Es war daher eine natürliche Folge des überhand nehmenden Zutrinkens,

daß sich daraus das _Wetttrinken_ entwickelte. Sebastian Münster, der

berühmte Cosmograph, sagt diesbezüglich von den Sachsen: »Das Bier

trinken sie also unmäßig, ja reizen und zwingen einander zu einem

solchen Überfluß, _daß es einem Ochsen zu viel wäre_. Sie lassen es

auch nicht dabei bleiben, daß sie sich volltrinken, sondern trinken

so lang, bis sie wieder nüchtern werden, und das treiben sie den

ganzen Tag und oft die ganze Nacht, und welcher den andern mit Trinken

überwindt, der wird darum gelobt und ist ihm eine Ehre, er überkommt

auch dadurch ein Kleinod, um welches er mit trinken gestritten hat, und

zum Zeugnis seiner erjagten Ehre wird er gekrönt mit Rosen und anderen

wohlriechenden Kräutern.«[230]

Das Wetttrinken zeugte jene Trinkkünstler, an denen das ganze

Mittelalter so überreich war, Männer, wie den Rothenburger

Bürgermeister Georg Nusch, der am 30. Oktober anno Domini 1631 »durch

seinen gewaltigen Trunk Rothenburg rettete« vor der Verwüstung durch

Tillys Scharen. Kaiser Karl suchte dem Wettrinken vergeblich durch

wiederholt erlassene Gesetze zu steuern, von denen sich die meisten

direkt gegen den Adel richteten, ohne aber die anderen Stände gänzlich

zu vergessen.[231] Er bat die Gauältesten, mit gutem Beispiel in der

Nüchternheit voranzugehen; ferner dekretierte er: »Wer im Heerlager

trunken befunden wird, soll mit dieser Ausschließung bestraft werden,

daß er so lange zum Trinken bloß Wasser bekommt, bis er bekennt, er

habe Übel getan.« Ebenso sollten alle Dienstmannen, die den Heerbann

versäumten und bei der angesagten Volks-Versammlung nicht erschienen,

sich so viele Tage, wie sie ausgeblieben waren, alles Fleisches und

Weines enthalten; dann sollte kein Trunkener vor Gericht klagen oder

Zeugenschaft ablegen, aber auch »kein Graf zu Gericht sitzen außer

nüchtern!«[232]

Die Mahnung des Winsbecke an seinen Sohn:

La dich niht ubergen den win,

Den solt niht ze huse laden,

Das dien Viende iht spotte din.

(Laß den Wein nicht über dich herrschen, lad ihn nicht in dein Haus,

daß dein Feind nicht deiner spotte.)

war in keiner Periode der deutschen Geschichte überflüssig, aber am

wenigsten im Mittelalter. Aus dem Übergang dieser Epoche zur neuen

Zeit, in welcher der Sittenverfall aller Stände die großen Umwälzungen

vorbereitete, die Reformation und den dreißigjährigen Krieg, gingen

eine ganze Reihe typischer deutscher Trinker hervor. So der edle Graf

Görz, von dem Aeneas Sylvius dann Fugger in seinem »Ehrenspiegel des

Hauses Österreich« berichten, daß er oft in der Nacht aufgestanden

sei, seine Kinder zum Trunk zu bewegen. Wenn sie geschlafen, hätte er

seine Gemahlin eine Ehebrecherin gescholten und ausgerufen: das seien

nicht seine Kinder, da sie eine ganze Nacht ohne Trunk auszuhalten

vermögen! Dann jener Werner von Schulenburg, der 1490 am Hofe Herzogs

Bogislaus X. von Pommern lebte, und von dessen Eß- und Trinkgier

schier Unglaubliches erzählt wird.[233] Ferner Veit von Bassenheim,

der sich wie der sagenhafte Boos von Waldeck von dem Rheingrafen das

Dorf Hüffelsheim, von Winrich von Kniprode im Deutschordensschlosse

zu Marienburg 1551 die Schloßhauptmannschaft erkneipte. Bei dem

Ehrenmahl des Komthurs hatte jeder Gast ein silbernes Becken, acht

Weinflaschen haltend, zu leeren. Dem Bassenheimer soll dies dreimal

nacheinander gelungen sein. Ebenso soll es dem kurbrandenburgischen

Oberkämmerer Kurt von Burgsdorf, der bei jeder Mahlzeit achtzehn Maß

Wein zu vertilgen gewohnt war, geglückt sein, manch Schloß und Dorf

im Trinkkampf zu erringen.[234] Endlich noch jener Fugger, der in

Montefiascone »propter nimium est, est, mortuus est«, wie die noch

vorhandene Grabschrift in der Kirche des italienischen Städtchens

beweist[235] und Hauptmann Dionis Kleist in Kolbatz (etwa 1590), der

drei Tonnen Bier als Schlaftrunk genehmigte.

Wer bei den ritterlichen Gelagen nicht über einen ausgepichten Magen

verfügte, trank sich einfach zu Tode, wie dies 1521 bei mehreren

Fürsten und hohen Adeligen auf dem Wormser Reichstag der Fall war.[236]

Nach Huttens »Gesprächbüchlein« wurden auf dem Reichstag zu Augsburg

(1518) alle jene für Ausländer gehalten, die sich nicht alltäglich toll

und voll tranken. Von dem Wormser Reichstag erzählt Friedrich Zorn in

seiner Wormser Chronik[237]: »Es haben sich die edelleut mit saufen auf

diesem Reichstag ziemlich säuisch gehalten; eins ebenda waren ihrer 24

zum schwanen, die aßen einander _rohe gäns zu mit Federn, Fleisch und

anderm_ und tranken und verwüsteten 174 maß weins, denn sie zwungen

einander mit wein. Item einen abend legten sie eine gesellschaft auf

das reuhaus, hatten vor drum gebeten und ließen 34 tisch zurichten; sie

lebten wohl, trunken und verwüsteten wein, daß man hätt drin mögen

waten; der imbiß kost ob 200 fl., zerworfen wohl bei 100 gläser.« Ja,

auf solchen Reichstagen ging es »herrlich und in Freuden« zu!

Auf dem großen Hoftage Friedrichs I., 1162 zu Mainz, waren auf

dem Neumarkt durch eine verborgene unterirdische Leitung Brunnen

hergestellt, aus denen wer wollte Wein schöpfte, »als wäre es

Flußwasser gewesen.«

Bei dem Krönungsfest von Matthias Corvinus, dem Wilmolt von Schaumburg

beiwohnte, gab es neben »manicherlai Kurzweil« »drei brunnen

zuegericht, die drei tag und nacht on underlaß, der ain Malfasier, an

ander mit guetem ungerischen wein, der dritt mit bier flußen, des reich

und armb ein ieglicher mensch nach seinem lust und notturft trinken

mocht. Es wart auch bei denselben brunnen uf dem markt ein köstlich

credenz ufgericht, die also tag und nacht stuent, und wer trinken wolt,

der gebraucht das silbergeschier«.

Kaiser Karl V. brachte zu einer Fürstenversammlung in Regensburg 3000

Eimer Wein mit, und ein österreichischer Erzherzog ließ sich 2000 Eimer

nachkommen (ein Eimer etwa 96 Liter oder 60 Quartviertel).

Der Kurfürst Christian II., der 1610 den Kaiser Rudolf II. in Prag

besucht, dankte beim Abschied mit den Worten: »Kaiserliche Majestät

haben mich gar trefflich gehalten, ich bin keine Stunde nüchtern

gewesen.« --

Wie und was man bei Hofe zu trinken pflegte, zeigt die noch

ausführlicher zu behandelnde »fürtreffliche Hofordnung« Herzog Ernsts

des Frommen von Sachsen vom Jahre 1648, in deren § 7 bestimmt wird:

»vor unsere junge Herrschaft und Fräulein, soll er -- der Kellermeister

-- jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünfftehalb Maaß

Bier«. § 8. »Auf die Mägdgen- und Officier-Tisch soll gerichtet werden,

auf jede Person ein Maaß Bier und 3 und 1 halb Maaß Landwein ...« An

hohen Festtagen »Weynachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten« und wenn

bei Hof »die Communion gehalten wird« sollte extra eine halbe Maß Wein

jeder Person gereicht werden.

Wenn ein Gast an diesen, als überaus mäßig geltenden Hof kam, dann war

er an diese Trinkordnung nicht gebunden, denn in § 8 Nr. 7 heißt es:

»Wenn Fremde zugegen, die noch trinken wollten, oder denen ein Trunk

zu bieten wäre, soll der Maarschall, Oberschenke, oder Hoffmeister mit

Zuziehung eines Cavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen à

parte eine Ehre erweisen.«

Worin diese »Ehre« bestand, wie man sich bemühte, den Gast in der

liebenswürdigsten Zuvorkommenheit krank zu trinken, zeigt folgender

Bericht, der ein halbes Jahrhundert später als Herzog Ernsts

Trinkordnung niedergeschrieben wurde, wo also die Sitten sich bereits

bedeutend verfeinert hatten und das grobe Saufen in ein nobleres, darum

aber nicht weniger heftiges Trinken übergegangen war.

Der bekannte Reisende und Memoirenschreiber K. L. Baron von Pöllnitz,

der abenteuernd den größten Teil Europas durchzog, schildert einen von

ihm im Jahre 1719 abgestatteten Besuch an dem Heidelberger Hof wie

folgt.

Als Pöllnitz bei einer Mittagstafel dem Kurfürsten seinen Wunsch, den

Faßriesen des kurfürstlichen Kellers zu sehen, vorgetragen hatte,

versprach der Herr, ihn selbst hinzuführen. Er schlug seiner Tochter,

der Erbprinzessin von Sulzbach, vor, nach Tisch zu dem Faß zu gehen,

und als sich diese damit einverstanden erklärte, zog der ganze Hof,

voran Trompeter mit schmetternden Fanfaren, nach dem Keller. Nachdem

alles auf dem gefüllten Faß versammelt war, brachte der Kurfürst dem

Abenteurer den Ehrentrunk zu. Er leerte einen großen goldenen Humpen,

ließ ihn wieder füllen und durch einen Pagen dem Baron reichen. Der

Anstand und die Schicklichkeit verlangte, daß der so Geehrte wiederum

den Pokal auf des Kurfürsten Gesundheit austrinken mußte. Pöllnitz,

der mit Schrecken in das Weinmeer blickte, bat sich als Gnade aus, in

mehreren Zügen das Werk vollbringen zu dürfen. Der Kurfürst gewährte

gnädig diese Bitte, und während er sich mit den Damen unterhielt,

gelang es Pöllnitz, einen Teil des Weines unbemerkt zu verschütten. Der

kleine Betrug ermöglichte es dem Abenteurer, dem Kurfürsten den bis

auf den Grund geleerten Becher zu überreichen, was ein wohlgefälliges

Schmunzeln des hohen Herrn hervorrief. Allein Pöllnitz triumphierte zu

früh -- es blieb nicht bei dem einen Becher, auch die Damen tranken

den Herrn zu, und Pöllnitz bemerkte mit Schrecken, daß ihm die Kräfte

auszugehen drohten. Er stahl sich heimlich von dem Faß, aber vor der

Kellertüre standen zwei Garde-du-Corps, die den Ausgang verwehrten.

Pöllnitz bittet, beschwört die Soldaten, aber selbst eine Bestechung

weisen sie zurück, so daß sich der arme Teufel, der für sein Leben

fürchtet, unter dem Faß versteckt. Er wird aber gefunden, hervorgezerrt

und mit Freudengejohle zur Gesellschaft zurückgeschleppt, der Kurfürst

will Gericht über den Deserteur halten, doch dieser weigert sich, den

Herrn, der in diesem Prozeß Partei sei, als Richter anzuerkennen,

worauf der Kurfürst seine Tochter und deren Damen als Gerichtshof

einsetzt. Der Prozeß beginnt in aller Form, der Kurfürst ist Ankläger,

Pöllnitz der Beklagte. Trotz aller Verteidigungsreden wird der

Verbrecher wider die »gute« Sitte verurteilt, sich zu Tode zu trinken.

Der Kurfürst, als Souverän, mildert jedoch das Urteil. Er bestimmt,

daß der Inkulpant sofort vier große Humpen, jeder etwa ein Quart

enthaltend, zu trinken habe und dann während der nächsten vierzehn

Tage, täglich nach der Suppe an kurfürstlicher Tafel einen solchen

Becher auf seine Gesundheit. Pöllnitz, obzwar stark niedergedrückt,

dankt aber dennoch dem Brauch gemäß »für die gnädige Strafe«. Das

Urteil wird sogleich vollstreckt, der Baron trank seine vier Humpen,

und wenn er auch nicht starb, so sank er doch leblos zu Boden. Als er

viele Stunden später mit wüstem und schmerzendem Kopf erwachte, hörte

er zu seiner Befriedigung, daß er nicht allein eine Weinleiche gewesen,

da kein einziger Teilnehmer an der Partie, die Damen nicht ausgenommen,

das Schlachtfeld aufrecht verlassen habe. Der Kurfürst hatte

schließlich ein Einsehen, seinem Gast den Rest der Strafe gänzlich zu

erlassen.[238]

Als Graf Chesterfield, ein englischer Reisender, sich um die Mitte des

achtzehnten Jahrhunderts an den geistlichen Höfen zu Mainz und Trier

aufhielt, glaubte er sich nach seiner Erklärung an den Hofstaat eines

gothischen oder vandalischen Königs versetzt. Und wie man am galanten

Hofe Augusts des Starken zechte, besonders wenn es galt »die Ehre

der sächsischen Kavaliere im Wettstreit mit den Herren aus Polen zu

retten«, und diesen letzteren den Aufenthalt am Hofe so angenehm wie

möglich zu machen, ist hinlänglich bekannt.

Pöllnitz, der doch in Heidelberg üble Erfahrungen machte, während eines

achttägigen Aufenthaltes in Würzburg keine Stunde nüchtern war, und die

bischöfliche Tafel stets in vollster Bewußtlosigkeit verließ, teilt

dennoch dem bischöflichen Hof zu Fulda den Rang als dem trinkfestesten

Deutschlands zu. Wie es da zugegangen ist, bedarf keines weiteren

Kommentares.

3. Ritter Hans von Schweinichen.

Guter Wein, schönes Weib und Gewissen rein,

Das sind drei Stücke lieblich und fein.

Aus dem eben Gesagten läßt sich schließen, wie es in dem viel roheren

sechzehnten Jahrhundert zugegangen. Einen hochinteressanten Einblick

in diese Verhältnisse gewähren die Memoiren[239] des Schlesiers

Ritter Hans von Schweinichen, dessen Leben für unseren Stoff viel zu

wichtig ist, um nicht ausführlicher behandelt zu werden. Es können

natürlich das Leben und die Taten des edlen Schlesiers, die 558 Seiten

eines Buches füllen, nur im allerdürftigsten Umriß, ohne jegliche

Schattierung, wiedergegeben und aus der Fülle der Begebenheiten nur die

ausgewählt werden, die den ewigen Durst und die bis in das späteste

Alter wiederkehrenden Zechgelage Schweinichens illustrieren.

Hans von Schweinichen wurde am Montag nach Johanni des Jahres 1552

auf Schloß Gröditzberg geboren und acht Tage später getauft. Bis

zu seinem neunten Lebensjahr tummelte er sich wild im Elternhause

herum, worauf er zum Dorfschreiber von Mertschütz geschickt wurde,

Lesen und Schreiben zu lernen. Nach den Unterrichtsstunden hatte der

Kleine die Gänse seiner Mutter zu hüten, bis ein Jungenstreich ihn

dieses Ehrenamtes beraubte. Ein Jahr später brachte ihn sein Vater

zum Herzog Friedrich III. von Liegnitz, wo er nun als Studiengenosse

und Prügelknabe des späteren Herzogs Friedrich IV. zu gelten hatte.

Der Herr Praeceptor und Erzieher der Knaben, bei denen ein Barthel

Logau, ein Urahne des Dichters, als dritter im Bunde war, nahm es

mit seiner Aufgabe sehr leicht, indem er sich von Hans manche Arbeit

abkaufen ließ, »denn der junge Mann ging gern an die Buhlschaft zu

schönen Jungfrauen, und hatte nicht Geld«.[240] Hansens dienstliche

Obliegenheit bestand darin, dem Fürsten aufzuwarten, »auch mehrtheils,

wann I. F. G. (Ihro Fürstl. Gnaden) einen Rausch hatten, im Zimmer

liegen, denn I. F. G. nicht gern zu Bett gingen, wann sie berauscht

waren«.

In der ersten Zeit seines Aufenthaltes am Hofe widerfuhr Schweinichen

auch das Badeabenteuer, das ich an einem anderen Orte ausführlich

erzählt habe.[241] Es ging überhaupt am Liegnitzer Hofe herzlich

ungeniert zu. Der Herr Lehrer ging seinen Liebesabenteuern nach und

der alte Fürst stieß sich bei galanten Anwandlungen in keiner Weise an

die Anwesenheit von Zuschauern.

Die Jahre 1565--1566 brachte Hans teils zu Hause bei den Eltern,

teils in Goldberg in der Schule zu, bis ihn eine Krankheit wieder

nach Hause führte, wo er, wie er offenherzig gesteht »was ich in

fünf Vierteljahren gelernet, in vierzehn Tagen wieder vergaß«.[242]

Trotzdem der alte Schweinichen durch die für seinen Herzog geleisteten

Bürgschaften in steter Geldverlegenheit war, bewies er doch seine

Charakterfestigkeit dadurch, daß er ein Angebot von fünfhundert

Talern jährlich kurz entschlossen ausschlug, als der Bieter, Bischof

Logau, die Bedingung daran knüpfte, den Hans katholisch und Priester

werden zu lassen. Der Adel von damals hatte eben zweierlei Gewissen.

Das eine war für den Hausgebrauch und duldete keinen Flecken auf der

sogenannten Ehre und keinen Angriff gegen den ererbten Glauben. Das

zweite, für die Welt bestimmte, setzte sich, dehnbar wie es nun einmal

war, mit Seiltänzergewandtheit über Kleinigkeiten, wie falsches Spiel,

Mädchen betrügen, Begehung oder Duldung eines Straßenraubes, Foppen

eines leichtgläubigen Geldleihers und ähnliche derartige unbedeutende

Vorfälle hinweg. Wie die Alten sungen, so zwitscherten die Jungen, und

schon 1570 bekannte Hans in seinem Tagebuch: »begonnte ich mich auch

allbereit etlichermaßen um die Jungfrauen zu thieren und däucht mich

in meinem Sinn Meister Fix zu sein«.[243] »Bin aber auf Hochzeiten

geritten und sonsten, wohin ich gebeten wurde, mich gebrauchen lassen

und fraß und soff mit zu halben und ganzen Nächten und machte es mit,

wie sie es haben wollten.«[244]

1569 machte Hans den Zug Herzog Heinrichs nach dem Lubliner Landtag

mit, der den armen Teufel von Duodezfürsten vollends zugrunde richtete.

Ettliche Schlachtzizen machten sich den Spaß, die Liegnitzer mit der

polnischen Königskrone zu narren, ein Scherz, der dem ohnehin dem

Rande des Ruins nahen Herzog auf vierundzwanzigtausend Taler zu stehen

kam, ganz abgesehen von der für ihn sehr unheilvollen kaiserlichen

Ungnade, die er sich nebenbei zuzog. Bei der Heimkehr von der Fahrt

nach Polen fand Hans seine Mutter auf der Bahre. Ein Jahr darauf war

unser Junker zum erstenmal derart betrunken, daß er »zwo Nächte und

zwei Tage nacheinander geschlafen, daß man nicht anders gemeint, ich

würde sterben«. »Inmittels habe ich es nicht allein gelernet Wein zu

trinken, sondern auch ziemlichen wohl gekonnt, daß ich wohl sagen kann,

auch gemeinet, es wäre unmöglichen, daß mich einer vollsaufen könne,

und habe es hernach stark kontinuirt. Ob es aber mir zur Seligkeit und

guter Gesundheit gereichet, stelle ich an sein Ort,[245]« fügt er

treuherzig voll Selbsterkenntnis hinzu.

1572 widerfuhr Hans das Pech, daß die »Jungfrau«, die er gerne sah, und

mit der man ihn schon überall ins Gerede brachte, unversehens eines

Knäbleins genaß, dessen Vater ein hübscher junger Schreiber war.

Von 1573 an datiert Schweinichens Ruf als Trinker. Auf der Reise, die

er mit den Herzögen Heinrich und Friedrich nach Mecklenburg unternahm,

-- der Alte war bereits 1570 gestorben -- hat Hans »mit meinem Saufen

(ungeachtet, daß es keines Ruhmes wert und besser gelassen, als

getan) einen großen Namen, denn ich mich diese Zeit nicht vollsaufen

konnt«.[246]

Schweinichen hatte eben begonnen mit Herzog Heinrich von Liegnitz seine

»Schnorrfahrten« durch das Reich, kreuz und quer, anzutreten, die aber

vorläufig nur noch Spritztouren waren und erst einige Jahre später zu

systematischen Raubzügen werden sollten. Über diesen Herzog Heinrich

XI., »den lüderlichen Sohn eines Vaters, der nicht besser war«,

verlohnt es sich wohl etwas mehr zu sagen und zwar in den Worten Gustav

Freytags, der folgende kurze Biographie dieses Vertreters eines dem

Untergange geweihten Piastengeschlechtes gibt:[247] »Als sein Vater,

Herzog Friedrich III., im Jahre 1559 von kaiserlichen Kommissarien

abgesetzt und als gemeinschädlich in Arrest gehalten wurde, erhielt

der zwanzigjährige Sohn die Regierung des Fürstentums. Nach zehn

Jahren einer unbändigen Regierung geriet Friedrich mit seinem Bruder

Heinrich und seinem Adel in Zwist, und ließ in einer despotischen

Laune seine ganze Landschaft gefangen setzen. Während die Empörten

ihn beim Kaiser verklagten, unternahm er selbst einen abenteuerlichen

Zug durch Deutschland, eine Rund- und Bettelreise zu zahlreichen

Höfen und Städten, wobei ihn Geldmangel aus einer Verlegenheit in die

andere stürzte und zu jeder Art von Unwürdigkeiten brachte. Unterdes

wurde er suspendiert, und sein Bruder, der wenig besser war, als

Administrator eingesetzt. Heinrich klagte, querulierte, unternahm eine

neue Bittreise an deutsche Fürstenhöfe, sollizitierte endlich in Prag

beim Kaiser, immer in den drückendsten Geldverlegenheiten, und setzte

endlich durch, daß er sein Herzogtum zurückerhielt. Jetzt folgten neue

Zügellosigkeiten und offener Widerstand gegen kaiserliche Kommissionen,

eine neue Absetzung und strenge Haft zu Breslau. Aus dieser Haft

entwich er und trieb sich als heimatloser Abenteurer in der Fremde

umher, bot sich der Königin von England im Kriege gegen Philipp von

Spanien an und zog zuletzt nach Polen, um gegen Österreich zu kämpfen.

Dort, in Krakau, starb er plötzlich 1586, wahrscheinlich an Gift.«

Wenn dieser eigentümliche, unbegreiflicherweise noch nicht

dramatisierte Herr in Liegnitz residierte, was selten genug vorkam,

dann ging es natürlich am Hofe lustig zu. »Wann ich diese Zeit vom

Himmel auf die Erde fallen sollen, wär ich nirgens als gen Liegnitz

gefallen, ins Frauenzimmer, denn da wär täglichen Freude und Lust mit

Reiten, Ringrennen, Musika, Tanzen und sonsten Kurzweil«,[248] bei dem

ein fester Trunk und der unvermeidliche Rausch obenan war. So stellte

Herzog Heinrich einmal ein Scherzbankett an, bei dem ein Adeliger

namens Axleben den Kaiser vorstellen sollte. Dabei mußte sich Axleben

»allemal wie der Kaiser im Trinken halten und also über der Mahlzeit

drei Trünke thun, eben aus dem Glase, daraus zuvor Herzog Heinrich dem

Kaiser Fernando geschänkt, darein ging ein halb Topf Wein«. Nach zwei

Trünken lag der arme »Kaiser« der Länge nach auf dem Boden. --

Neben der Beschäftigung »I. F. G. vor dem Trank zu stehen«, wobei meist

für Hans ein gehöriger Rausch abfiel, bestand seine Hauptobliegenheit

im Versetzen, so lange noch ein goldenes Ringlein, eine Kette oder

sonst ein Kleinod vorhanden war, und im darauf los zu pumpen wo und

wann sich Gelegenheit bot, sei es verschämt oder unverschämt. Man war

lustig und guter Dinge, wenn ein Gutherziger oder Dummer ein Darlehen

gewährte. »I. F. G.« spielten wohl auch, und waren seelenvergnügt,

wenn sie, wie 1575 in Nürnberg, eine Summe gewannen, die die Zahlung

der Zeche ermöglichte.[249] Meist aber wurde der Herzog gerupft. Fand

man einen gutmütigen Wirt, wie z. B. den Jorge Lindenauer, Gastgeber

am Weinmarkt zu Augsburg, so »soffen, spielten, waren lustig und guter

Dinge« der Herzog und seine Leute. Hatte die Zeche eine unbezahlbare

Höhe erreicht, dann verduftete die ganze Gesellschaft. Bei solchem

Leben war das Scham- und Ehrgefühl bald verflüchtigt, »denn wann ich

I. F. G. Geld aufbracht, es geschah auch mit was Mitteln es wollte, so

hatte ich wohlgetan«, bekannte Schweinichen.[250] Schlug Marx Fugger

ein Darlehen von 4000 Talern aus, so nahm man doch von ihm ein Geschenk

von 200 Kronen, »einen schönen Becher von achtzig Talern« und ein Roß

mit schwarzer Sammetschabracke herzlich dankend entgegen. Der Markgraf

von Baden gab an Stelle der begehrten tausend Gulden ein Roß, der

Stadtrat von Augsburg statt der verlangten 4000 nur 1000 Taler, und

diese nur, weil Herzog Heinrich dem Wirt 1470 Taler schuldete. Im Jahre

1578 heißt es einmal: »Herzog Heinrich ließen durch mich den Rat von

Breslau um 4000 Thlr. zu leihen ansprechen, konnte aber bei ihnen des

Anlehns halber nicht erheben, sondern sie verehreten I. F. G. 100 fl

Ungarisch und einen Gaul, _damit waren I. F. G. auch wohl zufrieden und

bedankten sich_.«[251] Fiel jeglicher Pump vergeblich aus, so war unser

Hans schließlich zufrieden, wenn er sich »durch einen starken Rausch

geletzet hatte«.

1576 kam der Herzog mit seiner Begleitung auch nach Dillenberg zum

Grafen Johann von Nassau, bei welcher Gelegenheit sich Hans als Meister

im Trinken zeigen sollte. Er erzählt darüber:

»Ich stund I. F. G. allemal vor dem Trank und mußte doch daneben alles

versehen, wie es sonsten einem Hofmeister gebühret, hatt also große

Mühe. Auf dem Morgen gab der Graf mir den Willkommen. Wenn ich aber den

ersten Abend das Lob hatte bekommen, daß ich des Herrn Grafen Diener

alle vom Tisch hätte weggesoffen, wollt sich der Graf (jedoch heimlich)

an mir rächen mit dem Willkommen, welcher von drei Quarten[252] Wein

war. Nun wollt ich gern wie den vorhergehenden Abend Raum behalten,

nahm den Willkommen vom Grafen an, _gehe vor die Thüre und probiere

mich, ob ich ihn im Trunke austrinken mochte_, welches ich auch also

ahnte. Wie ich solche Probe getan hatte, laß ich mir wieder eingießen,

bitte den Herrn Grafen mir zu verlauben, seinem Diener zuzutrinken.

Nun war ich schon verraten beim Grafen worden, daß ich ihn zuvor im

Trunke hatte ausgesoffen, derwegen war der Herr Graf wohl zufrieden;

trinke ihn derwegen noch eins seinem Marschall am Trunke zu. Ob er

sich wohl davor wehrt, ward ihm doch vom Grafen geschafft, daß er ihn

annehmen mußte. Wie ich nun den Becher zum andermal austrank, des

wunderten sich die Herren alle, der Marschall aber konnte mir in einem

Trunk nicht Bescheid tun, darum er denselbigen zur Strafe auch zweimal

austrinken mußte, jedoch mit vielen Trünken. Darüber war der Marschall

berauscht, daß man ihn wegführen mußte, ich aber wartete bis der

Mahlzeit ein Ende auf; hernach hatte ich da wohl Ruh vorm Trunk, denn

sich Niemand an mich machen wollte.«[253]

Als Trinker war und blieb unser lieber Hans gefürchtet, aber nur als

Zecher, denn all sein Lebtag war ihm die Vorsicht der bessere Teil der

Tapferkeit. Er sieht dies auch selbst ein und unterläßt sogar das sonst

zeitübliche Bramarbasieren.

Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte · 第 15 / 21 段