Stadthaus in dem Sinne ein Gasthaus, daß der Eigentümer -- Wirt heißt
heute noch in Norddeutschland der Hausbesitzer -- den Überschuß des
selbstgebrauten Bieres an Gäste sei es frei oder gegen Bezahlung abgab.
Mit dem Beginn der neuen Zeit traten aber, wie auf allen Gebieten der
»bürgerlichen Nahrung«, auch im Gastgewerbe gewisse Normen ein, die
das Ausschenken von Getränken gewissen Innungssatzungen unterwarfen.
»Es ist«, besagt ein Züricher Ratsbeschluß von 1618, »einem Bürger wol
erlaubt, etwa bei Zufälligkeit einen fremden guten Freund in seinem
Haus ohne unterlaufende Gefahr mit Bescheidenheit, aber nicht oftmals
gastfrei zu halten.«
In der ersten Zeit des Zunftzwanges konnte nur der brauberechtigte
Bürger den Bierausschank ausüben. Wollte ein anderer Bürger diese
Berechtigung erwerben, so mußte er sechs volle Jahre hindurch
»Kruppbruder« bleiben, ehe er ein eigenes Brauhaus erbauen und das
selbstgesottene Bier verkaufen durfte. Nebenbei hatte er noch die
namhafte Summe von erst zwanzig, später sogar vierzig Gulden als
Einkaufsgeld in die Gilde zu erlegen.[158]
Diese Wirtshäuser, von denen z. B. Erfurt um das Jahr 1300 in
jeder Straße fünf bis sechs besaß, waren der Versammlungsort aller
Müssiggänger, der Fremden und der Ortsangehörigen, die nicht in den
mehr überwachten, daher vornehmeren Ratskellern zechen wollten, oder
die keiner Korporation mit eigenen Trinkstuben angehörten. Daher waren
denn auch die Winkelgaststuben den frommen Herren wie den Ehrenfesten
und Gestrengen des hohen Rates ein Dorn im Auge, den die ersteren
durch Predigten unschädlich zu machen suchten, während die letzteren
die Rechte und Pflichten der Wirte dieser »Tafernen« durch Erlässe zu
ordnen unternahmen. Da in den Ratskellern ausnahmslos gleich bezahlt
werden mußte, so flüchteten sich hauptsächlich die Pumper zu den
willigen Wirten, die in Hieroglyphen
Schnallen an die Wand geschrieben,
Die Kreuze, die durch's Borgen blieben.[159]
Alle Wirte hatten die gleichen Zeichen. Ein Glas wurde durch
einen Strich (|), zwei durch einen Winkel ([a]), drei = [b],
vier durch ein Viereck, fünf durch die Schnalle ([c]) notiert,
die merkwürdigerweise auch »ring« oder »ringling« hieß.[160]
[a] [b] [c]
| +------ +-----+
| | | |
| | +-- |
| | | |
+------ +------ +-----+
In diesen Kneipen ging es meist sehr unehrbar zu. Die unzertrennlichen
Begleiter der Völlerei, das Spiel und die Rauflust waren hier ständige
Gäste und verleideten den besseren Elementen der Stadt den Aufenthalt
in diesen Spelunken, die sie auch meiden konnten, da ihnen die
Trinkstuben und meist, namentlich in Norddeutschland, die städtischen
Ratskeller zur Verfügung standen.
Von den Wirtshäusern des Mittelalters hat nur eine ganz unbedeutende
Anzahl die verheerenden Kriege und Niederreißwut vieler Städte
zu überdauern vermocht. Wohl das älteste Wirtshaus dürfte jener
weltberühmte Anbau der hl. Sebalduskirche in Nürnberg, das
altehrwürdige _Bratwurstglöcklein_ sein, das vor zwei Jahren das
fünfhundertjährige Jubiläum feiern konnte. An seinen kulinarischen
Gaben ergötzten sich schon die Leuchten des alten Emporiums, Albrecht
Dürer, Willibald Pirckheimer, Peter Vischer, Adam Krafft, Veit Stoß,
Lazarus Spengler, Hieronymus Paumgartner, Hans Sachs, Konrad Grübel und
viele andere mehr, deren Namen im Winde verwehten. Gleich Carmen Sylva,
deren Gedicht
Ich las, was allhier geschrieben stund,
Und weil ich die Herrn nit finden kunnt,
So hab' ich auf ihrem Platze gesessen,
In ihrem Geiste mich satt gegessen.
unter Glas und Rahmen in den engen Räumen hängt, hat sich mancher im
Andenken an sie sattgegessen, vielleicht sogar ein Räuschlein angezecht.
Der Geist Johann Wolfgangs des Großen umschwebt ein anderes altes
Gasthaus, den alten Keller in _Auerbachs Hof in Leipzig_, der schon
1438 bestanden haben soll, aber erst mit der Erbauung des Auerbachschen
Hauses, 1529 bis 1530, von dem geschrieben steht im Leipzigischen
Geschichtbuch von 1714: Anno 1525. So gehet auch die gemeine Rede,
welcher ein alt geschriebenes Leipzigisches Chronicon beypflichtet,
daß der bekannte Schwarzkünstler Dr. Joh. Faust vermittelst seiner
Kunst, ein mit Wein gefülltes Fass aus Auerbach's Keller auf die
Gasse geritten -- seine jetzige Gestalt annahm. Das Haus der Lübecker
Schiffergesellschaft, das am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1401
seinen Geburtstag hatte, ist erst viel später aus einem Klubhause zu
einer Gastwirtschaft geworden.
An Ratskellern sind nur der Bremer und der Schweidnitzer Keller aus der
Vorzeit auf uns gekommen.
Am 6. Mai 1405 wurde der Grundstein zum alten Bremer Rathause und damit
zu dem Ratskeller gelegt, in dem Wilhelm Hauff so herrlich bei den
alten Weinen aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert träumte.
Mit scheuer Ehrfurcht betreten wir das Gelaß, von dem Hermann Allmers
Spruch besagt:
Jahrhunderte hat hier gezecht
In deutschem Wein, Geschlecht auf Geschlecht;
Drum ehr' auch du den geweihten Ort --
Und, wie die Väter: Zeche fort!
Und der gemütliche Schweidnitzer Keller, Breslaus weltbekanntes
Wahrzeichen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, in dem
sich seit Jahrhunderten die Originale der alten Schlesierstadt ein
Stelldichein geben. Die verräucherten, bei hellstem Sonnenschein
halbdunklen Räume, die lauschigen Eckchen, in denen sich so gut trinken
und, vom Bier bewältigt, nicken läßt, wie schmerzlich entbehrt man
sie in den Bierpalästen der Großstadt und in den Weinrestaurants mit
Lord-Oberkellner und uniformiertem Portier!
Wohl mögen noch in vielen anderen deutschen Städten Ratskeller aus
verflossenen Jahrhunderten ein richtiges Greisenalter leben, aber
keiner von ihnen allen reicht an den Breslauer und gar erst an den
Bremer heran, von dem der trotz alledem und alledem gewaltige Heinrich
Heine, sehr richtig erklärt:
Glücklich der Mann, der den Hafen erreicht hat
Und hinter sich ließ das Meer und die Stürme
Und jetzo warm und ruhig sitzt
Im guten Ratskeller zu Bremen.
2. Ein nordischer Ratskeller.
Hoscha, wann wollen wir fröhlich seyn,
Der kühle Wein
Thut unerträglich warten,
Die Gesellschaft auch versammelt ist
Ohn bösen List,
Sie mischet schon die Karten.
_Joh. Fischart_, Geschichtsklitterung.
Die pralle Sonne liegt auf dem menschenleeren, von den hohen
spitzgiebligen Häusern umrahmten Marktplatz mit der Rolandsäule, dem
Zeichen der Marktgerechtigkeit. Nur Schweine und Hunde durchwühlen die
Überbleibsel der vom Wochenmarkte verstreut umherliegenden Gemüsestücke
und Fleischreste.
Stolz, in majestätischer Ruhe aus allen anderen Gebäuden durch seine
Größe hervorstechend, liegt das Rathaus da. Seine Giebel und Erker
werfen tiefe Schatten auf das holperige Pflaster des Platzes. Die
Hellebarde nachlässig haltend, lehnt einer der Stadtsöldner im Schatten
eines der Vorsprünge, halb eingelullt von der mittägigen Stille und dem
Gesumme der Fliegen, ab und zu einen sehnsüchtigen Blick in die dunkle
Öffnung werfend, -- dem Eingang in den Ratskeller.
Nur wenige Stufen führen in den mollig kühlen Raum hinab, in dem
»selbst das liebe Himmelslicht, trübe durch gemalte Scheiben bricht«.
Die elfte Stunde, die Mittagszeit des Mittelalters, ist noch nicht
lange vorbei, darum geht es noch ruhig in dem nur von wenigen Gästen
besetzten Raum zu.
In der einen Nische, hart an zwei großen, mit köstlicher Schnitzerei
versehenen Fässern, die einen ihren Kunstwerken ebenbürtigen Wein
bergen, schäumen zwei Humpen voll guten fremden Bieres vor zwei
Rittern aus unfernen »festen Häusern«. Sie haben es sich bequem
gemacht, die Recken mit den wetterharten, trotzigen Gesichtern. Helm
und Küraß liegen zur Hand auf den vierbeinigen Stühlen, die Arme auf
dem blankgebohnten Tisch aufgestemmt, plaudern sie von Krieg und
Kriegsgeschrei, vom letzten Niederwurf der Kaufleute, der Beute und
dem Lösegeld und flüsternd, sorgsam äugend, ob kein Horcher in der
Nähe, beraten sie den nächsten Anschlag auf die beneideten und darum
bitter gehaßten Bürger, die es sich beim Gewerk wohl sein lassen und
hohnlächelnd auf die armen Stegreifgesellen herabsehen, deren stolze
Namen und feste Häuser nur zu oft mit Armut gepaart sind, während die
Truhen des Bürgers Kostbarkeiten in Fülle bergen.
Der Kellereingang verdunkelt sich, einige Stadtbewohner kommen die
schmale Treppe hinab. Prächtig gehen sie einher, diese Bürger,
die Seide, das feine Tuch ihrer Kleidung gleisst in den schrägen
Sonnenstrahlen und spielt auf den Spitzen des Pelzwerkes, das trotz
der Jahreszeit ihre Mäntel verbrämt. Behäbig, im Gefühl ihrer Würde,
schreiten sie zum Stammtisch, auf den der Aufwärter den gewohnten Trank
stellt. Bewundernd, wie zu höheren Wesen, sehen die Bauern und deren
Frauen von den schmalen Fenstertischen zu den gestrengen Herrn hinüber,
die ihnen nur dann einen Blick zusenden, wenn die Unterhaltung der
Dörfler allzu laut zu werden droht.
Je weiter der Nachmittag vorrückt, desto mehr mehrt sich die Zahl
der Gäste. Der Handwerker im Schurzfell kommt auf einen Stehtrunk,
leutselige Pfaffen mischen sich unter die Laien; dort stimmt einer ein
Schelmenliedlein an, in das andere fröhlich einstimmen, bis der Gesang
mit einem Schlag jäh verstummt.
Ein stämmiger Mann ist eingetreten. Der lange, an den Spitzen
ergraute Bart, das tiefernste Antlitz mit den scheu, doch nicht
bösartig blickenden Augen, über die sich buschige Brauen wölben, das
kurzgeschorene Haupthaar, all dieses mit der dunklen Kleidung, gegen
die nur ein kurzes grellrotes Mäntelchen absticht, verleihen dem Manne
ein fast ehrwürdiges Aussehen. Er tritt in die Mitte des großen Raumes,
lüftet sein Barett, ohne seinen Gruß erwidert zu erhalten, sieht sich
nach einem freien Tisch um, kein Platz daran darf besetzt sein, an dem
er sich niederläßt. Mit abgewandten Gesicht stellt der Aufwärter einen
henkellosen Krug vor ihm hin und mit dem Ende der ledernen Schürze faßt
er ängstlich das Geldstück an, das seine Hand nicht berühren darf.
Sorgsam trägt er es dem Wirte hin, der es abseits von der anderen
Einnahme verwahrt. Non olet -- aber es könnte unehrlich machen, stammt
es doch vom Schreckgespenst des Gemeinwesens -- dem _Henker_.[161]
Meister Angstmann hat seinen Krug geleert und nach höflichem Gruß gegen
den Ratsherrntisch die nach ihm benannte Henkerstube verlassen. Das
Treiben, das seine Ankunft nur auf einen Augenblick gestört hatte,
nimmt seinen Fortgang.
In das Lachen, Schreien, Singen mischt sich das Rollen knöcherner
Würfel, Flüche werden laut, denn die rauhe Zeit läßt trotz
aller obrigkeitlichen und priesterlichen Verbote nicht von dem
»vermaledeiten, gotteslästerlichen Fluchen«.
Die Leidenschaft des Spieles im Verein mit den hitzigen Getränken und
der dumpfen, alkoholgeschwängerten Luft der engen Räume entflammt
die Gemüter immer mehr und mehr; Messer blitzen, die Stühle werden zu
gefährlichen Waffen, ebenso die Krüge. Die Anwesenden spalten sich
in zwei Parteien, die, oft ohne die Ursache des Zwistes zu wissen,
ingrimmig aufeinander losfahren, froh, ihre Kraft mit ebenbürtigen
Gegnern messen zu können. Die Weiber der Raufer mischen sich kreischend
und zeternd in den Streit, und die schrillen Schreie übertönen fast
das Waffengeklirr und das Wutgeheul der Kämpfer. Reichen die Nägel und
Scheltworte dieser Weiber nicht aus, so machen sie durch Bisse und
grauenhaft-gräßlichen Griff den Gegner mitunter für immer kampfunfähig.
Der Lärm des Kampfes ist bis in die oberen Rathausräume gedrungen
und die in einer Beratung gestörten »hochmögenden Herrn« drängen
sich auf dem Treppchen, das aus den nüchternen Ratszimmern in das
feuchtfröhliche Geschoß führt, wie es noch heute im Bremer Ratskeller
zu sehen ist.
Die Herren vom Rat gebieten dem Kellerwirt Frieden zu stiften und sein
Ruf, daß nun »all Fehd ein Ende haben müsse« übertönt das Getümmel.
Mit Riesenkräften trennt er, unterstützt von seinen Knechten, die
Kampfhähne, von denen manch einer blutend am Boden liegt. Wie Öl auf
die erregten Meereswogen wirken seine Worte, denn jeder weiß, daß die
Prügelsuppe von des Wirtes Fäusten böse schmeckt, und daß sie überdies
noch den Nachteil hat, das Verbot, im Ratskeller zechen zu dürfen, nach
sich zu ziehen.
Erst einer, dann mehrere Besonnene rufen nach der »Gertrudminne«,
dem Versöhnungstrank, der nun die Runde unter den scheinbar wieder
friedfertig gewordenen Gästen macht, von denen aber manch einer bei
sich beschließt, die Fehde bis zur Abfuhr auf neutralerem und weniger
gefährlichen Boden, als dem des Ratskellers, weiter auszufechten.
3. Trinkstuben und Klubs.
Was soll ein Mann,
Der nicht all Tag saufen kann?
_Joh. Fischart._
Neben den Wirtshäusern und Ratskellern besaßen die mittelalterlichen
Städte ihre nicht jedermann zugänglichen Trinkstuben, die, von gewissen
Korporationen für ihre Mitglieder gegründet, auch nur diesen offen
standen.
Besonders die Zünfte vereinigten sich nach getaner Tagesarbeit in ihren
Trinkstuben, um hier gleichsam im Familienkreise ihrer Fachgenossen
und gleichgesinnter Freunde die nur vom Deutschen erkannte Poesie des
Trinkens zu genießen.
Dort saßen die ehrsamen Handwerker zusammen, in Norddeutschland beim
Bier, im Süden beim Wein, kannegießernd, über Handwerksangelegenheiten
Morgensprache haltend und verhandelnd über das Wohl und Wehe ihres
Standes, bis die »Weinglocke«, wohl auch lange Glocke genannt, weil sie
eine halbe Stunde lang gellte, im Sommer um neun, im Winter um acht Uhr
Schluß gebot. In diese Trinkstuben verlegte die Zunft selbst und jeder
ihrer Meister alle Feierlichkeiten. Die Freisprüche der Gesellen und
Lehrlinge, Hochzeiten, Kindstaufen mit Gastmählern, Trinkgelagen und
Tänzen fanden ebenso in den Gildenhäusern statt, wie die Totenschmäuse.
Hier wurde das Brommelbier getrunken, das unverehelichte Meister bei
gewissen Gelegenheiten als Strafe geben mußten. Diese Trinkstuben
nahmen, je älter sie wurden, desto mehr den Charakter von Wirtshäusern
an, in denen man auch häufig spielte. 1651 sieht sich der Straßburger
Rat wiederholt genötigt, in den Zunftstuben das Spielen um Geld mit
Würfel und Karten zu untersagen.[162]
In Nördlingen hatten 1446 die Trinkstuben das Privilegium auf
Hazardspiele. Auf der Gesellschaft der Limburger zu Frankfurt a. M.
wurde beim Spiele 1458 Jakob Stralenberger von Hert Weiß erstochen.
Verwundungen kamen öfter vor. In Freiberg sollte der Schenke kein
Geld zum Spiel darleihen, und auch auf Borg oder Kreide sollte
nicht gespielt werden. Mehr als zwei Gulden durfte in Torgau keiner
verspielen, Spielratten aber, die dem Spiele alle Tage frönten,
wurde dieses ganz und gar verboten. Wie diese Bestimmungen aber
selbstverständlich übertreten wurden, geht aus der Ausstoßung des
Christoph Gering zu Augsburg hervor, der auf der Herrenstube nicht
weniger als 7600 fl. verspielt hatte.[163]
Aller Zank und Hader, das Fluchen, Schwören, Gotteslästern, das
ärgerliche Disputieren über den Glauben und das heilige Evangelium,
das schädliche und schändliche Laster der Nachrede und Verleumdung,
grobe, unzüchtige und leichtfertige Reden waren bei Strafe verboten.
Wer aber in Torgau es wagte, den hochwohlweisen Rat zu kritisieren
und am Ende gar über ihn zu räsonnieren, der mußte gewärtig sein,
von dem Stubenherrn beim Rate angezeigt zu werden, damit sich dieser
»mit weiterem Ernst und gebürlicher Strafe zu erzeigen wisse«. Der
Strafe waren auch die Sänger schandbarer Lieder, die Gäste, welche ein
ungestümes Geschrei erhoben und ein wildes Wesen führten, verfallen.
Bei der drittmaligen Übertretung trat an Stelle der Geldstrafe
halbjährige Verbannung von der geliebten Trinkstube. In Frankfurt war
die größte Strafe die Ausschließung von der Gesellschaft.
Von diesen Zunfthäusern haben sich verhältnismäßig nur wenige bis zur
Gegenwart erhalten. Entweder fielen sie den Deutschland so oft und
gründlich verheerenden Stürmen oder später der Verschönerungssucht, die
mit so vielem Altehrwürdigen vandalisch aufräumte, zum Opfer, wenn sie
nicht ihren einstigen Bestimmungen entfremdet und zu anderen Zwecken
verwendet wurden. Eines der prächtigsten Denkmäler eines dieser
ehemaligen Zunfthäuser ist das _Schifferhaus_ in Lübeck, heute noch das
Vereinslokal der Schiffergesellschaft, die am 26. Dezember 1902 auf ein
fünfhundertjähriges Bestehen zurückblicken konnte.
Nach der ältesten erhalten gebliebenen Hausordnung waren die Brüder
und Schwestern der Schiffergesellschaft gehalten, jeden Tag für die
lebenden und verstorbenen Mitglieder zu beten. Am Gildetag fand ein
Totenamt für die Dahingeschiedenen statt, woran sich eine sehr fidele
Schaffermahlzeit schloß. Das noch heute bestehende und in seiner
Hauptsache den ursprünglichen Bau aufweisende Schifferhaus wurde
1535 errichtet. In diesem Hause fanden die Schaffermahlzeiten statt,
die ursprünglich mit Fastnachtsabend, später aber schon viel früher
begannen. Die Kosten dieser Gelage hatten dazu bestellte Schaffer zu
tragen. »Da man sich aber gegenseitig immer mehr zu überbieten suchte,
so war es schließlich schwer, willfährige Schaffer zu finden. Sie
zahlten lieber die hohen Strafen, als daß sie die Wahl zum Schaffer
annahmen.« Bis zur Mitte des siebzehnten Jahrhunderts tafelten die
Männer allein. Von da ab erscheinen Frauen bei den Schaffermahlzeiten,
die tüchtig »mitschafften«.
Weitere ehemalige Zunftstuben sind die Artushöfe in Danzig, Elbing,
Königsberg und Thorn, ferner Reste solcher in Frankfurt a. M., Nürnberg
u. a. a. O.
Allgemein wurden die Zunfthäuser im sechzehnten Jahrhundert. »Vorher
dienten den Zünften als Versammlungsorte häufig die Kirchhöfe, auch
die Kirchen selbst, die ja überhaupt im Mittelalter mehrfach zu
weltlichen Zwecken benutzt wurden. Privathäuser eigneten sich nicht als
Versammlungsort, weil sie nicht räumlich genug waren.«[164]
Mitunter erhielt eine Zunft ihren Namen von der Benennung des Hauses,
in dem sie zusammenkam. So hieß in Basel die Zunft der Gewandschneider
(Kaufleute) von dem Haus »zum Schlüssel«, das sie zu Anfang des
fünfzehnten Jahrhunderts gekauft hatte, »die Zunft zum Schlüssel«.
Ebenso hießen nach ihren Häusern die Bauleute »zu Spinnwetern«, die
Scherer »zum Stern« usw. Auf gute Ausstattung ihrer Häuser legten die
Zünfte großen Wert, wovon noch die kostbaren Geräte in den Museen
Zeugnis geben.
Wie die Handwerker vereinigten sich die Honoratioren zu
Trinkgesellschaften mit eigenen Stuben, von denen jede Stadt von
Bedeutung wenigstens eine, Basel 1436 sogar zwei, eine für den Sommer,
die andere für den Winter, hatte, »da sie ihre zechen pflegen zu
halten«.[165]
An der Spitze dieser geschlossenen Gesellschaften, die nicht selten
im Rathause tagten, stand der Vorsteher, der Stubenherr, in manchen
Städten, so in Ulm, der Bürgermeister, dem drei Stubenmeister zur
Seite standen.
»Zu der letztgenannten Würde durften nur verheiratete Angehörige der
Geschlechter berufen werden, und zwar nur solche, die wiederum mit
einer Geschlechterin verheiratet waren. Sie hatten das Verzeichnis der
Mitglieder zu führen, die Wahl der neuen Stubenmeister zu leiten, die
Ordnungen, Rechnungen, Bücher, Leinwand, Stuhlladen, Tische, Teppiche,
Zinn, Kupfer und anderes Geräte der Gesellschaft zu bewahren, für
dessen Ergänzung zu sorgen, Zänkereien zu verhüten, die Einhaltung der
Ordnung zu überwachen, die Beschlüsse der Gesellschaft in ein Buch
einzutragen, sie auszuführen und alljährlich Rechnung zu legen. Dafür
gewährte ihnen die Gesellschaft auf ihre Kosten ein Mahl. In Lindau war
es umgekehrt; da hatte die Trinkstube »zum Säufzen« das Privilegium,
daß die drei Bürgermeister und ein Geheimer zu jeder Zeit aus ihrer
Mitte gewählt werden mußten. Dieselbe Bestimmung galt in Memmingen,
woselbst der Rat aus neunzehn Personen bestand, von denen neun aus der
Bürgerstube hervorgehen mußten. Hier hatte diese zwei »Stubenmeister«
als Vorsteher. In Torgau standen an der Spitze der Trinkstube zwei
ehrliche Bürger, einer aus dem Rate, einer aus der Gemeinde. Sie
sollten »auch das beste Bier, so sie bekommen mögen, kaufen, und in
deme weder Gunst, Liebe, Freundschaft oder Feindschaft ansehen« und dem
Rate jeweils am Schlusse des Jahres Rechnung ablegen.«
»Unter den Vorstehern oder Stubenmeistern stand der Stubenknecht oder
Wirt, in Norddeutschland Schenke genannt. Neben freier Wohnung bezog
er ein bestimmtes Gehalt. Er sollte das Haus getreulich verwalten,
es während seiner Dienstzeit nicht verlassen, den Befehlen der
Stubenherren nachkommen, den Gesellschaftmitgliedern, was sie zu essen
oder trinken begehren, um ein gebührliches Geld zu beschaffen und die
Gäste »tugendlich und freundlich durch sich und sein Gesinde bedienen.«
Zum Spielen mußte er die Karten liefern. Er hatte die Versammlungen der
Stubengenossen anzusagen und das Stubengeld einzusammeln. Wenn auch die
Stellung des Stubenknechtes untergeordnet war, so nahm doch z. B. an
einem Kegelschieben der Gesellschaft »auf Laderam«[166] zu Frankfurt
a. M. 1463 auch der Stubenknecht Henne Gaich teil und errang sich den
dritten Preis. Er muß also von den Stubenherren wohlgelitten gewesen
sein.
In den süddeutschen Trinkstuben wurden in der Regel nur Angehörige der
Geschlechter, des Patriziates, als Mitglieder aufgenommen, dagegen
Plebejer sorgfältig ferngehalten. In Augsburg konnte nur der Mitglied
werden, welcher von Adel oder von den alten Geschlechtern der
Städte Straßburg, Nürnberg und Ulm stammte, oder ein ehrbarer Mann,
welcher der Bürgerschaft und den Geschlechtern nahe verwandt war. Im
siebzehnten Jahrhundert ward sogar in Augsburg jeder Angehörige der
Geschlechter verpflichtet, Mitglied der Trinkstube zu werden, sowie er
das vierzehnte Jahr erreicht hatte, in Ulm erst mit dem siebzehnten.
Von Augsburg schreibt Hans von Schweinichen, der 1575 dort war: »Es
ist auf den Trinkstuben allda eine feine Kurzweile. Man findet darauf
Spieler, Säufer und andere Ritterspiel, wozu einer Lust hat.« Die
Gesellschaft Limburg in Frankfurt nahm auch die Weiber und Töchter
der Genossen als Mitglieder auf. Heiratete in Augsburg ein Mann guten
Herkommens, aber nicht aus den Geschlechtern, eine Tochter aus diesen,
so wurde er zu den Tänzen und Kurzweilen der Gesellschaft geladen.
Nahm er aber nach dem Tod der ersten Frau eine von der Gemeinde zum
Weibe, so war er weiterhin der Gesellschaft nicht mehr fähig. In
Ulm ward ungefähr dasselbe beobachtet, doch hatten sie dort 1548
noch die Bestimmung getroffen, daß, wenn einer eine Tochter aus den
Geschlechtern wider den Willen der Eltern heirate, er nicht aufgenommen
werden könne. Wer sich mit einem leichtfertigen Weibe verheiratete,
wurde ausgestoßen; für die guten Sitten seiner Ehewirtin und seiner
Kinder war jedes Mitglied verantwortlich. In Frankfurt a. M., woselbst
es wie in Straßburg, Zürich, Basel usw. mehrere Trinkstuben gab, wurden
in die Gesellschaft Frauenstein Leute jeden Standes, wenn sie nur
ehrbar waren, aufgenommen. Erst gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts
ward in dieser Gesellschaft der Adel zur Bedingung für die Aufnahme
gemacht. Im Mittelalter befehdeten sich die Trinkstuben innerhalb
einzelner Städte selbst sehr lebhaft.