Seiten die Unrichtigkeit ihrer Behauptung beweist, halten sie doch
an dem plumpen Irrtum fest. Anstatt der Wahrheit die Ehre zu geben,
ziehen sie es vor, lieber noch weiter im Nebel umherzutappen, und da
es zur Begründung ihrer Idee an Schriftzeugnissen fehlt, versuchen sie
mit fieberhafter Tätigkeit aus dem Labyrinth menschlicher Traditionen
Beweismaterial für ihre Sache herbeizuschaffen. Doch was ihnen ein
Beweis zu sein scheint, dient nur dazu, noch ein paar der spärlichen
Flämmchen auszulöschen, die hier und dort brennen. So wird zum Beispiel
ein Dokument herangezogen, das man als „die Lehren der zwölf Apostel“
bezeichnet. Daraus will man den „unumstößlichen“ Beweis erbringen,
daß die dreimalige Untertauchung schon apostolische Praxis gewesen
wäre. Natürlich kann dies nur für solche ein Beweis sein, die dieses
Schriftstück wirklich als „ein letztes Vermächtnis der zwölf Apostel
an die Kirche“ anerkennen. Die Historiker sind sich heute aber
vollständig klar und einig darüber, daß diese sogenannten „Lehren der
zwölf Apostel“ auf keinen Fall von den Aposteln selbst herstammen,
sondern ein Produkt der späteren Jahrhunderte sind. Das Schriftstück
ist aber für uns insofern von nicht geringem Nutzen, da wir dadurch
die gleichgültige und oberflächliche Denkungsart jener Zeit kennen
lernen. Dieses fragliche Dokument wurde im Jahre 1883 durch einen
gewissen +Philoteos Bryennios+, damals Rektor einer höheren
griechischen Schule in Konstantinopel, in der Bibliothek des Klosters
zum allerheiligsten Grabe von Jerusalem in Konstantinopel entdeckt.
Die ganze Sammlung wurde ins Deutsche von Prof. A. +Harnack+
übersetzt und in der „Theologischen Literaturzeitung“ vom 9. Februar
1884 veröffentlicht. Zwei Jahre später nahm er vom 12. Juni ab durch
eine Reihe von Artikeln eine skeptische Stellung zu dieser Sammlung
ein. Er legte der ganzen Sache wenig Wert bei, weil man weder über
das Datum der Entstehung noch über den Verfasser derselben etwas
Genaues wissen könne. Wie weit die verschiedenen Festsetzungen der
Abfassungszeit dieser Schrift zeitlich auseinander gehen, geht klar
aus einer interessanten Zusammenstellung von Prof. A. Harnack hervor.
Er schreibt: „Der erste setzt die neuentdeckte Schrift vor die
paulinischen Briefe, ja vor das Apostelkonzil (Sabatier), der zweite
in die Zeit des Paulus, der dritte bald nach der Zerstörung Jerusalems
(Bestmann), der vierte in die letzten Dezennien des 1. Jahrh. (eine
sehr beliebte Datierung), der fünfte unter Trajan (ebenfalls beliebt),
der sechste unter Bar-Kochba, der siebente in die Zeit der Antonine,
der achte etwa unter Commodus (Krawutzky), der neunte in das dritte
Jahrhundert, der zehnte in das vierte, und es gibt auch noch solche,
die das fünfte und noch spätere Jahrhunderte empfehlen. Das wäre die
Abfassungszeit. Es steht an keinem andern Punkte besser..... Dies wäre
eine kleine Musterkarte; sie könnte beliebig vermehrt werden, wenn man
auf die Adresse und Aufschrift des Buches, auf die einzelnen in ihm
enthaltenen Stücke usw. eingehen wollte.“[156]
In dem 7. Kapitel der „Lehren der Apostel“ soll also der Beweis für das
dreimalige Untertauchen liegen. Prof. Drews sagt: „Wir können daraus
auf ein dreimaliges Untertauchen schließen: bei jedem Glied der Formel
findet eine Untertauchung statt.“[157] Zu dieser Hypothese kommt man
nur dadurch, daß die „Lehren der Apostel“ außer der Untertauchung auch
noch bei Mangel an Wasser die dreimalige Begießung zulassen. Damit
aber der werte Leser selbst urteilen kann, wie unberechtigt diese
Schlußfolgerung ist, geben wir den in Frage kommenden Abschnitt hier
vollständig wieder, und zwar in der Übersetzung von Prof. A. Harnack:
„Was aber die Taufe betrifft, so taufet so: Taufet, nachdem ihr obige
Lehren alle (d. h. die moralischen Unterweisungen, Kap. 1-6) vorher
mitgeteilt, auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes
in fließendem Wasser. Wenn du aber fließendes Wasser nicht hast, so
taufe in anderem Wasser; wenn kein kaltes Wasser da ist, in warmem.
Wenn du aber beides nicht hast, so begieße das Haupt dreimal mit Wasser
auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes. Vor der
Taufe aber soll der Täufer und der Täufling fasten und wer es sonst
noch vermag. Dem Täufling aber sollst du befehlen, daß er einen oder
zwei Tage vorher faste.“[158]
Wir fragen nun jeden unparteiischen und wahrheitsliebenden Leser: Steht
hier auch nur ein Wort von einer dreimaligen Untertauchung? Jeder
Aufrichtige wird genötigt sein, die Frage zu verneinen. Hier lesen
wir nur, falls nicht genügend Wasser vorhanden sei, solle der Täufer
das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begießen. Übrigens scheint
der Verfasser dieses merkwürdigen Dokumentes ein, wie man heute sagen
würde, sehr liberaler Mann gewesen zu sein. Sein Rat lautet: „Taufet
in fließendem Wasser, wenn ihr könnt; wenn ihr aber nicht könnt, dann
in anderem. Wenn ihr kein kaltes habt, nehmt warmes, und wenn ihr
überhaupt nicht „taufen“ könnt, dann besprengt ihr eben, es tut’s
auch.“ Also solche Regeln und Grundsätze wagt man als „apostolisch“ zu
stempeln. Wir möchten dann doch gerne wissen, was nicht apostolisch
ist. Hier hat man es vielmehr mit den „Kohlensäcken der Väter“ zu tun,
von denen Luther in seinen „Tischreden“, 2586, spricht, und dafür
danken wir bestens. Auch überlassen wir den Anhängern der dreifachen
Taufe sehr gerne alle Ehre, welche sie sich durch Gebrauch derartiger
„Geschichtsquellen“ aneignen.
In +nachapostolischer Zeit+ wird +Justin der Märtyrer+
(100-166), der älteste christliche Kirchenvater, zitiert, und man will
aus seiner ersten Apologie (Verteidigungsschrift), die er etwa ums
Jahr 147 schrieb, welche an den Kaiser Antoninus Pius gerichtet ist,
in der er eine ausführliche Beschreibung von den gottesdienstlichen
Handlungen der Christen liefert, und darin auch die trinitarische
Taufformel erwähnt, schließen, daß zu seiner Zeit auch die dreimalige
Untertauchung im Gebrauch gewesen wäre. Die Stelle, worin Justin sich
über diesen Punkt äußert, lautet: „Hierauf werden sie (die Täuflinge)
von uns hingeführt, wo Wasser ist, und werden in jener Art und Weise
wiedergeboren (getauft), wie auch wir selbst wiedergeboren (getauft)
worden sind; im Namen Gottes, des Vaters und Herrn aller Dinge, und
unseres Heilandes Jesu Christi und des hl. Geistes empfangen sie
nämlich dann die Abwaschung (das Taufbad) im Wasser.“[159] Justin
sagt hier gar nichts von einer dreifachen Taufe oder von einem
dreimaligen Untertauchen; auch kann diese Idee nicht der Sprache des
Schreibers entnommen werden. Trotzdem ist man schnell dabei und setzt
fest: „Die Taufe selbst bestand in der Regel in vollem dreimaligen
Untertauchen in fließendem Wasser unter Aussprechen der trinitarischen
Taufformel.“[160] Wir geben diese unberechtigte Schlußfolgerung
dem werten Leser als Muster eines Argumentes, wie es zugunsten der
dreimaligen Untertauchung gebraucht wird.
+Irenäus+, Bischof zu Lyon (140-202), der noch den Unterricht
des Apostelschülers +Polykarp+ (gest. 167) genoß, der ihm „von
seinem Umgang mit Johannes und mit den andern, die den Herrn gesehen
hatten,“ erzählte, wie Irenäus selbst in seinem Briefe an seinen Freund
und Jugendgenossen Florinus erwähnt,[161] und der, wie ~Dr.~
Schaff schreibt,[162] „der Vorkämpfer kirchlicher Rechtgläubigkeit
im Gegensatz zur gnostischen Häresie und der Vermittler zwischen der
morgen- und abendländischen Kirche“ war, erwähnt ebenfalls nichts
in seinen zahlreichen Schriften, das uns den Anlaß geben könnte, zu
glauben, daß in seinen Tagen die dreimalige Untertauchung in Anwendung
gebracht worden wäre.
Die erste Spur einer dreimaligen Untertauchung
finden wir bei +Tertullian+ (gest. 230), welcher ausdrücklich
in seiner Schrift gegen Praxeas, Kap. 26, sagt: „Wir werden nicht
einmal, sondern +dreimal+ bei Nennung jedes einzelnen Namens
auf die einzelnen Personen untergetaucht.“ Ebenso bestätigt er dies
in seiner Abhandlung „Vom Kranze des Soldaten,“ Kap. 3, welches wir
hier in der Übersetzung von Prof. Kunze geben: „Um mit der Taufe
zu beginnen, so beteuern wir beim Eintritt ins Wasser ebenda, aber
auch schon etwas früher in der Gemeinde (Kirche) unter der Hand des
Priesters, daß wir dem Teufel, seinem Gefolge und seinen Engeln
entsagen; alsdann werden wir dreimal untergetaucht, indem wir ein
etwas Mehreres antworten (oder erfüllen), als der Herr im Evangelium
[nämlich Matth. 28, 19] angeordnet hat.“[163] Man beachte, Tertullian
redet hier von dem Gebrauch der dreimaligen Untertauchung als von etwas
dem Evangeliumsbefehl Hinzugefügtem. Klar zeigt er die Quelle, aus der
dieses Taufverfahren entsprungen ist. Er sagt: „Wenn dieselbe [die
dreimalige Untertauchung] auch durch keine Stelle der Schrift bestätigt
wird, so ist sie doch sicher durch die +Gewohnheit+ befestigt,
und diese ist +ohne Zweifel aus der Tradition+ erflossen.“[164]
Ebenso in Kap. 4 derselben Schrift: „Wenn du für diese und andere
Punkte der Kirchenzucht eine ausdrückliche Vorschrift aus der hl.
Schrift verlangen wolltest, so wirst du +keine+ auftreiben können.
Man wird dir die +Tradition+ entgegenhalten +als die Urheberin
davon+.“ Eine Schriftbestimmung für den Ritus der dreimaligen
Untertauchung gibt es nach Tertullians eigener Aussage nicht, sondern
nur die Macht der Gewohnheit, welche aus der Tradition geflossen war,
ist als die einzige Urheberin zu bezeichnen. Also bleibt er nur eine
rein menschliche Einrichtung.
Auch +Basilius der Große+ (gest. 379) bemerkt in seinem Buche „Vom
hl. Geiste“, Kap. 27, daß die verschiedenen Gebräuche in der Kirche,
unter denen er auch das dreimalige Untertauchen bei der Taufe erwähnt,
nicht in der hl. Schrift, sondern in der Tradition ihren Grund haben.
Er erklärt: „Wir begnügen uns nicht mit dem, was die Apostel oder das
Evangelium uns mitteilen, sondern wir haben noch eine ungeschriebene
Lehre. Woher ist es genommen,“ fragt er darauf, „daß wir den Täufling
+dreimal untertauchen+? Aus welchem Buche haben wir die übrigen
Taufgebräuche, wie unter anderem, daß dem Teufel und seinen Engeln
entsagt wird? Rühren sie nicht aus jener verborgenen Geheimlehre her,
welche unsre Väter in der Stille aufbewahrten?“[165] Ebenso erwähnt
der Bruder des Basilius, +Gregor von Nyssa+ (gest. 395), die
dreimalige Untertauchung.[166]
Und +Cyrill von Jerusalem+ (gest. 386), der eine ausführliche
Beschreibung der in der Kirche des Altertums gebräuchlichen
Taufzeremonien liefert, führt ebenfalls daß dreimalige Untertauchen
an, in dem er, nicht wie Tertullian,[167] eine Beziehung auf den
dreieinigen Gott sieht, sondern eine besondere Beziehung auf den
dreitägigen Aufenthalt Jesu im Grabe erblicken will. Seine Ausführung
lautet: „Ihr bekanntet das heilbringende Bekenntnis und tauchtet
dreimal ins Wasser unter und wieder auf, und deutetet hiermit
sinnbildlich daß dreitägige Begrabensein Christi an.“[168] Dieser
Deutung traten auch noch andere Kirchenväter bei, so Gregor von Nyssa
in seiner Katechese, Kap. 35, sowie Athanasius u. a. m.
Von Papst +Gregor dem Großen+ (590-604) wird das dreimalige
Untertauchen ausdrücklich vorgeschrieben. Seine Anordnung lautet
wörtlich: „Der Priester soll unter dreimaligem Untertauchen, wobei
er ebenso oft die heilige Dreieinigkeit anruft, taufen mit folgenden
Worten: Ich taufe dich im Namen des Vaters, und tauche ihn einmal
unter, und des Sohnes, und tauche ihn zum andern Male unter, und des
hl. Geistes, und tauche ihn zum dritten Male unter.“[169]
Und aus der Synode zu Worms im Jahre 868 erklärte man: „Sowohl die
einmalige als auch die dreimalige Untertauchung bei der Taufe ist
erlaubt, letztere wegen der Dreiheit der Personen, erstere wegen der
Einheit der Substanz.“[170]
Die +morgenländische Kirche+ blieb bei der dreimaligen
Untertauchung bis auf den heutigen Tag. So heißt es im „Rechtgläubigen
Bekenntnis“ der griechischen Kirche: „Die Taufe ist eine Abwaschung
und Wegnehmung der Erbsünde durch +dreimalige Untertauchung+
ins Wasser.“[171] Im „Ausführlichen Katechismus“ der russischen
Kirche, verfaßt von Erzbischof +Philaret+ wird gelehrt, daß
das Allerwichtigste in der heiligen Taufhandlung „das dreimalige
Untertauchen im Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des hl.
Geistes“ sei.[172]
Während die morgenländische Kirche ein dreimaliges Untertauchen
übt, bringt „die abendländische Kirche ein dreimaliges Besprengen
oder Überschütten eines Kopfteiles des Täuflings beim Vollziehen
der Taufe in Anwendung. In beiden Kirchen vollzieht sich die eine
Taufe im dreimaligen Untertauchen oder im dreimaligen Besprengen mit
Wasser.“[173]
Aus dem Bisherigen ersehen wir, daß die dreimalige Untertauchung im N.
Testament nicht zu finden ist, somit an eine Ausführung derselben durch
die Apostel durchaus nicht zu denken ist. Auch die der apostolischen
Zeit am nächsten lebenden Kirchenväter wissen nichts von einem
derartigen Brauch. Erst am Ende des 2. und anfangs des 3. Jahrh.,
und zwar in den Tagen Tertullians, brachte man diese Neuerung auf
und gründete sie, da es an Schriftzeugnissen fehlte, einfach auf die
Tradition. Noch später wurde es durch die strengen Erlasse der Synoden
jedem Täufer zur unerläßlichen Pflicht gemacht, die Taufe nach diesem
Modus zu vollziehen, bis sie schließlich im Laufe der Zeit in ein
dreimaliges Begießen oder Besprengen verwandelt wurde. Wir gelangen zu
dem Schluß, daß die dreimalige Untertauchung wohl von den verschiedenen
Kirchen in Anwendung gebracht wurde, unter keinen Umständen darf sie
aber auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt werden.
[Illustration]
Die Begießung und Besprengung.
Wie bei der dreimaligen Untertauchung, so versucht man auch den Ritus
der Begießung und Besprengung als schon von den Aposteln in Anwendung
gebrachte Sitte zu erklären. Man zitiert sogar Bibeltexte, aus denen
„klar“ hervorgehen soll, daß zur Zeit der Apostel außer der Regel der
Untertauchung auch durch Übergießen oder Besprengen getauft worden
wäre. Um nachzuweisen, wie haltlos diese Behauptung ist, unterziehen
wir die in Frage kommenden Bibelstellen einer genauen Untersuchung.
Die erste Stelle wäre Apg. 1, 5 in Verbindung mit Apg. 2, 17. 33.
Man glaubt, in der Taufe des hl. Geistes ein Argument zugunsten
der „Übergießung“ gefunden zu haben, denn der hl. Geist wurde
„ausgegossen“.[174] Diese Schlußfolgerung wird aber vollständig durch
die Tatsache entkräftet, daß, trotzdem der hl. Geist am Pfingsttage
ausgegossen wurde, „erfüllte er das ganze Haus,“ worin die Apostel
versammelt waren.[175] Wenn nun Wasser in einen Raum ausgegossen werden
würde, bis der Raum ganz „+gefüllt+“ wäre, so würden alle Personen
in demselben von Wasser umgeben oder in demselben „untergetaucht,“
„begraben“ sein. Dies war auch der Fall bei der Ausgießung des hl.
Geistes am Tage der Pfingsten. Zu beachten ist noch, daß das Wort
„ausgießen“ (~ekchèo~) in der vorliegenden Stelle (Apg. 2, 17)
nur da gebraucht wird, wo es vom hl. Geist spricht; wenn aber die
Schrift von den Personen spricht, die mit dem hl. Geist getauft
werden sollen, so gebraucht sie das Wort „baptizein“,[176] welches,
wie schon oben aufs klarste bewiesen wurde, stets „untertauchen“,
„begraben“ und „versenken“ bedeutet. Dies wurde auch in Wahrheit
dadurch bewerkstelligt, daß der Geist Gottes den ganzen Raum „füllte“,
in dem die Jünger versammelt waren. Nehmen wir den Grundtext zur Hand,
so sind wir allen Schwierigkeiten enthoben, denn wir lesen da in Apg.
1, 5; Matth. 3, 11 und Mark. 1, 8 nicht „mit“ sondern „im“ hl. Geist
getauft werden, d. h. in den hl. Geist +hineingetaucht+ werden.
So erklärt auch Bischof +Jakobson+ von der englischen Hochkirche
diese Stelle: „Erfüllte das ganze Haus, d. h. wie ein Bad mit Wasser
gefüllt wird, so daß sie untergetaucht werden konnten in dem hl. Geist
zur Erfüllung von Apg. 1, 5.“[177] Somit haben wir in diesem Text einen
starken Beweis für die Praxis der „Untertauchung“, nie aber für das
„Aufgießen“.
Die nächste Stelle, die einen Beweis für die Besprengung enthalten
soll, ist Apg. 2, 41. Hier berichtet Lukas von der Bekehrung und Taufe
der Dreitausend. Man behauptet, 1. sei es nicht möglich gewesen, daß
so viele an einem Tage untergetaucht worden seien[178], und 2. konnte
es nicht geschehen, weil Jerusalem sehr arm an Wasser und Privatbädern
war.[179] Mit welcher Berechtigung man die Taufe der Dreitausend an
einem Tage einfach als unmöglich erklärt, ist uns unverständlich. Die
Erfahrung und Geschichte lehrt vielmehr die Möglichkeit einer solchen
zahlreichen Taufe an einem Tage. So schreibt ~Dr.~ +Brenner+
in seiner „Geschichte der Taufe,“ S. 236, daß +Remigius+,
Erzbischof von Rheims (gest. 533), 3000 an einem Tage getauft habe.
Und Pfarrer +Kranz+ (seit 1892 Missionar in China) berichtet in
seiner Schrift „Einundzwanzig Gründe“, S. 30: „Zwei Beispiele aus der
neueren Missionsgeschichte beweisen die Möglichkeit der Taufe von
mehreren Tausend Personen an einem Tage. Am 3. Juli 1878 wurden bei
Vilumpilly zwischen Ongole und Hyderabad (Südindien) 2222 Personen im
Gundalacumaflusse getauft. Nur je zwei Prediger, welche jede Stunde
von zwei anderen abgelöst wurden, vollzogen die Taufe, und die dazu
gebrauchte Zeit war von 6 bis 10 Uhr vormittags und von 2 bis gegen
6 Uhr nachmittags. -- Am 28. Dezember 1890 wurden 1671 Personen im
Baptisterium des ~Dr.~ Clough in Ongole getauft, die dazu nötige
Zeit war 4 Stunden und 25 Minuten.“
Was nun die zweite Einwendung anbetrifft, wo behauptet wird, daß
Jerusalem sehr arm an Wasser sei, und deshalb die Taufe der 3000 nicht
durch Untertauchung, sondern durch Übergießen oder Besprengen vollzogen
worden sei, so tut es uns leid, sagen zu müssen, daß diese Behauptung
den geschichtlichen Tatsachen nicht entspricht. Wer das Vorrecht hatte,
Jerusalem selbst in Augenschein zu nehmen, wird zugeben müssen, daß in
Jerusalem und in seiner nächsten Umgebung so viele Teiche sind, daß
man ohne jegliche Schwierigkeit Tausende durch Untertauchen taufen
könnte. Pfarrer Kranz gibt nach ~Dr.~ Hiscox folgende Teiche an:
„1. Teich Bethesda, 360 Fuß (engl.) lang, 130 Fuß weit, 75 Fuß tief.
2. Teich Siloah, 53 Fuß lang, 18 weit, 19 tief. 3. Der „Obere Teich“,
316 Fuß lang, 218 weit, 18 tief. 4. Der „Teich des Hiskia“, 240 Fuß
lang, 144 weit. 5. Der „Untere Teich“, 592 Fuß lang, 260 Fuß weit, 40
Fuß tief (während der Kreuzzüge noch voll Wasser). 6. Außerdem gab es
mehrere kleine Teiche.“[180] ~Dr.~ +Winer+ erwähnt ebenfalls
alle diese Teiche.[181] Und Kirchenpropst +Caspers+ führt aus:
„Weder die Unmöglichkeit noch die Unwahrscheinlichkeit einer Taufe
mit dem Untertauchen des ganzen Leibes ist objektiv darzutun, denn es
befanden sich in Jerusalem viele Teiche, welche das Untertauchen leicht
ermöglichten.“[182]
[Illustration: Der Teich Bethesda.]
Auch Apg. 8, 36-39, wo die Taufe des Kämmerers der Königin Kandaze
aus Mohrenland berichtet wird, wird angeführt, wobei das Bedenken
laut wird, ob in diesem Fall genügend Wasser vorhanden war, um das
Untertauchen vornehmen zu können, denn Vers 26 sagt von der Gegend, daß
sie, „wüste“ war. Das Wort „Wüste“ bezeichnet in der Bibel fast immer
eine unbewohnte Gegend, die aber nicht notwendigerweise trocken oder
eine nackte Sand- und Steinfläche ohne Wasser und Vegetation zu sein
braucht.[183] Als Beweis sei hier auf Matth. 14, 13-19 hingewiesen.
Hier wird erzählt, daß Jesus sich in eine „Wüste“ zurückzog, wohin ihm
viel Volks nachfolgte. Als nun die Nacht hereinbrach, verlangten die
Jünger von Jesu, daß er die Menge wegschicken sollte, damit sie in
die Märkte gehen und sich Nahrung verschaffen möchten. Aber anstatt
der Jünger Verlangen zu willfahren, befahl er, daß sich das Volk ins
„+Gras+“ setze, woselbst er sie mit fünf Broten und zwei Fischen
speiste. Man beachte ferner, daß in Apg. 8, 36 es ausdrücklich heißt:
„Und als sie zogen der Straße nach, kamen sie an ein Wasser.“ Diese
Tatsache wird auch noch durch die Erklärung des Kämmerers bestätigt,
indem er sagt: „Siehe, da ist Wasser; was hindert’s, daß ich mich
taufen lasse?“ In Vers 38 lesen wir, daß beide, der Kämmerer sowie
Philippus, in das Wasser stiegen, und er taufte ihn -- ~katébesan
amphòteroi eis to hùdor~ -- und gleich der nächste Satz lautet, daß
sie nach Vollzug der Taufe aus dem Wasser stiegen -- ~ote dé anébesan
ek tou hùdatos~. Wenn, wie man hier gerne behaupten will, die Taufe
durch Aufgießen oder Besprengen vollzogen worden sei, so möchten wir
doch gerne fragen, wozu wäre dann ein Hineinsteigen in das Wasser nötig
gewesen? All die Umstände, welche die Taufe des Kämmerers begleiten,
passen auf keine andere Art der Ausführung derselben als nur auf die
des Untertauchens. Der Bericht ist so klar und unzweideutig, daß er
weder mißverstanden noch umgedeutet werden kann. Und wer noch ein wenig
Achtung vor der hl. Schrift besitzt, wird auch nie versuchen, solch
klare Zeugnisse durch seine Ideen und Meinungen zu verdunkeln.
~Dr.~ +Doddridge+ faßt sein Urteil, dem auch wir nur
beipflichten können, in folgenden Worten zusammen: „Es würde ganz
unnatürlich sein, wenn man annehmen wollte, daß sie bloß deshalb in das
Wasser hinabgestiegen wären, damit Philippus davon ein wenig in seine
Hand nehmen und es über den Kämmerer ausgießen könnte. Ein Mann von
solchem Stande hatte auf der Reise durch ein wüstes Land ohne Zweifel
mancherlei Gefäße bei seinem Geräte, in welchem Wasser hätte nach
dem Wagen gebracht werden können; eine solche Vorsicht ist in jenen
Ländern durchaus notwendig für Reisende und wird niemals von ihnen
unterlassen.“[184] Und +Calvin+ bemerkt in seinem Kommentar zu
Apg. 8, 38: „Hier sehen wir, wie die Taufe bei den Alten verrichtet
wurde, denn sie tauchten den ganzen Leib in das Wasser.“ Dasselbe
bezeugt auch +Starke+ zu dieser Stelle.[185]
Reisende und Forscher, die den Weg von Jerusalem nach Gaza
zurücklegten, berichten, daß genügend Quellen und Teiche auf der
Strecke vorhanden seien, um eine Taufe durch Untertauchen vornehmen zu
können. Der Pilger Pourdeaux beschreibt nach kaum 300 Jahren, 333 n.
Chr., die Sachlage wie folgt: „Von hier (Bethlehem) bis Bethazsora sind
14 Meilen, wo sich der Teich befindet, in dem Philippus den Kämmerer
taufte.“[186]