»Die Jungfer Hochzeiterin hatte einen Rosengarten mit blauen

Mausöhrlein (Myosotis-Vergißmeinnicht) vermischt auf dem Kopf, auf

den der Pfarrer bei der Trauung den Brautkranz von grünem Rosmarin

mit goldenen Ähren durchwunden, setzte. Ohrringe und Halskette waren

groß und von echtem Golde, von der letzteren, die mit vielen Diamanten

und schönen Perlen besetzt, war der Hals ganz bedeckt. Der hohe

steife Spitzenkragen war mit goldenen Spitzen garniert; der rosarote

seidene Brustlatz mit goldenen Blumen gestickt, das über den Reifrock

ausgespannte Kleid von weißem Droket, das Geschwänze (die Schleppe)

eineinhalb Gewändt lang und der ganze untere Saum breit mit Gold

garniert. Die Strümpfe waren von weißer Seide mit goldenen Zwickeln

und die langen weißen Schnabelschuhe mit goldenen Flittern gestickt

und mit hohen roten Absätzen. Der Kopf des _Hochzeiters_ steckte in

einer ganz neumodischen Knotenperrücke, um den Hals schlang sich eine

weiße Spitzenkrawatte, deren Zipfel bis auf den Magen in die oben

offene Weste herabhingen, und die unterm Kinn mit einem Brillantknopfe

vereinigt und festgehalten wurden. Die Weste, welche bis auf die

halben Beine reichte, war von weißseidenem Droket mit Goldblumen

gestickt, die Hosen von demselben Zeuge mit goldenen Kniegürteln

und goldenen Schnallen versehen. Die Strümpfe weiß mit goldenen

Zwickeln, die schwarzen Schnabelschuhe mit goldenen Schnallen hatten

keine Absätze. Das Kleid war von hellespontinischem zwiebelfarbigen

Droket mit goldenen Knöpfen. Der runde, biberhaarne Hut war sehr

hoch, beinahe spitzig und mit weißen, roten und gelbseidenen Bändern

verziert. Um den Staat besser zeigen zu können, wurde zur Trauung

nicht gefahren, wie es jenerzeit auch Mode war, sondern gegangen,

überhaupt gingen Hochzeiterinnen, die sich eines reinen, fleckenlosen

Rufes bewußt waren, lieber, als daß sie fuhren; diejenigen aber, deren

Ruf zweideutig war, ließen sich lieber in die Kirche fahren. Beim

Eintritt in die Kirche wurde das Brautpaar mit Kesseltrommelgerassel

und Trompetengeschmetter empfangen; die Kirche war ganz mit Kerzen

erleuchtet, sämtliche Hochzeitsgäste saßen vor dem Altar auf Stühlen,

das Brautpaar in dessen Mitte vor diesem, unter sich schöne mit

Gold und seidenen Blumen gestickte Teppiche ausgebreitet. Nach der

Trauung kam der _Hochzeitsschmaus. Er bestand in 24 Gängen, während

welchen 23 Töpfe Wein getrunken wurden_. Bevor man sich zu Tisch

setzte, wurde mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen; bei jeder

Speise wurden andere Teller und Servietten gegeben. Die Braut saß

zwischen Bräutigam und Pfarrer. Als die 24 Gänge vorüber waren, wurde

wieder mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen, während dessen

die Tische abgedeckt, das Tischtuch abgenommen, neu gedeckt und das

Konfekt und die Dessertweine aufgesetzt wurden. Um acht Uhr zogen

alle, Braut und Bräutigam an der Spitze, nach dem Rathaussaale, zum

Tanz, der mit Genehmigung des Rates, der daran teilnahm, bis zwölf

Uhr dauerte. Voran tanzte der Vater der Jungfer-Hochzeiterin, Jacob

von Brauchitsch mit der letzteren und wurden, wie es heißt, fast alle

modischen Tänze durchgemacht als: der polnische, Dreh-, Capriolen-,

Schmoller-, Tauben-, Vor-, Zwölfmonats-Tanz und das ganz neue moderne

Menuet. Um zwölf Uhr wurde das Brautpaar in die Brautkammer begleitet,

wo der Vater des Bräutigams, der gestrenge Herr Bürgermeister,

seiner Schnerche (Schwiegertochter) die goldgesäumten Strumpfbänder

abband, die Frau Bürgermeisterin ihr die Schlafhaube aufsetzte, den

Jungfrauengürtel abnahm, ihr zugleich eine kostbare Frauenhaube

schenkte, die Hochzeitsjungfer, Magdalene von Brauchitsch den letzten

Jungfrauen- und die Frau von Brauchitsch den ersten Frauenkuß gab.

_Währenddem tranken die Hochzeitsgäste noch einige Töpfe des letzten

Jungfernweines_. Am andern Morgen um zehn Uhr machten sämtliche Gäste

den jungen Eheleuten ihren Besuch und _tranken dabei natürlich wieder

einige Töpfe des Frauenweines_, wozu vor der Türe mit Kesseltrommeln

und Trompeten musiziert wurde. Um zwölf Uhr ward wieder gegessen,

es gab zwölf Gänge, ohne das Konfekt. Nach der Mahlzeit ging die

Gesellschaft spazieren, wo man sich dann im Freien mit verschiedenen

belustigenden Spielen unterhielt, wobei auch gut gelebt wurde. Gegen

Abend trennte sich die Gesellschaft.«

Sogar bei der Mitgift war man häufig besorgt, daß der geliebte Trank

im neuen Hauswesen nicht ausgehe. Im Jahre 1627 vermählte sich

der Berliner Patrizier Joachim Steinbrecher mit der Jungfrau Anna

Tageteuffel, der Tochter eines fürstlich mecklenburgischen Leibarztes

aus einem sehr berühmten mecklenburgischen Geschlecht. Die junge Dame

brachte ihrem Gatten ein Ehegeld von zwölfhundert Talern zu, wofür ihr

ein Meierhof in Neukirchen, den ihr Mann als Belehnung erhalten hatte,

nebst zehn Pferden, acht Kühen, zwanzig Schweinen, dreißig Schafen

und sieben Viertel Land zum Leibgeding verschrieben wurden. Außerdem

sollte sie vom Rittergut zum Hausbrauch jährlich zwei Scheffel Erbsen,

zwölf Scheffel Mehl, zehn Stück Schrotfleisch, zwei Speckseiten, zehn

Pfund Butter, zwei Schock Käse, drei Schock Eier und _vier Tonnen

Bier_ geliefert erhalten. An dem Gegenwert, beziehungsweise der

Naturalverzinsung der Mitgift, läßt sich der bedeutend höhere damalige

Geldwert gegen die Gegenwart ermessen, denn zehn Pferde allein, selbst

gewöhnliche Ackergäule, sind heute schon meist mehr als zwölfhundert

Taler wert.

Außer den Hochzeiten boten, wie gesagt, die _Taufen_ willkommene

Trinkgelegenheiten, besonders für das zarte Geschlecht.

Den Frauen, die das Kind zur Kirche geleiteten, ebenso ihren Mägden

reichte man nach der Rückkehr vom Taufgang Lebkuchen, Frankenwein oder

einen Wein in ähnlicher Preislage, auch Met. In Nürnberg wurde die Zahl

dieser Gäste durch Polizeiordnungen bestimmt. In Freiburg im Breisgau

durften 1474 höchstens zehn Frauen an einem solchen Frühschoppen

teilnehmen, während in Breslau im vierzehnten Jahrhundert dieses

»Kinderbier« durchweg verboten war. Görlitz erlaubte den fünfzehn

Gästen eigengebrautes Gersten- oder Weizenbier aber keinen Wein oder

fremdes Bier aufzutischen,[184] was aber keinen Bürger abhielt, es

doch zu tun, auch wenn er Strafe bezahlen mußte. Luxusgesetze wurden

eben von allen Gesetzen von jeher am wenigstens beachtet und wenn sie

vernünftig waren, am allerwenigsten, wie dies z. B. aus den vielen

Verordnungen gegen den bei den _Leichenschmäusen_ getriebenen Luxus

hervorgeht, deren erste schon im Jahre 1220 zu Worms, dann 1310 im

Bistum Trier erschien.

Lange hatte die kirchliche und weltliche Obrigkeit zu tun, um die

altheidnischen Totenmähler, die bis über das neunte Jahrhundert

hinaus am Grabe der Verstorbenen abgehalten wurden, abzuschaffen, wie

aus dem Kapitular von 742 Karls des Großen hervorgeht. Gab es doch

nach den Briefen des heiligen Bonifacius hier und dort Geistliche,

die sich herbeiließen, am offenen Grabe Totenopfer darzubringen und

an den darauffolgenden Gelagen teilzunehmen. Allmählich wurden die

Leichenmähler vom Grabe weg und in die Häuser zurückgedrängt, wo man

sich oft noch weit größeren Ausschweifungen hingab. Der Erzbischof

Hinkmar von Rheims verbot allen Priestern seines Sprengels an den

Ausgelassenheiten, die bei den Gelagen am Jahrestag eines Verstorbenen,

sowie am siebenten und dreißigsten Tag nach der Beerdigung vorzukommen

pflegten, teilzunehmen. Sie sollten in aller Ehrbarkeit ihr

Frühstück verzehren und dann zur rechten Zeit wieder in die Kirche

zurückkehren.[185]

In seinem »Weltbuch«[186] schreibt Sebastian Frank, daß man im

Augsburger Bistum Brot erst auf das Grab legte, dann auf den Altar,

von wo es der Meßner nahm »und isset es von der armen seel wegen«. An

anderen Orten opferte man Wein, Brot und Mehl zu Handen des Priesters,

»das verbraßt der frum Priester mit seiner Köchin, von der Seel und

Heiligen willens«. Den Priestern, die einen Reichen zu Grabe geleitet

hatten, mußte man nachher »das Maul füllen«. In deren Begleitung begab

sich nämlich der ganze Kondukt in das Trauerhaus, um sich bei opulenter

Bewirtung von dem Trennungsschmerz zu erholen. In der Oktav und am

dreißigsten Tag des Ablebens wurde abermals ein Totenmahl gehalten, bei

dem aber 1410 in Braunschweig nur zehn fremde Leute als Gäste anwesend

sein durften.

Die willkommensten und gründlich ausgenützten Trinkgelegenheiten boten

die Feiertage, vornehmlich _Neujahr_, _der Sylvestertag_ und der _St.

Martinstag_. Johannes Boëmus sagt in seinem schon erwähnten Werk: »Zum

1. Januar, zur Zeit, wo das Jahr und alle unsere Zeitrechnung beginnt,

besucht der Verwandte den Verwandten, der Freund den Freund, reichen

sich die Hände und wünschen sich ein glückliches Neujahr und feiern

dann diesen Tag mit festlichen Glückwünschen und Trinkgelagen. Nach

althergebrachter Gewohnheit sendet man sich auch Geschenke.«

Am Jahresbeginn gingen auch die Handwerkerumzüge vor sich, die in

manchen Städten später auf Fastnacht verlegt wurden, oder auch

vielerorts Neujahr _und_ Fastnacht stattfanden. Überall waren es

die Metzger und Bäcker, die sich dabei besonders hervortaten.

Die Fleischergilde der betreffenden Stadt stellte gewöhnlich vom

sechzehnten Jahrhundert ab ein Wurstungetüm zur Schau, das von

kostümierten Gesellen durch die Hauptstraßen getragen wurde. Diese

Sitte scheint von Königsberg in Preußen zu stammen. Die dortige

Metzgergilde war wenigstens die erste, von welcher ein Wurstumzug

berichtet wird. Sie zog am 1. Januar 1583 mit einem Wurstgiganten

von fünfhundertsechsundneunzig Ellen Länge und einem Gewichte von

vierhundertvierunddreißig Pfund in der Stadt herum. Schließlich

schenkten sie das Endchen Wurst den Weißbäckern, welche diese Gabe am

Dreikönigstage durch einen sogenannten Stritzel erwiderten, in dem drei

Scheffel Mehl verbacken worden waren. Am Neujahrsmorgen 1601 schleppten

die Schlachter ein noch gewaltigeres Ungetüm durch die Stadt nach dem

Schlosse. Einhundertdrei Gesellen hatten an der eintausendundfünf Ellen

langen Wurst zu tragen. Dem Fürsten wurden einhundertdreißig Ellen der

Wurst verehrt. Die ganze Wurst wog zweiundzwanzig Stein und fünf Pfund,

also etwa vierhundertdreiundvierzig Kilogramm. Man verbrauchte dazu die

Därme von 45 Schweinen, 81 Schinken, eineinhalb Tonnen Salz, eineinhalb

Tonnen Bier und achtzehneinviertel Pfund Pfeffer. Drei Meister und

siebenundachtzig Gesellen hatten ihre Anfertigung übernommen und bei

der Arbeit zwei Faß und eine Tonne Bier vertilgt. Die Wurst kam auf

vierhundertzwölf Taler zu stehen. Die Weißbäcker lieferten auch zu

dieser Wurst das Gebäck in Form von Pretzeln und Kringeln, wozu sie

zwölf Scheffeln Weitzenmehl nötig hatten. Die Nürnberger Bratwurst,

die am 8. und 9. Februar 1658 von zwölf Personen durch die Stadt

Schau getragen wurde, war sechshundertachtundfünfzig Ellen lang und

zweihundertsiebenundfünfzig Kilogramm schwer.[187] Die Vertilgung von

Brot und Wurst kam natürlich hauptsächlich den städtischen Bierbrauern

zu Gute.

Diese Trinkgelage arteten, wie vorauszusehen war, häufig aus. Unter dem

18. Dezember 1579 heißt es in den Ratsbüchern der Stadt Freiburg im

Breisgau: »soll den Zünftigen angezeigt werden: daß das Gutejahr- und

Sternensingen auch das Bruderschaft-Schenken; -- item Nachts nach neun

Uhr auf den Gassen oder in den Wirtshäusern und Stuben (= Trinkstuben)

zechen, spielen oder sich sonst unbeschiedenlich finden lassen

verboten.«[188]

Die Signatur aller mittelalterlichen Feiertage war eben entweder bis

zur Überfüllung Schlemmen oder das Gegenteil -- Fasten.

Man aß und trank an den obligaten Feier- und Sonntagen, was nur in den

Körper hinein wollte und nahm mit Freuden fremde Gebräuche an, an denen

man nach Herzenslust diesen beiden Nationalneigungen fröhnen konnte, --

so unter anderem das aus Frankreich und den Niederlanden eingeführte

_Bohnenfest_.

»In den zwölf Nächten zwischen Weihnachten und heil. drei Könige«,

lesen wir bei Boëmus, »wird jedes Haus in Franken, das bewohnt ist,

fast ohne Ausnahme mit Weihrauch oder sonst einem wohlriechenden

Rauchwerk zum Schutze gegen die bösen Geister und Zauberinnen

ausgeräuchert. Wie man die drei Tage, die den Fasten vorausgehen,

verbringt, braucht nicht gesagt zu werden, wenn man weiß, in welcher

volkstümlichen und freiwilligen Tollheit ganz Deutschland -- und

Franken macht keine Ausnahme -- dann lebt. Man ißt, man trinkt, man

gibt sich dem Spiele, dem Scherze hin, als ob das niemals wiederkehre,

als ob man morgen sterben müsse und heute noch sich an allem ersättigen

wolle. Jeder denkt ein neues Schaustück aus, mit dem er Sinn und

Augen aller erfreut und in Bewunderung festhält, und, sie schämen

sich nicht, die jenen Scherzen sich hingeben, stecken Larven vor die

Gesichter, verkleiden sich, verstellen Alter und Geschlecht, Männer

ziehen Frauenkleider, Frauen Männerkleider an. Andere wollen Teufel

(satyras) oder böse Geister darstellen, bemalen sich mit Mennig oder

Tinte und entstellen sich schändlich auch in der Kleidung, andere

laufen nackt herum und spielen Luperci, von denen nach meiner Meinung

diese Sitte, jährlich einmal toll zu werden, herstammt.« Boëmus legt

das Hauptgewicht seines Tadels auf die Maskeraden und andere beim

Bohnenfest gebräuchlichen Unarten, während, wie aus zahlreichen

das Bohnenfest darstellenden Bildwerken hervorgeht, doch wohl die

Trunkenheit die Ursache der meisten Ausschweifungen gewesen sein wird.

In der Geschichte des deutschen Durstes darf auch der _St. Martinstag_

nicht übergangen werden, da dieser große Tag, der 11. November, dem

heil. Martin geweiht ist, dem _Patron der Trinker_, dem zu Ehren man

das schöne Lied sang:

O Marten, o Marten!

Der Korb muß verbrannt sein,

Das Geld aus den Taschen,

Der Wein in die Flaschen,

Die Gans vom Spieß! ...

St. Martinus wird von beiden Konfessionen mit gleicher Unparteilichkeit

gefeiert, denn denken die Katholiken an ihren Bischof von Tours, der

dem in Bettlergewand nahenden Heiland seinen Mantel gab, so ist den

Protestanten Martinus von Eisleben Grund genug, den 11. November zu

begehen, wie eine Nordhauser Sage beweist.

Luthers Nordhausener Freunde, Prediger Justus Jonas und der

Bürgermeister Meinberg luden einst den Reformator ein, seinen

Geburtstag bei ihnen zu begehen. Luther folgte der Einladung. Als

nun die drei Männer gemütlich beieinander saßen, fiel ihnen ein,

daß am nächsten Tage das St. Martinsfest in der katholischen Kirche

feierlich begangen werde, und daß es in ihrer Macht stehe, ihr Fest

ebenso zu feiern. Die Kerzen wurden besorgt und brannten abends auf den

Familientischen, das ganze Haus festlich beleuchtend.

Eine andere Lesart von der Entstehung sagt, daß einst zwei ehrsame

Schuster, die vom Markte in Sondershausen gekommen wären, Luther auf

der Landstraße getroffen hätten. Es dunkelte bereits und sie baten den

verehrten Mann, mit ihnen in ihrer Herberge zu Nordhausen einzukehren.

Das habe Luther getan. Den Neugierigen, die aus den Fenstern schauten,

riefen sie zu:

Herr Martin kommt, der brave Mann --

Zünd't hunderttausend Kerzen an!

Da man diese Verse aber auch in Hannover kennt, so ist es möglich,

daß diese Feier sich mehr auf den Bischof Martin von Tours bezieht,

der seiner Tugenden willen hoch geehrt wurde. Jedenfalls aber ist das

Nordhausener Martinsfest ein besonderes Fest geblieben bis auf die

Jetztzeit, das von den Schuhmachern vorzugsweise gefeiert wird.

In den Chroniken finden sich Berichte von den Gesellschaften der

»Martinsbrüder«, deren einziger Zweck es war, sich am 11. November bei

Schmausereien zu vergnügen, die oft in wüste Gelage ausarteten.

Wer nich vull sick supen kann,

De is ken rechte Martensmann!

In jenen genußfrohen Zeiten flammten am Rhein Leuchtfeuer auf den Höhen

und im Tal auf; in den Straßen der Städte liefen arme, mit Strohbündeln

umwundene Buben lärmend von Haus zu Haus, um Holz und Stroh bettelnd.

Vor den Toren ward dann dieses Holz auf einem Scheiterhaufen verbrannt

und die Jugend umtanzte mit ihren Fackeln die Flammen.

Bald ließen sich die Bürger an dem einen Tage nicht mehr genügen.

Man dehnte die Festfreude über eine ganze Woche aus, die am 4.

November begann und mit dem St. Martinstage endete, und die man

die _Schlampwoche_ nannte. Diese Schlampwoche stand im Zeichen der

_Martinsgans_, die gründlich mit jungem, süßen Most angefeuchtet wurde.

In Schmalkalden wurde früher an alle Einwohner der Stadt am Martinstage

Most verteilt. Der Stifter dieser Mostspende hieß Most-Märten, und sein

Bild hängt im dortigen Rathaus. Die Sage erzählt, daß Most-Märten,

ein Bürger der Stadt, sich einst verirrt habe. Da hörte er die »große

Oster«, die größte Glocke der Stadt läuten, ging dem Klange nach und

erreichte glücklich die Stadt. Aus Freude über seine Rettung aus Gefahr

machte er diese Stiftung, während deren Verteilung die große Oster

ununterbrochen läutete.

Der Volksglaube mancher Ortschaften behauptet sogar, der heilige

Martin könne an seinem Feste Most in Wein verwandeln. Die Kinder der

Halleschen Halloren glaubten ehedem sogar an die Verwandlung von

Wasser in Wein und stellten, um den St. Martin zu dieser Wandlung zu

veranlassen, Wasserkrüge in die Saline.

Darum hieß in manchen Weingegenden der zu Martini gekostete Wein

»Martinswein«, wovon ein alter Spruch noch Kunde gibt: »Heb an Martini,

trink' Wein per circulum anni.«

Auf den Martinstag fiel auch vielfach die Weinlese, die meist zwei

volle Tage währte. Ferner herrschte die Sitte, daß die Kinder ihren

Lehrern und den Pfarrern einen _Martinstrunk_ darbrachten, wie sich

noch heute im Böhmerwald das Landvolk am Martinstag Schönheit und

Stärke zutrinkt, wie in der ersten Jahreshälfte mit dem _Pfingsttrunk_.

Darum galt auch den Winzern der Martinstag als Lostag. So viel Sterne

sie am Abend am mächtigen Himmel zählten, so viele Ohm gab ihnen die

nächste Weinlese. Am Weinheiligen St. Martinstag wurde auch das große

Heidelberger Faß 1752 zum erstenmal gefüllt, was durchaus kein Zufall

war.

Martinsgans und Martinstrank waren unzertrennliche Begriffe, die manch

ein Poet der Vorzeit in einem Atem verherrlichte:

Herbei, herbei zur Martinsgans,

Herr Burkart mit den Bretzeln -- jubilemus!

Bruder Urbar mit den Flaschen -- cantemus!

St. Bartel mit den Würsten -- gaudeamus!

Sind alle starke Patronen,

Zur feisten Martinsgans.

5. Der Lübecker Martensmann.

St. Martin war ein milder Mann

Trank gerne cerevisiam.

Und hat er nicht pecuniam,

Versetzt er seine tunicam.

Eng mit dem Martinstag ist die Geschichte des Lübecker Martensmannes

verknüpft, der im Jahre 1817 eigener Verhandlungen zwischen Lübeck

und Mecklenburg bedurfte, um für immer abgetan zu werden, nachdem er

drei Jahrhunderte hindurch groteske Zeremonien über sich hatte ergehen

lassen müssen.

Es war nämlich der Ehrenfeste und Hochweise Rat der kaiserlichen freien

und Hansastadt Lübeck seit undenklichen Zeiten verpflichtet, jedes

Jahr am 10. November ein Ohm alten Rheinweinmostes an das herzogliche

Hoflager zu Schwerin zu schicken und sich der Gnade des regierenden

Herzogs und seiner freundnachbarlichen Gesinnung zu empfehlen.

Zu diesem Behufe wählte der Lübecker Senat jährlich unter seinen

Ratsdienern einen handfesten Mann als Gesandten aus, dem zwei Zeugen

beigeordnet wurden. Der Gesandte hieß der Martensmann. Alle drei

Personen mußten in erster Linie trinkfeste Gesellen sein, denen es erst

dann zu schmecken begann, wenn andere Sterbliche schon unter dem Tisch

lagen.

Am 8. November fuhr der Martensmann mit den beiden Zeugen in einer

offenen Kalesche, von vier feurigen Rossen gezogen, aus den Toren

Lübecks gen Schwerin. Der Weg nach Schwerin beträgt nur acht Meilen,

allein, da die Gesandten eines so reichen und mächtigen Gemeinwesens

niemals kargen durften, so begleiteten außer dem Wagen mit dem Weinfaß

noch weitere Gefährte mit Lebensmitteln den Zug, als ob es gegolten

hätte, wochenlang unbewohnte Landstriche zu durchziehen. Am zweiten Tag

langte man abends in der Dunkelheit heimlich in Schwerin an und bezog

einen entlegenen Gasthof der Vorstadt. Wagen und Pferde wurden hier auf

das Sorgfältigste besichtigt und jeder Schaden ausgebessert.

Am Morgen des nächsten Tages fuhr die Gesandtschaft verstohlen eine

kurze Strecke vor die Stadt hinaus, um mit dem Glockenschlag zwölf

Uhr öffentlich und feierlichst in Schwerin einzuziehen. Die Kutscher

jagten in Galopp an das Tor; die Wache trat heraus, rührte die

Trommel und präsentierte das Gewehr, für welche Ehre der Martensmann

mit Abziehen des Hutes dankte und der Wache einen Gulden Trinkgeld

verehrte. Ein Unteroffizier und zwei Mann brachten dann den Gesandten

in seine Wohnung, die sie zur Sicherheit des hohen Herrn bewachten.

Dies schien um so weniger überflüssig, als den Wagen ein ganzes Heer

von Müssiggängern und Straßenjungen begleitete, das unaufhörlich die

schrillen Rufe: »Mus-Marten, Pennings-Marten, Schön-Marten« ertönen

ließ. Diese ganze Horde pflanzte sich gegenüber dem Quartier des

Martensmannes auf, maskierte und besudelte sich gegenseitig unter

wüstem Gejohle mit in den Straßenkot getauchten Kuhschwänzen zu Ehren

des Gesandten, der sich die Gesellschaft durch Verteilung von Gebäck

und kleiner Münze vom Halse schaffte. Unterließ der Martensmann

die Bestechung, so lief er Gefahr, von dem Gesindel angegriffen

und mißhandelt zu werden, was freilich streng verboten war, aber

nichtsdestoweniger vorkam.

Um die dritte Nachmittagsstunde endlich hält der Lübecker

Martensmann seinen feierlichen Einzug in das herzogliche Schloß.

Auf allen Straßen, die er zu passieren hat, harren seit Stunden die

Menschenmassen sehnlichst des großen Kaleschwagens, welcher endlich,

vom dicksten Pöbelhaufen umdrängt, erscheint. Der Kutscher feuert

mit heroischen Peitschenhieben die Rosse an. Auf der mittelsten Bank

thront allein der berühmte Martensmann mit offizieller Amtsmiene

und in solennem Amtsornat, das in einem schwarzen Unterkleid und in

einem scharlachroten ärmellosen Mantel besteht. Um den Hals trägt

er den riesigen weißen Faltenkragen und auf dem Haupt die gewaltige

Allongeperrücke. Hinter ihm liegt das Faß, hinter diesem sitzen die

beiden Zeugen und ganz hinten stehen zwei Lakeien.

Sobald der Wagen in den Schloßhof einfährt, entblößt der Gesandte

zunächst das Haupt des Kutschers, dann sein eigenes, desgleichen tun

die Zeugen, während die ganze Schloßwache unter das Gewehr tritt und

salutiert, wofür sie ebenso wie die Torwache einen Gulden Trinkgeld

erhält. In Gegenwart des Herzogs muß dann der Wagen mit seiner vollen

Ladung zweimal _in rasender Eile_ auf dem Schloßhof herumfahren,

während der Martensmann wieder Geld unter die Menschenhaufen wirft.

Das Gerassel des Wagens, das Getöse der Pferdehufen, das Gebrüll

des Volkes, das Gelächter auf den Galerien wirken in dem engen Hof

besinnungsraubend, gehörzerstörend, markverzehrend. Plötzlich hält der

Wagen vor der Haupttreppe still, auf welcher der Hausvogt und mehrere

herzogliche Beamte stehen, um die Gäste zu empfangen. Nachdem alle

formellen Begrüßungen und feststehenden Anreden beendet sind, läßt

der Hausvogt Wagen und Pferde untersuchen, ob etwa am Eisenbeschlag,

Riemenwerk, Geschirr, Hufeisen usw. der geringste Fehler zu finden

sei; in diesem Fall nämlich gehören nach altem Herkommen Pferde und

Wagen dem Herzog und werden sofort von dessen Kutscher in den Marstall

gebracht, angesichts des verblüfft nachschauenden und vergeblich

dagegen protestierenden Martensmanns. Wahrscheinlich mußte der Wagen

deshalb zweimal rasch den Schloßhof umjagen, damit falls noch kein

Fehler an ihm war, doch wenigstens bei dieser Gelegenheit etwas

schadhaft wurde und die Ursache seiner Beschlagnahme werden könnte.

Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte · 第 11 / 21 段