Jahrhundert der Branntwein der lateinischen Küche. Er wurde mehr als
Essenz und Arznei, denn als Genußmittel betrachtet und nur von den
Apothekern und zwar aus reinem Wein, vielleicht auch aus Weintrebern
gebrannt. Durch den Apothekervertrieb wurde er aber im Preise
derart in die Höhe geschraubt, daß er nur stellenweise allgemeine
Verbreitung fand, wenn auch Andreas Muskulus in seinem Spielteufel[145]
von Branntweintrinkern spricht, ebenso wie Sebastian Münster in
seiner »Cosmographie« sagt: »Dieser schandliche Brauch ist jetzt
auch in das ganze Teutschland kommen, daß man jetzund die starken
Wein also unmäßig trinkt, gleich wie _gesotten Wasser_, daraus viel
Nebels entspringt.«[146] Immerhin grassierte das Schnapstrinken in
vielen Gegenden derart, daß Gesetze dem neuen Laster Einhalt zu tun
suchten, so in Nürnberg, Altorf, Grünberg i. S., Frankfurt a. O.,
Zittau und anderwärts. In Grünberg sollte, wie vordem in Nürnberg das
Schnapstrinken während der Kirchenzeit eingestellt werden, ebenso in
Meißen. »Aber wer tut?« fragte der Meißener Superintendent Strizenicus.
»Ist ein solch Gesäufe, daß es eine Sünd und Schande ist. Wenn schon
eine Obrigkeit es nicht leiden will, so ziehen sie über das Wasser,
über die Brücke in ein ander Gericht; da siehet man durch die Finger
und läßt allerlei Unfug unter der Predigt stiften und anrichten.« Zu
Anfang des sechzehnten Jahrhunderts wiesen Zwickau 34, Zittau 40,
Frankfurt a. Oder gar 80 Brennereien auf. In Berlin durfte noch 1574
der Schnaps nur in Apotheken feil gehalten werden, doch bestehen
zwanzig Jahre später schon mehrere Brennereien, die dem Rate Abgaben
entrichteten.
Zum Steuerobjekt wurde der »Spiritus vini« zum erstenmal 1543 in
Altbayern erkoren.
Seine Grundstoffe waren, wie aus den Straßburger Zunft- und
Polizeiordnungen hervorgeht, Früchte, »Biertrusen« also Biertreber,
doch dürfte man außer aus Weintrusen, wie es der Straßburger Rat in
Mandaten in den Jahren 1603, 1627, 1630, 1642, 1647 und 1666 befahl,
vielleicht auch aus reinem Wein dieses Gift hergestellt haben.
Wenigstens geht dies aus Savonarolas in Hagenau 1532 erschienenem Buche
»de arte conficiendi aquam vitae« hervor. Wer aber aus den niederen
Volksschichten zum Feuerwasser griff, begnügte sich natürlich mit
geringerer Sorte, so die Bergleute Joachimsthals in Böhmen, denen der
Luther-Biograph Mathesius (geb. 1508) in seiner Kirchen-, Schul- und
Spitalrechnung vorwirft: morgens zum Branntwein, mittags zum Bier,
abends zum Wein, wodurch das Dreigespann, der pöpelhafte Schnaps,
nobler Liquör, Cognac, Absinth, das gut bürgerliche Bier und der
vornehme Wein in holder Eintracht vor vierhundertzweiundfünfzig Jahren
genau so vereint erscheint, wie er es noch heute bei dem trinkfesten
Deutschen ist.
II. Wo man trank!
1. Wirtshäuser und Herbergen.
Im Wirtshaus ist gut leben,
Wenn kömmt der heurig Wein.
Des Knaben Wunderhorn.
Die Wirtshäuser sind ein Zeichen der Civilisation. »Böse«, wilde
Menschen haben zwar Lieder, wenn auch Seume das Gegenteil behauptet
-- denn sogar die Räuber sangen z. B. »Ein freies Leben führen wir«
und Rinaldo Rinaldini sein »In des Waldes tiefsten Gründen«, -- aber
sie besitzen keine Kneipen. Die Innerafrikaner, die Australneger,
die Indianer und die Malaien kennen ebensowenig die Institution der
Gasthäuser, wie sie dem Urgermanen bekannt war. Der Gaugenosse trank in
seinem eigenen Hause, bei der Sippe, bei Freunden oder sonst irgendwo,
aber immer gratis. Hatte er es dazu, dann entschädigte er sich durch
eine Gegeneinladung, aber als Schmach wäre es ihm erschienen, das
Genossene bezahlen zu sollen oder Zahlung dafür zu heischen. Die
Gastfreundschaft war allgemein und schrankenlos. »Kein zweites Volk
gibt es, das für Gastmähler und Bewirtung eifriger besorgt wäre.
Irgend einem Sterblichen ein Obdach zu verweigern, gilt als Frevel.
Jeder bewirtet nach Vermögen den Gast mit einem Festmahl. Ist der
Vorrat erschöpft, so führt der, der soeben noch Wirt war, den Gast an
eine andere gastliche Stätte. In das nächstbeste Haus treten sie dann
ein, auch wenn sie nicht geladen sind. Mit gleicher Freundlichkeit
werden sie aufgenommen.«[147] Die Gastfreundschaft war und blieb noch
lange eine geheiligte Sitte, der sich in späterer Zeit sogar die
Gesetze annahmen. Mit strengen Strafen bedrohen die Kapitularien Karls
des Großen jeden, der Bewirtung und Obdach versagte. Jedermann, der
König selbst, war verpflichtet, den im Hausfrieden weilenden Gast als
ein von Gott gesandtes Geschöpf zu behandeln und zu ehren.
Selbst dem Feinde wurde Speise und Trank nicht versagt, ja sogar
durch Diener entgegengebracht. Die Entstehung der Kneipen fällt mit
dem Gebrauch zusammen, den Überschuß an selbstgebrautem Bier oder
Wein eigener Fechsung im Tausch oder gegen Entgelt abzugeben und dies
Vorhaben durch Aushang eines Kranzes bekanntzugeben. »Wenn man ein
schoeblin ußsteckt, daz ist ein zeichen, das man bier da feil hat«,
sagt Geiler von Kaisersberg[148] und ein ander Mal »... ein Würt, der
henckt ein Schild auß vnnd schreibt daran, hie Wein.«
Außer dem Birken-, Weinblätter- oder Reisigbündel kommt auch der
Drudenfuß als Wirtszeichen vor, der dem Gottseibeiuns den Eintritt
in das Gasthaus verwehren sollte; wie leicht konnte sich nicht der
leibhaftige ††† in der Gestalt eines harmlosen Reisenden, selbst eines
Mönches über die Schwelle stehlen!
Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden
erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er
als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder
gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die
den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer
des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit
zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen
Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den
Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]
In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie
Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich
die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften
Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und
Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre
Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster
begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide
Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre
Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder
angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter
auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor
unliebsamen Gästen.
»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder
Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten
konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder
Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder
»Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals,
zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der
Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch
nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige
Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam
man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den
Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der
ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche
nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was
er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens
tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube
auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der
Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein
eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern
ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in
Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.
Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte,
Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns
und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der
Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen
des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie
sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist
das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung
entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen
Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden.
Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen
Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt,
vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang,
statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus
hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor
diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an
Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen
Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder
sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur
zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch
diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der
Dorflinde.«[150]
Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich
zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben
anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes,
Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste
Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne«
zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen,
Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen
Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern
zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen
räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im
dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte
mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits
als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden
Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten
und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen
dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung
begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus
jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig
wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für
Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.
Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des
regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren
beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende
Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die
sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen
gezwungen waren.
Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter
Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber
trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst
solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.
Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354,
das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag
1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von
Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem
heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse
durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen
sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]
Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters
waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen,
selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.
Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der
Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk
Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen
einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind,
die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und
Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen.
Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein
freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und
freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens
sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und
Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste
scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens
sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen ...
Doch sündigen diese Gastwirte auf viele Weise. Erstens, wenn sie
Possenreißern an Festtagen vor der Messe zu essen und zu trinken
geben, die zu der Zeit in der Kirche sein, Messe und Predigt hören
sollten; zweitens, wenn sie Wein oder Bier mit Schädlichem mischen,
und das tun sie zu ihrem Gewinn und des Nächsten Schaden. Drittens
sündigen sie im Maße, daß sie falsche Maße haben. Viertens, wenn sie
wissentlich gestatten, daß sich Leute betrinken, fluchen, Gott und
die Heiligen lästern, Würfel spielen. Fünftens sündigen sie, wenn sie
wissentlich Dirnen in ihre Häuser kommen und mit ihren Gästen und jenen
Saufbrüdern sündigen lassen, oder wenn sie Possenreißer (histriones)
mit ihren Beischläferinnen, die nicht durch die Ehe verbunden sind,
erhalten. Sechstens sündigen sie, wenn sie zeitlichen Gewinnes wegen
ihren Gästen unziemliche und verbotene Speisen vorsetzen, z. B. in den
Fasten oder am Freitage Milchgerichte, Eier, und sündigen nicht wenig,
sowohl, wenn sie solche Speisen essen, als wenn sie sie auftragen.
Siebentens sündigen sie, wenn sie zuviel ihren Tischgästen anrechnen,
denn sie sollen ihren Gästen mäßige Preise machen, so daß sie für die
Mühen und die Beschäftigung genüge haben. Achtens sündigen sie, wenn
sie schlechte Dienerschaft haben, die die Gäste betrügt, und sie das
wissen, ohne es zu ändern.«[153]
Dieses Sündenregister bestätigt die berühmte klassische Schilderung
eines Gasthauses, die Erasmus von Rotterdam in einem 1520 geschriebenen
Reisebrief gibt.
»Kommt einer an, so grüßt ihn niemand. Es soll nicht so aussehen,
als ob man viel nach Gästen fragte. Man kann sich die Lunge aus dem
Leib schreien, ehe jemand hört, und man steht draußen und friert.
Endlich wird in der geheizten Stube ein Fensterchen aufgemacht und ein
Menschenkopf schiebt sich vor, wie eine Schildkröte aus der Schale.
Gibt es Nachtherberge? -- Gott sei Dank, er nickt gnädig -- wir können
bleiben. Von vielen Worten sind sie nämlich nicht; die Frage nach dem
Stall beantwortet eine Handbewegung. Man führt sein Pferd selbst an die
Krippe, sorgt für Futter und Streu, denn kein Knecht rührt auch nur den
Finger.
Nun darfst du, mein Lieber, in die geheizte Stube gehen. Wie du bist,
wie du gehst und stehst, mit deinen kotigen Stiefeln, in deinen
durchnäßten Kleidern, mit deinem Mantelsack. So trittst du in die
gemeinsame Gaststube. Hier kannst du deine Stiefel ausziehen und dir
Pantoffeln geben lassen; hier kannst du das Hemd wechseln, deine
Kleider trocknen, deine Stiefel putzen. Die andern genieren sich auch
nicht -- hier kämmt sich einer, hier l...st sich einer, hier wäscht
sich einer, hier trocknet sich einer, -- Waschwasser steht bereit,
aber nur ein einziges Waschbecken für alle, und dieses so unsauber,
daß man es zu allererst waschen möchte. Wagt einer ein Wort zu sagen
und sich zu beschweren, so bekommt er Grobheiten -- wenn es ihm hier
nicht passe, so möge er eben anderswohin gehen. An die hundert Menschen
sind in der einen Gaststube beisammen: Reitende, Fahrende, Schiffer,
Frachtfuhrleute, Schüler und Handelsleute, Weiber, Kinder, Gesunde,
Kranke, die Abenteurer, die Spieler fehlen nicht -- und das schreit,
lärmt, skandaliert durcheinander, wie bei dem Babylonischen Turm.
Kommst du vielleicht nachmittags um 4 Uhr an, so wirst du doch vor 9
oder 10 Uhr nichts zu essen bekommen, Freundchen; denn es wird nicht
eher angerichtet, als bis voraussichtlich alle Gäste beisammen sind,
damit kein überflüssiges Gelaufe stattfinde. Also etwa um 9 Uhr abends
taucht ein alter graubärtiger, struppiger, sauerblickender, schmutziger
Kellner mit geschorenem Kopfe auf und überzählt mit grämlicher Miene,
ohne einen Laut von sich zu geben, mit den Augen die anwesenden Gäste,
und je mehr ihrer anwesend sind, desto stärker wird der Ofen geheizt,
mag es draußen noch so warm sein, denn es gilt als Hauptsache einer
guten Bewirtung, die Gäste schwitzen zu machen. Es ist zum Ersticken!
Kann einer den Dunst nicht vertragen und öffnet ein Fenster, dann heißt
es sofort: Zumachen! -- Antwortet er, es werde ihm übel, dann sagt
man: Suche dir ein anderes Wirtshaus! Es bleibt nichts übrig, als zu
schwitzen.
Dann werden die Tische gedeckt. Grob wie Segeltuch sind die Tücher, die
der Alte auf die Tische legt. Nun ist der große Augenblick gekommen,
alles setzt sich. Reich und Arm, Herr und Knecht, alles durcheinander,
kein Standesunterschied, gewöhnlich acht an einem Tische, so harren sie
der Mahlzeit. Da erscheint der sauersehende Ganymed und setzt vor einen
jeden einen hölzernen Teller und einen Holzlöffel, dann etwas später
ein Trinkglas. Nachher bringt er ein Stück Brot, mit dem man sich,
ehe die Suppe fertig ist, die Zeit vertreibt. Nämlich ein Stündchen,
währenddessen man sein Brot kurz und klein schneiden und kauen kann.
Endlich kommt der Wein auf die Tafel. Ist der sauer! Ich biete dem
Aufwärter einen Groschen, daß er mir einen besseren bringe. Er tut, als
höre er es nicht und wiederhole ich mein Anliegen, so schnauft mich der
Kerl an: Hier sind schon viele Grafen und Markgrafen eingekehrt und
kein einziger hat sich über den Wein beschwert; steht er dir nicht an,
so suche dir eine andere Herberge! Denn nur die Adeligen ihres Volkes
halten sie für Menschen. Bald kommen mit großem Gepränge die Schüsseln.
Erst eine Suppe mit Brotstücken; ist es ein Fasttag, eine Brühe mit
Gemüsen übergossen.
Dann folgt eine andere Brühe, hierauf aufgewärmte Fleischarten, oder
Pökelfleisch, oder Fisch, hierauf Hiersebrei; dann, wenn man beinahe
satt ist, ein Braten. Aber hier sind sie sparsam und tragen ihn rasch
wieder ab. Am Tisch muß man bis zur vorgeschriebenen Zeit sitzen
bleiben und diese, glaube ich, wird nach der Wasseruhr gemessen.
Endlich erscheint der bewußte Bärtige noch einmal, oder auch der
Wirt selbst, der sich kaum von seinen Dienern durch die Kleidung
unterscheidet. Dann wird auch besserer Wein aufgetragen, dazu alter
madiger Käse. Die stärker trinken, sind dem Wirt angenehmer, obgleich
sie um nichts mehr zahlen, als jene, die sehr wenig trinken; denn
es sind diejenigen nicht selten, die mehr als das doppelte in Wein
verzehren, als sie für das Essen zahlen. Es ist zu verwundern, welch
Schreien und Lärmen nun anhebt, wenn erst die Köpfe vom Trinken warm
geworden sind; keiner versteht den andern. Die Gaukler und Spaßmacher
treten auf -- es ist kaum zu glauben, was die Deutschen an diesen
Lappereien für Vergnügen finden. Diese fahrenden Leute singen und
spielen, fiedeln und blasen, springen und pochen den Gästen die
Ohren voll, die wohl oder übel zuhören und bis in die tiefe Nacht
hinein aufbleiben müssen. Ist auch der Käse abgetragen, der ihnen nur
schmeckt, wenn er stinkt und von Würmern wimmelt, kommt der Bärtige
mit der Rechnung. Nämlich mit einer großen Tafel, auf die er mit
Kreide einige Kreise und Halbkreise, so viel wie Gäste anwesend sind,
gezeichnet hat. Diese legt er stillschweigend, mit einem Gesicht wie
Charon, auf den Tisch. Die das Geschreibsel lesen können, legen einer
nach dem andern ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Dann merkt er
sich diejenigen, die gezahlt haben und rechnet nach; fehlt nichts an
der Summe, so nickt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich. Sollte es
aber einer tun, so würde er angefahren: »Was für Bursche bist du? Du
zahlst ja nichts mehr als alle anderen!« Wünscht ein Reisender gleich
nach dem Essen schlafen zu gehen, so heißt es, er müsse warten, bis die
übrigen sich niederlegen. Dann wird jedem sein Nest gezeigt, nämlich
nichts weiter als ein Bett, denn außer diesem ist nichts vorhanden, was
man brauchen könnte. Die Leintücher sind vielleicht vor sechs Monaten
zuletzt gewaschen worden ...«
Diese stark grau in grau gefärbte Schilderung mittelalterlichen
Herbergswesens wird auch von anderer Seite bestätigt. Namentlich
die Grobheit der Wirte findet sich häufig gerügt. So im »Egerer
Frohnleichnamsspiel« von 1490,[154] wo der Herbergsvater den heiligen
Joseph anschnarrt:
Ei, lieber Alter, hast kein gelt
So taugstu warlich nicht in die welt
Mein haus wil ich wol so pas nützen;
An (ohne) gelt ließ ich dich nicht auff einer penck
(Bank, Ofenbank) sitzen.
Wenn nun auch diese Wirtshäuser nicht gerade das waren, was wir heute
unter einer Penne oder einem Verbrecherkeller verstehen, da nicht nur
die schlechten Elemente der Bevölkerung, sondern auch Reisende aus
höheren Kreisen, die der Zufall in diesen Herbergen zu nächtigen zwang,
sich an einem Tisch zusammenfanden, so überwogen doch fast immer die
heimatlosen Existenzen, die der Herberge ihren anrüchigen Charakter
verliehen. Sehr gerechtfertigt erscheint darum ein 1314 in Zürich
ergangener Erlaß: »Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt,
soll ihn heißen, sein Messer von ihm legen. Thut er's nicht, so soll er
ihm weder zu essen noch zu trinken geben.«[155]
Die städtischen Herbergen waren, als unter polizeilicher Beobachtung
befindlich, bedeutend besser als die ländlichen, wenn sie auch nicht
alle im entferntesten so großartig gewesen sein mögen, wie sie Aeneas
Sylvius, der spätere Papst Pius II., in seiner Beschreibung von
Deutschland hinstellt. »Wo ist«, sagt er, »ein deutsches Gasthaus, in
dem die Tische nicht mit Gold- und Silbergeschirr belastet wären?«
Auch die von dem gelehrten Erasmus gerügte Grobheit scheint innerhalb
der Stadtmauern in jene aufdringliche Liebenswürdigkeit umgeschlagen
zu sein, die die Gastwirte auf dem Lande so ängstlich zu vermeiden
suchten. Ein Züricher Ratsbeschluß aus dem Jahre 1402 läßt dies nämlich
vermuten. Er befiehlt, »daß die Wirte den Gästen nicht nachgehen sollen
noch laufen, noch keine Boten nachsenden sollen, daß die Gäste zu ihnen
ziehen. Wohl mag der Wirt unter seiner Tür stehen und den Gast in sein
Haus fordern mit Bescheidenheit. Bei einem Pfund Pfennig Buß.«[156] Im
Fastnachtsspiel »Der Eulenspiegel mit den Blinden« von Hans Sachs, sagt
Hans Wirth:
Kommt herein, lieb Gäst mir das sind,
Ich hab gleich gestern geschlagen ein Schwein,
So müßt ihr essen die Würste mein,
Will euch anstechen eine Tonne Bier,
Setzt euch, wir wollen essen schier,
Geh, heitz ein, daß die Stuben thu schwärmen,
Daß sich die frostig Gäst thun wärmen,
Auf daß sie darnach mögen trinken
Und hernach zu dem Bette hinken,
Stellt euch zum Ofen und wärmt euch,
Ihr dürft vor Niemand haben scheuch.
Auf dem Konzil zu Konstanz von 1415 war den Herbergswirten ihr Benehmen
vorgeschrieben, ebenso eine Taxe aufgestellt, die angab, was sie für
ein Bett, für ein Pferd, für Futter, für Speise und Trank usw. usw.
zu nehmen hatten. Dies war auch nötig, denn das kleine Städtchen am
Bodensee wies in jenen Tagen hundertdreiundachtzig »Würt« auf.[157]