süddeutschen Reichsstädten; sie waren der Hort der Patrizier, die das
Regiment führten oder es von den Zünften wieder zu erringen suchten.
Und obwohl sie ursprünglich nur zu geselligen Zwecken gegründet
worden waren, griffen sie bald in die politischen Verhältnisse der
Gemeinwesen ein. Sie würden heutzutage wohl größtenteils als politische
Vereine erklärt werden. Die Angehörigen der Zünfte, die ihre eigenen
Trinkstuben hatten, fanden in jene keine Aufnahme. In Nürnberg,
woselbst die Geschlechter auf der Herrentrinkstube der Geselligkeit
pflegten, verboten diese die Errichtung von Trinkstuben ohne Willen des
Rates; das gleiche Verbot war schon 1353 in Frankfurt a. M. erlassen
worden. In Augsburg aber hatten die Zünfte die Gewalt, die dann den
Geschlechtern die Trinkstube im Rathause kündigten. Eine Anzahl
Trinkstuben Norddeutschlands erhielt ihre Ordnung vom Landesherrn, sie
waren dann meist weiteren Kreisen zugänglich.
In die Trinkstube des Rates zu Torgau, welche 1579 eine neue Ordnung
von dem Kurfürsten August von Sachsen erhalten hatte, war der Zutritt
dem kurfürstlichen Hofgesinde (ausgenommen Stallknechte und Jungen),
denen von der Ritterschaft und vom Adel, allen ehrlich gewanderten
Leuten (aber keinen »Samenkrämern, Spielleuten, Spitzbuben und
dergleichen leichtfertigen Personen«), den Bürgermeistern, den
Mitgliedern des alten und neuen Rates, den verordneten Viertelsmeistern
und Vorstehern des gemeinen Kastens gestattet. Der Bürgermeister konnte
auch jenen Bürgern, welche ihre bürgerliche Nahrung ohne Ausübung
eines Handwerkes oder Tagelohnes hatten, die Erlaubnis zum Besuche der
Trinkstuben erteilen, falls sie ehrbaren Wesens und Lebens waren und
eine Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse nicht zu befürchten
war. Auch diese Bürger mußten, wie alle Besucher der Trinkstube, dem
Stubenherrn das gebührliche Einkaufgeld entrichten. Die Trinkstuben
(Zechgesellschaften) zu Bacharach, zu Steeg und Mannebach am Rhein
besaßen Weingärten, die den Trunk lieferten. Die Zahl der Mitglieder
war beschränkt. Der zu Erwählende mußte »ein ehrbarer Biedermann, guten
Leumunds, Gemüts und Herkommens, friedsam, sittsam und verträglich,
Verstands, Vermögens und Person halber hierzu qualifiziert sein.«
Durch eine festliche Mahlzeit mit Frauen wurde die Aufnahme gefeiert.
Der große Pokal mußte von dem Neuen geleert werden, von sämtlichen
Mitgliedern wurde Brüderschaft mit ihm getrunken.
Auch die gute Stadt Leipzig hatte ihre Trinkstuben, wo Rat und Bürger
sich der fremden Biere ebenso wie ihrer eigenen erfreuten. Der Wirt
der Bürgerstube hieß »Stubner« und hatte auf die Beachtung der
Trinkstubenordnung zu sehen, die in fünfundzwanzig Artikeln an der
Wand angeschlagen hing. Auch hier wird alles Fluchen, Schwören und
Schimpfen mit Geldstrafe, im Falle der Wiederholung mit Ausschließung
bedroht. Die Frau des Stubners hatte das Lokal reinzuhalten und bei der
Bedienung zu helfen, sie erhielt dafür ein Neujahrsgeschenk von der
Gesellschaft.
Die Herren vom Rat versammelten sich in ihrer eigenen Stube, zu welcher
auch jeder durchreisende Fremde von Rang Zutritt hatte. Hier wurden oft
Feste mit glänzender Bewirtung abgehalten. Aber die auf gute Sitten
abzielende »Trinkstubenordnung« war auch hier nötig, denn die erste
Gesellschaft des Mittelalters trank, fluchte und raufte gelegentlich
ganz ebenso gern wie der Bürgerstand.
Für fremde Gäste, die höchstens dreimal mitgebracht werden konnten,
haftete das einführende Mitglied. In Augsburg durfte man sich als
Gastgeber auch Gäste einladen. »Wenn man Gäste einlädt und gibt von
der Person 18 Weißgroschen, so wird man mit zwanzig Essen gespeiset
und dabei den besten Rheinfall und Rheinwein, so zu bekommen ist,
getrunken, und dessen so lang, bis man alle voll ist. Wie ich denn
etliches Mal dergestalt Gäste auf der Trinkstuben zu mir einlud«
schreibt Hans von Schweinichen von 1575. In Freiberg mußte die Wehre
abgelegt werden, in Torgau nur, wenn es die Stubenherren für notwendig
erachteten. Daselbst waren aber ganz verboten »heimliche mordliche
Wehren«, wie Bleikugeln, Spitzbarten, Wurfkreuze, Büchsen, Dolche und
dergleichen.
Diejenigen, welche Kandeln, Gläser, Brettspiele oder anderes von der
Trinkstube wegtrugen, Tische und Bänke zerschnitten und zerstachen,
mit Kohlen oder Kreide die Wände beschmierten, wurden nach Ermessen
der Stubenherren bestraft. Zerbrochene Krausen (Gläser), Glasleuchter,
Fenster, Ofen und Kacheln mußten auf Kosten der Beschädiger durch neue
ersetzt werden, und auch die Strafe blieb nicht aus. Sie traf auch
diejenigen, welche das Bier mutwillig auf die Erde gossen. Gesinde und
Kinder durften nicht mitgebracht werden, dagegen durften Frauen an
festlichen Mahlzeiten, Hochzeiten, Tänzen und bei anderen besonderen
Gelegenheiten teilnehmen. An solchen fehlte es nicht. Fürstliche Gäste
der Stadt wurden auf der Trinkstube bewirtet, und meist erwiesen
sich diese auch erkenntlich hierfür. Herzog Ernst von Bayern ließ
von 1434 an den Bürgern zu Landsberg jährlich zu Weihnachten in ihre
Trinkstube drei Goldfärchen aus dem Würmsee geben. In den Trinkstuben
zu Freiberg und Torgau sollte der oberste Tisch für die Angehörigen der
Ritterschaft und des Adels, für die Ratsherren und fremde angesehene
Gäste vorbehalten bleiben.
Die Trinkstuben waren nicht den ganzen Tag geöffnet; diejenige zu
Torgau von 5 bis 9 Uhr abends, die zu Freiberg von 1 bis 5 und 6
bis 9 Uhr. »Die alten würdigen Herren ließen sich, da es weder
Straßenbeleuchtung noch öffentliche Fuhrwerke gab, vielfach von ihren
Knechten abholen. Diesen gefiel es auf der Trinkstube zu Freiberg sehr
wohl; sie tranken oft mehr als die Herren. Es wurde ihnen deshalb
der Trunk ganz verweigert und ihnen befohlen, an oder vor der Türe
ihrer Herren zu warten. Die armen Knechte! Nun, sie werden wohl auch
gewußt haben, wo sie trotzdem ihren Durst löschen und sich über diese
Verfügung trösten konnten!«[167]
Da die Bauern den Städtern alles nachahmten, so mußten sie auch,
wenn es nur halbwegs möglich war, ihre Trinkstuben haben. Eine
solche findet sich unter anderen 1407 im Elsasser Dorf Sigolsheim
(Sygoltzheim) erwähnt. Wo auf dem Lande die Trinkstuben fehlten, da
fehlte das Trinken deshalb noch lange nicht, bestanden doch auch unter
den bäuerlichen Handlangern Zünfte, bei denen das Trinken nicht weniger
ordnungsgemäß vor sich ging, als in der Stadt. So gab es vielfach
_Drescher-Zünfte_, die alle Bönhasen und Pfuscher energisch bekämpften.
In ihren Satzungen hieß es u. a.: So soll auch ein Ausgelernter bey
Empfängniß des Lehr-Briefes einem jeden gegenwärtigen Zunftgenossen zur
Recreation 1 Maaß Bier, einen halben Hering, 1 Quarckkäse und halben
Pickling reichen, ingleichen einen halben Batzen in die Lade zu erlegen
schuldig seyn.[168]
Wie mit so vielem anderen, räumte auch der dreißigjährige Krieg mit den
Trinkstuben gründlich auf. Mit der Blüte der Städte schwanden auch die
Trinkstuben, um von da ab nie wieder ihren alten Glanz zu erreichen,
wenn sie auch noch nach dem Westfälischen Frieden an vielen Orten
wieder erstanden.
Mit dem Ende der Zünfte nahmen die Handwerkerstuben für immer Abschied.
Aus den Herrentrinkstuben wurden Vereine und Klubs, die unter allen
möglichen Decknamen im Grunde genommen doch nur denselben Zweck wie
ihre Vorgänger haben -- unter ihren Fittichen sattsam zu trinken!
4. Trinkgelegenheiten, Fest- und Feiertage.
Amate, da ihr noch jung seid,
Kantate, da ihr traget Leid,
Doch ob ihr habt Lust oder Weh,
Ob jung, ob alt seid -- bibite!
»Man muß die Feste feiern, wie sie fallen!« Im Festfeiern waren
unsere Ahnen nicht faul, und die übergroße Anzahl von Heiligen, deren
Gedenktage die Kirche mit Orgelklang beging, bot Gelegenheit genug,
sich in der zeitüblichen Weise, d. h. durch besseres Essen und recht
strammes Trinken ordentlich auszutoben. Doch die kirchlichen Feiertage
genügten dem Unterhaltungsbedürfnis allein nicht, deshalb suchte man
sich auf eigene Faust Feste zu schaffen, darum gaben schon vor dem
neunten Jahrhundert die im Schoße einer Familie sei es Freude sei es
Trauer bringenden Vorkommnisse willkommene Gelegenheit zu festlichen
Gelagen. Bei der Geburt eines Kindes, bei dessen Taufe, bei der
Konfirmation, bei dem Verspruch, bei der Vermählung, beim Antritt
einer Erbschaft[169] wurden ebenso Mahlzeiten gehalten, zu denen man
die Sippe und die Freundschaft einlud, wie bei Todesfällen nächster
oder entfernter Verwandter. Darum gab man auch allen jenen, die man
bei solchen Gelegenheiten nicht mit dem in natura gereichten Trunk
erfreuen konnte, das sich so wunderbar konservierende _Trinkgeld_.
Auch der Meister gab es nach Vollendung eines größeren Werkes seinen
Mitarbeitern, und hatte er selbst nichts übrig, so schnorrte er den
Auftraggeber darum an, wie dies Meister Albrecht Dürer in einem vom 26.
August 1509 an den Frankfurter Kaufmann Jakob Heller datierten Brief
tat.[170]
Fragen wir nach dem Grund der damals immer wieder vorkommenden
Ausartungen bei festlichen Genüssen, so bestand dieser teils in der
zu jener Zeit waltenden großen Lebenslust, teils aber auch in der
Beschaffenheit des damaligen sozialen Lebens. Das Mittelalter hatte,
wenn man die korporativen Trinkstuben abrechnet, nichts, was den
stets wiederkehrenden allgemeinen Unterhaltungen und Vergnügungen
unserer Zeit entsprach, also weder Zeitungen, Zeitschriften und
Unterhaltungslektüre überhaupt, noch Bälle und Soireen, noch stehende
öffentliche Unterhaltungsanstalten, wie das Theater und die Konzerte,
sondern nur solche allgemeine Vergnügungen, die sich an ein
Kirchenfest anschlossen, oder welche bei besonderen außerordentlichen
Gelegenheiten stattfanden. Namentlich fehlte es an regelmäßigen
Vergnügungen, welche beiden Geschlechtern gemeinschaftlich waren.
Die Männer pflegten ihre Freistunden in den Trinkstuben zuzubringen,
während die Frauen bloß auf das Haus und die Familie angewiesen
waren.[171] Mit Entzücken wurde daher von den Frauen die Gelegenheit
zur Feier einer Festlichkeit ergriffen. Polterabende, Hochzeiten und
Kindstaufen waren es vornehmlich, wo die ungezügelte Zechlust so lange
austobte, bis die strenge Obrigkeit einen Riegel vorzuschieben für
gut fand. In Zittau war es der Patin untersagt, mehr als dreimal die
Wöchnerin zu besuchen, da sie jedesmal einen Schwarm von hungrigen und
besonders durstigen Damen mitbrachte. Ebenso war dieser Besuch auf
höchstens je eine Stunde Dauer festgesetzt, ebenso genau bestimmt, was
an Speise und Trank, als letzteres nur Bier, vorgesetzt werden sollte.
In Frankfurt a. M. wird gewöhnlicher Wein gestattet. Außer diesen
Besuchen wurden den Wöchnerinnen noch Einladungen zu dem Kindbetthof
erlaubt, einem geselligen Mahle, das mit einem Tänzchen schloß.
Selbstredend arteten diese Kindbetthöfe in wüste Schwelgereien aus, so
daß sie fast überall verboten wurden.[172]
Neben diesen Höfen bestanden noch die _Kindschenken_ oder
_Kindbett-Urten_, die in den Trinkstuben der Patrizier und Handwerker
stattfanden. Die Leute begnügten sich keineswegs mit der Urte allein,
sondern zogen im sechzehnten Jahrhundert nach ihrer Beendigung nach
dem Hause des Vaters oder des Paten des Neugeborenen, wo man nochmals
gehörig trank, oder, wie eine Frankfurter Verordnung sich ausdrückt,
sich »noch mehr beweinte«. Die Kindbett-Urten erforderten bei Taufen
Frankfurter Patrizierkinder achtzig bis hundert Maß Wein, so daß sie
1596 die Honoratioren selbst für immer abschafften. Die Geschichte war
schließlich zu teuer geworden. Der Frankfurter Rat hatte die Urterei
1418 zuerst verboten, da sie aber trotzdem fortbestand, -- wie alle
derartigen von Luxusgesetzen verpönten Veranstaltungen, -- gestattete
er sie 1546 offiziell wieder, umsomehr als sich bei der Heimlichkeit
und der durch diese gebotenen beschränkten Teilnehmerzahl ein starker
Ausfall des Weinungeldes, der Accise, bemerkbar machte. Die Taufhöfe
durften auch später, freilich nur bei Tag und an Sonntagen, abgehalten
werden. Wenn irgend ein »Nörgler« dieses Gesetz umgehen wollte, so
sandte er allen denen, die er einladen wollte, ohne es zu dürfen,
Speisen und Weine ins Haus, wozu auch insofern Veranlassung vorlag,
als die sehr geringe Höchstzahl der Gäste vorgeschrieben war. In
Braunschweig war übrigens nach § 138 der Polizeiordnung um die Mitte
des 14. Jahrhunderts dieses Zusenden von Bier, Wein und Speisen
untersagt.
Außer der Taufe und den Taufmahlen gaben noch der erste Kirchgang der
Wöchnerin und ihr erstes Bad Gelegenheit zu Gastereien.
Nach der Verlobung fanden gleichfalls Mahlzeiten statt, zu denen
man die beiderseitige Familie und Freundschaft einlud. Entweder gab
es gleich nach dem Verspruch -- den man bezeichnend den _Weinkauf_
nannte -- im Hause der Braut, im Rathaus oder in einem Kloster ein
Festmahl. Nürnberg verbot 1485 die Verlobungsfeste in den Klöstern.
Schmausereien, Trinkgelage und zum Schluß ein flottes Tänzchen waren
gewöhnlich der Bestand dieser Vergnügungen, bei denen sich das
städtische Protzentum gegenseitig überbot. Auch die Nassauer fehlten
nicht, so daß sich die Ulmer Behörde zu der Bestimmung veranlaßt sah,
»daß man nur bis sechs Uhr abends auf Kosten des Bräutigams zechen
dürfe, von da ab jeder für sich zu zahlen habe.«[173] Beim Zuge in die
Kirche läuteten die Glocken, wofür das Brautpaar nach dem Nürnberger
Hochzeitsbüchlein von 1485 dem Glöckner ein Viertel Wein spendete. In
Frankfurt stellte sich das Brautpaar unmittelbar nach seiner Ankunft
im Dom auf einen Stein, der im Kreuzgang vor der Turmtüre lag. An
diesen Stein, -- _Heißenstein_, von heißen, verheißen, versprechen,
genannt -- der eine ausgemeißelte Handtreue aufwies, trat der Priester
und goß Wein über die verschlungenen Hände des Brautpaares, ehe er sie
zur Einsegnung der Ehe vor den Altar führte, -- die bindende Kraft des
heiligen Weines, den man ja auch auf dem Tisch des Herrn verabreichte,
im Gegensatz zur lösenden Kraft, durch die ein freier Mann die unfreie
Braut ebenbürtig machen konnte: »Wenn aber ein Freymann (zu Sickte)
eines unfreien Mannes Tochter nimmt, ist es ein Ackermann, so gibt er
dem Großvogte ein Stübchen Weins, ein Kothmann aber ein halb Stübchen
Weins.«[174]
An manchen Orten, so in Frankfurt a. M., war es Sitte, am Hochzeitstag
vor dem Hause Fässer aufzustellen und an alle Vorübergehenden Freiwein
zu verabreichen. Die hierdurch entstandenen Ungehörigkeiten veranlaßten
natürlich zahlreiche Verbote der Behörden, die wohl umgangen, jedoch
niemals befolgt wurden, -- dazu war das Protzentum in gewisse Kreise
des Mittelalters zu fest eingewurzelt.
Die Hochzeiten selbst schlossen, wie ja auch heute noch, mit
Schmäusen, bei denen es je höher die Familie stand desto toller im
Essen und Trinken herging. Eine mit dem größten Aufwand veranstaltete
Hochzeitsfeier in der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts schildert
Othokar Horneck in seinem gereimten Zeitbuch des Landes Österreich da,
wo er zum Jahre 1246 beschreibt, wie König Othokar von Böhmen seine
Nichte, die schöne Markgrafentochter von Brandenburg, an den König
Bela von Ungarn vermählte: Es war da so viel zusammengebracht, daß,
wer es recht betrachtet hat, fürwahr gestehen muß, daß er nie bei
einer Hochzeit oder an einem anderen Ort mehr Vorrat an allen Dingen
gesehen. Bloß an Wein war so viel da, daß, wenn so viel Leute, als
in zwei Ländern sind, zu trinken begonnen hätten, ihnen der Wein,
dieweil die Hochzeit währte, nicht abgegangen sein möchte.« Von einer
Fürstenhochzeit in Torgau berichtet Luther: »einer hat dem andern
ganze halbe Stübichen Kandeln voll Bescheid tun müssen. Das haben sie
genannt einen guten Trunk«. Bei der Vermählung des Herzogs Georg von
Landshut mit einer polnischen Gräfin wurden in acht Tagen 300 Ochsen,
75 wilde Schweine, 500 Gänse, 62000 Hühner, 75000 Krebse und 162
Hirsche verzehrt, dazu 175 Stückfässer Landshuter, 200 Fässer andere
deutsche und 70 Fässer italienische Weine ausgetrunken. Eine alte, in
Schweinsleder gebundene Chronik erzählt uns, »_wie auf der Hochzeit
des Ritters Dietrich von Quitzow mit Fräulein Elisabeth, Tochter des
Herrn Apitz Schenk von Landsberg, im Jahre 1393 zu Köln an der Spree
gegessen, getrunken und getanzt wurde_«.
Während man bei unseren heutigen Hochzeitsmahlen mit Vorliebe »bunte
Reihe« macht, waren die Tafeln der Jungfrauen und Männer auf jener
Berliner Hochzeit vor 500 Jahren streng von einander geschieden. Aber
beide waren, der Sitte jener Zeit entsprechend, reich besetzt. In der
Mitte waren mehrere ungewöhnlich große Käse zur Zierde aufgestellt,
und zwar so, daß stets zwei den dritten trugen. Das Mahl fing mit
großen Näpfen voll Biersuppe an, bei der Pfeffer und Ingwer nicht
gespart waren. Hierauf kam Hirse mit Würsten, erstere mit Safran
schön gelb gekocht. Dann trug man Grünkohl mit Hammelköpfen auf und
hierauf Kalbfleisch, ebenfalls mit Safran schön gelb gekocht und stark
mit Pfeffer gewürzt. Rehbraten mit vielem Knoblauch und Zwiebeln
und Wildschweinsbraten schlossen sich an, und den Beschluß machte
Thorner Pfefferkuchen. Beim zweiten Mahle trug man Brot auf, das mit
Kümmel und Fenchel versetzt war, und dazu gab es einen Hirsebrei, im
Sack gekocht. Dieser wurde in einem Topfe auf den Tisch gebracht, um
welchen wiederum ein Sack vielfach herumgelegt war, wie man jetzt
wohl Servietten um Mehlspeisen legt. Es war ein Lieblingsgericht der
damaligen Zeit und wurde in der Regel mit »Tunke« genossen, zu welcher
sich wohl noch eine Beikost, Heringe, Schinkenschnitte, je nach dem
Geschmacke der Gäste gesellte. Dann folgten Fische »auf ungarisch«
gesotten; hierauf Wildpret und Spanferkel in Teig gebacken und endlich
Mandelmus in vier Farben. Ließ man es, wie aus dem Mitgeteilten zur
Genüge hervorgeht, an den nötigen kulinarischen Genüssen durchaus nicht
fehlen, so wurde doch auch für einen guten »Umtrunk« nach Kräften Sorge
getragen, Kräuterbiere und Met fanden besonders viel Liebhaber, nicht
minder »Ipocras«, der seiner Zusammensetzung nach unserem Glühwein
gleichkommen dürfte. Dann gab es Bernauer, Kapnizer und Gardelegener
Bier und ebenso Zerbster Bitterbier. Getrunken wurde aus steinernen
Krügen, die mit Silber beschlagen waren, aus Kannen und Trinkhörnern.
Auf der Hochzeit Herzog Georgs von Bayern und Landshut, der allerdings
den Beinamen »der Reiche« trug, mit des Polenkönigs Tochter zu
Landshut im Jahre 1475 machten die Kosten für den Unterhalt der
Gäste die unerhörte Summe von fast 56000 Gulden aus. Für Gewürze
allein wurden 1089 Gulden verausgabt. Auf der sechs Tage währenden
Hochzeit des Prinzen Wilhelm von Oranien mit Anna, der Tochter des
Kurfürsten Moritz von Sachsen (1561), waren 5600 Gäste in Dresden
anwesend, die 3600 Eimer Wein und 1600 Fässer Bier vertilgten.[175]
Im Jahre 1500 hielt Kurfürst Johann von Sachsen sein Beilager mit der
Prinzessin Sophie von Mecklenburg in Torgau, wo acht Tage lang 11000
Personen köstlich gespeist und 7200 Pferde gefüttert wurden. Noch
mehr Hochzeitsgäste, 14000, besaß Graf Eberhard der Rauschebart. Bei
der Hochzeit Johannes von Luxemburg mit Elisabeth von Böhmen (1310)
bedienten Ritter zu Pferde die an den auf der Nordseite des Speyerer
Domes aufgeschlagenen Tischen zechenden Gäste. »Brunnen waren mit
Wein, Bier und Met zu trinken da. Höhlen voll von Fleisch, Fischen
und Getreide. Schiffe, beladen mit Wohlgerüchen, waren vorhanden, die
Bedürfnisse des Leibes aufs beste zu erfüllen.«[176]
Der Hochadel tat es natürlich, so weit es nur immer möglich war,
den Fürstlichkeiten gleich. 1578 bei der Hochzeit des böhmischen
Ritters Wilhelm von Rosenberg mit einer Markgräfin von Baden auf
Krommenau (Krummau) wurden vertilgt: 1787 Eimer Rheinwein, 2000 Eimer
ungarischer, 700 Eimer österreichischer, 1100 Eimer mährischer, 370
Eimer süßer, 448 Eimer böhmischer Wein; dann 5487 Viertel Weißbier,
180 Viertel Rackonitzer, 920 Viertel Gerstenbier und 24 Viertel
Schöps.[177] Die Hochzeit kam auf über 100000 Taler zu stehen.
Aber auch die Bürger entfalteten einen reichen Hochzeitsluxus. In
Schwäbisch-Hall dauerte einst eine Hochzeitsfeier neun volle Tage,
während welchen stets an sechzig Tischen gespeist wurde.[178]
Nach Faust von Aschaffenburg pflegte auf den Hochzeiten der Frankfurter
Patrizier im sechzehnten Jahrhundert ein Fuder Wein vertrunken zu
werden. Im siebzehnten Jahrhundert war dieser Hochzeitstrunk schon auf
drei Fuder angewachsen.
Eine im Jahre 1515 von dem Frankfurter Geschlechte Arnold von Glauberg
ausgerichtete Hochzeit kostete 116⅔ Gulden. 76 Leute waren geladen und
vertranken sechs Ohm Wein und für sechseinhalb Gulden Bier. Dazu wurden
239 Pfund Rindfleisch, 315 Hähne und Hühner, 30 Gänse, 3100 Krebse,
1420 Weißbrode und vieles andere mehr verzehrt. Man aß ebenso gut, wie
man trank, und das will viel sagen!
Bei den Brautgelagen in Braunschweig durfte der Bräutigam nur zwischen
zwanzig bis höchstens vierzig Personen zu Gast bitten, denen er bloß
vier Stübchen Wein vorsetzen sollte, ein so bescheidenes Maß, daß
es wohl kaum dabei geblieben sein dürfte. In Goslar richtete sich
die erlaubte Zahl der Hochzeitsgäste nach der Höhe der Mitgift der
Braut. Für jede erhaltene zwei Mark Silber konnte der junge Gatte eine
Schüssel geben, aus der zwei bis vier Personen essen sollten. Das
Getränkquantum war in Goslar nicht namhaft gemacht.[179] Das kleine
Wernigerode war toleranter, indem es ohne weiteres erlaubte, 120
Personen zu den Vermählungsfeierlichkeiten einzuladen, dazu noch 16
Droste, 16 Mägde, Spielleute und Ratsdiener. Hingegen untersagte der
Magistrat Wernigerodes »polternacht en holde« -- den Polterabend zu
halten, da es an diesem meist toller zuging, als am Hochzeitsabend.[180]
Über das Schlemmen und sonstige bei den Hochzeitsschmäusen übliche
Unarten klagt Cyriakus von Spangenberg in seinem Ehespiegel oder LXX
Brautpredigten,[181] nachdem er sich über die Tänze bei den Hochzeiten
ausgelassen hat: »Wenn man sich am Reyen und tanzen wol müde gelauffen,
gejaget, gedrehet und gerennet hat, so findet man sich alsdann wieder
spat genugsam zu Tische und hält das Nachtmahl, da gehet es also viel
wüster, unmäßiger und unzüchtiger zu, als wil der Abend unschamhaftiger
und trunkener ist dann der Morgen; da isset mancher und trinket ohne
Hunger und Durst zu ungelegener Zeit, wäre besser, er schlieffe dafür,
und ist diese Abendmalzeit schädlich, beyde, dem Bräutigam und den
Gästen. Ist das auch ein schändlicher Mißbrauch, daß auff denselbigen
Abend Jungfrawen und Gesellen zusammen unter einander gemenget gesetzt
werden, weil aber das Gesellige sich gemeiniglich voll gesoffen
und toll gelaufen hat, ist wol zu erachten, was grob, unflätig und
unverschampt sie pflegen zu seyn, mit Worten und Gepärden, und ist
dahin kommen, daß auch unter den Jungfrawen ihr vil selbst unhypsch
genugsam seyn können mit Worten und den Scherz am meißten treiben und
fördern, daß es auch bisweilen an einem anderen ort (will nit sagen
wo) zu vil were, das stehet ja zumal übel. Denn was geschiehet auf den
Abendmalzeiten, wenn man den ganzen Tag gesoffen hat, anders, dann
daß eyner schlaft über Tische, der ander zerbricht Gläser, der dritte
schreit und singet, der vierte hadert und zankt, der fünfte beweint das
Trunken Elend, der sechst giebt fechten und springen für, der siebente
wil aus der Kunst disputiren, und ist ein solches Leben durcheinander,
daß man nicht weiß, wer Koch oder Kellner ist ... Also gar hat Bacchus
das tolle Regiment zu Abends alleine, wenn man ihm den Tag zuvor
gedienet hat, daran ist ja nicht viel zu loben ...«[182] Geiler von
Kaysersberg meint auch »wa man uff einer hochzeit ist: olleweil man
nuechtern ist, so ist nit guot dantzen, aber wenn man fol ist, so gat
es erst«.[183]
Wie man im ersten Viertel des siebzehnten Jahrhunderts heiratete,
schildert ein Chronist bei der Beschreibung der Hochzeit des
reichen Bürgermeistersohnes Nameler zu Bunzlau in Schlesien. Da ich
unbescheiden genug bin, auch auf Leserinnen zu rechnen, setze ich die
Schilderung dieser bürgerlichen Hochzeit als Gegensatz zu der erwähnten
Quitzowschen Hochzeit hierher, die als Parallele zwischen einst und
jetzt vielleicht die Damen interessieren dürfte.