Mausöhrlein (Myosotis-Vergißmeinnicht) vermischt auf dem Kopf, auf
den der Pfarrer bei der Trauung den Brautkranz von grünem Rosmarin
mit goldenen Ähren durchwunden, setzte. Ohrringe und Halskette waren
groß und von echtem Golde, von der letzteren, die mit vielen Diamanten
und schönen Perlen besetzt, war der Hals ganz bedeckt. Der hohe
steife Spitzenkragen war mit goldenen Spitzen garniert; der rosarote
seidene Brustlatz mit goldenen Blumen gestickt, das über den Reifrock
ausgespannte Kleid von weißem Droket, das Geschwänze (die Schleppe)
eineinhalb Gewändt lang und der ganze untere Saum breit mit Gold
garniert. Die Strümpfe waren von weißer Seide mit goldenen Zwickeln
und die langen weißen Schnabelschuhe mit goldenen Flittern gestickt
und mit hohen roten Absätzen. Der Kopf des _Hochzeiters_ steckte in
einer ganz neumodischen Knotenperrücke, um den Hals schlang sich eine
weiße Spitzenkrawatte, deren Zipfel bis auf den Magen in die oben
offene Weste herabhingen, und die unterm Kinn mit einem Brillantknopfe
vereinigt und festgehalten wurden. Die Weste, welche bis auf die
halben Beine reichte, war von weißseidenem Droket mit Goldblumen
gestickt, die Hosen von demselben Zeuge mit goldenen Kniegürteln
und goldenen Schnallen versehen. Die Strümpfe weiß mit goldenen
Zwickeln, die schwarzen Schnabelschuhe mit goldenen Schnallen hatten
keine Absätze. Das Kleid war von hellespontinischem zwiebelfarbigen
Droket mit goldenen Knöpfen. Der runde, biberhaarne Hut war sehr
hoch, beinahe spitzig und mit weißen, roten und gelbseidenen Bändern
verziert. Um den Staat besser zeigen zu können, wurde zur Trauung
nicht gefahren, wie es jenerzeit auch Mode war, sondern gegangen,
überhaupt gingen Hochzeiterinnen, die sich eines reinen, fleckenlosen
Rufes bewußt waren, lieber, als daß sie fuhren; diejenigen aber, deren
Ruf zweideutig war, ließen sich lieber in die Kirche fahren. Beim
Eintritt in die Kirche wurde das Brautpaar mit Kesseltrommelgerassel
und Trompetengeschmetter empfangen; die Kirche war ganz mit Kerzen
erleuchtet, sämtliche Hochzeitsgäste saßen vor dem Altar auf Stühlen,
das Brautpaar in dessen Mitte vor diesem, unter sich schöne mit
Gold und seidenen Blumen gestickte Teppiche ausgebreitet. Nach der
Trauung kam der _Hochzeitsschmaus. Er bestand in 24 Gängen, während
welchen 23 Töpfe Wein getrunken wurden_. Bevor man sich zu Tisch
setzte, wurde mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen; bei jeder
Speise wurden andere Teller und Servietten gegeben. Die Braut saß
zwischen Bräutigam und Pfarrer. Als die 24 Gänge vorüber waren, wurde
wieder mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen, während dessen
die Tische abgedeckt, das Tischtuch abgenommen, neu gedeckt und das
Konfekt und die Dessertweine aufgesetzt wurden. Um acht Uhr zogen
alle, Braut und Bräutigam an der Spitze, nach dem Rathaussaale, zum
Tanz, der mit Genehmigung des Rates, der daran teilnahm, bis zwölf
Uhr dauerte. Voran tanzte der Vater der Jungfer-Hochzeiterin, Jacob
von Brauchitsch mit der letzteren und wurden, wie es heißt, fast alle
modischen Tänze durchgemacht als: der polnische, Dreh-, Capriolen-,
Schmoller-, Tauben-, Vor-, Zwölfmonats-Tanz und das ganz neue moderne
Menuet. Um zwölf Uhr wurde das Brautpaar in die Brautkammer begleitet,
wo der Vater des Bräutigams, der gestrenge Herr Bürgermeister,
seiner Schnerche (Schwiegertochter) die goldgesäumten Strumpfbänder
abband, die Frau Bürgermeisterin ihr die Schlafhaube aufsetzte, den
Jungfrauengürtel abnahm, ihr zugleich eine kostbare Frauenhaube
schenkte, die Hochzeitsjungfer, Magdalene von Brauchitsch den letzten
Jungfrauen- und die Frau von Brauchitsch den ersten Frauenkuß gab.
_Währenddem tranken die Hochzeitsgäste noch einige Töpfe des letzten
Jungfernweines_. Am andern Morgen um zehn Uhr machten sämtliche Gäste
den jungen Eheleuten ihren Besuch und _tranken dabei natürlich wieder
einige Töpfe des Frauenweines_, wozu vor der Türe mit Kesseltrommeln
und Trompeten musiziert wurde. Um zwölf Uhr ward wieder gegessen,
es gab zwölf Gänge, ohne das Konfekt. Nach der Mahlzeit ging die
Gesellschaft spazieren, wo man sich dann im Freien mit verschiedenen
belustigenden Spielen unterhielt, wobei auch gut gelebt wurde. Gegen
Abend trennte sich die Gesellschaft.«
Sogar bei der Mitgift war man häufig besorgt, daß der geliebte Trank
im neuen Hauswesen nicht ausgehe. Im Jahre 1627 vermählte sich
der Berliner Patrizier Joachim Steinbrecher mit der Jungfrau Anna
Tageteuffel, der Tochter eines fürstlich mecklenburgischen Leibarztes
aus einem sehr berühmten mecklenburgischen Geschlecht. Die junge Dame
brachte ihrem Gatten ein Ehegeld von zwölfhundert Talern zu, wofür ihr
ein Meierhof in Neukirchen, den ihr Mann als Belehnung erhalten hatte,
nebst zehn Pferden, acht Kühen, zwanzig Schweinen, dreißig Schafen
und sieben Viertel Land zum Leibgeding verschrieben wurden. Außerdem
sollte sie vom Rittergut zum Hausbrauch jährlich zwei Scheffel Erbsen,
zwölf Scheffel Mehl, zehn Stück Schrotfleisch, zwei Speckseiten, zehn
Pfund Butter, zwei Schock Käse, drei Schock Eier und _vier Tonnen
Bier_ geliefert erhalten. An dem Gegenwert, beziehungsweise der
Naturalverzinsung der Mitgift, läßt sich der bedeutend höhere damalige
Geldwert gegen die Gegenwart ermessen, denn zehn Pferde allein, selbst
gewöhnliche Ackergäule, sind heute schon meist mehr als zwölfhundert
Taler wert.
Außer den Hochzeiten boten, wie gesagt, die _Taufen_ willkommene
Trinkgelegenheiten, besonders für das zarte Geschlecht.
Den Frauen, die das Kind zur Kirche geleiteten, ebenso ihren Mägden
reichte man nach der Rückkehr vom Taufgang Lebkuchen, Frankenwein oder
einen Wein in ähnlicher Preislage, auch Met. In Nürnberg wurde die Zahl
dieser Gäste durch Polizeiordnungen bestimmt. In Freiburg im Breisgau
durften 1474 höchstens zehn Frauen an einem solchen Frühschoppen
teilnehmen, während in Breslau im vierzehnten Jahrhundert dieses
»Kinderbier« durchweg verboten war. Görlitz erlaubte den fünfzehn
Gästen eigengebrautes Gersten- oder Weizenbier aber keinen Wein oder
fremdes Bier aufzutischen,[184] was aber keinen Bürger abhielt, es
doch zu tun, auch wenn er Strafe bezahlen mußte. Luxusgesetze wurden
eben von allen Gesetzen von jeher am wenigstens beachtet und wenn sie
vernünftig waren, am allerwenigsten, wie dies z. B. aus den vielen
Verordnungen gegen den bei den _Leichenschmäusen_ getriebenen Luxus
hervorgeht, deren erste schon im Jahre 1220 zu Worms, dann 1310 im
Bistum Trier erschien.
Lange hatte die kirchliche und weltliche Obrigkeit zu tun, um die
altheidnischen Totenmähler, die bis über das neunte Jahrhundert
hinaus am Grabe der Verstorbenen abgehalten wurden, abzuschaffen, wie
aus dem Kapitular von 742 Karls des Großen hervorgeht. Gab es doch
nach den Briefen des heiligen Bonifacius hier und dort Geistliche,
die sich herbeiließen, am offenen Grabe Totenopfer darzubringen und
an den darauffolgenden Gelagen teilzunehmen. Allmählich wurden die
Leichenmähler vom Grabe weg und in die Häuser zurückgedrängt, wo man
sich oft noch weit größeren Ausschweifungen hingab. Der Erzbischof
Hinkmar von Rheims verbot allen Priestern seines Sprengels an den
Ausgelassenheiten, die bei den Gelagen am Jahrestag eines Verstorbenen,
sowie am siebenten und dreißigsten Tag nach der Beerdigung vorzukommen
pflegten, teilzunehmen. Sie sollten in aller Ehrbarkeit ihr
Frühstück verzehren und dann zur rechten Zeit wieder in die Kirche
zurückkehren.[185]
In seinem »Weltbuch«[186] schreibt Sebastian Frank, daß man im
Augsburger Bistum Brot erst auf das Grab legte, dann auf den Altar,
von wo es der Meßner nahm »und isset es von der armen seel wegen«. An
anderen Orten opferte man Wein, Brot und Mehl zu Handen des Priesters,
»das verbraßt der frum Priester mit seiner Köchin, von der Seel und
Heiligen willens«. Den Priestern, die einen Reichen zu Grabe geleitet
hatten, mußte man nachher »das Maul füllen«. In deren Begleitung begab
sich nämlich der ganze Kondukt in das Trauerhaus, um sich bei opulenter
Bewirtung von dem Trennungsschmerz zu erholen. In der Oktav und am
dreißigsten Tag des Ablebens wurde abermals ein Totenmahl gehalten, bei
dem aber 1410 in Braunschweig nur zehn fremde Leute als Gäste anwesend
sein durften.
Die willkommensten und gründlich ausgenützten Trinkgelegenheiten boten
die Feiertage, vornehmlich _Neujahr_, _der Sylvestertag_ und der _St.
Martinstag_. Johannes Boëmus sagt in seinem schon erwähnten Werk: »Zum
1. Januar, zur Zeit, wo das Jahr und alle unsere Zeitrechnung beginnt,
besucht der Verwandte den Verwandten, der Freund den Freund, reichen
sich die Hände und wünschen sich ein glückliches Neujahr und feiern
dann diesen Tag mit festlichen Glückwünschen und Trinkgelagen. Nach
althergebrachter Gewohnheit sendet man sich auch Geschenke.«
Am Jahresbeginn gingen auch die Handwerkerumzüge vor sich, die in
manchen Städten später auf Fastnacht verlegt wurden, oder auch
vielerorts Neujahr _und_ Fastnacht stattfanden. Überall waren es
die Metzger und Bäcker, die sich dabei besonders hervortaten.
Die Fleischergilde der betreffenden Stadt stellte gewöhnlich vom
sechzehnten Jahrhundert ab ein Wurstungetüm zur Schau, das von
kostümierten Gesellen durch die Hauptstraßen getragen wurde. Diese
Sitte scheint von Königsberg in Preußen zu stammen. Die dortige
Metzgergilde war wenigstens die erste, von welcher ein Wurstumzug
berichtet wird. Sie zog am 1. Januar 1583 mit einem Wurstgiganten
von fünfhundertsechsundneunzig Ellen Länge und einem Gewichte von
vierhundertvierunddreißig Pfund in der Stadt herum. Schließlich
schenkten sie das Endchen Wurst den Weißbäckern, welche diese Gabe am
Dreikönigstage durch einen sogenannten Stritzel erwiderten, in dem drei
Scheffel Mehl verbacken worden waren. Am Neujahrsmorgen 1601 schleppten
die Schlachter ein noch gewaltigeres Ungetüm durch die Stadt nach dem
Schlosse. Einhundertdrei Gesellen hatten an der eintausendundfünf Ellen
langen Wurst zu tragen. Dem Fürsten wurden einhundertdreißig Ellen der
Wurst verehrt. Die ganze Wurst wog zweiundzwanzig Stein und fünf Pfund,
also etwa vierhundertdreiundvierzig Kilogramm. Man verbrauchte dazu die
Därme von 45 Schweinen, 81 Schinken, eineinhalb Tonnen Salz, eineinhalb
Tonnen Bier und achtzehneinviertel Pfund Pfeffer. Drei Meister und
siebenundachtzig Gesellen hatten ihre Anfertigung übernommen und bei
der Arbeit zwei Faß und eine Tonne Bier vertilgt. Die Wurst kam auf
vierhundertzwölf Taler zu stehen. Die Weißbäcker lieferten auch zu
dieser Wurst das Gebäck in Form von Pretzeln und Kringeln, wozu sie
zwölf Scheffeln Weitzenmehl nötig hatten. Die Nürnberger Bratwurst,
die am 8. und 9. Februar 1658 von zwölf Personen durch die Stadt
Schau getragen wurde, war sechshundertachtundfünfzig Ellen lang und
zweihundertsiebenundfünfzig Kilogramm schwer.[187] Die Vertilgung von
Brot und Wurst kam natürlich hauptsächlich den städtischen Bierbrauern
zu Gute.
Diese Trinkgelage arteten, wie vorauszusehen war, häufig aus. Unter dem
18. Dezember 1579 heißt es in den Ratsbüchern der Stadt Freiburg im
Breisgau: »soll den Zünftigen angezeigt werden: daß das Gutejahr- und
Sternensingen auch das Bruderschaft-Schenken; -- item Nachts nach neun
Uhr auf den Gassen oder in den Wirtshäusern und Stuben (= Trinkstuben)
zechen, spielen oder sich sonst unbeschiedenlich finden lassen
verboten.«[188]
Die Signatur aller mittelalterlichen Feiertage war eben entweder bis
zur Überfüllung Schlemmen oder das Gegenteil -- Fasten.
Man aß und trank an den obligaten Feier- und Sonntagen, was nur in den
Körper hinein wollte und nahm mit Freuden fremde Gebräuche an, an denen
man nach Herzenslust diesen beiden Nationalneigungen fröhnen konnte, --
so unter anderem das aus Frankreich und den Niederlanden eingeführte
_Bohnenfest_.
»In den zwölf Nächten zwischen Weihnachten und heil. drei Könige«,
lesen wir bei Boëmus, »wird jedes Haus in Franken, das bewohnt ist,
fast ohne Ausnahme mit Weihrauch oder sonst einem wohlriechenden
Rauchwerk zum Schutze gegen die bösen Geister und Zauberinnen
ausgeräuchert. Wie man die drei Tage, die den Fasten vorausgehen,
verbringt, braucht nicht gesagt zu werden, wenn man weiß, in welcher
volkstümlichen und freiwilligen Tollheit ganz Deutschland -- und
Franken macht keine Ausnahme -- dann lebt. Man ißt, man trinkt, man
gibt sich dem Spiele, dem Scherze hin, als ob das niemals wiederkehre,
als ob man morgen sterben müsse und heute noch sich an allem ersättigen
wolle. Jeder denkt ein neues Schaustück aus, mit dem er Sinn und
Augen aller erfreut und in Bewunderung festhält, und, sie schämen
sich nicht, die jenen Scherzen sich hingeben, stecken Larven vor die
Gesichter, verkleiden sich, verstellen Alter und Geschlecht, Männer
ziehen Frauenkleider, Frauen Männerkleider an. Andere wollen Teufel
(satyras) oder böse Geister darstellen, bemalen sich mit Mennig oder
Tinte und entstellen sich schändlich auch in der Kleidung, andere
laufen nackt herum und spielen Luperci, von denen nach meiner Meinung
diese Sitte, jährlich einmal toll zu werden, herstammt.« Boëmus legt
das Hauptgewicht seines Tadels auf die Maskeraden und andere beim
Bohnenfest gebräuchlichen Unarten, während, wie aus zahlreichen
das Bohnenfest darstellenden Bildwerken hervorgeht, doch wohl die
Trunkenheit die Ursache der meisten Ausschweifungen gewesen sein wird.
In der Geschichte des deutschen Durstes darf auch der _St. Martinstag_
nicht übergangen werden, da dieser große Tag, der 11. November, dem
heil. Martin geweiht ist, dem _Patron der Trinker_, dem zu Ehren man
das schöne Lied sang:
O Marten, o Marten!
Der Korb muß verbrannt sein,
Das Geld aus den Taschen,
Der Wein in die Flaschen,
Die Gans vom Spieß! ...
St. Martinus wird von beiden Konfessionen mit gleicher Unparteilichkeit
gefeiert, denn denken die Katholiken an ihren Bischof von Tours, der
dem in Bettlergewand nahenden Heiland seinen Mantel gab, so ist den
Protestanten Martinus von Eisleben Grund genug, den 11. November zu
begehen, wie eine Nordhauser Sage beweist.
Luthers Nordhausener Freunde, Prediger Justus Jonas und der
Bürgermeister Meinberg luden einst den Reformator ein, seinen
Geburtstag bei ihnen zu begehen. Luther folgte der Einladung. Als
nun die drei Männer gemütlich beieinander saßen, fiel ihnen ein,
daß am nächsten Tage das St. Martinsfest in der katholischen Kirche
feierlich begangen werde, und daß es in ihrer Macht stehe, ihr Fest
ebenso zu feiern. Die Kerzen wurden besorgt und brannten abends auf den
Familientischen, das ganze Haus festlich beleuchtend.
Eine andere Lesart von der Entstehung sagt, daß einst zwei ehrsame
Schuster, die vom Markte in Sondershausen gekommen wären, Luther auf
der Landstraße getroffen hätten. Es dunkelte bereits und sie baten den
verehrten Mann, mit ihnen in ihrer Herberge zu Nordhausen einzukehren.
Das habe Luther getan. Den Neugierigen, die aus den Fenstern schauten,
riefen sie zu:
Herr Martin kommt, der brave Mann --
Zünd't hunderttausend Kerzen an!
Da man diese Verse aber auch in Hannover kennt, so ist es möglich,
daß diese Feier sich mehr auf den Bischof Martin von Tours bezieht,
der seiner Tugenden willen hoch geehrt wurde. Jedenfalls aber ist das
Nordhausener Martinsfest ein besonderes Fest geblieben bis auf die
Jetztzeit, das von den Schuhmachern vorzugsweise gefeiert wird.
In den Chroniken finden sich Berichte von den Gesellschaften der
»Martinsbrüder«, deren einziger Zweck es war, sich am 11. November bei
Schmausereien zu vergnügen, die oft in wüste Gelage ausarteten.
Wer nich vull sick supen kann,
De is ken rechte Martensmann!
In jenen genußfrohen Zeiten flammten am Rhein Leuchtfeuer auf den Höhen
und im Tal auf; in den Straßen der Städte liefen arme, mit Strohbündeln
umwundene Buben lärmend von Haus zu Haus, um Holz und Stroh bettelnd.
Vor den Toren ward dann dieses Holz auf einem Scheiterhaufen verbrannt
und die Jugend umtanzte mit ihren Fackeln die Flammen.
Bald ließen sich die Bürger an dem einen Tage nicht mehr genügen.
Man dehnte die Festfreude über eine ganze Woche aus, die am 4.
November begann und mit dem St. Martinstage endete, und die man
die _Schlampwoche_ nannte. Diese Schlampwoche stand im Zeichen der
_Martinsgans_, die gründlich mit jungem, süßen Most angefeuchtet wurde.
In Schmalkalden wurde früher an alle Einwohner der Stadt am Martinstage
Most verteilt. Der Stifter dieser Mostspende hieß Most-Märten, und sein
Bild hängt im dortigen Rathaus. Die Sage erzählt, daß Most-Märten,
ein Bürger der Stadt, sich einst verirrt habe. Da hörte er die »große
Oster«, die größte Glocke der Stadt läuten, ging dem Klange nach und
erreichte glücklich die Stadt. Aus Freude über seine Rettung aus Gefahr
machte er diese Stiftung, während deren Verteilung die große Oster
ununterbrochen läutete.
Der Volksglaube mancher Ortschaften behauptet sogar, der heilige
Martin könne an seinem Feste Most in Wein verwandeln. Die Kinder der
Halleschen Halloren glaubten ehedem sogar an die Verwandlung von
Wasser in Wein und stellten, um den St. Martin zu dieser Wandlung zu
veranlassen, Wasserkrüge in die Saline.
Darum hieß in manchen Weingegenden der zu Martini gekostete Wein
»Martinswein«, wovon ein alter Spruch noch Kunde gibt: »Heb an Martini,
trink' Wein per circulum anni.«
Auf den Martinstag fiel auch vielfach die Weinlese, die meist zwei
volle Tage währte. Ferner herrschte die Sitte, daß die Kinder ihren
Lehrern und den Pfarrern einen _Martinstrunk_ darbrachten, wie sich
noch heute im Böhmerwald das Landvolk am Martinstag Schönheit und
Stärke zutrinkt, wie in der ersten Jahreshälfte mit dem _Pfingsttrunk_.
Darum galt auch den Winzern der Martinstag als Lostag. So viel Sterne
sie am Abend am mächtigen Himmel zählten, so viele Ohm gab ihnen die
nächste Weinlese. Am Weinheiligen St. Martinstag wurde auch das große
Heidelberger Faß 1752 zum erstenmal gefüllt, was durchaus kein Zufall
war.
Martinsgans und Martinstrank waren unzertrennliche Begriffe, die manch
ein Poet der Vorzeit in einem Atem verherrlichte:
Herbei, herbei zur Martinsgans,
Herr Burkart mit den Bretzeln -- jubilemus!
Bruder Urbar mit den Flaschen -- cantemus!
St. Bartel mit den Würsten -- gaudeamus!
Sind alle starke Patronen,
Zur feisten Martinsgans.
5. Der Lübecker Martensmann.
St. Martin war ein milder Mann
Trank gerne cerevisiam.
Und hat er nicht pecuniam,
Versetzt er seine tunicam.
Eng mit dem Martinstag ist die Geschichte des Lübecker Martensmannes
verknüpft, der im Jahre 1817 eigener Verhandlungen zwischen Lübeck
und Mecklenburg bedurfte, um für immer abgetan zu werden, nachdem er
drei Jahrhunderte hindurch groteske Zeremonien über sich hatte ergehen
lassen müssen.
Es war nämlich der Ehrenfeste und Hochweise Rat der kaiserlichen freien
und Hansastadt Lübeck seit undenklichen Zeiten verpflichtet, jedes
Jahr am 10. November ein Ohm alten Rheinweinmostes an das herzogliche
Hoflager zu Schwerin zu schicken und sich der Gnade des regierenden
Herzogs und seiner freundnachbarlichen Gesinnung zu empfehlen.
Zu diesem Behufe wählte der Lübecker Senat jährlich unter seinen
Ratsdienern einen handfesten Mann als Gesandten aus, dem zwei Zeugen
beigeordnet wurden. Der Gesandte hieß der Martensmann. Alle drei
Personen mußten in erster Linie trinkfeste Gesellen sein, denen es erst
dann zu schmecken begann, wenn andere Sterbliche schon unter dem Tisch
lagen.
Am 8. November fuhr der Martensmann mit den beiden Zeugen in einer
offenen Kalesche, von vier feurigen Rossen gezogen, aus den Toren
Lübecks gen Schwerin. Der Weg nach Schwerin beträgt nur acht Meilen,
allein, da die Gesandten eines so reichen und mächtigen Gemeinwesens
niemals kargen durften, so begleiteten außer dem Wagen mit dem Weinfaß
noch weitere Gefährte mit Lebensmitteln den Zug, als ob es gegolten
hätte, wochenlang unbewohnte Landstriche zu durchziehen. Am zweiten Tag
langte man abends in der Dunkelheit heimlich in Schwerin an und bezog
einen entlegenen Gasthof der Vorstadt. Wagen und Pferde wurden hier auf
das Sorgfältigste besichtigt und jeder Schaden ausgebessert.
Am Morgen des nächsten Tages fuhr die Gesandtschaft verstohlen eine
kurze Strecke vor die Stadt hinaus, um mit dem Glockenschlag zwölf
Uhr öffentlich und feierlichst in Schwerin einzuziehen. Die Kutscher
jagten in Galopp an das Tor; die Wache trat heraus, rührte die
Trommel und präsentierte das Gewehr, für welche Ehre der Martensmann
mit Abziehen des Hutes dankte und der Wache einen Gulden Trinkgeld
verehrte. Ein Unteroffizier und zwei Mann brachten dann den Gesandten
in seine Wohnung, die sie zur Sicherheit des hohen Herrn bewachten.
Dies schien um so weniger überflüssig, als den Wagen ein ganzes Heer
von Müssiggängern und Straßenjungen begleitete, das unaufhörlich die
schrillen Rufe: »Mus-Marten, Pennings-Marten, Schön-Marten« ertönen
ließ. Diese ganze Horde pflanzte sich gegenüber dem Quartier des
Martensmannes auf, maskierte und besudelte sich gegenseitig unter
wüstem Gejohle mit in den Straßenkot getauchten Kuhschwänzen zu Ehren
des Gesandten, der sich die Gesellschaft durch Verteilung von Gebäck
und kleiner Münze vom Halse schaffte. Unterließ der Martensmann
die Bestechung, so lief er Gefahr, von dem Gesindel angegriffen
und mißhandelt zu werden, was freilich streng verboten war, aber
nichtsdestoweniger vorkam.
Um die dritte Nachmittagsstunde endlich hält der Lübecker
Martensmann seinen feierlichen Einzug in das herzogliche Schloß.
Auf allen Straßen, die er zu passieren hat, harren seit Stunden die
Menschenmassen sehnlichst des großen Kaleschwagens, welcher endlich,
vom dicksten Pöbelhaufen umdrängt, erscheint. Der Kutscher feuert
mit heroischen Peitschenhieben die Rosse an. Auf der mittelsten Bank
thront allein der berühmte Martensmann mit offizieller Amtsmiene
und in solennem Amtsornat, das in einem schwarzen Unterkleid und in
einem scharlachroten ärmellosen Mantel besteht. Um den Hals trägt
er den riesigen weißen Faltenkragen und auf dem Haupt die gewaltige
Allongeperrücke. Hinter ihm liegt das Faß, hinter diesem sitzen die
beiden Zeugen und ganz hinten stehen zwei Lakeien.
Sobald der Wagen in den Schloßhof einfährt, entblößt der Gesandte
zunächst das Haupt des Kutschers, dann sein eigenes, desgleichen tun
die Zeugen, während die ganze Schloßwache unter das Gewehr tritt und
salutiert, wofür sie ebenso wie die Torwache einen Gulden Trinkgeld
erhält. In Gegenwart des Herzogs muß dann der Wagen mit seiner vollen
Ladung zweimal _in rasender Eile_ auf dem Schloßhof herumfahren,
während der Martensmann wieder Geld unter die Menschenhaufen wirft.
Das Gerassel des Wagens, das Getöse der Pferdehufen, das Gebrüll
des Volkes, das Gelächter auf den Galerien wirken in dem engen Hof
besinnungsraubend, gehörzerstörend, markverzehrend. Plötzlich hält der
Wagen vor der Haupttreppe still, auf welcher der Hausvogt und mehrere
herzogliche Beamte stehen, um die Gäste zu empfangen. Nachdem alle
formellen Begrüßungen und feststehenden Anreden beendet sind, läßt
der Hausvogt Wagen und Pferde untersuchen, ob etwa am Eisenbeschlag,
Riemenwerk, Geschirr, Hufeisen usw. der geringste Fehler zu finden
sei; in diesem Fall nämlich gehören nach altem Herkommen Pferde und
Wagen dem Herzog und werden sofort von dessen Kutscher in den Marstall
gebracht, angesichts des verblüfft nachschauenden und vergeblich
dagegen protestierenden Martensmanns. Wahrscheinlich mußte der Wagen
deshalb zweimal rasch den Schloßhof umjagen, damit falls noch kein
Fehler an ihm war, doch wenigstens bei dieser Gelegenheit etwas
schadhaft wurde und die Ursache seiner Beschlagnahme werden könnte.