Das Gleiche entnehmen wir auch dem „Theologischen Universal-Lexikon“,

Art. „Taufe“, S. 1478: „Die Kindertaufe kennt das N. Testament noch

nicht (auch nicht 1. Kor. 1, 16 oder an Stellen wie Apg. 16, 15

„sie und ihr Haus“; 16, 31 ff.), sie muß vielmehr durch 1. Kor. 7,

14 als ausgeschlossen gedacht werden.“ Ferner Prof. ~Dr.~ F.

+Probst+: „Für die Kindertaufe beruft man sich gewöhnlich auf jene

Stellen, denen gemäß die Apostel ganze Familien tauften, obwohl sie

keine genügende Beweiskraft besitzen. Denn es ist fraglich, ob sich

unter den Familiengliedern kleine Kinder befanden, worum es sich gerade

handelt.“[330] Prof. P. +Lobstein+, der in einer Abhandlung die

Kindertaufe verteidigt, ist genötigt, unverhohlen zuzugeben, daß das

N. Testament von einer Kindertaufe nichts wisse: „Alle Stellen des N.

Testaments,“ schreibt er, „die von der Taufe reden, beziehen sich auf

Erwachsene und setzen bei den Neubekehrten freie Zustimmung, willige

Unterwerfung unter die Bedingungen des Eintritts in die christliche

Gemeinde voraus. +Die Urkunden des Urchristentums zeigen nicht die

geringste Spur von der Sitte der Kindertaufe+; die Beispiele und

Analogien, auf welche sich die Anhänger der Überlieferung berufen,

sind ohne durchschlagende Bedeutung. Das Zeugnis der Geschichte der

ersten Jahrhunderte ist nicht weniger entscheidend.“[331] ~Dr.~

+Steitz+ schreibt: „Daß im N. Testamente sich keine Spur von

Kindertaufe findet, darf wohl für die wissenschaftliche Exegese

[Auslegung] als festgestellt gelten; alle Versuche, dieselbe aus den

Einsetzungsworten oder aus Stellen wie 1. Kor. 1, 16 zu deduzieren

[abzuleiten], sind darum als +willkürliche Künsteleien+

aufzugeben.“[332] Ebenso ~Dr.~ +Feine+: „Die Übung der

Kindertaufe ist in der apostolischen und nachapostolischen Zeit nicht

nachweisbar. Wir hören mehrfach von der Taufe ganzer Hausgemeinden.

Apg. 16, 15. 32 ff.; 18, 8; 1. Kor. 1, 16. Aber die letzte Stelle

zusammengehalten mit 1. Kor. 7, 14 spricht nicht zugunsten der Annahme,

daß damals auch die Kindertaufe üblich war.“[333] Und ~Dr.~

+Schenkel+ führt aus: „An die Taufe von unmündigen Kindern im

apostolischen Zeitalter kann nicht gedacht werden. Man beruft sich

zwar auf Stellen, wie Apg. 16, 15. 33; 18, 8; 1. Kor. 1, 16, in denen

von der Taufe eines „Hauses“, d. i. einer Familie, die Rede ist,

um die Meinung glaubhaft zu machen, daß unter anderm auch Kinder

mitgetauft worden seien. Allein unter dem „Hause“ sind erwachsene

Familiengenossen und Sklaven zu verstehen; unmündige Kinder von

christlichen Eltern galten als durch die Eltern dem Herrn geheiligt.

(1. Kor. 7, 14.) Erst die spätere +dogmatische Befangenheit+,

nach welcher die Geistesmitteilung und mithin die Teilnahme am

christlichen Heil schlechterdings durch die Taufe bedingt sein sollte,

ließ die Kindertaufe als eine unerläßliche Pflicht erscheinen, und

da es, um dieselbe zu begründen, an +Schriftzeugnissen fehlte+,

so wurde die aus der +Luft gegriffene mündliche Überlieferung zu

Hilfe genommen+... +Unter keinen Umständen darf sie+ [die

Kindertaufe] +auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt

werden+.“[334]

Schließlich will man auch in 1. Kor. 7, 14, wo Paulus erklärt, daß

die Kinder gläubiger Eltern nicht unrein, sondern „+heilig+“ seien,

ein Argument zugunsten der Kindertaufe gefunden haben. Wenn aus den

Worten des Apostels das Recht zur Kindertaufe folgen soll, so kann

mit demselben Recht daraus geschlossen werden, daß der ungläubige

Mann einer gläubigen Frau oder die ungläubige Frau eines gläubigen

Heidenchristen, von denen Paulus ja in der ersten Vershälfte redet,

sofort getauft werden darf. Diese Stelle hat übrigens mit der

Kindertaufe gar nichts zu tun, sie birgt vielmehr unseres Erachtens

einen starken Beweis dafür, daß die Apostel noch keine Säuglinge

tauften, denn wäre sie schon zu der Zeit üblich gewesen, so würde

sich der Apostel, wie auch Prof. +Heinrich+ meint, für die Heiligkeit

der Christenkinder einfach auf die Taufe berufen haben.[335] Prof.

+Schmiedel+ bemerkt zur Stelle: „Der von der Gottgeweihtheit der Kinder

entnommene Beweis zeigt, daß die Kindertaufe noch nicht üblich war, da

das „unrein“ sonst gar nicht als möglich gesetzt werden konnte.“[336]

Ebenso +Olshausen+: „Übrigens ist klar, daß Paulus diese Beweisgründe

nicht gewählt haben würde, wenn damals schon die Kindertaufe üblich

gewesen wäre.“[337] Und ~Dr.~ +de Wette+ schreibt: „Sonach hätten wir

denn in dieser Stelle [1. Kor. 7, 14] einen Beweis, daß zur Zeit der

Apostel die Kinder noch nicht getauft wurden.“[338] Stadtpfarrer

+Bossert+ bedient sich derselben Sprache: „Die Kindertaufe war noch

nicht apostolische Praxis, wie unseres Erachtens aus 1. Kor. 7, 14

hervorgeht, wo der Apostel die Heiligkeit oder Gottgeweihtheit der

Kinder christlicher Eltern sicherlich nicht von ihrer natürlichen

Zugehörigkeit zu den letzteren abgeleitet haben würde, wenn die Taufe

als an ihnen bereits vollzogen vorausgesetzt wäre.“[339] Ebenso Prof.

W. +Beyschlag+: „+Von einer Kindertaufe ist bei Paulus wie im ganzen

N. Testament keine Rede+; vielmehr ist die Art und Weise, wie er in

1. Kor. 7, 14 in betreff der Christenkinder argumentiert, -- daß,

wenn der nicht christliche Gatte unrein und nicht vielmehr durch die

Lebensgemeinschaft mit dem christlichen Gatten „geheiligt“ wäre,

dann auch die Christenkinder unrein sein würden, -- der schlagendste

Beweis, daß an ein „Heiligen“ der Christenkinder durch die Taufe

noch gar kein Gedanke war. Also zur Taufe kam damals nur, wen sein

entstehender persönlicher Glaube dazu trieb; und wiederum war dieser

Glaube noch kein entschiedener, solange er nicht ins Taufwasser

trieb; das Sichtaufenlassen war der entscheidende Schritt aus der

Welt in die Gemeinde der Gläubigen.“[340] Auch W. +Heitmüller+ macht

das Zugeständnis, daß das apostolische Zeitalter keine Kindertaufe

kannte.[341] Und Prof. ~Dr.~ v. +Palmer+, der der Kindertaufe aus

pädagogischen Gründen eine bedeutende Stelle einräumt, ist genötigt,

indem er von den geschichtlichen Anfängen derselben redet, zuzugeben:

„Die Kindertaufe kann aber jedenfalls noch nicht in den Zeitraum

fallen, aus dem die neutestamentlichen Schriften stammen, da diese

auch nicht die leiseste Spur jener Sitte enthalten.“[342] Dasselbe

Zugeständnis macht auch ~Dr.~ +Riehm+[343], ~Dr.~ +Bernhard Weiß+

in seiner Erläuterung zu 1. Kor. 7, 14[344], sowie Dekan +Ziegler+

aus Neuenstadt in einem Vortrag über die Taufe, den er in Stuttgart

im Kreise der Freunde der christlichen Welt hielt.[345] Selbst von

katholischer Seite wird offen zugestanden, daß „sich kein Beispiel in

der hl. Schrift vorfindet, daß Kinder getauft worden wären“.[346]

Findet man selbst unter den neueren protestantischen Dogmatikern noch

solche, die die Kindertaufe als eine apostolische Praxis anerkennen

und sich bemühen, sie durch Schrtftbeweise aufrechtzuerhalten,[347]

so ist es doch von höchster Wichtigkeit, daß fast alle modernen

Exegeten und Kirchenhistoriker in ihrem Urteil übereinstimmen, daß die

Kindertaufe im apostolischen Zeitalter nicht geübt wurde. So schreibt

z. B. Prof. +Drews+: „Dafür, daß in der apostolischen Zeit auch Kinder

getauft worden seien, fehlt jedes sichere Zeugnis. Wenn man für die

Kindertaufe einen Schriftbeweis zu erbringen versucht hat, so ist das

immer vergebliche Mühe gewesen...., denn keine der angeführten Stellen

reichen zum Beweise aus.“[348] Ein noch klareres Zeugnis in dieser

Richtung stammt aus der Feder des bekannten Pastors J. +Dammann+:

„Ich weiß, daß vor mehreren Jahren in einem unserer Predigerseminare

die Sakramente behandelt wurden und am Schlusse des Semesters von

sämtlichen Teilnehmern der Satz angenommen wurde: Die Kindertaufe ist

eine kirchlich gewordene Einrichtung, die weder vom dogmatischen noch

vom biblischen Standpunkte aus aufrechtzuhalten ist.“[349]

Und ~Dr.~ +Lange+, der ehemalige Professor an der Universität

zu Jena, der alle Gründe, die man zur Verteidigung der Kindertaufe

herbeiführt, untersuchte und aus Grund der hl. Schrift und der

Vernunft widerlegte, schließt seine sachliche Ausführung mit den

Worten: „Wollen wir solche und ähnliche Gründe da gelten lassen, wo

es wesentlich darauf ankommt, ein vernünftiges, tatkräftig in das

Leben der Menschen eingreifendes Christentum, nicht bloß im Buche

sondern im Leben der Menschen geltend zu machen, und all den Sauerteig

auszufegen, der sich noch in Lehre und Disziplin unserer evangelischen

Kirche aus dem Katholizismus erhalten hat, so wird es nie möglich,

eine wahre +evangelische+ Kirche herzustellen: bald soll die

Schrift die höchste und letzte Norm sein, bald Rücksichten, welche die

Schrift nicht kennt, und durch welche die wahre Lehre derselben ihrer

Bedeutsamkeit gänzlich beraubt wird.“ „Man hat in neuerer Zeit schon

zugestanden, daß das Bestehen der Kindertaufe in der apostolischen Zeit

weder historisch noch exegetisch bewiesen werden könne. Es war auch in

der Tat ein mehr als zu desperates Ausfluchtsmittel, wenn evangelische

Theologen, die doch nichts in die hl. Schrift hineintragen sollen,

unter „machet zu Jüngern alle Völker“ (Matth. 28, 19) auch die Kinder

der Heiden mit begriffen wissen wollten.“[350]

Wir schließen mit den beachtenswerten Worten des berühmten lutherischen

Professors W. +Beyschlag+, dem allerseits das Zeugnis gegeben

werden muß, daß er in seinen Abhandlungen sachlich, unparteiisch

und wahrheitsliebend ist und der in theologischen Kreisen als eine

Autorität gilt. Er führt aus: „Was aber die historische Zurückführung

kirchlicher Erbgüter auf Christus und seine Apostel angeht, so wird,

wenn damit wissenschaftlich Ernst gemacht wird, wenig oder nichts

Außerbiblisches übrig bleiben: z. B. daß Christus oder seine Apostel

den Episkopat als vom Presbyteriat verschiedenes Kirchenamt eingesetzt

oder das sogenannte apostolische Symbolum verfaßt oder die Kindertaufe,

die Firmung, den Sonntag und die Feiertage verordnet, läßt sich nicht

nur nicht erweisen, sondern es läßt sich sogar das Gegenteil zu aller

nach Lage der Zeugnisse denkbaren Evidenz bringen.“ „Wie vieles,

was wir halten, Sonntag und Feiertage, Apostolikum, Kindertaufe und

Konfirmation, diese wesentlichen Hauptpunkte unseres kirchlichen

Lebens, haben wir ja nicht aus dem N. Testament, sondern aus der

kirchlichen Überlieferung.“[351]

[Illustration]

Beschneidung und Taufe.

Da alle Stellen des N. Testaments, die zur Begründung der Kindertaufe

herangezogen werden, nicht ausreichen, um dieselbe aufrechtzuerhalten,

so greift man in der Not ins A. Testament zurück und ist der Meinung,

daselbst etwas Stichhaltiges für die Säuglingstaufe gefunden zu haben.

Man sagt nämlich, die Taufe sei im N. Testament an die Stelle der

Beschneidung getreten. Wie nun im A. Testament die Beschneidung das

Bundeszeichen wäre, ebenso sei es die Taufe im N. Testament. Deshalb,

wie im A. Bund die Kinder schon das Bundeszeichen empfangen hätten, so

sollten sie es auch im N. Bunde empfangen. Wir wollen nun auch diesen

letzten Beweisgrund an etlichen allgemeinen Tatsachen und auf Grund von

Gottes Wort prüfen.

Zuerst: Ist die Taufe im N. Testament an die Stelle der Beschneidung

getreten? Diese Frage ist an der Hand einiger Bibelstellen leicht

zu beantworten. So wird in Röm. 2, 29 gesagt: „Die Beschneidung des

Herzens ist eine Beschneidung, die im Geist und nicht im Buchstaben

geschieht.“ Was nun diese „Beschneidung des Herzens“ zu bedeuten hat,

sagt derselbe Apostel in seinem Brief an die Kolosser: „In welchem

ihr auch beschnitten seid mit der Beschneidung ohne Hände, durch

Ablegung des sündlichen Leibes im Fleisch.“[352] Diese Worte Pauli

sind für jeden Unbefangenen ein klarer Beweis dafür, daß an Stelle

der Beschneidung nicht die Taufe, sondern die Herzensbekehrung trat,

welche der Apostel hier als eine Beschneidung des Herzens erklärt,

die aber das Ablegen der Sünde als Erkennungszeichen trägt. Wie im

A. Testament das Zeichen des Bundes die Beschneidung war, so ist die

Beschneidung des Herzens das Siegel des N. Bundes. Aber der letzte Text

birgt für diesen Punkt noch einen Beweis. Es heißt nämlich da, daß

diese Beschneidung des Herzens „+ohne Hände+“ geschieht. Die Taufe

wird aber mit den Händen vorgenommen wie auch die Beschneidung des A.

Testaments.

Ein weiterer Beweis, daß die Taufe nicht an die Stelle der Beschneidung

trat, ergibt sich aus den Verhandlungen auf dem Apostelkonzil zu

Jerusalem, wo über die Frage verhandelt wurde, ob auch die Heiden sich

nach dem mosaischen Gesetze beschneiden lassen müßten, um als wirkliche

Bekenner Christi angesehen zu werden. Wäre nun die Taufe wirklich

an die Stelle der Beschneidung getreten, so hätten dies die Apostel

unbedingt in ihren Erklärungen erwähnen müssen. Doch findet sich auch

nicht das geringste davon in den Urkunden jenes Konzils vor.[353]

Ferner lesen wir, daß Paulus Timotheus beschnitt, nachdem er schon

getauft war.[354] Andererseits widersetzte er sich entschieden, Titus

zu beschneiden.[355]

~Dr.~ +Lange+ führt in bezug auf die Herbeiführung der

Kindertaufe aus: „Andere beriefen sich auf die Parallele zwischen der

jüdischen Beschneidung und der christlichen Taufe. Kol. 2, 11. Wenn

bekanntlich schon im 2. Jahrh. diese Vergleichung zur allmählichen

Empfehlung und Einführung der Kindertaufe mitwirkte, so wollen wir das

dem christlichen Altertum gern zugute halten; wir wissen aber auch, daß

auf dieselbe Weise das Priestertum, die Hierarchie, in die christliche

Kirche eingeführt worden ist. In letzter Hinsicht hat unsere Kirche

die Unstatthaftigkeit einer solchen Parallele erkannt; hinsichtlich

der Taufe will man sie noch auf +gut katholische Weise+ gelten

lassen, ohne zu bedenken, daß das ~tertium comparationis~ so etwas gar

nicht gestattet.“ „Der Heide und Jude sollte +geistig+ beschnitten

werden, die Vorhaut des Fleisches, Begierden und Sünden ablegen. Konnte

man aber an eine solche allegorische Deutung bei der Kindertaufe

denken? Hat man später in der Kirche, nachdem die Lehre von der

angeborenen Sündhaftigkeit, von dem Einwohnen des Teufels und der bösen

Geister in den Seelen der Ungetauften Eingang gefunden, eine solche

Parallele angewendet, so erlaubt diese dem heutigen evangelischen

Theologen, der allein der hl. Schrift folgen soll, keine Anwendung auf

die Schriftlehre.“[356]

Wenn aber die Verteidiger der Kindertaufe aus der Vorschrift der

Beschneidung doch eine Berechtigung für die Säuglingstaufe folgern

wollen, so sind sie doch nur berechtigt, die Knaben zu taufen, und dies

müßte dann auch genau am achten Tage geschehen.

Schließlich ist zu beachten, daß die Beschneidung ein nationaler Akt

war, und schon die fleischliche Abstammung berechtigte zur Annahme

dieses Zeichens, während im N. Bunde eine „+neue Kreatur+“, eine

„+Wiedergeburt von oben her+“, erforderlich ist.[357] Der N. Bund

pflanzt sich nicht durch leibliche Geburt von Christen fort, auch nicht

durch äußerliche Gemeinschaft mit Christen, sondern durch den Glauben

an Christum.[358] Der Mensch muß seine höhere geistige Bestimmung,

seinen Ursprung von Gott erkennen. Liebe zur Wahrheit und Tugend

machen ihn allein der Liebe Gottes, die er durch seinen eingebornen

Sohn offenbarte, würdig, und der Glaube an diesen gibt einem jeden

die Hoffnung wahrer und ewiger Seligkeit.[359] „Wie viele ihn aber

aufnahmen, denen gab er Macht, Gottes Kinder zu werden, die an seinen

Namen glauben; welche nicht von dem Geblüt noch von dem Willen des

Fleisches noch von dem Willen eines Mannes, sondern von Gott geboren

sind.“[360] Der Unterschied zwischen dem A. und N. Bund besteht darin:

Unter dem ersten hatten wohl die leiblichen Nachkommen Abrahams ein

Anrecht auf das Bundeszeichen, und zwar nur die Kinder männlichen

Geschlechts; aber unter dem zweiten ist kein Unterschied zwischen

Juden und Griechen, zwischen Knecht und Freiem, zwischen Mann und

Weib, d. h. es besteht kein anerkannter Unterschied in der Vorsehung

des Evangeliums, sondern „ihr seid allzumal +einer+ in Christo

Jesu“.[361] Alle Klassen, alle Nationen müssen, wenn sie der Vorrechte

und Segnungen des N. Bundes teilhaftig werden wollen, die Beschneidung

des Herzens annehmen. Nur unter dieser Bedingung können sie Abrahams

Same und Miterben der gleichen Verheißungen werden.[362] „In Christo

Jesu gilt weder Beschneidung noch Vorhaut etwas, sondern der Glaube,

der durch die Liebe tätig ist.“[363]

Wir kommen also zu dem Schluß, daß aus der Beschneidung des A. Bundes

auch nicht im geringsten die Berechtigung zur Kindertaufe hergeleitet

werden kann. Diejenigen, die die Taufe an die Stelle der Beschneidung

setzen, weisen ihr einen Platz an, den die Bibel ihr nie angewiesen

hat. Diese Theorie ist nur eine rein menschliche Erfindung, und zwar

nur, um die Kindertaufe aufrechtzuerhalten.

Das Dogma vom vorhandenen Glauben und dem hl. Geist in den Kindern und

der Wiedergeburt durch die Taufe.

Die hl. Schrift lehrt, daß alle Menschen ohne Unterschied, ob jung oder

alt, reich oder arm, allzumal Sünder sind und des Ruhmes, den sie an

Gott haben sollen, ermangeln.[364] „Derhalben, wie durch einen Menschen

die Sünde ist kommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist

also der Tod zu +allen+ Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle

gesündigt haben.“[365] Von dieser Sünde, die uns nur den Tod bringt,

kann uns allein Jesus, das wahre Gotteslamm, befreien.[366] Die ihn nun

als den Erlöser von Sünden und Tod erfassen und an ihn glauben, „wie

die Schrift sagt“[367], wiedergeboren werden zu einer neuen Kreatur in

Christo Jesu[368] und dann dem Heilande in der Taufe folgen, werden von

Christo die Zusicherung bekommen: „Solcher ist das Himmelreich.“[369]

Also ein bewußter freiwilliger Glaube und eine persönlich erlebte

Wiedergeburt berechtigen allein zum Empfang der Taufe.

Die Reformatoren machten auch, im Gegensatz zur Lehre der katholischen

Kirche, vom Begriff und Nutzen guter Werke zur Sündenvergebung den

Glauben als einzige Bedingung. Dieser Begriff vom Glauben wirkte auch

zunächst wesentlich ein auf die Bestimmung des Begriffes, des Zweckes

und des richtigen Gebrauches der Sakramente. So heißt es z. B. im 13.

Artikel der Augsburgischen Konfession ausdrücklich: „Vom Gebrauch der

Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente eingesetzt sind nicht

allein darum, daß sie Zeichen seien, dabei man äußerlich die Christen

kennen möge, sondern daß es Zeichen und Zeugnis sind göttlichen Willens

gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu stärken, derhalben

sie auch +Glauben fordern+, und dann +recht gebraucht werden, so

man’s im Glauben empfähet+ und den Glauben dadurch stärken.“ Und in

der Apologie der Augsburgischen Konfession erklärt +Melanchthon+

zum 13. Artikel: „So sind nur rechte Sakramente die Taufe und das

Nachtmahl des Herrn, die Absolution. Denn diese haben Gottes Befehl,

haben auch Verheißung der Gnaden, welche denn eigentlich gehört zum

N. Testament und ist das N. Testament. Denn dazu sind die äußerlichen

Zeichen eingesetzt, daß dadurch bewegt werden die Herzen, nämlich

durchs Wort und äußerliche Zeichen zugleich, daß sie glauben, wenn

wir getauft werden, wenn wir des Herrn Liebe empfahen, daß Gott uns

wahrlich gnädig sein will durch Christum, wie Paulus sagt: Der Glaube

ist aus dem Gehöre. Wie aber das Wort in die Ohren gehet, also ist

das äußerliche Zeichen für die Augen gestellet, als inwendig das Herz

zu reizen und zu bewegen zum Glauben.“ „Darum sagen wir auch, daß zum

rechten Brauch der Sakramente der +Glaube+ gehöre, der da glaube

der göttlichen Zusage, und zugesagte Gnade empfahe, welche durch

Sakrament und Wort wird angeboten. Und dies ist ein gewisser rechter

Brauch der heiligen Sakramente, da sich ein Herz und ein Gewissen auf

wagen und lassen mag. Denn die göttliche Zusage kann niemand fassen,

denn allein durch den Glauben.“[370] +Luther+ lehrt im Kleinen

Katechismus: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, so

mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, so solchem Wort Gottes im

Wasser trauet.“ Aus dem Angeführten geht klar hervor, daß Luther wie

auch Melanchthon den Glauben als wesentliche Bedingung zum richtigen

Empfang der Taufe stellten; und wo dieser Glaube nicht vorhanden ist

oder wenigstens nicht dazu kommt, wo das Wort Gottes keine Wirkung

auf das Herz des Täuflings hat, da ist die ganze Taufhandlung nur

eine +unnütze Zeremonie+. Um aber die Notwendigkeit des Glaubens

bei der Taufe auch aus der Schrift zu beweisen, wird des öfteren

ausdrücklich auf Mark. 16, 16 verwiesen.[371] Luther erläutert selbst

diese Stelle auf folgende Weise: „Aufs dritte, weil wir den großen

Nutzen und Kraft der Taufe haben, so laß nun weiter sehen, wer die

Person sei, die solches empfange, was die Taufe gibt und nützet. Das

ist abermals aufs feinste und klarste ausgedrückt eben mit den Worten:

„Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig,“ das ist, der

+Glaube macht die Person allein würdig+, das heilsame, göttliche

Wasser +nützlich+ zu empfangen. Denn weil solches allhier in den

Worten bei und mit dem Wasser vorgetragen und verheißen wird, kann es

nicht anders empfangen werden, denn daß wir solches von Herzen glauben;

ohne Glauben ist es nichts nütze, ob es gleich in ihm selbst ein

göttlicher, überschwenglicher Schatz ist. Darum vermag das alleinige

Wort „wer da glaubt“ so viel, daß es ausschließet und zurücktreibt

alle Werke, die wir tun können, der Meinung, als dadurch Seligkeit zu

erlangen und verdienen. Denn es ist beschlossen, was nicht Glaube ist,

das tut nichts dazu, empfänget auch nichts.“[372]

Zu dieser Ausführung Luthers bemerkt ~Dr.~ +Lange+: „Aus

dieser Äußerung folgt, daß:

1. Die Taufe, wenn sie wirksam sein, und den Menschen der göttlichen

Wohltaten würdig machen soll, notwendig den Glauben voraussetze, da es

das Wasser nicht allein mache.

2. Die Taufe ohne den Glauben dessen, der getauft wird, nichts nütze,

ja, da hier der Glaube an das Wort Gottes wegfällt, und also bloß das

Wasser als äußeres Zeichen bleibt, nicht einmal eine wahre Taufe sein

könne.

3. Eine Taufe ohne den Glauben uns durchaus keinen Anspruch auf

die Erlangung der Seligkeit gebe.“[373] Nach diesen Bemerkungen

fährt ~Dr.~ Lange fort und stellt fest: „Vergleichen wir diese

Bestimmungen über die Taufe mit den früher angegebenen Grundsätzen

unserer symbolischen Bücher über Nutzen und Gebrauch der Sakramente

überhaupt, so steht alles in der vollkommensten Übereinstimmung: der

Glaube dessen, der das Sakrament feiert, ist die wesentliche Bedingung,

wonach er durch dasselbe der verheißenen Gnade teilhaftig wird; ohne

den Glauben ist das Sakrament, so auch die Taufe, unnütz zur Seligkeit,

mithin kein eigentliches Sakrament, keine wahre Taufe.“[374]

Dies wären somit die Grundlehren und Bestimmungen der symbolischen

Bücher der protestantischen Kirche in bezug auf die Vorbedingungen

der Taufe. Sie stehen in genauem und richtigem Verhältnis zueinander,

und solange sie an Erwachsene gestellt werden, ist es unmöglich, ihre

biblische Grundlage oder Gültigkeit auf irgendeine Weise in Zweifel zu

ziehen.

Die Christliche Taufe im Lichte der hl. Schrift und der Geschichte von der Zeit ihrer Entstehung bis auf die Gegenwart · 第 9 / 13 段