hatte, zog er Kolonisten aus den benachbarten sächsischen und
wendischen Staaten herbei. Besonders der Hochmeister Winrich von
Kniprode -- nomina sunt odiosa; Win-rich gemahnt an Wein wie Knip-rode
an Kneipe -- ließ für schweres Geld erfahrene Winzer aus Italien und
Süddeutschland kommen, um Weinberge bei Rastenburg, Lüneburg, Polska,
Hohenrode, Tapliau und Thorn anzulegen. Selbst in Memel, Tilsit und
Königsberg wurde Eigenbau getrunken. Im Jahre 1379 belief sich die
Ernte aller Weinberge des Hochmeisters auf sechshundertacht Tonnen, die
teils eingekellert, teils ausgeschenkt wurden. Vor allem versorgten die
Weinberge bei Thorn die Ordensritter mit Wein zur Messe und zu den
Gelagen. Als Herzog Rudolf von Schwaben (1363) in der Marienburg als
Gast weilte, mußte der Mundschenk beim Schluß der Tafel einen großen
goldenen Becher mit Thorner füllen, den zuerst die Gäste, dann der
Hochmeister und zuletzt die Ritter auf gut Kriegsglück leerten. Da rief
Rudolf: »Langt mir noch einmal den Becher her! Der Trank ist Öl, davon
einem die Schnauze klebt!« Und den neugefüllten Pokal leerte der Bayer
unter dem hellen Jubel der Zechkumpane auf das Andenken Kaiser Ludwigs
des Bayern.
Seitdem die Weinkultur in Ostpreußen verschwunden ist, bildet die
Mark Brandenburg die nördlichste Weingrenze Europas. Im sechzehnten
Jahrhundert erlangte der märkische Weinbau seine höchste Blüte. Von der
Quantität des hier gezogenen Weines kann man sich einen Begriff machen,
wenn man die alte Nachricht liest, daß ein einziger Weinberg bei
Tasdorf hundertfünfzig Tonnen Wein ergab. Wie die Qualität war, darüber
schweigt sich allerdings mein Gewährsmann gründlich aus.
Riesenthal und Oderberg in der Mark hatten zwanzig Tonnen weißen und
ebensoviel roten Wein an das Berliner Joachimsthalsche Gymnasium für
die Lehrer und Schüler zu liefern, und in der Neumark war der Landwein
billiger als das Krossener Bier.
Durch die zielbewußte Feldwirtschaft der Geistlichkeit konnte eine
Überproduktion nicht ausbleiben. Sie heimsten weit mehr Naturalien
ein als sie selbst verbrauchten. Wenn auch ein Teil ihrer Erträgnisse
darauf verwandt wurde, die Vorratskammern ihrer Gönner zu füllen, oder
durch Verteilung neue Freunde zu schaffen -- wie jener Abt von Citeaux,
Jean de Bussières, von Papst Gregor XI. in Avignon als Gegenleistung
für dreißig Fässer Beaune und Chambertin den Kardinalshut erhielt
-- so reichten in besonders gesegneten Jahren die groß angelegten
Speicher und Keller der reichen Abteien und Stifte nicht aus, die Ernte
aufzunehmen. Im Kloster St. Gallen nahm im zehnten Jahrhundert der
Weinvorrat derartige Ausdehnung an, daß volle Weinfässer, von Hütern
bewacht, unter freiem Himmel lagen und sich höherstehende Leute Rotwein
zu trinken weigerten. Eines dieser reich gesegneten Jahre war 1332, das
eine unerhörte Fülle von Wein brachte. Raudisacker bei Würzburg sandte
als Zehnten zweihundertsechzig Fuder, ein Jahr später nur zwölf Fuder
an die geistliche Herrschaft. »Was vil wins gewaisen, den man noimpde
den bodenwin«, sagen die Kölner Jahrbücher darüber.
Wie diese Raudisacker waren unzählige andere Dörfer der Geistlichkeit
zins- und frohnpflichtig, denn die frommen Herrn hatten von jeher den
bekannten guten Magen, den sie sich um so voller stopften, als in der
Zeit vor der Reformation die Ehrfurcht vor Kutte und Tonsur alle ihre
Übergriffe guthieß. Das Gebahren der Klerisei war zu lukrativ, um nicht
in den Kreisen der Feudalherrn, von hoch oben an bis herab zum Ritter,
der auf seinem halbverfallenen Steinhaufen ein armseliges Leben führte,
begeisterte Anhänger und Nachtreter zu finden.
Und als die Güter der Geistlichkeit ins Ungemessene gewachsen
waren und sie trotz ihrer Unzahl -- gab es doch zu Luthers Zeiten
zwei Millionen vierhundertfünfundsechzigtausend Mönche und etwa
zweihunderttausend Nonnen in Deutschland -- außer stande waren, alles
selbst zu bewirtschaften, zwangen sie ihre Pächter zur vollsten
Abhängigkeit. Erhielten diese Winzer, wie schon zu Karls des Großen
Zeit, den Auftrag, durch Aushängen des Blätterkranzes anzuzeigen, daß
der Wein trinkbar sei, so handelten sie doch immer nur als Diener
ihrer Herrschaft, die sich das Recht vorbehielt, den erteilten
Befehl gegebenenfalls zu widerrufen. Dieses Recht dehnten die Herren
schließlich über ihr ganzes Gebiet aus, ohne Rücksicht darauf, ob die
Weinberge ihrer Domänen ihr Eigentum, oder ihren freien Untertanen
gehörten. Dieser _Weinbann_ zwang sogar größere Städte mit Weinbau und
Weinhandel sich durch bedeutende Abgaben von dieser Last zu lösen. So
mußte Straßburg 1252 von ihrem Bischof den Weinbau um vierhundert Mark
Silber, etwa sechzehntausend Mark erstehen. In Mainz hatten um 1300 die
»Weinschröter« die Verpflichtung, dem Erzpriester jährlich drei Karren
Wein als Ablösung zu liefern. Speyer wußte sich schon 1182 durch ein
königliches Privileg vom Weinbann zu befreien.[97]
Der Weinbann nahm übrigens, wie fast alle anderen derartigen,
gewissen Sonderinteressen dienenden Privilegien durch den Übermut
ihrer Diktatoren recht bizarre Formen an. So gehörte der Weinbann zu
Münster dreimal des Jahres, zu Weihnacht, Ostern, Pfingsten, jedesmal
durch »vierzehn Nacht« dem Abt von St. Gregoriental. Sobald eine
dieser Zeiten naht, haben Schultheiß und Ratsherrn die vom Abt zum
Verkauf zu bringenden Weine zu prüfen, ob sie auch aus dem Weinberg
des Gotteshauses stammen, denn das Recht, fremde Weine zu verkaufen,
hat er nicht. An dem Abend aber, da der Bann des Abtes anhebt,
muß der Schultheiß mit dem Weibel die »Tavernen« der städtischen
Weinschenken durchmustern, ihre Fässer zuschlagen und in irgend
einer Weise zeichnen, daß man sie nicht unbemerkt öffnen und wieder
schließen könne. Man nannte das dort »die Fasse brigelen«. Wer in der
genannten Zeit das unter solche Sperre gelegte Faß dennoch öffnete,
der hatte dem Abt sechzig Schilling Buße zu zahlen, »so oft er den
Zapfen ziehet«[98] oder den Strich über dem Zapfen -- daher der Name
»_Zapfenstreich_« -- verlöschte.
Wie in Münster, so schloß auch anderswo der Ausschank des Bannweines
den Verkauf jedes anderen Getränkes aus. »Und welcher den banwein hait
uns schenckt, der hait die Freiheit zu fischen, zu jagen, voglen,
brottbacken und metzlen, wess er zu seine wirtschafft benötiget ist und
nit weiter ... Ess soll auch ein jeglicher inwhoner schultich sein umb
ein recht ein maß weins bey ime zeholen, es were dan sach, das der wein
ze deuer were und nit betzalen kundt; und welicher dass nit thett, so
hett der wirdt macht _ime ein mass weins zum hünerloch in ze schöden,_
und most sie ime bezalen.«[99]
Ja die Herren von anno dazumal waren noch ganz andere Kerle wie die
armen vielverlästerten »Ringmänner« der Gegenwart. Wenn die sich erst
mal auf die Hinterbeine setzten und zu befehlen anfingen, so hörten sie
erst gar nicht wieder auf. Sie gefielen sich häufig in Verordnungen,
die so recht den ganzen Übermut eines an Größenwahn streifenden
Machtbewußtseins spiegelten, das mit den wehrlosen Untergebenen wie
mit fühl- und vernunftlosen Puppen umsprang. Ein markantes, wenn auch
die Geschichte des deutschen Durstes nicht berührendes Beispiel
gibt ein Erlaß in einem der Weistümer von 1442. Dort heißt es: »Und
geburt meyner Frauwen der graffynne zu Folkelingen zu lygen, so
sollent die _frosche sweygen das sie myn Frauwe nit wecken_«.[100] Da
nun die sangeslustigen Frösche nicht respektvoll genug gewesen sein
dürften, den Schlaf der holden »graffynne« als vollwichtigen Grund zum
Schweigen anzusehen, so werden wohl die armen Bauern ihre Nächte damit
zugebracht haben, die Teiche, Sümpfe und andere Froschkolonien mit
Gerten zu schlagen, um die Frösche in Furcht zu jagen und dadurch ihren
melodischen Gesang zu verhindern.
Natürlich regelten diese Miniaturherrscher und vollständig
ausgewachsenen Tyrannen auch haarklein die ihnen seitens der Bauern zu
leistenden Arbeiten und Lieferungen. Ein Überschreiten dieser Pflichten
wurde huldvollst übersehen, eine Vernachlässigung aber grausam
bestraft. So bestimmten sie ganz genau, wie sie selbst oder einer ihrer
Abgesandten auf dem Bauernhof aufzunehmen, welche und wieviel Speisen
und Getränke vorzusetzen seien.
Der Probst des Klosters Ölenberg im Elsaß hatte 1354 auf dem Hof
St. Lukart Anspruch auf zwei Mahlzeiten mit »nuwen wine« in »wiss
schenckbecher« und »krachend bette«. In Beyenheim bei Friedberg in der
Wetterau erhielt der Vogt 1455 ein gesottenes und gebratenes Huhn und
»ein maas Firnischen weins, der Knecht ein maas Hanauischen wein«.[101]
Nach dem Weistum von Borne und Crüftel[102]: »sol man holenn zu Epstein
zwaierley fleisch mit guter wurtz (Würze) wol gekocht, unndt ein pfund
licht, guten _frenkischen wein_ in ainem hultzern becher mit ainem
raiff«. In Faha (1462) soll der Besucher Feuer ohne Rauch, einen
schönen gedeckten Tisch »schonen brotz (Brot's) genungh, _zweierlei
wein des pesten_ genungh«, dreierlei der Tageszeit angemessene
Speisen finden. Im Jahre 1529 war die Speise schon auf »sebenerley
Kost geduppelt«, aber der »zweyerley wein« beibehalten. Zu Pellingen
verlangte die Herrschaft »ein _schmeckigen glass schönen wein, so in
dem jahr gewachsen ist_«, und derartige Verordnungen wiederholten sich
in beinahe allen Weistümern.
Die Überproduktion von Lebensmitteln der geistigen und weltlichen
Großgrundbesitzer hatte einen schwunghaften Handel zur Folge, dessen
sich aber die aufblühenden Städte zu bemächtigen wußten, da sie als
Zwischenhändler, als Vermittler zwischen Produzenten und Konsumenten,
auftraten. Besonders der Weinhandel erwies sich bald als äußerst
gewinnbringend, wenn auch die Preise, je nach der Ernte, ganz
außerordentlichen Schwankungen unterlagen. In Württemberg kostete ein
Eimer alter Wein im Jahre 1426 dreizehn Kreuzer, während man 1484 eine
Maß für ein Ei erhalten konnte. Noch wohlfeiler war er:
Tausendfünfhundertdreißig und neun
Da galten die Faß mehr als der Wein
Wie Schultze erzählt,[103] kam im genannten Jahr ein Edelmann auf den
Gedanken, statt seinen alten Wein wegzugießen, ihn von seinen Bauern
in der Frohne austrinken zu lassen. Ungemessen strömte am Tage dieser
»Arbeit« der Rebensaft die durstigen Kehlen hinab und stieg von dort
in die Köpfe der Bauern. Händel und Verwundungen waren die Folge und
die Geldstrafen für diese Ausschreitungen strich der Edelmann als
Gerichtsherr ein, wodurch ihm sein Wein besser bezahlt wurde, als
wenn er ihn verkauft hätte. 1287 soll in Heilbronn das Fuder Wein nur
zweiunddreißig Kreuzer gekostet haben. In den besonders fruchtbaren
Jahren 1420 bis 1429 mußte man mehrere Male ins Wirtshaus gehen, um
überhaupt eine Zeche machen zu können. In Urach ließ einmal ein Wirt
ausrufen, man könne bei ihm für einen halben Batzen vom Morgen bis zum
Abend trinken. Als in Ulm der Münster gebaut wurde, (1377 bis 1494),
war in manchen Jahren der Wein so billig, daß die Bürger nur in großer
Gesellschaft die Kneipen besuchten, so daß heute der, morgen jener die
Zeche bezahlte.[104] Das war eine schöne Zeit, aber leider:
Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit!
Freilich sind solche Weinjahre gerade wie in der Gegenwart nur
Ausnahmen gewesen. Zu gewöhnlichen Zeiten hielt sich der Preis auf
einer der Ware angemessenen Höhe, wozu noch das tief eingewurzelte
Zunftwesen im Verein mit der behördlichen Bevormundung dem Weinhandel,
wie jeder anderen Handelsart, allerlei Hemmnisse zu bereiten sich
bemühte. Dies war um so schlimmer, als die Weinhändler hauptsächlich
auf den Export nach fremden Städten angewiesen waren. Verbot so ein
Stadtrat schon den Kaufleuten seiner eigenen Gemeinde alles mögliche,
wie erst den zugereisten Fremden!
Von allem in der Stadt verzapften Weine mußte eine Abgabe gezahlt
werden, und wer sich fremden Wein kommen ließ, mußte auch von ihm, wie
uns die Ausgabenotizen Anton Tuchers beweisen, der Stadt seinen Zoll
entrichten. Eine Meile um die Stadt sollte kein Wein verzapft werden,
damit die Gemeinde nicht um ihr Ungeld kam, und die Heckenwirte, die
dies dennoch versuchten, wurden streng bestraft.
In Straßburg im Elsaß war 1631 auch den einheimischen »Wein-Zäpfnern,
Küeffer und Weinhändlern« der Weinverkauf außerhalb der Markttage
verboten. Den Landleuten war streng untersagt, ihre Weine in kleinen
Gebinden anderswo als auf den gemeinen Weinmärkten auf dem »Grau- und
Parfüßer Platz« an den Mann zu bringen.[105] Zu Leipzig mußte nach dem
Ratsbeschluß vom 10. Oktober 1464 jeder, der im Weichbilde der Stadt
Wein schenken wollte, dem Bürgermeister ein Nösel, d. i. eine halbe
Kanne »Kostwein« und von je zwei Fässern verzapften Weins noch »ein
halb stobichin«, d. h. über eineinhalb Liter »setzewin« abgeben.[106]
Am strengsten suchte man aber jenes kaufmännische Gebaren zu
unterdrücken, das man heute _fixen_ nennt und auch jetzt noch so
grimmig haßt.
In den Straßburger Polizeiordnungen wird das Aufkaufen des Weines vor
der Reife vom sechzehnten bis zum achtzehnten Jahrhundert immer wieder
mit einer, einer besseren Sache würdigen Konsequenz verboten. »Montags,
19. Julii 1518« erneuern z. B. die »Räthe und die Einundzwanzig« das
Mandat von 1515, daß niemand vor dem Herbst Wein »uff ein gesunderten
schlag fürkaufen oder bestellen soll«.
»Mitwuchen Sanct Johanns Baptiste obend« (Juni 23.) verbietet dieselbe
Behörde Früchte, Wein, Korn, Getreide auf dem Felde zu kaufen oder auf
_Mehrschatz_ zu verkaufen, d. h. den mutmaßlichen Ertrag der Ernte zu
veräußern.
Alsdann verkaufet er mit List
Frucht, die noch nicht gewachsen ist
sagt Murmer[107] tadelnd von dem Menschen, die »mit dem Judenspieß
rennen«, also wuchern.
Auch das Entgegengehen den Verkäufern vor die Stadttore, »das Grempen«,
das auch Murner mit grimmem Hasse verfolgt,[108] war den Behörden ein
Dorn im Auge. 1627 wird in Straßburg zur Denunziation der Vorkäufe
aufgefordert und dem Angeber der vierte Pfennig des Strafgeldes
zugesichert.
Der größte Weinhandelplatz des Mittelalters war Ulm. Der
württembergische Wein ging über diese hochangesehene Stadt nach
dem übrigen Süddeutschland bis nach Ungarn. Anfangs lag auch hier
der Weinhandel in den Händen der Mönche. Als er aber ein freies,
bürgerliches Gewerbe geworden war, gelangte er zu solcher Blüte,
daß die Kaufleute Ulms einen eigenen Weinhof und sog. Weinstadel
errichteten. Um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts war Erasmus
Rauchschnabel der Weinmatador Ulms. Er hatte mitunter bei Kaiser
Maximilian II. und anderen hohen Herren solch bedeutende Summen für
gelieferten Wein ausstehen, daß ihm öfters Ländereien und ansehnliche
Güter als Unterpfand gegeben wurden.[109]
Wie mit den württemberger handelte Ulm schon früh mit Rhein-,
Main-, ausländischen und Kräuterweinen. Zu Beginn des siebzehnten
Jahrhunderts belief sich oft der Weinumsatz in Ulm auf achthundert
Fässer an einem Tage, der sich aus den mannigfaltigsten Sorten
zusammensetzte, denn die Weinkarte des Mittelalters war mindestens so
reichhaltig wie die der Gegenwart.
In Leipzig wurden 1443 verkauft »Reynfal, Welschwyn, Malmasie und
Rummenie«, also Wein aus Istrien, vielleicht aus Rovigno, den Fischart
in seiner »Aller Pracktick Großmutter« erwähnt, von Italien, von
Monembasia und von Griechenland. 1462 wird außer den genannten auch
des Passeners oder Passowners gedacht, wohl der altberühmte Bozener,
den die Bewohner jener Stadt 1155 dem Kaiser Barbarossa, als er sie
auf seinem Italienzug besuchte, als Willkommentrunk darboten, wodurch
diesem edlen Gewächs die Ehre widerfuhr, von Otto von Freising in
seiner Geschichte Friedrichs des Rotbärtigen verewigt zu werden.[110]
Ferner erscheinen noch unter den fremden Weinen der Elsässer und der
Rheinische. Der »Ihenische wyn, Kotesberger -- aus Kötschenbroda --
Frankenwyn und Elsessir« sind gleichfalls 1452 in Leipzig zu haben.
Anton Tucher in Nürnberg besaß nach seinem Wirtschaftsbuch, in dem der
reiche Patrizier alle seine Ausgaben sorgsam aufzeichnete: Frankenwein,
Neckarwein, Tauberbischofsheimer, Neuenstadt am Kocher, Rheinwein von
Landau, von St. Martin bei Boppard, dann Rinkauer, Speierer, von dem
es hieß:
Der macht den Kopff wol halbe ler
Als ob es win von Züttern (Zeutern bei Bruchsal) wer.
Elsässer, Heidelberger, dann Weine von der Bergstraße und von
Heiligenstadt, Tauberwein, Wertheimer, Königsberger, aus Rausche bei
Forchheim. Dann Erfurter, der 1336 noch so sauer war, daß er die
eisernen Schnauzen der Gefäße, aus denen er gegossen wurde, abgefressen
haben soll, während er später zu einer vielbegehrten Sorte wurde, und
natürlich den »herrlichsten von allen«, den _Rheinwein_, »des Rheines
Rebenblut«, wie er im Waltarilied benannt wird,[111] dem die Helden des
Nibelungenliedes mit Vorliebe zusprachen[112] und dem schon in Clara
Hätzlerins Gedichtsammlung aus dem Jahre 1471 der Sang ertönt[113]:
Wein, wein von dem Rein,
Lauther, claar und vein!
Dein varb gibt gar lichten schein
Als cristall und rubin.
Du gibst medicein
Für trauren, schenck du ein!
Trinck, quot Kätterlein
Mach rothe wängelein!
Dem Pfälzer Wein singt der geistvolle Gelehrte Nicodemus Frischlin
(1547--1590) 1575 ein Loblied, aus dem hervorgeht, daß man auch damals
die Tugenden des Elfingers, Hippachers, Beutelsbachers, Felbachers und
Beinsteiners zu schätzen wußte.
Bei der großen Liebe, die man dem Wein allenthalben entgegenbrachte,
konnte es nicht ausbleiben, daß man ihn mit allerlei Kosenamen
belegte, von denen Johannes Fischart in trunkenem Gespräch seiner
»Geschichtsklitterung« folgende aufzählt: Herzenssaft, Herzenssälble,
Erdenblut, Leberfrist, Lungenschwamm, Kragenspülerle, Stirnstößerle,
Lungenbädlein, Fußfinderer, Vettelnkutzler, Bettlerbett, Himmeltau,
Rebenbrühlein, Bankpfühlbelein, Gaumenkitzel, Netz den Gaum,
Mayenreglein, Herbstmellin, Aprillenbädlein, Wintergrün, Wendunmut,
Wintermayen.« Diesen Bezeichnungen fügt Hegendorfius noch den Namen
»Leidvergiß« zu.
Von fremdländischen Weinen wies Tuchers Keller auf: »Osterwein --
österreichischen -- heinischen, d. h. hunnischen, in diesem Fall wohl
ungarischen Wein, Veltliner, Reinfal aus Istrien, den auch Tuchers
Landsmann Michael Behaim bezog, Muskateller, Malvasier, den malfasy des
dreizehnten Jahrhunderts und andere Süßweine.
Peter Suchenwirt, der Minnesänger, gedenkt der Südweine: »Die tisch
sach man beraten mit welchisch und mit oster wein, Chlarn Raifal
schanckt man ein« und »Nur Wippacher (Kärnthner) und Reinfal Und
Lutenberger (Steirischen) guten wein«. In Nürnberg wurde Lackwein,
süßer, durchgeseihter Wein feilgehalten,[114] dann Schabernac, ein
italienischer Wein, vielleicht aus Capranica bei Viterbo.[115] In
Bremen gab es im sechzehnten Jahrhundert Petersymen -- Pedro Ximenes
-- Bastert, aus Spanien, Wyn Teynd -- vino tinto -- und Seck oder
Weinseck, vermutlich aus Xeres.[116]
Von deutschen Weinen finden sich noch als vielbegehrte Sorten:
»lantweyn in Slesien gewachsen«, Gubener, Neumarker, Crossener,
Oderwein aus Frankfurt, der viel exportiert wurde und noch viele
andere, nach ihrer Herkunft benannte Sorten. Hermann von Sachsenheim,
eine feine Zunge, dessen Gedicht »Moerin« von Weinsorten wimmelt, sagt:
»Den besten win, Den ich zu Botzen getranck« (Vers 5568), dann spricht
er von »malfasy« in einem »Behembschglaß«, dann wieder (Vers 1654) »Ich
main, es riech uß dir der win, Den nechten trunkt uß Rummeny« und (Vers
2834) »Dis ist der allerbeste win, der dort in Rummeny ye gewuchs«.
Unsere üblichen Weinkarten finden wir zuerst im 17. Jahrhundert, und
zwar in der Form reichgeschnitzter, mit Karyatiden und Traubenbehang
gezierter buntbemalter Holztafeln, auf denen auf schwarzbemaltem
Untergrund die Namen der Weine in weißer Farbe verzeichnet waren, und
zwar folgende Sorten: Rhein-Wein, Mossel, Döningerbleicher, Wertheimer,
Hasslacher, Stein, Leuten, Margräfler, Kräuter. -- Schampagner weißer
und roter.[117] -- Bourgogne, weiß und rot, Pontack; Medock, Mouscat,
weiß und rot, Lünel, Frontignant, Mallaga, Sect,[118] Alicant,
spanischen. -- Eine andere, einige Jahre später, verzeichnet noch
außerdem: Cortibenedicten, Wermut, spanischen Sect und Meth, weiß und
rot. Die exotischen Weine waren aber viel zu teuer, um selbst von
wohlhabenden Leuten ständig getrunken werden zu können. Sie werden
daher nur zum Nachtisch gereicht worden sein, während man sich als
Tischtrank billigeres Gewächs munden ließ. War der einheimische zu
sauer, so versüßte man ihn mit Honig und setzte ihm Gewürze zu, wodurch
er zum Lautertrant, Lûtertrank, den Moerin (Vers 2836) als »ouch gar
suoß« hinstellt. Mit Gewürzen wüstete man bekanntlich im Mittelalter
sowohl in der Küche wie bei der Trankbereitung. Mischte man doch aus
feingestoßenem, durch Leinwandsäcke geseihten Pfeffer in Verbindung
mit Honig und Wein den _Piment_ oder Pigment genannten Würzwein;
aus denselben Ingredienzien und Zimmt den vielgerühmten Hypokras.
Ein Rezept zu diesem Mischtrank finde ich in M. Gualther H. Ryffs
Kochbuch von 1540, von dem Scheible einen Auszug mitteilt:[119] »Ist
ein gemeiner Trank des Morgens nüchtern zu trinken, wird gewöhnlich in
allen Apotheken bereit gefunden, sunderlich Winters Zeit; von Zimmet,
Ingber, Zucker und gutem rothem Wein bereittet, auf diese weiß: Nimm
des besten Zimmets 1½ Loth, guten weißen Ingber 1 Loth, Galgant ½
Loth; stoß zu Pulver, schütt in einem Glas ein wenig Wein darüber, laß
über nacht stohn, des Morgens thu noch 1½ Maß Wein dazu, Zucker so
viel du wilst. Etliche stoßen auch diese Würze zusammen: Nimm 4 Loth
Zimmet, 2 Loth Ingber, 1 Loth Paradieskörner, ½ Loth Galgant, Nägelein,
Muscatnuß, Cubeben, Cardanum, jedes 1½ Quintlein; von dieser gestoßenen
Würz nemen sie 1 Loth auf ein Maß und ½ Pfund Zucker minder oder mehr
nach ihrem Gefallen, danach der Ypocras stark sein soll, vermischen den
gestoßenen Zucker kalt unter den Wein und das gewürz, lassens durch ein
wullin spitzig Säklin lauffen dazu bereit«.
Außer den Rebenweinen waren auch Frucht- und Kräuterweine vielbeliebt.
Der Fruchtwein wurde bald aus Birnen, bald aus Äpfeln bereitet. Sein
Name war lît. Im »Buch der Rügen« heißt es Vers 779 »Mîdel (meide) auch
daz lîthûs«. Im Meier Helmbrecht »Viel süeze lîtgebinne Ir sult uns
füllen den maser (Holzbecher).[120]
Birnenmost trank man vornehmlich in Bayern. »Ir birnenmost den tranc
ich alsô swinde« sagt Neidhard von Reuenthal. »Lâz Beyer trinken
bîremost« heißt es im Siegfried Helbling (III 233). Apfelwein scheint
aber weitaus beliebter gewesen zu sein. War der Apfelwein zu sauer,
so behandelte man auch ihn mit Zusätzen von Honig und Gewürzen.[121]
Außerdem gab es auch Kirschen-, Schlehen-, Heidelbeer-, Stachelbeer-,
Johannisbeer- und Brombeer-Weine. Von den Kräuterweinen blieb der,
besonders gut in Bacharach aus der Alantwurzel (Inula) bereitete
Alantwein bis um die Mitte des verflossenen Jahrhunderts beliebt,
während andere Arten, deren »furnemsten und bräuchlichsten« waren:
Rosmarin-, Salbei-, Hirschzungen-, Ysop-, Bethonien-, »Mayeron-«,
Augentrost-, Bimpernellen- oder Schlutten-, Absinth-, Sinopel-,
Melissen-, auch als Augenheilmittel beliebt, um »Augen lauter
und klar zu machen«, und Sponwein im siebzehnten und achtzehnten
Jahrhundert für immer von der Bildfläche verschwanden. So der einst so
hochgeschätzte _Moras_ (vinum moratum), das Ideal aller Leckermäuler
der Vergangenheit. Das Nibelungenlied[122] erwähnt den Moras, wie der
Parzival, wo es heißt:
Diese vier Jungfrauen klug,
Hört, was jegliche trug:
Moras, Wein und Lautertrank
Trugen drei auf Händen blank.[123]
Dieser Moras war eine Mischung von Heidelbeer- und Rebenwein, demnach
eigentlich eine Verfälschung von Wein durch Heidelbeersaft. Ein
gleiches Schicksal widerfuhr auch den Fruchtsprossen oder Julep,
die man aus Rosen, Veilchen, Sauerampfer, Citronen, Apfelsinen,
Granatäpfeln, Erdrauch, Wermut, Essig usw. erzeugte und an Stelle
unserer Liköre reichte.
Kirchlicher Vorschrift gemäß war an Bußtagen und während der Fastenzeit
bis zum neunten Jahrhundert der Genuß von Wein oder Met untersagt. Nur
Most oder Bier war erlaubt.[124]