Übrigens waren die gelehrten Herren auch sehr bedeutende Konsumenten,

die es gemeiniglich ebenso wie ihre Hörer trieben. So der Jurist

Scipio Gentilis, ein Italiener von Geburt, der sich mit den Studenten

volltrank, mit ihnen des Nachts auf den Gassen herumstrich, schrie,

polterte und lärmte und wehrlosen Bürgern den Degen ins Gesicht

trieb.[304]

Der Typus eines gelehrten Vagabunden zur Zeit der deutschen Renaissance

war der »Poetenkönig« _Eobanus Hessus_ (1488 bis 1540).

Zu Marburg in fröhlicher Schenke,

Sitzt der Liebling der Musen, dem Weine so hold,

Herr Eobanus Hessus,

Ihm blitzt entgegen im Glase des Rheinweins Gold.

(Karl Preser)

Einst als er noch in Preußen am Hofe des Bischofs von Pomesanien lebte,

forderte ihn einer seiner Mitzecher prahlerisch auf, einen Wassereimer,

mit Danziger Bier gefüllt, auf einen Zug auszutrinken. Als Preis dafür

ließ er einen kostbaren Ring in das Gefäß fallen. Hessus ließ sich

nicht lange bitten, er leerte den Eimer rasch, ohne abzusetzen, bei

der Nagelprobe fiel der Ring heraus. Hessus aber weist ihn zurück,

verächtlich blickend fragt er den Herausforderer, ob er denn glaube,

daß er um Lohn zu trinken gewohnt sei?«[305] Der Brandenburgische

Hofastronom _Johannes Cario_, ein bedeutender Mathematiker, trank sich

1537 zu Tode, und ein ähnliches Schicksal widerfuhr dem Leibdichter des

reisigen Kölner Erzbischofs Rainald von Dassel.

In Rostock ließen sich die Professoren von ihren Studenten zu den

Nationalschmäusen führen, machten dort den größten Unfug mit, saßen mit

ihnen auf dem Boden, tranken knieend, schrieen, blökten, schwärmten.

Sie tanzen in ihrer Trunkenheit auf offenen Plätzen, »Stuben, Sälen,

Gärten, Höfen, Vorwerken und Wiesen«. Besonders lächerlich sahen

dabei die Theologen in ihren langen Röcken und Mänteln und gestutzten

Harzkappen aus.[306]

Unter den gelehrten Trinkern genoß der Wittenberger Professor der

Poesie _Friedrich Taubmann_ (1565--1613), der nebenbei als Hofnarr des

Kurfürsten Christian II. amtierte, den größten Ruf. Seine Streiche

gingen von Mund zu Mund, und um seine Person wob sich schließlich

ein ganzer Sagenkranz von Witzen, Schlagfertigkeiten und Rüpeleien.

Einst befragt, warum er immer fröhlich sei, da er doch keineswegs in

günstigen Umständen lebe, antwortete er: »Ich habe genug, denn ich

habe so viel, wie ich brauche. Habe ich gleich in Wittenberg keinen

französischen Wein, so habe ich doch einen »Zesseuischen Goremberger«;

gibt es auch diesen nicht, so gibt es doch Tischwein; gibt es keinen

Tischwein, so gibt es Kuckuck[307]; gibt es diesen nicht, so gibt es

Tischbier; ist kein Tischbier da, so gibt es Convent, ist auch dieser

nicht vorhanden, so ist doch gottlob noch Wasser in der Elbe.[308]«

Von den vielen im Umlauf befindlichen Schnurren Taubmanns, die

Friedrich Ebeling in seinem Buche »Zur Geschichte der Hofnarren.

Friedrich Taubmann« gesammelt hat, sei eine für den Mann selbst und

sein Zeitalter bezeichnende hier nacherzählt.

Die Herren am sächsischen Hofe nötigten einst Taubmann, so lange

zu trinken, bis er den Wein wieder von sich gab. »Ihr Herren«,

entschuldigte er sich, »wenn euer bestialisches Saufen eine Ehre ist,

so ist mein unhöfliches Speien auch keine Schande!«[309]

Der Weltgeschichte gehört noch ein anderer Professor an, ebenso

gelehrt wie Taubmann, doch nicht so klug und glücklich wie dieser, ein

»armer Narr«, dessen geringer Verstand auf das roheste gewaltsam in

Spirituosen erstickt wurde, Friedrich Wilhelms I. von Preußen Hanswurst

-- _Jakob Paul Freiherr von Gundling_, geboren 1673 oder 1668,

gestorben, besser gesagt zu Tode gemartert 1731 in Potsdam und begraben

in einem mächtigen Weinfaß in Bornstädt bei Potsdam.[310]

Gundling war, wie erwähnt, kein großes Kirchenlicht, aber immerhin ein

fleißiger Mensch mit nicht unbedeutendem Wissen in der Geschichte,

der es auch im Leben zu etwas gebracht hätte, wenn ihn nicht ein

böser Geist in den Kreis des Soldatenkönigs und seiner Kumpane

beim Tabakskollegium geführt hätte. Ursprünglich Professor an der

Ritterakademie und Rat und Historiograph im Oberheroldsamt, wurde er

Zeitungsreferent beim Tabakskollegium, in Wahrheit aber ein mit Titeln

überhäufter Hofnarr und damit die Zielscheibe der ungehobelsten und

handgreiflichsten Rüdheiten der rohen Tafelrunde. Allabendlich war er

betrunken, denn »im Weintrinken nicht zu ersättigen, klagte er immer

über Durst, daher erhielt er auch oft ein vollgerütteltes Maß, womit

ihn Hofleute und Offiziere reichlich beehrten, weil sie ihn dann desto

besser genießen konnten. Besonders hatte er bei einem französischen

Weinschenken namens Bleuset, seine Niederlage, von dem er selten

nüchtern zurückkam.[311]«

Schon zu Gundlings Lebzeiten versuchten gelehrte Säufer, denen

jegliches Ehrgefühl abging, Gundling aus seiner entwürdigenden Stellung

zu verdrängen. So ein Dr. _Bartholdi_ aus Frankfurt a. O., der

schließlich als Wahnsinniger in strengstem Gewahrsam, festgeschlossen

mit einer Kette an einen Stock, gehalten werden mußte. Dann ein zweiter

Tollhäusler namens _Kornemann_; der Helmstädter Professor Friedrich

August _von Hackmann_, ein richtiger Abenteurer, und endlich Gundlings

größter Konkurrent _David Faßmann_, den _Morgenstern_ endlich als

letzter gelehrter Trunkenbold und Hofnarr ablöste.

Faßmann, geboren 1683 zu Wiesenthal in Sachsen, war der Verfasser der

damals überaus beliebten und endlos fortgesetzten »Gespräche im Reiche

der Toten«, ein außerordentlich vielgereister und sprachgewandter Mann,

der sich aber nicht entblödete, die ärgsten Roheiten gegen Gundling

auszuhecken oder sich zum Werkzeug der derben Einfälle des Königs

herzugeben. _Magister Salomon Morgenstern_, gleichfalls ein Sachse

aus Pegau, hatte in Halle Vorlesungen über Geschichte und Geographie

gehalten, ehe er zufällig nach Potsdam kam, wo er als Hofrat und

Mitglied des Tabakkollegiums verblieb.

Die fortwährende Vertilgung großer Getränkemengen, an die sich die

meisten Studenten Jahre hindurch gewöhnt hatten -- brachten sie doch

mindestens vier bis sechs Jahre, manche allerdings, wie ein Studiosus

in Wittenberg, vierzig, in Leipzig sogar einer fünfundsiebzig

Jahre[312] auf der Universität zu -- blieb, wie ich bereits sagte,

nicht ohne Folgen für das spätere Leben der »vollen Brüder«.

Wie sich solche ehemalige Bursche mitunter in Amt und Würden benahmen,

zeigt folgender Vorfall, der andererseits auch ein grelles Streiflicht

auf die Gemütsrohheit und Herzlosigkeit der mittelalterlichen Richter

wirft.

Anläßlich eines Strafprozesses unter Bischof Heinrich Julius v.

Halberstadt-Braunschweig gegen rebellische Braunschweiger Bürger heißt

es:

»Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen

Gerichtes) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll

wurden, daß sie einesteils eingeschlafen ... Etwan in der dritten

Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr

gefaßtes Müthlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal

davongegangen ... Zum dritten male bin ich abermals in die peinliche

Kammer gebracht usw. und Hans Staub war so trunken und voll, daß er

beim Tisch einschlief, und wann er hörte, daß ich etwas härter sprach,

so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: ›Meister Peter,

hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter‹, und wenn er solches

gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die

anderen tapfer auch herum Wein und Bier und wurden aus Trunkenheit und

sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen.«[313]

Wie glänzend sich die Saufmanie auf unseren Universitäten konservierte,

bedarf keiner Erörterung, wenn auch zugegeben sein mag, daß die

nivellierende Zeit viele, wenn auch noch lange nicht alle ihr

anhaftenden Roheiten in Vergessenheit gelangen ließ. »Frei ist der

Bursch«, und frei soll er auch sein, frei wie die Wissenschaft, an

deren Quelle er sitzt. Er kann dies aber schließlich auch ganz gut

sein, ohne sich zum Trunkenbold zu trainieren, seine Gesundheit zu

schädigen und seine Geisteskräfte zu schwächen.

8. Das Zech- und Saufrecht.

Was kümmern mich die Rechte?

Was scheert mich das Gesetz?

Wenn ich die trockne Kehle,

Mit edlem Bierstoff netz'?

Auf den Universitäten bildeten sich im sechzehnten Jahrhundert gewisse

Trinkregeln, ein »Jus potandi«, das jeder an den Gelagen teilnehmende

akademische Bürger innehaben mußte. Es waren Vorschriften über die

Art des Trinkens, über die Gesänge, die den Kommers beleben sollten,

Verhaltungsmaßregeln jeder Art, gegen die ein richtiger Bursch niemals

verstoßen durfte.

Im Gegensatz zu den altdeutschen »Tischzuchten«, den antizipierten

Knigges, die vom vierzehnten Jahrhundert an bis zu Hans Sachs Zeiten,

»in keiner Bibliothek fehlen durften«, da sie den Anstand bei Tisch

genau festlegten[314], sahen die Zech- und Saufrechte weniger auf den

Anstand als auf Beobachtung der vorgeschriebenen Zeremonien.

Ein etwa sechzig Druckseiten starkes Büchlein, das aus dem Anfang

des siebzehnten Jahrhunderts stammen dürfte, befaßt sich mit diesen

»wunderbarlichen Manieren, Ränken und Schwänken«, wie der Jesuit Franz

Callenbach in der »Wurm-Logia vieler seltzamer Würmer« den Komment der

»naßliebenden Brüderschaft« nennt, aus dem ich nun einen gedrängten

Auszug geben will.

Der Titel der Flugschrift lautet:

»Neue artig und kurzweilige Disputation, in welcher das _Zech-_

und _Saufrecht_, sammt allen desselben Solennitäten, Gebräuchen,

auch darinnen vorlaufenden Controversien und Strittigkeiten aus dem

weltlichen Recht gezogen, kürzlich entworfen und beschrieben wird etc.

von Blasio Kielsauff, beider Wein und Bier Candidaten. Gedruckt im

Jahr: Guter Wein erfreut durstigen Menschen ihr Herz.«

Eingeleitet wird das Buch durch ein Vorwort in Versform, das ich ganz

gut an die Spitze meiner Arbeit hätte stellen können, so erschöpft es

die deutsche Methyologie.

Ihr lieben Landsleut wohlbekannt,

Sehr trinken acht vor keine Schand,

Wir Teutschen seyn darzu geborn,

Daß wir als Saufer stehen vorn,

Uns Tag und Nacht bemühen wohl,

Wie wir Becher und Krausen voll

Ausleern solln bis auf den Grund,

Mit Haufen schütten in den Schlund.

Hierin gleichen wir in Teutschland

Den Persiern und Griechen ganz,

Ja triumphirn deßhalben gar

Daß wir ihn's noch weit thun bevor.

_Was_, _wie_, _wo_, _warum_ und auch _wann_

Man trinken soll? desgleichen dann,

Ob viel daran läg oder nicht,

Es trink der Herr oder der Knecht?

Ja was des Trunkes Wirkung sey,

Wird dich kürzlich berichten frei

Bacchus der stark und mächtig Herr,

Aller Saufbrüder Meister.

Hör fleißig auf die Lehre sein,

Laß zu Mund, Aug und Ohren ein,

Fehl nicht im Trinken, nimm gut acht,

Wann man dir einen zu hat bracht,

Thu B'scheid, trinke aus und laß nichts stan,

So spricht man, d' seyst ein teutscher Mann.

Germ. Weinschlauch.

1) Es vermahnet der vortreffliche und hochberühmte Jurist Paulus, daß

man dasjenige, was täglich, ja schier alle Stund pfleg vorzugehen, wohl

fassen, lernen und begreifen solle. Wenn nun aber (so viel ich weiß und

verstehe) heut zu Tage nichts gemeineres, üblicheres und vornehmeres

ist, als das Baccifest celebrieren und halten, das ist, sich bei den

bis oben angefüllten und gleichsam mit Streichhölzern abgestrichenen

Pokalen, Bechern, Gläsern und Krausen, von einem Tag, ja von einer

Mitternacht zu der andern finden lassen, und derhalben zu besorgen,

daß man uns vorwerfe, als Mutius gethan, es seye nämlich schändlich

und unlöblich, daß ein Teutscher die Gesatz, Rechten und Gebräuch der

Banqueten, Gast- und Mahlzeiten, bei welchen er sich täglich finden

und antreffen läßt, nicht sollte wissen, noch dieselben, wie es zwar

billig sein sollte, verstehen. Als hab ich nicht ohne Nutz und Frucht

zu seyn erachtet, wenn ich etliche Observations vor mich nehme und

dieselben denen zu Dienst und Besten erklärete, so sich mit der Zeit

zu dem Studio juridico begeben möchten, damit daß die Jungen und in

diesen Sachen noch Unerfahrenen geübt und erfahren, den Alten aber

und Geschicktern der Sachen etwas mehrer nachzudenken ein mehrere

Gelegenheit und Anlaß gegeben würde.

2) Belangend nun den Ursprung dieses bacchische Freß- und Sauffeste, so

ist männiglichen bewußt und offenbar, daß dasselbe ein sehr altes und

von vielen Jahren hergebrachtes Fest sey; wie nicht weniger fast allen

Völkern gemein und bräuchig. Wegen der Zeit aber, weil die Teutschen

solches Fest mit gebührender und möglichster Andacht und Devotion dem

Bacchus zu Ehren celebriret und sich demselben ganz ergeben erzeiget

haben, ist ihnen vor allen andern der Primat und Vorzug im selbigen

aufgetragen und angeboten worden. Welchen Primat, Vorzug und erlangtes

Lob sie noch bis auf diese Zeit mit Trotz hochmütiglich defendiren,

verfechten und vor den andern allen ihnen vorbehalten. Von diesen nun

und derselben Gebräuchen, Sitten und Gewohnheiten wird gegenwärtige

Dissertation und Gespräch handeln und tractiren, welches ich aber

vornehmlich und sonderlich von der Praxi academica (denn da begibt

sich's am meisten) verstanden haben will.

3) Die Ehr, der Dienst und die Ceremonien, so diesem Gott Baccho

müssen praestiret und angethan werden, bestehen in Fressen und

Saufen. _Saufen_ ist ein ernsthafter mit Bechern, Gläsern, Krausen

und dergleichen weinfähigen Geschirren vorgenommener Streit. _Zech-_

und _Saufrecht_ wird genannt, welches vom Saufen entsprungen und

daher seinen Namen bekommen hat, in sich haltend die Gebräuch und

Solennitäten dieses Festes, auch was einer dem andern, solchem Recht

und Gesatz nach zu halten oder nicht, schuldig und verbunden sey,

erklärend und anzeigend.

4) Causam primam, das ist der Ursprung und das Aufkommen dieses Festes,

schreibe ich der Antiquität und der vorlängst verlaufenen Zeit zu. Die

andern Ursachen, daher dieses Fest rührt, ist zum Theil der Liberalität

und Freigebigkeit desjenigen, durch welches Unkosten die Saufereien

angestellet und verrichtet werden, theils erforderts die Ehrbarkeit und

dann auch zu Zeiten die Noth oder das Gesatz ...

Die folgenden Absätze handeln davon, warum das Wetter den Studenten

zwingt, im heißen Sommer und im kalten, nebligen Herbst und Winter die

Bücher bei Seite zu schieben und sich lieber mit Kommilitonen zu einem

Trunk zusammenzutun, und welche andere Zwischenfälle sich ereignen

können, das Studium zu lassen und zu trinken. Nach einer tiefsinnigen

Betrachtung über die besten Bier- und Weinsorten, in der der Verfasser

seine elf Lieblingsbiere und elf liebsten Weinarten verrät, geht er zum

eigentlichen Komment über.

»Die Form, Manier und Weiß, zu trinken, wird erkannt und unterschieden

aus dem Trinken selbst. Und seind vornehmlich zween Modi, oder zwo

Manieren, als Totalis und Partialis.

Der erste als modus bibendi totalis wird genennet und ist derselbe,

wenn man das contentum, das ist Wein, Bier und was dergleichen

Getränk seyn mag, bis auf den Grund ler auszeuft und trinket, und

solches geschieht entweder continue, das ist ohne einig wiederholten

Athem auf einmal und auf einen Zug, oder aber discontinue, das ist

mit wiederholtem Atem und nach und nach. Continue, das ist in einem

Zug alles heraustrinken, wird entweder verrichtet Floricos oder

Hausticos. Floricos trinken heißt und ist soviel, als nämlich den Rand

des Gefäßes, in welchem das Getränk ist, mit den Lefzen des Mundes

ringsherum umgeben und mit einem Sturm den zugebrachten Getrank in

die Gurgel schütten, daher dann aus Widertrieb des Athems kleine

Bläslein auffahren, welch die Unsern Flores, zu teutsch Blümlein oder

Röslein, zu nennen pflegen. Hausticos wird aber getrunken, wenn man

auf eine gemeine Weise alles ohne wiederholten Athem herausseuft.« Wer

den Floricos-Trunk nicht ausführen kann, dem sei es verziehen, nicht

aber dem, der Hausticos nicht zu trinken vermag, er »soll trinken,

bis ihm die Augen übergehn.« Falls aber ein Tischgenosse einen Trunk,

gleichviel ob Floricos oder Hausticos, beginnen sollte, dann hat er ihn

auch zu Ende zu trinken.

»Dieser Trunk« nämlich Floricos und Hausticos, »gehet entweder nach

der Ordnung und dem Reihen herum oder außer der Ordnung. In und nach

der Ordnung gehet er herum, wenn man keine Person umgehet oder außen

läßt, sondern den Trunk auf einen jeglichen, wie sie nach einander

sitzen, auf der Reih läßt herumgehen. Ein solcher Rundtrunk ist, wie

man ihn nennet, die _Gesundheit_, welcher um eines Gesundheit willen

mit entblößtem Haupt stehend, von der ganzen Compagnia verrichtet

und getrunken wird. Von diesem ist die Frag: ob es nämlich recht

sey? Darauf antworten wir, daß zwar das Ende, dahin ein solcher

Trunk vornehmlich gerichtet und angefangen wird, gut sey, die Mittel

aber nicht so gar bequem; denn wem ist nicht bewußt und kundbar,

wie viel derselben seyen, so mit dergleichen Gesundtrinken eines

andern Gesundheit und Wohlstand procuriren und suchen wollen, ihre

selbsteigene Kräften und Leibesgesundheit aber hiedurch schwächen und

verlieren.

Unanständig ist es, auf seine eigene Gesundheit trinken zu lassen,

hingegen darf es den »Veneris Knechten« hingehen, wenn sie ihrer

Liebsten wohl aus Gefäßen »daß auch eine vierjährige Kuh nicht möchte

oder könnte heraussaufen« trinken. Der Zutrank muß immer erwidert

werden, auch wenn ein Gegner ihn ausbringt.

»Einen besonderen Verstand bringt mit sich der Trunk, welcher genannt

wird die _Brüderschaft_ oder der _Dutstrunk_, da einer oder der ander,

gleich als bei einer Einweihung pflegt zu geschehen, mit herrlich- und

stattlichen Worten zum Bruder, oder an Brudersstatt erwähllt, auf-

und angenommen wird. Die Form und Weis, einem einen solchen Trunk

zuzubringen, ist kürzlich diese: Vielgeliebter Herr, wann ich demselben

nicht zu kindisch oder zu gering und schlecht wäre, möchte ich vom

Herzen wünschen, mit dem Herren durch einen freundlichen Trunk durch

ein gute Freund- und Bruderschaft auf- und anzurichten; darauf dann der

ander (wofern er nit etwa längere Ohren zu haben sich bedünken läßt)

antwortet: der Herr, der trinke in Gottes Namen, es soll und wird mir

ein lieber und angenehmer Trunk seyn.«

Ein Bursche darf niemals mit einem »grobhörnigen Pennalen und

Federmichel« Bruderschaft trinken, hingegen soll ein adeliger Student

sich nicht sperren, einen bürgerlichen zu seinem Bruder zu erkiesen. --

Da sehr häufig Damen den Kommersen beizuwohnen pflegten, natürlich

meist Studentenliebchen, die mit ihren Amanten »tranken also beyde aus

dem Trinkgeschirr zugleich«[315], so bemerkt das »Saufrecht« hierüber:

»Was ist von einer Jungfrauen zu halten, die mit einem jungen Gesellen

einen solchen Freundschaftsbund aufrichtet, mag ihr auch an ihrer Ehr

und Jungfrauschaft hiedurch etwas abgehen oder benommen werden? Dieses,

wie ich vermeine, ist sonderlich unter denen vom Adel sehr gemein und

üblich: und wie ich verstehe und merke, ist dieser löbliche Gebrauch

auch unter anderen ausgebrochen, da sie nämlich auf Schwesterschaft

und herzliche Treu trinken. Hütet euch aber, hütet euch, und sehet

euch wohl für, sage ich, ihr Jungfrauen, die ihr Zucht und Ehr liebet,

damit ihr nicht etwan unter dem Schein der Brüder- und Schwesterschaft

betrogen in das Netz gefället werden möget. Denn wie der Poet sagt:

Ein Vogelfänger in dem Wald

Mit seiner Pfeif gar süß erschallt,

Bis er die sichern Vögelein

Gelockt hat in die Maschen fein usw.

Der Verfasser verurteilt rückhaltlos die Manier, Hausticos aus alten

Schuhen und aus einem gewissen unnennbaren Gefäße zu trinken, was kein

Student nachzutun gezwungen werden kann.

In § 29 und folgenden des Büchleins, das im ganzen 61 §§ und ein

Nachwort über das Thema: »Ob das Löffeln (Liebeln), so bei dem Trunk

geschieht, die rechte Lieb verursache?«, enthält, werden verschiedene

Arten, den Trunk zu sich zu nehmen, erzählt.

»Es sind aber viel und mancherlei Manier zu trinken, will derowegen

allhie etliche Umstände erzählen. Diese haben eine sonderliche Lust

daran, wenn sie _das Glas mit dem Mund aufheben_; jene _hängen den Kopf

gegen der Erden zu_; andre _nehmen zwei Gläser zusammen und stürzen sie

zugleich heraus_; viele brauchen _gar keine Hand, sondern fassen das

Glas zwischen beide Arme_. So finden sich auch Künstler, welche _das

Glas auf die Stirn stellen, daß ihnen also der Wein über die Nasen nit

anders als über einen Canal allgemach in den Schlund herabfließe_.«

Der Verfasser vergißt noch das Eintrichtern, das z. B. in Rostock

üblich war.

»Es sind auch wegen allerhand seltsamen Gebärden und Zeremonien solchen

Trünken eigene Namen gegeben worden; dergleichen ist der Trunk, den

man nennet _Curl, Murl, Puff_, welcher viel seltsame Schnacken und

Possen in seinem Umgang verursachet; der _lateinische Trunk_, welcher

viermal muß getrunken werden; desgleichen _das Rößlein verkaufen_, _den

Unbekannten bringen_; item _fine Tuck, fine Schmuck, fine Bartwisch_.«

Den _Willkommentrunk_ ist jeder unweigerlich zu erwidern gezwungen,

auch wenn er ihm aus einer »weitbäuchigen Ampel« vorgetrunken wird

oder er »sich gleichsam darüber entsetzt und wegen der greulichen,

ungeheueren Last des Guckucks (Becher) erblasset.«

Außer diesem Guckuck gab es noch andere Gefäße, von denen man gern

wieder einmal den Staub abwischte, z. B. »das römische Reich, dessen

Kraft und Gewalt so groß und mächtig ist, daß es wohl auch den

allerstärkesten Herkulum oder Sauff-Ritter dürffte ein Bein stellen,

und wider Gottes Boden darniederwerffen. Und auff solche Manier pflegen

sonderlich in Niedersachsen auch wohl ihrer viere zu trinken aus einer

Kanne, die da entweder mit Bier oder Wein gefüllt ist, auff folgende

Weise, daß die ersten drey jeder einen Trunk thut, der vierte aber muß

das andere alles, was noch hinterstellig, exsicuiren und austrocknen.

Und diese liebliche Kurtzweil nennen sie ›den Fuchs schlepfen‹«[316].

Die angeführten Trünke müssen in einem Atem erledigt werden, mit

Ausnahme des »Römischen Reich« und das »Fuchs schlepfen«, die halb und

geteilt vorgenommen werden dürfen. --

Bei Rundgesängen braucht nur der mit zu singen, der die Lieder kennt.

Stillschweigen ist keine Verletzung des Komments.

Am Biertisch sollen keine gelehrten Dispute angeregt werden; es darf

nicht gezankt, keine Fenster und Ofen eingeschlagen, Möbel zertrümmert

werden, hingegen ist dies alles gestattet, wenn Schoristen den Pennälen

die »Ehre« ihres Besuches zu teil werden lassen, die nicht mucksen

dürfen, auch wenn »_einem Pennalen ein Aug ausgeschlagen würde_.«

Den Überschuß von Getränk auf alle mögliche Art von sich zu geben,

wird nur dann verurteilt, wenn Jungfrauen dem Gelage beiwohnen, sonst

ist es nach dem Grundsatze: »naturalia non sunt turpia« nicht weiter

rügenswert. Nachdem sich der Autor lang und breit in zum Teil recht

pikanter Weise über das Verhältnis zwischen Studiosus und Jungfrau

ergeht, kommt er zum Schluß. Er widerrät darin, trunkene Zechbrüder bei

sich schlafen zu lassen, da sie am nächsten Morgen das Gelage wieder

fortsetzen würden, was mindestens mit großen Unkosten verbunden sei.

Der Tenor des ganzen Elaborats geht dahin, daß Trinken recht gut,

nicht Saufen aber besser sei, denn »ist gut Glück, wann man etwan den

dritten Tag erst wiederum über die Bücher sitzt und studiret. Mag

sich derhalben wohl keiner zu derartigen Saufgelagen verfügen oder zu

denselben einberufen lassen, wann er nicht auf das wenigste ein paar

Tag mit einhalten und zubringen will!« -- -- --

Damit schließt das ehrwürdige Zech- und Saufrecht« und auch mein Buch.

Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte · 第 19 / 21 段