wichtigsten Bestandteile erklärte, Dauer und
Alleinherrschaft zu sichern.
Irgend jemand sagte einmal etwa folgendes: Die Religion fordert
Glauben; wer viel glaubt, weiß wenig; wer wenig weiß, ist dumm; je
dümmer einer ist, desto leichter ist er zu regieren.
So anfechtbar dieser Satz ist, so enthält er doch zweifellos die
Quintessenz der Regierungsweisheit früherer Zeiten. Ja, man munkelt,
daß es heute noch Länder und Völker gibt, deren Regierungen noch
nicht jede Erinnerung daran geschwunden sein soll.
Doch wie dem auch sein mag: Die Vergangenheit konnte sich
Friede und Ordnung in einem Lande ohne Religiosität, die jedoch
mit Kirchlichkeit gleichgesetzt wurde, nicht denken. Diese
zu unterstützen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln alles
fernzuhalten, was in den Busen der frommen Herde irgendwelchen
Zweifel zu tragen vermocht hätte, vor allem jede Glaubensspaltung zu
hintertreiben, hielt jede Landesregierung, die es mit sich und den
Untertanen gut meinte, für ihre dringendste Aufgabe. Sie zu erfüllen,
war ihre Pflicht; Mittel zur Durchführung zu ersinnen und anzuwenden
ihr gutes Recht.
Betrachten wir zunächst einmal am Beispiel Bayerns, welche Blüten
dieses System trieb. Daß wir gerade Bayern wählen hat gute Gründe,
geht doch dieses Land neuerdings den gleichen Weg, den es erst seit
einem Jahrhundert verlassen hat. Daß er zum Ziele führen wird, läßt
sich kaum bezweifeln bei den guten Relationen, die das Ministerium
Hertling zum lieben Gott hat. Wenige Wochen nach dessen Amtsantritt
_verfinsterte_ sich die Sonne am hellen Tage (17. April 1912). Heißt
das nicht: sub hoc signo vinces?
Unterm 30. April 1599 verordnet Kurfürst _Maximilian I._ von
Bayern: »An hohen Festtagen, dann beim Allerseelen-Gottesdienste
für Gestorbene haben Vizedome, Präsidenten, Räte, Sekretäre und
Kanzellisten, dann die landesherrlichen und ständischen Beamten
_nebst ihren Frauen und Kindern_, nach dem ihnen gebührenden
Range die Opfergänge mitzumachen, auch jene Stühle in den Kirchen
einzunehmen, welche denselben angewiesen oder anzuweisen sind.«
Mit dieser Zwangsmaßregel, die augenscheinlich, wie der heutige
Kirchenbesuch unserer Schuljugend, die Liebe zu Religion und
Kirche stärken sollte, war der Einmischung des Staates in das
Privatleben noch keineswegs genüge getan. So erhielt die Regierung
in Landshut 1597 den speziellen Auftrag: »sorgfältig zu wachen,
daß die Untertanen nicht in Gefahr kommen, vom katholischen Glauben
abzufallen und bei allen Gelegenheiten besondere Aufmerksamkeit
darauf zu verwenden, um sich die genauesten Notizen über alle
religiösen Verhältnisse der Einzelnen zu verschaffen.«
Schon am 15. März 1598 waren die Geistlichen angewiesen worden,
das Volk zu sittsamem und religiösem Leben zu ermahnen, die
weltliche Obrigkeit aber mit gutem Beispiel voranzugehen. Gewiß sehr
verständig! Doch die Kralle fehlt natürlich nicht, wenn es weiter
heißt: »Wer sich aber während des Gottesdienstes auf den Kirchhöfen,
Märkten, Plätzen und anderen Schwätzorten, oder gar in Wirts- und
Winkelhäusern finden läßt, ist entweder um Geld oder mit dem Brechen,
die solcher Leute halber bereits bei allen Kirchen aufgerichtet sind,
zu bestrafen. Während des Läutens um 12 Uhr, als Zeichen zu dem
täglichen Gebete wider die Türken, soll jedermann, er sei _zu Hause
oder auf der Gasse, solange mit entblößtem Haupte niederknien, bis er
wenigstens ein Vaterunser und ein Ave andächtig gebetet hat_.«
»Wer überwiesen wird, daß er aus Zorn, Trunkenheit und verdammlicher
Gewohnheit des Lasters des Fluchens sich schuldig gemacht hat,
soll nicht nur mit hartem Gefängnis und namhaften Geldstrafen,
mit Landesverweisung, Ausstellung auf dem Pranger, Ausreißung und
Durchbrennung der Zunge, sondern wohl auch mit dem Leben bestraft
werden.«
Im Jahre 1601 verfällt Maximilian auf das glaubensfördernde
Mittel, Räten, die bei den Prozessionen nicht erscheinen, ein 8-
oder 14-tägiges Ratum an ihrer Besoldung abzuziehen. Dabei ist zu
berücksichtigen, daß die Prozessionen wöchentlich abgehalten wurden!
Vier Jahre später ergeht eine Anweisung an die Pfarrer, diejenigen
ihrer Herde, die nicht zur Kommunion gingen, der weltlichen Obrigkeit
behufs Bestrafung anzuzeigen. Wer verreiste, mußte vorher oder
nachher die Kommunion empfangen, und zwar -- von spezieller Erlaubnis
abgesehen -- nur bei _ihrem_ Pfarrer.
Das Reisen der Landeskinder machte dem frommen Fürsten überhaupt
Sorge. So verfügte er 1606 und 1607, daß niemand ohne Vorwissen
der Obrigkeit an außerbayerische Orte reisen darf. Wer aber seine
Kinder an solchen Orten, wo die katholische Religion nicht in freier
Übung ist, hat, muß sie _binnen 2 Monaten zurückrufen oder bei
Bestrafung an andere Orte schicken_. Das galt natürlich auch für
Erwachsene: »Landskinder, die sich auswärts an Orten in Kondition
befinden, wo neben der katholischen Religion die protestantische
Lehre exerziert wird, sollen binnen Monatsfrist Zeugnis beibringen,
daß sie in katholische Dienste treten, oder ihnen doch in Übung ihrer
Religion kein Hindernis gemacht werde. Die außer Land reisenden
sollen ermahnt werden, sich an katholische Orte zu wenden.« Es hatte
also Schwierigkeiten von München nach Augsburg oder Regensburg zu
reisen, da an diesen Orten beide Religionen nebeneinander bestanden!
Wer dorthin wollte, mußte sich unter die Aufsicht der dortigen
herzoglichen Agenten begeben!
Im Jahre 1608 wird der geistliche Rat ausdrücklich angewiesen, keinem
Fremden oder Ausländer zu gestatten, sich im Lande zu verheiraten und
häuslich niederzulassen oder auch nur eine Zeitlang in Bayern seinen
Beruf auszuüben, es sei denn, er wäre katholisch[1].