die es gemeiniglich ebenso wie ihre Hörer trieben. So der Jurist
Scipio Gentilis, ein Italiener von Geburt, der sich mit den Studenten
volltrank, mit ihnen des Nachts auf den Gassen herumstrich, schrie,
polterte und lärmte und wehrlosen Bürgern den Degen ins Gesicht
trieb.[304]
Der Typus eines gelehrten Vagabunden zur Zeit der deutschen Renaissance
war der »Poetenkönig« _Eobanus Hessus_ (1488 bis 1540).
Zu Marburg in fröhlicher Schenke,
Sitzt der Liebling der Musen, dem Weine so hold,
Herr Eobanus Hessus,
Ihm blitzt entgegen im Glase des Rheinweins Gold.
(Karl Preser)
Einst als er noch in Preußen am Hofe des Bischofs von Pomesanien lebte,
forderte ihn einer seiner Mitzecher prahlerisch auf, einen Wassereimer,
mit Danziger Bier gefüllt, auf einen Zug auszutrinken. Als Preis dafür
ließ er einen kostbaren Ring in das Gefäß fallen. Hessus ließ sich
nicht lange bitten, er leerte den Eimer rasch, ohne abzusetzen, bei
der Nagelprobe fiel der Ring heraus. Hessus aber weist ihn zurück,
verächtlich blickend fragt er den Herausforderer, ob er denn glaube,
daß er um Lohn zu trinken gewohnt sei?«[305] Der Brandenburgische
Hofastronom _Johannes Cario_, ein bedeutender Mathematiker, trank sich
1537 zu Tode, und ein ähnliches Schicksal widerfuhr dem Leibdichter des
reisigen Kölner Erzbischofs Rainald von Dassel.
In Rostock ließen sich die Professoren von ihren Studenten zu den
Nationalschmäusen führen, machten dort den größten Unfug mit, saßen mit
ihnen auf dem Boden, tranken knieend, schrieen, blökten, schwärmten.
Sie tanzen in ihrer Trunkenheit auf offenen Plätzen, »Stuben, Sälen,
Gärten, Höfen, Vorwerken und Wiesen«. Besonders lächerlich sahen
dabei die Theologen in ihren langen Röcken und Mänteln und gestutzten
Harzkappen aus.[306]
Unter den gelehrten Trinkern genoß der Wittenberger Professor der
Poesie _Friedrich Taubmann_ (1565--1613), der nebenbei als Hofnarr des
Kurfürsten Christian II. amtierte, den größten Ruf. Seine Streiche
gingen von Mund zu Mund, und um seine Person wob sich schließlich
ein ganzer Sagenkranz von Witzen, Schlagfertigkeiten und Rüpeleien.
Einst befragt, warum er immer fröhlich sei, da er doch keineswegs in
günstigen Umständen lebe, antwortete er: »Ich habe genug, denn ich
habe so viel, wie ich brauche. Habe ich gleich in Wittenberg keinen
französischen Wein, so habe ich doch einen »Zesseuischen Goremberger«;
gibt es auch diesen nicht, so gibt es doch Tischwein; gibt es keinen
Tischwein, so gibt es Kuckuck[307]; gibt es diesen nicht, so gibt es
Tischbier; ist kein Tischbier da, so gibt es Convent, ist auch dieser
nicht vorhanden, so ist doch gottlob noch Wasser in der Elbe.[308]«
Von den vielen im Umlauf befindlichen Schnurren Taubmanns, die
Friedrich Ebeling in seinem Buche »Zur Geschichte der Hofnarren.
Friedrich Taubmann« gesammelt hat, sei eine für den Mann selbst und
sein Zeitalter bezeichnende hier nacherzählt.
Die Herren am sächsischen Hofe nötigten einst Taubmann, so lange
zu trinken, bis er den Wein wieder von sich gab. »Ihr Herren«,
entschuldigte er sich, »wenn euer bestialisches Saufen eine Ehre ist,
so ist mein unhöfliches Speien auch keine Schande!«[309]
Der Weltgeschichte gehört noch ein anderer Professor an, ebenso
gelehrt wie Taubmann, doch nicht so klug und glücklich wie dieser, ein
»armer Narr«, dessen geringer Verstand auf das roheste gewaltsam in
Spirituosen erstickt wurde, Friedrich Wilhelms I. von Preußen Hanswurst
-- _Jakob Paul Freiherr von Gundling_, geboren 1673 oder 1668,
gestorben, besser gesagt zu Tode gemartert 1731 in Potsdam und begraben
in einem mächtigen Weinfaß in Bornstädt bei Potsdam.[310]
Gundling war, wie erwähnt, kein großes Kirchenlicht, aber immerhin ein
fleißiger Mensch mit nicht unbedeutendem Wissen in der Geschichte,
der es auch im Leben zu etwas gebracht hätte, wenn ihn nicht ein
böser Geist in den Kreis des Soldatenkönigs und seiner Kumpane
beim Tabakskollegium geführt hätte. Ursprünglich Professor an der
Ritterakademie und Rat und Historiograph im Oberheroldsamt, wurde er
Zeitungsreferent beim Tabakskollegium, in Wahrheit aber ein mit Titeln
überhäufter Hofnarr und damit die Zielscheibe der ungehobelsten und
handgreiflichsten Rüdheiten der rohen Tafelrunde. Allabendlich war er
betrunken, denn »im Weintrinken nicht zu ersättigen, klagte er immer
über Durst, daher erhielt er auch oft ein vollgerütteltes Maß, womit
ihn Hofleute und Offiziere reichlich beehrten, weil sie ihn dann desto
besser genießen konnten. Besonders hatte er bei einem französischen
Weinschenken namens Bleuset, seine Niederlage, von dem er selten
nüchtern zurückkam.[311]«
Schon zu Gundlings Lebzeiten versuchten gelehrte Säufer, denen
jegliches Ehrgefühl abging, Gundling aus seiner entwürdigenden Stellung
zu verdrängen. So ein Dr. _Bartholdi_ aus Frankfurt a. O., der
schließlich als Wahnsinniger in strengstem Gewahrsam, festgeschlossen
mit einer Kette an einen Stock, gehalten werden mußte. Dann ein zweiter
Tollhäusler namens _Kornemann_; der Helmstädter Professor Friedrich
August _von Hackmann_, ein richtiger Abenteurer, und endlich Gundlings
größter Konkurrent _David Faßmann_, den _Morgenstern_ endlich als
letzter gelehrter Trunkenbold und Hofnarr ablöste.
Faßmann, geboren 1683 zu Wiesenthal in Sachsen, war der Verfasser der
damals überaus beliebten und endlos fortgesetzten »Gespräche im Reiche
der Toten«, ein außerordentlich vielgereister und sprachgewandter Mann,
der sich aber nicht entblödete, die ärgsten Roheiten gegen Gundling
auszuhecken oder sich zum Werkzeug der derben Einfälle des Königs
herzugeben. _Magister Salomon Morgenstern_, gleichfalls ein Sachse
aus Pegau, hatte in Halle Vorlesungen über Geschichte und Geographie
gehalten, ehe er zufällig nach Potsdam kam, wo er als Hofrat und
Mitglied des Tabakkollegiums verblieb.
Die fortwährende Vertilgung großer Getränkemengen, an die sich die
meisten Studenten Jahre hindurch gewöhnt hatten -- brachten sie doch
mindestens vier bis sechs Jahre, manche allerdings, wie ein Studiosus
in Wittenberg, vierzig, in Leipzig sogar einer fünfundsiebzig
Jahre[312] auf der Universität zu -- blieb, wie ich bereits sagte,
nicht ohne Folgen für das spätere Leben der »vollen Brüder«.
Wie sich solche ehemalige Bursche mitunter in Amt und Würden benahmen,
zeigt folgender Vorfall, der andererseits auch ein grelles Streiflicht
auf die Gemütsrohheit und Herzlosigkeit der mittelalterlichen Richter
wirft.
Anläßlich eines Strafprozesses unter Bischof Heinrich Julius v.
Halberstadt-Braunschweig gegen rebellische Braunschweiger Bürger heißt
es:
»Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen
Gerichtes) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll
wurden, daß sie einesteils eingeschlafen ... Etwan in der dritten
Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr
gefaßtes Müthlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal
davongegangen ... Zum dritten male bin ich abermals in die peinliche
Kammer gebracht usw. und Hans Staub war so trunken und voll, daß er
beim Tisch einschlief, und wann er hörte, daß ich etwas härter sprach,
so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: ›Meister Peter,
hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter‹, und wenn er solches
gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die
anderen tapfer auch herum Wein und Bier und wurden aus Trunkenheit und
sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen.«[313]
Wie glänzend sich die Saufmanie auf unseren Universitäten konservierte,
bedarf keiner Erörterung, wenn auch zugegeben sein mag, daß die
nivellierende Zeit viele, wenn auch noch lange nicht alle ihr
anhaftenden Roheiten in Vergessenheit gelangen ließ. »Frei ist der
Bursch«, und frei soll er auch sein, frei wie die Wissenschaft, an
deren Quelle er sitzt. Er kann dies aber schließlich auch ganz gut
sein, ohne sich zum Trunkenbold zu trainieren, seine Gesundheit zu
schädigen und seine Geisteskräfte zu schwächen.
8. Das Zech- und Saufrecht.
Was kümmern mich die Rechte?
Was scheert mich das Gesetz?
Wenn ich die trockne Kehle,
Mit edlem Bierstoff netz'?
Auf den Universitäten bildeten sich im sechzehnten Jahrhundert gewisse
Trinkregeln, ein »Jus potandi«, das jeder an den Gelagen teilnehmende
akademische Bürger innehaben mußte. Es waren Vorschriften über die
Art des Trinkens, über die Gesänge, die den Kommers beleben sollten,
Verhaltungsmaßregeln jeder Art, gegen die ein richtiger Bursch niemals
verstoßen durfte.
Im Gegensatz zu den altdeutschen »Tischzuchten«, den antizipierten
Knigges, die vom vierzehnten Jahrhundert an bis zu Hans Sachs Zeiten,
»in keiner Bibliothek fehlen durften«, da sie den Anstand bei Tisch
genau festlegten[314], sahen die Zech- und Saufrechte weniger auf den
Anstand als auf Beobachtung der vorgeschriebenen Zeremonien.
Ein etwa sechzig Druckseiten starkes Büchlein, das aus dem Anfang
des siebzehnten Jahrhunderts stammen dürfte, befaßt sich mit diesen
»wunderbarlichen Manieren, Ränken und Schwänken«, wie der Jesuit Franz
Callenbach in der »Wurm-Logia vieler seltzamer Würmer« den Komment der
»naßliebenden Brüderschaft« nennt, aus dem ich nun einen gedrängten
Auszug geben will.
Der Titel der Flugschrift lautet:
»Neue artig und kurzweilige Disputation, in welcher das _Zech-_
und _Saufrecht_, sammt allen desselben Solennitäten, Gebräuchen,
auch darinnen vorlaufenden Controversien und Strittigkeiten aus dem
weltlichen Recht gezogen, kürzlich entworfen und beschrieben wird etc.
von Blasio Kielsauff, beider Wein und Bier Candidaten. Gedruckt im
Jahr: Guter Wein erfreut durstigen Menschen ihr Herz.«
Eingeleitet wird das Buch durch ein Vorwort in Versform, das ich ganz
gut an die Spitze meiner Arbeit hätte stellen können, so erschöpft es
die deutsche Methyologie.
Ihr lieben Landsleut wohlbekannt,
Sehr trinken acht vor keine Schand,
Wir Teutschen seyn darzu geborn,
Daß wir als Saufer stehen vorn,
Uns Tag und Nacht bemühen wohl,
Wie wir Becher und Krausen voll
Ausleern solln bis auf den Grund,
Mit Haufen schütten in den Schlund.
Hierin gleichen wir in Teutschland
Den Persiern und Griechen ganz,
Ja triumphirn deßhalben gar
Daß wir ihn's noch weit thun bevor.
_Was_, _wie_, _wo_, _warum_ und auch _wann_
Man trinken soll? desgleichen dann,
Ob viel daran läg oder nicht,
Es trink der Herr oder der Knecht?
Ja was des Trunkes Wirkung sey,
Wird dich kürzlich berichten frei
Bacchus der stark und mächtig Herr,
Aller Saufbrüder Meister.
Hör fleißig auf die Lehre sein,
Laß zu Mund, Aug und Ohren ein,
Fehl nicht im Trinken, nimm gut acht,
Wann man dir einen zu hat bracht,
Thu B'scheid, trinke aus und laß nichts stan,
So spricht man, d' seyst ein teutscher Mann.
Germ. Weinschlauch.
1) Es vermahnet der vortreffliche und hochberühmte Jurist Paulus, daß
man dasjenige, was täglich, ja schier alle Stund pfleg vorzugehen, wohl
fassen, lernen und begreifen solle. Wenn nun aber (so viel ich weiß und
verstehe) heut zu Tage nichts gemeineres, üblicheres und vornehmeres
ist, als das Baccifest celebrieren und halten, das ist, sich bei den
bis oben angefüllten und gleichsam mit Streichhölzern abgestrichenen
Pokalen, Bechern, Gläsern und Krausen, von einem Tag, ja von einer
Mitternacht zu der andern finden lassen, und derhalben zu besorgen,
daß man uns vorwerfe, als Mutius gethan, es seye nämlich schändlich
und unlöblich, daß ein Teutscher die Gesatz, Rechten und Gebräuch der
Banqueten, Gast- und Mahlzeiten, bei welchen er sich täglich finden
und antreffen läßt, nicht sollte wissen, noch dieselben, wie es zwar
billig sein sollte, verstehen. Als hab ich nicht ohne Nutz und Frucht
zu seyn erachtet, wenn ich etliche Observations vor mich nehme und
dieselben denen zu Dienst und Besten erklärete, so sich mit der Zeit
zu dem Studio juridico begeben möchten, damit daß die Jungen und in
diesen Sachen noch Unerfahrenen geübt und erfahren, den Alten aber
und Geschicktern der Sachen etwas mehrer nachzudenken ein mehrere
Gelegenheit und Anlaß gegeben würde.
2) Belangend nun den Ursprung dieses bacchische Freß- und Sauffeste, so
ist männiglichen bewußt und offenbar, daß dasselbe ein sehr altes und
von vielen Jahren hergebrachtes Fest sey; wie nicht weniger fast allen
Völkern gemein und bräuchig. Wegen der Zeit aber, weil die Teutschen
solches Fest mit gebührender und möglichster Andacht und Devotion dem
Bacchus zu Ehren celebriret und sich demselben ganz ergeben erzeiget
haben, ist ihnen vor allen andern der Primat und Vorzug im selbigen
aufgetragen und angeboten worden. Welchen Primat, Vorzug und erlangtes
Lob sie noch bis auf diese Zeit mit Trotz hochmütiglich defendiren,
verfechten und vor den andern allen ihnen vorbehalten. Von diesen nun
und derselben Gebräuchen, Sitten und Gewohnheiten wird gegenwärtige
Dissertation und Gespräch handeln und tractiren, welches ich aber
vornehmlich und sonderlich von der Praxi academica (denn da begibt
sich's am meisten) verstanden haben will.
3) Die Ehr, der Dienst und die Ceremonien, so diesem Gott Baccho
müssen praestiret und angethan werden, bestehen in Fressen und
Saufen. _Saufen_ ist ein ernsthafter mit Bechern, Gläsern, Krausen
und dergleichen weinfähigen Geschirren vorgenommener Streit. _Zech-_
und _Saufrecht_ wird genannt, welches vom Saufen entsprungen und
daher seinen Namen bekommen hat, in sich haltend die Gebräuch und
Solennitäten dieses Festes, auch was einer dem andern, solchem Recht
und Gesatz nach zu halten oder nicht, schuldig und verbunden sey,
erklärend und anzeigend.
4) Causam primam, das ist der Ursprung und das Aufkommen dieses Festes,
schreibe ich der Antiquität und der vorlängst verlaufenen Zeit zu. Die
andern Ursachen, daher dieses Fest rührt, ist zum Theil der Liberalität
und Freigebigkeit desjenigen, durch welches Unkosten die Saufereien
angestellet und verrichtet werden, theils erforderts die Ehrbarkeit und
dann auch zu Zeiten die Noth oder das Gesatz ...
Die folgenden Absätze handeln davon, warum das Wetter den Studenten
zwingt, im heißen Sommer und im kalten, nebligen Herbst und Winter die
Bücher bei Seite zu schieben und sich lieber mit Kommilitonen zu einem
Trunk zusammenzutun, und welche andere Zwischenfälle sich ereignen
können, das Studium zu lassen und zu trinken. Nach einer tiefsinnigen
Betrachtung über die besten Bier- und Weinsorten, in der der Verfasser
seine elf Lieblingsbiere und elf liebsten Weinarten verrät, geht er zum
eigentlichen Komment über.
»Die Form, Manier und Weiß, zu trinken, wird erkannt und unterschieden
aus dem Trinken selbst. Und seind vornehmlich zween Modi, oder zwo
Manieren, als Totalis und Partialis.
Der erste als modus bibendi totalis wird genennet und ist derselbe,
wenn man das contentum, das ist Wein, Bier und was dergleichen
Getränk seyn mag, bis auf den Grund ler auszeuft und trinket, und
solches geschieht entweder continue, das ist ohne einig wiederholten
Athem auf einmal und auf einen Zug, oder aber discontinue, das ist
mit wiederholtem Atem und nach und nach. Continue, das ist in einem
Zug alles heraustrinken, wird entweder verrichtet Floricos oder
Hausticos. Floricos trinken heißt und ist soviel, als nämlich den Rand
des Gefäßes, in welchem das Getränk ist, mit den Lefzen des Mundes
ringsherum umgeben und mit einem Sturm den zugebrachten Getrank in
die Gurgel schütten, daher dann aus Widertrieb des Athems kleine
Bläslein auffahren, welch die Unsern Flores, zu teutsch Blümlein oder
Röslein, zu nennen pflegen. Hausticos wird aber getrunken, wenn man
auf eine gemeine Weise alles ohne wiederholten Athem herausseuft.« Wer
den Floricos-Trunk nicht ausführen kann, dem sei es verziehen, nicht
aber dem, der Hausticos nicht zu trinken vermag, er »soll trinken,
bis ihm die Augen übergehn.« Falls aber ein Tischgenosse einen Trunk,
gleichviel ob Floricos oder Hausticos, beginnen sollte, dann hat er ihn
auch zu Ende zu trinken.
»Dieser Trunk« nämlich Floricos und Hausticos, »gehet entweder nach
der Ordnung und dem Reihen herum oder außer der Ordnung. In und nach
der Ordnung gehet er herum, wenn man keine Person umgehet oder außen
läßt, sondern den Trunk auf einen jeglichen, wie sie nach einander
sitzen, auf der Reih läßt herumgehen. Ein solcher Rundtrunk ist, wie
man ihn nennet, die _Gesundheit_, welcher um eines Gesundheit willen
mit entblößtem Haupt stehend, von der ganzen Compagnia verrichtet
und getrunken wird. Von diesem ist die Frag: ob es nämlich recht
sey? Darauf antworten wir, daß zwar das Ende, dahin ein solcher
Trunk vornehmlich gerichtet und angefangen wird, gut sey, die Mittel
aber nicht so gar bequem; denn wem ist nicht bewußt und kundbar,
wie viel derselben seyen, so mit dergleichen Gesundtrinken eines
andern Gesundheit und Wohlstand procuriren und suchen wollen, ihre
selbsteigene Kräften und Leibesgesundheit aber hiedurch schwächen und
verlieren.
Unanständig ist es, auf seine eigene Gesundheit trinken zu lassen,
hingegen darf es den »Veneris Knechten« hingehen, wenn sie ihrer
Liebsten wohl aus Gefäßen »daß auch eine vierjährige Kuh nicht möchte
oder könnte heraussaufen« trinken. Der Zutrank muß immer erwidert
werden, auch wenn ein Gegner ihn ausbringt.
»Einen besonderen Verstand bringt mit sich der Trunk, welcher genannt
wird die _Brüderschaft_ oder der _Dutstrunk_, da einer oder der ander,
gleich als bei einer Einweihung pflegt zu geschehen, mit herrlich- und
stattlichen Worten zum Bruder, oder an Brudersstatt erwähllt, auf-
und angenommen wird. Die Form und Weis, einem einen solchen Trunk
zuzubringen, ist kürzlich diese: Vielgeliebter Herr, wann ich demselben
nicht zu kindisch oder zu gering und schlecht wäre, möchte ich vom
Herzen wünschen, mit dem Herren durch einen freundlichen Trunk durch
ein gute Freund- und Bruderschaft auf- und anzurichten; darauf dann der
ander (wofern er nit etwa längere Ohren zu haben sich bedünken läßt)
antwortet: der Herr, der trinke in Gottes Namen, es soll und wird mir
ein lieber und angenehmer Trunk seyn.«
Ein Bursche darf niemals mit einem »grobhörnigen Pennalen und
Federmichel« Bruderschaft trinken, hingegen soll ein adeliger Student
sich nicht sperren, einen bürgerlichen zu seinem Bruder zu erkiesen. --
Da sehr häufig Damen den Kommersen beizuwohnen pflegten, natürlich
meist Studentenliebchen, die mit ihren Amanten »tranken also beyde aus
dem Trinkgeschirr zugleich«[315], so bemerkt das »Saufrecht« hierüber:
»Was ist von einer Jungfrauen zu halten, die mit einem jungen Gesellen
einen solchen Freundschaftsbund aufrichtet, mag ihr auch an ihrer Ehr
und Jungfrauschaft hiedurch etwas abgehen oder benommen werden? Dieses,
wie ich vermeine, ist sonderlich unter denen vom Adel sehr gemein und
üblich: und wie ich verstehe und merke, ist dieser löbliche Gebrauch
auch unter anderen ausgebrochen, da sie nämlich auf Schwesterschaft
und herzliche Treu trinken. Hütet euch aber, hütet euch, und sehet
euch wohl für, sage ich, ihr Jungfrauen, die ihr Zucht und Ehr liebet,
damit ihr nicht etwan unter dem Schein der Brüder- und Schwesterschaft
betrogen in das Netz gefället werden möget. Denn wie der Poet sagt:
Ein Vogelfänger in dem Wald
Mit seiner Pfeif gar süß erschallt,
Bis er die sichern Vögelein
Gelockt hat in die Maschen fein usw.
Der Verfasser verurteilt rückhaltlos die Manier, Hausticos aus alten
Schuhen und aus einem gewissen unnennbaren Gefäße zu trinken, was kein
Student nachzutun gezwungen werden kann.
In § 29 und folgenden des Büchleins, das im ganzen 61 §§ und ein
Nachwort über das Thema: »Ob das Löffeln (Liebeln), so bei dem Trunk
geschieht, die rechte Lieb verursache?«, enthält, werden verschiedene
Arten, den Trunk zu sich zu nehmen, erzählt.
»Es sind aber viel und mancherlei Manier zu trinken, will derowegen
allhie etliche Umstände erzählen. Diese haben eine sonderliche Lust
daran, wenn sie _das Glas mit dem Mund aufheben_; jene _hängen den Kopf
gegen der Erden zu_; andre _nehmen zwei Gläser zusammen und stürzen sie
zugleich heraus_; viele brauchen _gar keine Hand, sondern fassen das
Glas zwischen beide Arme_. So finden sich auch Künstler, welche _das
Glas auf die Stirn stellen, daß ihnen also der Wein über die Nasen nit
anders als über einen Canal allgemach in den Schlund herabfließe_.«
Der Verfasser vergißt noch das Eintrichtern, das z. B. in Rostock
üblich war.
»Es sind auch wegen allerhand seltsamen Gebärden und Zeremonien solchen
Trünken eigene Namen gegeben worden; dergleichen ist der Trunk, den
man nennet _Curl, Murl, Puff_, welcher viel seltsame Schnacken und
Possen in seinem Umgang verursachet; der _lateinische Trunk_, welcher
viermal muß getrunken werden; desgleichen _das Rößlein verkaufen_, _den
Unbekannten bringen_; item _fine Tuck, fine Schmuck, fine Bartwisch_.«
Den _Willkommentrunk_ ist jeder unweigerlich zu erwidern gezwungen,
auch wenn er ihm aus einer »weitbäuchigen Ampel« vorgetrunken wird
oder er »sich gleichsam darüber entsetzt und wegen der greulichen,
ungeheueren Last des Guckucks (Becher) erblasset.«
Außer diesem Guckuck gab es noch andere Gefäße, von denen man gern
wieder einmal den Staub abwischte, z. B. »das römische Reich, dessen
Kraft und Gewalt so groß und mächtig ist, daß es wohl auch den
allerstärkesten Herkulum oder Sauff-Ritter dürffte ein Bein stellen,
und wider Gottes Boden darniederwerffen. Und auff solche Manier pflegen
sonderlich in Niedersachsen auch wohl ihrer viere zu trinken aus einer
Kanne, die da entweder mit Bier oder Wein gefüllt ist, auff folgende
Weise, daß die ersten drey jeder einen Trunk thut, der vierte aber muß
das andere alles, was noch hinterstellig, exsicuiren und austrocknen.
Und diese liebliche Kurtzweil nennen sie ›den Fuchs schlepfen‹«[316].
Die angeführten Trünke müssen in einem Atem erledigt werden, mit
Ausnahme des »Römischen Reich« und das »Fuchs schlepfen«, die halb und
geteilt vorgenommen werden dürfen. --
Bei Rundgesängen braucht nur der mit zu singen, der die Lieder kennt.
Stillschweigen ist keine Verletzung des Komments.
Am Biertisch sollen keine gelehrten Dispute angeregt werden; es darf
nicht gezankt, keine Fenster und Ofen eingeschlagen, Möbel zertrümmert
werden, hingegen ist dies alles gestattet, wenn Schoristen den Pennälen
die »Ehre« ihres Besuches zu teil werden lassen, die nicht mucksen
dürfen, auch wenn »_einem Pennalen ein Aug ausgeschlagen würde_.«
Den Überschuß von Getränk auf alle mögliche Art von sich zu geben,
wird nur dann verurteilt, wenn Jungfrauen dem Gelage beiwohnen, sonst
ist es nach dem Grundsatze: »naturalia non sunt turpia« nicht weiter
rügenswert. Nachdem sich der Autor lang und breit in zum Teil recht
pikanter Weise über das Verhältnis zwischen Studiosus und Jungfrau
ergeht, kommt er zum Schluß. Er widerrät darin, trunkene Zechbrüder bei
sich schlafen zu lassen, da sie am nächsten Morgen das Gelage wieder
fortsetzen würden, was mindestens mit großen Unkosten verbunden sei.
Der Tenor des ganzen Elaborats geht dahin, daß Trinken recht gut,
nicht Saufen aber besser sei, denn »ist gut Glück, wann man etwan den
dritten Tag erst wiederum über die Bücher sitzt und studiret. Mag
sich derhalben wohl keiner zu derartigen Saufgelagen verfügen oder zu
denselben einberufen lassen, wann er nicht auf das wenigste ein paar
Tag mit einhalten und zubringen will!« -- -- --
Damit schließt das ehrwürdige Zech- und Saufrecht« und auch mein Buch.