Wie die Süß- und Kräuterweine, so entstammte bis zum sechzehnten

Jahrhundert der Branntwein der lateinischen Küche. Er wurde mehr als

Essenz und Arznei, denn als Genußmittel betrachtet und nur von den

Apothekern und zwar aus reinem Wein, vielleicht auch aus Weintrebern

gebrannt. Durch den Apothekervertrieb wurde er aber im Preise

derart in die Höhe geschraubt, daß er nur stellenweise allgemeine

Verbreitung fand, wenn auch Andreas Muskulus in seinem Spielteufel[145]

von Branntweintrinkern spricht, ebenso wie Sebastian Münster in

seiner »Cosmographie« sagt: »Dieser schandliche Brauch ist jetzt

auch in das ganze Teutschland kommen, daß man jetzund die starken

Wein also unmäßig trinkt, gleich wie _gesotten Wasser_, daraus viel

Nebels entspringt.«[146] Immerhin grassierte das Schnapstrinken in

vielen Gegenden derart, daß Gesetze dem neuen Laster Einhalt zu tun

suchten, so in Nürnberg, Altorf, Grünberg i. S., Frankfurt a. O.,

Zittau und anderwärts. In Grünberg sollte, wie vordem in Nürnberg das

Schnapstrinken während der Kirchenzeit eingestellt werden, ebenso in

Meißen. »Aber wer tut?« fragte der Meißener Superintendent Strizenicus.

»Ist ein solch Gesäufe, daß es eine Sünd und Schande ist. Wenn schon

eine Obrigkeit es nicht leiden will, so ziehen sie über das Wasser,

über die Brücke in ein ander Gericht; da siehet man durch die Finger

und läßt allerlei Unfug unter der Predigt stiften und anrichten.« Zu

Anfang des sechzehnten Jahrhunderts wiesen Zwickau 34, Zittau 40,

Frankfurt a. Oder gar 80 Brennereien auf. In Berlin durfte noch 1574

der Schnaps nur in Apotheken feil gehalten werden, doch bestehen

zwanzig Jahre später schon mehrere Brennereien, die dem Rate Abgaben

entrichteten.

Zum Steuerobjekt wurde der »Spiritus vini« zum erstenmal 1543 in

Altbayern erkoren.

Seine Grundstoffe waren, wie aus den Straßburger Zunft- und

Polizeiordnungen hervorgeht, Früchte, »Biertrusen« also Biertreber,

doch dürfte man außer aus Weintrusen, wie es der Straßburger Rat in

Mandaten in den Jahren 1603, 1627, 1630, 1642, 1647 und 1666 befahl,

vielleicht auch aus reinem Wein dieses Gift hergestellt haben.

Wenigstens geht dies aus Savonarolas in Hagenau 1532 erschienenem Buche

»de arte conficiendi aquam vitae« hervor. Wer aber aus den niederen

Volksschichten zum Feuerwasser griff, begnügte sich natürlich mit

geringerer Sorte, so die Bergleute Joachimsthals in Böhmen, denen der

Luther-Biograph Mathesius (geb. 1508) in seiner Kirchen-, Schul- und

Spitalrechnung vorwirft: morgens zum Branntwein, mittags zum Bier,

abends zum Wein, wodurch das Dreigespann, der pöpelhafte Schnaps,

nobler Liquör, Cognac, Absinth, das gut bürgerliche Bier und der

vornehme Wein in holder Eintracht vor vierhundertzweiundfünfzig Jahren

genau so vereint erscheint, wie er es noch heute bei dem trinkfesten

Deutschen ist.

II. Wo man trank!

1. Wirtshäuser und Herbergen.

Im Wirtshaus ist gut leben,

Wenn kömmt der heurig Wein.

Des Knaben Wunderhorn.

Die Wirtshäuser sind ein Zeichen der Civilisation. »Böse«, wilde

Menschen haben zwar Lieder, wenn auch Seume das Gegenteil behauptet

-- denn sogar die Räuber sangen z. B. »Ein freies Leben führen wir«

und Rinaldo Rinaldini sein »In des Waldes tiefsten Gründen«, -- aber

sie besitzen keine Kneipen. Die Innerafrikaner, die Australneger,

die Indianer und die Malaien kennen ebensowenig die Institution der

Gasthäuser, wie sie dem Urgermanen bekannt war. Der Gaugenosse trank in

seinem eigenen Hause, bei der Sippe, bei Freunden oder sonst irgendwo,

aber immer gratis. Hatte er es dazu, dann entschädigte er sich durch

eine Gegeneinladung, aber als Schmach wäre es ihm erschienen, das

Genossene bezahlen zu sollen oder Zahlung dafür zu heischen. Die

Gastfreundschaft war allgemein und schrankenlos. »Kein zweites Volk

gibt es, das für Gastmähler und Bewirtung eifriger besorgt wäre.

Irgend einem Sterblichen ein Obdach zu verweigern, gilt als Frevel.

Jeder bewirtet nach Vermögen den Gast mit einem Festmahl. Ist der

Vorrat erschöpft, so führt der, der soeben noch Wirt war, den Gast an

eine andere gastliche Stätte. In das nächstbeste Haus treten sie dann

ein, auch wenn sie nicht geladen sind. Mit gleicher Freundlichkeit

werden sie aufgenommen.«[147] Die Gastfreundschaft war und blieb noch

lange eine geheiligte Sitte, der sich in späterer Zeit sogar die

Gesetze annahmen. Mit strengen Strafen bedrohen die Kapitularien Karls

des Großen jeden, der Bewirtung und Obdach versagte. Jedermann, der

König selbst, war verpflichtet, den im Hausfrieden weilenden Gast als

ein von Gott gesandtes Geschöpf zu behandeln und zu ehren.

Selbst dem Feinde wurde Speise und Trank nicht versagt, ja sogar

durch Diener entgegengebracht. Die Entstehung der Kneipen fällt mit

dem Gebrauch zusammen, den Überschuß an selbstgebrautem Bier oder

Wein eigener Fechsung im Tausch oder gegen Entgelt abzugeben und dies

Vorhaben durch Aushang eines Kranzes bekanntzugeben. »Wenn man ein

schoeblin ußsteckt, daz ist ein zeichen, das man bier da feil hat«,

sagt Geiler von Kaisersberg[148] und ein ander Mal »... ein Würt, der

henckt ein Schild auß vnnd schreibt daran, hie Wein.«

Außer dem Birken-, Weinblätter- oder Reisigbündel kommt auch der

Drudenfuß als Wirtszeichen vor, der dem Gottseibeiuns den Eintritt

in das Gasthaus verwehren sollte; wie leicht konnte sich nicht der

leibhaftige ††† in der Gestalt eines harmlosen Reisenden, selbst eines

Mönches über die Schwelle stehlen!

Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden

erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er

als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder

gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die

den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer

des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit

zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen

Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den

Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]

In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie

Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich

die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften

Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und

Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre

Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster

begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide

Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre

Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder

angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter

auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor

unliebsamen Gästen.

»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder

Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten

konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder

Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder

»Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals,

zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der

Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch

nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige

Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam

man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den

Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der

ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche

nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was

er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens

tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube

auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der

Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein

eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern

ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in

Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.

Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte,

Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns

und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der

Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen

des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie

sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist

das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung

entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen

Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden.

Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen

Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt,

vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang,

statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus

hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor

diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an

Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen

Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder

sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur

zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch

diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der

Dorflinde.«[150]

Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich

zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben

anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes,

Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste

Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne«

zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen,

Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen

Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern

zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen

räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im

dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte

mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits

als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden

Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten

und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen

dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung

begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus

jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig

wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für

Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.

Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des

regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren

beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende

Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die

sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen

gezwungen waren.

Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter

Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber

trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst

solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.

Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354,

das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag

1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von

Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem

heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse

durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen

sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]

Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters

waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen,

selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.

Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der

Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk

Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen

einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind,

die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und

Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen.

Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein

freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und

freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens

sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und

Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste

scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens

sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen ...

Doch sündigen diese Gastwirte auf viele Weise. Erstens, wenn sie

Possenreißern an Festtagen vor der Messe zu essen und zu trinken

geben, die zu der Zeit in der Kirche sein, Messe und Predigt hören

sollten; zweitens, wenn sie Wein oder Bier mit Schädlichem mischen,

und das tun sie zu ihrem Gewinn und des Nächsten Schaden. Drittens

sündigen sie im Maße, daß sie falsche Maße haben. Viertens, wenn sie

wissentlich gestatten, daß sich Leute betrinken, fluchen, Gott und

die Heiligen lästern, Würfel spielen. Fünftens sündigen sie, wenn sie

wissentlich Dirnen in ihre Häuser kommen und mit ihren Gästen und jenen

Saufbrüdern sündigen lassen, oder wenn sie Possenreißer (histriones)

mit ihren Beischläferinnen, die nicht durch die Ehe verbunden sind,

erhalten. Sechstens sündigen sie, wenn sie zeitlichen Gewinnes wegen

ihren Gästen unziemliche und verbotene Speisen vorsetzen, z. B. in den

Fasten oder am Freitage Milchgerichte, Eier, und sündigen nicht wenig,

sowohl, wenn sie solche Speisen essen, als wenn sie sie auftragen.

Siebentens sündigen sie, wenn sie zuviel ihren Tischgästen anrechnen,

denn sie sollen ihren Gästen mäßige Preise machen, so daß sie für die

Mühen und die Beschäftigung genüge haben. Achtens sündigen sie, wenn

sie schlechte Dienerschaft haben, die die Gäste betrügt, und sie das

wissen, ohne es zu ändern.«[153]

Dieses Sündenregister bestätigt die berühmte klassische Schilderung

eines Gasthauses, die Erasmus von Rotterdam in einem 1520 geschriebenen

Reisebrief gibt.

»Kommt einer an, so grüßt ihn niemand. Es soll nicht so aussehen,

als ob man viel nach Gästen fragte. Man kann sich die Lunge aus dem

Leib schreien, ehe jemand hört, und man steht draußen und friert.

Endlich wird in der geheizten Stube ein Fensterchen aufgemacht und ein

Menschenkopf schiebt sich vor, wie eine Schildkröte aus der Schale.

Gibt es Nachtherberge? -- Gott sei Dank, er nickt gnädig -- wir können

bleiben. Von vielen Worten sind sie nämlich nicht; die Frage nach dem

Stall beantwortet eine Handbewegung. Man führt sein Pferd selbst an die

Krippe, sorgt für Futter und Streu, denn kein Knecht rührt auch nur den

Finger.

Nun darfst du, mein Lieber, in die geheizte Stube gehen. Wie du bist,

wie du gehst und stehst, mit deinen kotigen Stiefeln, in deinen

durchnäßten Kleidern, mit deinem Mantelsack. So trittst du in die

gemeinsame Gaststube. Hier kannst du deine Stiefel ausziehen und dir

Pantoffeln geben lassen; hier kannst du das Hemd wechseln, deine

Kleider trocknen, deine Stiefel putzen. Die andern genieren sich auch

nicht -- hier kämmt sich einer, hier l...st sich einer, hier wäscht

sich einer, hier trocknet sich einer, -- Waschwasser steht bereit,

aber nur ein einziges Waschbecken für alle, und dieses so unsauber,

daß man es zu allererst waschen möchte. Wagt einer ein Wort zu sagen

und sich zu beschweren, so bekommt er Grobheiten -- wenn es ihm hier

nicht passe, so möge er eben anderswohin gehen. An die hundert Menschen

sind in der einen Gaststube beisammen: Reitende, Fahrende, Schiffer,

Frachtfuhrleute, Schüler und Handelsleute, Weiber, Kinder, Gesunde,

Kranke, die Abenteurer, die Spieler fehlen nicht -- und das schreit,

lärmt, skandaliert durcheinander, wie bei dem Babylonischen Turm.

Kommst du vielleicht nachmittags um 4 Uhr an, so wirst du doch vor 9

oder 10 Uhr nichts zu essen bekommen, Freundchen; denn es wird nicht

eher angerichtet, als bis voraussichtlich alle Gäste beisammen sind,

damit kein überflüssiges Gelaufe stattfinde. Also etwa um 9 Uhr abends

taucht ein alter graubärtiger, struppiger, sauerblickender, schmutziger

Kellner mit geschorenem Kopfe auf und überzählt mit grämlicher Miene,

ohne einen Laut von sich zu geben, mit den Augen die anwesenden Gäste,

und je mehr ihrer anwesend sind, desto stärker wird der Ofen geheizt,

mag es draußen noch so warm sein, denn es gilt als Hauptsache einer

guten Bewirtung, die Gäste schwitzen zu machen. Es ist zum Ersticken!

Kann einer den Dunst nicht vertragen und öffnet ein Fenster, dann heißt

es sofort: Zumachen! -- Antwortet er, es werde ihm übel, dann sagt

man: Suche dir ein anderes Wirtshaus! Es bleibt nichts übrig, als zu

schwitzen.

Dann werden die Tische gedeckt. Grob wie Segeltuch sind die Tücher, die

der Alte auf die Tische legt. Nun ist der große Augenblick gekommen,

alles setzt sich. Reich und Arm, Herr und Knecht, alles durcheinander,

kein Standesunterschied, gewöhnlich acht an einem Tische, so harren sie

der Mahlzeit. Da erscheint der sauersehende Ganymed und setzt vor einen

jeden einen hölzernen Teller und einen Holzlöffel, dann etwas später

ein Trinkglas. Nachher bringt er ein Stück Brot, mit dem man sich,

ehe die Suppe fertig ist, die Zeit vertreibt. Nämlich ein Stündchen,

währenddessen man sein Brot kurz und klein schneiden und kauen kann.

Endlich kommt der Wein auf die Tafel. Ist der sauer! Ich biete dem

Aufwärter einen Groschen, daß er mir einen besseren bringe. Er tut, als

höre er es nicht und wiederhole ich mein Anliegen, so schnauft mich der

Kerl an: Hier sind schon viele Grafen und Markgrafen eingekehrt und

kein einziger hat sich über den Wein beschwert; steht er dir nicht an,

so suche dir eine andere Herberge! Denn nur die Adeligen ihres Volkes

halten sie für Menschen. Bald kommen mit großem Gepränge die Schüsseln.

Erst eine Suppe mit Brotstücken; ist es ein Fasttag, eine Brühe mit

Gemüsen übergossen.

Dann folgt eine andere Brühe, hierauf aufgewärmte Fleischarten, oder

Pökelfleisch, oder Fisch, hierauf Hiersebrei; dann, wenn man beinahe

satt ist, ein Braten. Aber hier sind sie sparsam und tragen ihn rasch

wieder ab. Am Tisch muß man bis zur vorgeschriebenen Zeit sitzen

bleiben und diese, glaube ich, wird nach der Wasseruhr gemessen.

Endlich erscheint der bewußte Bärtige noch einmal, oder auch der

Wirt selbst, der sich kaum von seinen Dienern durch die Kleidung

unterscheidet. Dann wird auch besserer Wein aufgetragen, dazu alter

madiger Käse. Die stärker trinken, sind dem Wirt angenehmer, obgleich

sie um nichts mehr zahlen, als jene, die sehr wenig trinken; denn

es sind diejenigen nicht selten, die mehr als das doppelte in Wein

verzehren, als sie für das Essen zahlen. Es ist zu verwundern, welch

Schreien und Lärmen nun anhebt, wenn erst die Köpfe vom Trinken warm

geworden sind; keiner versteht den andern. Die Gaukler und Spaßmacher

treten auf -- es ist kaum zu glauben, was die Deutschen an diesen

Lappereien für Vergnügen finden. Diese fahrenden Leute singen und

spielen, fiedeln und blasen, springen und pochen den Gästen die

Ohren voll, die wohl oder übel zuhören und bis in die tiefe Nacht

hinein aufbleiben müssen. Ist auch der Käse abgetragen, der ihnen nur

schmeckt, wenn er stinkt und von Würmern wimmelt, kommt der Bärtige

mit der Rechnung. Nämlich mit einer großen Tafel, auf die er mit

Kreide einige Kreise und Halbkreise, so viel wie Gäste anwesend sind,

gezeichnet hat. Diese legt er stillschweigend, mit einem Gesicht wie

Charon, auf den Tisch. Die das Geschreibsel lesen können, legen einer

nach dem andern ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Dann merkt er

sich diejenigen, die gezahlt haben und rechnet nach; fehlt nichts an

der Summe, so nickt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich. Sollte es

aber einer tun, so würde er angefahren: »Was für Bursche bist du? Du

zahlst ja nichts mehr als alle anderen!« Wünscht ein Reisender gleich

nach dem Essen schlafen zu gehen, so heißt es, er müsse warten, bis die

übrigen sich niederlegen. Dann wird jedem sein Nest gezeigt, nämlich

nichts weiter als ein Bett, denn außer diesem ist nichts vorhanden, was

man brauchen könnte. Die Leintücher sind vielleicht vor sechs Monaten

zuletzt gewaschen worden ...«

Diese stark grau in grau gefärbte Schilderung mittelalterlichen

Herbergswesens wird auch von anderer Seite bestätigt. Namentlich

die Grobheit der Wirte findet sich häufig gerügt. So im »Egerer

Frohnleichnamsspiel« von 1490,[154] wo der Herbergsvater den heiligen

Joseph anschnarrt:

Ei, lieber Alter, hast kein gelt

So taugstu warlich nicht in die welt

Mein haus wil ich wol so pas nützen;

An (ohne) gelt ließ ich dich nicht auff einer penck

(Bank, Ofenbank) sitzen.

Wenn nun auch diese Wirtshäuser nicht gerade das waren, was wir heute

unter einer Penne oder einem Verbrecherkeller verstehen, da nicht nur

die schlechten Elemente der Bevölkerung, sondern auch Reisende aus

höheren Kreisen, die der Zufall in diesen Herbergen zu nächtigen zwang,

sich an einem Tisch zusammenfanden, so überwogen doch fast immer die

heimatlosen Existenzen, die der Herberge ihren anrüchigen Charakter

verliehen. Sehr gerechtfertigt erscheint darum ein 1314 in Zürich

ergangener Erlaß: »Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt,

soll ihn heißen, sein Messer von ihm legen. Thut er's nicht, so soll er

ihm weder zu essen noch zu trinken geben.«[155]

Die städtischen Herbergen waren, als unter polizeilicher Beobachtung

befindlich, bedeutend besser als die ländlichen, wenn sie auch nicht

alle im entferntesten so großartig gewesen sein mögen, wie sie Aeneas

Sylvius, der spätere Papst Pius II., in seiner Beschreibung von

Deutschland hinstellt. »Wo ist«, sagt er, »ein deutsches Gasthaus, in

dem die Tische nicht mit Gold- und Silbergeschirr belastet wären?«

Auch die von dem gelehrten Erasmus gerügte Grobheit scheint innerhalb

der Stadtmauern in jene aufdringliche Liebenswürdigkeit umgeschlagen

zu sein, die die Gastwirte auf dem Lande so ängstlich zu vermeiden

suchten. Ein Züricher Ratsbeschluß aus dem Jahre 1402 läßt dies nämlich

vermuten. Er befiehlt, »daß die Wirte den Gästen nicht nachgehen sollen

noch laufen, noch keine Boten nachsenden sollen, daß die Gäste zu ihnen

ziehen. Wohl mag der Wirt unter seiner Tür stehen und den Gast in sein

Haus fordern mit Bescheidenheit. Bei einem Pfund Pfennig Buß.«[156] Im

Fastnachtsspiel »Der Eulenspiegel mit den Blinden« von Hans Sachs, sagt

Hans Wirth:

Kommt herein, lieb Gäst mir das sind,

Ich hab gleich gestern geschlagen ein Schwein,

So müßt ihr essen die Würste mein,

Will euch anstechen eine Tonne Bier,

Setzt euch, wir wollen essen schier,

Geh, heitz ein, daß die Stuben thu schwärmen,

Daß sich die frostig Gäst thun wärmen,

Auf daß sie darnach mögen trinken

Und hernach zu dem Bette hinken,

Stellt euch zum Ofen und wärmt euch,

Ihr dürft vor Niemand haben scheuch.

Auf dem Konzil zu Konstanz von 1415 war den Herbergswirten ihr Benehmen

vorgeschrieben, ebenso eine Taxe aufgestellt, die angab, was sie für

ein Bett, für ein Pferd, für Futter, für Speise und Trank usw. usw.

zu nehmen hatten. Dies war auch nötig, denn das kleine Städtchen am

Bodensee wies in jenen Tagen hundertdreiundachtzig »Würt« auf.[157]

Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte · 第 8 / 21 段