daß sich daraus das _Wetttrinken_ entwickelte. Sebastian Münster, der
berühmte Cosmograph, sagt diesbezüglich von den Sachsen: »Das Bier
trinken sie also unmäßig, ja reizen und zwingen einander zu einem
solchen Überfluß, _daß es einem Ochsen zu viel wäre_. Sie lassen es
auch nicht dabei bleiben, daß sie sich volltrinken, sondern trinken
so lang, bis sie wieder nüchtern werden, und das treiben sie den
ganzen Tag und oft die ganze Nacht, und welcher den andern mit Trinken
überwindt, der wird darum gelobt und ist ihm eine Ehre, er überkommt
auch dadurch ein Kleinod, um welches er mit trinken gestritten hat, und
zum Zeugnis seiner erjagten Ehre wird er gekrönt mit Rosen und anderen
wohlriechenden Kräutern.«[230]
Das Wetttrinken zeugte jene Trinkkünstler, an denen das ganze
Mittelalter so überreich war, Männer, wie den Rothenburger
Bürgermeister Georg Nusch, der am 30. Oktober anno Domini 1631 »durch
seinen gewaltigen Trunk Rothenburg rettete« vor der Verwüstung durch
Tillys Scharen. Kaiser Karl suchte dem Wettrinken vergeblich durch
wiederholt erlassene Gesetze zu steuern, von denen sich die meisten
direkt gegen den Adel richteten, ohne aber die anderen Stände gänzlich
zu vergessen.[231] Er bat die Gauältesten, mit gutem Beispiel in der
Nüchternheit voranzugehen; ferner dekretierte er: »Wer im Heerlager
trunken befunden wird, soll mit dieser Ausschließung bestraft werden,
daß er so lange zum Trinken bloß Wasser bekommt, bis er bekennt, er
habe Übel getan.« Ebenso sollten alle Dienstmannen, die den Heerbann
versäumten und bei der angesagten Volks-Versammlung nicht erschienen,
sich so viele Tage, wie sie ausgeblieben waren, alles Fleisches und
Weines enthalten; dann sollte kein Trunkener vor Gericht klagen oder
Zeugenschaft ablegen, aber auch »kein Graf zu Gericht sitzen außer
nüchtern!«[232]
Die Mahnung des Winsbecke an seinen Sohn:
La dich niht ubergen den win,
Den solt niht ze huse laden,
Das dien Viende iht spotte din.
(Laß den Wein nicht über dich herrschen, lad ihn nicht in dein Haus,
daß dein Feind nicht deiner spotte.)
war in keiner Periode der deutschen Geschichte überflüssig, aber am
wenigsten im Mittelalter. Aus dem Übergang dieser Epoche zur neuen
Zeit, in welcher der Sittenverfall aller Stände die großen Umwälzungen
vorbereitete, die Reformation und den dreißigjährigen Krieg, gingen
eine ganze Reihe typischer deutscher Trinker hervor. So der edle Graf
Görz, von dem Aeneas Sylvius dann Fugger in seinem »Ehrenspiegel des
Hauses Österreich« berichten, daß er oft in der Nacht aufgestanden
sei, seine Kinder zum Trunk zu bewegen. Wenn sie geschlafen, hätte er
seine Gemahlin eine Ehebrecherin gescholten und ausgerufen: das seien
nicht seine Kinder, da sie eine ganze Nacht ohne Trunk auszuhalten
vermögen! Dann jener Werner von Schulenburg, der 1490 am Hofe Herzogs
Bogislaus X. von Pommern lebte, und von dessen Eß- und Trinkgier
schier Unglaubliches erzählt wird.[233] Ferner Veit von Bassenheim,
der sich wie der sagenhafte Boos von Waldeck von dem Rheingrafen das
Dorf Hüffelsheim, von Winrich von Kniprode im Deutschordensschlosse
zu Marienburg 1551 die Schloßhauptmannschaft erkneipte. Bei dem
Ehrenmahl des Komthurs hatte jeder Gast ein silbernes Becken, acht
Weinflaschen haltend, zu leeren. Dem Bassenheimer soll dies dreimal
nacheinander gelungen sein. Ebenso soll es dem kurbrandenburgischen
Oberkämmerer Kurt von Burgsdorf, der bei jeder Mahlzeit achtzehn Maß
Wein zu vertilgen gewohnt war, geglückt sein, manch Schloß und Dorf
im Trinkkampf zu erringen.[234] Endlich noch jener Fugger, der in
Montefiascone »propter nimium est, est, mortuus est«, wie die noch
vorhandene Grabschrift in der Kirche des italienischen Städtchens
beweist[235] und Hauptmann Dionis Kleist in Kolbatz (etwa 1590), der
drei Tonnen Bier als Schlaftrunk genehmigte.
Wer bei den ritterlichen Gelagen nicht über einen ausgepichten Magen
verfügte, trank sich einfach zu Tode, wie dies 1521 bei mehreren
Fürsten und hohen Adeligen auf dem Wormser Reichstag der Fall war.[236]
Nach Huttens »Gesprächbüchlein« wurden auf dem Reichstag zu Augsburg
(1518) alle jene für Ausländer gehalten, die sich nicht alltäglich toll
und voll tranken. Von dem Wormser Reichstag erzählt Friedrich Zorn in
seiner Wormser Chronik[237]: »Es haben sich die edelleut mit saufen auf
diesem Reichstag ziemlich säuisch gehalten; eins ebenda waren ihrer 24
zum schwanen, die aßen einander _rohe gäns zu mit Federn, Fleisch und
anderm_ und tranken und verwüsteten 174 maß weins, denn sie zwungen
einander mit wein. Item einen abend legten sie eine gesellschaft auf
das reuhaus, hatten vor drum gebeten und ließen 34 tisch zurichten; sie
lebten wohl, trunken und verwüsteten wein, daß man hätt drin mögen
waten; der imbiß kost ob 200 fl., zerworfen wohl bei 100 gläser.« Ja,
auf solchen Reichstagen ging es »herrlich und in Freuden« zu!
Auf dem großen Hoftage Friedrichs I., 1162 zu Mainz, waren auf
dem Neumarkt durch eine verborgene unterirdische Leitung Brunnen
hergestellt, aus denen wer wollte Wein schöpfte, »als wäre es
Flußwasser gewesen.«
Bei dem Krönungsfest von Matthias Corvinus, dem Wilmolt von Schaumburg
beiwohnte, gab es neben »manicherlai Kurzweil« »drei brunnen
zuegericht, die drei tag und nacht on underlaß, der ain Malfasier, an
ander mit guetem ungerischen wein, der dritt mit bier flußen, des reich
und armb ein ieglicher mensch nach seinem lust und notturft trinken
mocht. Es wart auch bei denselben brunnen uf dem markt ein köstlich
credenz ufgericht, die also tag und nacht stuent, und wer trinken wolt,
der gebraucht das silbergeschier«.
Kaiser Karl V. brachte zu einer Fürstenversammlung in Regensburg 3000
Eimer Wein mit, und ein österreichischer Erzherzog ließ sich 2000 Eimer
nachkommen (ein Eimer etwa 96 Liter oder 60 Quartviertel).
Der Kurfürst Christian II., der 1610 den Kaiser Rudolf II. in Prag
besucht, dankte beim Abschied mit den Worten: »Kaiserliche Majestät
haben mich gar trefflich gehalten, ich bin keine Stunde nüchtern
gewesen.« --
Wie und was man bei Hofe zu trinken pflegte, zeigt die noch
ausführlicher zu behandelnde »fürtreffliche Hofordnung« Herzog Ernsts
des Frommen von Sachsen vom Jahre 1648, in deren § 7 bestimmt wird:
»vor unsere junge Herrschaft und Fräulein, soll er -- der Kellermeister
-- jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünfftehalb Maaß
Bier«. § 8. »Auf die Mägdgen- und Officier-Tisch soll gerichtet werden,
auf jede Person ein Maaß Bier und 3 und 1 halb Maaß Landwein ...« An
hohen Festtagen »Weynachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten« und wenn
bei Hof »die Communion gehalten wird« sollte extra eine halbe Maß Wein
jeder Person gereicht werden.
Wenn ein Gast an diesen, als überaus mäßig geltenden Hof kam, dann war
er an diese Trinkordnung nicht gebunden, denn in § 8 Nr. 7 heißt es:
»Wenn Fremde zugegen, die noch trinken wollten, oder denen ein Trunk
zu bieten wäre, soll der Maarschall, Oberschenke, oder Hoffmeister mit
Zuziehung eines Cavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen à
parte eine Ehre erweisen.«
Worin diese »Ehre« bestand, wie man sich bemühte, den Gast in der
liebenswürdigsten Zuvorkommenheit krank zu trinken, zeigt folgender
Bericht, der ein halbes Jahrhundert später als Herzog Ernsts
Trinkordnung niedergeschrieben wurde, wo also die Sitten sich bereits
bedeutend verfeinert hatten und das grobe Saufen in ein nobleres, darum
aber nicht weniger heftiges Trinken übergegangen war.
Der bekannte Reisende und Memoirenschreiber K. L. Baron von Pöllnitz,
der abenteuernd den größten Teil Europas durchzog, schildert einen von
ihm im Jahre 1719 abgestatteten Besuch an dem Heidelberger Hof wie
folgt.
Als Pöllnitz bei einer Mittagstafel dem Kurfürsten seinen Wunsch, den
Faßriesen des kurfürstlichen Kellers zu sehen, vorgetragen hatte,
versprach der Herr, ihn selbst hinzuführen. Er schlug seiner Tochter,
der Erbprinzessin von Sulzbach, vor, nach Tisch zu dem Faß zu gehen,
und als sich diese damit einverstanden erklärte, zog der ganze Hof,
voran Trompeter mit schmetternden Fanfaren, nach dem Keller. Nachdem
alles auf dem gefüllten Faß versammelt war, brachte der Kurfürst dem
Abenteurer den Ehrentrunk zu. Er leerte einen großen goldenen Humpen,
ließ ihn wieder füllen und durch einen Pagen dem Baron reichen. Der
Anstand und die Schicklichkeit verlangte, daß der so Geehrte wiederum
den Pokal auf des Kurfürsten Gesundheit austrinken mußte. Pöllnitz,
der mit Schrecken in das Weinmeer blickte, bat sich als Gnade aus, in
mehreren Zügen das Werk vollbringen zu dürfen. Der Kurfürst gewährte
gnädig diese Bitte, und während er sich mit den Damen unterhielt,
gelang es Pöllnitz, einen Teil des Weines unbemerkt zu verschütten. Der
kleine Betrug ermöglichte es dem Abenteurer, dem Kurfürsten den bis
auf den Grund geleerten Becher zu überreichen, was ein wohlgefälliges
Schmunzeln des hohen Herrn hervorrief. Allein Pöllnitz triumphierte zu
früh -- es blieb nicht bei dem einen Becher, auch die Damen tranken
den Herrn zu, und Pöllnitz bemerkte mit Schrecken, daß ihm die Kräfte
auszugehen drohten. Er stahl sich heimlich von dem Faß, aber vor der
Kellertüre standen zwei Garde-du-Corps, die den Ausgang verwehrten.
Pöllnitz bittet, beschwört die Soldaten, aber selbst eine Bestechung
weisen sie zurück, so daß sich der arme Teufel, der für sein Leben
fürchtet, unter dem Faß versteckt. Er wird aber gefunden, hervorgezerrt
und mit Freudengejohle zur Gesellschaft zurückgeschleppt, der Kurfürst
will Gericht über den Deserteur halten, doch dieser weigert sich, den
Herrn, der in diesem Prozeß Partei sei, als Richter anzuerkennen,
worauf der Kurfürst seine Tochter und deren Damen als Gerichtshof
einsetzt. Der Prozeß beginnt in aller Form, der Kurfürst ist Ankläger,
Pöllnitz der Beklagte. Trotz aller Verteidigungsreden wird der
Verbrecher wider die »gute« Sitte verurteilt, sich zu Tode zu trinken.
Der Kurfürst, als Souverän, mildert jedoch das Urteil. Er bestimmt,
daß der Inkulpant sofort vier große Humpen, jeder etwa ein Quart
enthaltend, zu trinken habe und dann während der nächsten vierzehn
Tage, täglich nach der Suppe an kurfürstlicher Tafel einen solchen
Becher auf seine Gesundheit. Pöllnitz, obzwar stark niedergedrückt,
dankt aber dennoch dem Brauch gemäß »für die gnädige Strafe«. Das
Urteil wird sogleich vollstreckt, der Baron trank seine vier Humpen,
und wenn er auch nicht starb, so sank er doch leblos zu Boden. Als er
viele Stunden später mit wüstem und schmerzendem Kopf erwachte, hörte
er zu seiner Befriedigung, daß er nicht allein eine Weinleiche gewesen,
da kein einziger Teilnehmer an der Partie, die Damen nicht ausgenommen,
das Schlachtfeld aufrecht verlassen habe. Der Kurfürst hatte
schließlich ein Einsehen, seinem Gast den Rest der Strafe gänzlich zu
erlassen.[238]
Als Graf Chesterfield, ein englischer Reisender, sich um die Mitte des
achtzehnten Jahrhunderts an den geistlichen Höfen zu Mainz und Trier
aufhielt, glaubte er sich nach seiner Erklärung an den Hofstaat eines
gothischen oder vandalischen Königs versetzt. Und wie man am galanten
Hofe Augusts des Starken zechte, besonders wenn es galt »die Ehre
der sächsischen Kavaliere im Wettstreit mit den Herren aus Polen zu
retten«, und diesen letzteren den Aufenthalt am Hofe so angenehm wie
möglich zu machen, ist hinlänglich bekannt.
Pöllnitz, der doch in Heidelberg üble Erfahrungen machte, während eines
achttägigen Aufenthaltes in Würzburg keine Stunde nüchtern war, und die
bischöfliche Tafel stets in vollster Bewußtlosigkeit verließ, teilt
dennoch dem bischöflichen Hof zu Fulda den Rang als dem trinkfestesten
Deutschlands zu. Wie es da zugegangen ist, bedarf keines weiteren
Kommentares.
3. Ritter Hans von Schweinichen.
Guter Wein, schönes Weib und Gewissen rein,
Das sind drei Stücke lieblich und fein.
Aus dem eben Gesagten läßt sich schließen, wie es in dem viel roheren
sechzehnten Jahrhundert zugegangen. Einen hochinteressanten Einblick
in diese Verhältnisse gewähren die Memoiren[239] des Schlesiers
Ritter Hans von Schweinichen, dessen Leben für unseren Stoff viel zu
wichtig ist, um nicht ausführlicher behandelt zu werden. Es können
natürlich das Leben und die Taten des edlen Schlesiers, die 558 Seiten
eines Buches füllen, nur im allerdürftigsten Umriß, ohne jegliche
Schattierung, wiedergegeben und aus der Fülle der Begebenheiten nur die
ausgewählt werden, die den ewigen Durst und die bis in das späteste
Alter wiederkehrenden Zechgelage Schweinichens illustrieren.
Hans von Schweinichen wurde am Montag nach Johanni des Jahres 1552
auf Schloß Gröditzberg geboren und acht Tage später getauft. Bis
zu seinem neunten Lebensjahr tummelte er sich wild im Elternhause
herum, worauf er zum Dorfschreiber von Mertschütz geschickt wurde,
Lesen und Schreiben zu lernen. Nach den Unterrichtsstunden hatte der
Kleine die Gänse seiner Mutter zu hüten, bis ein Jungenstreich ihn
dieses Ehrenamtes beraubte. Ein Jahr später brachte ihn sein Vater
zum Herzog Friedrich III. von Liegnitz, wo er nun als Studiengenosse
und Prügelknabe des späteren Herzogs Friedrich IV. zu gelten hatte.
Der Herr Praeceptor und Erzieher der Knaben, bei denen ein Barthel
Logau, ein Urahne des Dichters, als dritter im Bunde war, nahm es
mit seiner Aufgabe sehr leicht, indem er sich von Hans manche Arbeit
abkaufen ließ, »denn der junge Mann ging gern an die Buhlschaft zu
schönen Jungfrauen, und hatte nicht Geld«.[240] Hansens dienstliche
Obliegenheit bestand darin, dem Fürsten aufzuwarten, »auch mehrtheils,
wann I. F. G. (Ihro Fürstl. Gnaden) einen Rausch hatten, im Zimmer
liegen, denn I. F. G. nicht gern zu Bett gingen, wann sie berauscht
waren«.
In der ersten Zeit seines Aufenthaltes am Hofe widerfuhr Schweinichen
auch das Badeabenteuer, das ich an einem anderen Orte ausführlich
erzählt habe.[241] Es ging überhaupt am Liegnitzer Hofe herzlich
ungeniert zu. Der Herr Lehrer ging seinen Liebesabenteuern nach und
der alte Fürst stieß sich bei galanten Anwandlungen in keiner Weise an
die Anwesenheit von Zuschauern.
Die Jahre 1565--1566 brachte Hans teils zu Hause bei den Eltern,
teils in Goldberg in der Schule zu, bis ihn eine Krankheit wieder
nach Hause führte, wo er, wie er offenherzig gesteht »was ich in
fünf Vierteljahren gelernet, in vierzehn Tagen wieder vergaß«.[242]
Trotzdem der alte Schweinichen durch die für seinen Herzog geleisteten
Bürgschaften in steter Geldverlegenheit war, bewies er doch seine
Charakterfestigkeit dadurch, daß er ein Angebot von fünfhundert
Talern jährlich kurz entschlossen ausschlug, als der Bieter, Bischof
Logau, die Bedingung daran knüpfte, den Hans katholisch und Priester
werden zu lassen. Der Adel von damals hatte eben zweierlei Gewissen.
Das eine war für den Hausgebrauch und duldete keinen Flecken auf der
sogenannten Ehre und keinen Angriff gegen den ererbten Glauben. Das
zweite, für die Welt bestimmte, setzte sich, dehnbar wie es nun einmal
war, mit Seiltänzergewandtheit über Kleinigkeiten, wie falsches Spiel,
Mädchen betrügen, Begehung oder Duldung eines Straßenraubes, Foppen
eines leichtgläubigen Geldleihers und ähnliche derartige unbedeutende
Vorfälle hinweg. Wie die Alten sungen, so zwitscherten die Jungen, und
schon 1570 bekannte Hans in seinem Tagebuch: »begonnte ich mich auch
allbereit etlichermaßen um die Jungfrauen zu thieren und däucht mich
in meinem Sinn Meister Fix zu sein«.[243] »Bin aber auf Hochzeiten
geritten und sonsten, wohin ich gebeten wurde, mich gebrauchen lassen
und fraß und soff mit zu halben und ganzen Nächten und machte es mit,
wie sie es haben wollten.«[244]
1569 machte Hans den Zug Herzog Heinrichs nach dem Lubliner Landtag
mit, der den armen Teufel von Duodezfürsten vollends zugrunde richtete.
Ettliche Schlachtzizen machten sich den Spaß, die Liegnitzer mit der
polnischen Königskrone zu narren, ein Scherz, der dem ohnehin dem
Rande des Ruins nahen Herzog auf vierundzwanzigtausend Taler zu stehen
kam, ganz abgesehen von der für ihn sehr unheilvollen kaiserlichen
Ungnade, die er sich nebenbei zuzog. Bei der Heimkehr von der Fahrt
nach Polen fand Hans seine Mutter auf der Bahre. Ein Jahr darauf war
unser Junker zum erstenmal derart betrunken, daß er »zwo Nächte und
zwei Tage nacheinander geschlafen, daß man nicht anders gemeint, ich
würde sterben«. »Inmittels habe ich es nicht allein gelernet Wein zu
trinken, sondern auch ziemlichen wohl gekonnt, daß ich wohl sagen kann,
auch gemeinet, es wäre unmöglichen, daß mich einer vollsaufen könne,
und habe es hernach stark kontinuirt. Ob es aber mir zur Seligkeit und
guter Gesundheit gereichet, stelle ich an sein Ort,[245]« fügt er
treuherzig voll Selbsterkenntnis hinzu.
1572 widerfuhr Hans das Pech, daß die »Jungfrau«, die er gerne sah, und
mit der man ihn schon überall ins Gerede brachte, unversehens eines
Knäbleins genaß, dessen Vater ein hübscher junger Schreiber war.
Von 1573 an datiert Schweinichens Ruf als Trinker. Auf der Reise, die
er mit den Herzögen Heinrich und Friedrich nach Mecklenburg unternahm,
-- der Alte war bereits 1570 gestorben -- hat Hans »mit meinem Saufen
(ungeachtet, daß es keines Ruhmes wert und besser gelassen, als
getan) einen großen Namen, denn ich mich diese Zeit nicht vollsaufen
konnt«.[246]
Schweinichen hatte eben begonnen mit Herzog Heinrich von Liegnitz seine
»Schnorrfahrten« durch das Reich, kreuz und quer, anzutreten, die aber
vorläufig nur noch Spritztouren waren und erst einige Jahre später zu
systematischen Raubzügen werden sollten. Über diesen Herzog Heinrich
XI., »den lüderlichen Sohn eines Vaters, der nicht besser war«,
verlohnt es sich wohl etwas mehr zu sagen und zwar in den Worten Gustav
Freytags, der folgende kurze Biographie dieses Vertreters eines dem
Untergange geweihten Piastengeschlechtes gibt:[247] »Als sein Vater,
Herzog Friedrich III., im Jahre 1559 von kaiserlichen Kommissarien
abgesetzt und als gemeinschädlich in Arrest gehalten wurde, erhielt
der zwanzigjährige Sohn die Regierung des Fürstentums. Nach zehn
Jahren einer unbändigen Regierung geriet Friedrich mit seinem Bruder
Heinrich und seinem Adel in Zwist, und ließ in einer despotischen
Laune seine ganze Landschaft gefangen setzen. Während die Empörten
ihn beim Kaiser verklagten, unternahm er selbst einen abenteuerlichen
Zug durch Deutschland, eine Rund- und Bettelreise zu zahlreichen
Höfen und Städten, wobei ihn Geldmangel aus einer Verlegenheit in die
andere stürzte und zu jeder Art von Unwürdigkeiten brachte. Unterdes
wurde er suspendiert, und sein Bruder, der wenig besser war, als
Administrator eingesetzt. Heinrich klagte, querulierte, unternahm eine
neue Bittreise an deutsche Fürstenhöfe, sollizitierte endlich in Prag
beim Kaiser, immer in den drückendsten Geldverlegenheiten, und setzte
endlich durch, daß er sein Herzogtum zurückerhielt. Jetzt folgten neue
Zügellosigkeiten und offener Widerstand gegen kaiserliche Kommissionen,
eine neue Absetzung und strenge Haft zu Breslau. Aus dieser Haft
entwich er und trieb sich als heimatloser Abenteurer in der Fremde
umher, bot sich der Königin von England im Kriege gegen Philipp von
Spanien an und zog zuletzt nach Polen, um gegen Österreich zu kämpfen.
Dort, in Krakau, starb er plötzlich 1586, wahrscheinlich an Gift.«
Wenn dieser eigentümliche, unbegreiflicherweise noch nicht
dramatisierte Herr in Liegnitz residierte, was selten genug vorkam,
dann ging es natürlich am Hofe lustig zu. »Wann ich diese Zeit vom
Himmel auf die Erde fallen sollen, wär ich nirgens als gen Liegnitz
gefallen, ins Frauenzimmer, denn da wär täglichen Freude und Lust mit
Reiten, Ringrennen, Musika, Tanzen und sonsten Kurzweil«,[248] bei dem
ein fester Trunk und der unvermeidliche Rausch obenan war. So stellte
Herzog Heinrich einmal ein Scherzbankett an, bei dem ein Adeliger
namens Axleben den Kaiser vorstellen sollte. Dabei mußte sich Axleben
»allemal wie der Kaiser im Trinken halten und also über der Mahlzeit
drei Trünke thun, eben aus dem Glase, daraus zuvor Herzog Heinrich dem
Kaiser Fernando geschänkt, darein ging ein halb Topf Wein«. Nach zwei
Trünken lag der arme »Kaiser« der Länge nach auf dem Boden. --
Neben der Beschäftigung »I. F. G. vor dem Trank zu stehen«, wobei meist
für Hans ein gehöriger Rausch abfiel, bestand seine Hauptobliegenheit
im Versetzen, so lange noch ein goldenes Ringlein, eine Kette oder
sonst ein Kleinod vorhanden war, und im darauf los zu pumpen wo und
wann sich Gelegenheit bot, sei es verschämt oder unverschämt. Man war
lustig und guter Dinge, wenn ein Gutherziger oder Dummer ein Darlehen
gewährte. »I. F. G.« spielten wohl auch, und waren seelenvergnügt,
wenn sie, wie 1575 in Nürnberg, eine Summe gewannen, die die Zahlung
der Zeche ermöglichte.[249] Meist aber wurde der Herzog gerupft. Fand
man einen gutmütigen Wirt, wie z. B. den Jorge Lindenauer, Gastgeber
am Weinmarkt zu Augsburg, so »soffen, spielten, waren lustig und guter
Dinge« der Herzog und seine Leute. Hatte die Zeche eine unbezahlbare
Höhe erreicht, dann verduftete die ganze Gesellschaft. Bei solchem
Leben war das Scham- und Ehrgefühl bald verflüchtigt, »denn wann ich
I. F. G. Geld aufbracht, es geschah auch mit was Mitteln es wollte, so
hatte ich wohlgetan«, bekannte Schweinichen.[250] Schlug Marx Fugger
ein Darlehen von 4000 Talern aus, so nahm man doch von ihm ein Geschenk
von 200 Kronen, »einen schönen Becher von achtzig Talern« und ein Roß
mit schwarzer Sammetschabracke herzlich dankend entgegen. Der Markgraf
von Baden gab an Stelle der begehrten tausend Gulden ein Roß, der
Stadtrat von Augsburg statt der verlangten 4000 nur 1000 Taler, und
diese nur, weil Herzog Heinrich dem Wirt 1470 Taler schuldete. Im Jahre
1578 heißt es einmal: »Herzog Heinrich ließen durch mich den Rat von
Breslau um 4000 Thlr. zu leihen ansprechen, konnte aber bei ihnen des
Anlehns halber nicht erheben, sondern sie verehreten I. F. G. 100 fl
Ungarisch und einen Gaul, _damit waren I. F. G. auch wohl zufrieden und
bedankten sich_.«[251] Fiel jeglicher Pump vergeblich aus, so war unser
Hans schließlich zufrieden, wenn er sich »durch einen starken Rausch
geletzet hatte«.
1576 kam der Herzog mit seiner Begleitung auch nach Dillenberg zum
Grafen Johann von Nassau, bei welcher Gelegenheit sich Hans als Meister
im Trinken zeigen sollte. Er erzählt darüber:
»Ich stund I. F. G. allemal vor dem Trank und mußte doch daneben alles
versehen, wie es sonsten einem Hofmeister gebühret, hatt also große
Mühe. Auf dem Morgen gab der Graf mir den Willkommen. Wenn ich aber den
ersten Abend das Lob hatte bekommen, daß ich des Herrn Grafen Diener
alle vom Tisch hätte weggesoffen, wollt sich der Graf (jedoch heimlich)
an mir rächen mit dem Willkommen, welcher von drei Quarten[252] Wein
war. Nun wollt ich gern wie den vorhergehenden Abend Raum behalten,
nahm den Willkommen vom Grafen an, _gehe vor die Thüre und probiere
mich, ob ich ihn im Trunke austrinken mochte_, welches ich auch also
ahnte. Wie ich solche Probe getan hatte, laß ich mir wieder eingießen,
bitte den Herrn Grafen mir zu verlauben, seinem Diener zuzutrinken.
Nun war ich schon verraten beim Grafen worden, daß ich ihn zuvor im
Trunke hatte ausgesoffen, derwegen war der Herr Graf wohl zufrieden;
trinke ihn derwegen noch eins seinem Marschall am Trunke zu. Ob er
sich wohl davor wehrt, ward ihm doch vom Grafen geschafft, daß er ihn
annehmen mußte. Wie ich nun den Becher zum andermal austrank, des
wunderten sich die Herren alle, der Marschall aber konnte mir in einem
Trunk nicht Bescheid tun, darum er denselbigen zur Strafe auch zweimal
austrinken mußte, jedoch mit vielen Trünken. Darüber war der Marschall
berauscht, daß man ihn wegführen mußte, ich aber wartete bis der
Mahlzeit ein Ende auf; hernach hatte ich da wohl Ruh vorm Trunk, denn
sich Niemand an mich machen wollte.«[253]
Als Trinker war und blieb unser lieber Hans gefürchtet, aber nur als
Zecher, denn all sein Lebtag war ihm die Vorsicht der bessere Teil der
Tapferkeit. Er sieht dies auch selbst ein und unterläßt sogar das sonst
zeitübliche Bramarbasieren.