Allerdings war in Konstanz wie anderswo früher eigentlich jedes

Stadthaus in dem Sinne ein Gasthaus, daß der Eigentümer -- Wirt heißt

heute noch in Norddeutschland der Hausbesitzer -- den Überschuß des

selbstgebrauten Bieres an Gäste sei es frei oder gegen Bezahlung abgab.

Mit dem Beginn der neuen Zeit traten aber, wie auf allen Gebieten der

»bürgerlichen Nahrung«, auch im Gastgewerbe gewisse Normen ein, die

das Ausschenken von Getränken gewissen Innungssatzungen unterwarfen.

»Es ist«, besagt ein Züricher Ratsbeschluß von 1618, »einem Bürger wol

erlaubt, etwa bei Zufälligkeit einen fremden guten Freund in seinem

Haus ohne unterlaufende Gefahr mit Bescheidenheit, aber nicht oftmals

gastfrei zu halten.«

In der ersten Zeit des Zunftzwanges konnte nur der brauberechtigte

Bürger den Bierausschank ausüben. Wollte ein anderer Bürger diese

Berechtigung erwerben, so mußte er sechs volle Jahre hindurch

»Kruppbruder« bleiben, ehe er ein eigenes Brauhaus erbauen und das

selbstgesottene Bier verkaufen durfte. Nebenbei hatte er noch die

namhafte Summe von erst zwanzig, später sogar vierzig Gulden als

Einkaufsgeld in die Gilde zu erlegen.[158]

Diese Wirtshäuser, von denen z. B. Erfurt um das Jahr 1300 in

jeder Straße fünf bis sechs besaß, waren der Versammlungsort aller

Müssiggänger, der Fremden und der Ortsangehörigen, die nicht in den

mehr überwachten, daher vornehmeren Ratskellern zechen wollten, oder

die keiner Korporation mit eigenen Trinkstuben angehörten. Daher waren

denn auch die Winkelgaststuben den frommen Herren wie den Ehrenfesten

und Gestrengen des hohen Rates ein Dorn im Auge, den die ersteren

durch Predigten unschädlich zu machen suchten, während die letzteren

die Rechte und Pflichten der Wirte dieser »Tafernen« durch Erlässe zu

ordnen unternahmen. Da in den Ratskellern ausnahmslos gleich bezahlt

werden mußte, so flüchteten sich hauptsächlich die Pumper zu den

willigen Wirten, die in Hieroglyphen

Schnallen an die Wand geschrieben,

Die Kreuze, die durch's Borgen blieben.[159]

Alle Wirte hatten die gleichen Zeichen. Ein Glas wurde durch

einen Strich (|), zwei durch einen Winkel ([a]), drei = [b],

vier durch ein Viereck, fünf durch die Schnalle ([c]) notiert,

die merkwürdigerweise auch »ring« oder »ringling« hieß.[160]

[a] [b] [c]

| +------ +-----+

| | | |

| | +-- |

| | | |

+------ +------ +-----+

In diesen Kneipen ging es meist sehr unehrbar zu. Die unzertrennlichen

Begleiter der Völlerei, das Spiel und die Rauflust waren hier ständige

Gäste und verleideten den besseren Elementen der Stadt den Aufenthalt

in diesen Spelunken, die sie auch meiden konnten, da ihnen die

Trinkstuben und meist, namentlich in Norddeutschland, die städtischen

Ratskeller zur Verfügung standen.

Von den Wirtshäusern des Mittelalters hat nur eine ganz unbedeutende

Anzahl die verheerenden Kriege und Niederreißwut vieler Städte

zu überdauern vermocht. Wohl das älteste Wirtshaus dürfte jener

weltberühmte Anbau der hl. Sebalduskirche in Nürnberg, das

altehrwürdige _Bratwurstglöcklein_ sein, das vor zwei Jahren das

fünfhundertjährige Jubiläum feiern konnte. An seinen kulinarischen

Gaben ergötzten sich schon die Leuchten des alten Emporiums, Albrecht

Dürer, Willibald Pirckheimer, Peter Vischer, Adam Krafft, Veit Stoß,

Lazarus Spengler, Hieronymus Paumgartner, Hans Sachs, Konrad Grübel und

viele andere mehr, deren Namen im Winde verwehten. Gleich Carmen Sylva,

deren Gedicht

Ich las, was allhier geschrieben stund,

Und weil ich die Herrn nit finden kunnt,

So hab' ich auf ihrem Platze gesessen,

In ihrem Geiste mich satt gegessen.

unter Glas und Rahmen in den engen Räumen hängt, hat sich mancher im

Andenken an sie sattgegessen, vielleicht sogar ein Räuschlein angezecht.

Der Geist Johann Wolfgangs des Großen umschwebt ein anderes altes

Gasthaus, den alten Keller in _Auerbachs Hof in Leipzig_, der schon

1438 bestanden haben soll, aber erst mit der Erbauung des Auerbachschen

Hauses, 1529 bis 1530, von dem geschrieben steht im Leipzigischen

Geschichtbuch von 1714: Anno 1525. So gehet auch die gemeine Rede,

welcher ein alt geschriebenes Leipzigisches Chronicon beypflichtet,

daß der bekannte Schwarzkünstler Dr. Joh. Faust vermittelst seiner

Kunst, ein mit Wein gefülltes Fass aus Auerbach's Keller auf die

Gasse geritten -- seine jetzige Gestalt annahm. Das Haus der Lübecker

Schiffergesellschaft, das am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1401

seinen Geburtstag hatte, ist erst viel später aus einem Klubhause zu

einer Gastwirtschaft geworden.

An Ratskellern sind nur der Bremer und der Schweidnitzer Keller aus der

Vorzeit auf uns gekommen.

Am 6. Mai 1405 wurde der Grundstein zum alten Bremer Rathause und damit

zu dem Ratskeller gelegt, in dem Wilhelm Hauff so herrlich bei den

alten Weinen aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert träumte.

Mit scheuer Ehrfurcht betreten wir das Gelaß, von dem Hermann Allmers

Spruch besagt:

Jahrhunderte hat hier gezecht

In deutschem Wein, Geschlecht auf Geschlecht;

Drum ehr' auch du den geweihten Ort --

Und, wie die Väter: Zeche fort!

Und der gemütliche Schweidnitzer Keller, Breslaus weltbekanntes

Wahrzeichen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, in dem

sich seit Jahrhunderten die Originale der alten Schlesierstadt ein

Stelldichein geben. Die verräucherten, bei hellstem Sonnenschein

halbdunklen Räume, die lauschigen Eckchen, in denen sich so gut trinken

und, vom Bier bewältigt, nicken läßt, wie schmerzlich entbehrt man

sie in den Bierpalästen der Großstadt und in den Weinrestaurants mit

Lord-Oberkellner und uniformiertem Portier!

Wohl mögen noch in vielen anderen deutschen Städten Ratskeller aus

verflossenen Jahrhunderten ein richtiges Greisenalter leben, aber

keiner von ihnen allen reicht an den Breslauer und gar erst an den

Bremer heran, von dem der trotz alledem und alledem gewaltige Heinrich

Heine, sehr richtig erklärt:

Glücklich der Mann, der den Hafen erreicht hat

Und hinter sich ließ das Meer und die Stürme

Und jetzo warm und ruhig sitzt

Im guten Ratskeller zu Bremen.

2. Ein nordischer Ratskeller.

Hoscha, wann wollen wir fröhlich seyn,

Der kühle Wein

Thut unerträglich warten,

Die Gesellschaft auch versammelt ist

Ohn bösen List,

Sie mischet schon die Karten.

_Joh. Fischart_, Geschichtsklitterung.

Die pralle Sonne liegt auf dem menschenleeren, von den hohen

spitzgiebligen Häusern umrahmten Marktplatz mit der Rolandsäule, dem

Zeichen der Marktgerechtigkeit. Nur Schweine und Hunde durchwühlen die

Überbleibsel der vom Wochenmarkte verstreut umherliegenden Gemüsestücke

und Fleischreste.

Stolz, in majestätischer Ruhe aus allen anderen Gebäuden durch seine

Größe hervorstechend, liegt das Rathaus da. Seine Giebel und Erker

werfen tiefe Schatten auf das holperige Pflaster des Platzes. Die

Hellebarde nachlässig haltend, lehnt einer der Stadtsöldner im Schatten

eines der Vorsprünge, halb eingelullt von der mittägigen Stille und dem

Gesumme der Fliegen, ab und zu einen sehnsüchtigen Blick in die dunkle

Öffnung werfend, -- dem Eingang in den Ratskeller.

Nur wenige Stufen führen in den mollig kühlen Raum hinab, in dem

»selbst das liebe Himmelslicht, trübe durch gemalte Scheiben bricht«.

Die elfte Stunde, die Mittagszeit des Mittelalters, ist noch nicht

lange vorbei, darum geht es noch ruhig in dem nur von wenigen Gästen

besetzten Raum zu.

In der einen Nische, hart an zwei großen, mit köstlicher Schnitzerei

versehenen Fässern, die einen ihren Kunstwerken ebenbürtigen Wein

bergen, schäumen zwei Humpen voll guten fremden Bieres vor zwei

Rittern aus unfernen »festen Häusern«. Sie haben es sich bequem

gemacht, die Recken mit den wetterharten, trotzigen Gesichtern. Helm

und Küraß liegen zur Hand auf den vierbeinigen Stühlen, die Arme auf

dem blankgebohnten Tisch aufgestemmt, plaudern sie von Krieg und

Kriegsgeschrei, vom letzten Niederwurf der Kaufleute, der Beute und

dem Lösegeld und flüsternd, sorgsam äugend, ob kein Horcher in der

Nähe, beraten sie den nächsten Anschlag auf die beneideten und darum

bitter gehaßten Bürger, die es sich beim Gewerk wohl sein lassen und

hohnlächelnd auf die armen Stegreifgesellen herabsehen, deren stolze

Namen und feste Häuser nur zu oft mit Armut gepaart sind, während die

Truhen des Bürgers Kostbarkeiten in Fülle bergen.

Der Kellereingang verdunkelt sich, einige Stadtbewohner kommen die

schmale Treppe hinab. Prächtig gehen sie einher, diese Bürger,

die Seide, das feine Tuch ihrer Kleidung gleisst in den schrägen

Sonnenstrahlen und spielt auf den Spitzen des Pelzwerkes, das trotz

der Jahreszeit ihre Mäntel verbrämt. Behäbig, im Gefühl ihrer Würde,

schreiten sie zum Stammtisch, auf den der Aufwärter den gewohnten Trank

stellt. Bewundernd, wie zu höheren Wesen, sehen die Bauern und deren

Frauen von den schmalen Fenstertischen zu den gestrengen Herrn hinüber,

die ihnen nur dann einen Blick zusenden, wenn die Unterhaltung der

Dörfler allzu laut zu werden droht.

Je weiter der Nachmittag vorrückt, desto mehr mehrt sich die Zahl

der Gäste. Der Handwerker im Schurzfell kommt auf einen Stehtrunk,

leutselige Pfaffen mischen sich unter die Laien; dort stimmt einer ein

Schelmenliedlein an, in das andere fröhlich einstimmen, bis der Gesang

mit einem Schlag jäh verstummt.

Ein stämmiger Mann ist eingetreten. Der lange, an den Spitzen

ergraute Bart, das tiefernste Antlitz mit den scheu, doch nicht

bösartig blickenden Augen, über die sich buschige Brauen wölben, das

kurzgeschorene Haupthaar, all dieses mit der dunklen Kleidung, gegen

die nur ein kurzes grellrotes Mäntelchen absticht, verleihen dem Manne

ein fast ehrwürdiges Aussehen. Er tritt in die Mitte des großen Raumes,

lüftet sein Barett, ohne seinen Gruß erwidert zu erhalten, sieht sich

nach einem freien Tisch um, kein Platz daran darf besetzt sein, an dem

er sich niederläßt. Mit abgewandten Gesicht stellt der Aufwärter einen

henkellosen Krug vor ihm hin und mit dem Ende der ledernen Schürze faßt

er ängstlich das Geldstück an, das seine Hand nicht berühren darf.

Sorgsam trägt er es dem Wirte hin, der es abseits von der anderen

Einnahme verwahrt. Non olet -- aber es könnte unehrlich machen, stammt

es doch vom Schreckgespenst des Gemeinwesens -- dem _Henker_.[161]

Meister Angstmann hat seinen Krug geleert und nach höflichem Gruß gegen

den Ratsherrntisch die nach ihm benannte Henkerstube verlassen. Das

Treiben, das seine Ankunft nur auf einen Augenblick gestört hatte,

nimmt seinen Fortgang.

In das Lachen, Schreien, Singen mischt sich das Rollen knöcherner

Würfel, Flüche werden laut, denn die rauhe Zeit läßt trotz

aller obrigkeitlichen und priesterlichen Verbote nicht von dem

»vermaledeiten, gotteslästerlichen Fluchen«.

Die Leidenschaft des Spieles im Verein mit den hitzigen Getränken und

der dumpfen, alkoholgeschwängerten Luft der engen Räume entflammt

die Gemüter immer mehr und mehr; Messer blitzen, die Stühle werden zu

gefährlichen Waffen, ebenso die Krüge. Die Anwesenden spalten sich

in zwei Parteien, die, oft ohne die Ursache des Zwistes zu wissen,

ingrimmig aufeinander losfahren, froh, ihre Kraft mit ebenbürtigen

Gegnern messen zu können. Die Weiber der Raufer mischen sich kreischend

und zeternd in den Streit, und die schrillen Schreie übertönen fast

das Waffengeklirr und das Wutgeheul der Kämpfer. Reichen die Nägel und

Scheltworte dieser Weiber nicht aus, so machen sie durch Bisse und

grauenhaft-gräßlichen Griff den Gegner mitunter für immer kampfunfähig.

Der Lärm des Kampfes ist bis in die oberen Rathausräume gedrungen

und die in einer Beratung gestörten »hochmögenden Herrn« drängen

sich auf dem Treppchen, das aus den nüchternen Ratszimmern in das

feuchtfröhliche Geschoß führt, wie es noch heute im Bremer Ratskeller

zu sehen ist.

Die Herren vom Rat gebieten dem Kellerwirt Frieden zu stiften und sein

Ruf, daß nun »all Fehd ein Ende haben müsse« übertönt das Getümmel.

Mit Riesenkräften trennt er, unterstützt von seinen Knechten, die

Kampfhähne, von denen manch einer blutend am Boden liegt. Wie Öl auf

die erregten Meereswogen wirken seine Worte, denn jeder weiß, daß die

Prügelsuppe von des Wirtes Fäusten böse schmeckt, und daß sie überdies

noch den Nachteil hat, das Verbot, im Ratskeller zechen zu dürfen, nach

sich zu ziehen.

Erst einer, dann mehrere Besonnene rufen nach der »Gertrudminne«,

dem Versöhnungstrank, der nun die Runde unter den scheinbar wieder

friedfertig gewordenen Gästen macht, von denen aber manch einer bei

sich beschließt, die Fehde bis zur Abfuhr auf neutralerem und weniger

gefährlichen Boden, als dem des Ratskellers, weiter auszufechten.

3. Trinkstuben und Klubs.

Was soll ein Mann,

Der nicht all Tag saufen kann?

_Joh. Fischart._

Neben den Wirtshäusern und Ratskellern besaßen die mittelalterlichen

Städte ihre nicht jedermann zugänglichen Trinkstuben, die, von gewissen

Korporationen für ihre Mitglieder gegründet, auch nur diesen offen

standen.

Besonders die Zünfte vereinigten sich nach getaner Tagesarbeit in ihren

Trinkstuben, um hier gleichsam im Familienkreise ihrer Fachgenossen

und gleichgesinnter Freunde die nur vom Deutschen erkannte Poesie des

Trinkens zu genießen.

Dort saßen die ehrsamen Handwerker zusammen, in Norddeutschland beim

Bier, im Süden beim Wein, kannegießernd, über Handwerksangelegenheiten

Morgensprache haltend und verhandelnd über das Wohl und Wehe ihres

Standes, bis die »Weinglocke«, wohl auch lange Glocke genannt, weil sie

eine halbe Stunde lang gellte, im Sommer um neun, im Winter um acht Uhr

Schluß gebot. In diese Trinkstuben verlegte die Zunft selbst und jeder

ihrer Meister alle Feierlichkeiten. Die Freisprüche der Gesellen und

Lehrlinge, Hochzeiten, Kindstaufen mit Gastmählern, Trinkgelagen und

Tänzen fanden ebenso in den Gildenhäusern statt, wie die Totenschmäuse.

Hier wurde das Brommelbier getrunken, das unverehelichte Meister bei

gewissen Gelegenheiten als Strafe geben mußten. Diese Trinkstuben

nahmen, je älter sie wurden, desto mehr den Charakter von Wirtshäusern

an, in denen man auch häufig spielte. 1651 sieht sich der Straßburger

Rat wiederholt genötigt, in den Zunftstuben das Spielen um Geld mit

Würfel und Karten zu untersagen.[162]

In Nördlingen hatten 1446 die Trinkstuben das Privilegium auf

Hazardspiele. Auf der Gesellschaft der Limburger zu Frankfurt a. M.

wurde beim Spiele 1458 Jakob Stralenberger von Hert Weiß erstochen.

Verwundungen kamen öfter vor. In Freiberg sollte der Schenke kein

Geld zum Spiel darleihen, und auch auf Borg oder Kreide sollte

nicht gespielt werden. Mehr als zwei Gulden durfte in Torgau keiner

verspielen, Spielratten aber, die dem Spiele alle Tage frönten,

wurde dieses ganz und gar verboten. Wie diese Bestimmungen aber

selbstverständlich übertreten wurden, geht aus der Ausstoßung des

Christoph Gering zu Augsburg hervor, der auf der Herrenstube nicht

weniger als 7600 fl. verspielt hatte.[163]

Aller Zank und Hader, das Fluchen, Schwören, Gotteslästern, das

ärgerliche Disputieren über den Glauben und das heilige Evangelium,

das schädliche und schändliche Laster der Nachrede und Verleumdung,

grobe, unzüchtige und leichtfertige Reden waren bei Strafe verboten.

Wer aber in Torgau es wagte, den hochwohlweisen Rat zu kritisieren

und am Ende gar über ihn zu räsonnieren, der mußte gewärtig sein,

von dem Stubenherrn beim Rate angezeigt zu werden, damit sich dieser

»mit weiterem Ernst und gebürlicher Strafe zu erzeigen wisse«. Der

Strafe waren auch die Sänger schandbarer Lieder, die Gäste, welche ein

ungestümes Geschrei erhoben und ein wildes Wesen führten, verfallen.

Bei der drittmaligen Übertretung trat an Stelle der Geldstrafe

halbjährige Verbannung von der geliebten Trinkstube. In Frankfurt war

die größte Strafe die Ausschließung von der Gesellschaft.

Von diesen Zunfthäusern haben sich verhältnismäßig nur wenige bis zur

Gegenwart erhalten. Entweder fielen sie den Deutschland so oft und

gründlich verheerenden Stürmen oder später der Verschönerungssucht, die

mit so vielem Altehrwürdigen vandalisch aufräumte, zum Opfer, wenn sie

nicht ihren einstigen Bestimmungen entfremdet und zu anderen Zwecken

verwendet wurden. Eines der prächtigsten Denkmäler eines dieser

ehemaligen Zunfthäuser ist das _Schifferhaus_ in Lübeck, heute noch das

Vereinslokal der Schiffergesellschaft, die am 26. Dezember 1902 auf ein

fünfhundertjähriges Bestehen zurückblicken konnte.

Nach der ältesten erhalten gebliebenen Hausordnung waren die Brüder

und Schwestern der Schiffergesellschaft gehalten, jeden Tag für die

lebenden und verstorbenen Mitglieder zu beten. Am Gildetag fand ein

Totenamt für die Dahingeschiedenen statt, woran sich eine sehr fidele

Schaffermahlzeit schloß. Das noch heute bestehende und in seiner

Hauptsache den ursprünglichen Bau aufweisende Schifferhaus wurde

1535 errichtet. In diesem Hause fanden die Schaffermahlzeiten statt,

die ursprünglich mit Fastnachtsabend, später aber schon viel früher

begannen. Die Kosten dieser Gelage hatten dazu bestellte Schaffer zu

tragen. »Da man sich aber gegenseitig immer mehr zu überbieten suchte,

so war es schließlich schwer, willfährige Schaffer zu finden. Sie

zahlten lieber die hohen Strafen, als daß sie die Wahl zum Schaffer

annahmen.« Bis zur Mitte des siebzehnten Jahrhunderts tafelten die

Männer allein. Von da ab erscheinen Frauen bei den Schaffermahlzeiten,

die tüchtig »mitschafften«.

Weitere ehemalige Zunftstuben sind die Artushöfe in Danzig, Elbing,

Königsberg und Thorn, ferner Reste solcher in Frankfurt a. M., Nürnberg

u. a. a. O.

Allgemein wurden die Zunfthäuser im sechzehnten Jahrhundert. »Vorher

dienten den Zünften als Versammlungsorte häufig die Kirchhöfe, auch

die Kirchen selbst, die ja überhaupt im Mittelalter mehrfach zu

weltlichen Zwecken benutzt wurden. Privathäuser eigneten sich nicht als

Versammlungsort, weil sie nicht räumlich genug waren.«[164]

Mitunter erhielt eine Zunft ihren Namen von der Benennung des Hauses,

in dem sie zusammenkam. So hieß in Basel die Zunft der Gewandschneider

(Kaufleute) von dem Haus »zum Schlüssel«, das sie zu Anfang des

fünfzehnten Jahrhunderts gekauft hatte, »die Zunft zum Schlüssel«.

Ebenso hießen nach ihren Häusern die Bauleute »zu Spinnwetern«, die

Scherer »zum Stern« usw. Auf gute Ausstattung ihrer Häuser legten die

Zünfte großen Wert, wovon noch die kostbaren Geräte in den Museen

Zeugnis geben.

Wie die Handwerker vereinigten sich die Honoratioren zu

Trinkgesellschaften mit eigenen Stuben, von denen jede Stadt von

Bedeutung wenigstens eine, Basel 1436 sogar zwei, eine für den Sommer,

die andere für den Winter, hatte, »da sie ihre zechen pflegen zu

halten«.[165]

An der Spitze dieser geschlossenen Gesellschaften, die nicht selten

im Rathause tagten, stand der Vorsteher, der Stubenherr, in manchen

Städten, so in Ulm, der Bürgermeister, dem drei Stubenmeister zur

Seite standen.

»Zu der letztgenannten Würde durften nur verheiratete Angehörige der

Geschlechter berufen werden, und zwar nur solche, die wiederum mit

einer Geschlechterin verheiratet waren. Sie hatten das Verzeichnis der

Mitglieder zu führen, die Wahl der neuen Stubenmeister zu leiten, die

Ordnungen, Rechnungen, Bücher, Leinwand, Stuhlladen, Tische, Teppiche,

Zinn, Kupfer und anderes Geräte der Gesellschaft zu bewahren, für

dessen Ergänzung zu sorgen, Zänkereien zu verhüten, die Einhaltung der

Ordnung zu überwachen, die Beschlüsse der Gesellschaft in ein Buch

einzutragen, sie auszuführen und alljährlich Rechnung zu legen. Dafür

gewährte ihnen die Gesellschaft auf ihre Kosten ein Mahl. In Lindau war

es umgekehrt; da hatte die Trinkstube »zum Säufzen« das Privilegium,

daß die drei Bürgermeister und ein Geheimer zu jeder Zeit aus ihrer

Mitte gewählt werden mußten. Dieselbe Bestimmung galt in Memmingen,

woselbst der Rat aus neunzehn Personen bestand, von denen neun aus der

Bürgerstube hervorgehen mußten. Hier hatte diese zwei »Stubenmeister«

als Vorsteher. In Torgau standen an der Spitze der Trinkstube zwei

ehrliche Bürger, einer aus dem Rate, einer aus der Gemeinde. Sie

sollten »auch das beste Bier, so sie bekommen mögen, kaufen, und in

deme weder Gunst, Liebe, Freundschaft oder Feindschaft ansehen« und dem

Rate jeweils am Schlusse des Jahres Rechnung ablegen.«

»Unter den Vorstehern oder Stubenmeistern stand der Stubenknecht oder

Wirt, in Norddeutschland Schenke genannt. Neben freier Wohnung bezog

er ein bestimmtes Gehalt. Er sollte das Haus getreulich verwalten,

es während seiner Dienstzeit nicht verlassen, den Befehlen der

Stubenherren nachkommen, den Gesellschaftmitgliedern, was sie zu essen

oder trinken begehren, um ein gebührliches Geld zu beschaffen und die

Gäste »tugendlich und freundlich durch sich und sein Gesinde bedienen.«

Zum Spielen mußte er die Karten liefern. Er hatte die Versammlungen der

Stubengenossen anzusagen und das Stubengeld einzusammeln. Wenn auch die

Stellung des Stubenknechtes untergeordnet war, so nahm doch z. B. an

einem Kegelschieben der Gesellschaft »auf Laderam«[166] zu Frankfurt

a. M. 1463 auch der Stubenknecht Henne Gaich teil und errang sich den

dritten Preis. Er muß also von den Stubenherren wohlgelitten gewesen

sein.

In den süddeutschen Trinkstuben wurden in der Regel nur Angehörige der

Geschlechter, des Patriziates, als Mitglieder aufgenommen, dagegen

Plebejer sorgfältig ferngehalten. In Augsburg konnte nur der Mitglied

werden, welcher von Adel oder von den alten Geschlechtern der

Städte Straßburg, Nürnberg und Ulm stammte, oder ein ehrbarer Mann,

welcher der Bürgerschaft und den Geschlechtern nahe verwandt war. Im

siebzehnten Jahrhundert ward sogar in Augsburg jeder Angehörige der

Geschlechter verpflichtet, Mitglied der Trinkstube zu werden, sowie er

das vierzehnte Jahr erreicht hatte, in Ulm erst mit dem siebzehnten.

Von Augsburg schreibt Hans von Schweinichen, der 1575 dort war: »Es

ist auf den Trinkstuben allda eine feine Kurzweile. Man findet darauf

Spieler, Säufer und andere Ritterspiel, wozu einer Lust hat.« Die

Gesellschaft Limburg in Frankfurt nahm auch die Weiber und Töchter

der Genossen als Mitglieder auf. Heiratete in Augsburg ein Mann guten

Herkommens, aber nicht aus den Geschlechtern, eine Tochter aus diesen,

so wurde er zu den Tänzen und Kurzweilen der Gesellschaft geladen.

Nahm er aber nach dem Tod der ersten Frau eine von der Gemeinde zum

Weibe, so war er weiterhin der Gesellschaft nicht mehr fähig. In

Ulm ward ungefähr dasselbe beobachtet, doch hatten sie dort 1548

noch die Bestimmung getroffen, daß, wenn einer eine Tochter aus den

Geschlechtern wider den Willen der Eltern heirate, er nicht aufgenommen

werden könne. Wer sich mit einem leichtfertigen Weibe verheiratete,

wurde ausgestoßen; für die guten Sitten seiner Ehewirtin und seiner

Kinder war jedes Mitglied verantwortlich. In Frankfurt a. M., woselbst

es wie in Straßburg, Zürich, Basel usw. mehrere Trinkstuben gab, wurden

in die Gesellschaft Frauenstein Leute jeden Standes, wenn sie nur

ehrbar waren, aufgenommen. Erst gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts

ward in dieser Gesellschaft der Adel zur Bedingung für die Aufnahme

gemacht. Im Mittelalter befehdeten sich die Trinkstuben innerhalb

einzelner Städte selbst sehr lebhaft.

Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte · 第 9 / 21 段