Wo der _Puritanismus_ herrschte, da sah es allerdings schlimm um die

Beseitigung des Aberglaubens aus. Das arme _Schottland_ kann ein Lied

singen von den Zuständen unter der Herrschaft einer Geistlichkeit,

der kein gebildetes Laienpublikum ein Gegengewicht bietet. Die dort

herrschenden Puritaner hielten das Volk in willenloser Sklaverei,

verstanden es durch unerbittliche barbarische Tyrannei jeden

Widerstand zu brechen, alles in Furcht zu erhalten, das ganze Volk

durch ihre düstern und törichten Lehren zu verseuchen und jedermann

zur unbedingten Vollstreckung ihrer kirchlichen Anordnungen zu

zwingen. Von dem System religiösen Terrorismus, das die puritanische

Geistlichkeit ausarbeitete, um sich den Volksgeist völlig untertan zu

machen, können wir uns kaum mehr eine Vorstellung bilden.

Die schauderhaftesten Gestalten menschlichen Leidens wurden als

schwache Abbilder der ewigen Verdammnis zusammengehäuft, nicht

ohne liebevoll zu betonen, daß die Mehrzahl der Menschheit diesem

Lose verfallen sei. Man erzählte zahllose schreckliche Wunder,

die im Lande passiert sein sollten. Krankheit, Sturm, Hungersnot,

jeder Unfall, der Menschen, Vieh oder Feldfrüchte traf, wurde

der unmittelbaren Einwirkung der Geister zugeschrieben. Daß der

Satan beständig in sichtbarer Gestalt auf Erden wandle, war eine

ausgemachte Sache.

Nun mag es ja ganz klug von der Geistlichkeit gewesen sein, durch

die spukhaftesten Schreckgestalten sich die Herrschaft über ein

unwissendes Volk zu sichern und so im Trüben zu fischen. Aber wie

unsagbar dumm von den Regierten, sich diesen blauen Dunst vormachen

zu lassen! Ihm zuliebe auf Lebensfreude, auf Wissen, auf Freiheit zu

verzichten!

Natürlich breitete sich unter diesen Seelenhirten der Hexenglaube

in erschreckender Weise aus und nahm den düstersten Charakter an.

Während er in andern Ländern wenigstens mit viel Betrug gemischt war,

scheint er in Schottland ganz unverfälscht gewesen zu sein. Buckle

weist wenigstens darauf hin, daß im Gegensatz zu andern Ländern

in schottischen Hexenprozessen keine Fälle von Betrug entdeckt

werden könnten. Die frommen Schotten nahmen also alles für bare

Münze. Und doch gab es in Schottland vor 1563 überhaupt kein Gesetz

gegen Hexerei. Die Hexenverfolgung und die Hexenprozesse sind also

ausschließliches Verdienst des Puritanismus.

Die Grausamkeit der Verfolgung stand auf gleicher Höhe wie die

Dummheit des Wahnes, der, dank der rastlosen Geistlichkeit, dem Volke

mehr und mehr in Fleisch und Blut überging. Es war es ganz zufrieden,

daß es von der Geistlichkeit zur Schlachtbank geführt wurde noch

zu einer Zeit, wo anderwärts -- außer natürlich in fanatisch

katholischen Ländern -- unter dem Einflusse der Wissenschaft und

der Aufklärung der gesunde Menschenverstand zu Worte kam und die

Ausgeburten einer überhitzten pfäffischen Phantasie in die dunkelsten

Höhlen verscheuchte.

Man stellte in den Kirchen Kasten mit Spalten im Deckel auf, um durch

Anonymität die Anschuldigungen auf Hexerei zu erleichtern. Sobald

eine Frau verdächtigt wurde, klagte sie der Geistliche von der Kanzel

mit Nennung ihres Namens an, ermahnte seine Pfarrkinder gegen sie

Zeugnis abzulegen und verbot jedem, ihr Schutz angedeihen zu lassen.

Die Geistlichkeit hatte sich eine Parochialverfassung gegeben, die

ihr die Hexenfälle ganz in die Hände legte. Sie wer es, die die

Kommissionen leitete, vor ihr wurden die Geständnisse abgelegt, sie

stellte die entscheidenden Zeugen oder die Leiter der Tortur zur

Erpressung von Geständnissen. Und welche Martern wandte man an zur

Erreichung dieses fluchwürdigen Zwecks!

An Grausamkeit ist die Geistlichkeit ja stets eine Meisterin

gewesen und es fragt sich nur, ob man mit mehr Recht dieser,

der Herrschsucht, Borniertheit oder heimtückischer Falschheit

den Gegnern gegenüber die Palme zuerkennen muß. Die katholischen

Hexenverfolgungen nach den Anweisungen eines Sprengers wurden von

denen der Puritaner kaum überboten.

So wurden in Schottland im Jahre 1662 mehr als 150 Personen der

Hexerei angeklagt. Ein Reisender sah 1664 in Leith neun Frauen

zusammen verbrennen, im Jahre 1678 wurden neun andere an einem

einzigen Tage verurteilt. War es in katholischen Ländern wohl so und

so oft vorgekommen, daß die Kirche sich über die weltliche Obrigkeit

beklagen mußte, weil sie sich weigerte, ein Urteil zu vollstrecken,

so scheinen solche lichte Augenblicke bei Schottlands Regierung nicht

eingetreten zu sein. Die Allmacht der geistlichen Dummheit und das

Raffinement des pfäffischen Verdummungssystems hatten sie völlig

bezwungen. Richtete man doch -- im Gegensatz zu katholischen Ländern

-- sogar solche »Hexen« hin, die ihre Kunst nur zum Heilen der

Kranken anwendeten!

Wurde noch im Jahre 1727 dort eine Frau verbrannt, so erließen

noch im Jahre 1773 die »Geistlichen des vereinigten Presbyteriums«

_eine Resolution, in der sie ihren Glauben an die Hexerei erklärten

und den allgemein gewordenen Skeptizismus beklagten_. Intoleranz

und Aberglaube bis in die Gegenwart waren die Folge dieser

seelenhirtlichen Verdummung. In Irland wurde das letzte Hexengesetz

gar erst 1821 aufgehoben[5].

Dafür zeichnet sich das kalvinistische _Genf_ vor den anderen

katholischen und protestantischen Staaten durch frühzeitige

Abschaffung der Hexenprozesse aus, »dergestalt, daß in Genève seit

dem Jahre 1652 niemand mehr wegen solches beschuldigten Verbrechens

verbrannt worden, und man auch nichts von vielen solchen Fabeln,

womit noch manche andere Länder angefüllet sind, allhier höret oder

weiß.« Für _Keyßler_ aber, dem wir diese Notiz entnehmen, zeugt, daß

er in einer Anmerkung die Vermutung ausspricht, die Nachwelt werde

den Greuel, des zu seiner Zeit geführten Würzburger Hexenprozesses

nicht Glauben schenken[6]. Und zwar besuchte Keyßler Genf schon 1729.

Es gab also auch in Deutschland selbständige, aufgeklärte Köpfe, die

den Hexenunfug verabscheuten. Allerdings fast nur in Laienkreisen.

Daß man auf Seiten unserer Theologen nicht minder fest am alten

Blödsinn festhielt, wie in andern Ländern, wird niemand wundernehmen.

Als _Thomasius_, der erfolgreiche Bekämpfer der Hexenprozesse, daran

ging, die sinnliche Vorstellung vom Teufel zu zerstören, wobei er

aber ausdrücklich betont, »daß zwar ein Teufel außer dem Menschen

sei, und daß derselbe gleichsam von außen, jedoch auf innerliche

und unsichtbare Weise in den Gottlosen sein Wesen treibe«, erregte

er einen _Sturm der Entrüstung_. Nicht nur die Theologen, auch die

Juristen nahmen gegen ihn Partei; allerdings hatte er beide scharf

angegriffen. Eine dieser Gegenschriften führte folgenden Titel:

»_Petri Goldschmidts Huso-Cimbri_ p. t. Pastor Sterup. Verworffener

Hexen und Zauberer Advokat. Das ist: Wolgegründete Vernichtung

des thörichten Vorhabens Hn. Christiani Thomasii J. U. D. et

Professoris Hallensis und aller derer, welche durch ihre superkluge

Phantasie-Grillen dem teufflischen Hexengeschmeiß das Wort reden

wollen. Indem gegen dieselben aus dem unwiedersprechlichen göttlichen

Worte und der täglich lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Genüge

angewiesen und bestättiget wird, daß in der That eine teufflische

Hexerey und Zauberey sey etc.« -- Hamburg 1705.

Der Verfasser führt die Beweiskraft der Bibel an, in der der Teufel

vorkomme, ferner die tägliche Erfahrung. In der »Zuschrift«, die an

Friedrich IV. von Dänemark gerichtet ist, behauptet der Verfasser,

durch sein Buch werde »die Wahrheit der göttlichen Schrift betreffend

das Zauber- und Hexenwesen gegen einen _frechredenden Philosophaster

und Gottes-Wort-Schänder_ vertheidiget«. Er behauptet über Thomasius,

»daß alle seine Reden nichtig, betrieglich und die göttliche Schrifft

und gesunde Vernunfft äffende seyn« und spricht von »närrischen

Vernunft-Grillen«.

Und doch war das Wesen und -- in unseren Augen -- das Verdienst

von Thomasius Auftreten nur die Leugnung der _Körperlichkeit_ des

Teufels, was dann mit Notwendigkeit einen fleischlichen Umgang mit

den »Hexen« ausschloß. Der Verfasser -- notabene nur einer von

einer Anzahl gleichdenkender fanatischer Verteidiger altehrwürdiger

Dummheit und darum Geistesverwandter gar manches Zeitgenossen --

versichert, daß »nichts auf der Welt zu ersinnen (sei), welches

der Göttlichen Schrifft mehr Verachtung, Spott, Hohn und Gelächter

verursachen und den subtilen Atheismum in die Gemüther der Menschen

hinein flößen kann, wodurch bey ihnen das Fundament des Glaubens in

Zweiffel gezogen und die göttliche Schrifft ihrer Autorität gäntzlich

mag beraubet werden, als daß man für gewiß hält, daß die Engel und

Teuffel anders nicht seyn, als Schwärmereyen unsrer Phantasie und

närrische Gebuhrten des Temperaments.« Daß Thomasius ein Atheist war,

ist in des Angreifers Augen ausgemachte Sache[7].

* * * * *

Dieser kurze Streifzug durch die Geschichte des Kampfes zwischen

dem erwachenden gesunden Menschenverstand und der hinter festen

Bollwerken gut verschanzt liegenden Dummheit möge genügen.

Wir gehen nun zu der Frage über, wie es möglich war, das Volk in

seiner überwiegenden Mehrheit in der Geistesverfassung von Anno

dazumal festzuhalten. Dazu gab es außer der suggestiven Wirkung der

Hexen- und Teufelslehre, sowie der Prozesse, noch ein vortreffliches

Mittel, die _Bücherzensur_, die nicht nur verhütete, daß ketzerische

Gedanken von Landeskindern durch den Druck Verbreitung fanden,

sondern auch die Einfuhr solcher Erzeugnisse unterband. Gelang es

so, das Land gegen alle fremden Gedanken hermetrisch abzuschließen,

autochthone aber nicht aufkommen zu lassen, dann, sollte man meinen,

müßte das Regiment der Dummheit für ewige Zeiten garantiert sein.

Die Zensur war gleich dem Buchhandel im alten Reiche durch eine Reihe

von Reichsabschieden eingeführt und geregelt. Schon der vom Jahre

1524 machte es jeder Obrigkeit zur Pflicht, bei ihren Druckereien

und sonst überall zu kontrollieren, daß Schmähschriften und Gemälde

gänzlich beseitigt würden. Zugleich sei aber darauf zu halten, daß

nicht Gutes zugleich mit dem Bösen unterdrückt würde.

Diese zweifellos sehr verständige Verfügung -- wofern wir überhaupt

irgendwelche Zensur für verständig halten können -- wurde in der

Folgezeit ergänzt, aber gewiß nicht zu ihrem Besten. So lautet der

Speirer Reichsabschied von 1529 schon wesentlich strenger:

»Es soll in allen Druckereien und bei allen Buchführern Vorsehung

getan werden, daß weiter nichts Neues und sonderlich keine

Schmähschriften gedruckt und zu Kauf getragen werden, sondern was

gedichtet, gedruckt und feilgehalten wird, soll zuvor von jeder

Obrigkeit dazu verordneten, verständigen Personen besichtigt, und so

Mangel daran befunden zu drucken und feil zu haben bei großer Strafe

der Dichter, Drucker und Verkäufer verboten werden.«

Die Angst vor den Schmähschriften entsprang selbstverständlich nicht

der Sorge um das Wohl bzw. die Ehre der Untertanen, sondern vielmehr

der Angst vor Kritik der Kirche, Obrigkeit und ihrer geheiligten

Institutionen.

Das geht schon ganz klar aus dem Augsburger Reichsabschied von 1548

hervor, der den Druck von Büchern verbietet, die schmählich und

aufrührerisch befunden würden und den Lehren der christlichen Kirchen

und den Reichstagabschieden nicht gemäß seien, oder »zu Unruh und

Weiterung« Ursache gäben.

Daß diese albernen Verfügungen nicht viel nützten geht daraus

hervor, daß schon der Reichstag von 1577 sich nicht damit begnügt,

die früheren Verbote mit Ausdehnung auf Verleger und Buchhändler

zu wiederholen, sondern noch hinzufügt, »daß künftighin im ganzen

römischen Reiche die Buchdruckereien nur in Residenz, Universitäts-

und Reichsstädten geduldet werden, alle Winkeldruckereien aber

stracks abgeschafft werden sollen. Auch soll kein Buchdrucker

zugelassen werden, der nicht seine Ansässigkeit, Ehrbarkeit und

Tauglichkeit nachgewiesen und die Beobachtung dieser Satzungen

beschworen hat. »Es wurden auch die Verträge verboten, die --

höchst bezeichnend für den mittelalterlichen Geist -- die Klausel

enthielten, daß der Schuldner dem Gläubiger für den Fall des

Nichtbezahlens die Erlaubnis einräumte, ihn mit Schmähschriften zu

verfolgen.

Wie die Schlinge, die dazu angetan war, allmählich jegliche

Gedankenfreiheit zu erdrosseln, immer enger gezogen werden sollte und

auch wurde, geht aus dem Reichstagsschluß von 1715 deutlich hervor.

Dieser bestätigt die früheren Verordnungen und fügt erläuternd

hinzu: »daß alle Prediger, Gelehrte, Buchdrucker, Verleger,

Buchführer, Bücherkommissionen sich in Beziehung auf alle Glaubens-

und Staatssachen betreffende Schriften genau an diese Satzungen zu

halten haben, auch bei allen Buchdruckereien verständige Censores

anzustellen seien, welche auf genaue Durchsehung dieser Schriften,

sowie auf strenge Wachsamkeit gegen das Einführen schädlicher Bücher

aus fremden Ländern zu verflichten sind. Gegen alle diejenigen aber,

die sich gegen diese Reichssatzungen verfehlen, soll mit Verhaftung,

Untersuchung und Strafe am Vermögen, und nach Umständen an Ehre,

Leib, Gut und Blut eingeschritten werden.«

Das kaiserliche Bücherpatent von 1746 verordnet gar, daß jeder

Drucker oder Buchhändler fortan eine vollständige und aufrichtige

Designation aller seiner zum Verkaufe habender Druckschriften dem

Bücherkommissariate in den ersten Meßwochen vorzulegen und dem

gewöhnlichen Catalogo nundinarum einzuverleiben habe[8].

Diese reichsgesetzlichen Bestimmungen, die doch gewiß knebelnd genug

waren, wurden von der Landesgesetzgebung noch teilweise überboten.

Wenn es mit Berücksichtigung der damaligen Borniertheit in

konfessionellen Fragen auch nicht verwundern wird, daß man in

protestantischen Ländern katholische, in katholischen Ländern aber

protestantische Glaubensbücher zurückwies, so begnügte man sich

doch keineswegs hiermit. Das Beispiel der bayerischen Gesetzgebung

in dieser Frage möge darüber informieren, wie weit man sich in

systematischer Volksverdummung vorwagen kann. Den Jesuiten, den

Vorkämpfern gegen jegliche Geistesfreiheit, gebührt hier die Palme.

Daß man es in erster Linie auf die Jugend abgesehen hatte, um so die

kommende Generation für sich zu haben, ist einleuchtend.

Die Schulordnung für Ober- und Niederbayern, die im Jahre 1569 in

München erschien, enthält neben manchem verständigen Wort, folgenden

köstlichen Passus:

»Bei allen lateinischen Schulen sind verboten: die Schriften aller

derjenigen, die sich von der alten Religion abgesondert haben, und

zwar nicht allein ihre theologischen Werke, sondern auch die über

_Grammatik_, _Dialektik_, _Rhetorik_, _Physik_, die bisher in den

Schulen umhergezogen wurden. Denn _obgleich die Lehrmethode dieser

Leute anmutig und leichter als die ist, welche in den Schulen

gebräuchlich gewesen_, fehlt es doch jetzt auch bei den Katholiken

nicht mehr an solchen Werken.«

Dieselbe Schulordnung _verbot, daß in den Klöstern irgendwelche alte

Autoren, besonders in der Poesie gelesen würden_. Denn da es sich

doch nur um das gute Latein handle, dieses aber bei den christlichen

Autoren ebenso gut sei, so seien letztere vorzuziehen[9].

Ein bayerisches Gesetz vom 6. Juli 1616, das strenge Verfügungen über

den Buchdruck und Handel enthält, verbietet alle Bücher, von den in

den namentlich aufgeführten Städten Ingolstadt, München, Dillingen,

Mainz, Köln, Freiburg i. Br., Innsbruck, Löwen, Lion, Rom, Venedig,

Florenz, Bologna oder in Spanien gedruckten Werken abgesehen:

»_Alle übrigen sowohl in Teutschland als Italien, in Frankreich

und Engelland gedruckten Bücher sind abgeschafft und das Hausiren

derselben den Buchhändlern bey schwerer Strafe und Confiscation

untersagt._«

Schon bei seinem Regierungsantritt hatte der Kurfürst Maximilian I.

folgendes verordnet:

»Da sich noch immer bey den Untertanen ketzerische Bücher vorfinden,

und solche von den Hausierern eingeschwärzt werden, und in Bedenkung,

daß der Abfall von der katholischen Religion fast allein durch die

verbotenen, falschen ketzerischen Bücher, Tractätchen und Schriften

entsprungen, wird befohlen, daß die Untertanen alle der katholischen

Religion zuwiderlaufenden Bücher, soviel sie derer bei Handen haben,

den Obrigkeiten unverzüglich zustellen. Würde jemand eines von

solchen verbotener Büchern sträflicher Weise verhalten (woraus eines

jeden verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzunehmen),

soll an selben ein solches Beispiel aufgestellt werden, daß andere

sich vor ähnlichen Vergehen hüten werden.« Zugleich wurden eigene

Kommissäre mit der _Haussuchung_ nach derlei Büchern beauftragt.

Diese hatten den Befehl, die Bücher zu konfiszieren und die Besitzer

zur Bestrafung anzuzeigen.

Selbst bei Verstorbenen sollte man nach solchen Büchern fahnden und

wenn man sie fand eine Geldstrafe aus der Verlassenschaft erheben.

Im Jahre 1609 wurde festgesetzt, daß zur Zensur jedesmal einige

aus den geistlichen Räten zu deputieren seien. »Wenn aber solche

Traktötl und Sachen, zum Druck bestimmt, vorgelegt werden, die etwas

wichtig und disputierlich sind«, sollen auch andere Geistliche und

gelehrte Personen beigezogen werden. Der Dechant der Frauenkirche

mußte überdies jedes Attest über ein begutachtetes Buch mit Vor- und

Familiennamen unterschreiben und diese Attestierung mußte bei Strafe

in jedem Buche gedruckt werden[10].

In Ingolstadt wurde besonderes Augenmerk auf die Buchdrucker

gerichtet, die Universitätsangehörige waren. Schon 1555, also

im gleichen Jahre, in das der Einzug der Jesuiten fällt, wurde

angeordnet, daß nichts gedruckt werden dürfe, was nicht vom

einschlägigen Fakultätsdekan und außerdem noch vom Dekan der

theologischen Fakultät approbiert sei. Außerdem mußte das Verzeichnis

aller aus Frankfurt bezogenen Bücher diesen Zensoren vorgelegt

werden. Um die Kontrolle noch mehr zu erleichtern, wurde im Jahre

1579 angeordnet, daß die Einfuhr auswärtiger Bücher überhaupt nur

zweimal im Jahre während zweier Wochen stattfinden dürfe. Daß die

Geschäfte der Buchdrucker bzw. Händler einer ständigen Kontrolle

unterstanden, versteht sich von selbst. Und zwar wurden die

Buchhändler vom Dekan mit einem der zwei Stadtpfarrer visitiert[11].

Da es ein seit langem von der theologischen Fakultät der Universität

Ingolstadt geübtes Recht war, die Zensur über alle Fakultäten

auszuüben, _so gab es weder in der philosophischen noch in der

juristischen Fakultät akatholische Bücher von akatholischen

Verfassern_. Der »Geist«, mit dem die Zensur ausgeübt wurde,

erhellt unter anderem daraus, daß die Schriften des Rektors der

Universität, Freiherrn _von Ickstatt_, nur nach hartem Kampfe von

der Zensurbehörde genehmigt wurden, darunter wurden sogar solche

zurückgewiesen, die das Imprimatur katholischer Bischöfe trugen!

Als nun Ickstatt einem oder zwei Schülern der juristischen Fakultät

»verdächtige« Bücher, nämlich Köhlers Kompendium der Reichshistorie

-- noch dazu mit ausdrücklicher Warnung vor dem akatholischen

Standpunkte des Verfassers! -- empfahl und _Lori_ sich Reinhards

Reichshistorie verschafft hatte, da wurde _von den Kanzeln aus gegen

ihn im Jahre 1752 eine furchtbare Hetze inszeniert_. Doch Ickstatt

erwirkte im gleichen Jahre vom Kurfürsten Max Joseph die Erlaubnis,

daß akatholische juristische und staatswissenschaftliche Werke

gebraucht würden, solange die Ingolstädter Professoren nicht selbst

Kompendien verfaßt hätten. Das kam allerdings einer Vertagung ad

Calendas graecas so ziemlich gleich.

Das war spanischer Geist!

Wer noch am Ende des 18. Jahrhunderts in Spanien oder Portugal im

Besitze einer hebräischen Bibel war, machte sich des Judentums

verdächtig. Viele und nicht die schlechtesten Ausgaben der

Kirchenväter waren verboten, wenn ihre Herausgeber »Ketzer« waren.

Wenigstens mußten Einleitung, Kommentar und Anmerkungen fortgelassen

werden. Ein Kind durfte nicht einmal seinem Vater seine religiösen

Zweifel vortragen, weil der Vater durch die Inquisitionsgesetze

verpflichtet war, das den Inquisitoren anzuzeigen. Nach der Meinung

einiger spanischer Theologen waren sogar die Beichtväter vom

Beichtsiegel entbunden, wenn ihnen das Beichtkind seine Zweifel

entdeckte und nicht sofort ihren Vorstellungen Gehör gab. Man sagte:

Haeresis est crimen, quod nec confession celat.

Wenn in Gedichten, Komödien, Opern, Ausdrücke wie Numen, Dei usw.

vorkamen, so mußte der Autor eine Protestation beidrucken, daß sie

nur aus poetischen Gründen gebraucht würden und nicht etwa aus

Opposition gegen die wahre, allein seligmachende römische Kirche.

Kamoens ließ seiner Lusiade folgendes Glaubensbekenntnis in Versen

folgen:

A catholica May romana Igreja

Quanto digo, e disser, sujeito seja[12].

An der Universität Ingolstadt wurde erst im Jahre 1727 nach

anfänglichem Widerstreben Geschichte in den Lehrplan aufgenommen.

Der gelehrte Professor kam aber in seinem Diktat im Laufe eines

ganzen Jahres nie über einen oder zwei Kaiser hinaus. Da war es dann

gewiß kein Wunder, wenn eifrige Studenten das Bedürfnis hatten, sich

durch Bücher weiter zu bilden. Wohlgemerkt handelt es sich hier um

Juristen, nicht etwa um Theologen, denen die Scheuklappen ja nie fest

genug gebunden werden können, da tatsächlich jedes verständige Buch

sie in die Gefahr bringt, ihren Glauben zu verlieren.

In der Philosophie war es ebenso bestellt wie in Geschichte und

Jurisprudenz. Da sich die Philosophen aber zu schwach fühlten, um

aus eigener Kraft ihrer kläglich darnieder liegenden Wissenschaft

aufzuhelfen, überdies trotz des obligatorischen philosophischen

Bienniums vor leeren Bänken dozierten, erbaten sie zu ihren Gunsten

kurfürstliche Mandate. Aber der Nutzen blieb aus.

Vom wissenschaftlichen Geiste, der auf der ultrakatholischen

Universität Ingolstadt noch in der zweiten Hälfte des 18.

Jahrhunderts herrschte, legt allein die Tatsache Zeugnis ab,

daß der Oberstadtpfarrer und Professor der Theologie _Eckler_

sich 1772 rühmen konnte, er sei seit Dr. Eck (1527!) der erste

Oberstadtpfarrer und Professor in Ingolstadt, der »etwas zum

Druck geschrieben«. Ist das auch nur so aufzufassen, daß keiner

seiner Vorgänger im Stadtpfarramt, die allerdings auch häufig

zugleich Professoren waren, literarisch tätig war, so beweisen

die zweiundeinhalb Jahrhunderte beharrlichen Schweigens immerhin

keinen allzu großen wissenschaftlichen Tatendurst. Übrigens hatte

die Universitätsdruckerei trotz ihres dreihundertjährigen Bestandes

_keine hebräischen Lettern_, so daß man beim Drucken der Festschrift

in die größte Verlegenheit kam[13].

* * * * *

Dafür sprach man an dieser Musteruniversität von einer _katholischen

Medizin_. Man verstand darunter die ältere, auf der arabischen

und griechischen Tradition beruhende, »solidere« Wissenschaft im

Gegensatz sowohl zu den verkehrten Meinungen des Pöbels, als zu den

Grundsätzen der parazelsianischen Neuerer[14].

* * * * *

Die Münchner Akademie der Wissenschaften, deren Schriften der Zensur

unterstanden, und die keineswegs antikatholisch oder freigeistig war,

wenn sie auch einigermaßen dem aufgeklärten Zeitgeist gegenüber der

kirchlichen Versumpfung Bayerns Rechnung trug, wurde aufs heftigste

von den Jesuiten bekämpft. So dichtete ein P. Joseph _Pemble_ ein

eigenes Schauspiel gegen die Akademie, das unter dem Titel »Der

Bücherbrand zu Ephesus« im großen Kongregationssaale aufgeführt

wurde. _In den Zwischenakten erschien der Teufel als Verleger der

neuen Schriften._

Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit · 第 8 / 19 段