das Vorhandensein der Kindertaufe in der christlichen Kirche
+Cyprian+ gibt, also in der ersten Hälfte des 3. Jahrh. Zu seiner
Zeit handelte es sich nicht mehr darum, ob Kinder christlicher Eltern
getauft werden dürfen und sollen, -- damit war man einverstanden --
sondern es war nur noch die Frage, ob sie bald nach der Geburt oder
erst acht Tage nach derselben, dem Vorbilde der Beschneidung gemäß,
getauft werden sollten. Das letztere war die Meinung des Bischofs
+Fidus+, welcher dem Konzil zu Karthago im Jahre 252 eine
Frage darüber vorlegte. Cyprian antwortete darauf im Namen der bei
diesem Konzil versammelten 66 Bischöfe. „Seine Antwort zeigt uns,“
schreibt Neander, „wie er voll war von jener oben entwickelten großen
christlichen, der Kindertaufe zu Grunde liegenden Idee, wie er aber
durch jenen Geist der Veräußerlichung manches Irrtümliche damit zu
vermischen sich verleiten ließ.“[405] Cyprian erklärt sich gegen die
willkürliche Grenzbestimmung des Fidus, indem er sagt: „Keiner von uns
konnte mit deiner Meinung übereinstimmen; wir alle urteilen vielmehr,
daß keinem Menschen, sobald er geboren worden, die Barmherzigkeit
und Gnade Gottes versagt werden müsse; denn da der Herr in seinem
Evangelium sagt: „Des Menschen Sohn ist nicht gekommen, der Menschen
Seelen zu verderben, sondern zu erhalten“, (Luk. 9, 56) so muß, soviel
an uns ist, womöglich keine Seele verloren gehen.“ „Was du gesagt
hast, daß die Berührung des Kindes in den ersten Tagen seiner Geburt
nicht rein sei, und daß jeder von uns sich noch scheue, ein solches zu
küssen, auch dieses darf, wie wir meinen, kein Hindernis sein für die
Verleihung der himmlischen Gnade, denn es ist geschrieben: „Alles ist
dem Reinen rein;“ und keiner von uns darf einen Ekel haben vor dem,
was Gott zu schaffen gewürdigt hat. Wenn auch das Kind eben geboren
ist, so ist es doch nicht so, daß jemand einen Ekel haben dürfte, es
bei der Erteilung der Gnade und der Erteilung des Friedensgrußes (der
Bruderkuß, der als Zeichen der Gemeinschaft des Friedens im Herrn
den Neugetauften erteilt wurde) zu küssen.“ „Wenn übrigens etwas die
Menschen an der Erlangung der Gnade hindern könnte, so könnten vielmehr
die Erwachsenen durch die schweren Sünden gehindert werden. Wenn aber
auch den schwersten Sündern, welche vorher viel gegen Gott gesündigt
haben, nachdem sie zum Glauben gelangt sind, die Vergebung der Sünden
verliehen und von der Taufe und der Gnade keiner zurückgehalten wird,
um wieviel mehr darf das Kind nicht zurückgehalten werden, welches,
neugeboren, nicht gesündigt, sondern durch die fleischliche Abkunft
von Adam die Ansteckung des alten Todes mitgebracht hat, welches desto
leichter zur Erlangung der Sündenvergebung kommt, weil ihm nicht
eigene, sondern fremde Sünden vergeben werden?“[406]
+Origenes+, der große Kirchenlehrer von Alexandrien, ein
Zeitgenosse Cyprians, spricht mehrmals von der Kindertaufe als einer
kirchlichen und von den Aposteln her überlieferten Sitte. Es sind
drei Stellen bei Origenes, die ausdrücklich vom Vorhandensein und der
Berechtigung der Kindertaufe handeln. Wir setzen dieselben hierher, und
zwar in der Übersetzung von Pfarrer +Stöber+.[407] Die Aussprüche
des Origenes lauten: „Gemäß der kirchlichen Regel wird auch den
Kindlein die Taufe gespendet.“[408] „Niemand ist rein von Befleckung,
sei auch sein Leben auf Erden nur eines einzigen Tages lang. Und
weil durch das Taufsakrament die angeborene Beflecktheit abgewaschen
wird, darum werden auch die Kindlein getauft.“[409] Und endlich kommt
Origenes zu der kühnen Behauptung: „Von den Aposteln her hat die
Kirche die Überlieferung empfangen, daß auch den Kindlein die Taufe zu
spenden sei.“[410]
Wie nun diese willkürliche und unberechtigte Behauptung dieses
Kirchenvaters aufzunehmen ist, soll uns +Neander+ sagen:
„Origenes, in dessen System die Kindertaufe sehr gut Platz fand,
erklärt sie für apostolische Überlieferung, +welche Aussage übrigens
in diesem Zeitalter nicht viel bedeuten kann+, da man so sehr
geneigt war, Einrichtungen, die man für besonders wichtig hielt, von
den Aposteln abzuleiten, und da schon so manche, den freien Blick
hemmende Scheidewand zwischen diesem und dem apostolischen Zeitalter in
der Mitte stand.“[411] Ebenso +Münscher+: „Die Versicherung des
Origenes, daß die Kindertaufe von der apostolischen Tradition herrühre,
möchte ich eben nicht für ein historisch gültiges Zeugnis ansehen. Denn
es war damals gar zu gewöhnlich, daß jede Kirche ihre Einrichtungen auf
die Apostel zurückführte, um sie dadurch zu bestätigen und ehrwürdiger
zu machen.“[412] Und ~Dr~. +Riehm+ führt aus: „Daß die schon
von Origenes auf apostolische Tradition zurückgeführte Kindertaufe
wirklich in der apostolischen Zeit üblich war oder wenigstens
vorgekommen ist, läßt sich aus dem N. Testament nicht beweisen.“[413]
Daß die Säuglingstaufe nicht vor der Mitte des 3. Jahrh. eingeführt
wurde, bezeugt auch +Hippolytus+, der um diese Zeit schreibt: „Wir
haben nie die Taufe von Kindern verteidigt, welche erst in einigen
Gegenden anfing, angewandt zu werden.“[414]
+Curcellaeus+, ein berühmter Theologe und Professor zu Genf,
sagt: „Der Gebrauch der Kindertaufe begann nicht vor dem 3. Jahrh.
nach Christo. In den früheren Jahrhunderten ist keine Spur davon zu
finden, -- und sie ward ohne den Befehl Christi eingeführt.“[415]
Auch +Bunsen+, einer der größten Gelehrten der Neuzeit, bezeugt:
„Die Kindertaufe im Sinne der neueren Zeit, nämlich die Taufe
neugeborener Kinder mit stellvertretenden Gelübden von Eltern und
andern Taufzeugen, war unter den Christengemeinden der ersten Zeit
etwas völlig Unbekanntes, nicht nur bis zu Ende des 2. sondern in der
Tat bis in die Mitte des 3. Jahrh.“[416] Und die „Kirchengeschichte des
christlichen Vereins im nordischen Deutschland“ gibt zu, daß „Christus
die Kindertaufe nicht eingesetzt habe“, und macht das Zugeständnis,
daß dieselbe nur eine von „Menschen erfundene Zeremonie“ sei.[417] Wir
haben nun eine ganze Kette von historischen Zeugnissen, durch die wir
unwiderlegbar nachgewiesen haben, daß die Kindertaufe erst zur Zeit,
als Cyprian in Karthago das Episkopat innehatte, eingeführt wurde.
Die Kindertaufe hat somit, wie fast alle kirchlichen Neuerungen und
Irrtümer, Afrika als Heimat.
Überschreiten wir das 3. Jahrh., so finden wir, daß die Kindertaufe
schon eine ziemlich weit verbreitete Sitte war, doch forderten manche
Kirchenväter ein bestimmtes Alter. So will +Gregorius v. Nazianz+
in den Fällen, wo keine dringende Gefahr vorhanden ist, ein etwa
dreijähriges Alter der Kinder abgewartet wissen, damit „sie“, wie er
sagt, „etwas bei der Taufe fühlen und antworten können, wenn sie es
auch nicht vollkommen verstehen“.[418]
Der ununterbrochene Streit aber und die Verhandlungen vieler Synoden
über diesen Punkt beweisen, daß es an Saumseligkeit, ja sogar an
heftigem Widerspruch gegen diesen Brauch nicht fehlte. Als gegnerische
Parteien wären hier zu erwähnen die +Pelagianer+, die +Bongomilen+,
die +Arnoldisten+ sowie die +Petrobrusianer+ und die sich ihnen
anschließenden +Henricianer+ in Südfrankreich und Oberitalien.[419]
Gegen die ersteren schreibt z. B. die Generalsynode zu Karthago
im Jahre 418, auf der nicht weniger als 200 Bischöfe aus allen
Teilen Afrikas und Spaniens zugegen waren, Kanon 2: „Wer sagt,
die neugeborenen Kinder brauche man nicht zu taufen...., der sei
Anathema.“[420] Dasselbe wurde ein Jahr später am 25. Mai, ebenfalls
in Karthago, auf einem Konzil wiederholt.[421] Die Bongomilen vom
10. bis 12. Jahrh., die sich unter der allgemeinen Verwirrung
dieses Jahrhunderts aus Griechenland nach Italien, Südfrankreich,
den Niederlanden, nach Deutschland, Österreich und anderen Ländern
verbreiteten, behaupteten: „Die Kindertaufe sei unnütz, weil die Kinder
keines Glaubens, keines Vorsatzes der Besserung, keiner Aufnahme des
hl. Geistes fähig seien, daher sich auch keine Wirkung davon im Leben
der Menschen offenbare.“[422] Die Arnoldisten drangen „auf wahrhafte
Sinnesänderung, behaupteten, daß die bloß äußerliche Taufe an und für
sich dem Menschen unnütz sei, wenn nicht damit verbunden wäre die
allein wesentliche Taufe des hl. Geistes, welche die wahrhaft gläubige
Seele vom Bösen reinige und heilige.“[423] Von +Peter von Bruys+, der
im 12. Jahrh. in Südfrankreich als Priester wirkte, schreibt Schröckh:
„Er behauptete zuerst, daß Kinder, welche den Gebrauch ihres Verstandes
noch nicht hätten, durch die Taufe nicht selig werden könnten; daß
ihnen auch ein fremder Glaube nichts helfe, weil der Erlöser von
denen eigenen Glauben gefordert habe, welche getauft und selig werden
sollten.“[424] Peter von Bruys will nicht den ungetauften Kindern die
Seligkeit absprechen, sondern er will beweisen, daß dem Evangelium
gemäß nur Erwachsene, die glauben, getauft werden sollten. +Neander+
schreibt von ihm: „Peter von Bruys wollte eine christliche Taufe nur
dann anerkennen, wo das dazu notwendige Erfordernis des Glaubens
vorhanden war. Er betrachtete daher die Kindertaufe als eine nichtige,
und alle, welche in die von ihm gestiftete Gemeinschaft eintreten
wollten, mußten sich von neuem durch die Taufe darin aufnehmen lassen.
Die Wassertaufe könne, so lehrte er, wo kein Glaube vorhanden sei,
nur den Leib, nicht die Seele reinigen. Wenn seine Anhänger von ihren
Gegnern Wiedertäufer genannt wurden, so glaubten sie diesen Namen mit
Recht zurückweisen zu können, da von einer Wiederholung der Taufe nicht
die Rede sein könne, wo keine wahre Taufe vorhergegangen sei. Wir,
sagten sie, erwarten die rechte Zeit für den Glauben, und wenn der
Mensch bereit ist, seinen Gott zu erkennen und an ihn zu glauben, so
vollziehen wir an einem solchen nicht, wie ihr uns beschuldigt, eine
Wiedertaufe, sondern wir taufen ihn, weil er noch nicht mit der Taufe,
durch die man von Sünden gereinigt wird, getauft worden ist.“[425]
Es ist noch beachtenswert, daß, trotzdem in der herrschenden Kirche die
Kindertaufe allgemein gebilligt und ausgeübt wurde, sich doch Beispiele
dafür vorfinden, daß noch Jahrhunderte nach Entstehen der Kindertaufe
fromme Eltern, ja sogar Bischöfe ihre Kinder im reiferen Alter erst
taufen ließen. ~Dr.~ +Rietschel+ schreibt darüber: „Gregor von Nazianz
und Basilius wurden erst nach Vollendung ihrer weltlichen Bildung
getauft, obgleich jener Sohn eines Bischofs, dieser Sohn frommer Eltern
war. Auch Chrysostomus und Hieronymus, die aus christlicher Familie
stammten, wurden als Erwachsene getauft. Ambrosius und Nektarius
empfingen erst nach ihrer Wahl zum Bischof die Taufe. Als Augustin
in seiner Jugend todkrank wurde, ließ ihn seine Mutter Monica nicht
taufen, sondern ihm nur die Katechumenatsweihe geben.“[426] Augustin
erwähnt dies in seinem ersten Buch, Kap. 11.
Im +Mittelalter+ findet man kirchliche Verordnungen vor, woraus zu
ersehen ist, daß Eltern bei Unterlassung der Kindertaufe streng
bestraft wurden. Eine englische Synode von 691 (oder 692) Kanon 2,
schreibt z. B. vor: „Ein Kind muß innerhalb dreißig Tagen nach seiner
Geburt bei Strafe von 30 Solidi getauft werden. Stirbt es (nach 30
Tagen) ungetauft, so wird es gesühnt mit dem ganzen Vermögen der
Eltern.“[427] Und die Synode von Paderborn 785 beschließt, Kanon
19: „Jeder muß sein Kind innerhalb eines Jahres taufen lassen, bei
Strafe.“[428] Namentlich werden auch die Priester dafür verantwortlich
gemacht, daß keine Kinder ungetauft sterben.[429]
Hat man im Altertum nur geborene Menschen getauft, so finden sich
seit dem 13. Jahrh. auch Spuren dafür vor, daß man bei vorhandener
Lebensgefahr die Kinder im Mutterleibe taufte. Einige Kirchenlehrer
wie Augustin und auch Thomas von Aquino erklärten sich gegen diese
Sitte. Luther sprach sich mit Ernst dagegen aus, Kinder eher zu
taufen, als bis sie vollständig geboren sind.[430] Die Art und Weise,
wie diese Taufe vor sich ging, zu beschreiben, sind wir an dieser
Stelle, da diese Dinge schon in das Bereich des allzu Menschlichen
gehören, und derartige Beschreibungen ihren Zweck auch viel besser in
der „Moraltheologie“ Roms erfüllen, genötigt, mit Stillschweigen zu
übergehen.[431]
Aber alle diese Mittel schienen der Kirche noch nicht den erwünschten
Erfolg gebracht zu haben. Man ließ sich deshalb zu Handlungen
verleiten, welche dem Wesen des Christentums schroff zuwider waren. So
wurden z. B. Kinder mit List oder mit Gewalt den Eltern weggenommen,
um ihnen die Taufe zu erteilen. Ein Beispiel darüber findet sich bei
Scotus in seinem Kommentar über Lombards viertes Buch vor. Scotus,
der einer der scharfsinnigsten Denker unter den Scholastikern war,
schreibt, „daß ein Fürst, der mit einer gewissen Behutsamkeit die
Kinder der Juden und Ungläubigen wider den Willen ihrer Eltern taufen
lasse, daran sehr wohl tue, weil Gott an den Kindern ein größeres Recht
habe als die Eltern; ja solche Eltern selbst dürften gar wohl durch
Drohung zur Taufe gezwungen werden, weil, gesetzt, daß sie auch keine
wahren Gläubigen würden, doch ihre Nachkommen, wenn sie eine gute
Erziehung erhielten, es werden könnten“.[432]
Seit dem 6. und 7. Jahrh. kommen derartige Zwangstaufen recht
häufig vor und dies nicht nur an unmündigen Kindern sondern sogar
an Erwachsenen. Kaiser +Justinian+ (527-565) verordnete nach
+Binghams+ Angabe: „Solche Väter, welche die Taufe noch nicht
empfangen hätten, sollten sich samt ihren Weibern und Kindern und
allen, die ihnen zugehörten, im Gotteshause einfinden und daselbst ihre
Kleinen sogleich taufen lassen, die übrigen aber sollten die Taufe
empfangen, sobald sie im Wort Gottes nach den heiligen Büchern wären
unterrichtet worden. Wenn aber irgend jemand, um ein öffentliches
Amt oder eine öffentliche Würde zu erlangen, oder um Besitzungen
erwerben zu können, in unaufrichtiger Absicht die Taufe an sich
vollziehen, dabei aber Weib oder Kinder oder Dienstboten oder wer immer
seinem Hause oder seiner Verwandtschaft angehöre, im alten Irrtum
verharren ließe, dessen Güter sollten in solchem Falle eingezogen
und seine Person durch den zuständigen Richter gestraft werden, auch
sollte er von jedem Amte im öffentlichen Gemeinwesen ausgeschlossen
bleiben.“[433] „Der fränkische König +Chilperich+ ließ viele Juden
wider ihren Willen und mit Gewalt taufen, und vertrat zuweilen selbst
die Taufzeugen- oder Patenstelle. Dasselbe tat der König +Sisebut+
in Ansehung der spanischen Juden.“[434] Das Konzil zu Toledo im Jahre
633 erklärt sich gegen diesen Brauch.[435] „Es fehlte auch nicht an
Eifer zu gewaltsamer Heidenbekehrung. Der Frankenkönig +Dagobert+
(628-638) zwang nicht bloß die Juden zur Taufe, sondern erließ auf
Anraten des hl. Amandus den Befehl, die heidnischen Einwohner von
Gent mit Gewalt zu taufen. Dasselbe geschah auf Befehl +Karls des
Großen+ in Ansehung der Sachsen. Auch liefert die Geschichte der
Einführung des Christentums unter den Bulgaren, Friesen, Thüringern,
Skandinaviern u. a., sowohl von seiten der Regenten als der sogenannten
Heidenapostel, mehr als ein Beispiel von Aufnötigung der Taufe durch
physische Gewalt, durch List und Überredung. Es wurde für verdienstlich
gehalten, das Reich und die Herde Christi zu vermehren, wenn auch die
Mittel, dies zu bewirken, nicht eben die edelsten und würdigsten sein
sollten.“[436]
Diese Vorgänge sind der beste Beweis, wie gar bald die Staatskirche den
Grundsatz Jesu: „Wer da +will+, der komme,“ aus dem Auge verlor.
Ist es deshalb zu verwundern, daß die Kirche völlig verweltlichte
und den göttlichen Charakter mehr und mehr verlor? Doch gab es
Kirchenlehrer und dies besonders im 13. Jahrh., welche zu solchen
Zwangsmaßregeln weder rieten noch sie billigten. So äußert sich z.
B. +Thomas von Aquin+ nach Schröckhs Angabe in diesem Punkt
dahingehend, daß die Kinder der Juden oder anderer Ungläubigen wider
den Willen der Eltern nicht getauft werden dürften.[437]
Die +Reformation+ fand die Kindertaufe als einen festen kirchlichen
Gebrauch vor und trat gegen die Verteidigung der Erwachsenentaufe mit
Entschiedenheit für sie ein. +Zwingli+, der mit +Grebel+, +Manz+ und
~Dr.~ +Balthaser Hubmaier+, damals Pfarrer in Waldshut in der Nähe von
Zürich, die Gegner der Kindertaufe waren, häufig zusammenkam, hat eine
Zeitlang den „Irrtum“ eingesehen und war der Meinung, daß es besser
sei, die Taufe bis zu „gutem Alter“ aufzuschieben, jedoch nahm er
bald wieder eine entgegengesetzte Stellung ein und wurde von da ab
ein eifriger und fanatischer Verteidiger der Säuglingstaufe.[438] Er
schritt sogar, als die öffentlichen Besprechungen mit den Wiedertäufern
ihr Wachsen nicht aufhielten, 1525 mit seiner „theokratischen
Rücksichtslosigkeit zur Gewalt“. „Der Rat verfügte unter Androhung von
Landesverweisung die Taufe aller Kinder innerhalb acht Tagen, ließ die
Widergesetzlichen einfangen“ und verordnete 1526, daß alle Wiedertäufer
„ohne Gnade und Barmherzigkeit ersäuft werden“.[439]
Die Aufgabe der Reformatoren war sicherlich eine große und edle, und
ohne Zweifel waren die Männer von Gott berufen, um der in großer
Dunkelheit sich befindenden Menschheit das volle Licht göttlicher
Wahrheit zu bringen. Allein sie haben diese ihre hohe Aufgabe nicht
ganz erfüllt, da sie mit den vielen Irrlehren und Mißbräuchen Roms
nicht völlig aufräumten. Man hätte, „um der Einsetzung Christi wieder
näher zu treten“, wie ~Dr.~ Friedrich Schleiermacher sagt, „bei
der Reformation die Kindertaufen fahren lassen können“.[440] Das
Vorurteil und Mißtrauen, mit dem oft die Reformatoren gegen all das,
was in irgend einer Weise mit ihrer Auffassung und Lehrbestimmung
nicht übereinstimmte, erfüllt waren, veranlaßte sie oft, dies, ohne es
einer genauen Prüfung zu unterziehen, zu verwerfen. Man denke hier z.
B. an die ungerechte Behandlung von Grebel, Manz, Balthaser Hubmaier
und ihrer Glaubensgenossen. Die einfachen Lehren und Heilsanstalten
des Evangeliums wurden zu einem Gewebe dogmatischer Spitzfindigkeiten
ausgesponnen und durch äußere Zwangsanstalten, wie die Kindertaufe
eine ist, gefesselt. Doch, was die mutigen, im Geiste Gottes kämpfenden
Verteidiger der biblischen Wahrheit Großes geleistet haben, erkennen
wir herzlich gerne an und sind mit innigem Dank gegen sie selbst
und gegen den allweisen Lenker der Weltgeschichte erfüllt. Aber
diesen unsern Dank dürfen wir nicht dadurch zum Ausdruck bringen,
daß wir sie zur Richtschnur unseres Glaubens machen, sondern wir
müssen auch hier den Weg gehen, den uns Gott in seinem Bibelbuch
vorschreibt. Sehr richtig und beherzigend sind folgende Worte von
~Dr.~ +Priestly+: „Luther und Calvin reformierten viele
Mißbräuche, besonders in der Kirchenzucht, und ebenso verschiedene
grobe Verderbnisse in der Lehre; aber sie ließen andere Dinge von weit
größerer Bedeutung, gerade wie sie dieselben vorfanden.... Es gereicht
ihnen zum großen Verdienst, so weit gegangen zu sein, als sie gingen,
und nicht sie, sondern wir sind zu tadeln, wenn ihre Autorität uns am
Weitergehen hindert. Wir sollten sie vielmehr nachahmen in der Kühnheit
und dem Geiste, womit sie so viele lang geduldete Irrtümer in Frage
zogen und berichtigten; und für uns selbst aus ihren Arbeiten Nutzen
ziehend, größere Fortschritte machen, als sie imstande waren zu machen.
Wir haben wenig Grund, ihren Namen, Autorität und Beispiel anzuführen,
wenn sie viel taten und wir durchaus nichts tun. Hierin ahmen wir
ihnen nicht nach, sondern denen, welche sich ihnen widersetzten und
zuwiderhandelten, indem sie alles so lassen wollten, wie es war.“[441]
Aber ebenso wahr und beherzigend sind auch folgende Worte ~Dr.~
+Gmelins+: „Sobald eine Kirche wirklich eine „evangelische“ sein will,
so darf sie die Zugehörigkeit zu ihr niemals erzwingen und auch nicht
durch scheinbare Freiwilligkeit erschleichen wollen, sondern muß es
immer dem tatsächlich freien Willen, der eigenen Überzeugung eines
jeden überlassen, ob er sich zu ihr bekennen und ihren Bedingungen
unterwerfen will. Den Versuch, durch staatliche „Schutzmaßregeln“
oder durch gewohnheitsmäßige Zwangseinrichtungen, wie die Kindertaufe
eine ist, als Symbol des Eintritts in eine kirchlich-religiöse
Genossenschaft, sich eine möglichst große Zahl äußerlicher Glieder zu
sichern, können wir immer nur als einen im besten Fall katholisch, im
tiefsten aber heidnisch-weltlichen, nie aber einen „evangelischen“,
dem Evangelium Jesu und seinem ganzen Sinn und Geist entsprechenden,
erkennen.“[442]
Wir schließen unsere Untersuchung mit der der Tatsache entsprechenden
Ausführung von ~Dr.~ +Lange+: „Die Geschichte beweist, daß die
Kindertaufe in der ältesten Kirche nur ein Erzeugnis des schon
frühzeitig überhandnehmenden Aberglaubens von der mystischen,
übernatürlich wirkenden Kraft des durch den hl. Geist bewegten
Taufwassers und von der Gewalt des Teufels und der Dämonen über die
Seelen der Ungetauften war, und daß sie erst durch die Vollendung
dieses Aberglaubens allgemein eingeführt wurde. Es fragt sich auch aus
diesem Grunde, ob es der +evangelischen+ Kirche würdig und angemessen
sei, ein solches +Denkmal des altchristlichen Aberglaubens+ länger zu
dulden.“[443]
[Illustration]
Die Konfirmation.
Die Konfirmation ist eine veränderte Einrichtung der römischen Firmung.
In der katholischen Kirche gilt letztere als Sakrament, welche aber
+Luther+ bereits 1520 als solches strich und ließ sich nur zu
dem Geständnis herbei: „Ich lasse zu, daß man firmle soferne, daß man
wisse, daß Gott nichts davon gesagt hat, auch nichts darum wisse,
und daß es erlogen sei, was die Bischöfe darinnen vorgeben.“[444]
Gleich Luther sprechen sich die übrigen Führer der evangelischen
Bewegung scharf gegen die römische Firmung aus. Man sah aber doch
bald ein, daß, solange man die Kindertaufe beibehielt, eine derartige
Einrichtung -- wenn auch in einer anderen Gestalt -- nötig sei, um
die in der Kindertaufe versäumte und unmögliche und doch zur Wirkung
der Taufe notwendige Bedingung, nämlich den eigenen Glauben des
Täuflings, durch seine freie Willenserklärung +nachzuholen+.[445]
Aus dieser Erkenntnis und Notwendigkeit entwickelte sich allmählich
die Konfirmation, die aber erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh.
durch +Speners+ Wirksamkeit völlig in der lutherischen Kirche
durchgedrungen ist.
Obwohl die Konfirmation und die Taufe zeitlich weit auseinander
liegen, so wird jene doch durch die dogmatische Bedeutung, die darin
besteht, daß sie eine „Erneuerung des Taufbundes“ ist, mit dieser
sehr eng verknüpft. Durch die Konfirmation soll dem Täufling,
wie schon oben angedeutet, die Gelegenheit geboten werden, seinen
Glauben zu bekunden und ein persönliches Bekenntnis und Gelübde
abzulegen. Der herangewachsene Getaufte erneuert somit am Tage der
Konfirmation die früher von seinen Eltern oder Paten in seinem Namen
abgelegten Taufgelübde und macht sich von dem Zeitpunkt persönlich
dafür verantwortlich. Mit Recht wirft da ~Dr.~ +Lange+ die
Frage auf: „Wozu aber ein solches Surrogat [Ersatzmittel], da nichts
im Wege steht, das Sakrament selbst, als wahren Verpflichtungsakt,
zweckmäßig, +nachdem die Kinder erwachsen und unterrichtet sind+,
zu vollziehen?“[446]
Die Lehre der alten Kirche ging hierin noch weiter und behauptete:
Die Konfirmation verleiht dem Menschen Kraft und Tapferkeit zum neuen
Leben und geistlichen Kampfe.[447] Wenn es nun an dem ist, daß die
Konfirmation „+Kraft zum neuen Leben und geistlichen Kampfe+“
gibt, so sei uns hier gestattet, einige Fragen, die unserer Meinung
nach ernst genug sind, um gründlich geprüft und erörtert zu werden,
aufzuwerfen: Wie stimmt nun dies mit der leider zu traurigen Tatsache,
daß viele von den am Vormittage in der Kirche konfirmierten Gliedern
schon am Abend auf dem Tanzboden, im Wirtshause oder im elterlichen
Hause bei berauschenden Getränken zu treffen sind, wobei sie oft
des Guten zuviel genießen? Oder sind Zigarren und Tabakspfeife für
den Konfirmanden passende Geschenke, die er zum „neuen Leben und
geistlichen Kampfe“ benötigt, und kann er dadurch Jesu Aufforderung
erfüllen: „Lasset euer Licht leuchten vor den Leuten, daß sie eure
guten Werke sehen und den Vater im Himmel preisen!“? Und sind derartige
Dinge erforderlich, um die Früchte eines neuen und in Gott geheiligten
Lebens nach außen hin zu offenbaren? Als Beweis dafür, daß solche
Präsente bei derartigen Gelegenheiten wirklich überreicht werden,
sei hier Pfarrer Hebich angeführt, der nach der Konfirmation zu
seinem Sohn Samuel sagte: „So, jetzt bist du ein Mann“ und schenkte
ihm eine -- Tabakspfeife.[448] Es sei aber bemerkt, daß wir damit
nicht sagen wollen, daß alle Eltern ihren Konfirmanden derartige
Geschenke überreichen. Wir wissen und sind glücklich darüber, daß
wir unter den Konfirmationsgeschenken auch des öfteren die Bibel
finden -- den einzigen Wegweiser zum ewigen Leben -- und daß es
auch unter den Konfirmanden solche gibt, bei denen das Ablegen des
Glaubensbekenntnisses am Konfirmationstage mehr ist als eine tote und
leere Zeremonie.