Art. „Taufe“, S. 1478: „Die Kindertaufe kennt das N. Testament noch
nicht (auch nicht 1. Kor. 1, 16 oder an Stellen wie Apg. 16, 15
„sie und ihr Haus“; 16, 31 ff.), sie muß vielmehr durch 1. Kor. 7,
14 als ausgeschlossen gedacht werden.“ Ferner Prof. ~Dr.~ F.
+Probst+: „Für die Kindertaufe beruft man sich gewöhnlich auf jene
Stellen, denen gemäß die Apostel ganze Familien tauften, obwohl sie
keine genügende Beweiskraft besitzen. Denn es ist fraglich, ob sich
unter den Familiengliedern kleine Kinder befanden, worum es sich gerade
handelt.“[330] Prof. P. +Lobstein+, der in einer Abhandlung die
Kindertaufe verteidigt, ist genötigt, unverhohlen zuzugeben, daß das
N. Testament von einer Kindertaufe nichts wisse: „Alle Stellen des N.
Testaments,“ schreibt er, „die von der Taufe reden, beziehen sich auf
Erwachsene und setzen bei den Neubekehrten freie Zustimmung, willige
Unterwerfung unter die Bedingungen des Eintritts in die christliche
Gemeinde voraus. +Die Urkunden des Urchristentums zeigen nicht die
geringste Spur von der Sitte der Kindertaufe+; die Beispiele und
Analogien, auf welche sich die Anhänger der Überlieferung berufen,
sind ohne durchschlagende Bedeutung. Das Zeugnis der Geschichte der
ersten Jahrhunderte ist nicht weniger entscheidend.“[331] ~Dr.~
+Steitz+ schreibt: „Daß im N. Testamente sich keine Spur von
Kindertaufe findet, darf wohl für die wissenschaftliche Exegese
[Auslegung] als festgestellt gelten; alle Versuche, dieselbe aus den
Einsetzungsworten oder aus Stellen wie 1. Kor. 1, 16 zu deduzieren
[abzuleiten], sind darum als +willkürliche Künsteleien+
aufzugeben.“[332] Ebenso ~Dr.~ +Feine+: „Die Übung der
Kindertaufe ist in der apostolischen und nachapostolischen Zeit nicht
nachweisbar. Wir hören mehrfach von der Taufe ganzer Hausgemeinden.
Apg. 16, 15. 32 ff.; 18, 8; 1. Kor. 1, 16. Aber die letzte Stelle
zusammengehalten mit 1. Kor. 7, 14 spricht nicht zugunsten der Annahme,
daß damals auch die Kindertaufe üblich war.“[333] Und ~Dr.~
+Schenkel+ führt aus: „An die Taufe von unmündigen Kindern im
apostolischen Zeitalter kann nicht gedacht werden. Man beruft sich
zwar auf Stellen, wie Apg. 16, 15. 33; 18, 8; 1. Kor. 1, 16, in denen
von der Taufe eines „Hauses“, d. i. einer Familie, die Rede ist,
um die Meinung glaubhaft zu machen, daß unter anderm auch Kinder
mitgetauft worden seien. Allein unter dem „Hause“ sind erwachsene
Familiengenossen und Sklaven zu verstehen; unmündige Kinder von
christlichen Eltern galten als durch die Eltern dem Herrn geheiligt.
(1. Kor. 7, 14.) Erst die spätere +dogmatische Befangenheit+,
nach welcher die Geistesmitteilung und mithin die Teilnahme am
christlichen Heil schlechterdings durch die Taufe bedingt sein sollte,
ließ die Kindertaufe als eine unerläßliche Pflicht erscheinen, und
da es, um dieselbe zu begründen, an +Schriftzeugnissen fehlte+,
so wurde die aus der +Luft gegriffene mündliche Überlieferung zu
Hilfe genommen+... +Unter keinen Umständen darf sie+ [die
Kindertaufe] +auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt
werden+.“[334]
Schließlich will man auch in 1. Kor. 7, 14, wo Paulus erklärt, daß
die Kinder gläubiger Eltern nicht unrein, sondern „+heilig+“ seien,
ein Argument zugunsten der Kindertaufe gefunden haben. Wenn aus den
Worten des Apostels das Recht zur Kindertaufe folgen soll, so kann
mit demselben Recht daraus geschlossen werden, daß der ungläubige
Mann einer gläubigen Frau oder die ungläubige Frau eines gläubigen
Heidenchristen, von denen Paulus ja in der ersten Vershälfte redet,
sofort getauft werden darf. Diese Stelle hat übrigens mit der
Kindertaufe gar nichts zu tun, sie birgt vielmehr unseres Erachtens
einen starken Beweis dafür, daß die Apostel noch keine Säuglinge
tauften, denn wäre sie schon zu der Zeit üblich gewesen, so würde
sich der Apostel, wie auch Prof. +Heinrich+ meint, für die Heiligkeit
der Christenkinder einfach auf die Taufe berufen haben.[335] Prof.
+Schmiedel+ bemerkt zur Stelle: „Der von der Gottgeweihtheit der Kinder
entnommene Beweis zeigt, daß die Kindertaufe noch nicht üblich war, da
das „unrein“ sonst gar nicht als möglich gesetzt werden konnte.“[336]
Ebenso +Olshausen+: „Übrigens ist klar, daß Paulus diese Beweisgründe
nicht gewählt haben würde, wenn damals schon die Kindertaufe üblich
gewesen wäre.“[337] Und ~Dr.~ +de Wette+ schreibt: „Sonach hätten wir
denn in dieser Stelle [1. Kor. 7, 14] einen Beweis, daß zur Zeit der
Apostel die Kinder noch nicht getauft wurden.“[338] Stadtpfarrer
+Bossert+ bedient sich derselben Sprache: „Die Kindertaufe war noch
nicht apostolische Praxis, wie unseres Erachtens aus 1. Kor. 7, 14
hervorgeht, wo der Apostel die Heiligkeit oder Gottgeweihtheit der
Kinder christlicher Eltern sicherlich nicht von ihrer natürlichen
Zugehörigkeit zu den letzteren abgeleitet haben würde, wenn die Taufe
als an ihnen bereits vollzogen vorausgesetzt wäre.“[339] Ebenso Prof.
W. +Beyschlag+: „+Von einer Kindertaufe ist bei Paulus wie im ganzen
N. Testament keine Rede+; vielmehr ist die Art und Weise, wie er in
1. Kor. 7, 14 in betreff der Christenkinder argumentiert, -- daß,
wenn der nicht christliche Gatte unrein und nicht vielmehr durch die
Lebensgemeinschaft mit dem christlichen Gatten „geheiligt“ wäre,
dann auch die Christenkinder unrein sein würden, -- der schlagendste
Beweis, daß an ein „Heiligen“ der Christenkinder durch die Taufe
noch gar kein Gedanke war. Also zur Taufe kam damals nur, wen sein
entstehender persönlicher Glaube dazu trieb; und wiederum war dieser
Glaube noch kein entschiedener, solange er nicht ins Taufwasser
trieb; das Sichtaufenlassen war der entscheidende Schritt aus der
Welt in die Gemeinde der Gläubigen.“[340] Auch W. +Heitmüller+ macht
das Zugeständnis, daß das apostolische Zeitalter keine Kindertaufe
kannte.[341] Und Prof. ~Dr.~ v. +Palmer+, der der Kindertaufe aus
pädagogischen Gründen eine bedeutende Stelle einräumt, ist genötigt,
indem er von den geschichtlichen Anfängen derselben redet, zuzugeben:
„Die Kindertaufe kann aber jedenfalls noch nicht in den Zeitraum
fallen, aus dem die neutestamentlichen Schriften stammen, da diese
auch nicht die leiseste Spur jener Sitte enthalten.“[342] Dasselbe
Zugeständnis macht auch ~Dr.~ +Riehm+[343], ~Dr.~ +Bernhard Weiß+
in seiner Erläuterung zu 1. Kor. 7, 14[344], sowie Dekan +Ziegler+
aus Neuenstadt in einem Vortrag über die Taufe, den er in Stuttgart
im Kreise der Freunde der christlichen Welt hielt.[345] Selbst von
katholischer Seite wird offen zugestanden, daß „sich kein Beispiel in
der hl. Schrift vorfindet, daß Kinder getauft worden wären“.[346]
Findet man selbst unter den neueren protestantischen Dogmatikern noch
solche, die die Kindertaufe als eine apostolische Praxis anerkennen
und sich bemühen, sie durch Schrtftbeweise aufrechtzuerhalten,[347]
so ist es doch von höchster Wichtigkeit, daß fast alle modernen
Exegeten und Kirchenhistoriker in ihrem Urteil übereinstimmen, daß die
Kindertaufe im apostolischen Zeitalter nicht geübt wurde. So schreibt
z. B. Prof. +Drews+: „Dafür, daß in der apostolischen Zeit auch Kinder
getauft worden seien, fehlt jedes sichere Zeugnis. Wenn man für die
Kindertaufe einen Schriftbeweis zu erbringen versucht hat, so ist das
immer vergebliche Mühe gewesen...., denn keine der angeführten Stellen
reichen zum Beweise aus.“[348] Ein noch klareres Zeugnis in dieser
Richtung stammt aus der Feder des bekannten Pastors J. +Dammann+:
„Ich weiß, daß vor mehreren Jahren in einem unserer Predigerseminare
die Sakramente behandelt wurden und am Schlusse des Semesters von
sämtlichen Teilnehmern der Satz angenommen wurde: Die Kindertaufe ist
eine kirchlich gewordene Einrichtung, die weder vom dogmatischen noch
vom biblischen Standpunkte aus aufrechtzuhalten ist.“[349]
Und ~Dr.~ +Lange+, der ehemalige Professor an der Universität
zu Jena, der alle Gründe, die man zur Verteidigung der Kindertaufe
herbeiführt, untersuchte und aus Grund der hl. Schrift und der
Vernunft widerlegte, schließt seine sachliche Ausführung mit den
Worten: „Wollen wir solche und ähnliche Gründe da gelten lassen, wo
es wesentlich darauf ankommt, ein vernünftiges, tatkräftig in das
Leben der Menschen eingreifendes Christentum, nicht bloß im Buche
sondern im Leben der Menschen geltend zu machen, und all den Sauerteig
auszufegen, der sich noch in Lehre und Disziplin unserer evangelischen
Kirche aus dem Katholizismus erhalten hat, so wird es nie möglich,
eine wahre +evangelische+ Kirche herzustellen: bald soll die
Schrift die höchste und letzte Norm sein, bald Rücksichten, welche die
Schrift nicht kennt, und durch welche die wahre Lehre derselben ihrer
Bedeutsamkeit gänzlich beraubt wird.“ „Man hat in neuerer Zeit schon
zugestanden, daß das Bestehen der Kindertaufe in der apostolischen Zeit
weder historisch noch exegetisch bewiesen werden könne. Es war auch in
der Tat ein mehr als zu desperates Ausfluchtsmittel, wenn evangelische
Theologen, die doch nichts in die hl. Schrift hineintragen sollen,
unter „machet zu Jüngern alle Völker“ (Matth. 28, 19) auch die Kinder
der Heiden mit begriffen wissen wollten.“[350]
Wir schließen mit den beachtenswerten Worten des berühmten lutherischen
Professors W. +Beyschlag+, dem allerseits das Zeugnis gegeben
werden muß, daß er in seinen Abhandlungen sachlich, unparteiisch
und wahrheitsliebend ist und der in theologischen Kreisen als eine
Autorität gilt. Er führt aus: „Was aber die historische Zurückführung
kirchlicher Erbgüter auf Christus und seine Apostel angeht, so wird,
wenn damit wissenschaftlich Ernst gemacht wird, wenig oder nichts
Außerbiblisches übrig bleiben: z. B. daß Christus oder seine Apostel
den Episkopat als vom Presbyteriat verschiedenes Kirchenamt eingesetzt
oder das sogenannte apostolische Symbolum verfaßt oder die Kindertaufe,
die Firmung, den Sonntag und die Feiertage verordnet, läßt sich nicht
nur nicht erweisen, sondern es läßt sich sogar das Gegenteil zu aller
nach Lage der Zeugnisse denkbaren Evidenz bringen.“ „Wie vieles,
was wir halten, Sonntag und Feiertage, Apostolikum, Kindertaufe und
Konfirmation, diese wesentlichen Hauptpunkte unseres kirchlichen
Lebens, haben wir ja nicht aus dem N. Testament, sondern aus der
kirchlichen Überlieferung.“[351]
[Illustration]
Beschneidung und Taufe.
Da alle Stellen des N. Testaments, die zur Begründung der Kindertaufe
herangezogen werden, nicht ausreichen, um dieselbe aufrechtzuerhalten,
so greift man in der Not ins A. Testament zurück und ist der Meinung,
daselbst etwas Stichhaltiges für die Säuglingstaufe gefunden zu haben.
Man sagt nämlich, die Taufe sei im N. Testament an die Stelle der
Beschneidung getreten. Wie nun im A. Testament die Beschneidung das
Bundeszeichen wäre, ebenso sei es die Taufe im N. Testament. Deshalb,
wie im A. Bund die Kinder schon das Bundeszeichen empfangen hätten, so
sollten sie es auch im N. Bunde empfangen. Wir wollen nun auch diesen
letzten Beweisgrund an etlichen allgemeinen Tatsachen und auf Grund von
Gottes Wort prüfen.
Zuerst: Ist die Taufe im N. Testament an die Stelle der Beschneidung
getreten? Diese Frage ist an der Hand einiger Bibelstellen leicht
zu beantworten. So wird in Röm. 2, 29 gesagt: „Die Beschneidung des
Herzens ist eine Beschneidung, die im Geist und nicht im Buchstaben
geschieht.“ Was nun diese „Beschneidung des Herzens“ zu bedeuten hat,
sagt derselbe Apostel in seinem Brief an die Kolosser: „In welchem
ihr auch beschnitten seid mit der Beschneidung ohne Hände, durch
Ablegung des sündlichen Leibes im Fleisch.“[352] Diese Worte Pauli
sind für jeden Unbefangenen ein klarer Beweis dafür, daß an Stelle
der Beschneidung nicht die Taufe, sondern die Herzensbekehrung trat,
welche der Apostel hier als eine Beschneidung des Herzens erklärt,
die aber das Ablegen der Sünde als Erkennungszeichen trägt. Wie im
A. Testament das Zeichen des Bundes die Beschneidung war, so ist die
Beschneidung des Herzens das Siegel des N. Bundes. Aber der letzte Text
birgt für diesen Punkt noch einen Beweis. Es heißt nämlich da, daß
diese Beschneidung des Herzens „+ohne Hände+“ geschieht. Die Taufe
wird aber mit den Händen vorgenommen wie auch die Beschneidung des A.
Testaments.
Ein weiterer Beweis, daß die Taufe nicht an die Stelle der Beschneidung
trat, ergibt sich aus den Verhandlungen auf dem Apostelkonzil zu
Jerusalem, wo über die Frage verhandelt wurde, ob auch die Heiden sich
nach dem mosaischen Gesetze beschneiden lassen müßten, um als wirkliche
Bekenner Christi angesehen zu werden. Wäre nun die Taufe wirklich
an die Stelle der Beschneidung getreten, so hätten dies die Apostel
unbedingt in ihren Erklärungen erwähnen müssen. Doch findet sich auch
nicht das geringste davon in den Urkunden jenes Konzils vor.[353]
Ferner lesen wir, daß Paulus Timotheus beschnitt, nachdem er schon
getauft war.[354] Andererseits widersetzte er sich entschieden, Titus
zu beschneiden.[355]
~Dr.~ +Lange+ führt in bezug auf die Herbeiführung der
Kindertaufe aus: „Andere beriefen sich auf die Parallele zwischen der
jüdischen Beschneidung und der christlichen Taufe. Kol. 2, 11. Wenn
bekanntlich schon im 2. Jahrh. diese Vergleichung zur allmählichen
Empfehlung und Einführung der Kindertaufe mitwirkte, so wollen wir das
dem christlichen Altertum gern zugute halten; wir wissen aber auch, daß
auf dieselbe Weise das Priestertum, die Hierarchie, in die christliche
Kirche eingeführt worden ist. In letzter Hinsicht hat unsere Kirche
die Unstatthaftigkeit einer solchen Parallele erkannt; hinsichtlich
der Taufe will man sie noch auf +gut katholische Weise+ gelten
lassen, ohne zu bedenken, daß das ~tertium comparationis~ so etwas gar
nicht gestattet.“ „Der Heide und Jude sollte +geistig+ beschnitten
werden, die Vorhaut des Fleisches, Begierden und Sünden ablegen. Konnte
man aber an eine solche allegorische Deutung bei der Kindertaufe
denken? Hat man später in der Kirche, nachdem die Lehre von der
angeborenen Sündhaftigkeit, von dem Einwohnen des Teufels und der bösen
Geister in den Seelen der Ungetauften Eingang gefunden, eine solche
Parallele angewendet, so erlaubt diese dem heutigen evangelischen
Theologen, der allein der hl. Schrift folgen soll, keine Anwendung auf
die Schriftlehre.“[356]
Wenn aber die Verteidiger der Kindertaufe aus der Vorschrift der
Beschneidung doch eine Berechtigung für die Säuglingstaufe folgern
wollen, so sind sie doch nur berechtigt, die Knaben zu taufen, und dies
müßte dann auch genau am achten Tage geschehen.
Schließlich ist zu beachten, daß die Beschneidung ein nationaler Akt
war, und schon die fleischliche Abstammung berechtigte zur Annahme
dieses Zeichens, während im N. Bunde eine „+neue Kreatur+“, eine
„+Wiedergeburt von oben her+“, erforderlich ist.[357] Der N. Bund
pflanzt sich nicht durch leibliche Geburt von Christen fort, auch nicht
durch äußerliche Gemeinschaft mit Christen, sondern durch den Glauben
an Christum.[358] Der Mensch muß seine höhere geistige Bestimmung,
seinen Ursprung von Gott erkennen. Liebe zur Wahrheit und Tugend
machen ihn allein der Liebe Gottes, die er durch seinen eingebornen
Sohn offenbarte, würdig, und der Glaube an diesen gibt einem jeden
die Hoffnung wahrer und ewiger Seligkeit.[359] „Wie viele ihn aber
aufnahmen, denen gab er Macht, Gottes Kinder zu werden, die an seinen
Namen glauben; welche nicht von dem Geblüt noch von dem Willen des
Fleisches noch von dem Willen eines Mannes, sondern von Gott geboren
sind.“[360] Der Unterschied zwischen dem A. und N. Bund besteht darin:
Unter dem ersten hatten wohl die leiblichen Nachkommen Abrahams ein
Anrecht auf das Bundeszeichen, und zwar nur die Kinder männlichen
Geschlechts; aber unter dem zweiten ist kein Unterschied zwischen
Juden und Griechen, zwischen Knecht und Freiem, zwischen Mann und
Weib, d. h. es besteht kein anerkannter Unterschied in der Vorsehung
des Evangeliums, sondern „ihr seid allzumal +einer+ in Christo
Jesu“.[361] Alle Klassen, alle Nationen müssen, wenn sie der Vorrechte
und Segnungen des N. Bundes teilhaftig werden wollen, die Beschneidung
des Herzens annehmen. Nur unter dieser Bedingung können sie Abrahams
Same und Miterben der gleichen Verheißungen werden.[362] „In Christo
Jesu gilt weder Beschneidung noch Vorhaut etwas, sondern der Glaube,
der durch die Liebe tätig ist.“[363]
Wir kommen also zu dem Schluß, daß aus der Beschneidung des A. Bundes
auch nicht im geringsten die Berechtigung zur Kindertaufe hergeleitet
werden kann. Diejenigen, die die Taufe an die Stelle der Beschneidung
setzen, weisen ihr einen Platz an, den die Bibel ihr nie angewiesen
hat. Diese Theorie ist nur eine rein menschliche Erfindung, und zwar
nur, um die Kindertaufe aufrechtzuerhalten.
Das Dogma vom vorhandenen Glauben und dem hl. Geist in den Kindern und
der Wiedergeburt durch die Taufe.
Die hl. Schrift lehrt, daß alle Menschen ohne Unterschied, ob jung oder
alt, reich oder arm, allzumal Sünder sind und des Ruhmes, den sie an
Gott haben sollen, ermangeln.[364] „Derhalben, wie durch einen Menschen
die Sünde ist kommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist
also der Tod zu +allen+ Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle
gesündigt haben.“[365] Von dieser Sünde, die uns nur den Tod bringt,
kann uns allein Jesus, das wahre Gotteslamm, befreien.[366] Die ihn nun
als den Erlöser von Sünden und Tod erfassen und an ihn glauben, „wie
die Schrift sagt“[367], wiedergeboren werden zu einer neuen Kreatur in
Christo Jesu[368] und dann dem Heilande in der Taufe folgen, werden von
Christo die Zusicherung bekommen: „Solcher ist das Himmelreich.“[369]
Also ein bewußter freiwilliger Glaube und eine persönlich erlebte
Wiedergeburt berechtigen allein zum Empfang der Taufe.
Die Reformatoren machten auch, im Gegensatz zur Lehre der katholischen
Kirche, vom Begriff und Nutzen guter Werke zur Sündenvergebung den
Glauben als einzige Bedingung. Dieser Begriff vom Glauben wirkte auch
zunächst wesentlich ein auf die Bestimmung des Begriffes, des Zweckes
und des richtigen Gebrauches der Sakramente. So heißt es z. B. im 13.
Artikel der Augsburgischen Konfession ausdrücklich: „Vom Gebrauch der
Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente eingesetzt sind nicht
allein darum, daß sie Zeichen seien, dabei man äußerlich die Christen
kennen möge, sondern daß es Zeichen und Zeugnis sind göttlichen Willens
gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu stärken, derhalben
sie auch +Glauben fordern+, und dann +recht gebraucht werden, so
man’s im Glauben empfähet+ und den Glauben dadurch stärken.“ Und in
der Apologie der Augsburgischen Konfession erklärt +Melanchthon+
zum 13. Artikel: „So sind nur rechte Sakramente die Taufe und das
Nachtmahl des Herrn, die Absolution. Denn diese haben Gottes Befehl,
haben auch Verheißung der Gnaden, welche denn eigentlich gehört zum
N. Testament und ist das N. Testament. Denn dazu sind die äußerlichen
Zeichen eingesetzt, daß dadurch bewegt werden die Herzen, nämlich
durchs Wort und äußerliche Zeichen zugleich, daß sie glauben, wenn
wir getauft werden, wenn wir des Herrn Liebe empfahen, daß Gott uns
wahrlich gnädig sein will durch Christum, wie Paulus sagt: Der Glaube
ist aus dem Gehöre. Wie aber das Wort in die Ohren gehet, also ist
das äußerliche Zeichen für die Augen gestellet, als inwendig das Herz
zu reizen und zu bewegen zum Glauben.“ „Darum sagen wir auch, daß zum
rechten Brauch der Sakramente der +Glaube+ gehöre, der da glaube
der göttlichen Zusage, und zugesagte Gnade empfahe, welche durch
Sakrament und Wort wird angeboten. Und dies ist ein gewisser rechter
Brauch der heiligen Sakramente, da sich ein Herz und ein Gewissen auf
wagen und lassen mag. Denn die göttliche Zusage kann niemand fassen,
denn allein durch den Glauben.“[370] +Luther+ lehrt im Kleinen
Katechismus: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, so
mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, so solchem Wort Gottes im
Wasser trauet.“ Aus dem Angeführten geht klar hervor, daß Luther wie
auch Melanchthon den Glauben als wesentliche Bedingung zum richtigen
Empfang der Taufe stellten; und wo dieser Glaube nicht vorhanden ist
oder wenigstens nicht dazu kommt, wo das Wort Gottes keine Wirkung
auf das Herz des Täuflings hat, da ist die ganze Taufhandlung nur
eine +unnütze Zeremonie+. Um aber die Notwendigkeit des Glaubens
bei der Taufe auch aus der Schrift zu beweisen, wird des öfteren
ausdrücklich auf Mark. 16, 16 verwiesen.[371] Luther erläutert selbst
diese Stelle auf folgende Weise: „Aufs dritte, weil wir den großen
Nutzen und Kraft der Taufe haben, so laß nun weiter sehen, wer die
Person sei, die solches empfange, was die Taufe gibt und nützet. Das
ist abermals aufs feinste und klarste ausgedrückt eben mit den Worten:
„Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig,“ das ist, der
+Glaube macht die Person allein würdig+, das heilsame, göttliche
Wasser +nützlich+ zu empfangen. Denn weil solches allhier in den
Worten bei und mit dem Wasser vorgetragen und verheißen wird, kann es
nicht anders empfangen werden, denn daß wir solches von Herzen glauben;
ohne Glauben ist es nichts nütze, ob es gleich in ihm selbst ein
göttlicher, überschwenglicher Schatz ist. Darum vermag das alleinige
Wort „wer da glaubt“ so viel, daß es ausschließet und zurücktreibt
alle Werke, die wir tun können, der Meinung, als dadurch Seligkeit zu
erlangen und verdienen. Denn es ist beschlossen, was nicht Glaube ist,
das tut nichts dazu, empfänget auch nichts.“[372]
Zu dieser Ausführung Luthers bemerkt ~Dr.~ +Lange+: „Aus
dieser Äußerung folgt, daß:
1. Die Taufe, wenn sie wirksam sein, und den Menschen der göttlichen
Wohltaten würdig machen soll, notwendig den Glauben voraussetze, da es
das Wasser nicht allein mache.
2. Die Taufe ohne den Glauben dessen, der getauft wird, nichts nütze,
ja, da hier der Glaube an das Wort Gottes wegfällt, und also bloß das
Wasser als äußeres Zeichen bleibt, nicht einmal eine wahre Taufe sein
könne.
3. Eine Taufe ohne den Glauben uns durchaus keinen Anspruch auf
die Erlangung der Seligkeit gebe.“[373] Nach diesen Bemerkungen
fährt ~Dr.~ Lange fort und stellt fest: „Vergleichen wir diese
Bestimmungen über die Taufe mit den früher angegebenen Grundsätzen
unserer symbolischen Bücher über Nutzen und Gebrauch der Sakramente
überhaupt, so steht alles in der vollkommensten Übereinstimmung: der
Glaube dessen, der das Sakrament feiert, ist die wesentliche Bedingung,
wonach er durch dasselbe der verheißenen Gnade teilhaftig wird; ohne
den Glauben ist das Sakrament, so auch die Taufe, unnütz zur Seligkeit,
mithin kein eigentliches Sakrament, keine wahre Taufe.“[374]
Dies wären somit die Grundlehren und Bestimmungen der symbolischen
Bücher der protestantischen Kirche in bezug auf die Vorbedingungen
der Taufe. Sie stehen in genauem und richtigem Verhältnis zueinander,
und solange sie an Erwachsene gestellt werden, ist es unmöglich, ihre
biblische Grundlage oder Gültigkeit auf irgendeine Weise in Zweifel zu
ziehen.